Kapitel 3- Die Mikroökonomik der Ökonomischen Integration

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Kapitel 3- Die Mikroökonomik der Ökonomischen Integration
3. Die Mikroökonomik der Ökonomischen Integration
3.1 Nochmals: Die Vorteilhaftigkit des Güterhandels
Mikro:
Vollständige Konkurrenz auf den Gütermärkten sorgt für eine effiziente
Ressourcenallokation; die Wohlfahrt einer Volkswirtschaft wird maximiert
Definition:
Wohlfahrt = Konsumentenrente + Produzentenrente
Konsumentenrente =
marg. Zahlungsbereitschaft abzüglich tatsächlich gezahltem Preis
Produzentenrente =
Verkaufspreis abzüglich Grenzkosten der Produktion
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Marktgleichgewicht ohne Außenhandel
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Offene Volkswirtschaft
Politikänderung:
Öffnung des heimischen Stahlmarktes
Wohlfahrtsanalyse mit Hilfe der ökonomischen Rente
Annahme:
Inland = kleine offene Volkswirtschaft,
d.h. Inland hat keinen Einfluss auf den Weltmarktpreis (Preisnehmer)
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Kapitel 3- Die Mikroökonomik der Ökonomischen Integration
Weltmarktpreis und komparative Vorteile
Der Weltmarktpreis entscheidet darüber, ob ein Land zum Importeur oder
Exporteur wird.
Liegt der Weltmarktpreis von Stahl über dem Inlandspreis, wird Stahl exportiert;
liegt der Weltmarktpreis unter dem Inlandspreis, wird Stahl importiert.
Wenn ein Land einen komparativen Vorteil in der Produktion eines Guts hat,
dann wird der Inlandspreis unter dem Weltmarktpreis liegen.
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Gewinner und Verlierer durch Außenhandel (Exportland)
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Gewinner und Verlierer durch Außenhandel (Exportland)
Die Betrachtung eines Exportlandes führt zu zwei Schlussfolgerungen:
 Durch den Anstieg der Preise auf Weltmarktniveau gewinnen inländische
Produzenten und verlieren inländische Konsumenten.
 Handel steigert die wirtschaftliche Wohlfahrt eines Landes, weil die
Vorteile der Gewinner größer sind als die Nachteile der Verlierer.
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Gewinner und Verlierer durch Außenhandel (Importland)
ohne
Handel
mit
Handel
Änderung
Konsumentenrente
A
A+B+D
+(B+D)
Produzentenrente
B+C
C
-B
A+B+C
A+B+C+D
+D
Wohlfahrt
Gesamtrente
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Gewinner und Verlierer durch Außenhandel (Importland)
Die Betrachtung eines Importlandes führt zu zwei Schlussfolgerungen:
 Die einheimischen Konsumenten werden besser und die einheimischen
Produzenten werden schlechter gestellt.
 Außenhandel erhöht die ökonomische Wohlfahrt eines Landes, denn
die Vorteile der Gewinner übersteigen die Nachteile der Verlierer.
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3.2 Instrumente der Handelspolitik
Lit: Krugman/Obstfeld/Melitz (2012), Kap 9
Baldwin und Wyplosz, Kap 4-5
Ableitung der Importnachfragekurve
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Effekte eines Preisanstiegs:
Linker Panel
 Konsumierte Menge sinkt
 Im Inland produzierte Menge steigt
 Importierte Menge sinkt
 Konsumentenrente sinkt um A+B+C+D
 Produzentenrente steigt um A
 Nettowohlfahrtsverlust: B+C+D
Rechter Panel
 Preis steigt und importierte Menge sinkt
 Nettowohlfahrtsverlust C+E ( mit E= B+D)
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Die Exportangebotskurve des Auslands (=Importangebotskurve des
Inlands)
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Effekte eines Preisanstiegs
Linker Panel
 Ausländische Konsumenten fragen weniger nach
 Ausländische Unternehmen erhöhen das Angebot
 Anstieg des ausländischen Exportangebots
 Ausländische Konsumenten verlieren A+B
 Ausländische Unternehmen gewinnen A+B+C+D+E
 Nettowohlfahrtsgewinn von C+D+E
Rechter Panel
 Preis steigt und exportierte Menge steigt
 Nettowohlfahrtsgewinn D+F (mit F= C+E)
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Einheitlicher Zoll auf alle Importe
(Meistbegründungsklausel der WTO; MFN= most favoured nation
Ausgangspunkt: Welt ohne Zoll
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Preis- und Mengeneffekte eines MFN-Zolls
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Rechter Panel
 Verschiebung der Exportangebotsfunktion um den Zollsatz nach oben
 Preis für inländische Konsumenten steigt ( steigt weniger als Zollsatz)
 Importnachfrage der inländischen Konsumenten sinkt
 Importierte Menge sinkt
Linker Panel
 Rückgang der Nachfrage nach ausländischen Produkten führt zu Preissenkungen, d.h.
ausländische Exporteure erzielen geringeren Preis (border-Preis sinkt)
 Keil zwischen Border-Preis und Konsumentenpreis entspricht dem Zollsatz
 Im Ausmaß der Absenkung des Border-Preises gelingt Überwälzung des Zollsatzes auf
ausländische Anbieter
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Wohlfahrtseffekte eines MFT-Zolls
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Inland:
 Preisanstieg senkt Konsumentenrente
 Konsumentenrente sinkt um A+B+C+D
 Inländische Produzenten gewinnen A
 Regierung hat Zolleinnahmen C+E
 Nettowohlfahrtseffekt für Inland: E-B-D
 Vorzeichen des Nettowohlfahrteffekts nicht eindeutig!
