Betreuungsvertrag Vertrag über Tierbetreuung Zwischen: und

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Betreuungsvertrag
Vertrag über Tierbetreuung
Zwischen:
und:
Name: Kipar
Name:
Vorname: Nadine
Vorname:
Straße, Hausnr.: Frickestr. 62
Straße, Hausnr.:
Wohnort: 20251 Hamburg
Wohnort:
Telefon: 0163/6296545
Telefonnr.:
Email: [email protected]
Email:
Personalausweisnr.: 1532990186
Personalausweisnr:
über die Betreuung der/des Tiere/s
Name:
Tierart:
Rasse:
Kennzeichnung:
Name:
Tierart:
Rasse:
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Kennzeichnung:
Name:
Tierart:
Rasse:
Kennzeichnung:
Leistungen:
Anzahl tägl. Besuche:
Normale- oder Komfortbetreuung:
Medikamentengabe:
Gewünschter Betreuungszeitraum:
Preis:
Pro Betreuung:
Pro Tag:
+ zusätzl. Kosten Km
x 0,60/km =
Im Preis bereits enthalten:
Blumen gießen:
Briefkasten leeren:
SMS/Email- Service:
Mindermengenaufschlag bei 1-3 Betreuungen 5,-:
Schlüsselübergabe 7,- zzgl. km-Pauschale:
Schlüsselrückgabe 7,-zzgl. km-Pauschale:
Gesamtpreis voraussichtlich:
Euro
Ich bitte um Verständnis, dass die Hälfte des Rechnungsbetrages in bar im Voraus zu zahlen ist.
Eventuelle Zusatzvereinbarungen
Kontakt Haustierarzt:
Name:
Anschrift:
Telefon:
Mit meiner Unterschrift bevollmächtige ich die Mobile Katzenbetreuung Nadine Kipar während meiner
Abwesenheit im Notfall die Behandlung von einem Tierarzt auf meine Rechnung durchführen zu lassen. Die
Beurteilung eines Notfalls obliegt der mobilen Katzenbetreuung.
Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Tieres auf dritte Personen nach § 833 BGB.
Die Haftung des Tierbetreuers ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Mobile Katzenbetreuung erbringt ihre Leistungen unter Beachtung der geltenden Pflegeanweisungen (siehe
Fragebogen).
Ich erkläre mich mit den Vertragsbedingungen einverstanden (AGB auf der Homepage).
Ort, Datum
Unterschrift (Mobile Katzenbetreuung)
Ort, Datum
Unterschrift (Tierhalter)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zwischen der mobilen Katzenbetreuung Nadine Kipar (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Tierhalter wird ein Betreuungsvertrag für den
angegebenen Zeitraum geschlossen.
2. Die Betreuung umfasst die angegebenen Leistungen und wird gemäß der Pflegeanweisungen durchgeführt.
3. Notfallregelungen Der Auftragnehmer hat während der Betreuung die Vollmacht, im Fall einer ernsten Erkrankung des Tieres den
zuständigen Haustierarzt aufzusuchen und mit der Behandlung zu beauftragen. Die Beurteilung einer ernsthaften Erkrankung des Tieres obliegt
dem Auftragnehmer. Sollte der zuständige Tierarzt nicht erreichbar sein, behält sich der Auftragnehmer vor, einen anderen Tierarzt mit der
Behandlung zu beauftragen. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung sind vom Tierhalter zzgl. der Fahrtkosten und eines Stundenlohns von
14,- Euro zu erstatten.
4. Haftung Der Betreuer haftet nicht bei Unfällen von Freigängern (Katzen) sowie Schäden, die aufgrund ungesicherter Balkone und Terrassen
geschehen. Die zu betreuenden Tiere müssen dem veterinärmedizinischen üblichen Standard entsprechend geimpft, frei von ansteckenden
Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Der Auftragnehmer ist vor Antritt der Betreuung von Krankheiten (sofern bekannt) und körperlichen
Beschwerden der zu betreuenden Tiere zu informieren. Während der Betreuung durch den Auftragnehmer bleibt der Tierhalter nach § 833
Tierhaltergefährdungshaftung Eigentümer des Tieres/der Tiere. Der Tierhalter haftet für alle von seinen Tieren verursachten Schäden. Die
Inanspruchnahme der Betreuung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Haftung des Auftragnehmers wird ausdrücklich auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Wertgegenstände, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden. Personen,
die während der Abwesenheit des Tierhalters Zugang zur Wohnung haben, sind dem Auftragnehmer schriftlich bekannt zu geben.
