Das Bildungssystem der DDR zwischen Anspruch und Wirklichkeit

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Das Bildungssystem der DDR zwischen Anspruch und Wirklichkeit
[Literatur zum Thema am 9. 05.]
Oskar Anweiler: Schulpolitik und Schulsystem in der DDR, Opladen 1988.
1. Einleitung
(S.9)
1.1 Gesichtspunkte für ein Studium des Schulwesens der DDR
Die als Folge des zweiten Weltkrieges vollzogene staatliche Teilung Deutschlands ist auch für
die Betrachtung der Schulentwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik von
grundlegender Bedeutung. Im Unterschied zu wissenschaftlichen Analysen anderer Bildungssysteme haben wir es bei der Behandlung der DDR insofern mit einem Sonderfall zu tun, als
-
die gemeinsame geschichtliche Vergangenheit und die fortbestehende sprachlichkulturelle Gemeinsamkeit eine größere geistige Nähe bedingen,
-
im Gegensatz dazu jedoch die politisch-ideologischen Systemunterschiede mitten in
Deutschland häufig eine gegenseitige Entfremdung bewirken.
Beide Momente beeinflussen in starkem Maße den „deutsch-deutschen“ Vergleich. Es ist
zwar nicht unsere Aufgabe und Absicht, einen Vergleich des Schulwesens in beiden
deutschen Staaten vorzunehmen, aber es liegt auf der Hand, daß ein „impliziter Vergleich“
nicht ausgeschlossen werden kann. Es gehört zu den Besonderheiten der Beschäftigung mit
einem anderen als dem eigenen Bildungssystem, daß bestimmte Probleme aus dem eigenen
Erfahrungszusammenhang den Anstoß zum „Blick über die Grenzen“ geben können, wie
umgekehrt die woanders ermittelten Sachverhalte auf die eigene Situation bezogen werden.
Im Falle der DDR liegt das aus den genannten Gründen besonders nahe.
[…]
(S.9)
Die Bildungspolitik in der DDR ist ähnlich wie diejenige anderer moderner Staaten
mit Problemen konfrontiert, die sich aus der Dynamik der wirtschaftlichen und technischen
Entwicklung, aus den Bildungsbedürfnissen der Bevölkerung oder aus veränderten ideellen
Werten ergeben, z.B. mit
-
der Spannung zwischen Breiten- und Spitzenförderung,
-
dem optimalen Verhältnis von allgemeiner schulischer Grundbildung und beruflichfachlicher Ausbildung,
-
dem Problem einer nicht zu übersehenden Entfremdung vieler Jugendlicher von der
geltenden gesellschaftlichen und politischen Ordnung,
um drei ganz verschiedene Beispiele zu nennen.
(S.9)
Ein Studium des Schulwesens in der DDR muß daher neben dem zuerst genannten
besonderen deutschen Blickwinkel den übergreifenden Zusammenhang moderner Bildungsprobleme berücksichtigen, die in der DDR auf eigene Weise zu lösen versucht werden: der
deutsche Aspekt muß durch einen internationalen ergänzt werden.
(S.9, 10)
Es muß aber noch ein dritter Gesichtspunkt genannt werden, den man als einen theoretischsystematischen bezeichnen kann. Die Beschäftigung mit dem Schulwesen in der DDR kann
sich auch von der Frage leiten lassen, welchen Beitrag die dort gemachten Erfahrungen zu
einer allgemeinen Klärung pädagogischer Sachverhalte leisten können, etwa zu folgenden:
-
zur inhaltlichen Bestimmung und formalen Struktur des Begriffs der
„Allgemeinbildung“,
-
zum Konzept eines „erziehenden Unterrichts“,
-
zu einer Schultheorie, welche die Schule als einen „eigenständigen Lebensraum“ für
Kinder und Jugendliche definiert,
um wiederum nur drei Beispiele zu nennen.
[…]
(S.10)
Die drei hier unterschiedenen Gesichtspunkte – der spezifisch deutsche, der internationale und
der theoretisch/systematische – lassen sich nicht scharf voneinander trennen. Bei der folgenden Darstellung und bei der Auswahl bestimmter Probleme spielte die Tatsache eine wichtige
Rolle, daß es sich bei der Schule in der DDR um eine in der deutschen Schulgeschichte
verankerte Institution handelt, die auch Jahrzehnte nach der deutschen Teilung diese historische Verwurzelung nicht verleugnen kann und will. Zum andern bildet die Zugehörigkeit der
DDR zum „sozialistischen Staatensystem“ auch für die Bildungspolitik und die Gestaltung
des Schulwesens einen stets vorhandenen, wenn auch im einzelnen unterschiedlich starken
Einflußfaktor, und zwar nicht nur in der ideologischen Legitimationssphäre, sondern auch in
praktischer Hinsicht. Im offiziellen Selbstverständnis gilt das heutige Schulwesen in der DDR
als Erbe aller „fortschrittlichen pädagogischen Ideen“ der Vergangenheit und als Glied eines
noch in der Entwicklung befindlichen „sozialistischen Weltsystems der Pädagogik“, dem alle
Staaten zugerechnet werden, in denen kommunistische Parteien an der Macht sind. Die Frage
nach den jeweiligen „nationalen Besonderheiten“ im Rahmen „allgemeiner sozialistischer
Gesetzmäßigkeiten“ dient dabei einer historischen Ortsbestimmung der Schule und Pädagogik
in der DDR und zugleich ihrer Abgrenzung gegenüber der „imperialistischen Pädagogik“, die
an der Westgrenze der DDR beginnt. In unserer Darstellung werden beide Gesichtspunkte zu
berücksichtigen sein: die Schule in der DDR als ein Teil der deutschen Schulentwicklung und
gleichzeitig als Glied sozialistischer Bildungssysteme.
(S.10)
Der schon erwähnte systematische Gesichtspunkt beim Studium des Schulwesens in der DDR
gehört in den Zusammenhang einer Theorie des Bildungswesens und einer Theorie der
Schule. Beides muß voneinander abgehoben werden, auch wenn die Grenzen fließend sind
und in der Fachliteratur nicht immer deutlich gezogen werden. Vereinfacht ausgedrückt,
behandeln wissenschaftliche Arbeiten zur Theorie des Bildungswesens die gesellschaftlichen,
politischen und ökonomischen Bedingungen, die rechtlichen und organisatorischen Formen
sowie die verschiedenen Funktionen des Bildungswesens als einer in sich differenzierten
Institution, während eine Theorie der Schule vor allem auf den „pädagogischen Kern“ abzielt,
also auf Lern- und Erziehungsprozesse, Lehrinhalte und Curricula, Lehrer-Schüler-Interaktionen innerhalb des institutionellen Rahmens der Schule. Die Vielzahl konkurrierender schultheoretischer Ansätze in der [BRD] kontrastiert auffallend mit dem Fehlen einer expliziten
Theorie der Schule in der DDR. Das dürfte wissenschaftsimmanente, aber auch gesellschaftspolitische Gründe haben, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden soll;
jedenfalls fehlt bisher die Möglichkeit, eine spezifische „sozialistische Schultheorie“ bei der
Analyse des Schulwesens in der DDR heranzuziehen. Für eine sozialistische Theorie des
Bildungswesens liegen zumindest bildungssoziologische Ansätze vor.
(S.10, 11)
Die folgende Darstellung sucht die Mitte zu halten zwischen der Behandlung des Schulwesens als einer gesamtstaatlichen Institution und der Untersuchung bestimmter schulpädagogischer Probleme, wie sie in der einzelnen Schule auftreten. Sie legt den Nachdruck auf die
Schulpolitik, d.h. auf die politische Gestaltung des Schulwesens im ganzen, und stellt das
Schulsystem dar, aber nicht nur in seinem formalen Aufbau, sondern auch in den dort ablaufenden Prozessen; diese wiederum spielen sich auf verschiedenen Ebenen, bis zur konkreten
Einzelschule, und eingebettet in verschiedene außerschulische Zusammenhänge ab.
„Systeme“ der Bildung und Erziehung bilden nur den Rahmen für Prozesse, sie sind keine
statischen Größen, und es wäre falsch anzunehmen, daß das Schulsystem der DDR davon eine
Ausnahme machte.
(S.11)
Der Ausdruck „Schulsystem“ wird hier synonym mit „Schulwesen“ gebraucht, weil mögliche
terminologische Unterschiede, die sich aus Anleihen bei der Systemtheorie ergeben könnten,
für unseren Zweck ohne Bedeutung sind. Ähnlich verfahren wir bei der Verwendung der Ausdrücke „Bildungssystem“ und „Bildungswesen“. Der Sprachgebrauch ist sowohl international
als auch national – in beiden deutschen Staaten – nicht einheitlich, und alle Versuche, zu
Standardisierungen zu kommen, sind bisher wenig erfolgreich geblieben. In der DDR spricht
man seit 1965 vom „einheitlichen sozialistischen Bildungssystem“ als der Gesamtheit (nahezu) aller staatlichen Bildungseinrichtungen, sogar unter Einschluß kultureller Einrichtungen;
dadurch soll auch der Eindruck der planmäßigen Organisation, der Geschlossenheit und funktionalen Abstimmung erweckt werden. Gleichzeitig wird aber der Ausdruck „Volksbildungswesen“ oder synonym „System der Volksbildung“ in einem eingeschränkten Sinne, nämlich
für das allgemeinbildende Schulwesen, die Kindergärten, die Volkshochschulen und die
Lehrerbildung, verwendet; davon unterschieden wird das „System der Berufsbildung“ sowie
das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Dreiteilung ergibt sich aus der entsprechenden
Aufteilung in drei Verwaltungsressorts und hat, wie der Ausdruck „Volksbildung“ zeigt,
darüber hinaus auch historische Wurzeln allgemeiner Art.
