Freiberg zeigt Flagge für Tibet

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Amtsblatt der Stadt Freiberg
Nr. 2 · 27. Februar 2015
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Freiberg zeigt Flagge für Tibet
Auf einen Blick
Universitätsstadt beteiligt sich am 10. März erneut
Flagge zeigen für Tibet: Zum Gedenktag
an den tibetischen Volksaufstand von 1959
wird zum 20. Mal die tibetische Flagge auf
Rathäusern in Deutschland und vielen europäischen Ländern gehisst. Auch die Universitätsstadt Freiberg zeigt erneut Flagge für Tibet und hisst am 10. März wieder am
Geschwister-Scholl-Gymnasium die tibetische Flagge als Zeichen der Solidarität und
Verbundenheit zu dem chinesisch besetzten
Land.
Das ehemals souveräne Tibet wird seit
1950 von China unterdrückt. Beim blutig
niedergeschlagenen Volksaufstand am 10.
März 1959 ließen 87.000 Tibeter ihr Leben.
Die Tibet Initiative Deutschland (TID) organisiert alljährlich seit 1996 einen Gedenktag.
Immer mehr Städte, Gemeinden und
Landkreise in ganz Deutschland beteiligen
sich daran: Inzwischen sind es weit mehr
als 1000, die gegen die Menschenrechtsver-
letzungen sowie die Zerstörung der tibetischen Kultur, Religion und nationalen Identität protestierten.
An der ersten Flaggenaktion 1996 hatten
sich in Deutschland zunächst lediglich 21
Kommunen beteiligt, darunter auch Freiberg.
Seit dem ist die Teilnehmerzahl stetig gestiegen. 2003 waren es erstmals mehr als
500, die einen Tag lang die tibetische Flagge
hissten, 2013 allein in Deutschland 1236
Städte, Landkreise und Gemeinden.
Beschlüsse
➔ Seite 8
1. Soll-Einnahmen
2. + neue Haushaltseinnahmereste
3. - Abgang Haushalteinnahmereste v. Vorjahr
3a.- Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr
4. bereinigte Soll-Einnahmen
5. Soll-Ausgaben
6. + neue Haushaltausgabereste
7. – Abgang Haushaltausgabereste vom Vorjahr
7a.-Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr
8. bereinigte Soll-Ausgaben
9. Überschuss/(-) Fehlbetrag (Nr. 4 ./. Nr. 8)
Nachrichtlich (Haushaltsausgleich)
10. Soll-Ausgaben VwH
enthaltene Zuführung an VmH (Grp. 86*)
11. Soll-Ausgaben VmH
enthaltene Zuführung an VwH (Grp. 90*)
12. Mindestzuführung an den VmH
606,90 EUR (97*1+990*+933*+936*)
13. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung
zur allgemeinen Rücklage (Überschuss, Grp. 910*)
14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme
aus allgemeiner Rücklage (Grp. 310*)
15. Fehlbetrag (nicht gedeckte ÜPL/APL)
16. aus Folgejahr(en) gedeckter Soll-Fehlbetrag
(Gruppierung 292*/392*)
Verwaltungshaushalt
(VwH) €
62.896,43
0,00
0,00
0,00
62.896,43
62.896,43
0,00
0,00
0,00
62.896,43
0,00
29.903,39
Vermögenshaushalt
(VmH) €
210.600,33
0,00
0,00
0,00
210.600,33
198.600,33
12.000,00
0,00
0,00
210.600,33
0,00
Gesamthaushalt
€
273.496,76
0,00
0,00
0,00
273.496,76
261.496,76
12.000,00
0,00
0,00
273.496,76
0,00
-
-
-
0,00
-
-
-
-
-
8.979,75
-
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-
2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg stellt aufgrund der Auflösung des Gewerbezweckverbandes „Freiberg-Halsbrücke/ Schwarze Kiefern“
zum 30.06.2013 die vorliegende Jahresrechnung des Gewerbezweckverbandes für das Haushaltsjahr 2013 (1. Halbjahr) einschließlich
Prüfprotokoll wie folgt fest:
Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
(VwH) €
(VmH) €
€
1. Soll-Einnahmen
81.800,55
76.298,38
158.098,93
2. + neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
0,00
3. - Abgang Haushalteinnahmereste v. Vorjahr
0,00
0,00
0,00
