Das Kurt Lewin Institut für Psychologie der FernUniversität

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FernUniversität
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
Gesamthochschule
Kurt Lewin Institut für Psychologie
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Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V.
Referat für Aus- und Weiterbildung
Neckarhalde 55
D – 72070 Tübingen
FernUniversität in Hagen
Kurt-Lewin Institut für Psychologie
Postfach 940
D – 58084 Hagen
Fon 07071- 94 34 44
Fax 07071 94 34 35
www.dgvt.de
[email protected]
Fax 02331- 987- 27 09
www.fernuni-hagen.de/KLI
[email protected]
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Ausbildung zum / zur
Psychologischen Psychotherapeutin
Psychologischen Psychotherapeuten
mit Schwerpunkt
Verhaltenstherapie
„Wir verpflichten uns der Qualität unserer Ausbildung
und damit der Qualität der psychosozialen Versorgung“
Informationen zur Ausbildung "Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie“
2
INHALTSVERZEICHNIS:
IHR ZIEL: APPROBATION UND FACHKUNDENACHWEIS.......................................................................... 3
HIER KÖNNEN SIE IHRE AUSBILDUNG MACHEN:....................................................................................... 3
UNSERE REGIONALEN AUSBILDUNGSZENTREN ......................................................................................... 3
WEGWEISER: SO KOMMEN SIE ZU IHRER AUSBILDUNG ......................................................................... 4
WAS SIE MITBRINGEN MÜSSEN: ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN .................................................. 6
WAS ES KOSTET: AUSBILDUNGSGEBÜHREN ................................................................................................ 6
WAS WIR IHNEN BIETEN: BESTANDTEILE DER AUSBILDUNG ............................................................... 7
THEORETISCHE AUSBILDUNG (600 STUNDEN) ................................................................................................ 7
SELBSTERFAHRUNG (120 STUNDEN) ................................................................................................................ 8
PRAKTISCHE AUSBILDUNG (600 STUNDEN) .................................................................................................. 10
SUPERVISION (150 STUNDEN) ......................................................................................................................... 10
PRAKTISCHE TÄTIGKEIT (1.800 STUNDEN)................................................................................................... 10
ERGÄNZENDES STUDIUM (BIS ZU 930 STUNDEN) UND ARBEITSGRUPPEN ................................................... 10
IHR NACHWEIS: DAS STUDIENBUCH ............................................................................................................. 11
IHR AUSBILDUNGSZIEL: STAATLICHE ABSCHLUßPRÜFUNG UND APPROBATION....................... 11
ZUR VOR- UND NACHBEREITUNG: AUSBILDUNGSMATERIALIEN UND LITERATUR .................... 12
(FAST) KEIN PROBLEM: UMZUG UND VERSÄUMNISSE ........................................................................... 12
AUSBILDUNGSLEITUNG ..................................................................................................................................... 12
SIE SIND INTERESSIERT? : DAS ANMELDEVERFAHREN ......................................................................... 13
DAS ANMELDEVERFAHREN IM ÜBERBLICK .............................................................................................. 13
DIE DGVT ALS FACH- UND BERUFSVERBAND ............................................................................................ 14
VORTEILE DER MITGLIEDSCHAFT ................................................................................................................. 14
DIE GESUNDHEITS- UND SOZIALPOLITISCHEN ZIELSETZUNGEN DER DGVT............................................. 15
DAS KURT LEWIN INSTITUT FÜR PSYCHOLOGIE DER FERNUNIVERSITÄT .................................... 18
DIE FERNUNIVERSITÄT IN HAGEN ................................................................................................................ 18
DAS KURT LEWIN INSTITUT FÜR PSYCHOLOGIE .......................................................................................... 19
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Informationen zur Ausbildung "Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie“
3
Ausbildung
zum/zur
Psychologischen PsychotherapeutIn
mit Schwerpunkt
Verhaltenstherapie
Ihr Ziel: Approbation und Fachkundenachweis
Ziel der Ausbildung „Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie“ ist die
praxisnahe und patientenbezogene Vermittlung von Grundkenntnissen im wissenschaftlich anerkannten
psychotherapeutischen Verfahren der Verhaltenstherapie.
Auf der Grundlage dieser Ausbildung sollen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, um
eigenverantwortlich „... mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren (...) zur
Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie
indiziert ist...“ tätig zu werden. (§ 1, (3), Nr. 1 Psychotherapeutengesetz)
Aufbau und Inhalte der Ausbildung folgen den Vorgaben des PsychThG und der PsychTh-APrV mit dem
Ziel der staatlichen Prüfung zur Erlangung der Approbation und der kassenpsychotherapeutischen
Zulassung bzw. der Eintragung in das Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen
Vereinigungen.
Die Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn wird als berufsbegleitende Ausbildung in
drei oder fünf Jahren durchgeführt.
Hier können Sie Ihre Ausbildung machen:
unsere regionalen Ausbildungszentren
Alle Ausbildungszentren kooperieren mit der DGVT und/ oder der FernUniversität in Hagen, die jeweils
für spezielle Aufgaben der Organisation und der Qualitätssicherung unsere Ausbildung zuständig sind.
Die Kooperationsverhältnisse zwischen DGVT, FernUniversität und den Ausbildungszentren sind dabei
in den verschiedenen Ausbildungszentren unterschiedlich gestaltet.1
Mit Blick auf die Ausbildungsinhalte und die Durchführung der Ausbildung folgen – unabhängig von
der Frage der Trägerschaft - alle Ausbildungszentren den gesetzlichen Vorgaben und den
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie, die deren Einhaltung überwacht.
