Rückantwort per Post oder Fax an 06631 – 784 – 78 TAM Regionalstelle Hessen Meldung Stichtagsbestand und Bestandsveränderungen (nach §58b AMG) für Rinder Name und Anschrift des Tierhalters: Registriernummer: HVL e. V. An der Hessenhalle 1 Name, Vorname: Straße, Haus Nr.: 36304 Alsfeld PLZ, Ort: Stichtag: ___________________ (1. Juli oder 1. Januar eines Jahres - Beginn Halbjahr) H Berechnung des Stichtagsbestandes sowie der Bestandsveränderungen soll über den in HIT gespeicherten Bestand erfolgen. Mein Betrieb ist ein: reiner einer Mastbetrieb (männliche und weibliche Rinder werden berücksichtigt) Kuh – und Mastbetrieb, bei dem alle männlichen Rinder berücksichtigt werden sollen Wenn die in HIT vorgeschlagenen Bestandsveränderungen nicht vollständig oder nicht korrekt sind, müssen der Stichtagsbestand sowie die Zu – und Abgänge mit u. a. Tabelle gemeldet werden. Nachfolgende Angaben für den Stichtagsbestand Stichta sowie der Zu – und Abgänge sollen gültig sein. Zu Beginn des Halbjahres gehaltene Tiere (Stichtagsbestand): Anzahl Mastrinder bis 8 Monate:: Anzahl Mastrinder über 8 Monate: Monate Zu - und Abgänge (inkl. Verendungen) innerhalb des letzten Halbjahres *): Mastrinder / - kälber bis 8 Monate Datum Anzahl Zugang Ort, Datum Anzahl Abgang Mastrinder über 8 Monate Datum Anzahl Zugang Anzahl Abgang (Unterschrift des Tierhalters) *) Überschreiten die Tiere die Altersgrenze von 8 Monaten so s müssen diese zum jeweiligen Datum bei den Mastrindern bis 8 Monate abgemeldet und bei den Mastrindern über 8 Monate angemeldet werden. Die Daten zum Stichtag und Bestandsveränderungen en sind für alle, für die Mast vorgesehenen Rinder ab dem Absetzen vom Muttertier anzugeben. Diese schriftliche Meldung ist kostenpflichtig!