Universitätsklinikum Heidelberg Formblatt A5: Medizinisch-wissenschaftliche Voraussetzungen (§ 24 Abs. 1 StrlSchV) für die therapeutische Anwendung ionisierender Strahlung in der Therapie (Beschleuniger) nach § 23 StrlSchV Anschrift der Institution Klinik Radiologische Klinik Abteilung Klinische Radiologie und Poliklinik Ort Im Neuenheimer Feld 400 69 120 Heidelberg Angaben zur Person des Leiters des Forschungsvorhabens Name Debus, Jürgen Dienstbezeichnung PD Dr. Dr. Diensttelefon 0 62 21 - 56 76 06 FAX 0 62 21 - 56 53 53 Email [email protected] Titel der Studie Interne Bezeichnung bzw. Code-Nummer 75877917 1 Universitätsklinikum Heidelberg 1 Zwingendes Bedürfnis der Studie (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und b StrlSchV) 1.1 Wissenschaftliche Zielsetzung der Studie 1.2 Prüfhypothese(n) der Studie 1.3 Endpunkte der Studie 1.4 Bedeutung für die Heilkunde Erläutern Sie die medizinische Bedeutung der Erkrankung, die im Rahmen der Studie mittels Anwendung ionisierender Strahlung therapiert werden soll: siehe BfS-Stellungnahme (S23-22322-129-00) vom 04.12.2001 Hinweis: Dabei sind insbesondere darzulegen: Häufigkeit, Alters-, Geschlechtsverteilung, Verlauf und Prognose der Erkrankung. 1.5 Zwingendes Bedürfnis für medizinische Forschung Erläutern Sie, • ob bzw. im welchem Umfang die derzeit angewendeten Standard-Therapieansätze für die unter Punkt 1.4 genannte Erkrankung unzureichend sind, und • ob deswegen ein zwingendes Bedürfnis für medizinische Forschung in diesem Bereich besteht: Hinweis: Die Standard-Therapieansätze sind umfassend darzustellen – einschließlich der Nutzen und Risiken sowie der Schwächen und Unzulänglichkeiten. Soweit vorhanden sind die Leitlinien von Fachgesellschaften zu berücksichtigen. 75877917 2 Universitätsklinikum Heidelberg 1.6 Rationale für die beantragte Studie Erläutern Sie, • ob und in welchem Umfang die beantragte Anwendung ionisierender Strahlung zu einer Verbesserung der Therapie für die unter Punkt 1.4 genannte Erkrankung beitragen kann, und • ob einer Verbesserung der Therapie auch ohne die Anwendung ionisierender Strahlung erreicht werden kann: Hinweis: Es ist insbesondere darzulegen, in wie weit die unter Punkt 1.5 dargelegten Schwächen und Unzulänglichkeiten der Standard-Therapieansätze durch die beantragte Anwendung ionisierender Strahlung überwunden werden können. 1.7 Stand von Forschung und Technik 1.) Wie wurde nachgeprüft, ob vergleichbare bzw. ähnliche Studien bereits durchgeführt wurden oder derzeit durchgeführt werden: Abfrage der Datenbank „PubMed“ der National Library of Medicine der USA: Abfrage der Datenbank „CancerTrials“ des National Cancer Institutes der USA: Abfrage der Datenbank des Deutschen Krebsstudien Registers Abfrage anderer Datenbanken: Wenn ja, welche Datenbank: 75877917 3 Universitätsklinikum Heidelberg 2.) Wurden bei den Abfragen vergleichbare bzw. ähnliche Studien gefunden? ja nein Wenn Antwort „ja“ Wie unterscheidet sich die beantragte Studie von diesen? 3.) Wurden bei den Abfragen vergleichbare bzw. ähnliche Studien gefunden, die wegen unzureichendem Therapieerfolg oder nicht akzeptablen Nebenwirkungen abgebrochen wurden? ja nein Wenn Antwort „ja“ Warum soll die beantragte Studie trotzdem durchgeführt werden? 