Frühe Sprachförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen, von Ilse

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An die Erhalter von
Kinderbetreuungseinrichtung
en
Ilse Schmid
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN
LANDESREGIERUNG
Fachabteilung 6B
Präsidentin des
Landesverbandes
Email
An alle Erhalter
von Kinderbetreuungseinrichtungen
in der Steiermark
Pflichtschulen und
Kinderbetreuung
Bearbeiter: Hr. Mag. Schober
Tel.: (0316) 877- 5499
Fax: (0316) 877- 4364
E-Mail: [email protected]
Bei Antwortschreiben bitte
Geschäftszeichen (GZ) anführen
GZ: FA6B-50.00-1/151-2005 Graz, am 23. September 2005
Ggst: Rundschreiben 1/2005
Inhalt: Vorverlegung der Schuleinschreibung und
"Frühe Sprachförderung" in
Kinderbetreuungseinrichtungen
Aus aktuellem Anlass wird darauf aufmerksam gemacht,
dass seitens des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Initiative "Frühe
Sprachförderung" ins Leben
gerufen wurde. Dabei sollen Kinder mit Bedarf an
sprachlicher Frühförderung in geeigneter
Weise, bevorzugt in Kindergärten, im letzten Jahr vor
dem Schuleintritt eine entsprechende
Förderung erhalten.
Seitens des Landes Steiermark wird dieses Vorhaben
grundsätzlich begrüßt, war doch die
sprachliche Frühförderung von Kindern ganz allgemein
schon bisher ein wesentliches Anliegen
der pädagogischen Arbeit von steirischen
Kinderbetreuungseinrichtungen.
Aufgrund einer Verordnung des Landesschulrates
Steiermark vom 28.6.2005 werden die
Schuleinschreibungen für das Schuljahr 2006/2007
bereits in der Zeit vom 1.10. bis
31.10.2005 durchgeführt.
- Im Rahmen der Einschreibung wird bei jedem Kind
die Kompetenz in der Unterrichtssprache
("Sprachstandsfeststellung") durch den Schulleiter /
die Schulleiterin beurteilt.
- Bei Feststellung besonderer Defizite in der
sprachlichen Entwicklung ist laut Erlass des
LSR durch den Schulleiter / die Schulleiterin darauf
hinzuwirken, dass das Angebot einer
Sprachförderung wahrgenommen wird.
- Die Eltern jener Kinder, bei denen Förderbedarf im
Rahmen der Schülereinschreibung
festgestellt wird, bekommen von der Direktion der
Volksschule das "Sprachticket".
- Dieses Sprachticket soll nach den Vorstellungen
des Bundesministeriums primär im
Kindergarten "eingelöst" werden. Dem gemäß wäre
es also die Aufgabe des Kindergartenerhalters
im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung die
erforderlichen Fördermaßnahmen
zu organisieren.
1. Seitens des Bundesministeriums wird für den Umfang
der Fördermaßnahmen ein Ausmaß
von 120 Fördereinheiten empfohlen.
2. Der Bund unterstützt die Fördermaßnahmen in Form
des genannten "Sprachtickets" mit
80 Euro pro Kind. Dabei handelt es sich um einen
Zuschuss des Bundes an den Erhalter der
Kinderbetreuungseinrichtung zu den aus den
Fördermaßnahmen entstehenden Gesamtkosten.
3. Nach Abschluss der Fördermaßnahmen sind die
gesammelten Sprachtickets zum Erhalt
der Fördergelder unter Beilage eines Ergebnisberichtes
der Kinderbetreuungseinrichtung
an den Österreichischen Integrationsfond, 1030 Wien,
Schlachthausgasse 30 zu senden.
Obwohl in Bezug auf Sprachförderung in den steirischen
Kinderbetreuungseinrichtungen
integriert in die tägliche Arbeit schon bisher
hervorragende Ergebnisse erzielt wurden, werden
für den Fall, dass die in ihrer Einrichtung auf Grund der
Aktion des Bundes zusätzliche
Maßnahmen ergriffen werden in der Folge Möglichkeiten
aufgezeigt, wie die Initiative
"Frühe Sprachförderung" umgesetzt werden könnte.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass der
Kindergarten gemäß § 5 Abs. 2 Steiermärkisches
Kinderbetreuungsgesetz, LGBl.Nr. 22/2000,
i.d.F. LGBl.Nr. 58/2004, unter Ausschluss jedes
schulartigen Unterrichtes auf die Schule
vorzubereiten hat.
Variante 1:
- Mitwirkung und Umsetzung der Fördermaßnahmen
durch ExpertInnen in einer Kinderbetreuungseinrichtung
in enger Zusammenarbeit mit dem Personal.
