Kapitel 22 Zwangsstörungen

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Kapitel 22
Zwangsstörungen
ManfredDöpfnerundHildegardGoletz
Inhaltsübersicht
1
1.1
1.2
2
3
3.1
3.2
Beschreibung der Störungen .......
Kennzeichen....................................
Klassifikation ...................................
Epidemiologie und Verlauf ...........
Erklärungskonzepte ......................
Risikofaktoren..................................
Entstehung und Aufrechterhaltung
der Zwangssymptomatik .................
423
423
424
425
426
426
426
3.3
Biopsychosoziales Modell
als umfassendes Erklärungskonzept ............................................
4
Intervention ....................................
4.1 Verhaltenstherapie ..........................
4.2 Psychopharmakotherapie................
Verständnisfragen ...................................
Weiterführende Literatur.........................
Literatur ....................................................
1
Aus Petermann: Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie © 2013 Hogrefe, Göttingen
Beschreibung
der Störungen
1.1
Kennzeichen
428
430
431
433
434
435
435
Wesentliche Kennzeichen einer Zwangsstörung sind wiederkehrende Zwangsgedanken und / oder Zwangshandlungen. Zwangsgedanken sind Ideen, Gedanken,
(bildhafte) Vorstellungen oder Impulse, die sich dem Betroffenen aufdrängen und
ihn immer wieder stereotyp beschäftigen. Sie sind fast immer quälend, weil sie
ängstigend, scham- oder ekelbesetzt sind, als sinnlos erlebt werden und weil der
Betroffene erfolglos versucht, Widerstand zu leisten oder weil sie einen gewalttätigen oder obszönen Inhalt haben. Die Person versucht, solche Gedanken zu ignorieren, zu unterdrücken oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oder Handlungen
auszuschalten. Sie werden jedoch als eigene Gedanken erlebt, selbst wenn sie als
unwillkürlich, abstoßend oder unannehmbar empfunden werden.
Zwangshandlungen sind wiederholte, zweckmäßige und beabsichtigte Verhaltensweisen, die häufig auf einen Zwangsgedanken hin nach bestimmten Regeln oder
in stereotyper Form ausgeführt werden. Das Verhalten dient meist dazu, Unbehagen oder schreckliche Ereignisse beziehungsweise Situationen unwirksam zu machen beziehungsweise zu verhindern. Dem Verhalten liegt also eine Furcht vor
einer Gefahr zugrunde, die den Betroffenen bedroht oder von ihm ausgeht. Die
Handlung wird mit dem Gefühl des subjektiven Zwangs durchgeführt, wobei zumindest anfänglich gleichzeitig der Wunsch vorhanden ist, Widerstand zu leisten.
Die Person sieht im Allgemeinen ein, dass ihr Verhalten übertrieben oder unvernünftig ist. Die betroffene Person hat keine Freude am Ausführen der Handlung,
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