(S.11)
Die vorliegende Darstellung behandelt im wesentlichen das allgemeinbildende Schulwesen,
welches den Kern des Bildungssystems ausmacht, aber sie berücksichtigt auch die
Beziehungen der allgemeinbildenden Schule zur vorgelagerten Vorschulerziehung und den
anschließenden Bildungsbereichen, besonders zur beruflichen Ausbildung.
[…], zumal das Bildungswesen in seiner Gesamtheit in dem Handbuch von Dietmar
Waterkamp im Überblick dargestellt worden ist.
(S.11)
1.2 Methodische Probleme und Forschungsstand
(S.12)
Aus politischen Gründen wird Besuchern aus der [BRD] und dem Ausland der unmittelbare
Zugang und ein Einblick in das Schulwesen der DDR erschwert oder ganz verwehrt; systematisch angelegte „Feldstudien“ unabhängiger Wissenschaftler, die sich mit dem Bildungssystem der DDR beschäftigen, können nicht unternommen werden. Die wissenschaftliche
Beschäftigung mit dem Schulwesen der DDR ist daher so gut wie ausschließlich auf
schriftliche Quellen verschiedener Art angewiesen: bildungspolitische Verlautbarungen,
Schulgesetze und -verordnungen, Lehrpläne, methodische Handbücher und Schulbücher,
wissenschaftliche Abhandlungen, Praxisberichte, statistische Daten. […]
(S.12)
Die skizzierte Quellenproblematik hat dazu geführt, daß seit einigen Jahren in zunehmendem
Maße auch die Belletristik, der Spielfilm und das Fernsehen, die relativ häufig Erziehungsund Schulprobleme behandeln, als „Quelle“ herangezogen werden. Hier entstehen natürlich
methodische Probleme anderer Art, die aus der Tatsache resultieren, daß erzählende Literatur
oder Film ihren eigenen „Gesetzen“ folgen und deshalb nicht als „Abbildungen von
Realitäten“, sondern nur als „Indikatoren für Realitäten“ gewertet werden dürfen. Trotzdem
ermöglichen solche Medien einen anschaulichen Zugang zu Schulproblemen in der DDR, sie
tragen vor allem zu einer differenzierten Betrachtungsweise bei. Mündliche Informationen bei
wechselseitigen Besuchen erfüllen ähnliche Funktionen, können aber nur sehr bedingt als
wissenschaftlich verwertbare Quelle betrachtet werden.
(S.12)
Auf einen anderen, oft übersehenen Umstand beim Umgang mit schriftlichen Quellen aus der
DDR muß ebenfalls hingewiesen werden: Wir haben es in den amtlichen Verlautbarungen,
aber auch in Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Gesellschaftswissenschaften und bei
anderen Textarten mit einer kontrollierten und gesteuerten Sprache zu tun. Das hängt mit der
staatlichen Zensur und mit der Selbstzensur der Autoren zusammen. Die abstrahierende und
verschleiernde Sprache der meisten offiziellen Dokumente beruht auch auf der Scheu,
Meinungsgegensätze oder Konflikte nach außen dringen zu lassen; dadurch kann der falsche
Eindruck harmonischer Übereinstimmung oder geradliniger Folgerichtigkeit entstehen […].
Es muß also eine „Dechiffrierung“ bestimmter stereotyper Sprachmuster und -wendungen
vorgenommen werden, um zu dem Kern eines Problems vorzudringen; in Jahrzehnten eingeübte ideologische Formeln haben für die Eingeweihten auch bestimmte politische Signalwirkungen. […]
(S.12, 13)
Hinzu kommt der Bedeutungswandel wichtiger pädagogischer Begriffe, die zwar aus der
deutschen bildungsgeschichtlichen Überlieferung stammen, die aber […] durch neue
Entwicklungen oder den Einfluß ausländischer Vorbilder ihren Inhalt verändert haben. […]
Eine völlige Verschiebung ergab sich 1959, als die Bezeichnung „Oberschule“ für die
gesamte allgemeinbildende Schule ab Klasse 1 eingeführt wurde; unterhalb der Oberschule
existiert in der DDR kein anderer Schultyp. Hier lag die Absicht zugrunde, den alten Unterschied von „Volksschule“ und „Höherer Schule“, der schon 1946 durch die Einführung des
Einheitsschulmodells beseitigt werden sollte, auch terminologisch endgültig aufzuheben.
(S.13)
[…]
Am Anfang der Beschäftigung mit Erziehungs- und Bildungsproblemen in der „Sowjetzone“,
wie die DDR noch bis in die sechziger Jahre meistens genannt wurde, durch westdeutsche
Autoren standen praktische Informationsbedürfnisse und politische Interessen. Das galt
ähnlich auch für die Beobachtung der Entwicklung in anderen Lebensbereichen, z.B. im
Rechtswesen oder in der Wirtschaftsstruktur. Später hat man von einem „vorwissenschaftlichen“ Stadium der DDR-Forschung gesprochen und das starke politische Engagement
mancher ihrer Vertreter kritisiert. Letzteres beruhte z.T. auch auf eigenen leidvollen Erfahrungen mit dem kommunistischen Regime in der SBZ/DDR, und diese flossen in die
Beurteilung mit ein. Aus dieser ersten Phase, den fünfziger Jahren, stammen auch zwei
konzeptionelle Modelle, mit deren Hilfe die Entwicklung in der SBZ/DDR, darunter auch im
Bildungs- und Erziehungswesen, analysiert wurde: dasjenige der „totalitären Erziehung“ im
Rahmen eines allgemeinen Totalitarismus-Konzepts und die These einer „Sowjetisierung“ des
deutschen Bildungswesens und der Pädagogik. Beide Konzepte hängen zusammen; sie beton-
ten die entscheidende Rolle der am Vorbild der Sowjetunion orientierten Politik der SED an
der radikalen Umgestaltung des Schul- und Hochschulwesens und kritisierten die „totale
Politisierung“ der Erziehung sowie die Unterdrückung demokratischer Ideen, wie sie in der
sowjetischen Besatzungszone nach Kriegsende bei der damaligen Schulreform wirksam
gewesen waren.
(S.13, 14)
Dieser ersten Phase einer politisch engagierten Beschäftigung mit der Schule und Erziehung
in der DDR folgte seit Anfang der sechziger Jahre eine vielleicht als positivistische Bestandsanalyse zu bezeichnende neue Perspektive. Sie hing zusammen mit der seit dem Bau der
Berliner Mauer […] veränderten Situation in Deutschland, mit dem Beginn einer dezidierten
Bildungsreformpolitik in der Bundesrepublik und mit einem erweiterten wissenschaftlichen
Ansatz, der vergleichenden Bildungsforschung, anstelle der verkürzt als „Ostpädagogik“
bezeichneten früheren Richtung. Das Bildungssystem der DDR wurde jetzt vor allem unter
Fragestellungen analysiert, die den politisch-ideologischen Aspekt zwar nicht ganz ausklammerten, aber zurückstellten, um stattdessen „systemübergreifende“ Bezüge zu betonen und
das Bildungswesen der DDR in seiner realen Funktionsweise zu erklären. Den allgemeinen
theoretischen Hintergrund bildeten einmal die „systemimmanente“, d.h. nicht ausdrücklich an
den Wertvorstellungen westlicher Demokratien orientierte Betrachtungsweise, zum andern die
Elemente einer „Konvergenztheorie“, unter der die Vorstellung einer allmählich sich vollziehenden Annäherung der antagonistischen Systeme in Ost und West in praktischer Hinsicht
zu verstehen ist, und zwar aufgrund bestimmter technisch-ökonomischer „Zwänge“. Die Basis
solcher Annahmen war das Konzept der „Industriegesellschaft“, welches die politischideologischen Systemunterschiede gleichsam überwölbte.
(S.14)
Das Resultat dieser bis etwa zur Mitte der siebziger Jahre vorherrschenden Optik waren zahlreiche Studien, die das Bildungswesen der DDR detailliert untersuchten und zunehmend in
eine vergleichende Betrachtung einbezogen. Letztere erfolgte in zweierlei Hinsicht: Einmal
wurde das Bildungswesen der DDR im Rahmen einer sich etablierenden „vergleichenden
Deutschlandforschung“ untersucht, d.h. als Ausschnitt eines umfassenden Vergleichs
zwischen den beiden deutschen Staaten und Gesellschaften, zum andern im Rahmen der
vergleichenden Bildungsforschung, die das Bildungswesen der DDR, seine Entwicklung und
Probleme unter übergreifenden systematischen Gesichtspunkten und nicht vor allem im
deutsch-deutschen Vergleich betrachtet.