1
Die Trägerschaft der Ausbildungszentren in Nordrhein-Westfalen (Bonn, Dortmund und Münster) hat
die FernUniversität in Hagen und Trägerin der Ausbildungszentren Berlin, Dresden, Hamburg und
München ist die DGVT. Zwischen den Ausbildungszentren Bad Schussenried, Hannover und Krefeld und
der DGVT bestehen Kooperationsverhältnisse, ohne daß eine formelle Trägerschaft der DGVT oder der
FernUniversität existiert
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Regionale Ausbildungszentren und ihre Trägerschaft
Dresden (Regionalinstitut Sachsen), Neunbühlauer Strasse 12, 01324 Dresden
Hamburg, Hammer Landstrasse 38, 20537 Hamburg
München, Marktstrasse 55, 83646 Bad Tölz
Trägerin: DGVT in Kooperation mit der FernUniversität in Hagen
 Bonn, Oxfordstrasse 12-16, 53111 Bonn
 Dortmund, Luisenstrasse 10, 44137 Dortmund
 Münster, Wolbecker Str. 138, 48155 Münster
Trägerin: FernUniversität in Hagen in Kooperation mit der DGVT
 Berlin, Bonhoefferufer 2, 10589 Berlin
Trägerin: DGVT
 Bad Schussenried (akademie südwest), Neues Kloster, 88427 Bad Schussenried
 Hannover (Gesellschaft für Verhaltenstherapie Hannover/ Hildesheim mbH),
Große Seite 14, 31174 Dinklar
 Krefeld (Akademie für Psychotherapie und Verhaltensmedizin, Sitz Kleve),
Nassauer Allee 75, 47533 Kleve
Eigene Trägerschaft in Kooperation mit der DGVT
Um Ihnen Ausbildungsplätze für die im PsychThG definierten Ausbildungsbestandteile „praktische
Ausbildung“ und „praktische Tätigkeit“ (siehe unten) zur Verfügung zu stellen, arbeiten unsere
Ausbildungszentren vor Ort mit stationär-psychiatrischen Einrichtungen, mit anerkannten Einrichtungen
der psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung und mit psychotherapeutischen Praxen
zusammen.
Wegweiser: So kommen Sie zu Ihrer Ausbildung
Um den Organisations- und Verwaltungsaufwand und die dadurch verursachten Kosten so gering wie
möglich zu halten, wird in Fall aller Ausbildungszentren, deren Trägerin die DGVT oder die
FernUniversität ist2, ein einheitliches, zentrales Verfahren angewendet:
2
Dabei handelt es sich um die Ausbildungszentren in Berlin, Bonn, Dortmund, Dresden, Hamburg,
München und Münster.
Im Fall der Ausbildungszentren in Bad Schussenried, Hannover/ Hildesheim und Krefeld werden Sie
vor Ort beraten und betreut. Diese Ausbildungszentren schließen mit Ihnen die Ausbildungsverträge,
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 Ihre Fragen zu Aufbau, Ablauf und Inhalten der Ausbildung zum/zur Psychologischen
PsychotherapeutIn beantwortet das Referat für Aus- und Weiterbildung der DGVTBundesgeschäftsstelle Tübingen. Hier erfahren Sie auch, wann in den regionalen Ausbildungszentren
voraussichtlich (siehe Anmeldeverfahren) die nächsten Lehrgänge, beginnen.
Mit dem Referat für Aus- und Weiterbildung in Tübingen schließen Sie Ihren Ausbildungsvertrag.
Wir senden Ihnen die Terminpläne, verwalten ihre Daten, erheben Ihre Ausbildungsgebühren,
beantworten Ihre Fragen, ...
Kurzum:
 Mit uns nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie sich für unsere Ausbildung interessieren,
 wir begleiten Sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens und
 wir stehen Ihnen in dieser Zeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
DGVT- Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
Referat für Aus- und Weiterbildung
Neckarhalde 55
D- 72070 Tübingen
Fon: 07071- 94 34 44
Fax: 07071- 94 34 35
www.dgvt.de
dgvt@dgvt
 Sofern Sie Ihre Ausbildung in Bonn, Dortmund, Münster, Dresden, Hamburg oder München
machen, schreiben Sie sich zu Ausbildungsbeginn an der FernUniversität in Hagen als GasthörerIn
ein. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie mit Ihrem Ausbildungsvertrag.
AusbildungsteilnehmerInnen in Berlin können sich ebenfalls an der Fern-Universität immatrikulieren.

In unseren regionalen Ausbildungszentren absolvieren Sie Ihre Ausbildung. Dort werden die
Lehrgänge geplant und durchgeführt. Wenn Sie spezifische Fragen zum konkreten Ablauf der
Ausbildung im betreffenden Ausbildungszentrum haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie in Frage
kommende Ausbildungszentrum.
begleiten Sie im Verlauf Ihrer Ausbildung und stellen Ihnen nach erfolgreicher Teilnahme ein
Abschlußzertifikat aus. Erste Informationen über Ausbildungsinhalte und geplante Starttermine in diesen
Ausbildungszentren erhalten Sie ebenfalls im Referat für Aus- und Weiterbildung der DGVT in
Tübingen. Wir nennen Ihnen auch die Ansprechpartner vor Ort.
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Was Sie mitbringen müssen: Zulassungsvoraussetzungen
Das Psychotherapeutengesetz definiert die Zulassungsbestimmungen für die Ausbildung zum/zur
Psychologische/n PsychotherapeutIn. Vorausgesetzt werden
 ein Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie) oder
 ein in einem anderen Staat abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.
Auch mit einem Studienabschluß in Medizin können Sie die verhaltenstherapeutische Ausbildung
absolvieren.
Der Gesetzgeber legte darüber hinaus ein Mindestalter von 24 Jahren fest.
Darüber hinaus setzen wir die Teilnahme an unserem Einführungs- und Informationsseminar3 voraus.
Dieses Einführungs- und Informationsseminar gibt Ihnen die Möglichkeit, unsere Ausbildungsangebot
zu testen. Gleichzeitig ermöglicht es uns, Sie kennenzulernen und Ihre Eignung als TherapeutIn zu prüfen.
Erst nach der Teilnahme an diesem Seminar entscheiden Sie, ob sie die Ausbildung zum/zur
PsychotherapeutIn bei uns durchführen möchten und schließen mit uns einen Ausbildungsvertrag.
