Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde-bw.de Meinungsfreiheit in Deutschland Die Meinungsfreiheit ist im Art. 5 GG festgeschrieben. Der Fall Böhmermann erregte Mitte April 2016 großes Aufsehen. Die öffentliche Meinung war zweigeteilt: einige waren von seinem Schmähgedicht entsetzt, andere dagegen sahen in der Kritik an Böhmermanns Gedicht einen massiven Angriff gegen die Meinungsfreiheit. Die Schülerinnen und Schüler sollen in 1-2 Unterrichtsstunden die Grundsätze der Meinungsfreiheit und ihre Grenzen erarbeiten (M1-M3). Da die Bundesregierung am 15.4. bekannt gab, ein Verfahren gegen den Moderator Jan Böhmermann wegen seines Schmähgedichtes zuzulassen, bietet es sich in der Oberstufe an, mit dem Fall Böhmermann und dem Spottlied Hallervordens weiterzuarbeiten. Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, wie weit Satire gehen darf und warum die Bundesregierung den entsprechenden Paragraphen, auf den sich Erdogans Forderung bezieht, künftig abschaffen will (Paragraph 103 StGB). Als Einstieg bietet sich eine Karikatur an, zum Beispiel „Das große Versprechen – der große Betrug“ Götz Wiedenroths. Anschließend werden die Materialien M1 bis M3 erarbeitet, die Sicherung sollte an der Tafel stattfinden. Als Abschluss kann ein Video angesehen werden (explainity-Video „Meinungsfreiheit einfach erklärt“). Für die Weiterarbeit bietet sich die Karikatur Bernd Ertls an. Wichtig ist es, dass die Schülerinnen und Schüler über den Fall Böhmermann / Erdogan informiert sind. Es kann vorab eine Internetrecherche durchgeführt werden (auch als Hausaufgabe). In einem zweiten Schritt wird die Karikatur beschrieben, interpretiert und bewertet. Dabei kann die Karikatur auch in Bezug zur Satire gebracht werden. Dabei sollte herausgearbeitet werden, dass Karikaturen ebenso persönlichkeitsverletzend sein können wie Satire, dass man sie aber stärker interpretieren muss als Texte. Links: Video zur Meinungsfreiheit (Quelle: YouTube-Kanal von www.explainity.com) Aufruf Hallervordens (Quelle: xing.de - Klartext), Spottsong von Dieter Hallervorden: Erdogan, zeig mich an (Quelle: YouTube-Kanal des sunrockTonstudios, das Hallervorden produziert) ARD-Mediathek – Beiträge zur Meinungsfreiheit Lösungsansatz Der Artikel 5 GG Artikel 5 GG Meinungs- / Pressefreiheit Freiheiten Berichterstattung freie Meinungsäußerung Informationsrecht Verbot der Zensur Grenzen Jugendschutz persönliche Ehre Gesetze Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde-bw.de Die Satire Ziel ist es, eine Erkenntnis / Einsicht / Stellungnahme oder Änderung zu bewirken Anlass Äußerung einer Person die Person selbst Verhalten / Äußerung einer Institution, Machtmissbrauch persönliche Verletzung Ungerechtigkeiten Sprachliche Mittel Ironie Über- oder Untertreibung Mehrdeutigkeit Metaphern Symbole Spott Kontraste Einnahme einer ungewohnten Perspektive Kritik an… Fehlverhalten, politisch / gesellschaftlichem Missstand, politischem System, Mangel, Schwäche Eine Satire kann schnell zur Beleidigung werden, es kann zu Angriffen von / auf Minderheiten kommen, der interkulturelle Respekt kann verloren gehen oder es kommt zu Persönlichkeitsverletzungen Einzelner. Satire vs. Presse- und Meinungsfreiheit und künstlerischer Freiheit (Fall Böhmermann, April 2016) Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde-bw.de Arbeitsblatt: Meinungsfreiheit in Deutschland M1 Art. 5 GG (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. M2 Grenzen der Meinungsäußerung In Deutschland soll sich jeder seine Meinung selbst bilden, niemand darf dem Einzelnen vorschreiben, was er zu denken hat oder welche Meinung er / sie zu haben hat. Die Meinungsfreiheit gilt als eine der bedeutendsten Errungenschaften der Demokratie. Ein wichtiger Teil ist die Pressefreiheit, zu der freie, pluralistische und unabhängige Medien gehören. Jeder kann den verschiedenen Medien Informationen entnehmen, um sich seine Meinung und auch einen politischen Willen selbst zu bilden. Zu den allgemeinen Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit zählen unter anderem die Ehre verletzende Beleidigungen oder Verleumdungen, massive Kritik an eigenen oder ausländischen Staatsvertretern, Verstöße gegen die Sittlichkeit, den Jugendschutz oder die öffentliche Sicherheit. 1 5 M3 Satire Die Satire auf den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan löste im April 2016 eine Staatskrise aus. Die Türkei verlangte eine Bestrafung des Moderators Jan Böhmermann nach dessen Schmähgedicht über Erdogan. Wegen einer Satire des NDR-Fernsehmagazins „Extra 3" hatte dieser zuvor den deutschen Botschafter einbestellen lassen. Grundlage des Verfahrens sei der Paragraf 103 StGB, am 15.04.2016 erlaubte die Bundesregierung die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann. Satire, lat. Satira, bedeutet „Spottdichtung“. Sie thematisiert bestimmte Zustände oder Missstände in sprachlich überspitzter und verspottender Form. Es werden heute meist Personen, Ereignisse oder Verhalten in Texten verspottet, die künstlerisch gestaltet werden. Der TV-Moderator Jan Böhmermann spaltete Deutschland durch seine Late-Night-Show „Neo Magazin Royale“, in der er sein Schmähgedicht vortrug, in zwei Lager und löste einen diplomatischen Streitfall aus, der unter Umständen zur Staatskrise werden kann. In dem Gedicht bezeichnete Böhmermann Erdogan als Pädophilen und Sodomisten - letztlich als „Ziegenficker“. Schon 1987 löste Rudi Carell eine Staatskrise aus, als er sich über den Ajatollah Khomeini lustig machte. Der iranische Revolutionsführer wurde in einer Bildmontage gezeigt, in der er mit Dessous beworfen wird, der Untertitel lautete „Ajatollah Khomeini wird von der Bevölkerung gefeiert und mit Geschenken überhäuft". Dies zog den Zorn des Irans nach sich, eine offizielle Entschuldigung wurde gefordert, die die Bundesregierung aber mit Hinweis auf die Meinungsfreiheit ablehnte. 1 5 10 15 20 Erarbeiten Sie ein Schaubild, das die Rechte des Artikels 5 GG und seine Grenzen darstellt. (M1 und M2) Fassen Sie zusammen, was Satire ist und wo ihre Grenzen liegen. (M3) Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde-bw.de M4 „Wenn Kalifen träumen“ Mit freundlicher Genehmigung des Karikaturisten Bernd Ertl, Wien, http://www.ausgezeichnet.com/ Informieren Sie sich im Internet über den Fall Böhmermann und fassen Sie Wesentliches kurz zusammen. Beschreiben und interpretieren Sie die Karikatur (M4) und bewerten Sie diese abschließend. Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde-bw.de Schritt 1: Beschreibung: Nur beschreiben, was man sieht, NICHT, wen man sieht! 1. Zimmer: 2. Personen und Handlungen: Frau: Mann: Schritt 2: Interpretation / Aussage: 1. Zimmer: 2. Personen und Handlungen: 3 Frau: Kopf auf dem Tablett: 2 4 Mann: Gesamtaussage: Kritik? 1