2007-01-23_PM-Ordungspolitischer

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Pressemitteilung
DKG legt Eckpunkte für ordnungspolitischen Rahmen ab 2009 vor
Kösters: Festpreissystem in Kliniken ausgestalten –
Grundlohndeckelung abschaffen
Berlin, 23. Januar 2007 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
hat sich in einem Grundsatzpapier für die konsequente Weiterentwicklung
des DRG-Fallpauschalensystems zu einem leistungsorientierten
Festpreissystem sowie für die Abschaffung der Grundlohndeckelung
ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund der für den 8. März 2007 geplanten Sondersitzung
der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK), auf der erstmals die
Weichen für die Anschlussregelungen nach Abschluss der
Konvergenzphase 2008 gestellt werden sollen, erklärte DKG-Präsident Dr.
Rudolf Kösters: „Die Krankenhäuser stehen in einem intensiven
Wettbewerb um Qualität und Leistung. Sie brauchen deshalb ein
verlässliches Vergütungssystem, das ihnen auch in Zukunft die Erbringung
medizinischer Leistungen auf hohem Niveau ermöglicht.“ Einen
Preiswettbewerb
um
den
Kernbereich
der
medizinischen
Krankenhausleistungen lehnt die DKG ab. „Transplantationsmedizin,
große Operationen und schwerste Erkrankungen eignen sich nicht für
Wettbewerbspreise. Deshalb ist ein wesentlicher Baustein unseres
Konzepts die Überführung des Vergütungssystems in feste Preise.
Das heißt, dass damit krankenhausübergreifend für gleiche Leistungen
gleiche Preise erzielt werden, auf die die einzelnen Krankenhäuser
Anspruch haben“, so der DKG-Präsident.
Ob vom landesweiten Basisfallwert und von regionalen Preisen auf
bundeseinheitliche Preise übergegangen werden soll, sei in der
derzeitigen Gesetzgebungsphase für den ordnungspolitischen Rahmen
noch nicht entscheidungsreif, erklärte Kösters. Dies könne erst nach
Auswertung
des
Konvergenzprozesses
in
einer
zweiten
Gesetzgebungsstufe entschieden werden.
KONTAKT:
DKG-PRESSESTELLE
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Tel. (0 30) 3 98 01 – 10 20
Holger Mages
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Die Einbeziehung der Investitionskosten in die Vergütung und damit die
Überführung von der dualen Krankenhausfinanzierung in eine monistische, ist
für die Krankenhäuser nur unter der Bedingung vorstellbar, das die
Refinanzierung des tatsächlich aufgestauten Investitionsbedarfs dauerhaft
gewährleistet ist.
Eine weitere zentrale Forderung des DKG-Konzepts ist die Abschaffung der
Grundlohndeckelung. Die enge Bindung der ambulanten und stationären
Vergütungen der gesetzlichen Krankenkassen an die Entwicklung der
beitragspflichtigen Einnahmen sei kein zukunftsfähiger Weg, betonte DKGPräsident Kösters. „Zwischen dem medizinischen Versorgungsbedarf und der
Lohn- und Gehaltsentwicklung in der Volkswirtschaft gibt es keinen
schlüssigen Zusammenhang. Vielmehr behindert die Grundlohnorientierung
Innovationen und Wachstum im Gesundheitswesen. Eine Orientierung an der
Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann nur
für allgemeine Kostenfaktoren akzeptiert werden. Krankheitsrisiken (Morbidität)
und medizinischer Fortschritt müssen hingegen voll von den Kostenträgern
finanziert werden. Die Gesundheitsausgaben und insbesondere die
Krankenhausausgaben müssen von der Entwicklung der Grundlohnrate
entkoppelt werden. Auch muss es in Zukunft wieder möglich sein, dass die
Ergebnisse von Tarifabschlüssen jenseits der Grundlohnrate finanzierbar sind.“
Deutlich
geht
die
DKG
in
ihrem
Grundsatzpapier
bei
den
Abrechnungsbestimmungen für Privatpatienten über die bislang formulierte
Position hinaus. Für die Selbstzahlern zuzuordnenden Leistungen sollen die
Restriktionen des Sozialversicherungssystems nicht gelten. Zur Stärkung der
Patientenorientierung sei es darüber hinaus zwingend erforderlich, dass die
Patienten ihr Krankenhaus auch in Zukunft frei wählen könnten. Zudem müsse
den Krankenhäusern in einem wettbewerblichen Umfeld freigestellt sein,
welche medizinischen und nicht-medizinischen Zusatzleistungen sie ihren
Patienten während des Krankenhausaufenthaltes zu welchen Preisen zur
Verfügung stellten.
