Amtsblatt der Stadt Freiberg Nr. 2 · 27. Februar 2015 9 Freiberg zeigt Flagge für Tibet Auf einen Blick Universitätsstadt beteiligt sich am 10. März erneut Flagge zeigen für Tibet: Zum Gedenktag an den tibetischen Volksaufstand von 1959 wird zum 20. Mal die tibetische Flagge auf Rathäusern in Deutschland und vielen europäischen Ländern gehisst. Auch die Universitätsstadt Freiberg zeigt erneut Flagge für Tibet und hisst am 10. März wieder am Geschwister-Scholl-Gymnasium die tibetische Flagge als Zeichen der Solidarität und Verbundenheit zu dem chinesisch besetzten Land. Das ehemals souveräne Tibet wird seit 1950 von China unterdrückt. Beim blutig niedergeschlagenen Volksaufstand am 10. März 1959 ließen 87.000 Tibeter ihr Leben. Die Tibet Initiative Deutschland (TID) organisiert alljährlich seit 1996 einen Gedenktag. Immer mehr Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland beteiligen sich daran: Inzwischen sind es weit mehr als 1000, die gegen die Menschenrechtsver- letzungen sowie die Zerstörung der tibetischen Kultur, Religion und nationalen Identität protestierten. An der ersten Flaggenaktion 1996 hatten sich in Deutschland zunächst lediglich 21 Kommunen beteiligt, darunter auch Freiberg. Seit dem ist die Teilnehmerzahl stetig gestiegen. 2003 waren es erstmals mehr als 500, die einen Tag lang die tibetische Flagge hissten, 2013 allein in Deutschland 1236 Städte, Landkreise und Gemeinden. Beschlüsse ➔ Seite 8 1. Soll-Einnahmen 2. + neue Haushaltseinnahmereste 3. - Abgang Haushalteinnahmereste v. Vorjahr 3a.- Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr 4. bereinigte Soll-Einnahmen 5. Soll-Ausgaben 6. + neue Haushaltausgabereste 7. – Abgang Haushaltausgabereste vom Vorjahr 7a.-Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr 8. bereinigte Soll-Ausgaben 9. Überschuss/(-) Fehlbetrag (Nr. 4 ./. Nr. 8) Nachrichtlich (Haushaltsausgleich) 10. Soll-Ausgaben VwH enthaltene Zuführung an VmH (Grp. 86*) 11. Soll-Ausgaben VmH enthaltene Zuführung an VwH (Grp. 90*) 12. Mindestzuführung an den VmH 606,90 EUR (97*1+990*+933*+936*) 13. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Überschuss, Grp. 910*) 14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme aus allgemeiner Rücklage (Grp. 310*) 15. Fehlbetrag (nicht gedeckte ÜPL/APL) 16. aus Folgejahr(en) gedeckter Soll-Fehlbetrag (Gruppierung 292*/392*) Verwaltungshaushalt (VwH) € 62.896,43 0,00 0,00 0,00 62.896,43 62.896,43 0,00 0,00 0,00 62.896,43 0,00 29.903,39 Vermögenshaushalt (VmH) € 210.600,33 0,00 0,00 0,00 210.600,33 198.600,33 12.000,00 0,00 0,00 210.600,33 0,00 Gesamthaushalt € 273.496,76 0,00 0,00 0,00 273.496,76 261.496,76 12.000,00 0,00 0,00 273.496,76 0,00 - - - 0,00 - - - - - 8.979,75 - 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - 2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg stellt aufgrund der Auflösung des Gewerbezweckverbandes „Freiberg-Halsbrücke/ Schwarze Kiefern“ zum 30.06.2013 die vorliegende Jahresrechnung des Gewerbezweckverbandes für das Haushaltsjahr 2013 (1. Halbjahr) einschließlich Prüfprotokoll wie folgt fest: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt (VwH) € (VmH) € € 1. Soll-Einnahmen 81.800,55 76.298,38 158.098,93 2. + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 0,00 0,00 3. - Abgang Haushalteinnahmereste v. Vorjahr 0,00 0,00 0,00 3a.