5. Im Krankheitsfall des Auftragsnehmers oder aus Kapazitätsgründen (z.B. ein Betreuungstier erkrankt und die medizinische Versorgung
verzögert die weiteren Betreuungen) wird die Betreuung unter Umständen, bzw. nach Möglichkeit von einer vertrauensvollen Person, wie z.B.
der Mutter des Auftragnehmers durchgeführt.
6. Ist es der Mobilen Katzenbetreuung nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen (Unfall, Krankheit, höhere Gewalt), so
bestehen seitens des Tierhalters keine Ansprüche auf Erfüllung oder Entschädigung, Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
7. Vergütung
7.1 Preise Es gelten die umseitig vereinbarten Preise. Im Service sind das Entleeren des Briefkastens, das Gießen der Blumen sowie ein
Wunsch täglicher SMS- oder Email-Service enthalten. Die Fahrtkosten werden mit 0,50 Euro pro Km für die Hin- und Rückfahrt berechnet. Des
Weiteren fallen für die Schlüsselüber- und Schlüsselrückgabe jeweils 7,-Euro zzgl.der Km-Pauschalen an. Die Preise werden dem Tierhalter bei
Vertragsunterzeichnung mitgeteilt.
7.2 Stornierungen Die Anmeldung zur Tierbetreuung ist verbindlich. Der Tierhalter ist jedoch berechtigt, jederzeit vor Beginn der Leistung
zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Auftragnehmer. Eine Stornierung bis zu
24 Stunden vor Beginn der Betreuung ist gebührenfrei. Wird der Auftrag innerhalb dieser 24 Stunden vor Beginn der Betreuung storniert, ist der
Auftragnehmer berechtigt, 25% des Auftragswertes zu berechnen. Diese Regelung gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages seitens
des Tierhalters. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
7.3 Zahlung Die anfallenden Kosten für die Betreuung sind nach erfolgter Betreuung des Auftragnehmers und Erhalt der Rechnung in bar zu
leisten. Der Erhalt des Betrages wird auf der Rechnung quittiert und bei Schlüsselrückgabe fällig. Ab einem Betreuungsauftrag von 5 Tagen ist
die Hälfte des Rechnungsbetrages im Voraus zu zahlen. Der Rest ist in bar bei Schlüsselrückgabe zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist ohne
Umsatzsteuer angegeben. Da ich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch mache, bin ich zum Ausweis der
Umsatzsteuer nicht berechtigt.
8. Sonstiges
8.1 Schlüsselübergabe Der Tierhalter hat zu gewährleisten, dass der Auftragnehmer die zur Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält.
In Ausnahmefällen (z.B. bei Beauftragung per E-Mail oder Telefon) kann der Schlüssel auch bei einer vertrauenswürdigen Person zur Abholung
hinterlegt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Schlüssel an keine unbefugten Personen weiterzureichen. Der Tierhalter ist
verpflichtet, sich umgehend nach seiner Rückkehr telefonisch oder per E-Mail beim Auftragnehmer zurück zu melden, um die Rückkehr zu
bestätigen und um evtl. einen Termin für die Rückgabe der Schlüssel zu vereinbaren.
8.2 Informationspflicht Der Tierhalter informiert den Auftraggeber ausführlich (auf Wunsch schriftlich) über alle notwendigen Details zur
Fütterung, Pflege und eventuelle Medikamentengabe der Haustiere sowie der allgemeinen Haushütung und hinterlässt alle notwendigen Daten
(insbesondere Telefonnummern), unter denen er während seiner Abwesenheit erreichbar ist.
8.3 Gültigkeit Die Vereinbarung gilt für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Tierhalter. Die Auftragserteilung gilt als
Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche Absprachen bedürfen einer Schriftform. Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig werden,
bleiben die übrigen Teile hiervon unberührt.
8.4 Datenschutz Die mobile Katzenbetreuung Nadine Kipar verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Daten, die ich im
Zusammenhang mit Ihrer Anfrage abfrage, werden von mir ausschließlich zur Auftragsbearbeitung genutzt. Ihre Daten werden nicht an Dritte
zum Zwecke der Werbung, Marktforschung und zu ähnlichen Zwecken weitergegeben.
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