[…]
(S.14)
In der jüngsten, dritten Phase der wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Bildungswesen
und der Erziehung in der DDR lassen sich einige neue Elemente feststellen. Die Skepsis
gegenüber umfassenden Erklärungskonzepten, z.B. gegenüber dem Totalitarismus-Modell
oder dem Konzept der Industriegesellschaft, hat auch dazu geführt, daß das Detailwissen ohne
einen systematischen Zusammenhang in gewisser Hinsicht wertlos bleibt und nicht zu einer
tieferen Erfassung der gesellschaftlichen Probleme, darunter auch derjenigen der Schule und
Erziehung, beiträgt. Das Unbehagen einer solchen positivistischen Reduktion brachte zwei
sich voneinander unterscheidende Zugangsweisen bei der Analyse des DDR- Bildungssystems hervor: a) eine ideologiekritisch und soziologisch argumentierende Sicht, von der aus
die Schule in der DDR beinahe ausschließlich als Instrument der Bewußtseinssteuerung und
damit auch Herrschaftssicherung betrachtet wird; b) eine sich vor allem an Kategorien einer
erziehungswissenschaftlichen Analyse orientierende Betrachtung, die stärker mit „einheimischen“ pädagogischen Begriffen arbeitet und gegen eine allgemeine „Soziologisierung“ der
Bildungsforschung Einspruch erhebt. Das Schulwesen und stärker noch das Hochschulwesen
gewinnen aus dieser Sicht den Rang eines relativ autonomen Systems der Wissensgenerierung
(Universitäten) und Wissensvermittlung (Schulen), eines Systems, welches bis zu einem
gewissen Grade auch immun bleibt gegenüber der ideologisch-politischen
Instrumentalisierung.
(S.14, 15)
[…]
Zusammenfassend können wir festhalten: Die Publikationen zur Bildungsentwicklung in der
DDR haben einerseits den Charakter einer „pädagogischen Zeitgeschichtsschreibung“, d.h. sie
analysieren und kommentieren den Ablauf bestimmter Prozesse, zum andern handelt es sich
um problemorientierte Studien, die einzelne Sachverhalte unter systematischen oder vergleichenden Gesichtspunkten untersuchen. […] Zusammen mit den skizzierten konzeptionellen
Unterschieden ergibt sich somit […] ein relativ pluralistisches Bild der Bildungsforschung
über die DDR – ein Zustand, der sich deutlich von demjenigen in der DDR selbst abhebt.
(S.15)
Seit der Durchsetzung eines parteioffiziellen Deutungsmonopols in den Gesellschaftswissenschaften, darunter auch in den pädagogischen Disziplinen, Anfang der fünfziger Jahre, basiert
die Darstellung des Bildungswesens in der DDR, also des eigenen Systems, auf den
ideologischen Grundsätzen des Marxismus-Leninismus. Dieser monistische Anspruch der
herrschenden Ideologie, der eine Anpassung an die jeweils gültige Parteilinie einschließt,
bestimmt bis zur Gegenwart auch den Charakter der wissenschaftlichen Beschäftigung mit
dem Schulwesen im eigenen Lande ebenso wie mit den Bildungsproblemen außerhalb der
DDR, welche Gegenstand der Auslandspädagogik sind. In diesem vorgegebenen Rahmen hat
man in der DDR im Jahre 1963 mit einer systematischen schulhistorischen Erforschung der
eigenen Entwicklung begonnen. Auffallend ist dabei der zeitliche Rückstand mancher
Publikationen gegenüber den über bestimmte Zeitabschnitte oder über einzelne Sachverhalte
erschienenen Arbeiten aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Ursachen dafür dürften in
der schwerfälligen bürokratischen Forschungsplanung, aber auch in den erforderlichen
ideologischen Positionsbestimmungen zu suchen sein – beides kostet Zeit. Bis 1987 sind vier
zusammenfassende Monographien zur Schulgeschichte nach 1945 erschienen, die bis zum
Jahre 1958 reichen, mehrbändige Dokumenteneditionen (bis 1980/81), einige monographische Studien über einzelne Zeitabschnitte oder Problembereiche, eher populärwissenschaftliche Überblicke und zahlreiche Zeitschriftenbeiträge und Dissertationen, wobei letztere in
mancher Hinsicht am ergiebigsten sind.
(S.15, 16)
In allen Veröffentlichungen wird grundsätzlich von einer „Gesetzmäßigkeit“ der Schulpolitik
der SED und einer permanenten Höherentwicklung des Schulwesens in der DDR ausgegangen, auch dort, wo die herangezogenen Quellen einer solchen Beurteilung im Wege stehen.
Der für die Autoren in der DDR mögliche Zugang zu den Archiven bewirkt noch nicht eine
weniger dogmatische Darstellungsweise, obwohl sich aus den Quellen ein differenziertes Bild
der Entwicklung ergibt. Auch die Bestandaufnahmen des gegenwärtigen Schulwesens tragen
meistens den Charakter von Erfolgsberichten; Schwierigkeiten und Mängel werden
übergangen oder bemäntelt.
[…]
(S.16)
Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Fakten und nicht die Reflexionen über sie.
Die verschiedenen Deutungsversuche können dazu beitragen, Entwicklungen transparenter zu
machen, und das bedeutet, je nach Gegenstand und Zeitpunkt den einen Gesichtspunkt stärker
als den anderen zu betonen. Vor allem wird angestrebt, den in mancher Hinsicht dramatischen
Prozeß der ideellen und sozialen Umgestaltung der Schule im anderen deutschen Teilstaat als
solchen lebendig werden zu lassen – Schulpolitik ist das Resultat von Handlungen, und auch
Schulsysteme müssen als Produkte äußerer Einwirkungen wie innerer Prozesse, nicht als
bloße Organisationsgebilde, begriffen werden.
(S.16)
2. Grundzüge der Schulpolitik und Schulentwicklung seit 1945
2.1 Fragen der Periodisierung
(S.19)
Die Geschichtsschreibung in der DDR, darunter auch die Schulgeschichtsschreibung,
verwendet viel Mühe darauf, den historischen Ablauf zu periodisieren und die einzelnen
Perioden durch bestimmte allgemeine Formeln zu charakterisieren. Dieser Drang, das
historische Kontinuum in Epochen, Perioden und Etappen zu gliedern, ist mehr als nur das
Bestreben des Historikers, den Stoff der Geschichte nach bestimmten Ordnungsgesichtspunkten zu gestalten; es zeigt sich darin vielmehr ein finales Geschichtsverständnis, d.h. eine
an einem Endziel orientierte Entwicklungsauffassung, in der jede geschichtliche Stufe
zugleich Vorstufe der nächsten ist. Seitdem das Interpretationsmonopol der Gesellschaftsentwicklung in der DDR bei den Verwaltern der herrschenden Ideologie liegt und damit auch
ein offizielles Geschichtsbild existiert, unterliegt die Periodisierung der Geschichte dem
Zwang, einen ungebrochenen Fortschritt von Stufe zu Stufe nachzuweisen. Maßgeblich für
die Einordnung und Bewertung der Ereignisse, Entwicklungen und Resultate ist dabei vor
allem die aktuelle parteioffizielle Auffassung. Periodisierungsfragen sind deswegen nicht nur
fachimmanente Diskussionsgegenstände von Wissenschaftlern, sondern eingebunden in
politisch-ideologische Erklärungszusammenhänge, innerhalb derer sie bestimmte Funktionen
zu erfüllen haben.
(S.19)
Für die Schulentwicklung seit 1945 haben die in der DDR vorgelegten Untersuchungen stets
den engen Zusammenhang der politischen, ökonomischen, gesellschaftlichen und pädagogischen Entwicklung betont und dabei den entscheidenden Einfluß der „Partei der Arbeiterklasse“, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, als „gestaltende Kraft“ hervorgehoben. Daraus folgt auch eine enge Anlehnung der Periodisierung der Schulentwicklung an die
allgemeine Periodisierung der DDR-Geschichte, besonders an die Parteigeschichte der SED.
So wichtig diese Zusammenhänge sind, und wie stark der Einfluß der maßgeblichen politischen Kraft in der SBZ/DDR auf die Gestaltung des Bildungswesens auch eingeschätzt
werden muß, so kann trotzdem von einer umfassenden Steuerung der Entwicklungen im
Bildungswesen durch das politische Zentrum von Beginn an ebensowenig gesprochen
werden wie von einer synchronen Entwicklung aller Teilbereiche des Bildungswesens. Es gibt
z.B. keine durchgehenden parallelen Entwicklungen im Schulwesen und der Hochschulen,
und auch die Geschichte der Berufsausbildung oder der Erwachsenenbildung weist im
einzelnen andere Zäsuren auf.
(S.19)
Schulhistoriker in der DDR haben seit Beginn der sechziger Jahre des öfteren über die
Periodisierung der Schulpolitik und Schulentwicklung diskutiert und bestimmte Gliederungen
vorgenommen. Dabei wurden zunächst für die Zeit ab 1945 vier […] Perioden unterschieden;
seit Ende der siebziger Jahre aber nur noch drei, weil eine Deckungsgleichheit mit der
allgemeinen Periodisierung der DDR-Geschichte hergestellt werden sollte.
(S.19, 20)
Diese Dreigliederung unterscheidet die Zeit von 1945 bis 1949, von 1949 bis 1961 und von
1961 bis zur Gegenwart. Die erste Periode wird, wie schon früher, als „antifaschistisch-demokratische Schulreform“ bezeichnet, die zweite als „Aufbau der sozialistischen Schule“ und die
dritte als „Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Es ist bisher noch
nicht klar ersichtlich, wann diese letzte und längste Periode als abgeschlossen bezeichnet und
durch eine neue vierte abgelöst werden wird. Das Jahr 1971 (der Übergang von Walter Ulbricht zu Erich Honecker) brachte zweifellos für die Geschichte der DDR und teilweise auch
für die Schulentwicklung einen bedeutenden Einschnitt, ebenso wurden Anfang der achtziger
Jahre deutlich neue Akzente gesetzt. Zu einer parteiamtlich sanktionierten Periodisierung der
rund zweieinhalb Jahrzehnte nach 1961 ist es aber noch nicht gekommen.
