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Liebe Kommiliton(inn)en !
Was länger währte, wurde dann endlich auch fast perfekt. Das folgende Protokoll von
MICHAEL BIEL (‚Mr.Secretary’) ist sehr genau formuliert und vor allem auch in der
Form sehr lesbar und übersichtlich gestaltet. Dank und Anerkennung hierfür.
Michael hat dann auch noch Materialien zur ‚Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit’
gefunden, die ich ebenfalls Ihrer vertiefenden Lektüre empfehle.
Als Drittes werde ich dann noch einige Zusatzbemerkungen zu den FedPapers 52-61 machen.
Es folgen also 3 Teile:
- Protokoll von MICHAEL BIEL
- ‚Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit’
- DL-Zusatzbemerkungen zu FedPaps 52-61
Freie Universität Berlin
Otto-Suhr-Institut
PS* The Federalist Papers
Dozent: Univ. Prof. Dr. Dieter Löcherbach
Protokollant: Michael Biel
Protokoll zur Seminarsitzung vom 10.12.2002
Bevor ich, MB, die drei Schwerpunktthemen der heutigen Sitzung im Detail rekapitulieren
werde, möchte ich noch einmal kurz den Aufruf Dieters, das Studium nicht einfach
abzubrechen, nur weil man der Meinung ist, dass das universitäre Leben zu anstrengend ist
und die meisten KommilitonInnen dem Anschein nach alle viel besser vorgebildet und
standhafter sind als einer selbst, wiedergegeben haben.
Die drei Schwerpunktthemen der heutigen Sitzung beliefen sich auf eine Einführung zur
Technik wissenschaftlichen Arbeitens in Bezug auf die Anfertigung einer kleineren
Hausarbeit, einer Präsentation der Federalist Artikel 52-61 mit anschließender Diskussion
und der Vorstellung des fünften Kapitels aus „Orientierung Politikwissenschaft Was kann sie,
was will sie“ von Helmut König auch wiederum mit anschließender Diskussion. Vorab ist
noch zu erwähnen, dass nicht auf alle Diskussionsbeiträge eingegangen werden kann, da
einige Wortmeldungen vom Thema abschweiften.
Es folgt nun der Teil: TWA
Die anzufertigende Hausarbeit ist bis zum Ende des jetzigen Semesters abzuliefern.
Eventuelle Termine fallen in den Zeitraum vom 20.02.03 bis 28.02.03. Die eigentliche
Deadline beläuft sich allerdings auf den 14.03.03. Danach ist es ratsam sich mit den neuen
Themen des anfangenden zweiten Fachsemesters zu beschäftigen. Die Arbeit kann dann
entweder per email ([email protected]) oder per Post (Prof. Dr. Dieter
Löcherbach c/o Otto.Suhr-Institut für Politikwissenschaft Ihnestr. 21 14195 Berlin) an
Dieter geschickt werden.
Die Weihnachstferien sind ein guter Zeitpunkt sich über ein oder mehrere Themen, aus denen
man letztendlich wählen kann, im Klaren zu werden. Die anzufertigende Hausarbeit sollte
nicht zu punktuell geschrieben sein. Es wird also nicht darum gehen sich aus einem Artikel
ein ganz bestimmtes Thema, z.B das Thema der Kopfsteuer (poll taxes), herauszusuchen und
dann nur dieses zu umschreiben. Vielmehr wird darauf Wert gelegt sich mit den
dazugehörigen Artikel vollends auseinanderzusetzen und sie in das Umfeld der gesamten 85
Artikel einzubetten auf die eine oder andere Weise. Das Thema sollte man also schon
kontextualisieren müssen, um vielleicht der Komplexität der gesammelten Artikel gerecht zu
werden. Wenn man denn das Thema poll taxes analysieren möchte, ist es unvermeidlich sich
mit dem gesamten Thema der Steuern zu beschäftigen und sogar den Schwerpunkt der
Aufstellung einer Armee (raising an army) hinzuzufügen. Um dieses zufriedenstellend tun zu
können ist es natürlich wichtig sich jede Sitzung in irgendeiner Form zu verinnerlichen. Die
Anfertigung von Notaten ist also mehr oder wenig eine Notwendigkeit für das gute Gelingen
einer Hausarbeit.
Nun ist es wichtig schon einmal vorab zu wissen wie ich ein eventuelles Thema gliedern
kann. Dazu ist es unerlässlich zu wissen wie eine Hausarbeit aufgebaut sein muss. Die
komplette Gliederung einer Hausarbeit besteht aus dem Inhaltsverzeichnis, welches die
gesamten Bereiche der Arbeit anhand von Seitenzahlen aufzeigt, dann folgt die eigentliche
Gliederung, auf die im folgendem näher eingegangen wird, und zum Schluss ist das
Literaturverzeichnis anzufertigen. Jede Gliederung setzt sich aus einer Dreiteilung zusammen,
die aber dann wesentlich ausdifferenziert wird. Zunächst folgt die Einleitung, die sich in
verschiedene Bestandteile unterteilt. Als erstes muss das Thema irgendwo aufgenommen
werden. Der erste Bestandteil ist also die Anproblematisierung. Als nächstes muss abgegrenzt
werden zu anderen Themen, damit das Thema eigenständig sein kann und bleibt. Des
weiteren können Themen, die nicht behandelt werden auch benannt werden. Dieser zweite
Teil nennt sich Abgrenzung. Das aller wichtigste kommt zum jetzt, nämlich der
Herauspräparierung der eigentlichen Fragestellung (Klärung der Fragestellung). Es ist
immens wichtig eine solche Frage am Anfang zu stellen, um sie nachher im Schluss mithilfe
der herangezogenen Materialien (z.B. Federalist Papers, Europäische Verfassung) und der
gewonnen Kenntnisse versucht zu beantworten. Hinter der Fragestellung können dann noch
einige propädeutische Dinge. Man kann Hinweise auf die angewandte Methode geben, also
ob Vergleiche herangezogen werden, ob es eine systematische oder historische Erörterung ist.
Zu guter letzt folgen Hinweise zum Aufbau der Arbeit. Die erklären den zweiten Teil der
eigentlichen Gliederung, nämlich den Hauptteil oder die Hauptteile, wenn es mehrere gibt.
Diese Hinweise erklären im Wesentlichen die Reihenfolge der Gliederungspunkte und warum
die jeweiligen Punkte so gegliedert worden sind. Dieses ist wichtig, da auch ein
uneingelesener die Arbeit verstehen können muss. Die Länge der Hausarbeit ist immer
proportional zu betrachten. Sie hängt von der Art der jeweiligen Arbeit (Hausarbeit,
Diplomarbeit, etc.) ab. Das heißt bei einer neunseitigen Arbeit kann die Einleitung höchstens
eine Seite lang sein. Jetzt kommt man zu den Hauptteilen. Das kann zunächst eine begriffliche
Vorüberlegung sein. Man nimmt sich aus dem Titel, der über der Arbeit steht, ein Stichwort,
das im Vordergrund steht (z.B. factions) auf und dann versucht man begriffliche und
historische Erläuterungen zum Themenstichwort zu geben. Das zweite kann sein, dass man
eventuelle Vergleiche erklärt, wenn man zum Beispiel die amerikanische Verfassung in
Hinblick auf eine europäischen erläutert. Die Gliederungspunkte sollten immer gut erkennbar
sein. Solange man sich in den Hauptfeldern bewegt z.B. große Buchstaben und römische
Zahlen und in den kleineren Unterfeldern kleine Buchstaben und römische Zahlen. Die
Vorgehensweise vom Abstrakten zum Konkreten hat sich über die Jahre als ein sehr
übersichtliches Schema erwiesen. Eine mögliche schematische Gliederung folgt im
Anschluss. Der letzte Bestandteil der Gliederung des Hauptteils sollte als Einschätzung in
Form einer Positionierung des Autors geschrieben werden. Durch dieses Stilelement der
Concludierung fällt es leichter in den Schluss überzugehen. Der dritte und letzte Teil der
Arbeit sollte der Schluss oder die eine Schlussfolgerung sein. Die Schlussfolgerung hat im
Grunde genommen die Aufgabe den vorangegangenen Komplex des Hauptteils auf die
eigentliche Fragestellung zu beziehen und darauf versuchen eine Antwort zu finden. All dies
hat im großen und ganzen einen zusammenfassenden Charakter. Die Einleitungsfrage sollte
immer personengebunden beantwortet werden. Eine neutrale Haltung durch eine Arbeit
hindurch beizubehalten ist äußerst schwierig und führt oft zu „wissenschaftlicher
Undurchsichtigkeit“. Es ist also immer ergiebiger zu sagen, wo man als Wissenschaftler und
Verfasser steht.
