Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins

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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
MERKMALE DER ENGLISCHEN RECHTSSPRACHE UND IHRE ÜBERSETZUNG
INS DEUTSCHE
Suzanne Ballansat-Aebi
Ecole de Traduction et d’Interprétation, University of Geneva, Switzerland
Abstract: The topic of this paper is the translation of English legal texts into German. Chapters
1 and 2 show that the legal system, legal thinking and legal language are closely related. English
legal texts are influenced by the common law, its history and its legal thinking. The wordiness of
legal English contrasts with the more concise legal language in German. Chapter 3 discusses
translation problems in contracts, bylaws and judgments. Text samples from contracts show how
the translator can use creativity to produce a readable target text and still guarantee accuracy.
Basic terms of company law and their possible translations illustrate how the translator can deal
with terminological incongruency. The need for the translator to understand judicial
argumentation is demonstrated by text samples from judgments (summary of arguments
presented by the parties, citation of precedents, polysemous expressions).
1.
DIE ENGLISCHE RECHTSSPRACHE
1.1
Rechtssprache und Rechtssystem
Einleitend ist auf den Zusammenhang von Rechtssprache und Rechtssystem einzugehen.
Langton (1) definiert ihn wie folgt:
At the heart of any legal system is a legal tradition which is reflected to some
degree in the language used in and the legal culture that underpins a set of rules of
law, and the way in which the system manifests itself in the society within which
it operates.
Die englische Rechtssprache wird massgeblich durch das angelsächsische Rechtssystem
(common law), dessen Geschichte und Rechtsdenken bestimmt.
Geschichtliche Entwicklung
Das common law hat sich nach der Eroberung Englands durch die Normannen entwickelt. Die
Rechtsprechung der königlichen Richter setzte sich allmählich gegen das lokale Recht durch und
schuf ein gemeinsames Recht (= common law). Drei Sprachen wurden damals in England
verwendet. Die Schriftsprache war das Lateinische. Als Gerichtssprache wurde allmählich das
normannische Französische eingeführt. Doch da die englischsprachige Bevölkerung die
Gerichtsverhandlungen nicht verstehen konnte, wurde später das Englische als Gerichtssprache
erklärt, doch lebte die französische und lateinische Terminologie in der Rechtssprache weiter.
Rechtsanwälte mussten sich also je nach Situation einer dieser drei Sprachen bedienen (2). Zur
Sicherheit wurden oft mehrere Ausdrücke, nämlich einer romanischen und einer
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Suzanne Ballansat-Aebi
angelsächsischen Ursprungs parallel verwendet, um trotz Mehrsprachigkeit die Verständlichkeit
zu gewährleisten. Doppelte oder sogar dreifache Ausdrücke, die man noch heute in der
englischen Rechtssprache findet, gehen auf diese Zeit zurück (3). Law French hat sich in
England noch während Jahrhunderten erhalten, obwohl dort das Französische nicht mehr als
Gemeinsprache verwendet wurde (4).
Induktives und deduktives Rechtsdenken
Zwischen dem common law und dem civil law, nämlich den Rechtssystemen, die auf das
römische Recht zurückgehen, bestehen grundsätzliche Unterschiede.
Das common law basiert auf dem Fallrecht (case law). Nach der Präzedenzfalldoktrin müssen
frühere Gerichtsurteile der höheren Instanzen in gleich gelagerten Fällen befolgt werden. Das
civil law beruht auf kodizifierten Normen. Bei deren Anwendung sind die Richter nicht an
frühere Entscheidungen gebunden.
Vogt/Drolshammer (5) weisen jedoch darauf hin, dass die Unterschiede zwischen civil law und
common law oft überbetont werden:
„It appears, however, that in many areas the differences are overemphasized and
the similarities often neglected. For instance, the commonplace observation
describing Anglo-American law as being case law, and civil law as being codified
is, if at all, only a rough rule of thumb. For years now, the observation can be
made that Anglo-American law is increasingly codified, whilst civil law
increasingly relies on case law”.
Beiden Systemen ist gemeinsam, dass die in den Gesetzen verankerten Grundsätze im Rahmen
des Syllogismus vom Richter auf den Einzelfall angewandt werden. Er geht dabei deduktiv vor.
Im common law wendet der Richter auch deduktives Rechtsdenken an, wenn er einen gefestigten
Grundsatz des Fallrechts auf einen neuen Fall anwendet. Sein Rechtsdenken ist hingegen
induktiv, wenn er aus früheren Fällen neue Grundsätze entwickelt (6).
Auswirkungen auf Gesetzestexte
Selbst wenn die Gesetze in angelsächsischen Ländern ebenso zahlreich sein mögen wie in civil
law Ländern, herrscht in ersteren aber eine andere Gesetzesauffassung. Gesetze sind als
punktuelle Regelungen und nicht als umfassende Kodifikationen konzipiert und werden daher
eng ausgelegt. Die Gerichte füllen weder Gesetzeslücken, noch wenden sie den Gesetzestext
analog an. Regelt ein Gesetz ein Problem nicht, gilt das Fallrecht. Diese Gesetzesauffassung
führt zu einem wichtigen Merkmal der englischen Rechtssprache. Gesetze in angelsächsischen
Ländern sind nämlich viel länger, detaillierter und komplexer als in civil law Ländern (7).
Auswirkungen auf Vertragstexte
Dieses Misstrauen gegenüber allgemeinen Grundsätzen prägt auch die Abfassung von Verträgen.
Auch Vertragstexte werden in angelsächsischen Ländern eng ausgelegt. Nach der parol evidence
rule gilt nur, was im Vertrag ausdrücklich niedergeschrieben wurde. Dementsprechend sind
Verträge viel länger und umständlicher formuliert. Nach der Kautelarpraxis sind Anwälte
bestrebt, jede erdenkliche Situation vorauszusehen und zu regeln und jedes mögliche Risiko
auszuschliessen (8). Dabei werden auch Standardklauseln immer wieder übernommen, ergänzt,
2
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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
doch nicht gekürzt (9). Man verlässt sich auf die herkömmlichen Formulierungen aus Angst,
dass durch eine Änderung ein loophole entstehen könnte, das die Gegenpartei ausnutzen könnte,
indem sie aus rein strategischen Gründen den Vertrag absichtlich falsch auslegt (10). Mellinkoff
(11) illustriert dies mit folgendem Dialog:
Client:
Lawyer:
Client:
Lawyer:
Client:
I told you what I wanted. Why didn’t you say that in the contract?
