An die Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtung en Ilse Schmid AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Fachabteilung 6B Präsidentin des Landesverbandes Email An alle Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark Pflichtschulen und Kinderbetreuung Bearbeiter: Hr. Mag. Schober Tel.: (0316) 877- 5499 Fax: (0316) 877- 4364 E-Mail: [email protected] Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ: FA6B-50.00-1/151-2005 Graz, am 23. September 2005 Ggst: Rundschreiben 1/2005 Inhalt: Vorverlegung der Schuleinschreibung und "Frühe Sprachförderung" in Kinderbetreuungseinrichtungen Aus aktuellem Anlass wird darauf aufmerksam gemacht, dass seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Initiative "Frühe Sprachförderung" ins Leben gerufen wurde. Dabei sollen Kinder mit Bedarf an sprachlicher Frühförderung in geeigneter Weise, bevorzugt in Kindergärten, im letzten Jahr vor dem Schuleintritt eine entsprechende Förderung erhalten. Seitens des Landes Steiermark wird dieses Vorhaben grundsätzlich begrüßt, war doch die sprachliche Frühförderung von Kindern ganz allgemein schon bisher ein wesentliches Anliegen der pädagogischen Arbeit von steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen. Aufgrund einer Verordnung des Landesschulrates Steiermark vom 28.6.2005 werden die Schuleinschreibungen für das Schuljahr 2006/2007 bereits in der Zeit vom 1.10. bis 31.10.2005 durchgeführt. - Im Rahmen der Einschreibung wird bei jedem Kind die Kompetenz in der Unterrichtssprache ("Sprachstandsfeststellung") durch den Schulleiter / die Schulleiterin beurteilt. - Bei Feststellung besonderer Defizite in der sprachlichen Entwicklung ist laut Erlass des LSR durch den Schulleiter / die Schulleiterin darauf hinzuwirken, dass das Angebot einer Sprachförderung wahrgenommen wird. - Die Eltern jener Kinder, bei denen Förderbedarf im Rahmen der Schülereinschreibung festgestellt wird, bekommen von der Direktion der Volksschule das "Sprachticket". - Dieses Sprachticket soll nach den Vorstellungen des Bundesministeriums primär im Kindergarten "eingelöst" werden. Dem gemäß wäre es also die Aufgabe des Kindergartenerhalters im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung die erforderlichen Fördermaßnahmen zu organisieren. 1. Seitens des Bundesministeriums wird für den Umfang der Fördermaßnahmen ein Ausmaß von 120 Fördereinheiten empfohlen. 2. Der Bund unterstützt die Fördermaßnahmen in Form des genannten "Sprachtickets" mit 80 Euro pro Kind. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Bundes an den Erhalter der Kinderbetreuungseinrichtung zu den aus den Fördermaßnahmen entstehenden Gesamtkosten. 3. Nach Abschluss der Fördermaßnahmen sind die gesammelten Sprachtickets zum Erhalt der Fördergelder unter Beilage eines Ergebnisberichtes der Kinderbetreuungseinrichtung an den Österreichischen Integrationsfond, 1030 Wien, Schlachthausgasse 30 zu senden. Obwohl in Bezug auf Sprachförderung in den steirischen Kinderbetreuungseinrichtungen integriert in die tägliche Arbeit schon bisher hervorragende Ergebnisse erzielt wurden, werden für den Fall, dass die in ihrer Einrichtung auf Grund der Aktion des Bundes zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden in der Folge Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Initiative "Frühe Sprachförderung" umgesetzt werden könnte. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Kindergarten gemäß § 5 Abs. 2 Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz, LGBl.Nr. 22/2000, i.d.F. LGBl.Nr. 58/2004, unter Ausschluss jedes schulartigen Unterrichtes auf die Schule vorzubereiten hat. Variante 1: - Mitwirkung und Umsetzung der Fördermaßnahmen durch ExpertInnen in einer Kinderbetreuungseinrichtung in enger Zusammenarbeit mit dem Personal. - Diese Variante wird aus Kostengründen besonders in jenen Fällen zum Tragen kommen, in denen eine größere Anzahl von Kindern mit Förderbedarf in einer Einrichtung betreut werden. Variante 2: - Unter Zusammenschluss mehrerer Erhalter könnte eine mobile ExpertIn das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen anleiten und unterstützen. - Diese Variante wird besonders in jenen Fällen zum Tragen kommen, in denen die Zahl der Kinder mit Förderbedarf (und somit Sprachtickets) nicht ausreicht, um die Mitwirkung im Sinne der Variante 1 zu finanzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitwirkung Betriebsfremder im Sinne des § 33, Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz LGBl.Nr. 22/2000 i.d.F. LGBl.Nr. 58/2004, der FA6B zu melden ist. Variante 3: - Die Förderung wird im Rahmen des Alltags in der Kinderbetreuungseinrichtung durch das Personal vor Ort umgesetzt. - Bei dieser Variante empfiehlt sich die Verwendung der "Sprachtickets" für den Ankauf von spezifischen Bildungsmitteln zur Sprachförderung. Variante 4: - Sollte eine Umsetzung der Fördermaßnahmen im Sinne der Varianten 1 bis 3 nicht möglich sein, bestünde die Möglichkeit Kinder einer Region außerhalb des Kindergartenbetriebes in "Fördergruppen" zusammenzufassen. Die Förderung könnte durch eine ExpertIn durchgeführt werden. - Diese Variante stellt aus pädagogischer Sicht für die gegenständliche Altersgruppe nicht die geeignetste Methode dar. Sprachförderung ist effektiv, wenn sie in einer von Kindern gewohnten Umgebung durch ihnen bekannte Bezugspersonen, bezogen auf ihre aktuelle Lebenssituation erfolgt. - Dieses Angebot könnte in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungseinrichtung außerhalb der Öffnungszeit durchgeführt werden. Bezüglich der pädagogischen Umsetzung wird auf folgende Homepages verwiesen: www.sprachbaum.at Diese Seite enthält detaillierte Informationen für SchulleiterInnen, KindergartenpädagogInnen und eine Kurzinformation für Eltern zur Initiative (für Eltern in mehreren Sprachen) sowie Unterlagen zum Selbststudium für KindergartenpädagogInnen. www.kinderbetreuung.steiermark.at Das Team des Kinderbetreuungsreferates der FA6B hat Arbeitsbehelfe zur Erprobung entwickelt und Informationen für Kinderbetreuungseinrichtungen zusammengefasst (Sprachförderung, Elternfragebogen, Beobachtungsbogen zur Sprachentwicklung...). Hingewiesen wird auch auf Veranstaltungen der Fortbildungsstelle des Kinderbetreuungsreferates im Jahresprogramm 2005/2006, welche die frühe sprachliche Förderung zum Schwerpunkt haben. Fachberaterinnen des Kinderbetreuungsreferates werden in den regelmäßig durchgeführten Leiterinnentreffen "Leitungskompetenz im regionalen Netzwerk" verstärkt den kollegialen Austausch zum Thema fördern und nach Bedarf beraten. Empfehlungen zur Mitwirkung durch ExpertInnen können ebenfalls bei der Fachberatungsstelle des Kinderbetreuungsreferates eingeholt werden. Aufgrund der Bedeutung der frühen sprachlichen Förderung wäre es wünschenswert, wenn trotz der vom Bundesministerium vorgegebenen schwierigen Rahmenbedingungen (insbesondere in finanzieller Hinsicht) eine möglichst große Anzahl an Einrichtungen bei der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken würde. Natürlich bleibt den Erhaltern die Beteiligung an dieser Initiative freigestellt. Für nähere Anfragen betreffen die gegenständliche Aktion des Bundesministeriums wird auf die Kontaktadresse, Frau MR Mag. Maria Dippelreiter, Abteilung II/5a, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, Telefon/Fax: 1/53120-2851 / 53120-81 2851, E-Mail: [email protected], verwiesen. Für die Steiermärkische Landesregierung: Der Leiter der Fachabteilung: F.d.R.d.A.: Dr. E i g n e r eh. Ergeht abschriftlich an: alle Leiterinnen von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark TOP zurück homepage