Beispiel für einen möglichen Aufbau einer Hausarbeit:
1. Inhaltsverzeichnis
2. Einleitung
a.
b.
c.
d.
e.
Titel (z.B. Begriff der „faction“)
Anproblematisierung
Abgrenzung
Klärung der Fragestellung (Einleitungsfrage)
Hinweise zur Methode
Materialien
Aufbau der Arbeit
3. Hauptteil
A. begriffliche und historische Erläuterungen zum Themenstichwort
B. Vergleichsperspektive EU (2002) und USA (1787)
C. Objektive Lage Europas (historische Bezüge, systematische Stellung,
internationale Politik, Probleme, etc.)
D. Welche Interessen haben die Europäer?
E. Bisherige Entwürfe (z.B. Inwieweit soll ein europäischer Präsident ein
„Superpräsident“ sein?, Welche Verfassungsentwürfe liegen bereits vor?, etc.)
F. Einschätzung und Positionierung (hilft einen guten Übergang zum Schluss zu
finden)
4. Schluss/Schlussfolgerung
A. Die Schlussfolgerung hat im Grunde genommen die Aufgabe den
vorangegangenen Komplex des Hauptteils auf die eigentliche Fragestellung zu
beziehen und darauf versuchen eine Antwort zu finden.
MB: Als Alternative werde ich Dieter eine noch detailiertere Zusammenfassung über das
Anfertigen einer Hausarbeit, die ich nach langem Suchen gefunden habe, mitsenden. Diese
geht insbesondere auf die Arten und Vorgehensweise bei der Literaturrecherche ein.
Das zweite Referat in der heutigen Sitzung wurde von Franziska, Katrin und Öner-Sulhi
gehalten. Neben dem gesprochenem Wort benutzten sie auch visuelle Mittel in Form von
Folien. Da ich die Gliederung für hilfreich halte, werde ich sie bitten die Folien auch ins
Internet zu stellen. Sie geben noch einmal einen kurzen Überblick über die angesprochenen
Themen, sozusagen als „reminder“.
Es folgen nun die Ausführungen der drei Referenten:
Artikel 52 bildet den Anfang einer Reihe von Artikeln in denen es um das Repräsentantenhaus geht. Madison
nimmt hier eine kurze Erläuterung des aktiven und passiven Wahlrechts vor. Ferner erläutert er die Dauer der
Legislaturperiode. Zum aktivenWahlrecht ist zu sagen, dass auf Bundesebene keine Vereinheitlichung des
Wahlrechts stattgefunden hat. Man hat den Einzelstaaten überlassen, selbst zu bestimmen wer wählt oder nicht
nicht wählt, indem die Leute, die in den Einzelstaaten die größere Kammer der Einzelstaatlegislativen wählt,
dürfen dann auch auf Bundesebene wählen. Passives Wahlrecht ist in der Verfassung genau beschrieben. Um
dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss eine Person folgende Kriterien erfüllen. Sie muss 25 Jahre alt
sein, muss seit sieben Jahre Bürger der Vereinigten Staaten sein, sie muss zum Zeitpunkt ihrer Wahl Bürger des
Staates sein, den sei vertreten will. Während der Amtszeit darf die Person kein zusätzliches bezahltes
Regierungsamt der Vereinigten Staaten ausüben. Intensiver geht Madison auf die Dauer der Legislaturperiode ein
und macht sie ein wenig zum zentralen Thema in diesem Artikel. Man einigte sich auf dem Konvent auf zwei
Jahre geeinigt. Madison betrachtet dieses vor de Hintergrund zweier Fragen. Die erste ist, ob Wahlen im Abstand
von zwei überhaupt genügend Sicherheit der Bevölkerung bieten können und die zweit beschäftigt sich damit, ob
Wahlen überhaupt nützlich und nötig sind. Madison beantwortet die erste Frage auf der Basis, dass der eine Zweig
der Legislative, sprich das Repräsentantenhaus, direkt mit der Bevölkerung verbunden sein muss. Es muss also in
direkter Abhängigkeit zum Volk stehen. Die Gewährleistung, dass das Volk und die Regierenden die gleichen
Interessen hegen, kann nur durch häufige Wahlen gesichert sein. Die Frage ist nun wie oft soll gewählt werden.
Madison geht hier mit dem Konvent konform und spricht sich auch für eine Dauer der Legislaturperiode von zwei
Jahren aus. Der nun folgende Argumentationsstrang Madisons erstreckt sich bis in den Artikel 53. Nachdem
Madison in Artikel 52 verschiedene historische Beispiele aus der Modere anbringt. Die Beispiele führt Madison
an, um seine Kritiker zu besämpftigen, um ihnen die Angst vor Machtmissbrauch zu nehmen. Er benennt hier das
Irrische Parlament und das Britische Unterhaus, die relative lange Legislaturperioden hatten. In Artikel 53 kommt
Madison nun zu einem sehr wichtigen Punkt und versucht den Satz: „Where annual elections ends, tyranny
begins.“ zu widerlegen. Indem er nach dem Aufkommen dieser relativ gebräuchlichen Doktrin fragt, sagt er einen
anderen wichtigen Satz: „ The important distinction so well understood in America between the Constitution
established by the people and unautorable by the government and a law established by the government,
unautorable by the government seems to have been little understood and less accounted in any other country.“ Im
Prinzip sagt der Satz aus, dass die Verfassung in Amerika übergeordnet und dass sie bis auf wenige
Nachbesserungen (die späteren amendments) nicht veränderbar ist. Madison kündigt Nachbesserungen an, weil er
natürlich weiß, dass in der Anfangszeit Probleme auftauchen werden, die es dann nachzubessern gilt. Er führt GB
als abschreckendes Beispiel an. Hier ist die Autorität des Parlaments viel größer als die Verfassung und der Schutz
der Freiheit durch die Verfassung ist nicht mehr gegeben. Um in GB diesen Schutz gewährleisten zu können, hat
man sich hier auf einen Wahlrhythmus von einem Jahr geeinigt. Da in den Vereinigten Staaten dieser Schutz aber
eben durch die Verfassung gegeben ist, ist es unnötig die britische Maßnahme zu übernehmen. Es bleibt also bei
den vorher befürworteten zwei Jahren. Nun geht Madison auf die zweite große Frage, ob Wahlen alle zwei Jahre
überhaupt nützlich und nötig sein, ein. Hierzu führt Madison ein Hauptargument an, auf das er sich immer wieder
beruft. Das ist der Kenntnisstand des Gesetzgebers oder der Abgeordneten. Er sagt einmal, dass Kenntniserwerb
kann auf der Ebene von öffentlich zugänglichen Informationen geschehen. Diese kann jeder im Prinzip beziehen.
Anderseits erfolgt ein gründlicher Kenntniserwerb erst in der Rolle als Abgeordneter. Frei nach dem Motto: „Hat
man erst einmal den Posten, lernt man auch erst dazu.“ Er unterstützt diese Aussagen wieder anhand von
zahlreichen Beispielen. Eins, was lohnenswert ist sich näher anzuschauen, ist das Thema der Wahlfälschung.
(Referentin bezieht dieses auch auf die deutsche Gegenwart; Wahl 2002) Madison argumentiert, dass bei einem
Wahlzyklus von nur einem Jahr Wahlfälschung zu einer gefährlichen Praxis werden kann. Madison kommt zur
Schlussfolgerung, dass Legislaturperioden von einem Jahr in den Einzelstaaten vertretbar sind, dass aber
gleichzeitig die Legislaturperioden auf Bundesebene länger sein müssen, um den o.g. Kenntniserwerb der
Abgeordneten zu gewährleisten. In Artikel 54 geht Madison auf die Mandatsverteilung und auf die Verteilung der
direkten Steuern ein. Beide hängen insofern zusammen, dass sie beide mittels Bevölkerungszahl berechnet
werden. Man hat sich geeinigt, dass Sklaven zu 3/5 mitgezählt werden. Madison empfindet dieses Regelung als
unvollkommen und dieses ist für den Leser auch relativ stark spürbar. Er argumentiert unter zur Hilfenahme eines
fiktiven Südstaatlers, der gegen mögliche Einwände eintritt. Das Hauptargument des Südstaatlers bezieht sich auf
die unfaire Verteilung zwischen den Steuern und der Repräsentation der Südstaaten. Sie wollen eine Kompromiss.
Wenn Sklaven schon als Teil in die Besteuerung mit einfließen, dann sollen sie auch in die Repräsentation mit
einfließen. So dass die Südstaaten eine höhere Bevölkerungszahl hat und somit mehr Abgeordnete entsenden kann.