3a.- Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr
0,00
0,00
0,00
4. bereinigte Soll-Einnahmen
81.800,55
76.298,38
158.098,93
5. Soll-Ausgaben
81.800,55
76.298,38
158.098,93
6. + neue Haushaltausgabereste
0,00
0,00
0,00
7. – Abgang Haushaltausgabereste vom Vorjahr
0,00
0,00
0,00
7a.-Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr
0,00
0,00
0,00
8. bereinigte Soll-Ausgaben
81.800,55
76.298,38
158.098,93
9. Überschuss/(-) Fehlbetrag (Nr. 4 ./. Nr. 8)
0,00
0,00
0,00
Nachrichtlich (Haushaltsausgleich)
10. Soll-Ausgaben VwH
enthaltene Zuführung an VmH (Grp. 86*)
0,00
11. Soll-Ausgaben VmH
enthaltene Zuführung an VwH (Grp. 90*)
78.665,21
12. Mindestzuführung an den VmH
EUR (97*1+990*+933*+936*)
13. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung
zur allgemeinen Rücklage (Überschuss, Grp. 910*)
0,00
14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme
aus allgemeiner Rücklage (Grp. 310*)
76.298,38
0,00
15. Fehlbetrag (nicht gedeckte ÜPL/APL)
0,00
0,00
0,00
16. aus Folgejahr(en) gedeckter Soll-Fehlbetrag
(Gruppierung 292*/392*)
0,00
0,00
Ja-Stimmen: 31, einstimmig
Blitzer im März
im Stadtgebiet
Geblitzt wird im Stadtgebiet Freiberg im
März u. a. an folgenden Straßen:
Höchstzulässige Geschwindigkeit:
30 km/h
Goethestraße,
Kreuzermark,
Straße der Einheit,
Richard-Wagner-Straße
Höchstzulässige Geschwindigkeit:
50 km/h
B 173 Halsbach,
Chemnitzer Straße,
Hauptstraße,
Käthe-Kollwitz-Straße
Die Kontrollen werden an monatlich
wechselnden Einsatzorten durchgeführt, wobei Schwerpunkte Tempo 30- und verkehrsberuhigte Zonen sind sowie Bereiche mit besonderem Gefahrenpotenzial (vor Kindereinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Sportstätten sowie Bereiche mit
erhöhtem Fußgängerverkehr).
Seit 1. Januar 2010 sind die Großen Kreisstädte für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO zuständig. Damit sind die Bußgeldverfahren im
ruhenden Verkehr durch die Stadt Freiberg zu
betreuen, gleichzeitig erfolgt durch sie auch
die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr
und die Überwachung des fließenden Verkehrs.
Sprechstunde des
Friedensrichters
Die nächsten Sprechstunden des Friedensrichters sind am 3. und 17. März, jeweils von
16 bis 18 Uhr. Sie finden im Rathaus am Obermarkt statt: im Zimmer 104, im Zwischengeschoss.
Sprechstunde des Friedensrichters ist
jeweils am ersten und dritten Dienstag des
Monats.
Zu erreichen ist der Friedensrichter während der Sprechzeit auch unter der Freiberger Rufnummer 273 137 oder per E-Mail:
[email protected].
Vorverkauf für
Jubiläumskonzert
Der Vorverkauf für das große Festkonzert
des Collegium Musicum der TU Bergakademie Freiberg zum 250. Jubiläum der Universität hat begonnen. Es findet am 25. April,
19.30 Uhr, in der Nikolaikirche Freiberg statt.
Auf dem Programm stehen Sergei Rachmaninoffs 2. Klavierkonzert und Szenen aus
Goethes Faust von Robert Schumann, die
das Sinfonieorchester des Collegium Musicum gemeinsam mit dem Stadtchor Freiberg
aufführt. Darüber hinaus wird es die Uraufführung einer Auftragskomposition zum
Jubiläum der Bergakademie geben.
Karten für das Festkonzert sind in der
Tourist-Info Freiberg, im Internet unter
www.reservix.de und über die Mitglieder des
Collegium Musicum und des Stadtchores erhältlich. Der Eintritt kostet: PG I 15/7,50 €;
PG II 10/5 €; PG III 8/4 €.
Das Collegium Musicum der TU Bergakademie Freiberg e.V. im Internet:
http://cmfreiberg.de/ und
www.facebook.com/cm.bergakademie.
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