I had to put it in legal language, so it would hold up in court.
What if it doesn’t?
Well, you looked at it before you signed it.
Sure, I looked at it, but that’s all; I didn’t understand all that stuff. I was
depending on you.
Weitere Faktoren tragen zur Länge und Komplexität der Vertragstexte im angelsächsischen
Raum bei. Aufgrund eines Vergleichs von komplexen Wirtschaftsverträgen in den USA und in
Deutschland stellten Hill/King fest, dass deutsche Verträge nur die Hälfte oder höchstens zwei
Drittel des Umfangs amerikanischer Verträge erreichen (12). Sie sehen dafür vor allem drei
Gründe. Erstens verlangen Kunden in den USA beim Abschluss von komplexen
Wirtschaftsverträgen von ihren Anwälten mit grösserem Nachdruck massgeschneiderte
Lösungen (customization), was einen kostspieligen arms race zur Folge hat. Zweitens ist das
amerikanische Vertragsrecht uneinheitlicher, und es kann weniger leicht auf dispositive
Gesetzesbestimmungen zurückgegriffen werden. Drittens stehen in Deutschland mehr
Standardverträge zur Verfügung (13).
1.2
Die Rechtssprache und ihre Adressaten
Nationale Fachsprache mit mehreren Adressaten
Die Rechtssprache ist keine internationale Fachsprache, sondern sie ist systemgebunden. Jeder
Staat hat seine eigene Rechtssprache (oder eventuell mehrere Rechtssprachen). Selbst Staaten, in
welchen dieselbe Sprache gesprochen wird, haben keine identische Rechtssprache, da die
amtliche Terminologie verschieden ist. Den verschiedenen nationalen Rechtssprachen
gemeinsam ist jedoch, dass sie sich nicht nur an Spezialisten wie Richter und Anwälte, sondern
auch an Laien richten.
Sowohl im englischen wie im deutschen Sprachraum ist die Rechtssprache bei Laien unbeliebt,
wie verschiedene abwertende Ausdrücke zum Ausdruck bringen. Im Englischen wird die
Rechtssprache meist als legalese, oder auch als gobbledegook oder gibberish bezeichnet.
Wydick beschreibt die englische Rechtssprache wie folgt (14):
We lawyers do not write plain English. We use eight words to say what could be
said in two. We use arcane phrases to express commonplace ideas. Seeking to be
precise, we become redundant. Seeking to be cautious, we become verbose. Our
sentences twist on, phrase within clause within clause, glazing the eyes and
numbing the minds of our readers. The result is a writing style that has, according
to one critic (15), four outstanding characteristics. It is (1) wordy, (2) unclear (3 )
pompous, and (4) dull.
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3
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Diese Kritik stimmt mit dem Eintrag im Duden zum Ausdruck Juristendeutsch überein:
(oft abwertend): durch komplizierte, pedantisch genaue und oft weitschweifige
Formulierungen gekennzeichnete, schwer verständliche Ausdrucksweise der
Juristen (16).
Folgende Gründe für die Verwendung dieser unbeliebten Sprache werden erwähnt (17):
die Tradition, das Streben nach Genauigkeit, doch auch das Bedürfnis, die Zugehörigkeit
zu einer Gruppe zu signalisieren und Aussenstehende auszuschliessen
(Verschwörungstheorie). Man muss auch bedenken, dass altertümliche und ungewohnte
Formulierungen den formellen und feierlichen Charakter von Rechtsakten betonen (18).
Das Problem der Allgemeinverständlichkeit
Da die Rechtssprache für die Bürgerinnen und Bürger Rechte und Pflichten schafft, wird
logischerweise die Forderung nach einer besseren Allgemeinverständlichkeit erhoben. Dies
betrifft vor allem Gesetze, doch auch Gerichtsurteile und Schriftstücke für den Behördenverkehr.
Allerdings ist zweifelhaft, ob Allgemeinverständlichkeit bei Gesetzen und Urteilen überhaupt
möglich ist. Die Rechtssprache ist nämlich nicht nur aufgrund ihrer sprachlichen Merkmale
schwer verständlich, sondern auch, weil rechtliches Vorwissen, juristisches Denken und
Kenntnis der Systematik des Rechts für das Verständnis nötig sind. Es ist daher illusorisch zu
glauben, es würde genügen, einige oft in Stilratgebern erwähnte typische sprachliche Merkmale
zu beseitigen, damit die Rechtssprache allgemeinverständlich würde. Selbst die Erläuterung aller
Fachausdrücke würde es dem Laien nicht unbedingt ermöglichen, die Tragweite des Textes zu
erfassen. Selbst wenn die Forderung nach Allgemeinverständlichkeit nie völlig einlösbar ist (19),
muss der Versuch einer sprachlichen Optimierung dennoch unternommen werden. In der
Schweiz z.B. werden Bundesgesetze durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von
Linguisten und Juristen optimiert und Schreibkurse für Richterinnen und Richter durchgeführt
(20).
1.3
Merkmale der englischen Rechtssprache im Vergleich zur deutschen Rechtssprache
Untersuchungen zufolge hat die englische Rechtssprache insbesondere folgende Merkmale:
Passivkonstruktionen, unpersönliche Ausdrucksweise, lange und komplizierte Sätze,
Nominalstil, doppelte Negationen, häufiger Gebrauch von Modalverben, ungewöhnliche
Verwendung von Präpositionen, Archaismen, Redundanz usw. (21).
Für die deutsche Rechtssprache fällt das „Urteil“ ähnlich aus. Meist werden
Passivkonstruktionen, unpersönliche Ausdrucksweise, lange und komplizierte Sätze, Nominalstil
und Funktionsverbgefüge als Merkmale erwähnt (22), doch Archaismen und Redundanz gehören
nicht zu den typischsten Merkmalen. Die deutsche Rechtssprache ist prägnanter als die
englische. Dieser Unterschied spielt für die Übersetzung eine wichtige Rolle. In Kapitel 3
werden einzelne Merkmale der englischen Rechtssprache wieder aufgenommen und ihre
Übersetzung ins Deutsche besprochen.