Durch diesen Einwand hat man sich letztendlich bei 3/5 getroffen. Zum Schluss offeriert Madison dem Leser, dass
ihn die Argumente des Südstaatlers, den er auch einen „brother“ nennt, überzeugt haben. Des weiteren führt er
noch an, dass ein gemeinsames Maß für Repräsentation und Besteuerung eine regulierende Wirkung auf exakte
Volkszählung hat. Man will ja nicht Menschen, die gar nicht existieren, angerechnet bekommen und für sie
Steuern zahlen, außerdem verdrängt die exakte Volkszählung das Problem der Unterrepräsentation, wenn zu wenig
Menschen angerechnet werden.
Der nun folgende Artikel 55 beschäftigt sich mit der Fortsetzung des Themas und befasst sich
in erster Linie mit der Größe des Gremiums (House of Representatives). Zunächst werden noch
einmal eine Reihe von Kritikpunkten aufgeführt, die gegen eine Verfassung stehen. Der erste
kritische Punkt bezieht sich darauf, dass die Zahl der Abgeordneten zu gering sei, als das sie
ein sicherer Hort für die Interessen der Öffentlichkeit sein könnten. Des weiteren kennen die
Abgeordneten die örtlichen Verhältnisse ihrer zahlreichen Wähler nicht gut genug und drittens
kommen die Abgeordneten aus einer Schicht, die wenig bis gar kein Verständnis für die
Gefühle der Masse des Volkes aufzubringen vermag. Aufgrund dieser Tatsachen ist die
Anstrebung der Priviligierung einzelner auf Kosten vieler unvermeidlich. Einer vierter und
letzter Kritikpunkt, dass die Zahl der Abgeordneten immer mehr und mehr verfälscht würde
durch das schnelle Heranwachsen der Bevölkerung, sei auch noch zu erwähnen. Zu Frage der
Zahl der Abgeordneten im „House of Representatives“ underscheidet sich die Politik der
verschiedenen Einzelstaaten am stärksten und Madison befasst sich hierzu mit der jeweiligen
Zahl der Repräsentanten und der jeweiligen Anzahl der Wähler. Zum besseren Verständnis
führt die Referentin ein Beispiel an. In Pennslevania kommen auf einen Abgeordneten 40005000 Wähler, Rode Island einer auf 1000 und in Georgia einer auf 10 Wähler. Madison fürht
hierzu noch einmal aus, dass das Zahlenverhältnis zwischen Abgeordneten und der
Bevölkerung, wo die Bevölkerung sehr groß ist nicht genau so groß sein sollte, wie dort, wo es
relativ klein ist. Wiederum nennt er ein Beispiel dahingehend, dass man zum Beispiel 70
Männern ein bestimmtes Maß an Macht anvertrauen kann, als zum Beispiel sechs oder sieben.
Daraus würde aber nicht folgen, dass die Macht bei 600 bzw. 700 Abgeordneten proportional
besser aufgehoben ist. Aus diesen Überlegungen schließt Madison, dass eine Mindestzahl
absolut notwendig ist, damit eine zum einen eine freie Diskussion untereinander zum Tragen
kommt und zum anderen dass der Zusammenschluss zu factions vermieden wird. Jedoch sollte
die Anzahl unter einer gewissen Grenze bleiben, so dass eine gewisse Unbeherrschbarkeit der
großen Masse vermieden wird. Hierzu passend zitiert die Referentin Madison: „Auch wenn
jeder Bürger Athens ein Sokrates gewesen wäre, so wäre jede gesetzgebende Versammlung
Athens dennoch ein Pöbel geblieben.“ Madison führt jetzt noch einmal ein paar Fakten an, so
zum Beispiel sollte die Kammer der Legislative aus 65 Abgeordneten bestehen, alle drei Jahre
sollte eine Volkszählung stattfinden auf deren Grundladge die Zahl der Mandate im Verhältnis
von 1:30.000 Einwohner erhöht werden könnte. Alle weiteren zehn Jahre sollte diese
Volkszählung wiederholt werden, aber nur unter Einbehaltung des obrigen Grenzwertes und
widerlegt somit den vierten Kritikpunkt. In Artikel 56 beschäftigt sich Madison intensiv mit
der Größe des Gremiums. Am Anfang steht wieder ein Vorwurf gegen das Repräsentantenhaus
und zwar der, dass es zu klein sei und dass es die Interessen seiner Wähler nicht gut genug
kennt. Daraufhin sagt Madison, dass es ein richtiger und wichtiger Grundsatz sei, dass die
Volksvertreter mit den Interessen und Lebensumständen ihrer Wähler vertraut sein sollten.
Madison führt des weiteren aus, dass „trade“, „taxes“ und „militia“ in einem Universalgesetz
in den Einzelstaaten vereint werden sollten. Da es auch große Unterschiede zwischen den
einzelnen Gesetzen der jeweiligen Einzelstaaten gibt, sollten die Abgeordneten nicht nur aus
ihre eigenen Staaten fundierte Kenntnisse mitbringen, sondern auch noch Informationen der
anderen Staaten entgegennehmen und angemessen verarbeiten. Einige Staaten haben nur
Erfahrungen als Bauerngesellschaften gemacht und sind nicht mit den etwaigen technischen
und wirtschaftlichen Fortschritten anderen Staaten vertraut. Hier gilt es die Wissenslücken zu
füllen. Um sich selbst zu bestätigen, führt er England als Paradebeispiel an. Damals betrug die
Zahl der Einwohner Englands und Schottlands ca. 8.000.000 und diese wurde durch 585
Abgeordnete im britischen Unterhaus vertreten. Die Hälfte dieser Abgeordneten wohne nicht
unter der normalen Bevölkerung und waren eher Vertreter und Werkzeug des Königs als der
eigentlichen Bevölkerung. Dieses sah Madison als großes „Minus“ an und zog deshalb die Zahl
der so handelnden Abgeordneten von der Gesamtzahl der im britischen Unterhaus sitzenden
Vertreter ab und kam auf 279. Nur diese Zahl vertrat also die wirklichen Interessen des
britischen Volkes und verstand dieses auch. Diesen 279 „wahren“ Volksvertretern wurde also
Glück, Frieden und die Sicherheit der 8.000.000 Bürger Englands und Schottlands anvertraut.
Das heißt ein Volksvertreter musst am Beispiel GB die Rechte von 28.670 Bürgern vertreten.
Deshalb ist sich Madison auch völlig sicher das seine eben erwähntes Verhältnis (1:30.000)
aufgeht. In Artikel 57 folgt eine Fortsetzung des Themas. Insbesondere geht er hier auf die
Tendenz des Entwurfs des Konvents, die wenigen über die vielen zu erheben. Wieder einmal
nennt einen Einwand gegen das Repräsentantenhaus. Er behauptet dass das Haus aus der
Schicht der Bevölkerung gebildet wird, die mit der Masse der Bevölkerung am wenigsten
gemein hat und dass diese Schicht um der Vergrößerung der Macht willen, um Ruhm der
wenigen zu erlangen. Madison gibt hier einen Lösungsansatz, der darin liegt, sich die besten
Männer zu suchen, die einen sehr guten Scharfsinn für das Gemeinwohl der Bürger entfalten
können, dieses als Tugend ansehen und versuchen werden diese Tugend beizubehalten und zu
bewahren. Madison kommt nun zu dem Punkt, an dem er aufwirft, wer eigentliche Gegenstand
der Wahl des Volkes sein sollte. Vorweg äußert er, dass keine Schranken in Bezug auf
Glauben, Geburt, Vermögen oder Beruf, gesetzt werden. Madison geht davon aus, dass
diejenigen Bürger, die für ein Amt kandidieren sich in irgendeiner Form, durch ihre
Eigenschaften für die Ausübung des angestrebten Amts Berechtigung finden. Da ein Amt auch
Ansehen und Bewunderung bewirken kann, führt Madison folgenden Satz an. „Es gibt in jeder
Brust eine Empfindsamkeit für die Bezeugung von Ehre, Gunst, Achtung und Vertrauen. Das ist
der Garant für ein dankbares und wohlwollendes Verhaltnis der Gewählten.“ Durch die alle
zwei Jahre stattfindenden Wahlen wird den Abgeordneten gezeigt, dass sie eben doch abhängig
sind vom Volk. Jeder Abgeordnete sollte sich also im Klaren sein, dass er nur ein Anrecht auf
die Weiterführung seines politischen Amts hat, wenn er sich ordnungsgemäß für die Interessen
seines Volkes eingesetzt hat. Madison kommt nun zum Verhältnis zwischen dem Haus auf der
einen und seien Wählern auf der anderen Seite. Auf Bundesebene wird jeder Abgeordnete von
5.000-6.000 Wählern und in den Einzelstaaten von 500-600 Wählern gewählt. Madison stellt
die Frage, ob jemand behaupten würde, dass dieser Unterschied ausreicht, um die Zuneigung
gegenüber dem Regierungssystem der Einzelstaaten und die Abneigung gegenüber des Bundes
zu rechtfertigen und versucht dieses zu analysieren. Er geht davon aus, dass man dieses nicht
behaupten könne, da auf Bundesebene (5.000-6.000) es leichter ist einen guten Abgeordneten
zu wählen, da hier die Zahl der Wähler viel größer ist als auf der Ebene der Einzelstaaten (500600). Auf der Ebene sieht er die Gefahr, dass die Bürger von den Intrigen und
Bestechungsgelder der „Reichen“ abgelenkt werden. Madison macht zwischen den einzelnen
Wahlkreisen keinen Unterschied. Er ist der Meinung, wenn die Wähler im Stande sind vier bis
fünf Abgeordnete zu wählen, dann können sie nicht außer Stande sein nur einen zu wählen.