2. Angaben zum Studienplan 2.1 Studienbeginn und Dauer Beginn der Studie: sobald wie möglich Dauer der Studie: mindestens Dauer der Rekrutierungsphase: Jahre 2.2 Erkrankung und Therapieansatz 2.2.1 Erkrankung Jahre Die im Rahmen der Studie genannte Erkrankung ist eine: maligne Erkrankung: ja nein ja nein Wenn „ja“, welche Tumorentität: welches Stadium: welche Lokalisation: nicht-maligne Erkrankung: Wenn „ja“, welche Art: welcher Schweregrad welche Lokalisation: 75877917 4 Universitätsklinikum Heidelberg 2.2.2 Therapieansatz Der im Rahmen der Studie genannte Therapieansatz ist: kurativ: palliativ: 2.3 Art der beantragten Anwendung ionisierender Strahlung Werden im Rahmen der Studie nicht-anerkannte Arten der Anwendung ionisierender Strahlung beantragt: ja nein Hinweis: Nicht-anerkannte Arten der Anwendung ionisierender Strahlung sind Anwendungen, die nicht als Standard-Therapieansätze einzustufen sind. Wenn Antwort „ja“ 1.) Bezüglich welcher Punkte unterscheiden sich die beantragten Anwendungen ionisierender Strahlung von den üblicherweise verwendeten Standard-Therapieansätzen: Fraktionierungsschema: ja nein Strahlenqualität: ja nein ja nein andere Punkte: 2.) Soll eine Dosiseskalation durchgeführt werden: Wenn Antwort „ja“, welche Art: 2.4 Design der Studie 2.4.1 Art der Studie prospektiv retrospektiv randomisiert nicht-randomisiert monozentrisch multizentrisch national multinational Phase I kontrolliert 2.4.2 integrierter Boost II III IV sonstiges: Aufbau und Ablauf der Studie Beschreiben Sie kurz Aufbau und Ablauf der Studie: 75877917 5 Universitätsklinikum Heidelberg Art der Studie: Art der Behandlung: Fraktionierung: Behandlungen mal die Woche Lagerung: Technik Studienablauf 1. 2. 3. 4. Eignungsprüfung des Patienten Aufklärung des Patienten Bei Eignung und Zustimmung Erfassung des körperlichen Befundes Hinweis: Welche Studienarme sind vorgesehen? Wie ist der zeitliche Ablauf der verschiedenen Therapiemodalitäten in den Studienarmen. Bei komplexem Studiendesign bitte ein Ablaufschema (flow chart) beifügen. 2.5 Therapiemodalitäten in Kombination mit der Strahlentherapie Werden in Kombination mit der beantragten Anwendung ionisierender Strahlung weitere Therapiemodalitäten eingesetzt: Operation: (primäre RT oder post-operativ) ja nein Chemotherapie: ja nein ja nein ja nein Wenn „ja“, Wirkstoffbezeichnung: Handelsname: Radiosensibilisierende Substanzen.: Wenn „ja“, Wirkstoffbezeichnung: Handelsname: andere Modalitäten: Wenn „ja“, welche Modalitäten: (z.B.: Hyperthermie, Anti-Angiogenesetherapie) 2.6 Therapiebedingte Nebenwirkungen 2.6.1 Schema zur Beurteilung therapiebedingter Nebenwirkungen Beschreiben Sie, welches Schema zur Beurteilung akuter und chronischer therapiebedingter Nebenwirkungen verwendet werden soll: 75877917 6 Universitätsklinikum Heidelberg 2.6.2 Minimierung von therapiebedingten Nebenwirkungen Beschreiben Sie, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um Schwere und Häufigkeit von akuten und chronischen therapiebedingten Nebenwirkungen zu reduzieren: 2.6.3 Versorgung von therapiebedingten Nebenwirkungen Eine fachärztliche Versorgung von akuten und chronischen therapiebedingten Nebenwirkungen ist sowohl während als auch nach Abschluss der Therapie gewährleistet: ja nein Wenn Antwort „ja“ Kurze Beschreibung, wie die Versorgung während der Therapie organisiert ist: Kurze Beschreibung, wie die Versorgung nach Abschluss der Therapie organisiert ist – einschließlich der Angabe, über wie viele Jahre und wie häufig: Hinweis: Es sind die Empfehlungen der Strahlenschutzkommission zum Thema „Nachsorge für Patienten nach Strahlenbehandlung“ (Veröffentlichung der Strahlenschutzkommission, Band 44) bzw. die entsprechenden Leitlinien der Fachgesellschaften zu beachten. 