1.4
4
Vereinfachung der englischen Rechtssprache
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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
Plain English
Das Plain English Movement hat in den letzten drei Jahrzehnten eine Vereinfachung der
englischen Rechtssprache angestrebt. Plain English wird von Macdonald wie folgt definiert (23):
Plain English is ordinary English. Plain English legal writing for a public
audience is effective writing expressed in ordinary English, using words that
people without specialist legal training understand. However, it needs to be
emphasised that writers of plain English draw upon, when it is necessary to do so,
all of the words found in the dictionary. Plain English is not a simplified version
of the English language. It is ordinary English used effectively to communicate a
message to the reader with the needs of the reader in mind.
Konkrete Massnahmen zur Vereinfachung der Rechtssprache wurden auf verschiedenen Ebenen
ergriffen. In verschiedenen Ländern wurden Gesetze zur Vereinfachung der Rechtssprache
verabschiedet. So haben verschiedene Staaten der USA in ihren Gesetzen detaillierte Richtlinien
aufgestellt, die für Konsumentenverträge z.B. zu lange Sätze oder Absätze, technische Begriffe,
Fremdwörter oder doppelte Negationen verbieten (24). Gerichte stellen leserfreundliche Modelle
für Prozessakten zur Verfügung und an Universitäten werden Kurse über legal writing
angeboten, in welchen das Vermeiden von legalese empfohlen wird (25). Der Verein Clarity
setzt sich für eine verständlichere Rechtssprache ein (26).
Gegen diese Vereinfachungsbestrebungen gibt es aber auch Widerstände. Anwälte und Richter
wollen an den traditionellen Formulierungen festhalten, weil diese ihrer Ansicht nach präziser
sind und daher eine grössere Rechtssicherheit gewährleisten (27). Sie wollen eine lange
Tradition nicht einfach ausser Acht lassen (28). Ausserdem stellt man bezüglich der
Vereinfachung der Rechtssprache grosse Unterschiede zwischen verschiedenen
englischsprachigen Staaten fest, so dass man nicht mehr von legal English, sondern von legal
Englishes sprechen müsste (29).
Inwiefern haben nun diese Bestrebungen die Verständlichkeit der englischen Rechtstexte
tatsächlich verbessert? Langton stellt fest, dass zwar Verträge und Gesetze klarer geworden
seien, dass sich aber die ihnen zu Grunde liegende Rechtstradition nicht geändert habe (30).
Tiersma (31) weist darauf hin, dass Anwälte zwar oft Plain English befürworten, doch ihren
Schreibstil in der Praxis nur ungern ändern, weil die Übernahme von Modellen weniger
zeitraubend ist. Dies könnte sich ändern, wenn auch die Gerichte sich an den neuen Stil
anpassen.
Übersetzerinnen und Übersetzer können die Ausgangstexte, mit deren Übertragung sie beauftragt
werden nicht beeinflussen. Sie müssen weiterhin darauf gefasst sein, mit Ausgangstexten
konfrontiert zu werden, die die traditionellen Merkmale der englischen Rechtssprache aufweisen.
1.5
Die englische Rechtssprache als lingua franca
Zunehmende Verwendung des Englischen im juristischen Bereich
Im Zeitalter der Globalisierung ist Englisch insbesondere für die internationalen
Handelsbeziehungen zur lingua franca geworden. Internationale Wirtschaftsverträge werden
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5
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meistens auf Englisch abgeschlossen. Anwaltskanzleien sind international tätig, um ihre Klienten
bei grenzüberschreitenden Transaktionen und damit verbundenen Streitigkeiten zu beraten – und
zwar ebenfalls auf Englisch. Vogt/Drolshammer sprechen in diesem Zusammenhang von einer
anglo-internationalization of the legal profession (32). Die Streitbeilegung erfolgt meist durch
Schiedsgerichte, vor welchen das Englische in der Regel Verfahrenssprache ist. Sogar bei
Transaktionen innerhalb eines Staates bedienen sich die Vertragspartner und ihre Vertreter
manchmal der englischen Sprache.
Kommunikationsprobleme
Die Verwendung des Englischen in internationalen Wirtschaftsverträgen führt in verschiedener
Hinsicht zu Kommunikationsproblemen. Handelspartner, die nicht dem englischsprachigen
Raum angehören, werden mit einer für sie ungewohnten Vertragsauffassung, Begriffen aus dem
common law und der englischen Vertragssprache konfrontiert. Es besteht die Gefahr, dass sie
sich in den Vertragsverhandlungen unterlegen fühlen (33) und die juristischen Begriffe eines
ihnen fremden Rechtssystems falsch verstehen. Deshalb sollten zu spezifische Begriffe aus dem
common law in internationalen Wirtschaftsverträgen durch neutralere englische Begriffe ersetzt
werden (34).
Hybridisierung
Wird der Vertrag auf Englisch abgefasst, finden durch die Verwendung der englischen
Rechtssprache Begriffe des common law in den Vertrag Eingang, selbst wenn dieser einem
andern Rechtssystem untersteht. Die verwendete Rechtssprache beeinflusst also den
Vertragsinhalt (35). Es kommt zu einer Hybridisierung (36). Diese führt zu
Auslegungsproblemen für Richterinnen und Richter bzw. Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter
und zu Übersetzungsschwierigkeiten. Die Übersetzerin oder der Übersetzer muss den von den
Vertragsparteien durch die Verwendung von Ausdrücken aus dem common law geäusserten
Willen in der Rechtssprache des anwendbaren Rechtssystems (Deutsch) ausdrücken und
zumindest indirekt einen Rechtsvergleich vornehmen (37).
Einfluss der englischen auf die deutsche Rechtssprache
Hill/King stellen fest, dass sich in grenzüberschreitenden Transaktionen und sogar bei
Transaktionen innerhalb von Deutschland die amerikanische Vertragsgestaltung durchsetzt (38).