Weiterhin fordert die DKG in ihrem Konzept, dass die Sicherstellung der
stationären Versorgung auch in Zukunft öffentliche Aufgabe zu sein habe und
beim Land liegen müsse. Die Grundprinzipien eines solidarischen
Gesundheitswesens
und
die
sozialstaatliche
Verpflichtung
zur
Daseinsvorsorge könne nicht an Dritte delegiert werden. Die Kostenträger
wären mit dieser Aufgabe hoffnungslos überfordert. Sie hätten zudem nicht die
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demokratische Legitimation, für den Kernbereich der medizinischen
Daseinsvorsorge solche Festlegungen zu treffen. Zudem seien sie Teilnehmer
in einem Wettbewerbsprozess, verfolgten mithin eigene Interessen, so dass
Gemeinwohlinteressen nur vom Staat an dieser Stelle im Gesundheitswesen
wahrgenommen werden könnten.
Der DKG-Präsident machte deutlich, dass sich die Krankenhausplanung auf
die Festlegung von Standorten und medizinischen Fachgebieten sowie auf die
Vermeidung von Unterversorgung beschränken solle. Krankenhäusern müsse
der erforderliche Freiraum zur Weiterentwicklung ihrer Leistungsspektren
eingeräumt werden. „Wir möchten nicht, dass die Planung unter einer
stärkeren Einbeziehung der Kostenträger erfolgt, als dies bislang der Fall ist“,
hob Kösters hervor.
Dezidiert spricht sich die DKG in ihrem Konzept für den
Kontrahierungszwang der gesetzlichen Krankenkassen für die zugelassenen
Krankenhäuser aus. Auch in Zukunft sollen Budgetverhandlungen mit den
Krankenkassen gemeinsam und einheitlich geführt werden.
Gleichzeitig bekräftigte Kösters die Forderung der DKG nach Einbindung
belegärztlicher
und
teilstationärer
Krankenhausleistungen
in
das
Fallpauchalen-System (DRG). Weitere ordnungspolitische Kernelemente des
DKG-Konzepts sind die grundlegende Modernisierung der „doppelten
Facharztschiene“ mit erweiterten ambulanten Behandlungsmöglichkeiten der
Kliniken, die Ausweitung der Möglichkeiten zur nachstationären Behandlung
sowie die Überführung des Belegarztwesens in ein Kooperationsarztmodell.
Der DKG-Präsident erneuerte zugleich die Kritik an der Gesundheitsreform und
bezeichnete die geplante Zwangsabgabe der Krankenhäuser als
„Kahlschlaginstrument“, das zahlreiche Kliniken in die Insolvenz treiben würde.
„Die DKG appelliert eindringlich an die Regierungsfraktionen, den Forderungen
der Länder Rechnung zu tragen und den durch nichts gerechtfertigten
Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser in Höhe von 500 Millionen Euro zu
streichen.“
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L A S T E N der Krankenhäuser
Nach den Eckpunkten zur Gesundheitsreform geplant:
- Minus 500 Millionen Euro (1-Prozent-Zwangsabgabe)
- Minus 500 Millionen Euro (Verlängerung Anschubfinanzierung Integrierte Versorgung)
Gesetzlich- und tarifbedingte Kosten- und Ausgabensteigerungen:
- 1,5 Milliarden Euro (TVöD-Umstellung, neue und erwartete Tariferhöhungen für Klinikärzte)
- 1,3 Milliarden Euro (erwartete Mehrkosten durch Änderung Arbeitszeitgesetz)
- 500 Millionen Euro (gesetzliche Vorgaben Abschaffung AiP, Pflegeausbildung, DRGSystemkosten)
- 500 Millionen Euro (Mehrwertsteuererhöhung ab 2007)
- 1 Milliarde Euro (durch gesetzliche Auflagen wie Naturalrabattverbot, steigende
Anforderungen an Qualitätssicherung, sicherheitstechnische Auflagen)
Investitionsstau:
- 50 Milliarden Euro Investitionsstau wegen ausbleibender gesetzlich vorgesehener
Investitionsfinanzierung durch Bundesländer
Gesetzlich begrenzte maximale B U D G E T S T E I G E R U N G der Krankenhäuser:
- für 2007: 0,28 Prozent der Krankenhausbudgets WEST; 1,05 Prozent OST
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in
Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände
– in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.139 Krankenhäuser
versorgen jährlich über 16,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 60,4 Mrd. Euro Jahresumsatz in
deutschen
Krankenhäusern
Gesundheitswesen.
handelt
die
DKG
für
einen
maßgeblichen
Wirtschaftsfaktor
im
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