Demnach kommt er zum Schluss, dass man in Amerika nicht behaupten könne, dass die
Volksvertreter dieser Nation den Aufstieg der wenigen zum Schaden der vielen bewerkstelligt
hätten. In Artikel 58 setzt Madison die Problematik der Vergrößerung der
Repräsentantenhauses fort. Hier lautet der Vorwurf die Anzahl der Volksvertreter werde mit
dem Bevölkerungswachstum nicht Schritt halten können. Hierzu bemerkt er, dass die
festgelegte Zahl der Abgeordneten ein Provisorium sei und auf drei Jahre begrenzt. Dieses
Provisorium werde durch Volkszählung zu jedem Jahrzehnt modifiziert mit dem Ziel der
proportionalen Angleichung der Abgeordneten an die Bevölkerung. Diese Angleichung
beinhaltet jedoch noch folgende Regelung, a: Jeder Staat muss mindestens einen
Repräsentanten haben, b: Um eine Überrepräsentation zu vermeiden, gilt das Verhältnis
1:30.000. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Volkszählung, die als Regulativ fungieren
soll. Madison führt weiterhin aus, dass Erfahrungen im Rahmen der Einzelstaatsverfassungen
gezeigt hätten, dass kein Volksvertreter sich je gegen kollegiale Unterstützung ausgesprochen
sowie auch kein Wähler gegen mehr Partizipation gestellt hätte. Als ein weiteres Argument
konstatiert Madison einen Kontrollmechanismus über die Zahl der Abgeordneten im
Zweikammersystem der Bundesverfassung und zwar durch die Zweitteilung der Legislative in
Repräsentantenhaus und Senat. Dadurch würden sich größere Staaten für den Teil der
Legislative einsetzen in dem sie einflussbestimmender sind; sprich House of Representatives,
sie würden sich für die Vermehrung der Abgeordneten stark machen. Der nächste
Untersuchungsgegenstand befasst sich damit, dass der Senat aus gleichen Motiven zu einer
entgegengesetzten Koalition veranlasst sein könnte und unterstellt jetzt Madison
Scheinexistenz und widerlegt dieses anhand von drei weiteren Überlegungen. Erstens die
Überlegenheit des Repräsentantenhauses mache möglich, dass schon eine Koalition sehr
weniger größerer Staaten die Opposition kleinerer Staaten überstimme und diese Koalition der
größeren Staaten sei durch das Willigkeitsrecht und durch die Grundsätze der Verfassung völlig
legitim. Zweitens seien die bevölkerungszahlenmäßigen Unterschiede der Einzelstaaten gar
nicht so groß, so dass die Einzelstaaten ein elementares Interesse an der Vermehrung der
Abgeordneten hätten, insbesondere die wachsenden und im Westen neu entstehenden Staaten.
Im letzten Teil des Artikels leitet Madison von der Behauptung je größer eine Legislative umso
weniger Männer würden die Geschäfte leiten, den Zusammenhang zum Gemeinwohl ab. Dieses
tut er mit folgenden Begründungen. A: Je größer eine gesetzgebende Körperschaft desto größer
ist die Gefahr sich von der Leidenschaft verleiten zu lassen als rational zu handeln. B: Je größer
die Anzahl der Abgeordneten desto größer der Anteil der Unwissenden und Inkompetenten.
Hieraus resultiert für Madison, dass eine höhere Zahl von Abgeordneten zwar gewissen Schutz
vor voreiligen und voreingenommen Maßnahmen liefert, doch die Intransparenz des Apparates
mache inkompatibel, dass Gerechtigkeit und Gemeinnützigkeit berücksichtigt werden. Seine
Schlussfolgerung lautet wie folgt: „Nachdem man eine ausreichende Zahl erreicht hat, um
Sicherheit, lokale Informationen und eine weit gestreute Übereinstimmung der gesamten
Gesellschaft zu sichern, wird das Volk mit jedem zusätzlichen Volksvertreter den eigenen
Absichten schaden.“ Die nun folgenden drei Artikel wurden ausschließlich von Hamilton
geschrieben. In diesen beschäftigt sich Hamilton mit der Durchführung von Wahlen. Speziell
im Artikel 59 verteidigt er die Verfassungsbestimmung, die da lautet: „Zeit, Ort und Art der
Wahl der Senatoren werden durch dessen Legislative bestimmt, jedoch kann der Kongress
selbst durch Gesetz solche Bestimmungen erlassen oder ändern, ausgenommen die Orte, wo
Senatoren gewählt werden.“ Dieses fasst Hamilton als eine Art Präventionsmaßnahme zur
Selbsterhaltung des Regierungssystems auf. Laut ihm könne es gar kein Wahlgesetz geben,
welches jede spezifische Situation des Landes berücksichtigen könnte. Es ist für ihn also
zwingend erforderlich die Entscheidungskompetenz auf eine gesetzgebende Körperschaft zu
übertragen. Man könnte diese Entscheidungskompetenz nun entweder a) der nationalen
Legislative, b) den Einzelstaatslegislativen oder c) den Einzelstaatslegislativen übertragen und
in kritischen Situationen der nationalen Legislative das Recht zur Intervention einräumen.
Letzteres wurde vom Konvent bevorzugt, mit der Überlegung, dass alleinige Vollmacht zur
Durchführung und Regelung der Wahlen in den Händen der Einzelstaaten für die Existenz der
Union eine zu große Gefahr berge. Anlass für diese Beunruhigung leitet Hamilton daraus, dass
zum einen durch die Unterlassung der Repräsentantenhaus- und Senatorenwahlen öffentliche
Angelegenheiten nicht wahrgenommen und zum anderen würde durch den Verzicht der
Entsendung von Senatoren und Repräsentanten in den Congress die Auflösung der Union
angestrebt werden. Wenn man jetzt argumentieren würde, dass das Interesse der Einzelstaaten
in den Bundesgremien vertreten zu sein, ausreichenden Schutz vor diesem Machtmissbrauch
liefere, sei das nach Hamilton ein Trugschluss. Wer die Risikokalkulation nicht impliziere, dass
es zusätzlich Herrscher geben könnte, die zusätzlich angestachelt von Machtstreben und
Habgier individuelle und gar separatistische Ziele verfolgten. Also, so schlussfolgert Hamilton,
sei es doch ganz sinnvoll eine kontrollierte Vollmacht den Einzelstaaten zu übertragen. Im
folgenden Artikel (Artikel 60) untersucht Hamilton den selben Forschungsgegenstand. Dieses
Mal mit umgekehrter Regelung, dass heißt, wenn das Recht der endgültigen Regelung der
Wahl der Union selbst anvertraut würde, muss er hierbei gegen zwei Behauptungen
argumentieren. Erstens, Bevorzugung bestimmter Interessengruppierungen und zweitens,
Abhaltung der Wahlen an einem gesonderten Ort mit der Verhinderung der Partizipation der
Masse. Ferner argumentiert Hamilton, dass es in einem so aufgeklärten Land wie Amerika
könne es gar nicht zu derartigen demokratiedisgruentem Verhalten kommen. Konkreter wird er,
wenn er die Zusammensetzung des nationalen Regierungssystems hinweist. Wenn das Volk
direkt das House of Representatives wählt, die Einzelstaatslegislativen den Senat und
Wahlmänner, die zuvor vom Volk gewählt wurden, den Präsidenten wählen, dann sei schon ein
zu großer Querschnitt der Bevölkerung involviert, um ein gemeinsames Interesse zu
unterstellen. Eine Parteinahme zu Gunsten der Grundbesitzer und Kaufleute könne man auch
ausschließen, weil dieses Phänomen würde, wenn überhaupt, nur in den Einzelstaatslegislativen
vorkommen. Wobei dies mit der Quelle ihres Einkommens der einzelnen Einzelstaaten
korreliere. Der zweiten Behauptung der Verfassungsgegner, dass mit der Abhaltung der
Wahlen an einem gesonderten Ort mit der Verhinderung der Partizipation der Masse, schreibt
Hamilton Lächerlichkeit zu. Dieses tut er, da die systematische Implementierung hierzu
unmöglich sei. Die sogenannten „Reichen“, „Hochwohlgeborenen“ seien über das ganze Land
verstreut und nicht konzentriert auf einem Fleck und zudem würde bei einer unterschiedlichen
und diskriminierenden Behandlung des Volkes das Volk rebellieren, zu dessen Besänftigung
man gar keine so große Streitmacht aufbringen könnte. In Artikel 61 wird das Thema
fortgesetzt und abgeschlossen. In ihm nimmt Hamilton Stellung dazu, dass der vorliegende
Verfassungsentwurf gar keine Vorsichtsmaßnahme gegen den Machtmissbrauch beinhaltet.