Selbst wenn der Vertrag auf Deutsch verfasst wird, werden Merkmale der amerikanischen
Vertragssprache übernommen. So werden im Deutschen z.B. häufig keine Pronomen mehr
verwendet, oder ein Vertragspartner wird mit „you“ angesprochen, was in der deutschen
Vertragssprache nicht üblich ist (siehe 3.1).
2.
GRUNDFRAGEN
BEI
DER
ÜBERSETZUNG
RECHTSTEXTEN INS DEUTSCHE
2.1
Systemgebundenheit juristischer Begriffe
VON
ENGLISCHEN
Da die Rechtssprache systemgebunden ist, ist Rechtsübersetzung nicht bloss die Übersetzung
eines Textes von einer Sprache in die andere, sondern die Übertragung eines Textes von einer
Rechtssprache in die andere (39) und von einem Rechtssystem ins andere (40). Völlige
Äquivalenz juristischer Begriffe besteht eigentlich nur in mehrsprachigen Rechtssystemen. Wenn
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ATA 48th Annual Conference Proceedings
Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
mehrere Rechtssysteme involviert sind, ist eine Rechtsvergleichung nötig, um wenn möglich ein
Äquivalent oder sonst eine Ersatzlösung durch Übernahme des englischen Ausdrucks
(Lexementlehnung), Umschreibung oder Prägung eines Neologismus zu finden. Bei fehlender
Äquivalenz kann auch ein neutraler Überbegriff verwendet werden (41). Wird die Zielsprache in
mehreren Staaten verwendet, muss zuerst die Zielrechtsordnung bestimmt werden.
Die Suche nach Äquivalenten für die Begriffe des common laws bei der Übersetzung von
Rechtstexten vom Englischen ins Deutsche ist schwierig, da es um Rechtsordnungen geht, die
nicht dem gleichen Rechtskreis angehören (siehe 1.1).
2.2
Beachtung der Textsortenkonventionen
Die Übersetzung von Rechtstexten kann jedoch nicht auf die terminologische Dimension
reduziert werden. Übersetzung ist zugleich Sprach- und Rechtsfindung, da auch die sprachlichen
Merkmale der Ausgangs- und Zielsprache berücksichtigt werden müssen (42). Bei der
Übersetzung von englischen Rechtstexten ins Deutsche sieht man sich gezwungen, einen in einer
weitschweifigen und komplizierten Rechtssprache verfassten Ausgangstext in eine kürzere und
prägnantere Rechtssprache zu übertragen. Pommer betont in ihrem interdisziplinären
Dreistufenmodell zu Recht, dass beim ersten Schritt der Rechtsübersetzung, dem Verstehen,
sowohl eine linguistische Textanalyse als auch eine rechtliche Interpretation vorgenommen
werden müssen.
Bei ersterer gehe es darum, die Charakteristika der Rechtssprache
herauszuschälen, bei letzterer müssten die rechtlichen Wirkungen des Ausgangstexts und der
kommunikative Kontext der Translationshandlung abgeklärt werden (43). Doch ist es laut
Šarčević nicht Aufgabe der Übersetzerin oder des Übersetzers, eine juristische Auslegung des
Ausgangstexts vorzunehmen, da diese Aufgabe dem Richter vorbehalten ist. Sie oder er muss die
juristischen Auslegungsmethoden jedoch verstehen, um zu wissen, wie der Text im
Ausgangsrechtssystem verstanden wird (44).
2.3
Bedeutung des Übersetzungszwecks
Von Vermeer wurde der Standpunkt vertreten, dass die Übersetzungsstrategie auch bei
juristischen Texten vom Übersetzungszweck (skopos) abhänge (45), doch wurde dies von
Šarčević widerlegt, die rechtliche Kriterien wie das anwendbare Recht als ausschlaggebend
betrachtet (46). Sie gibt zu, dass der Übersetzungzweck zwar eine Rolle spielt, doch sei er nur
ein Kriterium unter anderen. Demnach kann man nicht etwa die Faustregel aufstellen, dass bei
der Übersetzung von juristischen Texten zielsprachliche Formulierungen zu verwenden seien,
sobald die Übersetzung im Zielrechtssystem auch verbindliche Wirkung habe, hingegen
ausgangssprachliche Formulierungen, wenn die Übersetzung bloss in einem Gerichtsverfahren
vorzulegen sei.
2.4
Der Konflikt zwischen Genauigkeit und Lesbarkeit
Die ideale Übersetzung eines Rechtstextes sollte einerseits den Inhalt des Ausgangstexts genau
wiedergeben, und andererseits in der Zielsprache verständlich sein (47). Doch diese beiden Ziele
sind nicht leicht miteinander zu vereinbaren. Der Übersetzungszweck kann bei den
übersetzerischen Entscheidungen nicht allein massgebend sein. Man kann nicht etwa die
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Faustregel aufstellen, dass bei einer Übersetzung mit blossem Informationszweck eine geringere
Präzision ausreiche, bei einer Übersetzung mit rechtlichen Wirkungen im Interesse der
Genauigkeit hingegen wörtlich übersetzt werden müsse, selbst wenn dies auf Kosten der
Lesbarkeit gehe. Auch der Informationszweck kann nämlich nur mit einer genauen Übersetzung
oder sonst besser mit einer Zusammenfassung erreicht werden. Andererseits verlangt das
Erfordernis der Genauigkeit aber nicht unbedingt, dass auf jede Kreativität verzichtet wird und
die sprachlichen Strukturen des Ausgangstexts unbedingt übernommen werden. Šarčević führt
dazu Folgendes aus (48):
Legal translators are now permitted to make linguistic decisions; however, they
should always be aware that even minor linguistic changes can sometimes
unintentionally alter the substance, thereby changing the meaning and/or effect.
Bei der Übersetzung englischer Rechtstexte ins Deutsche verlangt bessere Lesbarkeit, dass bei
Redundanz vereinfacht wird und eine prägnantere Ausdrucksweise verwendet wird. Ein genaues
Textverständnis ist dabei Voraussetzung. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit
Auftraggeber eine gewisse Kreativität der Übersetzerin oder des Übersetzers akzeptieren,
insbesondere wenn sie die Vorstellung haben, die Übersetzung juristischer Texte beschränke sich
auf die Substitution eines bestimmten Rechtsbegriff durch einen andern. Für eine gelungene
Übersetzung muss aber juristisches und sprachliches Wissen kombiniert eingesetzt werden (49).
