Pressemitteilung DKG legt Eckpunkte für ordnungspolitischen Rahmen ab 2009 vor Kösters: Festpreissystem in Kliniken ausgestalten – Grundlohndeckelung abschaffen Berlin, 23. Januar 2007 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich in einem Grundsatzpapier für die konsequente Weiterentwicklung des DRG-Fallpauschalensystems zu einem leistungsorientierten Festpreissystem sowie für die Abschaffung der Grundlohndeckelung ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der für den 8. März 2007 geplanten Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), auf der erstmals die Weichen für die Anschlussregelungen nach Abschluss der Konvergenzphase 2008 gestellt werden sollen, erklärte DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters: „Die Krankenhäuser stehen in einem intensiven Wettbewerb um Qualität und Leistung. Sie brauchen deshalb ein verlässliches Vergütungssystem, das ihnen auch in Zukunft die Erbringung medizinischer Leistungen auf hohem Niveau ermöglicht.“ Einen Preiswettbewerb um den Kernbereich der medizinischen Krankenhausleistungen lehnt die DKG ab. „Transplantationsmedizin, große Operationen und schwerste Erkrankungen eignen sich nicht für Wettbewerbspreise. Deshalb ist ein wesentlicher Baustein unseres Konzepts die Überführung des Vergütungssystems in feste Preise. Das heißt, dass damit krankenhausübergreifend für gleiche Leistungen gleiche Preise erzielt werden, auf die die einzelnen Krankenhäuser Anspruch haben“, so der DKG-Präsident. Ob vom landesweiten Basisfallwert und von regionalen Preisen auf bundeseinheitliche Preise übergegangen werden soll, sei in der derzeitigen Gesetzgebungsphase für den ordnungspolitischen Rahmen noch nicht entscheidungsreif, erklärte Kösters. Dies könne erst nach Auswertung des Konvergenzprozesses in einer zweiten Gesetzgebungsstufe entschieden werden. KONTAKT: DKG-PRESSESTELLE Dr. Andreas Priefler (Ltg.) Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 20 Holger Mages Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 22 Daniel Wosnitzka Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 23 Sekretariat Stephanie Lemm Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 21 Fax (0 30) 3 98 01 – 30 21 Wegelystraße 3 10623 Berlin E-Mail: [email protected] Web: www.dkgev.de -2- Die Einbeziehung der Investitionskosten in die Vergütung und damit die Überführung von der dualen Krankenhausfinanzierung in eine monistische, ist für die Krankenhäuser nur unter der Bedingung vorstellbar, das die Refinanzierung des tatsächlich aufgestauten Investitionsbedarfs dauerhaft gewährleistet ist. Eine weitere zentrale Forderung des DKG-Konzepts ist die Abschaffung der Grundlohndeckelung. Die enge Bindung der ambulanten und stationären Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen sei kein zukunftsfähiger Weg, betonte DKGPräsident Kösters. „Zwischen dem medizinischen Versorgungsbedarf und der Lohn- und Gehaltsentwicklung in der Volkswirtschaft gibt es keinen schlüssigen Zusammenhang. Vielmehr behindert die Grundlohnorientierung Innovationen und Wachstum im Gesundheitswesen. Eine Orientierung an der Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann nur für allgemeine Kostenfaktoren akzeptiert werden. Krankheitsrisiken (Morbidität) und medizinischer Fortschritt müssen hingegen voll von den Kostenträgern finanziert werden. Die Gesundheitsausgaben und insbesondere die Krankenhausausgaben müssen von der Entwicklung der Grundlohnrate entkoppelt werden. Auch muss es in Zukunft wieder möglich sein, dass die Ergebnisse von Tarifabschlüssen jenseits der Grundlohnrate finanzierbar sind.