2-001 SITZUNG AM DIENSTAG, 22. OKTOBER 2002 ___________________________ 2-002 VORSITZ: GERHARD SCHMID Vizepräsident (Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)1 2-003 Medikamente 2-004 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende drei Berichte im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik von: - Frau Rosemarie Müller (A5-0330/2002) über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2001) 404 - C50591/2001 - 2001/0252(COD)) zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung, Überwachung und Pharmakovigilanz von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln; - Frau Françoise Grossetête (A5-0340/2001) über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2001) 404 -C50592/2001 - 2001/0253(COD)) zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel; - Frau Françoise Grossetête (A5-0334/2001) über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2001) 404 -C50593/2001 - 2001/0254(COD)) zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel. Das Wort hat Herr Kommissar Liikanen. 2-005 Liikanen, Kommission. – (EN) Herr Präsident, bevor ich die drei Vorschläge der Kommission kurz vorstelle, möchte ich den beiden Berichterstatterinnen Frau Müller und Frau Grossetête sowie dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik für die Anstrengungen danken, die sie auf die Erarbeitung dieser drei Berichte verwandt haben. Zunächst ein Wort zu den drei Zielen der Vorschläge. An aller erster Stelle steht dabei die Sicherung eines hohen Niveaus an Gesundheitsschutz für die europäischen Bürger. Das ist immer unser Ausgangspunkt. Zweitens geht es darum, mehr innovative Produkte bereitzustellen und dabei gleichzeitig den Wettbewerb mit Generika zu 1 Vorlage von Dokumenten - Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (eingereichte Entschließungsanträge): siehe Protokoll. gewährleisten, und drittens geht es um die Vorbereitung der Erweiterung, die bald Realität sein wird. Was die konkreten Vorschläge betrifft, so werde ich mich auf drei konzentrieren. Erstens müssen die Rolle der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln sowie das zentralisierte Verfahren gestärkt werden. Wieso? Weil das Ziel darin besteht, allen europäischen Bürgern gleichzeitig Zugang zu neuen innovativen Medikamenten zu verschaffen. Das ist eine Frage der Gleichberechtigung für alle Patienten in Europa. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, dass alle Medikamente, die neue Wirkstoffe enthalten, zentral zugelassen werden. Das ist die Lösung der Gemeinschaft hinsichtlich der Verfügbarkeit innovativer Medikamente, und ich hoffe, dass dieses Haus dieser Lösung zustimmen wird. Das hätte zudem Größenvorteile und die Einsparung von Ressourcen und Zeit zur Folge und würde die Zulassungseffizienz verbessern. Die Kommission möchte vor allem in einer erweiterten EU sicherstellen, dass die Patienten Zugang zu innovativen Medikamenten haben. Das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung ist an seine Grenzen gestoßen. Das Bewertungsverfahren durch die Londoner Behörde dauert im Durchschnitt 180 Tage und ist damit eindeutig kürzer als die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist von maximal 210 Tagen. Das zentralisierte Verfahren wäre auch für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil. Nehmen wir das Beispiel Biotechnologie. KMU sind in diesem Bereich, in dem die zentralisierte Zulassung bereits obligatorisch vorgeschrieben ist, sehr aktiv. Die Erfahrungen deuten auf keine wesentlichen Probleme hin. Die Vorzüge eines zentralisierten Verfahrens für die KMU liegen in Bereichen wie den Orphanpräparaten, in denen die Genehmigung zur Vermarktung ohnehin meist an KMU erteilt wird, auf der Hand. Dennoch könnte die Kommission im Interesse einer übergreifenden Lösung Fördermaßnahmen für KMU vorsehen, um diesen die Überwindung gegebenenfalls vorhandener Hindernisse zu erleichtern. Zweitens müssen wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen innovativen Medikamenten und der Konkurrenz durch Generika herstellen. Wieso ist das so wichtig? Kurz gesagt, brauchen wir innovative Produkte, von denen die Patienten profitieren, und Generika, die das Gesundheitssystem finanziell entlasten. Wie können diese Erfordernisse in Einklang gebracht werden? Die Kommission schlägt für innovative Medikamente einen neuen Datenschutzzeitraum vor. Für Generika wird der Marktzugang beschleunigt. Wie soll das vor sich gehen? Erstens schlägt die Kommission vor, den in den einzelnen Ländern geltenden Datenschutzzeitraum auf zehn Jahre zu vereinheitlichen. 6 Damit erzielen wir eine europaweit einheitliche Lösung. Dieser Zeitraum bietet der innovativen pharmazeutischen Industrie die Möglichkeit, ihre F&EAufwendungen zu decken. Um die Entwicklung neuartiger Produkte zusätzlich zu honorieren, sieht der Vorschlag eine potenzielle Verlängerung des Schutzzeitraums auf bis zu elf Jahre vor. Im Falle von Generika schlägt die Kommission vor, neue Wege zu beschreiten. Wir schlagen erstmals in der Geschichte der EU-Gesetzgebung vor, dass Versuche mit Generika bereits durchgeführt werden können, während das Referenzprodukt noch patent- oder anderweitig geschützt ist. Dies wird die Vermarktung von Generika auf den meisten nationalen Märkten beschleunigen und den Wettbewerb beträchtlich ankurbeln. Nach Ansicht der Kommission handelt es sich hierbei um einen ausgewogenen Vorschlag. Er berücksichtigt die Interessen der innovativen pharmazeutischen Industrie in Europa, die gegenüber der pharmazeutischen Industrie der USA an Boden verliert. Wenn wir unsere Strategie nicht ändern, werden Arbeitsplätze und Forschungskapazität verloren gehen. Gleichzeitig unterstützt der Vorschlag die Herausbildung eines Wettbewerbsmarktes für Generika, und das bedeutet Medikamente zu einem niedrigeren Preis für die Bürger Europas. Abschließend möchte ich noch kurz auf den kontrollierten Zugang der Patienten zu Informationen eingehen. Ich wusste, dass uns eine schwierige Diskussion bevorstehen würde, aber lassen Sie mich eingangs feststellen, dass die Kommission keine sich direkt an den Patienten wendende Werbung nach amerikanischem Vorbild vorschlägt. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand immer wieder das amerikanische Modell, das jedoch nicht unser Modell ist. Tatsache ist, dass das Internet zumindest für den Englisch sprechenden Patienten bereits jetzt eine Vielzahl bruchstückhafter Informationen anbietet. Das hat zwei wesentliche Nachteile: Erstens stellt dies eine Diskriminierung derjenigen dar, die nicht Englisch sprechen, und zweitens bedeutet dies, dass die Informationen unter Umständen zusammenhanglos und unzuverlässig sind. Wir schlagen vor, dass die europäischen Bürger Zugang zu Informationen haben sollten, die von europäischen Aufsichtsbehörden validiert worden sind und sich an den zwischen Mitgliedstaaten und Kommission vereinbarten Leitlinien orientieren. Das ist ein kluger Vorschlag. Das ist ein europäisches Pilotprojekt, das mit dem amerikanischen Modell nichts gemein hat. Die eine Alternative zur jetzigen Regelung ist die fortgesetzte massive Direktwerbung über das Internet. An dieser Situation können wir mit unserer Gesetzgebung nichts ändern. Die andere Alternative besteht darin, den Patienten die Möglichkeit zu geben, sich zuverlässige Informationen über Medikamente für einige Krankheiten zu beschaffen, die von den zuständigen europäischen 22/10/2002 Behörden validiert worden sind. Meiner Meinung nach bietet die zweite Möglichkeit den europäischen Patienten mehr Entscheidungsfreiheit und Sicherheit. Die Vorschläge der Kommission zielen darauf ab, den Gesundheitsschutz für die europäischen Bürger auf hohem Niveau zu gewährleisten, die Verfügbarkeit von innovativen Medizinprodukten sowie von Generika in ausgewogener Weise zu erhöhen und Vorbereitungen für die Erweiterung zu treffen. Die uns vorliegenden Regelungen stellen eine echte Herausforderung dar. Ich freue mich auf die Aussprache in diesem Haus sowie auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Parlament und dem Rat. 2-006 Müller, Rosemarie (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der vorliegenden Gesetzgebung müssen wir uns die Frage stellen, ob wir bei der Zulassung von neuen innovativen Arzneimitteln mehr Europa brauchen oder ob das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung die optimale Vorgehensweise ist. Mit anderen Worten: Wollen wir mehr Binnenmarkt für Arzneimittel unter der Prämisse, dass den Patienten europaweit neue, sichere und wirksame Arzneimittel schneller zur Verfügung stehen, oder soll das äußerst umständliche Zulassungsverfahren die Patienten auch künftig möglichst lange von neuen Arzneimitteln fernhalten? Ich plädiere für die Ausweitung der Zulassung auf Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen. Das bringt nicht nur Vorteile für die Patienten, es ist auch vorteilhaft für die Unternehmen, die Arzneimittel schneller als bisher vermarkten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Mit den für die KMU vorgesehenen Unterstützungen werden Härten der zentralen Zulassung, von denen sie in der Tat betroffen sind, ausgeglichen. Im Mittelpunkt der Gesetzgebung haben meines Erachtens grundsätzlich der Patient und seine Bedürfnisse zu stehen. Das heißt, im Zulassungsverfahren muss die Sicherheit und Wirksamkeit eines Arzneimittels eine zentrale Rolle spielen. Das Verfahren muss transparent sein. Deshalb ist es notwendig, dass Patienten, Ärzte und Unternehmen Zugriff auf alle nicht schützenswerten Informationen haben. Über eine öffentliche Datenbank sind künftig jederzeit umfassende Informationen über den Stand des Zulassungsverfahrens, über durchgeführte klinische Tests sowie über Nebenwirkungen und Preise der Arzneimittel abrufbar. In diesem Zusammenhang bedaure ich, dass das Informationsprojekt der Kommission zu Asthma, Diabetes und Aids im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat. Der Kommissionsvorschlag war sicher missverständlich und hat die Befürchtung geweckt, dass Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zugelassen werden soll. Mit der Ausschussentscheidung wurde allerdings die Chance vergeben, die Information für Patienten zu verbessern. Ich bin sicher, dass dieser 22/10/2002 Fehler in den nächsten Jahren ausgebessert werden muss. Wichtig für die Sicherheit eines Arzneimittels ist die Pharmakovigilanz, das heißt die Überwachung und die Meldung von Nebenwirkungen. Mit der Meldepflicht für Nebenwirkungen und der periodischen Berichtspflicht an die Zulassungsbehörde ist eine kontinuierliche umfassende Bewertung eines Arzneimittels sichergestellt. Das Sicherheitsnetz im Bereich der Pharmakovigilanz ist eng geknüpft. Das erleichtert die Erfassung der Nebenwirkungen und eröffnet die Chance schnellen Handelns im Krisenfall. Aus diesen Gründen kann auf ein Neuzulassungsverfahren nach fünf Jahren verzichtet werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist, die Gremien der europäischen Arzneimittelagentur auf künftige Aufgaben und die Erweiterung der EU vorzubereiten. Mit offenen Bewerbungsverfahren für den Verwaltungsrat und den Verwaltungsdirektor wird die Struktur der EU-Lebensmittelbehörde auch bei der europäischen Arzneimittelagentur eingeführt. Hohe wissenschaftliche Kompetenz und die Offenlegung der Interessen sind die Voraussetzungen, um Mitglied eines Gremiums der Agentur zu werden. Neben den bereits bestehenden wissenschaftlichen Ausschüssen wird es künftig einen gleichberechtigten Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel geben. Somit wird eine freiwillige zentrale Zulassung von pflanzlichen Arzneimitteln möglich sein. Patienten haben damit europaweit die Möglichkeit, auf bewährte pflanzliche Arzneimittel zurückzugreifen. Neben dem für die Patienten wichtigen Punkt des Gesundheitsschutzes stellt sich auch die Frage der Wettbewerbsund Innovationsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie in Europa. Ein Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit ist sicher die Harmonisierung des Unterlagenschutzes. Nach den derzeitigen Regelungen beträgt er in Europa zwischen sechs und zehn Jahren und muss dringend harmonisiert werden. Die Zehn-Jahres-Regelung ist ein Signal an die Pharmaunternehmen, die Forschung zu intensivieren und echte Innovationen auf den Markt zu bringen. Es ist aber auch ein Signal an die Generika-Hersteller, die BOLARRegelung zu nutzen. Der Kommissionsvorschlag ist meines Erachtens der gelungene Versuch eines Ausgleichs zwischen den berechtigten Anliegen der Pharmaunternehmen, die Unterlagen zu schützen, und dem Anspruch der öffentlichen Gesundheitssysteme, den Zugriff auf kostengünstige generische Arzneimittel zu verbessern. Insgesamt ist die vorliegende Gesetzgebung ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes in Europa, von der die Patienten langfristig profitieren werden. (Beifall) 2-007 7 Grossetête (PPE-DE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Das Thema, mit dem wir uns heute befassen, ist eines der wichtigsten der ganzen Legislaturperiode, weil es letztlich jeden europäischen Bürger betrifft. Lassen Sie mich zunächst allen meinen Kolleginnen und Kollegen aus sämtlichen Fraktionen für die Diskussionen, die wir geführt haben, und die Arbeit, die sie mit den 800 Änderungsanträgen geleistet haben, danken. Meiner Meinung nach gibt es etwas zu viele Änderungsanträge, was sich auf die Qualität und Kohärenz unserer Arbeit nachteilig auswirken könnte. Das Hauptziel der Vorschläge ist die Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für alle Bürger insbesondere durch einen raschen Zugang zu innovativen und sicheren Produkten, durch Einführung eines präventiven kontinuierlichen PharmakovigilanzSystems sowie durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Pharmaindustrie im Rahmen der Suche nach neuen Behandlungsformen. Vergessen werden darf auch nicht, dass der Bereich der Generika unbedingt neue Impulse braucht. Arzneimittel sind keine Erzeugnisse wie alle anderen. Sie werden nicht wie gewöhnliche Artikel des täglichen Lebens gekauft und verbraucht. Ihr Gebrauch ist von besonderer Art, und jeder erwartet, dass ein Medikament sicher und wirksam ist. Diese Sicherheit, diese Qualität und diese Wirksamkeit sind die drei Pfeiler des Europas der Arzneimittel. Denn ehe ein Arzneimittel dem Patienten angeboten wird, muss es spezielle, zwingend vorgeschriebene Etappen durchlaufen, um eine Zulassung für das Inverkehrbringen zu erhalten. Gegenwärtig gibt es zwei Registrierungsverfahren: das von der Europäischen Agentur durchgeführte zentrale Verfahren, bei dem eine Zulassung für sämtliche Unionsländer erteilt wird, und das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung, das in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Wir haben nicht vor, die gegenwärtig bestehende duale Struktur zu verändern, sondern wir wollen vielmehr ihre Funktionsweise optimieren. Dabei geht es im Wesentlichen um die neuen Wirkstoffe. Wir stimmen alle überein, dass es einen Unterschied zwischen neuen Wirkstoffen, von denen jährlich etwa 20 entwickelt werden, und neuen Medikamenten gibt, von denen jährlich 200 bis 300 auf den Markt kommen. Die Kommission schlägt daher vor, die Registrierung dieser neuen Wirkstoffe mittels eines zentralen Verfahrens verbindlich vorzuschreiben, damit der Zugang aller zu den besten innovativen Therapien gesichert ist. Einige Kollegen wollen diesen Grundsatz in Frage stellen. Ich möchte ihnen sagen, dass wir vor einer grundlegenden Entscheidung stehen, denn Sie müssen sich zwischen den Marktinteressen oder den gesundheitlichen Interessen entscheiden. Wer den Änderungsantrag zur Infragestellung des Geltungsbereichs befürwortet, muss sich fragen lassen, wie einem Kranken erklärt werden soll, dass sein europäischer Nachbar sich mit einem neuartigen und effizienten Mittel behandeln lassen kann, während er selbst einige Jahre warten muss, bis die Genehmigung für sein Land erteilt wird. Betrachten wir 8 22/10/2002 dazu einen Extremfall mit Blick auf die Erweiterung: So könnten beispielsweise ein Slowene und ein Portugiese in den Genuss einer neuartigen Therapie kommen, während diese für einen Deutschen oder einen Zyprer nicht verfügbar wäre. Was wird in diesem Fall aus der Gleichheit des europäischen Bürgers im Gesundheitsbereich? Mancher wird sagen, das zentrale Verfahren sei teuer für die KMU. Doch im Zuge der Erweiterung werden 25 Zulassungsanträge im Rahmen des dezentralen Verfahrens noch teurer ausfallen. die der Erzeugung von Nahrungsmitteln dienen, herzustellen. Das Kaskadensystem ermöglicht in dem Fall, dass für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung eines bestimmten Tiers kein spezifisches Medikament verfügbar ist, auf Medikamente, die für andere Krankheiten oder andere Tierarten bestimmt sind, oder auch auf Humanarzneimittel zurückgegriffen werden kann. Diese Regelung ist im Sinne einer optimalen Wirksamkeit und Sicherheit ergänzt und erweitert worden. Wir haben alle noch die jüngsten Beispiele von Medikamenten vor Augen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Markt genommen wurden. Bekannt ist auch, dass die Erteilung einer Genehmigung für ein Medikament nicht das Ende der Kontrolle seiner Wirksamkeit und Sicherheit bedeutet. Daher müssen die Anforderungen im Bereich der Pharmakovigilanz verschärft werden, um die besten Garantien für den Patienten bieten zu können, und zwar durch unangemeldete Kontrollen an der Produktionsquelle, die zur Gewährleistung der unabdingbaren Unabhängigkeit ausschließlich öffentlich finanziert werden müssen, sowie durch ein System zum schnellen Austausch der von allen Beteiligten erfassten Daten, was zur Einheitlichkeit der Pharmakovigilanz-Systeme der Mitgliedstaaten beiträgt. Die Kommission schlägt vor, die Verschreibungspflicht auf alle Medikamente für Tiere, die der Nahrungsmittelherstellung dienen, auszudehnen, was für bestimmte Mitgliedstaaten wie Irland und das Vereinigte Königreich Probleme mit sich bringt. Durch einen im Umweltausschuss angenommenen Kompromissänderungsantrag wird die Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit den einzelstaatlichen Regelungen gewährleistet. Jegliche Herstellung von Medikamenten erfordert umfangreiche vorherige Forschungsarbeiten, d. h. die Entdeckung von neuen Wirkstoffen. Bekanntlich sind Innovationen mit einem hohen Kostenaufwand verbunden. Daher ist die Industrie daran interessiert, dass die entsprechenden Daten geschützt werden. Es ist unsere Pflicht, die Forschung im Interesse der Weiterentwicklung der Wissenschaft zu fördern, woraus sich die Notwendigkeit ergibt, unsere besten Forscher bei uns zu halten. Es geht auch darum, die Sicherheit des Patienten zu gewährleisten sowie zu verhindern, dass unsere europäischen Unternehmen im Weltmaßstab ins Hintertreffen geraten und hinter den USA und Asien zurückbleiben. Über den Nutzen von Generika besteht augenscheinlich kein Zweifel mehr. Sie tragen zur Zukunftsfähigkeit unserer europäischen Gesundheitssysteme bei. Die Einführung von geeigneten Maßnahmen, insbesondere durch die Bolar-Regelung, bewirkt ebenfalls, dass sie schneller auf den Markt kommen. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass sich Generika nur durch Innovationen entwickeln. Ich erwarte auch, dass alle Mitgliedstaaten Informationskampagnen für die breite Öffentlichkeit durchführen, um darüber aufzuklären, was Generika sind, und um deren therapeutische Gleichwertigkeit mit den Referenzmedikamenten hervorzuheben. Was speziell die Tierarzneimittel betrifft, so geht es in erster Linie darum, das Problem der Verfügbarkeit zu bewältigen. Man hat versucht, ein angemessenes Verhältnis zwischen der flexibleren Gestaltung bestimmter Regelungen wie des so genannten Kaskadensystems und der Aufrechterhaltung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im Falle von Tieren, Des Weiteren können wir nicht über die Revision des europäischen Arzneimittelrechts sprechen, ohne auf das Thema der Information über Arzneimittel und den Vorschlag der Kommission einzugehen, versuchsweise für fünf Jahre die Verbreitung von Informationen zu bestimmten Medikamenten gegen Asthma, AIDS und Diabestes durch die Industrie zuzulassen. Der Arzneimittelmarkt ist nicht mit anderen Märkten zu vergleichen, und das angestrebte Ziel darf nicht darin bestehen, einen möglichst großen Umsatz zu fördern. Es ist absolut erforderlich, auch weiterhin klar zwischen Information und Werbung zu unterschieden und letztere strikt zu verbieten. Denn es gibt keine bessere Information als die durch den Arzt oder Apotheker. Allerdings haben sich Informationssysteme, insbesondere über das Internet, bereits stark entwickelt, so dass es völlig ungerecht erscheint, wenn nur diejenigen Patienten, die Zugang zum Internet haben und Englisch verstehen, sich solche Informationen beschaffen können, die anderen aber nicht. Wir müssen jedoch vermeiden, dass es zu Fehlentwicklungen kommt, indem verdeckte, anpreisende Informationen gegeben werden, die auf die Erhöhung der Verschreibung, des Verkaufs oder der Verwendung bestimmter Medikamente abzielen. Im Umweltausschuss ist der als sehr zweischneidig beurteilte Vorschlag der Kommission mehrheitlich auf Ablehnung gestoßen. Doch eine bloße Ablehnung wirft auch Probleme auf. Ich möchte, dass die Begriffe Information und Werbung genauer definiert werden, und habe daher ein System zur Validierung der Informationen im Vorfeld durch neutrale wissenschaftliche Instanzen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag könnte die Grundlage für eine neue umfassende Studie darstellen, die wir von der Kommission erwarten. Es gibt hingegen eine unabdingbare Quelle für Informationen und Hinweise: den Beipackzettel. Sämtliche dazu eingebrachten Änderungsanträge zielen 22/10/2002 darauf ab, dessen Abfassung, Klarheit und Verständlichkeit zu verbessern. Dies ist ein sehr positiver Punkt. 9 nicht beliebig wirtschaften kann. Das ist nicht möglich, denn dafür fehlt uns das Geld. 2-009 Abschließend ist die Bedeutung der Erweiterung hervorzuheben. Es darf nicht übersehen werden, dass die hier anstehende Revision auch für die Beitrittsländer gilt. Aus diesem Grund habe ich insbesondere einen Vorschlag zu den – wie ich sie bezeichnen möchte – „Eurogenerika“ gemacht. In einigen Kandidatenländern sind die Referenzmedikamente aus historischen oder wirtschaftlichen Gründen nie registriert worden. Die Aktualisierung der Genehmigungen für Generika nach den europäischen Rechtsbestimmungen macht jedoch erforderlich, sich auf ein Referenzprodukt zu beziehen. Das Fehlen eines solchen Produkts könnte dazu führen, dass Generika vom Markt genommen werden müssen, die in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit aber den Anforderungen genügen. Das hätte zur Folge, dass der Zugang zu Generika problematisch werden könnte. Daher wäre es wichtig, ein in einem anderen Mitgliedstaat vorhandenes Referenzmedikament als Referenz verwenden zu können. Jeder neue Kandidatenstaat hat eine bedeutende Rolle als vollwertiger Akteur bei Schaffung und Ausbau jenes umfassenden Europas der Gesundheit zu spielen, das wir alle nachdrücklich anstreben. (Beifall) Read (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – (EN) Herr Präsident, ich möchte die beiden Berichterstatterinnen zur Bewältigung einer enorm schwierigen und komplizierten Aufgabe beglückwünschen. Sie haben die Bedeutung dieser Branche als wichtiger Arbeitgeber in der Forschung und Entwicklung hervorgehoben. Dem will ich mich anschließen. Es ist sowohl für die Europäische Union als auch insbesondere für die Verbraucher, die sichere, wirksame und bezahlbare Medikamente fordern, wichtig, dass dieser Zweig in der Europäischen Union erhalten bleibt. Ferner geht es um die komplexen Anforderungen der Sektoren dieses Industriezweigs, von denen es zumindest drei gibt, und zwar den Sektor für patentgeschützte Arzneimittel, den Sektor für Generika und den Sektor für frei verkäufliche Medikamente. Mit vielen der Änderungsanträge wird versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen Sektoren herzustellen. Wir müssen darauf hinwirken, dass der Sektor für patentgeschützte Arzneimittel neue Medikamente entwickelt. Doch auch der Sektor für Generika bietet preiswerte Medikamente an. Betrachtet man dieses Problem dann im weltweiten Maßstab noch unter dem Aspekt des Zugangs und der Erschwinglichkeit, wird einem klar, wie ungeheuer komplex diese Materie ist. 2-008 Kuckelkorn (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ständiger Berichterstatter für die Agenturen im Haushaltsausschuss habe ich auch diese Berichte verfolgt, da es dabei um die Grundverordnung der Londoner Arzneimittelagentur, der Agentur für die Zulassung von Arzneimitteln, geht. Ich bin der Berichterstatterin bzw. dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik sehr dankbar, dass sie unsere Anregungen in ihre Berichte haben einfließen lassen. Eines möchte ich aber dem Parlament in aller Deutlichkeit sagen, und dies gilt natürlich auch für die Kommission und die Mitgliedstaaten: Wenn ich einer Agentur neue Aufgaben gebe, dann muss ich gleichzeitig überlegen, woher das Geld dafür kommen soll. Ich kann eine Agentur nicht unbegrenzt vergrößern. Wir haben einen Gesamthaushaltsplan, und uns steht nur eine bestimmte Summe zur Verfügung. Auch das Parlament kann die Summe nicht aufstocken. Wir können da nur noch umschichten. Wenn wir also in Zukunft einer Agentur Finanzmittel zur Verfügung stellen wollen, müssen wir sie einer anderen Agentur wegnehmen. Ich weiß, dass ich mich mit diesen Aussagen nicht beliebt mache, aber deshalb bin ich ja auch nicht hier. Wir müssen künftig beachten, dass eine Agentur mit dem zugewiesenen Geld nur die ihr übertragenen Aufgaben erfüllen und darüber hinaus Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit lediglich auf drei Punkte lenken. Der Erste betrifft das Genehmigungsverfahren. Ich fordere die Kollegen auf, zumindest für die unmittelbare Zukunft den Fortbestand der zwei Genehmigungsverfahren zu akzeptieren. Vielleicht sollte sich Frau Grossetête nochmals eingehend mit der ganzen Frage des zentralisierten Verfahrens und des Zugangs beschäftigen. Die Tatsache, dass Arzneimittel genehmigt werden, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch auf den Markt gebracht werden. Das gilt insbesondere für Tierarzneimittel. Vor allem in ihrem Fall halte ich die Fortsetzung des Dualismus für angebracht. Was die Frage der Werbung und der Verbraucherinformation betrifft, so fordere ich das Parlament dringend auf, den Änderungsantrag zu unterstützen, mit dem die Kommission zur nochmaligen Prüfung dieser Problematik aufgefordert wird. Die Kommission hat mit ihrer Feststellung, dass einige, aber nicht alle Bürger Zugang zu Informationen haben, Recht. Dieser Aspekt entzieht sich zumindest teilweise unserer Kontrolle. Hinsichtlich der Datenexklusivität hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik eine ausgewogene Lösung gefunden. Ich hoffe, dass das Parlament dies wohlwollend prüfen wird. Es wird zu einer wichtigen zweiten Lesung und möglicherweise zum Vermittlungsverfahren kommen. Uns bleibt also noch Zeit für weitere Verbesserungen. 10 2-010 Nisticò (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – (IT) Herr Präsident, ich möchte als Erstes Frau Müller und Frau Grossetête für ihr Engagement sowie für ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei zwei Berichten, die für Uneingeweihte gewiss schwierig und kompliziert sind, meinen Dank aussprechen. Das Hauptziel aller Institutionen, des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Mitgliedstaaten, sollte darin bestehen, endlich über neue, bessere Vorschriften verfügen zu können, die allen, oftmals unter schweren und tödlichen Krankheiten leidenden Patienten den schnellstmöglichen Zugang zu neuen, wirksameren und verträglicheren Arzneimitteln gestatten, um ihre Leiden zu lindern und ihnen ein längeres und besseres Leben zu ermöglichen. In der mir zur Verfügung stehenden kurzen Redezeit werde ich nur auf zwei Aspekte zu sprechen kommen. Was die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln anbelangt, so bin ich mit dem Vorschlag bezüglich der Zusammensetzung des management board, d. h. des Verwaltungsrats, absolut nicht einverstanden. Ein Verwaltungsrat wie der von der Kommission, aber auch von der Berichterstatterin, Frau Müller, vorgeschlagene ist sicher zum Scheitern verurteilt. Die gleichzeitige Präsenz von Mitgliedern, welche die Institutionen vertreten, und Mitgliedern mit Interessenkonflikten – wie Vertreter der Industrie, der Patienten und Versicherungen – im Verwaltungsrat wird nur zu Chaos, Zeitverlust und großen Streitigkeiten führen. Ein zweiter Punkt, den ich hervorheben möchte, betrifft die zentralisierte Bewertung durch die Europäische Agentur. Herr Kommissar, es geht um eine bessere Definition des Begriffs „neues Arzneimittel“. Was versteht man unter einem neuen Arzneimittel? Ein Arzneimittel mit derselben, geringfügig geänderten Zusammensetzung wie die bereits vorhandenen, oder Arzneimittel mit neuer chemischer Zusammensetzung? Ich würde mir wünschen, dass Sie und der Rat diesen Punkt noch einmal überdenken. 2-011 Sturdy (PPE-DE). – Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. – (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich die beiden Berichterstatterinnen beglückwünschen. Ich möchte mich zudem sehr herzlich bei Frau Grossetête bedanken, mit der ich in dieser Sache sehr eng zusammengearbeitet habe. Ich vertrete den Agrarausschuss heute lediglich im Hinblick auf Tierarzneimittel. Es wäre nicht in Ordnung, wenn ich eingangs nicht darauf verweisen würde, dass es der Landwirtschaft noch nie so schlecht ging. Auf die Probleme, denen sich die britische Rindfleischbranche gegenübersieht, will ich erst gar nicht eingehen. Jede von diesem Parlament angenommene und gegenüber der Kommission durchgesetzte Regelung kann sich nachteilig auswirken, wenn dabei Fehler 22/10/2002 gemacht werden. Was die tierärztlichen Regelungen angeht, so hat Frau Grossetête ausgezeichnet mit mir und anderen Abgeordneten zusammengearbeitet, und deshalb werden wir die Gesetzesvorlage auch voll und ganz unterstützen. Ich möchte drei Punkte ansprechen. Auf einen davon ist Frau Read bereits kurz eingegangen. Ich schließe mich ihren Ausführungen zum so genannten „Dualismus“ an. Eines der Probleme, die wir in der Europäischen Union haben, besteht darin, dass im hohen Norden nicht notwendigerweise die gleichen Tiere leben wie im Süden. Ich verwende den Begriff des „RentierSyndroms“, den viele Kollegen bereits von mir gehört haben dürften. Der Dualismus stellt ein Mittel zur Förderung des ordnungsgemäßen Einsatzes von Medikamenten für Tierarten dar, die nicht in der gesamten Europäischen Union verbreitet sind. Es dürfte schwierig sein, jemanden zu finden, der Tests an derartigen für eine bestimmte Tierart entwickelten Medikamenten finanziert. Deshalb haben wir Änderungsantrag 137 erneut eingebracht, und ich hoffe, dass Frau Grossetête und die Kommission ihn wohlwollend prüfen werden und dass sich dieses Haus möglicherweise zu seiner Befürwortung entschließen kann. Wie ich bereits sagte, würden davon die weniger weit verbreiteten Arten profitieren. Frau Grossetête ging u. a. darauf ein, wie Medikamente in bestimmten Ländern ausgegeben werden. Ich freue mich, dass sie diese Problematik berücksichtigt hat. Ich begrüße nachdrücklich den Kompromissantrag, für den ich mich im Agrarausschuss besonders engagiert eingesetzt habe. Derzeit ist es so, dass die Mitgliedstaaten erstens den Beruf des Tierarztes und dessen Bedeutung unterschiedlich definieren und dass sie zweitens bei der Ausgabe dieser Arzneimittel unterschiedlich verfahren. Im Vereinigten Königreich, in Irland und in ein zwei anderen Ländern sind qualifizierte Personen befugt, leichte Medikamente – insbesondere Produkte wie Wurmmittel und Flohpulver – auszugeben. Unsere Sorge betrifft weniger die für die Nahrungskette bestimmten Tiere. Unter der Abschaffung dieser Möglichkeit hätten vor allem die Haustiere zu leiden, deren Besitzer es sich dann nicht mehr leisten könnten, zum Tierarzt zu gehen, um beispielsweise ein Wurmmittel für ihre Katze zu kaufen. Deshalb brauchen wir diese Flexibilität. Ich freue mich, dass beide Berichterstatterinnen diese Überlegung aufgegriffen haben, die ich mit großem Nachdruck befürworte. Mein letzter Punkt betrifft den Einsatz von Arzneimitteln für Pferde. Auch hier gilt, dass wir Tieren unnötiges Leid zufügen, wenn wir nicht vorsichtig sind. So werden Pferde im Vereinigten Königreich nicht gegessen. Mag sein, dass Pferdefleisch in anderen Ländern als akzeptabel gilt. Wenn die uns zur Verfügung stehenden Medikamente eingeschränkt werden, dann werden die Tiere darunter leiden. Deshalb sollte der neue Änderungsantrag 65 in Bezug auf Pferde unbedingt angenommen werden. Damit bin ich auf den 22/10/2002 gesamten Bereich der Agrarwirtschaft eingegangen, und dabei will ich es bewenden lassen. Ich danke den beiden Berichterstatterinnen dafür, dass sie die Stellungnahme des Agrarausschusses berücksichtigt haben, und freue mich auf ein lohnenswertes Ergebnis. Ich hoffe, dass sich auch die Kommission meiner Meinung anschließen wird. 11 Finanzierung und die Bereitstellung von ärztlicher Betreuung und Arzneimitteln sicherstellen müssen. Wie gestern zu erleben war, hat sich Präsident Bush eben deswegen bewegt, weil der wirtschaftliche Druck, unter dem die Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet stehen, sehr groß ist. 2-013 2-012 Trakatellis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte den beiden Berichterstatterinnen für die ausgezeichnete Arbeit, die sie hier für diese Debatte vorgelegt haben, danken. Mein Dank gilt insbesondere Frau Grossetête, mit der wir ausgesprochen produktiv zusammengearbeitet haben. Bezüglich des Vorschlags zur Novellierung der Arzneimittelgesetzgebung, der ein hohes Niveau an öffentlicher Gesundheit gewährleisten, den Binnenmarkt auch auf dem Gebiet der Pharmaerzeugnisse voranbringen, die Herausforderungen der Erweiterung bewältigen, effizientere und einfachere Genehmigungsund Überwachungsverfahren von Arzneimitteln – und zwar bezahlbarer – schaffen will und schließlich Transparenz sowie einen besseren Zugang der Patienten zu Informationen über Arzneimittel anstrebt, möchte ich kurz auf die folgenden Punkte eingehen. Innovation: Ohne wissenschaftliche Forschung und Innovation gibt es keine neuen Kombinationen von Wirkstoffen und Medikamenten, die wesentlich zur Verhütung und Behandlung von Krankheiten beitragen. Die Forschung aber setzt mutige Investitionen der Pharmaindustrie voraus, die wiederum nur dann gewährleistet sind, wenn wir ein System wirtschaftlicher Anreize bieten. Anreize: Diese liegen in erster Linie in der Exklusivität, das heißt im Schutz des geistigen Eigentums und der Erfindungen. Die Kosten der Entwicklung von Arzneimitteln werden also vom Markt und von den Sozialversicherungssystemen getragen, die heutzutage aufgrund der Alterung der Bevölkerung unter erheblichen Druck geraten sind. Dabei muss aber das Verhältnis zwischen der dem Patent geschuldeten Exklusivität, den Preisen der Arzneimittel und der Geltungsdauer der Exklusivität austariert sein, was nicht gerade einfach ist. Meiner Meinung nach gewährleisten die im Verordnungsvorschlag erzielten Regelungen sowohl die Exklusivität als auch eine angemessene Geltungsdauer. Sicherheit der Pharmaerzeugnisse: Das ist ein weiteres bedeutendes Anliegen. Darüber hinaus werden auch die Themen Qualität und Vigilanz in dem ausgezeichneten Bericht behandelt. Genehmigungsverfahren: Hierbei befürworte ich eine zentrale Regelung mit einer gewissen Dezentralisierung im Hinblick auf die Mitgliedstaaten. Schließlich, die Subsidiarität: Ein sehr bedeutendes Element, denn es sind die Mitgliedstaaten, die die Ferreira (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gemeinschaftliche Arzneimittelrecht mit dem Ziel zu revidieren, eine bessere medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist eine gute Sache. Daher können wir diesen neuen Prozess der Harmonisierung im Bereich der Human- und Tierarzneimittel nur begrüßen. Allerdings darf sich die Gesundheitspolitik in Europa nicht auf den Text beschränken, über den wir abstimmen werden, und hätte Gegenstand einer umfassenderen Reflexion sein müssen. Die Arzneimittel müssen wieder vom Standpunkt eines im Dienste des Bürgers stehenden öffentlichen Gesundheitswesens betrachtet werden, denn es genügt nicht, dass Medikamente verfügbar sind, sie müssen auch für alle zugänglich sein. Daher ist es bedauerlich, dass es keine Aussprache über den Sozialschutz gegeben hat. Damit die öffentliche Gesundheitspolitik den Vorrang vor der Industriepolitik erhält, ist es erforderlich, die Arzneimittelagentur der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz und nicht der GD Unternehmen zu unterstellen. Auch weitere Punkte des Kommissionsvorschlags können uns nicht zufrieden stellen. Der Erste, den ich erwähnen möchte, betrifft die Information des Patienten. Wir leben in einer Gesellschaft der Hyperkommunikation, und das Internet ermöglicht es allen, die dies wollen oder dazu in der Lage sind, sich zahlreiche Informationen zu verschaffen. Die Qualität dieser Informationen ist zwar nicht immer zufrieden stellend, doch die von der Kommission zur Bewältigung dieses Problems vorgeschlagene Lösung ist nicht die richtige. Den Pharmaunternehmen die Möglichkeit einzuräumen, Informationen über ihre Produkte zu vermitteln, führt nicht dazu, falsche Informationen auszuschließen, sondern gibt grünes Licht für Werbung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten. Diese in den USA und Neuseeland zulässige Regelung hat dort bereits ihre Grenzen gezeigt. So sind in den letzten zehn Jahren in den USA die Aufwendungen für Direktwerbung von 55 Millionen auf 2,5 Milliarden Dollar im Jahr 2000 gestiegen. Von der gesamten Zunahme im Arzneimittelbereich entfielen 47 % auf die Werbung für 50 Medikamente. Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine kommerzielle Strategie und nicht um das Bestreben nach Information. Das ist es nicht, was wir für die europäischen Bürger wollen. Was wir brauchen, sind unabhängige Informationen aus unabhängigen Quellen, welche das Arzt-PatientenVerhältnis nicht beeinträchtigen und nicht zu einem Überkonsum von Medikamenten führen. 12 Die Vorschläge zur Transparenz der von der Agentur gelieferten Angaben gehen in diese Richtung. Man hätte hier sicher noch etwas weiter gehen können. Die Patienten brauchen nicht nur Informationen, sondern auch Sicherheit, und es kann bezweifelt werden, dass die Abschaffung der alle fünf Jahre erforderlichen Verlängerung der Genehmigungen dazu beiträgt. Wir sollten abwarten, wie sich die neuen Vorschläge hinsichtlich der Pharmakovigilanz bewähren, und uns bei neuen Medikamenten die Möglichkeit einer wirklichen wissenschaftlichen Bewertung des Medikaments fünf Jahre nach ihrer Markteinführung vorbehalten. Diese Bewertung könnte auch dazu genutzt werden, sich ein Bild vom therapeutischen Nutzen des Medikaments zu verschaffen. Zudem möchte ich sagen, dass die Patienten zwar generell effiziente Medikamente brauchen, dass manche von ihnen sich jedoch unglücklicherweise in einer Notlage befinden und sich gern mit neuartigen Mitteln behandeln lassen würden, für die zwar noch nicht alle Sicherheitsgarantien erbracht sind, die aber für sie eine letzte Chance darstellen. Wir müssen den Wunsch dieser Patienten berücksichtigen und eine Antwort darauf geben. In diesem Bericht geht es um wichtige Herausforderungen, die zweifelsohne Auswirkungen auf die Arzneimittelpolitik, aber auch auf die Gesundheitspolitik haben werden. 2-014 Maaten (ELDR). – (NL) Herr Präsident! Die Kommission war in ihrem Vorschlag bemüht, den pharmazeutischen Sektor zu reformieren oder zumindest damit zu beginnen. Auf dem Gebiet der pharmazeutischen Industrie verliert Europa Terrain gegenüber den Vereinigten Staaten. Nicht ohne Grund entscheiden sich immer mehr Unternehmen für eine Auslagerung ihrer Forschungsund Entwicklungstätigkeit in die USA. Europa mit seinen undurchschaubaren Rechtsvorschriften bremst die Motivation der Unternehmen für die Durchführung ihrer Arbeiten in Europa. Um dem zu begegnen, bedarf es auf dieser Ebene also unbedingt einer besseren europäischen Koordinierung. Das Aufbrechen dieses verkrusteten Marktes unterstütze ich uneingeschränkt. Deshalb müssen wir mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt anstreben, und eine Möglichkeit, um dies zu erreichen, ist beispielsweise mit der frühzeitigeren Bereitstellung von Generika gegeben, wozu im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik ein tragfähiger Kompromiss zustande gekommen ist. Außerdem plädiere ich für eine Stärkung des von der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln in London verwalteten zentralisierten Verfahrens, damit die Gleichbehandlung sämtlicher Pharmaunternehmen gewährleistet ist und den Patienten in ganz Europa dieselben Arzneimittel zugänglich sind. Dieses zentralisierte Verfahren fördert zudem zur Gänze die von der Kommission verfolgten Ziele wie erstklassige Gesundheitsversorgung, Vollendung des 22/10/2002 Binnenmarkts, mehr Transparenz, Erhöhung des Wettbewerbs und Vorbereitung auf die Erweiterung. Daneben lege ich großen Wert auf die Mitteilung von Informationen. Nach wie vor ist es mir schleierhaft, weshalb es der pharmazeutischen Industrie verboten ist, die Patienten über ihre Erzeugnisse zu informieren. Obgleich ich schon des Öfteren darauf hingewiesen habe, möchte ich an dieser Stelle wiederholen, dass die Europäische Union auf diese Weise gegen die Tatsachen anrennt und die Patienten diskriminiert. Gegenwärtig gelangt man an diese Informationen nur dann, wenn man Englisch spricht und Zugang zum Internet hat, weil diese Informationen in den Vereinigten Staaten sehr wohl zur Verfügung stehen. Patienten, die auf diese Quellen nicht zurückgreifen können, werden von Europa im Dunkeln gelassen, und deshalb dürfte der Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Versuchslauf sinnvoll und auf jeden Fall ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Gleichwohl werden meiner Ansicht nach Patienten mit anderen Erkrankungen diskriminiert, wenn lediglich Informationen über Asthma, Aids und Diabetes mitgeteilt werden, und deshalb trete ich für eine Erweiterung dieser Liste ein. Abschließend möchte ich noch herausstellen, wie wichtig in diesem Rahmen selbstverständlich auch die Stärkung der Rolle von Patientenorganisationen auf europäischer Ebene auch und gerade mit Blick auf die Erweiterung und das zentralisierte Verfahren ist. Die Fraktion der Grünen hat dazu Änderungsanträge eingebracht, die ich unterstützen möchte. 2-015 González Álvarez (GUE/NGL). – (ES) Herr Präsident, ich möchte den Berichterstatterinnen meinen Dank aussprechen, denn es handelt sich um sehr schwierige Berichte, und es ist nicht leicht, die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen. Ich stimme mit ihnen darin überein, dass wir unser Hauptaugenmerk auf die Fürsorge und klare Information der Patienten richten müssen. Ebenso wenig dürfen wir vergessen, was der Herr Abgeordnete über den Haushalt der Agentur und der verschiedenen Agenturen sagte. Es ist ein restriktiver Haushalt, und zum Schluss wird man jenen von uns Recht geben, die immer wieder erklären, der Gesamthaushalt der Europäischen Union sei zu niedrig, um der Erweiterung und den durch die neuen Länder entstehenden Kosten gerecht zu werden. Da mir nicht viel Zeit zur Verfügung steht, möchte ich gern einige Aspekte des Berichts herausstellen: Erstens die Garantie, dass die Beamten, Sachverständigen und Verfasser von Berichten keine finanziellen oder anders gearteten Interessen in der pharmazeutischen Industrie haben. Zweitens, was hier schon mehrfach gesagt wurde, die klare Differenzierung zwischen Werbung und Information. Die kostenlos nutzbare Datenbank mit verschiedenen Benutzerebenen, Gesundheitspersonal, 22/10/2002 Unternehmen und andere – das ist alles sehr gut. Allerdings hat, wie hier ebenfalls verlautete, nicht jeder Zugang zum Internet, nicht jeder beherrscht die englische Sprache, und die Mitgliedstaaten müssen den Patienten weitere wichtige Informationen zur Verfügung stellen, damit diese zwischen Wirkung, Nebenwirkungen und Kontraindikationen entscheiden können. Ein System von Sanktionen gegenüber Inhabern von Genehmigungen, die die Richtlinie nicht einhalten, wobei das Verhalten der Betreffenden öffentlich gemacht wird. Und eine Stärkung – wie die Berichterstatterinnen schon erwähnten – der Pharmakovigilanz, denn die Wirkungen des Medikaments hören nicht mit der Genehmigung auf, es bedarf darüber hinaus einer ständigen Überwachung. Abschließend, Herr Präsident, muss der Zugang zu Generika erleichtert werden, durch die die Kosten für Medikamente gesenkt werden. Und seitens der Mitgliedstaaten sind die Patienten auch dahingehend aufzuklären, dass ein billigeres Medikament nicht zwangsläufig weniger wirksam ist. 2-016 Rod (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, unserer Meinung nach muss die Neufassung des Arzneimittelrechts in erster Linie darauf gerichtet sein, die Sicherheit, die Qualität und die Wirksamkeit der auf den europäischen Markt gebrachten Medikamente zu verbessern, um die Volksgesundheit zu schützen. Der Umweltausschuss hat sich davon leiten lassen und sich mehrheitlich gegen jede Direktwerbung für verschreibungspflichtige Medikamente ausgesprochen. Gleichzeitig hat er die Verfahren zur Genehmigung für das Inverkehrbringen verschärft. Die Patienten haben Anspruch auf eine objektive und verlässliche Information über Krankheiten und die zu deren Behandlung verfügbaren Mittel. Der beste Weg zu einer solchen Information bestünde zweifellos darin, die Datenbank, in der alle durch die Agentur registrierten Arzneimittel nebst dem entsprechenden Bewertungsbericht, den Gründen für ihre Zulassung oder Ablehnung und die Erläuterungen zu den – positiven oder negativen – Ergebnissen der klinischen Versuche gespeichert sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Gegensatz dazu kann eine allein von der Pharmaindustrie stammende Information nicht objektiv sein und kommt eindeutig einer Direktwerbung unter den Verbrauchern gleich. Des Weiteren dürfte es wichtig sein, dass striktere Bestimmungen für das Marketing für Arzneimittel bei den Angehörigen der medizinischen Berufe erlassen werden, wie dies in meinem Heimatland der Fall ist. Wir müssen die Transparenz und die Unabhängigkeit der Agentur erhöhen, indem wir sie für die Vertreter der Verbraucher und der Patienten öffnen. Die Sicherheit und die Qualität eines Medikaments beruhen auf seiner wissenschaftlichen Bewertung, welche sowohl den Nutzen als auch die Risiken dieses Medikaments abschätzt. Von diesem Nutzen-Risiko- 13 Verhältnis hängt ab, ob seine Markteinführung genehmigt werden kann oder nicht. Doch nach einer bestimmten Zeit muss eine erneute Bewertung erfolgen, um die Wirkungen im Zusammenhang mit seinem Gebrauch sowie die neuesten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen zu können. Die bürokratischen Auswüchse des Verfahrens der fünfjährlichen Erneuerung der Genehmigung für das Inverkehrbringen rechtfertigen keineswegs die ersatzlose Streichung jeglicher periodischer Neubewertung insbesondere der neuen Arzneimittel. Daher schlagen wir vor, dass mindestens eine Neubewertung fünf Jahre nach der Markteinführung erfolgt. Diese Maßnahme, die in keiner Weise im Widerspruch zu den Bestimmungen über die Pharmakovigilanz steht, würde eindeutig zu einer erhöhten Sicherheit der Medikamente beitragen. Weiterhin lehnen wir eine Beschneidung der Zeit für die wissenschaftliche Begutachtung der Arzneimittel sowohl im Rahmen des zentralen wie auch des dezentralen Verfahrens und selbst im Falle des beschleunigten Verfahrens als auch des Kurzprotokolls ab, das wir unterstützen. Die Wirksamkeit eines Medikaments kann zudem nur nachgewiesen werden, wenn sie mit der anderer verfügbarer Medikamente zur Behandlung der gleichen Krankheiten verglichen wird. Wozu sollten neue Arzneimittel entwickelt werden, wenn sie in therapeutischer Hinsicht nichts bringen, oder solche beibehalten werden, die von der medizintechnischen Entwicklung überholt sind? Die ursprüngliche Bewertung sowie die nach fünf Jahren durchgeführte bieten die Möglichkeit, sich ein Bild vom therapeutischen Zusatznutzen der Medikamente zu verschaffen. Diese Maßnahme kann der europäischen Forschung und Innovation nur neue Impulse verleihen. Ferner werden wir alle Änderungsanträge ablehnen, die darauf gerichtet sind, das zentrale Verfahren zu begrenzen und dem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung Vorrang einzuräumen oder die Vermarktung von Generika zu verzögern. Wir begrüßen, dass der Umweltausschuss die Änderungsanträge zur Auswirkung der Medikamente auf die Umwelt angenommen hat. Meine Kollegen und ich haben diese Frage verfolgt und wir sind recht zufrieden darüber. Abschließend sei festgestellt: Die Pharmaunternehmen konnten sich zwar in den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission weitgehend durchsetzen, doch wir fühlen uns verpflichtet – und dies muss Aufgabe des Europäischen Parlaments sein – die Interessen der Bürger, der Patienten und der Verbraucher zu wahren. 2-017 Fitzsimons (UEN). – (EN) Herr Präsident, Medizinprodukte sind etwas Gewöhnliches und Alltägliches. Praktisch jeder von uns hat derartige Produkte bereits benutzt oder ist mit ihnen in Berührung gekommen. Anders ausgedrückt, sind die Mitentscheidungsbefugnisse des Parlaments auf diesem Gebiet deshalb so wichtig, weil sie spürbarer Ausdruck dafür sind, wie sich die Entscheidungen des 14 Europäischen Parlaments auf das Leben der Bürger auswirken. Als Mitglied des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik ist es für mich inzwischen selbstverständlich, dass sich die unterschiedlichsten Organisationen an mich wenden. Im vorliegenden Fall sind Bauernorganisationen, tierärztliche Vereinigungen, landwirtschaftliche Genossenschaften, Vertreter pharmazeutischer Interessen, Reformhäuser und zahlreiche Bürger meines Wahlkreises bei mir vorstellig geworden. Jede Gruppe hat ihre eigenen Sorgen, aber allen gemein ist die Sorge, dass bei der vorgeschlagenen Regelung die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das sollte der Kommission wirklich zu denken geben. Im Idealfall würde die vorgeschlagene Regelung diese Vielfalt berücksichtigen. In Irland werden Pferde in erster Linie für sportliche Zwecke gezüchtet, und ihr Fleisch gelangt nicht in die Nahrungskette. Deshalb unterliegen Arzneimittel, die für Pferde bestimmt sind, anderen Sicherheitsanforderungen. Ich könnte noch zahlreiche weitere Beispiele anführen, und ich habe für meine Fraktion eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, die eine Lösung für einige dieser Probleme anstreben. An die Adresse der Kommission gerichtet, würde ich sagen, dass wir die demokratische Legitimation der Entscheidungsfindung nur dann garantieren können, wenn sich unsere Bürger darauf verlassen können, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen. Wenn wir auch weiterhin undifferenzierte Einheitsregelungen beschließen, die die Besonderheiten einzelner Länder und Regionen außer Acht lassen, dann stoßen wir die Bürger möglicherweise vor den Kopf. Wir haben gerade eine lange Kampagne zum Volksentscheid in Irland mit einem positiven Ergebnis für den Vertrag von Nizza abgeschlossen, und eines der wichtigsten Themen war dabei das Gefühl der Machtlosigkeit und der Distanz. Es ist unsere Aufgabe als Gesetzgeber, die Bürger einzubeziehen und ihre Alltagssorgen im Auge zu behalten. Abschließend möchte ich beiden Berichterstatterinnen gratulieren. 2-018 Blokland (EDD). – (NL) Herr Präsident! Jedes menschliche Leben ist einzigartig und wertvoll, weil es von Gott gegeben ist. Deshalb müssen wir jedem Leben von der Wiege bis zur Bahre bestmöglichen Schutz und Fürsorge angedeihen lassen. Ein reibungsloser Binnenmarkt für Arzneimittel wird diesem ehrgeizigen Streben gerecht. Für unsere Fraktion ist es besonders wichtig, dass Europa keine Hemmnisse errichtet, die die Funktionsweise des Arzneimittelmarkts beeinträchtigen könnten. Unserer Meinung nach muss der Arzneimittelhersteller deshalb nach wie vor zwischen dem zentralen und dem dezentralen Zulassungsverfahren 22/10/2002 für Arzneimittel wählen können. Durch eine obligatorische zentrale Zulassung wird die erforderliche Flexibilität bei regionalen Erzeugnissen eingeschränkt, wandern Wissenschaftler von den nationalen Zulassungsbehörden ab und kann für die kleinen und mittleren Unternehmen eine nicht zu überwindende finanzielle Hürde für das Inverkehrbringen bestimmter Erzeugnisse entstehen. Darüber hinaus befürworten wir eine intensivierte Forschungstätigkeit zu den Auswirkungen von Arzneimitteln auf Kinder. Bis zum heutigen Tage wird ein Großteil der Arzneimittel, die zur Behandlung von Kindern eingesetzt werden, ausschließlich an Erwachsenen getestet, obgleich sich Kinder und Erwachsene doch augenscheinlich in ihrem Stoffwechsel, der notwendigen Dosierung und der Art der Verabreichung unterscheiden. Schließlich sind wir gegen die Zulassung von Werbung für Arzneimittel, weil dies einen unnötig erhöhten Arzneimittelverbrauch bedingen kann. Allerdings treten wir für eine umfassende Unterrichtung der Patienten ein. Mit Spannung erwarten wir deshalb die Ergebnisse des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Versuchslaufs mit aktiver Mitteilung von Informationen an die Patienten. 2-019 Schleicher (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es heute mit einer umfassenden neuen Regelung des gesamten Arzneimittelrechts in Europa zu tun. Dies hat Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrie aller Größenordnungen und damit auf viele Arbeitsplätze. Aber es betrifft natürlich auch den gesamten Handel, die Apotheker und schließlich die Patienten. Dieses Mammutwerk ist unter anderem ein Ergebnis der neuen Strategie der Kommission, die sie nun schon seit einigen Jahren verfolgt. Unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung und Straffung des Gemeinschaftsrechts soll der Umfang der gemeinschaftlichen Gesetzgebung von derzeit über 80 000 Seiten reduziert werden. Bei dieser Neufassung wird ein einziger Akt erlassen, mit dem die gewünschten inhaltlichen Änderungen eingearbeitet und die verbliebenen Bestimmungen dann kodifiziert werden. Die Schwierigkeit dieses Unterfangens dokumentieren nicht nur die zahlreichen Änderungsanträge, die schon im zuständigen Ausschuss und jetzt wieder im Plenum vorliegen. Ich habe größte Hochachtung vor der immensen Arbeit, die die Kommission, aber auch unsere beiden Berichterstatterinnen, Frau Grossetête und Frau Müller, geleistet haben. Aber ich bin insgesamt recht besorgt, dass möglicherweise der Überblick ein wenig verloren geht und scheinbar weniger wichtige Dinge vielleicht liegen bleiben. Deshalb möchte ich das Augenmerk auf die homöopathischen Arzneimittel lenken, nicht nur für Menschen, sondern auch für Tiere, und würde bitten, dass diese Änderungsanträge auch unterstützt werden. 22/10/2002 Das Europäische Parlament ist Mitgesetzgeber, und wir müssen darauf achten, dass sorgfältig gearbeitet wird. In der ersten Lesung haben wir noch viele Chancen, aber wir müssen uns auch Möglichkeiten für die zweite Lesung offen halten. Deshalb bitte ich um Unterstützung, aber ich bitte auch den Rechtsdienst und unsere Berichterstatterinnen, das Endergebnis dahingehend zu überprüfen, ob es kohärent ist. Ob aber diese pharmazeutische Gesetzgebung im Ergebnis durch eine verringerte sprachliche Komplexität für Mitgliedstaaten und Akteure leichter anwendbar wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich danke allen, die sich beteiligt haben, und hoffe, dass uns das große Werk gelingt. 2-020 Whitehead (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte in der Kürze der Zeit zwei Punkte ansprechen, die sich beide auf Tierarzneimittel beziehen. Aufgrund der großen Komplexität der Situation in Bezug auf humanmedizinische Substanzen werden die Tierarzneimittel bei diesen Aussprachen stets etwas stiefmütterlich behandelt. Warnen möchte ich zunächst vor den von der Kommission nach Artikel 67 eingereichten Vorschlägen, denen zufolge sämtliche Tierarzneimittel, die für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind, nur auf Rezept abgegeben werden sollten. Einige Mitgliedstaaten, zu denen auch mein Heimatland gehört, verfügen über ein bewährtes Abgabesystem, das es gestattet, Medikamente, für deren sichere und wirksame Verabreichung die Hinzuziehung eines Tierarztes nicht für erforderlich gehalten wird, auch ohne tierärztliches Rezept abzugeben. Ich verstehe, weshalb einige Fachverbände in einigen Mitgliedstaaten ein solches Vorgehen ablehnen, doch dieses System hat sich in Irland wie auch im Vereinigten Königreich seit vielen Jahren bewährt. Angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Union dürfte ein Übergang zu einem zentralisierten System, das für Medikamente, die derzeit in Ländern wie dem Vereinigten Königreich durch qualifizierte Personen abgegeben werden können, die Rezeptpflicht einführt, eine Vielzahl unterschiedlichster Probleme hervorrufen. Deshalb empfehle ich dem Haus Änderungsantrag 43. Mein zweiter und letzter Punkt betrifft die von der Kommission vorgeschlagenen zentralisierten Verfahren. Dabei setzt sich der Ausschuss im Falle der Humanarzneimittel für ein flexibleres System ein, ohne für die Tierarzneimittel Gleiches zu tun. Das sollten wir korrigieren, und durch Änderungsantrag 171 ist dies auch möglich. Ich möchte abschließend feststellen, dass ich den Vorschlag der Kommission, das Fünfjahresverlängerungsverfahren für die Vermarktungsgenehmigung abzuschaffen, für einen Fehler halte. Diese Sicherheitsvorkehrung sollten wir beibehalten. 2-021 15 Thors (ELDR). (SV) Sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Berichterstatter! Ich möchte unseren Berichterstattern für ihre intensive Arbeit an einem recht schwer zu durchdringenden Thema danken. Normalerweise spreche ich den Berichterstattern eigentlich keinen Dank aus. In diesem Fall gibt es jedoch Anlass dazu, denn es ist äußerst schwer, dieses große Gebiet zu beherrschen. Wir wissen alle, dass die Kosten für Arzneimittel in vielen Mitgliedstaaten den am schnellsten wachsenden Kostenanteil im Gesundheitswesen ausmachen. In einigen Ländern besteht bei der Finanzierung von Medikamenten ein recht großes Defizit. Meiner Ansicht nach war es deshalb wichtig, die Gesundheitsminister in dieser Frage einzubeziehen, ehe der Rat im Interesse einer Effizienzverbesserung umstrukturiert wurde. Ich hoffe, sie werden auch in Zukunft einbezogen werden. Normalerweise reagiere ich auch äußerst skeptisch, wenn das Parlament weitere Berichte von der Kommission fordert. In diesem Fall ist es meines Erachtens jedoch von großer Bedeutung, dass die Kommission auch die Entwicklung der Arzneimittelpreise und die dabei bestehenden Unterschiede in den einzelnen Ländern verfolgt. Das kann uns wertvolle Informationen über verschiedene Begrenzungen geben. Ich unterstütze die Aussagen meines Kollegen Maaten zum Zugang zu Informationen sowie die Erklärung des Kommissionsmitglieds, es handele sich hier nicht um Werbung, sondern um den Zugang zu Information. Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass die Ärzte auf völlig unzureichende Weise informiert oder anderweitig unterstützt werden. Durch kontrollierte Informationen können wir auch besser ermitteln, wie viel Geld in diesem Sektor ausgegeben wird, was ich für wichtig halte. Meiner Meinung nach ist eines der größten Probleme, das auch von vielen Änderungsanträgen aufgegriffen wird, die so genannte finanzierte Forschung. Es gibt außerdem recht viele seriöse Zeitungen, die ihre Seiten dafür zur Verfügung gestellt haben. Schließlich möchte ich mich Herrn Rod anschließen und meiner Freude Ausdruck geben, dass auch die Umweltauswirkungen der Medikamente Beachtung finden sollen. Hier geht es nicht darum, Arzneimittel zu behindern, sondern um die Bewertung der positiven Auswirkungen im Verhältnis zu anderen. 2-022 Ainardi (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, das Hauptziel der von der Kommission vorgelegten Verordnungs- und Richtlinienvorschläge besteht allem Anschein nach in einer Verstärkung der kurzfristigen Wettbewerbsfähigkeit der Pharmaunternehmen. So wird insbesondere vorgeschlagen, die Schutzdauer für klinische Unterlagen zu verlängern, das Verfahren der Genehmigung für das Inverkehrbringen flexibler zu 16 22/10/2002 handhaben und zu beschleunigen und vor allem das Verbot für Pharmaunternehmen, für verschreibungspflichtige Medikamente in der Öffentlichkeit zu werben, aufzuheben. jedoch ermöglicht werden, ihre Erzeugnisse in NichtEU-Ländern abzusetzen. Diesen zumeist ärmeren Ländern wäre mit diesen preisgünstigeren Arzneimitteln gedient. Hier wird uns im Grunde das Beispiel der USA vorgeschlagen, wo dieses Verbot bereits 1997 abgeschafft wurde. In diesen auf einem rein kommerziellen Ansatz beruhenden Vorschlägen werden Medikamente als gewöhnliche Konsumerzeugnisse, ja fast wie normale Waren betrachtet. Dieses Vorgehen steht mit im Einklang mit dem Konzept, das sich in den internationalen Handelsverhandlungen immer stärker abzeichnet, nach dem das Gesundheits- und das Bildungswesen im Rahmen der Liberalisierung der Dienstleistungen den Marktgesetzen unterworfen werden sollen. Zur großen Freude meiner Fraktion wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Zulassung von Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel für Aids, Asthma und Diabetes im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik abgeschmettert. Dennoch hat die Fraktion der Liberalen diesen unsinnigen Vorschlag erneut vorgelegt. In den USA ist die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel seit 5 Jahren freigegeben. Die Verkaufszahlen sind um 80 % gestiegen, zugegebenermaßen nicht nur durch Reklame, aber trotzdem. Der Gesundheitszustand der USamerikanischen Bevölkerung hat sich dadurch nicht verbessert. Die Gewinne der Pharmaindustrie sind allerdings in die Höhe geschnellt. Angesichts dieser gefährlichen Entwicklung haben sich auf europäischer Ebene Verbraucherverbände, Familienorganisationen, Patientenverbände, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Krankenversicherer zusammengeschlossen, und diese Vereinigung mit der Bezeichnung „Europe et médicaments“ hat bei den europäischen Instanzen und den Regierungen Informations- und Aufklärungsarbeit geleistet. Diese Aktion, welche auch dazu beigetragen hat, unsere Kenntnisse über die wirtschaftlichen, politischen und ethischen Implikationen dieser Problematik zu verbessern, hat Erfolge gezeitigt. So sind durch die Mehrheit der Mitglieder des Umweltausschusses Berichte angenommen worden, die von der Haltung der Kommission abweichen. Besonders erfreut bin ich darüber, dass in diesen Berichten die Werbung für Arzneimittel abgelehnt wird. Meine Fraktion wird sich in Verbindung mit der Vereinigung „Europe et médicaments“ weiter dafür einsetzen, dass in der Europäischen Union eine verantwortungsvolle Politik im Dienste der Volksgesundheit, des therapeutischen Fortschritts und des Verbraucherschutzes betrieben wird. Dazu müssten im europäischen System der Arzneimittelregulierung drei Faktoren verstärkt werden: die Harmonisierung unter den Ländern zur Gewährleistung einer Qualitätsbewertung und -überwachung, die Unabhängigkeit der für Arzneimittel zuständigen Institutionen sowie die Transparenz des Systems für alle. 2-023 de Roo (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident! Wir bevorzugen das zentralisierte Verfahren. Arzneimittel müssen für sämtliche Europäer zugänglich sein, zumal nach der Erweiterung. Die 500 vorliegenden Änderungsanträge sind auf die einzelnen Lobbys zurückzuführen und zeugen insbesondere von dem Konflikt zwischen neuen Arzneimitteln und Generika. Ich begrüße den erzielten Kompromiss, der einen Schutz von 8 Jahren vorsieht. Dem zehnjährigen Schutz von neuen Arzneimitteln im Binnenmarkt kann ich gerade noch zustimmen. Den Herstellern von Generika sollte es Die Patienten brauchen dringend mehr Informationen, aber nur dann, wenn sie danach fragen. Gegenwärtig müssen sie mit US-Websites vorlieb nehmen. Über das Internet und Telefonhilfsdienste sollten Patienten imstande sein, sich selbst Informationen zu Arzneimitteln in ihrer Muttersprache zu verschaffen. Die erneute Beurteilung von Arzneimitteln nach fünf Jahren ist derzeit eine reine Formsache. Meine Fraktion würde gerne ein verbessertes Neubeurteilungsverfahren sehen, eine Neubeurteilung mit Inhalt. Hat ein Arzneimittel einen zusätzlichen Nutzen? Die pharmazeutische Industrie lehnt dies entschieden ab. Gleichwohl möchte ich wiederholen, dass nicht die Wirtschaftsinteressen, sondern die Gesundheitsversorgung im Vordergrund stehen sollten. Bei Arzneimitteln handelt es sich oft um toxische Substanzen. Wenn sie den Körper verlassen, sind sie häufig noch immer toxisch, auch für die Umwelt. Deshalb ist meine Fraktion sehr erfreut, dass bei der Bewertung neuer Arzneimittel jetzt auch der Umweltaspekt in Betracht gezogen wird. Die Europäische Kommission hat sich hier einen gewaltigen Schnitzer geleistet. Liegt es daran, weil hierfür die Generaldirektion Industrie verantwortlich zeichnet? 2-024 Farage (EDD). – (EN) Herr Präsident, dies ist ein Bereich, in dem wir im Verlaufe der Jahre umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben, insbesondere was die phosphororganischen Pestizide betrifft, wie sie beispielsweise zur Schafdesinfektion und für eine Vielzahl anderer Anwendungsgebiete verwendet werden. Unsere Erfahrungen besagen, dass ein für alle gleichermaßen geltendes Zulassungssystem insofern falsche Sicherheitsgarantien bietet, als sich mittels Prognosetests niemals der volle Umfang toxischer Wirkungen und potenzieller gesundheitlicher Gefahren für Mensch oder Tier ermitteln lässt. Der Schlüssel zur Sicherheit liegt daher in einer wirksamen Überwachung nach erteilter Zulassung, die empfindlich genug ist, um negative Reaktionen rasch aufzudecken und ebenso 22/10/2002 rasch wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dazu bedarf es in jedem Mitgliedstaat effektiver administrativer und medizinischer Systeme einschließlich von Diagnosesystemen. Auch hier besagen unsere Erfahrungen, dass diese Systeme keinesfalls den Anforderungen entsprechen. Wir halten es daher für sinnvoller, unsere Anstrengungen auf diesen Bereich zu konzentrieren, anstatt einen ohnehin schon sehr komplexen Kodex noch auszubauen. 2-025 Oomen-Ruijten (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Das Problem der erheblich voneinander abweichenden Arzneimittelpolitik unserer Mitgliedstaaten lösen wir heute nicht. Gleichwohl vollziehen wir dort einen Schritt in die richtige Richtung, wo es um mehr Harmonisierung bei der Registrierung und bei den Bedingungen für das Inverkehrbringen der Arzneimittel, insbesondere bei den Generika, geht. Die Marktzulassung für die Mitgliedstaaten liegt allerdings nach wie vor im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Ein wichtiges Thema der heutigen Diskussion ist der Zusammenhang zwischen dem Originalarzneimittel und dem Generikum, das nach Ablauf des Patents und des Datenschutzes in Verkehr gebracht wird. Ein wackeliger Kompromiss liegt vor, zu dem ich noch einen besser formulierten Änderungsantrag eingebracht habe. Obgleich ich dafür die Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen erbitte, unterstütze ich den Kompromiss. Bei dieser Gelegenheit sei übrigens auch davor gewarnt, dass das zügigere Inverkehrbringen eines Generikums nicht automatisch zu niedrigeren Kosten führt. In den Niederlanden beispielsweise stelle ich fest, dass der Preis eines Generikums über dem in zahlreichen anderen Mitgliedstaaten geltenden Preis für ein Markenarzneimittel, also ein Originalarzneimittel, liegt. Gestatten Sie mir ferner eine Bemerkung zur Preispolitik. Obwohl wir jetzt abermals mehr Aufmerksamkeit für Transparenz fordern, ist es frustrierend – und das sage ich auch an die Adresse der Berichterstatter von 1989 –, dass die Transparenzrichtlinie nicht umgesetzt, nicht ausgestaltet wird. Es gibt erhebliche Unstimmigkeiten, die wir heute nicht aus der Welt schaffen. Ich finde es lächerlich, wenn Arzneimittel aus den Niederlanden, wo der Verbraucher derart hohe Preise für Generika zahlen muss, anschließend durch Parallelexport in andere Mitgliedstaaten gelangen. Damit muss Schluss sein. Schließlich halte ich nichts von Werbung. Allerdings bin ich für unter Selbstkontrolle stehende Informationen, die im Web zugänglich sind. Ob diese Informationen nun von den nationalen Agenturen oder der Industrie selbst stammen, ist solange unerheblich, wie die Selbstkontrolle gewährleistet ist. Ein mündiger Verbraucher sollte nicht auf US-amerikanischen Websites Rat suchen müssen, sondern auch in Europa Zugang zu diesen Informationen haben. Ich darf Sie bitten, meine diesbezüglichen Änderungsanträge noch einmal gründlich zu überdenken. 17 (Beifall) 2-026 Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der pharmazeutischen Industrie geht es gut. Über einen langen Zeitraum erzielt sie hohe Gewinne. Um die Gesundheitsbudgets ist es leider nicht so rosig bestellt. In den meisten Mitgliedstaaten steigen die Ausgaben für Arzneimittel. Die Entwicklung von Arzneimitteln kommt ebenfalls nicht voran. In Europa gibt es kaum echte Innovation und, schlimmer noch, die Entwicklung von Arzneimitteln zur Bewältigung der weltweiten Gesundheitskrise bleibt erheblich zurück. Obgleich diese Situation höchst unbefriedigend ist, können wir mit der Novellierung der Pharmagesetzgebung Schritte in die richtige Richtung setzen. Erstens sollten wir eine vernünftige Preispolitik verfolgen. Der Arzneimittelpreis wird auf nationaler Ebene festgesetzt. Die Preise für Arzneimittel weichen derzeit in den EU-Mitgliedstaaten stark voneinander ab. Bei neuen Arzneimitteln sollte die Kommission eine Richtschnur auf der Grundlage der Entwicklungskosten festlegen. Zahlreiche Länder wollen bei den Gesundheitsausgaben sparen, indem sie die Selbstbeteiligung der Patienten an den Arzneimittelkosten anheben. Das ist nicht akzeptabel. Anstelle eines Anstiegs der Eigenbeteiligung für die Patienten sollten Einsparungen nämlich durch gemeinsame und gezieltere Verhandlungen mit der Industrie angestrebt werden. Zweitens dürfen die Rechtsvorschriften die Innovation nicht hemmen, sondern vielmehr fördern. Die Industrie möchte dies über einen längeren Datenschutz erreichen, das aber bietet keine Garantie für Innovation. Ganz im Gegenteil, in den Vereinigten Staaten gibt es trotz kürzerer Schutzzeiten mehr Innovation. Wir müssen Innovation anregen, indem wir den zusätzlichen therapeutischen Nutzen herausstellen, vor allem auch Führungsqualitäten an den Tag legen und auf dem Gebiet der Forschung selbst Fragen aufwerfen. Im Laufe der Preisverhandlungen können Vereinbarungen über das Forschungsprogramm getroffen werden. Gute Preise im Tausch gegen Investitionen in weltweit benötigte Arzneimittel, damit machen wir einen Schritt nach vorn. Drittens müssen wir Vorkehrungen für die Herstellung von Generika für lebenswichtige Arzneimittel treffen, die noch Patentschutz genießen, in Entwicklungsländern aber unbezahlbar sind. Dies sollte nur für Arzneimittel für Länder gelten, die selbst noch nicht über die Produktionskapazität verfügen. In Doha sind wesentliche Maßnahmen eingeleitet worden, damit Arzneimittel in Entwicklungsländern erschwinglicher werden. Jetzt fehlt uns nur noch ein kleiner, aber bedeutsamer Schritt. Schließlich müssen wir an dem Verbot für Arzneimittelwerbung unbeirrt festhalten. Die Zulassung von direkten Informationen oder von Werbung, die auf Patienten abzielt, bringt uns nicht voran. Schon jetzt gibt 18 die Pharmaindustrie Unsummen für das Marketing aus. Noch mehr Marketing verteuert Arzneimittel unnötig. Nicht minder wichtig ist das Argument, dass wir die Industrie davon abhalten müssen, gesunden Menschen Krankheiten einzureden. Wir können auf andere Weise sicherstellen, dass die Patienten gut informiert werden. Zum Abschluss noch ein Wort des Dankes an Frau Grossetête und insbesondere an Frau Müller für all ihre komplizierte Arbeit. Ihre Anstrengungen für eine verbesserte Abstimmung der Arzneimittel auf Kinder und Frauen unterstütze ich ebenso uneingeschränkt wie ihr Plädoyer für ein europäisches Vorgehen, für das ihnen ebenfalls mein Dank gebührt. 22/10/2002 Mut gehabt hat, sich an ein bedeutendes praktisches Problem heranzuwagen, das – ob man will oder nicht – unbedingt geklärt werden muss. Die frei zugänglichen medizinischen Informationen im Internet unterliegen gegenwärtig keinerlei Kontrolle, was schädliche Folgen haben kann, wie Kommissar Liikanen zu Beginn dieser Aussprache darlegte. Und zweitens weil eine korrekte Information – darauf muss wohl verwiesen werden – nicht gleich Werbung sein muss und weil die von bestimmten Leuten bewusst unterhaltene Gleichsetzung von einer eingeschränkten Sicht zeugt und irreführend ist. Es war daher erforderlich, den Text der Kommission zu präzisieren und zu konkretisieren, was Frau Grossetête versucht hat, aber nicht, ihn gänzlich zu streichen. 