(S.20)
[…] Da Periodisierungen gedankliche Konstrukte des Historikers sind und keinen allgemeingültigen Anspruch erheben können, entziehen sie sich auch einer endgültigen Festlegung; sie
sind letztlich Hilfsmittel, um den geschichtlichen Prozeß in bestimmten Bereichen des
politischen, sozialen und kulturellen Lebens nachträglich transparenter zu machen und Wegemarken aufzustellen. Bestimmte Daten markieren dabei nur selten einen tieferen Einschnitt;
so hat es z.B. wenig Sinn, die Staatsgründung der [DDR] und ihre Verfassung vom 7. Oktober
1949 als eine Zäsur der Schulgeschichte anzusehen, weil – ähnlich wie in den westlichen
Besatzungszonen Deutschlands – die Weichen für den unterschiedlichen Gang gerade der
Schulentwicklung schon vor der Gründung zweier deutscher Staaten im Jahre 1949 gestellt
worden sind.
(S.20)
In unserer folgenden historischen Überblicksdarstellung werden wir nicht einem bestimmten
Periodisierungsschema folgen, wie es in der Literatur angeboten wird; es gibt Übereinstimmungen, aber auch einige andere Akzente. Wir fragen vor allem danach, wann die Schulentwicklung erkennbar eine neue Richtung genommen hat, welche Probleme dabei in den
Vordergrund getreten sind, welche neuen Lösungen gefunden werden mußten – kurz, wo
deutlich eine andere „Qualität“ zutage tritt, die es rechtfertigt, von einer neuen Periode zu
sprechen. Die Ereignisse und Entwicklungsabschnitte, an denen sich die Darstellung orientiert, sind die folgenden: die Schulreform von 1946, die ideologische „Umrüstung“ der Schule
und Pädagogik nach 1948, die „Polytechnisierung“ der Schule seit 1958, das Gesetz über das
einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965. Die Entwicklung bis zur Mitte der
achtziger Jahre schließt den historischen Durchgang ab. Es ist nicht beabsichtigt, eine
gleichmäßige chronologische Darstellung zu geben; wir verweilen mit Absicht länger an
bestimmten Knotenpunkten der Entwicklung und raffen den weiteren Gang der Dinge.
Lücken in der Ereignisgeschichte, aber auch bei der Problemauswahl müssen dabei in Kauf
genommen werden. Es sollen vor allem die jeweils bestimmenden Motive und charakteristischen Züge, also die dynamischen Faktoren der Schulentwicklung herausgearbeitet werden;
in den systematisch angelegten Kapiteln kommen die historischen Bezüge […] ebenfalls zur
Sprache.
[…]
(S.20, 21)
Andreas Fischer: Das Bildungssystem der DDR. Entwicklung, Umbruch und
Neugestaltung seit 1989, Darmstadt 1992.
[…]
2
Geschichtliche und ideologische Voraussetzungen und Bedingungen der
Entwicklung des Bildungswesens
(S.6)
[…]
Auch eine noch so kurze und vorläufige Skizze kann aber an den ideologischen
Voraussetzungen und weltpolitischen Rahmenbedingungen nicht vorbeigehen, unter denen
sich das Bildungssystem im sozialistischen Staat deutscher Nation (so die Verfassung der
DDR vom 6. April 1968) bzw. im sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern (so die
Fassung von 1974) entwickelt hat. Eine Pädagogik, die sich selbst (wie in der DDR bis zum
1. Dez. 1989) als marxistisch-leninistisch definiert und ihr Selbstverständnis aus Texten
marxistischer Klassiker abgeleitet hat, kann zunächst nur von ihren eigenen Prämissen her
verstanden werden auch wenn die Namen von MARX und LENIN heute auf den Landkarten
Europas rasch verbleichen, Karl-Marx-Stadt wieder Chemnitz und Leningrad nach dem
Willen seiner Bewohner wieder Sankt Petersburg heißt.
(S.6)
2.1
(S.6)
Grundlagen bei Marx und Engels
Über dem gewaltigen theoretischen und analytischen Werk von KARL MARX […] und
FRIEDRICH ENGELS […] mag manchmal vergessen worden sein, daß sie nicht nur
theoretisiert und analysiert, sondern vor allem auch politische Handlungsanweisungen
gegeben haben.
(S.6)
[…]
Ob dem ursprünglichen Marxismus überhaupt ein Konzept für die praktische Gestaltung des
Bildungswesens zugrunde gelegen hat, mag bezweifelt werden. Doch zweifellos liegen von
MARX und ENGELS in bezug auf Erziehung, Schule und Vorbildung programmatische
Aussagen vor, die als Handlungsanweisungen verstanden werden konnten. ENGELS hatte
bereits 1847 in den ‚Grundsätzen des Kommunismus‘ eine Art Aktionsprogramm künftiger
kommunistischer (Staats-)Erziehung vorgelegt:
(S.7)
„Erziehung sämtlicher Kinder, von dem Augenblick an, wo sie der ersten mütterlichen Pflege
entbehren können, in Nationalstaaten und auf Nationalkosten. Erziehung und Fabrikation
zusammen“.
Ganz neu war das nicht. „Nationalisierung der gesamten Erziehung“ hat Wurzeln bereits in
Sparta, in PLATOS […] ‚Politeia‘, in TOMMASO CAMPANELLAS […] ‚Civitas Solis‘
(1602/1623), in Nationalerziehungsplänen der französischen Revolutionszeit (CONDORCET,
LEPELETIER), in JOHANN GOTTLIEB FICHTES […] ‚Reden an die deutsche Nation‘
(1807/08). „Verbindung von Erziehung und Fabrikation“ geht letztlich wohl auf die ‚Utopia‘
(1515/1516) von THOMAS MORUS […], auf den Philanthropismus und auf utopische
Sozialisten des frühen 19. Jahrhunderts zurück.
(S.7)
Beides wurde auch bald umformuliert. Aus „Erziehung in Nationalanstalten“ (was nach
allgemeiner Internatserziehung klang und von ENGELS wohl auch so gemeint war) wurde im
‚Manifest der Kommunistischen Partei‘ (1848) „Öffentliche und unentgeltliche Erziehung
aller Kinder“. Aus der sperrigen und an den Philanthropismus erinnernden Formel „Erziehung
und Fabrikation zusammen“ wurde „Vereinigung der Erziehung mit der materiellen
Produktion usw.“.
(S.7)
Auch das war nicht neu, verwies vielmehr ausdrücklich auf die bereits von ROBERT OWEN
[…] versuchte „Verbindung von produktiver Arbeit mit Erziehung der Kinder“ und auf
frühkapitalistische Kinderarbeit. Aber durch MARX wurde (1866) Lohnarbeit „auch mit den
Händen“ zum unbedingten Imperativ:
(S.8)
[…]
Auf der Verwirklichung dieses ‚allgemeinen Naturgesetzes‘ […] beruht MARX‘
Erziehungsbegriff:
„Unter Erziehung verstehen wir drei Dinge:
Erstens: Geistige Erziehung.
Zweitens: Körperliche Erziehung, wie sie in den gymnastischen Schulen und durch
militärische Übungen gegeben wird.
Drittens: Polytechnische Ausbildung, die die allgemeinen Prinzipien aller
Produktionsprozesse vermittelt und gleichzeitig das Kind und die junge Person einweiht in
den praktischen Gebrauch und die Handhabung der elementaren Instrumente aller
Arbeitszweige.
Der Einteilung der jugendlichen Arbeiter sollte ein stufenweise fortschreitender Kursus der
geistigen, gymnastischen und polytechnischen Ausbildung angepaßt sein. Die Kosten für die
polytechnischen Schulen sollten teilweise durch den Verkauf ihrer Produkte gedeckt werden.“
(S.8)
In ‚Das Kapital‘ definierte MARX vollends kategorisch (1867) die „Erziehung der Zukunft,
welche für alle Kinder über einem gewissen Alter produktive Arbeit mit Unterricht und
Gymnastik verbinden wird, nicht nur als eine Methode zur Steigerung der gesellschaftlichen
Produktion, sondern als die einzige Methode zur Produktion vollseitig entwickelter
Menschen“. In dieser Form wurde die Verbindung (vergesellschafteter) Erziehung mit
(vergesellschafteter) Produktion zum Bildungs- und Erziehungsprogramm in allen
sozialistischen Ländern.
(S.8)
Politische Handlungsanweisungen waren auch die ‚Forderungen der Kommunistischen Partei
in Deutschland‘ (März 1848). Auch sie waren in bezug auf Bildung und Erziehung gar nicht
spezifisch ‚ marxistisch‘. Die Forderung allgemeiner, unentgeltlicher Volkserziehung läßt sich
mindestens bis MORUS und LUTHER zurückführen, die Forderung von Kirche und Staat
wohl gar bis auf des Kirchenvaters AUGUSTINUS […] ‚De civitate Dei‘ und bis auf das
Bibelwort „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“. Aber MARX‘ Charakterisierung von
Religion schlechthin als „Opium des Volkes“ (1844) begünstigte unzweifelhaft die spätere
Auslegung im Sinne dezidiert atheistischer und antireligiöser Schulpolitik (auch wenn
ENGELS 1891 notierte, man könne religiösen Gemeinschaften doch nicht verbieten, „eigne
Schulen aus eignen Mitteln zu gründen und dort ihren Blödsinn zu lehren“).