“ Deutlich geht die DKG in ihrem Grundsatzpapier bei den Abrechnungsbestimmungen für Privatpatienten über die bislang formulierte Position hinaus. Für die Selbstzahlern zuzuordnenden Leistungen sollen die Restriktionen des Sozialversicherungssystems nicht gelten. Zur Stärkung der Patientenorientierung sei es darüber hinaus zwingend erforderlich, dass die Patienten ihr Krankenhaus auch in Zukunft frei wählen könnten. Zudem müsse den Krankenhäusern in einem wettbewerblichen Umfeld freigestellt sein, welche medizinischen und nicht-medizinischen Zusatzleistungen sie ihren Patienten während des Krankenhausaufenthaltes zu welchen Preisen zur Verfügung stellten. Weiterhin fordert die DKG in ihrem Konzept, dass die Sicherstellung der stationären Versorgung auch in Zukunft öffentliche Aufgabe zu sein habe und beim Land liegen müsse. Die Grundprinzipien eines solidarischen Gesundheitswesens und die sozialstaatliche Verpflichtung zur Daseinsvorsorge könne nicht an Dritte delegiert werden. Die Kostenträger wären mit dieser Aufgabe hoffnungslos überfordert. Sie hätten zudem nicht die -3- demokratische Legitimation, für den Kernbereich der medizinischen Daseinsvorsorge solche Festlegungen zu treffen. Zudem seien sie Teilnehmer in einem Wettbewerbsprozess, verfolgten mithin eigene Interessen, so dass Gemeinwohlinteressen nur vom Staat an dieser Stelle im Gesundheitswesen wahrgenommen werden könnten. Der DKG-Präsident machte deutlich, dass sich die Krankenhausplanung auf die Festlegung von Standorten und medizinischen Fachgebieten sowie auf die Vermeidung von Unterversorgung beschränken solle. Krankenhäusern müsse der erforderliche Freiraum zur Weiterentwicklung ihrer Leistungsspektren eingeräumt werden. „Wir möchten nicht, dass die Planung unter einer stärkeren Einbeziehung der Kostenträger erfolgt, als dies bislang der Fall ist“, hob Kösters hervor. Dezidiert spricht sich die DKG in ihrem Konzept für den Kontrahierungszwang der gesetzlichen Krankenkassen für die zugelassenen Krankenhäuser aus. Auch in Zukunft sollen Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen gemeinsam und einheitlich geführt werden. Gleichzeitig bekräftigte Kösters die Forderung der DKG nach Einbindung belegärztlicher und teilstationärer Krankenhausleistungen in das Fallpauchalen-System (DRG). Weitere ordnungspolitische Kernelemente des DKG-Konzepts sind die grundlegende Modernisierung der „doppelten Facharztschiene“ mit erweiterten ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der Kliniken, die Ausweitung der Möglichkeiten zur nachstationären Behandlung sowie die Überführung des Belegarztwesens in ein Kooperationsarztmodell. Der DKG-Präsident erneuerte zugleich die Kritik an der Gesundheitsreform und bezeichnete die geplante Zwangsabgabe der Krankenhäuser als „Kahlschlaginstrument“, das zahlreiche Kliniken in die Insolvenz treiben würde. „Die DKG appelliert eindringlich an die Regierungsfraktionen, den Forderungen der Länder Rechnung zu tragen und den durch nichts gerechtfertigten Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser in Höhe von 500 Millionen Euro zu streichen.“ -4- L A S T E N der Krankenhäuser Nach den Eckpunkten zur Gesundheitsreform geplant: - Minus 500 Millionen Euro (1-Prozent-Zwangsabgabe) - Minus 500 Millionen Euro (Verlängerung Anschubfinanzierung Integrierte Versorgung) Gesetzlich- und tarifbedingte Kosten- und Ausgabensteigerungen: - 1,5 Milliarden Euro (TVöD-Umstellung, neue und erwartete Tariferhöhungen für Klinikärzte) - 1,3 Milliarden Euro (erwartete Mehrkosten durch Änderung Arbeitszeitgesetz) - 500 Millionen Euro (gesetzliche Vorgaben Abschaffung AiP, Pflegeausbildung, DRGSystemkosten) - 500 Millionen Euro (Mehrwertsteuererhöhung ab 2007) - 1 Milliarde Euro (durch gesetzliche Auflagen wie Naturalrabattverbot, steigende Anforderungen an Qualitätssicherung, sicherheitstechnische Auflagen) Investitionsstau: - 50 Milliarden Euro Investitionsstau wegen ausbleibender gesetzlich vorgesehener Investitionsfinanzierung durch Bundesländer Gesetzlich begrenzte maximale B U D G E T S T E I G E R U N G der Krankenhäuser: - für 2007: 0,28 Prozent der Krankenhausbudgets WEST; 1,05 Prozent OST Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.139 Krankenhäuser versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern Gesundheitswesen. handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im