 Zoll kann Wohlfahrt m Inland erhöhen: Grund: Absenkung des an Ausland zu zahlenden
Border-Preises
Ausland:
 Preissenkung erhöht Konsumnachfrage
 Konsumentenrente steigt um F
 Ausländische Unternehmen verlieren F+G+H+I
 Keine Zolleinnahmen
 Nettowohlfahrtsverlust für Ausland G+H+I
 Ausland stets auf der Verliererseite
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Welt:
 Summe der Wohlfahrtseffekt: E-B-D-G-H-I= -B-D-G-I ( wegen E=H)
 Weltwohlfahrt sinkt auf jeden Fall
Negativer Wohlfahrtseffekt multipliziert im Fall von Vergelltungszöllen
Politikimplikationen
 Einseitige Liberalisierung (Senkung des Zolls) kann Inland schädigen
 Koordinierte Senkung der Zölle eindeutig ein Positiv-Summen-Spiel
 das ist die ökonomische Rationalität der WTO-Verhandlungen und/oder der Bildung von
Zollunionen wie der EWG
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Importquote (BW Figure 4.8)
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Importquote und Zoll ökonomisch äquivalent, d.h.
 Preis für inländische Konsumenten steigt
 Konsum sinkt, Konsumentenrente sinkt um A + C
 Border-Preis sinkt
 Lizenzinhaber erhalten Rente in Höhe von A + B
 Nettowohlfahrt steigt oder fällt: B – C
 Ausland verliert B + D
Spezialfall: Verkauf der Lizenz an Ausländer
 Lizenzeinnahmen fließen an das Ausland: A + B
 Inländische Wohlfahrt sinkt eindeutig um A + C
 Ausländische Wohlfahrt steigt oder fällt: A – D
Freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen:
Wie Importquote mit Lizenz an Ausländer
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Nichttarifäre Handelshemmnisse (u.a. Produktstandards)
EuGH 1988: Cassis de Dijon-Urteil
EU-Binnenmarktprogramm 1992:
 Abkehr von vollständiger Harmonisierung
 vom Bestimmungsland- und Ursprunglandprinzip
 Güterhandel kann restringiert werden aus Gründen des Gesundheitsschutzes, des
Verbraucherschutzes, des Umweltschutzes
 Unterscheidung von Protektion und Schutzzielen extrem schwierig
(Reinheitsgebot Bier, Importverbot für hormonbehandeltes Fleisch, Labelling für
genetische Produkte, Anerkennung von Sicherheitstests, Papierherstellung etc.)
Race to the bottom: Empirisch nicht beobachtbar!
Wohlfahrtseffekte: siehe unten
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Kapitel 3- Die Mikroökonomik der Ökonomischen Integration
3.3 Diskriminierender Zoll (Regionale Handelsbündnisse)
Literatur: BW Chapter 5
Ziel dieses Abschnitts ist es,
 eine kurze Darstellung der wichtigsten regionalen Handelbündnisse zu geben,
 eine Typologie verschiedener regionaler Handelsbündnisse vorzunehmen
 zu zeigen, dass regionale Handelsbündnisse den Handel zwischen den beteiligten
Ländern befördern kann, aber auch negative Effekte auf den Handel mit
Drittländern haben kann (trade creation und trade diversion),
 zu vermitteln, dass die Wohlfahrtseffekte von regionalen Handelbündnissen nicht
eindeutig sind.
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Regionale Handelsbündnisse
Organisation
Teilnehmende Länder
Andean Community of Nations (CAN)
Bolivien, Ecuador, Kolumbien , Peru,
Venezuela
Brunei, Indonesien, Laos, Malaysia, Burma,
Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo,
Tschad, Zentralafrikanische Republik
Association of Southeast Asian Nations
(ASEAN)
Central African Customs and Economic
Union (UDEAC)
Central American Common Market
European Free Trade Association (EFTA)
Europäische Union
North American Free Trade (NAFTA)
Southern Cone Common Market
(Mercosur)
Quelle: Appleyard/Field (2001), S. 353
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Costa Rica, El Salvador, Guatemala,
Honduras, Nicaragua
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Belgien, ...