- Diese Variante wird aus Kostengründen besonders in
jenen Fällen zum Tragen
kommen, in denen eine größere Anzahl von Kindern mit
Förderbedarf in einer
Einrichtung betreut werden.
Variante 2:
- Unter Zusammenschluss mehrerer Erhalter könnte eine
mobile ExpertIn das Personal in
Kinderbetreuungseinrichtungen bei der Umsetzung der
Fördermaßnahmen anleiten und
unterstützen.
- Diese Variante wird besonders in jenen Fällen zum
Tragen kommen, in denen die
Zahl der Kinder mit Förderbedarf (und somit
Sprachtickets) nicht ausreicht, um
die Mitwirkung im Sinne der Variante 1 zu finanzieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitwirkung
Betriebsfremder im Sinne des § 33,
Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz LGBl.Nr.
22/2000 i.d.F. LGBl.Nr. 58/2004, der
FA6B zu melden ist.
Variante 3:
- Die Förderung wird im Rahmen des Alltags in der
Kinderbetreuungseinrichtung durch das
Personal vor Ort umgesetzt.
- Bei dieser Variante empfiehlt sich die Verwendung der
"Sprachtickets" für den
Ankauf von spezifischen Bildungsmitteln zur
Sprachförderung.
Variante 4:
- Sollte eine Umsetzung der Fördermaßnahmen im Sinne
der Varianten 1 bis 3 nicht
möglich sein, bestünde die Möglichkeit Kinder einer
Region außerhalb des Kindergartenbetriebes
in "Fördergruppen" zusammenzufassen. Die Förderung
könnte durch eine
ExpertIn durchgeführt werden.
- Diese Variante stellt aus pädagogischer Sicht für die
gegenständliche Altersgruppe
nicht die geeignetste Methode dar. Sprachförderung ist
effektiv, wenn sie in einer
von Kindern gewohnten Umgebung durch ihnen
bekannte Bezugspersonen, bezogen
auf ihre aktuelle Lebenssituation erfolgt.
- Dieses Angebot könnte in den Räumlichkeiten der
Kinderbetreuungseinrichtung
außerhalb der Öffnungszeit durchgeführt werden.
Bezüglich der pädagogischen Umsetzung wird
auf folgende Homepages verwiesen:
www.sprachbaum.at
Diese Seite enthält detaillierte Informationen für
SchulleiterInnen, KindergartenpädagogInnen
und eine Kurzinformation für Eltern zur Initiative (für
Eltern in mehreren
Sprachen) sowie Unterlagen zum Selbststudium für
KindergartenpädagogInnen.
www.kinderbetreuung.steiermark.at
Das Team des Kinderbetreuungsreferates der FA6B hat
Arbeitsbehelfe zur Erprobung
entwickelt und Informationen für
Kinderbetreuungseinrichtungen zusammengefasst
(Sprachförderung, Elternfragebogen,
Beobachtungsbogen zur Sprachentwicklung...).
Hingewiesen wird auch auf Veranstaltungen der
Fortbildungsstelle des Kinderbetreuungsreferates
im Jahresprogramm 2005/2006, welche die frühe
sprachliche Förderung zum
Schwerpunkt haben.
Fachberaterinnen des Kinderbetreuungsreferates werden
in den regelmäßig durchgeführten
Leiterinnentreffen "Leitungskompetenz im regionalen
Netzwerk" verstärkt den kollegialen
Austausch zum Thema fördern und nach Bedarf beraten.
Empfehlungen zur Mitwirkung durch ExpertInnen können
ebenfalls bei der Fachberatungsstelle
des Kinderbetreuungsreferates eingeholt werden.
Aufgrund der Bedeutung der frühen sprachlichen
Förderung wäre es wünschenswert, wenn
trotz der vom Bundesministerium vorgegebenen
schwierigen Rahmenbedingungen (insbesondere
in finanzieller Hinsicht) eine möglichst große Anzahl an
Einrichtungen bei der
Umsetzung der Maßnahmen mitwirken würde. Natürlich
bleibt den Erhaltern die Beteiligung
an dieser Initiative freigestellt.
Für nähere Anfragen betreffen die gegenständliche
Aktion des Bundesministeriums wird auf
die Kontaktadresse, Frau MR Mag. Maria Dippelreiter,
Abteilung II/5a, 1014 Wien,
Minoritenplatz 5, Telefon/Fax: 1/53120-2851 / 53120-81
2851,
E-Mail: [email protected], verwiesen.
Für die Steiermärkische Landesregierung:
Der Leiter der Fachabteilung:
F.d.R.d.A.: Dr. E i g n e r eh.
Ergeht abschriftlich an:
alle Leiterinnen von Kinderbetreuungseinrichtungen
in der Steiermark
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