Meinungsfreiheit in Deutschland - Landesbildungsserver Baden

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Landesbildungsserver Baden-Württemberg, Fachredaktion Gemeinschaftskunde, www.gemeinschaftskunde-bw.de
Meinungsfreiheit in Deutschland
Die Meinungsfreiheit ist im Art. 5 GG festgeschrieben. Der Fall Böhmermann erregte Mitte
April 2016 großes Aufsehen. Die öffentliche Meinung war zweigeteilt: einige waren von
seinem Schmähgedicht entsetzt, andere dagegen sahen in der Kritik an Böhmermanns
Gedicht einen massiven Angriff gegen die Meinungsfreiheit.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in 1-2 Unterrichtsstunden die Grundsätze der
Meinungsfreiheit und ihre Grenzen erarbeiten (M1-M3).
Da die Bundesregierung am 15.4. bekannt gab, ein Verfahren gegen den Moderator Jan
Böhmermann wegen seines Schmähgedichtes zuzulassen, bietet es sich in der Oberstufe
an, mit dem Fall Böhmermann und dem Spottlied Hallervordens weiterzuarbeiten. Dabei
steht im Mittelpunkt die Frage, wie weit Satire gehen darf und warum die
Bundesregierung den entsprechenden Paragraphen, auf den sich Erdogans Forderung
bezieht, künftig abschaffen will (Paragraph 103 StGB).
Als Einstieg bietet sich eine Karikatur an, zum Beispiel „Das große Versprechen – der
große Betrug“ Götz Wiedenroths. Anschließend werden die Materialien M1 bis M3
erarbeitet, die Sicherung sollte an der Tafel stattfinden.
Als Abschluss kann ein Video angesehen werden (explainity-Video „Meinungsfreiheit
einfach erklärt“).
Für die Weiterarbeit bietet sich die Karikatur Bernd Ertls an. Wichtig ist es, dass die
Schülerinnen und Schüler über den Fall Böhmermann / Erdogan informiert sind. Es kann
vorab eine Internetrecherche durchgeführt werden (auch als Hausaufgabe). In einem
zweiten Schritt wird die Karikatur beschrieben, interpretiert und bewertet. Dabei kann die
Karikatur auch in Bezug zur Satire gebracht werden. Dabei sollte herausgearbeitet
werden, dass Karikaturen ebenso persönlichkeitsverletzend sein können wie Satire, dass
man sie aber stärker interpretieren muss als Texte.
Links:
 Video zur Meinungsfreiheit (Quelle: YouTube-Kanal von www.explainity.com)
 Aufruf Hallervordens (Quelle: xing.de - Klartext), Spottsong von Dieter
Hallervorden: Erdogan, zeig mich an (Quelle: YouTube-Kanal des sunrockTonstudios, das Hallervorden produziert)
 ARD-Mediathek – Beiträge zur Meinungsfreiheit
Lösungsansatz
Der Artikel 5 GG
Artikel 5 GG
Meinungs- /
Pressefreiheit
Freiheiten
 Berichterstattung
 freie Meinungsäußerung
 Informationsrecht
 Verbot der Zensur
Grenzen
 Jugendschutz
 persönliche Ehre
 Gesetze
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Die Satire
Ziel ist es, eine Erkenntnis / Einsicht / Stellungnahme oder Änderung zu bewirken
Anlass
 Äußerung einer Person
 die Person selbst
 Verhalten / Äußerung
einer Institution,
 Machtmissbrauch
 persönliche Verletzung
 Ungerechtigkeiten
Sprachliche Mittel
 Ironie
 Über- oder
Untertreibung
 Mehrdeutigkeit
 Metaphern
 Symbole
 Spott
 Kontraste
 Einnahme einer
ungewohnten
Perspektive
Kritik an…
Fehlverhalten, politisch /
gesellschaftlichem
Missstand, politischem
System, Mangel, Schwäche
 Eine Satire kann schnell zur Beleidigung werden, es kann zu Angriffen von / auf
Minderheiten kommen, der interkulturelle Respekt kann verloren gehen oder es
kommt zu Persönlichkeitsverletzungen Einzelner.
