2011-11-16_PM-Eroeffnung-Krankenhaustag (pdf, 48 KB)

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G ESELLSCHAFT D EUTSCHER K
K RANKENHAUSTAG
mbH
Pressemitteilung
34. Deutscher Krankenhaustag im Rahmen der MEDICA eröffnet
Krankenhäuser fordern vom Gesetzgeber mehr Unterstützung ein
Düsseldorf, 16. November 2011 – Anlässlich der Eröffnung des 34. Deutschen
Krankenhaustages in Düsseldorf waren sich die Spitzen der Gesellschaft
Deutscher Krankenhaustag einig: Im Versorgungsstrukturgesetz liegen gute
Ansätze. Bei differenzierter Betrachtung ergibt sich aber Diskussions- und
Korrekturbedarf.
Irene Maier, Präsidentin des 34. Deutschen Krankenhaustages, würdigte die
Zielsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes. Der Gesetzgeber wolle eine
flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung
der Bevölkerung sicherstellen. Die Zielsetzung sei zu begrüßen, eine
gesetzliche Initiative sinnvoll. „Aus Sicht der Pflege ist die Umsetzung jedoch
mangelhaft“, kritisierte Maier. Das Gesetz ignoriere, dass für eine gute
medizinische Versorgung das kooperative Zusammenwirken aller an der
medizinischen Versorgung beteiligten Professionen erforderlich sei. „Dies
schließt natürlich auch die Pflege ein – diese aber kommt im Gesetz nicht vor.
Anstatt die Grundlage zu schaffen für eine nachhaltig integrierte medizinische
Versorgung in Deutschland, zementiert das neue Gesetz die Abgrenzung der
Professionen voneinander“, führte Maier aus. Den Patienten erweise der
Gesetzgeber damit einen Bärendienst, denn Ärzte und Pflegende bräuchten
einander, um Patienten bestmöglich versorgen zu können. Hier müsse
dringend
nachgebessert
werden,
so
die
Pflegedirektorin
am
Universitätsklinikum Essen.
Dr. Rudolf Kösters, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG),
begrüßte, dass das Versorgungsstrukturgesetz Potenzial habe, die Versorgung
der Patienten zu verbessern und durch Etablierung eines eigenständigen
spezialärztlichen Versorgungsbereichs die Barrieren zwischen den Sektoren
weiter abzubauen. Gleichwohl warnte er davor, gerade für Krebspatienten den
Zugang zur spezialärztlichen Versorgung zu erschweren. Krankenhäuser
dürfen laut Gesetzentwurf Krebspatienten nur dann versorgen, wenn sie eine
Kooperationsvereinbarung mit einen niedergelassenen Facharzt vorweisen
könnten. „Faktisch hat eine solche Regelung nicht die Patientenversorgung,
sondern die Interessen der niedergelassenen Ärzte im Blick, die bereits jetzt
gegen ambulante Zulassungen der Krankenhäuser klagen“, erläuterte Dr.
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Kösters. Kliniken seien eine tragende Säule in der Versorgung kranker
Menschen in Deutschland. Daher sei eine Kernforderung der Deutschen
Krankenhausgesellschaft
im
Gesetzgebungsverfahren
zum
Versorgungsstrukturgesetz
die
klaffende
Finanzierungslücke
der
Krankenhäuser zu schließen. Die Krankenhäuser hätten die Krankenkassen mit
einer halben Milliarde Euro unterstützt. Die Summe aller Reserven im GKVSystem belaufe sich aktuell auf über 30 Milliarden Euro. „Den Krankenhäusern
für ein vollsaniertes GKV-System weitere 600 Millionen in 2012 abzuziehen, ist
nicht sachgerecht. Zudem droht dem stationären Bereich in 2012 eine
Kostenunterdeckung von über zwei Milliarden Euro. Wir fordern den
Gesetzgeber eindringlich dazu auf, die im GKV-Finanzierungsgesetz
beschlossenen Kürzungen zurückzunehmen“, so der DKG-Präsident.
Prof. Dr. Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden
Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) machte deutlich, dass der
Gesetzgeber im Versorgungsstrukturgesetz erstmalig die angestrebte
Zielstellung nicht durch Regelungen im Finanzierungsbereich lösen wolle,
sondern durch umfangreiche strukturelle Änderungen im Gesamtgefüge der
Gesundheitsversorgung. Zielsetzung und Vorgehen seien positiv zu bewerten.