(S.8, 9)
Die Reihe der von MARX und ENGELS stammenden Denkanstöße, die für ihre Nachfolger
zu Handlungsanweisungen wurden, ließe sich sicherlich noch lange fortsetzen. Zwei davon
sind für spätere Bildungspolitik besonders folgenreich geworden. Erstens begründete
FRIEDRICH ENGELS in den Schlußsätzen seiner Studie ‚Die Entwicklung des Sozialismus
von der Utopie zur Wissenschaft‘ (1880) das Selbstverständnis der von ihm und MARX
entwickelten Gesellschaftstheorie als Wissenschaftlicher Sozialismus:
(S.9)
[…]
Für marxistisches Wissenschaftsverständnis blieb seither jede Wissenschaft auf den
Klassenstandpunkt und auf das Vorantreiben der proletarischen Revolution verpflichtet (und
damit auch jeder Unterricht, der wissenschaftlichem Anspruch genügen wollte).
Zweitens gab ENGELS in seiner Analyse der Frauenfrage in ‚Der Ursprung der Familie, des
Privateigentums und des Staats‘ (1884) wesentliche Anstöße dafür, daß die Teilhabe der Frau
an der gesellschaftlichen Produktion und ihre Freisetzung von Familien- und Erziehungspflichten seither als Gradmesser gesellschaftlichen Fortschritts verstanden wurde. Die
‚Denkschrift der deutschen Abteilung (Genf) der Internationalen Arbeiterassoziation‘ hatte
1865 im Kampf gegen die Fabrikarbeit von Frauen noch recht konservativ argumentiert:
„Den Frauen und Müttern gehören die Haus- und Familienarbeiten, die Pflegung, Überwachung und erste Erziehung der Kinder, wozu allerdings eine angemessene Erziehung der
Frauen und Mütter vorausgesetzt werden muß“.
ENGELS kam 1884 zu geradezu entgegengesetzten Schlußfolgerungen:
(S.9)
„Mit dem Übergang der Produktionsmittel in Gemeineigentum hört die Einzelfamilie auf,
wirtschaftliche Einheit der Gesellschaft zu sein. Die Privathaushaltung verwandelt sich in eine
gesellschaftliche Industrie. Die Pflege und Erziehung der Kinder wird öffentliche Angelegenheit; die Gesellschaft sorgt für alle Kinder gleichmäßig, seien sie eheliche oder uneheliche…
Die Befreiung der Frau wird erst möglich, sobald diese auf großem, gesellschaftlichem
Maßstab an der Produktion sich beteiligen kann, und die häusliche Arbeit sie nur noch in
unbedeutendem Maß in Anspruch nimmt“.
(S.10)
Seither wurde die volle Teilhabe der Frau an der Produktion, die Aufhebung ihrer Fesselung
an Familienpflichten und die Vergesellschaftung der frühkindlichen Erziehung für Marxisten
geradezu zum Maßstab gesellschaftlicher Höherentwicklung.
(S.10)
Eine ganze Reihe der für spätere sozialistische Bildungspolitik charakteristischen Elemente
kann somit wohl unzweifelhaft als direkte Umsetzung von Impulsen der Begründer des
Marxismus gelten: öffentliche und staatliche Erziehung aller Kinder, Trennung von Schule
und Kirche, Verbindung von Erziehung und materieller Produktion zu polytechnischer
Bildung, Teilhabe der Frau an der Produktion, Vergesellschaftung frühkindlicher Erziehung,
Verpflichtung des wissenschaftlichen Sozialismus auf den geschichtlichen Auftrag des
Proletariats.
(S.10)
Freilich hätten sich manche dieser Impulse wohl auch in ganz anderen Formen realisieren
lassen, als dies seit 1917 in Rußland, seit 1945 in einem Teil Deutschlands tatsächlich
geschehen ist. Von MARX sind z.B. auch Äußerungen überliefert, „daß es möglich sei, ein
sehr wirksames System der Volkserziehung ohne staatliche Bevormundung einzurichten“;
politische Ökonomie gehöre ebensowenig wie Religion in die Schulstuben; nur die Naturwissenschaften, nur solche Wahrheiten, die von allen partiellen Vorurteilen unabhängig seien
und nur eine Interpretation zuließen, seien geeignete Gegenstände für die Schule. Die
Genauigkeit solcher Überlieferungen ist allerdings nicht unumstritten.
(S.10)
Den Hauptgrund für die Faszination, die das Werk von MARX und ENGELS immer wieder
für pädagogisches Denken auch weit über die sozialistische Welt hinaus ausgeübt hat, bildet
aber wohl sein pädagogischer Optimismus: die Überzeugung von der schier unbegrenzten
Vervollkommnungsfähigkeit der Menschen in einer künftigen gerechten und humanen
Gesellschaftsordnung.
(S.10)
[…]
Drittens erzwang das Bemühen um den Aufbau moderner sozialistischer Industriegesellschaften im Zeichen der ‚wissenschaftlich-technischen Revolution‘ noch stärkere Orientierung am Leistungsprinzip mit verstärkter Förderung und Auswahl der ‚Besten und
Befähigsten‘ im Bildungssystem. Die Diskussion der bis 1989 in der Pädagogik der DDR
immer wieder aufgeworfenen Fragen nach Einheitlichkeit und Differenzierung im Bildungs-
wesen Kollektivität und Individualität in der Erziehung, Einheitlich-Grundlegendem und
Individuell-Differenziertem in den Bildungsinhalten und letztlich nach der Legitimation von
Befähigungsauslese innerhalb eines Einheitsschulsystems blieb letztlich recht abstrakt, weil
konkreter Antworten nicht nur in verfängliche Nähe ‚bürgerlicher Begabungstheorien‘ führen
konnten, sondern auch – so MARX – „stillschweigend die ungleiche individuelle Begabung
und daher Leistungsfähigkeit … als natürliche Privilegien“ hätten legitimieren müssen. (S.15)
Viertens blieb die kritische Gesellschaftsanalyse des Wissenschaftlichen Sozialismus
instrumentalisiert als ausschließlich gegen den Klassenfeind zu richtende Waffe. […]
Ebendamit wurde die kritische und revolutionäre Gesellschaftstheorie von MARX und
ENGELS dialektisch zum Gegenteil ihrer selbst: zur Staatsdoktrin. Als solche wurde der
Marxismus-Leninismus von der Volkskammer der DDR am 1. Dez. 1989 abgeschafft.
[…]
(S.15)
2.2
Grundlagen in der Tradition der deutschen marxistischen Arbeiterbewegung
(S.15)
Unter den Bedingungen kompromißloser Gegnerschaft gegen die bestehende gesellschaftliche
und politische Ordnung erfuhren die von MARX und ENGELS gegebenen pädagogischen
Anstöße zunächst kaum Weiterentwicklungen. Die spezifisch bildungspolitischen Postulate
der ‚Eisenacher‘ (1869) und des ‚Gothaer Programms‘ (1875) gingen kaum über die bereits
1848 formulierten ‚Forderungen der Kommunistischen Partei‘ in Deutschland hinaus.
(S.15, 16)
Maßgeblich für die Bildungspolitik der deutschen Marxisten blieb für lange Zeit WILHELM
LIEBKNECHTS (1826-1900) Rede vor dem Dresdener Arbeiterbildungsverein ‚Wissen ist
Macht – Macht ist Wissen‘ (1872), nach dem Urteil späterer Erziehungsgeschichtsschreibung
der DDR „die erste umfassende Kritik der deutschen Schulverhältnisse vom Standpunkt der
Arbeiterklasse aus“. Die Kritik erwuchs aus unversöhnlicher Gegnerschaft gegen den
bestehenden Staat – das Wilhelminische Kaiserreich:
[…]
(S.16)
Nur in vagsten Umrissen zeichnet sich ein egalitär geprägtes Gegenbild ab:
„Gleichmäßigkeit der Bildung ist ein Kulturerforderniß. Gleichheit der Bildung das
Kulturideal“;
„Der Durst nach Wissen ist jedem Menschen angeboren, die Fähigkeiten sind gleichmäßig
unter den Menschen verteilt. Nicht Alle haben gleiche Anlagen, aber bei allen normalgebornen Kindern ist die Gesamtsumme der Anlagen gleich, und von den Verhältnissen hängt
es ab, ob und wie die Anlagen und welche Anlagen entwickelt werden“.
(S.16)
Eine konkrete Utopie zukünftiger Erziehung jenseits des Leistungsprinzips zeichnet sich erst
in AUGUST BEBELS (1840-1913) ‚Die Frau und der Sozialismus‘ (1883) ab. Individuelle
Begabungsunterschied werden zwar nicht bestritten, spielen aber keine Rolle mehr, sobald
soziale Gleichheit besteht:
[…]
(S.16)
Gleiches Bildungsniveau wird für alle erreichbar sein, sobald die Bildungsfrage aufgehört hat,
Geldfrage zu sein:
(S.17)
„Die Bedürfnisse und die Neigungen sind verschieden und werden, weil in der Natur des
Menschen begründet, verschieden bleiben, aber jeder kann sich nach Maßgabe der für alle
gleichen Daseinsbedingungen entwickeln“.