2.6.4 Kriterien für einen vorzeitigen Therapieabbruch bei einzelnen Patienten Beschreiben Sie die im Studienprotokoll festgelegten klinische Kriterien für einen vorzeitigen Therapieabbruch bei einzelnen Patienten: 2.6.5 75877917 Kriterien für einen vorzeitigen Studienabbruch 7 Universitätsklinikum Heidelberg Beschreiben Sie die im Studienprotokoll festgelegten klinische Kriterien für einen vorzeitigen Studienabbruch bzw. eine Reduzierung der therapeutischen Intensität, einschließlich Angaben zur Anzahl von Patienten, Toxizitätsgrad sowie dessen zeitliches Auftreten: Hinweis: z.B.: Die Studie wird abgebrochen, wenn im Verlauf der Therapie 2 von 10 Patienten einer Dosisgruppe eine radiogene Nebenwirkung Grad 4 entwickeln. 2.7 Erfassung und Dokumentation Erfassung und Dokumentation von akuten und chronischen therapiebedingten Nebenwirkungen sowie des Behandlungserfolges sind sowohl während als auch nach Abschluss der Therapie gewährleistet. ja nein Wenn Antwort „ja“ 1.) während der Therapie organisiert sind: Hinweis: z.B. im Rahmen eines interdisziplinäre Tumorzentrums. 2.) Kurze Beschreibung, wie Erfassung und Dokumentation nach Abschluss der Therapie organisiert sind – einschließlich der Angabe, über wie viele Jahre und wie häufig: Hinweis: Es interessiert insbesondere die Frage, wie der Informationsaustausch zwischen externen Nachsorgestellen (s. Punkt 2.6.3) und den Kliniken, an denen die Therapie durchgeführt wird, organisiert ist. Dabei ist Kapitel 7.1.4 der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ vom 24.06.02 zu beachten. 3. Probanden 3.1 Anzahl der Probanden (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g StrlSchV) Geben Sie die Anzahl der Probanden für die gesamte Studie sowie ggf. für jeden Studienarm an: 75877917 8 Universitätsklinikum Heidelberg Patienten Hinweis: 3.2 1) Es muss eine Obergrenze für die Anzahl der Probanden genannt werden. 2) Bei multizentrischen Studien ist die Gesamtzahl der Probanden und die Anzahl der Probanden im Geltungsbereich der StrlSchV anzugeben. Weiterhin ist die Anzahl der Probanden pro Zentrum im Geltungsbereich der StrlSchV anzugeben. Biostatistische Begründung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g StrlSchV) Hinweis: Begründen Sie biostatistisch, dass die beantragte Anzahl an Probanden im Hinblick auf das Studienziel und die damit verbundenen Variationsmöglichkeiten auf das notwendige Maß beschränkt ist: 3.3 Klinische Ein- und Ausschlusskriterien 3.3.1 Einschlusskriterien 3.3.2 Ausschlusskriterien Hinweise: Unabhängig von medizinischen und wissenschaftlichen Hintergründen bestehen aufgrund der StrlSchV folgende Ausschlusskriterien: Die Anwendung ionisierender Strahlung in der medizinischen Forschung ist bei Personen, die auf gerichtliche oder behördliche Anordnung verwahrt sind sowie bei schwangeren Frauen nicht zulässig (§ 88 Abs. 1 StrlSchV). Gesunde Personen sind als Probanden sowohl in der strahlenbiologischen Grundlagenforschung als auch als Vergleichsgruppe im Rahmen einer Therapiestudie ausgeschlossen, da weder die unvermeidbaren deterministischen Wirkungen noch das stochastische Strahlenrisiko ärztlich vertretbar wären. 