Kapitel: "Missbrauch

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Bewertung des
Informationsgehaltes auf einer
Skala von 1-10:
schriftliche
Kurzbewertung:
Christian Obad
Meinungsfreiheit und Zensur im Internet – Über die Versuche das Internet zu
regulieren (hier Kapitel: „Missbrauch – gesetzeswidrige Inhalte oder
Einschränkung der Meinungsfreiheit?“)
http://paedpsych.jk.unilinz.ac.at/paedpsych/NETLEHRE/NETLEHRELITORD/Obad96.html#u2
(Hausarbeit im Rahmen eines Proseminars im Internet)
Der Textauszug von Christian Obad behandelt die Gründe, ob und warum der
Staat regulierend in das Internet eingreifen sollte. Der Autor geht hierbei sehr
ausführlich darauf ein, inwiefern eine solche Regulierung die Meinungsfreiheit
des Einzelnen verletzen oder in Frage stellen würde. Er behandelt auch den
Sachverhalt, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen von Meinungsfreiheit
und der Rechtswidrigkeit bestimmter politischer Äußerungen gibt. Obad stellt
sich die Frage, ob die demokratischen Staaten gut daran tun, nicht erwünschte
politische Äußerungen zu verbieten, anstatt sie in der Öffentlichkeit zu
diskutieren und dort zu widerlegen.
Verbreitung politischer Meinungen, Meinungsfreiheit, Missbrauch des Internets,
Regulierungs- und Zensurversuche
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Sehr ausführlich und informativ, leicht verständlich und nachvollziehbar
Aufgaben:
1. Welche Gründe oder Motive gibt es seitens der Staaten regulierend in das Internet einzugreifen?
2. Welche Argumente sprechen für/gegen staatliche Eingriffe ins Internet?
3. Sind regulierende Eingriffe der Staaten mit den Menschenrechten, insbesondere der Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit, noch vereinbar?
2.1. Mißbrauch - gesetzeswidrige Inhalte oder Einschränkung der Meinungsfreiheit?
Auf der ganzen Welt wird von Regierungen an Maßnahmen gearbeitet, die eine Regulierung und
Kontrolle der Inhalte des Internet zum Ziel haben. Und überall auf der Welt wird der Mißbrauch des
Internet als Hauptmotiv angegeben:
”[...]Der Bund wird den Mißbrauch der globalen Datenbahnen durch die
Verbreitung gesetzwidriger Inhalte wie Kinderpornographie und Extremismus
nicht hinnehmen. [...]”
Bei der Verbreitung von Kinderpornos herrscht weltweiter Konsens, was die Rechtswidrigkeit angeht.
Aber schon bei der Darstellung anderer sexueller Praktiken unterscheiden sich sogar die
demokratischen Staaten wesentlich. Was in den Niederlanden erlaubt ist, ist in Deutschland oder den
Vereinigten Staaten verboten. Während sogar hier gewisse pornographische Darstellungen erlaubt
sind, solange sie Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, ist in Ländern, die
anderen Kulturkreisen angehören, Pornographie gänzlich verboten (neben vielen anderen in China,
Singapur, Kuwait.
Doch nicht nur die Verbreitung von Pornographie wird als Mißbrauch eingestuft. Auch die Verbreitung
bestimmter politischer Meinungen ist in unterschiedlichen Ländern unerwünscht, rechtswidrig und in
diesem Sinne Mißbrauch des Internets. Besonders den totalitär regierten Ländern in Asien und im
mittleren Osten sind die beispiellosen Möglichkeiten der Kommunikation und Information ein Dorn im
Auge. So sagte der chinesische Minister für Telekommunikation im Juni 1995: ”By linking with
the Internet, we do not mean the absolute freedom of information”. Daher sind
auf chinesischen Newsservern auch die Diskussionsgruppen der alt-, rec- und soc-Hierachien
verboten, während Gruppen, die sich mit Technik oder Forschung befassen (sci- und compHierachien) zugänglich sind. Auch aus dem kuwaitischen Minsterium für Kommunikation verlautet:
Internet Service Provider ”must ensure that no pornography or politically
subversive commentary is availiable in Kuwait”. Ähnliches gilt für Singapur,
Indonesien, Vietnam, Saudi Arabien und den Iran.