„Allerdings muss mit aller Deutlichkeit festgestellt werden, dass dieses Gesetz
den Bereich der stationären Versorgung eindeutig stiefmütterlich behandelt und
nach unserer Einschätzung den Titel „Versorgungsstrukturgesetz für
Vertragsärzte“ tragen müsste“, betonte Prof. Weiser. Zudem stelle der
Fachkräftemangel für die Krankenhäuser eine zunehmende Herausforderung
dar. Sowohl im ärztlichen Bereich als auch im Pflegedienst blieben eine Fülle
von Stellen unbesetzt, 2010 allein 3.800 Vollkraft-Stellen im ärztlichen Dienst.
„Im Versorgungsstrukturgesetz finden sich keinerlei Maßnahmen zur Behebung
des Ärztemangels im Bereich der stationären Versorgung. Hier hätten wir uns
Unterstützung vom Gesetzgeber gewünscht“, bemängelte Prof. Weiser.
Heinz Kölking, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren
Deutschlands (VKD), bedauerte, dass trotz differenzierter Zustimmung des VKD
zum Versorgungsstrukturgesetz, das Krankenhaus in der weiteren Gestaltung
und Sicherung der Versorgungsstrukturen so gut wie gar nicht vorkomme. „Die
Krankenhäuser garantieren
in vielen
Feldern
die Sicherung der
Gesundheitsversorgung in unserer Gesellschaft. Dazu gehört natürlich primär
die stationäre Versorgung. Dies gilt aber ebenso für die Aus- und Weiterbildung
von Ärzten und Pflegekräften, für die Umsetzung des medizinischen
Fortschrittes und insbesondere für die Sicherstellung der flächendeckenden
Notfallversorgung unserer Bevölkerung. Darüber hinaus sichern Krankenhäuser
durch Medizinische Versorgungszentren die fachärztliche Versorgung in vielen
ländlichen Regionen“, erläuterte Kölking. Der VKD fordere deshalb die
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gesundheitliche Versorgung sektorübergreifend zu gestalten und zu sichern.
Dazu seien Krankenhäuser zu stärken. „Vor dem Hintergrund der aktuellen
Entwicklungen durch den Ärztemangel und den damit verbundenen eklatanten
Kostensteigerungen müssen die den Krankenhäusern zusätzlich auferlegten
Belastungen zurückgenommen werden. Die Refinanzierung der Personalkosten
muss gesichert werden", forderte Kölking abschließend.
Im Anschluss an die politische Auftaktveranstaltung können sich ab 13:00 Uhr
die gut 600 Besucher in der DKG-Informationsveranstaltung „Das G-DRGSystem 2012“ bei hochrangigen Referenten des Instituts für das Entgeltsystem
im Krankenhaus (IneK), der Krankenkassen, der Krankenhausträger und des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ausführlich über die Neuerungen
des Fallpauschalensystems im Jahr 2012 informieren.
Der 34. Deutsche Krankenhaustag bietet bis zum 19. November 2011 Experten
und
Praktikern
im
Krankenhauswesen
eine
interdisziplinäre
Diskussionsplattform. Er greift mit seinen vielfältigen Vorträgen, Seminaren und
Foren
aktuelle
gesundheitspolitische
und
krankenhausrelevante
Fragestellungen auf. Erstmalig findet im Rahmen des Deutschen
Krankenhaustages am 18. November 2011 die Joint European Hospital
Conference statt.
Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK),
erwartet an den vier Kongresstagen rund 1.800 Besucher aus Klinikbetrieb und
Gesundheitspolitik. Das ausführliche Kongress-Programm des 34. Deutschen
Krankenhaustages steht unter www.deutscher-krankenhaustag.de als PDFDatei zum Herunterladen bereit.
Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und
findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH
(GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse,
Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind
die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte
Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der
Pflegebereich
ist
durch
die
Arbeitsgemeinschaft
Deutscher
Schwesternverbände
und
Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit
der GDK eingebunden.
Kontakt:
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
- Pressestelle Moritz Quiske, Holger Mages, Rike Haibach
Telefon: (030) 39 801 - 1020 / - 1022 / - 1023
Fax: (030) 39 801 – 3021
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E-Mail: [email protected]
Wegelystraße 3, 10623 Berlin
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