Was es kostet: Ausbildungsgebühren
Die Kosten für die Ausbildung zur Psychologischen PsychotherapeutIn belaufen sich in den
Ausbildungszentren Bonn, Dortmund, Dresden, Hamburg, Hannover, Krefeld, München und
Münster auf 27 500 DM (26 000 DM für Mitglieder der DGVT).
Sie werden nach Erteilung einer Einzugsvollmacht in Quartalsraten vierteljährlich zu Beginn eines
jeden Quartals abgebucht. Dies entspricht 2 292,61 DM pro Quartal
(2 166,67 DM pro Quartal für Mitglieder der DGVT).
Darin sind die Kosten für Seminare, Gruppensupervision, angeleitete therapeutische Selbsterfahrung,
AG-Anleitung, Lehrgangsleitung, Einschreibe- und Gasthörergebühren an der FernUniversität, Erstellung
und Versand sämtlicher Studientexte, Materialien und Skripten, Verwaltungskosten, Anmeldegebühren
und Gebühren für das Anerkennungsverfahren für die dokumentierten Fälle, Ausstellung einer
Teilnahmebescheinigung bzw. eines Zertifikates enthalten.
Hierin nicht enthalten sind Kosten für die Einzelsupervision (maximal 6 500 DM für die erforderlichen
50 Stunden), der Aufwand für die eventuelle Unterkunft am Ausbildungsort, den Aufenthalt in
Tagungshäusern (während der zwei bis drei Blockseminare) und für die staatliche Abschlußprüfung.
In den Ausbildungszentren Bad Schussenried, Berlin und Hannover/ Hildesheim sind – neben den
oben bereits genannten Leistungen – nach Maßgabe der zuständigen Landesbehörde auch die Kosten für
Einzelsupervision in den Teilnahmegebühren enthalten. Die Ausbildungsgebühren betragen in
 Berlin 34 000 DM (32 500 DM für DGVT-Mitglieder)
 Hannover/ Hildesheim 33 500 DM (DGVT-Mitglieder zahlen 32 000 DM).
 Bad Schussenried 36 000 DM (34 500 DM für DGVT-Mitglieder).
3
Die Kosten für das Einführungs- und Informationsseminar belaufen sich auf 380 DM. Sie werden Ihnen
dann in Rechnung gestellt, wenn Sie sich nach diesem Seminar entscheiden, Ihre Ausbildung nicht in
einem unserer Ausbildungszentren zu absolvieren. Ansonsten sind die Kosten für das Seminar in den
Gesamtkosten enthalten.
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Was wir Ihnen bieten: Bestandteile der Ausbildung
Ihre Ausbildung zum/ zur Psychologischen PsychotherapeutIn führen Sie in unseren regionalen
Ausbildungszentren, in den Ausbildungsambulanzen und den kooperierenden Lehrpraxen und klinischen
Einrichtungen durch. Die Lehrgangsleitung vor Ort begleitet Sie durch Ihre Ausbildung und steht Ihnen
für fachliche, organisatorische und persönliche Fragen als AnsprechpartnerIn zur Verfügung. Zu den
Inhalten:
Die entsprechend des § 8 des Psychotherapeutengesetz verfaßte Ausbildungs- und Prüfungsordnung
schreibt eine mindestens 4 200 Stunden umfassende Ausbildung fest, die aus einer theoretischen
Ausbildung (§ 3), der praktischen Tätigkeit (§ 2), einer praktischen Ausbildung mit
Krankenbehandlung unter Supervision (§ 4) sowie Selbsterfahrung (§ 5) besteht und mit dem
Bestehen der staatlichen Prüfung (§ 8) abschließt.
Theoretische Ausbildung (600 Stunden)
Die theoretische Ausbildung dient der Vertiefung und Erweiterung psychotherapeutischen und
psychodiagnostischen Wissens im kurativen, präventiven und rehabilitativen Bereich und umfaßt auch das
Üben diagnostischer und therapeutischer Fertigkeiten. Sie findet in Form von mediengestützten
Seminaren, Übungen und Vorlesungen im regionalen Ausbildungszentrum statt, die - zumeist - als
zweitägige Veranstaltungen an den Wochenenden durchgeführt werden. Im Verlauf der Ausbildung
werden mindestens zwei drei- bis viertägige Veranstaltungen in einem Tagungshaus stattfinden. Diese
Seminare haben in der Regel einen hohen Selbsterfahrungsanteil.
Folgende Inhalte sind – entsprechend der Anforderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Psycholgische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)– Gegenstand der theoretischen Ausbildung.
Grundkenntnisse (200 Stunden)
1. Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der Psychotherapie
2. Konzepte über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch
mitbedingter Erkrankungen verschiedener Altersgruppen
2.1.
Allgemeine und spezielle Krankheitslehren der Störungen mit Krankheitswert, bei denen
Psychotherapie indiziert ist, unter Berücksichtigung der wissenschaftlich anerkannten Verfahren
2.2.
Psychosomatische Krankheitslehre
2.3.
Psychiatrische Krankheitslehre
3. Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapieforschung
4. Diagnostik und Differenzialdiagnostik einschließlich Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener
Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, psychosozial- und
entwicklungsbedingter Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen
5. Besondere entwicklungs- und geschlechtsbezogene Aspekte der Persönlichkeit, der Psychopathologie
und der Methodik der Psychotherapie verschiedener Altersgruppen
6. Intra- und interpersonelle Aspekte psychischer und psychisch mitbedingter Störungen in
Paarbeziehungen, Familien und Gruppen
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7. Prävention und Rehabilitation
8. Medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Psychotherapeuten
9. Methoden und differenzielle lndikationsstellung wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer
Verfahren
10. Dokumentation und Evaluation von psychotherapeutischen Behandlungsverläufen
11. Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme,
Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen
12. Geschichte der Psychotherapie
Vertiefte Ausbildung (400 Stunden)
1. Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, lndikationsstellung und Prognose,
Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung
2. Rahmenbedingungen der Verhaltenstherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der
Behandlung
3. Verhaltenstherapeutische Behandlungskonzepte und -techniken sowie deren Anwendung
4. Krisenintervention
5. Verhaltenstherapeutische Techniken bei Kurz- und Langzeittherapie
6. Therapiemotivation des Patienten, Entscheidungsprozesse des Therapeuten, Therapeuten-PatientenBeziehung im Psychotherapieprozess
7. Einführung in Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen
8. Verhaltenstherapie bei Paaren, Familien und Gruppen
Selbsterfahrung (120 Stunden)
Zum Gegenstand der therapeutischen Selbsterfahrung gehören u.a.