3.
BEISPIELE AUS ENGLISCHEN RECHTSTEXTEN UND IHRE ÜBERSETZUNG
INS DEUTSCHE
Es werden Textsorten berücksichtigt, die für die Übersetzungspraxis besonders bedeutend sind,
nämlich Verträge (siehe 3.1), Gesellschaftssatzungen (siehe 3.2) und Gerichtsurteile (siehe 3.3).
3.1
Verträge
Folgende Beispiele aus englischen Vertragstexten veranschaulichen die Gratwanderung der
Übersetzerin oder des Übersetzers zwischen Genauigkeit und Lesbarkeit (50). Die
untenstehenden Übersetzungsvorschläge sind nicht als Rezepte zu verstehen, sondern
illustrieren, dass von Fall zu Fall entschieden werden muss, wie beiden Erfordernissen am besten
Rechnung getragen werden kann.
.
Doppelformen oder dreifache Wiederholungen
Werden im englischen Ausgangstext mehrere Ausdrücke aneinandergereiht (51), ist es jeweils
schwierig zu entscheiden, ob sie wirklich synonym sind. Trifft dies zu, ist es angezeigt, sie mit
einem einzigen deutschen Ausdruck wiedergegeben, insbesondere dann, wenn in der Zielsprache
keine gleichbedeutenden Wörter zur Verfügung stehen (52).
Synonyme Verben:
each party warrants and undertakes to the jede Partei verpflichtet sich gegenüber der
other
andern
to release and discharge from and against auf jegliche Forderungen verzichten
any claim
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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
to cancel, annul and set aside
aufheben
Synonyme Adjektive:
nichtig
null and void and of no effect
sole and exclusive distributor
Alleinvertreter
The agreement is not transferable or Der Vertrag kann nicht abgetreten werden.
assignable.
Synonyme Substantive:
to have a right, title and interest in
the sale and distribution of products
remains in full force and effect
subsidiaries and affiliates
ein Recht haben an
der Vertrieb von Produkten
bleibt wirksam
Tochtergesellschaften
Beim letztgenannten Paar handelt es sich je nach Kontext nicht immer um Synonyme, wie
folgendes Beispiel zeigt:
The
term
„affiliates“
means
companies
or
other
entities
controlling, controlled by, or under
the common control of either party,
and the term “subsidiaries” means,
among the affiliates, companies or
other entities controlled by either
party.
Der Begriff “Konzerngesellschaft”
bedeutet Gesellschaften oder Einheiten,
welche die Aktienmehrheit bei beiden
Vertragsparteien
innehaben,
oder
Gesellschaften, in welchen eine
Vertragspartei die Aktienmehrheit
innehat, oder Gesellschaften, in
welchen
beide Vertragsparteien
gemeinsam
die
Aktienmehrheit
innehaben;
der
Begriff
„Tochtergesellschaft“
bezeichnet
hingegen jene Konzerngesellschaften
oder Einheiten, in welchen eine
Vertragspartei die Aktienmehrheit
innehat.
Allgemein ist es oft schwierig zu entscheiden, ob es sich um eine Doppelform handelt oder ob
jeder Ausdruck eine spezifische Bedeutung hat, wie folgendes Beispiel zeigt:
Breach or default
Vertragsverletzung oder Verzug
Default hat an sich wie breach die Bedeutung Vertragsverletzung, doch kann dieser Begriff auch
Verspätung bei der Vertragserfüllung, also Verzug bedeuten, was im Grunde ein Sonderfall der
Nichterfüllung ist. Je nach Zusammenhang muss ermittelt werden, ob absichtlich beide Fälle
erwähnt wurden.
Doppelte Präpositionen:
48th Annual Conference proceedings
9
Suzanne Ballansat-Aebi
by and between the parties
for and on behalf of
on or about January 1st
zwischen den Vertragsparteien
im Namen von
am 1.Januar oder ungefähr zu diesem
Zeitpunkt
Im letzten Beispiel ist schwierig zu beurteilen, ob die Verfasser eines Vertrags mit Absicht einen
ungefähren Zeitpunkt angeben wollten, oder ob sie die Verdoppelung aus Routine und
übermässiger Genauigkeit verwendet haben, obwohl sie den genauen Zeitpunkt gemeint haben.
Verzicht auf Pronomen
Der Klarheit halber werden in angelsächsischen Vertragstexten Personen wiederholt, anstatt
Pronomen zu verwenden, und zwar sogar wenn der Bezug eindeutig ist (53). Der Grund mag in
der Grammatik liegen. Da das Englische nur einen Genus kennt, sind Pronomen weniger klar als
im Deutschen (54). Die durch den Verzicht auf Pronomen entstehenden Wiederholungen sind
schwerfällig, doch bürgert sich dieses Merkmal auch im deutschen Sprachraum ein (siehe 1.5).
Wenn der Sinn eindeutig ist, können in der deutschen Übersetzung Pronomen verwendet werden,
um die Lesbarkeit zu verbessern:
A expressly covenants hereby that
following
termination
of
this
Agreement it will not claim that the use
of the Trademark by A has created for
A’s benefit a right, title or interest in
and to the Trademark.
A erklärt hiermit ausdrücklich, dass er
nach Vertragsende aus seiner Nutzung
der Marke kein Recht daran ableiten
wird.
Verwendung des Pronomens „you“ zur Bezeichnung einer Vertragspartei
Manchmal wird die wirtschaftlich schwächere Partei in Verträgen und insbesondere in
allgemeinen Geschäftsbedingungen mit „you“ angesprochen, anstatt eine neutrale Bezeichnung
zu wählen (z.B. buyer, sales representative). Die andere Vertragspartei, welche die
Vertragsbedingungen aufdiktiert, wird mit „we“ oder „the Company“ bezeichnet. In der
deutschen Vertragssprache ist diese Formulierung nicht üblich, doch könnte sie sich auf dem
Weg der Übersetzung einbürgern (siehe 1.5).