Canada, Mexiko, USA
Argentinien, Brasilien, Chile, Paraguay,
Uruguay
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Typologie regionaler Handelsbündnisse
• Freihandelszone (Beispiel: NAFTA)
 alle Binnenzölle werden eliminiert
 Außenzölle gegenüber Drittländern in der Regel nicht koordiniert
 Problem der Freihandelszone: Importeure von Drittländern haben einen
Anreiz, ihre Waren durch das Land mit dem niedrigsten Außenzoll in die
Freihandelszone zu einzuführen und von dort weiter zu verkaufen;
Kontrollen an den Binnengrenzen notwendig, Problem der Bestimmung des
Herkunftslands
• Zollunion
 alle Binnenzölle beseitigt
 einheitlicher Außenzoll
 Beispiele: deutscher Zollverein des 19. Jahrhunderts; EG in der Startphase
• Gemeinsamer Markt
 zusätzlich zur Zollunion freie Wanderung der Produktionsfaktoren
 Beispiel: EU Binnenmarkt 1992 mit den vier Grundfreiheiten (Freizügigkeit
von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital)
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• Wirtschaftsunion
 nationale Koordination oder gar Harmonisierung von Politikbereichen
wie Geldpolitik, Sozialpolitik etc.
 in der Praxis kaum zu beobachten, EU strebt in diese Richtung
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Handelsschaffung versus Handelsumlenkung
Annahmen:




Drei Länder-Modell
Home
Partner
Rest of World
Home und Partner bilden eine Zollunion
Drei Hypothesen:
 Handelspartner profitiert von Zollsenkung (Smith’s certitude)
 RoW verliert (Haberler’s spillover)
 Vorzeichen des Wohlfahrtseffekts für Home unsicher (Viner’s ambiguity)
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1. Schritt: MFN-Zoll (BW Figure 5.1)
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2. Schritt: Home reduziert Zoll nur für Importe aus Partner (BW Figure 5.2)
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 neue Exportangebotsfunktion liegt zwischen MS und MSMFN
 im Vergleich zum MFN-Zoll sinkt der Preis
 importierte Menge steigt (handelsschaffender Effekt)
 für Partner steigt durch Zollbefreiung der Border-Preis, für RoW sinkt
der Border-Preis
 Partner exportiert mehr nach Home, RoW weniger
(handelsumlenkender Effekt)
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Handelsumlenkender Effekt für EU empirisch bestätigt
(BW Figure 5.3)
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Kapitel 3- Die Mikroökonomik der Ökonomischen Integration
Wohlfahrtseffekte der diskriminierenden Liberalisierung (siehe BW Figure 5.4)
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Partner gewinnt eindeutig, da höherer Preis und mehr Exporte (Smith‘ certitude)
RoW verliert, da niedrigerer Preis und weniger Exporte (Haberler’s spillover)
Home:
 Anstieg der Konsumentenrente größer als Rückgang der Zolleinnahmen;
Nettogewinn ist Fläche A
 die aus RoW importierten Güter werden billiger: Fläche B
 die aus Partner importierten Güter werden teurer: Fläche C
 Nettoeffekt für Inland: A + B – C (Viner’s ambiguity)
NTH’s
 Ermittlung eines Zolläquivalents
 alle Effekte analog Zollreduktion, lediglich Einnahme-Aspekt unterschiedlich
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Liberalisierung des Welthandels durch GATT und WTO
Nach dem 1. Weltkrieg und der Weltwirtschaftskrise in den 20er und 30er Jahren
Zusammenbruch des Welthandels
Ausgeprägte Tendenz zum Protektionismus
Abwertungswettläufe (beggar-thy-neighbour-policy)
Bretton Woods 1944: Intention zur Gründung des GATT
1947: Gründung des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)
1995: Ablösung des GATT durch World Trade Organisation (WTO) mit Sitz ist Genf
WTO-Mitglieder decken 97% des Welthandels ab
Zentrale in Genf überwacht Einhaltung der Abmachungen bzw. bietet ein Forum für die
Beilegung eventueller Streitigkeiten
Zentrale in Genf hat keine weitreichenden Entscheidungskompetenzen
Höchstes Beschlussorgan ist Ministerkonferenz
Erfolg steht und fällt mit der Bereitschaft der Mitgliedsländer, bestimmte
Handelsvereinbarungen treffen zu wollen
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Zentraler Baustein: Meistbegünstigungsklausel
 eine Zollreduktion, die man einem Land zubilligt, muss allen WTO-Ländern
zugebilligt werden (Multilateralismus)
 Regionale Bündnisse an sich nicht kompatibel mit Meistbegünstigung, aber
Verträge lassen Ausnahmen zu
Welthandelsrunden: u.a. Tokio (1974-79), Uruguay (1986-94), Doha-Runde
(2001- 06) (als Seattle-Runde geplant)
Nach Beendigung der Uruguay-Runde beträgt durchschnittliche Zollsatz noch
3,9%
Zur Doha-Runde:
- Erweiterung des Verhandlungskatalogs um Dienstleistungen (GATS), Property
Rights (TRIPS)
- Hauptproblemfeld: Agrarsektor
 Subvention in OECD-Ländern: ca. 1 Mrd. Dollar pro Tag
 durchschnittl. Zollsatz für Agrarprodukte rund 16%
 Gewährung von Exportsubventionen
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