1. In einer idealen Welt bra

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I
Recht und Ökonomie, Vorlesung 3
Ein ökonomischer Ansatz zur Erforschung von
Rechtsstreitigkeiten:
1. In einer idealen Welt braucht es keine Rechtsordnung,
um Streitfälle beizulegen
2. Aus der Analyse der Hinderungsgründe für die
Streitbeilegung im Idealfall ergeben sich wichtige
Schlussfolgerungen für die Rechtsökonomie
II
§ 364 ABGB
(1) Ueberhaupt findet die Ausübung des Eigenthumsrechtes nur in so
fern Statt, als dadurch weder in die Rechte eines Dritten ein Eingriff
geschieht, noch die in den Gesetzen zur Erhaltung und Beförderung
des allgemeinen Wohles vorgeschriebenen Einschränkungen
übertreten werden. Im Besonderen haben die Eigentümer
benachbarter Grundstücke bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander
Rücksicht zu nehmen.
(2) Der Eigenthümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von
dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch,
Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit
untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche
Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes
wesentlich beeiträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne
besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig.
III
(3) Ebenso kann der Grundstückseigentümer einem
Nachbarn die von dessen Bäumen oder anderen
Pflanzen ausgehenden Einwirkungen durch den
Entzug von Licht oder Luft insoweit untersagen, als
diese das Maß des Abs. 2 überschreiten und zu einer
unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des
Grundstücks führen. Bundes- und landesgesetzliche
Regelungen über den Schutz von oder vor Bäumen
und anderen Pflanzen, insbesondere über den Wald-,
Flur-, Feld-, Ortsbild-, Natur- und Baumschutz, bleiben
unberührt.
IV
Der methodische Ausgangspunkt
Externe Effekte und Transaktionskosten:
Unterscheidung von negativen und positiven externen
Effekten
Unterscheidung von technologischen und pekuniären
externen Effekten!
V
A. Negative externe Effekte
Eine Handlung, die für Person 1 Nutzen stiftet, beeinträchtigt
den Nutzen (Ertrag) einer Person 2, ohne dass diese
(zunächst) Einfluss auf die Verursachung nehmen kann.
Etwas allgemeiner kann man solche Effekte finden
→ zwischen Konsumenten und Konsumenten
→ zwischen Produzenten und Konsumenten
→ zwischen Produzenten und Produzenten
→ aber durchaus auch zwischen Konsumenten und
Produzenten
VI
Es kann jeweils einen oder mehrere (viele) Auslöser geben
und einen oder mehrere Betroffene
Die ökonomischen Probleme dabei sind
1. Offenbar sind die Handlungsrechte einschließlich der
Verantwortlichkeiten der Person, die den externen Effekt
auslöst, unzureichend spezifiziert.
2. Es entstehen der beeinträchtigten Person Kosten
3. Die Aktivitäten derjenigen Person, die den Effekt auslöst,
weisen ein gegenüber dem optimalen Zustand zu hohes
Niveau auf
→ Illustration am Autoverkehr, an einer Schadstoffe
emittierenden Fabrik
VII
→ Erster Hinweis auf mögliche Konsequenzen für Recht
und Gesetz
B. Positive externe Effekte
Das Feuerwerk
Die Impfaktion
Allgemeine Beobachtung: Da Personen davon einen Vorteil
erfahren, dass andere etwas tun, profitieren sie ohne zu
zahlen. Letztlich könnten mehr der vorteilhaften Aktivitäten
erfolgen, wenn sich die Nutznießer alle an den Kosten
beteiligen!
VIII
Transaktionskosten:
Unser „Totem der Mikroökonomie“, das Schema von
Angebot und Nachfrage in der idealtypischen Situation
eines reibungslos funktionierenden Marktes, kennt keine
Transaktionskosten. Der Preis besagt, was der Konsument
aufzugeben bereit ist, um die Verfügungsrechte über ein
Gut zu bekommen, und was der Händler als Entgelt möchte,
damit der diese Verfügungsrechte aufgibt.
Aber:
IX
►Wenn man sich kundig machen muss, wo es besonders
hübsche Krawatten gibt;
►wenn man eine Spezialanfertigung möchte und deshalb
verschiedene Kostenvoranschläge einholt;
►wenn man dann über die Realisierung der Wünsche mit
dem Händler oder Hersteller verhandelt;
►wenn man schließlich die Lieferung erhält, Mängel
bemerkt und deren Behebung einmahnen muss
entstehen Kosten in Form von Zeit, Fahrtspesen usw., bis
hin zu Gerichtskosten!
„Time and Trouble“ Kosten (Dales)
Tatsächlich ist „Transaktionskostenanalyse“ ein sehr
fruchtbares Feld, um konkrete wirtschaftliche Probleme
besser verstehen und auch lösen zu können
Allerdings wird das Konzept der Transaktionskosten auch immer
wieder kritisiert.