BEBELS Skizze zukünftiger Erziehung konzentriert sich ganz auf das, was für alle Kinder
und Jugendlichen bis zu ihrer Volljährigkeit gleich und gemeinsam sein soll. Insofern ist es
nur konsequent, daß auf eventuelle Gliederungen und Verzweigungen der Bildungslaufbahnen nicht eingegangen wird, denn
„in einer Gesellschaft, in der durch die allen gewährte höchste Bildungsmöglichkeit die heute
bestehenden Unterscheidungen zwischen gebildet und ungebildet verschwinden, werden auch
die Gegensätze zwischen gelernter und ungelernter Arbeit verschwinden…“.
(S.17)
Das ‚Erfurter Programm‘ (1891) setzt einige neue Akzente (unentgeltliche Verpflegung und
Lehrmittel in Schulen; höhere Bildung auch für Mädchen) und spricht auch die Auswahl für
höhere Bildungseinrichtungen an:
„Weltlichkeit der Schule. Obligatorischer Besuch der öffentlichen Volksschulen. Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der Lehrmittel und der Verpflegung in den öffentlichen Volksschulen
sowie in den höheren Bildungsanstalten für diejenigen Schüler und Schülerinnen, die kraft
ihrer Fähigkeiten zur weiteren Ausbildung geeignet erachtet werden“.
(S.17)
Das Referat von CLARA ZETKIN (geb. Eißner, 1957-1933) vor der sozialdemokratischen
Frauenkonferenz 1904 in Bremen gilt als erstes Schulprogramm nach der Jahrhundertwende,
das die Grundsätze eines sozialistischen Bildungssystems herausarbeitete. Deutlich werden
Stufenaufbau des Schulwesens und Auswahl für weiterführende Schulen, doch die Frage nach
der Dauer der für alle Kinder gemeinsamen Schulbildung bleibt ausgeklammert:
„An die einheitliche Elementarschule gliedert sich die Mittelschule an, welche für den Besuch
der höheren und höchsten Schulanstalten vorbereitet, in welche Schüler und Schülerinnen
nach Begabung und Neigung eintreten können. In pädagogische Streitfragen über die
Altersgrenze für Elementar- und Mittelschule usw. will ich nicht eintreten“.
(S.17)
Nach dem Ende des deutschen Kaiserreichs und der Spaltung der Arbeiterbewegung in
mehrere, einander bitter bekämpfende Parteien […] identifizierte sich die Sozialdemokra-
tische Partei Deutschlands (SPD) mit der durch die Weimarer Verfassung geschaffenen
Ordnung und trug bildungspolitisch auch den ‚Weimarer Schulkompromiß‘ mit, obwohl
dieser weder die Staatlichkeit der Schule noch die Trennung von Kirche und Schule voll
verwirklichte und das Ziel einer für alle Kinder gemeinsamen Schule nur in Gestalt der
vierjährigen Grundschulpflicht.
(S.17, 18)
Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verblieb dagegen in kompromißloser
Gegnerschaft zum Weimarer Staat. Im Sommer 1919 legte die Freie sozialistische Jugend
(der spätere Kommunistische Jugendverband) den von EDWIN HOERNLE (1883-1952)
ausgearbeiteten ersten Entwurf eines kommunistischen Schulprogramms vor: ein nach dem
Rätesystem von der Basis aufwärts organisiertes Schulsystem, in dem Schüler- und Lehrerrat
gemeinsam den Schulrat als Vollzugsorgan der Schulgemeinde bilden. Die drei Stufen der
Spielschule (vom 3. bis zum 8. Lebensjahr), Grundschule (8.–14. Lebensjahr) und Fachschule
(14.-18. Lebensjahr) mit praktischer Ausbildung in der Landwirtschaft bzw. in Produktionsbetrieben sollen obligatorisch sein. Erstmals wird die Auswahl für das Hochschulstudium als
vierte Stufe näher erörtert: Nach abgeschlossenem Besuch der Fachschule sollen Lehrer und
Schulgemeinde die Fähigkeit zum Hochschulstudium bezeugen.
(S.18)
1925 im Reichstag und nochmals 1929 im Preußischen Landtag stellte die KPD der Weimarer
Ordnung des Schulwesens ihr ‚Proletarisches Schulprogramm‘ entgegen. Es konkretisiert in
radikaler Deutlichkeit den Herrschaftsanspruch des Marxismus und der Kollektiverziehung
und nimmt wesentliche Elemente der seit 1917 in der Sowjetunion aufgebauten EinheitsArbeitsschule auf. Schulunterricht und alle unterrichtlichen Veranstaltungen sollen öffentlich
sein. Zum Grundtypus der Schulanstalt soll an Stelle der Unterrichtsanstalt das Schulheim
werden, zur weltanschaulichen und soziologischen Grundlage des gesamten Unterrichts der
Marxismus, zur Grundlage der gesamten praktischen und theoretischen Erziehung die
vergesellschaftete Produktion. Unverkennbar sind aber auch starke Einflüsse der damals auch
in der Sowjetunion sehr einflußreichen Reformpädagogik. Statt starrer Jahresklassen sollen
elastische Arbeitsgruppen die Unterschiedlichkeit der Anlagen und Neigungen berücksichtigen. Von vier Stufen des Bildungswesens sollen drei für jedes Kind verbindlich sein:
Spielschule (Kindergarten), Produktions-Grundschule und die nach Fachgruppen gegliederte
Produktions-Fachschule. Erfolgskontrolle und Auswahl für die Produktions-Hochschule als
vierte Stufe erhalten ein basisdemokratisches Gesicht: „An Stelle der schriftlichen und mündlichen Prüfungen tritt das aufgrund der dauernden gegenseitigen Beobachtungen gewonnene
Urteil der Schulgemeinschaft … über die Begabungsrichtung, Gesamtfähigkeit und gesellschaftliche Haltung des Schülers“. Jede Lehrkraft soll neben der theoretisch-pädagogischen
Ausbildung mindestens noch einen industriellen oder landwirtschaftlichen Berufszweig voll
beherrschen. Neue Lehrkräfte sollen aus der Arbeiterschaft gewonnen werden.
(S.19)
Spätere Dogmatisierungen des Marxismus als weltanschauliche und soziologische Grundlage
des gesamten Unterrichts in der DDR waren somit zweifellos schon in den erklärten bildungspolitischen Zielen der KPD der zwanziger Jahre vorstrukturiert, ebenso wie die Integration
von Unterricht und Produktion, Oberschulbildung und Berufsvorbereitung. In anderen Teilbereichen hat die DDR später ziemlich genau das Gegenteil dessen verwirklicht, was die KPD
der Weimarer Zeit gefordert hatte. Forderungen reformpädagogischer Herkunft wie nach
stärkerer Berücksichtigung unterschiedlicher individueller Begabungen und Fähigkeiten, nach
Auflösung der Jahrgangsklassen und Abschaffung aller Prüfungen waren mit der frühen
sowjetischen Pädagogik noch parallel gegangen, liefen dem sowjetischen Schulverständnis
der Stalinzeit aber strikt zuwider. Manche Programmpunkte aus der Weimarer Zeit haben sich
im Schulwesen der DDR bis zur Unkenntlichkeit verändert. Aus der Öffentlichkeit aller
schulischen Veranstaltungen ist die Mitsprache von Vertretern gesellschaftlicher Organisationen im Pädagogischen Rat der Schule geworden (einem lediglich beratenden Organ), aus
dem Urteil der Schulgemeinde über Begabungsrichtung, Fähigkeit und gesellschaftliche
Haltung des Schülers die Mitwirkung von Pionierorganisation und FDJ bei der Schüler- und
Studentenbeurteilung. Das wohl kontroverseste Thema schließlich – von MARX, ENGELS,
BEBEL nicht angesprochen, von den Schulprogrammen der Weimarer Zeit ins Ermessen der
Schulgemeinde bei Ende der Schulpflichtzeit gestellt – ist auch nach 1945 stets prekär
geblieben: die Frage nach Zeitpunkt und Kriterien für die Entscheidung zwischen berufs- und
hochschulvorbereitenden Bildungsgängen.
2.3
(S.19)
Grundlagen in der Tradition der sowjetischen Pädagogik
(S.19)
Ohne Blick auf die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) als führende Kraft einer
Weltbewegung wäre die Entwicklung von Gesellschaft und Erziehung in den seit 1945 entstandenen Volksdemokratien und der DDR kaum verständlich. […] Diskussionen über einen
besonderen deutschen Weg zum Sozialismus waren spätestens seit dem Ausschluß der KP
Jugoslawiens […] auch in der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) beendet.
(S.19, 20)
Für die Herausbildung spezifischer Züge des Bildungswesens in der späteren DDR haben
zwei eng miteinander verbundene Fragen zentrale Bedeutung erlangt: deren (so CHRISTA
UHLIG 1990) „zwiespältige Stellung zur Reformpädagogik, die von den politischen Entscheidungsträgern immer zuerst politisch, als mit sozialistischer Pädagogik unvereinbar interpretiert wurde“, und „das komplizierte Verhältnis zur Sowjetpädagogik der 30er und 40er Jahre,
die unter den Bedingungen stalinistischer Machtstrukturen geprägt war und einen bestimmten
zentralistischen, autoritären Typ von Pädagogik repräsentierte, der … in der 50er und 60er
Jahren vor allem rezipiert wurde“.