2-027 Ries (ELDR). – (FR) Herr Präsident, auch ich möchte den Dienststellen von Kommissar Liikanen, vor allem aber Frau Grossetête und Frau Müller für die ausgezeichnete Arbeit an einem der wichtigsten Dossiers dieser Legislaturperiode im Gesundheitsbereich danken. Da das Wesentliche bereits gesagt ist, werde ich mich auf die noch bestehenden Reibungspunkte beschränken. Was zunächst die Europäische Agentur für die Bewertung von Arzneimitteln in London betrifft, so halte ich es für wichtig, auf die wesentliche Rolle zu verweisen, welche diese Agentur seit sieben Jahren spielt und die mit Blick auf die bevorstehende Erweiterung sowie im Interesse einer besseren Funktionsweise des Binnenmarkts auf alle Arzneimittel, die auf neuen Wirkstoffen beruhen, ausgedehnt werden sollte. Daher lehnt die liberale Fraktion den im Bericht von Frau Müller enthaltenen Änderungsantrag 136 nachdrücklich ab. Was den Unterlagenschutz betrifft, so bin ich mit dem im Ausschuss mit 8 + 2 angenommenen Kompromiss, der einen Ausgleich zwischen den Anforderungen schafft, vollkommen einverstanden. Aus welchem Grund? Weil niemand eine direkte und eindeutige Verbindung zwischen dem Schutz des gewerblichen Eigentums und dem Erfolg der Generika hat nachweisen können. Die Beispiele Deutschlands und des Vereinigten Königreichs, in denen bei einem konsequenten zehnjährigen Unterlagenschutz die Generika 20 % Marktanteil aufweisen, verdeutlichen dies in augenfälliger Weise. Wenn man Entwicklung und Forschung angreift, dann irrt man sich in der Zielrichtung und gefährdet die eigentlichen Grundlagen des Gesundheitsschutzes. Meiner Meinung nach wäre es ehrlicher, den realen Einfluss einer auf Anreize im Bereich der Preise und Rückzahlungen setzenden Politik auf die Entwicklung der Generika und parallel dazu einer pädagogischen Aktion der Gesundheitsberufe in Richtung ihrer Patienten anzuerkennen, womit ich mit den Argumenten von Frau Oomen-Ruijten übereinstimme. Was die Patienteninformationen betrifft, so gehöre ich zu den Abgeordneten, welche sich nicht mit dem im Ausschuss erzielten Abstimmungsergebnis zufrieden geben. Erstens weil die Europäische Kommission den Schließlich – und das ist das Wichtigste, wie die Berichterstatterinnen deutlich gemacht haben – kommt es darauf an, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den wesentlichen Prioritäten der öffentlichen Gesundheit und denen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des pharmazeutischen Sektors und damit der Forschung in Europa sowie der Vollendung unseres Binnenmarktes zu wahren. (Beifall von rechts) 2-028 Bordes (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, dieser Bericht geht von Standpunkt der Verteidigung der Interessen der Pharmaindustrie aus. Doch die Jagd nach Profit ist unvereinbar mit der Verteidigung der öffentlichen Gesundheit. Wenn man die öffentliche Gesundheit verteidigen will, dann muss man die Interessen der Gesellschaft in den Vordergrund stellen und die Gesundheit aller Menschen, ob zahlungsfähig oder nicht, in Betracht ziehen. Die pharmazeutische Industrie hingegen interessiert sich nur für diejenigen, die zahlen können. Aus diesem Grunde ist sie bestrebt, möglichst rasch Medikamente herauszubringen, an denen sie viel verdient. Sie setzen auf, wie es in ihrem Jargon heißt, Block-busters, die über eine Milliarde Dollar im Jahr einbringen. Doch wenn es im Stadium der Forschung und der Kontrollen schnell gehen muss, damit rascher Profite gemacht werden können, dann geht das unweigerlich auf Kosten der Sicherheit und der Gesundheit der Kranken, ganz zu schweigen von den Arbeitnehmern dieser Unternehmen. Ich möchte im Übrigen auch eine weitere Folge der Jagd nach Profit anprangern: den Arbeitsplatzabbau bis hin in den Forschungssektor. Dies trifft gegenwärtig auf den Pharmakonzern Aventis zu, der weltweit 10 000 Arbeitsplätze abbaut und Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen in mehreren Ländern schließt. Sie sprechen von Transparenz. Doch die Pharmaindustrie hat ihre Gewinnmargen immer geheim gehalten, die schon aufgrund der Tatsache, dass sie von der Sozialversicherung garantiert werden, zu den höchsten gehören. 22/10/2002 Man malt uns aus, wie schlimm es wäre, wenn Terroristen ganze Bevölkerungsgruppen mit Pocken verseuchen würden und es wären nicht genügend Medikamente zu deren Behandlung verfügbar. Das ist sicher so, doch dieses Katastrophenszenario ist bereits Wirklichkeit. Tagtäglich sterben Kinder an Krankheiten, die heilbar sind, wie den Masern, und gegen die es Medikamente gibt. Dafür ist die Profitgier der großen Pharmaunternehmen zusammen mit dem geheimen Einverständnis der Regierungen verantwortlich. 2-029 Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen aus eigener Erfahrung, dass es in der Europäischen Union keinen wirklichen Binnenmarkt für Pharmazeutika gibt. Wir haben Preisunterschiede zwischen Belgien und Deutschland von bis zu 400 %, und das lässt sich nicht durch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze erklären! Ich habe die Befürchtung, dass wir uns bei diesen Berichten zu sehr auf die Zulassung konzentrieren. Ich hoffe aber, dass die Transparenz, die wir hier angemahnt haben und einfordern, auch dazu führt, dass es künftig für die Verbraucher besser nachvollziehbar ist, warum es zu diesen großen Preisunterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten kommt. Es geht nicht an, dass wir einen europäischen Binnenmarkt haben, der für die Pharmaindustrie offensichtlich so nicht gilt. Ich hoffe, dass die Transparenz auch deutlicher macht, wie die Verflechtung zwischen der öffentlichen Forschung und der Industrieforschung aussieht, dass über die Datenbanken künftig auch deutlicher wird, wer an bestimmten klinischen Tests mitgewirkt hat und in welchem Umfang öffentliche Studien finanziert werden. Auch ich freue mich, dass es uns gelungen ist, die Werbung außen vorzulassen, denn das hätte nur dazu geführt, dass bei den Patienten Erwartungen geschürt werden, die nicht erfüllt werden können. Es geht um bessere und preisgünstigere Produkte anstatt um mehr Werbung! 2-030 Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Liikanen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schätze außerordentlich die Tatsache, dass Frau Grossetête in ihren Änderungsanträgen zum wiederholten Male die Aspekte der Volksgesundheit und -sicherheit in den Vordergrund gerückt hat. Es sind dies jene Dinge, zu deren Schutz Arzneimittel ursprünglich einmal gedacht waren. Diese kurzen Bemerkungen sind nicht vergebens. Auch wenn Arzneimittel in den Händen des Einen oder Anderen zu einem Wert an sich, zum Selbstzweck geworden sind, der sich gegenüber dem eigentlichen Ziel ins Gegenteil verkehrt hat, so stellt doch der von Frau Grossetête vertretene Ansatz eine Rückkehr zur Disziplin dar, die sehr zu begrüßen ist. Ich wünsche mir in der Tat, dass dieser Geist in der vorliegenden Richtlinie bis zu ihrer endgültigen Verabschiedung erhalten bleiben möge. 19 Auch Änderungsantrag 16 zur Ausweisung der einzelnen Bestandteile von generischen Arzneimitteln ist sinnvoll, da dies zu einem vernünftigeren Einsatz dieser Mittel führen wird, der so genannten generischen Substitution. Worum es hier geht, ist die vernünftige Verwendung von Arzneimitteln sowie die Ausnutzung der Preispotenziale in den öffentlichen Systemen zur Substitution von Arzneimitteln nach dem Erlöschen von Patentrechten für medizinische Produkte. Auch die Eigenanteile der Patienten verringern sich, wenn dazu übergegangen wird, Arzneimittel zu verschreiben, die den Originalmedikamenten ähnlich, jedoch billiger als diese sind. Die Förderung der Verwendung von Generika entspricht voll und ganz den arzneimittelund gesundheitspolitischen Zielen der Europäischen Union. Zu diesen Zielen zählt im Übrigen auch die Einführung neuer Arzneimittel, die von ihrem therapeutischen Wert her als wichtig für solche Patienten angesehen werden, die auf diese angewiesen sind. Diese Medikamente unterliegen Patentrechten und sind in der Regel teuer. Die Erfahrungen in meinem Heimatland Finnland sowie in vielen anderen Ländern zeigen, dass sich die Verschreibungspraxis bei Arzneimitteln nicht in ausreichendem Maße in Richtung auf alternative Medizinprodukte bzw. alternative Importmedikamente verändert, solange man die Entwicklung nicht mit staatlichen Mitteln, d. h. im Wege der Gesetzgebung, steuert. Solche Steuerungsinstrumente sind beispielsweise Referenzpreissysteme, Arzneimittelbudgets für Ärzte und die generische Substitution. Ich möchte außerdem jenen Kollegen danken, die Änderungsantrag 95 eingebracht haben, welcher die Hersteller von Arzneimitteln verpflichtet, die Medikamente in ausreichenden Mengen an die Großhändler zu liefern. Lieferbeschränkungen, wie sie von einigen pharmazeutischen Unternehmen praktiziert werden, verursachen Schwierigkeiten auf Seiten der Arzneimittelgroßhändler und letzten Endes auch bei den Patienten. 2-031 De Keyser (PSE). – (FR) Herr Präsident, die uns heute vorliegenden Berichte von Frau Grossetête und Frau Müller gehen beide von einem impliziten, doch grundlegenden Postulat aus: Arzneimittel sind keine gewöhnlichen Erzeugnisse, denn sie dienen der Gesundheit und diese ist nicht verhandelbar. Ich weiß nicht, ob es sich dabei um ein göttliches Recht handelt, wie gesagt wurde, doch auf jeden Fall ist es ein unveräußerliches Recht. Abgesehen davon ist den beiden Berichterstatterinnen das schier Unmögliche gelungen – oder zumindest nahezu: nämlich erstens die Interessen des Patienten im Hinblick auf unabhängige Information, Sicherheit und raschen Zugang zu Generika miteinander zu vereinbaren, auch wenn man hier meiner Meinung nach sicherlich noch weiter hätte gehen können. Doch sind die dazu erreichten Kompromisse immer noch zufrieden 20 stellend. Zweitens einen Beitrag zur Eindämmung der Kosten der Krankenkassen zu leisten, denn wenn die Gesundheit auch nicht verhandelbar ist, so hat sie doch einen Preis, der aufgrund der medizinischen und pharmazeutischen Fortschritte sowie der Bevölkerungsalterung ständig steigt. Drittens – und dies ist nicht zu vernachlässigen – die Interessen der Pharmaunternehmen zu wahren, deren Anliegen hinsichtlich der Exklusivität der Daten sowie der Forschungsaufwendungen berücksichtigt worden sind. Meiner Meinung nach wird ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden, denn mir ist bewusst, dass wir über diese auch die Arbeitsplätze verteidigen, die in diesen Unternehmen angesiedelt sind. Die im Umweltausschuss erreichten Kompromisse widerspiegeln deutlich die Besonderheiten des europäischen Sozialmodells, mit dem versucht wird, die soziale Komponente mit der Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Besonders erfreut bin ich über die Ablehnung jeder Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, was deren besonderen Charakter noch stärker betont und einem unbegründeten explosionsartigen Anstieg ihres Verbrauchs vorbeugt. Es verbleiben noch zwei strittige Punkte, die der Aufmerksamkeit bedürften, denn sie sind eher wissenschaftlicher Natur. Der Erste betrifft die fünfjährliche Erneuerung der Genehmigung für das Inverkehrbringen des Medikaments, die immer noch nicht geregelt ist. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit wie z. B. das Thalidomid, zeigen jedoch, dass ein Medikament nach fünf Jahren durchaus noch Nebenwirkungen aufweisen kann. Zudem entwickelt sich die Medizin so schnell, dass sich die Behandlung einer bestimmten Krankheit rasch ändern kann. Diese Problematik kann nicht allein mit der gleichwohl sehr bedeutsamen Pharmakovigilanz geregelt werden. Der zweite Punkt ist die Idee des therapeutischen Mehrwerts eines neuen Medikaments. Diese einfache Idee, die sich deutlich vom Kosten-Nutzen-Verhältnis unterscheidet, müsste immerhin von den Forschern der pharmazeutischen Industrie verstanden werden. Denn was nützt eine Innovation, wenn sie keinen Vorteil in therapeutischer Hinsicht erbringt? Wenn wir akzeptieren, dass die pharmazeutische Industrie ihre Forschungsaufwendungen in den Preis ihres Erzeugnisses einbezieht, dann kann man erwarten, dass sie dies unter Berücksichtigung der gängigsten wissenschaftlichen Kriterien tut. 22/10/2002 es falsch, Nahrungsergänzungsmittel und die Reformhäuser, die sie verkaufen, mit noch mehr überflüssigen Auflagen zu belegen. Viele glauben an den Nutzen dieser Erzeugnisse, und zumindest sind sie unschädlich. In Bezug auf homöopathische Mittel vertrete ich denselben Standpunkt. Wir haben heute mehr Patienten, die besser informiert sind als je zuvor – das ist eine gute Sache. Ich möchte, dass die Bürger Zugang zu objektiven Informationen über Medikamente und Behandlungsarten haben. Das ist jedoch grundsätzlich von der Direktwerbung für Medikamente zu unterscheiden, die nicht zu einer besseren Information der Öffentlichkeit, sondern dank der Marketingmethoden, wie wir sie von Gebrauchtwagenhändlern kennen, nur zu mehr Verwirrung führen würde. 2-033 VORSITZ: GIORGOS DIMITRAKOPOULOS Vizepräsident 2-034 Schnellhardt (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mein Kompliment den beiden Berichterstatterinnen für ihre ausgezeichnete Arbeit. Ich glaube, dass die Vorschläge eine gute Grundlage sind, damit der Binnenmarkt für Arzneimittel sowohl für Human- als auch für Tierarzneimittel funktioniert. Binnenmarkt definiert sich bei mir nicht über die Preisstabilität, sondern über die Preisgleichheit; das ist ganz etwas anderes und hat mit dem Binnenmarkt eigentlich gar nichts zu tun. Durch diese Vorschläge wird weiterhin auch die Forschung gestärkt. Forschen lohnt sich also wieder und auch die Generikahersteller können existieren. Ich glaube auch, dass durch diese Vorschläge alle Möglichkeiten genutzt werden können, um die Gesundheit der Bürger zu erhalten. Der Förderung der Forschung dient insbesondere die Harmonisierung des Unterlagenschutzes in der Europäischen Union, wobei gleichzeitig die Tätigkeit der Generikahersteller erleichtert werden soll. Dieses findet meine volle Zustimmung, und es sollten von den betroffenen Parteien keine weiteren Forderungen erhoben werden. Meiner Meinung nach entspricht aber die Ausweitung des zentralen Zulassungsverfahrens für Arzneimittel, wie von der Kommission im Ausschuss betrieben, nicht den genannten Grundsätzen. Das derzeitige Zulassungsverfahren auf zwei Säulen erfüllt voll und ganz die Forderungen des Binnenmarkts und garantiert eine größere Vielfalt von Medikamenten auch mit kleinen Chargen. 2-032 Davies (ELDR). – (EN) Herr Präsident, ich hege Bewunderung für die Leistungen der Wissenschaft bei der Entwicklung von nachweislich hochwirksamen Arzneimitteln. Gleichzeitig bewahre ich aber auch eine gesunde Skepsis sowohl gegenüber der pharmazeutischen Industrie als auch gegenüber einem zu starken Vertrauen in einige ihrer Produkte, von denen viele weit mehr Schaden anrichten als illegale Freizeitdrogen, die weit stärker im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stehen. Aus diesem Grunde wäre Mit dem jetzt geplanten Zwang zur Nutzung des zentralen Verfahrens bei den neuen Wirkstoffeinheiten wird der Wettbewerb zwischen den Zulassungsverfahren ausgehebelt. Wir können in der Verordnung Bearbeitungszeiten aufführen, so viele wir wollen - ohne Wettbewerb sind die Angaben Makulatur! Ich kenne sehr viele mittelständische Unternehmen, die Forschung betreiben und insbesondere im Bereich der so genannten orphan drugs oder der Tierarzneimittel forschen und entwickeln. Dort werden solche Wirkstoffe entwickelt. 22/10/2002 Dafür müsste dann in London eine Zulassung beantragt werden, und das, glaube ich, können sich diese Unternehmen weder leisten, noch können sie es umsetzen. Wir werden damit einen Abbruch dieser Forschung erreichen. Das können wir eigentlich nicht hinnehmen. Deswegen sollten wir die Änderung, die hier vorgesehen ist, nicht mittragen. 2-035 Stihler (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte den Berichterstatterinnen sowie den Schattenberichterstattern für ihre Arbeit danken. Wie viele Kollegen bereits feststellten, lassen sich pharmazeutische Produkte mit anderen Produkten nicht vergleichen. Wir müssen garantieren, dass diese Produkte sicher und wirksam sind. Deshalb meine ich, dass wir im Hinblick auf das zentralisierte Verfahren eine gewisse Flexibilität brauchen. Wir dürfen die Auswahl nicht einschränken, sondern müssen sie ebenso fördern wie die Flexibilität in Bezug auf die Zulassung. Was die Verlängerung der Genehmigung betrifft, so lehne ich den Vorschlag der Kommission ab, das Fünfjahresverlängerungsverfahren der Genehmigung für das Inverkehrbringen entsprechender Medikamente abzuschaffen und sich zur Gewährleistung der Produktsicherheit und selbst der Exklusivität ausschließlich auf eine bessere Pharmakovigilanz zu verlassen. Meiner Ansicht nach wurde ein fairer Kompromiss erzielt. Ich freue mich sehr, dass der Umweltausschuss die Verbraucherdirektwerbung abgelehnt hat. Es muss deutlich werden, dass wir alle wollen, dass die Patienten informiert sind. Wir alle wollen, dass die Patienten bewusste Entscheidungen treffen können. Dagegen kann niemand etwas einwenden. Wir dürfen jedoch keine Verhältnisse wie in den USA zulassen, wo die zehn am stärksten beworbenen Medikamente auch die zehn am meisten verkauften sind. Deshalb sind die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge, in denen ein entsprechender Bericht gefordert wird, sowie die Frage, wie mit Informationen für Patienten umgegangen wird, auch so wichtig. Was die den Patienten von der Branche bereitgestellten Informationen angeht, so reicht die Palette von ausgezeichneten Ansätzen und Partnerschaften mit Patienten bis hin zu Fällen, in denen Patientenorganisationen beschuldigt werden, der Branche als Feigenblatt zu dienen. Hier müssen wir das richtige Maß finden. Wir haben im Rahmen der Revision Gelegenheit, die Forschung zu verbessern, Arbeitsplätze zu sichern und die Bereitstellung von Produkten sowie von Informationen für die Patienten zu verbessern. Dies ist eine hochinteressante Zeit, und freue mich auf die Revision der geltenden Regelungen in zweiter Lesung. 21 nur die Überlebensrate erhöht, sondern darüber hinaus die Lebensqualität der Erkrankten wesentlich verbessert haben. Als ich vor 20 Jahren als frisch ausgebildeter Arzt zu praktizieren begann, war es üblich, die Informationen, zu denen ich in meiner Eigenschaft als Arzt Zugang hatte, vor dem Zugriff durch Unbefugte zu verschließen. Vieles hat sich seit dem verändert. Heutzutage können alle, die über einen Internetzugang und ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, sich über Behandlungsmethoden informieren und Arzneimittelinformationen abrufen. Diese Entwicklung ist positiv für das Gesundheitswesen und wird auch von den Patientenorganisationen gefordert. Sicherlich stellt sie höhere Anforderungen an die Ärzte, aber für den Arzt wird sich das beste Verhältnis zu dem Patienten einstellen, der gut informiert ist. Herr Präsident, der Versuch, die Informationen für die Patienten zu verhindern oder zu begrenzen, steht im Widerspruch zu den Grundsätzen der Transparenz innerhalb des modernen Gesundheitswesens. Abschließend noch eine Bemerkung an die Adresse von Herrn Rod und die Verts/ALE-Fraktion: Ihr Vorschlag für doppeltes Testen ist nicht nur schlecht, sondern kann sogar gefährlich sein. Die Überprüfung neuer Arzneimittel, darf nämlich nicht erst nach fünf Jahren erfolgen, sondern muss kontinuierlich vorgenommen werden. 2-037 Müller, Rosemarie (PSE). – Herr Präsident, übereinstimmend kann ich festhalten, dass die Verbesserung des Gesundheitsschutzes das wichtigste Ziel ist, aber auch dass die Forschung gefördert werden muss. Mit den Forschungsanreizen, die vorgesehen sind, stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und sichern damit die ca. 500 000 Arbeitsplätze in Europa, wir fördern aber auch die Entwicklung neuer Arzneimittel. Der vorliegende Verordnungsvorschlag und die beiden Richtlinien sind aber auch Anforderungen an die Pharmaindustrie, angesichts fast optimaler Rahmenbedingungen - der Unterlagenschutz ist nirgendwo so hoch wie in Europa - ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Die Patienten brauchen innovative neue Arzneimittel und keine Analogpräparate, die unsere Gesundheitssysteme ohne zusätzlichen Nutzen für die Patienten belasten. Das Parlament sollte meines Erachtens im weiteren Beratungsverfahren die drei Ziele hoher Gesundheitsschutz, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung der Arbeitsplätze nicht aus dem Auge verlieren. 2-036 Arvidsson (PPE-DE). (SV) Herr Präsident, die neuen, viel wirksameren Medikamente haben zu einer großen Revolution im Gesundheitswesen geführt und helfen vielen Patienten in der Tat. Ein Beispiel dafür sind die modernen Arzneimittel gegen Herzinsuffizienz, die nicht 2-038 Nisticò (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, ich möchte noch auf einige Aspekte eingehen, die ich für strategisch wichtig halte. Der Vorschlag der Kommission, einen Unterlagenschutz von 22 10 bzw. 10 Jahren plus 1 Jahr zu gewähren, muss meines Erachtens eine feste und unumstößliche Säule bleiben. Dieser Standpunkt ist sehr ausgewogen und wird es ermöglichen, dass die europäische Industrie neue Anreize und Stimuli erhält, um weiter in die Erforschung und Entwicklung wirksamerer und sicherer Arzneimittel zu investieren, und letztendlich international wettbewerbsfähig wird. Auch für die bekannten Arzneimittel ist, sofern es neue therapeutische Indikationen gibt, ein angemessener Unterlagenschutz wichtig. Wie ich bereits vorhin gesagt habe, bin ich mit dem Ansatz bezüglich der Zusammensetzung des Verwaltungsrats, der meines Erachtens nur aus Vertretern der Institutionen bestehen sollte, nicht einverstanden. Deshalb bitte ich Sie, Herr Kommissar, sich gemeinsam mit dem Rat auf eine ausgewogene Lösung für den Verwaltungsrat zu einigen, damit er unvoreingenommen, ohne Konflikte und Streitigkeiten, arbeiten kann. Ich wundere mich, wenn ich mir beispielsweise die Änderungsanträge 153 und 154 ansehe, dass in dieser Richtlinie immer noch von „traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln” die Rede ist. Ich bin der Verfasser eines anderen Berichts über pflanzliche Arzneimittel und bin deshalb gegen die Änderungsanträge 153 und 154. Hingegen begrüße ich den Vorschlag, das Verfahren der alle fünf Jahre zu erneuernden Genehmigung abzuschaffen, denn das ist eine zu hohe verwaltungsmäßige Belastung. Ich hoffe, dass wir mit Hilfe eines wirkungsvollen, EU-weit angewandten Pharmakovigilanz-Systems endlich eine kontinuierliche Überwachung durch hoch qualifizierte Personen erreichen – Europa ist reich an Fachleuten für klinische Pharmakologie –, um dafür Sorge zu tragen, dass eventuell auftretende toxische Nebenwirkungen sofort gemeldet werden. 2-039 Müller, Emilia Franziska (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Frau Grossetête und Frau Müller für ihre umfassenden Berichte. Wir stimmen morgen über das bisher größte Revisionspaket für die Gesetzgebung zu Arzneimitteln in der Europäischen Union ab. Die zentralen Ziele sind dabei: erstens die Gewährung eines hohen Gesundheitsschutzes und der rasche Zugang der Patienten zu innovativen Produkten, zweitens die Qualität, die Sicherheit und die Wirksamkeit von Arzneimitteln in Europa und drittens der weitere Abbau von bestehenden Handelshemmnissen innerhalb des Binnenmarktes. Arzneimittel müssen zweckmäßig und sachgerecht verwendet werden. Deshalb ist es unerlässlich, in den Rechtsvorschriften eine deutliche Trennung zwischen Information und Werbung festzulegen. Alle Produktinformationen müssen vor ihrer Veröffentlichung wissenschaftlich geprüft werden. Vorschriften für Arzneimittel sollen ausschließlich auf Produkte anwendbar sein, die einen therapeutischen 22/10/2002 Nutzen haben und einer therapeutischen Anwendung dienen. Überschneidungen mit dem Lebensmittelrecht müssen vermieden werden, um Rechtsunsicherheiten auszuschließen. Dabei ist eine klare Definition für Arznei- und Lebensmittel dringend erforderlich, wie in den Änderungsanträgen 11 und 18 vorgesehen. Die Leistungen der industriellen Forschung im Hinblick auf innovative therapeutische Anwendungen müssen durch einen angemessenen Unterlagenschutz für so genannte Originalprodukte anerkannt werden. Ich unterstütze aber auch Änderungsantrag 40, der bereits vorhandenen Arzneimitteln bei einer neuen Indikation einen zusätzlichen Unterlagenschutz von drei Jahren gewährt. Auch Generika, die selbstverständlich alle Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit erfüllen müssen, sollen auf dem europäischen Markt etabliert und unmittelbar nach Ablauf der Schutzfrist für das Original vermarktet werden können. Beim Zulassungsverfahren ist die Wahlmöglichkeit zwischen dem zentralen und dem dezentralen Verfahren, wie es seit 1995 besteht, beizubehalten. Es hat eine deutliche Effizienzsteigerung bei den Zulassungsverfahren bewirkt und nicht zu der befürchteten Polarisierung geführt. Für die mittelständischen Unternehmen in Europa ist das Weiterbestehen der gegenseitigen Anerkennung unerlässlich. Es ist notwendig, ein System zu schaffen, das Innovation zum Wohle aller Patienten fördert. (Beifall) 2-040 Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, in diesen Berichten geht es um sehr wichtige Belange, und ich gratuliere den Berichterstatterinnen. Die Debatte darüber, ob die Pharmakovigilanz der obligatorischen Fünfjahresverlängerung vorzuziehen ist, und die Frage, ob die Registrierung im zentralisierten Verfahren erfolgen sollte oder ob das zentralisierte, nationale und das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung nebeneinander bestehen sollten, sind von entscheidender Bedeutung. Die Lösung des Problems ist greifbar nahe; wir müssen nur noch einige notwendige Veränderungen vornehmen. Sehr wichtig ist, dass alle Bürger gleichberechtigten Zugang zu den neuesten Medikamenten haben, ganz gleich wo in Europa sie leben. Entweder wir haben einen Binnenmarkt oder wir haben keinen. Gleiches gilt für irische Rinder. Sie sollten Zugang zu den gleichen Tierarzneimitteln haben wie britische Rinder. Im Moment ist das allerdings nicht der Fall. Wir müssen ein ausgewogenes Verhältnis finden in Bezug auf den Zugang zu Generika, Innovationen, die Forschung und die Bedürfnisse der pharmazeutischen Unternehmen. Gleiches gilt für den Vorschlag der Kommission über verschreibungspflichtige Arzneimittel. Ich möchte den Kommissar bitten, den vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik vorgeschlagenen Kompromiss 22/10/2002 aufzugreifen, der allen Beteiligten gerecht wird, denn der Vorschlag der Kommission verursacht in vielen Ländern, vor allem im Vereinigten Königreich und in Irland, schwer wiegende Probleme. Die Verordnung von 1990 über Rückstandshöchstmengen trat 1992 in Kraft und sah für etliche Länder eine bis zum 1. Januar 2000 geltende Ausnahmeregelung vor. Das hatte zur Folge, dass Hunderte von Tierarzneimitteln vom Markt genommen wurden, was über viele Jahre mit enormen Problemen für das Wohlergehen weniger bedeutender Tierarten, zu denen die Pferde zählen, verbunden war. Die Branche muss die Möglichkeit haben, für Pferde bestimmte Tierarzneimittel, für die keine Rückstandshöchstmengen gelten, auf den Markt zu bringen, wobei diese Produkte nach dem Kaskadenprinzip unter Buchführung über die Behandlung für Tiere eingesetzt werden können, die nicht für die Lebensmittelerzeugung genutzt werden. Änderungsantrag 65 ist notwendig, da er diesen Grundsatz, der durch Änderungsantrag 10 des Umweltausschusses bestätigt wird, mit der Passentscheidung 2000/68/EWG zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG verknüpft. Ich würde Kommissar Liikanen bitten, die Entscheidung 2000/68/EWG über die Ausstellung eines Passes zu prüfen. Hier kommt es auf Einheitlichkeit an. Holen Sie nicht nur die Meinung der kompetenten Mitarbeiter der GD ein, sondern auch die der veterinärmedizinischen Experten in Forschung und Praxis. Kein Verbraucher ist daran interessiert, dass Tiere wegen der Nahrungskette unnötig leiden oder unsere Tierärzte Gesetze brechen müssen. Wir haben auf diesem Gebiet schon einmal Fehler gemacht. Bitte gehen Sie sehr sorgfältig vor. 23 Ende nur noch die global players wie Pfizer erfüllen können. Wir brauchen angepasste Regeln für den Mittelstand. In dem Zusammenhang sind viele Aspekte wichtig, zum Beispiel der Änderungsantrag, der von Herrn Nisticò eingereicht wurde. Drei Jahre Unterlagenschutz für eine zusätzliche Indikation - das können die Mittelständler nämlich vielleicht besser umsetzen als den Unterlagenschutz für eine ganz neue Substanz. Ich habe mich im Ausschuss gegen das Pilotprojekt zum Thema Information und Währung ausgesprochen, da es für mich einfach nicht einsehbar ist, dass wir für drei spezielle Indikationen eine Ausweitung der Information bekommen, in anderen Bereichen aber eine sehr viel strengere Regelung. Wir brauchen Informationen für alle Indikationen und für alle Erkrankungen, und Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente soll es in gar keinem Fall geben. Deswegen bin ich mit der Entscheidung des Ausschusses einverstanden. An einigen Stellen ist der Ausschuss aber über das Ziel hinausgeschossen, und auch Informationen, die die pharmazeutische Industrie jetzt geben kann, sollen hinterher nicht mehr zulässig sein. Da müssen wir bei der morgigen Abstimmung nachbessern. Am Schluss möchte ich die Kommission auffordern, ganz schnell einen Vorschlag zum Thema Arzneimittelsicherheit bei Kindern vorzulegen. Ich weiß, dass die hier anwesenden Mitarbeiter der Kommission und auch der Kommissar dieses Thema als sehr wichtig ansehen, aber wir warten schon zu lange auf einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag. Ich möchte Sie bitten, ihn noch dieses Jahr vorzulegen. (Beifall) 2-041 Liese (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Kommissar! Ich unterstütze grundsätzlich den Kommissionsvorschlag und die Berichte von Frau Grossetête und Frau Müller. In einigen Punkten möchte ich jedoch eine andere Position vertreten. Ein Punkt ist in der Debatte noch gar nicht erwähnt worden, obwohl er meiner Ansicht nach recht wichtig ist. Die Kommission schlägt vor, die Verschreibungspflicht für Medikamente auch im dezentralen Verfahren zu harmonisieren. Ich glaube, dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass wir aber das Kind nicht mit dem Bade ausschütten dürfen. Wir sollten hier meines Erachtens vorsichtig sein, denn wenn am Ende alle Medikamente, die heute frei verkäuflich sind, verschreibungspflichtig sind, dann ist das sicherlich problematisch für den Verbraucher und unvernünftig, was die Kosten im Gesundheitssystem betrifft. Deswegen bitte ich Sie, den Änderungsantrag 151, den ich gemeinsam mit einigen Kolleginnen und Kollegen eingereicht habe, zu unterstützen. Der zweite wichtige Punkt ist schon häufig erwähnt worden, aber man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen. Wir müssen eine Regelung finden, die für die mittelständische pharmazeutische Industrie verträglich ist. Wir können keine Gesetzgebung schaffen, die am 2-042 Grossetête (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Nachdem ich meinen Kollegen heute Vormittag zugehört habe, möchte ich ihre Aufmerksamkeit auf einen Aspekt lenken, der mir wesentlich erscheint: die neuen Wirkstoffe. Ich befürworte ebenso wie die Kommission, dass die Genehmigung für die Markteinführung dieser neuen Wirkstoffe über das zentrale Verfahren eingeholt werden muss. In diesem Zusammenhang möchte ich meine Kollegen – und insbesondere die deutschen – auf das Beispiel der Orphan-Präparate verweisen. Wie Sie sich sicher erinnern werden, haben wir zu Beginn unserer Legislaturperiode die Verordnung über die Orphan-Präparate, die Medikamente zur Behandlung von seltenen Krankheiten, verabschiedet. Im Rahmen dieser Politik der Orphan-Präparate, die einen wirklichen Erfolg auf europäischer Ebene darstellt, ist nur das zentrale Genehmigungsverfahren vorgesehen. Da die Forschung im Bereich dieser Medikamente in kleinen und mittleren Unternehmen stattfindet, ergibt sich daraus, dass alle KMU die Genehmigungen für das Inverkehrbringen ihrer Medikamente über das zentrale Verfahren bei der Europäischen Agentur in London einholen. Daher ist Ihre Argumentation zugunsten des 24 dezentralen Verfahrens für neue Wirkstoffe nicht stichhaltig und trifft für uns heute nicht zu. Darüber sollten Sie einmal nachdenken. Bei der morgigen Abstimmung sollten Sie daran denken, was Sie dem einen oder anderen Mitbürger antworten werden, wenn er Sie fragt, was Sie getan haben. Dazu sollten Sie sich überlegen: Habe ich wirklich für einen besseren Gesundheitsschutz gestimmt? Habe ich wirklich das wesentlich Ziel, nämlich die Verbesserung der öffentlichen Gesundheit, vor Augen gehabt? Trägt mein ganzes Wirken, mein Abstimmungsverhalten zu diesem Ziel bei? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie daher, sich genau zu überlegen, wie Sie morgen abstimmen werden. Unsere oberste Pflicht besteht darin, alles für die Verbesserung der Gesundheit und die Gleichheit der Bürger im Gesundheitsbereich zu tun. 2-043 Liikanen, Kommission. – (EN) Herr Präsident, die heutige Aussprache war sehr aufschlussreich und zeigt, wie stark sich viele der Abgeordneten dieses Hauses für diese Problematik engagieren. Es wurde eine Reihe von interessanten Fragen angesprochen. Ich möchte auf die Fragen derjenigen Abgeordneten eingehen, die noch anwesend sind. Es ist bedauerlich, dass Abgeordnete häufig verschwinden, bevor ich Gelegenheit zur Beantwortung der Fragen habe. Ich hoffe, das ist keine ungebührliche Anmerkung. Ich werde auf sechs Gruppen von Änderungsanträgen eingehen. Erstens zur Frage der Erweiterung des Anwendungsbereichs des zentralisierten Verfahrens. Frau Grossetête hat den Fall sehr gut dargelegt. Sinn und Zweck dieses Verfahrens ist es, dafür zu sorgen, dass die Produkte rasch, gerecht und entsprechend den Interessen aller Patienten in Europa bereitgestellt werden. Verfügen wir zum Zeitpunkt des Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten nicht über ein zentralisiertes Verfahren, so hat das immense Ungleichgewichte zur Folge. Wir nehmen die Hinweise zu den KMU sehr ernst und sind daher bereit, uns um konkrete Maßnahmen zur Entlastung der KMU zu bemühen. Dazu könnten beispielsweise eine Senkung der Gebühren, die direkte wissenschaftliche Beratung durch die Agentur in London oder administrative Unterstützung zählen. Die Kommission ist zudem überzeugt davon, dass die Erweiterung des Anwendungsbereichs der zentralen Zulassung für Human- und Tierarzneimittel sowohl den Bürgern als auch Unternehmen in Europa zugute kommt. Aus diesem Grund kann die Kommission Änderungsanträge, die eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des zentralisierten Verfahrens vorsehen, nicht akzeptieren. Die zweite Frage betrifft das Gleichgewicht zwischen Innovation und der Konkurrenz durch Generika. Das ist ein sehr heikles Thema, auf das ich genauer eingehen möchte. Wie Frau Corbey sagte, müssen wir in Bezug auf das amerikanische System bedenken, dass wir bei 22/10/2002 einem Vergleich nicht nur einen Punkt heranziehen dürfen. Der amerikanische Arzneimittelmarkt ist vollständig dereguliert, und die Verbraucherdirektwerbung ist gang und gäbe. Das schlagen wir nicht vor. Wir versuchen, über den Datenschutz eine ausgewogene Lösung zu finden. Wir schlagen etwas vor, das sich die Kommission jahrelang weigerte vorzuschlagen, und zwar das Bolar-System für Generika, das den Wettbewerb nach Ablauf eines Patents natürlich ankurbelt und gleichzeitig für niedrigere Preise und Einkommenseinbußen für diejenigen sorgt, die das Medikament ursprünglich entwickelt haben. Das bringt eindeutig Vorteile für den Verbraucher. Daran müssen wir unbedingt festhalten. Um einen Ausgleich zu schaffen, schlagen wir gleichzeitig eine Lösung für die Exklusivität unter Einhaltung eines Zehnjahreszeitraums vor, der, falls sich weitere Untersuchungen erforderlich machen, um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Ich glaube nicht, dass europäische Unternehmen Marktanteile verloren haben, dass die Zahl innovativer Arzneimittel und dass die Forschung in diesem Bereich zurückgegangen sind und dass dies den Interessen der europäischen Patienten entspricht. Das glaube ich einfach nicht. Meiner Ansicht nach müssen wir versuchen zu akzeptieren, dass es zwei oder drei öffentliche Güter gibt, für die wir uns gleichzeitig einsetzen können. Der Volksgesundheit kommt oberste Priorität zu, doch wir müssen auch Forschung und Innovation in Europa fördern. Tun wir dies nicht, setzt in allen Sektoren auf Dauer die Talfahrt ein. Forschungsintensive Bereiche sind jene Bereiche, die Arbeitsplätze schaffen, für Entwicklung und Wohlstand sorgen und uns in die Lage versetzen, unserer globalen Verantwortung nachzukommen. Wir müssen also versuchen, beide Probleme gleichzeitig in Angriff zu nehmen. Es ist nicht immer leicht, ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen. Wir haben dies nach sorgfältiger Überlegung erreicht. Mit einigen der Änderungsanträge soll das geändert werden. Das lehnen wir ab. So sieht Änderungsantrag 34 weitere Maßnahmen zugunsten von Generika vor, die die Position der Innovation schwächen würden. Das können wir im Interesse einer ausgewogenen Regelung nicht befürworten. Andererseits wird mit den Änderungsanträgen 40 und 92 in zwei Situationen ein zusätzlicher Datenschutz von drei Jahren gefordert. Und zwar erstens in Fällen, in denen es sich um eine neue Indikation für einen eingeführten Wirkstoff handelt, und zweitens in Fällen, in denen ein Unternehmen beantragt, den Status eines Produkts von verschreibungspflichtig in nicht verschreibungspflichtig umzuändern. Diese Änderungsanträge sind im Gesamtkontext der Datenschutzproblematik zu betrachten. Was den zusätzlichen Datenschutz bei der Umstufung eines Produkts angeht, so teilen wir die Ansicht, dass dieses Anliegen nicht ungerechtfertigt ist. Dies könnte dazu beitragen, dass mehr rezeptfreie Medikamente angeboten werden. Wir können Änderungsantrag 92 22/10/2002 daher dem Grundsatz nach zustimmen, aber wir behalten uns eine Entscheidung bezüglich des Zeitraums dieses zusätzlichen Schutzes vor. Was den zusätzlichen Datenschutz für eingeführte Produkte betrifft, so könnte dieser Vorschlag eine Verlängerung zur Folge haben, die weit über den Zeitraum von zehn Jahren hinausgeht und, um genau zu sein, bis zu 14 Jahre betragen kann. Aus diesem Grund können wir Änderungsantrag 40 nicht zustimmen. Der dritte Punkt betrifft die Verbesserung der Informationen für Patienten. Mir ist bei dieser Debatte etwas unwohl, weil ich den Vorschlag, den viele Mitgliedstaaten ablehnen, ebenfalls ablehne, nämlich das amerikanische Modell. So sagte eine Abgeordnete, dass in den USA die zehn meist gebrauchten Arzneimittel auch die zehn am meisten beworbenen sind. Von den fünf am meisten beworbenen Arzneimitteln zumindest dürfte nicht eines auch nur am Pilotprojekt teilnehmen. Ein Pilotprojekt ist nicht mit Direktwerbung gleichzusetzen. Dabei handelt es sich lediglich um von den zuständigen Behörden validierte Informationen, die auf Ersuchen des Patienten oder von Patientenorganisationen bereitgestellt werden. Die amerikanische Direktwerbung wird ganz zu Recht abgelehnt. Das schlagen wir auch gar nicht vor. Es ist doch so, dass über das Internet eine große Menge an Informationen zur Verfügung steht, die nicht validiert sind und den Verbraucher extrem verunsichern, die sich auf Produkte konzentrieren, die nicht auf dem Markt sind, und die viele Bürger beim Arztbesuch verwirren. Weil wir dies nicht unterbinden können, wollen wir Möglichkeiten des Zugangs zu Informationen schaffen, die anhand eindeutiger Leitlinien validiert, von der Gemeinschaft akzeptiert und durch die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln überwacht, beobachtet und kontrolliert werden. Ich verstehe, dass das amerikanische System von vielen abgelehnt wird, aber wir haben es nie vorgeschlagen. Deshalb können wir Änderungsantrag 101 und andere dieses Ziel verfolgende Änderungsanträge nicht akzeptieren. Der vierte Punkt betrifft die relative Wirksamkeit, auf die sich einige der Änderungsanträge beziehen. Darin wird vorgeschlagen, neben Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit den therapeutischen Mehrwert als Kriterium für die Genehmigung eines Medizinproduktes heranzuziehen. Die Kommission teilt die Ansicht, dass der relativen Wirksamkeit große Bedeutung zukommt, weil sie die Art von Innovation fördern kann, von denen die Patienten maßgeblich profitieren. Die Genehmigung hängt von einem positiven NutzenRisiko-Verhältnis, von der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Medikaments selbst ab. Die relative Wirksamkeit ist kein Grund, einem Medikament den Marktzugang zu versagen. 25 Die Kommission befürwortet den Gedanken, dass die relative Wirksamkeit auf EU-Ebene geprüft werden sollte, und kann daher einige der entsprechenden Änderungsanträge, wie die Änderungsanträge 4 und 100, dem Grundsatz nach akzeptieren. Nicht akzeptieren kann die Kommission Änderungsanträge, die vorsehen, die relative Wirksamkeit als vierte Bedingung für die Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung zu postulieren. Die fünfte Gruppe der Änderungsanträge betrifft die rechtliche Einstufung. Die Kommission schlägt vor, die Bedingungen für die Abgabe (rezeptfrei oder verschreibungspflichtig) im Rahmen des Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung zu bestimmen. Die hätte natürlich einen EU-weit einheitlichen Rechtsstatus für sämtliche entsprechend genehmigten Produkte zur Folge. Die Kommission bleibt bei ihrem Standpunkt, dass es richtig ist, die rechtliche Einstufung im Rahmen des Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung vorzunehmen. Die Kommission versteht dahingehende Bedenken, dass die Suche der Mitgliedstaaten nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner möglicherweise dazu führt, dass zu viele Produkte als verschreibungspflichtig eingestuft werden. Abschließend ein Wort zur Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln. Wir haben uns bei unseren diesbezüglichen Vorschlägen an den seinerzeitigen Vorschlägen zur Schaffung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit orientiert. Änderungsantrag 116 stimmt den EMEAVerwaltungsrat auf das schließlich von der Kommission für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit beschlossene Modell ab, und die Kommission kann diesen Änderungsantrag befürworten. Ich möchte zum Schluss nochmals darauf hinweisen, dass dem Parlament eine umfassende Liste vorliegt, aus der der Standpunkt der Kommission zu jedem der Änderungsanträge hervorgeht2. 2-044 Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar! Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG GEMÄSS ARTIKEL 120 2-045 Thomas-Mauro (NI), schriftlich. – (FR) Es ist eine Tatsache: die Arzneimittelpolitik wird künftig auf europäischer Ebene bestimmt. Nun geht es darum, diese Entwicklung zu begleiten, ohne die Funktionsweise der nationalen Gesundheitssysteme zu beeinträchtigen, und 2 Siehe Anhang: Standpunkt der Kommission. 26 22/10/2002 für die Einhaltung des Erfordernisses nach maximaler Sicherheit zu sorgen. In Bezug auf Humanarzneimittel dient der Änderungsantrag, den ich verfasst habe, ebendiesem Ziel. Mit ihm sollen die Lehren aus dem Bayerskandal gerade zu einem Zeitpunkt gezogen werden, da die Problematik des Wirkstoffs Cerivastatin in den USA von neuem auf der Tagesordnung steht. Es muss über die Notwendigkeit nachgedacht werden, die Verfahren für die klinische und vorklinische Prüfung zu standardisieren. Wenn die Rückverfolgbarkeit beim Verfahren der Markteinführung besser gewährleistet ist, wird sich das positiv auf die Sicherheit der europäischen Patienten auswirken. Eine verlässliche Durchführung des zentralen Verfahrens zum Inverkehrbringen von Medikamenten ist ohne eine solche Maßnahme nicht gewährleistet. Ich bin allerdings gegen einen generellen Wegfall des dezentralen Verfahrens zugunsten der alleinigen Anwendung der zentralen Genehmigung für das Inverkehrbringen. Die Wahlfreiheit zwischen diesen beiden Verfahren muss erhalten bleiben, damit unsere nationalen Agenturen nicht durch die Europäische Agentur ausgehebelt werden. 2-046 Veterinärbedingungen für die Verbringung von bestimmten Heimtieren 2-047 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0327/2002) von Frau Evans im Namen des Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EG des Rates (7839/2002 – C5-0309/2002 – 2000/0221(COD)). 2-048 Evans, Jillian (Verts/ALE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident, Ziel dieser Verordnung ist es, die für die Verbringung von Heimtieren geltenden Regelungen, die vielfach unter der Bezeichnung „Pet-Passport-Progamm“ zusammengefasst werden, zu vereinheitlichen. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen und von großer Bedeutung für das Leben viele EU-Bürger, die in der Vergangenheit häufig nicht verreisen konnten, weil sie ihre Haustiere nicht mitnehmen konnten. Die Tatsache, dass die Kommission in der Lage ist, einen derartigen Vorschlag vorzulegen, ist Ausdruck dafür, wie erfolgreich die im Verlaufe der letzten Jahre ergriffenen Maßnahmen zur Tollwutbekämpfung waren. Es lohnt sich, die Zahlen zu wiederholen: die Zahl der Tollwutfälle bei Hunden und Katzen ist von fast 500 im Jahre 1991 auf gerade einmal 5 im Jahre 1998 zurückgegangen. In dem Maße, indem die Mitgliedstaaten eigene Bestimmungen für die verstärkte Verbringung von Heimtieren erlassen haben, wurde deutlich, dass ein europäisches System gebraucht wird, das den Heimtierbesitzern die Verbringung ihrer Tiere erleichtert und Ordnung ins Chaos bringt. Ich freue mich, dass in den Änderungsanträgen des Parlaments, die in den Gemeinsamen Standpunkt eingeflossen sind, detaillierte Informationen für Verbraucher gefordert werden, damit sie sich entsprechend auf die Reise mit ihrem Haustier vorbereiten können. Ich möchte auf einige Schlüsselprobleme aufmerksam machen, und zwar erstens die Rechtsgrundlage. Die Abgeordneten werden sich erinnern, dass sie einer der Hauptdiskussionspunkte in erster Lesung war. Die Kommission hatte eine doppelte Rechtsgrundlage vorgeschlagen, während das Parlament die Ansicht vertrat, dass eine einfache Rechtsgrundlage ausreicht, da das Hauptziel der Verordnung im Schutz der öffentlichen Gesundheit besteht. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat sich nach Erhalt des Gemeinsamen Standpunktes jedoch entschlossen, die doppelte Rechtsgrundlage zu akzeptieren. Zweitens den Handel. Zwar hat der Rat, dem Ersuchen des Parlaments folgend, Maßnahmen zum Handel in die Verordnung aufgenommen, eine eindeutige Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Verbringung wird jedoch noch immer nicht getroffen. Die Festsetzung der Höchstzahl der nach dem Ratsvorschlag zu verbringenden Tiere auf fünf ist in Ordnung. Wenn aber das Ziel der Verordnung in erster Linie darin besteht, die öffentliche Gesundheit zu schützen, ist die Zahl der zu verbringenden Tiere irrelevant. Wir haben deshalb Änderungsanträge zur Streichung dieser Höchstzahl eingebracht. Drittens die Identifizierung. Das Parlament hatte in der Vergangenheit die Verwendung von der ISO-Norm entsprechenden Transpondern sowie die Aufnahme des Namens und der Adresse des Eigentümers gefordert. Die Vorschläge der Kommission und des Rates sahen auch die Verwendung anderer Transpondertypen unter der Voraussetzung vor, dass der Eigentümer eine entsprechende Lesevorrichtung mit sich führt. Da ISOChips nicht in allen Ländern zur Verfügung stehen, hat sich der Umweltausschuss bereit erklärt, auf die Forderung nach der ISO-Norm entsprechenden Geräten zu verzichten. An der Forderung, die Angaben des Besitzers zu speichern, hält er jedoch fest. Dies würde zudem der Bekämpfung des illegalen Handels mit Heimtieren dienen. Wir sind der festen Überzeugung, dass die elektronische Kennzeichnung wirksamer und zuverlässiger ist als die Tätowierung und zudem dem Tierschutz besser gerecht wird und dass nach einem achtjährigen Übergangszeitraum nur noch Mikrochips zugelassen werden sollten. Der vierte Punkt betrifft Jungtiere. Der Ausschuss hat erneut die Änderungsanträge vorgelegt, die die 22/10/2002 Verbringung von Tieren unter drei Monaten unter Aussetzung der geltenden Bestimmungen verbieten. Das Vereinigte Königreich, Irland oder Schweden wären davon ausgenommen. Für alle anderen Mitgliedstaaten würde diese Regelung gelten. Meiner Ansicht nach sind die Behörden nicht in der Lage, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen, also beispielsweise verbindlich festzustellen, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen zu sein. Dies würde eine Gesetzeslücke insbesondere für den Handel mit jungen Hunden und Katzen schaffen. Der fünfte Punkt betrifft das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments. Mehrere unserer Änderungsanträge fordern die Einbeziehung des Parlaments in Entscheidungen wie z. B. Maßnahmen zur Verlängerung des Übergangszeitraums für die drei problematischen Länder sowie im Falle von Komitologieverfahren, bei denen das Mitspracherecht des Parlaments erhalten bleiben muss. Zum Schluss ein Wort zum Internationalen Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE). Der Ausschuss bleibt bei seiner Forderung, Entscheidungen über den Gesundheitsstatus von Drittländern unter Berücksichtigung des OIE-Kodexes vorzunehmen. Diese Forderung ist ziemlich umstritten. Mir ist klar, dass der Rat befürchtet, dass weite Teile der EU aufgrund des OIE-Kodexes vor allem nach der Erweiterung von der Freizügigkeit für Tiere ausgeschlossen sein würden. Ich weiß auch, dass Länder wie das Vereinigte Königreich ihren Status als tollwutfreies Land gegebenenfalls aufgeben, weil eine solche Regelung beispielsweise die USA und Kanada ausschließen würde. Doch der Ausschuss hat beschlossen, einen vorsichtigen Ansatz zu wählen. Ich glaube, dass sich jedes dieser Probleme ohne größere Schwierigkeiten lösen lässt, und ich bitte das Parlament, den Standpunkt des Umweltausschusses zu unterstützen. Ich muss sagen, dass ich enttäuscht darüber bin, dass es uns trotz all meiner Bemühungen nicht gelungen ist, vor der zweiten Lesung eine Einigung mit dem Rat zu erzielen. Ich bedanke mich bei den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen, bei den Vertretern der Präsidentschaft und der Kommission für ihre Kooperation im Rahmen der Diskussionen der letzten drei Wochen. Meiner Ansicht nach verfolgt das Parlament einen sehr konstruktiven Ansatz, und daran werden wir auch festhalten, damit wir schnellstmöglich eine Einigung erzielen können. 2-049 Byrne, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte eingangs Frau Evans, der Berichterstatterin, sowie dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik für den Bericht zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates danken. Ich habe mich davon überzeugt, dass der Bericht den technischen Vorkehrungen zum Umgang mit der Tollwutgefahr im 27 Wesentlichen zustimmt, auch wenn in einigen wenigen Punkten, die es zu klären gilt, noch Uneinigkeit herrscht. Die Hauptunterschiede zwischen dem ursprünglichen, vom Parlament in erster Lesung behandelten Vorschlag und dem uns heute vorliegenden Gemeinsamen Standpunkt lassen sich in drei Kategorien einordnen. Erstens verfügen wir über eine Bestimmung, die die Verbringung von Jungtieren zwischen Mitgliedstaaten mit gleichem Status erleichtert. Zweitens ist vorgesehen, die spezifischen Bedingungen für die Verbringung nach Irland, Schweden und ins Vereinigte Königreich innerhalb von fünf Jahren neu zu bestimmen. Drittens betrifft dies Bestimmungen zur Änderung der Bedingungen für den Handel, die damit den für die nicht kommerzielle Verbringung geltenden Bedingungen angepasst werden. Damit wurde einem Wunsch des Parlaments in erster Lesung entsprochen. Gestatten Sie mir, dass ich mich jetzt den einzelnen im Bericht vorgeschlagenen Änderungsanträgen zuwende. Diese lassen sich in zwei Kategorien unterteilen, und zwar in technische und in institutionelle Änderungsanträge. Beginnen werde ich mit den neun technischen Änderungsanträgen. Änderungsanträge 1 und 6 beruhen möglicherweise auf einem Missverständnis. Die Festsetzung einer Höchstzahl von Tieren dient lediglich der Unterscheidung zwischen der kommerziellen und nicht kommerziellen Form der Verbringung. Sie dient nicht der Abgrenzung unterschiedlicher Regelungsbereiche – sowohl für die kommerzielle als auch die nicht kommerzielle Verbringung gelten die gleichen Vorschriften. Es wäre daher falsch zu sagen, die Festsetzung der Höchstzahl auf beispielsweise fünf stelle eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar. Dies bedeutet lediglich, dass in Fällen von mehr als fünf Tieren die kommerziellen Vorschriften anzuwenden sind, während bei der Verbringung von weniger als fünf Tieren die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Vorschriften gelten. Änderungsanträge 3 und 4 hätten ein Verbot der Verbringung von Jungtieren, die das Impfalter noch nicht erreicht haben, zwischen den Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland, Schweden und des Vereinigten Königreichs, für die Sonderregelungen gelten, zur Folge. Die Gespräche mit dem Rat liefen letztlich darauf hinaus, dass eine solche Verbringung von Jungtieren schon immer gestattet war, dass sie ein unerhebliches Risiko darstellt und diese Flexibilität erhalten bleiben muss. Andernfalls würden wir die Verbringung dieser Tiere ernsthaft behindern. Deshalb können wir die Änderungsanträge 1, 3, 4 und 6 nicht akzeptieren. Mit den Änderungsanträgen 7, 8 und 9 wird für Drittländer, die ihren tollwutfreien Status gemäß OIEKodex nachgewiesen haben, die Übernahme von Einfuhrbestimmungen analog den für die Verbringung in der Gemeinschaft geltenden Bestimmungen vorgeschlagen. Wie bereits in erster Lesung festgestellt 28 wurde, befindet sich dies nicht im Einklang mit der von uns zu verfolgenden Strategie in Bezug auf die Risikoanalyse. Deshalb können wir diese Änderungsanträge nicht befürworten. Dies widerspräche sogar den für die Verbringung innerhalb der Union geltenden Bestimmungen, da einige Mitgliedstaaten nicht als „tollwutfrei“ gemäß Definition im OIE-Kodex gelten, obwohl die Tollwut bei Heimtieren auf ihrem Hoheitsgebiet, wie Frau Evans sagte, unter Kontrolle ist. Wir müssen deshalb gegenüber Drittländern mit ähnlichen Bedingungen einen ähnlichen Ansatz verfolgen. Ich kann abschließend zu den technischen Änderungsanträgen feststellen, dass die Kommission die Änderungsanträge 2 und 13 akzeptieren kann. In fast allen Mitgliedstaaten gilt die Verwendung von Mikrochips als zuverlässige Methode der Identifizierung, und ich werde die automatische Harmonisierung nach einem Übergangszeitraum von acht Jahren wohlwollend prüfen. Damit komme ich zu den sieben institutionellen Änderungsanträgen. Im Geiste der Kompromissbereitschaft könnte die Kommission Änderungsantrag 5, der die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens für die Verlängerung der Sonderregelungen für das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden vorsieht, wohlwollend prüfen. Die Kommission wäre auch bereit gewesen, Änderungsantrag 16 als Alternative zu Änderungsantrag 12 zu akzeptieren, und ich bedauere daher, dass Änderungsantrag 16 zurückgezogen wurde. Änderungsantrag 12 nimmt der Kommission in unangemessener Weise jede Möglichkeit, Übergangsmaßnahmen vorzuschlagen, wohingegen Änderungsantrag 16 dies in hinnehmbarer Weise ermöglicht hätte. Deshalb kann ich Änderungsantrag 12 nicht akzeptieren. Die anderen vier Änderungsanträge kann ich ebenso wenig akzeptieren. Änderungsanträge 10 und 11 würden die Durchführungsbefugnisse der Kommission auf „technische“ Aspekte beschränken. Diese Formulierung würde sehr wahrscheinlich Rechtsstreitigkeiten zur Auslegung des Wortes „technisch“ auslösen, das vom Gesetzgeber nicht definiert wird. Dies wiederum würde die ordnungsgemäße Anwendung und effiziente Durchführung der Verordnung gefährden. Die Änderungsanträge 14 und 15 müssen abgelehnt werden, weil sie über die institutionelle Vereinbarung hinausgehen. Ferner möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sie sich im Widerspruch zur doppelten Rechtsgrundlage der Verordnung befinden. Ich hoffe, ich habe meinen Standpunkt zu den einzelnen Änderungsanträgen nachvollziehbar begründet. 2-050 Arvidsson (PPE-DE). (SV) Herr Präsident, die Bedingungen für die Tiergesundheit bei der Verbringung von Heimtieren sind von besonderer Bedeutung für diejenigen Mitgliedstaaten, die gegenwärtig tollwutfrei 22/10/2002 sind. Dennoch halte ich es für wichtig, dass grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU für Familien und Einzelpersonen, die ein Heimtier mitführen, erleichtert werden. Es freut mich, dass der Rat in seinem Vorschlag die vom Parlament in der ersten Lesung vorgebrachten Standpunkte berücksichtigt hat. Für mich ist es unbegreiflich, dass gegenwärtig für das Verbringen von Heimtieren zu Handelszwecken innerhalb der EU unterschiedliche Vorschriften gelten. Die Gefahr einer Tollwutinfektion kann ja nicht wesentlich anders sein, nur weil die Reise des Heimtiers einen anderen Zweck verfolgt. Aus diesem Grunde ist eine Anpassung der Gesundheitsvorschriften für die Verbringung von Heimtieren zu Handelszwecken an diese Richtlinie notwendig. Abschließend möchte ich Frau Evans für die sehr gute Zusammenarbeit bei diesem Thema danken. 2-051 Whitehead (PSE). – (EN) Herr Präsident, diese Maßnahme ist von großer Bedeutung für das Vereinigte Königreich, Irland und Schweden, also die Länder, die gegenwärtig ihre Regelungen zur Verbringung von Heimtieren an die in den anderen Ländern der Gemeinschaft übliche Praxis anpassen. Ebenso wie die Berichterstatterin finde auch ich es bedauerlich, dass wir vor dem Vermittlungsverfahren keine Einigung erzielen konnten, aber ich weiß um die Differenzen. Einige dieser Differenzen widerspiegeln sich in dieser Aussprache, und ich habe noch einige kleinere Differenzen mit der Berichterstatterin, die sie bereits zur Kenntnis genommen hat. Für all jene Länder, die bisher die Einreise potenziell tollwutgefährdeter Tiere ohne langwierige Quarantäne verhindert haben, stellt dies in gewisser Weise eine Vertrauenssache dar. Ermöglicht wird dies durch die Tatsache, dass wir nunmehr über wirksame Impfmethoden verfügen, die per Transponder nachweisbar sind. Unlängst haben sich Vertreter der Tierärzteschaft mit der Forderung an uns gewandt, verstärkt Tätowierungen vorzuschreiben, weil, so wird behauptet, der Transponderchip chirurgisch entfernt oder anderweitig ungültig gemacht werden kann. Diese Argumente kann ich nicht akzeptieren. Kommission und Abgeordnete dieses Hauses sind sich weitgehend darin einig, dass wir eine Angleichung der Regelungen anstreben sollten. Ich teile die Ansicht der Berichterstatterin, dass die Verbringung von Jungtieren, die zwangsläufig ein gewisses Risiko darstellt, den gleichen strengen Bestimmungen unterworfen werden sollte wie die anderen Tierkategorien. Ich kann die Gegenargumente nicht nachvollziehen, außer dass dies in irgendeiner Form den Handel mit Tieren beeinträchtigen könnte. Doch wie der Kommissar sehr gut weiß, hat der Handel mit Tieren immer dann, wenn er nicht wirksam geregelt und kontrolliert wird, zu ernsthaften Verletzungen des 22/10/2002 Gemeinschaftsrechts geführt. Deshalb halte ich das für kein überzeugendes Argument. Im Hinblick auf die Änderungsanträge 7, 8 und 9 stimme ich allerdings dem Kommissar und nicht der Berichterstatterin zu. Die Einführung von Änderungen, die die Verbringung von Tieren zwischen einigen existierenden Mitgliedstaaten sowie die vom Vereinigten Königreich und anderen Ländern mit entsprechenden Einschränkungen angestrebte Ausweitung der Regelung auf andere Länder, die derzeit nicht tollwutfrei sind, einschränken, halte ich für kontraproduktiv. Wir sehen im Falle der USA und Kanadas beispielsweise keinen Grund, weshalb die in den Änderungsanträgen 7, 8 und 9 genannten Hindernisse errichtet werden sollten. In der Komitologiefrage schließen wir uns allerdings der Berichterstatterin an. Ich begrüße die Zusage des Kommissars, man werde eine geeignete Änderung in Bezug auf das Mitspracherecht des Parlaments bei jeder Überprüfung einfügen. Für viele mag dies eine eher nebensächliche Regelung und für Länder, in denen das Überqueren der EUBinnengrenzen durch Tiere gang und gäbe ist, kaum von Bedeutung sein, doch all jene, die in einem Haustier einen Gefährten fürs Leben sehen, werden diese Regelung von ganzem Herzen begrüßen. 29 Millionen von Hunde- und Katzenbesitzern dar, insbesondere für die am wenigsten Bemittelten, für die ihr Haustier oft die einzige Freude ist, während wir in Frankreich, wie die Berichterstatterin feststellt, eine kostengünstige und verlässliche zentrale Datei besitzen, die eine sichere Identifizierung und somit eine einfache Suche nach vermissten Tieren ermöglicht, was – wie mir scheint – doch das angestrebte Ziel ist. Warum also alles harmonisieren, noch dazu wenn das unverlässlichste Verfahren als Muster gewählt wird? In einer Frage von so geringer strategischer Bedeutung sollten wir daher die Subsidiarität voll zur Anwendung kommen und beide Systeme nebeneinander bestehen lassen. 2-053 Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar! Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt. (Die Sitzung wird um 11.20 Uhr unterbrochen und um 11.30 Uhr wieder aufgenommen.) 2-054 VORSITZ: RENZO IMBENI Vizepräsident 2-055 Abstimmungen 2-052 Bernié (EDD). – (FR) Herr Präsident, diese Verordnung wirft Probleme auf, indem sie zur Kennzeichnung von Heimtieren die Verwendung von angeblich hundertprozentig sicheren Mikrochips anstatt der Tätowierung vorschreibt, und zwar im Namen der Effizienz, der Modernität und des Tierschutzes. Vor kurzem hat jedoch Dr. Mouthon von der Veterinärhochschule Maison-Alfort in Frankreich nachgewiesen, dass die Verlässlichkeit dieses Verfahrens ernsthaft zu bezweifeln ist. Am 21. März 2002 hat er in Gegenwart eines Vollstreckungsbeamten demonstriert, wie leicht ein solcher Mikrochip mittels eines einfachen elektrischen Geräts, das magnetische Strahlen erzeugt, unwirksam und damit unlesbar gemacht werden kann, und zwar ohne Spuren zu hinterlassen und ohne Schmerzen zu verursachen. Sie können das amtliche Feststellungsprotokoll von mir erhalten. Des Weiteren stellt dieser Fachmann fest, dass der Mikrochip im Körper des Tieres wandern kann, was durch Röntgenaufnahmen, ärztliche Berichte und chirurgische Gutachten bestätigt wird, und dass er mit einem einfachen Teppichmesser entfernt werden kann, wie bei der Zerschlagung von Schwarzhandelsnetzen nachgewiesen wurde. 2-056 Bericht (A5-0321/2002) von Herrn Joseph Daul im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor (KOM(2002) 307 - C5-0359/2002 - 2002/0135(CNS)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0346/2002) von Herrn Luciano Caveri im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien über das Ökopunktesystem, das auf den Transitverkehr der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien durch Österreich anzuwenden ist (KOM(2002) 418 - C5-0410/2002 - 2002/0188(CNS)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) Zudem verdreifachen sich die Kennzeichnungskosten durch dieses wenig verlässliche Verfahren, nämlich von den 22 Euro für die herkömmliche Tätowierung auf fast 70 Euro für den Mikrochip nebst einem obligatorischen Besuch beim Tierarzt, der damit künftig eine Monopolstellung einnimmt. Diese außergewöhnlich hohen Kosten stellen eine starke Belastung für die *** Bericht (A5-0314/2002) von Herrn Struan Stevenson im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines 30 22/10/2002 Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas für die Zeit vom 3. Mai 2002 bis zum 2. August 2002 (KOM(2002) 369 - C5-0393/2002 - 2002/0148(CNS)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0331/2002) von Herrn Gianfranco Dell'Alba im Namen des Haushaltsausschusses über die Vorschläge zur Änderung der Gründungsrechtsakte der Gemeinschaftseinrichtungen infolge der Annahme der neuen Haushaltsordnung (KOM(2002) 406), d. h. über Vorschläge für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung: 1. der Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates in Bezug auf die Haushalts- und Finanzvorschriften für die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz sowie den Zugang zu Dokumenten dieser Agentur (KOM(2002) 406 - C5-0371/2002 - 2002/0169(COD)) 2. der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Bezug auf die Haushalts- und Finanzvorschriften für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und den Zugang zu Dokumenten dieser Behörde (KOM(2002) 406 - C5-0372/2002 - 2002/0179(COD)) 3. der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit (KOM(2002) 406 - C5-0373/2002 - 2002/0181(COD)) 4. der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (KOM(2002) 406 - C5-0374/2002 - 2002/0182(COD)) Vor der Abstimmung: 2-057 Dell'Alba (NI), Berichterstatter. – (FR) Die drei Berichte, die meinen Namen tragen, sind eng miteinander verbunden. Daher werde ich, ehe ich auf den im Plenum zur Abstimmung stehenden Bericht zu sprechen komme, zunächst einen kurzen Überblick über die Situation geben. Diese drei Berichte ergeben sich unmittelbar aus der Annahme der neuen Haushaltsordnung, die am 1. Januar 2003 in Kraft tritt und die gleichzeitige Annahme der Rahmenfinanzregelungen für die dezentralen Agenturen erforderlich macht. Es gibt sechzehn diesbezügliche Verordnungen; vier davon unterliegen dem Mitentscheidungsverfahren und die übrigen zwölf dem Konsultationsverfahren. Mit der neuen Haushaltsordnung wird eine tief greifende Reform der Haushaltsführung und des Finanzgebarens der europäischen Institutionen eingeführt. Daher war der Haushaltsausschuss vor allem bestrebt zu erreichen, dass diese neue Regelung auch auf die Gemeinschaftseinrichtungen Anwendung findet. Daher werden für jede Agentur die gleichen Änderungsanträge vorgeschlagen, was für die drei Berichte gilt. Diese Änderungsanträge beschränken sich auf die Einführung des stets vom Parlament unterstützten Grundsatzes der Transparenz, der vorherigen Unterrichtung der Haushaltsbehörde sowie der Pflicht zur Unterscheidung zwischen Verwaltungsausgaben und operationellen Ausgaben bei der Aufstellung des Haushalts. Wir werden jetzt über die vier Berichte abstimmen, die der Mitentscheidung unterliegen. Es ist ein Änderungsantrag eingebracht worden, der das In-KraftTreten der Verordnung an einen vorhergehenden Beschluss des Rates über den Sitz der Einrichtung bindet. Es lag mir sehr am Herzen, dies darzulegen, denn ich werde Ihnen gleich vorschlagen, nicht für die legislative Entschließung zu stimmen. 2-058 (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0322/2002) von Herrn Gianfranco Dell'Alba im Namen des Haushaltsausschusses über den Entwurf einer Verordnung der Kommission betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) des Rates (Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan) (SEK(2002) 836 - C5-0400/2002 - 2002/0902(CNS)) Vor der Abstimmung: 2-059 Dell'Alba (NI), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, diesem weiteren Bericht kann zugestimmt werden. Ich möchte lediglich noch anmerken, dass wir die Einwände des Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger hinsichtlich der künftigen Verordnung für die Europäische Polizeiakademie im Entschließungstext gebührend berücksichtigt haben. 2-060 (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0336/2002) von Herrn Gianfranco Dell'Alba im Namen des Haushaltsausschusses über die Vorschläge zur Änderung der Gründungsrechtsakte der Gemeinschaftseinrichtungen infolge der Annahme der neuen Haushaltsordnung: (KOM(2002) 406 - C5-0428/2002 - 2002/0167(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0429/2002 - 2002/0168(CNS)) 22/10/2002 31 (KOM(2002) 406 - C5-0430/2002 - 2002/0170(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0431/2002 - 2002/0171(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0432/2002 - 2002/0172(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0433/2002 - 2002/0173(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0434/2002 - 2002/0174(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0435/2002 - 2002/0175(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0436/2002 - 2002/0176(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0437/2002 - 2002/0177(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0438/2002 - 2002/0178(CNS)) (KOM(2002) 406 - C5-0439/2002 - 2002/0180(CNS)) an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherheit der Netze und Informationen: Vorschlag für einen europäischen Politikansatz (KOM(2001) 298 - C5-0657/2001 - 2001/2280(COS)) Vor der Abstimmung: Bericht (A5-0319/2002) von Herrn Francesco Fiori im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über die Mitteilung der Kommission über alternative Kraftstoffe für den Straßenverkehr und ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen (KOM(2001) 547 - C5-0160/2002 - 2002/2068(COS)) 2-061 Dell'Alba (NI), Berichterstatter. – (FR) Dies ist meine letzte Wortmeldung, Herr Präsident. Ich möchte lediglich die Aufmerksamkeit der Kolleginnen und Kollegen im Namen des Haushaltsausschusses auf folgenden Punkt lenken. Ich schlage Ihnen eine Vorgehensweise vor, die wir bereits mehrfach im Zusammenhang mit ähnlichen Verordnungen praktiziert haben, d. h. die Änderungsanträge anzunehmen, aber die Abstimmung über die legislativen Entschließungen zu vertagen. Die Mitentscheidungsverfahren laufen noch, und wir wollen die Antwort des Rates abwarten. Wir halten es für angebracht, Ihnen diese Verfahrensweise vorzuschlagen, die wir bereits mehrfach angewendet haben, d. h. über die Änderungsanträge abzustimmen, aber die Abstimmung über die Entschließung zu vertagen. 2-062 (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0345/2002) von Herrn Gérard M.J. Deprez im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Initiative des Königreichs Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreichs der Niederlande im Hinblick auf den Erlass eines Rechtsakts des Rates zur Änderung des Statuts der Bediensteten von Europol (9566/2002 - C5-0293/2002 - 2002/0811(CNS)) Nach der Ablehnung der Initiative: 2-063 Deprez (PPE-DE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, da das Haus die Initiative soeben abgelehnt hat und der Rat nicht anwesend ist, sollten wir meiner Meinung nach jetzt über die legislative Entschließung abstimmen und diese annehmen. (Das Parlament nimmt die Entschließung an.) *** (Das Parlament nimmt die Entschließung an.) *** Bericht (A5-0323/2002) von Herrn Michel Hansenne im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Neunzehnten Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping- und die Antisubventionsmaßnahmen der Gemeinschaft Überblick über die Überwachung der Antidumpingund Antisubventionsmaßnahmen sowie der Schutzmaßnahmen von Drittländern (KOM(2001) 571 - C5-0013/2002 - 2002/2020(INI)) (Das Parlament nimmt die Entschließung an.) *** Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0327/2002) im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Änderung der Richtlinie 92/65/EG des Rates (7839/2/2002 - C50309/2002 - 2000/0221(COD)) (Berichterstatterin: Frau Jillian Evans) (Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.) *** 2-064 (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0311/2002) von Frau Elena Ornella Paciotti im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Mitteilung der Kommission Bericht (A5-0333/2002) von Frau Jean Lambert im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als 32 22/10/2002 Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen (KOM(2001) 510 – C5-0573/2001 – 2001/0207(CNS)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) 2-065 Begrüßung 2-066 Der Präsident. – Es ist mir eine Freude, Ihnen mitzuteilen, dass eine Delegation des Senats von Puerto Rico auf der Ehrentribüne Platz genommen hat. Die Delegation, der drei Mitglieder des Senats angehören, steht unter der Leitung von Herrn Antonio Fas Alzamora, Präsident des Senats von Puerto Rico. (Beifall) Sehr geehrter Herr Präsident Fas Alzamora, ich möchte Sie und Ihre Delegation herzlich willkommen heißen. Mir ist bekannt, dass Sie hier in Straßburg einige wichtige Begegnungen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments haben werden. Ich wünsche Ihnen im Namen des Europäischen Parlaments einen erfolgreichen Aufenthalt. Danke für Ihren Besuch. *** Der Präsident. – Wir unterbrechen jetzt die Abstimmungsstunde, die im Anschluss an die feierliche Sitzung fortgesetzt wird. - Bericht Daul (A5-0321/2002) 2-070 Patakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wir haben keinen Einwand gegen diesen Bericht, der im übrigen Portugal betrifft, möchten aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass Griechenland in der Frage der Aufteilung der Milchquoten in empörender Weise ungerecht behandelt worden ist und die Kommission rasch einen Vorschlag präsentieren muss, der diese Ungerechtigkeit durch eine Verdoppelung der unserem Land zugebilligten Rindermilchquote korrigiert. Die für die Produktion unseres Landes festgelegte Quote – rund 700 000 Tonnen – deckt nicht nur keineswegs den Bedarf des einheimischen Marktes, der über 1 100 000 Tonnen liegt, sondern kostet die Viehzüchter im Falle ihrer Überschreitung auch Unsummen an Bußgeldern wegen Mitverantwortlichkeit. Gleichzeitig verdienen sich die bekannten großen Molkereikonzerne eine goldene Nase, streichen auf Kosten der Viehzüchter – die ihre Milch zu immer niedrigeren Preisen abgeben müssen – gigantische Gewinne ein und heben andererseits die Verbraucherpreise an. Die Viehzucht in unserem Land ist somit zum Untergang verdammt, und die Bevölkerung wird, da die in EU-Ländern erzeugte Frischmilch nicht rechtzeitig auf den einheimischen Markt kommt, zur Konsumierung eingeführter sterilisierter Produkte genötigt, obwohl Griechenland alle Möglichkeiten hätte, mehr zu produzieren und den Eigenbedarf an Frischmilch zu decken. (Die Sitzung wird um 11.56 Uhr unterbrochen und um 12.36 Uhr wieder aufgenommen.) Wir fordern eine gerechte Neuverteilung der Quoten, basierend auf demographischen Kriterien, dem Verbraucherbedarf und den Produktionsmöglichkeiten. 2-067 2-071 Abstimmungen (Fortsetzung) - Bericht Fiori (A5-0319/2002) 2-072 2-068 Bericht (A5-0328/2002) von Frau Charlotte Cederschiöld im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über Angriffe auf Informationssysteme (KOM(2002) 173 - C5-0271/2002 - 2002/0086(CNS)) (Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.) *** Bericht (A5-0264/2002) von Frau Geneviève Fraisse im Namen des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport über die Bedeutung und die Dynamik des Theaters und der darstellenden Künste im erweiterten Europa (2001/2199(INI)) (Das Parlament nimmt die Entschließung an.) Erklärungen zur Abstimmung 2-069 Belder (EDD), schriftlich. – (NL) Den Bericht Fiori habe ich nicht unterstützt. Aus zwei Gründen habe ich mich der Stimme enthalten. Zunächst halte ich es für unvernünftig, den Verbrauchssteuersatz für Biokraftstoffe zu ermäßigen, ehe wir uns ein vollständiges Bild von den Umweltauswirkungen bei Einführung dieser Kraftstoffe im Straßentransport machen können. Außerdem wurde verschiedentlich die Steuerpolitik angesprochen, eine Politik, die wie keine andere nahe beim Bürger, also in den Mitgliedstaaten, ausgestaltet werden muss. Erst bei einer nachweislich erheblichen Wettbewerbsverzerrung ist eine europäische Initiative gerechtfertigt. Zweitens habe ich Bedenken gegen die Einstufung von LPG als alternativen Kraftstoff. Immerhin handelt es sich ja um ein Erdölprodukt. Obgleich bei der Verbrennung insgesamt gesehen weniger verunreinigende Stoffe freigesetzt werden als bei herkömmlichem Benzin, kommt es durchaus zur Emission von Schadstoffen. Ein alternativer Kraftstoff unterscheidet sich grundlegend von den so genannten traditionellen Kraftstoffen, weil er als Energiequelle 22/10/2002 sowohl erneuerbar als auch emissionsfrei ist. Deshalb kann man LPG mit Sicherheit nicht als alternativen Kraftstoff bezeichnen. Summa summarum, wegen dieser beiden Elemente konnte ich den Bericht unmöglich unterstützen. Sicherlich begrüße ich eine Verlagerung auf Kraftstoffe mit geringeren Umweltauswirkungen, aber nicht auf die in dem Bericht vorgeschlagene Weise. 