Verweise auf den vorliegenden Vertrag
Mit archaischen Wendungen wie hereto, hereunder, herein, hereof, herewith wird häufig auf den
vorliegenden Vertrag verwiesen:
each party hereto
exhibit A attached hereto
any product manufactured hereunder
jede Vertragspartei
Anhang A (dieses Vertrags)
nach vorliegendem Vertrag hergestellte
Produkte (nicht: hierunter!)
the rights and duties hereunder
die vertraglichen Rechte und Pflichten / die
Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden
Vertrag
nothing herein contained shall be construed keine Vertragsbestimmung darf ausgelegt
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as
during the term hereof…
any disagreement in connection herewith
werden als
während der Vertragsdauer
Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem
vorliegenden Vertrag
Diese Beispiele zeigen, dass auf Deutsch zur Wiedergabe dieser Verweise manchmal ein
Kompositum, ein Adjektiv oder der Ausdruck vorliegender Vertrag verwendet werden kann.
„such“ und „any“
Das Adjektiv such wird in angelsächsischen Vertragstexten sehr oft verwendet. Dieses
Demonstrativpronomen weist auf die Beschaffenheit des genannten Substantivs hin. Eine
systematische Übersetzung mit dem Demonstrativpronomen solche(r) wirkt im Zieltext
schwerfällig und ist nicht immer nötig, da es im englischen Text nicht immer um die
Beschaffenheit geht, sondern such oft im Sinn von this verwendet wird (55). Das
Demonstrativpronomen diese(r) ist dann zutreffend:
Until the end of any calendar year, principal
and agent shall agree upon sales targets for
the year to come…
Such target figures…
Principal may assign this agreement to any of
its affiliates without the prior consent of
agent, provided however that any such
assignee agrees to be bound by the
agreement.
Bis zum Ende des Kalenderjahrs vereinbaren
das Unternehmen und der Handelsvertreter
Verkaufsziele
für
das
kommende
Kalenderjahr…
Diese (Verkaufsziele)….
Das Unternehmen darf den Vertrag ohne
vorherige Zustimmung an eine seiner
Tochtergesellschaften abtreten, sofern diese
einverstanden ist, an den Vertrag gebunden
zu sein.
Im letztgenannten Beispiel wechselt das Substantiv: die affiliates (Tochtergesellschaften) sind
die einzigen möglichen assignees (Rechtsnachfolger).
Agent hereby waives its right to claim
compensation from principal in case of a
termination of this agreement by principal….
This however shall not apply if principal has
wilfully caused damage to agent in
connection with such termination.
Der Handelsvertreter verzichtet hiermit auf
seinen Entschädigungsanspruch gegenüber
dem Unternehmen, falls dieses den
vorliegenden Vertrag kündigt….Dies gilt
jedoch nicht, wenn das Unternehmen den
Handelsvertreter durch die Kündigung
vorsätzlich geschädigt hat.
Im betreffenden Vertrag sind eine ordentliche Kündigung und eine fristlose Kündigung aus
wichtigen Gründen vorgesehen. Die oben erwähnte Regelung gilt in beiden Fällen. Es geht also
nicht darum, die Kündigung genauer zu bezeichnen und ist daher überflüssig, von einer solchen
Kündigung zu sprechen.
Any kann im Deutschen oft mit einem Plural wiedergegeben werden:
Any claim arsing out of this agreement shall Alle
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Streitigkeiten,
die
sich
aus
dem
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be settled by arbitration.
vorliegenden Vertrag ergeben, werden einem
Schiedsgericht vorgelegt.
Die Doppelform any and all kann zusammengefasst werden:
The company will give you timely notice of Das Unternehmen gibt dem Vertragspartner
any and all changes.
allfällige Änderungen rechtzeitig bekannt.
Tempusverwendung: Futur für Verpflichtungen
Vertragliche Verpflichtungen werden in angelsächsischen Vertragstexten im Futur mit shall
ausgedrückt, während im Deutschen das Vertragspräsens oder Wendungen wie haben
zu/verpflichtet sein gebraucht werden, bei Negationen darf nicht. Das Modalverb sollen ist zu
vermeiden (56). Es drückt nicht eindeutig genug eine Verpflichtung aus.
Licensee shall pay to Licensor a royalty of … Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber
eine Lizenzgebühr von…
Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber eine
Lizenzgebühr von … zu bezahlen
Licensee shall use patent only itself.
Der Lizenznehmer darf das Patent nur selbst
nutzen.
Distributor shall neither manufacture nor Der Alleinvertreter darf Produkte weder
distribute products….
herstellen, noch vertreiben, die…
Zeitangabe: from time to time
Oft wird im Vertragstext in Zusammenhang mit der Verpflichtung einer Vertragspartei eine
Zeitangabe gemacht. Die wörtliche Übersetzung des häufig verwendeten englischen Ausdrucks
from time to time (von Zeit zu Zeit) wirkt zu vage und umgangssprachlich, so dass je nach
Kontext idiomatischere Lösungen gesucht werden müssen:
or such other address that either party may oder eine andere Adresse, welche eine
from time to time notify to the other…
Vertragspartei der andern gegebenenfalls
bekannt gibt
The location shall be specified from time to Der Ort wird jeweils schriftlich festgelegt.
time in writing.
Doppelte Negationen
Doppelte Negationen kommen in angelsächsischen Vertragstexten häufig vor (57) und sind wenn
möglich positiv zu übersetzen:
Neither party shall assign this agreement
without the prior written consent of the
other.
This agreement shall be null and void unless
signed by distributor within thirty days.
Jede Vertragspartei darf diesen Vertrag nur
mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der andern übertragen.
Dieser Vertrag ist nur gültig, wenn er vom
Alleinvertreter innert 30 Tagen unterzeichnet
wird.
No modification of this agreement shall be Vertragsänderungen haben schriftlich zu
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Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
deemed valid unless in writing.
erfolgen.
Vermutungen
Eine Vermutung im juristischen Sinn liegt vor, wenn eine Tatsache als erwiesen gilt, solange
nicht das Gegenteil bewiesen wird. Vermutungen sind in Vertragsklauseln häufig und müssen als
solche erkannt und präzise wiedergegeben werden:
For the purpose of computing the royalty,
product shall be deemed (held) to have been
sold when paid for.