Doch auch in den demokratischen Ländern gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen von
Meinungsfreiheit und von der Rechtswidrigkeit bestimmter politischer Äußerungen und damit vom
Mißbrauch des Internet. So ist in Deutschland rechtsradikale Propaganda verboten, während sie in
den Vereinigten Staaten durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dahingegen ist in Frankreich z.B. die
Leugnung des Holocaust strafbar. Im März 1996 gab eine Klage gegen einen Service Provider, der
solche Propaganda zugänglich machte.
Auch in den demokratischen Ländern wird also versucht, die Verbreitung von unerwünschten Inhalten
zu verhindern. Bei den totalitären Regimen ist die Beschneidung der Meinungsfreiheit dabei deutlicher
wahrnehmbar als bei den demokratischen Staaten. In meinen Augen handelt es sich dabei allerdings
nur um graduelle Unterschiede; und daß, obwohl die Meinungs- und Informationsfreiheit nicht nur
Bestandteil aller demokratischen Verfassungen ist, sondern sich auch in der der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte wiederfindet:
”Everyone has the right to freedom of opinion an expression: this right
includes freedom to hold opinions without interfernce and to seek, recieve
an impart information an ideas through any media regardless of frontiers”
Auch in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten findet
sich in Artikel 10:
"(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht
schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur
Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden
und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. [...]"
Mit dem Internet steht erstmalig in der Geschichte ein Medium zur Verfügung, das die Ausübung
dieser Rechte dem Einzelnen ermöglicht. Traditionelle Massenmedien werden von einer kleinen
Gruppe von Produzenten für eine große Anzahl von Konsumenten gemacht, wohingegen im Internet
die Unterscheidung zwischen Produzent und Konsument verschwindet. Während es dem Einzelnen
nur schwer möglich ist, seine Meinung über den Weg der traditionellen Massenmedien einem großen
Publikum zugänglich zu machen, bietet das Internet dem Einzelnen sehr viel einfacher die Möglichkeit
der Verbreitung seiner Meinung. Es geht sogar soweit, daß dem Individuum die gleichen
Möglichkeiten offenstehen wie etwa einem großen Verlag. Mit dem zunehmenden Wachstum des
Internet wird die Teilnahme daran auch immer einfacher und billiger, sodaß das Internet sich zum
einzigen 'wirklichen' Massenmedium entwickeln könnte, bei dem tatsächlich Massen mit Massen
kommunizieren.
[...]Es hat sich aber auch gezeigt, daß alle Regulieurngs- und Zensurversuche bislang gescheitert
sind. Die militärische Herkunft des Internet macht es gegen Eingriffe relativ immun. Es handelt sich um
ein globales Phänomen, bei dem der Begriff der nationalen Grenze keine Rolle mehr spielt. Insoferne
greift auch nationale Gesetzgebung ins Leere. Wie gezeigt wurde, waren die Zensurversuche vielmehr
kontraproduktiv, da sie den Inhalten, deren Verbreitung verhindert werden sollte, ungeahnte Publizität
verschafften.
Das Internet erfordert eine neue Denkweise. Der Nationalstaat hat im 'Cyberspace' ausgedient. Ein
internationales Phänomen läßt sich national nicht begreifen oder gar beeinflussen. Die
unterschiedlichen Staatsformen und Kulturen machen es sehr unwahrscheinlich, daß es zu einem
konzertierten Vorgehen aller Staaten kommen wird, was politische Äußerungen im Internet angeht.
Fraglich ist auch, ob demokratische Staaten gut daran tun, unerwünschte Meinungen zu verbieten,
anstatt sie breit zu diskutieren und Aufklärung zu betreiben.
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