2-073 Raschhofer (NI), schriftlich. – Die EU hat am Gipfel von Johannesburg eine Steigerung der Produktion alternativer Energie bis 2010 um 15 % vorgeschlagen. Die Erhöhung der Produktivität erneuerbarer Energien ist die einzige langfristige Alternative zu traditionellen Kraftstoffen. Die Forschung und Entwicklung muss dahingehend intensiviert werden. Die daraus resultierenden positiven Auswirkungen liegen auf der Hand. Durch die Forschung werden Arbeitsplätze geschaffen. Für den Agrarbereich eröffnet sich durch die vermehrte Verwendung von Biokraftstoffen eine weitere Produktalternative, und nicht zuletzt werden die negativen Auswirkungen auf die Umwelt reduziert. Aus all diesen Gründen haben wir diesem Bericht Fiori unsere Zustimmung erteilt. 2-074 - Bericht J. Evans (A5-0327/2002) 2-075 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, der Bericht von Frau Evans bezieht sich auf die Verbringung von Heimtieren. Der Bericht bedeutet offensichtlich auch einen Fortschritt für den freien Verkehr von Haustieren in Europa. Es werden nämlich Hunde, Katzen, tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere aufgezählt. Ich habe ganz bewusst u. a. die tropischen Zierfische genannt, Herr Präsident, weil ich, wie Sie ja wissen, einen direkten Draht zu den Fischen habe. So haben sich die Blaufische beschwert: „Auch wir haben Teil am freien Verkehr, aber nur, um direkt in den Küchen der Restaurants, direkt in der Pfanne zu landen, während die tropischen Zierfische dank Eurer Richtlinie nach Belieben umherreisen können. Ist es denn möglich, dass Ihr im Europäischen Parlament nicht versucht, auch uns endlich das Rentenalter erreichen zu lassen, sondern uns immer nur in der Pfanne haben und verspeisen wollt?" 2-076 de La Perriere (NI), schriftlich. – (FR) Der Zeit voraus, werden unsere Hunde und Katzen sich frei auf dem Unionsgebiet bewegen können, sofern sie mit einem elektronischen Chip ausgestattet sind. In acht Jahren wird die Tätowierung ungesetzlich; unsere Hamster und Meerschweinchen sind dann in allen Mitgliedstaaten willkommen, in Erwartung einer Haushaltslinie für um Asyl ersuchende Tiere? Das ist die Frage … Eine bange Frage steht noch im Raum: In welche Kategorie sollen bloß die Frettchen eingestuft werden? Die Spannung ist kaum noch auszuhalten. Man könnte 33 glatt das GVO-Moratorium oder den drohenden Krieg im Irak vergessen! Es handelt sich zweifellos um einen Bericht von höchster Bedeutung für die europäische Einigung kurz nach dem irischen Ja und kurz vor der Erweiterung. Man kann natürlich immer spotten, doch wie stets bei solchen etwas folkloristischen Texten sind zwischen den Zeilen ernsthafte Anliegen erkennbar. Hier geht es um die Festlegung des Quarantänezeitraums für Tollwut. Ähnlich wie in einer Fabel von La Fontaine wird hier der Versuch der Kommission deutlich, die Mitgliedstaaten zu ihrem tierseuchenrechtlichen Glück zu zwingen, indem man sie daran hindert, ihre Bürger so zu schützen, wie sie es für richtig halten. 2-077 - Bericht Lambert (A5-0333/2002) 2-078 Schulz (PSE). – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich beziehe mich nicht auf Fische in der Pfanne wie der Kollege Fatuzzo, sondern auf eine ernst zu nehmende Problematik im Zusammenhang mit dem Bericht Lambert. Die SPDAbgeordneten im Europäischen Parlament haben diesem Bericht zugestimmt, wiewohl wir die Probleme, die eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen bei der Zustimmung zu diesem Bericht hatten, verstehen können. Ich will einen entscheidenden Punkt benennen, der uns bewogen hat, diesem Bericht unsere Zustimmung zu geben, obwohl wir ihn strukturell anders angelegt haben wollten. Es geht darum, dass Flüchtlinge, im Konkreten politisch Verfolgte, und solche Personen, die vorübergehenden Schutz durch die Europäische Union benötigen, im Rahmen der Richtlinie von Frau Lambert rechtlich gleichgestellt werden. Das ist vom Prinzip, was die Betreuung und die Leistungen, die diese Personengruppen in den Mitgliedstaaten der EU erhalten sollen, angeht, nichts Ungerechtfertigtes. Im Gegenteil, wir wollen nicht, dass Menschen, die auf der Flucht sind, unterschiedlich behandelt werden. Aber uns geht es darum, dass es eine qualifizierende Unterscheidung geben muss zwischen jemandem, der politisch verfolgt ist, also der als Widerständler in einer Diktatur ins Exil geht und dort Schutz braucht, und solchen Leuten, die vor einer vorübergehenden, sagen wir einmal einer Bürgerkriegssituation flüchten und deshalb nur temporär, auch im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gegebenenfalls nur subsidiären Schutz bekommen. Die Richtlinie von Frau Lambert umfasst aber alle diese Personengruppen. Wir wären der Auffassung gewesen, dass man eine Unterscheidung hätte vornehmen sollen. Im deutschen Verfassungsrecht nehmen wir prinzipiell auch diese Unterscheidung vor, weil wir nach Artikel 16 des deutschen Grundgesetzes einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz vor politischer Verfolgung definieren, aber keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf subsidiären Schutz. Wir haben deshalb als deutsche Sozialdemokraten diesem Bericht trotz aller Bedenken 34 zugestimmt, unter anderem auch deshalb, weil er ansonsten überhaupt nicht zustande gekommen wäre und dieses Parlament gut beraten ist, in der Konsultation mit dem Rat seine Stellungnahmen abzugeben. (Beifall) 22/10/2002 Dieses Abstimmungsergebnis, das beim gegenwärtigen Stand der Dinge glücklicherweise nur konsultativen Wert besitzt, kann nichtsdestoweniger die Position des Rates politisch schwächen, der seit einiger Zeit versucht, der Flut der von Laxheit geprägten Vorschläge von Seiten der Kommission zu widerstehen. 2-079 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, als Vertreter der Rentnerpartei habe ich für diesen Richtlinienvorschlag gestimmt, weil ich es wie viele unter uns als eine Pflicht unserer Staaten betrachte, die Flüchtlinge aufzunehmen, und zwar würdevoll. Ich hebe hervor, Herr Präsident, wie wichtig es nach meinem Dafürhalten ist, auch das Problem anzugehen, wo und mit den finanziellen Mitteln welches Staates der EU diese Aufnahme erfolgen soll, wenn – was leider sehr oft passiert – viele Drittstaatsangehörige in unsere europäischen Staaten fliehen. Die Lasten der Aufnahme von Flüchtlingen sollten gerecht unter all unseren Staaten Europas aufgeteilt werden. Zum Abschluss der gestrigen Aussprache begnügte sich Kommissar Vitorino, ohne meine diesbezüglichen Argumente insgesamt in Frage zu stellen, mit der Erklärung, die Kommission habe nicht vor, das System des subsidiären Schutzes neu zu erfinden. In der Tat besteht ein ergänzender Schutz zusätzlich zu dem in der Genfer Konvention vorgesehenen in einigen Ländern wie beispielsweise in Frankreich in Form des „territorialen Asyls“. Doch dabei handelt es sich um Erweiterungen von geringer Tragweite. Was ich der Kommission vorwerfe, ist, dass sie dieses System im Rahmen des Gemeinschaftsrechts einführen will, und – was noch schwer wiegender ist – alle Voraussetzungen für seine Erweiterung schafft. 2-080 Arvidsson, Cederschiöld, Grönfeldt Bergman und Stenmarck (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Delegation der Moderaten Sammlungspartei im Europäischen Parlament hat heute für die Richtlinie über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen gestimmt, aber gegen den geänderten Vorschlag des Parlaments. Unserer Ansicht nach ist das Recht von Flüchtlingen auf Schutz in Europa vor Verfolgung und Unterdrückung eine Selbstverständlichkeit. Die Festlegung von Mindestnormen ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf eine gemeinsame Asylpolitik in der EU. Es muss jedoch auch unterstrichen werden, dass es für die Mitgliedstaaten möglich sein muss, über die von der Union festgelegten Mindestnormen hinaus Menschen auch aus anderen Gründen Schutz zu gewähren. Das Hauptprinzip bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Haltung der EU bezüglich Einwanderung und Migration muss Transparenz sein. Die Entwicklung einer Einwanderungspolitik, d. h. der Vorschriften für die Übersiedlung in ein Land, ist stets ein Balanceakt. Offene Grenzen können leicht dazu führen, dass wir Dynamik und Verbesserungen außen vor lassen. Einwanderung ist grundsätzlich etwas Positives. Daher sollten ausländische Bürger, bei denen es sich nicht um Flüchtlinge handelt, größere Möglichkeiten erhalten, als Arbeitskräfte nach Europa einzuwandern. 2-081 Berthu (NI), schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat soeben recht nachdrücklich den Bericht Lambert bestätigt, der den äußerst negativen Vorschlag der Kommission zum Status von Flüchtlingen befürwortet und verstärkt. Wir haben ebenso wie ein wesentlicher Teil der Rechten dagegen gestimmt. Wieder einmal spielt die Kommission eine zerstörerische Rolle, was uns bewegen sollte, generell über das Verhältnis zwischen den europäischen Institutionen nachzudenken. 2-082 Bonde und Sandbæk (EDD), schriftlich. – (DA) Wir haben heute für den Bericht Lambert gestimmt, weil mit ihm in vielen Bereichen Verbesserungen an den Mindeststandards vorgenommen werden, die unter der Schirmherrschaft der EU in Bezug auf Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Flüchtlingsstatus nun leider festgelegt werden sollen. Eines der Ziele des Berichts ist es, den Kreis der Personen, für die die Standards gelten würden, zu erweitern und die Bedingungen und die Rechte zu verbessern. Beispielsweise bezieht sich der Vorschlag der Kommission ausschließlich auf Drittstaatsangehörige und Staatenlose, während Bürger der EU nicht erfasst sind. Dieser Zustand soll nun durch den Bericht korrigiert werden, denn es wäre schon ein seltsames und gefährliches Signal an die internationale Gemeinschaft, dass die EU-Mitgliedstaaten, die jeder für sich die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben, beschließen können, sich gegenseitig von diesem internationalen Übereinkommen auszunehmen und damit ihre Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass das Übereinkommen auf die eigenen Bürger nicht angewandt werden kann. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, dass Personen mit Flüchtlingsstatus größere Rechte haben müssen. Das ist natürlich positiv zu bewerten, doch sollte das, wie von der Berichterstatterin empfohlen, auch für Personen mit subsidiärem Flüchtlingsstatus gelten. Die Juni-Bewegung setzt sich für eine von Menschlichkeit getragene Flüchtlingspolitik ein. Wir 22/10/2002 treten für das Recht eines jeden Menschen auf ein Leben in Würde ein, doch sind wir grundsätzlich der Meinung, dass diesem Anliegen nicht dadurch am besten gedient wird, dass eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik entwickelt wird, die auf dem supranationalen ersten Pfeiler beruht, dem auch der Vorschlag im Bericht zuzuordnen ist. 2-083 Crowley (UEN), schriftlich. – (EN) Ich erkläre hiermit, dass ich mich nicht an der Abstimmung zum Bericht Lambert (A5-0333/02) beteiligt habe. Meine Enthaltung ist nicht als grundsätzliche Ablehnung der vorgeschlagenen Richtlinie zu verstehen, sondern als Ablehnung einiger Elemente, die meiner Ansicht nach unangebracht und der Grundüberzeugung des Schutzes derjenigen, die unsere Hilfe am dringendsten brauchen, abträglich sind. Ich bin u. a. bei folgenden Elementen anderer Meinung: Die Definition des Begriffs Familie geht weit über die in den meisten Mitgliedstaaten und anderen Ländern übliche Norm hinaus. Diese Problematik hätte einfühlsamer behandelt werden sollen, und der Bericht hat in diesem Punkt jämmerlich versagt. Die in verschiedenen Artikeln gesetzten Fristen sind zu kurz. Der Bericht nimmt in unangebrachter Weise auf die Grundrechtecharta Bezug. Wird der Geltungsbereich auch auf andere Personengruppen als jene, die einer Verfolgung ausgesetzt sind, erweitert, schränken wir damit unsere rechtmäßigen Möglichkeiten zum Schutz der Schutzbedürftigsten ein. Aus diesen und anderen Gründen hielt ich es für unangebracht, mich an der Abstimmung zu beteiligen. 2-084 Evans, Robert J.E. (PSE), schriftlich. – (EN) Die britischen Abgeordneten der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas haben für den Bericht Lambert gestimmt. Unserer Ansicht nach gibt es zur Entwicklung einer gemeinsamen EU-Asylpolitik keine Alternative. Dieser Bericht über Mindestnormen stellt einen wichtigen Schritt auf diesem Weg dar. Wir lehnen die rechtsradikalen Ansichten jener konservativen Abgeordneten der EVP-Fraktion ab, die eine Einschränkung des Rechtes auf Asyl und Schutz anstreben. Als Sozialisten sind wir der Meinung, dass unser Herangehen von Mitgefühl und Verständnis geprägt sein sollte. Bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Politik für fünfzehn und schließlich fünfundzwanzig Länder wird es immer einige Abweichungen in Detailfragen geben. Wir glauben, dass diese Differenzen nicht benutzt werden sollten, um unsere Kompromissbemühungen zu hintertreiben, sondern dass wir mit großem Stolz auf dem aufbauen sollten, was uns verbindet. Auch wenn der Bericht Lambert einige Aspekte enthält, die wir als Labour-Abgeordnete in Frage stellen, stimmt seine Gesamtrichtung. Deshalb befürworten wir ihn. 2-085 Meijer (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) Europa zählt zu den wohlhabendsten, demokratischsten und stabilsten Kontinenten der Welt. Es ist mithin nicht verwunderlich, 35 dass viele Menschen, die in anderen Länder verfolgt, bedroht oder schikaniert werden, hier Zuflucht suchen. In ihrem Gefolge kommen auch andere, die nicht verfolgt werden, auf die aber das Wohlstandsniveau in Europa Anziehungskraft ausübt. Wenn diese Menschen eine Ausbildung in einem Fachgebiet genossen haben, für das hier ein Arbeitskräftemangel herrscht, werden sie sogar aktiv angeworben, häufig auf Kosten der Einrichtungen in ihrem Herkunftsland. Echte Flüchtlinge hingegen sind immer weniger willkommen. Für einige Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zählen nur noch die Zahlen. Man begrenzt deshalb lieber die Zahl der Flüchtlinge, als die Gründe, aus denen die Menschen flüchten, und die Gefahr, in der sie verkehren, gebührend zu würdigen. Es ist an der Zeit, dass wir damit Schluss machen und die Not der Flüchtlinge selbst als Richtschnur nehmen. Wir müssen damit aufhören, Menschen in für sie unsichere Staaten auszuweisen, die Familienzusammenführung zu verweigern oder die Verfolgung auf Grund von Intoleranz oder geschlechtsspezifischer Diskriminierung zu leugnen. Am 24. September hat der Bericht Evans über Asyl und Sicherheit in die richtige Richtung gewiesen, obgleich diese Vorschläge nach Ansicht meiner Fraktion noch nicht weit genug gingen. Allerdings erhielten die Vorschläge letzten Endes mehr Nein- als Ja-Stimmen. 2-086 Queiró und Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Der Beitrag des Europäischen Parlaments wäre sehr nützlich und positiv, wenn er – unter Wahrung von Geltungsbereich und Grenzen des Richtlinienvorschlags – zur rechtlichen Klärung von Begriffen beitragen würde, die bei der Übernahme der zukünftigen Richtlinie und ihrer Umsetzung Zweifel oder Kontroversen hervorrufen könnten. Die Berichterstatterin und die Mehrheit des parlamentarischen Fachausschusses haben diese Klärung jedoch leider nicht herbeigeführt. Sie haben im Gegenteil im Rahmen eines allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Mindeststatus unerklärlicherweise Wege der sukzessiven Erweiterung der normativen Bestimmung eingeschlagen, was kontraproduktiv nur zu noch mehr Schwierigkeiten und neuen Hindernissen führen kann, die für ihre Annahme unnötig sind. Daraus ergibt sich unser Stimmverhalten zu diesen speziellen Fragen und bei der Schlussabstimmung: Die meisten der vorgestellten Änderungen sind unbrauchbar und gehen im Gegenteil häufig über das Notwendige und Vernünftige hinaus, wenn es um die Festlegung von Mindestnormen für alle Mitgliedstaaten geht. Trotz allem bin ich für die ursprüngliche Initiative, die im Parlament eingegangen ist, denn im Einklang mit dem Europäischen Rat von Tampere befürworten wir die Annäherung der Vorschriften zum Flüchtlingsstatus und anderer subsidiärer Maßnahmen für Personen, die, auch wenn ihnen dieser Flüchtlingsstatus verwehrt wurde, eines gleichwertigen Schutzes bedürfen. 2-087 Thorning-Schmidt (PSE), schriftlich. – (DA) Die dänischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben heute für den Bericht Lambert (A5-0333/2002) gestimmt. Wir sind damit einverstanden, dass die EU 36 Mindeststandards für die Anerkennung von Staatsangehörigen aus Drittländern und von Staatenlosen als Flüchtlinge bzw. als Personen, die aus anderen Gründen internationalen Schutz benötigen, festlegt. Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, dass die Richtlinie dem Abschnitt IV des EG-Vertrags unterliegt und nicht für Dänemark gilt, vgl. Protokoll zur Position Dänemarks. 2-088 - Bericht Cederschiöld (A5-0328/2002) 2-089 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, der soeben von uns in diesem Parlament angenommene Bericht von Frau Cederschiöld bezieht sich auf einen Rahmenbeschluss des Rates, der uns vor Angriffen so genannter Hacker auf Informationssysteme schützen soll. Ein Computer-Fachmann, der zwar pensioniert ist, mein Freund Infissi Maurizio aus Capriate San Gervasio, einem schönen Ort in der Nähe von Bergamo, sagte zu mir, als er davon erfuhr, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen: „Es ist richtig, wenn Ihr Euch vor Angriffen auf Informationssysteme schützt, aber wäre es nicht auch eine gute Idee, die Rentner vor den Angriffen der Regierungen, der Premierminister und Haushaltsminister zu schützen, die bisweilen Maßnahmen vorschlagen, um zum gewaltsamen Angriff gegen unsere Lebens- und Überlebenschancen überzugehen, indem sie Renten beschließen, die oftmals zu kläglich sind und uns kein würdevolles Leben gestatten? Wann werdet Ihr Euch mit Maßnahmen zum Schutz der Rentner vor den Angriffen der Regierungen befassen?“ „Sicher bald“, gab ich ihm zur Antwort, und ich hoffe wirklich darauf, Herr Präsident! 2-090 Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Bericht, der im Parlament zur Abstimmung stand, verbessert den von der Kommission vorgeschlagenen Text, indem die Bezüge zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Privatsphäre verstärkt werden. Bei einigen Aspekten hingegen hält man an der von der Europäischen Kommission eingeschlagenen Richtung fest und orientiert außerdem auf eine Vergemeinschaftung der Politik. Es sei darauf hingewiesen, dass der Vorschlag der Kommission dem Konzept der Ausnutzung der Ereignisse des 11. September 2001 entspricht, bei dem bestimmte Grundrechte eingeschränkt werden, ohne dass dies große Proteste hervorgerufen hätte, und zwar vor allem Rechte im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Zudem offenbart der Vorschlag der Kommission eine Besessenheit zur Reglementierung, einen Versuch zur Harmonisierung des Strafrechts und eine repressive statt präventive Sichtweise, womit wir nicht einverstanden sind. 22/10/2002 Deswegen stimmen wir gegen den Bericht. 2-091 Meijer (GUE/NGL), schriftlich. – (NL) Aus den unterschiedlichsten Gründen können Menschen in das Hacking von Computern verwickelt werden. Dabei handelt es sich nicht nur um findige junge Leute, die die technischen Möglichkeiten erkunden, oder um Chaoten, die anderer Leute Arbeit gern durcheinander bringen, sondern auch um kritische Spürnasen auf der Suche nach Informationen, die für viele von Bedeutung sind, aber zu Unrecht geheim gehalten werden. Diese letztgenannte Gruppe trägt dazu bei, dass es weniger Raum für Umweltskandale, Korruption, finanzielle Betrügereien, Kriegshetze und diktatorisches Handeln gibt. In sämtlichen Fällen beeinträchtigen Angriffe auf die Informationssysteme das reibungslose Funktionieren von privaten Unternehmen ebenso wie von Behörden. Bei der Bewertung dieser Störaktionen kommt es aber letzten Endes auf deren positive oder negative Folgen an. Mit der Berichterstatterin Cederschiöld gehe ich voll und ganz darin konform, dass der vorliegende Rahmenbeschluss und die zugehörigen nationalen Umsetzungsmaßnahmen nicht dazu benutzt werden dürfen, die Freiheit der Meinungsäußerung, die Demonstrations- und die Vereinigungsfreiheit zu unterdrücken. Geringfügige Störungen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten als von geringerer Bedeutung gelten, brauchen von der EU nicht unter Strafe gestellt zu werden. Die Anwendung von Artikel 12, der die Errichtung von Kontrollstellen für den Informationsaustausch vorsieht, kann sich auch nachteilig auswirken. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag zur Zurückstellung dieses Teils. 2-092 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Ich habe diesen Bericht unterstützt, weil er verdeutlicht, dass wir uns der Bedeutung des Kampfes gegen die computerbasierte Kriminalität bewusst sind, und weil er aufzeigt, dass es wesentlich darauf ankommt, Strafrechts-, Präventions- und Strafmaßnahmen in einer Weise zu begrenzen, dass die Meinungsfreiheit, die freie Meinungsäußerung, die Versammlungsund Vereinigungsfreiheit respektiert werden. Ferner habe ich zwei weitere Vorschläge der Berichterstatterin Frau Cederschiöld unterstützt: Der Erste ist ihre Forderung, dass die EU, wenn es um Fragen der Informationsübermittlung geht, stets dafür sorgen muss, dass es entsprechende Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes gibt, um den mit dem Datentransfer verbundenen Gefahren entgegenzutreten; der zweite betrifft die weniger strenge Beurteilung für den Fall, dass ein Minderjähriger zum ersten Mal sich unrechtmäßig Zugang zu einem Informationssystem verschafft. Kurzum, meiner Ansicht nach hat das Parlament zur Verbesserung des Vorschlags für einen Rahmenbeschluss beigetragen, mit dem auf die Cyberkriminalität reagiert werden soll, indem man eine Annäherung der strafrechtlichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten anstrebt, um sicherzustellen, dass alle Angriffe auf Informationssysteme strafrechtlich verfolgt werden, und indem man die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in diesem sensiblen Bereich fördert. 22/10/2002 Nicht zuletzt halte ich auch die Einrichtung eines Netzes von Kontaktstellen, die rund um die Uhr konsultiert werden können, im Kampf gegen eine Kriminalität, bei der diese hochmodernen Technologien eingesetzt werden, für äußerst wichtig. 2-093 - Bericht Fraisse (A5-264/2002) 37 auf die Einmischung des Kapitals in die nationalen Kulturen zurückzuführen sind? Darüber hinaus sind wir weder mit dem dominanten Einfluss der Privatunternehmen und Sponsoren, noch mit jenem diffusen Gebilde, das als „europäische kulturelle Identität“ anvisiert wird, noch mit den Methoden zu seiner Durchsetzung einverstanden. 2-094 Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, der Bericht behandelt die Bedeutung und Dynamik des Theaters und der darstellenden Künste im erweiterten Europa. Ich habe wieder einmal geträumt, Herr Präsident: Ich träumte, ich sah eine Theateraufführung, an der das erweiterte Europa teilnahm. Und was sah ich in dieser Theatervorstellung? Ich sah den Abgeordneten Fatuzzo, der in einem Restaurant des italienischen Ortes Vercelli zusammen mit dem Präsidenten der Republik Ungarn, Herrn Ferenc Mádl – dem wir soeben applaudiert haben –, und dem Präsidenten der Republik Bulgarien, exKönig Simeon II, zu Mittag speiste. Man genoss Gerichte mit Safranreis, Reis mit Pilzen und schwarzen Reis mit Tintenfisch, wie es sich in einem Ort wie Vercelli, wo Reis angebaut wird, empfiehlt. Wir alle waren sehr zufrieden, doch der Chef sagte zu uns: „Bald werdet Ihr keinen Reis mehr genießen können, wenn Ihr Mitglieder des EP nichts für die Landwirtschaft im Rahmen einer Reform der Agrarpolitik unternehmt, die im Europäischen Parlament und in der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt wird, um auch die Landwirtschaft in Reisanbaugebieten wie Vercelli, Novara, Pavia, Mailand und anderen Gegenden Europas zu schützen.“ 2-095 Alyssandrakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Unser Standpunkt zu Fragen der Kultur ist unmittelbar mit ihrem politischen Charakter sowie den von ihr getragenen Werten, Grundsätzen und Verhaltensvorbildern verbunden. Von primärer Bedeutung ist dabei, ob die kulturellen Aktivitäten dem Arbeitnehmer nutzen und zum gesellschaftlichen Fortschritt beitragen oder aber dem Kapital zum Vorteil gereichen, seine Herrschaft ausdehnen und seine Gewinne vermehren. Deshalb haben wir, die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament, uns der Stimme enthalten. 2-096 Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL), schriftlich. – (FR) In einer vom Geld regierten Welt können sich auch die Kultur im Allgemeinen und die darstellenden Künste im Besonderen dieser Beherrschung nicht entziehen. Die vom Profitstreben angetriebenen Privatinteressen interessieren sich für diese Bereiche nur insoweit, wie sie dort direkt oder in Form von Steuervorteilen Geld verdienen können. Und in einer Zeit, da die öffentlichen Institutionen nur das Wort Einsparungen im Munde führen, wird die Kultur noch stärker auf das absolute Minimum beschränkt. Als Erste leiden darunter die Kleinen, die Namenlosen, wie die unständig Beschäftigen in den Theatern, die in Frankreich gerade gegen die weitere Verschlechterung ihrer bereits prekären Beschäftigungsverhältnisse streiken. Wir sind dagegen, öffentliches Geld an die Unternehmen und die Reichen zu verteilen, auch in Form von steuerlichen Vergünstigungen für Mäzenatentum und Sponsoring, die nur für diejenigen von Vorteil sind, die als Mäzene auftreten und dabei einen Reibach machen, während sich an der Lage der übergroßen Mehrheit der Künstler und der Beschäftigten im Bereich der darstellenden Künste nichts Wesentliches ändert. Trotz dieser von der Berichterstatterin befürworteten Maßnahme haben wir für diesen Bericht gestimmt, der insgesamt und wenn er konkret umgesetzt würde die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten im Bereich der darstellenden Künste verbessern könnte. 2-097 Der Bericht befürwortet die ideologische, politische und gesellschaftliche Einbindung der mit den darstellenden Künsten verbundenen kulturellen Prozesse in die Politik der Europäischen Union. Das Theater soll in den Dienst des „europäischen Ideals“ gestellt werden und zur Umsetzung politischer Ziele wie die der Mobilität und des „lebenslangen Lernens“ beitragen. Dabei zielt der Bericht insbesondere auf die Mittelmeerländer und die Länder Mittel- und Osteuropas. Worin besteht aber dieses „Ideal“, das zu unterstützen wir aufgerufen werden? Wenn das nicht klar ist, wie kann man dann von uns erwarten, dass wir solche widersprüchlichen Vorgehensweisen mittragen und dabei mitverantworten, die zwar einige temporäre Fragen (des geistigen Eigentums, der Freizügigkeit, der Ausbildung) lösen, aber die Probleme verschleiern, die Malmström, Paulsen und Olle Schmidt (ELDR), schriftlich. (SV) Wir haben uns bei der Abstimmung zum Bericht Fraisse über die Bedeutung und die Dynamik des Theaters und der darstellenden Künste im erweiterten Europa der Stimme enthalten. Wir haben eine positive Grundeinstellung zur Europäischen Union. Als schwedische Liberale betrachten wir die europäische Integration als Möglichkeit zur Lösung grenzüberschreitender Probleme, z. B. in den Bereichen Umwelt, Handel, Freizügigkeit, Menschenrechte und Konfliktmanagement. Hier haben die Demokratien Europas eine Möglichkeit, der Welt zu zeigen, dass Zusammenarbeit zu Frieden und zu wachsendem Wohlstand führt. 38 Überdies glauben wir aber auch an das Subsidiaritätsprinzip, nach dem Beschlüsse so nahe wir möglich an den Betroffenen gefasst werden sollen. Darum engagieren wir uns aktiv für eine Verfassung der Europäischen Union, in der die Kompetenzverteilung für jeden deutlich erkennbar ist. Es muss für alle Bürger eindeutig sein, dass die EU sich ausschließlich mit den Problemen beschäftigt, die sie am besten lösen kann, d. h. die grenzüberschreitenden. Alle anderen Fragen sollten auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene behandelt werden. Wir halten Theater und darstellende Künste für wichtig und unterstützen die größeren Möglichkeiten für die Mobilität der Menschen. Ferner wollen wir die Erlangung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer vereinfachen, sind aber der Ansicht, dass die Bedingungen für eine Einreise für alle Berufsgruppen die gleichen sein sollten. Der Vorschlag sollte sich daher nicht nur auf Künstler und Kulturschaffende, sondern auf Angehörige aller Berufsgruppen beziehen. Wir sind für die kulturelle Vielfalt, die Unterstützung des kreativen Schaffens, die künstlerische Freiheit und den Zugang aller zur Kultur, meinen aber nicht, dass diese in die zukünftige Europäische Verfassung aufgenommen werden sollten. Viele der im Bericht Fraisse vorgestellten Ideen finden auf nationaler Ebene unsere volle Unterstützung. 2-098 Marchiani (UEN), schriftlich. – (FR) Dieser Bericht wird die dienstfertige Intelligenzia, die ihr proeuropäisches Engagement ostentativ zur Schau stellt, voll befriedigen. Doch abgesehen davon sehe ich nicht, wozu ein solcher Text nützlich wäre. Ich würde sogar sagen, er beunruhigt mich. Erstens betrifft er einen Bereich, für den allein die Mitgliedstaaten zuständig sind. Daher ist es nicht hinnehmbar, wenn das Parlament „die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf(fordert), ihre Kulturpolitik europaweit kohärent zu gestalten“. Was hat sich dieses Parlament hier überhaupt einzumischen? Zweitens bin ich überzeugt, dass dieser Bericht die Belohnung des föderalistischen Europas für das politisch-kulturelle Establishment darstellt, das keine Mühe scheut, um die proeuropäische Sache voranzubringen. Dieser Bericht, mit dem auf ihren Pfründen sitzenden „Künstlern“ unglaubliche Privilegien und Subventionen zugeschanzt werden, ist einzig und allein für die fett subventionierten Eliten gedacht, um ihnen für ihre Verdienste um die „europäische Idee“ zu danken. Drittens trägt dieser Bericht de facto zu einer unheilvollen, gefährlichen Entwicklung bei, die darin besteht, das Theater und die darstellenden Künste vor den Karren der proeuropäischen Ideologie zu spannen. Mehr noch als die Kultur zu fördern, tendiert dieser 22/10/2002 Bericht in bestimmten Aspekten vor allem dazu, Kultur und Propaganda zu verwechseln. In dem Bestreben, die schöpferische Freiheit der wirklichen Künstler zu bewahren, werde ich gegen diesen Bericht stimmen. 2-099 Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. – (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der auf die wirksame Förderung der Bedingungen aufmerksam machen will, derer es bedarf, damit die darstellenden Künste vor allem durch die Förderung und den Schutz der Mobilität der Künstler und ihrer Werke, durch Beihilfen für die Übersetzung und Übertitelung als Instrument der Annäherung und des gegenseitigen kulturellen Verständnisses und durch den Anreiz zur Ausbildung und für Maßnahmen zur Verbreitung zum einen immer mehr zum Allgemeingut werden und zum anderen ihre Attraktivität erhöht und der Zugang zu ihnen erleichtert wird. Der Schutz der darstellenden Künste ist auch eine Voraussetzung, um die Bewahrung der Werte der kulturellen Vielfalt, die den europäischen Geist auszeichnet, sicherzustellen. So stimme ich der Berichterstatterin zu, dass es wichtig ist, die darstellenden Künste in den Ländern eng ins Auge zu fassen, die sich auf ihren EU-Beitritt vorbereiten – ein entscheidendes Element für den Aufbau eines Europas, das auf einer Werteteilung beruht und dessen größter Reichtum seine Vielfalt ist. Folgt man diesem Gedankengang weiter, müssen wir meiner Meinung nach Privatinitiativen einen besonderen Wert beimessen – die doch der spontane Ausdruck des kulturellen „Pulsschlags“ der Gemeinschaft sind -, statt unsere Energie für direktes Handeln des Staates oder staatlicher Behörden einzusetzen. 2-100 Der Präsident. – Die Abstimmungsstunde ist damit beendet. (Die Sitzung wird um 12.50 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.) 2-101 VORSITZ: GERHARD SCHMID Vizepräsident3 2-102 Haushaltsverfahren 2003: erste Lesung 2-103 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende zwei Berichte im Namen des Haushaltsausschusses zum Gesamthaushaltsplan 2003: - von Herrn Göran Färm (A5-0350/2002) zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (11138/2002 - C5-0300/2002 2002/2004(BUD)) und Berichtigungsschreiben Nr. 1/2003 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der 3 Genehmigung des Protokolls: siehe Protokoll. 22/10/2002 Europäischen Union für das Haushaltsjahr (12640/2002 - C5-0480/2002) Einzelplan III - Kommission; 39 2003 Von Herrn Per Stenmarck (A5-0351/2002) zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 Einzelplan I - Europäisches Parlament Einzelplan II - Rat Einzelplan IV - Gerichtshof Einzelplan V - Rechnungshof Einzelplan VI - Wirtschafts- und Sozialausschuss Einzelplan VII - Ausschuss der Regionen Einzelplan VIII (A) - Europäischer Bürgerbeauftragter Einzelplan VIII (B) Europäischer Datenschutzbeauftragter (C 5-0300/2002 - 2002/2005(BUD)). 2-104 Färm (PSE), Berichterstatter. (SV) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst einen herzlichen Dank an meine Kollegen richten, nicht zuletzt an die Mitglieder des Haushaltsausschusses und an das Sekretariat des Haushaltsausschusses, die mit diesem Haushalt eine phantastische Arbeit geleistet haben. Dies ist für mich eine gute Gelegenheit, die außerordentlich schwere Arbeit der Mitarbeiter zu würdigen. Mein Dank gilt auch der Kommission und dem Rat, die mit einer langen Reihe von Trilogen, Vermittlungen, Arbeitsgruppen und anderen Kontakten dazu beigetragen haben, dass wir nun einen guten Entwurf des Gesamthaushaltsplans für 2003 zur Abstimmung vorliegen haben. Ferner möchte ich betonen, dass wir zu den meisten Punkten im Haushaltsausschuss eine breite Einigkeit erzielen konnten, was natürlich auch von großer Bedeutung für das Parlament ist. Ich möchte mit einigen grundsätzlichen Überlegungen zum Haushaltsverfahren der Europäischen Union beginnen. Nachdem ich nun etwa zehn Monate an diesem Haushalt gearbeitet habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass das Haushaltsverfahren der EU dringend einer umfassenden Reform bedarf. Mit der neuen Haushaltsordnung dürfte sich einiges verbessern, und auch mit der projektbezogenen Budgetierung (ABB) werden wir eine Reihe von Verbesserungen erreichen. Einige Probleme haben wir durch die Verbesserung der internen Arbeit des Parlaments selbst lösen können. Ich persönlich habe mich für einen besseren Dialog mit den Ausschüssen eingesetzt. Zum Haushaltsplan vollzieht sich der Dialog zwischen dem Haushaltsausschuss auf der einen Seite sowie den Ausschüssen und deren Verfassern der Stellungnahme zum Haushaltsplan auf der anderen nun praktisch permanent, von den Leitlinien im Frühjahr, über die in diesem Jahr erstmals durchgeführte Nachbereitung des laufenden Haushaltsplans in speziellen Arbeitsgruppen, bis hin zu den Änderungsanträgen in Vorbereitung der ersten Lesung. Meiner Ansicht nach haben wir den schon traditionellen Konflikt in diesem Jahr mildern können, bei dem die Fachausschüsse der Ansicht sind, der Haushaltsausschuss würde ihren politischen Prioritäten nicht genügend Aufmerksamkeit schenken und der Haushaltsausschuss seinerseits den Fachausschüssen entgegenhält, sie würden für unrealistische Haushaltsforderungen kämpfen. In diesem Jahr sind wir weiter vorangekommen als in früheren Jahren, nicht zuletzt hinsichtlich des traditionell komplizierten Kapitels A-30 mit seinen Zuschüssen für verschiedene europäische Organisationen. Diesmal ist es uns durch eine enge Zusammenarbeit mit den Ausschüssen und den Fraktionen gelungen, einen einstimmig angenommenen Vorschlag des Haushaltsausschusses vorzulegen. Wie bekannt haben wir auch die Haushaltsdebatte reformiert und die große Aussprache bereits während der Plenartagung im September durchgeführt. Das war ein Experiment, das meines Erachtens gut gelungen ist, wobei sicherlich noch weitere Verbesserungen möglich sind. Trotz dieser Verbesserungen bin ich nicht zufrieden und möchte an dieser Stelle ein Signal an unsere Kollegen im Konvent senden. Ich meine, es ist einfach nicht sinnvoll, in Form der Finanziellen Vorausschau einen langfristigen Rahmen zu schaffen, der so strikte Grundsätze für sektorenbezogene Obergrenzen beinhaltet, wie die, mit denen wir gegenwärtig leben müssen. Bereits jetzt, nach der Hälfte des von der Finanziellen Vorausschau abgedeckten Zeitraums entstehen dadurch immer mehr Ad-hoc-Systeme, die das Haushaltsverfahren völlig unübersichtlich machen können. Während des diesjährigen Haushaltsverfahrens hat die Kommission bereits in drei Fällen die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments vorgeschlagen. Beim Konzertierungsverfahren im Juli haben wir eine planmäßigere Nutzung eines Instruments vereinbart, das eigentlich als Notreserve vorgesehen war. Das Problem der Kommission, in Vorbereitung der Erweiterung ausreichende Personalressourcen zur Verfügung zu haben, haben wir durch ein kompliziertes Modell des so genannten Frontloading gelöst, das es uns ermöglicht, nicht verwendete Mittel des laufenden Jahres zu ermitteln und diese für Kosten zu verwenden, die ansonsten im Jahr 2003 anfallen würden. Gerade heute sind wir mit dem Rat darüber hinaus bezüglich eines neuen Flexibilitätsinstruments zu einer Einigung gekommen. Dabei handelt es sich um den so genannten Europäischen Solidaritätsfonds, mit dessen Hilfe den Auswirkungen von Naturkatastrophen usw. begegnet werden soll. Nun müssen wir uns jedoch fragen: Wie viele solcher Flexibilitätsinstrumente und Ad-hoc-Lösungen brauchen wir noch, ehe wir auf breiter Front begreifen, dass das gesamte Haushaltsverfahren reformiert werden und flexibler gestaltet werden muss. Der Haushaltsausschuss hat auch Stellung dazu genommen. Wir haben die Obergrenze in drei 40 Kategorien bewusst überschritten, u. a. um die Widersinnigkeit des gegenwärtigen geschlossenen Systems aufzuzeigen. Darauf werde ich bei den einzelnen Begründungen noch zurückkommen. Bitte beachten Sie aber, dass ich nicht darauf aus bin, die Obergrenzen abzuschaffen. Ich plädiere auch nicht für ein Abgehen von der Forderung nach Haushaltsdisziplin. Aber es muss einen Mittelweg geben zwischen völliger Disziplinlosigkeit und der gegenwärtig praktizierten strikten Sieben-Jahres-Planwirtschaft! Ich hege die Hoffnung, dass es auch zukünftig selbstverständlich sein wird, dass das Modell der Mitentscheidung sich auf den gesamten Haushaltsplan bezieht, auch auf die Agrarpolitik, und dass sämtliche Ausgaben der Union in den Haushaltsplan einbezogen werden, auch der Europäische Entwicklungsfonds. Dies ist ein wichtiges Thema, von dem ich hoffe, dass wir es in den kommenden Jahren weiter diskutieren können. Lassen Sie mich nun noch eine weitere Frage allgemeinerer Art aufgreifen, ehe ich mich den einzelnen Rubriken des Haushaltsplans zuwende. Das betrifft die Ausführung des Haushaltsplans der EU, die zu einem ernsten Problem zu werden droht. Wir können nicht Jahr für Jahr den Bürgern und Steuerzahlern mitteilen, dass wir ihnen jährlich unnötigerweise 15 Mrd. EUR abnehmen, die wir dann ihren dankbaren Finanzministern zurückzahlen. Meiner Ansicht nach muss die Union in dieser Frage große Anstrengungen unternehmen, um Glaubwürdigkeit für ihre Politik und ihren Haushalt zu erreichen und alle durch den Haushalt gemachten Zusagen zu erfüllen. Wir müssen ganz einfach die Nutzung der Strukturfonds vereinfachen und können damit bereits im aktuellen Zeitraum beginnen. Darauf hat uns Herr Barnier sein Wort gegeben, aber wir können natürlich im kommenden Planungszeitraum noch radikalere Veränderungen vornehmen. Ich bin zudem der Meinung, dass der gesamte Prozess der Einführung neuer Mehrjahresprogramme verbessert werden muss. Jedes Mal bekommen wir wieder zu hören, dass es bei Mehrjahresprogrammen, die in ihren dritten oder vierten Programmplanungszeitraum eintreten - so laufen beispielsweise gegenwärtig das Sechste Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, das dritte LIFE-Programm usw. - oftmals ein ganzes Jahr dauert, ehe die Arbeit im neuen Planungszeitraum in Gang kommt. Das ist doch völlig inakzeptabel, denn dann ist es ja zum Beispiel so, dass für die Dauer von fünf Jahren geplante Arbeiten in einen Durchführungszeitraum von vier Jahren hineingepresst werden müssen. Ein drittes Gebiet, für das ich einen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Durchführung und Vereinfachung sehe, ist der Personalbereich. In diesem Jahr haben wir beschlossen, das Flexibilitätsinstrument nicht für neue Stellen bei der Kommission einzusetzen, was aber nicht bedeutet, dass diese Stellen nicht gebraucht würden. Langfristig werden meiner Meinung nach wohl mehr Stellen benötigt, so u. a. für die neue, dezentralisiertere 22/10/2002 Organisation im Außendienst, aber das erfordert natürlich auch, dass die Kommission glaubhaft nachweist, dass sie effizient arbeitet, die Kommissionsreform durchführt, ein effizientes Management durchsetzt und z. B. die zweite Phase der so genannten RELEX-Reform auch tatsächlich in Angriff genommen wird. Ohne diese Anstrengungen ist es nicht sehr aussichtsreich, für mehr Stellen in der Kommission zu werben, auch wenn wir überzeugt davon sind, dass diese langfristig wirklich benötigt werden. Lassen Sie mich nun kurz auf einige konkrete Probleme in den einzelnen Haushaltsbereichen eingehen. Was die Agrarpolitik, Rubrik 1, betrifft, so setzt sich der Ausschuss bereits seit mehreren Jahren für eine prinzipielle Veränderung, eine Weiterentwicklung der Agrarpolitik ein. Um diesen grundsätzlichen Standpunkt deutlich zu machen, haben wir sogar die Obergrenze für die Rubrik 1B, Entwicklung des ländlichen Raums, um 20 Mio. EUR überschritten. Unserer Ansicht nach sollten nämlich Mittel, insbesondere solche, die als Überschussbetrag in der Rubrik 1 vorhanden sind, in den auf eine offensivere Politik ausgerichteten Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums übertragen werden. Ferner schlagen wir vor, die Beihilfen für die Ausfuhr lebender Tiere zu senken und gesondert auszuweisen. Damit würde deutlich, wie viele Mittel tatsächlich für den Export lebender Tiere aufgewendet werden. Dabei wird es übrigens sehr interessant sein zu sehen, ob die Regierungen, die Tiertransporte usw. kritisieren, jetzt wirklich die Chance ergreifen und der Linie des Parlaments folgen. Alle von uns vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen dem Vorschlag der Kommission für eine Halbzeitbewertung, auch wenn wir das in der Entschließung eher als Weiterentwicklung der Agrarpolitik denn als Reform bezeichnen. Rubrik 2: Strukturausgaben. Das Problem der Ausführung habe ich bereits angesprochen und werde mich deshalb nur kurz der Fischereifrage widmen. Ich habe volles Verständnis dafür, dass der dänische Ratsvorsitz im Moment der Erweiterung Vorrang einräumt. Das ist natürlich die wichtigste politische Frage, aber dennoch muss die Fischereipolitik reformiert werden. Die EU braucht eine nachhaltige Fischerei, die langfristig gesehen überleben kann. In Erwartung konkreter Vorschläge haben wir zwei Dinge beschlossen. Erstens legen wir fest, dass die Zusage von weiteren 27 Mio. EUR für die Umstellung der spanischen und portugiesischen Fischereiflotte vom vergangenen Jahr einzuhalten ist. Gleichzeitig haben wir keine Stellung dazu genommen, wie die Finanzierung dafür im Einzelnen erfolgen soll, sondern werden zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückkommen. Was die Haushaltslinie für die Fischereireform betrifft, so haben wir die Aufstellung einer solchen Haushaltslinie beschlossen, sie aber nicht mit einem konkreten Betrag versehen. Das wird ein so genannter p.m.-Eintrag. 22/10/2002 In der Rubrik 3, interne Politikbereiche, möchte ich vor allem die Informationspolitik nennen. Der Vorschlag der Kommission, umfassende Kürzungen in der Informationspolitik durchzuführen, findet nicht unsere Zustimmung. Wir sind im Gegenteil der Meinung, dass die Union eine stärkere Unterstützung durch die Bürger benötigt, was durch die Information gefördert werden kann. Wir verteilen allerdings die Mittel um, wobei unsere Prioritäten eindeutig sind: die Erweiterung und die Zukunft der EU. Lassen Sie mich auch die externen Einrichtungen ansprechen, die Agenturen. Hier haben wir uns für eine restriktive Haltung entschieden und sind in den meisten Fällen dem Haushaltsentwurf des Rates gefolgt. Das hängt damit zusammen, dass die Mitgliedstaaten in den Verwaltungsgremien der Agenturen vertreten sind und daher den Mittelbedarf dieser Einrichtungen im Haushaltsentwurf des Rates angemessen berücksichtigen müssten. Leider müssen wir feststellen, dass dies nicht immer so ist. Daher glaube ich, dass wir dieses Thema in der Zukunft noch diskutieren müssen. Was die Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen betrifft, so haben wir meines Erachtens einen sehr guten Dialog mit der Kommission erreicht. Wir bringen jetzt neue Ideen dazu ein, u. a. einen Vorschlag für ein Pilotprojekt zur Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen der EU nicht nur mit den Beitrittsländern, sondern auch mit Ländern wie Russland, den Balkanstaaten und nordafrikanischen Ländern, von dem ich glaube, dass es von großer Bedeutung sein wird. Abschließend möchte ich mich auf die Rubrik 4, die externen Politikbereiche, konzentrieren. Auf diesem Gebiet haben wir seit 1999, seit ich in dieses Parlament gewählt wurde, jedes Jahr denselben Konflikt auszukämpfen. Rat und Kommission schlagen neue umfassende Maßnahmen vor, z. B. in Bezug auf den Balkan und Serbien, in diesem Jahr Afghanistan und den Global Health Fund, den Kampf gegen AIDS und andere armutsbedingte Krankheiten in den Entwicklungsländern. Niemand übernimmt jedoch die Verantwortung dafür, auch die erforderlichen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Das ist doch eine absurde Situation! Die Obergrenze ist ganz einfach zu niedrig und die Ausgaben wurden jedes Jahr erhöht, ohne dass neue Mittel bereit gestellt wurden. Wir haben in diesem Jahr eine Überschreitung der Höchstgrenze vorgesehen, wollen dies aber in offener Weise, durch ein so genanntes asterisk amendment erreichen, wo wir unter direktem Hinweis auf Afghanistan und den Global Health Fund 72 Mio. EUR mehr für die Rubrik 4 fordern. Dieser Vorschlag basiert so weit wie möglich auf einer Kombination der Prioritäten unserer beiden Ausschüsse, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik und des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit. 41 Dies wird meiner Ansicht nach der Hauptpunkt der Verhandlungen mit dem Rat zwischen der ersten und zweiten Lesung sein. Wollen wir den außenpolitischen Aktivitäten der EU ein annehmbares Gewicht verleihen, dann müssen wir diese Frage lösen. Das gilt auch für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Es ist nicht zu akzeptieren, dass dieser Bereich immer mehr von Verwaltungsausgaben zu operativen Ausgaben übergeht, jedoch ohne, dass das Europäische Parlament auf den Haushaltsplan den Einfluss bezüglich der normalen Außenbeziehungen geltend machen kann, den es haben muss. Aus diesem Grunde haben wir für die GASP ein Mindestniveau von 30 Mio. EUR festgelegt, plus 10 Millionen, die wir aber über das Programm CARDS eingebracht haben, um die europäische Polizeitruppe in Bosnien aufbauen zu können. Diese Frage werden wir sehr ausführlich zwischen der ersten und zweiten Lesung diskutieren müssen. Zum Abschluss möchte ich noch daran erinnern, dass dies der letzte Haushaltsplan einer Europäischen Union mit 15 Mitgliedstaaten ist. Daher war die Vorbereitung der Erweiterung bereits in diesem Haushaltsplan natürlich ein zentraler Schwerpunkt. Es freut mich ganz besonders, berichten zu können, dass wir die meisten Probleme im Zusammenhang mit der Erweiterung durch das Engagement aller Fraktionen und Abgeordneten aller nationalen Delegationen in großer Einigkeit lösen konnten. Das empfinde ich als den vielleicht wichtigsten Erfolg unserer Arbeit in diesem Jahr. (Beifall) 2-105 Stenmarck (PPE-DE), Berichterstatter. (SV) Herr Präsident! Auch ich möchte mich für eine gute Zusammenarbeit bedanken sowie dafür, dass ich auf diese Weise an der Erarbeitung des Haushaltsplans 2003 teilnehmen konnte. Danken möchte ich vor allem den Kollegen des Haushaltsausschusses, dem sehr kompetenten Sekretariat des Haushaltsausschusses, dem Präsidium, dem Präsidenten der heutigen Sitzung und nicht zuletzt der Kommission, dem Rat und einer äußerst pragmatischen und engagierten dänischen Ratspräsidentschaft. Während des gesamten laufenden Jahres waren die Verwaltungsausgaben der EU, die wir als Rubrik 5 bezeichnen, das große Problem. Anfang des Jahres hatten wir ein erhebliches prognostiziertes Defizit im Haushaltsplan 2003, wobei von einer Größenordnung von 140 Mio. EUR die Rede war. Dieses Defizit haben wir im Laufe des Frühjahrs in verschiedenen Phasen abgebaut. Dennoch hat die Kommission in ihrem Haushaltsvorentwurf vorgeschlagen, das so genannte Flexibilitätsinstrument in Höhe von 66 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, vor allem um die Ausgaben der Kommission zur Vorbereitung der Erweiterung zu decken. Sowohl Rat als auch Parlament haben sich aus verschiedenen Gründen einer solchen Lösung widersetzt. 42 Erstens, weil es schwer einzusehen ist, dass ein Verwaltungshaushalt ein Grund für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments sein könnte. Man kann wohl kaum behaupten, dass hier plötzlich Ausgaben angefallen seien oder die Erweiterung unvermittelt über uns hereingebrochen sei. Zweitens würde auf diese Weise, zusammen mit den anderen Bereichen, für die das Flexibilitätsinstrument bereits eingesetzt worden ist, bereits die Hälfte dieses Instruments verwendet werden. Damit wäre eine Nutzung für andere Gebiete, auf denen es vermutlich wesentlich dringender benötigt würde, unmöglich gemacht. Drittens, und das ist für verantwortungsvolle Politiker ein nicht unwichtiger Punkt, sind die Haushaltsrahmen dazu da, eingehalten zu werden, auch wenn man mit einem gewissen Recht behaupten kann, dass gerade der EU-Haushaltsplan zu strikt ist. Bei der Übereinkunft zwischen Rat und Parlament, die am 19. Juli und damit so früh wie noch nie erzielt wurde, haben wir zumindest drei Dinge erreicht. Wir haben den Gesamthaushaltsplan geschlossen und dabei die vorgegebene Obergrenze für die Rubrik 5 respektiert. Wir wussten, welchen Umfang der Haushaltsplan des Rates haben würde und haben den Haushaltsplan des Europäischen Parlaments begrenzt. Innerhalb dieser Rahmen konnten die Prioritäten berücksichtigt werden, hinter die sich das Parlament bereits in den Leitlinien gestellt hatte und die hauptsächlich zwei Dinge betreffen. Die erste und wichtigste Priorität ist natürlich die Erweiterung. Wenn die Mitgliedstaaten auf dem Gipfel von Kopenhagen im Dezember ihre Zusage erfüllen und zehn neue Mitglieder aufnehmen und wenn dann im März die Verträge unterzeichnet werden, dann wissen wir in Anbetracht der zuvor getroffenen Beschlüsse ja heute bereits, dass schon im April des nächsten Jahres 147 Beobachter aus diesen Ländern ihre Plätze hier im Europäischen Parlament einnehmen können. Bis dahin werden die erforderlichen Entscheidungen im Hinblick auf Grundstücke, Räumlichkeiten usw. getroffen sein. Die zweite Priorität betraf die Durchführung der erforderlichen Reformen, die mit oder ohne Erweiterung notwendig werden, insbesondere was das Parlament betrifft. Dabei geht es vor allem um Schlüsselbereiche, bei denen jedes Parlament, sei es ein nationales oder das Europäische Parlament, eine starke Position haben muss. Für das Europäische Parlament gilt vor allem, die Haushaltstruktur zu verstärken, das betrifft nicht nur den Haushaltsausschuss, sondern auch die Unterstützung aller anderer Ausschüsse in ihrer wichtigen Haushaltsarbeit. Ferner muss die legislative Funktion des Parlaments gestärkt werden. Dieses Parlament hat in sehr kurzer Zeit erhebliche legislative Befugnisse erhalten, weshalb sich nun auch die Bedingungen für die Wahrnehmung dieser Befugnisse verbessern müssen. Nachdem dies klar war, gab es im Rahmen des Haushaltsplans 2003 noch zwei wichtige Dinge zu lösen. 22/10/2002 Das war zum einen die Aufteilung auf die Institutionen, auch hier hatte die kommende Erweiterung höchste Priorität, und zum anderen die Lösung der noch offenen Probleme der Kommission hinsichtlich der Finanzierung der Vorbereitungen für die Erweiterung. Letzteres ist von besonderer Bedeutung, da nach der Konzertierung eine Partei als Verlierer dastand, nämlich die Kommission. Bereits in der Konzertierungsphase hatten Rat und Parlament ausdrücklich ihre Unterstützung für die Lösung der Probleme der Kommission im Zusammenhang mit der Erweiterung zugesagt, eine Zusage, die dann bei verschiedenen Gelegenheiten, sowohl durch mich als auch durch andere Vertreter von Rat und Parlament wiederholt worden ist. In diesem Zusammenhang kommt der Begriff „Frontloading“ ins Spiel, als ein von uns anzuwendendes Instrument. Dabei müssen wir in einem ersten Schritt ermitteln, wie viele Gelder im laufenden Haushalt, d. h. für das Jahr 2002, in den einzelnen Institutionen noch übrig sind. Diese Mittel können wir dann in einem zweiten Schritt verwenden, um den Druck auf den Haushaltsplan 2003 zu mildern und sie an die Kommission zu übertragen, damit die Kosten für die Vorbereitung der Erweiterung gedeckt sind. Bei einem Treffen mit den Generalsekretären aller Institutionen bekamen wir auf diese Weise einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. 77 Mio. EUR zusammen, die in den Institutionen ungenutzt waren. Der Höchstbetrag, den die Kommission für die Vorbereitung der Erweiterung nutzen kann, beträgt damit etwa 72 Mio. EUR. Lassen Sie mich noch einige Worte zum eigenen Anteil des Parlaments an diesem „Frontloading“ sagen. Laut dem Vorschlag, dem gestern Abend sowohl der Haushaltsausschuss als auch das Präsidium des Parlaments zugestimmt haben, beträgt dieser für das laufende Jahr 43 Mio. EUR. Diese Mittel hätten eigentlich, entsprechend der vom Parlament bisher praktizierten vorausschauenden Mittelverwendung, für vorzeitige Abzahlungen für die Immobilien des Parlaments verwendet werden sollen. Das werden wir nun um ein Jahr aufschieben. Damit ist auch gesagt, dass wir Teile davon ein Jahr später zurückbekommen werden, d. h. von den 43 Mio. EUR, die wir auf diese Weise an die Kommission übertragen, werden wir 2003, entsprechend dem Vorschlag, über den wir heute entscheiden müssen, 35 Mio. EUR zurückerhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass der ursprüngliche Vorschlag bei 40 Mio. EUR lag. Wir befürworten nun eine Änderung auf 35 Mio. EUR. Somit wird der Anteil des Parlaments am „Frontloading“, über zwei Haushaltsjahre hinweg betrachtet, 8 Mio. EUR betragen, ein Betrag, der großzügig bemessen ist, aber gleichzeitig im Vergleich zu allen übrigen Institutionen wohl abgewogen ist. Es zeigt sich meines Erachtens, dass das „Frontloading“ sich erfolgreich durchsetzt und zukünftig auch in anderen Zusammenhängen angewendet werden könnte, 22/10/2002 denn es schafft die Möglichkeit, einen Haushaltsplan über mehrere Jahre zu erstrecken und die Mittel optimal zu nutzen. Ich habe bereits erwähnt, dass wir der Kommission versprochen haben, sie bei der Lösung der Probleme hinsichtlich der Kosten für die Vorbereitung der Erweiterung zu unterstützen. Ein Versprechen ist ein Versprechen und muss bekanntlich gehalten werden! Nun haben wir also das „Frontloading“ durchgeführt, das uns die Möglichkeit gibt, unsere Zusagen einzuhalten. Das ist ein gutes Gefühl. Für mich geht es dabei auch um eine Art Investition in gute Beziehungen. Die Erweiterung wird nur gelingen, wenn wir erkennen, dass wir in der Tat alle gemeinsam daran arbeiten müssen, denn sie ist eine gemeinsam übernommene Verpflichtung. Ich als Berichterstatter bin äußerst dankbar für das Engagement aller Institutionen, großer wie kleiner, bei der Lösung dieser äußerst komplizierten Situation. (Beifall) 2-106 Schreyer, Kommission. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Berichterstatter, sehr geehrte Abgeordnete! Nach dem positiven Ausgang des Referendums in Irland sind wir der Erweiterung der Europäischen Union einen Riesenschritt näher. Nun liegt es am Rat, in dieser Woche auf dem Gipfel von Brüssel eine gemeinsame Verhandlungsposition für die Finanzierungsfragen zu finden, also dafür, wie viel Mittel ab 2004 für die neuen Mitgliedstaaten in den Haushalt der Europäischen Union eingestellt werden können. Auch daran wird noch einmal deutlich, dass der Haushalt 2003 sehr wahrscheinlich der letzte Haushalt für eine Union von 15 Mitgliedstaaten sein wird. Wir stehen also mehr oder weniger am Vorabend der Erweiterung. Deshalb wird das Haushaltsjahr 2003 nicht nur für die Kandidatenstaaten weitere Herausforderungen beinhalten, sondern für alle Europäischen Institutionen, die sich vorbereiten müssen. Hier hatte es ja schwer wiegende Differenzen zwischen dem Rat und der Kommission gegeben, weil der Rat nur sich selbst zusätzliche Stellen für das Jahr 2003 zur Vorbereitung auf die Erweiterung gebilligt hatte, dies aber für die Kommission abgelehnt hatte. Umso unverständlicher ist es auch, dass der Rat in seiner Vorbereitung des Brüsseler Gipfels immer wieder deutlich macht, welche Erwartungen er an die Kommission für das Jahr 2003 in Bezug auf die Vorbereitung der Erweiterung richtet, z. B. im Bereich der Strukturfonds. Aber das braucht natürlich auch Personal. Umso mehr weiß es die Kommission zu schätzen, dass das Europäische Parlament die Initiative ergriffen hat, um die Anfragen der Kommission dennoch zu sichern. Ich spreche den Berichterstattern, insbesondere Herrn Stenmarck und Herrn Färm, meinen Respekt aus, dass 43 sie sich nicht nur mit der Idee des „Frontloading“ durchgesetzt haben, sondern nun auch Schritt für Schritt seine Umsetzung wirklich mit Vehemenz vorantreiben. Ich bedanke mich auch sehr für Ihre Worte, Herr Stenmarck. Sie haben das Versprechen gegeben und Sie realisieren es auch. Wir wissen es in der Tat zu schätzen. Noch einmal meinen herzlichsten Dank im Namen der Kommission an die Berichterstatter und an den Haushaltsausschuss. Diese Idee wird nun in Form eines interinstitutionellen Berichtigungshaushalts realisiert werden, und schon allein diese Tatsache, dass es einen interinstitutionellen Berichtigungshaushalt gibt, verdient Beachtung. Also, vielen Dank für die Unterstützung! Ein Wort zu den Ausgaben zur Agrarpolitik. Sie wissen, dass die Kommission die gleiche Linie verfolgt wie das Europäische Parlament, nämlich eine Umstrukturierung der marktbezogenen Ausgaben und Marktorganisation hin zu einer Stärkung der Förderung des ländlichen Raums. Die Kommission hat im Rahmen ihrer midterm review-Vorschläge genau dieses Thema zum Kernbestandteil gemacht. Wir können allerdings nicht zustimmen, dass diese Vorschläge bereits jetzt umgesetzt werden, da die Regelungen dies noch ausschließen und eine Aufstockung der Mittel bei dem Programm zur Förderung des ländlichen Raums über das hinausgehen, was derzeit in der Finanzplanung dafür vorgesehen ist. Sie schlagen aber auch eine weitere Änderung vor - und Sie, Herr Färm, haben es eben noch einmal betont -, nämlich die Haushaltslinien für die Exporterstattung von Tieren zu teilen, um die Erstattungen für lebende Tiere extra ausweisen zu können. Ich bin der Meinung, das kann in der Tat erwogen werden, soweit es die geltenden Rechtsgrundlagen zulassen. Das von Ihnen damit verfolgte Anliegen, nämlich mehr Tierschutz zu haben, teile ich und teilt auch die Kommission voll und ganz. Ein Drittel des Budgets wird im nächsten Jahr für die Strukturpolitik wieder zur Verfügung stehen. Über die Durchführung der Strukturfondsprogramme wurde in der Plenarsitzung vom September debattiert, und Herr Färm hat hierzu noch einmal klare Aussagen gemacht. Sie sprechen sich nachdrücklich dafür aus, dass die Verfahren vereinfacht werden sollen, damit die Mitgliedstaaten schneller und einfacher die Mittel abrufen können. Mein hierfür zuständiger Kollege, Herr Barnier, hat hierzu ein Seminar durchgeführt, um zu eruieren, welche Möglichkeiten bestehen. Es wurde damit auch noch einmal zum Ausdruck gebracht, dass die Kommission in dieser Frage sehr engagiert ist. Aber es bedarf natürlich auch der Mitarbeit der Mitgliedstaaten, und es ist schlichtweg nicht zufrieden stellend, wenn die Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten darüber, wie viel sie nun in einem Jahr an Strukturfondsmitteln umsetzen, also gebrauchen können, so sehr neben der Realität liegen, wie sie in den vergangenen Jahren daneben gelegen haben. In diesem Punkt muss ich auch darauf hinweisen, dass wir natürlich gemeinsam prüfen müssen, ob die erhöhten Mittelansätze, die das Parlament hier vorschlägt, für die Strukturfonds im nächsten Jahr vonnöten sind. 44 Den vorgeschlagenen Änderungen des Haushaltsausschusses bei den Mitteln für die internen Politiken kann sich die Kommission weitgehend anschließen, zum Beispiel den Maßnahmen zugunsten der Einwanderungs- und Asylpolitik und den Maßnahmen zugunsten der kleinen - und mittleren Unternehmen und dem Vorschlag im Bereich der Informationspolitik. Was das außenpolitische Budget angeht, kann ich allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht ganz Übereinstimmung feststellen, beispielsweise beim Global Health Fund zur Bekämpfung zum Beispiel von Aids. Es gibt selbstverständlich keine Zweifel daran, dass die Kommission die Wichtigkeit dieses weltweiten Fonds sehr hoch einschätzt. Es geht jetzt nur darum, wie viele Mittel für 2003 vonnöten sind, und auch darum, wie diese Mittel aufzubringen sind. Die Kommission schlägt nach wie vor vor, dass die Mittel zur Hälfte aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert werden sollten. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass der weitaus größte Teil der Mittel für diesen weltweiten Fonds bisher von der Europäischen Union aufgebracht wurde, das heißt einerseits aus Gemeinschaftsmitteln, andererseits aus bilateralen Mitteln der Mitgliedstaaten. Ein Schwerpunkt im auswärtigen Budget bleibt die Hilfe für die Länder des Balkans. Neu im Haushalt 2003 werden die Mittel für die gemeinsamen Polizeimissionen in Bosnien sein. Die Kommission hatte deshalb für die gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik eine Aufstockung um 10 Millionen Euro vorgesehen. Diese Aufstockung soll nach dem Vorschlag des Parlaments wieder rückgängig gemacht werden – oder sagen wir, jetzt noch nicht eingeplant werden. Ich bin mir aber sicher, dass bis zur zweiten Lesung des Haushalts eine Lösung gefunden werden kann, wie die Finanzierung dieser wichtigen außenpolitischen Aktion gesichert werden kann. In Bezug auf die neue Herausforderung für den EUHaushalt – nämlich maßgebliche Hilfe für Afghanistan bereitzustellen – begrüßt es die Kommission, dass der Haushaltsausschuss sich darauf verständig hat, eine Extra-Haushaltszeile einzurichten. Wir begrüßen das auch deshalb, weil sich diese Aufgabe „Finanzierungshilfe Afghanistan“ natürlich über die nächsten Jahre im Haushalt wiederfinden sollte. Aber gerade deshalb sind wir der Meinung, dass sich diese Finanzierungen regulär im Haushalt befinden, und nicht erst durch die Mobilisierung der Flexibilitätsreserve gesichert werden sollte. Allerdings sieht die Kommission nach wie vor weiterhin die Notwendigkeit der Nutzung der Flexibilitätsreserve, nicht zuletzt auch, um das Thema Fischereireformen im nächsten Jahr finanziell abzusichern und Portugal und Spanien die notwendigen restlichen Mittel für die Umstrukturierung der Fischereiflotte zur Verfügung zu stellen. Nach dem Vorschlag des Parlaments würde der Haushalt 2003 in Prozent der gemeinsamen Wirtschaftsleistung aller Mitgliedstaaten 1,05 % betragen, also die gleiche Höhe haben wie in diesem Jahr. Ich erwähne das 22/10/2002 deshalb, weil die Debatten im Hinblick auf den Gipfel in Brüssel ja noch sehr strittig sind. Aber nach dem Vorschlag, der für die Finanzierung der Erweiterung in den Jahren 2004, 2005 und 2006 auf dem Tisch liegt, wird dieser Anteil des europäischen Haushaltes an der europäischen Wirtschaftsleistung auch mit weiteren zehn Mitgliedern nicht wieder auf eine Höhe steigen, wie es Mitte der neunziger Jahre der Fall war. Wenn wir das noch einmal reflektieren - welche Höhe das europäische Budget hat, und welche geringfügige Erhöhung durch die Erweiterung jetzt vorgesehen ist -, dann muss ich doch sagen, dass der Streit, der jetzt geführt wird, meines Erachtens nicht ganz gerechtfertigt erscheint, sondern die Gefahr besteht, dass man sich bei Finanzierungsfragen sehr stark an Einzelfragen festklammert und vielleicht auch festbeißt. Wir sollten aber im Auge behalten, dass die Erweiterung der Europäischen Union eine sehr gute - eine sehr gute! Investition in die Zukunft ist. In dem Sinne möchte ich auch an dieser Stelle an die Staats- und Regierungschefs appellieren, nun auch in Brüssel zu einem gemeinsamen Standpunkt zu kommen, damit gerade nach dem positiven Votum in Irland der Fahrplan für die Erweiterung weiterhin gut eingehalten werden kann. (Beifall) 2-107 Elles (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich schließe mich meinen Vorrednern an und danke Herrn Färm und Herrn Stenmarck, unserem Respekt einflößendem Duo, für die ausgezeichnete Arbeit, die sie im Verlaufe dieses Haushaltsverfahrens im Auftrag des Parlaments geleistet haben. Beide haben verdeutlicht, dass wir jetzt bei unseren Überlegungen von einer Union ausgehen müssen, die demnächst mindestens 25 Länder umfassen wird. Sowohl für das Parlament als auch für die Kommission liegt die Betonung bei diesem Haushalt auf der Erweiterung. Ich möchte dazu einen persönlichen Gedanken äußern. Ich hoffe, dass wir künftig zu viele Volksbefragungen und Abstimmungen zu bestimmten Themen vermeiden können. Es könnte sonst in diesem Haus zur Gewohnheit werden, dass wir einen Beschluss fassen und dann überlegen, ob wir nicht noch einmal abstimmen sollten, weil wir das falsche Ergebnis erzielt haben. Damit komme ich zum Haushalt des Parlaments und zum Haushalt der Kommission. Unsere Fraktion hat für beide Haushalte eine Strategie erarbeitet, die sich im Wesentlichen mit dem jetzigen Stand des Haushaltsverfahrens deckt. Was den Haushalt des Parlaments betrifft, so möchten wir unterstreichen, dass die Mittel für FreelanceÜbersetzungen aufgestockt werden sollten, denn dies wird in den kommenden Jahren ein bedeutender Faktor sein. Wir freuen uns, dass die Vorruhestandsregelung auf die Fraktionen ausgedehnt wurde, und möchten dem Rat – auch wenn er heute Nachmittag nicht anwesend ist 22/10/2002 – dafür danken. Wir fordern umfassende Transparenz und die öffentliche Beratung aller Rechtsakte im Rat. Diese Punkte werden von unserer gesamten Fraktion unterstützt. Im Hinblick auf den Haushalt der Kommission möchte ich vier wichtige Punkte ansprechen. Was erstens Zahlungen und Rückstände anbelangt, so fordern wir konsequente Bemühungen um den Abbau der bereits gebundenen 110 Milliarden Euro. Wie aus dem Entschließungsentwurf hervorgeht, fordern wir die Kommission auf, in einem Bericht darzustellen, wie sie gedenkt, das Ziel des Abbaus der noch abzuwickelnden Mittelbindungen zu erreichen. Der zweite Punkt betrifft die internen Politikbereiche. Hier streben wir ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis an und fordern daher, dass ein Teil der für die Informationspolitik vorgesehenen Mittel in die Reserve eingestellt wird, weil wir an weiteren Einsparungen bei den Verwaltungs- und Humanressourcen interessiert sind. Dazu erwarten wir bis zum 30. April 2003 einen Bericht von der Kommission. Der dritte Punkt betrifft die externen Politikbereiche, in denen die Rechenschaftspflicht zu verbessern ist. Deshalb unterstützen wir den Aufruf unseres Berichterstatters nach genaueren Angaben zur Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Rat, Parlament und Kommission im Hinblick auf die Ausgaben für die Außen- und Sicherheitspolitik. Wissen möchten wir ferner, mit welchen Arten von Ausgaben der Rat in den nächsten fünf Jahren rechnet, weil wir wie der Berichterstatter der Ansicht sind, dass es bedenklich wäre, davon auszugehen, dass der Rat hohe Beträge ausgibt, die nicht der üblichen Verwendung und Kontrolle unterliegen. Außerdem fordern wir die Kommission auf, nun endlich gezielte Überlegungen anzustellen. In der Kommission scheint sich hinsichtlich der Aufstellung von Prioritäten für die künftige Gestaltung unserer Außen- und Sicherheitspolitik eine gewisse Lethargie breit zu machen. Abschließend stelle ich im Namen meiner Fraktion fest, dass uns sehr am Abschluss des Reformprozesses gelegen ist. Außerdem müssen wir prüfen, wie dieser Prozess durchgeführt wird. Wir sind davon überzeugt, dass Fortschritte erzielt wurden, wir sind aber noch nicht davon überzeugt, dass dieses ganze Reformprogramm auch umgesetzt werden wird. Wir möchten wissen, was die Kommission tut, um die Öffentlichkeit für diese Reformen zu gewinnen und um zu gewährleisten, dass diese bis Ende des nächsten Jahres, so wie im jüngsten Reformdokument der Kommission dargelegt, abgeschlossen werden. Doch bevor wir neuen Stellen zustimmen, wollen wir uns davon überzeugen, dass die Voraussetzungen für die Reformen geschaffen wurden und dass Sie selbst davon überzeugt sind, dass der Reformprozess zum Abschluss 45 gebracht werden wird. Gelingt uns dies nicht vor Ablauf der derzeitigen Legislaturperiode des Parlaments und der Kommission, würden wir damit die unseren Wählern gegebenen Versprechen hinsichtlich der Durchführung echter institutioneller Reformen brechen. 2-108 Walter (PSE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte auch ich mich natürlich bei unseren beiden Berichterstattern bedanken. Es war eine schwedische Erfahrung, die das Parlament gemacht hat und ich glaube, es war eine gute Erfahrung, denn sie war auf Konsens angelegt und ebenso einfallsreich wie flexibel, denn es wurden auch einmal strukturelle Aspekte unter die Lupe genommen. Dieses Haushaltsverfahren hat sicherlich auch strukturelle Begleiterscheinungen, die man gründlich prüfen muss. Unter diesem Blickwinkel möchte ich auch Folgendes anmerken: Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass dies der letzte Haushalt vor der Erweiterung ist, der nur für 15 Länder gelten wird. Dies ist aber auch, so hoffe ich, einer der letzten Haushalte, bevor der Konvent dann tatsächlich dazu kommt, uns, dem Parlament, zumindest mittelfristig ein volles Haushaltsrecht sowohl für alle Arten der Ausgabenpolitik als auch für die Einnahmenpolitik zu geben. Das ist eine Forderung, die wir gestellt haben. Sie wissen, dass ich diese Forderung auch in jedem Haushaltsverfahren erhoben habe ceterum censeo, sage ich an dieser Stelle nur. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir hier auch zu einer Demokratisierung des Haushaltsverfahrens beitragen. Der Haushalt, so wie wir ihn jetzt aufstellen, zeichnet sich dadurch aus, dass wir im Haushaltsverfahren selbst während der Beratungen sehr hart miteinander streiten, um jede einzelne Million, zum Teil um jeden Tausender, dass wir aber im Verlauf des Jahres immer wieder sehr viel umschichten, neu arrangieren müssen. Allein in diesem Jahr werden wir wahrscheinlich sechs Nachtragsund Berichtigungshaushalte aufstellen. Wir werden 70 bis 80 Mittelübertragungen haben, d. h. wir müssen hier sehr vieles umschichten. Wir sind nicht nur in diesem Jahr, sondern auch schon in den Vorjahren während des Haushaltsverfahrens und ganz zum Ende des Jahres dazu übergegangen, durch „Frontloading“ Dinge zu finanzieren, die eigentlich ins nächste Jahr fallen würden. Wir zeigen durch diesen Pragmatismus, dass wir bereit sind, die Notwendigkeiten der europäischen Politik zu finanzieren, aber auch, dass wir zu Beginn des Jahres einen Haushalt beschlossen haben, der zum Schluss so viel Flexibilität und Spielraum hergibt, dass er am Ende des Jahres eben nicht mehr so verlässlich ist, wie man es sich anfangs gewünscht hat und wie man hätte glauben müssen, nachdem wir zum Teil über bestimmte Dinge so heftig gestritten haben. Das heißt, grundsätzlich ist diese Form des Haushaltens zumindest überdenkenswert. Das sollten wir in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren ins Kalkül ziehen, wenn wir die Haushaltspolitik weiterentwickeln. 46 Der Haushalt für 2003 ist, wie die Kommissarin gesagt hat, ein sparsamer. Wir werden 1,05 % des Bruttosozialprodukts aufwenden, um all die Aufgaben, die uns in der Europäischen Union gestellt sind, zu bewältigen. Wenn man sich die Situation der so oft debattierten Nettozahlerländer anschaut, so muss man feststellen, dass selbst die größten Nettozahler nicht mehr als 0,3 bis 0,7 % ihres Bruttosozialprodukts zahlen. Das sind zwischen 0,3 % für mein eigenes Land und 0,7 % des Bruttosozialprodukts, um diese europäische Politik zu finanzieren. 0,3 % für Deutschland! Dies zu der heftigen Debatte, die wir immer haben, wie teuer das doch alles sei! Wir versuchen im Rahmen des Haushaltens, mit unseren Mitteln sparsam umzugehen. Wir achten darauf, dass die Balancen gewahrt werden. Das wird auch die Aufgabe der Zukunft sein - zunächst einmal die Balancen auf diesem Kontinent. Wir brauchen langfristig ein finanzielles Gleichgewicht in Europa. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Institutionen funktionsfähig sind, auch unter dem Blickwinkel der Erweiterung, auch unter dem Blickwinkel der Alterung unserer Institutionen und der gesamten Europäischen Union. Dies sind langfristige Aufgaben. Wir müssen darauf achten, dass die Menschen in Europa, die auf uns vertrauen, mit einem finanziellen Gleichgewicht rechnen können und nicht von kurzfristigen Veränderungen überfahren werden. Ich sage das ganz ausdrücklich für den Bereich der Agrarwirtschaft, aber auch für den Bereich der Regionalpolitik. Wir sind auch interessiert daran, dass im Bereich der Regionalpolitik reformiert wird, dass Rückstände abgebaut werden. Dazu möchte ich jedoch anmerken, Frau Kommissarin: Es reicht nicht, wenn Herr Barnier im Bereich der Strukturfonds prüft, wie die Bürokratie abgebaut werden kann. Das ist ein Thema, das für alle Zuschussprogramme der Europäischen Union gilt. Ich wäre froh, wenn die anderen betroffenen Kommissare sich ähnlich verhalten würden. Wir brauchen also eine Balance auf dem Kontinent. Wir brauchen aber auch als Europäer ein Gleichgewicht zwischen den Kontinenten, denn wir sind keine Insel der Glückseligen, sondern zwischen den Kontinenten gibt es ja Beziehungen. Wir haben in den vergangenen Jahren über unsere Außenpolitik immer wieder dazu beigetragen, auch in anderen Regionen der Welt Hilfestellung zu leisten. Das ist immer schwerer geworden, weil zu dem, was wir uns ursprünglich vorgenommen hatten, ständig neue Aufgaben hinzukamen: Finanzierung, Wiederaufbau, der Balkan, die Finanzierung des Wiederaufbaus in Afghanistan, aber auch die große Aufgabe der Weltgesundheit, nämlich die Bekämpfung von Aids. Das ist kein Thema nur für Afrika, sondern es ist ein Thema für die gesamte Welt und auch für den europäischen Kontinent. Dafür muss Geld bereitgestellt werden. 22/10/2002 Über die Finanzierung, Frau Schreyer, können wir uns unterhalten, aber es ist wohl unbestreitbar, dass wir hier eine Verantwortung haben, der wir gerecht werden müssen. Dies alles zu bewältigen, ist schwierig. Die Kategorie 4 hat uns in diesem Jahr wie in den vergangenen Jahren große Probleme bereitet. Wir werden flexibel sein, um alle Probleme aus der Welt zu schaffen. Eines aber wollen wir deutlich machen: Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass wir auf ihre Interessen auf diesem Kontinent achten. Wir schauen aber auch darauf, dass dieser Kontinent in der gesamten Welt eine angemessene Position innehat. Wir werden sparsam, solide, aber auch zukunftsorientiert mit ihnen zusammen haushalten. (Beifall) 2-109 Virrankoski (ELDR). – (FI) Herr Präsident, gestatten Sie mir zunächst, den Haushaltsberichterstattern, Herrn Göran Färm und Herrn Per Stenmarck, für ihre fundierte und konstruktive Arbeit zu danken. Ebenso danken möchte ich auch dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Terence Wynn. Ich danke auch dem dänischen Vorsitz für die hervorragende Zusammenarbeit sowie Frau Michaele Schreyer. Der Haushaltsentwurf entspricht im wesentlichen den Forderungen der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas. Er ist sparsam und diszipliniert, und der Anteil der Zahlungsmittel beträgt nur 1,04 % des Bruttoinlandsprodukts, gegenüber 1,08 %, die in der Finanziellen Vorausschau angesetzt waren. Der Haushalt enthält somit eine freie Finanzspitze von über drei Milliarden Euro. Der hier vorliegende Haushaltsentwurf liegt auch in Form eines tätigkeitsbezogenen Haushalts vor. Dies hat mit der Reform der Verwaltung der Kommission zu tun. Bislang ist bereits die Haushaltsordnung neu gefasst worden, die zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten wird. Darin enthalten ist eine Überarbeitung des Statuts für die Bediensteten der Europäischen Union, die gegenwärtig im Parlament behandelt wird. Es handelt sich dabei um ein umfassendes Reformpaket, welches die Verwaltung effizienter machen, die Entscheidungsgewalt nach unten verlagern und die persönliche Verantwortung präzisieren soll. Es sind dies Zielstellungen, die unsere Fraktion von ganzem Herzen befürwortet. Die zweifelsfrei oberste Priorität des Haushalts ist die Erweiterung. Dieser Haushaltsplan ist augenscheinlich der letzte, der für eine Union von fünfzehn Mitgliedstaaten aufgestellt wird. Er enthält eine Reihe sehr entscheidender Haushaltsansätze. Der Haushaltsausschuss empfiehlt, zusätzliche 699 Millionen Euro an Heranführungsbeihilfen für die Beitrittskandidaten bereitzustellen, um es diesen zu erleichtern, sich auf die Anforderungen der Mitgliedschaft einzustellen. Das Problem in bezug auf den Verwaltungshaushalt ist die unzureichende Bewegungsfreiheit in Rubrik 5. Aus 22/10/2002 diesem Grunde haben einige Organe damit begonnen, Mittel aus dem diesjährigen Haushalt zusammenzutragen, um die Kosten der Erweiterung bereits im Voraus bezahlen zu können. Das Parlament beabsichtigt beispielsweise, der Kommission 43 Millionen Euro zu leihen, der Rat 18 Millionen Euro. Das zeigt, dass die Zusammenarbeit beispielhaft ist, und mein besonderer Dank dafür gilt dem Haushaltsberichterstatter, Herrn Per Stenmarck. Das größte Problem bei der Haushaltsführung der EU sind die nicht zahlbar gemachten Verpflichtungsermächtigungen und die nicht ausgeschöpften Zahlungsmittel. Der Umfang der nicht zahlbar gemachten Verpflichtungsermächtigungen ist bereits auf 107 Milliarden Euro angewachsen, was mehr ist als der gesamte EU-Haushalt für ein Jahr. Der Grund dafür liegt in der unzureichenden Verwendung der Zahlungsmittel. Dies betrifft insbesondere die Strukturfonds und die externen Politikbereiche. 18 Milliarden Euro an Zahlungsmitteln sind im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft worden, im Jahr davor waren es 11 Milliarden Euro. Minderausgaben in einem solchen Ausmaß untergraben die gesamte EUHaushaltsführung in bedrohlichem Maße. Im Bereich der Strukturfonds betrug der Umfang der nicht zahlbar gemachten Verpflichtungsermächtigungen im Frühjahr dieses Jahres 80 Milliarden Euro. Dessen ungeachtet hat der Rat den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatz für die Zahlungsmittel verringert. Der Haushaltsausschuss hat aus diesem Grunde den Umfang der Zahlungsmittel um über eine Milliarde Euro angehoben. Unsere Fraktion fordert eine drastische Vereinfachung der Verwaltung der Strukturfonds. Unter Berücksichtigung der hier vorgetragenen Anmerkungen sind wir bereit, dem Entwurf des Haushaltsplans zuzustimmen. 2-110 Seppänen (GUE/NGL). – (FI) Herr Präsident, es gibt Verträge, die deshalb als dumm zu bezeichnen sind, weil sind nicht flexibel sind. Das ist auch der Grund, warum von maßgeblicher Stelle aus erklärt wurde, der Stabilitäts- und Wachstumspakt sei stupid, also dumm. Einige Abgeordnete in unserer Fraktion aus Frankreich, Deutschland und Portugal dürften derselben Meinung sein, ebenso vielleicht auch einige italienische. Dumm ist aber auch die im Mai 1999 verabschiedete Interinstitutionelle Vereinbarung zur Haushaltsdisziplin. Diese Vereinbarung war der letzte Dienst, den das vorige Parlament dem jetzigen erwiesen hat. Dieser dummen Vereinbarung ist es zu verdanken, dass das Europäische Parlament im Bereich der Haushaltspolitik faktisch machtlos ist. Alles was wir tun können ist herumzusitzen, Erbsen zu zählen und uns mit belanglosen Verwaltungsfragen herumzuschlagen. Zum Stabilitäts- und Wachstumspakt hat Herr Prodi gesagt, dass die Realität, die diesem Vertrag zugrunde liegt, vielschichtig sei und dass die Organe der EU diese Vielschichtigkeit berücksichtigen und entsprechend 47 flexibel agieren müssten. Das gleiche muss auch für die Interinstitutionelle Vereinbarung zur Haushaltsdisziplin gelten. Besonders dumm, was die Inflexibilität angeht, ist Rubrik 4, in der im wesentlichen die externen Politikbereiche zusammengefasst sind. Wir alle wissen, jeder in diesem Hause weiß, dass der Haushalt in diesem Sinne nur „quasi“-angespannt ist. In der Interinstitutionellen Vereinbarung wurde eine Obergrenze vereinbart, die der Rat nicht zu flexibilisieren bereit ist. Das Parlament stand und steht jetzt vor der ungemein schwierigen Aufgabe, die neuen Prioritäten, die sowohl Parlament als auch Rat für wesentlich halten, unterhalb der im Jahre 1999 festgesetzten Obergrenze unterzubringen. Bei den Verhandlungen geht es um einige Millionen, während sich zur gleichen Zeit der Umfang der nicht ausgeschöpften Zahlungsmittel in Rubrik 4 auf eine Milliarde Euro belaufen dürfte. Es ist also Geld innerhalb der Rubrik vorhanden, von dem alle wissen, dass es nicht ausgegeben wird. Eines der größten Probleme beim Haushaltsverfahren ist die Frage, wie wir die neuen Mittel, die wir ausgeben wollen und die wir ausgeben müssen, um den Willen der Haushaltsbehörden umzusetzen, in dieser Rubrik zusätzlich zu den nicht ausgeschöpften Zahlungsmitteln unterbringen können. Angesichts der Tatsache, dass die Haushaltsaufstellung mit den Mitteln der Interinstitutionellen Vereinbarung terrorisiert wird, sollte es keinen überraschen, dass, wenn von diesem Haushalt zehn Milliarden Euro nicht ausgeschöpft werden sollten, diese an die Mitgliedstaaten zurück überwiesen werden. Ich bezeichne die Interinstitutionelle Vereinbarung deshalb als dumm, weil sie so unflexibel ist, und dasselbe gilt für den Rat, weil er diese Inflexibilität aufrechterhält. Was die Dummheit des Stabilitäts- und Wachstumspakts angeht, kann ich mich allerdings der Auffassung von Kommissionspräsident Prodi nicht anschließen. Alle Achtung, Schweden! Die schwedischen Berichterstatter haben eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. 2-111 Buitenweg (Verts/ALE). – (NL) Noch immer muss ich mich psychologisch daran gewöhnen, erst nach der GUE/NGL-Fraktion das Wort zu haben. Ich fürchte aber, ich muss mich damit abfinden. Herr Präsident, gewöhnlich reagieren wir Parlamentarier zunächst ein wenig kritisch, wenn der Rat in unserer Plenarsitzung durch Abwesenheit glänzt. Der Rat hat allerdings während der vorigen Aussprache zum Haushaltsplan wirklich sein Bestes getan und hier vier Stunden in einem fort ausgeharrt. Deshalb werden wir ihm sein Fortbleiben jetzt nicht übel nehmen. Ich möchte dem Rat allerdings noch einen Vorschlag unterbreiten. Heute Morgen hat erstmals eine Konzertierung mit dem Rat per Videokonferenz stattgefunden, bei der wir live on screen Übereinstimmung über den Solidaritätsfonds haben erzielen können. Wenn nächstes Mal eine Debatte im Plenum parallel zu seinen eigenen Sitzungen stattfindet, 48 kann der Rat sie möglicherweise auf dem Bildschirm verfolgen und seine Kommentare dann virtuell abgeben. Die niederländische Regierung hätte übrigens ausgezeichnet die Honneurs machen können. Da die niederländische Regierung zurückgetreten ist und das Parlament noch keinen Standpunkt zur Erweiterung eingenommen hat, wurde vereinbart, der niederländische Außenminister solle in den nächsten Tagen in Luxemburg zwar präsent sein, sich aber vornehmlich nicht äußern. Für uns im Parlament ist das nichts Einmaliges, und deshalb hätte der niederländische Minister hier in Straßburg ohne Weiteres seinen Mund halten können. Aber gut, wir sollen hier den Haushaltsplan für das Jahr 2003 erörtern. Zunächst darf ich meinen Kollegen Färm und Stenmarck für die von ihnen geleistete Arbeit danken, die in der ersten Lesung des Haushaltsplans mündete, die jetzt vor uns liegt. Meiner Meinung nach haben sie ihre Sache als Berichterstatter meisterhaft gemacht, und sie sind und waren recht aufgeschlossen gegenüber sämtlichen Fraktionen. Obgleich sie also wirklich kein Tadel trifft, möchte ich dennoch nicht verhehlen, dass mich diese Haushaltsdebatte ebenso wenig begeistert wie der vorliegende Haushaltsplan 2003. Wenn ich den Leuten darlege, weshalb ich mich für den Haushaltsausschuss entschieden habe, dann führe ich als Argument stets an, der Haushaltsplan der Europäischen Union umfasse sämtliche Bereiche. Es geht also um Strukturfonds, Landwirtschaft, Umweltpolitik, Forschung, Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung, Wiederaufbau von Kriegsgebieten, und dann sprechen wir nicht über peanuts, sondern durchaus über eine Summe von rund 100 Milliarden EUR. Selbstverständlich stimmt das, was ich sage, aber das ist nur eine Seite der Medaille. In dem politischen Streit, den wir hier und heute im Plenum austragen, geht es nämlich wirklich nicht um das Verschieben von Milliarden oder um die Grundzüge, sondern um Millionen und um die Verlagerung von Schwerpunkten. Das liegt sowohl an der rigiden Finanziellen Vorausschau als auch an verschiedenen, bereits festgelegten Rechtsvorschriften, durch die uns die Hände gebunden sind. Nehmen wir beispielsweise die Agrarpolitik. Wenn meine Fraktion anregt, die Exportzuschüsse zur Diskussion zu stellen, weil zahlreiche Bauern in den Entwicklungsländern dadurch in ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten gravierend beeinträchtigt werden, dann bedient man sich des Arguments der Verwaltungssicherheit. Die Exportzuschüsse sind Bestandteil der derzeitigen Politik und können von uns als Parlament in einer Haushaltsdebatte nicht ohne weiteres geändert werden. Das stimmt selbstverständlich. Allerdings ist es uns auch wichtig, ein politisches Signal auszusenden, schließlich sind wir ein politisches Forum. Nun werden gegen unseren Vorschlag zur Streichung von Exportzuschüssen keine stichhaltigen Argumente vorgebracht, sondern die drei Milliarden ebenso einfach gebilligt wie die enormen Summen für die europäische Tabakerzeugung, die wir 22/10/2002 anschließend wiederum für überaus schädlich für die öffentliche Gesundheit halten. Meine Fraktion steht den für die transeuropäischen Netze eingestellten Beträgen ebenfalls recht kritisch gegenüber. Nach acht Jahren stecken die meisten Projekte noch immer in den Kinderschuhen. Aber noch immer bringt niemand den Mut auf, öffentlich zu erklären, dass die EU-Beihilfen in gewissem Maße zum Fenster hinausgeworfenes Geld sind. Wir machen einfach unbeirrt weiter, nicht immer mit den besten Projekten. Die Mitgliedstaaten selbst bevorzugen nationale Projekte, während der zusätzliche Wert der europäischen Finanzierung doch gerade in den grenzüberschreitenden Projekten besteht. Jetzt muss die Kommission alle möglichen Notmaßnahmen konzipieren, damit die tatsächlichen grenzüberschreitenden Projekte nachträglich unterstützt werden können, obgleich das selbstverständlich eine ziemlich bizarre Situation ist. Ebenso verfolgen die Mitgliedstaaten bei den Strukturmitteln doppelte und oft widersprüchliche Prioritäten, die zum Teil die enormen Verzögerungen bei der Umsetzung erklären. Einerseits sind sie alle begierig, nur möglichst viel aus den Brüsseler Töpfen herauszuholen, zugleich aber tun sie sich schwer, die nationale Kofinanzierung aufzubringen, weil diese Projekte nicht immer eine nationale Priorität darstellen. Deshalb komme ich zu dem Schluss, dass sich die Mitgliedstaaten für Gemeinschaftsmittel oder für deren sorgsame und gerechte Verwendung weniger verantwortlich fühlen als für die nationalen Gelder. Das mutet doch recht sonderbar an, wenn man bedenkt, dass die Gelder sämtlich vom selben Steuerzahler stammen. Ein weiterer Punkt, der an der korrekten Verwendung zweifeln lässt, ist ganz anders geartet. Hoffentlich wird mich das Parlament darin bestärken. Es handelt sich um die Gelder für die KEDO. Schon gestern Abend sind wir kurz darauf eingegangen. Der europäische Steuerzahler finanziert eine Kernenergieanlage in Nordkorea. Meine Fraktion ist aus Prinzip ohnehin schon dagegen, weil wir lieber erneuerbare Energien fördern. Aber gut, so ist das nun mal, und wie ich weiß, ist das Parlament mehrheitlich dafür. Jetzt stellt sich allerdings heraus, dass Nordkorea wahrscheinlich auch Kernwaffen entwickelt. Mir ist klar, dass wir dies genau unter die Lupe nehmen müssen, und es erscheint mir auch sinnvoll, diese Mittel in die Reserve einzustellen und erst dann wieder freizugeben, wenn wir uns über die Programme für diese Anlage Klarheit verschafft haben. Auch von der Frau Kommissarin möchte ich wissen, wie sie darüber denkt und ob sie möglicherweise selbst schon beabsichtigt, diese Mittel in der zweiten Lesung in die Reserve einzustellen. All diese Beispiele stehen für Mittel, die verwendet werden, wobei ich jedoch hinterfragen möchte, ob das klug ist. Darüber hinaus gibt es eine weitere Kategorie von Mitteln, die meiner Meinung nach verwendet oder sogar noch in stärkerem Maße verwendet werden sollten. Ein Beispiel dafür ist die Erweiterung. Eine wunderbare 22/10/2002 niederländische Redensart besagt „goedkoop is duurkoop“ [billig und gut sind selten beieinander], und ich überlasse es den Dolmetschern, dafür eine treffende Übersetzung zu finden. Ich bin nicht für das Verschleudern von Geldern, sondern möchte, dass wir unsere Versprechen halten und historische Chancen nutzen. Die Situation stellt sich nun einmal anders dar, als wir 1999 in Berlin bei der Festlegung der Finanziellen Vorausschau erwartet hatten. Nicht sechs, sondern wahrscheinlich zehn Länder werden beitreten. Und das nicht im Jahr 2002, sondern 2004. Daher sollte der Finanzplan auch entsprechend angepasst werden. Wegen ihrer buchhalterischen Einstellung wollen die Nettozahler allerdings nichts davon wissen. Meine Fraktion wird auf jeden Fall die Änderungsanträge unterstützen, die eine Anpassung ermöglichen. Nach meiner Überzeugung wird uns das letzten Endes nämlich teuer zu stehen kommen. Die Lage in Rubrik 4 hat sich ebenfalls verändert. Im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau auf dem Balkan und in Afghanistan wurde bereits mehrfach gesagt, wir könnten nicht sämtliche Versprechen in Rubrik 4 erfüllen, wenn wir nicht bei verschiedenen anderen Prioritäten den Rotstift ansetzen. Beispielsweise wurde auch das Mehrjahresprogramm für die anderen Länder auf dem westlichen Balkan wegen der Lage in Serbien nach Milosevic nach unten angepasst. Wie werden wir nun verfahren, wenn im Nahen Osten der Friede Einzug hält? Welche Programme werden wir dann opfern? Die Bereiche, wo ruhig ein paar Milliarden eingespart werden können, habe ich bereits aufgezählt, hier aber hätte ich gern einige Millionen mehr. Ein weiteres Gebiet, bei dem einige zusätzliche Millionen gar nicht verkehrt wären, ist Rubrik 5, Verwaltungsausgaben. Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mit dem während der Vermittlung im Juli geschlossenen Deal nicht glücklich war. Diesem Deal zufolge sollen sich Parlament und Rat um die Nöte des anderen kümmern und die Kommission über das frontloading-Verfahren bedient werden. Das ist gut gegangen. Die 500 zusätzlichen Stellen für die Erweiterung werden wahrscheinlich geschaffen. Gleichwohl halte ich das politische Signal für recht unerfreulich. Die Kommission ist kein Schlusslicht, sondern muss für einen reibungslosen Ablauf der Erweiterung sorgen. Paradoxerweise sind die Menschen, die gegenüber der Erweiterung und der Fähigkeit der Beitrittsländer zur Umsetzung des acquis communautaire am kritischsten eingestellt sind, oftmals gerade die Leute, die der Kommission ausreichend Personal verwehren wollen, um für die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands und die Kontrolle sorgen zu können. Meiner Meinung nach ist das frontloading, wie auch Herr Walter schon bemerkt hat, weder besonders reizvoll noch transparent. Trotz allem möchte ich den Berichterstattern herzlich zu dem Ergebnis gratulieren, weil es letzten Endes auf das Resultat ankommt. 2-112 49 Der Präsident. – Frau Kollegin Buitenweg! Ich verstehe Ihren Schmerz, wenn Sie sagen, dass Sie es nicht gewöhnt sind, nach der GUE/NGL-Fraktion dranzukommen, aber es mag Sie trösten, Sie haben dreimal so lange sprechen dürfen. Das ist auch etwas Schönes! 2-113 Turchi (UEN). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In dieser ersten Aussprache anlässlich der ersten Lesung des Gesamthaushaltsplans 2003 möchte ich mich nicht auf technische Aspekte konzentrieren, denn ich habe mich in den letzten Monaten mehrfach zu Wort gemeldet, um die Mängel und historischen Ungereimtheiten des Gemeinschaftshaushalts wie die RAL oder die Finanzierung der internen und externen Politikbereiche aufzuzeigen, aber auch, um Sie auf die erst in den vergangenen Monaten sichtbar gewordenen Probleme aufmerksam zu machen, wie z. B. die zu niedrige Obergrenze der Rubrik „Verwaltungsausgaben“ und ganz allgemein die Unangemessenheit der 1999 in Berlin vereinbarten Finanziellen Vorausschau. Heute möchte ich versuchen, die Situation von einem eher politischen – wenn er denn so beschrieben werden kann – als technischen Standpunkt aus zu betrachten. Zu einem historischen Zeitpunkt wie diesem, in dem sich zum einen das internationale System fortwährend verändert und zum anderen die Erweiterung und die Debatte über die Zukunft der Union stattfinden, sollten auch wir uns als Finanzexperten die Frage stellen, welche Rolle wir für unser Parlament anstreben. Die Frage lautet folgendermaßen: Finden wir uns damit ab, simple Vollstrecker größtenteils von anderen festgelegter Regeln zu sein, oder wollen wir etwas Neues bewirken? Gefällt es uns beispielsweise, dass der Rat imstande war, von der Kommission eine Rechtsgrundlage z. B. für die Frage der Naturkatastrophen zu bekommen, was wirklich wichtig ist, oder möchten nicht auch wir in der Lage sein, einen Beitrag zu der Arbeit der Kommission leisten zu können? Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr oft verstecken wir uns – und damit meine ich offenkundig uns als gesamte politische Klasse – hinter der Einhaltung der Regeln und Verfahren, ohne jemals zu versuchen, sie, selbstverständlich im positiven Sinne, wirklich zu verändern oder zu verstärken: Das ist die Botschaft, die ich am Rande dieser Debatte vermitteln möchte. Der Haushaltsplan 2003 erweist sich als guter Haushaltsplan, und ich beglückwünsche die Berichterstatter zu dem Engagement, den Bemühungen und den Ergebnissen, die auch dank der Kommissarin Schreyer, der gesamten Kommission, des Sekretariats und der Verfasser einer Stellungnahme erreicht wurden, doch kann ich nicht umhin zu betonen, dass es sich um einen technischen Haushaltsplan handelt, bei dem unsere Rolle hauptsächlich darin bestand, für einen Ausgleich der Konten zu sorgen, ohne die Kraft, den Mut oder den Willen zu echtem politischen Handeln aufgebracht zu haben. 50 Wir jungen Leute möchten manchmal vielleicht die Welt verändern, doch diesmal würde es mir schon genügen, zumindest eine Kleinigkeit an unserem Haushaltsplan der Union zu verändern. 2-114 van Dam (EDD). – (NL) Herr Präsident! In dieser Lesung möchten wir den Haushaltsplan noch mit drei Randbemerkungen versehen. Erstens hat das Parlament auf Vorschlag der Kommission in seiner vorigen Sitzung beschlossen, in den Haushaltslinien B2-400 und B7-090 einen Solidaritätsfonds einzurichten. Damals habe ich unsere Zweifel an diesem Fonds angemeldet, und jetzt möchte ich mich auf die haushaltsmäßigen Aspekte beschränken. Dieser Fonds ist im Grunde virtuell, denn er ist noch nicht gefüllt. Sobald sich eine große Katastrophe ereignet, müssen wir im Haushalt nachträglich Raum für die Finanzierung dieses Fonds schaffen. Das halten wir für höchst unwahrscheinlich. Bei mehreren Katastrophen in einem Kalenderjahr kann außerdem die Obergrenze des Fonds (1 Milliarde EUR) zu einem Problem werden. Nehmen wir an, im Frühjahr ereignet sich eine schlimme Katastrophe, für die die Kommission aus diesem Fonds 700 Millionen EUR bereitstellt. Was geschieht dann nach einer Katastrophe vergleichbaren Ausmaßes im Herbst? Es ist zu befürchten, dass ein Vorgriff auf die Mittel des nächsten Jahres gemacht wird. Das wäre der Anfang vom Ende. In Anbetracht der unsicheren Herkunft der Fondsmittel kommt es insofern zu einer unerwünschten Situation, als es einen Fonds gibt, für den im Haushaltsplan 2003 keine Vorkehrungen getroffen worden sind. Das heißt, nach einigen Jahren könnten die Mitgliedstaaten erheblich unter Druck geraten, zusätzliche Mittel abführen zu müssen. Angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage und der Freiheit, die sich einige Mitgliedstaaten bei der Haushaltspolitik gestatten, sehe ich massive Probleme voraus. Gestatten Sie mir jetzt eine kritische Bemerkung zu dem Budget für das Sechste Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung. Die Finanzierung der Forschung aus dem EU-Haushalt bringt ethische Dilemmas mit sich, wie es beispielsweise bei der Forschung mit Embryonen der Fall ist. In dem fanatischen Streit um die Finanzierung gerät bald das gesamte Rahmenprogramm in Gefahr, weil das Parlament in zweiter Lesung keine weiteren wegweisenden Erklärungen zur Finanzierung umstrittener Bereiche abgeben wollte. Im Übrigen hätte der Rat vernünftiger daran getan, die Diskussion über die Ethik früher auf den Weg zu bringen und mit den ethischen Leitlinien bis nach der Annahme des Programms zu warten. Diese Kontroverse veranschaulicht, dass sich das Rahmenprogramm auf die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beschränken sollte. Aktive finanzielle Unterstützung ist nicht erwünscht und überflüssig. Weshalb sollten wir Forschung kofinanzieren, die wahrscheinlich ohnehin stattfindet? 22/10/2002 Meine dritte und abschließende Bemerkung betrifft die Fischerei. Kommission und Parlament widmen den spanischen und portugiesischen Fischern viel Aufmerksamkeit, die gemeinsam mit ihren Regionen durch das Ausbleiben eines Abkommens mit Marokko im Stich gelassen worden sind. Millionen von Euro wurden für die Entschädigung, den Abbau von Arbeitsplätzen und die Umschulung der Fischer in diesen Gebieten bereitgestellt. Mittlerweile bekommen auch andere Fischereiregionen die schwierige Lage zu spüren. Offensichtlich empfehlen Biologen der Kommission jetzt ein Verbot der Kabeljaufischerei und eine Absenkung anderer Quoten. Die finanziellen Folgen wären unter anderem in den Niederlanden gravierend. Wäre es dann nicht vernünftig, in dem Haushaltsplan Umschichtungen zugunsten von Fischereiregionen vorzunehmen, die sich bis zum heutigen Tage selbst finanziert haben? Finanzielle Unterstützung für diese Gebiete in Form sozioökonomischer Programme ist wünschenswert. Dennoch vermisse ich diesen Aspekt im Haushaltsplan, aus dem zwar Millionen für Fischereiabkommen mit Drittländern fließen, wovon lediglich einige Länder und Reeder profitieren. Apropos Solidarität: Es könnte nicht schaden, wenn die Union in finanzieller Hinsicht ihr Augenmerk vermehrt auf einen Fischereisektor richtet, der Beihilfen für den Um- und Neubau von Schiffen schon seit Jahren nicht nutzen kann. Dadurch herrscht schon jahrelang unlauterer Wettbewerb. Ein Fischereisektor, der sich an die Quoten hält, sollte von Brüssel mehr erwarten können. 2-115 Ilgenfritz (NI). – Herr Präsident! Vieles wurde von den Vorrednern bereits gesagt. Wir verteilen die Mittel teilweise mit der Gießkanne, setzen zu wenig Schwerpunkte, finanzieren auch unwirksame Aktionen, wenn wir uns nach wie vor zwei Parlamentsstandorte leisten und nun auch einen sehr fraglichen Abgeordnetentourismus sowie einen millionenschweren Konvent finanzieren. Europa braucht Impulse. Wir benötigen eine Wirtschaftsoffensive, indem vor allem auch den Klein- und Mittelbetrieben billiges Kapital zur Verfügung gestellt wird – ich meine damit Risikokapital. Gerade in diesem Fall fehlen uns wirksame Ansätze im Haushalt 2003. Im Hinblick auf die Einführung der BASEL-IIBestimmungen besteht dringender Handlungsbedarf, vor allem wenn wir uns vor Augen führen, dass 45 % der europäischen Klein- und Mittelbetriebe über keine oder nur geringe Eigenmittel verfügen. Neben der Änderung der Fördermittelzuteilung in der Landwirtschaft wird man in der Zukunft auch die Verteilungskriterien der Strukturfonds ändern müssen. Der Lebensstandard einer Region soll nicht als Maß der Dinge bzw. als Maß für die Förderzuteilung herangezogen werden. Betriebe bzw. Branchen, die Unterstützung benötigen, sollten diese Mittel ohne Unterschiede bekommen, unabhängig davon, ob der Betriebsstandort im Norden, Süden oder Osten liegt. Wir müssen die uns anvertrauten Mittel effizienter und sparsamer verwenden, wenn wir die Erweiterung auch mitfinanzieren wollen. 2-116 22/10/2002 Garriga Polledo (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine abwesenden Vertreter des Rates, meine Damen und Herren! Heute hat der Haushalt einen schwedischen Akzent, und ich glaube, Schwedisch ist eine Sprache des Konsenses und der allseitigen Verständigung. Angesichts ihrer Aufgeschlossenheit und ihrem Streben nach gemeinsamen Standpunkten möchte ich den beiden Berichterstattern, Herrn Göran Färm und Herrn Per Stenmarck, für die geleistete Arbeit danken. Göran Färm reiht sich in die lange Liste von Berichterstattern ein, die mit dem Hauptdilemma der Rubrik 4 der externen Politikbereiche konfrontiert sind, das heißt, ob der Rat oder die Kommission das letzte Wort bei der Festlegung der außenpolitischen Prioritäten haben sollen oder ob darüber das Parlament befinden soll. Jahr für Jahr führen wir in erster Lesung die gleiche Debatte. Die Kommission unterbreitet einen Vorentwurf, der die traditionellen außenpolitischen Prioritäten der Union beschneidet; die Kommission kürzt die von diesem Parlament im Vorjahr beschlossenen Mittel und erklärt, dass die betreffenden Programme nicht zufrieden stellend ausgeführt worden sind. Danach kommt die erste Lesung im Rat, und dieser nutzt die vorausgegangene Erklärung der Kommission und kürzt nochmals die Mittel für die externen Politikbereiche mit der frommen moralischen Rechtfertigung von Haushaltseinsparungen und der Prinzipien gesunder Haushaltsführung. Darauf folgt die Runde, in der wir uns jetzt befinden, in welcher das Parlament die eingebüßten Mittel wieder einsetzt, die außenpolitischen Prioritäten bekräftigt und die beiden anderen Institutionen daran erinnert, dass dies ein Dreierspiel ist. Ich gehöre zu der parlamentarischen Mehrheit, die die Finanzielle Vorausschau von Berlin 1999 für korrekt und ausreichend gehalten hat. Ich habe für diese Vorausschau gestimmt und für sie die Trommel gerührt. Ich teile nicht die Auffassung einiger Abgeordneter, dass diese Finanzielle Vorausschau revidiert werden müsse. Nun gut, ich gebe zu, dass unsere Situation jeden Tag komplizierter wird. Es entstehen neue außenpolitische Verpflichtungen, die vom Rat oder von Herrn Prodi oder von beiden einvernehmlich – obwohl das fast nie passiert – und frohen Mutes eingegangen werden. Diese Verpflichtungen müssen dann in einen sehr engen Finanzrahmen eingeordnet werden, der sich aus nichtobligatorischen Ausgaben zusammensetzt, zu deren Respektierung wir Abgeordneten angehalten sind. Aber da nicht alle Verpflichtungen Platz haben und nicht alles finanziert werden kann, wenn das Geld knapp ist, muss zur Ausrede der geringen Ausführung einiger geografischer Programme gegriffen werden. Ich glaube, dieser Vorwand gilt nicht mehr. Wir Abgeordneten stimmen über Mittel ab, die aus dem Geldbeutel der europäischen Bürgerinnen und Bürger stammen, damit sie zur Finanzierung von Außenhilfeprogrammen ausgegeben werden. 51 Frau Kommissarin, Ihre Arbeit und die der übrigen Kommissionsmitglieder und des Rates ist es zu sichern, dass diese Programme ausgeführt werden. Sie sind die Exekutive der Gemeinschaft. Ich weiß nicht, ob Lateinamerika oder die Mittelmeerländer, um ein Beispiel zu nennen, die Schuld daran tragen, dass der Ausführungsgrad ihrer Programme gering ist, aber ich weiß, dass ihre Bedürfnisse real vorhanden sind. Ich weiß, dass das Problem nicht gelöst werden kann, indem die von uns beschlossenen Mittel Jahr für Jahr gekürzt werden, indem die Programme reduziert werden, sondern indem, wie wir alle wissen, neue Wege zur Verbesserung der Ausführung gesucht werden. Wir hoffen, dass die Kommission für das nächste Jahr – und diesen Wunsch bringen wir jedes Jahr in der ersten Lesung zum Ausdruck – anstatt das Geld des Vorjahrs zu kürzen, noch mehr Geld fordert, um die traditionellen außenpolitischen Prioritäten des Europäischen Parlaments zu erfüllen. Ich glaube, um Kürzungen vorzunehmen, sind die Bemühungen des Rates völlig ausreichend, da dieser ein großer Spezialist auf diesem Gebiet ist. 2-117 Wynn, Terence (PSE). – (EN) Herr Präsident, nach den 15 Minuten von Herrn Färm und den zehn Minuten von Herrn Stenmarck sowie all den anderen Beiträgen gibt es nicht mehr allzu viel zu sagen. Ich habe neulich vor einem der von Herrn Amato geleiteten Unterausschüsse des Konvents über das Problem der Vereinfachung gesprochen. Dabei stellte ich fest, dass die Haushaltssprache möglicherweise die zwölfte Sprache in dieser Institution ist. Wenn ich mir die heutige Aussprache so anhöre, in der häufig Worte wie „Umschichtung“ und „Frontloading“ fallen, dann möchte man meinen, dass diese inzwischen zur Alltagssprache in der Haushaltsdebatte gehören. Ich stellte zudem fest, dass wir nur eine Lesung des Haushalts brauchen und dass dies den gesamten Prozess vereinfachen würde. Würde dies bereits gelten, dann, da bin ich mir sicher, hätten wir nicht für den Haushalt in der uns jetzt vorliegenden Fassung gestimmt. Ich sage das deshalb, weil die Art und Weise, in der wir am Donnerstag über den Haushalt abstimmen werden, vielen Leuten Kopfzerbrechen bereitet. Damit meine ich nicht nur die Kommission und den Rat, sondern auch Kollegen aus einer Reihe von Parlamentsausschüssen. Allen, die diese Sorge teilen, möchte ich klar und deutlich sagen, dass dies schließlich erst die erste Lesung ist, eine erste Lesung, die zeigt, dass wir politische Prioritäten haben, und mit der wir einen gewissen Druck auf den Rat ausüben. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Anlass zu diesen Bedenken haben die Beschlüsse des Ausschusses gegeben. Wir haben in drei Rubriken die Obergrenzen überschritten. In Rubrik 1b werden wir sehen, wie das Parlament am Donnerstag abstimmen wird. In Rubrik 2 müssen wir 52 eine Lösung mit dem Rat finden. Auch in Rubrik 4 müssen wir gemeinsam mit dem Rat eine Lösung finden. Die Beschlüsse in Rubrik 4 wurden deshalb gefasst, weil wir im Interesse der Lösung einiger der politischen Probleme in diesem Bereich gewährleisten müssen, dass ein echter Dialog mit dem Rat stattfindet. Wie einige meiner Vorredner bereits feststellten, ist die Obergrenze in Rubrik 4 seit Abschluss der Interinstitutionellen Vereinbarung ein Problem. Wir waren seither jedes Jahr gezwungen, auf das Flexibilitätsinstrument zurückzugreifen. Einige mögen so wie Herr Seppänen der Meinung sein, die Vereinbarung sei töricht. Ich gehöre zu denjenigen, die für sie gestimmt haben. Damit bin ich möglicherweise auch töricht, aber es ist nun einmal so, dass das Parlament ihr zugestimmt hat, und nun müssen wir damit und mit ihren Beschränkungen leben. Ich hoffe, dass wir bis zur nächsten Interinstitutionellen Vereinbarung unsere Lektion gelernt haben werden, und zwar vor allem in Bezug auf Rubrik 4. Vorerst muss jedoch der Bedarf in Rubrik 4, und zwar vor allem im Hinblick auf Afghanistan und den Weltgesundheitsfonds, geklärt werden. Hinsichtlich des Weltgesundheitsfonds jedenfalls bestehen sehr große Meinungsverschiedenheiten zwischen der Kommission, dem Rat und uns. Erschwert wird die Sache dadurch, dass wir von mindestens einem Mitgliedstaat aufgefordert werden, zusätzlich 65 Millionen Euro aufzutreiben, was die Sache angesichts des bereits bekannten Standpunktes des Rates nicht eben erleichtert. Wenn ich sage, dass die Sache geklärt werden muss, dann meine ich damit, dass wir mit dem Rat eine echte Lösung finden müssen, ohne uns in den üblichen Spielchen wie Vermittlung, Trilog oder dergleichen zu verlieren. Wir haben in diesen Bereichen ernste Probleme, und wir brauchen eine echte Zusammenarbeit, wobei festgestellt werden muss, dass wir gut mit dem dänischen Ratsvorsitz zusammenarbeiten. Wir sollten den dänischen Ratsvorsitz nicht dafür verurteilen, dass er heute keinen Vertreter entsandt hat. Er hat sich bei mir entschuldigt und erklärt, dass er aufgrund anderer Verpflichtungen verhindert ist. Die Tatsache, dass der amtierende Präsident unserer letzten Sitzung viereinhalb Stunden beigewohnt hat, ist Ausdruck für seine Kooperationsbereitschaft. Der Ratsvorsitz arbeitet gut mit dem Parlament zusammen. Er respektiert das Parlament und den Willen des Parlaments. Wir arbeiten gern mit dem dänischen Ratsvorsitz zusammen. Wie Frau Buitenweg sagte, hat der Ratsvorsitz auch heute seinen guten Willen unter Beweis gestellt, selbst bei der Videokonferenz zum Europäischen Solidaritätsfonds. Hoffen wir, dass wir auch beim Eintritt in die nächste Vermittlungsrunde vor der zweiten Lesung durch den Rat auf diese guten Beziehungen bauen können. Ich habe im Konvent zudem darauf verwiesen, dass wir im Gegensatz zum amerikanischen Unabhängigkeitskrieg, in dem die Forderung lautete 22/10/2002 „Keine Besteuerung ohne Mitspracherecht“, uns in diesem Parlament des Luxus eines Mitspracherechts ohne Besteuerung erfreuen. Das veranlasst den Rat häufig zu der Annahme, dass wir die Steuergelder verschwenden. Wir müssen den Rat davon überzeugen, dass die von uns hier beschlossenen Haushaltspläne seriös und wohl durchdacht sind, aber dass wir mit ihnen auch politische Prioritäten setzen. Ich hoffe, dass wir bis Dezember einige dieser politischen Schwerpunkte erreicht haben werden. (Beifall) 2-118 Sbarbati (ELDR). – (IT) Herr Präsident, unser Dank gilt den Berichterstattern, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und der Frau Kommissarin. Wir haben schon gesagt, dass wir als ELDR-Fraktion recht zufrieden mit diesem Haushaltsplan sind, der uns absolut rigoros und transparent erscheint. Das gehört zu unserer Tradition. Ich möchte jedoch gleich hinzufügen, dass dies auch ein übermäßig technischer Haushaltsplan ist, der nur eine sehr begrenzte politische Dimension besitzt. Seine Grundansätze sind annehmbar, insbesondere, was die Reform und die Erweiterung betrifft, die ich als die wichtigste anstehende Herausforderung betrachte. Aber gerade weil es sich um eine Herausforderung handelt, müssen wir uns politisch entschiedener und vor allem für die Bürger sichtbarer einbringen. Auch ich bin der Ansicht, dass, wie der Vorsitzende des Haushaltsausschusses vorhin gesagt hat, das Verfahren unbedingt reformiert werden muss. Es bedarf einer technischen Weiterentwicklung des Verfahrens, einer Vereinfachung und insbesondere auch einer Entwicklung in kultureller und politischer Hinsicht, indem die Befugnisse des Rates optimal, nicht restriktiv, festgelegt werden, um eine fruchtbarere, sachbezogenere und vor allem aktuellere Debatte zu führen. Es bedarf einer Grundphilosophie des EU-Haushaltsplans, einer Grundphilosophie, die gemeinsame, und nicht konzentrierte, Verwaltungsverantwortung bedeutet – ich wiederhole, gemeinsame Verantwortung, das ist wirklich wichtig -, einhergehend mit einer stärkeren politischen Rolle des Europäischen Parlaments, das seine Aufgabe bestmöglich erfüllen muss, denn dieses Parlament muss wie die gesamte Union ein politisches Profil haben und politische Antworten geben. Ich möchte nur auf zwei technische Aspekte zu sprechen kommen. Der Erste betrifft das Problem der Rubrik IV, das die Kollegin soeben erwähnte. Ich möchte noch etwas hinzufügen. Vielleicht wird wenig oder zu wenig an das Mittelmeerproblem, zu wenig an das Nahostproblem gedacht. Wir sprechen zwar über den Wiederaufbau, über Afghanistan und über Probleme sehr weit entfernt liegender Länder, doch gibt es auch etwas in unser Nähe, mit dem wir uns bald, allzu bald, auf intensivere und wesentlich entschlossenere Art und Weise befassen müssen. Ich füge noch eine weitere Frage hinzu: die Kultur. Die Mittel, die für die Jugendlichen, für die Ausbildung und 22/10/2002 53 Information gebunden werden, sind nämlich absolut unzureichend. Parlament gemeinsam untersetzen. 2-119 Das Haushaltsverfahren sollte jedoch nicht als Mittel zur Gestaltung dieser Politiken benutzt werden. Ich beziehe mich dabei insbesondere auf bestimmte Empfehlungen im Hinblick auf den Agrar- und die Strukturfonds. Der Vorschlag, die Ausfuhrsubventionen zu senken, ist vor allem deshalb völlig verfehlt, weil damit eine politische Entscheidung, die im Wesentlichen auf einen Abbau der Transporte von lebenden Tieren hinausläuft, erzwungen werden soll. Der Haushalt ist nicht das geeignete Instrument für derartige Sachentscheidungen, ganz gleich, wie man zu diesem Problem stehen mag. Fiebiger (GUE/NGL). – Herr Präsident! Das Europäische Parlament hat im März 2002 einen Entschließungsantrag zu den Leitlinien für den Haushalt 2003 verabschiedet. Es wurde eine Reihe von Themen benannt, die für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung von größter Bedeutung sind. Dazu gehören Aufgaben wie die Halbzeitbewertung der Agenda 2000, der Verbraucherschutz und die Osterweiterung. Ich hoffe, dass die Kommission den Mut und die richtige Kompetenz aufbringt, diese langfristigen Zielsetzungen in den Haushaltsdurchführungen auch anzupacken, und sich nicht von den tagespolitischen Forderungen ablenken lässt. Ich hoffe, dass Konfliktmuster, wie Mangel in der Buchführung, Mauschelei und Manipulation, abgelöst werden, und stattdessen Transparenz und strikte Disziplin in der Haushaltsdurchführung eine Punkt-ZielGerade treffen. National und international bietet sich für die interessierten Bürger ein diffuses und widersprüchliches Bild der Agrarpolitik. Die Vorschläge des EU-Kommissars Fischler finden in ihrer gegenwärtigen Form keine Zustimmung, die sich auf Mehrheiten bezieht. Es gilt hier also, daran zu arbeiten. Trotz der großen wirtschaftlichen und sozialen Anpassung der EU-Bewerberländer sehen die Beschlüsse von Berlin vor, den Mitteltransfer für die Beitrittskandidaten bei den Heranführungshilfen und auch für die Erweiterungsausgaben so beizubehalten, wie sie festgelegt und bekannt sind. Mehrere Diskussionen, an denen ich teilgenommen habe, bestärken mich für die Bewerberländer in der Auffassung, dass die Regelung, die 25 % an Direktzahlungen vorsieht, politisch nicht durchsetzbar ist, und außerdem befürchten die Bewerberländer hohe Einbußen und fordern einen Beitrittsrabatt und veränderte Quoten. Das hat große Auswirkungen auf die Finanzierung der Agrarpolitik, und die Finanzielle Vorschau wird, so sie jetzt besteht, revidiert werden müssen. Was kostet die Erweiterung? Das ist die Frage. Wie sie mit dem Haushalt 2003 zu beantworten ist, bleibt offen. 1,05 % + X ist eine Existenzfrage für die Agrarwirtschaft, und solange diese nicht beantwortet ist, bleibt die Haushaltsdurchführung 2003 eine gefährliche Sache für die Landwirtschaft. 2-120 VORSITZ: CHARLOTTE CEDERSCHIÖLD Vizepräsidentin 2-121 Ó Neachtain (UEN). – (EN) Frau Präsidentin, ich beglückwünsche Herrn Färm und Herrn Stenmarck zu ihrer ausgezeichneten Arbeit zur Vorbereitung des Haushalts 2003. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass der Haushalt dazu da ist, die vom Rat oder von Rat und beschlossenen Politiken zu Was die Sache an sich betrifft, sollten wir bedenken, dass wir in einer globalen Wirtschaft mit leistungsfähigen Wettbewerbern im Bereich des Agrarhandels leben. Unter den derzeitigen von niedrigen Preisen und politischer Ungewissheit geprägten Bedingungen benachteiligen wir unsere Landwirte nur noch mehr. Ich kann Ihnen versichern, dass die Australier sofort einspringen und unsere Märkte übernehmen würden, falls die EU die Ausfuhr lebender Tiere verbietet. Das ist ein wichtiger kommerzieller Gesichtspunkt, den wir berücksichtigen müssen. Ich teile, um bei der Agrarwirtschaft zu bleiben, die Bedenken vieler Kollegen in Bezug auf die vorgeschlagene pauschale Kürzung der Agrarausgaben um 275 Millionen Euro. Dieser Vorschlag entspricht in keinerlei Weise den Realitäten der Agrarwirtschaft. Meine Fraktion hat eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt, mit denen ein Teil des potenziellen Schadens abgewendet werden soll. Gleiches gilt für die vorgeschlagene Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 525 Millionen Euro bei den Strukturfonds. Als Vertreter einer Ziel-1-Region im Nordwesten von Irland bin ich mir des Nutzens bewusst, den jeder einzelne Euro bringt, der zur Überwindung des ökonomischen und sozialökonomischen Ungleichgewichts in der Union ausgegeben wird. Abschließend möchte ich feststellen, dass ich jede Verbesserung im Hinblick auf die Umsetzungsrate bei aus den Strukturfonds finanzierten Programmen und Projekten begrüßen würde. Dazu müssen wir unsere Vorhersagen in Bezug auf den Zahlungsbedarf verbessern, aber ich lehne jeden Versuch ab, die Gesamtbeträge in irgendeiner Form zu kürzen. 2-122 Dell'Alba (NI). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Haushalt ist bereits vieles gesagt worden, und zahlreiche Redner haben sich der vom Kommissionspräsidenten eingeführten Mode angeschlossen. Wenn alles dumm ist, dann ist auch die Sparsamkeit dieses Haushalts dumm. Wenn der Stabilitätspakt dumm ist, wenn er geändert werden muss, um unseren Ländern, unseren Wirtschaften mehr Flexibilität zu verschaffen, dann ist es doch wohl eine 54 große Dummheit, Frau Kommissarin, zu einem Zeitpunkt, da 10 Länder an unsere Tür klopfen, uns auf einen – wie ich sagen möchte – Krämerhaushalt zu beschränken, einen Haushalt, der auf das absolute Minimum begrenzt ist, so dass wir unsere Fantasie arg strapazieren müssen – und hier möchte ich insbesondere das Geschick unseres Berichterstatters würdigen –, um Afghanistan oder noch zahlreiche andere Punkte unterzubringen. Kurz, es handelt sich um einen Haushalt, der unbeweglich ist und möglichst so klein wie nie zuvor gehalten werden soll. All dies zu einem Zeitpunkt, da unsere Staaten der Meinung sind – Ihr Präsident hat sich ja auf sehr eloquente Weise zu deren Sprachrohr gemacht –, man müsse sich der Zwangsjacke von Gesetzen entledigen, die auch denen, die als ihre Hüter fungieren, dumm erscheinen. Diese Sichtweise sollte auch für den Haushalt gelten. Meiner Meinung nach geht dieser Haushalt an den Realitäten vorbei. Ich bin der Auffassung, zum Zeitpunkt der Erweiterung muss man im Rahmen des Konvents insbesondere an einen neuen europäischen Vertrag denken, muss man daran denken, diesem Parlament mehr Rechte einzuräumen, das davon guten Gebrauch machen könnte, und man muss auch und vor allem daran denken, dass wir mit 25 Mitgliedern nicht mit einem Haushalt auskommen können, der bei 15 schon rückläufig ist. Soweit meine Gedanken zum gegenwärtigen Zug der Zeit. Im Zusammenhang mit der Abstimmung am Donnerstag haben wir gestern im Haushaltsausschuss eine Maßnahme erörtert, die mir wichtig erscheint. Wie wir erfahren haben, benutzt Nordkorea das zivile Nuklearprogramm, das wir großzügig, nämlich mit über 25 Millionen Euro, finanzieren, heimlich zu militärischen Zwecken, was eine flagrante Verletzung der mit der internationalen Gemeinschaft abgeschlossenen Verträge darstellt. Unserer Auffassung nach könnten wir bei der Haushaltsabstimmung etwas bewirken, indem wir die betreffenden Haushaltsmittel in Reserve stellen. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit, Frau Kommissarin, um etwas mehr Licht in diese Angelegenheit zu bekommen, und zwar auch im Rat. Ansonsten haben wir nach meiner Meinung einen Haushalt, der in gewissen Bereichen neue Wege geht. 2-123 Ferber (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst möchte ich anmerken, dass ich es sehr bedauerlich finde, dass die andere Hälfte der Haushaltsbehörde heute nicht anwesend ist. Es würde sich schon gehören, dass der Rat bei diesen Debatten mit dabei ist. Auch wenn wir in der letzten Plenarwoche eine Grundsatzdebatte über den Haushalt geführt haben, würde es sich schon anstehen, dass man, wenn es konkret wird – und bei der ersten Lesung des Parlaments wird es wirklich sehr konkret –, auch entsprechend anwesend ist. Insofern bin ich sehr froh, dass wir einen Antrag eingereicht haben, der die Stellenmehrung des Rates zunächst einmal noch in die Reserve stellt und 22/10/2002 etwas hinterfragt. Ich hoffe, dass dieser Antrag dann auch eine ausreichende Mehrheit bekommt. Er ist an Bedingungen geknüpft, die der Rat bis Ende des Jahres erfüllen kann, so dass die Erweiterung auch im Rat nicht gefährdet ist. Ich wollte zunächst eigentlich damit beginnen, mich beim Rat zu bedanken, dass es heute Vormittag mit dem Solidaritätsfonds so gut geklappt hat und dass wir uns einigen konnten. Ich hoffe aber in diesem Zusammenhang, dass die betroffenen Mitgliedstaaten, insbesondere die Bundesregierung, jetzt auch schnell ihre Zahlen meldet. Wir haben alle Anstrengungen unternommen, um die haushaltsrechtlichen Bedingungen zu erfüllen. Jetzt haben wir beide erfüllt. Wir haben Haushaltszeilen, wir haben eine Rechtsgrundlage, und jetzt müssen wir nur noch Geld dafür bekommen. Wenn der Kommission dafür Informationen fehlen, finde ich es mehr als beschämend. Wir haben Ende Oktober, und eigentlich müssten sie zur Verfügung stehen. Ich möchte einige wenige Aspekte herausgreifen, weil die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion schon einiges angesprochen haben. Eine grundsätzliche Bemerkung vorweg: Es zeigt sich immer mehr, dass das, was die Staats- und Regierungschefs im März 1999 im Rahmen der Agenda 2000 und der Finanziellen Vorausschau bis zum Jahr 2006 beschlossen haben, eine Wunschliste war, die vielleicht aus dem Zeithorizont 1999 sinnvoll war, die aber mit den aktuellen Herausforderungen der Union nichts mehr zu tun hat. Ich möchte das nur einmal an zwei Zahlen festmachen: Wenn wir zwar in der Lage sind, laut Vorausschau 42 Milliarden Euro für die Landwirtschaftspolitik auszugeben, aber am Ende für die Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik unter großen Kraftanstrengungen nur 47 Millionen Euro für gemeinsame Aktivitäten zusammenbekommen, dann zeigt das ein Missverhältnis der politischen Schwerpunkte. Gerade im Bereich der Kategorie 4 der Aktivitäten Europas als Friedensstifter bei unseren Nachbarn – und das ist eine wichtige Aufgabe, die wir als europäisches Erbe in andere Regionen mitzutragen haben – stehen wir noch auf sehr, sehr schwachen Füßen. Das, was im März 1999 beschlossen wurde, trägt nicht dazu bei, diesen Verpflichtungen dauerhaft gerecht zu werden. Ich hoffe, dass es hier Instrumente gibt – wir haben durch verschiedene Anträge ja versucht, das zu untermauern – und dass wir endlich mehr Möglichkeiten haben werden, um dieser wichtigen Aufgabe der Europäischen Union im 21. Jahrhundert gerecht werden zu können. Lassen Sie mich ein zweites Thema ansprechen, bei dem ich auch um die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen bitte. Wir haben einen Antrag eingebracht, wonach bei den transeuropäischen Netzen insbesondere die Engpässe zu den Erweiterungsländern beseitigt werden sollen. Ich würde mich freuen, wenn er eine Mehrheit in diesem Hause finden würde. Es kann nicht sein, dass die Erweiterung am Ende faktisch nicht stattfinden kann. Sie wird zwar vertraglich stattfinden, aber sie wird wirtschaftlich, 22/10/2002 ökonomisch nicht stattfinden können, wenn nicht eine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung steht. Hier ist die Gemeinschaft gefordert. Wir tun viel bei den erweiterungswilligen Ländern, wir müssen aber unsere Anstrengungen noch verstärken. 2-124 Dührkop Dührkop (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, ich werde tun, was ich kann. Zunächst möchte ich im Namen der Sozialistischen Fraktion den Berichterstatter, Herrn Stenmarck, zu einem sehr soliden und gut erarbeiteten Bericht beglückwünschen, Aber ich möchte noch weiter gehen und ihm in meinem eigenen Namen für die Bereitschaft und die Unterstützung danken, die er mir bei meiner zeitweiligen Tätigkeit als gelegentliche Schattenberichterstatterin entgegengebracht hat. Meine Damen und Herren! Wie schon gesagt wurde, hat die Erarbeitung des Haushalts durch die anderen Institutionen für das Haushaltsjahr 2003 gezeigt, welch großen Druck der Bedarf der Verwaltung, vor allem in Verbindung mit den Kosten für die Vorbereitung der Erweiterung, auf die Obergrenze der Rubrik 100 ausübt. Meine Fraktion unterstützt den Berichterstatter voll und ganz in Bezug auf das Hauptziel, das zu Recht darin besteht, die Institutionen mit den notwendigen Mitteln für eine erfolgreiche Vorbereitung der bevorstehenden Erweiterung auf 25 Länder auszustatten. In diesem Sinne hat der Berichterstatter versucht, den Institutionen die entsprechenden Mittel zuzuweisen, um ihren vorrangigen Mittelbedarf zu decken. Meine Fraktion unterstützt Herrn Stenmarck auch in seiner Strategie des so genannten front-loading, das heißt, der Nutzung verfügbarer Überschüsse aus dem laufenden Haushaltsjahr 2002, um bestimmte für 2003 vorgesehene Ausgaben vorzuziehen und so die Belastung des Haushalts 2003 abzumildern, wie der Berichterstatter in seiner Rede ausführlich erläutert hat. Nach diesen Ausführungen möchte ich mich auf eine Reihe von Punkten konzentrieren, die für meine Fraktion Priorität besitzen: Erster Punkt. Alle Institutionen – im Übrigen war das Europäische Parlament die letzte – haben unmittelbar vor der Abstimmung im Haushaltsausschuss, hauptsächlich auf Druck der Sozialistischen Fraktion, einen Haushalt vorgelegt, der auf einer rigorosen Kosten-Nutzen-Rechnung beruht. Und um diese zwölfte Sprache zu verwenden, die Herr Wynn als Gemeinschaftsjargon bezeichnet hat: Es ist das so genannte Activity Based Budget vorgelegt worden, weil klar ist, dass die Institutionen zur Gewährleistung der Effektivität ein transparentes Finanzmanagementsystem benötigen. Was das Personal angeht, so möchte ich auf zwei Punkte hinweisen. Erstens hat meine Fraktion stets den Gedanken unterstützt, dass die Institutionen über die erforderlichen Humanressourcen verfügen müssen, vorausgesetzt, dass dieser Bedarf real ist. Folglich freuen 55 wir uns, dass der Haushaltsausschuss für unseren Änderungsantrag gestimmt hat, in dem wir eine Beschreibung der Funktionen und des Mittelbedarfs forderten, um exakt festlegen zu können, welche Unterstützung für die Beamtenstellen erforderlich ist. Allerdings nur für die Beamtenstellen. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag 1 ab, den die Fraktion der Europäischen Volkspartei dem Plenum unterbreitet hat und in dem gefordert wird, dies auch auf die Abgeordneten mit ähnlichen Verantwortungsbereichen auszudehnen. Was die Pensionen betrifft, so möchte ich sagen: Es ist peinlich. Ich war Generalberichterstatterin für den Haushalt 1999, und in dem damaligen Bericht habe ich schon großen Nachdruck – das war beinahe ein gesonderter Bericht – auf die Dringlichkeit der Lösung des Problems der Pensionen für die europäischen Beamten gelegt. Wir haben jetzt das Jahr 2002 und erheben noch immer die gleiche Forderung. Hier hätte auch ich gern gesehen, Herr Ferber, dass der Rat anwesend wäre, der dieser Pflicht in erster Linie nachzukommen hat. Zum anderen hat meine Fraktion immer den Standpunkt vertreten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger bewusst sein müssen, dass das Europäische Parlament ihr Haus ist; ein transparentes Haus. Daher unterstützen wir ein Pilotprojekt zur Direktübertragung der Plenarsitzungen. Und, Frau Präsidentin, da es hier keinen Blankoscheck gibt, sollte uns das Präsidium des Europäischen Parlaments mit Blick auf den Haushalt 2004 diesbezüglich einschlägige Vorschläge unterbreiten. 2-125 van den Bos (ELDR). – (NL) Um menschliches Leid zu mindern und unsere eigene Glaubwürdigkeit zu untermauern, bedarf es noch einer Korrektur am Haushalt für die externen Politikbereiche. Nach wie vor ist es höchst bedauerlich, dass in Bezug auf die Landminenproblematik eine Lücke von noch gut 3 Millionen EUR klafft. Weltweit wird bei den Mitteln für dieses Ziel ja schon gekürzt. Die Europäische Union sollte diesem Trend nicht folgen. Täglich kommen noch immer etwa 50 Menschen, insbesondere Frauen und Kinder, zu Schaden. Speziell für die Nachbetreuung der Opfer und Verwandten ist noch eine enorme Summe vonnöten. Außerdem müssen wir als Parlament die im Jahr 2001 übernommenen Verpflichtungen auch erfüllen. Jetzt summieren sich die Zahlungsrückstände, obgleich die Union gerade auf diesem Gebiet den Nachweis erbracht hat, einen wirksamen Beitrag leisten zu können. Deshalb hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik meinen Änderungsantrag erneut eingebracht. Unser Parlament sollte erkennen, dass auch nichtstaatliche Akteure bei der Ächtung von Landminen mitwirken müssen. Unser Parlament beweist Konsequenz, indem es den Änderungsantrag unterstützt. Mit ein wenig mehr Geld werden wir das Leid vieler Menschen lindern. 2-126 56 Miranda (GUE/NGL). – (PT) Frau Präsidentin! Die finanztechnischen Maßnahmen, die durch das derzeitige Haushaltsverfahren notwendig sind, verdeutlichen einmal mehr, dass der Finanzrahmen der Gemeinschaft unzureichend ist. Natürlich sind wir nicht gegen die Prioritäten, die der Berichterstatter ausgeführt hat. Im Übrigen möchte ich die Berichterstatter zu ihrer Arbeit beglückwünschen. Wir meinen jedoch, dass andere Wege beschritten werden könnten, um diese Prioritäten umzusetzen – ohne Beschädigung und unter vollkommener Achtung der uns übertragenen Legitimität und Kompetenzen, und die uns vor allem beim Erreichen gerade dieser Prioritäten einen Vorteil verschaffen würden. Das Wichtigste in dieser Situation ist die Revision der Finanziellen Vorausschau. Oder, wenn es nicht dazu kommt, die volle Inanspruchnahme der Vorrechte, die uns die Verträge gewähren. Es ist doch inakzeptabel, an einem Haushalt festzuhalten, der für die vor uns stehenden Prioritäten ganz eindeutig nicht ausreicht. Objektiv gesehen sind die Mittel für die ehrgeizigen Ziele, die jetzt gesteckt werden, nicht vorhanden. Das Parlament verliert stetig an Macht, und das Ergebnis ist deutlich sichtbar – vor allem in der Rubrik 4, wo wir einen unverkennbaren und anhaltenden Druck auf die Zusammenarbeit mit den weniger entwickelten Ländern feststellen, da in dieser Kategorie sowohl die Vorbeitrittshilfen für die Kandidatenländer als auch die Beträge für den Wiederaufbau – erst des Balkans und jetzt Afghanistans – aufgenommen worden sind. Das muss sich ändern. Nach diesen Ausführungen gestatten Sie mir bitte, auf einen besonderen Fall einzugehen: Ost-Timor. Zunächst möchte ich sagen, dass ich mit den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Beträgen einverstanden bin. Nicht einverstanden bin ich jedoch mit der Streichung der speziellen Linie für dieses junge und so leidgeprüfte Land. Das wäre ein schädliches und destabilisierendes politisches Signal für eine Bevölkerung, die erst vor einigen Wochen die Unabhängigkeit errungen hat und der es noch immer an allem mangelt. Ein solches politisches Zeichen wäre doch auch nicht mit den von uns angenommenen Entschließungen, ja nicht einmal mit dem SacharovPreis, den wir verliehen haben, vereinbar. Zudem würde die Aufnahme der Beträge in die Asien-Haushaltslinie zu einem Zeitpunkt, da noch nicht feststeht, wie der Weg der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen Timor und der Europäischen Union aussieht, ein ganz klar überstürztes Vorgehen darstellen. Ich halte es deshalb für angebracht und unerlässlich, dass die entstandene Situation im Plenum korrigiert wird. 2-127 Martinez (NI). – (FR) Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Haushalt 2003 ist sowohl schicksalhaft, nostalgisch als auch historisch. Schicksalhaft zunächst, weil er sich mit einer Reihe von Dingen abfindet, die nicht hinnehmbar sind. So 22/10/2002 beispielsweise der Britenrabatt. Eines Nachts in Fontainebleau – wie Mrs. Thatcher in ihren Memoiren berichtet –, sagte Präsident Mitterrand zu ihr: „Madame, Sie werden Ihren Rabatt bekommen“. Doch seitdem ist Großbritannien zu einem Nettoempfänger geworden. Das ist etwa so, als ob ein Milliardär weiter in die Obdachlosen-Restaurants essen gehen würde, weil er meint, dass es sich um einen gemeinschaftlichen Besitzstand handele. Schicksalhaft auch wegen der nicht ausgeschöpften Mittel (RAL) sowohl im Bereich der Strukturfonds als auch der Landwirtschaft. Die Differenz zwischen dem verabschiedeten Haushalt und den tatsächlich in Anspruch genommenen, wirklich ausgezahlten Mitteln ist so groß, dass den europäischen Bauern innerhalb von 10 Jahren faktisch Mittel in der Größenordnung eines Jahreshaushalts verloren gegangen sind. Doch dieser Haushalt ist nicht einfach schicksalhaft, sondern auch nostalgisch. Wie alle erwähnt haben, ist es der letzte Haushalt in der Runde der Fünfzehn. Der ungarische Präsident hat uns vorhin klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass es in einem Europa mit 25 Mitgliedern keine zwei Klassen geben könne – auf der einen Seite diejenigen, die 100 % der Agrarsubventionen einstecken, und auf der anderen diejenigen, die sich mit 25 % begnügen müssen. Das politische Kräfteverhältnis ist in der Tat dergestalt, dass dieser Weg nicht weiter beschritten werden kann. Doch der Haushalt 2003 beginnt sich bereits darauf einzustellen, und in diesem Sinne ist er historisch. Doch nicht etwa wegen einer Reihe hochtrabender Dinge wie die jährliche Strategieplanung (APS) oder das maßnahmenbezogene Management (ABM). Diese Dinge gibt es schon seit den Sechzigerjahren in Form des Planning-Programming-Budgeting System. Nein, wenn dieser Haushalt historisch ist, dann weil er zum ersten Mal die Schwelle von 100 Milliarden Euro überschreitet, weil er zum ersten Mal dreistellig ist. Um das zu erreichen, hat es immerhin 43 Jahre gedauert, doch bis die zweiten 100 Milliarden erreicht sind, wird es nicht einmal ein Duzend Jahre dauern. Und daher werden diese 200 Milliarden natürlich eines Tages eine europäische Steuer erforderlich machen. Dieser Haushalt ist zu begrüßen: Es ist der letzte glückliche Haushalt, der letzte, bei dem es noch friedlich zugeht. Danach wird die Jagd auf den Steuerzahler beginnen, die für unsere britischen Freunde immerhin ein gewisser Ersatz für die nunmehr verbotene Fuchsjagd sein wird. 2-128 Podestà (PPE-DE). – (IT) Frau Präsidentin, dieser Haushaltsplan wurde als nostalgisch, schicksalsschwer und historisch bezeichnet; mir scheint es ein guter, ausgeglichener Haushaltsplan zu sein, und ich danke den Kollegen Färm und Stenmarck für ihre durch Scharfsinn gekennzeichnete Arbeit. 22/10/2002 Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihr Augenmerk auf Aspekte lenken, die zweitrangig erscheinen mögen, jedoch das Initiativrecht des Europäischen Parlaments und dessen Gebrauch betreffen. Unter Wahrung der Interinstitutionellen Vereinbarung und der Haushaltsordnung schickt sich das Europäische Parlament an, neue Initiativen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen anzunehmen, die meines Erachtens der europäischen Integration förderlich sind. Die erste Initiative betrifft die Vorbereitung der Kleinund Mittelunternehmen auf die Erweiterung. Damit wird ein wichtiges Signal für die Industrie gesetzt, durch das sich jenes Netzwerk der kleinen Unternehmen, das für unsere Wirtschaft so lebenswichtig ist, stärker einbezogen fühlen wird. Konkrete Maßnahmen würden meiner Überzeugung nach weitaus wirkungsvoller sein als eine Reihe von Informationskampagnen. Die zweite Initiative, auf die ich hinweisen möchte, betrifft das so genannte ENEA-Programm für ältere Menschen, das an den Erfolg des Programms ERASMUS/SOKRATES anknüpfen soll, indem es die Mobilität der älteren Menschen zum Ziel hat. Der innovative Charakter dieses Programms besteht darin, dass es sich zu einer Schnittstelle zwischen Kultur, Sozialpolitik und Gesundheitswesen entwickeln könnte und das Europäische Parlament mit der Annahme dieses Pilotprojekts der Kommission die Möglichkeit gibt, ein Programm zu entwickeln, das geeignet ist, die Begegnung älterer Menschen aus 25 verschiedenen Ländern zu fördern. Das letzte Thema, das ich anführen möchte, ist die Initiative im Umweltbereich, wo durch die Finanzierung von Auf- und Wiederaufforstungsarbeiten und die Schaffung einer Saatgutbank der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung wie im Protokoll von Kyoto vorgegeben gefördert werden kann. Ziel des Projekts ist es, auf europäische Ebene konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des CO2 in der Atmosphäre voranzubringen, indem gleichzeitig eine operative Struktur für die Sammlung und Aufbewahrung von Saat- und Pflanzgut, das in vielen Fällen als autochthones Material verloren gehen würde, und deren Nutzung für die Umweltsanierung geschaffen wird. Das bedeutet auch Arbeitsplätze, denn die Umstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit wird zwangsläufig Probleme und neue Zielsetzungen mit sich bringen. Die Kommission muss nun das Parlament schnellstens über die Maßnahmen informieren, die sie zu ergreifen gedenkt, um den Empfehlungen der Haushaltsbehörde nachzukommen, wenn das ganze Paket am kommenden Donnerstag und dann im Dezember angenommen werden soll. Ich danke den Kollegen Färm und Stenmarck nochmals für ihren Einsatz und hoffe, dass die Kommission weiterhin zu jener engen Zusammenarbeit bereit ist, wie wir sie in den vergangenen Monaten schätzen gelernt haben. 57 2-129 Colom i Naval (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe vernommen, wie mehrere Abgeordnete und sogar der Generalberichterstatter auf die noch abzuwickelnden Mittelbindungen, RAL, eingegangen sind, Anfragen und Vorschläge an die Kommission gerichtet sowie Möglichkeiten zur Vereinfachung geprüft haben. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein seltsames Phänomen lenken: Die Ausführung der Strukturfonds, die einen der umfangreichsten Posten bilden, ist in den ärmsten Ländern der Union viel besser als in den reichen, was in jeder Hinsicht widersprüchlich ist. Eigentlich wäre zu erwarten, dass die entwickelteren Länder eine bessere Ausführung und ein besseres Management hätten, aber das entspricht nicht den uns vorliegenden Daten. Vielleicht sollten spezifischere Anfragen an den Rat gestellt werden. Bei der Betrachtung dieser Angelegenheit können wir nicht homogen sein und glauben, alle Welt sei gleich. Ich spreche im eigenen Namen, aber auch als ständiger Berichterstatter für die finanzielle Vorausschau. Deshalb möchte ich mich auf zwei Punkte konzentrieren. Zunächst möchte ich den Rat fragen – der zwar abwesend ist, aber hoffentlich das Protokoll lesen wird – , ob er die Vereinbarung vom vergangenen Jahr einzuhalten gedenkt, bei der es um die Ausstattung des Programms zur Umstellung der Fischereiflotte geht, die traditionell in marokkanischen Gewässern fischte und deren Umstrukturierung wir wegen des fehlenden Abkommens mit diesem Land beschlossen haben. Die Haushaltsbehörde der Union, das heißt, der Rat und dieses Parlament, vereinbarten im Dezember 2001, spätestens im Haushalt 2003, das sei betont, die 27 Millionen Euro aufzunehmen, die fehlten, um dieses Programm zum Abschluss zu bringen. Aber im Entwurf des Haushaltsplans hat der Rat den Haushaltsposten gestrichen, den die Kommission zu diesem Zweck aufgenommen hatte, und deshalb möchte ich wissen, was das zu bedeuten hat. Soll das heißen, dass der Rat seine Zusagen nicht einzuhalten gedenkt oder dass er sich eine Ausrede einfallen lassen will? Halten Sie mich nicht für misstrauisch, denn ich habe meine Erfahrungen. Ich führe diesen Krieg schon viele Jahre. Wir im Haushaltsausschuss schlagen Ihnen zwei Möglichkeiten vor, die zudem ergänzenden Charakter haben können. Einerseits im kommenden November eine Übertragung von Mitteln vorzunehmen, die in der Kategorie 2 nicht verwendet werden. Per 18. Oktober waren 105 Millionen Euro nicht gebunden. Die Kommission sagt uns jetzt, dass sie nur 9 Millionen verwenden könne. Ich würde sie bitten, sich für diese 105 Millionen zu verwenden, und dann werden wir sehen, was sie erreichen kann. Andernfalls sollten wir wirklich das in der Institutionellen Vereinbarung vorgesehene Flexibilitätsinstrument für das kommende Haushaltsjahr mobilisieren. Das ist natürlich nicht sehr orthodox, könnte aber akzeptiert werden, denn im Artikel der Vereinbarung ist eine Ausnahme vorgesehen. Außerdem hoffe ich, dass der Rat, wie es zuweilen 58 geschieht, sein Versprechen einhält und wir bis zum Dezember eine Verständigung erzielen. Das zweite Thema ist die Kürzung der traditionellen Politiken gegenüber Drittländern. In der Rubrik 4 werden wir ständig angehalten, unsere Hilfen für neue Länder zu erhöhen, und das geschieht zum Nachteil der alten. Dies erfordert auch eine Reflexion des Rates über den Gesamtbetrag für diese Rubrik. 2-130 Jensen (ELDR). – (DA) Frau Präsidentin, ich möchte einen kleinen Teil des Haushalts ansprechen, nämlich den Haushalt für die so genannten dezentralen Agenturen. Zwei Agenturen haben das Problem, dass sie in Ländern angesiedelt sind, in denen die Inflation über dem EU-Durchschnitt liegt, was ihren Haushalt belastet und dadurch die Möglichkeit zur Lösung ihrer Aufgaben beschränkt. Das gilt für die Agentur in Dublin, die sich mit der Entwicklung des sozialen Dialogs u. a. in den beitrittswilligen Ländern befasst, und es trifft auf die Agentur in Turin zu, deren Aufgabe die Entwicklung der Berufsausbildung auf dem Balkan sowie die Unterstützung der MEDA- und TACIS-Programme ist. In der Haushaltsplanung der Kommission wird dieses Inflationsproblem nicht berücksichtigt, und ich glaube, dass zurzeit mehrere neue Agenturen eingerichtet werden, um die erforderliche Sachkenntnis im Verwaltungsbereich sicherzustellen. Sie sind sehr unterschiedlich, was ihren Aufbau und ihre Aufgaben angeht, und ich hoffe deshalb, dass die unterschiedlichen Strukturen und Aufgaben der Agenturen in Zukunft im Haushalt angemessener berücksichtigt werden. 2-131 Boudjenah (GUE/NGL). – (FR) Frau Präsidentin, ich möchte meinerseits meine Besorgnis zum Ausdruck bringen, die ich angesichts des Stellenwertes empfinde, welcher der Entwicklungshilfe im Haushalt beigemessen wird. Es ist Sparsamkeit angesagt. Haushaltslinien werden ganz oder teilweise gestrichen, und wir sind zweifellos weit von einem Haushalt entfernt, der den Bedürfnissen und Erwartungen gerecht wird. Abgesehen davon, dass die Erhöhung dieses Teils des Haushalts in Wirklichkeit gar keine ist, da die Vorbeitrittshilfe für Zypern, Malta und vor allem die Türkei eingerechnet werden muss, verheißt die aus den Zahlen ablesbare allgemeine Entwicklung nichts Gutes hinsichtlich der Bereitschaft der Union, ihrer Rolle gegenüber dem Süden gerecht zu werden. Welch ein seltsames Vorgehen ist es doch, sich das Ziel der Beseitigung der Armut zu setzen, während gleichzeitig eine Verringerung der für die Entwicklungshilfe bereitgestellten Mittel zu verzeichnen ist! Die Streichungen sind nicht zu übersehen: weniger für die Nahrungsmittelhilfe, weniger für Lateinamerika. Sie sind besonderes einschneidend für den Mittelmeerraum und den Balkan, ganz zu schweigen von möglichen neuen Einschnitten, wenn die Finanzierung der Afghanistan-Hilfe nicht mittels anderer Ressourcen gesichert werden kann. Wem will man weismachen, dass die so genannte Verlagerung von Geldern auf andere Haushaltslinien zu mehr Mitteln, zu größerer 22/10/2002 Wirksamkeit für die Befriedigung der Bedürfnisse der betreffenden Völker führt? Ohne eine ernsthafte Revision der Finanziellen Vorausschau wird der Druck auf diese Rubrik 4 unerträglich. Nach der Abschaffung des Ministerrates Entwicklung wäre ein solches Budget ein äußerst schlechtes Signal. Ein weiteres Beispiel: Kürzlich haben die Verhandlungen über den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit unseren AKPPartnern begonnen. Ihnen werden beträchtliche Anpassungsanstrengungen abverlangt. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen können nicht von den AKP-Ländern allein und auch nicht vom EEF getragen werden, sondern erfordern zusätzliche Mittel, die von der Europäischen Union bereitgestellt werden müssen. Des Weiteren möchte ich den Vorschlag meiner Fraktion nach Schaffung einer speziellen Haushaltslinie für die Palästina-Hilfe unterstützen. Einige sind der Meinung, dass die von der Europäischen Union finanzierten Projekte aufgegeben werden sollten, da diese doch nur systematisch zerstört werden. Kommissar Patten bezifferte die Schäden aufgrund der Zerstörung solcher Infrastrukturen durch die israelische Armee bereits vor einigen Monaten auf 20 Millionen Euro. Dessen ungeachtet darf die Europäische Union sich eben nicht dem Gesetz des Stärkeren beugen, sondern muss so handeln, wie es das Recht verlangt. Dies hat Kommissar Patten hervorgehoben, als er aufrief zu – ich zitiere – „entschlossenem und gemeinsamem Handeln zur Reform und zum Wiederaufbau der Palästinensischen Autonomiebehörde, denn sie ist … der einzige glaubwürdige Gesprächspartner bei den geplanten Friedensgesprächen“. Dieses Ziel muss jedoch entsprechend politisch und haushaltsmäßig untermauert werden. 2-132 Laschet (PPE-DE). – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Debatte vor zwei Wochen bereits über einige Schwerpunkte des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik im Budget 2003 gesprochen. Ich möchte mich heute auf einige Bemerkungen zu dem Text konzentrieren, den wir zur künftigen Zusammenarbeit in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Rat beschlossen haben. Der Haushaltsausschuss macht den Vorschlag für die weiteren Verhandlungen mit dem Rat, einen interinstitutionellen Mechanismus einzuführen, indem das Parlament stärker beteiligt wird, bevor der Rat Entscheidungen über außenpolitische Finanzzusagen trifft. In den letzten Jahren waren wir ja immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass der Rat - vor allem aufgrund der Krisen in den 90er Jahren - Zusagen gemacht hat und das Parlament dann am Ende mit irgendwelchen Notmitteln an anderen außenpolitischen Schwerpunkten kürzen musste. 22/10/2002 Deshalb wollen wir einen Mechanismus, bei dem der Rat das Parlament bereits in der Vorphase beteiligt, und wir schlagen dazu erstens vor, dass das Parlament in der Phase der Prüfung möglicher gemeinsamer Aktionen konsultiert wird, falls es erforderlich ist, auch im vertraulichen Rahmen. Zweitens fordern wir, dass das Parlament durch den Vorsitz oder den Vertreter des Vorsitzes des politischen und sicherheitspolitischen Komitees über ein Mandat und vor allem über die finanziellen Auswirkungen einer gemeinsamen Aktion unterrichtet wird. Und drittens sollte ein gemeinsamer Arbeitsplan durch die Kommission und das Parlament aufgestellt werden, in dem die Schwerpunkte für die nächste Zeit festgelegt werden. Dies ist ein Angebot an den Rat, und nur, wenn wir hier zu einem befriedigenden Ergebnis kommen, werden wir die Mittel für die Polizeimission in Bosnien in der zweiten Lesung bewilligen. Die ersten Signale sind sehr positiv, und ich glaube, dass das ein sehr wichtiger Schritt ist, auch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Zukunft parlamentarisch zu kontrollieren. 