Kapitel 22 Zwangsstörungen ManfredDöpfnerundHildegardGoletz Inhaltsübersicht 1 1.1 1.2 2 3 3.1 3.2 Beschreibung der Störungen ....... Kennzeichen.................................... Klassifikation ................................... Epidemiologie und Verlauf ........... Erklärungskonzepte ...................... Risikofaktoren.................................. Entstehung und Aufrechterhaltung der Zwangssymptomatik ................. 423 423 424 425 426 426 426 3.3 Biopsychosoziales Modell als umfassendes Erklärungskonzept ............................................ 4 Intervention .................................... 4.1 Verhaltenstherapie .......................... 4.2 Psychopharmakotherapie................ Verständnisfragen ................................... Weiterführende Literatur......................... Literatur .................................................... 1 Aus Petermann: Lehrbuch der Klinischen Kinderpsychologie © 2013 Hogrefe, Göttingen Beschreibung der Störungen 1.1 Kennzeichen 428 430 431 433 434 435 435 Wesentliche Kennzeichen einer Zwangsstörung sind wiederkehrende Zwangsgedanken und / oder Zwangshandlungen. Zwangsgedanken sind Ideen, Gedanken, (bildhafte) Vorstellungen oder Impulse, die sich dem Betroffenen aufdrängen und ihn immer wieder stereotyp beschäftigen. Sie sind fast immer quälend, weil sie ängstigend, scham- oder ekelbesetzt sind, als sinnlos erlebt werden und weil der Betroffene erfolglos versucht, Widerstand zu leisten oder weil sie einen gewalttätigen oder obszönen Inhalt haben. Die Person versucht, solche Gedanken zu ignorieren, zu unterdrücken oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oder Handlungen auszuschalten. Sie werden jedoch als eigene Gedanken erlebt, selbst wenn sie als unwillkürlich, abstoßend oder unannehmbar empfunden werden. Zwangshandlungen sind wiederholte, zweckmäßige und beabsichtigte Verhaltensweisen, die häufig auf einen Zwangsgedanken hin nach bestimmten Regeln oder in stereotyper Form ausgeführt werden. Das Verhalten dient meist dazu, Unbehagen oder schreckliche Ereignisse beziehungsweise Situationen unwirksam zu machen beziehungsweise zu verhindern. Dem Verhalten liegt also eine Furcht vor einer Gefahr zugrunde, die den Betroffenen bedroht oder von ihm ausgeht. Die Handlung wird mit dem Gefühl des subjektiven Zwangs durchgeführt, wobei zumindest anfänglich gleichzeitig der Wunsch vorhanden ist, Widerstand zu leisten. Die Person sieht im Allgemeinen ein, dass ihr Verhalten übertrieben oder unvernünftig ist. Die betroffene Person hat keine Freude am Ausführen der Handlung,