Gefordert wird von den Gegnern der Wahlbestimmung eine explizite Erklärung, dass alle
Wahlen in den Landkreisen stattfinden müssen, wo die Wähler auch wohnen. Darauf erwidert
Hamilton, dass die Wahlbestimmungen in den verschiedenen Einzelstaatsverfassungen habe
auch keine andere und bessere Regelung. Sie sei genau so großzügig ausgelegt und hat
außerdem auch kein Widerspruch ausgelöst. Er macht das deutlich am Beispiel der Verfassung
des Staates vonNew York, dessen Wahlbestimmung nur folgendes enthält: a) die Mitglieder
des Abgeordnetenhauses werden in den counties gewählt und b) Mitglieder des Senats in den
großen districts. New York hat vier districts, die je zwei bis vier counties umfassen und wenn
es schon für New York sehr schwierig sei, die Wahl auf bestimmte Plätze zu beschränken, dann
ist es für den Bundesgesetzgeber so gut wie unmöglich die Wahlen örtlich einzugrenzen. Er
folgert: „Wann immer der Ort der Wahl sich in unbequeme Entfernung zum Wähler befindet,
wird die Wirkung auf dessen Verhalten dieselbe sein, ganz gleich, ob die Entfernung 20 oder
20.000 Meilen beträgt.“ Dieses ist ein Mangel, der schon der Wahlbestimmung der
Einzelstaaten schon vorhanden ist, wodurch sich die Projektion auf die Bundesverfassung
illegitimiere. Am Ende des 61sten Artikels fordert Hamilton einen einheitlichen Wahltermin für
das House of Representatives. Dieses sei notwendig um erstens „building of factions“ zu
verhindern und zweitens klare Neuanfänge der Arbeit des Repräsentantenhauses zu sichern.
Es folgt der Teil: Diskussion
Wie in meiner Einleitung angekündigt, werde ich, MB, mich in diesem Teil auf die beiden
Hauptprobleme in der Diskussion beschränken. Die Thematik der „Armen“ und „Reichen“
aus Artikel 60 und das Problem der Sklaverei werden hier also, wie sie in der Debatte
diskutiert wurden, noch einmal kurz dargelegt. Diese Themen sind zu diskutieren, da sie in
Bezug auf die Grundqualität der vorgeschlagenen Verfassung und deren Erörterung in den
Ferderalist Papers eine wichtige Rolle spielen. Bisher ist Madison in unseren Diskussionen und
in unserem Verständnis als eine Person, die eigentlich für die Sache kämpft und nur Gutes will,
bewertet worden. Wenn man sich aber den Artikel 54, der sich mit der Sklaverei
auseinandersetzt, genauer ansieht, fällt dem Leser auf, das Madison eine ganz andere
Grundposition einnimmt und man das von ihm eigentlich nicht vermuten würde. Nach einer
kurzen inhaltlichen Rekapitulation des 54. Artikels sind wir zum Schluss gekommen, dass
Madison sich in er seiner Figur des „Southerners“ und seiner 3/5 Regel versteckt, um somit
das eigentliche Problem wegschreibt. Herauf reagierten einige KommolitonInnen mit der
Meinung, dass er mit diesen Äußerungen provozieren wollte und andere waren der Meinung,
dass er sich hier schon genau überlegt hat, was er schreibt, um gewisse Interessenskonflikte
zwischen den Nord- und Südstaaten für den Zusammenhalt des gesamten Landes, zu mäßigen.
Wie kann Madison in Artikel 10 alle Menschen auf eine Stufe stellen und als „gleich“
bezeichnen und dann in Artikel 54 Schwarze als „ungleich“ deklarieren und ihnen das Recht
des Wählens entzieht. Um dieses vollends verstehen zu können, fügte Dieter noch hinzu, dass
auch Madison ein Mann war, der Sklaven beschäftigte und um an den einzelnen
Verhandlungen teilnehmen zu können, auch Sklaven verkaufte, um Geld aufzubringen.
(Menschenhandel) Wir sind noch einmal kurz darauf eingegangen wie lange es dann
letztendlich gedauert hat bis die Schwarzen („negros“) alle Rechte des „weißen Mannes“
hatten. Hier fielen Begriffe wie Dred Scott, religious awakening, civil war, reconstruction
phase und civil rights movement. Nach mehreren Beiträgen und Betrachtungsweisen war es für
die meisten von uns unverständlich wie einer der wichtigsten „founding fathers“ eine solch
inakzeptable, intolerante, rassistische Meinung vertreten konnte. Madison, der „tactician“ und
„stategist“, wird ein wenig zum Südstaatler???
Der letzte Teil der Diskussion beschäftigte sich mit dem Thema Reichtum und Demokratie und
wird in Artikel 60 von Hamilton beschrieben. (Diese Thematik wird dann auch von Kevin
Phillips aufgenommen und in seinem Buch „Is America realy democratic“ beschreibt)
Hamilton stellt letztlich die Frage, ob gegen die Zahl der Abgeordneten unter anderem der
Vorwurf erhoben werden kann, dass es zu einer Rekrutierung von Reichen kommt. Sprich, ob
die Repräsentanten, die Deputierten aus der oberen Klasse, aus dem Kreis der Reichen
kommen. Für Hamilton stellt sich dieses Problem nicht. Für ihn ist diese Situation
„unconceivable“ und „increadable“. Spielte Hamilton den damaligen Beteiligten, die hier
„objection“ nur etwas vor, litt er an einer scheinbaren Ahnunglosigkeit? Dieses ist zu
verneinen. Zum damaligen Zeitpunkt war Adam Smith mit „An Inquiry into the Nature and
Causes of the Wealth of Nations“ schon 11 Jahre auf dem Markt. Hierin beschreibt er eine
Konzeption eines auf Klassen basierenden ökonomischen Mechanismus, um eine Analyse der
Dynamik der neuen industriellen Gesellschaft zu erstellen. Hamilton hat dieses Buch 100%ig
gelesen, denn zum damaligen Zeitpunkt wurden Smiths Konzeptionen an allen Universitäten
gelehrt. Hamilton konnte sich also nicht wirklich mit einer scheinbaren Ahnungslosigkeit
herausreden. Die zweite These bezieht sich auf die Verniedlichung einiger Themenkomplexe.
Dieses spiegelt sich wieder im ständigen Verharmlosen gewisser Fragen.
Im letzten Referat wurde der Inhalt des fünften Kapitels von Helmut König wiedergegeben.
Im Großen und Ganzen ging es um Versuche den Begriff Demokratie zu definieren. Des
weiteren geht König in diesem Kapitel auf die Bedeutung einer politische Öffentlichenkeit,
auf Parteien und Verbände ein. Zum Schluss des Kapitels philosophiert er über ein mögliches
Ende der Demokratie.
Für die Richtigkeit
Michael Biel
mb
Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit
Während des Studiums spielt die Abfassung von Referaten, Abstracts, Protokollen,
Seminararbeiten und vor allem Abschlussarbeiten (Diplom -und Magisterarbeiten, sowie
Dissertationen) eine große Rolle. Doch woher weiß man eigentlich wie man solche Arbeiten
richtig verfasst? Wenn man Glück hat wird eine Übung zur Propädeutik an der Uni
angeboten. Bei diesen Kursen lernt man, meist im Lauf eines Semesters, die Richtlinien des
wissenschaftlichen Arbeitens kennen. Man besucht unter anderem Bibliotheken, um die Angst
vor der Recherche zu verlieren oder lernt den Aufbau einer Arbeit an Beispielen kennen. Was
aber, wenn man während des Propädeutikums "versehentlich" eher im Cafe anzutreffen war
als in der Bib? Dann ist Chaos angesagt - außer man ist clever und schaut auf
Hausarbeiten.de! Ich hoffe also, dass ich einigen Verzweifelten helfen kann, wenn sie vorm
leeren Blatt hocken und sich am liebsten aus dem nächsten Fenster stürzen würden. Darum
also: Was gibt also zu beachten, wenn man eine Arbeit nach allgemein gültigen Standards
schreiben will?