2-133 Haug (PSE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die großen Linien unseres zukünftigen Haushalts 2003 haben die Kollegen und Berichterstatter Göran Färm und Per Stenmarck bereits abgearbeitet. Die Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben ihre Akzente gesetzt und ihre Aspekte hinzugefügt. Ich will das auch tun, nämlich einen dieser kleinen Akzente, von denen Frau Buitenweg gesprochen hat, hinzufügen. Mein Augenmerk gilt, wie übrigens schon lange, den kleinen und mittleren Unternehmen und da vor allen Dingen den Kleinstunternehmen. Wir können auch nicht jedes Haushaltsjahr eine neue Priorität erfinden, deshalb bleibe ich dabei. Deshalb wiederhole ich auch, was viele wissen, aber es schadet nicht, wenn es noch einmal ins Gedächtnis gerufen wird: 99 % aller Unternehmen in Europa haben weniger als 50 Angestellte. Sie beschäftigen mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen und sorgen auch für etwa die Hälfte des gesamten Umsatzes in der Europäischen Union. Im Durchschnitt sind in einem Unternehmen fünf Personen beschäftigt. Kleine und mittlere Unternehmen sind es, die sehr innovativ und wachstumsorientiert sind. Sie spielen also eine entscheidende Rolle im Kampf um Mehrbeschäftigung und bei der Reduzierung von Arbeitslosigkeit. Das ist, was für eine Sozialdemokratin zählt! Wir tun auf der europäischen Ebene schon einiges, um die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken; erinnert sei an das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative. Aber wir wollen noch mehr tun. Zum Projekt „KMU in Grenzregionen“ soll das Projekt „KMU und Erweiterung“ hinzutreten und - das haben sich jedenfalls einige Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fest vorgenommen - wir wollen ein Projekt, das die KMU darin unterstützt, das Konzept 59 „Soziale Verantwortung in Unternehmen - ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung“ auch umzusetzen. Bisher zielen die vorhandenen Vorschläge mehr und eher auf die großen Unternehmen ab. Wen wundert es auch, haben sie sich doch an der Erarbeitung beteiligt. Wir halten das nicht für falsch, keineswegs. Aber wir wollen nun die Ergänzung um die Leitlinien für unsere kleinen und mittleren Unternehmen. Wir wollen das Pilotprojekt KMU und soziale Verantwortung. 2-134 Mulder (ELDR). – (NL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich die beiden Berichterstatter beglückwünschen. Ich bin jedes Jahr aufs Neue erstaunt, welch gewaltige Arbeit sie bewältigen müssen. Wie schätze ich den Haushaltsplan generell ein? Wie auch aus den vorangegangenen Jahren bekannt ist, bestehe ich unbedingt darauf, dass wir das, was wir vereinbart haben, so weit als möglich umsetzen. Wir müssen also an der Finanziellen Vorausschau festhalten. Auch in diesem Jahr gibt es wieder einige Haushaltsposten, die diese Finanzielle Vorausschau durchbrechen. Das trifft im Besonderen auf Rubrik 4 zu. Meines Erachtens sollten wir dieses Mal flexibel damit umgehen. Im Hinblick auf die erforderlichen Ausgaben für Afghanistan und für den Global Health Fund sollten wir, so meine ich, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch nehmen und mit dem Rat in Verhandlungen eintreten. Wann immer ich mich zum Haushaltsplan äußere, kann ich um eine Bemerkung zu den Agrarausgaben nicht umhin. Ich habe auch jetzt wieder eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingebracht, die, sofern das Plenum zustimmt, hoffentlich vom Rat übernommen werden. Derzeit haben wir einen Untersuchungsausschuss Maulund Klauenseuche. Dieser Untersuchungsausschuss unterbreitet einige Empfehlungen, über die Sie später in diesem Jahr abstimmen können. Einige Dinge sind jedoch schon jetzt klar. Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass künftig nochmals in großem Stil Tiere abgeschlachtet werden, wie in der Vergangenheit geschehen. Deshalb habe ich Änderungsanträge für die Entwicklung besserer Impfstoffe und Testmethoden sowie für die Unterscheidung zwischen infizierten und geimpften Tieren und so weiter vorgelegt. Zudem muss die landwirtschaftliche Erzeugung – und der Meinung ist übrigens ein jeder – auf Qualität ausgerichtet sein. Dann aber müssen die Bürger auch wissen, was Qualität ist. Europa muss ein eigenes, für die Kunden leicht erkennbares Qualitätssystem konzipieren, und dafür stehen auch Mittel bereit, sofern es effizient ist. Was schließlich die Kosten für die Bekämpfung der Tierkrankheiten betrifft, ist es meiner Ansicht nach nicht akzeptabel, wenn wir jedes Jahr eine relativ geringe Summe in den Haushalt einstellen, obgleich sich jedes Jahr aufs Neue zeigt, dass eine irgendwo tatsächlich ausbrechende Epidemie Milliarden kostet. Meines Erachtens müssen wir europäische Versicherungssysteme einrichten. 60 Mir ist aufgefallen – und damit komme ich zum Schluss –, dass die Zusammenarbeit zwischen Rat, Kommission und Parlament bislang reibungslos verläuft. Das wird hoffentlich in der Zukunft so bleiben. 2-135 Heaton-Harris (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle möchte ich die beiden Berichterstatter, die, wie ich weiß, sehr viel Arbeit in ihre Berichte investiert haben, beglückwünschen. Mein Glückwunsch gilt auch Terry Wynn, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, für die zügige Art, mit der er in einigen äußerst lebhaften Debatten die Abstimmungen durchgeführt hat. Ein derart zügiger Arbeitsablauf ist stets von Vorteil, und dafür möchte ich ihm danken. Mein Ausschuss befasste sich vornehmlich mit vier Bereichen. Der erste betraf das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF. Meiner Ansicht nach haben wir das Problem, das alle Parteien dieses Hauses bei der Suche nach einer geeigneten Formulierung für einen Änderungsantrag zur Finanzierung von OLAF im nächsten Jahr hatten, gelöst. Sorgen bereitet uns jedoch noch der Dialog zwischen der Kommission und OLAF im Haushaltsprozess. Vor allem fürchte ich, dass sich daraus Fragen in Bezug auf die Unabhängigkeit von OLAF ergeben; das Amt ist in diesem Prozess Teil der Kommission, und so können wir seinen Haushalt ändern. Der zweite Bereich betrifft die Ausfuhrerstattungen. Mein Vorredner, Herr Mulder, ist ebenso wie Herr Casaca von der sozialistischen Fraktion ein Experte auf diesem Gebiet, auf dem ich mich leider kaum auskenne. Soweit mir bekannt ist, sind sie mit dem Ergebnis der von ihnen auf diesem Gebiet unterbreiteten Änderungsanträge relativ zufrieden. Drittens ging es uns um den Schutz des Euro vor Fälschungen. Wir waren um den Wert des Euro besorgt, weil große Mengen hätten gefälscht werden können. Vielleicht hätten wir uns mehr Sorgen um die merkwürdigen Äußerungen des Präsidenten der Kommission machen und einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen sollen. Und vor allem bereitete uns viertens der Reformfahrplan der Kommission beträchtliche Sorgen. Daher möchte ich auch die Aufmerksamkeit der Abgeordneten aller Parteien auf die Änderungsanträge zum Bericht Färm lenken, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit der Reform der Kommission. Der ehemalige Hauptbuchhalter der Kommission verweist auf eine Reihe von Problemen mit den Rechensystemen, und stellt die Frage danach, wie unsere Steuermittel, die Gelder der einzelnen Regierungen, ordnungsgemäß ausgegeben werden können, wenn die einzelnen Computersysteme nicht kompatibel sind oder die erforderlichen Zahlen liefern. Darauf werden wir zweifellos bei künftigen Aussprachen zurückkommen. Das waren die wichtigsten Punkte, mit 22/10/2002 denen sich der Haushaltskontrollausschuss auseinander gesetzt hat. 2-136 Pittella (PSE). – (IT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine lieben exzellenten Berichterstatter! Einer der in den Haushaltsdebatten wiederkehrenden Aspekte ist die gute Ausführung. Das galt und gilt nicht nur für die Strukturfonds. Wir haben viele Kommentare zu diesem Thema vernommen, die fast alle durch Empörung, nicht aber durch Konstruktivität gekennzeichnet waren. Einige haben hingegen auch dieses Jahr Vorschläge unterbreitet, darunter den der Einstellung in die Reserve: Wir haben vor wenigen Minuten eine Wiederholung dieses Vorschlags gehört. Dieses Heilmittel ist meines Erachtens schlimmer als die Krankheit; ich halte vielmehr die Vereinfachung für den richtigen Weg. Es wurde bereits daran erinnert, dass Kommissar Barnier eine wichtige Initiative in dieser Richtung auf den Weg gebracht hat, indem er das Parlament einbezogen hat; es wurden Vorschläge unterbreitet, die es im Falle einer umgehenden Umsetzung ermöglichen werden, den Verlust von Strukturfondsmitteln in den Ziel-1-Regionen abzubauen. Das ist jedoch nicht ausreichend: Es müssen eine Vereinfachung der allzu zahlreichen bürokratischen Verfahren, der unendlichen Kette von Dokumentationsund Kontrollanforderungen, sowie eine Zusammenlegung der Mittel vorgenommen werden, wie sie durch die Integration der Entwicklungsmaßnahmen erfolgt ist. Das ist auch entscheidend für die Erweiterung. Eine stärkere Union bedeutet nicht zwangsläufig eine schwerfälligere Union – ganz im Gegenteil: die Einfachheit der Regeln und die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips werden den EUHaushaltsplan vielmehr zu einem flexiblen Politik- und Rechnungsführungsinstrument machen, das nicht mehr durch noch ausstehende Zahlungen belastet ist; vor allem aber werden sie die Europäische Union weniger bürgerfern und mehr bürgernah machen. 2-137 Grönfeldt Bergman (PPE-DE). (SV) Frau Präsidentin! Wie ich bereits während der vorherigen Plenardebatte gesagt habe, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Großen und Ganzen die erste Lesung des Haushaltsentwurfs der Kommission durch den Rat begrüßt. Richtig ist auch, dass der Haushaltsplan der EU für 2003, was unseren Ausschuss betrifft, wesentlich bescheidener ausfällt als in den vergangenen Jahren. Das hängt, wie wir alle wissen, mit den umfassenden Informationskampagnen zusammen, die vor der Einführung der gemeinsamen Währung durchgeführt und aus dem EU-Haushalt finanziert wurden, und die nun hinter uns liegen. Ich werde jedoch gleich noch einmal auf diese Frage zurückkommen. Unser Ausschuss hat nur sehr wenige Änderungsanträge zum Haushaltsplan eingebracht, weshalb ich umso enttäuschter darüber bin, dass diese fast vollständig vom 22/10/2002 Haushaltsausschuss verworfen wurden. Unsere Forderungen waren, wie gesagt, sehr bescheiden und hätten angenommen werden können. Das gilt vor allem für die Stellungnahme und den Änderungsantrag des Ausschusses zum Programm PRINCE und insbesondere dessen Teileinzelplan B5-3061: Aktionen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zur einheitlichen Währung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung war sich einig darüber, dass Informationskampagnen sich insbesondere auf die Länder konzentrieren sollten, die die einheitliche Währung noch nicht eingeführt haben, sowie in gewissem Umfang auch auf die Beitrittskandidaten, die sie ja eines Tages auch einführen werden. Die Ablehnung dieses Änderungsantrags erscheint umso bedauerlicher, als mindestens ein Mitgliedstaat, vielleicht sind es sogar mehrere, mit hoher Wahrscheinlichkeit im nächsten Jahr eine Volksbefragung zur einheitlichen Währung durchführen wird. Angesichts dessen erscheint es logisch, Mittel speziell für diese Länder zu reservieren, anstatt sie für Informationskampagnen von zweifelhaftem Nutzen in den Ländern einzusetzen, die bereits sehr erfolgreich die einheitliche Währung eingeführt haben. Für mich ist es schwer nachzuvollziehen, welchen Nutzen Informationsmaßnahmen in den Ländern haben könnten, in denen der Euro bereits Realität ist und zum Alltag gehört. Um an dieser Stelle Wim Duisenberg, den Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu zitieren: „Ich habe noch nie eine Zentralbank erlebt, die Probleme damit gehabt hätte, ihr Produkt zu verkaufen.“ Ich teile diese Auffassung und bin der Ansicht, dass diese Maßnahmen von jedem Euro-Land selbst ohne Mittel aus dem EU-Haushalt ergriffen werden können. 2-138 Guy-Quint (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, dass ich unmittelbar vor der Abstimmung über den Haushalt 2003 gemischte Gefühle empfinde. Wir arbeiten daran, die Beschränkungen des Gemeinschaftshaushalts so gut wie möglich zu überwinden und alles bestmöglich abzuwägen. Doch kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, dass diese Beschränkungen hausgemacht sind. Die nunmehr regelmäßige Verringerung des Gemeinschaftshaushalts prozentual zum BIP scheint mir besonders Besorgnis erregend zu sein. Wieder einmal scheinen wir offenbar nicht gewillt, die Voraussetzungen für unsere ehrgeizigen Ziele zu schaffen. Die Lage hinsichtlich der Rubrik 4 ist diesbezüglich besonders aufschlussreich. Der Rat verpflichtet sich auf großen internationalen Konferenzen, die verschiedensten völlig gerechtfertigen Anliegen zu unterstützen: den Wiederaufbau Afghanistans, den Kampf gegen Aids usw. Doch wenn er dann wieder nach Brüssel zurückgekehrt ist, scheint er uns nicht die Mittel bereitstellen zu wollen, die für die Erfüllung seiner Versprechen erforderlich sind. Wir haben die Aufgabe, die Mitgliedstaaten an ihre Pflicht zur Kohärenz und insbesondere an unsere ambitionierten Ziele im 61 Zusammenhang mit der Erweiterung zu erinnern. Generell scheint mir, dass das gegenwärtige System der Finanziellen Vorausschau heute nicht mehr geeignet ist, um den Bedürfnissen Europas gerecht zu werden. Allerdings möchte ich auch nicht den Eindruck erwecken, als ob unser Haushaltsentwurf schlecht sei. Mir scheint im Gegenteil, dass es uns in vielen Bereichen gelungen ist, die Dinge voranzubringen und für alle annehmbare Kompromisse zu finden. Ich bin erfreut darüber, dass die vom Haushaltsausschuss im Hinblick auf die Rubrik 1 vorgeschlagenen Änderungen ganz klar unseren Wunsch widerspiegeln, die gemeinsame Agrarpolitik ausgeglichener, gerechter und nachhaltiger zu gestalten sowie ihre Komponente „ländliche Entwicklung“ zu verstärken. Der Haushalt muss in erster Linie den Erwartungen der Bürger gerecht werden. Die von meiner Fraktion zum Kapitel „Informationsund Kommunikationspolitik“ eingebrachten Änderungsanträge gehen in diese Richtung und sind besonders wichtig für die Zukunft Europas. Gleiches gilt für die Unterstützung für die Kleinunternehmen und das Handwerk. Wie Jutta Haug in den verschiedenen Redebeiträgen deutlich gemacht hat, handelt es sich dabei um Prioritäten, die beschäftigungsrelevant sind. Diese Mittel können nicht jedes Jahr abgelehnt werden. Nichtsdestoweniger möchte ich unseren beiden Berichterstattern danken, die neue Verfahren in die Haushaltsdiskussion eingeführt haben, welche zu einer erhöhten Transparenz beitragen, denn all dies ist unabdingbar, um den Bürgern künftig die europäische Politik besser zu vermitteln. 2-139 Rübig (PPE-DE). – Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich sehr herzlich bei dem Berichterstatter Stenmarck bedanken. Er hat es geschafft, unseren Wunsch nach einer Parlamentarischen Versammlung der WTO im Haushalt zu verankern. Das ist, glaube ich, eine historische Tat. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie ist wirklich stolz, dass das zumindest in dieser Lesung gelungen ist. Zweitens möchte ich mich bei Herrn Färm auch im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie sehr herzlich bedanken, nämlich für das Verständnis für kleine und mittlere Betriebe, gerade in den grenznahen Gebieten. Ich glaube, dass hier diese Initiative sehr gut ankommt und für die Zukunft besonders im Hinblick auf die Erweiterung ein Riesenvorteil ist. Ich sehe noch ein Problem. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie hat das 6. Rahmenforschungsprogramm einstimmig beschlossen. Hier haben wir seit dem Abschluss mit Kommission und Rat ein neues Problem. Wir haben auf der einen Seite eine Entwicklung bei Basel II, die die Kreditwürdigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen massiv bedroht, und gleichzeitig stehen wir vor der Erweiterung und 62 befinden uns derzeit in einer konjunkturell sehr unglücklichen Situation. Herr Walter hat schon völlig richtig gesagt: Wir brauchen ein Gleichgewicht, und das Gleichgewicht ist momentan gestört. Uns brechen die Einnahmen weg. Das heißt, was müssen wir tun, um die Einnahmen von steuerlicher Seite her zu verbessern? Wir müssen verhindern, dass noch mehr Unternehmen in Konkurs gehen, denn mit den Konkursen droht eine massive Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Dieser Trend könnte sich verstärken, wenn wir uns nicht rechtzeitig auf die Einführung von Basel II vorbereiten. Ich selbst bin Wirtschaftswissenschaftler, aber ich glaube, dass wir im 6. Rahmenprogramm sehr wohl einen Forschungsschwerpunkt Basel II brauchen Kreditwürdigkeit für kleine und mittlere Unternehmen. Ich würde hier Herrn Färm sehr herzlich bitten, uns bei diesem wichtigen Anliegen zu unterstützen, weil wir neue Instrumente brauchen, um die Stabilität Europas weiter zu gewährleisten - einen Stabilitätspakt für KMU. 2-140 Titley (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, als Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik bin ich im Wesentlichen einverstanden mit dem Standpunkt, den der Haushaltsausschuss zu unseren Änderungsanträgen bezogen hat. Ich möchte Herrn Färm für seine Hilfe und Unterstützung danken. Besonders freut mich, dass meine Änderungsanträge zur Sicherheit unserer EUDelegationen befürwortet wurden. Ich halte diesen Punkt für äußerst wichtig. Ferner freue ich mich, dass es uns gelungen ist, die Kürzungen der Haushaltslinie für Menschenrechte und Demokratie rückgängig zu machen. Ich verstehe die Strategie des Berichterstatters zu Afghanistan. Ich möchte nur sichergehen, dass wir uns darüber im Klaren sind, dass nichts unser Engagement für den Wiederaufbau von Afghanistan unterminieren wird. Enttäuscht bin ich allerdings über die Ablehnung meines Änderungsantrags zu den Landminen, denn mit den dafür vorgesehenen 3,15 Millionen Euro hätten wir den von uns ursprünglich vorgesehenen Betrag wieder erreicht. Die Haushaltslinie zu den Landminen war eine Maßnahme, für die sich das Europäische Parlament ganz besonders eingesetzt hat. Ich hoffe, dass wir bei der Abstimmung auch über die Wiedereinsetzung dieses Betrags abstimmen werden, denn wir würden damit die von uns ursprünglich vorgeschlagene Summe wieder erreichen. Ich bin enttäuscht über die Änderungsanträge, mit denen unter recht interessanten Bedingungen 15 Millionen Euro für Palästina in die Reserve eingestellt werden sollen. Ich hoffe, dass wir alle für Palästina vorgesehenen Mittel als ordentliche Haushaltsposten einsetzen können. 2-141 Pronk (PPE-DE). – (NL) Im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten möchte auch ich den Berichterstattern danken, die ihr Bestes 22/10/2002 getan haben, um diesen Haushaltsplan trotz aller Beschränkungen erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Übrigens haben wir gestern sehr eingehend über die drei Prozent diskutiert, und meines Erachtens sollte Herr Prodi sämtlichen Ländern schlicht und einfach empfehlen, das Haushaltssystem der Europäischen Union zu übernehmen, denn, wenn sie so verfahren, würden sie nie wieder Defizite haben und immer Überschüsse erzielen. Vor eben diesem Problem stehen wir: Das System ist so konzipiert, dass stets Überschüsse entstehen. Die Länder können dieses System zwar einfach übernehmen, haben aber selbstverständlich nur das Problem, dass sich bestimmte Wünsche nicht erfüllen lassen. Das System ist unbarmherzig, und damit müssen wir leben. Meiner Meinung nach haben wir eine Reihe vernünftiger Lösungen gefunden, damit wir besser damit leben können, als es in der Vergangenheit der Fall war. Wir können uns lauthals wegen knapper Mittel beklagen, wenn man aber bedenkt, was an die Mitgliedstaaten zurückfließt, dann mutet das stets ein wenig sonderbar an. Dort müssen wir doch etwas unternehmen. Das ist auch in der Interinstitutionellen Vereinbarung festgelegt und sollte in Erwägung gezogen werden. Wir müssen einfach imstande sein, mit den uns jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln besser umzugehen und nicht alles vorschnell festzulegen. Ziemlich zufrieden sind wir mit dem Ergebnis und insbesondere mit dem Projekt für die Mobilität älterer Menschen, das auf Veranlassung von Herrn Podestà in diesen Haushaltsplan aufgenommen wurde. Mit einem Punkt bin ich unzufrieden, nämlich mit der Art und Weise, wie Stiftungen – und ich beziehe mich in erster Linie auf die Dubliner Stiftung – behandelt werden. Wenn die Kosten in einem Land schneller steigen als in der übrigen Union, dann gibt es in der Gemeinschaft dafür eine bestimmte Regel. So ist es nun mal. Dann geht es nicht an, dass der Haushaltsausschuss und speziell der Verantwortliche im Haushaltsausschuss in solchen Fällen erklärt: „Oh nein, das kümmert uns überhaupt nicht, wir geben diese Gelder einfach nicht, sie müssen ihre eigenen Reserven mobilisieren“. Diese Reserven gibt es nicht, und das ist auch ganz gut so. Obgleich das nur eine Nebensächlichkeit ist und ich darüber nicht viele Worte verlieren möchte, halte ich es doch für wichtig genug, etwas dagegen zu unternehmen. 2-142 Howitt (PSE). – (EN) Frau Präsidentin, angesichts des wachsenden Finanzierungsbedarfs aufgrund der zunehmenden internationalen Instabilität und der Bekämpfung der Armut als Schwerpunktaufgabe der EU im Rahmen ihrer Hilfe für Entwicklungsländer weltweit bereitet uns die streng einzuhaltende Obergrenze von Rubrik 4 auch in diesem Jahr wieder erhebliche Probleme. Doch das gesamte Parlament – nicht nur der Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit – setzt sich für die Entwicklung als übergeordnete politische Priorität des diesjährigen EU-Haushalts ein, die auch die Unterstützung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria einschließt. 22/10/2002 In seiner Entschließung vom Mai unterstrich der Rat sein Engagement. Die Kommission sagt, sie will ihren Sitz im Verwaltungsrat behalten. Dennoch wird vorgeschlagen, den im letzten Jahr bereitgestellten Beitrag in Höhe von 120 Millionen Euro im nächsten Jahr auf magere 35 Millionen Euro zusammenzustreichen. Nein, das Parlament will nicht, dass die Europäische Union das absolute Minimum bereitstellt. Es erkennt, dass AIDS und HIV heute die größte Herausforderung für die Menschheit darstellen; dass nach Angaben der Vereinten Nationen weltweit mindestens 7 Milliarden benötigt werden und dass bereits Vorschläge in Höhe von 5 Milliarden unterbreitet wurden. Der Globale Fonds verkörpert einen neuen kühnen Ansatz, der sich durch rasches Handeln, partizipatives Vorgehen und demokratische Kontrolle auszeichnet. Die Europäische Union muss beweisen, dass sie diese Vision teilt und über ebenso viel Phantasie und Engagement verfügt, indem sie ihren finanziellen Beitrag drastisch anhebt und bei der Bekämpfung der schlimmsten Geißel unserer Zeit eine führende Rolle übernimmt. 63 des Fischereiausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2003 deutlich dargelegt. Sie wissen ja, dass die Haushaltsausgaben der Europäischen Union für die GFP insgesamt unter denen der kleinsten gemeinsamen landwirtschaftlichen Marktorganisationen liegen; die für die Fischerei eingesetzten Haushaltsmittel der Union sind zum Beispiel niedriger als die für Baumwolle. Ich möchte das Hohe Haus an die Verpflichtung des Rates und des Parlaments erinnern, die 27 Millionen Euro dieses Haushaltsjahrs für die Umstrukturierung der Flotte, die in Marokko tätig war, bereitzustellen. Die Betroffenen, nämlich die Fischer und Reeder, warten darauf, dass diese Verpflichtung eingehalten wird, welche haushaltstechnischen oder buchungstechnischen Maßnahmen auch immer ergriffen werden. Wenn auch nicht die Mittel vorhanden sind, um die entsprechenden Linien für den sozialen Dialog und die Küstenfischerei aufzustocken, wie wir es uns gewünscht hätten, sollte die Kommission den Wunsch dieses Parlaments nach mehr Unterstützung in diesen beiden Fragen zur Kenntnis nehmen. 2-143 Goodwill (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich freue mich, dass der Haushaltsausschuss so viele der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik eingereichten Änderungsanträge befürwortet hat. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Haushaltslinie B7-524 – Unterstützung im Nuklearbereich. Wir fordern eine angemessene Summe für die Bereitstellung von Geräten zur Behandlung von Krebserkrankungen in der Republik Weißrussland, die noch immer unter den Folgen des Unglücks im Atomkraftwerk Tschernobyl in der benachbarten Ukraine zu leiden hat. Fast 23 % der Landesfläche waren kontaminiert; etwa zwei Millionen Menschen, darunter 500 000 Kinder, leben in radioaktiv verseuchten Gebieten. Die Erkrankungsrate in den verseuchten Gebieten ist dramatisch angestiegen. So leiden heute fünfzigmal mehr Kinder unter 18 Jahren an Schilddrüsenkrebs als vor dem Unfall. Bei der Erwachsenenbevölkerung hat sich die Zahl der Schilddrüsenerkrankungen verfünffacht. Die wirksamste Methode zur Bekämpfung derartiger Tumore ist die hochdosierte Brachytherapie, bei der die Strahlenbelastung gesunder Organe und Gewebe während der Bestrahlung der bösartigen Geschwulst minimal ist. Für die hochdosierte Brachytherapie sind hochmoderne Geräte erforderlich. Die mit dem Kauf und der Wartung dieser Geräte verbundenen hohen Kosten kann die Republik Weißrussland nicht allein tragen. Unsere durchaus begründeten Bedenken in Bezug auf die Demokratie und die Menschenrechte in Weißrussland sollten uns nicht davon abhalten, diesen Kindern zu helfen. 2-144 Miguélez Ramos (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, Frau Figueiredo als Verfasserin der Stellungnahme hat dem Haushaltsausschuss und diesem Plenum die Bedenken 2-145 Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! Ich möchte, nachdem ich zunächst den Berichterstattern und dem Ausschussvorsitzenden meinen Glückwunsch zu der von ihnen geleisteten Arbeit aussprechen will, zu den Problemen der Regional- und Verkehrspolitik sprechen. Leider habe ich keine erfreulichen Dinge zu verkünden. Die Transeuropäischen Netze kommen, ungeachtet der beim Ratsgipfel von Essen übernommen Verpflichtungen, nur sehr langsam voran. Die vorrangigen Projekte stagnieren, und die Antwort des Rats darauf sind weitere Kürzungen. Daher unterstützen wir seitens des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr vorbehaltlos die Änderungsanträge, die auch vom Haushaltsausschuss befürwortet werden und darauf ausgerichtet sind, die Lage ein wenig zu verbessern. Zweitens möchte ich im Hinblick auf die aus den Strukturfonds vorgenommenen Mittelzahlungen unsere dringende Besorgnis ausdrücken. Im Jahr 2000 kamen die Zahlungen nur sehr langsam in Gang, wofür vor allem die Mitgliedstaaten verantwortlich waren, und dies war auch im Jahre 2001 der Fall. Bekanntlich bemüht sich die Kommission, die Dinge zu richten, und auch Kommissar Barnier hat sich in letzter Zeit verstärkt engagiert, indem er eine Mitteilung herausgegeben und sich mit den Ministern der Mitgliedstaaten getroffen hat. Dennoch müssen auch die Mitgliedstaaten jede erdenkliche Anstrengung unternehmen. Außerdem wurde, und ich möchte das ausdrücklich unterstreichen, darauf hingewiesen, dass die Situation bei den wohlhabenderen Mitgliedstaaten schlimmer ist als bei den ärmeren. Diese müssen also alles daransetzen, die Mittel zügig auszuzahlen, während die Kommission diese Entwicklung genauestens 64 überwachen sollte, damit wir das Problem endlich in den Griff bekommen. Denn wenn dieser Zustand andauert, fürchte ich, werden am Ende erhebliche Strukturfondsmittel verloren gehen. 2-146 Ceyhun (PSE). – Frau Präsidentin! Im Haushaltsverfahren 2003 sind die Anträge des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten, dessen Berichterstatter ich bin, zum größten Teil berücksichtigt worden. Bedauerlicherweise wurden drei mir wichtige Anträge des Ausschusses verworfen oder abgeändert. Sie werden im Plenum erneut zur Abstimmung gebracht. Sie beziehen sich erstens auf die Kooperation mit Drittstaaten im Bereich der Migration. Hier wollen wir 5 000 000 Euro mehr in die Verpflichtungen einfügen. Ich bin der Überzeugung, dass eine Verbesserung der Situation nur durch verstärkte Kooperation möglich ist, und das bedeutet finanzielle Anstrengungen der Europäischen Union. Zweitens beziehen sie sich auf den Europäischen Flüchtlingsfonds. Darüber, glaube ich, muss ich nicht lange reden, da es eigentlich schon bekannt ist. Der dritte Punkt ist die Celex-Finanzierung. Wir haben trotz der veränderten Situation seit den Anschlägen in den USA vieles umgesetzt, ohne dramatisch höhere Ausgaben zu verlangen. Darum, denke ich, sind unsere Forderungen - diese drei Punkte allesamt gerechtfertigt, und ich bitte Sie, in diesem Sinne abzustimmen. 22/10/2002 Wenn die Bürger in den Kandidatenländern und den jetzigen Mitgliedstaaten die Erweiterung nicht verstehen, dann werden sich die Probleme, die wir mit Irland hatten, wiederholen. Der Haushaltsausschuss stimmte dem Vorschlag des Kulturausschusses zu, von diesen 21 Millionen Euro eine Million für die Ausbildung künftiger Abgeordneter des Europäischen Parlaments aus den Kandidatenländern vorzusehen. Heute Morgen war der ungarische Präsident hier. Das zeigt, dass Politiker in den Kandidatenländern an einer Mitarbeit in diesem Parlament interessiert sind, und das müssen sie lernen. Ferner freut mich, dass es uns gelungen ist, sofern dieser Haushalt verabschiedet wird, den ursprünglich für das eLearning vorgesehenen Betrag von 17 Millionen Euro wieder einzusetzen, den die Kommission in ihrem Vorschlag auf 9 Millionen Euro gekürzt hatte. Wir haben nicht nur unsere haushaltspolitischen Prioritäten falsch gesetzt, auch das ganze System ist falsch. Ich bedanke mich für die Unterstützung, die wir vom Berichterstatter des Haushaltsausschusses in diesem Jahr sowie von der Kommission erhalten haben, aber der Rat fehlt heute Nachmittag. Er fehlte auch bei den Diskussionen zum vorgeschlagenen Haushalt in den Ausschüssen. Er sollte sich seiner Einstellung in dieser Sache schämen. 2-148 Die Präsidentin. – Ich stimme Herrn Perry und den übrigen Rednern zu, die im Laufe des Nachmittags die Abwesenheit des Rates angesprochen haben. Ich möchte im Namen des Parlaments unterstreichen, dass es wichtig ist, dass der Rat an unseren Aussprachen teilnimmt und unsere Standpunkte zur Kenntnis nimmt. 2-147 Perry (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin, wenn Sie wissen wollen, was für jemanden wirklich wichtig ist, fragen Sie ihn nicht. Schauen Sie sich die Kontrollabschnitte seines Scheckheftes oder seine Kreditkartenabrechnung an, und Sie wissen Bescheid. Heute Nachmittag schauen wir uns die Kontrollabschnitte des Scheckheftes der Kommission an, und was stellen wir fest? Es wurden 2,4 Milliarden Euro für Oliven ausgegeben, aber nur 240 Millionen Euro für das Gemeinschaftliche Aktionsprogramm im Bereich der Bildung Sokrates. Als Berichterstatter für den Kulturausschuss komme ich nicht umhin festzustellen, dass wir zehnmal mehr für Oliven als für die Bildung ausgeben. Die Kommission schlägt 14 Millionen Euro für Informationskampagnen für die Erweiterung vor. Ganz ordentliche Summe, werden Sie denken, bis Sie feststellen, dass 16,5 Millionen Euro als Beihilfe für die Bienenzucht vorgeschlagen werden. Damit kritisiere ich nicht die Unterstützung für die Bienenzucht, aber ich denke, dass die Aufstockung der von der Kommission für Informationen für die Erweiterung vorgeschlagenen 14 Millionen Euro auf 21 Millionen Euro durch das Parlament richtig war. 2-149 Wijkman (PPE-DE). (SV) Frau Präsidentin! Ich möchte meine zwei Minuten dafür verwenden, meiner Zufriedenheit darüber Ausdruck zu verleihen, dass mit dem nun vorliegenden Entwurf die Arbeit hinsichtlich der Verhinderung der Verbreitung so genannter armutsbedingter Krankheiten wie HIV, Malaria und TBC intensiviert werden kann. Wir wissen, dass diese Krankheiten für Millionen von Menschen ernorme Schwierigkeiten und Probleme bereiten, aber auch, dass das Leid und der Tod, den diese Krankheiten verursachen, die Erfolge jahrelanger Entwicklungsarbeit schnell zunichte machen. Bereits Anfang der 90er Jahre gab es Prognosen, vor allem hinsichtlich der Verbreitung von HIV, die besagten, dass in einigen Fällen bis zu 25 % der erwachsenen Bevölkerung einzelner Länder betroffen sein würden. Diese Voraussagen wurden vom Tisch gewischt und ich muss sagen, dass sowohl die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Geberländer, als auch einzelne Länder im Süden, diese Probleme allzu sehr auf die leichte Schulter genommen haben. Bis vor kurzem hat auch die Kommission im Rahmen ihrer Entwicklungshilfe nur sehr wenig in dieser Hinsicht geleistet. Da wir jetzt eine neue Richtlinie zum Umgang mit diesen Fragen besitzen, aber 22/10/2002 vor allem auch die Haushaltsmittel erhöhen, besteht nun die Möglichkeit, dass die EU in diesem Bereich eine wesentlich größere Verantwortung übernimmt. 65 danken, die dieses Mal offensichtlich Früchte getragen hat. Die Aussprache ist geschlossen. Besonders möchte ich unterstreichen, welche Bedeutung wir der ausreichenden Mittelausstattung des gerade eingerichteten Fonds beimessen, damit die EU und Europa auf diese Arbeit einen ausreichenden und beständigen Einfluss nehmen können. Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.30 Uhr statt. (Die Sitzung wurde um 17.40 Uhr unterbrochen und um 18.00 Uhr wieder aufgenommen.) 2-150 Smet (PPE-DE). – (NL) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Zunächst möchte ich den beiden Berichterstattern des Haushaltsauschusses und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses dafür danken, dass – und das ist das erste Mal – der weitaus größte Teil der Änderungsanträge des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit vom Haushaltsausschuss in derselben oder in geänderter Form übernommen worden ist. Diese Änderungsanträge, Frau Kommissarin, betrafen drei Bereiche. Die erste Gruppe von Änderungsanträgen bezog sich auf Gewalt gegen Frauen wie Genitalverstümmelung, Vergewaltigung, Steinigung von Frauen usw. in sehr vielen Staaten auf der Welt. Erstmals haben wir im Haushaltsplan festgeschrieben, dass die Hilfe, die wir einigen Ländern gewähren, dann ausgesetzt werden kann, wenn sie die Rechte der Frauen nicht achten. Ich halte das für richtig und danke dem Haushaltsausschuss. Das ist also der erste Bereich, der angenommen worden ist. Ein zweiter Punkt betrifft Frauen und Beschlussfassung. In zahlreichen Mitgliedstaaten hat sich auf dem Gebiet der politischen Beschlussfassung durch Frauen eine Menge getan. Allerdings haben die Gewerkschaften und Arbeitgeber recht wenig zur Förderung der Präsenz von Frauen in ihren Organisationen unternommen. Das ist jedoch notwendig, denn in einer ganzen Reihe von Mitgliedstaaten sind sie praktisch zum Gesetzgeber geworden: Verträge, die sie abschließen, haben Gesetzeskraft. Obgleich sie also enorme Macht errungen haben, haben sie sich jedoch nicht in dem Maße wie unsere einzelstaatlichen Parlamente und unsere nationalen politischen Parteien bemüht, die Frauen in den Vordergrund zu stellen. Dieser Änderungsantrag ist ebenfalls angenommen worden, und dafür gebührt dem Haushaltsausschuss mein Dank. Nicht angenommen – und hier appelliere ich an die Kommissarin, Frau Diamantopoulou – wurde der Änderungsantrag betreffend flexiblere Standards für die Finanzierung von Projekten für Frauen. Derzeit gelten sehr strenge Kriterien. Viele Frauenorganisationen können sie nicht erfüllen. Dies ist der einzige Änderungsantrag, der keine Zustimmung gefunden hat. Dennoch möchte ich im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit Dank sagen. 2-151 Die Präsidentin. – Ich danke Ihnen für diesen Beitrag. Als Frau möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihre langjährige Arbeit für die Sache der Frauen zu 2-152 VORSITZ: ALONSO JOSÉ PUERTA Vizepräsident Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde. (B50494/2002). Wir behandeln eine Reihe von Anfragen an die Kommission. Teil I 2-153 Fragestunde (Kommission) 2-154 Der Präsident. – Anfrage Nr. 38 von Raimon Obiols i Germà (H-0645/02): Betrifft: Tindouf Nahrungsmittelknappheit in den Flüchtlingslagern von Anfang September erklärte Radhouane Nouicer, zuständig für die Hilfsprogramme des UNHCR in Nordafrika und im Nahen Osten, dass 155 000 saharauischen Flüchtlingen in den Flüchtlingslagern von Tindouf eine Hungerkatastrophe droht. Wenn keine neuen Hilfslieferungen in die Lager gebracht werden, so das Welternährungsprogramm (WFP), können für die Flüchtlinge im Oktober lediglich 11 % der pro Tag notwendigen Kalorienzufuhr sichergestellt werden; das entspricht 231 Kilokalorien pro Person, wohingegen eine normale Tagesration an Mehl, Hülsenfrüchten, Bohnen, Speiseöl und anderen Nahrungsmitteln bei 2 100 Kalorien liegt. Die Kinder sind am schlimmsten von dieser Situation betroffen. Angaben des UNHCR zufolge sind 35 % der Kinder chronisch unterernährt und 13 % von ihnen leiden an Rachitis. Kann die Kommission angesichts der beschränkten Mittel, die ihr zur Verfügung stehen, Sofortmaßnahmen ergreifen, um die drohende Hungerkatastrophe abzuwenden? Mit welchen Mechanismen kann die Kommission weitere Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten an das WFP unterstützen? 2-155 Nielson, Kommission. – (EN) Ein beträchtlicher Teil der von ECHO verfolgten Strategie besteht in der Linderung vergessener Krisen, und das ist sehr wichtig. Deshalb werden auch die sahrauischen Flüchtlinge kontinuierlich von uns unterstützt. ECHO ist für diese Flüchtlinge die wichtigste Hilfsquelle. In den letzten drei Jahren hat ECHO seine Unterstützung für die sahrauischen Flüchtlinge mehr oder weniger verdoppelt, und zwar von 7,5 Millionen Euro im Jahre 1999 auf 14,34 Millionen Euro in diesem Jahr. 66 Während das Welternährungsprogramm für die Bereitstellung der Grundnahrungsmittel zuständig ist, konzentriert ECHO seine Hilfsmaßnahmen auf ergänzende Nahrungsmittel, um eine abwechslungsreichere Ernährung zu ermöglichen. Da das Welternährungsprogramm jedoch erhebliche Schwierigkeiten hat, die zur Erfüllung seiner Verpflichtungen benötigten Geber zu finden, beschloss ECHO 2001 die Einrichtung eines als Puffer gedachten Dreimonatsvorrats an Grundnahrungsmitteln wie Getreide, Hülsenfrüchte, Öl und Zucker, den das WFP nutzen kann, falls seine Lieferungen für die Versorgung der Flüchtlinge zu spät eintreffen. Bedingung ist, dass das Welternährungsprogramm die entnommenen Bestände auffüllt. Diese Regelung hat sich als äußerst wertvoll erwiesen. Bis Ende Oktober 2002 hat das WFP dreizehnmal von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und insgesamt 12 153 t entnommen. Das Problem ist, dass bisher lediglich 5 589 t ersetzt wurden, so dass die Pufferbestände mit 17,24 % des Gesamtbestandes sehr niedrig sind. Vor diesem Hintergrund gaben Welternährungsprogramm und UNHCR Anfang September 2002 einen gemeinsamen Appell zur Verstärkung der internationalen Hilfe heraus, um den Bedarf an Grundnahrungsmitteln decken zu können. Obwohl es stimmt, dass das WFP im Oktober lediglich 11 % des Bedarfs decken kann, ist dem hinzufügen, dass sich diese Zahl lediglich auf WFP-Lieferungen bezieht und Lieferungen von anderen Gebern nicht berücksichtigt. ECHO finanzierte 300 t Reis, die im Oktober bereitgestellt wurden, und die Inanspruchnahme der von mir erwähnten Pufferbestände trug ebenfalls maßgeblich dazu bei, dass der Gesamtbedarf an Grundnahrungsmitteln im Oktober gedeckt werden konnte. Es stimmt also nicht, dass im Oktober nur 11 % des Bedarfs sichergestellt waren. Wie ich hier erklärte, ist die Lage wesentlich besser. Lassen Sie mich kurz auf den von der Kommission in diesem Jahr für ECHO beschlossenen Globalplan für diese Flüchtlinge eingehen. Dieser Plan im Gesamtumfang von 14,34 Millionen Euro dürfte zumindest die schlimmsten Auswüchse der Krise verhindern. Über 80 % des Globalplans ECHO 2002 bestehen aus Nahrungsmitteln. Im Rahmen dieses Plans werden in den nächsten Wochen weitere Grundnahrungsmittel über 5000 t eintreffen. Zusätzlich werden in den nächsten Monaten mehr als 3 000 t aus ECHO-Mitteln finanzierte ergänzende Nahrungsmittel bereitgestellt. Außerdem hat der WFP die Bereitstellung von über 4 000 t Grundnahrungsmittel angekündigt. Das sind erfreuliche Nachrichten. Dennoch besteht noch immer Grund zur Sorge, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Versorgung im Januar und Februar, da die Nahrungsmittel möglicherweise nicht ausreichen werden, um den Gesamtbedarf in diesem Zeitraum zu decken. 22/10/2002 Bei den Gebern herrscht eine gewisse Müdigkeit. Das ist der Hintergrund. Ich stimme der Frage in dieser Hinsicht zu. Deshalb beteiligt sich ECHO auch an Maßnahmen zur Aufklärung der Geber über diesen Konflikt und diese Menschen. 2-156 Obiols i Germà (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte dem Kommissar für seine Informationen und der Kommission, insbesondere ECHO, für ihre Arbeit zur Linderung dieser aus humanitärer Sicht Besorgnis erregenden Situation einfach meinen Dank aussprechen. Der Hohe Kommissar, Herr Ruud Lubbers, bezeichnete die Situation als unannehmbar, und ich möchte hinzufügen, sie ist politisch schäbig. Sollte die politische Erklärung für diese aus humanitärer Sicht unannehmbare Situation in Ermüdungserscheinungen der Geber liegen, so muss man sagen, dass einige Geber schon durch sehr spärliche Summen zum Ermüden gebracht werden. Sollte es eine andere Erklärung geben, wäre die Schäbigkeit noch größer, denn es gibt viel würdigere und vor allem viel effektivere Methoden, um Druck auszuüben, als Kinder und Frauen bei der Nahrungsmittelhilfe leiden zu lassen. Kurz, vielen Dank für Ihre Information und Ihre Arbeit, Herr Kommissar. 2-157 Nielson, Kommission. – (EN) Nur eine Zusatzbemerkung. Morgen findet in Kopenhagen eine Konferenz über vergessene humanitäre Krisen statt. Sie ist Ausdruck eines ganz bewussten und systematischen Versuchs der Kommission, mit Unterstützung des Amtes für humanitäre Hilfe eine Methodik zur Bestimmung von Krisen zu erarbeiten, die man als „vergessene Krisen“ bezeichnen könnte, also diejenigen, die nicht im Scheinwerferlicht der Medien stehen. Die genannte Krise fällt in diese Kategorie, deshalb begrüße ich diese Frage und die Möglichkeit, sie zu beantworten und die damit verbundenen Probleme hervorzuheben. Das macht den Dialog mit dem Parlament sinnvoll und nützlich. 2-158 Der Präsident. – Anfrage Nr. 39 von Lennart Sacrédeus (H-0630/02): Betrifft: Vorwurf der Verwendung von EU-Mitteln zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten in Palästina In den letzten Jahren wurden wiederholt Vorwürfe laut, dass EU-Mittel für die Palästinensische Autonomiebehörde zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwendet würden. So übermittelte im Mai dieses Jahres die israelische Regierung der Kommission einen Bericht, worin man Beweise dafür vorlegen zu können glaubte, dass die Palästinensische Autonomiebehörde einen Teil der erhaltenen EU-Hilfen Terroristen oder gar für terroristische Aktivitäten zur Verfügung gestellt hat, etwa über ein künstliches Aufblähen der Kosten für die öffentlichen Bediensteten. Welche Möglichkeit hat die Kommission, um die Verwendung der Hilfen zu kontrollieren? Wie hat man von den Informationen der israelischen Regierung Gebrauch gemacht? 22/10/2002 2-159 Patten, Kommission. – (EN) Es gibt immer wieder Behauptungen über den angeblichen Missbrauch von EU-Geldern durch die Palästinensische Autonomiebehörde. Vor einiger Zeit erstellte eine israelische Regierungsstelle ein Dossier, mit dem nachgewiesen werden sollte, dass Präsident Arafat und die Palästinensische Autonomiebehörde von der Europäischen Union gemeinsam mit Norwegen und einigen anderen Ländern bereitgestellte Mittel benutzen, um Anhänger des Terrorismus und sogar terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Dies sind äußerst schwer wiegende Behauptungen, und die Kommission hat sie sorgfältig geprüft. Ich möchte wiederholen, was ich am 19. Juni bereits vor dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie dem Haushaltsausschuss gesagt habe: die Kommission hat nach Prüfung sämtlicher von der israelischen Regierung vorgelegter Dokumente keine Hinweise darauf gefunden, dass von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Mittel für andere als die zwischen der Europäischen Union und der Palästinensischen Autonomiebehörde vereinbarten Ziele verwendet wurden. Die Kommission stellt monatlich Haushaltszuschüsse in Höhe von 10 Millionen Euro für die Palästinensische Autonomiebehörde bereit. Das entspricht 10 % des Gesamthaushalts der Behörde. Die Unterstützung durch die Europäische Union trug dazu bei, dass der völlige Kollaps der palästinensischen Institutionen verhindert werden und damit einer der Gesprächspartner im Friedensprozess erhalten werden konnte. Gleichzeitig wirkt sie mit dem erforderlichen Druck auf einen ernsthaften Reformprozess vor allem im Bereich der öffentlichen Finanzen hin, wo sie auch anleitend wirkt. Ich möchte das Haus daran erinnern, dass die Europäische Union die Haushaltszuschüsse letztlich bereitstellt, um die Auswirkungen des Einfrierens der Transferzahlungen durch die israelische Regierung etwas auszugleichen, durch das der Behörde inzwischen mehr als 680 Millionen US-Dollar vorenthalten werden. Für die Haushaltshilfe gelten eine Reihe von Bedingungen in Bezug auf die Reform von Verwaltung und Justiz, Finanzkontrollen usw., die regelmäßig kontrolliert und verbessert werden. Die Auszahlung der Haushaltszuschüsse wird vor Ort von der Kommission und dem Internationalen Währungsfonds überwacht, der monatliche Berichte zu wirtschaftsund finanzpolitischen Entwicklungen, zur Entwicklung des Arbeitsmarktes, zur Lohnsumme und den Lohnnebenkosten, zur Entwicklung der Investitionsausgaben usw. vorlegt. Die Vorzüge unserer Haushaltshilfe werden allgemein anerkannt, und zwar nicht nur vom Ministerrat, sondern auch von der internationalen Gemeinschaft. Die USA und die anderen Mitglieder des Nahost-Quartetts – die UNO und die Russische Föderation – bestätigen, dass dank unserer Hilfe Fortschritte bei der Abwicklung der finanziellen 67 Angelegenheiten der Palästinensischen Autonomiebehörde gemacht worden sind. Auch bei den Reformbemühungen sind dank unserer Haushaltshilfe Fortschritte zu verbuchen, zu denen die Einrichtung eines einzigen Kontos beim Finanzministerium, die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen der Behörde sowie erste Schritte auf dem Weg zu einem modernen System der Finanzkontrolle zählen. Als Nächstes folgen die Verabschiedung eines Sparhaushalts, anschließend der Abbau von Rückständen und schließlich und vor allem die Verabschiedung und Inkraftsetzung von Rechtsakten mit zentraler Bedeutung, wie das Gesetz über die richterliche Unabhängigkeit und das Grundgesetz. An dieser Stelle sei gleichzeitig daran erinnert, dass Israel in den letzten Wochen über 45 Millionen USDollar an das Finanzministerium der Palästinensischen Autonomiebehörde gezahlt hat. Das ist ein kleiner, aber positiver Schritt. Dieses Geld wurde auf dasselbe Konto des Finanzministeriums eingezahlt wie die Haushaltszuschüsse der EU und unterliegt denselben, von mir eben beschriebenen Kontrollmechanismen der Europäischen Union und des IWF. Ich hoffe, dieser Satz wird einige Abgeordnete zum Nachdenken anregen. Damit erkennt Israel an, dass auf finanziellem Gebiet Fortschritte erzielt wurden, und das ist in nicht geringem Maße auf unsere politisch ausgerichtete finanzielle Unterstützung und Haushaltshilfe zurückzuführen. Israel sollte letztendlich die regelmäßigen Transferzahlungen wieder aufnehmen, und ich begrüße in diesem Zusammenhang die konstruktiven Gespräche, die kürzlich zwischen Premierminister Scharon und Präsident Bush stattgefunden haben. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Hilfe fortgesetzt werden sollte. Der Abzug der Haushaltszuschüsse hätte den Zusammenbruch der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie eine Vertiefung des Chaos und der schweren humanitären Krise zur Folge. Die Kommission wird auch weiterhin die Verwendung der Haushaltszuschüsse und die Einhaltung der damit verknüpften Bedingungen überwachen. Wir werden sämtliche Vorwürfe des Missbrauchs von EU-Mitteln wie immer vordringlichst untersuchen. 2-160 Sacrédeus (PPE-DE). (SV) Ich möchte Herrn Patten für die Antwort sowie für sein Engagement in dieser Frage danken. Wenn die israelische Regierung solche Angaben veröffentlicht, ist es nur natürlich, dass wir Abgeordnete des Europäischen Parlaments diesen auf den Grund gehen wollen. Daher möchte ich dem Kommissar folgende Fragen dazu stellen: Betrachten Sie die Beziehungen zur israelischen Regierung als gut und sind Sie der Ansicht, dass man seitens Israels den Bericht, der der Kommission und dem Europäischen Parlament zugestellt wurde, als erledigt 68 ansieht oder hält man die darin enthaltenen Anklagen aufrecht? Ferner möchte ich wissen, ob Ihrer Meinung nach die Hilfsaktionen der EU für den Nahen Osten ausreichend kontrolliert werden, nicht nur in diesem speziellen Fall, sondern ganz allgemein. 2-161 Patten, Kommission. – (EN) Ich fürchte, die Informationen des Herrn Abgeordneten sind ausnahmsweise etwas veraltet. Mir ist nicht bekannt, dass die israelische Regierung auf der Richtigkeit der von ihr vorgelegten Fakten beharrt, und selbst wenn sie das täte, verstünde ich nicht, weshalb sie die Transfers an die Palästinensische Autonomiebehörde wieder aufgenommen hat und dabei dieselben Mechanismen wie wir benutzt. Das wäre wirklich höchst merkwürdig. Diese Geschichte taucht immer wieder auf, ganz gleich, mit welchen Fakten wir sie widerlegen. Vielleicht sollte ich nochmals darauf verweisen, dass die anderen Mitglieder des Quartetts, also die USA und die UNO, unser Vorgehen nicht nur unterstützen, sondern auch die Ansicht vertreten, dass wir die Wegbereiter für Reformen nicht zuletzt der Finanzen der Palästinensischen Autonomiebehörde sind. 2-162 Cushnahan (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar, ich habe Sie diese Frage schon mehrfach beantworten hören. Ich kenne Sie jetzt seit etwa 20 Jahren, und ich weiß, dass Sie ein Ehrenmann sind, der Terrorismus in jeder Form ablehnt. Ich möchte Ihnen zwei Fragen stellen. Frustriert es Sie, dass einige Abgeordnete Ihr Wort nicht akzeptieren, obwohl sie eine solch klare und eindeutige Antwort geben? Zweitens, sind Sie nicht auch der Meinung, dass unsere Hilfe für Palästina eigentlich dazu beiträgt, die Bedingungen, unter denen der Terrorismus gedeiht, zu beseitigen? 2-163 Patten, Kommission. – (EN) Ich danke dem verehrten Abgeordneten für das, was er eingangs sagte. Wer wäre das nicht? Er kennt meine schon legendäre Großherzigkeit, und vielleicht muss ich es einfach als eine Tatsache des politischen Lebens akzeptieren, dass manche Leute die Wahrheit einfach ignorieren, ganz gleich, wie oft man sie ihnen sagt. Es wäre hilfreich, wenn einige von denen, die diese Anschuldigungen machen, sich gelegentlich im Plenarsaal oder auf den Ausschusssitzungen, auf denen ich diese Behauptungen widerlege, blicken ließen. Vielleicht sollten sie auch hin und wieder die Zeitung lesen, um zu erfahren, was bezüglich der Reform der Palästinensischen Autonomiebehörde gesagt und getan wird. Aber ich vermute, ein oder zwei von ihnen spielen ihre eigenen Spiele, Spiele, die sehr wenig mit Tatsachen und sehr viel mit Vorurteilen und einer böswilligen Einstellung zu tun haben. 22/10/2002 Zweitens zur Beeinflussung der Bedingungen vor Ort. Die Lage vor Ort ist entsetzlich. Das kann wohl keiner bestreiten. Wir erhielten kürzlich den Bericht von Catherine Bertini, der Sonderbeauftragten des UNOGeneralsekretärs, dem eine weitere Studie folgte. Die israelischen Medien haben über die privaten Bemerkungen des britischen Botschafters in Tel Aviv berichtet. Ich glaube nicht eine Sekunde, dass Armut, Entbehrung oder Hunger – die es in dieser oder jener Form seit langem in Palästina gibt – Israels Sicherheit langfristig beeinträchtigen. Sind die im Westjordanland und im Gazastreifen existierenden Bedingungen dem Extremismus und Mangel an Mäßigung eher zu- oder abträglich? Ich hoffe, dass die Feststellungen, die Herr Pérez gestern im Rahmen des Assoziationsrates EU-Israel zur humanitären Lage vor Ort getroffen hat, eine gewisse Verbesserung bewirken werden. Ich hoffe, dass die Aufstockung unserer Hilfe für das UNWRA zu einer Verbesserung der Lage beitragen wird, und ich hoffe, dass sich die israelische Regierung einiges von dem, was wir sagen, zu Herzen nimmt, beispielsweise im Hinblick auf die Blockade der 500 Container mit Hilfsgütern vom Welternährungsprogramm im Hafen von Aschdod. Was hat das mit der Sicherheit von Israel zu tun? Ich habe vollstes Verständnis für die Forderung, dass die Sicherheit Israels gewährleistet sein muss, aber ich glaube nicht, dass die Verschlechterung der Lebensbedingungen der Palästinenser bis zu Unerträglichkeit dazu der richtige Weg ist. 2-164 Der Präsident. – Ich erinnere Sie daran, dass Sie zwei Anfragen stellen können, und lasse sie in chronologischer Reihenfolge zu; das Wort hat Herr Tannock. 2-165 Tannock (PPE-DE). – (EN) Wenn der Kommissar oder sein Büro diesen Standpunkt vertreten, warum lehnen sie die von mir und Abgeordneten anderer Fraktionen angeregte Unterschrifteninitiative ab, mit der wir das Parlament auffordern wollen, einen Ausschuss zur Untersuchung dieser sehr schweren Anschuldigungen zu bilden? Wenn das, was er sagt, stimmt, dann würde ein solches Gremium seinen Standpunkt bestätigen, die Atmosphäre reinigen und diese immer wieder auftauchenden Behauptungen bezüglich der Finanzierung terroristischer Aktivitäten durch die PLO widerlegen. Würden damit nicht gleichzeitig auch Behauptungen über die Finanzierung von Rassenhass und der Gehirnwäsche junger Palästinenser in ihren Schulen widerlegt werden, die langfristig die Feindseligkeiten anheizen und potenziell zur Herausbildung künftiger Selbstmordattentäter beitragen? 2-166 Patten, Kommission. – (EN) Der Herr Abgeordnete hat den ersten Teil seiner Frage um Behauptungen über die Finanzierung palästinensischer Schulbücher durch die Europäische Union ergänzt. Wir haben in diesem Saal 22/10/2002 und in den Ausschüssen wieder und wieder betont, dass diese Behauptungen jeglicher Grundlage entbehren. Wir haben den Abgeordneten dieses Hauses den Bericht der Missionsleiter in Jerusalem vorgelegt, aus dem ebenfalls klar hervorgeht, dass es sich hier um eine reine Erfindung handelt. Wenn mich der verehrte Abgeordnete also fragt, warum ich die Bildung eines Ausschusses zur Untersuchung der vorangegangenen Lügengeschichten nicht begrüße, ja was in aller Welt meint er denn, was ich dazu sagen werde? Die Durchführung einer derartigen Untersuchung – und ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Haus sie ablehnen würde – würde den Eindruck erwecken, als ob an diesen Behauptungen etwas dran wäre. 69 2-168 Patten, Kommission. – (EN) Die Kommission setzt sich im Rahmen ihres Dialogs mit den russischen Behörden über die Menschenrechte aktiv für den Grundsatz der Religionsfreiheit ein. Wir teilen die Sorge des Abgeordneten über die jüngsten Ausweisungen katholischer Priester, und wie der Abgeordnete weiß, waren auch andere Glaubensbekenntnisse in letzter Zeit in ähnlicher Weise betroffen. Diese Praxis ist mit den Verpflichtungen der Russischen Föderation in Bezug auf die Menschenrechte unvereinbar. So wird vor allem in der gemeinsamen Erklärung des letzten Gipfels EURussland betont, dass unser gemeinsames Ziel in der Stärkung der Gesellschaft unter Beachtung der Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte besteht. Bedenken Sie auch, welche Auswirkungen eine derartige Untersuchung auf diejenigen Mitarbeiter meiner Dienststellen hätte, die Schecks für das UNWRA oder einen anderen Zweck zugunsten der Palästinensischen Autonomiebehörde ausstellen müssen. Dies hätte aufgrund der psychologischen Wirkung einen Rückgang der Hilfe für die Palästinensische Autonomiebehörde und der Spenden an die UNO und humanitäre Organisationen zur Folge und das zu einem Zeitpunkt, da wir die für Anfang Dezember geplante Geberkonferenz im Rahmen des Ad-hocKoordinierungsausschusses vorbereiten und von der Europäischen Union – und an dieser Stelle möchte ich dem Haushaltsausschuss und meiner Kollegin in der Kommission für den Haushalt danken – erwartet wird, dass sie beim Ausbau der humanitären Hilfe für die Palästinenser mit gutem Beispiel vorangeht. Wer erwartet das von uns? Die Amerikaner, die UNO und die Israelis, von der übrigen internationalen Gemeinschaft ganz zu schweigen. Die Kommission wird auch weiterhin gegenüber den russischen Behörden nachdrücklich den Standpunkt vertreten, dass die funktionierende Partnerschaft, die die Union und Russland versuchen aufzubauen, auf einer Reihe von Grundwerten basieren muss, zu denen auch die allseitige Achtung der Menschenrechte einschließlich der Religionsfreiheit zählt. Die Europäische Union hat im Rahmen unseres intensiven politischen Dialogs mit Russland wiederholt ihre Besorgnis bezüglich der Religionsfreiheit in Russland geäußert. Die Kommission wird auch weiterhin diese und andere Menschenrechtsfragen bei den russischen Behörden ansprechen. Deshalb möchte ich an die Adresse des Herrn Abgeordneten, dem ich auf keinen Fall irgendwelche böswilligen Motive unterstellen möchte, sagen, dass der Gedanke, die Durchführung einer Untersuchung könne mir und der Sache der humanitären Hilfe für Palästina dienlich sein und zu einer politischen Lösung und der Verhinderung weiterer blutiger Zusammenstöße beitragen, an Realitätsferne kaum noch zu überbieten ist. Aus meiner Sicht ist ein Untersuchungsausschuss das Allerletzte, was wir brauchen. Ich möchte dem Abgeordneten nochmals versichern, dass mir dieses Problem persönlich am Herzen liegt und dass ich entschlossen bin, es bei den russischen Behörden zur Sprache zu bringen, wann immer dies erforderlich ist. 2-167 Der Präsident. – Anfrage Nr. 40 von José María GilRobles Gil-Delgado (H-0688/02): Betrifft: Russische Föderation – Ausweisung katholischer Priester Es ist allgemein bekannt, dass viele Katholiken während der Zeit der Sowjetunion aus den baltischen Staaten, Polen und Deutschland in das Zentrum Russlands vertrieben wurden. Die seelsorgerische Betreuung dieser Menschen wurde durch die jüngste Ausweisung von fünf katholischen Priestern unmöglich gemacht. Sind diese Ausweisungen durch die russischen Behörden mit den internationalen Verpflichtungen der russischen Föderation in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte und der Religionsfreiheit vereinbar? Gleichzeitig wird die Förderung der Menschenrechte in Russland zu den Schwerpunktaufgaben im Rahmen der Europäischen Initiative zur Förderung der Demokratie und zum Schutz der Menschenrechte zählen. Wie das Parlament weiß, ist Russland das wichtigste Land in diesem Programm. 2-169 Gil-Robles Gil-Delgado (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, ich brauche keine Zusatzfrage zu stellen. Ich möchte dem Kommissar lediglich für seine Erklärungen danken und klarstellen, dass es in der Anfrage natürlich um katholische Priester ging, aber das Problem betrifft alle nicht orthodoxen christlichen Konfessionen, da in der orthodoxen Kirche noch ein gewisses traditionelles (nennen wir es mal so) Territorialmonopol besteht, das mit dem Recht auf Religionsfreiheit unvereinbar ist. Ich möchte dem Kommissar nochmals danken und ihm bei seinen Bemühungen größten Erfolg wünschen. 2-170 Patten, Kommission. – (EN) Wie der Herr Abgeordnete und ich festgestellt haben, waren auch andere Kirchen betroffen. Da gab es beispielsweise den Fall eines protestantischen schwedischen Pfarrers. Eine Reihe protestantischer Missionare wurde ebenfalls 70 22/10/2002 ausgewiesen, und im vergangenen Jahr wurde der Moskauer Arm der Heilsarmee aufgelöst. Dieses Problem ist also von allgemeiner Bedeutung. Wann immer christliche Seelsorger oder Missionare in dieser Weise behandelt werden, sollte uns dies Anlass zu beträchtlicher Sorge geben. Ich habe am Karfreitag in diesem Jahr die Kathedrale von Schanghai besucht, wo die Verehrung des Kreuzes vom Bischof von Schanghai zelebriert wurde, der 20 Jahre seines Lebens in Einzelhaft verbracht hatte. Ich bin mir so wie wir alle daher der bemerkenswerten Opfer bewusst, die christliche Missionare, Priester und Bischöfe in Ländern bringen, in denen die Religionsfreiheit leider keine solche Selbstverständlichkeit darstellt, wie dies im Wesentlichen in der Europäischen Union der Fall ist. Finanzkontrolle tätige Bedienstete sowie einige Nutzer in den internen und externen Rechnungsführungsdiensten, zum Beispiel Rechnungshof, und in den operationellen Generaldirektionen ab. Zu Ihrer dritten Frage: Die tatsächliche Zahl der Nutzer der SAP-Finanz- und Rechnungsführungs-Software beläuft sich derzeit auf 300. 2-174 Meijer (GUE/NGL). – (NL) Ich danke der Frau Kommissarin für ihre Antwort. Meine Zusatzfrage lautet, ob die Kommission Ihrer Meinung nach sämtliche Möglichkeiten, die vorbereitet und bezahlt waren, voll ausgeschöpft hat. Falls nicht, warum? Werden Sie nachträglich gezielter davon Gebrauch machen, weil Sie eine größere Zahl erwähnen, als letzten Endes genutzt worden ist? 2-171 Der Präsident. – Mit dieser Antwort von Kommissar Patten schließen wir den ersten Teil der Anfragen an die Kommission ab. Teil II Anfragen an Frau Schreyer 2-172 Der Präsident. – Anfrage Nr. 41 von Erik Meijer (H0707/02): Betrifft: Vorbereitung, Kauf und Nutzung eines Buchführungssystems durch die Europäische Kommission speziellen Kann die Kommission im Zusammenhang mit dem in den schriftlichen Anfragen E-2557/02, E-2558/02 und E-2559/02 behandelten Fall bestätigen, dass sie um das Jahr 1995 geplant hatte, 4 000 Lizenzen eines speziell für ihre Zwecke vom deutschen Softwareunternehmen SAP entwickelten Systems zu nutzen? Kann die Kommission bestätigen, das sie schließlich 700 Lizenzen von SAP gekauft hat und dass nur 300 oder 400 davon tatsächlich verwendet wurden? Wie viele Lizenzen werden heute verwendet? Wie werden sie tatsächlich eingesetzt? 2-173 Schreyer, Kommission. – Herr Präsident! Die Kommission hat bei der Vergabe eines Auftrags an das Software-Unternehmen SAP zu keiner Zeit an eine Größenordnung von 4 000 Nutzern gedacht. In der öffentlichen Ausschreibung von 1994 wurde zur Orientierung eine Zahl von 1 053 möglichen Nutzern angegeben. Zum zweiten Punkt: Im Anschluss an das im Amtsblatt veröffentliche öffentliche Ausschreibungsverfahren beschloss die Kommission - und zwar der SINCOM-Rat - mit SAP einen Rahmenvertrag über den Kauf von Lizenzen über die Software SAP R/3 im Wert von 1,5 Mio. Euro - das war der Auftragswert einschließlich der damit verbundenen Serviceleistungen abzuschließen. Dieser Betrag deckt die Nutzung der Finanz- und Rechnungsführungsmodule durch 600 überwiegend in der Generaldirektion Haushalt und in der 2-175 Schreyer, Kommission. - Herr Präsident! Das Rechnungsführungssystem SAP R/3 wird ja sowohl von der Finanzkontrolle als auch vom Rechnungswesen, von der Buchführung, in Anspruch genommen. Ich bin aber gerne bereit, Ihre Frage schriftlich noch ausführlicher zu beantworten. 2-176 Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich danke für die Beantwortung der Anfrage. Mich würde interessieren, wie das System eigentlich auf die Erweiterung der Europäischen Union vorbereitet ist? Hier gibt es ja spezielle Herausforderungen im Bereich der Buchhaltung. Wir kennen auch die Anschuldigungen, die in der Öffentlichkeit erhoben wurden. Welche zukünftigen Vorkehrungen werden Sie treffen, damit uns das bestehende System auch nach der Erweiterung die Garantie gibt, dass die Haushaltsführung zukunftsorientiert ist und den europäischen Steuerzahler schont? 2-177 Schreyer, Kommission. - Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das Rechnungsführungssystem, das wir haben, besteht ja nicht nur aus dem eben genannten SAP R/3-Bereich, sondern für die Mittel bewirtschaftenden Stellen ist das SINCOM-2-System vorhanden. Alle Dienststellen der Kommission und alle Mittel bewirtschaftenden Stellen sind daran angeschlossen. Betreffend die Frage der Erweiterung: Es werden sich ja jetzt nicht direkt die angeschlossenen Dienststellen erweitern. Auch die Vorbeitrittshilfen werden mit diesem System verwaltet. Die Vorbereitungen auf die Erweiterung erfordern natürlich von den Kandidatenstaaten und den neuen Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen. Es müssen ja in den Zentralbanken bzw. in den nationalen Treasuries Konten für die Kommission eröffnet werden. Hinsichtlich der Frage der gesamten Ablieferung der Eigenmittel sowie der Nutzung der nationalen Treasuries sind sehr intensive Vorbereitungen zwischen der Generaldirektion Haushalt und den entsprechenden Erweiterungsstaaten im Gang. 22/10/2002 71 2-178 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin. Anfragen an Herrn Vitorino 2-179 Der Präsident. – Anfrage Nr. 42 von María Izquierdo Rojo (H-0654/02): Betrifft: Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bei der Erteilung von Visa Die aus dem Spanier Juan Carlos Manteca Cendrero und dem Argentinier Carlos Daniel Bettio bestehende Lebensgemeinschaft beantragte am 27. Juli 2002 eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung beim spanischen Generalkonsulat in Buenos Aires (Argentinien), um Daniel Bettio die Möglichkeit zu geben, sich legal in Spanien niederzulassen. Die erforderlichen Unterlagen waren beigefügt, nachdem die Antragsteller vom erwähnten Konsulat die Auskunft erhalten hatten, dass Personen, die sich in derselben Situation befanden, also gleichgeschlechtliche Paare, in der Vergangenheit Visa erhalten hätten. Am 13. August 2002 erhielten sie einen ablehnenden Bescheid mit dem Hinweis darauf, dass sie „die in der Königlichen Verordnung 864/2001 geforderten Bedingungen nicht erfüllen“. In dem Absatz, in dem die konkrete Bedingung zu nennen war, wird die „Negative Auskunft der Verwaltungs- oder Arbeitsbehörde“ angegeben. Angesichts der spezifischen Umstände dieses Falles und des dringenden Verdachts, dass gleichgeschlechtlichen Paaren die Erteilung von Visa verweigert wird, sowie der Tatsache, dass dies den Gleichheitsgrundsatz ebenso verletzt wie Rechte, die sich aus der spanischen Verfassung und den EU-Verträgen, insbesondere dem Amsterdamer Vertrag, ergeben, der die Gleichberechtigung aller Menschen garantiert, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, möge die Kommission folgende Fragen beantworten: Könnte aufgrund der vorliegenden Anzeichen für eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (Ablehnung des Visums für Carlos Daniel Bettio) eine Umkehr der Beweislast ins Auge gefasst werden? Ist der Kommission bekannt, dass diese Form von Diskriminierung bei der Erteilung von Visa in der EU existiert? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um diese Diskriminierung zu beenden? Welche Maßnahmen wurden bereits getroffen, um eine solche Diskriminierung zu verhindern oder zu beenden? 2-180 Vitorino, Kommission. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Frau Abgeordnete spricht die Ablehnung des Visaantrags eines argentinischen Staatsangehörigen zwecks Familienzusammenführung mit seinem Partner gleichen Geschlechts in Spanien an, die sie als Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung ansieht. Die Familienzusammenführung von Unionsbürgern, die wie im vorliegenden Fall nicht unter das gemeinschaftliche Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht fällt, ist noch nicht Gegenstand eines Gemeinschaftsinstruments und unterliegt weiterhin dem einzelstaatlichen Recht eines jeden Mitgliedstaats. Die Ablehnung eines Aufenthaltsvisums muss daher vor den zuständigen einzelstaatlichen Instanzen angefochten werden. Unter Artikel 63 Ziffer 3 Buchstabe a) sieht der EG-Vertrag vor, dass der Rat Maßnahmen hinsichtlich der Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen sowie der Normen für die Verfahren der Visaerteilung für langfristige Aufenthalte und Aufenthaltstiteln, einschließlich solcher zur Familienzusammenführung, durch die Mitgliedstaaten beschließt. Die Maßnahmen im Bereich der Familienzusammenführung müssen unter Beachtung der Pflicht zum Schutz des Familienlebens und des Diskriminierungsverbots erlassen werden. Aus ihrem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Familienzusammenführung hat die Kommission auf Verlangen des Rates die Bestimmung herausgenommen, die vorsah, die Familienzusammenführung der Familienmitglieder eines Unionsbürgers, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und der sein Freizügigkeitsrecht nicht in Anspruch genommen hat, an die Familienzusammenführung der Familienmitglieder eines Unionsbürgers anzugleichen, der sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat. Die Situation dieses Personenkreises wird daher später in einem gesonderten Vorschlag geregelt. Die gegenwärtig für Unionsbürger und ihre Familienmitglieder hinsichtlich Freizügigkeit und Aufenthalt geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sehen das Recht auf Familienzusammenführung für den Ehegatten, aber nicht für den nicht verheirateten Partner vor. Um dem raschen Wandel der Familieneinheit in der Gesellschaft und der Einführung eines besonderen Rechtsstatus für nicht verheiratete Paare in bestimmten Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und die Notwendigkeit der weitestmöglichen Beseitigung von Diskriminierungen gegenüber nicht verheirateten Paaren beiderlei Geschlechts zu berücksichtigen, wird mit dem von der Kommission am 23. Mai 2001 angenommenen Vorschlag einer Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, das Recht auf Familienzusammenführung in den Fällen, in denen in der Gesetzgebung des Aufnahmemitgliedstaats nicht verheiratete Partner und Ehepartner gleichgestellt sind, unter den Bedingungen, die in diesem Mitgliedstaat gelten, auf nicht verheiratete Partner ausgedehnt. 2-181 Izquierdo Rojo (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich wäre dem Herrn Kommissar Vitorino dankbar, wenn er diese Anfrage persönlich, mündlich und in der Plenarsitzung beantworten würde, denn bei diesem Thema schlägt die Europäische Union eindeutig einen neuen Weg ein. Ein Beweis dafür ist, dass das Europäische Parlament gerade heute Vormittag in diesem Saal einen Entschließungsantrag angenommen hat, nach dem die homosexuellen Partner von Flüchtlingen das Recht auf Familienzusammenführung haben. Ist der Herr Kommissar somit der Ansicht, dass wir diese Position auf den uns vorliegenden Fall anwenden könnten? Der Herr Kommissar weiß, dass wir uns auf einen aktuellen Antrag beziehen, und ich bitte ihn zu antworten, um zu erfahren, was wir tun müssten, um zu positiven Ergebnissen beitragen zu können. 2-182 72 22/10/2002 Vitorino, Kommission. – (FR) Herr Präsident, wie bereits in meiner schriftlichen Antwort ausgeführt, hatten wir dem Rat im Rahmen der Richtlinie zur Familienzusammenführung eine spezielle Bestimmung für nicht verheiratete Partner vorgeschlagen, die auch für gleichgeschlechtliche Partner gelten sollte. Auf Verlangen des Rates haben wir diesen Vorschlag aus der Richtlinie mit der Begründung herausgenommen, dass es besser sei, diese Frage in einem gesonderten Rechtsinstrument zu regeln. Darum bemühen wir uns jetzt, indem wir ein solches Dokument erarbeiten. Ich will der Frau Abgeordneten nicht verhehlen, dass die Schwierigkeit in der Unterschiedlichkeit der rechtlichen Lösungen liegt, die in den fünfzehn Mitgliedstaaten zur rechtlichen Anerkennung von nicht verheirateten Paaren und insbesondere nicht verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren vorgesehen sind. Es kommt darauf an, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer nicht diskriminierenden Lösung und der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu finden. Wir sind der Auffassung, dass im Falle von Drittstaatsangehörigen keine Diskriminierung zulässig ist, wenn die nationale Gesetzgebung des Mitgliedstaats die Gleichstellung von verheirateten und nicht verheirateten Paaren, einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare, vorsieht. 2-183 Der Präsident. – Anfrage Nr. 43 von Rodi KratsaTsagaropoulou (H-0659/02): Betrifft: Kampf gegen Pädophilie Die Öffentlichkeit zeigt sich enttäuscht über die milden Strafen, die kürzlich gegen Personen verhängt wurden, die wegen ihrer Beteiligung am größten Pädophilie-Ring in Frankreich verurteilt wurden. Keines der bestehenden Programme zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit spricht den Bereich Pädophilie direkt an. Beabsichtigt die Kommission angesichts dieser Tatsache, entsprechende Initiativen zu ergreifen, um einen Vorschlag zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Definition der Straftat, das Strafmaß, die Festlegung des Alters und die Betreuung der Opfer vorzulegen sowie ein Programm zur Bekämpfung der Pädophilie auszuarbeiten? Verfügt die Europäische Kommission über vergleichende Daten darüber, wie dieses tragische Phänomen von den einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich der Gesetzgebung und der Rechtsprechung angegangen wird? Ist die Kommission der Auffassung, dass Europol und Eurojust über die entsprechenden Strukturen verfügen, um solche Netzwerke aufzuspüren und zu bekämpfen? 2-184 Vitorino, Kommission. – (EN) Wie dem Parlament bekannt ist, hat die Kommission im Dezember 2000 einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie vorgelegt. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Rat für Justiz und Inneres am 14. Oktober eine politische Einigung zum Vorschlag der Kommission erzielen konnte. Dieser Rahmenbeschluss zählt, was die Harmonisierung des Strafrechts betrifft, zu den bisher weitreichendsten Instrumenten. Er setzt sich mit verschiedenen Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern auseinander, wie beispielsweise Nötigung zur Prostitution, zu pornographischen Handlungen sowie Missbrauch eines anerkannten Vertrauensverhältnisses. Der Beschluss erstreckt sich auch auf Kinderpornographie im Internet und andere Formen der Kinderpornographie. Hinsichtlich der Strafen hat der Rat Schritte zur Erarbeitung eines generellen Konzepts zur Harmonisierung der Strafen ergriffen. Das ist auch der Hauptgrund dafür, weshalb die Annahme des Rahmenbeschlusses durch den Rat so lange gedauert hat. Jetzt sieht der Rahmenbeschluss ein Strafmaß vor, das im Falle leichter Vergehen von einem bis zu drei Jahren und in Fällen mit erschwerenden Umständen von fünf bis zu zehn Jahren reicht. Der Rahmenbeschluss sieht keine Annäherung der Schutzaltersgrenze vor. Nach Ansicht der Kommission sind in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip hierfür die Mitgliedstaaten zuständig. Die nach einzelstaatlichem Recht definierte Schutzaltersgrenze wird jedoch zur Festlegung des Strafmaßes herangezogen, wobei der Grundsatz gilt: Je jünger das Opfer, desto schlimmer das Vergehen. Was die Unterstützung betrifft, so stellt das Programm STOP ein sehr wertvolles Instrument bei der Bekämpfung der Pädophilie dar. Auch das Programm DAPHNE geht konkret auf das Problem der Pädophilie ein. Über das neue Programm für Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit AGIS wir die Kommission auch weiterhin Projekte auf diesem Gebiet unterstützen. Zum letzten Teil der Frage wäre zu sagen, dass der Kommission vergleichende Informationen darüber vorliegen, wie dieses tragische Phänomen in den Bereichen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung bekämpft wird. Europol hat einen Bericht zu dieser Thematik vorgelegt, aus dem hervorgeht, wie konsequent diese Behörde gegen die Kinderpornographie vorgeht. Europol war unlängst an mehreren erfolgreichen groß angelegten Operationen beteiligt. Die Kommission ist überzeugt, dass Eurojust, sobald die Behörde voll einsatzfähig ist, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch die Erleichterung der Rechtshilfe und die Abwicklung von Auslieferungsersuchen fördern und verbessern wird. 2-185 Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Herr Kommissar! Vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Sicherlich stimmen die Kollegen darin überein, dass dieses Problem von entscheidender Bedeutung ist, zumal die Opfer Kinder sind, die sowohl von den Justiz- als auch von den öffentlichen Behörden vielfach nicht ernst genommen werden und denen es schwer fällt, über das ihnen zugefügte Leid zu sprechen. Daher werden nur wenige Fälle vor Gericht gebracht, und nur selten erhalten die Kinder Recht. Das Problem nimmt mit der Erweiterung noch an Schärfe zu, nicht nur weil die Grenzen fallen und 22/10/2002 dadurch kriminelle Handlungen erleichtert werden, sondern auch weil dem Grundproblem, der Armut, in den Erweiterungsländern nur sehr schwer beizukommen ist. Beabsichtigen Sie besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Beitrittsländer in die Programme hinsichtlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz und auch der Betreuung der Opfer einzubeziehen? 2-186 Vitorino, Kommission. – (EN) Ich teile Ihre Ansicht, dass wir derartigen Aktionen auch im Hinblick auf die Beitrittskandidaten Priorität einräumen müssen. Ich kann Ihnen versichern, dass in die letzte Generation der Programme STOP und DAPHNE auch die Verpflichtungen der Kandidatenländer Eingang gefunden haben und diese bereits an konkreten Maßnahmen beteiligt sind. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der soeben vom Rat angenommene Rahmenbeschluss Bestandteil des gemeinsamen Besitzstandes sein wird. Das bedeutet, dass die Beitrittsländer diesen neuen Rahmenbeschluss bis zum 1. Januar 2004 in ihr nationales Strafrecht integrieren müssen. 2-187 Banotti (PPE-DE). – (EN) Es wird den Kommissar vielleicht interessieren, dass ich die Ehre hatte, letzte Woche bei einer dem Thema Kinderpornographie gewidmeten und vom International Centre for Missing and Exploited Children organisierten Beratung den Vorsitz zu führen. Herr Morgan von Europol war mit einem ausgezeichneten Beitrag vertreten, und ich hatte die Freude, die Vereinbarung zu verkünden, die, so glaube ich, an eben diesem Tag in den Zeitungen veröffentlicht worden war. Ich möchte Sie aber fragen, wie Ihrer Ansicht nach Auslieferungsersuchen erfüllt werden sollen, wenn das Material beispielsweise aus Drittländern stammt, wo möglicherweise nicht dieselben elementaren Regelungen existieren. Welche Strategie sollten wir zweitens bei Material verfolgen, dass von außerhalb der Gemeinschaft kommt? Dies ist eindeutig der Weg, den derartiges Material zum Zwecke der Umgehung der sowohl hier wie auch in den USA geltenden Gesetze nehmen wird. 2-188 Vitorino, Kommission. – (EN) Diese Vorschläge enthalten spezielle Bestimmungen für die Bekämpfung der Pädophilie im Internet. Wir müssen gewährleisten, dass im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit und vor allem im Rahmen der gegenseitigen Rechtshilfe mit Drittländern die Notwendigkeit der Konsolidierung der für die ordnungsgemäße Strafverfolgung erforderlichen Beweise berücksichtigt wird. Wir können das Material nur am Zielort, also auf dem Territorium der Mitgliedstaaten beschlagnahmen. Im 73 Falle von Material aus Drittländern müssen wir uns auf die Kooperationsabkommen über Rechtshilfe berufen und die Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten bitten, etwas gegen die Urheber derartigen Materials zu unternehmen. Ich möchte hinzufügen, dass wir in diesem generellen Rahmen auch die Möglichkeiten des Übereinkommens des Europarats über Cyberkriminalität im Internet ausschöpfen sollten. Klar ist, dass die Herstellung von illegalem Material mit pädophil-pornographischem Inhalt eine Straftat darstellt. Deshalb fände das Übereinkommen des Europarates auf solche Fälle uneingeschränkt Anwendung. 2-189 Der Präsident. – Anfrage Nr. 44 von Ioannis Marinos (H-0664/02): Betrifft: Einstufung von Terroristen als „politische Häftlinge“ Nach den jüngsten Verhaftungen von Terroristen in Griechenland haben die meisten Verhafteten zugegeben, der terroristischen Organisation „17. November“ anzugehören. Nichtsdestotrotz sind in den letzten Tagen von der griechischen Presse Informationen verbreitet worden, die von den Inhaftierten selbst oder ihren Anwälten stammen und denen zufolge einige dieser Inhaftierten beabsichtigen, ihr Geständnis mit dem Ziel abzuändern, in zehn bis zwölf Jahren freizukommen; dabei berufen sie sich darauf, dass sie „politische Häftlinge“ sind, und verweisen auf ähnliche Fälle in anderen europäischen Ländern, wie aus Presseartikeln und Analysen in Fernsehsendungen hervorgeht. Kann die Kommission mitteilen, ob es in den Demokratien der Europäischen Union Rechtsvorschriften für politische Häftlinge in diesen Ländern gibt, da bekannt ist, dass nach den jüngsten Änderungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften strenger gegen die Terroristen vorgegangen wird, selbst wenn man davon ausgeht, dass „edle“ ideologische Beweggründe für die von ihnen begangenen Morde und Diebstähle maßgeblich waren? 2-190 Vitorino, Kommission. – (EN) Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam. Sie werden in Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union anerkannt und finden ihren Niederschlag in der Charta der Grundrechte. Der Kommission sind daher keine rechtlichen Regelungen für politische Häftlinge in den Demokratien der Europäischen Union bekannt, da bereits der Begriff des politischen Häftlings, also eines Menschen, der aus politischen Gründen oder wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt oder inhaftiert wird, gegen die Gründungsprinzipien der Union verstoßen würde. Was die Auslieferung zwischen Mitgliedstaaten betrifft, so hat das gegenseitige Vertrauen in die einzelstaatlichen Rechtssysteme zu einer Änderung der Sonderregelung für politische Straftaten in Bezug auf terroristische Handlungen geführt. In Artikel 5 Absatz 1 des Übereinkommens von 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das das Europäische 74 Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 ergänzt, heißt es: „Für die Zwecke der Anwendung dieses Übereinkommens wird keine strafbare Handlung vom ersuchten Mitgliedstaat als politische strafbare Handlung, als eine mit einer solchen zusammenhängende strafbare Handlung oder als eine auf politischen Beweggründen beruhende Handlung angesehen.“ Diese Feststellung erstreckt sich auf die terroristischen Straftaten, die in Artikel 1 und 2 des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus von 1977 genannt werden, dem alle Mitgliedstaaten beigetreten sind. Der Rahmenbeschluss des Rates über den Europäischen Haftbefehl vom 13. Juni 2002, der die bisher geltende Auslieferungsregelung demnächst ablösen wird, ergänzt die Straftaten, die der Auslieferung gemäß einem europäischen Haftbefehl unterliegen um terroristische Handlungen, vorausgesetzt, die Straftat wird im ausstellenden Mitgliedstaat mit einer Haftstrafe von maximal drei Jahren geahndet. Der politische Charakter einer Straftat kann nicht als Grund für die Nichtausführung des Haftbefehls angegeben werden. Der Rahmenbeschluss des Rates zur Terrorismusbekämpfung vom 13. Juni 2002 sieht eine gemeinsame Definition für terroristische Straftaten vor. Schwere Straftaten gelten dann als terroristische Straftaten, wenn sie mit dem Ziel verübt werden, die Bevölkerung auf schwer wiegende Weise einzuschüchtern oder öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Nach dieser Definition ist eine Bezugnahme auf ideologische Motive weder für die Definition einer terroristischen Straftat noch für den Ausschluss einer solchen von Relevanz. 2-191 Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Vielen Dank, Herr Kommissar! Ich werde meinen Kollegen, der heute nicht hier sein kann, um mit Ihnen zu diskutieren, davon in Kenntnis setzen, dass es auch aus ideologischen Gründen, denn darauf will er hinaus, für keinerlei Straftat einen Sündenerlass gibt. 2-192 Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Terrorbekämpfung ist derzeit wohl das wichtigste Ziel in dieser Welt. Deshalb würde mich interessieren: Was plant die Kommission im Bereich des Justizsystems in Anbetracht dieser neuesten Entwicklungen? 2-193 Vitorino, Kommission. – (EN) Zunächst einmal denke ich, dass wir das, was wir seit dem 11. September 2001 erreicht haben, fortsetzen müssen, nämlich die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung sowie des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl in nationales Recht. 22/10/2002 Zweitens möchte ich die Rolle der polizeilichen Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen zu terroristischen Aktivitäten zwischen den Geheimdiensten hervorheben, die vor allem durch die Antiterror-Einheit von Europol und ein Spezialteam von Antiterror-Richtern bei Eurojust ermöglicht werden. Neue Initiativen leiten sich insbesondere aus den laufenden Verhandlungen mit den USA über ein Rechtshilfeabkommen, das auch die Auslieferung vorsieht, sowie dem Abschluss einer Vereinbarung über den Austausch von Informationen zwischen Europol und den Strafverfolgungsbehörden der USA ab. Was Gesetzgebungsinitiativen für das Jahr 2003 betrifft, so steht die Finanzierung des Terrorismus im Vordergrund. Für die Bekanntgabe konkreter Initiativen, die wir dem Parlament und dem Rat im nächsten Jahr vorlegen werden, ist es jedoch noch etwas zu früh. 2-194 Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar. Bis 19.30 Uhr werden wir weiter alle Anfragen der Reihe nach behandeln. Anfragen an Herrn Byrne 2-195 Der Präsident. – Anfrage Nr. 45 von Richard Corbett (H-0613/02): Betrifft: Viehmärkte Ist die Kommission angesichts der wachsenden Besorgnis in der Öffentlichkeit über die Behandlung von Tieren auf Viehmärkten und in Schlachthöfen nun bereit, eine Richtlinie zur Festlegung von Mindeststandards für den Tierschutz auf Viehmärkten vorzuschlagen? 2-196 Byrne, Kommission. – (EN) Wie der Abgeordnete ganz richtig bemerkt, wächst die Sorge in Bezug auf die Behandlung von Tieren auf Viehmärkten. Die Kommission beabsichtigt, diesen Bereich in ihren Vorschlägen für neue Regelungen über den Schutz der Tiere während des Transports, die sie bis Jahresende vorlegen wird, zu berücksichtigen. Die bisher gewonnenen praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse dürften der Kommission dabei helfen. Der Kommission geht es insbesondere darum, dass die Mitgliedstaaten Tierschutzregelungen als festen Bestandteil der Durchführung von Viehmärkten durchsetzen. Die auf einigen Märkten festgestellte grausame Behandlung der Tiere oder deren Vernachlässigung sind auf die Ignoranz der Betreiber und ungenügende Aufsicht seitens der zuständigen Behörden zurückzuführen. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass das Personal im Umgang mit Tieren auf Viehmärkten geschult werden sollte. Nach Ansicht der Kommission sind zudem in erster Linie die Betreiber der Märkte für die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen verantwortlich. Sie sollten in der gleichen Weise für die Einhaltung der 22/10/2002 Tierschutzbestimmungen verantwortlich gemacht werden, in der sie es bereits für die Regelungen zur Tiergesundheit sind. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass für die operative Durchsetzung die Mitgliedstaaten verantwortlich sind. Im Rahmen der geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen sind bereits erhebliche Verbesserungen möglich. Es ist nicht Aufgabe der Kommission, die Durchführung von Viehmärkten zu überwachen, sondern zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten die entsprechenden EU-Regelungen einhalten. 2-197 Corbett (PSE). – (EN) Ich möchte dem Kommissar für diese Antwort danken und ihn bitten, bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlagen zu prüfen, ob es nicht sinnvoll wäre, Viehmärkte schrittweise gänzlich abzuschaffen. Soweit ich weiß, gibt es sie in einigen Ländern schon fast nicht mehr. Das ist schließlich nicht nur eine Frage des Tierschutzes, sondern auch eine Frage der Verbreitung von Krankheiten. Vielleicht stellen derartige Märkte im modernen Zeitalter nicht mehr die geeignetste Form des Handels mit Tieren dar. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass sie erhalten werden müssen, dann sollten sie ordnungsgemäß reguliert werden. Ich begrüße die Ausführungen des Kommissars, aber ist er nicht auch der Meinung, das entsprechende Bestimmungen nicht nur für den Transport von Tieren gelten sollten, der in gewisser Weise bereits durch die geltende Richtlinie geregelt wird, sondern auch für den Schutz aller Tiere, die derartige Viehmärkte durchlaufen? 2-198 Byrne, Kommission. – (EN) Was den ersten Teil Ihrer Zusatzfrage bezüglich der schrittweisen Abschaffung von Viehmärkten betrifft, so ist zu sagen, dass Viehmärkte für einige Nutztiere ein notwendiges Verkaufsinstrument darstellen. Die Vermarktung und der Verkauf von Tieren auf dem Viehmarkt basiert auf langjährigen Traditionen, welche auf historische und sozioökonomische Gründe zurückgehen, die man mit einem Verbot nicht einfach wegwischen kann. Richtig ist jedoch, dass wir dieses Problem in Verbindung mit den Regelungen zum Tiertransport prüfen, an denen wir im Moment arbeiten. Ich teile Ihre Ansicht, dass dieses Problem nicht nur für Tiere während des Transports von Bedeutung ist, sondern für alle Tiere. Dennoch prüfen wir diese Problematik im Rahmen der genannten Rechtsvorschriften. Wie ich eben sagte, muss gewährleistet werden, dass die entsprechenden Arbeitskräfte im ordnungsgemäßen Umgang mit Tieren geschult werden müssen, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit dem Tiertransport, sondern ganz allgemein. Das ist eine der Zielsetzungen, die die derzeit von uns erarbeitete Regelung verfolgen wird. 2-199 Der Präsident. – Anfrage Nr. 46 von Philip BushillMatthews (H-0633/02): 75 Betrifft: Lebensmittelsicherheit Kann die Kommission mitteilen, welche Sofortmaßnahmen sie zu treffen gedenkt und wie damit das immer wieder auftretende Problem der Nichtentfernung von Rückenmark bei Fleisch, das in Schlachthöfen in der Bundesrepublik Deutschland und in Frankreich behandelt wird, effizient gelöst wird? 2-200 Byrne, Kommission. – (EN) Die Kommission misst der ordnungsgemäßen Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial große Bedeutung bei, da dies eine der wichtigsten Möglichkeiten ist, die Gesundheit der Verbraucher vor den mit BSE verbundenen Risiken zu schützen. Die genannten Fälle stellen nicht nur eine inakzeptable Gefährdung der Gesundheit dar, sondern untergraben auch das Vertrauen der Verbraucher in die Wirksamkeit der Gemeinschaftsmaßnahmen im Kampf gegen BSE. Laut Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung bestimmter TSE ist das spezifizierte Risikomaterial im Schlachthof oder im Falle der Wirbelsäule von Rindern im Zerlegungsbetrieb zu entfernen. Schlachtkörper, hälften oder -viertel, die außer der Wirbelsäule kein spezifiziertes Risikomaterial enthalten, können in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden. Im letztgenannten Fall sollte die Wirbelsäule im Zerlegungsbetrieb im Bestimmungsmitgliedstaat entfernt werden. Mängel bezüglich der ordnungsgemäßen Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial, insbesondere von Rückenmark, wurden bei Schlachtkörpern festgestellt, die aus folgenden Mitgliedstaaten stammten: Deutschland, Spanien, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Österreich, Belgien, Dänemark, Irland und Italien. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten mehrfach auf die Bedeutung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Bestimmung zur Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial hingewiesen. In Wiederholungsfällen hat die Kommission strenge Maßnahmen wie die zeitweilige Sperrung der Lizenz des verantwortlichen Betriebs oder die Ergreifung von Korrekturmaßnahmen angeregt. Die Kommission hat um Informationen über entsprechende Korrekturmaßnahmen gebeten. Bei anschließenden Inspektionen in Bezug auf BSE und Probleme in Verbindung mit BSE, die das Lebensmittelund Veterinäramt in den Mitgliedstaaten durchgeführt hat, wurde festgestellt, dass die Entfernung von SRM im Wesentlichen zur Zufriedenheit erfolgt, wobei die ermittelten geringfügigen Mängel auf technische oder operationelle Probleme zurückzuführen sind. Die Kommission finanziert zudem ein Forschungsprojekt, um alternative und effektivere Methoden zur Entfernung des Rückenmarks zu finden. Das Projekt steht kurz vor seinem Abschluss. 76 22/10/2002 Die Kommission verfolgt die Situation sehr aufmerksam und wird alle Mitgliedstaaten erforderlichenfalls an ihre Pflicht zur Entfernung des Rückenmarks bei über 12 Monate alten Rindern erinnern. Die Durchführung der von den Mitgliedstaaten angekündigten Korrekturmaßnahmen zur Abstellung der Mängel wird vom Lebensmittel- und Veterinäramt kontrolliert werden. wirksam, dass sie die betroffenen Betriebe veranlassen, ihre Qualität zu verbessern. Letztlich besteht immer die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, aber unter den gegebenen Umständen erscheint mir ein solches Vorgehen angesichts der Zeit, die bis zur eigentlichen Verhandlung vergeht, nicht die wirksamste Methode zur Durchsetzung der geltenden Vorschriften zu sein. Zu beachten ist abschließend, dass die Wirbelsäule bei Schlachtkörpern von mehr als 12 Monate alten Rindern in allen Mitgliedstaaten außer Portugal und dem Vereinigten Königreich als spezifiziertes Risikomaterial definiert wird. In der Wirbelsäule verbliebene Rückenmarksreste sollten daher im Bestimmungsland bereits automatisch entfernt worden sein, bevor das Fleisch zum Verbraucher gelangt. Wie Sie möglicherweise wissen, arbeite ich derzeit an einem Rechtsakt über Lebensund Futtermittelkontrollen, der die Verhängung von Geldstrafen bei Verstößen gegen diese Regelungen vorsieht. Ich hoffe, der Kommission demnächst einen entsprechenden Vorschlag vorlegen zu können, der, sollte er angenommen werden, veröffentlicht und dem Parlament zur Diskussion vorgelegt werden wird. 2-201 2-203 Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Ich nehme Ihre Ausführungen mit Interesse zur Kenntnis, Herr Kommissar, und freue mich sehr, dass die Kommission diese Problematik ernst nimmt, aber soweit ich das verstanden habe, scheint Ihre Aufgabe darin zu bestehen, die Mitgliedstaaten an ihre Pflichten zu erinnern, strenge Maßnahmen anzuregen und dann um Informationen zu bitten. Bei allem Respekt, meinen Sie denn, dass das ausreicht oder dass die Öffentlichkeit damit zufrieden sein wird? Schließlich treten diese Probleme immer wieder auf. Der Präsident. – Anfrage Nr. 47 von Mary Elizabeth Banotti (H-0639/02): Seit ich diese Frage gestellt habe, wurde in den letzten Wochen im Vereinigten Königreich ein weiterer Fall der Verletzung dieser Bestimmungen durch Deutschland bekannt. Dabei handelte es sich bereits um die 13. Lieferung von Fleisch, das verbotenes Rückenmark enthielt. Kann die Kommission wirklich nichts anderes tun, als zu erinnern und zu ersuchen? Wenn nicht, sollte sie nicht in der Lage sein, mehr zu tun? Wie lange will sie noch ersuchen und erinnern, bevor wirklich etwas getan wird? 2-202 Byrne, Kommission. – (EN) Das Problem wird sehr genau überwacht, und ausgehend von den vorläufigen Ergebnissen für 2002 haben die in den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zu einer Verringerung der Anzahl der Verstöße in Bezug auf Rückenmarksreste geführt. Natürlich wird die Kommission die Lage auch weiterhin aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls auftretende Probleme dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit melden, um die Bedeutung der ordnungsgemäßen Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial, also Rückenmark, im Schlachthof zu unterstreichen und strenge Korrekturmaßnahmen zu fordern. Ich habe in dieser Sache Gespräche mit den zuständigen Ministern in einer Reihe von Mitgliedstaaten mit dem Ergebnis geführt, dass in zwei Mitgliedstaaten die Lizenzen für bestimmte Schlachthöfe zeitweilig gesperrt wurden. Dies sind strenge Sanktionen, um die die Kommission ersuchen kann und die ja auch verhängt wurden. Diese Sanktionen sind meines Erachtens so Betrifft: Diabetes Schätzungen zufolge wird es bis 2010 in der EU 30 Millionen Diabetiker geben. Was unternimmt die Kommission derzeit gegen diese katastrophale Zunahme des Diabetes, und schlägt die Kommission hierzu irgendwelche Forschungsmaßnahmen oder Aufklärungskampagnen vor? 2-204 Byrne, Kommission. – (EN) Die Kommission räumt ein, dass es sich bei Diabetes um eine chronische Krankheit handelt, die eine beträchtliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit der Gemeinschaft darstellt. Ihre Ursachen stehen in enger Verbindung zu den für die Gesundheit bestimmenden Faktoren Ernährung, Fettsucht und körperliche Aktivität. Zwischen diesen Faktoren besteht eindeutig eine Wechselwirkung, und die Konzentration auf jeweils nur eine von ihnen ist wenig Erfolg versprechend. Der Vertrag stellt fest, dass die Gemeinschaft die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang wahrt, und schränkt die Zuständigkeit der Gemeinschaft auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit ein. In Bezug auf Diabetes konzentriert sich die Kommission daher darauf, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch Programme im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu fördern. Im Rahmen dieser Programme hat die Kommission die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen in Bezug auf die bestimmenden Faktoren für den Typ-2-Diabetes, also Ernährung, Übergewicht und körperliche Aktivität, angeregt. Im Mittelpunkt des neuen Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das am 1. Januar 2003 in Kraft tritt, steht die Erfassung von Daten zu Schlüsselindikatoren wie die ernährungsbedingte Mortalität und Morbidität. Einen weiteren Schwerpunkt wird die Erarbeitung gemeinsamer Strategien zu 22/10/2002 gesundheitsbestimmenden bilden. 77 Faktoren wie Ernährung Die existierenden Programme zur Gesundheitsförderung und -kontrolle sowie zur Krebsbekämpfung haben zur Unterstützung einer Vielzahl von Initiativen in den Bereichen Ernährung, Fettsucht und körperliche Aktivität beigetragen. Dazu zählt die Unterstützung von Konferenzen wie der im Rahmen des französischen und des dänischen Ratsvorsitzes durchgeführten Veranstaltungen zu den Themen Ernährung und Fettsucht. Der Eurodiet-Bericht kann inzwischen auf der Website der Kommission eingesehen werden und ist damit einer breiten internationalen Leserschaft zugänglich. Die Prospektive Studie über Ernährung und Krebs (EPIC), die im Rahmen des Krebsprogramms finanziert und von der Internationalen Agentur für Krebsforschung in Lyon durchgeführt wird, ist eine weitere wichtige Initiative, die den Zusammenhang zwischen Ernährung und Krankheit untersucht. Das durch das Programm zur Gesundheitsförderung „Sli na slàinte“ (Weg zur Gesundheit) unterstützte Projekt ist eine Initiative zur Förderung der körperlichen Aktivität als vorbeugende Maßnahme. All diese Maßnahmen kommen der Diabetes-Prophylaxe zugute. Wir werden in Kürze einen Statusbericht über die Rolle der Ernährung in allen Politikbereichen der Kommission, nicht nur dem Bereich der öffentlichen Gesundheit, vorlegen und veröffentlichen. Ausgehend von den in Artikel 152 EGV gesetzten Grenzen hat die Kommission nicht die Absicht, einen speziellen Plan mit Schwerpunkt Diabetes aufzustellen. Stattdessen soll mit der im Rahmen des neuen Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit verfolgten Strategie anstatt der althergebrachten Methode, bei der jede Krankheit mit einem eigenen Programm bedacht wurde, ein komplementärer und horizontaler Ansatz bei der Prophylaxe verfolgt werden. Das neue Programm ist strategieorientiert und propagiert gesundheitspolitische und praktische Maßnahmen in Bezug auf die gesundheitsbestimmenden Faktoren, die weit verbreitete Krankheiten wie Typ-2-Diabetes beeinflussen. Die Kommission hat die Diabetesforschung in der Vergangenheit durch ihre Forschungsrahmenprogramme unterstützt. Mittel in beträchtlichem Umfang wurden für die Unterstützung dieser Forschungsmaßnahmen bereitgestellt. Im Fünften Rahmenprogramm beschäftigte sich das spezifische Programm „Lebensqualität und Management lebender Ressourcen“ u. a. auch mit der Diabetes-Problematik. Insgesamt wurden mehr als 18 Millionen Euro bereitgestellt. Die Diabetesforschung wird auch im bevorstehenden Sechsten Rahmenprogramm im Rahmen der ersten thematischen Priorität „Lebenswissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit“ eine Schwerpunktaufgabe darstellen. Die Vergabe der Forschungsmittel wird wettbewerbsorientiert auf der Grundlage eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen erfolgen. Informationen werden beispielsweise auf der Forschungs-Website der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich zur Unterstützung von Forschungsprojekten wird das Sechste Rahmenprogramm Mittel für Forschungsstipendien sowie für die Vernetzung von nationalen DiabetesForschungsaktivitäten im Rahmen des spezifischen Programms „Integration und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ zur Verfügung stellen. Abschließend sei noch erwähnt, dass für die speziellen Ernährungserfordernisse von Diabetikern bestimmte Lebensmittel derzeit den Anforderungen der Richtlinie 89/398 des Rates über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, entsprechen müssen. Die Kommission beabsichtigt, Parlament und Rat einen Bericht vorzulegen, der sich damit beschäftigen wird, ob bestimmte, die Ernährung von Diabetikern betreffende Vorschriften erstrebenswert sind. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um dem WeltDiabetestag am 14. November einen erfolgreichen Verlauf zu wünschen. Ich hoffe, dass ich Gelegenheit haben werde, mich der am 19. November hier in Straßburg anlaufenden Aufklärungskampagne, in deren Rahmen auch Diabetes-Tests durchgeführt werden, anzuschließen. 2-205 Banotti (PPE-DE). – (EN) Herr Kommissar, das war eine sehr lange und recht fachspezifische Antwort. Ich möchte eine Reihe von Problemen ansprechen. Die Fachleute sind sich dahingehend einig, dass es keine Spezialnahrung für Diabetiker geben sollte. Die beste Nahrung für Diabetiker und Menschen mit Diabetesrisiko sind hochwertige, einfache, frische und unverarbeitete Lebensmittel. Diabetes wurde erst nach erheblichen Problemen in das Sechste Rahmenprogramm aufgenommen. Ich hoffe, dass Sie sich zum gegebenen Zeitpunkt dafür einsetzen werden, dass die Einrichtung eines Lehrstuhls für die Pflege von Diabetikern an einer der Gemeinschaftsuniversitäten prioritär gefördert wird. Dabei sind bis zu einem gewissen Grade die Kosten zu berücksichtigen, die den Gesundheitsdiensten in der Gemeinschaft durch eine Erkrankung entstehen, von der, wie ich in meiner Frage erwähnte, bis 2010 schätzungsweise 30 Millionen Menschen betroffen sein werden. Angesichts einer solchen Entwicklung wüsste ich gern, ob die Kommission gedenkt, einen vorausschauenderen Weg einzuschlagen. 2-206 Byrne, Kommission. – (EN) Es stimmt natürlich, dass die Kosten für die Gesundheitsfürsorge in den Mitgliedstaaten mit jedem Tag und mit jedem Jahr weiter ansteigen. Tatsache ist, dass das öffentliche 78 Gesundheitswesen wie auch einige Regierungen verstärkt in die Krankheitsprophylaxe und die Propagierung einer gesunden Lebensweise investieren. In der Vergangenheit stand nur allzu oft die Aufwendung hoher Summen für die medizinische Versorgung im Vordergrund. Wenn es zu der von Ihnen in Ihrer Frage angesprochenen Änderung kommt, dann wird sich das nachhaltig auf die Diabetes-Problematik, um die es in Ihrer Frage vorrangig geht, aber auch auf andere Erkrankungen auswirken. Ich bin der festen Überzeugung, dass das aus drei Programmteilen bestehende Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das im Januar 2003 anlaufen wird, bereits im ersten Programmteil wertvolle Informationen und Daten erbringen wird. Im Programmteil zu den gesundheitsbestimmenden Faktoren werden wir den gesunden Lebensstil und die ausgewogene Ernährung, die Sie in Ihrer Zusatzfrage erwähnten, propagieren können. Ich untersuche derzeit die Wechselbeziehungen beispielsweise zwischen Krankheiten wie Fettsucht und Lebensmitteln, und ich hoffe, Ihnen bis Jahresende entsprechende Ergebnisse vorlegen zu können. 2-207 Atkins (PPE-DE). – (EN) Als Vater einer zuckerkranken Tochter kann ich den Appell der verehrten Abgeordneten an die Kommission unterstützen. Vor allem beglückwünsche ich sie zu der Tatkraft, mit der sie und Herr Bovis das Parlament auf dieses Problem aufmerksam machen. Aufgrund der wachsenden Zahl derjenigen, die an dieser Krankheit leiden, sind die Auskünfte zu den verschiedenen Behandlungsformen oft widersprüchlich. Dennoch hören wir fast täglich von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, sowohl was die palliative als auch was die chirurgische Behandlung betrifft. Ist der Kommissar nicht auch der Ansicht, dass wir in der Lage sein sollten, den Bürgern der Europäischen Union eine klare Vorstellung von den Fortschritten der Forschung zu vermitteln? Die Kommission und die Europäische Union sollten maßgeblich dazu beitragen, dass Informationen darüber, wie die Krankheit zu behandeln und vor allem zu vermeiden ist, mit der Zunahme der DiabetesErkrankungen Schritt halten sollten. 22/10/2002 Ernährungswissenschaften vergessen, das vom Gesundheitsprogramm gefördert wird. Das beantwortet die vorhergehende Frage von Frau Banotti, auf die ich nicht eingegangen bin. 2-209 Arvidsson (PPE-DE). (SV) Typ-II-Diabetes ist eine Wohlstandskrankheit. Meiner persönlichen Auffassung nach kann man in diesem Bereich die besten Ergebnisse durch Anwendung des Subsidiaritätsprinzips erreichen, indem man die Menschen dazu bringt, ihre Essgewohnheiten zu ändern und mehr Sport zu treiben, was ja die beiden grundlegenden Voraussetzungen sind. Die EU ihrerseits könnte diese Arbeit durch umfassende Bevölkerungsstudien unterstützen, die wir in der Zukunft brauchen werden, damit wir dieses Problem konstruktiver angehen können. Langfristige Studien unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in verschiedenen europäischen Ländern wären ein guter Beitrag der Europäischen Union dazu. 2-210 Byrne, Kommission. – (EN) Da kann ich nur wiederholen, was ich in Beantwortung der vorhergehenden Fragen gesagt habe, dass nämlich diesbezüglich bereits sehr viel unternommen wurde und sich zahlreiche weitere Maßnahmen in Vorbereitung befinden. Ich erwähnte bereits, dass ich mich derzeit mit der Wechselwirkung zwischen der Ernährung und beispielsweise der Fettsucht sowie mit dem Gesundsein im Allgemeinen beschäftige. Ich denke, dass spürbare Fortschritte zu verzeichnen sein werden, sobald das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit angelaufen ist. Die Erwartungen in den Mitgliedstaaten sind hoch, und ich glaube, dass wir auf eine beträchtliche Unterstützung seitens der Gesundheitsminister der Mitgliedstaaten zählen können. 2-211 Banotti (PPE-DE). – (EN) Ich möchte dem Kommissar lediglich mitteilen, dass ich nicht den zum Magister führenden Studiengang der Ernährungswissenschaften meinte. Mir ging es um den Lehrstuhl für die Ausbildung von Spezialpflegepersonal für Diabetiker, für den der Kommission ein Antrag vorliegt. Das wollte ich nur klarstellen. 2-212 2-208 Byrne, Kommission. – (EN) Ich verweise nochmals auf den ersten Programmteil des am 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Programms im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Die dabei erfassten Informationen und bereitgestellten Daten werden maßgeblich zur Erarbeitung von Lösungen und zur Verbreitung wertvoller Informationen nicht nur in der Kommission und den anderen Institutionen der Europäischen Union, sondern natürlich auch in den Mitgliedstaaten beitragen. Bei dem, was ich vorhin über die verschiedenen Programme, Maßnahmen und Investitionen auf diesem Gebiet sagte, habe ich ein Projekt zur Einrichtung eines zum Magisterabschluss führenden Ausbildungsgangs der Der Präsident. – Da sie dasselbe Thema betreffen, behandeln wir die Anfragen 48 und 49 gemeinsam. Anfrage Nr. 48 von Marit Paulsen (H-0660/02): Betrifft: Salmonellen und Fleischzubereitungen In Schweden wurde am 12. November 2001 die Verpflichtung zur obligatorischen Selbstkontrolle von Salmonellen bei Fleischzubereitungen, die aus anderen EU-Ländern nach Schweden eingeführt werden, aufgehoben. Diese Aufhebung erfolgte, nachdem die Europäische Kommission dem schwedischen Lebensmittelamt mitgeteilt hatte, dass Fleischzubereitungen wie etwa mariniertes Huhn nicht unter die Salmonellengarantien fallen, die Schweden vor seinem Beitritt zur EU ausgehandelt hatte. Im Jahre 2002 untersuchte das schwedische Lebensmittelamt gemeinsam mit fünf Gemeinden aus anderen EU-Ländern eingeführte 22/10/2002 Fleischzubereitungen auf Salmonellen. Aus den bislang vorliegenden Ergebnissen geht hervor, dass etwa ein Drittel der entnommenen Proben tatsächlich salmonellenhaltig sind. Beabsichtigt die Kommission wirklich, auf eine Verschlimmerung der Lage bei der Verbreitung von Salmonellen in jenen Gebieten der EU hinzuarbeiten, die bislang noch kaum davon betroffen sind, während gleichzeitig an der Ausarbeitung einer Verordnung gearbeitet wird, mit der eine ähnliche Situation in der gesamten Union herbeigeführt werden soll? Anfrage Nr. 49 von Jonas Sjöstedt (H-0669/02): Betrifft: Salmonellen in mariniertem Fleisch Das schwedische Lebensmittelamt hat gemeinsam mit fünf schwedischen Gemeinden etwa 40 Proben bei eingeführten Fleischzubereitungen entnommen, wobei in etwa einem Drittel der entnommenen Proben Salmonellen nachgewiesen wurden. Zu den meisten Kritiken gaben Erzeugnisse auf der Grundlage von Hühnerfleisch Anlass. Im November 2001 beschloss die Kommission, dass die Bestimmungen über die obligatorische Kontrolle von Salmonellen nicht auf Fleischzubereitungen Anwendung finden. Für Fleischzubereitungen, die aus Drittländern eingeführt werden, gelten dagegen die schwedischen Bestimmungen. 79 nicht um wärmebehandelte Erzeugnisse. Uns ist bekannt, dass Salmonellen in derartigen Produkten abgetötet werden und für ein Auftreten darin eine Neukontaminierung erforderlich wäre. Aber hier geht es darum, dass es jedem erlaubt ist, ein Hühnchen in eine Tüte mit einigen Gramm Salz zu stecken und zu behaupten, es handele sich um eine Fleischzubereitung. Das ist das Hauptproblem. Es ist etwas absurd, dass ich Berichterstatterin des Parlaments bezüglich einer Verordnung bin, die eine Salmonellenkontrolle in der gesamten Union schaffen soll, die in etwa der entspricht, die in den skandinavischen Ländern gegenwärtig angewendet wird. Da ist es doch etwas verwunderlich, dass ein schneller Beschluss über eine Salmonellengarantie für nicht wärmebehandelte Fleischzubereitungen nicht gefasst werden kann. Wenn wir eine Salmonellenkontrolle in ganz Europa erreichen wollen, müssen sich die salmonellenfreien Gebiete, unabhängig davon, welche das sind, schützen können, bis die anderen zu ihnen aufgeschlossen haben. 2-215 Die in Schweden durchgeführten Kontrollen haben gezeigt, dass auch Fleischzubereitungen unter die obligatorische Salmonellenkontrolle fallen müssen, damit die Garantie in Bezug auf Salmonellen auch wirklich im Land greifen kann. Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission vorzusehen, um zu gewährleisten, dass Fleischzubereitungen so rasch wie möglich unter die obligatorische Salmonellenkontrolle fallen, bevor sie nach Schweden exportiert werden? 2-213 Byrne, Kommission. – (EN) Ich bin besorgt über das häufige Auftreten von Salmonellen in Fleischzubereitungen, die nach Schweden eingeführt werden, sowie über Ihre Bedenken, dies könnte den Salmonellenstatus von Schweden beeinträchtigen. Wie Sie wissen, wurden Schweden und Finnland im Rahmen ihres Beitritts zur Europäischen Union zusätzliche Salmonellengarantien gewährt. Diese zusätzlichen Garantien erstrecken sich auf die Einfuhr von bestimmten lebenden Tieren, Eiern, Frischfisch und Hackfleisch nach Finnland und Schweden. Sie schlagen vor, dass die Kommission die zusätzlichen Salmonellengarantien auf Fleischzubereitungen ausdehnt. Das ist nur über eine Änderung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu Fleischzubereitungen möglich. Die Richtlinie über Hackfleisch und Fleischzubereitungen schreibt jedoch bereits salmonellenrelevante Kriterien für Fleischzubereitungen vor, die von sämtlichen in der Gemeinschaft hergestellten Fleischzubereitungen einzuhalten sind. 2-214 Paulsen (ELDR). (SV) Es ist gut, dass Sie, Herr Byrne, besorgt sind über das häufige Vorkommen von Salmonellen in nach Schweden eingeführten Fleischzubereitungen. Wir wissen jetzt, dass es sich hier um ein Versäumnis bei unseren Beitrittsverhandlungen handelt. Bei der jetzigen Diskussion geht es nämlich Byrne, Kommission. – (EN) Die Ausweitung der zusätzlichen Salmonellengarantien auf Hackfleisch wurde von der Kommission nicht vorgeschlagen. Die Begründung, weshalb sich die zusätzlichen Garantien nicht auf Fleischzubereitungen erstrecken sollten, die Existenz des Salmonellenkriteriums, gilt auch für Hackfleisch. Dabei ist jedoch anzumerken, dass es möglicherweise einfacher ist, Salmonellen in Fleischzubereitungen zu kontrollieren als in Hackfleisch. Deshalb ist das Salmonellenkriterium für Fleischzubereitungen auch wirksamer als für Hackfleisch. Dies wiederum würde die Anwendung zusätzlicher Garantien für Hackfleisch, jedoch nicht für Fleischzubereitungen rechtfertigen. Ich bin sicher, Frau Paulsen weiß um den Rechtsakt, mit dem sich der Rat im Moment beschäftigt und der auf der letzten Tagung des Rates „Landwirtschaft“ diskutiert worden war. Die Diskussion geriet etwas ins Stocken, und nun soll sich der nächste Rat „Landwirtschaft“ erneut mit dieser Thematik beschäftigen. Dabei wird auch das genannte Problem zur Sprache kommen. Man wird sich generell mit Fleischzubereitungen beschäftigen, allerdings nicht nur im Hinblick auf Schweden und Finnland. Uns geht es um eine Verbesserung der Bedingungen für die EU insgesamt, und das wird auch in diesem Rechtsakt deutlich, den der Rat „Landwirtschaft“ im Dezember hoffentlich beschließen wird. 2-216 Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Ich möchte Ihnen für die Antwort danken, die wir bisher erhalten haben. Wie Sie sicherlich wissen, hat Schweden lange Jahre erhebliche Anstrengungen und finanzielle Mittel investiert, um das Land salmonellenfrei zu machen. Wenn nun, wie das gegenwärtig geschieht, Salmonellen aus anderen Mitgliedstaaten in unser Land gelangen, besteht die Gefahr, dass diese ganze Arbeit zunichte gemacht wird. 80 Wie Sie ganz richtig betont haben, gibt es Vorschriften für die Fleischzubereitungen, über die wir hier sprechen. Wenn aber ein Drittel der kontrollierten Zubereitungen salmonellenhaltig sind, liegt das Problem darin, dass diese Vorschriften offensichtlich nicht eingehalten werden. Ist es da nicht angemessen, dass Schweden, solange die Union die Einhaltung der Vorschriften nicht garantieren kann, für Fleischzubereitungen die gleiche Art der Salmonellenkontrolle wie für andere Produktsorten anwendet, um eine Verbreitung dieser Infektion zu verhindern? 2-217 Byrne, Kommission. – (EN) Wie ich bereits sagte, ist sich die Kommission der von Salmonellen ausgehenden Gefahren wohl bewusst. So sterben jährlich etwa 200 Menschen in der Europäischen Union an einer Salmonellenvergiftung. Ausgehend davon, beabsichtige ich, die Vorschriften für Probenahmen zu verbessern und die Höchstgrenzen für den Salmonellengehalt in Fleischzubereitungen zu senken. Das dürfte gemeinschaftsweit zu einer Reduzierung der Verseuchung von Fleischzubereitungen mit Salmonellen beitragen. Zudem dürften die kontinuierlichen Revisionen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelhygiene sowie, wie bereits erwähnt, zu den Zoonosen eine Verschärfung der Salmonellenkontrollen entlang der gesamten Nahrungskette von Erzeuger zum Verbraucher bewirken. Dies wird sich natürlich positiv auf die Lage in Bezug auf die Salmonellenverseuchung von Lebensmitteln in der gesamten Europäischen Union und nicht nur in einzelnen Mitgliedstaaten auswirken. 2-218 Der Präsident. – Anfrage Nr. 50 von Joachim Wuermeling (H-0673/02): Betrifft: Exportverbot für Zigaretten – WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle Europäisches Parlament und Rat haben im letzten Jahr die Richtlinie 2001/37/EG4, die ein Exportverbot für starke Zigaretten enthält, verabschiedet. Das Verbot wurde aber bis zum 1. Januar 2007 aufgeschoben, um in der Zwischenzeit ein weltweites Abkommen über Höchstwerte bei Nikotin und Kondensat abzuschließen. Wie weit sind die Verhandlungen der WHO in diesem Punkt bislang gediehen? Ist mit harmonisierten Standards bis zum Jahr 2007 zu rechnen? Beabsichtigt die Kommission, einen Verzicht auf das Exportverbot vorzuschlagen, wenn eine globale Regelung scheitert? 22/10/2002 Vertragsparteien nahe, die von der Konferenz der Vertragsparteien empfohlenen Normen anzunehmen und umzusetzen, einschließlich der Normen und bewährten Praktiken für das Testen und Messen der in diesen Produkten enthaltenen Stoffe und ihrer Emissionen. Die endgültige Fassung der Konvention wird für März 2003 erwartet. Sollte diese Position Eingang in die endgültige Fassung der Rahmenkonvention finden, wäre es auch angesichts des für die Einrichtung der Konferenz der Vertragsparteien vorgesehenen Zeitplans durchaus möglich, dass bis 2007 derartige Empfehlungen erarbeitet werden könnten. Nach Ansicht der Kommission stellen die Annahme gemeinsamer Normen für die Regelung der in Tabakprodukten enthaltenen Stoffe und ihrer Emissionen sowie die Annahme gemeinsamer Regeln für Messverfahren wesentliche Maßnahmen dar, die von allen Vertragsparteien der Konvention ergriffen werden sollten. Die von der Konferenz der Vertragsparteien gegebenen Empfehlungen können ein sehr wichtiges Instrument für die Harmonisierung der Normen darstellen und sollten von den Vertragsparteien daher sorgfältig geprüft werden. Da eine solche Harmonisierung jedoch zu einer Senkung des Niveaus des öffentlichen Gesundheitsschutzes führen könnte, vertritt die Gemeinschaft den Standpunkt, dass derartige Empfehlungen nicht verbindlich sein sollten. Das heißt, ihre Annahme sollte dem Ermessen der Vertragsparteien überlassen bleiben. Das würde den Vertragsparteien wie beispielsweise der Gemeinschaft gestatten, ihre strengen Vorschriften in diesem Bereich aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Wuermeling darauf aufmerksam machen, dass den Verhandlungsrichtlinien des Rates zufolge die Verhandlungen darauf abzielen müssen, die bestehenden Gemeinschaftsvorschriften den operativen Bestimmungen der Rahmenkonvention zugrunde zu legen. Was den letzten Teil von Herrn Wuermelings Frage betrifft, so ist zu sagen, dass die Kommission fest vom Erfolg der Verhandlungen zu einer Rahmenkonvention überzeugt ist. Sie tut alles, um zu gewährleisten, dass ein effizientes Instrument vereinbart wird, das den Tabakkonsum möglichst nachhaltig beeinflusst. Sollten die Verhandlungen jedoch wider Erwarten scheitern, so wäre das für die Kommission kein Grund, Veränderungen für die Richtlinie 2001/37 über ein Exportverbot vorzuschlagen. 2-219 Byrne, Kommission. – (EN) Das zwischenstaatliche Verhandlungsgremium für die WHORahmenkonvention zur Tabakkontrolle führt derzeit seine fünfte Sitzung in Genf durch. Was die Regelung zu den Höchstwerten bei Tabakerzeugnissen angeht, so legt der vom Vorsitz zur Diskussion freigegebene Text keine einheitlichen Normen fest, sondern legt den 4 ABl. L 194 vom 18.7.2001, S. 26. 2-220 Lechner (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich will mich zunächst sehr herzlich für die Information bedanken und den Kollegen Wuermeling entschuldigen, der ganz kurzfristig zu einer wichtigen Sitzung nach Berlin musste. Ich möchte dann zwei kurze Fragen anschließen, die der Kommissar vielleicht zusammen kurz beantworten kann. 22/10/2002 Könnte es nicht sein, dass es unter Umständen die Verhandlungsposition bei den Verhandlungen der Kommission verbessert, wenn sie es sich vorbehält, die Richtlinie, die das Exportverbot anbelangt, in den Verhandlungen gegebenenfalls zu ändern, weil sie ihrerseits auf die anderen Länder Druck ausüben kann, einer solchen Empfehlung zu folgen? Zweitens: Rechnen Sie bei einem Scheitern der Verhandlungen mit Produktionsverlagerungen größeren Ausmaßes aus dem europäischen Raum in Drittstaaten? Ist der Kommission bekannt, oder liegen ihr Schätzungen vor, wie viele Arbeitsplätze in der Europäischen Union dadurch wegfallen könnten? 2-221 Byrne, Kommission. – (EN) Die Verhandlungsposition der Kommission sieht so aus, dass wir das bestmögliche Ergebnis für die öffentliche Gesundheit erzielen wollen. Diesem Ziel muss sich alles andere unterordnen. Davon werden meine Mitarbeiter und ich uns bei den Verhandlungen im Namen der EU in allen Fragen, die der Zuständigkeit der Gemeinschaft unterliegen, leiten lassen. Die Frage, ob sich die Produktion in Drittstaaten verlagern wird, wird oft gestellt. Anders ausgedrückt, werden davon Arbeitsplätze betroffen sein? Auf diese Frage habe ich zwei Antworten. Erstens darf die öffentliche Gesundheit nicht arbeitsmarktpolitischen Überlegungen untergeordnet werden. Das ist meiner Ansicht nach das Wichtigste. Das habe ich bei verschiedenen Gelegenheiten betont. Im Zusammenhang mit derartigen Bedenken wurden im Vorfeld der dem Parlament jetzt vorliegenden Regelung entsprechende Untersuchungen angestellt. In jenen Mitgliedstaaten, die beispielsweise strenge Gesetze eingeführt haben, die u. a. Tabakwerbung verbieten, gab es durchaus entsprechende Hinweise. Die Arbeitslosigkeit hat im Gefolge derartiger Regelungen jedoch nicht zugenommen. Ich habe daher bisher noch keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür gefunden, dass sich Gesetze dieser Art negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken. 2-222 Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar. Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 51 bis 108 schriftlich beantwortet.5 Die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission ist geschlossen. (Die Sitzung wird um 19.35 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.) 2-232 VORSITZ: RENZO IMBENI Vizepräsident 5 Siehe Anlage „Fragestunde“. 81 2-233 Zugang des Parlaments zu sensiblen Informationen im Bereich der GASP: Interinstitutionelle Vereinbarung - Änderung der Geschäftsordnung 2-234 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0329/2002) von Herrn Elmar Brok im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik und über Änderungen der Bestimmungen der Geschäftsordnung (2002/2130(ACI)). 2-235 Brok (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Bericht betreten wir, falls er angenommen werden sollte, Neuland. Warum Neuland? Weil wir damit aufgrund einer Institutionellen Vereinbarung mit dem Rat die Gelegenheit bekommen, Einblick in militärische Geheimdokumente zu nehmen und Informationen zu erhalten, und eine Methode zu entwickeln, die auch in diesen Bereichen parlamentarische Kontrolle ermöglicht. Hier haben langjährige Verhandlungen stattgefunden, zu denen ich besonders dem schon lange zurückliegenden schwedischen Vorsitz und der spanischen Ratspräsidentschaft für ihre Hilfe danken möchte, die dazu geführt hat, dass wir heute hier verhandeln können. Natürlich ist dieses Papier nicht vollkommen. Wir betreten hier Neuland, und deswegen ist auch Lernen angesagt. Wir dürfen aber nicht von vorneherein zu weit gehen, weil es sich um einen sehr sensiblen Bereich handelt, in dem es auch um die Sicherheitsinteressen unserer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und unserer Mitbürger insgesamt geht. Aus diesem Grunde müssen alle, sowohl der Rat als auch das Parlament, erst lernen, miteinander umzugehen, Vertrauen zu schaffen, um auf dieser Grundlage die notwendigen Informationsund Kontrollprozesse in Gang zu setzen. Deshalb haben wir auch klargestellt, dass jede der beiden Seiten die Vereinbarung nach zwei Jahren aufkündigen kann, um aufgrund der Erfahrungen ein neues Abkommen zu erarbeiten, und dass dies somit keine Festlegung auf Dauer ist, sondern nur ein Einstieg in diese sensible Frage der inneren Sicherheit. Hier ist auch ausdrücklich festgelegt worden, dass diese Vereinbarung im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik kein Präjudiz für weitere Abkommen über die Transparenz interner Dokumente für interne Politiken ist. Auch in diesen Bereichen müssen - dies wurde zum Ausdruck gebracht Vereinbarungen getroffen werden. Ich sage es ganz deutlich: Ich halte es für durchaus vorstellbar, geradezu für notwendig, dass Maßnahmen in den Bereichen der internen Politiken ergriffen werden, wo bestimmte Sensibilitäten auch wegen der möglichen Beteiligung 82 auswärtiger Staaten schon im ersten Anlauf sehr viel weitergehen könnten, als das in diesem Dokument der Fall ist. Ich glaube, dass wir hier etwas geschaffen haben, das durchaus dem Vergleich mit den Standards in nationalen Parlamenten standhält, und dass die Sicherheitsstandards, die wir selbst bei uns im Hause entwickeln müssen, sicherlich auch dazu beitragen müssen, dass wir den Erfordernissen gerecht werden, wie sich auch diejenigen, die in dem fünfköpfigen Gremium mitarbeiten, den Sicherheitsüberprüfungen ihrer jeweiligen Mitgliedsländer stellen müssen. Das heißt, auch hier gibt es keine gesonderte Regelung, sondern die Vergleichbarkeit zu den nationalen Parlamentariern ist gegeben. Auf dieser Grundlage können wir zu Lösungen kommen, die uns weiterhelfen. Ich möchte Sie bitten, diese beiden Papiere zur Änderung der Geschäftsordnung sowie das Abkommen selbst zu unterstützen. Ich bitte auch darum, dass der eine Änderungsantrag abgelehnt wird, denn hier geht es um den Extremfall, dass es zu kriminellen Überschreitungen - auf welcher Seite auch immer kommt. Dies ist ein Fall, der bei jeder Frage der Behandlung öffentlicher Mittel und öffentlicher Dokumente gegeben sein könnte. Das ist in anderen Bereichen - nicht in der Geschäftsordnung - geregelt und muss auch hier nicht geregelt werden. Hier muss vielmehr nach dem klassischen Prinzip vorgegangen werden, dass dagegen eingeschritten werden soll, wenn kriminelle Taten verübt werden. Hier ist sicherlich letzten Endes auch das Gewissen derjenigen gefragt, die Kenntnis von solchen kriminellen Überschreitungen haben, damit dagegen eingeschritten werden kann. Ich glaube, dass wir damit einen Schritt hin zur Transparenz und zur Kontrolle der Außen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik gehen, und wenn mir jemand vor fünf oder zehn Jahren gesagt hätte, dass wir im Europäischen Parlament die Einrichtung eines solchen Ausschusses verhandeln würden, hätte ich dies für unmöglich gehalten. Dies zeigt die Entwicklung der Europäischen Union insgesamt seit dem Vertrag von Amsterdam und dem Kölner Gipfel im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es zeigt aber auch die Notwendigkeit der parlamentarischen Kontrolle, die damit verbunden ist. Deswegen bitte ich herzlich um die Unterstützung des Hauses für dieses Vorhaben. 22/10/2002 Wir müssen schon ein bisschen aufpassen bei all dem. Begrüßenswert ist, dass es auch mit dieser Vereinbarung ein Stück Machtzuwachs des Europäischen Parlaments gibt, dass es aber auch eine Chance gibt, bestimmte Dokumente zu überprüfen. Ich will nicht Gefahr laufen, dass der Kleine, der immer sagt, „EB, EB“ Recht bekommt, dass nämlich das Europäische Parlament„EP“ verwechselt wird mit EB-„Elmar Brok“. Warum sage ich das, und warum gibt es diese seltsame Gleichsetzung? Weil ich glaube, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Form, wie das verhandelt worden ist, nicht gerade beispielgebend ist, dass wir schlussendlich hier vor der Situation stehen: Friss oder Stirb. Es gab für viele Abgeordnete kaum eine Möglichkeit, an dem Prozess des Aushandelns beteiligt zu werden, und vor allen Dingen ist es jetzt, wenn es um die internen Dokumente geht, wieder der EB, der dazu Zugang hat und – wie er selbst ja auch sagt – es gerne hat, dass nur Mitglieder des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik beteiligt werden und das EP, das Europäische Parlament, außen vorbleibt. Mit diesen Einwendungen kann man leben, muss man wohl leben, weil man das natürlich als Einschleichprozess begreifen kann, aber aus meiner Sicht - und nicht nur meiner - ist natürlich im Bericht ein beruhigender Passus enthalten, und zwar heißt es in der Begründung: Es ist von großer Bedeutung, dass die Vereinbarung selbst vorsieht, dass sie nach zwei Jahren auf Antrag einer der beiden Institutionen im Lichte der in ihrer Anwendung gemachten Erfahrungen überprüft wird." Ich hoffe sehr, dass die, die jetzt beteiligt werden, also die paar EBs und his friends, nicht so handeln, dass die Vereinbarung einseitig vom Rat oder von wem auch immer aufgekündigt wird, sondern dass dann das EP eine Chance hat, bei einer Nachbearbeitung stärkeres Gehör zu finden und tatsächlich dorthin zu gelangen, wovon vorher die Rede war, nämlich zu einem fullyfledged parliament, mit allen Möglichkeiten, die es dort in den entsprechenden Ausschüssen gibt, unter fairer Berücksichtigung der verschiedensten Mitglieder des Hauses, damit eben dieses Zusammenlaufen nicht passiert, und damit auch stimmt, was angedeutet worden ist, dass wir uns hier einig sind, dass keine Demokratie ohne Transparenz – und zwar auch innerhalb des Hauses – möglich ist. 2-236 Martin, Hans-Peter (PSE). – Sehr geehrter Herr Präsident des Europäischen Parlaments … nein, EB des EB! Sehr geehrter Herr Präsident des Europäischen Parlaments … nein, EB, EB! Worum geht es hier? Man kann das genau so staatstragend begründen und darstellen, wie mein persönlich und auch in anderen Berufsfeldern von mir hoch geschätzter Kollege Elmar Brok das getan hat, oder man kann auch ein bisschen zum Verfahren sagen, wie diese Vereinbarung zustande gekommen ist und warum dahinter immer einer sagt „EB, EB“, wenn ich sage: „EP“. 2-237 Malmström (ELDR). (SV) Herr Präsident! Als wir vor anderthalb Jahren nach komplizierten Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission während des schwedischen Ratsvorsitzes zu einer Einigung über Artikel 255, bzw. Verordnung 1049, gelangen konnten, war dies ein großer Schritt nach vorn. Eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Vorschriften über den Zugang der Bürger zu Dokumenten war ein wichtiger Schritt in Richtung auf eine verstärkte Transparenz und ein größeres Vertrauen in die Institutionen der Union. Transparenz ist die 22/10/2002 Grundlage einer demokratischen Ordnung und Voraussetzung dafür, dass die Bürger Entscheidungen öffentlicher Stellen nachvollziehen und an ihnen teilhaben können. Auf diese Weise kann die Zusammenarbeit in der EU auf mehr Vertrauen fußen, und es kann ihre Legitimität erhöht werden – zwei Faktoren, die derzeit leider Mangelware sind. Im Kampf um höchstmögliche Transparenz stehen wir Liberalen stets an der Spitze. Wir waren mit einigen Abschnitten der Vorschriften nicht völlig einverstanden und meinen, es gibt eine übertriebene Furcht davor, Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Was die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik betrifft, so befindet sich dieser Bereich in der Entwicklung und es gibt ein sehr großes Interesse von Bürgern und Journalisten an diesen Fragen. Natürlich stimmt es, dass bestimmte Dokumente nicht veröffentlicht werden können, sondern vertraulich behandelt werden müssen. Das sehen auch wir ein. Wenn man nun einer kleinen Gruppe von Abgeordneten Zugang zu diesen äußerst sensiblen Dokumenten gewährt, ist dies ein Weg, eine, zugegebenermaßen begrenzte, parlamentarische Kontrolle in diesem Bereich zu sichern und so Druck auf den Rat auszuüben. Der Vorschlag von Herrn Brok ist somit eine sehr angemessene Regelung, wobei nach Ansicht der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas jedoch darauf geachtet werden muss, dass nicht zu viele Dokumente automatisch an diesen kleinen Ausschuss verwiesen werden. Die meisten Dokumente müssen natürlich für uns andere, für die Öffentlichkeit, für Journalisten und alle Interessierten öffentlich sein. Den kleineren Kreis sollten nur einige wenige, sensible Dokumente erreichen, bei denen das tatsächlich notwendig ist. Ich war erfreut darüber, dass Herr Brok eine gründliche Auswertung dieser Vereinbarung angekündigt hat. Diese könnten wir im Zusammenhang mit der allgemeinen Überprüfung der Transparenzvorschriften durchführen, wobei wir, so hoffe ich, immer mehr erkennen werden, dass Transparenz vom Grundsatz her nicht gefährlich ist. 2-238 Frahm (GUE/NGL). – (DA) Herr Präsident, bei sehr festlichen Anlässen sprechen wir im Parlament und in den Institutionen der EU darüber, wie wir die Union den Bürgern näher bringen können. Eine Möglichkeit dafür wäre, den Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen, sie am gesamten innerhalb und zwischen den EUInstitutionen ablaufenden Beschlussverfahren teilnehmen und mitwirken zu lassen. Damit die Bürger diese Rolle spielen können, müssen sie sich ein Bild darüber machen können, was sich vor der Beschlussfassung abspielt. Deshalb ist das Prinzip des freien Zugangs zu den Unterlagen so wichtig. Wie meine Kollegin Malmström sagte, sind wir uns alle im Klaren darüber, dass es vertrauliche Dokumente gibt, deren Herausgabe problematisch ist. Das Europäische 83 Parlament hat sich in dieser Frage meiner Meinung nach jedoch auf einen gefährlichen Weg begeben. Wir haben uns in eine Lage gebracht, in die wir uns nicht hätten begeben dürfen. Als Interessenvertreter der Bürger, als Wächter der Demokratie, als Institution, welche in diesem Verfahren die Interessen der Demokratie wahrnehmen sollten, haben wir uns jetzt in eine Situation begeben, wo wir zustimmen, dass die Bürger keinen Zugang zu bestimmten Dokumenten erhalten, zu denen nur wir selbst bzw. eine kleine Gruppe von uns Zugang haben. Damit stellen wir implizit unsere eigenen Interessen – oder besser gesagt, die Interessen einer kleineren Gruppe von Abgeordneten – über die der europäischen Bürger und ihre Möglichkeit der Teilnahme am demokratischen Verfahren. Das gesamte Verfahren in Bezug auf Akteneinsicht und Zugang zu Dokumenten hat, wie mein Kollege aus der sozialdemokratischen Fraktion darlegte, hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Das ist ein Problem an sich, gerade wenn man über Offenheit, Akteneinsicht und Zugang zu Dokumenten diskutiert. Deshalb kann ich mich für dieses Dokument nicht erwärmen. 2-239 Hautala (Verts/ALE). – (FI) Herr Präsident, unser Berichterstatter, Herr Brok, der auch diese Vereinbarung ausgehandelt hat, hat bereits erklärt, dass wir uns hier auf einem völlig neuen Terrain bewegen. Er hat auch erklärt, dass diese Vereinbarung auf Antrag einer der beiden Institutionen nach zwei Jahren noch einmal überprüft werden solle. Dennoch möchte ich im Namen meiner Fraktion auf jene Schwachstellen eingehen, die diese Konstruktion bereits von Anbeginn an kennzeichnen. In der Vereinbarung wird darauf verwiesen, dass diese sich gewissermaßen an bewährte Praktiken in den Mitgliedstaaten anlehne. Dies müsste dann bedeuten, dass dem Europäischen Parlament ein absolutes Recht gewährt würde, Zugang zu geheimen Dokumenten im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erlangen. Ich erlaube mir allerdings die Frage aufzuwerfen, ob das tatsächlich der Fall sein wird. Worauf ich hinaus will, ist die Tatsache, dass sich der Rat mit dieser Vereinbarung selbst alle Rechte vorbehält, im Einzelfall zu entscheiden, welche Dokumente er jenem kleinen Sonderausschuss des Europäischen Parlaments tatsächlich aushändigt. Ich könnte mir vorstellen, dass diese Regelung auf Gespräche hinter den Kulissen zwischen Rat und NATO zurückzuführen ist. Es hat in vielerlei Hinsicht den Anschein, als hätten die Wünsche und Forderungen der NATO den Inhalt dieser Vereinbarung sehr weitgehend diktiert. Die Interessen des Europäischen Parlaments sind dabei meiner Meinung nach nicht unbedingt berücksichtigt worden. Einige Kollegen sind meines Erachtens ganz zu Recht darauf eingegangen, dass sich auch das Europäische Parlament nicht die Exklusivrechte bezüglich der demokratischen und öffentlichen Kontrolle der Außenund Verteidigungspolitik im Namen seiner Bürgerinnen und Bürger vorbehalten könne. Bisweilen hat es für 84 mich den Anschein, als habe man sich beim Aushandeln der Vereinbarung von dem Gedanken leiten lassen, dass diese Dinge nicht für die Bürgerinnen und Bürger bestimmt seien, sondern dass vielmehr eine kleine Gruppe von handverlesenen Ausschussmitgliedern des Parlaments die volle Verantwortung in diesen Fragen zu übernehmen habe. Das war auch der Grund, warum ich meinen Änderungsantrag eingebracht habe, den der Berichterstatter hier bereits erwähnt hat. Ich möchte nämlich ausdrücklich betonen, dass sich die in der Geschäftsordnung aufgeführten Ausnahmetatbestände, an die sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments entsprechend dieser Vereinbarung zu halten haben, streng auf die in der Transparenzverordnung angeführten vertraulichen Informationen bzw. die „sensiblen“ Dokumente beziehen müssen und auf nichts anderes. Ebenso kann auch das Recht der Mitglieder des Europäischen Parlaments auf Auskunftserteilung in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik - ein Recht, das ihnen bereits in Artikel 21 des EU-Vertrags eingeräumt wird - nicht durch diese Vereinbarung eingeschränkt werden. Schließlich muss unbedingt noch hervorgehoben werden, dass, wenn geheime Informationen irgendeinen Hinweis auf irgendwelche verbrecherischen Aktivitäten enthalten, nichts zugelassen werden darf, was ein Mitglied des Europäischen Parlaments davon abhalten könnte, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Ich bitte um Ihre Unterstützung für Änderungsantrag 2, der weitgehender ist als der vom Ausschuss eingebrachte Antrag. 2-240 Bonde (EDD). – (DA) Herr Präsident, der PPEKongress in Estoril hat sich jetzt für die vollständige Offenheit des legislativen Verfahrens im Rat ausgesprochen. Damit unterstützen alle bedeutenden politischen Kräfte die Transparenz, die auf die Tagesordnung gesetzt wurde, als die Dänen am 2. Juni 1992 gegen den Vertrag von Maastricht stimmten. Es hat eine Reihe von Fortschritten gegeben, einiges bleibt aber noch zu tun. Die Kommission veröffentlicht jetzt die Tagesordnungen und die Protokolle ihrer Sitzungen. Es ist wichtig zu wissen, wer was gesagt hat und wie er abgestimmt hat. Die Kommissare müssen rechenschaftspflichtig gegenüber der Öffentlichkeit sein. Der Rat hat die Protokolle über die Beratungen der Arbeitsgruppe zur Transparenz zugänglich gemacht. Ebenso müssen wir auch Zugang zu den Arbeitsunterlagen und Protokollen anderer Arbeitsgruppen haben. Und wir brauchen den Zugang sofort, damit wir uns informieren können, bevor Gesetzesvorschriften beschlossen werden. Wir behandeln jetzt einen Kompromissentwurf über den Zugang des Parlaments zu vertraulichen Informationen, doch die neuen Vorschriften würden den Zugang beschränken, den alle Abgeordneten gemäß dem Vertrag haben. Ich glaube, dass wir mehr erreichen können, wenn wir den Gerichtshof anrufen, was in bestimmten Fällen bereits sehr erfolgreich war. Deshalb werde ich nicht für den Kompromiss stimmen. 22/10/2002 Die Wahrheit ist, dass das Europäische Parlament nie Fortschritte durch Verhandlungen erreicht hat. Es gab einige Abgeordnete, die Druck ausgeübt haben, und zwar zusammen mit dem Bürgerbeauftragten und aktiven Bürgern, die in vielen Rechtsverfahren erfolgreich waren. Die meisten Fortschritte sind über den Gerichtshof in Luxemburg erreicht worden, nicht durch Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament. So sieht es leider aus. Das Europäische Parlament ist schnell dabei, Forderungen zu stellen, macht aber einen Rückzieher, wenn die Möglichkeit besteht, eine Rahmenvereinbarung in eine in der Diskussion befindliche Verordnung zur Transparenz einzubeziehen, welche die Gefahr mit sich bringt, dass Dokumente, die in Dänemark und Schweden jetzt öffentlich sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Übergabe an die EU als geheim betrachtet werden müssen. Ich habe auch bei der neuen Vereinbarung kein gutes Gefühl und möchte den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik auffordern, den Gerichtshof in Bezug auf jene Dokumente anzurufen, die uns nicht ausgehändigt werden, z. B. die ScreeningBerichte über die Anpassung der Beitrittskandidaten an die Rechtsnormen der EU. Diese Berichte sind ein sehr gutes Beispiel für Dokumente, die allen Abgeordneten hier im Haus und in den Parlamenten der Kandidatenländer zugänglich sein müssten. Ich habe meine Zweifel, ob dies nach den neuen Vorschriften möglich sein wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gerichtshof uns den Zugang zu Dokumenten verwehren wird, die ein eindeutiger Bestandteil des legislativen Verfahrens sind. Ich glaube, durch Kampf können wir mehr erreichen als durch einen schwachen Kompromiss. 2-241 Turco (NI). – (IT) Herr Präsident, ich möchte Herrn Brok aufrichtig dafür danken, dass er gemeinsam mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments die Initiative für eine klarere und genauere Regelung des Rechts des Parlaments auf Zugang zu sensiblen Dokumenten des Rates ergriffen hat. Obgleich die Vereinbarung Lücken aufweist, auf die der Berichterstatter selbst aufmerksam macht, indem er davon spricht, dass das Parlament Zugeständnisse an den Rat machen musste, ist sie zumindest ein Schritt in Richtung auf eine stärkere demokratische Kontrolle. Für mich als Mitglied des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten ist es unfassbar, dass dem Europäischen Parlament der Zugang zu Dokumenten im Bereich Justiz und Inneres, wo die Vorschriften unmittelbar die Rechte und Freiheiten der Bürger betreffen, offen verweigert wird. Der Rat „Justiz und Inneres“ hat auf seiner Tagung vom 14. und 15. Oktober den Rahmenbeschluss über die Drogenbekämpfung behandelt, und das letzte im Verzeichnis verfügbare Dokument datiert vom Monat Juni. In der Zwischenzeit machten verschiedene 22/10/2002 Dokumente die Runde, ohne dass das Europäische Parlament davon in Kenntnis gesetzt wurde. Was ist der Grund dafür, den Bürgern vorzuenthalten, welchen Kompromiss der dänische Vorsitz vorgeschlagen hat? Vielleicht die Befürchtung, man könne erfahren, dass die Minister, hinter den verschlossenen Türen des Rates, den Auftrag ihrer Regierung, ihres Parlaments und ihrer Bürger nicht respektieren und auf europäischer Ebene tun, wozu sie auf einzelstaatlicher Ebene nicht den Mut haben? Nicht einmal die dänische Ministerin, Frau Lene Espersen, hatte heute den Mut, dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten den Inhalt dieses Kompromisses dazulegen. Um ein letztes Beispiel anzuführen: Von der Tagung der Innen- und Justizminister am 14. und 15. Oktober wurden ganze 20 der 39 behandelten Dokumente nicht im Verzeichnis veröffentlicht. Wir meinen, dass endlich Schluss gemacht werden muss mit einer derartigen Behandlung des Europäischen Parlaments und der Bürger, die es gewählt haben und die weiterhin auf skandalöse Art vom Rat gedemütigt werden. 2-242 Titford (EDD). – (EN) Herr Präsident, Sicherheit und Verteidigung sind Sache des Europäischen Rates, trotz aller Versuche, daran etwas zu ändern. Dieses Parlament ist für diesen Bereich weder in legislativer noch in haushaltspolitischer Hinsicht zuständig. Des Weiteren ist zu bedenken, dass das Parlament gemäß der Verträge die Aufgabe hat, die Kommission zu kontrollieren. Die Zuständigkeit des Parlaments erstreckt sich nicht auf die Kontrolle oder Überprüfung der Aktivitäten des Rates. Die Kontrolle der Ratsmitglieder obliegt den einzelnen nationalen Parlamenten. Ihnen gegenüber sind die einzelnen Minister rechenschaftspflichtig. Nur diese Parlamente können Minister zur Verantwortung ziehen. Ausgehend davon stellt es eine gewisse Anmaßung dar, dass die Abgeordneten dieses Parlaments Informationen verlangen, die öffentlich nicht zugänglich sind. Ich würde sagen, dass sie das nichts angeht. Das Parlament sollte diese Informationen nicht verlangen, und der Rat sollte sie nicht bereitstellen. Doch damit ist es nicht getan. Die Informationen sollen nicht allen Abgeordneten, sondern nur einer Gruppe von ausgewählten und privilegierten Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollen diese Personen zur Geheimhaltung verpflichtet und Verletzungen der Geheimhaltungspflicht disziplinarisch geahndet werden. Eine bessere Methode, Vertretern der Öffentlichkeit einen Maulkorb zu verordnen, ist kaum denkbar. Wenn die Hauptaufgabe des Parlaments darin besteht, die Kommission zu kontrollieren, dann sollte es genau das tun. Das ist doch der Kern. Uns steht ohnehin schon viel zu wenig Zeit für Aussprachen über diese Angelegenheiten zur Verfügung, so dass diese Kontrolle 85 minimal ausfällt. Es wäre weit sinnvoller, wenn sich das Haus auf seine gesetzlichen Pflichten konzentrieren würde, anstatt seine Nase in Angelegenheiten zu stecken, die es nichts angehen. Daher wäre es besser, wenn das Parlament in seinem Bemühen um mehr Informationen seine Energien darauf konzentrieren würde, die Kommission zu mehr Transparenz und Offenheit zu zwingen. 2-243 Hautala (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich hoffe, Sie gestatten mir eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Mir ist im Verlaufe der Aussprache aufgefallen, dass wir laut morgiger Abstimmungsliste auch über einen Vorschlag des Präsidiums zu den Sicherheitsvorschriften abstimmen werden, die eine Voraussetzung für die Annahme der Interinstitutionellen Vereinbarung bilden. Ich möchte wissen, wieso diese Sicherheitsbestimmungen auf unserer Tagesordnung nicht erwähnt werden. Sollte das Haus diese Sicherheitsvorschriften, über die morgen im Zusammenhang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung und den Änderungsanträgen zur Geschäftsordnung abgestimmt werden soll, nicht diskutieren? Ich halte dieses Vorgehen dem Parlament gegenüber für höchst beleidigend. 2-244 Der Präsident. – Frau Hautala, ich danke Ihnen für Ihre Bemerkung, die Sie gleichwohl morgen vor Beginn der Abstimmung erneut vorbringen sollten. Ich halte es für richtig, dass Sie diese Bemerkung noch einmal wiederholen, weil Sie dann eine Antwort von denjenigen erhalten werden, die die Abstimmungsverfahren vorbereitet haben. 2-245 Brok (PPE-DE), Berichterstatter. - Herr Präsident! Diese Sicherheitsvorkehrungen wurden vorgelegt und im zuständigen Ausschuss erörtert. Dieses Abkommen kann auch unabhängig davon angenommen oder abgelehnt werden. Da jedoch die Sicherheitsvorkehrungen noch nicht angenommen worden sind, kann es noch nicht in Kraft treten. Deswegen kann die Institutionelle Vereinbarung morgen auf jeden Fall angenommen werden. Gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung zu den Kollegen: Hier geht es allein um die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die alle nicht Teile der Gesetzgebung sind. Herr Kollege Bonde: Deswegen werden auch keine Papiere, die mit Gesetzgebung zu tun haben, in diesem Ausschuss behandelt. Herr Kollege Turco hat diesbezüglich mit Justiz und Innenpolitik zu tun. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass in dem Abkommen empfohlen wird, für diesen Bereich ein gesondertes Abkommen auszuhandeln, das nach meiner Auffassung sehr viel weitergehender die Rechte des Parlaments berücksichtigen sollte. Wenn dies nicht gelingt, hat Frau Hautala Recht, dass dann entsprechend den gegebenen Möglichkeiten die Klagemöglichkeit besteht. 86 22/10/2002 Im Übrigen möchte ich doch Folgendes an Frau Hautala und andere zum Ausdruck bringen: Nur wenn wir die Papiere kennen, können wir auch sagen, ob es gerechtfertigte Einstufungen gibt. Wenn wir sehen, dass Papiere, die eigentlich für das gesamte Parlament einsehbar sein sollten, nicht zugänglich gemacht werden, können wir sagen, dass diese Einstufungen nicht in Ordnung sind, und auf diese Art und Weise eine andere Praxis im Bereich des Rates zustande bringen. Wenn wir aber von den Dokumenten keine Kenntnis haben, können wir keine Kritik in dem Zusammenhang üben. Im Übrigen müssen wir sagen: Auch für den Rat und die Kommission ist es ein Neuanfang, an solche Dokumente heranzukommen. Ohne eine solche Einigung werden wir Schwierigkeiten haben, überhaupt eine europäische Außen- und Sicherheitspolitik zu betreiben. Deswegen gibt es hier ein gemeinsames Interesse aller Institutionen, einen Einstieg zu finden. 