Psychologie Geistiger Behinderung

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Psychologie Geistiger Behinderung
2 Blickrichtungen:
1. Was ist das Besondere im Verhalten und Erleben von
Menschen mit einer geistigen Behinderung?
2. Welches Merkmale des Verhaltens und Erlebens sind
charakteristisch für die Begegnung von Menschen ohne
Behinderung und Menschen mit einer geistigen
Behinderung?
Psychologie Geistiger Behinderung
Textauszug aus: Steinebach, C. (2000). Psychologie und „Geistige Behinderung“.
In: H. Greving & D. Gröschke [Hrsg.], Geistige Behinderung. Reflexionen zu
einem Phantom. Ein interdisziplinärer Diskurs um einen Problembegriff.
Bad Heilbrunn: Klinkhardt (S. 40-52).
Psychologie Geistiger Behinderung
1. Ordnen Sie Ihren Text in eine der Blickrichtungen ein.
2. Was ist Ihrer Ansicht nach die Kernaussage des Textes?
3. Wird Geistige Behinderung tendenziell eher defekt/defizitorientiert oder stärken-/kompetenzorientiert
dargestellt?
Geistige Behinderung aus Sicht
klinisch-psychologischer Diagnoseund Klassifikationssysteme
Ziele:
1. Formulierung international übereinstimmender
Kriterien und Bezeichnungen für Krankheiten,
psychische Störungen und Behinderungen
2. Erleichterung der fachlichen Kommunikation
zwischen verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen
Geistige Behinderung aus Sicht klinisch-psychologischer
Diagnose- und Klassifikationssysteme
1. Internationale Klassifikation psychischer Störungen
(ICD-10)
2. International Classification of Functioning, Disability and
Health (ICIDH-2 / ICF)
(Herausgeber: Weltgesundheitsorganisation [WHO])
3. Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer
Störungen (DSM-IV)
(Herausgeber: American Psychiatric Association)
Geistige Behinderung aus Sicht klinisch-psychologischer
Diagnose- und Klassifikationssysteme
ICD-10 Kapitel V
Psychische und Verhaltensstörungen
F00-F09
Organische, einschließlich symptomatischer psychischer
Störungen
F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
F20-F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
F30-F39 Affektive Störungen
F40-F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
F50-F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren
F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
F70-F79 Intelligenzminderung
F80-F89 Entwicklungsstörungen
F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
F99
Nicht näher bezeichnete psychische Störungen
Geistige Behinderung aus Sicht klinisch-psychologischer
Diagnose- und Klassifikationssysteme
ICD-10 Kapitel V
Psychische und Verhaltensstörungen
Intelligenzminderung
(F70-F79)
Ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten; besonders
beeinträchtigt sind Fertigkeiten, die sich in der Entwicklungsperiode manifestieren und die zum
Intelligenzniveau beitragen, wie Kognition, Sprache, motorische und soziale Fähigkeiten. Eine
Intelligenzminderung kann allein oder zusammen mit jeder anderen psychischen oder körperlichen
Störung auftreten.
Der Schweregrad einer Intelligenzminderung wird übereinstimmungsgemäß anhand standardisierter
Intelligenztests festgestellt. Diese können durch Skalen zur Einschätzung der sozialen Anpassung in
der jeweiligen Umgebung erweitert werden. Diese Meßmethoden erlauben eine ziemlich genaue
Beurteilung der Intelligenzminderung. Die Diagnose hängt aber auch von der Beurteilung der
allgemeinen intellektuellen Funktionsfähigkeit durch einen erfahrenen Diagnostiker ab.
Intellektuelle Fähigkeiten und soziale Anpassung können sich verändern. Sie können sich, wenn
auch nur in geringem Maße, durch Übung und Rehabilitation verbessern. Die Diagnose sollte sich
immer auf das gegenwärtige Funktionsniveau beziehen.
Häufigkeitsverteilung der Population von Menschen mit
geistiger Behinderung nach IQ-Werten
Geistige Behinderung aus Sicht sonderpädagogischer
Psychologie
Bestimmung des
Lernortes:
! abhängig von Lernverhaltensweisen und
Lernmöglichkeiten, die „erheblich unter der
altersgemäßen Erwartungsnorm liegen“
! Aufnahmekriterien = „nicht hinreichend gegebene
Förderung“ an der Schule für Lernhilfe
! GB-Schule = „Restschule“: Schüler gelten dann als
geistig behindert, wenn sie „in keiner anderen
Schule mehr gefördert werden können“
! Kriterien für den Übergang bzw. die Abgrenzung zu
einer Lernbehinderung = wenn die „Lern- und
Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher
und langandauernder Art sind und durch Rückstand
der kognitiven Funktionen oder der sprachlichen
Entwicklung oder des Sozialverhaltens verstärkt
werden“
Geistige Behinderung aus Sicht sonderpädagogischer
Psychologie
Bestimmung des
Lernortes:
! Eindeutigkeit der Kriterien? Objektivität?
Operationalisierung nicht gegebener
Fördermöglichkeiten? Wer entscheidet? Was
könnten „inoffizielle“ Entscheidungskriterien sein?
! Lernhilfeschule = an der Regelschule orientiert –
Auseinandersetzung mit „oberen Grenzen“, nicht
aber mit Abgrenzung zu geistiger Behinderung
! Geistige Behinderung unter dem Gesichtspunkt des
Lernens = „Resultat einer besonderen
Lernverhaltensdisposition“ (Bach 1981)
! auch das deutsche Rechtswesen verweist auf
pädagogisch-psychologische Termini und
Definitionen: BSHG und BGB verweisen auf
schulische Grenzziehungen
Geistige Behinderung aus Sicht sonderpädagogischer
Psychologie
Bestimmung des
Lernortes:
! Kausale Entwicklungsspirale: 1. unvollständige
Entwicklung kognitiver Strukturen, 2. beeinträchtige
Lernprozesse, 3. nicht alters- und
situationsangemessenes Verhalten
! Anlehnung an das kognitive Entwicklungsmodell
von Piaget:
1. Sensomotorische Intelligenz
2. Symbolisch und vorbegriffliches Denken
3. Anschauliches Denken
4. Konkrete Denkoperationen
5. Formale Denkoperationen
! Behauptung: Menschen mit geistiger Behinderung
verharren auf einer Zwischenstufe ohne jedoch das
Niveau des anschaulichen Denkens zu überschreiten
! Gründe? Geringere Leistungsfähigkeit?
Alternative Gründe?
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