(S.19, 20)
[…]
3
ETAPPEN DER ENTWICKLUNG DES BILDUNGSSYSTEMS
3.1
Zur Periodisierung
(S.29)
Für marxistische Geschichtsschreibung hat stets das Schema einer gesetzmäßigen
Aufeinanderfolge der Gesellschaftsformen gegolten:
[…]
Im Sinne dieses Geschichtsbildes konnte das ‚Gesetz über das einheitliche sozialistische
Bildungssystem‘ 1965 dekretieren:
„Das sozialistische Bildungswesen der [DDR] ist dem Bildungswesen in Westdeutschland um
eine ganze historische Epoche voraus“.
Diesem Schema folgend wurden ausgangs der achtziger Jahre drei Etappen in der bisherigen
Entwicklung des Bildungswesens der DDR unterschieden:
-
Die Etappe der antifaschistisch-demokratischen Schulreform (1945-1949);
-
die Etappe des Aufbaus der sozialistischen Schule (1949-1961/62);
-
die Etappe der Gestaltung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystemn seit
1961/62.
Diesen Stufen ließ sich je ein Schulgesetz und eine Phase der Hochschulpolitik zuordnen: das
‚Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule‘ (auch ‚Einheitsschulgesetz‘ genannt,
Mai/Juni 1946), das ‚Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der
Deutschen Demokratischen Republik‘ (2. Dez. 1959), ‚Das Gesetz über das einheitliche
sozialistische Bildungssystem‘ (auch ‚Bildungsgesetz‘ genannt, 25. Febr. 1965); die ‚Erste‘
(ab 1945, ‚Zweite‘ (ab 1951) und ‚Dritte‘ (ab 1967) ‚Hochschulreform‘.
(S.29)
So wurde Vergangenes stets zur Vorstufe inzwischen erreichter Höherentwicklung. 1959
wurden die Entwicklungen seit 1945 rückwirkend zur ‚ersten Etappe‘ beim Aufbau des
Sozialismus. Noch die letzte aus sozialistischem Selbstverständnis redigierte Gesamt-
darstellung des Bildungswesens der DDR (1989) beurteilte Vergangenheit und Zukunft aus
überzeitlich-allwissender Perspektive:
(S.29, 30)
„In diesem antifaschistisch-demokratischen Bildungswesen begannen sich bereits Elemente
eines künftigen sozialistischen Bildungswesens auszuprägen. Alles Reaktionäre wurde
ausgemerzt und all das bewahrt, was in der deutschen Geschichte an Geist und Kultur
hervorgebracht worden war.“
Geschichte war zur Teleologie geworden. – Die grundsätzliche Problematik solcher Urteile ist
auch in erziehungsgeschichtlichen Diskussionen der DDR angesprochen worden, wie z.B. im
Frühjahr 1989:
„Es sollten keine linearen, vereinfachten Betrachtungen historischen Geschehens zugelassen
werden. Die Widersprüchlichkeit historischer Erscheinungen ist aufzuhellen und so ein
Geschichtsbild zu entwerfen, das dem tatsächlichen historischen Prozeß gerecht wird“.
Die Ausarbeitung eines (realistischeren?) Geschichtsbildes ist jedoch nicht mehr
abgeschlossen worden.
(S.30)
[…]
Die vorliegende Skizze orientiert sich trotzdem an dem in der marxistischen Literatur
gegebenen Periodisierungsschema. Erstens möchte sie soweit wie möglich das bis 1989
herrschende Selbstverständnis der DDR-Pädagogik als eines zielgerichtet zu immer höheren
Entwicklungsstufen führenden Systems sichtbar machen. Zweitens sieht sie – hierin den
Selbstdarstellungen aus der DDR folgend – deutliche Zäsuren ausgangs der vierziger und
eingangs der sechziger Jahre. Bis 1949 war das Bildungswesen voll in die mittlerweile entwickelten politischen Strukturen eingeordnet und konnte für die sozialistische Umgestaltung
der Gesellschaft in Dienst genommen werden. 1961 war diese abgeschlossen. An Stelle
forcierten Klassenkampfs trat die ‚Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft‘,
d.h. deren Stabilisierung und ideologische wie ökonomische Absicherung durch Vermittlung
differenzierterer Qualifikationen an die nachwachsende Generation.
3.2 Die antifaschistisch-demokratische Schulreform (1945-1949)
(S.30)
(S.31)
[…] Der Einfluß der Sowjetunion auf die Neugestaltung des Bildungswesens in der
entstehenden DDR ist oft kontrovers diskutiert worden. Ältere westdeutsche Forschung und
Publizistik haben oft von planmäßiger Sowjetisierung der deutschen Schule gesprochen. Die
Geschichtsschreibung der DDR hat demgegenüber alle Neugestaltungen seit 1945 als Werk
der deutschen antifaschistisch-demokratischen Kräfte selbst in Anspruch genommen: die
Sowjetische Militäradministration habe sich nie direkt eingeschaltet und auch bei inneren
theoretischen Klärungsprozessen nicht administrativ eingegriffen, sondern die Entscheidung
letztlich den deutschen Pädagogen selbst überlassen.
(S.31)
Für beide Sichtweisen lassen sich Zeugnisse aufführen – sogar solche des gleichen Autors.
Heinrich DEITERS (1887-1966) berichtet z.B., wie Vertreter der Sowjetischen Militäradministration trotz anfänglicher Bedenken schließlich die Vorstellungen ihrer deutschen
Gesprächspartner zur akademischen Lehrerbildung akzeptierten, aber auch, wie die deutschsowjetischen Verhandlungen über den Text des Einheitsschulgesetzes von 1946 „sachlich
ohne Bedeutung“ blieben, „da die entscheidenden Bestimmungen von vornherein feststanden“
und von „Beratung und Beschlußfassung im wahren Sinne des Wortes“ keine Rede sein
konnte.
(S.31)
Zum Hauptgrund für die gegensätzlichen Entwicklungen in beiden Teilen Deutschlands ist
letztlich wohl das unterschiedliche Demokratie- und Gesellschaftsverständnis der Siegermächte von 1945 geworden. Für die Westmächte blieb politischer und gesellschaftlicher
Pluralismus zentrale Bedingung der (parlamentarische) Demokratie. Für marxistisch-leninistisches Verständnis war Einheit der Arbeiterklasse die zentrale Bedingung für den Sieg des
Sozialismus, antifaschistisch-demokratische Neuordnung allenfalls eine Zwischenetappe.
(S.31)
[…]
Bereits im Oktober 1945 wurden gemeinsam mit der SPD der sowjetischen Besatzungszone
Grundsätze für die Erneuerung der deutschen Schule entwickelt. Sie forderten u.a. Säuberung
des gesamten Lehr- und Verwaltungspersonals von nazistischen und militaristischen
Elementen und die Besetzung der Schulrats- und Leiterstellen mit bewährten Antifaschisten;
Beseitigung aller Bildungsprivilegien einzelner Schichten; Schaffung eines einheitlichen
Bildungssystems; Trennung von Schule und Kirche; Öffnung des Wegs zu den Hochschulen
für alle Befähigten, die durch den Hitlerfaschismus und durch reaktionäre Bildungsprivilegien
bisher vom Studium ferngehalten wurden, auch unter Aufhebung herkömmlicher Aufnahmebedingungen.
(S.31, 32)
Der Zusammenschluß von KPD und SPD in der sowjetischen Besatzungszone zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) am 21./22. April 1946 markiert eine der entscheidenden Weichenstellungen deutscher Nachkriegsgeschichte. Als die SED gegründet wurde,
unterschieden sich ihre bildungspolitischen ‚Gegenwartsforderungen‘ zwar noch kaum von
bürgerlichen antifaschistisch-demokratischen Positionen. Doch wurden weitergehende Ziele
nicht verschwiegen: die Eroberung der politischen Macht durch die Arbeiterklasse als grundlegende Voraussetzung zur Errichtung der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Seit Juli
1948 definierte sich die SED als „Partei neuen Typus … die unerschütterlich und
kompromißlos auf dem Boden des Marxismus-Leninismus steht“.
(S.32)
Schon vor Gründung der SED […] und dem ‚Gesetz zur Demokratisierung der deutschen
Schule‘ (Mai/Juni 1946) fielen wesentliche bildungspolitische Vorentscheidungen. Sie setzen
großenteils die im gemeinsamen Aufruf von KPD und SPD (18. Okt. 1945) gestellten Forderungen um, verraten im einzelnen aber auch deutliche Orientierungen an sowjetischen
Vorbildern:
-
Am 27. Juli 1945 setzte die Besatzungsmacht deutsche Zentralverwaltungen ein, so für
Volksbildung unter PAUL WANDEL (1905 geb., KPD) als Präsidenten.
-
Am 25. Aug. 1945 löste die Besatzungsmacht alle Privatschulen auf und untersagte
jede Neugründung.
-
Gleichzeitig wurde obligatorischer Fremdsprachenunterricht (Russisch, Englisch oder
Französisch) ab dem 5. Schuljahr festgelegt, in höheren Schulen grundsätzlich mit
Russisch als Pflichtfach. Einheitliche Lehrpläne für Grund- und Oberschulen (1. Juli
1946) machten den Unterricht in einer modernen Fremdsprache (ab 1951 grundsätzlich Russisch) ab der 5. Klasse obligatorisch und gliederten die Oberschule in drei
Gruppen, die noch als stark reduzierte Kurzformen (Klassenstufen 9 bis 12) des
neusprachlichen, des mathematisch-naturwissenschaftlichen und des altsprachlichen
Gymnasiums erkennbar waren.