2-246 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. Kollegen aus anderen Fraktionen, die sich darum bemüht haben. Kompromiss heißt - und das ist eine kleine Chance, an einem Prozess teilzuhaben, wenn Sie da oben auf der Galerie sitzen oder sonst irgendwie zufälligerweise gerade den Ausführungen zuhören sollten -, dass es ein Hin und Her gibt. Ich höre, dass Änderungsanträge, die im letzten Augenblick noch von der Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses eingereicht worden sind, die aber diesem großen Kompromissgedanken zuwiderlaufen, jetzt gleich widerrufen werden sollen. Wenn sie fragen, wie ein Berichterstatter das nicht wissen kann, so hat das mit einer anderen Realität des Hauses zu tun, nämlich der Tatsache, dass solche Vereinbarungen im letzten Augenblick oft außerhalb des Plenums getroffen werden und oft nicht ganz durchschaubar sind. Aber wir werden gleich hören, ob wir es geschafft haben. Etwas anderes aber - und da schaue ich in die Runde, weil ich den Kollegen Bourlanges suche, mit dem ich hauptsächlich verhandelt habe - ist etwas, was ich tun kann. (Zuruf von Herrn Bourlanges) 2-247 Änderung der Geschäftsordnung: Entlastungsverfahren 2-248 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0308/2002) von Herrn Hans-Peter Martin im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Änderungen der Bestimmungen der Geschäftsordnung betreffend Entlastungsverfahren (2001/2060(REG)). 2-249 Martin, Hans-Peter (PSE), Berichterstatter. - Herr Präsident! Es ist Usus, Dank auszusprechen, erlauben Sie mir, das aber gleich mit Verwunderung zu verbinden, wenn es um den jetzt anstehenden Bericht geht. In der Sache ist die Vorgabe recht klar. Es ging darum, speziell nach den Erfahrungen aus dem Jahre 1999, einen anderen, einen klareren Weg zu finden, wie die Entlastung der Kommission, und eben nicht nur der Kommission, in Zukunft erfolgen soll. Es ging darum, dass es dort, wo es nur um Hinhalten geht, möglichst wenig Spielraum gibt, dass ganz klar vorgegebene Entscheidungsvorschläge auch zu entsprechenden Ergebnissen führen, dass nicht etwas in einem Raum der Ungewissheit bleibt. Wenn man mit dem Europäischen Parlament zu tun hat, dann lernt man, dass es hier vor allen Dingen um Kompromisse geht, und die haben wir sehr intensiv angestrebt. Ich möchte da nicht nur den Mitarbeitern des Hauses danken, die sehr engagiert immer wieder neue Formulierungen und Vorschläge vorgetragen haben, und auch nicht nur meinen eigenen Mitarbeitern, die an diesem mittlerweile fast ein Jahr dauernden Prozess - da geht es dann nicht so schnell wie bei Elmar Brok beteiligt waren, sondern auch den Kolleginnen und Vielleicht hört das auch Kollege Bourlanges. Etwas anderes ist, dass ich hier anbieten möchte und das auch sagen möchte, dass ich die getrennte Abstimmung, die wir zunächst in einem Punkt beantragt haben, der wiederum dem Kollegen Bourlanges vertretend für die EVP-Fraktion sehr am Herzen liegt, hiermit zurückziehe, dass wir also keine getrennte Abstimmung in ihrem Herzensanliegen haben, selbstverständlich in der Hoffnung, dass wir genau das Ergebnis erzielen, das wir brauchen, nämlich eine breite Zustimmung zu diesem Bericht. Denn ohne 314 Stimmen werden wir keinen haltbaren Kompromiss erzielen, und ohne Anstrengungen kommen wir nicht voran. Es geht mir ja nicht nur darum, für die Kommission klare Regelungen zu schaffen, sondern – und darauf würde ich in Artikel 93a ganz gerne noch einmal hinweisen wollen – auch darum, herauszuarbeiten, dass dieses Parlament endlich auch etwas mehr Muskeln gegenüber dem Rat zeigt, dort, wo er als Exekutive tätig ist, und dass wir uns darum kümmern. Das, glaube ich, ist der zweite Pfeiler dieses Berichts, wenn man das überhaupt so nennen kann. In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass wir jetzt einerseits von Kompromissen hören, die außerhalb des Plenums getroffen wurden, andererseits – Kollege Bourlanges ist ja auch auf der Rednerliste – von ihm hoffentlich hören, dass er damit einverstanden ist, und dass wir so die ganze Sache zu einem guten Ende bringen. 2-250 Mulder (ELDR), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Haushaltskontrolle. – (NL) Herr Präsident! Zunächst mein Glückwunsch an Herrn Martin. Ich muss sagen, dass wir ein gutes Team abgegeben haben. Trotz dieses überaus komplizierten und schwer zu verstehenden Themas freue ich mich, 22/10/2002 dass jetzt ein Bericht vorliegt, dem wir grosso modo zustimmen können. Die Entlastung der Kommission und auch anderer Organe ist seit dem Sturz der Kommission Santer zu einem besonderen Ereignis im politischen Leben Europas geworden. Im Vergleich zu den Jahren davor bildet sie jetzt im Grunde den Höhepunkt des politischen Jahres. Dem Vertrag zufolge scheint es fast, als handele es sich um ein reines Verwaltungsverfahren, die Kommission und jedes Mitglied des Parlaments wissen es jedoch besser. Gegenwärtig ist es ein politisches Ereignis. Wenn am Ende des Jahres keine Entlastung erteilt wird, dann wird damit ein klares politisches Signal an die Kommission ausgesendet, und dann erscheint mir in diesem Parlament eine Debatte über das politische und sonstige Funktionieren der Kommission wirklich unvermeidlich. Welche Regeln sollten im Allgemeinen für einen Entlastungsbeschluss gelten? Das Verfahren darf nicht zu kompliziert sein. Jedes Mitglied sollte es verstehen können. Zweitens: Im Falle einer Abstimmung muss auch jedes Mitglied die Folgen dieser Stimmabgabe überschauen können. Drittens: Im Jahr N+2, also zwei Jahre nach der Ausführung des Haushaltsplans, muss eine eindeutige politische Beurteilung zum Funktionieren der Kommission vorliegen. Meines Erachtens erfüllt die Empfehlung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen diese Kriterien. Ich begrüße die Ergebnisse und werde dafür stimmen. Zudem bin ich der Meinung, dass der vorgeschlagene Zeitplan, nämlich die Erteilung oder der Aufschub der Entlastung im April und dann der endgültige Beschluss im Oktober, richtig ist. 2-251 Schreyer, Kommission. – Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Obwohl das Europäische Parlament über seine Geschäftsordnung debattiert, möchte ich doch die Gelegenheit wahrnehmen, das Wort zu ergreifen. Das Entlastungsverfahren ist natürlich ein sehr, sehr wichtiges Verfahren für die Kommission, und es ist im Vertrag selbst verankert. Es ist jetzt auch in der Haushaltsordnung noch einmal klarer verankert: Es gibt zwei bestehende Rechtsgrundlagen, die natürlich mit ausschlaggebend sind. Ich muss deshalb die Frage aufwerfen, ob alle eingereichten Änderungsanträge im Einklang mit diesen Rechtsgrundlagen stehen. Das Parlament hat mit dem Rat und dem Rechnungshof während der letzten beiden Jahre über die Neufassung der Haushaltsordnung verhandelt und sehr intensiv daran gearbeitet. Am Ende ist man zu einem guten und klaren Ergebnis gekommen. In Artikel 146 Absatz 1 heißt es: „Auf Empfehlung des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit beschließt, erteilt das Europäische Parlament vor dem 30. April des Jahres n+2 der Kommission Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Haushaltsjahres n. Kann die in Absatz 1 vorgesehene Frist nicht eingehalten werden, so teilt das Europäische Parlament oder der Rat der Kommission die Gründe für den Aufschub des Entlastungsbeschlusses mit. Vertagt das Europäische Parlament die Erteilung des 87 Entlastungsbeschlusses, so trifft die Kommission so schnell wie möglich Vorkehrungen, um die Hinderungsgründe auszuräumen.“ So weit das Zitat aus Artikel 146. Die Absicht der Legislativbehörde für diese Formulierung war meines Erachtens klar. Wenn der Entlastungsbeschluss ausnahmsweise vertagt wird, so soll sehr schnell eine Antwort von Seiten der Kommission gegeben werden, um die Hinderungsgründe auszuräumen. Nun wird in den Vorschlägen hier Oktober vorgeschlagen, also sechs Monate später. Das ist natürlich nicht unbedingt eine schnelle Reaktion im Sinne des Artikel 146. Es sind auch drei andere Probleme mit diesem Vertagungsverfahren verbunden. Erstens: Die Kommission muss darauf achten, dass das Parlament die Gründe für den Aufschub des Entlastungsbeschlusses realistisch und im möglichen Rahmen hält. Zweitens: Wenn Aktionen vorgesehen sind, sind sechs Monate wiederum relativ kurz. Wenn Antworten und Verpflichtungen vorgesehen sind, dann kann oder sollte die Kommission das auch schneller vorlegen. Drittens: Wenn diese Bedingungen in der Geschäftsordnung selbst als eine normale Möglichkeit vorgesehen sind, ist natürlich das Risiko gegeben, dass der Aufschub als regelmäßiger Vorgang erachtet wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Parlament natürlich auch jetzt schon Instrumente in der Hand hat, um die Kommission zu weiteren Aktivitäten und Aktionen zu veranlassen. Das ist ja in den letzten Jahren auch geschehen. Mit dem Beschluss über das Entlastungsverfahren waren ganz klare Forderungen verbunden, worüber die Kommission einen follow upBericht erstellt – und zwar nicht fakultativ, sondern, weil sie dazu verpflichtet ist – und klarlegen muss, welche Maßnahmen sie entsprechend dem Resolutionsbeschluss vorgelegt hat. Gestern Abend wurden nun noch Änderungsanträge zu der Frage der Oktober-Option – so möchte ich es einmal nennen – eingereicht, die nun weitere Fragen aufwerfen. Die Kommission würde es deshalb begrüßen, wenn hierzu noch einmal eine Klärung stattfinden könnte. 2-252 Bourlanges (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, die Entlastung ist etwas besonders Wichtiges. Dabei handelt es sich um eine der maßgeblichen Befugnisse des Europäischen Parlaments, wie wir in der größten Krise, die es jemals zwischen dem Parlament und der Kommission gab und die anlässlich einer Abstimmung über die Entlastung entstanden war, feststellen konnten. Meiner Meinung nach bestand das Ziel dieses Parlaments in den letzten fünfzehn Jahren darin, darauf zu achten, dass die über die Entlastung ausgeübte Kontrolle zu einer politischen Kontrolle im besten Sinne des Wortes wird, d. h. zu einer Kontrolle, die Ausdruck des Willens der Steuerzahler ist, sich zu vergewissern, dass die öffentlichen Gelder ordnungsgemäß verwendet werden, und die keine bloße technische Formalität darstellt. 88 Zweitens waren wir der Auffassung, dass nicht nur die Kommission, sondern im weiteren Sinne sämtliche Einrichtungen mit eigenem Haushalt der im Rahmen der Entlastungserteilung durch das Parlament ausgeübten Kontrolle unterliegen sollten. Drittens waren wir der Überzeugung, wenn der Vertrag uns das Recht zur Erteilung der Entlastung verleiht, dann müssten wir auch über das Recht verfügen, sie zu verweigern. So hat sich unter dem Einfluss des Ausschusses für Haushaltskontrolle und dessen Vorsitzender, Frau Theato, der ich hier meine Hochachtung aussprechen möchte, mit der Zeit eine wirkliche Machtbefugnis des Parlaments herausgebildet, das somit über die Entlastung tatsächlich das Anliegen der Steuerzahler zum Ausdruck bringt. Doch davon abgesehen wirft diese Erweiterung der Entlastung bestimmte Probleme auf. Das erste besteht in der Gefahr, dass das Entlastungsverfahren sich endlos hinzieht, ohne dass es zu einem greifbaren Ergebnis kommt. Der Ihnen von Hans-Peter Martin vorgelegte Bericht sieht für sämtliche Aspekte relativ kurze und vernünftige Fristen vor. Diesbezüglich möchte ich der Kommission sagen: „Frau Kommissarin, Sie können nicht auf der einen Seite fordern, dass die Entlastung innerhalb kurzer Zeit erteilt wird, und uns gleichzeitig sagen, dass Sie Ihrerseits einige Zeit brauchen, um die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um sich an die Verfahrensweise des Parlaments anzupassen. Es gibt nur die Wahl: entweder brauchen Sie noch zusätzliche Zeit, dann erteilen wir Ihnen die Entlastung später, oder aber Sie wollen ein rasche Entlastung, dann müssen Sie sich selbst beeilen“. Das zweite Problem, das sich uns stellte, ist technischer Art und betrifft die Übereinstimmung zwischen den drei Abstimmungen, d. h. der Abstimmung über die Entlastung, der über den Rechnungsabschluss und der über die Entschließung. Dies sind drei unterschiedliche Abstimmungen für eine einzige Entscheidung, was zu Nichtübereinstimmungen zwischen diesen führen kann. Der Ihnen vorliegende Bericht, der in der PPE-Fraktion starke Unterstützung findet, regelt das Problem, indem das Entlastungsverfahrens mit der Billigung des Rechnungsabschlusses verbunden wird und der Präsident die Möglichkeit erhält, zu verhindern, dass eine Entschließung zur Abstimmung gestellt wird, welche in einzelnen Bestimmungen der Abstimmung über die Entlastung widerspräche. Das dritte und schwierigste Problem, das mehrmals auftrat, betraf die Mehrheit. Da wir die Möglichkeit hatten, die Entlastung zu erteilen, aufzuschieben oder abzulehnen, gab es zwei Gefahren: die Erste bestand darin, dass keine der drei Optionen eine Mehrheit findet und sich zunächst der Ausschuss und dann das Parlaments mehrheitlich für keine der drei Optionen ausspricht. Dann würden wir uns in einer Sackgasse befinden. Die zweite Gefahr wäre die Stimmengleichheit entweder im Ausschuss oder im Parlament, während wir 22/10/2002 nach dem Vertrag gezwungen sind, eine Entscheidung zu treffen. Der vorliegende Bericht löst dieses Problem zwar nicht in völlig zufrieden stellender Weise, doch meiner Meinung nach auf die bestmögliche Weise. Er schlägt nämlich vor, das Verfahren in zwei Phasen zu unterteilen. In der ersten Phase würden wir auf Vorschlag des CONT über Erteilung oder Aufschub abstimmen; wird die Entlastung verschoben, würden wir in einer zweiten Phase über Ablehnung oder Erteilung der Entlastung abstimmen. Die Ablehnung einer Option würde dann die Annahme der gegenteiligen Option bedeuten. So können wir die Gefahr, in eine Sackgasse zu geraten, vermeiden, die im CONT ständig über uns schwebte. Es handelt sich um ein sehr patentes Verfahren, und wir unterstützen den Kompromiss, auf den sich die größten Fraktionen geeinigt haben, sehr nachhaltig. In diesem Zusammenhang möchte ich insbesondere dem Berichterstatter für seine Ausführungen zum Rückzug seines Antrags auf getrennte Abstimmung danken. Ein Kompromiss ist ein zusammenhängendes Ganzes, wir werden uns daran halten, und wir danken Ihnen dafür, dass Sie sich auch daran halten. Herr Berichterstatter, ich wünsche Ihnen viel Glück. 2-253 Morgan (PSE). – (EN) Herr Präsident, da Entlastung und Haushaltskontrolle für uns im Haushaltsausschuss zwar unser täglich Brot sind, uns heute Abend jedoch sehr viel mehr Leute zuhören, will ich versuchen, ihnen zu erklären, worum es sich dabei handelt, denn diese Begriffe dürften wohl kaum zum alltäglichen Wortschatz des Normalbürgers zählen. Eine der Hauptaufgaben des Europäischen Parlaments besteht darin, die Arbeitsweise der Kommission zu beurteilen. Wir sind da, um zu gewährleisten, dass die Kommission ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführt. Auf die Feststellung, die Kommission sei nicht gewählt, können wir erwidern, dass wir die Kommission kontrollieren und zur Verantwortung ziehen. Eine unserer formellen Aufgaben besteht darin, Entlastung in Bezug auf die Ausführung des Haushalts zu erteilen. Wir müssen in der Lage sein, den Menschen, die uns wählen, zu erklären, wie ihr Geld ausgegeben wird. Der Haushaltskontrollausschuss trägt die Hauptverantwortung für die Ausführung dieser Aufgabe im Namen des Europäischen Parlaments: Wir überprüfen Haushaltslinien, untersuchen potenzielle Skandale, stellen fest, wie Geld verschwendet wird, und versuchen herauszufinden, wieso die Prozesse so komplex und schwerfällig sind. Es war das Entlastungsverfahren, das letztlich auch den Rücktritt der Kommission im Jahre 1999 erzwungen hat. Das hat den Stein ins Rollen gebracht. Es besteht jedoch die Gefahr – und es wäre naiv, dies zu ignorieren –, dass der gesamte Prozess für böswilligere und politischere Ziele missbraucht werden könnte. Es ist 22/10/2002 für den Haushaltsausschuss schon fast zur Routine geworden, die Entlastung aufzuschieben und mehr Informationen anzufordern. Das bedeutet, dass es jetzt drei Möglichkeiten gibt. In der Vergangenheit hatten wir zwei Möglichkeiten: Wir konnten die Entlastung entweder gewähren oder verweigern. Jetzt haben wir, wie Herr Bourlanges erläuterte, die Möglichkeit, die Entlastung zu gewähren, zu verweigern oder aufzuschieben. Es ist wesentlich einfacher mit nur zwei Möglichkeiten, und genau darum geht es heute. Die Kommissarin hat völlig Recht, wenn sie sagt, dass die Kommission vielleicht schneller reagieren könnte. Meiner Ansicht nach muss die Antwort nicht unbedingt bis zur Oktobersitzung vorliegen. Das ist der späteste Zeitpunkt, an dem das Parlament seine Entscheidung trifft. Es muss nicht der Oktober sein, aber die Sache muss bis Oktober erledigt sein. Das ist eine etwas andere Auslegung. Klar ist, dass wir alle die Sache schon vor der Sommerpause abschließen wollen. Wir müssen der Kommission diese zusätzliche Atempause gewähren, denn wenn wir sie kritisieren und ihr die Entlastung verweigern, dann braucht sie Zeit, um zu versuchen, die Hinderungsgründe aus dem Weg zu räumen. Außerdem verhindert die neue Regelung, dass sich der Prozess endlos hinzieht, wie es in der Vergangenheit geschehen ist. Das war beim Entlastungsverfahren für 1996 passiert – es nahm kein Ende. Wir setzen Ihnen einen Termin; wir sagen dem Parlament, dass es sich bis zu diesem Termin so oder so entscheiden muss. Deshalb ist dieses System wesentlich besser. Die Situation ist eindeutiger, und der Prozess kann nicht für politische Zwecke missbraucht werden. 2-254 Virrankoski (ELDR). – (FI) Herr Präsident, das Entlastungsverfahren ist eines der wichtigsten Rechte und eine der wichtigsten Pflichten des Europäischen Parlaments. Das Parlament hat dabei die Haushaltsführung zu prüfen und zu beurteilen, ob die Kommission ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigt hat. Entsprechend kann das Parlament die Entlastung nicht ohne rechtfertigenden Grund gewähren. Wenn die Entlastung erteilt wird, dann bedeutet das, dass die Kommission nach den Informationen, die dem Parlament vorgelegt wurden bzw. die es sich beschafft hat, korrekt gearbeitet hat. Für den Fall, dass später noch Unklarheiten auftauchen, kann man jederzeit noch einmal darauf zurückkommen, auch wenn die Entlastung bereits erteilt wurde. In dem Bericht wird vorgeschlagen, eine Frist für die Behandlung der Entlastung einzuführen. Das ist eine gute Idee. Wenn die Entlastung von einem Jahr in das nächste vertagt wird - wie es bei uns in den letzten Jahren der Fall war -, dann zeugt das nicht von einer sachgerechten oder verantwortlichen Aufgabenerfüllung. Ein Problem ist die Verweigerung der Entlastung. Wenn die Entlastung nicht erteilt und ein entsprechender Beschluss gefasst wird, dann kann der Grund dafür entweder in einem Amtsvergehen oder in politischem Misstrauen liegen. Liegt ein Amtsvergehen vor, dann 89 muss Klage gegen den oder die betroffenen Beamten erhoben werden. Wird kein Vergehen festgestellt, dann sind die Konten zu schließen. Wenn der Grund für die Verweigerung der Entlastung politischer Natur ist, dann muss die Kommission meines Erachtens zum Rücktritt aufgefordert werden. Das Verfahren, so wie es jetzt angelegt ist und wonach der Verweigerung der Entlastung eine Vertrauensabstimmung zu folgen hat, ist gut, aber unklar. Wenn der Kommission oder einem ihrer Mitglieder das Vertrauen ausgesprochen, die Entlastung jedoch verweigert wird, dann führt das zu einem Widerspruch im System. Dieser Widerspruch kann dadurch entstehen, dass die Entlastung mit einer einfachen Mehrheit verweigert werden kann, es in der Vertrauensabstimmung jedoch einer qualifizierten Mehrheit bedarf. Aus diesem Grunde sollte das Entstehen einer solch widersprüchlichen Konstellation auf keinen Fall zugelassen werden. 2-255 Theato (PPE-DE). – Herr Präsident! Herr Martin hat in diesen Bericht sehr viel Zeit und Mühe investiert, und ich spreche ihm dafür meine volle Anerkennung aus. Auch hatten wir gute Gespräche miteinander, Herr Berichterstatter. Die Entlastung ist die wichtigste Befugnis des Parlaments als Kontrollorgan, wenn es um die Beurteilung der Haushaltsführung durch die Exekutive, d. h. allen voran die Kommission, geht. Es handelt sich dabei um einen politischen Akt und nicht nur um den Rechnungsabschluss, so wichtig dieser auch ist. Aufgrund der Berichte des Rechnungshofs und weiterer Informationen, im Übrigen auch der Kommission selbst, prüfen wir, ob die gesetzten Ziele ordnungsmäßig und wirtschaftlich mit dem zur Verfügung gestellten Geld erreicht wurden. Schwachstellen zeigen wir auf, damit sie behoben und auch im künftigen Haushaltsplan vermieden werden. Für die drei Möglichkeiten der Entlastung - Gewährung, Verschiebung, Verweigerung wie sie der Berichterstatter klar herausgearbeitet hat, Fristen zu setzen, halte ich für richtig, damit nicht zwei Entlastungen parallel laufen, wie dies früher oft geschehen ist, sondern ein Verfahren abgeschlossen ist, bevor das nächste beginnt, und die zwei Stufen funktionieren können. Ich glaube, Frau Schreyer, dass der Zeitrahmen - wenn man auch die Zeit der Sommerpause mit einschließt - doch ausreichend ist, um fristgerecht zu konstruktiven Lösungen zu kommen. Nicht akzeptieren kann ich jedoch, lieber Herr Berichterstatter, dass die Entlastung als gewährt gelten soll, wenn das Plenum im April den Vorschlag des federführenden Haushaltskontrollausschusses auf Verschiebung ablehnt. Diese Ablehnung kann aus gegensätzlichen Motiven zustande kommen und drückt nicht den eindeutigen Willen des Parlaments aus. Das sagt im Übrigen auch das Gutachten des Rechtsdienstes. Die Gewährung der Entlastung wäre die falsche Antwort auf die gestellte Frage, und es wäre für die zu Entlastenden eine Entlastung zweiter Klasse, denn sie 90 würde en passant passieren. Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass der Vorschlag dann in seinen drei Teilen an den Haushaltskontrollausschuss zurückverwiesen wird. Sollten die in Absatz 3 im neuen Artikel 5a aufgeführten Widersprüche zwischen Abstimmungsergebnis und Entschließung auftreten, so sollte dem Haushaltskontrollausschuss die Aufgabe zugewiesen werden, diese zu beseitigen und die Entschließung dem Plenum wieder vorzulegen. Aber, wie es auch schon erwähnt wurde, die Änderungsanträge meiner Fraktion sind zurückgezogen worden. Ich muss jedoch aus eigener Erfahrung heraus sagen - dass ich manches in diesem Bericht zwar akzeptieren kann - ich habe es schon gesagt -, mich jedoch nicht in der Lage fühle, dem Bericht zuzustimmen, wenn die Frage der Verschiebung und damit der Gewährung der Entlastung nicht anders geregelt wird. 2-256 Casaca (PSE). – (PT) Herr Präsident, wir hatten bereits Gelegenheit, von vielen unserer Kollegen zu hören, wie wichtig eine Entlastung im Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren und den Befugnissen dieses Parlaments ist, sodass ich davon Abstand nehme, jetzt noch einmal dasselbe zu sagen, möchte aber doch anmerken, dass große Macht nur im Verein mit ernsthafter Überlegung und starker Mäßigung eingesetzt werden darf. Eben dieses Anliegen führt uns hierher und hat unseren Berichterstatter dazu gebracht, einen Weg zu finden, einen Zeitrahmen für unsere Prüfung der Finanzverwaltung durch die Kommission vorzugeben. Unter diesem Gesichtspunkt würde ich das als legitimes Anliegen ansehen, und die gewählte Formulierung ist vollkommen annehmbar. Gleichwohl dürfen wir bei dieser Debatte nicht außer Acht lassen, dass hinter dem Entlastungsverfahren Ziele stehen, die ganz klar in Artikel 276 genannt sind, und vor allem nicht, dass das Europäische Parlament die Abschlüsse und die Vermögensübersicht prüft, in denen die Aktiva und Passiva der Gemeinschaft dargestellt sind. Dabei müssen wir bedenken, dass die Rechnungsführungs- und Kassenmittelsysteme der europäischen Institutionen, auf deren Grundlage dieser Abschluss und die Übersicht angefertigt werden, absolut beispielhaft sein und exakt, vollkommen und eindeutig den höchsten internationalen Qualitätsnormen entsprechen müssen. Dies ist eine Feststellung, die wir meiner Ansicht nach unbedingt für das unmittelbar vor uns liegende Haushaltsjahr beachten müssen. Eine zweite Bemerkung, die hervorzuheben ist, steht in engem Zusammenhang mit der Art und Weise, wie die Entlastung in früheren Jahren erteilt worden ist, insbesondere die für 1999, und betrifft die Externalisierung. Übrigens ist ja Herr Bourlanges der Verfasser vieler unserer Bezugnahmen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch auf die Bedeutung dieses Aspekts hinweisen. 2-257 22/10/2002 Rack (PPE-DE). – Herr Präsident! Auf dem Gipfel von Laeken haben die Staats- und Regierungschefs mehr Transparenz, mehr Einfachheit und mehr Verständlichkeit für das Europäische Regelsystem gefordert. Der Konvent hat versucht, diesem Auftrag Rechnung zu tragen, und unter anderem eine Arbeitsgruppe zum Thema Vereinfachung der Verfahren eingesetzt. Dass diese Arbeitsgruppe und vor allem ihr Ergebnis dringend notwendig ist, zeigt der heutige Bericht von Herrn Martin wieder einmal mehr als deutlich. Ich habe seinerzeit als eines der Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle das Dilemma mitgemacht, in das die Geschäftsordnungsregeln – vielleicht sollte man sagen, die Geschäftsunordnungsregeln – uns damals im Jahr 1999 alle gestürzt haben. Die Vorgehensweise einiger Kommissare war damals inakzeptabel, die Entlastung durfte eigentlich nicht gegeben werden, aber die Kommission insgesamt wollten und durften wir vernünftigerweise auch nicht in die Wüste schicken. Die Geschichte hat das seinerzeitige Problem gelöst. Wahrscheinlich war es auch nur die ehrenvolle Position unseres jetzigen Kollegen Jacques Santer. Aber wir haben offenbar nicht sehr viel daraus gelernt. Das jetzt vorgeschlagene System ist um nichts weniger kompliziert als sein Vorgänger. Das jetzige System ist genauso undurchschaubar wie sein Vorgänger, und wenn das eines Beweises bedurft hätte, dann haben ihn die Ereignisse um das Bemühen, einen Kompromiss zu diesem Vorschlag zu finden, erbracht. „Mir wird von alledem so dumm, als ginge ein Mühlstein mir im Kopf herum“, lässt der Dichterfürst Goethe seinen Faust sagen. Ich meine, unseren Bürgern in Europa sollten wir solche Kopfschmerzen nicht zumuten – jedenfalls nicht auf Dauer. So können wir uns nur vornehmen, hier und heute, morgen und übermorgen einen Kompromiss zu finden und im Konvent zur Zukunft Europas ein Modell zu erarbeiten, nach dem die Abgeordneten und die Bürger verstehen, was die politischen Implikationen von Entlastungsbeschlüssen bedeuten und bedeuten sollen. (Beifall) 2-258 Martin, Hans-Peter (PSE), Berichterstatter. - Herr Präsident! Ja, schön ist es, Allegorien vom Blatt zu lesen, und dann zu sagen, der Bericht sei zu kompliziert, und auch noch darauf zu verweisen, Kollege Rack, dass man das an den Änderungsanträgen gesehen hätte. Die Tücke liegt - und das wissen Sie als ein hervorragender Vertreter der Jurisprudenz - natürlich im Detail. Es war ja genau diese Entscheidungssituation, vor der wir standen. Gehen wir mehr in Richtung Klarheit oder dem, was man vielleicht intellektuelle Zweifelsfreiheit nennen könnte. Und so absurd es vielleicht klingen mag, war ich ganz auf der Seite der Kollegin Theato, und habe gesagt, es soll wirklich ganz eindeutig und klar herausgearbeitet sein, und man soll die dritte Variante offen lassen. Nur genau das, Kollege Rack, hätte bedeutet, dass die 22/10/2002 Änderungen noch viel, viel umfangreicher, viel, viel komplexer und schwerer verständlich wären. Aber man kann ja damit leben, wenn ein eigener Landsmann das so darstellt, wenn man dann aus den Niederlanden das hört, was wir gehört haben, sowie andere Stellungnahmen. Wenn ich noch auf zwei Punkte eingehen darf, vor allem auf die von der Kollegin Theato und von der Kommissarin Schreyer: Beide beziehen sich auf Rechtsgrundlagen und Rechtsdienste, die da Zweifel erheben. Natürlich mussten wir uns auch da absichern, um überhaupt kompromissfähig zu sein und den Kompromiss erzielen zu können, der dann letztendlich mit Kollege Bourlanges und Kollege Duff von den Liberalen ausgehandelt worden ist. Jetzt haben wir Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung. Wir werden damit leben müssen. Ich denke jedoch, dass insgesamt das, was erarbeitet worden ist, dem Gedanken des Hauses entspricht, und ich respektiere selbstverständlich Ihre Haltung, Kollegin Theato. Ich hoffe nur, es gibt nicht zu viele, die so denken wie Sie, weil sonst heißt es wieder: Zurück an den Start! Das mag dann vielleicht diejenigen freuen, die im Konvent alles erledigen wollen. Aber viel einfacher bekommen wir es nicht zusammen. Die politische Erklärung - das ist unsere Aufgabe als Abgeordnete - müssen wir liefern. Für politische Erklärungen ist eine Geschäftsordnung nicht geeignet. In diesem Sinn noch einmal besten Dank für Ihre Zusammenarbeit und Unterstützung. 2-259 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-260 Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006 2-261 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0310/2002) von Herrn Stephen Hughes im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Mitteilung der Kommission: Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006 (KOM(2002) 118 - C5-0261/2002 - 2002/2124(COS)). 2-262 Hughes (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, obwohl ich in meinem Bericht die Mitteilung der Kommission begrüße, muss ich an einer Reihe von wichtigen Aspekten konstruktive Kritik üben. Der Bericht hat drei horizontale Fragen in den Vordergrund gestellt, die für den Erfolg der Strategie von wesentlicher Bedeutung sind. Das betrifft erstens den fehlenden Aktionsplan. Die Strategie leidet unter einer inakzeptablen Unausgewogenheit und einem Mangel an strategischer Kontinuität. Die Anfangsanalyse ist zwar im Wesentlichen zutreffend, aber die Vorschläge für Aktionen sind oft wenig mehr 91 als eine Beschreibung des jeweiligen Problems. Werden Aktionen vorgeschlagen, so sind die Vorschläge oftmals vage, und für die Umsetzung der Strategie werden praktisch keine Ressourcen und Termine angegeben. So enthält die Mitteilung zwar eine gute Analyse der durch die zunehmende Feminisierung der Gesellschaft verursachten Veränderungen und der Auswirkungen der Alterung der Bevölkerung, Vorschläge für entsprechende Maßnahmen werden jedoch nicht vorgelegt. Der Bericht fordert daher einen detaillierten Aktionsplan mit verbindlichen Terminangaben für jeden Hauptvorschlag, die Zustimmung zu diesem Plan durch den Ausschuss des Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bis zum Europäischen Rat im Frühjahr 2003 sowie eine jährliche Überprüfung im Rahmen des Fortschrittanzeigers der Sozialagenda, wie vom Rat vorgeschlagen. Das Parlament und die beratenden Ausschüsse sollten in diesen Überprüfungsprozess einbezogen werden. Das ist ein ernstes Problem, und ich weiß, dass die Kommissarin aufmerksam zuhört. Ich fordere sie auf, uns heute Abend klar zu sagen, dass wir mit einer positiven Reaktion auf unsere Forderungen rechnen können. Andernfalls habe ich den Auftrag, den Bericht an den Ausschuss zurückzuverweisen, wo er zu einer Ablehnung der Strategie der Kommission umformuliert werden wird. Das zweite wichtige horizontale Problem sind die mangelnden Ressourcen. 1992 waren im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei der Europäischen Kommission etwa 130 Beamte beschäftigt. Heute sind es noch gerade 24 Mitarbeiter. Mag sein, dass wir bezüglich der genauen Zahlen nicht ganz einer Meinung sind, aber die Kommissarin wird doch sicher zustimmen, dass die Zahl der Mitarbeiter in diesem Bereich drastisch gesunken ist. Dies ist keine Basis für eine dynamische und proaktive Verwaltung, wie sie zur Umsetzung der Strategie erforderlich wäre, da diese in der Lage sein muss, auf ein sich wandelndes politisches Umfeld zu reagieren und zugleich die Durchführung bestehender Rechtsvorschriften und politischer Maßnahmen zu überwachen und zu überprüfen. Dieser Trend muss umgekehrt werden, und für diesen Politikbereich innerhalb der Kommission müssen wieder ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Als drittes wichtiges Problem verweist der Bericht auf die mangelnde Ausgewogenheit zwischen legislativen und nichtlegislativen Instrumenten. Ich warne davor, die Entwicklung von nichtlegislativen Instrumenten als Alternative zur Beibehaltung und Verbesserung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu betrachten. Es werden bestimmte Fälle angeführt, in denen Lücken und Mängel des bestehenden gemeinschaftlichen Besitzstands in Angriff genommen werden müssen und bei denen außerdem umfassende 92 Ansätze im Bereich der Rechtsetzung statt Ad-hocFlickwerk sowohl in Bezug auf bestehende als auch mit Blick auf neu auftretende Risiken von außerordentlicher Bedeutung sind. Die Zeit reicht natürlich nicht, um auf alle Einzelheiten des Berichts einzugehen, deshalb werde ich mich auf einige wenige konzentrieren. Im Bericht wird angesichts der stark erhöhten Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei KMU bedauert, dass die Kommission noch immer kein mehrjähriges KMU-Programm gestartet hat, das sich auf die vorbereitenden Maßnahmen stützt, wie sie von der Agentur in Bilbao auf Anregung des Europäischen Parlaments zwei Jahre lang durchgeführt wurden. Ein solches Programm war von der Kommission in der in Nizza angenommenen europäischen Sozialpolitischen Agenda unterstützt worden. Dies würde die Prüfung, Analyse und Verbreitung erfolgreicher Maßnahmen in diesem kritischen Sektor erleichtern. Ich hoffe sehr, dass die Kommission jetzt positive Signale setzen wird. Zweitens, was neu auftretende Risiken betrifft, so hoffe ich, dass die Kommission die Notwendigkeit neuer, unlängst vom Parlament geforderter Gesetze in Bereichen wie Mobbing am Arbeitsplatz prüfen wird. Auch was die arbeitsbedingte Überbeanspruchung betrifft, so hoffe ich, dass die Kommission die Richtlinie über die Arbeit an Bildschirmgeräten, in der die Computermaus noch nicht einmal erwähnt wird, sowie die Richtlinie über die manuelle Handhabung von Lasten einer erneuten Prüfung unterzieht. Ich hoffe, sie wird noch weiter gehen und unsere Forderung nach einer umfassenden Richtlinie über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen aufgreifen. Der Bericht führt zudem eine Reihe von Richtlinien auf, die der Revision bedürfen. Zur Inangriffnahme dieser Aufgabe bedarf es sowohl des Engagements der Kommission als auch entsprechender Ressourcen. Ausgehend von der hilfreichen Stellungnahme, die wir vom Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit erhielten, spricht sich der Bericht für die Einbindung einer Geschlechterdimension in die Strategie aus und führt eine Reihe konkreter Aufgaben in diesem Zusammenhang auf. Der Bericht begrüßt zudem das Benchmarking, vertritt jedoch die Ansicht, dass ein erfolgreiches Benchmarking-Konzept nicht nur mehr vergleichbare und zuverlässige Daten erfordert, sondern auch ein harmonisiertes System der Definition von und Aufzeichnung und Berichterstattung über Berufskrankheiten. Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass der Bericht ferner den Vorschlag zur Kodifizierung und Vereinfachung der in diesem Bereich bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften begrüßt, solange dies keinen Vorwand zur Deregulierung um der Deregulierung willen darstellt. Das möchte ich der Generaldirektion für Beschäftigung und Soziales keinesfalls unterstellen, es gibt jedoch Kräfte in der Kommission, die eine solche Tendenz aufweisen. Ich habe im Ausschuss sogar gemeinsam mit Herrn Bushill- 22/10/2002 Matthews einen Änderungsantrag vorgeschlagen, dem zufolge die Revision von Rechtsvorschriften dazu genutzt werden sollte, diese zu vereinfachen oder sogar außer Kraft zu setzen, falls sie inzwischen überflüssig sind. Keiner von uns kann an der Aufrechterhaltung überflüssiger Regelungen oder daran interessiert sein, diese kompliziert zu gestalten. Rechtsvorschriften sollten einfach zu verstehen und umzusetzen sein. Ich hoffe, die Kommissarin kann uns die Zusicherung geben, die wir für diesen Aktionsplan brauchen. 2-263 Diamantopoulou, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte Herrn Hughes und vor allem dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für die enge Zusammenarbeit danken. Die Mitteilung „Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006“ stellt eine Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den genannten Zeitraum dar. Es handelt sich um eine neue Strategie, die einige neue Schlüsselelemente umfasst. Diese Elemente betreffen die Qualität der Arbeit sowie die Notwendigkeit, eine Vielzahl unterschiedlicher politischer Instrumente wie Rechtsvorschriften, den sozialen Dialog, fortschrittliche Methoden und bewährte Praktiken, die soziale Verantwortung der Unternehmen und wirtschaftliche Anreize miteinander zu kombinieren. Letztlich besteht ein enger Zusammenhang zwischen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Wettbewerbsfähigkeit, und die Vernachlässigung sozialpolitischer Maßnahmen hat immer auch ihren Preis. Ich werde im Folgenden auf die wichtigsten Punkte der Mitteilung eingehen. Erstens, und darüber sollten wir uns im Klaren sein, handelt es sich hier nicht nur um einen Vorschlag der Kommission, sondern auch um eine Gemeinschaftsstrategie. Es ist daher erforderlich, sämtliche europäischen Partner zu integrieren, einschließlich der europäischen, nationalen und regionalen Behörden auf politischer Ebene. Auf operationeller Ebene sind die Sozialpartner gefordert, und auf der Dienstleistungsebene sämtliche Gesundheitseinrichtungen, Präventionsdienste sowie Versicherungen. Ein interessanter Aspekt in dieser Mitteilung ist die Frage danach, wie wir eine Präventionskultur entwickeln können. Es gibt natürlich eine Reihe von Prioritäten, was den Ausbau unserer Fähigkeiten in Bezug auf die Risikobewertung und die Notwendigkeit besserer Rechtsvorschriften angeht. Der Forderung nach einer Vereinfachung und Kodifizierung, die eine der Verpflichtungen der Strategie der Kommission darstellen, stimme ich vollkommen zu. Zur Umsetzung der Strategien ist eine Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den einzelstaatlichen Behörden sowie eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erforderlich. Ich habe versucht, in wenigen Worten die 22/10/2002 Hauptpunkte der Mitteilung darzulegen, weil ich meine, dass es die Debatte beleben wird, wenn ich auf die konkreten Bemerkungen von Herrn Hughes eingehe. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten legte einige konkrete Vorschläge vor, von denen die Kommission viele bearbeitet und berücksichtigt hat. Einige der Vorschläge könnte man vielleicht noch etwas gründlicher prüfen. Wir könnten vielleicht die Zeitpläne und die Beschreibung der durchzuführenden Aktivitäten etwas konkretisieren. Dies könnte im Rahmen einer Beratung mit dem Beschäftigungsausschuss erfolgen, wobei wir gezielt die Aktivitäten und Vorschläge der Strategie und insbesondere die von Herrn Hughes erwähnten fünf Punkte diskutieren könnten. Erstens geht es um das im Bericht angesprochene Problem der KMU. Sie wissen um die Probleme, die wir mit dem Programm SAFE haben. Dank Parlament verfügen wir jetzt im Rahmen der Agentur von Bilbao über einen Haushalt speziell für KMU, so dass wir die Einzelheiten in Bezug auf die Umsetzung dieses Projekts sowie den Zeitplan diskutieren können. Hinsichtlich der Rechtsvorschriften über Stress wird eine Analyse durchgeführt. Wir haben die erste Stufe der Konsultation eingeleitet. Auch hier können wir etwas konkreter vorgehen. Das Gleiche gilt für den Vorschlag für eine Richtlinie über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Fragen im Zusammenhang mit der Richtlinie über die manuelle Handhabung von Lasten. Eine entsprechende Analyse wird derzeit erarbeitet. Was die Zeitpläne für die Studien angeht, so können wir konkretere Aussagen treffen, und wir können auch konkrete Zusagen zum Wann und Wie der ersten Stufe der Konsultation machen. Es folgt das Thema Frauen. In diesem Punkt sind wir uns vollkommen einig. Die Verankerung der Chancengleichheit zieht sich als allgemeiner Grundsatz durch alle in unserem Strategiepapier vorgesehenen Maßnahmen. Was das Benchmarking betrifft, so stimme ich Ihnen zu. Wir könnten tatsächlich bessere Wege zur Durchsetzung des Verfahrens finden. Im Bericht heißt es dazu konkret, dass die Mitgliedstaaten zur Anwendung des Benchmarking in diesem Bereich angespornt werden sollten, aber vielleicht ließe sich im Rahmen gemeinsamer Diskussionen herausfinden, wie wir in diesem Punkt konkreter vorgehen könnten. Vielleicht könnten wir diese Angelegenheit mit den Mitgliedstaaten diskutieren und sie bitten, konkrete Ziele zu setzen. Wir könnten dann im Rahmen eines Berichts feststellen, wie diese Ziele umgesetzt werden. Das geht nicht in Form von Verpflichtungen – wir können die Mitgliedstaaten in dieser Sache zu nichts verpflichten – aber wir können diesen Punkt besser präsentieren und damit vielleicht auf Fortschritte im Bereich des Benchmarking hinarbeiten. Abschließend ein Wort zur Vereinfachung und Kodifizierung. Wir arbeiten derzeit an einer Gesamtevaluierung der Gesetzgebung im Bereich 93 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Das ist eine der wichtigsten Verpflichtungen im Rahmen dieser Strategie. Es handelt sich um keine einfache Aufgabe, doch unser übergeordnetes Ziel besteht darin, die Vorschriften zu vereinfachen, ihre Einheitlichkeit zu gewährleisten und sie schließlich zu kodifizieren. So haben wir uns u. a. zur Kodifizierung der Richtlinie über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verpflichtet. 2-264 Evans, Jillian (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frauen und Chancengleichheit. – (EN) Herr Präsident, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frauen und Chancengleichheit begrüße ich diese Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Ich möchte vor allem Herrn Hughes zu seinem Bericht beglückwünschen. Wie er bereits sagte, haben unsere Ausschüsse in dieser Angelegenheit sehr gut zusammengearbeitet. Besonders zufrieden war ich mit der Zusammenarbeit mit dem Berichterstatter, die dazu beigetragen hat, dass die Hinweise des Ausschusses für die Rechte der Frauen umfassend berücksichtigt wurden. Das ist deshalb wichtig, weil Männer zwar häufiger Opfer schwerer Unfälle sind, Frauen jedoch längerfristig an arbeitsbedingten Krankheiten leiden. Auch erhalten Frauen eine schlechtere Bildung und Berufsbildung als ihre männlichen Kollegen. Deshalb brauchen wir eine nach Geschlechtern aufgegliederte Statistik über Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle, die sowohl die Vollzeitbeschäftigung als auch die Teilzeitarbeit und vorübergehende Beschäftigung umfasst. Die Kommissarin teilt die Ansicht, dass die Chancengleichheit in der gesamten Strategie verankert sein muss, damit Probleme wie die Doppelbelastung durch Erwerbstätigkeit und persönliche Pflichten oder Mobbing am Arbeitsplatz ordnungsgemäß aufgegriffen werden können. Werden Geschlechterfragen bei der Risikobewertung und Arbeitsplatzgestaltung nicht berücksichtigt, werden wir die Frauen auch weiterhin daran hindern, bestimmte Berufe zu ergreifen und sich in bestimmten Sektoren zu etablieren. Die geltenden Vorschriften im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind zu evaluieren, damit wir Problembereiche ermitteln und künftige Rechtsvorschriften wirksamer gestalten können. So müssen Hausangestellte und Heimarbeiter, von denen viele Frauen sind, ebenso geschützt werden wie Frauen in der Landwirtschaft und mitarbeitende Ehepartner in kleinen Familienbetrieben. Ich unterstütze voll und ganz die Ausführungen des Berichterstatters hinsichtlich des Mangels an Ressourcen, der die Kommission an einer ordnungsgemäßen Durchführung der Politik zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hindert, und vor allem hinsichtlich der Notwendigkeit eines ausführlichen und bilanzierten Aktionsplans und eines sehr strengen Zeitplans zur Verbesserung der Gesetzgebung in diesem sehr wichtigen Bereich. Ich befürworte den Bericht. 94 2-265 Pérez Álvarez (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Glückwunsch an die Kommission und auch an den Berichterstatter beginnen, nicht nur zur Qualität ihrer Arbeit, sondern auch zu ihrer Haltung gegenüber den eingereichten Änderungsanträgen. Wenn der soziale Dialog ein wirksames Instrument zur Bekämpfung des Übels der Arbeitsunfälle darstellen soll, so hat der politische Dialog innerhalb der interfraktionellen Gruppen zur Verbesserung eines von Anfang an ausgezeichneten Berichts geführt. Ich habe irgendwann gehört, dass die Realität unbeugsam ist und man über Zahlen nicht spekulieren kann. Jedoch können wir uns eine Meinung über die Umstände bilden, unter denen sich die Fakten vollziehen, und über die Umstände, die diese widerspiegeln. Und die Wahrheit ist, dass 1999 im Bereich der Gesundheit am Arbeitsplatz in der Europäischen Union, ohne Panik machen zu wollen, 5 500 Unfälle mit tödlichem Ausgang, 4,8 Millionen Unfälle mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit, 500 Millionen verlorene Arbeitstage aufgrund von Unfällen oder gesundheitlichen Problemen und Zahlungen von Entschädigungen zu verzeichnen waren und, was noch gravierender ist, fast 350 000 Menschen ihre Beschäftigung oder den Arbeitsplatz wechseln mussten – etwa 300 000 mit einem Behinderungsgrad – und 15 000 niemals wieder eine neue Arbeit aufnehmen werden. Zudem hat es in einigen Mitgliedstaaten der Union einen gewissen beunruhigenden Anstieg der Unfallzahlen gegeben, und angesichts der Erweiterung besteht eine sehr große Sorge über die Situation der Kandidatenländer für den – nicht mehr zukünftigen sondern unmittelbar bevorstehenden – Beitritt, da hier Unfallshäufigkeitszahlen auftreten, die über dem Durchschnitt der Gemeinschaft liegen, was allerdings aus verschiedenen Blickwinkeln, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Hochrisikosektoren in diesen Ländern, zu erklären ist. 22/10/2002 Gedanke, dass eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung und -organisation Faktoren sind, die die Leistung der Wirtschaft im Allgemeinen und die der Unternehmen im Besonderen und vor allem die Kultur der Gefahrenprävention beeinflussen. Angesichts der Gefahr, die der Arbeit naturgemäß innewohnt, ist unermüdliches, beharrliches Handeln notwendig. Es müssen alle Mittel genutzt werden, die der so genannte soziale Besitzstand bietet, von der Rahmenrichtlinie bis zu den von der Charta der Grundrechte proklamierten Regeln. Der Schutz wird daher die gemeinsame Aktion der gesamten Gesellschaft erforderlich machen, wie hier bereits gesagt wurde: der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der öffentlichen Verwaltungen, der Bürgerinnen und Bürger. Ein wirklich gemeinsames Handeln. Aber ohne Aufklärung, ohne Ausbildung der Arbeitnehmer und der Verantwortungsträger für die Gesundheit, ohne horizontale Präventionspolitiken – wie die Kommissarin bemerkte – und ohne ausreichende Informationen werden die Beschlüsse normativen Inhalts wenig Wert besitzen. Zu begrüßen wäre die Vereinfachung, wenn sie denn kommt und möglich ist, aber ohne Sensibilisierung reicht sie nicht aus. Angesichts dieses Risikos wage ich zu behaupten, dass die Aktion allein nicht ausreicht, sondern dass man hartnäckig sein muss. Bis zum Überdruss muss man auf eine Präventionskultur hinarbeiten. Es muss nötigenfalls neue Standards geben, mehr materielle und Humanressourcen, spezifische Aktionen in Sektoren und Unternehmen mit überdurchschnittlicher Unfallhäufigkeit, die verschiedenen Pläne und der Austausch bewährter Praktiken müssen überwacht und neue Risiken vermieden werden. Die Gesundheit, die Sicherheit und die Würde der europäischen Bürgerinnen und Bürger stehen auf dem Spiel. 2-266 Frau Kommissarin, sicher stehen wir vor dem schwächsten Glied der Erweiterung. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verkündet in ihrem Artikel 31 Absatz 1, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen hat. Der Gipfel von Lissabon fixierte als eines seiner Ziele – das vom Rat von Barcelona bekräftigt wurde – die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen – wobei der Begriff „besser“ nicht nur auf den Kampf gegen die Unsicherheit anzuwenden ist, sondern auch auf weniger gefährliche Beschäftigungen und Arbeitplätze. Deshalb halte ich den dreifachen Aspekt der Strategie für treffend; das globale Konzept von den Berufsbefähigungen bis zur Arbeitszeit, von der demographischen Tendenz, von der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit bis zu der der erwerbstätigen Bevölkerung, das Konzept oder der Thorning-Schmidt (PSE). - (DA) Herr Präsident, wie sich den Ausführungen der Kommission heute Abend entnehmen lässt, gibt es selten Differenzen mit der Kommission über die Richtung, die es einzuschlagen gilt, wenn es um die Arbeitsumwelt geht. Wir machen uns alle Sorgen darüber, dass zu viele Menschen bei ihrer Arbeit dauerhafte Schäden erleiden. Noch gravierender ist vielleicht die Tatsache, dass in vielen Bereichen innerhalb der EU keine wirkliche Verbesserung der Arbeitsumwelt stattgefunden hat. Vor diesem Hintergrund, Frau Kommissarin, hatten wir gehofft, die Kommission würde sich in ihrer Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz etwas ehrgeiziger zeigen, zumindest was die Umsetzung angeht. Ich hatte gehofft, dass uns heute mehr als nur Zeitpläne für die einzelnen Aktivitäten vorgeschlagen wird. 22/10/2002 Wie die Berichterstatter betont haben, stellt sich die Situation im Bereich der Arbeitsumwelt zurzeit so dar, dass die der Kommission zur Verfügung stehenden Mittel seit 1992 stark beschnitten worden sind. Ich bin mir im Klaren darüber, dass man die Berechnungen auf mehrere Arten anstellen kann, aber es ist eine Tatsache, dass das Geld nicht reicht. Es sind Streichungen zu einem Zeitpunkt vorgenommen worden, da die Arbeitsumweltprobleme immer komplizierter und umfassender geworden sind und wir in Wirklichkeit sogar mit neuen Problemen konfrontiert werden. Wir müssen verschiedene Instrumente einsetzen, wir müssen uns um Vorbeugung bemühen und den einzelstaatlichen Behörden helfen. Die zu lösenden Aufgaben sind vielfältig und sehr kompliziert; die Herausforderungen, die wir mittels Richtlinien bewältigen wollen, lassen sich nicht in einem Redebeitrag von drei Minuten darstellen. Wir sind uns der Gefahr bewusst, dass Arbeitsumweltprobleme insbesondere Frauen betreffen können, worauf uns auch Frau Evans hingewiesen hat. Wir wissen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen unsere besondere Aufmerksamkeit verlangen. Eine Richtlinie über die gesamte Muskelund Knochenproblematik ist dringend erforderlich. Auch zur Bekämpfung von Stress und Mobbing sind gemeinsame Aktivitäten erforderlich, und wir wissen auch, dass wir zur allgemeinen Anerkennung von Berufskrankheiten sicherlich eine Mindestrichtlinie brauchen. Angesichts all dieser von uns als notwendig erachteten Initiativen sind wir am meisten darüber enttäuscht, dass die Kommission diese Strategie nicht durch einen Aktionsplan ergänzen will. Wenn die Kommission sagt, dass sie sich an der Erstellung von Terminplänen beteiligen möchte, müssen wir ihr erwidern, dass wir mehr Verbindlichkeit wünschen, und wir müssen vorschlagen, dass ein echter Aktionsplan erarbeitet wird. Wenn die Kommission zustimmt, dass wir Terminpläne brauchen und dass diese verbindlicher sein müssen, wird sie uns hoffentlich am Ende dieser Debatte – in deren Verlauf vermutlich noch andere einen Aktionsplan fordern werden – erklären, warum sie diese Strategie nicht durch die Ausarbeitung eines echten Aktionsplans konsequent zu Ende führt. Natürlich wissen wir, dass dieser für das Europäische Parlament, die Kommission und nicht zuletzt die Mitgliedstaaten in stärkerem Maße verbindlich wäre. Ich hoffe, wir können Fortschritte erzielen. Wir brauchen einen Aktionsplan im Bereich Arbeitsumwelt. 2-267 Lynne (ELDR). – (EN) Herr Präsident, obwohl ich einige der in Herrn Hughes‘ Bericht enthaltenen Punkte begrüße, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Vereinfachung der existierenden Gemeinschaftsvorschriften und eine bessere Überwachung, bin ich sehr unglücklich darüber, dass meine Änderungsanträge über eine umfassende Abschätzung der Auswirkungen vom Ausschuss abgelehnt wurden. Meine Fraktion kam überein, dass ich die Änderungsanträge in der Plenarsitzung erneut vorlegen sollte, aber leider war keine andere Fraktion bereit, sich diesem Vorhaben anzuschließen. 95 Rechtsvorschriften sollten nur dann vorgeschlagen werden, wenn wir nachweisen können, dass sie erforderlich sind. Bewährte Praktiken oder ihr Austausch reichen dafür nicht aus. Wir müssen zunächst dafür sorgen, dass die in diesem Bereich bereits existierenden Gesetze in der gesamten Europäischen Union umgesetzt werden. Zweitens müssen wir für jeden Mitgliedstaat eine Abschätzung der Auswirkungen durchführen, in deren Rahmen wir die Wirkung der vorgeschlagenen Regelung auf die Industrie, die Privatwirtschaft und die Arbeitskräfte untersuchen. Leider wirken die von der Kommission vorgelegten Folgenabschätzungen auf mich vielfach wie erläuternde Feststellungen und nicht wie umfassende Abschätzungen der Auswirkungen. Gerade im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind wir zum Nachweis der Notwendigkeit entsprechender Vorschriften auf aktuelle wissenschaftliche und medizinische Daten angewiesen. Nehmen Sie zum Beispiel die Vibrations-Richtlinie. Ich habe von der Kommission eine Vielzahl von Dokumenten erhalten. Im Bericht über ISO-Normen, dem einzigen wirklich aktuellen Dokument, wurde sogar festgestellt, dass keine quantitative Verbindung zwischen Ganzkörper-Vibrationen und Lumbalschmerzen besteht. Dennoch haben wir eine entsprechende Regelung erarbeitet. Ich befürworte Europa, aber wir erarbeiten immer mehr Gesetze, ohne deren Notwendigkeit nachzuweisen. Damit bringen wir Europa in Verruf. Obwohl wir möglicherweise einige der in Herrn Hughes‘ Bericht und von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen brauchen, wird sich die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas in der morgigen Abstimmung der Stimme enthalten, wenn uns keine ordnungsgemäße umfassende und unabhängige Folgenabschätzung zugesichert werden kann. 2-268 Schmid, Herman (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Ich empfinde große Sympathie für den Inhalt des Berichts Hughes, der außerordentlich klar abgefasst ist. Herr Hughes ist sehr beunruhigt darüber, dass so wenig geschieht und legt eine lange Liste von Vorschlägen legislativer und nichtlegislativer Art zur Verbesserung der Situation vor. Ich bin mir sicher, dass er dafür die Unterstützung der gesamten GUE/NGL-Fraktion erhalten wird. Gleichzeitig berührt er auch die Frage der Umsetzung und die Schwierigkeiten, alles in der Realität zum Funktionieren zu bringen. Meiner Ansicht nach sollte in diesem Zusammenhang eine deutlichere Sprache gesprochen werden, denn es geht hier schließlich um einen Konflikt. Wir reden zwar von Dialog und Zusammenarbeit, aber in Wirklichkeit besteht hier ein Konflikt. Die Unternehmen sind im Wettbewerb mit anderen nämlich gezwungen, ihre Kosten und Gewinnspannen genau zu beobachten, so dass irgendwo 96 angesetzt werden muss. Gesundheit und Sicherheit kosten Geld. Wir können kein angemessenes Maß an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erreichen, wenn die Gewerkschaften nicht stark genug sind, ausreichend Druck auf die Unternehmen auszuüben. So sehen die Konfliktverhältnisse aus, die Teil unseres Systems sind. Wenn wir Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern wollen, sollten wir das wissen. Legislative und nichtlegislative Methoden funktionieren in dem Maße, wie es starke Arbeitnehmerorganisationen gibt, die die von uns geschaffenen Rechtsakte, Empfehlungen und Leitlinien nutzen können. So sieht die Wirklichkeit aus! 22/10/2002 die Krankheitsbilder und Probleme in Bezug auf das Wohlbefinden schon seit langem bekannt sind, wurde für diese Vorschläge bislang noch keine Frist gesetzt. Also nochmals, ich kann dem zustimmen, wie Herr Hughes die Probleme darlegt und hoffe, dass er eventuell den Mut aufbringt, seinen Bericht zurückzuziehen, wenn sich die Kommission nicht verpflichtet, die Probleme rund um den Personalabbau, die meiner Ansicht nach noch immer mangelnde Ausgewogenheit zwischen legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen und insbesondere das Fehlen eines Aktionsplans mit zugehörigem zeitlichen Rahmen zu lösen. 2-270 Vielleicht sollten wir diskutieren, ob wir die Arbeitnehmerseite, z. B. die Rechte der Gewerkschaften, stärken müssen. Eventuell müssen auch die Möglichkeiten für juristischen Beistand im Fall von Konflikten verbessert werden, beispielsweise durch die Unterstützung durch Experten. Im 19. Jahrhundert, als es noch keine starken Gewerkschaften gab, wurden die Arbeiter durch Fabrikinspektoren unterstützt. Solche Arbeits- und Fabrikinspektoren, wie es sie im England des 19. Jahrhunderts gab, würden wir vermutlich heute in Osteuropa benötigen. Vielleicht sollten wir den Beitrittsländern auch deutlicher sagen, dass das Streikrecht zum Besitzstand, zum acquis, gehört, den sie einführen müssen. 2-269 Bouwman (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, lieber Herr Hughes! Meines Erachtens ist es ausgezeichnet, wenn vernünftige Berichte vorgelegt werden. Insbesondere den Bericht von Herrn Hughes halte ich für exzellent. Ich habe ihn einmal sagen hören, er fände die Analyse in der Kommissionsmitteilung fundiert, die Ausgestaltung aber ließe zu wünschen übrig. Ich meine, das in den heutigen EU-Berichten gelesen zu haben. Meiner Ansicht nach ist die Analyse zufrieden stellend, aber mit Sicherheit nicht fundiert, und zwar ganz einfach aus dem Grund nicht, weil es in Europa weitaus bessere Verfahrensweisen gibt, als in diesem Dokument beschrieben. Mir geht es vornehmlich um das Element Wohlbefinden bei der Arbeit. Die Gesetzgebung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist nämlich Hard Law. Dort geht es um Erschütterungen, Lärm usw. Beispielsweise in den Niederlanden wurde eingehend untersucht, wie Wohlbefinden am Arbeitsplatz auszulegen ist. Dies umfasst Aspekte, die mit Organisationen zu tun haben, Aspekte, die sich später auch in Form von Repetitive Strain Injury, Stress oder zahlreichen weiteren Formen des Unwohlseins auswirken können. Einige dieser Elemente sind in dem Kommissionsdokument in Verbindung mit Investitionen in Qualität aufgeführt. Nach den von den Belgiern nachträglich entwickelten Indikatoren hört es aber auf. Ich bedauere, dass dieser Bereich nicht weiter ausgestaltet wird, denn die Vorschläge sind im Grunde eine Art Sammelsurium verschiedener Punkte. Obgleich Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, die Vorlage der Kommission über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein gutes Dokument. Es unterstreicht die Bedeutung der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Notwendigkeit der Stärkung der Präventionskultur und der besseren Umsetzung der geltenden Gesetze. Diesen Zielen stimme ich im Wesentlichen zu. Das Dokument stellt die Probleme wie folgt dar: Es herrschen nach wie vor einige Unklarheiten in Bezug auf die Präventionskultur der EU-Richtlinien, die in der Praxis noch nicht effektiv umgesetzt wird. Dem stimme ich zu. Das Dokument stellt fest, dass viele Bürger den Rechtsrahmen der Gemeinschaft für viel zu komplex und unklar halten, und schlägt deshalb eine Vereinfachung und Straffung vor. Dem stimme ich auch zu. Ich hatte gehofft, dass das Parlament es für richtig gehalten hätte, diesen Vorschlägen der Kommission zuzustimmen, doch der Berichterstatter hat die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen. Angesichts eines Personalabbaus auf etwa 40 % des Personalbestands von 1992 unterstellt er der Kommission, sie räume der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz eine geringere Priorität ein. Das ist Unsinn. Für einige Leute führen natürlich immer alle Straßen zur üblichen sozialistischen Lösung, die da heißt: mehr Geld, mehr Leute und mehr Regulierung. Ich stelle fest, der Berichterstatter hat gnädigst den von uns vorgelegten gemeinsamen Änderungsantrag erwähnt, der den Höhepunkt der Ausschussarbeit bildete. Vielleicht könnte er den Höhepunkt dieses Berichts bilden. Falls jemand unter den Kollegen hofft, dass dies der Beginn einer großartigen neuen Partnerschaft ist, dann wird er sich wohl noch ein wenig gedulden müssen. Wir hoffen zusammen auf bessere Zeiten. Unterdessen wünscht sich der Berichterstatter eine Ausdehnung der Rahmenrichtlinie, Vorschläge für neue Gesetze zum Mobbing am Arbeitsplatz und eine neue Richtlinie über die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Stärkung der Richtlinie über die Arbeit an Bildschirmgeräten und eine Änderung der Richtlinie über die manuelle Handhabung von Lasten. Und das allein auf der ersten Seite seiner Empfehlungen. Wir brauchen nicht noch mehr Richtlinien. Ich behaupte, seine Schlussfolgerungen sind falsch, weil seine Analyse 22/10/2002 falsch ist. Die Delegation der britischen Konservativen wird gegen den Bericht stimmen, und wir werden nicht die Einzigen sein. Ich möchte hinzufügen, dass Irland gerade dem EUBeitritt der Kandidatenländer zugestimmt hat. Wenn die Kandidatenländer Herrn Hughes‘ Bericht lesen, werden sie es sich möglicherweise anders überlegen. 2-271 VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident 2-272 Jensen (ELDR). – (DA) Herr Präsident, ich möchte der Kommission für einen guten Bericht danken. Herrn Hughes möchte ich dafür danken, dass er darauf hingewiesen hat, wie wichtig die Umsetzung der Rechtsvorschriften ist. Dänische Arbeitgeber behaupten oft, dass sie – anders als in vielen anderen Ländern – die Vorschriften zur Arbeitsumwelt einhalten müssen. Ich kann das, ehrlich gesagt, nicht mehr hören, ohne ihnen mit reinem Gewissen das Gegenteil beweisen zu können. In Zukunft möchte ich solche Behauptungen dementieren können. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns stärker um die praktische Umsetzung der die Arbeitsumwelt betreffenden Rechtsvorschriften bemühen, damit wirklich überall in der EU gute und sichere Arbeitsbedingungen herrschen. Davon abgesehen, müssen wir auch sorgfältig überlegen, mit welchen Instrumenten wir die Arbeitsumwelt am besten sicherer gestalten können. Der Erlass von Rechtsvorschriften ist nicht immer der beste Weg. Zuweilen lassen sich Verbesserungen eher durch Erfahrungsaustausch, Schulung und Förderung des sozialen Dialogs erzielen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Bekämpfung von Stress und Mobbing. Solche Probleme lassen sich nur durch bessere Zusammenarbeit an der jeweiligen Arbeitsstätte lösen. Deshalb bin ich auch der Ansicht, dass sich die Sozialpartner mit der Bekämpfung von Stress und Mobbing befassen sollten. 97 Der Bericht betont die Notwendigkeit der Erarbeitung eines Aktionsplans, in dem finanzielle Verpflichtungen, klare Fristen für jeden Vorschlag und Kontrollverfahren für seine Umsetzung vorgesehen sind. Er hebt auch sehr nachdrücklich – und darüber bin ich besonders erfreut – die Notwendigkeit der Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension in die zu ergreifenden Maßnahmen hervor. Die Frauen sind mehrheitlich auf den am schlechtesten bezahlten und auf den unsichersten Arbeitplätzen zu finden, sie leiden stärker unter Mobbing und sexueller Belästigung. Zudem muss die Sicherheit und der Gesundheitsschutz für Schwangere, Stillende und Frauen mit Kleinkindern deutlich verbessert werden. Auch ich möchte Stephen Hughes zu seinem Bericht beglückwünschen, den ich voll und ganz unterstütze. 2-274 Stauner (PPE-DE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der technische und gesundheitliche Arbeitsschutz der Arbeitnehmer ist neben der Freizügigkeitsregelung ein unumstrittenes Tätigkeitsfeld der Europäischen Union mit eindeutiger Rechtsgrundlage. Der Erlass von Mindestvorschriften in diesem Bereich ist notwendig, um im europäischen Binnenmarkt Wettbewerbsvorteile zu vermeiden, die sozusagen auf dem Rücken der arbeitenden Bevölkerung erzielt werden können. In diesem Sinne ist es auch zu begrüßen, wenn die Kommission sich Gedanken für die Zukunft macht und Schwerpunkte setzt. Die Schwerpunkte sollten – das kommt im vorliegenden Bericht auch gut zum Ausdruck – vor allem im Bereich Frauen und behinderte Menschen liegen. Eher reserviert stehe ich aber Bestrebungen gegenüber, die in weiter Auslegung der Rechtsvorschriften alle möglichen Aspekte des Arbeitslebens einer europäischen Regelung zuführen wollen. Auch in diesem Bereich muss es noch Spielraum für nationale Besonderheiten und Eigenständigkeit geben. 2-273 Ainardi (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die Europäische Union hat zwar zur Verbesserung der Rechtsvorschriften zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beigetragen, doch muss auch festgestellt werden, dass sich die Lage in bestimmten Mitgliedstaaten und in bestimmten Sektoren verschlechtert. Der Bericht unseres Kollegen Stephen Hughes hebt zu Recht drei wichtige Aspekte hervor: mangelnde Ressourcen, Fehlen eines Aktionsplans sowie mangelnde Ausgewogenheit zwischen legislativen und nichtlegislativen Instrumenten. Der Bericht fordert daher eine Vereinfachung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, eine bessere Umsetzung in den Mitgliedstaaten, die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive, eine stärkere Verantwortung der Unternehmen, die Anwendung von neuen Instrumenten sowie konkret auf die Beitrittsländer zugeschnittene Maßnahmen. Wir stehen in der Tat vor großen Veränderungen des Arbeitslebens in Europa. Den Arbeitnehmer im klassischen Sinne gibt es immer weniger. So genannte atypische Arbeitsverhältnisse nehmen zu, und ich kann mich auch des Verdachts nicht erwehren, dass wir in Ermangelung von Lösungen der wirklichen Probleme zunehmend Papiere und Absichtserklärungen produzieren, die den Arbeitnehmern an ihrem konkreten Arbeitsplatz herzlich wenig bringen. Tatsache scheint mir zu sein, dass – sei es aufgrund der viel zitierten Globalisierung oder aufgrund einer allgemeinen gesellschaftspolitischen Entwicklung – der Schutz der Arbeitnehmer abnimmt, der Stellenwert der Arbeit als Produktionsfaktor schwächer wird und das Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers auch oder gerade durch die europäische Integration ins Hintertreffen gerät. Deshalb muss der Beibehaltung des Status quo beim konkreten Arbeitnehmerschutz verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet werden. 98 Das Schutzniveau, das wir als europäisches Gemeingut erlangt haben, muss erhalten und auch in den Beitrittsländern verwirklicht werden, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern in der Realität. Wir alle wissen, dass Papier geduldig ist, auch und gerade in Europa. Aber der Arbeitnehmerschutz, den wir erreicht haben, ist der Kern der sozialen Dimension dieses sich weiter integrierenden Europas. Darin sehen die Arbeitnehmer eine positive Entwicklung, viel mehr, meine ich, als in Beschäftigungs- und sonstigen Strategiepapieren. 2-275 Cauquil (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, der Berichterstatter stellt selbst fest, dass trotz aller vollmundigen Erklärungen zu der dringenden Notwendigkeit, den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern, die dazu eingesetzten Mittel nicht nur nicht erhöht, sondern im Gegenteil verringert werden. Doch selbst wenn die Kommission die Mittel verstärken würde, was könnte sie ausrichten gegen das Profitstreben der Großunternehmen, das sich äußert in Stellenabbau und damit in einer verstärkten Belastung derjenigen, die noch Arbeit haben, in Einsparungen bei der Sicherheit, in einer generellen Ausweitung der Arbeitsplatzunsicherheit, der Subunternehmerverhältnisse und der Leiharbeit, welche schlecht bezahlte Arbeitnehmer dazu zwingt, Aufgaben zu übernehmen, für die sie nicht ausgebildet sind? Allein in einem Land wie Frankreich sterben jährlich nahezu 800 Menschen durch Arbeitsunfälle und mehrere Tausend tragen lebenslängliche Behinderungen davon. Faktisch alle diese Unfälle könnten verhindert werden, wenn ausreichende Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden würden, was bedeuten würde, die Dividende der Herren Aktionäre zu beschneiden. So lange die Unternehmer nicht gezwungen sind, die Sicherheit und das Leben der Arbeitnehmer zu achten, anstatt den Profit in den Vordergrund zu stellen, bleiben die besten Entschließungen nur leere Worthülsen. 2-276 Purvis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, natürlich sind wir alle, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Aktionäre, an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz interessiert. Wozu aber brauchen wir Gesundheit und Sicherheit, wenn wir keine Arbeit haben? Das ist das Problem und die große Herausforderung. Der Kampf um vertretbare Bedingungen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz hat eine lange lobenswerte Tradition, die bis zur industriellen Revolution zurückreicht. Dieser Kampf trug zum Verbot der schweren körperlichen Arbeit von Kindern in Bergwerken und Fabriken bei und schützt bis zum heutigen Tag Arbeitnehmer vor vermeidbaren Unfällen und Krankheiten. Und der Kampf geht weiter. Noch immer passieren in der Landwirtschaft und in der Industrie zu viele Unfälle. Erst letzten Monat starb auf der uns benachbarten Farm in Schottland ein junger Familienvater, der in die Kartoffelerntemaschine geraten war, an den Folgen des Unfalls. Wir müssen auch 22/10/2002 weiterhin alles tun, um derartige Tragödien zu vermeiden. Unsere Arbeitskultur muss eine Kultur der Sicherheit sein, doch das Leben und die Arbeit bergen immer ein gewisses Risiko. Eine risikofreie Arbeitswelt mit funktionierender Wirtschaft, in der Männer und Frauen täglich zur Arbeit gehen und so ihre Familien ernähren und unsere Wirtschaft unterstützen, ist eine unerreichbare Utopie. Außer Zweifel steht, dass übertriebene Einschränkungen und Bürokratie absolut tödlich sind für den Unternehmergeist, den unsere Wähler tagtäglich entwickeln, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen und den gewohnten Wohlstand zu schaffen. Die Kommission hat mit ihrer Forderung nach wirksamer Umsetzung der bereits existierenden Gesetze und der Propagierung von Arbeitsund Gesundheitsschutzmaßnahmen als Maßnahmen, von denen sowohl das Geschäft als auch die Arbeitnehmer profitieren, eine Lösung gefunden, an der kaum etwas auszusetzen ist. Der Bericht von Herrn Hughes geht viel zu weit. Mit seiner Litanei übertrieben guter Absichten und seiner Forderung nach noch mehr Rechtsvorschriften setzt er die Zukunft europäischer Unternehmen, unseren Wohlstand und unsere Arbeitsplätze aufs Spiel. 2-277 Diamantopoulou, Kommission. – (EN) Herr Präsident, obwohl es unterschiedliche Ansichten zu diese Mitteilung gibt, dürfte es uns meiner Ansicht nach gelingen, eine Lösung zu finden, die allen gerecht wird. Wie ich bereits sagte, stellt diese Strategie des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz einen Aktionsplan für die Europäische Gemeinschaft als Ganzes dar. Deshalb müssen wir die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, ihre unterschiedlichen Gesetze und Definitionen, den Vertrag, die Rechtsgrundlage und den begrenzten Personaletat der Kommission berücksichtigen. Es wurde beispielsweise auf den Personalabbau verwiesen. Wir haben aber die Agentur in Bilbao. Die Dienststellen der Kommission und die Agentur in Bilbao haben unterschiedliche Aufgaben, aber die Agentur in Bilbao unterstützt uns in Form von Informationen, Kampagnen, Analysen und Studien. Die Zusammenarbeit ist also sehr eng. Wie dem auch sei, ich kann keine zusätzlichen Stellen versprechen. Sie alle wissen, was für ein schwieriges Thema das ist. Was wir in dieser Strategie vorgeschlagen haben ist realistisch, und die Kommission kann die Vorschläge mit den vorhandenen Mitteln umsetzen. Lassen Sie mich ein paar konkrete Anmerkungen machen. Es wird immer angenommen, dass ein politisches Problem in jedem Falle gesetzlich zu regeln ist. Wir sind nicht automatisch für oder gegen eine gesetzliche Regelung, wir sagen lediglich, dass in vielen Fällen genau geprüft werden muss, ob eine solche Regelung erforderlich ist. 22/10/2002 Frau Lynne bezweifelte, dass dieses Verfahren immer richtig ist und dass die vorliegenden Daten und Erkenntnisse ausreichen, um die Notwendigkeit von Rechtsvorschriften nachzuweisen. Was das spezielle Thema der Vibration betrifft, so liegen dazu zahlreiche Studien vor. Wir haben aus allen Mitgliedstaaten Angaben erhalten, aus denen klar hervorgeht, dass es ein echtes Problem gibt. Wir werden die Angaben analysieren und dann Vorschläge für Folgemaßnahmen vorlegen. Es geht jedoch nicht nur um die Gesetzgebung. In der Mitteilung der Kommission wird auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Problemen eingegangen. Angesprochen wurde beispielsweise die Qualität. Wir arbeiten inzwischen gemeinsam mit Eurostat an der Harmonisierung zumindest der Definitionen in den verschiedenen Mitgliedstaaten. So werden Unfälle zurzeit noch unterschiedlich definiert, was bisweilen Verwirrung stiftet. Deshalb streben wir eine Harmonisierung der bestehenden Definitionen an. Danach müssen wir uns den konkreten Indikatoren zuwenden. Sie sind sehr spezifisch und sollten nach einem bestimmten Zeitplan vorgelegt werden. Auch das Benchmarking wurde angesprochen. Dazu habe ich mich bereits geäußert. Die Partnerschaft stellte einen der Grundsteine des gesamten Konzeptes dar. Die Strategie sieht vor, dass jeder der beteiligten Partner einen eigenen Aktionsplan vorlegt. Uns liegen bereits Pläne von den Sozialpartnern vor. Jeder Mitgliedstaat und jeder Partner muss sein eigenes konkretes Programm einreichen. Wir haben diese Belange bereits mit den Bewerberländern diskutiert, und es wurden auch in Bezug auf diese Länder konkrete Aufgaben und Pflichten formuliert. Abschließend möchte ich feststellen, dass wir bereit sind, künftig in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Möglichkeiten für konkretere Aufgabenstellungen zu prüfen. 