die Reflexion des persönlichen therapeutischen Erlebens und Handelns unter Einbeziehung
biographischer Aspekte.
die Auseinandersetzung mit eigenen Gefühlen und Gefühlslagen der PatientInnen im therapeutischen
Prozeß (beispielsweise Sympathie und Erotik, Angst, Aggressionen und Trauer)
die Analyse eigener Krisen und Problemlösungen sowie deren Einfluß auf die therapeutische
Beziehung
die Erarbeitung und Erprobung eigener Problemlösungsstrategien unter Verwendung
verhaltenstherapeutischer Methodik
Macht und Machtmißbrauch in der Psychotherapie
Selbsterfahrung findet als angeleitete Selbsterfahrung in Form von mehrtägigen Blockveranstaltungen (70
der 120 Stunden müssen als angeleitete Selbsterfahrung erbracht werden.) und in Form von in
Eigeninitiative organisierten regionalen Selbsterfahrungsseminaren statt.
Das Einführungs- und Informationsseminar beinhaltet Selbsterfahrungsanteile und wird in der Regel als
Selbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung anerkannt.
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Praktische Ausbildung (600 Stunden)
Die praktische Ausbildung umfasst die psychotherapeutische Behandlung unter Supervision. Hierbei sind
mindesten sechs Patientenbehandlungen durchzuführen und anonymisierte Falldarstellungen zu verfassen.
Die supervidierte Behandlung von PatientInnen ist möglich in allen von der Ausbildungsstätte
anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen.
Werden die durchgeführte „Psychotherapiestunden“ von den Krankenkassen vergütet, erfolgt eine
anteilige Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen.
Supervision (150 Stunden)
Das Psychotherapeutengesetz schreibt Gruppensupervision im Umfang von 100 Stunden und 50
Stunden Einzelsupervision vor. Die Supervision ist auf die 600 Behandlungsstunden regelmäßig zu
verteilen und soll bei mindestens drei unterschiedlichen, vom Ausbildungszentrum anerkannten
SupervisorInnen durchgeführt werden. Die Zuweisung von anerkannten SupervisorInnen erfolgt in der
Regel durch die Lehrgangsleitung unter Berücksichtigung von Wünschen der Supervisionsgruppe
beziehungsweise der TeilnehmerInnen.
Die Gruppen bilden sich mit Unterstützung der Lehrgangsleitung selbst und organisieren eigenständig
Termine und Orte ihrer Gruppensupervisionen und auch die Organisation der Einzelsupervision obliegt
den AusbildungsteilnehmerInnen.
Praktische Tätigkeit (1.800 Stunden)
Die praktische Tätigkeit findet in Einrichtungen statt, zu deren Arbeitsschwerpunkt die Durchführung von
Psychotherapien gehört, so daß sie die Umsetzung der theoretisch-methodischen Ausbildungsinhalte in
die Berufspraxis ermöglicht und gewährleistet. Sie umfaßt unter anderem die angeleitete Durchführung
von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und psychotherapeutischen Behandlungen unter
Supervision bei PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in
unterschiedlichen Settings.
1.200 Stunden finden statt in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen
Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist, oder an einer
von der zuständigen Behörde (Landesbehörde) als gleichwertig anerkannten Einrichtung.
600 Stunden sind in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der
psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der psychotherapeutischen Praxis
eines Psychologen/ Arztes zu absolvieren.
Ergänzendes Studium (bis zu 930 Stunden) und Arbeitsgruppen
Das ergänzende Studium umfaßt

Die Arbeit in angeleiteten Arbeitsgruppen
Die Aus- und Weiterbildung in Arbeitsgruppen hat in der DGVT und der FernUniversität eine lange
Tradition und wird daher in das ergänzende Studium im Umfang von ca. 500 Stunden übernommen.
Diese Gruppen, die identisch sind mit den Supervisionsgruppen, arbeiten angeleitet und bestehen aus
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mindestens vier TeilnehmerInnen. Da sich die Arbeitsgruppen regelmäßig treffen, sollten regionale
Aspekte bei der Gruppenbildung berücksichtigt werden. Alle Inhalte der AG-Arbeit werden
protokolliert und im Studienbuch eingetragen. Die Protokolle werden von der regionalen
Lehrgangsleitung durchgesehen und die dazugehörigen Eintragungen im Studienbuch
gegengezeichnet. Zu den Arbeitsinhalten der Arbeitsgruppen gehört unter anderem die Bearbeitung
der Ausbildungsmaterialien, die Durchführung von praktischen Übungen und Rollenspielen, die
kollegiale Supervision (Intervision), die Weiterführung der themenzentrierten Selbsterfahrung, die
Vertiefung ergänzender Inhalte mit Bezug zur berufspraktischen Tätigkeit, die Arbeitsplatzanalyse und
die Besprechung von Problemen der Berufs- und Ausbildungsrolle.



Die Vor- und Nachbereitung sowie Erweiterung der psychotherapeutischen Behandlungsstunden der
praktischen Ausbildung
Erweiterung der Anteile der praktischen Tätigkeit
Fallkonferenzen, Kolloquien, Fortbildungsinhalte, von Arbeitgebern organisierte und
ausbildungsbezogene Veranstaltungen
Ihr Nachweis: Das Studienbuch
Das persönliche Studienbuch enthält alle Eintragungen und Vermerke im Verlauf der gesamten
Ausbildung.