1. Literatursuche
Zu Beginn einer Arbeit stellt sich meistens die Frage: ,,Welche Literatur kann ich zur
Ausarbeitung verwenden und woher bekomme ich sie?"
In der Regel können alle Arten von Literatur verwendet werden, solange Sachnähe zum
Thema gegeben ist und dem wissenschaftlichen Anspruch Genüge getan wird.
Literaturquellen
 Primärliteratur/ Sekundärliteratur: Man unterscheidet zwischen der sogenannten
Primärliteratur, diese beschäftigt sich direkt mit einem Sach- oder Problemgebiet
(Forschungsberichte, wissenschaftliche Abhandlungen) und der Sekundärliteratur,
hierbei handelt es sich um Bibliographien, die Literatur über bestimmte
Themenbereiche beinhaltet und einen Überblick über die vorhandene Literatur
schaffen soll.
 Bibliothekskatalog: Den größten Anteil an der zur Hausarbeit verwendeten Literatur
stellen Bücher dar. Bei intensivem und langwierigen Gebrauch empfiehlt es sich, sie
zu kaufen (vor allem Grundlagenwerke, die man im Laufe seines Studiums immer
wieder gebrauchen kann). Dies ist aber letztendlich eine Geldfrage. Ansonsten
recherchiert man im Bibliothekskatalog. Diese verzeichnen alle Werke, die in der
jeweiligen Bibliothek vorhanden sind (Achtung: Sammelwerke werden meistens nur
als Gesamtwerk angegeben).. Man findet Kataloge in Form von Karteien, Mikrofilmen
oder EDV-gespeicherte Datensätze. Ein Katalog ist entweder alphabetisch oder
sachlich geordnet. Der alphabetische Katalog ordnet die Buchtitel alphabetisch
geordnet nach dem Namen der Autoren oder Herausgeber an. In Sachkatalogen kann
man nach Schlagworten (thematischer Überbegriff) und nach Sachgebieten suchen.
Mittlerweile gibt es auch eine Kombination aus den genannten Katalogen, den
Kreuzkatalog, der nach den VerfasserInnennamen, Schlagworten und Stichworten
(Begriff aus dem Buchtitel) sucht. Zur Ausleihe selbst ist noch zu sagen, dass man
entweder in den Lesesaal bestellen kann, d.h. die Bücher nicht nach Hause mitnehmen
wie es bei der Auswärtsleihe der Fall ist. Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit der
Kopierbestellung, bei denen man z.B. einen Aufsatz aus einem Buch möchte, dass
nicht ausgeliehen werden darf. Dies ist jedoch oft teuer!
 Aufsätze: Oftmals werden auch Aufsätze aus Sammelwerken oder aus Zeitschriften
und Zeitungen verwendet (Periodika). Hier werden oft die neusten Ansätze
aufgezeigt und wissenschaftliche Diskussionen publiziert. Meistens gibt es sogenannte
Jahrgangsverzeichnisse, die nach Stichworten oder Themenbereichen sortiert sind.
 Schriftenverzeichnisse: Viele Universitäten geben Schriftenverzeichnisse heraus, die
neu angeschaffte Werke beinhalten.




Zeitungsarchiv: Hilfreich kann auch die Recherche in einem Zeitungsarchiv sein, um
auf hochaktuelle Ergebnisse zu stoßen. Dies kann jedoch teuer werden!
Schneeballsystem: Beim sogenannten Schneeballsystem, sucht man in den Fußnoten
oder im Literaturverzeichnis eines Buches zum Arbeitsthema nach weiteren Autoren,
die sich dazu geäußert haben. Doch Vorsicht, man kann sich dabei schnell im Kreis
drehen, wenn die herangezogenen Verfasser sich ständig gegenseitig zitieren und
keine neuen Ansichten ,,von außen" beachtet werden.
Kostenlose Literaturlisten: Oft geben auch Interessenorganisationen kostenlose
Literaturlisten heraus. Wenn eine themenspezifische Bibliothek vorhanden ist, kann
diese eventuell auch frequentiert werden.
Internetrecherche: Einen wichtigen Teil in bei der Literatursuche spielt auch das
Internet. Die Rechenzentren vieler Hochschulen bieten den Studenten einen
kostenfreien Zugang zum Internet an. Fällt diese Möglichkeit aus kann man
kostenpflichtig beispielsweise über AOL oder CompuServe ins Internet. Über
Suchmaschinen (z.B. Fireball, Altavista), Metasuchmaschinen (die Suchanfrage geht
an mehrere Suchmaschinen und fasst das Ergebnis zusammen) und Internetkataloge
(z.B. Yahoo) lässt sich so einiges aufspüren, was zur gesuchten Thematik passen
könnte. Auch in den (oft kostenpflichtigen) Archiven und Datenbanken kann man
fündig werden.
2. Literaturverarbeitung So, nun sitzt man also vor einem riesigen Berg Büchern und denkt
sich ,,das schaffe ich doch nie, das alles zu lesen." Doch auch hierfür gibt's Tricks und
Techniken, um wieder Land zu sehen.
Lesetechniken
 Beim kursorischen Lesen (überfliegen) versucht man die wichtigsten Aussagen eines
Textes so schnell wie möglich herauszufiltern. Am Anfang des Lesens steht die
Fragestellung, die das zu bearbeitende Team betrifft. Anhand dieser Fragestellung
erarbeitet man sich Schlüsselbegriffe, die man sich so genau wie möglich einprägt.
Zunächst betrachtet man den Titel, das Erscheinungsjahr, die Auflage, das
Inhaltsverzeichnis, Vorwort, Einleitung und vor allem die Zusammenfassung. Durch
diesen kurzen Überblick kann eventuell schon etwas über die thematische Relevanz
des Buches zum eigenen Thema festgestellt werden.
Geht es dann ans die ,,Innereien" des Buches kann man entweder senkrecht (der Blick
wandert an einer gedachten Mittelachse einer Textspalte nach unten und erfasst die
Schlüsselwörter, meist Verben und Substantive) oder diagonal (sucht nach den
widhtigsten Zusammenhängen und Schlußfolgerungen, vor allem Worte wie
,,schließlich", ,,am wichtigsten", ,,daher", ,,also"...).
 Studierendes Lesen: Wenn man nun die entscheidenden Stellen eines Buches zum
Thema gefunden hat beginnt das studierende Lesen. Man geht dabei systematisch vor
und stellt sich zunächst einige Fragen: Worauf will der Autor hinaus? Welchen Ansatz
hat er und welche Fragen liegen zugrunde? Welche Fakten legen die Verfasser vor,
um ihre Argumentation zu belegen? Vor allem aber: welche Informationen im Text
sind wichtig für meine Arbeit?
 Exzerpieren: Nachdem man sie wichtigsten Informationen im Text gefunden hat,
geht's an das herausschreiben beziehungsweise exzerpieren.
Am einfachsten ist es, sich die Inhaltsverzeichnisse zu den Kapiteln zu kopieren und sich dazu
Notizen zu machen. Um ein logisches Gefüge in einen zu lernenden Text zu bringen, eignen
sich Strukturexzerpte. Dabei werden die wichtigsten Thesen aufgeschrieben und durch Pfeile
zueinander in Beziehung gesetzt. Weiterhin kann man noch Karteikarten verwenden, auf
welchen man Informationen zu einem Thema vermerkt, die man nach Stichwörtern,
Schlagwörtern etc. ordnet.
Wichtig ist vor allem, dass alle Angaben vollständig und zuverlässig sein müssen und die
Ordnungssysteme immer auf die gleiche Art und Weise geführt werden müssen. 3.
Anordnung der Ergebnisse Nachdem man nun genügend Material gesammelt hat und die
wichtigsten Informationen herausselektiert hat, beginnt die eigentliche Darstellung der
Thematik mit eigenen Worten. Grundlage dazu ist eine klare Strukturierung der
Arbeitsschritte, die nachvollziehbar sein und die Erkenntnisse übersichtlich darstellen sollte.
Gliederung
Es gibt verschiedene Arten der Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit.
 chronologische Gliederung (nach dem zeitlichen Ablauf des Geschehens)
 Gliederung nach Ursache und Wirkung
 vom Allgemeinen zum Besonderen
 vergleichende (diskursive)Gliederung
 induktiv (vom Beweis zur Theorie)
 deduktiv (von der Theorie zur Anwendung) zit. von .... Fußnote
Wichtig ist vor allem, dass der Leser einen guten Überblick bekommt über die
Auseinandersetzung mit dem Thema, die verschiedenen Arbeitsschritte und Ergebnisse,
die der Verfasser anstellt. Die Argumentationskette sollte dem Leser transparent und
vor allem nachvollziehbar dargestellt werden!