2-278 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-279 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Selbständige 2-280 Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5–0326/2002) von Herrn Manuel Pérez Álvarez im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Anwendung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und 99 Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Selbständige (KOM(2002) 166 – C5-0235/2002 – 2002/0079(CNS)). 2-281 Pérez Álvarez (PPE-DE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! In Punkt 4 der Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit 2002-2006, über die wir gerade beraten haben, wird die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG – ausgeschlossene Arbeitnehmer – gefordert, und unter anderem wird die Tätigkeit der Selbstständigen genannt. Die Empfehlung, die ich vorlege und die wir im Europäischen Parlament diskutieren, fordert die Ausdehnung des Schutzes, den die unselbstständigen Arbeitnehmer im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz genießen, auch auf die Selbstständigen oder Freischaffenden. Wir gehen davon aus, dass Personen, die ihre berufliche Tätigkeit ohne ein Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber oder Unternehmen ausüben, im Allgemeinen nicht durch die Gemeinschaftsrichtlinien betreffend die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geschützt sind. In der Tat streifen nur drei Richtlinien diesen Personenkreis – konkret die Richtlinie 92/57/EWG des Rates über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz – und berücksichtigen die Selbstständigen, die hier ihre Arbeit verrichten, in dem Maße, in dem sie aufgrund dieser Tätigkeit eine potenzielle Gefahrenquelle für die ebenfalls auf der Baustelle tätigen unselbstständigen Arbeitnehmer darstellen können. Das heißt, Risiken, die der Selbstständige verursacht, gegen die er aber nicht geschützt ist. Die Richtlinie 92/29/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zum Zweck einer besseren medizinischen Versorgung auf Schiffen fällt nicht spezifisch unter die Richtlinie der 89/391/EWG, und was ich über die Richtlinie 92/57/EWG gesagt habe, gilt auch für diese. Die jüngste Richtlinie, die Richtlinie 2001/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, nimmt in einer ihrer Erwägungen auf die Selbstständigen Bezug und erinnert daran, dass diese beim persönlichen Gebrauch von Arbeitsmitteln die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden können, als würde der Selbstständige an sich als Risikofaktor betrachtet, aber nicht als schutzwürdig gegen diese Gefahren, als wäre er nicht wirklich als Arbeiter anzusehen. 100 Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten sieht keinen Rechtsschutz für die Gesundheit und Sicherheit der Selbstständigen vor und gibt so den Weg frei für eine große Vielfalt und Heterogenität des Schutzniveaus. Maßnahmen und Beschlüsse, die verhindern sollen, dass die Gefahr zu einem Unfall wird, entstehen traditionell in Verbindung mit dem Arbeitnehmerkonzept, vielleicht weil der selbstständige Arbeiter für seine eigene Sicherheit und Gesundheit Sorge tragen müsste, was ein unzureichendes und ungerechtfertigtes Argument ist. Daher scheint eine Aktion auf Gemeinschaftsebene notwendig zu sein, um ein Minimum an Schutz für die Selbstständigen gegen Berufsrisiken zu gewährleisten, denn neben dem einzelnen Selbstständigen in der Werkstatt mit einem oder mehreren Selbstständigen führt die Entwicklung der Beschäftigungsstruktur, wo die Unternehmen Aufträge an Kleinunternehmen oder Selbstständige vergeben, zu neuen Sicherheitsproblemen bei der Arbeit: der Sicherheit des Selbstständigen und der Seite an Seite mit ihnen tätigen Arbeitnehmer oder anderen Selbstständigen. Alle Arbeiter sind schutzwürdig. Die selbstständigen Arbeiter dürften den gleichen Gefahren wie die abhängigen Arbeitnehmer ausgesetzt sein, aber ihre unzulängliche Schulung und Information können zudem Ursache von Unfällen oder Verletzungen für sie und für andere angestellte Arbeitnehmer sein. Meine Damen und Herren! Wir stehen hier vor einem umfassenden Problem, dem Problem der Arbeitsorganisation angesichts der Möglichkeit der Verleihung von Arbeitnehmern durch Zeitarbeitsfirmen, der Teilung des Produktionsprozesses und seiner Vergabe an Auftragnehmer, Nachunternehmer und Selbstständige und allgemein des Outsourcing und der Dezentralisierung der Produktion. Meiner Meinung nach, und ich glaube, dies ist die Auffassung aller, darf der Schutz der Gesundheit der Arbeiter am Arbeitsplatz nicht vom Rechtsstatus der gefährdeten Person abhängen, sei sie selbstständig, abhängig oder Lohnempfänger. Die Charta der Grundrechte macht hier keinen Unterschied. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen, heißt es in der Charta. Wo das Gesetz nicht unterscheidet, dürfen wir es auch nicht tun. Das Verfahren für die Anwendung ist eine Empfehlung, die den Prozess erleichtern soll, dessen Zielsetzung klar ist, die Anwendung und damit die zwingende Unterordnung des Selbstständigen oder Freiberuflers unter die gleichen Vorschriften, die auch auf den unselbstständigen Arbeitnehmer zutreffen. Natürlich erlangt die Präventionskultur hier einen neuen Sinn und eine neue Bedeutung. In vielen Fällen muss der Selbstständige selbst als Hauptbegünstigter in Schutzmaßnahmen investieren, in anderen muss er für seine eigene Information und Schulung Sorge tragen. 22/10/2002 Ohne auf solche Fragen wie die Verantwortlichkeiten bei bestimmten Arten von Unfällen einzugehen, glaube ich, dass der ständige und hartnäckige Kampf gegen Unfälle nun einen neuen Faktor in der kollektiven Landschaft kennt: dieser ist durch eine Präventionskultur gekennzeichnet, in der die Arbeitnehmer selbst und die Behörden die Hauptrolle spielen. 2-282 Diamantopoulou, Kommission. – (EL) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter Herrn Pérez Álvarez und den Abgeordneten für den Bericht und ihre Unterstützung meinen Dank aussprechen. Es handelt sich in der Tat um einen bedeutenden Vorschlag, der darauf gerichtet ist, den Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten in ihrer Arbeitsumwelt zu gewährleisten, denn es kann, wie Herr Álvarez dargelegt hat und ich daher nicht wiederholen muss, nicht angehen, dass Beschäftigte entsprechend ihrem rechtlichen Status unterschiedlich behandelt werden. Das Ziel der Initiative besteht darin, Selbständigen wie Arbeitnehmern dasselbe Schutzniveau zu gewähren. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgerufen, in dreierlei Hinsicht tätig zu werden. Erstens müssen die Selbständigen in die Gesetzgebung über den Gesundheitsschutz und die Sicherheit in der Arbeitsumwelt einbezogen werden, selbstverständlich nur dort, wo das im Rahmen des nationalen Rechtssystems möglich ist. Zweitens sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang der Selbständigen zu den Bereichen Information, Schulung und technische Unterstützung bei der Gefahrenvorsorge sicherzustellen. Drittens schließlich werden sie aufgefordert, für den Zugang zu geeigneten Systemen ärztlicher Überwachung zu sorgen. Nach unserem Verständnis betreffen die meisten Ihrer Änderungsanträge Beschäftigungsverhältnisse, in denen Selbständige und Angestellte zusammenarbeiten, und in der Tat müssen diese Fälle in der Empfehlung klarer formuliert werden. Daher akzeptiert die Kommission die Änderungsanträge 1, 3, 5, 6, 8, 10, 11 und wird sich bemühen, den Rat zu ihrer Annahme zu bewegen. Die Kommission stimmt jedoch nicht den Änderungsanträgen 2, 4, 7, 9, 12, 13, 14 und 15 zu, da sie entweder schon in anderen Änderungsanträgen enthalten sind oder bestimmte verbindliche juristische Mechanismen fordern, die aber die Effizienz der Empfehlung zu Beginn ihrer vierjährigen Pilotphase beeinträchtigen würden. Nach Ansicht der Kommission ist der Vorschlag ein bedeutender Schritt in Richtung auf eine Gesetzgebung, die allen Europäern, unabhängig von ihren Beschäftigungsverhältnissen, nutzt und damit dem eigentlichen Ziel, der Verringerung der Arbeitsunfälle und -krankheiten, dient. 2-283 22/10/2002 Hughes (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte Herrn Pérez Álvarez für seinen scharfsinnigen und wohl durchdachten Bericht danken. Die Anwendung der Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auf Selbständige stellt ein wichtiges Thema dar, nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Zahl Selbständiger, Unterauftragnehmer und Personen mit einem Unterstellungs- oder atypischen Arbeitsverhältnis. Falsche Formen der Unabhängigkeit und der Selbständigkeit können dazu führen, dass eigentlich fest angestellte Arbeitskräfte nicht den üblichen Schutz genießen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. 101 Klempner und Schreiner, die Reparaturarbeiten ausführen. Sie sind ja in erster Linie selbständig. Richtig ist auch, dass, selbst wenn wir die Zahl der Inspektoren verzehnfachen würden, sie nicht in der Lage wären, diese ganze Armee von Selbständigen bei der Arbeit zu kontrollieren. Sie müssen in der Lage sein, eigenverantwortlich zu handeln. Sie brauchen entsprechende Informationen, Unterstützung und Schulung, damit sie verstehen, welche Risiken sie eingehen, wenn sie nicht die vorgeschriebenen Verfahren einhalten. Die Empfehlung stellt in dieser Hinsicht einen sehr nützlichen Beitrag dar. 2-284 Das hat die Kommission erkannt, und wie Herr Pérez Álvarez sagte, versuchen wir seit Jahren gemeinsam, eine Lösung für dieses Problem zu finden. Die Ausdehnung des aus der Arbeitszeitregelung resultierenden Schutzes auf Berufskraftfahrer im Rahmen der Ende des letzten Jahres vereinbarten Richtlinie erstreckt sich auch auf selbständige Kraftfahrer, allerdings nur deshalb, weil neben der Rechtsgrundlage zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auch die Rechtsgrundlage zur Betriebssicherheit zur Anwendung kommt. Wie Herr Pérez Álvarez heute Abend feststellte, wurde dieses Thema auch im Rahmen der Richtlinie über zeitlich begrenzte und ortsveränderliche Baustellen angesprochen, allerdings in recht begrenzter Form. Wir brauchen also einen umfassenderen Ansatz, und dazu leistet diese Empfehlung möglicherweise einen nützlichen Beitrag. Doch es gibt andere Möglichkeiten, wie die von Herrn Pérez Álvarez in Änderungsantrag 4 vorgeschlagene Ausweitung der Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Selbständige. Ich weiß, dass sich die Kommission damit schwer tut. Die Kommissarin wird sagen, dass dies die Rechtsgrundlage in Artikel 137 nicht zulässt. Doch wenn die Empfehlung keine positive Auswirkung hat, dann müssen wir alle gemeinsam die uns zur Verfügung stehenden Rechtsgrundlagen prüfen und gegebenenfalls den von Herrn Pérez Álvarez in den Änderungsanträgen 7 und 22 vorgeschlagenen Weg einschlagen. Stellen Sie sich andernfalls die Probleme vor, die beispielsweise im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen und von uns derzeit geprüften Richtlinie über den Schutz der Arbeitskräfte vor den Gefahren der Asbestexposition am Arbeitsplatz auf uns zukommen werden. Unsere Arbeitsplätze, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sind mit riesigen Mengen von Asbest verseucht. An ihrer Sanierung werden zahlreiche Arbeitskräfte mit einem Arbeitsvertrag beteiligt sein, die, sofern sie für eine Abriss- oder Transportfirma arbeiten, den entsprechenden Schutz genießen. Bouwman (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrter Herr Pérez Álvarez! Vielen Dank für diesen ausgewogenen Bericht. In erster Linie möchte ich auf ein Element in diesem Bericht eingehen, in dem auf das bislang doch wieder relativ bedächtige Vorgehen der Kommission hingewiesen wird. Es geht um die Arbeitsverhältnisse. Bekanntlich ändern sie sich blitzschnell, und wenn ich blitzschnell sage, dann meine ich auch blitzschnell. Wie von verschiedenen Rednern bereits ausgeführt, umfassen sie atypische Arbeitsmuster unterschiedlicher Art: Leiharbeiter, Selbständige, Selbständige ohne Personal, Scheinselbständige usw. Das heißt, ein Großteil davon arbeitet auch an diesem Arbeitsplatz. Das ist nicht nur für die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeiter, sondern auch für die mittelbar Beteiligten von Bedeutung. Mit anderen Worten, es sind Veränderungen erforderlich, insbesondere dann, wenn man das derzeitige Recht in den einzelnen Ländern betrachtet und dann feststellt, dass einige Länder die Selbständigen in gewissem Maße in ihre Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einbeziehen und andere Länder überhaupt nicht. Die Kommission hat sich für eine Empfehlung entschieden. Ich hätte ein stärkeres Instrument mit sofortiger Wirkung bevorzugt. Der Grund dafür ist einfach: Wir können durchaus damit leben, dass nach vier Jahren eine Art Bewertung stattfindet und dann eventuell bessere Maßnahmen getroffen werden, aber – und darauf werde ich in Verbindung mit dem vorigen Thema noch zurückkommen – wo wird die Durchsetzung dieser Rechtsvorschrift kontrolliert? Am Arbeitsplatz und, wenn man Glück hat, von den Arbeitsaufsichtsbehörden. Diese Kontrolle ist allerdings oft unzulänglich. Den stärksten Einfluss üben Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften am Arbeitsplatz, Betriebsräte oder andere Beratungsorganisationen aus. Sie leisten diese Arbeit und haben ohne Rechtsvorschriften nichts in der Hand. Über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird hier völlig hinweggesehen. Das ist von entscheidender Bedeutung, und deshalb ist zu gegebener Zeit auch in diesem Bereich eine stärkere Rechtsvorschrift vonnöten. 2-285 Aber auch ein ganzes Heer von Selbständigen sind dem Asbest ausgesetzt, und zwar vor allem Elektriker, Skinner (PSE). – (EN) Herr Präsident, am überraschendsten war wohl, dass das Dokument im 102 22/10/2002 Ausschuss nur mit 36 zu einer Stimme beschlossen wurde. Bei einem Vorschlag wie diesem hätte ich im Ausschuss automatisch Einstimmigkeit erwartet. Aufschlussreich ist auch, dass es sich nur um eine Empfehlung handelt. Wie die Kommissarin von der Richtlinie über Stürze aus großer Höhe weiß, war ganz klar, dass wir schlagkräftige politische Argumente brauchten, um die Absicherung auf die Selbständigen auszudehnen. Nicht nur im Baugewerbe kommt es täglich zu Unfällen. Auch die Dolmetscher in den Kabinen um uns herum, die vielfach selbständig sind und unter sehr angespannten Bedingungen arbeiten, zählen zu eben den Personen, auf die wir den Schutz der Gemeinschaft ausdehnen wollen. Sie wissen sehr gut, dass sich die europäischen Institutionen hüten werden, derartige Gesetze, die sich auf viele ihrer Mitarbeiter erstrecken würden, einzuführen. Das heißt, dass wir diesen Weg also nicht einschlagen werden. dass sich die Kommission näher mit einigen Änderungsanträgen befasst, mit denen versucht wird, die Empfehlungen verbindlicher zu gestalten. Ich weiß, dass wir uns in diesem Punkt nicht auf den Vertrag stützen können. Wenn wir uns alle einig darüber sind, dass es problematisch ist, wenn die Selbstständigen nicht in die Rechtsvorschriften zur Arbeitsumwelt einbezogen werden können, wäre es dann nicht an der Zeit zu versuchen, die Verträge zu ändern? Vielleicht sollte man die Kommission auffordern, dem gegenwärtig tagenden Konvent einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Es besteht kein Zweifel, dass wir mit der Empfehlung für eine gemeinschaftsweite Regelung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Selbständige einen gewaltigen Schritt nach vorn getan haben. Wir sollten aufhören, uns auf nationale Statistiken zu stützen, denen zufolge nur Vollzeitbeschäftigte Unfälle erleiden. Das ist einfach lächerlich. Als Christ könnte man die Tatsache, dass so viele Arbeitskräfte nicht den Schutz genießen, den sie verdienen, nur weil sie selbständig sind, als Sünde bezeichnen. Herr Pérez Álvarez setzt sich seit langem hier in diesem Parlament für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ein. Deshalb freue ich mich sehr, dass er diesen Bericht übernommen hat, weil wir auf die Unterstützung von allen Seiten des Hauses angewiesen sind. 2-289 Jede von der Kommission und diesem Haus beschlossene Regelung über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zur Beschäftigungspolitik muss sich stets auch auf die Selbständigen erstrecken. Jeder Bürger Europas muss denselben Anspruch auf Schutz haben. 2-286 Thorning-Schmidt (PSE). – (DA) Herr Präsident, eine vom Institut in Bilbao durchgeführte Untersuchung weist nach, dass Selbstständige öfter Opfer von Arbeitsunfällen werden als Arbeitnehmer, und das gilt auch für Unfälle mit tödlichem Ausgang. Wir wissen auch, dass sehr viele Unfälle von Selbstständigen gar nicht gemeldet werden. Eine in Großbritannien durchgeführte Untersuchung zeigt z. B., dass nur 5 % der Unfälle mit Selbstständigen gemeldet werden, im Verhältnis zu 50 % bei Unfällen mit Arbeitnehmern. Selbstständige sind auch deshalb stärker durch Arbeitsunfälle gefährdet, weil sie weniger Ressourcen haben und nicht an die Arbeitsund Gesundheitsschutzvorschriften gebunden sind. Deshalb gebührt der Kommission Dank dafür, dass sie dieses Problem aufgegriffen hat. Natürlich kann es so nicht weitergehen. Die Selbstständigen dürfen nicht von den EU-Vorschriften über die Arbeitsumwelt ausgenommen bleiben. Wir hätten uns aber gewünscht, 2-287 Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. 2-288 Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0325/2002) von Herrn Michiel van Hulten im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über den Vorschlag für eine Verordnung der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (SEK(2002) 0835 – C50399/2002 – 2002/0901(CNS)). 2-290 Schreyer, Kommission. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Berichterstatter, sehr geehrte Abgeordnete! Zuerst möchte ich mich beim Parlament nochmals für die intensive und effiziente Zusammenarbeit bei der Neufassung der Haushaltsordnung für das europäische Budget bedanken. Nur dadurch, dass alle Institutionen so engagiert zusammengearbeitet hatten, war es möglich, dass die neue Haushaltsordnung am 25. Juni 2002 einstimmig vom Rat angenommen werden konnte. Die neue Haushaltsordnung ist ja ein fundamentaler Bestandteil der Kommissionsreform, und ich bin stolz darauf, dass wir diesen Kraftakt im Jahr 2002 geschafft haben. Mein ganz besonderer Dank – und das möchte ich hier noch einmal betonen – gilt den Herren van Hulten und Dell'Alba. Letzterer ist jetzt nicht da, aber ich möchte es an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Ein Grundanliegen bei der Neufassung der Haushaltsordnung war, die Haushaltsordnung dadurch zu vereinfachen, dass die sehr detaillierten Vorschriften in die Durchführungsbestimmungen aufgenommen werden. Diese Durchführungsbestimmungen sollen noch vor Jahresablauf beschlossen werden, damit sie gleichzeitig mit der neuen Haushaltsordnung zum 1.1.2003 in Kraft treten können. Herr van Hulten hat zusammen mit dem Haushaltskontrollausschuss sehr gründliche Arbeit geleistet, und ich danke Ihnen dafür ganz herzlich. Zu den einzelnen Änderungsanträgen möchte ich im Namen der Kommission folgendes sagen: Erstens: Mehrere Änderungsanträge in dem Bericht zielen darauf 22/10/2002 ab, die an die Haushaltsbehörde zu übermittelnden Berichte und Informationen alle in einen Anhang zur Zusammenfassung der jährlichen Tätigkeitsberichte der mittelbewirtschaftenden Stellen, der authorising officers, aufzunehmen. Die Kommission befürwortet eine solche Straffung der Verfahren. Bezüglich der Zusammenfassung der jährlichen Tätigkeitsberichte der Anweisungsbefugten wird in dem Bericht vorgeschlagen, dass die Verpflichtung, der Entlastungsbehörde eine solche Zusammenfassung vorzulegen, nicht nur für die Kommission, sondern auch für die übrigen Organe gelten soll. Ich teile die dahinter stehende Absicht. Der Wortlaut der Haushaltsordnung gestattet es uns aber nicht, anderen Organen eine solche Verpflichtung aufzuerlegen. Wir sind der Auffassung, dass die anderen Organe einer solchen Verpflichtung zustimmen müssten. Zweitens: Zu den Finanzakteuren, die in der Haushaltsordnung genannt werden, werden in dem Bericht Änderungen mit zwei Zielen vorgeschlagen: a) Die Haushaltsbehörde soll unterrichtet werden, wenn die Anweisungsbevollmächtigten – auf A1-Ebene – und der Rechnungsführer wechseln. b) Die Stellen des Rechnungsführers und des internen Prüfers sollen extern ausgeschrieben werden. Wir können dem folgen, dass die Haushaltsbehörde über neue Ernennungen unterrichtet wird. Allerdings können wir dem Vorschlag des Berichts nicht folgen. Die direkte externe Publikation würde zudem dem Statut widersprechen. Das Statut sieht ja ausdrücklich vor, dass Stellen zunächst innerhalb der Organe auszuschreiben sind, bevor sie extern ausgeschrieben werden können. Das heißt, die direkte externe Ausschreibung wäre nicht mit dem Statut vereinbar. Drittens: Zu den Änderungsanträgen, die das Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten betreffen, können wir dem Vorschlag zustimmen, dass dem Gremium ein unabhängiger Sachverständiger angehören soll. Allerdings würde die obligatorische Ermittlung von Unregelmäßigkeiten auch in unbedeutenden Fällen unseres Erachtens zu weit gehen. Viertens: Zu der Richtlinie über Zahlungsverzug nehme ich den erneuten Hinweis des Parlaments zur Kenntnis, dass die Frist für die Umsetzung abgelaufen ist und die Organe nunmehr die Bestimmungen über Verzugszinsen und Zahlungsfristen einhalten müssen oder zumindest sollten. Fünftens: Ich kann außerdem mehreren Änderungsanträgen zum Rechnungswesen zustimmen. Insbesondere stimmt die Kommission der Klarstellung bezüglich der Einführung eines integrierten Datenverarbeitungssystems zu. Dies steht ja voll und ganz in Einklang mit den bisherigen Vorschlägen der Kommission. Zu der Forderung, dass ein Verzeichnis aller Personen mit Zugangsberechtigung zum elektronischen Rechnungsführungssystem erstellt und ein Prüfpfad eingerichtet werden soll, aus dem Art und Urheber aller am System vorgenommenen 103 Veränderungen klar hervorgehen, kann ich Sie unterrichten, dass es beides in der Kommission bereits gibt. Die Aufnahme dieser Bestimmung in die Durchführungsbestimmungen wird von unserer Seite begrüßt, wobei ich im Moment keine Auskunft darüber geben kann, ob diese Bedingungen auch schon von den Rechnungsführungssystemen der anderen Institutionen außer der Kommission erfüllt werden. Sechstens: Im Änderungsantrag 17 fordern Sie, dass die Haushaltsbehörde über alle Forderungsverzichte über 100 000 Euro unterrichtet wird. Auch dieses wird die Kommission aufnehmen. Lassen Sie mich abschließend noch eine Klarstellung in Bezug auf den letzten Änderungsantrag in dem Bericht machen. Hier heißt es: „Der Rechnungsabschluss des Haushaltsjahrs 2002 wird gemäß der Haushaltsordnung von 1977 aufgestellt und vorgelegt, mit Ausnahme der Verpflichtung, diese dem Finanzkontrolleur zu unterbreiten.“ Ich weise hier darauf hin, dass in der neuen Haushaltsordnung klargestellt wurde, dass es für den Rechnungsabschluss eine Übergangsfrist bis zum Haushaltsjahr 2005 geben wird, dass der Rechnungsabschluss also bis 2005 nach dem Verfahren, wie es in der gültigen Haushaltsordnung festgelegt ist, erfolgt. Angesichts der Tatsache, dass der einzige Mitgliedstaat, der bisher weitgehend auf das accrual accounting – dieses stärker angloamerikanisch geprägte Rechnungswesen – übergegangen ist, nämlich Großbritannien, eine Einführungszeit von mehr als sieben Jahren benötigt hat, ist der Zeitplan für die Kommission weiterhin äußerst ehrgeizig. Ich wiederhole mein Angebot an den Haushaltskontrollausschuss, Sie über die Vorschläge, die die Kommission hier gemacht hat, so schnell wie möglich zu unterrichten. 2-291 van Hulten (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, falls diese Aussprache für diesen Zeitpunkt anberaumt wurde, weil die Konferenz der Präsidenten möglicherweise an dieser Thematik interessiert ist, dann war das wohl die richtige Entscheidung. Das ist kein besonders aufregendes Diskussionsthema, aber es ist, wie wir alle wissen, sehr wichtig, sonst wären wir nicht hier. Ich muss sagen, ich finde es äußerst bedauerlich, dass zwei von den drei Ausschussmitgliedern, die im Ausschuss gegen den Bericht gestimmt und damit eine Aussprache in der Plenarsitzung ausgelöst haben, heute nicht anwesend sind, um ihre Einwände gegen den Bericht zu erläutern. Ich möchte den Ausschussmitgliedern danken, die mich bei der Erarbeitung dieses Berichts unterstützt und für die fast einstimmige Befürwortung im Ausschuss gesorgt haben. Ich möchte mich auch bei der Kommission für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken, auf die wir auch bei diesem Bericht zählen konnten. Viele der im Bericht des Ausschusses enthaltenen Änderungsanträge sind technischer Natur. Auf sie will ich nicht eingehen. Ich werde lediglich 104 einige inhaltliche Probleme ansprechen, auf die die Kommissarin eingegangen ist. Der Bericht erwähnt eine Reihe von Punkten, bei denen unseres Erachtens die Durchführungsbestimmungen verschärft werden könnten. Der erste Punkt betrifft Schwachstellen hinsichtlich der Ernennung und der Ausübung der Funktionen leitender Akteure des Bereiches Finanzen. Mit diesem Punkt beschäftigen wir uns schon seit einigen Monaten. Es gab mehrere Fälle, in denen Generaldirektoren versetzt oder suspendiert wurden, und es gab den Fall der Rechnungsführerin Frau Andreasson. Der Ausschuss prüft den sachlichen Gehalt der einzelnen Fälle. Es stellen sich jedoch auch Formfragen in Bezug auf die Art und Weise, in der Ernennungen, Versetzungen und Suspendierungen innerhalb der Kommission gehandhabt werden. Wir wünschen uns, dass gewisse Schutzklauseln in die Haushaltsordnung eingebaut werden. Damit meinen wir nicht Schutzklauseln, die sämtlichen potenziellen Fehlern und Problemen vorbeugen, sondern Schutzklauseln, die mehr Transparenz bewirken, die dafür sorgen, dass ein Prozess sichtbar wird, und die uns vor Überraschungen und vollendeten Tatsachen bewahren. Das betrifft die Ernennung leitender Mitarbeiter, auf die Sie, Frau Schreyer, eingegangen sind. Ich werde darum bitten, dass der Haushaltsbehörde ein Bericht vorgelegt wird und dass die Ernennung des Rechnungsführers und des internen Prüfers auf der Grundlage einer Stellenanzeige im Amtsblatt erfolgt. Dabei sollte es sich um externe Kandidaten handeln, mit denen erforderlichenfalls ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Mir ist klar, dass wir die Haushaltsordnung nicht ändern können, aber wir müssen diese Sache im Beamtenstatut aufgreifen, denn sie ist wichtig. Zweitens betrifft dies die Frage des Fachgremiums für finanzielle Unregelmäßigkeiten, das eine Lücke im derzeitigen System schließen und neue Fachkompetenz einbringen soll. Was wir vermeiden wollen ist ein System, in dem die Kontrolle durch Mitarbeiter aus den eigenen Reihen erfolgt. Es ist daher wichtig, dass ein unabhängiges externes Element ins Spiel gebracht wird, und ich freue mich, dass Sie diesen Vorschlag akzeptieren. Drittens geht es um die Verbesserung der Qualität und Integrität des EDV-gestützten Rechnungsführungssystems, also einen Punkt, den Sie ebenfalls erwähnt haben. Wir wollen ein integriertes Datenverarbeitungssystem, dessen Zugang Personen vorbehalten ist, die in einem beim jeweiligen Organ geführten Verzeichnis aufgeführt sind. Mir ist klar, dass die Kommission bereits entsprechend verfährt. Wichtig ist nun, dass die anderen Institutionen ihrem Beispiel folgen. Schließlich streben wir die Einrichtung eines leicht verständlichen Prüfpfads an, um eine angemessene Kontrolle der Ausgaben zu gewährleisten. 22/10/2002 Ich möchte abschließend den Punkt Zahlungsverzug erwähnen sowie die Notwendigkeit, Zahlungen im Geschäftsverkehr in Einklang mit der entsprechenden Richtlinie zu bringen. Ich bin sicher, dass Herr Casaca, der sich damit intensiv auseinander gesetzt hat, uns dazu weitere Erläuterungen geben kann. In der Plenarsitzung wurden zusätzlich zu den vom Ausschuss vorgelegten Änderungsanträgen drei weitere Änderungsanträge eingebracht. Einer von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischen Demokraten und zwei von der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, von denen ich keinen unterstütze. Die PPE-DEFraktion legt erneut den im Ausschuss bereits abgelehnten Änderungsantrag vor, mit dem sie die Schaffung der Funktion eines völlig unabhängigen Rechnungsführers vorschlägt, der der Kommission in keiner Weise rechenschaftspflichtig ist. Diesen Änderungsantrag kann ich nicht befürworten, da er der Haushaltsordnung selbst widerspricht, auf die sich diese Durchführungsbestimmungen beziehen. Ich halte es zudem für wenig sinnvoll, innerhalb der Institution eine isolierte Insel zu schaffen. Dies widerspricht dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht und Kontrolle. Wie wir alle wissen, ist die Ausstattung mit großartigen Entscheidungsbefugnissen nicht notwendigerweise mit einer besseren Entscheidungsfindung verbunden. Was die Änderungsanträge der Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke betrifft, so kann ich dem Geiste nach Änderungsantrag 34 zustimmen, in dem für den Rechnungsführer Zugang zu sämtlichen Informationen gefordert wird. In der Praxis hätte dies jedoch, angesichts der Tatsache, dass 600 000 Zahlungen über eine einzige Person laufen würden, einen riesigen Verwaltungsaufwand zur Folge. Auch wenn dies nicht Ziel des Änderungsantrags wäre, würde er jedoch unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen. Der zweite Änderungsantrag betrifft den Vorschlag zu den Kriterien, die im Falle eines Verzichts auf festgestellte Forderungen zu berücksichtigen wären. Es gibt zwei Kriterien: Das eine Kriterium betrifft den Wettbewerb und das andere den wirtschaftlichen und sozialen Schaden im Falle der Einforderung festgestellter Forderungen. Die GUE/NGL-Fraktion will den Anweisungsbefugten diese Möglichkeit nehmen. Der von uns vorgelegte und von Ihnen eben akzeptierte Änderungsantrag sieht die Meldepflicht an das Parlament vor und sichert uns damit ausreichend ab. Abschließend möchte ich feststellen, dass die Änderungsanträge den Vorschlag meines Erachtens verbessern, und ich fordere die Kommission auf, sie ausnahmslos in den endgültigen Text zu übernehmen. 2-292 Stauner (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was wäre eine Verordnung wie die Haushaltsordnung der EU ohne Durchführungsbestimmungen? Offenbar nichts wert oder nicht durchführbar, nicht praktikabel, denn 22/10/2002 nachdem wir uns hinhaltend mit einer Neufassung der Haushaltsordnung im Ausschuss und im Plenum befasst haben, folgt nun die Verordnung über die Durchführungsbestimmungen auf dem Fuße. Warum betone ich das so? Weil ich denke, wir liefern hier wieder ein Beispiel, dass eine Rechtsvorschrift offenbar nicht genügt, sondern diese wiederum der Präzisierung bedarf. Das trägt weder zur Rechtsklarheit noch zur Vereinfachung oder zur Überschaubarkeit des europäischen Rechts bei. Aber vielleicht trägt diese umfangreiche rechtschöpferische Tätigkeit ja zur Rechtswahrheit bei. Damit meine ich, dass geltende Vorschriften auch angewendet werden. In diesem Zusammenhang bitte ich die zuständige Kommissarin, sich rechtstreu zu verhalten und sich nicht den Präsidenten dieser Kommission zum Vorbild zu nehmen, der geltendes Recht wie den Stabilitätspakt einfach mal eben als dumm bezeichnet und dann nicht anwendet. Die Haushaltsordnung und ihre Durchführungsbestimmungen eignen sich für solche Spielchen überhaupt nicht, denn von ihr hängt in erheblichem Maße der Grad des Vertrauens ab, den die Bürgerinnen und Bürger draußen diesem Europa entgegen bringen. Dieses Vertrauen ist beschädigt durch leichtfertiges und überhebliches Handeln bzw. Unterlassen der Kommission, die es offenbar u. a. auch versäumt hat, dafür zu sorgen, dass ihr Buchführungssystem verlässlich und manipulationssicher ist - dieses Unterlassen muss sie sich seit ihrem Amtsantritt zurechnen lassen, trotz mehrfacher Ermahnungen auch des Europäischen Rechnungshofs. Auch und gerade deshalb ist eine klare und unabhängige Stellung des so genannten Rechnungsführers so wichtig. Denn nachdem die Kommission leider den unabhängigen Finanzkontrolleur in rücksichtsloser Weise abgeschafft hat, wird dem Rechnungsführer noch größere Bedeutung zuwachsen. Er muss die Möglichkeit haben, weisungsungebunden zusätzliche Informationen zu erlangen, Zahlungen auszusetzen und seine Kritik an maßgeblicher Stelle anzubringen, ohne dass er bzw. sie des Amtes enthoben und mit einem Disziplinarverfahren oder ähnlichem überzogen wird. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 33 meiner Fraktion, aber auch zu den weiteren zwei Änderungsanträgen von Freddy Blak, die ebenfalls der Rechtsklarheit und Transparenz dienen. Gerade das Haushaltsrecht darf keine großen Ermessensspielräume eröffnen. Dass Sie, sehr geehrter Herr Berichterstatter, den Änderungsantrag 33 nicht unterstützen, wundert mich nicht. Die Argumente, die Sie hier vortragen, sind die gleichen wie im Ausschuss, aber durch ständige Wiederholung werden sie auch nicht wirksamer. Jeder Verdacht von Willkür und parteiischen Entscheidungen muss hier vermieden werden. Nur so kann die Kommission den Eindruck entkräften, dass beim Umgang mit europäischen Geldern ein weniger 105 strenger Maßstab angelegt wird als beim Umgang mit nationalen Geldern. Im übrigen bedauere ich sehr, dass sich das Parlament für diese Regelung ohne Not in Zeitdruck hat bringen lassen. Ich weiß nicht, warum wir nicht einmal die Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs hierzu abgewartet haben. Aber vielleicht kann der Berichterstatter in seiner Weisheit mir dazu eine Antwort geben. 2-293 Santos (PSE). – (PT) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, dass ich eine politische Einordnung dieser Debatte vornehme: Letztendlich befinden wir uns ja im Europäischen Parlament, das das Organ der höchsten politischen Vertretung sein und im engsten Kontakt mit den Bürgern stehen soll. Die Verwendung der Finanzmittel, die der Europäischen Union zur Verfügung stehen, ist wahrscheinlich die komplizierteste, zugleich aber auch die attraktivste Aufgabe, die den Gemeinschaftsorganen obliegt. Die Struktur der Haushaltsbehörde, wie sie in den Verträgen definiert ist, und die noch immer unzureichende Rolle auf der Ebene der Haushaltspolitik, die dem Parlament zugewiesen wurde, verlangen und rechtfertigen eine besondere Umsicht bei der Kontrolle und Überwachung der Haushaltsausführung. Die Wahrheit ist, dass die Kontrolle der Haushaltsausführung nur effektiv und nutzbringend ist, wenn sie auf Grundsätzen der Transparenz und Klarheit basiert und von sowohl anspruchsvollen als auch einfachen Vorschriften gestützt wird. Das ist eindeutig das Ziel der neuen Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, der am 1. Januar 2003 in Kraft treten wird, und insbesondere der von der Kommission vorgeschlagenen neuen Durchführungsbestimmungen. Die Formulierung, die Herr van Hulten für diese Bestimmungen gefunden hat, ohne das Wesentliche des Kommissionsvorschlags in Frage zu stellen, bereichert den Prozess der Kontrolle und Überwachung in außerordentlichem Maße, indem er ihn verständlicher und einfacher macht, d. h. die Möglichkeiten zur Feststellung der Ausgabeneffizienz der Gemeinschaft beträchtlich erhöht. Der gegenwärtige Haushaltsrahmen ist anerkanntermaßen unzureichend und keine erschöpfende Antwort auf die politischen Prioritäten der Union. Aus diesem Grund und weil eine Revision der Finanziellen Vorausschau fehlt, die den Umfang der der Europäischen Union zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen könnte, ist es nun zwingend erforderlich, dass das Europäische Parlament von all seinen Zuständigkeiten und Vorrechten umfassend Gebrauch macht. Das Europäische Parlament wird jedoch diese Vorrechte und Zuständigkeiten nur dann in vollem Umfang nutzen, wenn es politisch in einen administrativen Rahmen eingreifen kann, der hinlänglich dynamisch und stabilisierend, vor allem aber verständlich und wirksam ist. Die Grundsätze von Einheit und Universalität, die in den Bestimmungen der neuen Verordnung – wenn auch embryonenhaft – verankert sind und vom Berichterstatter unterstützt 106 werden, sowie der Status, der den internen Prüfern auf Initiative des Berichterstatters jeder Institution zuerkannt wird, sind meines Erachtens überaus wichtige und bedeutsame Fortschritte. Deshalb verdient der Bericht von Herrn van Hulten, den ich persönlich begrüße und beglückwünsche, die Unterstützung des Europäischen Parlaments. 2-294 Virrankoski (ELDR). – (FI) Herr Präsident, Herr van Hulten hat bei der Reform der Haushaltsordnung eine ausgezeichnete Arbeit geleistet und der hier vorliegende Bericht ist ebenfalls ein hervorragender Beleg dafür. Dafür möchte ich ihm meinen herzlichen Dank aussprechen. Die Reform der Haushaltsordnung wurde durch den Bericht der externen Expertengruppe, der so genannten Fünf Weisen, im Jahre 1999 eingeleitet. In dem Bericht wurde die Notwendigkeit herausgestellt, sowohl die Haushaltsführung zu vereinfachen als auch die persönliche Verantwortung zu stärken. Parlament und Rat haben die neue Haushaltsordnung im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet, so dass sie mit Beginn des neuen Jahres in Kraft treten kann. Die Reform steht teilweise im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltung der Kommission. Die jetzt zur Erörterung vorliegenden Durchführungsbestimmungen nehmen Bezug auf diese neue Haushaltsordnung. Mit der Reform wird das alte System der Ex-ante-Kontrollen abgeschafft und die Verantwortung für die Haushaltsführung vollständig auf die Anweisungsbefugten übertragen. Mit dieser Reform wird sowohl deren Macht als auch deren Verantwortung gestärkt. Da die Anweisungsbefugten die wichtigsten Exekutivbeamten sind, müssen sie die vollständige Verantwortung für ihre Tätigkeit übertragen bekommen, um sich nicht hinter dem Rücken irgendeines Anderen verstecken zu können. In dem Maße, wie hoffentlich die Verantwortung konkretisiert wird, wird es uns auch gelingen, die Effizienz zu steigern. Beispielsweise sind die Zahlungsverzögerungen im Bereich der Kommission zurzeit viel zu groß und in keinesfalls mit der Effizienz in der freien Wirtschaft vergleichbar. Das System, über das wir hier zu beschließen haben, darf nicht durch neue Änderungsanträge verwässert werden. Aus diesem Grunde dürfen beispielsweise die Änderungsanträge 33 und 34 nicht angenommen werden, da durch sie die Exekutivgewalt erneut auf zwei Personen verteilt werden würde, den Anweisungsbefugten und den Rechnungsführer. Das System muss eindeutig und transparent sein. 2-295 Sjöstedt (GUE/NGL). (SV) Herr Präsident! Liebe Kollegen! Die von uns hier diskutierte Haushaltsordnung wird aller Wahrscheinlichkeit nach viele Jahre lang gültig bleiben. Entscheidend ist nun, dass die Durchführungsbestimmungen so eindeutig wie möglich formuliert werden, damit die neue Haushaltsordnung nicht nur eine effiziente Handhabung, sondern auch eine im Vergleich zu früher bessere Kontrolle ermöglicht. 22/10/2002 Wenn Kontrolle und Durchführung an die einzelnen Generaldirektionen übergehen, bedarf es einer effizienten Überwachung. Darum muss der Rechnungsführer eine starke und unabhängige Stellung erhalten. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, der in diese Richtung zielt. Der Rechnungsführer muss mit ausreichenden Möglichkeiten ausgestattet sein, zusätzliche Informationen anzufordern und zu erhalten, in Zweifelsfällen Auszahlungen zu stoppen und direkt an höchster Stelle Bericht zu erstatten. Vor diesem Hintergrund wollen wir auch unser Bedauern darüber ausdrücken, dass das Europäische Parlament nicht die Möglichkeit genutzt oder die Chance ergriffen hat, in diesem Jahr eventuelle Unklarheiten auf diesem Gebiet auszuräumen. Das hätte geschehen können, wenn Frau Andreasen vor den Ausschuss für Haushaltskontrolle geladen worden wäre. Tatsache ist, dass wir noch immer keine eindeutigen Antworten bezüglich der Bewilligung der Rechnungsführung der Kommission für 2001 erhalten haben. Meine Fraktion hat auch einen Änderungsantrag eingebracht, der die Möglichkeiten der Kommission zur Abschreibung und Wertberichtigung von Verbindlichkeiten begrenzt. Es muss eindeutige Voraussetzungen für das Abschreiben von Verbindlichkeiten geben, damit es nicht noch zu weiteren Fällen wie dem Fall Flechard kommt, bei denen derjenige, der einen ernsthaften Fehler begangen hat, nicht gezwungen ist, voll und ganz dafür einzustehen. Das ist die Erklärung für unseren zweiten Änderungsantrag. Abschließend möchte ich dem Berichterstatter für die ausgezeichnete Arbeit danken. 2-296 Theato (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Schreyer! Nimmt man die Kommission in ihren Erklärungen beim Wort, dann treten wir mit der neuen Haushaltsordnung in eine neue Zeit des Finanzmanagements ein, in der wir die Probleme der Vergangenheit lösen können. Aber das wird sich erst noch zeigen müssen. Feststellen können wir zur Zeit leider, dass die neue Zeit mit einer Schwächung der Rechte des Europäischen Parlaments beginnt. Die Durchführungsbestimmungen zur neuen Haushaltsordnung wären nach den bisherigen Regeln im Einvernehmen mit dem Parlament zu beschließen gewesen. Jetzt ist die Kommission rechtlich nicht mehr verpflichtet, das Parlament auch nur anzuhören. Natürlich begrüßen wir, Frau Schreyer, dass Sie das trotzdem tut, zumal diese Durchführungsbestimmungen nicht nur für die Kommission gelten, sondern künftig in allen Institutionen der Union anwendbar sein sollen. Lassen Sie mich einige Punkte aufgreifen, bei denen wir noch einmal ein Nachdenken, wenn nicht sogar Nachbessern der Kommission erbitten sollten. Stichwort Rechnungsführer: Entsprechend dem jetzigen Vorschlag 22/10/2002 müssen die Institutionen ihre Rechnungsführer aus der Beamtenschaft auswählen. Kandidaturen von außerhalb werden nicht möglich sein. Deshalb verbauen wir uns eigentlich die Möglichkeit, auswärtige Kandidaten auch nur in Betracht zu ziehen. Frau Schreyer, Sie haben gesagt, das Statut steht dagegen. Zur funktionellen Unabhängigkeit der Rechnungsführer. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Zahlen, die wir den Bürgern als den Beitragzahlern der Europäischen Union vorzulegen haben. Hierzu schweigt der Text. Warum geben Sie dem Rechnungsführer kein Klagerecht gegen Einmischungsversuche, wie sie es beim internen Prüfer vorgesehen haben? Weitere Punkte machen mir Sorgen, zum Beispiel das so genannte Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten. Das soll hoffentlich keine Konkurrenz zu OLAF oder gar dessen Verhinderung werden? Zu den Interessenkonflikten. Die Definition in der Haushaltsordnung ist umfassend und angemessen. Bei den Durchführungsbestimmungen scheint es, dass dies schlicht unterlaufen werden kann. Schließlich die Vorschriften zum Forderungsverzicht in Artikel 84. Hier werden Türen zum Verzicht auf die Einziehung von Forderungen geöffnet. Für diese Entscheidungen wird dann der europäische Steuerzahler mit zusätzlichen Beiträgen gerade stehen müssen. Dem Berichterstatter, Herrn van Hulten, sei Dank dafür, wie zügig er unter diesem enormen Zeitdruck gearbeitet hat. 2-297 Bösch (PSE). – Herr Präsident! Wir haben hier viele gute Vorschläge, die uns der Berichterstatter zu den Ausführungsbestimmungen der Haushaltsordnung vorlegt. Ich möchte aber vorausschicken, dass man den Eindruck vermeiden sollte, dass die letzte Kommission an einer schlechten Haushaltsordnung und deren Durchführungsbestimmungen gescheitert wäre. Ich glaube, Frau Kommissarin, das wäre eine falsche Einschätzung und würde wieder ins Desaster führen. Es ging vielmehr um eine Frage der Kultur. Wenn Sie auf der einen Seite sagen, dass die Änderung der Haushaltsordnung und der entsprechenden Vorschriften eine der ambitioniertesten Aufgaben im Zusammenhang mit der Reform der Kommission sei, dann muss ich sagen, hängen Sie die Dinge schon sehr tief! Sie sagen, dass wir externe Kandidaten für den Rechnungsführer deshalb nicht haben können, weil es da ein Statut gäbe. Ich bitte Sie! Wenn die Kommission nicht einmal in der Lage ist, ein Statut zu ändern, wie will Sie dann überhaupt diese Union verwalten? Das ist ja wohl das Erste, dass man als Exekutive mal die Vorschriften für den eigenen Beamtenstab ändern kann! Das ist so nicht akzeptabel, Frau Kommissarin! Dann haben Sie 107 vielleicht das Pferd von der falschen Seite her aufgezäumt. Es geht meines Erachtens um eine Änderung der Kultur. Das war möglich innerhalb der alten Vorschriften. Das wird auch innerhalb der neuen Vorschriften möglich sein. Wenn ich z. B. Dossiers studiere, wie im Zusammenhang mit dem ganzen Eurostat-Fall, wo Sie zuschauen, wo Sie Firmen, die Sie aufgrund Ihrer eigenen Erkenntnisse nachweislich getäuscht und betrogen haben, weiterhin auf Kosten der europäischen Steuerzahler beschäftigen, dann weiß ich nicht, Frau Kommissarin, ob diese erneuerte Kultur mit der großen Überschrift zero tolerance, von der wir 1999 ausgegangen sind, tatsächlich schon Eingang gefunden hat! 2-298 Casaca (PSE). – (PT) Herr Präsident, ich möchte diesen Moment nutzen, um den Berichterstatter zu seiner bisher geleisteten ausgezeichneten Arbeit zu beglückwünschen, die uns ein äußerst positives Erbe hinterlässt, die ihn jedoch auch für die Zukunft verpflichtet und von ihm verlangt, bei der Umsetzung dieser Verordnung und insbesondere bei allem, was das Rechnungsführungssystem betrifft, das zur Anwendung kommen wird, so effektiv zu sein, wie er es bei der Haushaltsordnung gewesen ist. Frau Kommissarin Schreyer möchte ich sagen, dass ich all ihre Ausführungen aufmerksam verfolgt habe, insbesondere ihre Darlegungen zu einem der Punkte, die ich für wesentlich halte, und zwar dem Problem der Zahlungsrichtlinie, das ja in diese Durchführungsverordnung aufgenommen wurde. Ich halte diesen Punkt für äußerst positiv und möchte daher der Kommission gratulieren, doch ganz ohne Zweifel liegt die große Herausforderung darin, wie diese Verordnung sowohl im Rechnungsführungssystem als auch beim Kassenmittelsystem dann umgesetzt wird. Wir werden hier sein, um das Vorgehen der Kommission bei dieser Herausforderung zu beurteilen. 2-299 Schreyer, Kommission. - Herr Präsident! Ich möchte auf einige der angeführten Punkte noch einmal eingehen. Ich darf zunächst einmal richtig stellen: Der Rechnungshof hat vielfach Kritik an verschiedenen Buchführungsregeln und am System geäußert, aber er hat in der Vergangenheit immer bestätigt, dass der Rechnungsabschluss die Einnahmen und Ausgaben wahrheitsgetreu wiedergibt. Zweitens, zu der Frage der Rolle des Rechnungsführers: Ich danke auch für die Klarstellungen, die hier erfolgt sind. Der Rechnungsführer führt die Order der Anweisungsberechtigten durch, und er hat die Verantwortung, dass das Buchführungssystem richtig ist. Er ist aber nicht der Finanzkontrolleur! Es ist im Gegenteil wichtig, dass die Aufgaben der Mittelbewirtschaftung und der Buchführung getrennt sind, dass der Buchführer nicht im Management der Mittel der Fonds engagiert ist. Das ist nicht seine Aufgabe und sollte es auch nicht sein, sondern er hat die 108 Buchführung korrekt zu machen. Gerade diese Trennung der Aufgaben ist wichtig. 22/10/2002 (Die Sitzung wird um 23.45 Uhr geschlossen.)4 2-223 Was die Frage der externen Ausschreibung angeht, regelt das Statut – und das wird, wie sie wissen, vom Rat festgesetzt –, wie die Ausschreibungsfolgen sind. Das verhindert nicht, dass eine externe Ausschreibung stattfindet. Es geht hier um die Schritte. Aber ich muss hier noch einmal darauf hinweisen, dass die Haushaltsordnung vorschreibt, dass der Rechnungsführer ein Beamter oder eine Beamtin der Kommission ist. Warum ist das so? Weil natürlich diese Person Konten für die europäischen Organe eröffnet. Das heißt, es ist eine Vertrauensstellung. Insofern muss man sich natürlich auch fragen, ob die Verschweigung von wichtigen Tatsachen bei einer Bewerbung diese Vertrauensstellung begründen könnte. Zu den Fragen der Regelung über die Buchführung: Es war dafür plädiert worden, klare Regelungen zu haben. Wir hatten in der Vergangenheit natürlich sehr klare und sehr einfache Regelungen, so wie das ganze öffentliche Buchführungssystem in der Vergangenheit auf einer - so nennen wir das in Deutschland - kameralistischen Buchführung beruhte, wo klar die Cash-Ausgaben und die Kassenbuchführung - die tatsächlichen Ausgaben, die tatsächlichen Einnahmen - verglichen werden mit dem, was im Haushaltsplan steht. Das ist natürlich auch die Weise, wie die Kommission und wie andere öffentliche Ausgaben bewirtschaftende Stellen gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber rechenschaftspflichtig sind. Sie wollen von uns wissen, wie viel von einer Haushaltszeile, die sie beschlossen haben, dafür ausgegeben worden ist. Dieses Rechnungslegungssystem wird natürlich auch in Zukunft eine Rolle spielen. Aber für die Managementaufgaben reichen diese Informationen heute nicht mehr aus. Da brauchen wir mehr Informationen in dem AccountingSystem. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen - und es ist vom Gesetzgeber so beschlossen worden -, dass wir mehr diesen angloamerikanischen Weg gehen zu einem periodengerechten Buchführungssystem, worin gerade für die Managementaufgaben mehr Regeln und Informationen enthalten sind. Wir werden aber über diese Fragen noch bei anderer Gelegenheit sprechen können. Ich darf noch einmal wiederholen, dass ich sehr gerne im Haushaltskontrollausschuss über diese Fragen sprechen würde, darf mich aber jetzt zu später Stunde erst noch einmal bei Herrn van Hulten für den Bericht bedanken und darf ihn dazu beglückwünschen. 2-300 Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt. Anlage - Standpunkt der Kommission 2-224 Bericht Rosemarie Müller (A5-0330/2002) über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung, Überwachung und Pharmakovigilanz von Humanund Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (KOM(2001) 404 - C5-0591/2001 2001/0252(COD)) Die Kommission kann folgende Änderungsanträge annehmen: 11, 12, 16, 28, 30, 32, 33, 36, 37, 40, 41, 49 (teilweise), 61, 69, 72, 75, 77, 78, 84, 90, 91 (teilweise), 93 (teilweise), 95, 98, 99, 101 (teilweise), 102, 103, 104, 105 (teilweise), 106, 107, 108 (teilweise), 110 (teilweise), 111, 112, 114, 115, 116, 117, 120, 123, 124, 125, 127, 128 (teilweise), 130, 131 (teilweise), 135, 142, 143, 146 und 150. Die Kommission kann folgende Änderungsanträge vom Grundsatz her annehmen: 1, 4, 9, 13, 14, 15, 18, 19, 20, 22, 23, 24, 25 (2. Teil), 31, 34, 35, 38, 43, 44, 47, 50, 52, 53, 54, 55, 59, 60, 62, 63, 64, 66, 68, 73, 74, 76, 80, 82, 86, 87, 88, 89, 96, 100, 109, 113, 118, 121, 126, 129, 134, 140, 141, 141, 149, 153, 155, 156, 163, 165, 166, 169 und 170. Nicht annehmen kann die Kommission folgende Änderungsanträge: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 10, 17, 21, 25 (1. Teil), 26, 27, 29, 39, 42, 45, 46, 48, 51, 56, 57, 58, 65, 67, 70, 71, 79, 81, 83, 85, 92, 94, 97, 119, 122, 132, 133, 136, 137, 138, 139, 144, 145, 147, 148, 151, 152, 154, 157, 158, 159, 160, 161, 161, 162, 164, 167, 168, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178. Bericht Françoise Grossetête (A5-0340/2002) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (KOM(2001) 404 - C5-0592/2001 - 2001/0253(COD)) Die Kommission kann folgende Änderungsanträge annehmen: 2, 13, 24, 25, 33, 35, 42, 43, 44, 46 (teilweise), 47, 48 (teilweise), 50, 53 (teilweise), 57, 58, 60 (teilweise), 61, 63 (teilweise), 66, 68, 69 (teilweise), 70, 71 (teilweise), 82, 84, 85, 88, 89, 90, 93, 97, 99 (teilweise), 104 (2. Teil), 106, 108, 109, 110, 120 (1. Teil), 121, 125, 130, 132 (teilweise), 151, 157, 166, 185, 186 (1. und 2. Teil). Die Kommission kann folgende Änderungsanträge vom Grundsatz her annehmen: 3, 5, 11, 12, 14, 15, 18, 20, 21, 22, 23, 27, 30, 31, 32, 36, 37, 51 (teilweise), 52, 55, 80, 4 Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll. 22/10/2002 109 83, 86, 92 (2. Teil), 94, 95, 98, 114, 116 (1. Teil), 122, 140, 156, 158, 159, 167, 197, 199. Nicht annehmen kann die Kommission folgende Änderungsanträge: 1, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 16, 17, 19, 26, 28, 29, 34, 38, 39, 40, 41, 45, 49, 54, 56, 59, 62, 64, 65, 67, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 81, 87, 91, 92 (1. Teil), 96, 100, 101, 102, 103, 104 (1. Teil), 105, 107, 111, 112, 113, 115, 116 (2. Teil), 117, 118, 119, 120 (2. Teil), 123, 124, 126, 127, 128, 129, 131, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 152, 153, 154, 155, 168, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 186 (3. Teil), 187, 188, 189, 190, 191, 192, 196, 198, 201, 202. Bericht Françoise Grossetête (A5-0334/2002) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/82/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (KOM(2001) 404 – C5-0593/2001 – 2001/0254(COD)) Die Kommission kann folgende Änderungsanträge annehmen: 1, 9 (teilweise), 11 (teilweise), 12, 18 (teilweise), 19, 20, 21, 22, 24, 28, 29, 31, 32, 34, 35, 41 (teilweise), 46, 49, 50, 55 (teilweise) und 65 (teilweise). Die Kommission kann folgende Änderungsanträge vom Grundsatz her annehmen: 4, 5, 8, 14, 36, 42, 43, 48, 52, 53, 54, 57, 58 und 68. Nicht annehmen kann die Kommission folgende Änderungsanträge 2, 3, 6, 7, 10, 13, 15, 16, 17, 23, 25, 26, 27, 30, 33, 37, 38, 40, 44, 45, 47, 51, 56, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 66, 67, 69, 70, 71 und 72. 2-225 Anhang - Feierliche Sitzung 2-226 VORSITZ: PATRICK COX Präsident (Die feierliche Sitzung wird um 12.02 Uhr eröffnet.) 2-227 Der Präsident. – Es ist mir im Namen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und in meinem eigenen Namen eine große Freude, Sie, Herr Präsident, heute in unserem Haus willkommen zu heißen. Für mich als irischen Europäer ist die Freude in einer Woche, in der das Volk den Staats- und Regierungschefs der 15 Mitgliedstaaten der Union zu verstehen gegeben hat, dass die Zeit für die Erweiterung gekommen ist, besonders groß. (Beifall) Sie werden morgen nach Ungarn zurückkehren, um den Nationalfeiertag Ihres Landes feierlich zu begehen und des mutigen Ungarnaufstandes im Jahre 1956 sowie der Ausrufung der Republik im Jahre 1989 zu gedenken. Wir sehen hier in diesem Haus ein ganz besonderes Symbol dieses Ereignisses vor uns – die ungarische Flagge, die 1956 gehisst wurde. (Beifall) Die Märtyrer von 1956 sind in gewisser Weise für Europa und die Werte gestorben, die wir heute mit der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union verwirklichen werden. Diese Menschen sind also nicht umsonst gestorben, und Ihre Anwesenheit, Herr Präsident, ist ein Symbol dafür, was sie für Europa bewirkt haben. Die Werte, für die sie gestorben sind, sind die Werte, die uns heute europaweit einen. Herr Präsident, für mich steht außer Zweifel, dass Ihr Land 2004 zu den neuen Mitgliedstaaten gehören wird. Dieses Parlament hat als erste der europäischen Institutionen einen klaren Zeitplan für die Erweiterung aufgestellt. Wir wollen, dass Ihr Land der Europäischen Union beitritt, wir wollen, dass Ihre vom ungarischen Volk direkt gewählten Abgeordneten mit Beginn der im Sommer 2004 anlaufenden Sitzungsperiode in unser Parlament einziehen. (Beifall) Wir stehen jetzt vor der Vollendung eines Prozesses, der mit den Ereignissen von 1989, bei denen Ungarn ein weiteres Mal eine entscheidende Rolle spielte, seinen Anfang nahm. Ungarn war das erste Land, dass sich bereit erklärte, für Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die in der Deutschen Botschaft in Budapest auf ihre Ausreise in die Bundesrepublik warteten, den Eisernen Vorhang zu öffnen. Ich habe zu Hause in Irland ein Stück Grenzdraht, das in jenem August an der österreichischungarischen Grenze aus der Grenzbefestigung geschnitten wurde und das mir sehr teuer ist. Für mich symbolisiert es die Nacht, die sich über Europa gesenkt hatte. Die Erweiterung symbolisiert für mich den vor uns liegenden Tag. Herr Präsident, wir möchten, dass Sie sich hier zu Hause fühlen. Ich möchte, dass Sie als Präsident Ihrer Republik verstehen, dass Ihre heutige Anwesenheit hier am Vorabend Ihres Nationalfeiertags bedeutet, dass Sie in Europa angekommen sind. Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Kontinents schafft der freie Wille freier und souveräner Völker eine machtvolle neue Gemeinschaft, die sich auf gemeinsame Werte gründet und die nicht mit Schwertern und Gewehren erkämpft wurde. Sie haben als junger Mann in Straßburg studiert. Es ist mir eine große Freude, einem Mann, der hier am Studentenpult gesessen hat, im Namen des Europäischen Parlaments zu bitten, an das Rednerpult zu treten und zum größten direkt gewählten transnationalen Parlament der Welt zu sprechen und teilzuhaben am Prozess eines sich neu formierenden europäischen Kontinents. (Beifall) 2-228 110 Ansprache von Herrn Ferenc Mádl, Präsident der Republik Ungarn 2-229 Ferenc MADL, Präsident der Republik Ungarn. – (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Europäischen Parlament aufrichtig dafür danken, dass es der ungarischen Revolution von 1956 gedenkt. Das ist das erste Mal, dass ich in diesem Saal auf Ungarisch zu Ihnen spreche, das hoffentlich bald zu den Amtssprachen der Europäischen Union zählen wird. (Beifall) Mit Ihrer Erlaubnis werde ich bereits im Vorgriff darauf meine Ansprache auf Ungarisch fortsetzen. Sie werden jedoch Gelegenheit haben, sie in hoffentlich guter Übersetzung auf Englisch zu hören5. Tief bewegt und überwältigt rufe ich mir gemeinsam mit Ihnen die ungarische Revolution von 1956, ihre Märtyrer und Helden ins Gedächtnis zurück. Der 23. Oktober des Jahres 1956 war ein historischer Moment in Europa. Man könnte sogar sagen, dass die Ereignisse des Jahres 1956 in Ungarn die europäische Geschichte geprägt haben. Sowohl in Budapest wie auch im ganzen Land erhoben sich die Menschen und kämpften für Freiheit und Demokratie, damit das Land wieder Teil Europas werden konnte. Die Revolution gestaltete sich zu einem Kampf für die Freiheit, Unabhängigkeit und Souveränität Ungarns. Es war eine Revolution des Volkes, das für seine Freiheit kämpfte. Tausende und Abertausende von Menschen gingen auf die Barrikaden. Die Menschen waren fest entschlossen, und sie haben gesiegt. Wir wurden in jenen Tagen Zeugen hervorragender Beispiele von persönlichem Mut, von Heldentum und Opferbereitschaft. An einem einzigen blutigen Vormittag starben fast 100 Menschen vor dem Parlamentsgebäude in Budapest. Der Aufstand brachte das politische Regime zu Fall, und innerhalb weniger Tage hatten die Kräfte der ungarischen Gesellschaft ihre eigenen Verwaltungseinheiten in Form von Arbeiterund Nationalräten gebildet. Die Führer der Revolution waren sich bewusst, dass wir Ungarn nicht in der Lage waren, unsere Unabhängigkeit und unsere neue Staatsmacht selbst zu verteidigen. Am 4. November 1956 begannen ausländische Truppen mit der nur wenige Tage dauernden Niederschlagung des Freiheitskampfes, wenngleich der Widerstand noch eine Zeitlang anhielt. Es folgte eine Zeit der blutigen Vergeltung, während der Hunderte von Menschen hingerichtet und Tausende eingesperrt wurden. Der 23. Oktober 1956 war vielleicht der europäischste Augenblick unserer jüngsten europäischen und 5 Der Redner spricht auf Ungarisch weiter. Es folgt die englische Dolmetschfassung. 22/10/2002 ungarischen Geschichte. Der europäische und ungarische Geist der Freiheit bewies, dass er niemals kapitulieren wird, dass er sich niemals der Übermacht des Totalitarismus ergeben wird. (Beifall) Große europäische Denker wie Albert Camus, François Mauriac und Boris Pasternak, um nur einige zu nennen, erkannten die besondere Bedeutung jener Ereignisse. Albert Camus schrieb im November 1956: „Das wahre Europa ist vereinigt im Namen von Wahrheit und Freiheit im Kampf gegen die Tyrannei. Heute sterben Tausende von ungarischen Freiheitskämpfern für dieses Europa.“ Für François Mauriac stellten sich die Errungenschaften der Revolution wie folgt dar: „Wenn die stärkere Seite systematisch unmenschlich ist, dann wird vielleicht der Verlauf der Geschichte doch durch den Willen des Schwächeren bestimmt.“ Zu diesem Zeitpunkt war es sowohl Camus als auch Mauriac klar, dass der Zusammenbruch der Revolution möglicherweise unausweichlich war, dass rohe Gewalt für eine gewisse Zeit triumphieren würde. Am 24. Juni 1958, dem schwärzesten Tag der Repressalien und des Terrors, als Imre Nagy, der Premierminister der Revolution, hingerichtet wurde, schickte Boris Pasternak eine auf Französisch geschriebene Postkarte nach Budapest. Ungeachtet der sowjetischen und ungarischen Zensur bzw. des persönlichen Risikos, das er einging, schrieb er an Gyula Illyés, seinen ungarischen Freund und Verfasser des dramatischen Gedichts „Ein Satz über die Tyrannei“: „Wem kann ich sagen, wie sehr ich über die menschlichen Grausamkeiten geschockt und traurig bin, zumal wir glaubten, dass sie ein Teil der Vergangenheit sind…“ In den Worten dieser Zeitzeugen waren die Stimmen der Wahrheit und der Freiheit in diesem europäischen Moment denen der Tyrannei und der systematischen Grausamkeit unterlegen. Es zeigte sich der Verlauf der Geschichte, wie Mauriac feststellte. Dies sowie der moralische Mut und der edle Geist, den Pasternak im Angesicht der Tyrannei demonstrierte, sind die wahren geistigen Werte Europas. Aus zahlreichen persönlichen Geschichten wissen wir, dass der ungarische Volksaufstand von 1956 im Leben vieler führender europäischer Politiker einen Wendepunkt darstellte. Er beeinflusste sie bei der Wahl ihrer politischen Laufbahn. Damit wurde der totalitären Diktatur endgültig die Maske vom Gesicht gerissen. Diejenigen, die noch immer Illusionen hatten, erkannten die wahre Bedeutung dieser Diktatur. Während der Zeit der Vergeltung, die auf 1956 folgte, flohen Hunderttausende Ungarn in den Westen. Eine Vielzahl von begabten und ehrlichen Ungarn zeigten der Welt, zu welchen Leistungen sie unter den Bedingungen der Gleichberechtigung, des fairen Wettbewerbs und der Solidarität sowohl in Europa als auch in Amerika in der Lage sind. Sie haben wesentlichen Anteil an der 22/10/2002 111 Erkenntnis des Westens, das man Osteuropa nicht seinem Schicksal überlassen darf. osteuropäischen Länder werden in die Europäische Union aufgenommen. Im Gedenken an die Opfer von 1956 möchte ich Ihnen von der Tribüne dieses großartigen europäischen Forums aus für die Hilfe danken, die Sie 200 000 Ungarn erwiesen haben. Wir sollten uns aber auch all jener Westeuropäer erinnern, die bei der ungarischen Revolution ihr Leben riskiert haben: Journalisten, ganz normale Menschen und ein Mann, der sein Leben für die Revolution gab. Ich meine den edlen und bedeutenden dänischen Diplomaten Bang-Jensen. Wir können jetzt erstmals mit großer Gewissheit sagen, dass Ungarn in absehbarer Zeit Mitglied der EU werden wird. Laut diesjährigem Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte Ungarns im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen und laut Strategiepapier zur Evaluierung der Beitrittskandidaten zählt Ungarn zu jenen Ländern, die die Beitrittsverhandlungen bis Jahresende abschließen und der Europäischen Union 2004 beitreten werden. Das positive Ergebnis des Volksentscheids in Irland beseitigte ein weiteres Hindernis auf dem Weg zur Erweiterung. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den irischen Bürgern für ihre verantwortungsvolle Entscheidung bedanken. Bitte verzeihen Sie mir, dass ich so lange bei einem historischen Ereignis, dem ungarischen Volksaufstand von 1956, verweilt habe. Das habe ich deshalb getan, weil der Geist dieses Aufstandes 1989/1990 in Mittelund Osteuropa triumphierte. Wir wissen, dass dies ein Sieg für ganz Europa war, der dem Fall der Berliner Mauer den Weg ebnete, wie Herr Cox sagte. Die Aufgabe ist noch immer dieselbe: Wir müssen diesem Geist treu bleiben. Das ist nicht einfach. Das ist eine enorme Aufgabe, die wir in Form kleiner, schwieriger Alltagsaufgaben in Angriff nehmen müssen. Lassen Sie mich nochmals Camus zitieren. In seinem Essay „Das Blut der Ungarn“ schrieb er, dass es schwer ist, sich eines solchen Opfers würdig zu erweisen. Dennoch müsse man es versuchen. „Lasst uns unseren Streit vergessen, unsere Fehler neu betrachten, unsere Anstrengungen verstärken und Solidarität finden in einem Europa, das vereinigt ist.“ Der Elan der Märtyrer und der Helden von 1956, die Erinnerung der Menschen, haben diesen Glauben und diese Stärke aufrechterhalten. Die große Aufgabe für uns besteht nun darin, der Europäischen Union beizutreten. Sie verkörpert all das, was die friedliche Revolution von 1989 für uns bedeutete und noch immer bedeutet: die geistige, rechtliche und politische Umgestaltung, den Umbau der Wirtschaft, den seit 12 oder 13 Jahren andauernden Aufholprozess. Der Weg ist schwierig, das Tempo rasant. Es gibt viel Freude und Erfolg, viele Opfer und Errungenschaften. Aber wir hatten keine Wahl. Wir mussten unseren Herzen und Interessen folgen und so schnell wie möglich zur Europäischen Union aufschließen. Die Osterweiterung der Europäischen Union stellt für uns Ungarn eine historische Chance dar. Doch auch für Sie ist der Prozess von historischer Bedeutung. Es ist nicht ganz unwichtig, wo die Grenzen der Europäischen Union verlaufen. Wir sind überzeugt davon, dass ein vereintes Europa ohne uns nur ein politischer Torso wäre. Europa war immer dann geschwächt, wenn sich das Zentrum Richtung Westen weg vom übrigen Europa verlagerte. Wir haben das Diktat der Geschichte und den Willen der Europäischen Union klar verstanden: Die mittel- und Für uns reicht die Bedeutung des EU-Beitritts weit über die Bedeutung der politischen, ökonomischen, finanziellen und administrativen Integration hinaus. Wir wollen Mitglied einer Gemeinschaft werden, die gemeinsamen europäischen Werten verpflichtet ist, Werten, an denen sich unsere Zivilisation seit Tausenden von Jahren orientiert. Doch wir müssen sie uns Tag für Tag neu erkämpfen. Wir stehen in der Schuld der Bürger unserer Länder; wir müssen dafür Sorge tragen, dass sie auf gleichberechtigter Grundlage Bürger der Europäischen Union werden. Die gleichberechtigte Würde aller Menschen muss im Mittelpunkt der europäischen Werte stehen. Ein gemeinsames Europa trägt die gleiche Verantwortung für alle seine Bürger – auch für uns Ungarn. Die Unterstützung für den Beitritt Ungarns zur Europäischen Union ist in unserem Land sehr hoch. Umfragen und Erhebungen rechnen mit einem JaStimmenanteil von 70 bis 80 %. Die Bürger Ungarns sehen Europa in einem sehr positiven Licht und wollen, dass Ungarn ein gleichberechtigtes Mitglied der europäischen Völkergemeinschaft wird. Die Einigung Europas ist nicht nur ein politischer Slogan. Unserer Ansicht nach muss sich die Einheit auch in den Bedingungen des Beitritts widerspiegeln. Der Beitritt zur Europäischen Union ist für uns sehr wichtig, aber ebenso wichtig ist, dass er unter fairen Bedingungen erfolgt. Konkreter ausgedrückt, kann eine Politik nur dann bestehen, wenn sie beispielsweise in den Bereichen Agrarpolitik, Direktzahlungen und Ressourcenverteilung nicht zwischen neuen und alten Mitgliedern unterscheidet. Wir müssen Bedingungen schaffen, die die Bürger Ungarns die Vorteile der EUMitgliedschaft vom ersten Moment an spüren lassen und sie zum Aufholen anspornen. (Beifall) Darf ich im Zusammenhang mit der Gleichberechtigung auf ein Problem eingehen, dessen Sie sich ganz sicher bewusst sind. In dieser Sache haben wir sogar die Unterstützung des Europäischen Parlaments. Ungarn hat 112 aufgrund seiner Bevölkerungszahl nach dem Beitritt Anspruch auf 22 und nicht 20 Sitze im Europäischen Parlament, obwohl der Vertrag von Nizza 20 Sitze vorsieht. Eine Sitzzahl von unter 22 käme einer Verletzung des Grundsatzes des Verhältniswahlsystems gleich. (Beifall) Gleichberechtigung für alle Bürger in Europa bedeutet auch, dass es bei der Mitgliedschaft keine Diskriminierung geben darf. Auch arme und am Rande der Gesellschaft lebende Bürger sind Teil der EU. Europa darf nicht einen einzigen Bürger ausgrenzen. Jeder muss unabhängig von seiner sozialen oder kulturellen Herkunft integriert werden. Ungarn möchte einen Beitrag zum Europa der Solidarität leisten. Auch wir Ungarn haben in diesem Bereich noch sehr viel zu tun. Vor allem müssen wir die sozialen Bedingungen der benachteiligten Bevölkerungsgruppe der Roma in Ungarn verbessern und ihre soziale Integration fördern. Dies ist eine Aufgabe von historischer Größenordnung. Im Verlaufe der letzten Jahre haben aufeinander folgende ungarische Regierungen wichtige Schritte zur Verbesserung der institutionellen, finanziellen und sozialen Bedingungen der Roma eingeleitet. Doch wir wissen, dass noch sehr viel mehr zu tun ist. Wir brauchen ein komplexes Paket von Instrumenten, einschließlich staatlicher Maßnahmen sowie einer breiten Palette kontinuierlicher sozialer Maßnahmen. Dies ist natürlich ein europäisches und nicht nur ein ungarisches Problem. Wir wollen uns nicht unserer Verantwortung entziehen, aber wir rechnen auch auf die Erfahrungen und die Unterstützung anderer europäischer Länder. So könnten die in einigen Ländern gesammelten guten Erfahrungen anderen europäischen Ländern, die mit ähnlichen Problemen kämpfen, als Vorbild dienen. Von der Erweiterung werden nicht nur die neuen, sondern auch die derzeitigen Mitgliedstaaten und deren Bürger profitieren. Die von der friedlichen und demokratischen Wiedervereinigung Europas ausgehende symbolische Kraft ist für alle von unschätzbarem Wert. Die Erweiterung wird zu einer Vergrößerung der kulturellen Vielfalt in Europa beitragen. Die Vergrößerung der Märkte wird den jetzigen Mitgliedstaaten erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen. Die europäische Teilung und Ungewissheit wird abgelöst werden von Stabilität und Sicherheit. Es werden sich Möglichkeiten für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten bieten. Dies wird auch maßgeblich zum harmonischen Zusammenleben der verschiedenen ethnischen Gemeinschaften beitragen. Die Union wird damit über ein enormes ökonomisches, politisches und soziales Potenzial im Kampf gegen die negativen Auswirkungen der Globalisierung verfügen. Den ungarischen Teilnehmern des Konvents über die Zukunft Europas stellt sich mehr und mehr die Frage, welcher Art von Europäischer Union Ungarn beitritt. 22/10/2002 Ungarn ist bereit, den Weg der Integration mit dem Ziel eines geeinten Europa zu beschreiten. Unser Land wird sich erforderlichenfalls nach gründlicher Prüfung bereit erklären, der gemeinsamen Ausübung weiterer Befugnisse zuzustimmen. Als Anwalt finde ich es nur natürlich, dass die Europäische Union in der internationalen Arena über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Was die Sicherheit betrifft, so hat uns der 11. September 2001 klar und schmerzhaft an unsere Aufgabe der Schaffung eines starken und geeinten Europa erinnert, das in der Lage ist, als Teil des transatlantischen Bündnisses rasch und wirksam zu reagieren. Wichtig für uns ist, dass die Bürger nach Vollendung der institutionellen Reformen die Institutionen der Europäischen Union akzeptieren und sie damit legitimieren und so maßgeblich zur Umsetzung der demokratischen Werte beitragen. Unserer Ansicht nach ist der Schutz der Minderheitenrechte in einem geeinten Europa von großer Bedeutung. Wir sind an der Pflege und Festigung der Beziehungen mit den in den Nachbarländern lebenden Ungarn interessiert. Die für die Kandidatenländer aufgestellten Kopenhagener Kriterien sehen auch die Achtung der Rechte von Minderheiten vor. Unserer Ansicht nach enthält die Charta der Grundrechte keine Definition der kollektiven Rechte von Minderheiten. Es ist notwendig, dass die kollektiven Rechte von Minderheiten durch geeignete Instrumente garantiert werden. Ungarn unterstreicht im Verlaufe des Integrationsprozesses die Bedeutung der Erhaltung der nationalen Identität und Kultur. Wir meinen, dass wir dazu innerhalb der Europäischen Union besser in der Lage sind als außerhalb, wo wir mit den positiven und negativen Wirkungen der Globalisierung allein fertig werden müssten. Das Europa des 21. Jahrhunderts muss eine Gemeinschaft sein, die auf den Grundfesten der Erhaltung und Stärkung der historischen, sprachlichen und kulturellen Identität und Vielfalt ruht und in der sich nationale Kulturen gegenseitig befruchten. Lassen Sie mich abschließend feststellen, dass die Einigung des europäischen Kontinents im 20. Jahrhundert ihren kulturellen Ursprung in den Vorstellungen früherer Jahrhunderte hat. Europa ist in erster Linie eine Kulturgemeinschaft, die ihre Wurzeln in der Vergangenheit hat, und ohne die Kohäsionskräfte zwischen den nationalen Kulturen kann Europa nicht existieren. Davon sind wir zutiefst überzeugt. (Die Mitglieder des Parlaments erheben sich und spenden lebhaften Beifall.) 2-230 22/10/2002 Der Präsident. – Herr Präsident, vielen Dank für Ihre Ausführungen, mit denen Sie uns daran erinnert haben, dass der von Ihnen so eloquent beschworene Geist von 1956 in den Werten des Europas der Gegenwart weiterlebt. (Beifall) (Die feierliche Sitzung wird um 12.34 Uhr geschlossen.) 113 114 22/10/2002 INHALT SITZUNG AM DIENSTAG, 22. OKTOBER 2002 .........................................................5 Medikamente ...........................................5 SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG GEMÄSS ARTIKEL 120 .......................................................... 25 Veterinärbedingungen für die Verbringung von bestimmten Heimtieren ............................................. 26 Abstimmungen ..................................... 29 Begrüßung ............................................ 32 Abstimmungen (Fortsetzung).............. 32 Erklärungen zur Abstimmung ......................... 32 Haushaltsverfahren 2003: erste Lesung ............................................................... 38 Fragestunde (Kommission) ................. 65 Zugang des Parlaments zu sensiblen Informationen im Bereich der GASP: Interinstitutionelle Vereinbarung Änderung der Geschäftsordnung ....... 81 Änderung der Geschäftsordnung: Entlastungsverfahren ........................... 86 Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 20022006 ....................................................... 91 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Selbständige .............. 99 Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung .............................. 102 Anlage - Standpunkt der Kommission ............................................................. 108 Anhang - Feierliche Sitzung .............. 109 Ansprache von Herrn Ferenc Mádl, Präsident der Republik Ungarn ......... 110