„Catch – all – phrase for unspecified interferences with the price
mechanism” (Dahlmann, Externality, 1979, 144)
Konstruktiv dagegen Allen
“Transaktionskosten sind die jenigen Ressourcen, die der
Errichtung und dem Erhalt von Property Rights dienen. Die
umfassen auch die Ressourcen, die für den Schutz und die
Erlangung von Property Rights eingesetzt werden, und obendrein
alle Zusatzkosten, die sich aus potentiellen Schutzmaßnahmen
und aneignungsbemühen ergeben“
Problem dieser Definition:
Keine Unterscheidung von
- (letztlich und im Prinzip) Beobachtbaren
- Intrinsischen
Transaktionskosten
Dazu Zerbe’s Feststellung, Transaktionskosten seien eine
„phänomenologische Kategorie“
Dahlmanns Beispiel dazu: Wie „eingebildete“ Transaktionskosten
eine Pareto-Verbesserung verhindern können
Unterscheidbarkeit von
 Transaktionskosten
 Informationskosten
 Transportkosten
Sidestep: Transaktionskosten und die Erklärung der Exiastenz von
Unternehmen mit Binnenstruktur und Einzelunternehmer → Coase
„The Nature of the Firm“
Ein wichtiger Befund
Externe Effekte lassen sich im Verhandlungsweg „internalisieren“ (d.h.
auf ein tragbares Maß reduzieren, gegeben die jeweiligen Kosten und
Nutzen), wenn keine Transaktionskosten bestehen (wobei diese in der
Terminologie etwa von Richard Zerbe „phänomenologischer Natur“, also
ganz subjektiv sind).
Das Fortbestehen von Externen Effekten signalisiert also, dass prohibitiv
hohe Transaktionskosten dafür maßgeblich sind!
Die folgenden Ausführungen dienen der Erhellung und Begründung für
diesen Befund
X
Konfliktlösung im Idealzustand und die Implikationen
für die Rechtsökonomik:
Das COASE Theorem
► Erste Annäherung: Die Geschichte vom Zahnarzt und der
Werkstätte
Behandlungsraum
Werkstättenbereich
HOF
Verlegter
Behandlungsraum
XI
► Zweite Annäherung: Ein einfaches numerisches Beispiel
► Dritte Annäherung: Graphische Darstellung der Lösung
► Die Annahmen:
- Zwei (oder sehr wenige) Beteiligte
- Vollständig spezifizierte Handlungsrechte
- Unabhängigkeit
- Wechselseitige Information über den Verlauf von Profitbzw Schadenskurven
- Keine Transaktionskosten
Zweite Annäherung: ein numerisches Beispiel
(Das Vieh eines Ranchers streunt in den Weizenfeldern eines
benachbarten Farmers)
XII
Herdengröße
Profit des Verlust
Ranchers des
Farmers
Netto
wohlfahrt
9
10
11
12
13
14
15
94
100
105
109
111
112
111
94
98
102
103
101
97
90
0
-1
-3
-6
-10
-15
-21
Rechtsregimes:
1) Der Farmer hat Anspruch auf Ungestörtheit
(Schadenersatz)
2) Der Rancher ist in seiner Betätigung frei ( "laisser faire")
XIII
Dritte Annäherung: COASE Lösung graphisch
Marginaler
Profit (MP)
Marg.
Verlust
(MV)
MP 
MV
MP 
MV
MP =
MV
XIV
COASE Lösung bei mehreren Beteiligten?
("Ärger in der Wohnsiedlung")
A
B
C
D
E
F
G
H
I
XV
Das COASE Theorem (Fortsetzung)
► Erweiterungsmöglichkeiten: In der Vertragstheorie, auch für
politische Verträge…
► Die Probleme:
- Pareto-Effizienz, „richtig eingeschätzte“ und „vermeintliche“
Transaktionskosten
- Transaktionskosten und die Folgen: Komparative Betrachtung
der Lösungsmöglichkeiten
- Die Auswirkungen des „Vermögenseffektes“: Für das gleiche
Schadensausmaß wird eine Entschädigung gefordert, die höher
ist als eine mögliche Zahlung zur Abwehr des Schadens
XVI
Exkurs:
Die (umstrittene) PIGOU-Lösung
Nachfrage
Priv.+ soziale
Grenzkosten
Priv.Grenzkosten
Steuer
XVII
Rechtsökonomische Schlussfolgerungen
► Wenn möglich, Herstellung jener rechtlichen
Ausgangslage, bei der eine effiziente Allokation selbst dann
möglich wird, wenn
die Kontrahenten nicht kooperieren (können), durch
entsprechende Zuweisung von Handlungsrechten
► Oder allenfalls die Schaffung von Institutionen
(Gerichten, außergerichtlicher Streitbeilegung), die dann
relativ kostengünstiger operieren müssen, um als
Alternative in Betracht gezogen zu werden
►Eine Anleitung für Korrekturmaßnahmen in Richtung
allokative Effizienz für die jeweils geschaffenen Institutionen
XVIII
►Eine weitere Schlussfolgerung betrifft die Frage von
Untersagung vs. Schadenersatz:
Dazu: Was kann „Auslöser eines negativen externen Effekts
sein:
- Schädigung in Folge mangelnde Sorgfalt durch eine
identifizierbare Person („Nachbarschaftseffekte“)→ siehe
§364 ABGB
- Unfallgefahr durch sorgloses Fahren, wobei ex ante
Geschädigte nicht identifizierbar
XIX
Und die Lösungsmöglichkeiten?
- Untersagung ist für Gerichte einfacher zu handhaben und
schafft einen Anreize zur Verhandlung zwischen
Streitparteien
- bei hohen Transaktionskosten empfiehlt sich der
Schadenersatz
XX
Wirtschaftstheoretische Reflexionen
COASE Theorem und Marktgleichgewicht:
Preis als Verhandlungsinstrument und Preis als Datum im
vollständigen Wettbewerb
Kritik:
Spieltheorie
Erkenntnistheorie
Langfristige Perspektive
XXI
Empirische Evidenz:
Historisch: z.B. Quellenstudium für Kalifornien im
19.Jahrhundert
Experimentelle Überprüfung: auffällige Bestätigung von
kooperativem Verhalten: Hoffmann und Spitzer 1982, 1985
und 1986
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