-
(S.32)
Ab Juni 1945 wurden Zahntausende von Lehrern durch „Heranziehung geeigneter
Antifaschisten ohne pädagogische Vorbildung als Hilfslehrer“ ersetzt (was an
sowjetische Vorbilder aus den dreißiger Jahren erinnert). Bis Anfang 1948 wurden im
Zuge der Entnazifizierung „zirka 520 000 ehemalige Angehörige der NSDAP, Militaristen und Kriegsverbrecher aus ihren Stellungen in Ämtern, Behörden, Unternehmen
usw. entfernt“. Bei Schuljahrsbeginn 1948/49 unterrichteten 49 900 ‚Neulehrer‘ neben
22 600 im Schuldienst verbliebenen oder zwischenzeitlich rehabilitierten ‚Altlehrern‘.
Die Erneuerung der Lehrerschaft galt später als „eines der entscheidenden Probleme
der gesamten Schulreform, von dessen Lösung vor allem die ideologische Position
und damit der Klassencharakter der Schule abhing“.
-
(S.32, 33)
Eine „überparteiliche, einige, demokratische Jugendorganisation ‚Freie Deutsche
Jugend‘“ wurde am 26. Febr. 1946 gegründet und am 5. März 1946 zugelassen.
Andere Jugendorganisationen wurden gar nicht erst zugelassen. – Bereits im Exil hatte
die KPD eine breite proletarische Jugendorganisation anstelle des Kommunistischen
Jugendverbandes beschlossen. WALTER ULBRICHT erklärte am 25. Juni 1945 :
„Wir verzichten auf die Schaffung eines Kommunistischen Jugendverbandes, denn wir
wollen, daß eine einheitliche freie Jugendbewegung entsteht“. Die FDJ versicherte
noch im Mai 1947, sie habe „zu keiner Zeit den Anspruch erhoben, die alleinige
Vertretung der gesamten deutschen Jugend zu sein“, trat aber bald auch im
Hochschulbereich als einzige Vertreterin der Studentenschaft auf.
-
(S.33)
Bewerber aus Arbeiter- und Bauernkreisen wurden bevorzugt zum Studium zugelassen. Ab Oktober 1945 wurden junge Werktätige, Arbeiter und Bauern kurzfristig
auf das Hochschulstudium vorbereitet. Ab März 1949 bestanden bis 1962 (in Analogie
zu den sowjetischen Arbeiterfakultäten der Jahre 1919-1941) an bis zu 16 Hochschulen Arbeiter-und Bauern-Fakultäten (ABF) zur Studienvorbereitung. Von 1951
bis 1961 wurden 42 531 Zulassungen und 29 758 Absolventen gezählt; die jährlichen
Absolventenzahlen der ABF entsprachen einem Anteil zwischen 8,3% und 18,5% der
Neuzulassungen zum Hochschulstudium.
(S.33)
Im Mai/Juni 1946 wurde in allen Ländern der sowjetischen Besatzungszone das ‚Gesetz zur
Demokratisierung der deutschen Schule‘ verabschiedet, von späterer DDR-Geschichtsschreibung als das „bis dahin bedeutendste Gesetz der deutschen Schulgeschichte“ gewürdigt.
Unzweifelhaft kann es eine Sonderstellung in der deutschen Bildungsgeschichte beanspruchen. Erstmals in Deutschland (abgesehen von einer kurzen Episode im Thüringen der
zwanziger Jahre) verwirklichte es eine für alle Kinder acht Jahre lang gemeinsame Schule.
Zweitens setzte es sich nicht nur gegen die nationalsozialistische, sondern prononciert auch
gegen die vor 1933 in Deutschland bestehende Schule insgesamt ab:
(S.33, 34)
„Sie war eine Standesschule. Für die Söhne und Töchter des einfachen Volkes waren die Tore
der höheren Schule und der Hochschule in der Regel verschlossen, weil nicht die Fähigkeit
der Kinder, sondern die Vermögenslage der Eltern über deren Bildungsgang bestimmte.“
Drittens ging es von der eindeutigen Konstatierung eines gleichen Rechts aller Jugendlichen
auf Bildung aus:
„Die neue deutsche Schule muß … so aufgebaut sein, daß sie allen Jugendlichen, Mädchen
und Jungen, Stadt- und Landkindern, ohne Unterschied des Vermögens ihrer Eltern das
gleiche Recht auf Bildung und seine Verwirklichung entsprechend ihren Anlagen und
Fähigkeiten garantiert.“
(S.34)
Das erinnert mit der Betonung der Anlagen und Fähigkeiten an Formulierungen der
‚Weimarer Verfassung‘, weist aber inhaltlich darüber hinaus. Die Verwerfung der
„Standesschule“, die Hervorhebung bestimmter sozialer Gruppen (Söhne und Töchter des
einfachen Volkes, Mädchen, Landkinder) legt Auslegungen des gleichen Rechts auf Bildung
im Sinne ‚sozialproportionaler‘ Bildungsbeteiligung nahe.
(S.34)
Einige dieser Forderungen wurden sofort in Angriff genommen (während z.B. im Westen
Deutschlands ein ‚zweiter Bildungsweg‘ zur Hochschule erst in den fünfziger Jahren institutionalisiert, die Unterrepräsentation von Mädchen, Landkindern, Arbeiterkindern erst in den
sechziger Jahren als Problem thematisiert wurde). Im Zuge des Lanschulreform wurden die
1945 noch bestehenden über 4000 einklassigen Volksschulen bis 1960 durch Zentralschulen
(teils mit angegliederten Schülerheimen) ersetzt. Die Gleichbehandlung von Mann und Frau
im Bildungswesen wurde zunächst eher symbolisch repräsentiert: Im Mai 1947 wurde
erstmals in Deutschland eine Frau Minister – MARIE TORHORST (1888-1989) als
Volksbildungsminister in Thüringen.
(S.34)
In anderen Punkten blieb die Reform der Jahre 1945-1949 nicht nur hinter ‚fortschrittlichbürgerlichen‘, sondern auch alten kommunistischen Positionen zurück. Das ‚Einheitsschulgesetz‘ übertrug die Verantwortung für die einzelne Schule dem (vom Landespräsidenten zu
ernennenden) Schulleiter. Das enttäuschte alte Forderungen nach kollegialer Schulleitung und
Wahl der Schulleitung, entsprach aber dem Schulsystem der Sowjetunion seit den dreißiger
Jahren (und dem „Prinzip des demokratischen Zentralismus“).
(S.34, 35)
Auch alte Wünsche nach einer Universitätsausbildung aller Lehrer blieben unerfüllt. Die im
Juli 1946 an allen Universitäten eröffneten Pädagogischen Fakultäten blieben auf die Ausbildung von Lehrern der Klassenstufen 5 bis 8 beschränkt. Die schließliche Neuregelung der
Lehrerbildung (15. Mai 1953) übernahm […] das dreiteilige System der Lehrerbildung, das
damals in der Sowjetunion bestand, dort aber aus ganz anderen Verhältnissen hervorgegangen
war“, und schraubte die Ausbildung des größten Teils der Lehrer auf die Stufe der pädagogischen Fachhochschulen der Weimarer Zeit oder sogar auf diejenige der früheren
Lehrerseminare zurück.
(S.35)
Zwei besonders umstrittene Festlegungen des ‚Einheitsschulgesetzes‘ sind zu Ausgangspunkten späterer Auseinandersetzungen geworden: die mit der 7. Klasse, in Thüringen sogar
schon mit dem 5. Schuljahr einsetzende Kursdifferenzierung und der fortbestehende Dualismus von Berufsbildung und hochschulvorbereitender Oberschulbildung ab der 8. Klasse.
Der wahlfreie Kursunterricht (von Anfang an wohl Konzession an die damals noch unentbehrlichen Befürworter reformpädagogischer Auffassungen) wurde bereits 1948/49 wieder
abgeschafft. Die im ‚Einheitsschulgesetz‘ festgelegte Verwirklichung des Rechts auf Bildung
entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten der Schüler sah seitdem so aus, das alle Schüler
acht Jahre lang den gleichen Unterricht erhielten.
(S.35)
Zweitens hatte das ‚Einheitsschulgesetz‘ die Oberschule mit Berufs- und Fachschule und mit
Einrichtungen der Erwachsenenbildung formal zu einer Oberstufe zusammengefaßt, doch
bleiben deren Bestandteile unverbunden und ungleichwertig (erst die durch Besuch von
Berufs- und Fachschule vermittelte Bildung sollte als der Oberschulbildung ‚gleichwertig‘
gelten). Dieses institutionelle Nebeneinander berufs- und studienvorbereitender Schullaufbahnen ab der 9. Klasse unterschied die Einheitsschule sowohl von kommunistischen Schulprogrammen der zwanziger Jahre (die eine obligatorische Fachschulstufe als Voraussetzung
späteren Hochschulzugangs gefordert hatten) wie vom sowjetischen Schulsystem. Bereits der
II. Pädagogische Kongreß forderte am 10. September 1947 „die innere Eingliederung der
Oberstufe (Berufsschule und Oberschule) in die Einheitsschule“.
[…]
[Konspekte Martin Morgner]
(S.35)
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