Bestandsveränderungen

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Rückantwort per Post oder Fax an 06631 – 784 – 78
TAM Regionalstelle Hessen
Meldung Stichtagsbestand und Bestandsveränderungen (nach §58b AMG) für Rinder
Name und Anschrift des Tierhalters:
Registriernummer:
HVL e. V.
An der Hessenhalle 1
Name, Vorname:
Straße, Haus Nr.:
36304 Alsfeld
PLZ, Ort:
Stichtag: ___________________ (1. Juli oder 1. Januar eines Jahres - Beginn Halbjahr)
H
Berechnung des Stichtagsbestandes sowie der Bestandsveränderungen soll über den in HIT
gespeicherten Bestand erfolgen.
Mein Betrieb ist ein:
reiner
einer Mastbetrieb (männliche und weibliche Rinder werden berücksichtigt)
Kuh – und Mastbetrieb, bei dem alle männlichen Rinder berücksichtigt werden sollen
Wenn die in HIT vorgeschlagenen Bestandsveränderungen nicht vollständig oder nicht korrekt sind,
müssen der Stichtagsbestand sowie die Zu – und Abgänge mit u. a. Tabelle gemeldet werden.
Nachfolgende Angaben für den Stichtagsbestand
Stichta
sowie der Zu – und Abgänge sollen gültig sein.
Zu Beginn des Halbjahres gehaltene Tiere (Stichtagsbestand):
Anzahl Mastrinder bis 8 Monate::
Anzahl Mastrinder über 8 Monate:
Monate
Zu - und Abgänge (inkl. Verendungen) innerhalb des letzten Halbjahres *):
Mastrinder / - kälber bis 8 Monate
Datum
Anzahl
Zugang
Ort, Datum
Anzahl
Abgang
Mastrinder über 8 Monate
Datum
Anzahl
Zugang
Anzahl
Abgang
(Unterschrift des Tierhalters)
*) Überschreiten die Tiere die Altersgrenze von 8 Monaten so
s müssen diese zum jeweiligen Datum bei den Mastrindern bis 8
Monate abgemeldet und bei den Mastrindern über 8 Monate angemeldet werden. Die Daten zum Stichtag und
Bestandsveränderungen
en sind für alle, für die Mast vorgesehenen Rinder ab dem Absetzen vom Muttertier anzugeben.
Diese schriftliche Meldung ist kostenpflichtig!
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