4. Ausarbeitung Unabhängig von der Zielsetzung und inhaltlichen Typik wissenschaftlicher
Arbeiten gibt es Übereinkünfte für ihre Gestaltung. Diese betreffen den inneren und äußeren
Zustand, also die Materialanordnung und Gliederung und weiterhin das Erscheinungsbild.
Formaler Aufbau
Eine wissenschaftliche Arbeit besteht im allgemeinen aus drei Teilen.
Die Präliminarien (lat.: Vorbereitung, Einleitung), umfassen:
Das Titelblatt
 Titel und unter Umständen den Untertitel der Arbeit
 Vorname und Name des Verfassers
 Name der Universität
 Name des Instituts
 Art und Bezeichnung der Veranstaltung
 Name der Seminarleitung
 Anzahl der Fachsemester des Verfassers
 Studienfächer des Verfassers (nur bei Seminararbeiten)
 Abgabetermin der Arbeit
Die Widmung
 Diese stellt eine Danksagung an Personen oder Institutionen dar, die den Charakter der
Arbeit geprägt haben (vorwiegend bei Abschlussarbeiten)
Das Herausgeberwort/ Geleitwort
 Persönliche Gründe zur Themenwahl, Anregungen, die zur Entstehung führten
 Erwartungen, die mit dem Thema verknüpft sind
 Schwierigkeiten, die auftreten könnten
Das Inhaltsverzeichnis
 Die Darstellung der Strukturierung der folgenden Untersuchung, soll dem Leser eine
Gesamtübersicht der Arbeit ermöglichen
 Kapitel und Unterkapitel werden mit Seitenangabe genannt (am rechten Seitenrand
mit der Kolonnenschrift: "Seite")
 Die Überschriften im Inhaltsverzeichnis müssen formal und inhaltlich mit denen im
Text übereinstimmen
 Das Inhaltsverzeichnis wird selbst nicht als Kapitel aufgeführt
 Anhangteile müssen ebenfalls mit Seitenzahlen angegeben werden
Formale Gliederungsformen
Dezimale Gliederung
Beispiel
1. Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit
1.1. Formaler Aufbau
1.1.1. Formale Gliederungsformen
1.1.1.1. Dezimale Gliederung
1.1.1.2. Alphanumerische Gliederung
1.1.2. usw.
1.2. Inhaltlicher Aufbau
Wichtig: bei keinem Gliederungspunkt darf nur ein Unterpunkt existieren,
wenn man 1.1. gliedert muss auch 1.2 vorhanden sein!
Das Tabellenverzeichnis
 ebenfalls gesondert mit Seitenzahlen angeben
 sollten im Prinzip allein verständlich sein, aber auch im Textteil erläutert werden
 besteht aus Tabellenkopf, Vorspalte, Zeilen (waagrechte Reihen), Spalten (senkrechte
Reihen), Fächern. Im Tabellenkopf steht der Inhalt der Spalten, in der Vorspalte der
Inhalt der Zeilen
 fortlaufend zu nummerieren
 mit Überschrift bzw. Unterschrift zu versehen
Das Abbildungsverzeichnis
 andere Bezeichnung für bildliche Darstellungen, die keine Tabellen sind (oft auch
Schaubild genannt)
 Seitenzahlen sind anzugeben fortlaufend zu nummerieren (in jedem Fall getrennt von
den oben genannten Tabellen)
 wenn die Schaubilder aus externen Quellen entnommen wurden, ist diese als solche zu
kennzeichnen (entweder als Fußnote oder als Über- oder Unterschrift)
Beispiel: Abb.1.Schaubild zur strategischen Zielsetzung des Online-Auftritts. Quelle:
Neuberger 1999, S.95.
Das Abkürzungsverzeichnis
 nötig, wenn aus zum Beispiel aus Vereinfachungsgründen häufig mit Abkürzungen
zitiert wird, die über die Allgemeinkenntnis der Leser hinaus gehen könnten
 muss dem Textteil vorangestellt werden
Das Glossar
 Fachausdrücke, die im Textteil verwendet wurden oder ungeläufige Begriffe
 fremdsprachige Begriffe
Die Einleitung
 Forschungsstand und bisherige Ergebnisse
 Begründung und Eingrenzung des Themas
 Formulierung der Fragestellung
 Arbeitshypothesen
 Zielsetzungen
 methodisches Vorgehen bei der Ausarbeitung
 Gesichtspunkte bei der Materialauswahl
 themenrelevante Begriffsdefinition
 (eventuelle) geschichtliche Voraussetzungen des Themas
 Quellenstand
Der Hauptteil
 Durchführungsteil
 Schrittweise Erläuterung und Diskussion der themenrelevanten Hypothesen
 Darstellung der Ergebnisse bzw. Problemlösung
Der Schlussteil
 Zusammenfassung der maßgeblichen Ergebnisse: Schlußfolgerung
 keine Wiederholungen der im Verlauf gefundenen Einzelerkenntnisse
 Verortung der Einzelerkenntnisse in den Gesamtzusammenhang
 kritische Betrachtung der Forschungsergebnisse
 eventuell Vergleich mit vergleichbaren Erkenntnissen anderer Forschungsansätze
 Welche Ableitungen sind aus den gefundenen Ergebnissen für die wissenschaftliche
Weiterarbeit zu ziehen? Was für Entwicklungen sind künftig zu erwarten?
Anhang
 Materialpositionen, die an den Durchführungsteil anzuhängen sind: weiterführende
Materialien
 Tabellen, Statistiken
 wichtige Originaldokumente
 Karten
 Fragebogen im Original
 Gesetztexte
 Gesprächsprotukolle
 Zeitungsausschnitte, Textauszüge
 Belegsammlungen
 Zeichnungen, Illustrationen
 Bild- und Übersichtstafeln
Fußnoten
 Angaben, die von Bedeutung für den Haupttext sind und Quellenangaben, alternativ
zur Angabe im Text
 werden unten an der Seite plaziert, da dies am leserfreundlichsten ist
 sie sollten einigermaßen kurz gehalten werden, da sonst der Lesefluss des Haupttextes
gestört wird
5. Hinweise zum Zitieren
,,Jede wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Gedanken aus anderen Werken muss als
solche gekennzeichnet und nachprüfbar sein. Die benutzten Textausgaben, Werke der
Sekundärliteratur sowie sonstige Unterlagen oder Quellen sind an der Stell der Arbeit, an der
sie zum ersten Male erscheinen, in einer Fußnote oder Endnote genau anzugeben. Fuß- oder
Endnoten beginnen grundsätzlich mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Im
Unterschied zum darstellenden Text werden sie einzeilig geschrieben." ( Hinweise zur
Abfassung von Referaten und Hausarbeiten)
Zitate könne auf zweierlei Weise realisiert werden. Als direkte, wörtliche Zitate und als
indirekte, inhaltliche Zitate.
Es gilt hierbei zu beachten: Wörtliche Zitate werden durch Anführungszeichen
hervorgehoben. Sie sind in der Originalsprache aufzuführen, dass heißt auch einschließlich
Druckfehler und vor der ,,Rechtschreibreform" gebräuchliche Schreibweise. Wird eine Quelle
zitiert, die wiederum eine Quelle zitiert, also ein Zitat im Zitat, so kennzeichnet man das
doppelt Zitierte in einfachen Anführungs- und Schlusszeichen innerhalb des Zitats : ,,(Zitat)
'(Zitat im Zitat)' (Zitat)".
Indirektes Zitieren bedeutet die sinngemäße (nichtwörtliche) Übernahme von fremden
Aussagen. Diese wird durch indirekte Rede oder einen entsprechenden Zusatz (z.B.: nach
Simone Müller) gekennzeichnet.
Internetzitierweise: Generell gilt, dass die übliche Reihenfolge also Namen, Titel, Ort, Jahr
einzuhalten ist. Hinzu kommt die URL (Internet-Adresse) und das Abrufdatum.
Auslassungen, Veränderungen und Eingriffe sind in jedem Fall zu kennzeichnen.
 ... drei Punkte für ein oder mehrer ausgelassene Wörter
 (...) drei Punkte in runden Klammern, wenn mehr als ein Satz ausgelassen wurde
 (...). wenn ganze Sätze ausgelassen werden, steht nach der Klammer ein Punkt
 (...). wenn ganze Absätze ausgelassen werden stehen die Auslassungszeichen in einem
eigenen Abschnitt
 [...] wenn vom Verfasser Veränderungen vorgenommen werden (Einfügungen,
Auslassungen), so stehen diese in einer eckigen Klammer
 [sic] so gibt man an, dass eine Textstelle originalgetreu übernommen wurde, der
Verfasser der Arbeit aber von einem Druckfehler der Textstelle ausgeht
Quellenbeleg
Die einmal gewählte Form muss beibehalten werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten des
Quellenbelegs.