 Satire vs. Presse- und Meinungsfreiheit und künstlerischer Freiheit
(Fall Böhmermann, April 2016)
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Arbeitsblatt: Meinungsfreiheit in Deutschland
M1 Art. 5 GG
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und
die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht
von der Treue zur Verfassung.
M2 Grenzen der Meinungsäußerung
In Deutschland soll sich jeder seine Meinung selbst bilden, niemand darf dem Einzelnen
vorschreiben, was er zu denken hat oder welche Meinung er / sie zu haben hat. Die
Meinungsfreiheit gilt als eine der bedeutendsten Errungenschaften der Demokratie. Ein
wichtiger Teil ist die Pressefreiheit, zu der freie, pluralistische und unabhängige Medien
gehören. Jeder kann den verschiedenen Medien Informationen entnehmen, um sich seine
Meinung und auch einen politischen Willen selbst zu bilden.
Zu den allgemeinen Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit zählen unter anderem
die Ehre verletzende Beleidigungen oder Verleumdungen, massive Kritik an eigenen oder
ausländischen Staatsvertretern, Verstöße gegen die Sittlichkeit, den Jugendschutz oder die
öffentliche Sicherheit.
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M3 Satire
Die Satire auf den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan löste im April 2016 eine
Staatskrise aus. Die Türkei verlangte eine Bestrafung des Moderators Jan Böhmermann nach
dessen Schmähgedicht über Erdogan. Wegen einer Satire des NDR-Fernsehmagazins „Extra
3" hatte dieser zuvor den deutschen Botschafter einbestellen lassen. Grundlage des
Verfahrens sei der Paragraf 103 StGB, am 15.04.2016 erlaubte die Bundesregierung die
Ermittlungen gegen Jan Böhmermann.
Satire, lat. Satira, bedeutet „Spottdichtung“. Sie thematisiert bestimmte Zustände oder
Missstände in sprachlich überspitzter und verspottender Form. Es werden heute meist
Personen, Ereignisse oder Verhalten in Texten verspottet, die künstlerisch gestaltet werden.
Der TV-Moderator Jan Böhmermann spaltete Deutschland durch seine Late-Night-Show „Neo
Magazin Royale“, in der er sein Schmähgedicht vortrug, in zwei Lager und löste einen
diplomatischen Streitfall aus, der unter Umständen zur Staatskrise werden kann. In dem
Gedicht bezeichnete Böhmermann Erdogan als Pädophilen und Sodomisten - letztlich als
„Ziegenficker“.
Schon 1987 löste Rudi Carell eine Staatskrise aus, als er sich über den Ajatollah Khomeini
lustig machte. Der iranische Revolutionsführer wurde in einer Bildmontage gezeigt, in der er
mit Dessous beworfen wird, der Untertitel lautete „Ajatollah Khomeini wird von der
Bevölkerung gefeiert und mit Geschenken überhäuft". Dies zog den Zorn des Irans nach
sich, eine offizielle Entschuldigung wurde gefordert, die die Bundesregierung aber mit
Hinweis auf die Meinungsfreiheit ablehnte.
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Erarbeiten Sie ein Schaubild, das die Rechte des Artikels 5 GG und seine
Grenzen darstellt. (M1 und M2)
Fassen Sie zusammen, was Satire ist und wo ihre Grenzen liegen. (M3)
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M4
„Wenn Kalifen träumen“
Mit freundlicher Genehmigung des Karikaturisten Bernd Ertl, Wien, http://www.ausgezeichnet.com/
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
Informieren Sie sich im Internet über den Fall Böhmermann und fassen
Sie Wesentliches kurz zusammen.
Beschreiben und interpretieren Sie die Karikatur (M4) und bewerten Sie
diese abschließend.
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Schritt 1: Beschreibung: Nur beschreiben, was man sieht, NICHT, wen man sieht!
1. Zimmer:
2. Personen und Handlungen:
Frau:
Mann:
Schritt 2: Interpretation / Aussage:
1.
Zimmer:
2.
Personen und Handlungen:
3
Frau:
Kopf auf dem Tablett:
2
4
Mann:
Gesamtaussage:
Kritik?
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