Das Studienbuch ist ein Dokument, das eines sorgsamen Umgangs bedarf.
Ihr Ausbildungsziel: Staatliche
Abschlußprüfung und Approbation
Die Prüfung erfolgt als staatliche Prüfung durch die jeweils zuständige Landesbehörde in
Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum der DGVT. Gemäß der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen umfaßt sie einen schriftlichen und einen
mündlichen Teil.
Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die „Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten
psychotherapeutischen Verfahren“ (§ 16, Abs.1 PsychTh-APrV), die im Rahmen einer beaufsichtigten,
zweistündigen Klausur geprüft werden.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer halbstündigen Einzel- und einer bis zu zweistündigen
Gruppenprüfung von bis zu vier Personen. Der inhaltliche Schwerpunkt der mündlichen Prüfung liegt auf
der Anwendung des erworbenen Wissens in der psychotherapeutischen Praxis: „In der mündlichen
Prüfung hat der Prüfling anhand mindestens eines Falles nach § 7 Abs.2, Nr.4 (Falldarstellungen, die von
der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden; d.V.) nachzuweisen, daß er über das für die
Tätigkeit des Psychologischen Psychotherapeuten erforderliche eingehende Wissen und Können verfügt,
in der Lage ist, die während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der
beruflichen Praxis anzuwenden und zu eigenständiger wissenschaftlich begründeter Diagnostik und
psychotherapeutischer Krankenbehandlung befähigt ist.“ (§ 17, Abs. 2 PsychTh-APrV).
Nach der ordnungsgemäßen Durchführung des Studiums „Psychotherapie mit Schwerpunkt
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Verhaltenstherapie“ und dem Bestehen der staatlichen Abschlußprüfung kann ein Antrag auf
Approbation als „Psychologischer/r PsychotherapeutIn bei der zuständigen Landesbehörde des
Ausbildungsortes gestellt werden (siehe § 19 PsychTh-APrV).
Die AbsolventInnen erhalten darüber hinaus ein Abschlußzertifikat der FernUniversität und/oder der
Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.. Nachweise zur Erlangung des
Abschlußzertifikates können bis zu zwei Jahre nach Beendigung des jeweiligen Ausbildungsgangs
eingereicht werden.
Zur Vor- und Nachbereitung:
Ausbildungsmaterialien und Literatur
Die an der FernUniversität in Hagen eingeschriebenen AusbildungsteilnehmerInnen in Berlin, Bonn,
Dortmund, Dresden, Hamburg, München und Münster erhalten durch die Hochschule Studienmaterialien
und seminarbezogene Arbeitsmaterialien, die von den jeweiligen DozentInnen ausgewählt werden.
(Fast) kein Problem: Umzug und Versäumnisse
Seminare und Übungen, die wegen Krankheit, Urlaub usw. nicht besucht werden konnten, können in
anderen Ausbildungszentren nachgeholt werden. Alle regionalen Ausbildungsstätten ermöglichen dies
nach Voranmeldung ohne Mehrkosten.
Im Falle eines Umzuges bemühen wir uns, unsere AusbildungsteilnehmerInnen in einen Lehrgang eines
Ausbildungszentrums in der Nähe ihres neuen Wohnortes zu integrieren.
Ausbildungsleitung
Für die DGVT
Für die FernUniversität
Dr. Steffen Fliegel
Ausbildungsleiter der DGVT
Dr. Wolfgang Rechtien
Ausbildungsleiter der FernUniversität
Deutsche Gesellschaft für
Verhaltenstherapie
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FernUniversität Hagen
Kurt-Lewin-Institut für Psychologie
Postfach 940
58084 Hagen
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Fax: 07071- 94 34 35
Fon: 02331- 987 27 43
Fax: 02332- 987 27 09
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Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Referat für Aus- und Weiterbildung, Neckarhalde 55,
D-72070 Tübingen, Fon: 07071- 94 34 44 Fax: 07071- 94 34 35, dgvt@dgvt, www.dgvt.de
FernUniversität in Hagen, Kurt-Lewin Institut, Postfach 940, D 58084 Hagen,
Fax: 02331- 987 27 09, [email protected], www.fernuni-hagen.de
Informationen zur Ausbildung "Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie“
13
Sie sind interessiert? : Das Anmeldeverfahren
Zusammen mit diesen Informationen erhalten Sie eine „Vorläufige Anmeldung zum Einführungs- und
Informationsseminar“, mit der Sie Ihre Absicht bekunden, am nächsten Einführungs- und
Informationsseminar in dem/den von Ihnen gewünschten Ausbildungszentrum/-zentren teilzunehmen.
Diese Anmeldung verpflichtet Sie nicht zur Teilnahme; Sie werden damit auf einer InteressentInnenliste
geführt und erhalten eine Einladung zum Seminar in dem von Ihnen gewünschte Ausbildungszentrum,
sobald dort einen neuer Ausbildungslehrgang startet4.
Dieser Einladung ist eine „Anmeldung“ beigefügt, mit der Sie sich verbindlich zur Teilnahme am
Einführungs- und Informationsseminar zurückmelden. Der Einladung ist darüber hinaus eine
„Einzugsermächtigung für die Gebühren des Einführungs- und Informationsseminars“ beigefügt.
Erst nach der Teilnahme am Seminar entscheiden Sie, ob Sie unsere Ausbildung zum/zur
Psychologischen PsychotherapeutIn machen werden und senden uns den Ausbildungsvertrag und die
Einzugsermächtigung für die Ausbildungsgebühren unterschrieben zurück.
Wenn Sie sich nicht für unsere Ausbildung entscheiden, ziehen wir die Gebühren für das Seminar in Höhe
von DM 380 ein und stellen Ihnen eine Teilnahmebescheinigung für das Seminar aus.5
Das Anmeldeverfahren im Überblick
3. Sie schließen mit uns einen Ausbildungsvertrag
2. Sie melden sich an zum Einführungs- und
Informationsseminar, nehmen daran teil und treffen dann
die Entscheidung über die Teilnahme an der Ausbildung
1. Sie schicken uns Ihre „Vorläufige Anmeldung zum
Einführungs- und Informationsseminar“ und
werden damit auf die InteressentInnenliste
aufgenommen und zum Seminar eingeladen.