Licensee shall be presumed to have
breached this covenant, if…
Im Hinblick auf die Berechnung der
Lizenzgebühr gilt ein Produkt als verkauft,
sobald es bezahlt worden ist.
Es wird vermutet/davon ausgegangen/
angenommen, dass der Lizenznehmer diese
Verpflichtung missachtet hat, wenn…
Nicht abschliessende Aufzählungen
Bei nicht abschliessenden Aufzählungen, die einen allgemeinen Begriff illustrieren, wird die
Wendung including, but not limited/including without limitation/including but without limiting
the generality of the foregoing gebraucht, um zu zeigen, dass die Beispiele die Tragweite des
allgemeinen Begriffs nicht einschränken (58). Tritt später ein Fall auf, der nicht erwähnt war,
darf nicht e contrario gefolgert werden, dass er ausgeschlossen ist. In deutschen Rechtstexten
wird bei nicht abschliessenden Aufzählungen der Ausdruck einschliesslich verwendet und auch
ohne Zusatz (doch nicht ausschliesslich…) als genau genug betrachtet (59):
All trademarks, logos or
designs used in conjunction
with the hotel, including but not
limited to restaurant names, bar
names etc…
Alle im Zusammenhang mit
dem
Hotel
verwendeten
Marken, Logos oder Designs,
einschliesslich Namen von
Restaurants und Bars…
Eine nicht abschliessende Aufzählung kann auch wie folgt formuliert werden:
These causes (of force majeure)
shall include but not be
restricted to fire, storm, flood,
earthquake….
Zu diesen Ursachen (höherer
Gewalt)
gehören
Brand,
Unwetter, Überschwemmung,
Erdbeben…
Möchte man ebenso genau sein wie im Englischen, könnte man nach der Aufzählung hinzufügen
wobei diese Aufzählung nicht abschliessend ist.
Vorbehalte
Oft wird in einer Vertragsklausel eine Regelung getroffen, die nur unter Vorbehalt einer
Ausnahme oder einer andern Regelung gilt. In diesem Fall werden folgende Präpositionen
verwendet:
Notwithstanding anything in this agreement Unbeschadet anders lautender
to the contrary
Vertragsbestimmungen
48th Annual Conference proceedings
13
Suzanne Ballansat-Aebi
Notwithstanding any provisions to the Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen
contrary
Subject to the preceding §
Vorbehaltlich des vorangehenden §
Manchmal ist es jedoch günstiger, einen Nebensatz zu verwenden (wobei jedoch anders lautende
Vertragsbestimmungen vorbehalten bleiben).
Im Gegensatz zu in accordance with (und pursuant to) bezieht sich subject to auf eine
Ausnahme. Diese Präpositionalausdrücke müssen gewöhnlich streng auseinander gehalten
werden (60). Doch in folgendem Beispiel werden sie gleichzeitig gebraucht:
Subject to and in accordance with the Die Gesellschaft stellt den leitenden
following terms and conditions, the company Angestellten zu den folgenden Bedingungen
shall employ the executive…
ein:
Es werden hier zwei Gedanken miteinander kombiniert: die Anstellung erfolgt gemäss den
Bedingungen des Arbeitsvertrags und unter Vorbehalt derselben, was logisch auf dasselbe
hinausläuft, so dass man sich eine Vereinfachung erlauben kann (61).
3.2
Gesellschaftssatzungen
Viele der Merkmale englischer Vertragstexte sind auch in Gesellschaftssatzungen zu finden.
Auch hier geht es darum, eine genaue und dennoch lesbare Übersetzung zu verfassen. Im
Folgenden wird jedoch ein anderes Problem angesprochen, das sich bei der Übersetzung von
Gesellschaftssatzungen stellt, nämlich die Unterschiede im Gesellschaftsrecht in englisch- und
deutschsprachigen Staaten. Um Begriffe aus dem englischen oder amerikanischen
Gesellschaftsrecht ins Deutsche zu übersetzen, muss zuerst ein Rechtsvergleich vorgenommen
werden, um dann ein Äquivalent oder eine Ersatzlösung in der gewählten Zielrechtsordnung zu
finden (siehe 2.1). Diese Problematik wird anhand der Begriffe für die Grundordnung einer
Kapitalgesellschaft und das mit der Geschäftsführung beauftragte Organ behandelt. Als
Ausgangsrechtsordnungen werden das US-amerikanische und das englische Recht, als
Zielrechtordnungen das deutsche und das Schweizer Recht untersucht.
Analyse der Begriffe im Ausgangsrechtssystem
Begriff
Gesellschaftsform
Gründungsakte
Grundordnung
Geschäftsführendes Organ
US-amerikanisches Recht
corporation
articles of incorporation,
(certificate of incorporation,
charter) (govern external
affairs)
bylaws
(govern
internal
affairs)
board of directors
Englisches Recht
company limited by shares
memorandum of association
(governs external affairs)
articles of association (govern
internal affairs)
board of directors
Rechtsvergleich
14
ATA 48th Annual Conference Proceedings
Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
Betrachtet werden Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei welchen die
Anteilseigner nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden haften, nämlich die corporation
(USA) und die company limited by shares (England).
Begriff
Gesellschaftsform
Gründungsakte
Deutsches Recht
Aktiengesellschaft
Satzung, notarielle Urkunde
Grundordnung
Geschäftsführendes Organ
Satzung
Aufsichtsrat/Vorstand
Schweizer Recht
Aktiengesellschaft
Statuten, notarielle Urkunde
(Errichtungsakt)
Statuten
Verwaltungsrat
Kommentar zur Gesellschaftsform:
Die vergleichbare Gesellschaftsform in Deutschland und in der Schweiz ist die
Aktiengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei welcher die
Aktionäre nicht persönlich für die Gesellschaftsschulden haften.