- Abgang Kasseneinnahmereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0,00 4. bereinigte Soll-Einnahmen 81.800,55 76.298,38 158.098,93 5. Soll-Ausgaben 81.800,55 76.298,38 158.098,93 6. + neue Haushaltausgabereste 0,00 0,00 0,00 7. – Abgang Haushaltausgabereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0,00 7a.-Abgang Kassenausgabereste vom Vorjahr 0,00 0,00 0,00 8. bereinigte Soll-Ausgaben 81.800,55 76.298,38 158.098,93 9. Überschuss/(-) Fehlbetrag (Nr. 4 ./. Nr. 8) 0,00 0,00 0,00 Nachrichtlich (Haushaltsausgleich) 10. Soll-Ausgaben VwH enthaltene Zuführung an VmH (Grp. 86*) 0,00 11. Soll-Ausgaben VmH enthaltene Zuführung an VwH (Grp. 90*) 78.665,21 12. Mindestzuführung an den VmH EUR (97*1+990*+933*+936*) 13. Soll-Ausgaben VmH - enthaltene Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Überschuss, Grp. 910*) 0,00 14. Soll-Einnahme VmH - enthaltene Entnahme aus allgemeiner Rücklage (Grp. 310*) 76.298,38 0,00 15. Fehlbetrag (nicht gedeckte ÜPL/APL) 0,00 0,00 0,00 16. aus Folgejahr(en) gedeckter Soll-Fehlbetrag (Gruppierung 292*/392*) 0,00 0,00 Ja-Stimmen: 31, einstimmig Blitzer im März im Stadtgebiet Geblitzt wird im Stadtgebiet Freiberg im März u. a. an folgenden Straßen: Höchstzulässige Geschwindigkeit: 30 km/h Goethestraße, Kreuzermark, Straße der Einheit, Richard-Wagner-Straße Höchstzulässige Geschwindigkeit: 50 km/h B 173 Halsbach, Chemnitzer Straße, Hauptstraße, Käthe-Kollwitz-Straße Die Kontrollen werden an monatlich wechselnden Einsatzorten durchgeführt, wobei Schwerpunkte Tempo 30- und verkehrsberuhigte Zonen sind sowie Bereiche mit besonderem Gefahrenpotenzial (vor Kindereinrichtungen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Sportstätten sowie Bereiche mit erhöhtem Fußgängerverkehr). Seit 1. Januar 2010 sind die Großen Kreisstädte für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO zuständig. Damit sind die Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr durch die Stadt Freiberg zu betreuen, gleichzeitig erfolgt durch sie auch die Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr und die Überwachung des fließenden Verkehrs. Sprechstunde des Friedensrichters Die nächsten Sprechstunden des Friedensrichters sind am 3. und 17. März, jeweils von 16 bis 18 Uhr. Sie finden im Rathaus am Obermarkt statt: im Zimmer 104, im Zwischengeschoss. Sprechstunde des Friedensrichters ist jeweils am ersten und dritten Dienstag des Monats. Zu erreichen ist der Friedensrichter während der Sprechzeit auch unter der Freiberger Rufnummer 273 137 oder per E-Mail: [email protected]. Vorverkauf für Jubiläumskonzert Der Vorverkauf für das große Festkonzert des Collegium Musicum der TU Bergakademie Freiberg zum 250. Jubiläum der Universität hat begonnen. Es findet am 25. April, 19.30 Uhr, in der Nikolaikirche Freiberg statt. Auf dem Programm stehen Sergei Rachmaninoffs 2. Klavierkonzert und Szenen aus Goethes Faust von Robert Schumann, die das Sinfonieorchester des Collegium Musicum gemeinsam mit dem Stadtchor Freiberg aufführt. Darüber hinaus wird es die Uraufführung einer Auftragskomposition zum Jubiläum der Bergakademie geben. Karten für das Festkonzert sind in der Tourist-Info Freiberg, im Internet unter www.reservix.de und über die Mitglieder des Collegium Musicum und des Stadtchores erhältlich. Der Eintritt kostet: PG I 15/7,50 €; PG II 10/5 €; PG III 8/4 €. Das Collegium Musicum der TU Bergakademie Freiberg e.V. im Internet: http://cmfreiberg.de/ und www.facebook.com/cm.bergakademie.