 Der Erstbeleg, dieser wird bei der ersten Benutzung der Quelle angewendet. Er muss
den Vornamen und Namen des Verfassers angeben. Weiterhin ist der vollständige
Titel des Werks originalgetreu anzugeben, ebenso wie der Untertitel. Der Verlag und
der Erscheinungsort sind ebenso anzumerken, wenn der Ort fehlt schreibt man ,,o.O.",
dass bedeutet ,,ohne Ortsangabe". Fehlt das Erscheinungsjahr so schreibt man ,,o.J.",
also ,,ohne Jahr". Dann kommen noch die Bandangabe und vor allem die
Seitenangabe.
Zitate, die einem Sammelwerk entnommen wurden sind folgendermaßen anzugeben:
Norbert Schmidt: Als ich dereinst zitierte. In: Hans Meier (Hrsg.): Zitieren ist sehr
schön. München: Fink 1997, S.193.
Zitate aus Zeitschriften werden derart angegeben: Name des Autors, Aufsatztitel,
Zeitschriftentitel, Jahrgangs- und Bandnummer, Erscheinungsjahr und Seitenzahl.
 Der Kurzbeleg, wenn eine bereits vollständige angegebene Quellenangabe ein
weiteres Mal zitiert wird, so kann diese verkürzt werden. Man gibt dabei den
Vornamen und Namen des Verfassers an, den Titel des Beitrags oder anstelle des
Titels das Erscheinungsjahr. Weiterhin die Seitenzahl der zitierten Textstelle. Also
folgendermaßen: Barbara Katze, Quellenbelege aller Art, S.102. Oder: Barbara Katze,
1998, S.102.
 Der Kurzbeleg im Text nennt den Namen des Verfassers, das Erscheinungsjahr des
Beitrags und die Seitenzahl (Barbara Katze, 1998, S.102.) Der Belegverweis wird
angewendet, wenn das Zitat aus der unmittelbar vorausgehenden Quelle auf derselben
Seite zu finden ist. Man verwendet dabei folgende Abkürzungen: a.a.O./ am oben
genannten Ort, ebd./ ebenda, an derselben Stelle oder loc.cit./ loco citato (lat.: am oben
genannten Ort).
6. Das Literaturverzeichnis
Am wichtigsten ist: Das Literaturverzeichnis muss alle verwendeten Texte angeben.
Folgende Regeln gilt es zu beachten:
 Generell gilt: das Literaturverzeichnis wird unterteilt in Primärliteratur und
Sekundärliteratur

Man hebt den Familiennamen der Verfasser (beispielsweise durch Fettdruck) hervor.
Um die alphabetische Einordnung zu erleichtern wird der Familiennamen zuerst
genannt und der Vornamen durch ein Komma abgetrennt.
 Vornamen können ausgeschrieben oder abgekürzt angegeben werden
 Bis zu 3 Verfasser werden alle namentlich angegeben und durch Komma voneinander
getrennt, wenn allerdings mehr als 3 Verfasser genannt sind, kann man nur den ersten
nennen und den Zusatz ,,et.al" (lat.: et altera, dt.: und andere anführen.
 Das Erscheinungsjahr ist nach dem Verfasser oder am Schluss zu nennen.
So , das wär's. ich hoffe ich konnte euch ein wenig helfen. Natürlich ist es immer auch
hilfreich sich Bücher zum Thema: wie verfasse ich eine wissenschaftliche Arbeit
durchzulesen
 Georg Disterer: Studienarbeiten schreiben. Dilpom-, Seminar- und Hausarbeiten in
den Wirtschaftswissenschaften. Springer-Verlag. Berlin Heidelberg. (1998)
 Lisa Kosman: Wie schreibe ich juristische Hausarbeiten. Leitfaden zum kleinen,
großen und Seminarschein. Berlin Verlag, Berlin. (1997)
 Lutz von Werder: Das kreative Schreiben von wissenschaftlichen Hausarbeiten und
Referaten. Schibri-Verlag. (2000)
III - DL-Zusatz-Bemerkungen zu den FedPaps 52 – 61:
I restrict myself to some additional remarks on Feds 54 and 60.
- Referring to Fed 54, we have the choice,
- either to read it as a normal publication like a book, concerning the equal rights
of all (wo)men with regard especially to the ‘Declaration of Independence’ of
THOMAS JEFFERSON (You remember: ‘All men are created equal……s.th.)
- or to read and perceive it additionally also as a highly political (battle-)writing,
aiming at the furthering of a specific and – in the time before the ratification –
intensly challenged position, written and spoken out in numerous speeches
to convince the originary-constitution-electors (voters) (Verfassungs-Urwähler)
against the antifederalist positions
According to the first principle point of view: we would probably have to citicize
Madison heavily for his agreement with the ‘southener’ he draws on in Fed 54.
We would have to critizise the incoherence of his text wirth his own other FedPaps
and above all: with the ‘Decl.o.Indep.’ of Jefferson.
But what will be our criticism to the second above mentioned point of view ?
The first theory-pragmatical question here would be: Is it tolerable for a Founding
Father of the American Constitution: to play this item down as he tried obviously
to do, and even to trivialize it.(verheimlichen; verniedlichen),; with the only
justification to bring forward a fed-positive result within the process of ratification?
In the event of an affirmative answer to that question: What were his backgroundassumptions (Hintergrundannahmen) behind these ‘trivially’-sounding remarks ?
Did he really think and realistically hope that the decades ahead (the decades after
the constitution-building) would bring an automatic humanistic solution to this
question, coming out of a co-human-experience about a common weal and against
the outspoken interests of the plantation-owners and other slave-employers and
-exploiters ? Did he plan to intervene in this question later on, be it: as an advisory to
another person as President, be it: in the case of his own presidency (you remember:
1809-1817: Madison-USpresident). ------But in his time and function as US-President
he has done nothing about this issue (=slavery). Why ? Was he ingenious, naiv in
this point ? ----Or did he simply – being himself a son of a plantation-owner of
- 17
Virginia, being himself a ‘slave-owner’ like Jefferson, like Washington…- take this
question not so seriously in his attention as this ‘question’ would have urged from him
and would have deserved as a fundamental humanistic issue: for a man of his ethical
and moral Standing ? Has it been a subconscious disdain (unterbewußte Geringschätzung) and low opinion as it was a widespread attitude among white fathers and
sons of plantation-owners and slave-property-‘users’, even in the Upper-South like VA.
On the other hand. Was he obliged to be a moralistic rigorist on this ethical issue and
therewith risk a civil war on this issue already in 1787/88 ?
DL. In my opinion and apart from Madison and the constitution-period: The real
tragedies of our American history happended, the first one:in the civil War itself
where the American people paid an awful high price for the not-earlier-finding of
the slavery-problem; and the second: after the Civil War, when – inspite of the
huge work and self-sacrifice of Abraham Lincoln, who expressly followed his
own and conscience-driven reading of Jefferson and Madison – the Reconstruction
after 1865 failed and didn’t grip the chance – the victims of the war would have
demanded so urgently as the deepest reason for their deaths in the name of a better US –
of a moralistic reconstruction of the Constitution, without changing one single word.
The ‘Southeners’ and their bad case were beaten on the battlefield. But what happened?
Instead of reconstructing the Union on the basis of the deeper ethical intentions of
Jefferson, Washington and Madison, the so-called Reconstruction after the civil war:
lead to a very questionable and questionworthy collaboration between the white
northerners (who showed themselves as rather half-hearted in this question) and the
white southerners: at the expense of the majority of Afro-Americans – up to our
times. This omission of an honest and upwright-reconstruction of the Union is still
a burden on the lives of all people living in US-America.
Please allow me three personal (but also actual political) remarks on this issue:
1) We and you as Americans, we should deal with this issue until every citizen
feels really equal and can be sure that something like that can – with the
highest possible probability – never happen again.
2) We and you as Germans, we should deal with the Crime of the Holocaust
until we can be politically sure, that such a genocide can never happen again
in mankind.
3) We and you as Europeans, we should work on our European Constitution
and learn from the US-amerian-Constitution-building to make no wrong
compromises in moral basics and make it a platform, the acknowledgement
of which should be the prerequesite for all wanting entrance, even for
these wonderful countries and people of Turkey, Ukraine, Belorus etc.
My learning out of the American example is: We shouldn’t make any
compromise with half-constitutionalized countries outside democracy and
‘The rule of Law.’, and that: in the name of the deeper interests of those
wonderful people, still living under unworthy conditions of human life.
Dear Students: Please engage yourself in well-reflected and human politics. Wherever
you may live. The world (of which we have only one) is your place, for the
betterment of which you are preparing in your studies.
It’s Christmas-time
DL :
God bless you all
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