4
Wir richten in den regionalen Ausbildungszentren bedarfsorientiert Lehrgänge ein. Dies bedeutet, daß
wir dann ein Einführungs- und Informationsseminar durchführen bzw. einen Ausbildungslehrgang starten,
wenn ausreichend viele „Vorläufige Anmeldungen“ vorliegen.
5
Der Vertrag kann bis spätestens vier Wochen vor Abschluß des laufenden Semester ohne Angabe von
Gründen zum jeweiligen Semesterende gekündigt werden. Vom Ausbildungsträger kann eine
Kündigung nur in besonderen - gesetzlich festgelegten - Fällen erfolgen.
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Die DGVT als Fach- und Berufsverband
Die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) ist ein psychosozialer,
psychotherapeutischer und gesundheitspolitischer Fach- und Berufsverband mit ca. 5000 Mitgliedern, der
sich seit den 70er Jahren für die Verwirklichung einer psychosozialen Versorgung, die den Interessen der
Bevölkerung entspricht, einsetzt.
Im Vordergrund stehen Maßnahmen präventiver Art, die auf die Veränderung krankmachender
Umweltbelastungen abzielen.
Darüber hinaus streben wir ein gemeinsames Handeln aller Berufsgruppen und Institutionen an, die zur
Verwirklichung
einer
modernen,
intensiven
und
bedarfsorientierten
psychosozialen
Gesundheitsversorgung.
Wir orientieren uns an



den Prinzipien der Selbsthilfe und Prävention als Grundlage jeder psychosozialen Tätigkeit
den auf empirischen Verhaltens- und Sozialwissenschaften beruhenden psychosozialen Konzepten
und Methoden zur Verhütung und Behandlung psychischer und körperlicher Störungen – insbesondere
der Verhaltenstherapie
den Grundsätzen der Gemeindepsychologie
Vorteile der Mitgliedschaft
Die AusbildungsteilnehmerInnen profitieren von der Trägerschaft der DGVT, als großer anerkannter
Berufs- und Fachverband:
Die DGVT wacht gemeinsam mit der FernUniversität in Hagen über die Qualität der theoretischen
Ausbildung, der Selbsterfahrung und der Supervision durch erfahrene und anerkannte Fachkräfte, die sich
kontinuierlich fortbilden.
Durch regelmäßige Tagungen der LeiterInnen der regionalen Ausbildungsstätten ist ein intensiver
Austausch auch über die Ländergrenzen hinweg gewährleistet.
Die TeilnehmerInnen dieser Ausbildung können in anderen regionalen Ausbildungsstätten bei Umzug ihre
Ausbildung fortführen und können ohne zusätzliche Gebühren in anderen Ausbildungsstätten versäumte
Seminare (außer Selbsterfahrung) nachholen.
Als in die Allianz psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände eingebundene Gesellschaft und im
Rahmen der Kooperationen mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften setzt sich die DGVT auf
Bundes- und Länderebene für eine an den Teilnehmerinteressen orientierte Ausbildung in
Psychologischer Psychotherapie ein.
Dort, wo Spielräume bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Curriculums bestehen, macht die DGVT mit
ihrer sozialpolitischen und gemeindepsychologischen Orientierung Vorschläge zur Patienten- und
Versorgungsnähe der Ausbildung.
Durch die zentrale Organisation und Verwaltung der Ausbildung und aufgrund unserer Orientierung am
Ziel der Kostendeckung sind die Ausbildungsgebühren vergleichsweise niedrig.
Durch die Mitgliedschaft bei der DGVT genießen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den
regionalen Ausbildungen weitere Vorzüge des Fachverbandes:
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



Ermäßigte Ausbildungsgebühren
Zusendung der DGVT-Fachzeitschrift „Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis“ (VPP)
Ermäßigungen auf alle Publikationen des DGVT-Verlages
reduzierte Gebühren für die Teilnahme an den DGVT-Kongressen, Tagungen
Fortbildungsveranstaltungen
15
und
Darüber hinaus unterstützen sie durch Ihre Mitgliedschaft bei der DGVT (mit ca. 5000 Mitglieder) die
gesundheits- und sozialpolitischen Zielsetzungen des Verbandes.
Die Gesundheits- und sozialpolitischen Zielsetzungen der DGVT
§ 2 Zweck und Aufgaben (entnommen der Satzung der DGVT)
(1) Die DGVT setzt sich für die Verwirklichung einer psychosozialen und psychotherapeutischen
Versorgung ein, die den Interessen und Rechten der Bevölkerung entspricht. Grundlage für diese
Arbeit ist ein sozialwissenschaftliches Krankheitsmodell, das soziale Bedingungen psychischer
Störungen betont. Daraus folgt:
a) Im Vordergrund der Bemühungen stehen Maßnahmen präventiver Art, die auf die Veränderung
krankmachender Umweltbedingungen abzielen;
b) Therapie und Rehabilitation verfolgen die Ziele: Einsicht vermitteln in die Bedingungen psychischer
Störungen, Befähigung zur Teilnahme am Lebens- und Arbeitsprozeß, Befähigung zur aktiven
Veränderung der Umweltbedingungen.
c) Versorgungsaufgaben dieser Art sollen von multiprofessionellen Teams in integrierten gemeindenahen
Einrichtungen öffentlicher Träger erfüllt werden.
(2) Im Rahmen dieser allgemeinen gesundheitspolitischen Zielsetzung macht sich die DGVT die
Förderung der Verhaltenstherapie und -modifikation in Forschung, Lehre und Praxis zur Aufgabe.