3.4 75877917 Alter der Probanden (§ 88 Abs. 3 StrlSchV) 9 Universitätsklinikum Heidelberg Werden zur Erreichung des Forschungszieles Probanden im Alter unter 50 Jahren einbezogen: ja nein Wenn Antwort „ja“ Legen Sie dar, dass die Einbeziehung von Probanden im Alter unter 50 Jahren ärztlich gerechtfertigt ist und zur Erreichung des Forschungszieles besonders notwendig ist: Hinweis: Dieser Nachweis ist insbesondere dann besonders sorgfältig zu erbringen, wenn Probanden im Alter unter 35 Jahren einbezogen werden sollen. Dass eine Erkrankung auch bei jüngeren Patienten auftreten kann, reicht als Begründung nicht aus. 3.5 Geschäftsfähigkeit der Probanden (§ 88 Abs. 4 StrlSchV) Werden zur Erreichung des Forschungszieles geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Probanden einbezogen? ja nein Wenn Antwort „ja“ Legen Sie dar, dass das Forschungsziel ohne die Einbeziehung von geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Probanden nicht erreicht werden kann und dass die beantragte Anwendung ionisierender Strahlung gleichzeitig zu deren Behandlung angezeigt ist: Hinweis: Es ist in diesem Fall weiterhin notwendig, dass der gesetzliche Vertreter oder der Betreuer seine Einwilligung abgibt. Ist der geschäftsunfähige oder beschränkt geschäftsfähige Proband in der Lage, Wesen, Bedeutung und Tragweite der Anwendung einzusehen und seinen Willen hiernach zu bestimmen, ist zusätzlich dessen persönliche Einwilligung erforderlich. 4. Beantragte Anwendung ionisierender Strahlung 4.1 Durchführung der Strahlentherapie 4.1.1 Strahlenqualität Strahlenquelle: 75877917 Linearbeschleuniger 10 Universitätsklinikum Heidelberg Strahlenart: Strahlenenergie: 4.1.2 MeV Fraktionierungsschema Hinweis: Beschreiben sie das vorgesehene Fraktionierungsschema - einschließlich Dosis pro Fraktion / Anzahl der Fraktionen pro Tag / Anzahl der Bestrahlungstage pro Woche / Gesamtdosis. Das beschriebene Fraktionierungsschema kann klassifiziert werden als: konventionell: hyperfraktioniert: hypofraktioniert: akzeleriert: andere Schemata: 4.1.3 Bestrahlungstechnik Hinweis: Beschreiben sie die Bestrahlungstechnik (z.B.: 3-Felder-Technik, Gegenfelder oder Multi-Leaf-Kollimatoren) - einschließlich Angabe der Feldgröße. 4.1.4 Zielvolumina Beschreiben sie die Zielvolumina erster, zweiter und dritter Ordnung (Sack, H., Thesen, N.: Bestrahlungsplanung. Thieme Verlag, Stuttgart 1998). 4.1.5 Risikoorgane Geben Sie die Risikoorgane der Klasse I, II und III an (Sack, H., Thesen, N.: Bestrahlungsplanung. Thieme Verlag, Stuttgart 1998). 75877917 11 Universitätsklinikum Heidelberg 4.1.6 Bestrahlungs-/Therapieplanung (§ 81 Abs. 3 StrlSchV) Es wird sichergestellt, dass für jede zu behandelnde Person individuell ein Bestrahlungsplan in Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (s. Formblatt B5) schriftlich festgelegt ist: ja nein Wenn Antwort „ja“ Beschreiben Sie, welche Art der Bestrahlungs- / Therapieplanung vorgesehen ist und begründen Sie Ihre Wahl: Hinweis: Bitte einschließlich Angaben über Lagerung, Fixierung und Reproduzierbarkeit. 