MVZ hospital Laborverbund Brandenburg-Berlin Leiter des Laborverbundes: Dr. rer. nat. R. Lange Ärztliche Leitung des MVZ: Dr. med. Verena Jansen Ladeburger Str. 13-17, 16321 Bernau, Telefon: (0 33 38) 69 - 42 65, Fax: (0 33 38) 69 - 48 43 Diagnostik-Info In-vitro-Diagnostik Schilddrüse Indikationen für die Hormonbestimmungen Messgrößen, Funktionstest TSH basal TSH basal, FT4 und FT3 TSH basal, TT4 und TT3 FT4 oder TT4 Gleichzeitige Bestimmung von FT4 und TT4 Gleichzeitige Bestimmung von FT3 und TT3 Gleichzeitige Bestimmung von TSH basal, FT4, TT4, FT3 und TT3 TRH-Test Indikationen Bestandteil jeder Schilddrüsenfunktionsdiagnostik. • Ausschluss einer Schilddrüsenfunktionsstörung (Nachweis einer Euthyreose). • Bei klinischer Euthyreose und normalem TSH basal ist die zusätzliche Bestimmung der Schilddrüsenhormone nicht nötig. • Nachweis einer hyperthyreoten oder hypothyreoten Stoffwechsellage. • Überprüfung einer medikamentösen Substitutions- oder thyreostatischen Therapie. • TSH-Screening bei Neugeborenen. Nachweis einer manifesten primären Hyperthyreose: • Bei erniedrigtem oder supprimiertem TSH basal ist eine Bestimmung von T4 und T3 erforderlich. • Eine Hyperthyreose wird in ca. 10 % der Fälle durch eine isolierte T3Erhöhung verursacht. Siehe unter „TSH basal, FT4 und FT3“. TSH basal erhöht: • Alleinige Bestimmung von T4 für die Erfassung einer primären Hypothyreose ausreichend. Keine Keine Keine Nur noch in einzelnen Problemfällen: • Extrathyreoidale Erkrankung und gleichzeitig V. a. Schilddrüsenkrankheit. • Grenzwertig erniedrigte oder erhöhte TSH-Werte, die keine eindeutige Zuordnung erlauben. • Vorliegen einer hypophysären Erkrankung. • Vorliegen einer hypothalamischen Erkrankung. Dieses aufgeführte Vorgehen ist als verbindliche Richtlinie bei der Anforderung der Schilddrüsendiagnostik zu verstehen. Der Laborverbund bietet dieses diagnostische Vorgehen als kostenfreie Service-Leistung an. Unsere LaborEDV unterstützt den Ablauf der Laboranforderung. Ihr Ansprechpartner für diese Diagnostik-Info im Labor ist Fr. Dr. med. Verena Jansen