Sie unterstützt dabei vor allem:
a)
Ausund
Weiterbildung
aller
Berufsgruppen
im
psychosozialen
und
psychiatrisch/psychotherapeutischen Bereich; angestrebt werden Aus- und Weiterbildungsbildungsgänge
im Bereich des öffentlichen Bildungswesens.
b) Fortbildungsveranstaltungen in Form von Kongressen und Tagungen.
c) Förderung und Verbreitung verhaltenstherapeutischer Modelle und Methoden zur Prävention, Therapie
und Rehabilitation sowie Schaffung und Erweiterung entsprechender Versorgungseinrichtungen.
d) Anwendung der Prinzipien der Verhaltensmodifikation im pädagogischen und sozialpädagogischen
Bereich.
e) Wissenschaftliche Untersuchungen und Publikationen zur Verhaltenstherapie.
f) Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen und Organisationen im In- und Ausland
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Gemäß dieser Satzungsvorgabe hat der Verband immer die gesundheitspolitischen Entwicklungen
verfolgt und dazu differenziert Stellung genommen.
In den 70er Jahren hat die DGVT sich bereits führend an den Gesprächen zu dem damaligen Entwurf
eines Psychotherapeutengesetz beteiligt. Aus dieser Zeit rührt die enge Nähe zu gewerkschaftlichen
Positionen her.
In den 80er Jahren ergab sich vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen zur Psychiatriereform
die enge Verbindung der sogenannten "Plattformverbände" (mit der Deutschen Gesellschaft für soziale
Psychiatrie/DGSP und der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie/GwG). In dieser
Zeit entstanden eine gemeinsame Denkschrift dieser Verbände und es wurden unter maßgeblicher
Mitarbeit der DGVT die sozial- und gemeindepsychiatrischen Konzepte entwickelt (vgl. VPP 4/95, S.
639-643).
In den 90er Jahren lassen sich die DGVT-Initiativen mit mindestens fünf Schlagworten kennzeichnen.
Zunächst die Aktivitäten der DGVT-AG Frauen in der psychosozialen Versorgung, die die
geschlechtsspezifische Perspektive in die psychosoziale Versorgung gebracht und die gesetzliche
Strafbewehrung zum Thema Mißbrauch in der Psychotherapie maßgeblich vorangetrieben hat.
Dann hat die DGVT sich mit gesundheitspolitischen Erfahrungen des Gesundheitswesens der
früheren DDR befaßt und versucht, positive und zukunftsfähige Aspekte herauszuarbeiten
(Interdisziplinarität, präventive sowie gemeindenahe Orientierung und rehabilitative Ansätze; vgl. VPP
1/93, S. 131-133, sowie Bericht einer Fachtagung im DGVT-Verlag, 1993).
Die Aktivitäten der DGVT-AG gegen Rassismus und Antisemitismus haben schließlich die besondere
Bedeutung interkultureller Orientierung und entsprechender Ansätze in der psychosozialen Versorgung
herausgearbeitet. 1995 bildete sich die Gesellschaft für gemeindepsychologische Forschung und Praxis
(GGFP), mit der die DGVT eng verbunden ist.
Im Rahmen der Arbeiten zur Vorbereitung des Psychotherapeutengesetzes hat die DGVT, oft genug auf
einsamem Posten, die Interessen der angestellten Psychotherapeuten eingebracht und die Einordnung
ambulanter Psychotherapie in die übrigen Bereiche der psychosozialen Versorgung thematisiert. Ferner
richteten sich die DGVT-Bemühungen auf die Sicherung der Wissenschaftlichkeit der Psychotherapie und
der Hochschulnähe der Psychotherapeuten-Ausbildungen. Gegenwärtig bietet die DGVT die
Möglichkeit der Ausbildung zum/r Psychologischen PsychotherapeutIn und zum/zur Kinder- und
JugendlichenpsychotherapeutIn, die den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrV-PsychThG) entspricht.
Zusätzlich zu den ausgewiesenen Feldern der Gesundheitspolitik und der Psychotherapie entwickelte sich
der große Bereich der psychosozialen Beratung zu einem weiteren theoretischen und praktischen
ausbildungs- und fachpolitischen Schwerpunkt des Verbandes. Neben dem gemeinsam mit der
FernUniversität in Hagen angebotenen Weiterbildungsstudium BERATUNG, arbeitet das vom Vorstand
ins Leben gerufene "FORUM BERATUNG" kontinuierlich an einer innerverbandlichen Verankerung sowie
einer verbandsübergreifenden theoretischen Konturierung und berufspolitischen Identitätsentwicklung
dieses wichtigen Tätigkeitfeldes. Das FORUM BERATUNG befasst sich bisher und in nächster Zukunft
sowohl mit theoretischen und methodischen Alternativen zu einem bisher in Deutschland vornehmlich
klinisch-therapeutisch abgeleiteten Beratungsmodell und sucht hier interdisziplinäre Schnittflächen. Die
Entwicklung einer eigenständigen institutionellen und professionellen Beratungsidentität jenseits der
Psychotherapie und des PsychThG, die nicht klinisch tätigen Kollegen und Kolleginnen eine neue
"Heimat" bieten kann, steht hier im Zentrum.
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Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
entsprechend ihrem Satzungsauftrag eine Reihe grundlegender Vorstellungen zur psychosozialen und
allgemeinen gesundheitlichen Versorgung entwickelt hat, die in wesentlichen Teilen weiterhin aktuell
sind. Sie lassen sich – als Patchwork – mit folgenden Stichworten kennzeichnen:










sozialwissenschaftliches Störungsmodell
präventive Orientierung
gemeindenahe Versorgungsstrukturen
sozialpsychiatrische Ansätze
Inter- bzw. Multidisziplinarität in der Behandlungskonzeption
Ausbau rehabilitativer Ansätze
Integration psychosozialer Ansätze in der kurativen Versorgung somatischer Störungen
Vernetzung
wissenschaftliche Fundierung und Qualitätsorientierung
Entwicklung bedarfsgerechter psychosozialer Versorgungsstrukturen im ambulanten, teilstationären
und stationären Bereich
Dabei ist es der DGVT eine besondere Verpflichtung, die Interessen und Positionen der
angestellten/verbeamteten PsychotherapeutInnen bzw. Kinder-/Jugendlichenpsychothera-peutInnen zu
vertreten. Dies nicht zuletzt deshalb, weil in den aktuellen berufspolitischen Diskussionen immer wieder
die Gefahr aufscheint, daß die Interessen der niedergelassenen KollegInnen in Teilen zu Lasten der Ihrer
angestellten/beamteten KollegInnen vertreten werden. In gleicher Weise wird die DGVT die Interessen
der Kinder-/Jugendlichen-verhaltenstherapeuten vertreten, die sich innerhalb des Verbandes inzwischen
auch als Arbeitsgruppe organisiert haben.