4.2 Studienbedingte Strahlenexposition (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben d-f StrlSchV) 4.2.1 Dosisangabe für die Zielvolumina: Zielorgane Dosis [Gy] erster Ordnung Gy (ED 2.5 Gy) zweiter Ordnung Gy (ED 2 Gy) dritter Ordnung 4.2.2 Dosisangabe für die Risikoorgane (Beurteilung Ihrerseits liegt bereits vor): Risikoorgane Dosis [Gy] Toleranzdosis (TD) [Gy] TD5/5 TD50/5 %-Anteil des Organvolumens mit Überschreitung Klasse I Klasse II Klasse III Hinweis: Bei der Angabe des %-Anteils des Organsvolumens mit Überschreitung: Der %-Anteil ist auf das Gesamt-Volumen des Organs zu beziehen, nicht auf den Teil, der im Bestrahlungsplan sichtbar ist. 75877917 12 Universitätsklinikum Heidelberg 1.) Geben Sie an, auf welcher Literaturangabe die Angaben zur Toleranzdosis beruhen: 2.) Wenn Hirn oder Knochenmark als Risikoorgan definiert werden und Überschreitungen der Toleranzdosis möglich sind, zusätzlich zum %-Anteil auch angeben, an welcher Stelle diese Überschreitungen voraussichtlich auftreten: 3.) Liegen im Rahmen der Studie Einflussfaktoren vor, durch die die Werte für die Toleranzdosen signifikant reduziert werden können: ja nein Hinweis: z.B.: Abweichung des im Antrag genannten Fraktionierungsschema vom konventionellen Schema (1,8 - 2,0 Gy pro Fraktion, 5 mal pro Woche, keine Chemotherapie), Kombination der beantragten Radiotherapie mit einer Chemotherapie oder radiosensibilisierenden Substanzen, etc. Wenn Antwort „ja“ a.) Angabe der Einflussfaktoren: b.) Abschätzung, in welchem Umfang die Werte für die Toleranzdosen - im Vergleich zu einem konventionellen Fraktionierungsschema (1,8 - 2,0 Gy pro Fraktion, 5 mal pro Woche, keine Chemotherapie) – durch die genannten Einflussfaktoren reduziert werden können: Hinweis: Ggf. unter Verwendung des /-Modells. 4.2.3 75877917 Überschneidungen an Feldgrenzen bei zusammengesetzten Feldern 13 Universitätsklinikum Heidelberg Kann es bei der Anwendung von zusammengesetzten Feldern an der gemeinsamen Feldgrenze zwischen zwei benachbarten Feldern zu Überschneidungen kommen mit der Gefahr einer massiven Dosisüberhöhung außerhalb des Zielvolumens? ja nein Wenn Antwort „ja“ Legen Sie dar, ob und ggf. welche Risikoorgane davon betroffen sein können: 4.3 Rechtfertigung der beantragten Anwendung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d und e StrlSchV) 4.3.1 Eignung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d StrlSchV) Legen Sie dar, dass die beantragte Anwendung ionisierender Strahlung für die Therapie der im Antrag genannten Erkrankung geeignet ist: Hinweis: z.B.: Anwendung von Elektronen bei oberflächlichen Tumoren, Anwendung von ultraharter Röntgenstrahlung bei tiefliegenden Tumoren, etc. 4.3.2 Minimierung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d und e i.V.m. § 81 Abs. 3 StrlSchV) Legen Sie dar, dass • die Dosis im Zielvolumen für jede zu behandelnde Person nach den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft individuell festgelegt ist: • die Dosis außerhalb des Zielvolumens für jede zu behandelnde Person so niedrig gehalten ist, wie dies unter Berücksichtigung des Behandlungszweckes möglich ist: 5. Nutzen / Risikoabwägung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StrlSchV) 5.1. Mögliche Nebenwirkungen und Risiken 75877917 14 Universitätsklinikum Heidelberg 5.1.1 Deterministische Schäden Legen Sie dar, welche akuten oder chronischen Nebenwirkungen während oder nach der beantragten Anwendung ionisierender Strahlung zu erwarten sind und in welchem Umfang es durch diese Nebenwirkungen zu einer Einschränkung der Lebensqualität des Patienten kommen kann: 5.1.2 Stochastische Schäden Legen Sie dar, welche stochastischen Schäden (Entwicklung von Erbschäden bzw. Zweittumoren) durch die beantragte Anwendung ionisierender Strahlung zu erwarten sind: Hinweis: Dabei sollte insbesondere auf das Lebensalter sowie die in Anbetracht der Grunderkrankung verbleibende Lebenserwartung eingegangen werden sowie die aktuelle Literatur berücksichtigt werden. 