33. Landesparteitag Klare Aufgabenteilung zwischen Regierung

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33. Landesparteitag
5. Juli 2014 in Dessau-Roßlau
Eingang:
Antragsteller/-in:
Gegenstand:
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5. Juni 2014
Daniel Eger (KV Harz), Ulrich-Karl Engel (KV Harz),
Mathias Fangohr (KV Stendal),Gerd Heinlein (KV Harz),
Torsten Heitmann (KV Magdeburg), Jens Kiebjieß (KV Harz),
Undine Kurth (KV Harz), Lutz Nitz (KV Jerichower Land),
Peter Osten (KV Harz), Susan Sziborra-Seidlitz (KV Harz), Sabine Wetzel
(KV Harz); Christine Oppermann-Zapf (KV Harz)
Klare Aufgabenteilung zwischen Regierung und Opposition
in Sachsen-Anhalt
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Klare Aufgabenteilung zwischen Regierung und Opposition in SachsenAnhalt
Der Landesparteitag möge beschließen:
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Die Landespartei Sachsen-Anhalt von Bündnis 90 / Die Grünen wird sich an keiner Landesregierung beteiligen, die auch ohne die Beteiligung unserer Partei im Landtag über
eine rechnerische Mehrheit verfügen würde. (Überkompensation)
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Die Landespartei Sachsen-Anhalt von Bündnis 90 / Die Grünen wird sich auch an keiner
Landesregierung beteiligen, die auch mit der Beteiligung unserer Partei im Landtag über
keine Mehrheit verfügen würde. (Minderheitsregierung)
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Durch den Beschluss erfolgt keine Vorfestlegung auf etwaige Koalitionspartner.
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Begründung:
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Unsere Landespartei hat in den Jahren 1994 bis 1998 als Partner einer Minderheitsregierung Erfahrungen gemacht, die angesichts der aktuellen politischen Situation in
Sachsen-Anhalt wieder in das Bewusstsein gerückt werden sollten.
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Mit einer entsprechenden Beschlussfassung des Landesparteitages soll den Wählerinnen
und Wählern in gebührendem zeitlichen Abstand zur nächsten Landtagswahl signalisiert werden, dass Bündnis 90 / Die Grünen bei einem entsprechenden Wahlergebnis in
Sachsen-Anhalt nur dann in eine Koalition eintritt, wenn mit den Stimmen einer bündnisgrünen Fraktion eine rechnerische Mehrheit erreicht wird. Das schließt sowohl eine
Koalition mit Überkompensation der Mandate als auch eine Minderheitsregierung aus.
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Zur Wahl der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten und damit der Bildung
einer Regierung ist eine Mehrheit der Mandate des Landtages erforderlich. Wenn das
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Wahlergebnis nicht einer Partei / Fraktion allein eine solche rechnerische Mehrheit zuweist, ist eine Koalitionsbildung erforderlich. Eine Koalition sollte aus nur so vielen Parteien gebildet werden, wie für eine rechnerische Mehrheit im Landtag erforderlich. Zwar
gibt es historische Situationen, die es geraten erscheinen lassen, weitere Fraktionen in
die Regierungsbildung und damit in die Koalition einzubinden.
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Eine solche Überkompensation der Mandate sollte aus der Interessenlage solcher Partner, die für das Erreichen einer rechnerischen Mehrheit im Landtag nicht zwingend erforderlich sind, auf unabweisbare Einzelfälle beschränkt bleiben. Ein solcher Partner ist
für die Regierungspolitik mit verantwortlich, ohne aber eine strukturelle Möglichkeit zu
haben, einen zwingenden Einfluss auf die Regierungspolitik ausüben zu können.
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Selbst ein am Beginn der Wahlperiode geschlossener Koalitionsvertrag kann nicht ausschließen, dass in der Koalition Mehrheiten ohne den kleinen Partner gesucht und gefunden werden.
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In einer mit der Überkompensation vergleichbaren Situation befindet sich der kleiner
Partner in einer Minderheitsregierung: Eine solche Regierungsform ist bereits darauf
angelegt, durch Kompromisse außerhalb der Koalition Mehrheiten im Landtag zu suchen, da sie ansonsten rasch zu scheitern droht. Werden Mehrheitsbeschaffer gefunden, gewinnen deren Bedingungen Gestaltungskraft. Das verengt den Gestaltungsspielraum der Koalition ohnehin, die Durchsetzung von abweichenden Positionen des kleineren Koalitionspartners reduziert sich auf die Drohung mit dem Koalitionsbruch. Da in
den seltensten Fällen eine solche Ultima Ratio von der Öffentlichkeit nachvollzogen
werden könnte oder objektiv auch nicht gerechtfertigt wäre, müssen in Minderheitsregierungen politische Kröten geschluckt werden.
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Es entspricht auch der schmerzlichen Erfahrung unserer Landespartei, dass unter den
Bedingungen in Minderheitsregierungen die Profilierung und Wahrnehmbarkeit kleiner
Koalitionspartner so leidet, dass sie den Wählerinnen und Wählern als politische Kraft
ganz entbehrlich erscheinen. Wissenschaftliche Analysen zu den Gründen, die 1998 zu
unserem Ausscheiden aus dem Landtag geführt haben, nennen neben dem BenzinpreisBeschluss und den damals im Osten noch fehlenden grünen Milieus den Umstand, dass
die Wählerinnen und Wähler angesichts der offenkundigen Zusammenarbeit von SPD
und damaliger PDS in Sachsen-Anhalt keine machtpolitische Notwendigkeit mehr bestand, als „Scharnier“ zwischen diesen beiden Parteien Bündnis 90 / Die Grünen zu
wählen.
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Da zu den Aufgaben des neuen Landesvorstandes auch die Vorbereitung der nächsten
Landtagswahl und der Umgang mit dem Wahlergebnis gehören werden, ist der Beschluss zugleich ein Basisvotum für sein politisches Handeln. Das Ausloten von Schnittmengen mit anderen Parteien mit dem Ziel, bei einem entsprechenden Wahlergebnis
eine Koalition zu bilden, wird dadurch nicht beeinträchtigt.
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