Die zentrale Berücksichtigung geschlechtsspezifischer und interkultureller Ansätze fand bereits ihren
Niederschlag in den von der Mitgliederversammlung 1995 verabschiedeten ethischen Grundsätzen der
DGVT und in vielen weiteren Initiativen. Sie wird auf jeden Fall fortgeführt werden.
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Das Kurt Lewin Institut für Psychologie der FernUniversität
Die FernUniversität in Hagen
Die FernUniversität – Gesamthochschule in Hagen wurde vom Landtag in Nordrhein-Westfalen am
1.12.1974 errichtet; ihren Studienbetrieb nahm sie im Wintersemester 1975/76 auf. Gegenwärtig beläuft
sich die Zahl der eingeschriebenen Studierenden auf über 50000. Als Abschlüsse im Bereich der
grundständigen Studiengänge bietet die FernUniversität in erster Linie Magister- und Diplomstudiengänge
an, und zwar in den Fachbereichen Erziehungs,- Sozial- und Geisteswissenschaften (ESGW),
Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Elektrotechnik, Mathematik und Rechtswissenschaften. Das Fach
Psychologie (mit Abschluß M.A. in Sozialer Verhaltenswissenschaft) wird vom Institut für Psychologie
im Fachbereich ESGW mit den Schwerpunkten Psychologie sozialer Prozesse, Arbeits- und
Organisationspsychologie und Ökologische Psychologie vertreten (weitere Informationen:
http://www.fernuni-hagen.de/PSYCHINST/Psychinstitut.html).
In den grundständigen Studiengängen wird – darin besteht der wesentlicher Unterschied zu den
traditionellen Präsenzhochschulen – auf eine ständige Präsenz der Studierenden am Hochschulort
verzichtet. Der überwiegende Teil desLehrstoffes wird medial vermittelt: es gibt didaktisch besonders
aufbereitete Lehrbriefe (Kurseinheiten), Ton- und Videocassetten sowie in letzter Zeit zunehmend CDROMs, die Texte sowie Audio- und Videomaterial enthalten. Im Aufbau befindlich sind sogenannte
integrierende Lernumgebungen, die Kursinhalte mit entsprechenden Seiten im Internet verbinden und
somit die Möglichkeit zu rascher Aktualisierung und zum Austausch von Studierenden untereinander und
mit Lehrenden bieten. Weiter gibt es virtuelle Seminare, deren Teilnehmer und Teilnehmerinnen
gemeinsam zu bestimmten Themen arbeiten und sich in Newsgruppen und Chatrooms treffen und
austauschen.
Diese Fernstudienanteile werden ergänzt durch studienbegleitende Präsenzveranstaltungen, in denen die
Möglichkeit des unmittelbaren wissenschaftlichen Austausches und die Förderung sozialer Kontakte im
Vordergrund stehen. Studienzentren, in denen solche Präsenzphasen stattfinden, gibt es in den einzelnen
Bundesländern sowie in Österreich, in Ungarn und in der Schweiz.
Neben der Durchführung der grundständigen Studiengänge gehört die wissenschaftliche Weiterbildung zu
den Gründungsaufgaben der FernUniversität.
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Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie, Referat für Aus- und Weiterbildung, Neckarhalde 55,
D-72070 Tübingen, Fon: 07071- 94 34 44 Fax: 07071- 94 34 35, dgvt@dgvt, www.dgvt.de
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Das Kurt Lewin Institut für Psychologie
Das Kurt Lewin Institut für Psychologie (KLI) wurde durch das Ministerium für Wissenschaft und
Forschung Nordrhein-Westfalen im April 1989 als Einrichtung der wissenschaftlichen Weiterbildung und
Forschung im Fachbereich Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften der FernUniversität errichtet.
Obwohl es eng mit dem oben genannten Institut für Psychologie zusammenarbeitet, sollte es nicht mit
ihm verwechselt werden. Das KLI umfaßt die Abteilungen Psychologie sozialer Prozesse, Ökologische
Psychologie und Arbeits- und Organisationspsychologie , deren Forschungs- und
Weiterbildungsaktivitäten in der Tradition der Aktionsforschung und der metatheoretischen Perspektive
der Feldtheorie Kurt Lewins stehen. Um Überregionalität, Interdisziplinarität und die Verbindung von
Theorie und Praxis zu fördern, führt das Kurt Lewin Institut einen großen Teil seiner Projekte in
Zusammenarbeit mit anderen universitären und nicht-universitären Organisationen durch.
Zu den wichtigsten Angeboten gehört neben der staatlichen Ausbildung in Psychologischer
Psychotherapie das (ebenfalls in Kooperation mit der DGVT durchgeführte) Weiterbildungsstudium
„Beratung in Psychosozialen Tätigkeitsfeldern und Organisationen“; die Personalentwicklungsmaßnahme
„Supervision“ für polizeiliche Führungskräfte, „Gruppenleiten nach der Methode der Themenzentrierten
Interaktion“ sowie weitere Maßnahmen für spezielle Zielgruppen.
Weitere Informationen: www.fernuni-hagen.de/KLI/.
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Herausgegeben vom Rektor der FernUniversität in Hagen und dem
Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e.V.
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Fax: 02331- 987 27 09, [email protected], www.fernuni-hagen.de
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