5.2 Nutzen/Risiko-Analyse Legen Sie dar, dass die strahlenbedingten Risiken und Nebenwirkungen, die mit der Anwendung ionisierender Strahlung für den Patienten verbunden sind, gemessen an der voraussichtlichen Bedeutung der Ergebnisse für die Fortentwicklung der Heilkunde ärztlich gerechtfertigt sind: 6 Weitere Angaben Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen 6.1 Muster des Probanden-Aufklärungsblattes (§ 87 Abs. 1 StrlSchV) Hinweis: In dem Aufklärungsblatt muss dem Probanden in deutscher Sprache (bzw. einer dem Probanden verständlichen Sprache) der Nutzen und das Risiko der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung verständlich gemacht werden. beiliegend 6.2 75877917 Muster der Einverständniserklärung (§ 87 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StrlSchV) 15 Universitätsklinikum Heidelberg Hinweis: In die Einverständniserklärung müssen sinngemäß die Sätze enthalten sein: “Die zuständige Behörde kann Einsicht in persönliche Daten nehmen, soweit es die Teilnahme an der Studie und die dabei aufgetretene Strahlenexposition betrifft. Medizinische Daten sind davon nicht betroffen“ (§ 87 Abs. 2, Nr. 1 und 2 StrlSchV). beiliegend 6.3 Stellungnahme der Ethikkommission (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchV) Hinweis: 1) Eine im Geltungsbereich der StrlSchV tätige Ethikkommission muss unabhängig, interdisziplinär besetzt und beim BfS registriert sein (§ 92 Satz 1 StrlSchV). 2) Bei Multizenterstudien genügt die Stellungnahme einer Ethikkommission (§ 92 Satz 3 StrlSchV). beiliegend 6.4 Probandenversicherung (§ 24 Abs. 1 Nr. 5 StrlSchV) Nachweis durch beglaubigte Kopie oder Zweitschrift des Versicherers Hinweis: 1) Die Regelungen des § 24 Abs. 1 Nr. 5 StrlSchV zur erforderlichen Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen gelten nicht, soweit die Vorgaben der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (§ 15 AtDeckV) durch die Vorsorge zur Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen nach den entsprechenden Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) oder des Medizinprodukte Gesetz (MPG) dem Grund und der Höhe nach erfüllt sind (§ 91 StrlSchV). 2) Die Verjährungsfrist in den von der Versicherungswirtschaft üblicherweise angebotenen Probandenversicherungen nach AMG bzw. MPG liegt derzeit nur in der Größenordnung von 3 bis 5 Jahren. Aus diesem Grunde wird vom BfS in den Genehmigungsbescheiden ausdrücklich auf die in § 32 des Atomgesetzes festgeschriebene Verjährungszeit von Ansprüchen (bis zu 30 Jahren) hingewiesen. Darüber hinaus werden die Genehmigungsinhaber verpflichtet, die Probanden über die kürzere Verjährungszeit der Probandenversicherungen und die Möglichkeit, Ansprüche auch später gegen den Genehmigungsinhaber geltend machen zu können, aufzuklären. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der in Formblatt A5 des Antrags gemachten Angaben. Heidelberg, den _____________________________ verantwortlicher Studienleiter () 75877917 16