Sowohl in Deutschland wie in der Schweiz gibt es eine weitere Form der Kapitalgesellschaft,
nämlich die GmbH. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei
welcher eine persönliche Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden wie bei der
Aktiengesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen ist, bei welcher jedoch eine Nachschusspflicht
der Gesellschafter vorgesehen werden kann. Ausserdem spielt bei dieser Gesellschaftsform die
Persönlichkeit der Teilhaber eine grössere Rolle (62). In den USA gibt es hingegen nur eine
Form der Kapitalgesellschaft, nämlich die corporation (63). Die limited liability company in den
USA hat Züge einer Kapital- und Personengesellschaft und kann nicht mit einer GmbH
gleichgesetzt werden. Nach Reimann (64) entspricht sie eher einer Personengesellschaft ohne
persönliche Haftung, also einer Kommanditgesellschaft ohne Komplementär. Die company
limited by guarantee in England ist insoweit mit der GmbH vergleichbar, als eine
Nachschusspflicht vorgesehen werden kann.
Kommentar zur Gründungsakte und zur Grundordnung:
In Deutschland und in der Schweiz enthalten die Satzung bzw. die Statuten Regeln über das
Aussen- und Innenverhältnis. Sie müssen notariell beglaubigt werden und beim Handelsregister
eingereicht werden. In den USA und in England betreffen die bylaws bzw. die articles of
association nur das Innenverhältnis. Wichtige Punkte wie der Firmenname, der
Gesellschaftszweck und das Aktienkapital müssen in der Gründungsakte (articles of
incorporation bzw. memorandum of association) enthalten sein. In England muss beim Registrar
of Companies ein memorandum eingereicht werden, doch die articles of association sind
fakultativ (es gelten sonst die Gesetzesbestimmungen). In den USA werden nur die articles of
incorporation bei der Behörde eingereicht, die bylaws sind nicht öffentlich zugänglich.
Kommentar zum geschäftsführenden Organ:
48th Annual Conference proceedings
15
Suzanne Ballansat-Aebi
In Deutschland sind zwei Organe vorgesehen. Der Vorstand ist mit der Geschäftsführung
beauftragt und der Aufsichtsrat hat die Funktion, ihn zu überwachen. In der Schweiz, in den
USA und in England ist nur ein Geschäftsführungsorgan vorgesehen.
Übersetzung
Englischer Begriff
corporation
company limited by shares
articles of incorporation
memorandum of association
by laws
articles of association
board of directors
Zielrechtsordnung
Deutschland
Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft
Gründungsurkunde
Gründungsurkunde
interne Satzung
interne Satzung
??? (Verwaltungsrat)
Zielrechtsordnung Schweiz
Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft
Gründungsurkunde,
Gründungsurkunde
interne Statuten
interne Satzung
Verwaltungsrat
Kommentar zur Übersetzung:
Die Begriffe für die oben erwähnten Gesellschaftsformen werden als äquivalent betrachtet, selbst
wenn zwischen den betreffenden Gesellschaften in den erwähnten Rechtsordnungen zahlreiche
Unterschiede bestehen. Ausschlaggebend ist, dass die oben genannten Grundmerkmale
übereinstimmen (65). Für die articles of incorporation bzw. das memorandum of association gibt
es kein Äquivalent. Diese Urkunden entsprechen zugleich der Satzung bzw. den Statuten und der
beglaubigten Urkunde (Errichtungsakt). Ein neutraler Überbegriff ist günstiger:
Gründungsurkunde (oder Gründungsbescheinigung) (66). Für bylaws bzw. articles of association
ist eine Umschreibung nötig, um zu zeigen, dass nur das Innenverhältnis geregelt wird: interne
Satzung bzw. Statuten. Es ist auch möglich, einen Neologismus wie Nebensatzung oder Beistatut
zu verwenden (67). Die Übersetzung von board of directors ist problematisch, wenn das
deutsche Recht die Zielrechtsordnung ist, weil dort zwei Organe vorgesehen sind. Es könnte der
in der Schweiz verwendete Ausdruck Verwaltungsrat übernommen werden, der dann in der
deutschen Zielrechtsordnung ein Neologismus ist (68).
Die erwähnten englischen Ausdrücke sind einem deutschsprachigen Fachpublikum ziemlich gut
bekannt, so dass ihre Verwendung in der Übersetzung durchaus in Frage kommt
(Lexementlehnung).
3.3
Gerichtsurteile
Im Folgenden werden drei Übersetzungsschwierigkeiten besprochen, die in Urteilstexten
anzutreffen sind, nämlich die Verwendung der indirekten Rede für die Wiedergabe des
Standpunktes der Prozessparteien, Zitate von Präjudizien und mehrdeutige juristische Begriffe.
Wiedergabe des Standpunktes der Prozessparteien im Urteilstext
In Gerichtsurteilen werden die Standpunkte der Prozessparteien vom Richter zusammengefasst.
Während die Aussagen des Richters im Indikativ stehen, wird für die Wiedergabe der
Auffassungen der Prozessparteien die indirekte Rede verwendet. Es entsteht eine
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ATA 48th Annual Conference Proceedings
Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
Übersetzungsschwierigkeit, weil die simple past tense im Englischen sowohl für die
Vergangenheit wie für die indirekte Rede verwendet wird. Im Deutschen muss jedoch für die
indirekte Rede der Konjunktiv verwendet werden.
Wird ein Verb im simple past
irrtümlicherweise als Vergangenheit des Indikativs aufgefasst, führt dies zu einer Verfälschung
des Sinns des Urteilstexts. Es entsteht nämlich der Eindruck, dass die Aussage die Auffassung
des Richters wiedergibt. Diese Verwechslungsgefahr ist grösser bei berichteter indirekter Rede,
bei welcher ein einleitendes Verb fehlt. Diese Übersetzungsschwierigkeit wird anhand des
folgenden Auszugs aus einem englischen Gerichtsurteil illustriert (69):
191. Applying these principles, Mr. Tolson and Miss Freeborn summarised the
argument by submitting that it was not necessary to impose a power of veto,
applicable in all circumstances, over an embryo to the male gamete provider so as
to prevent implantation. To do so excluded all consideration of the female's
interest and investment in the embryo, the interests of the embryo and the interests
of what counsel described as the "pro-life" argument. Most importantly, they
argued, it did not recognise the possibility of hard cases in an area in which there
are bound to be such.
192. So far as storage was concerned, there was no significant disadvantage to
continuing storage whilst one of the gamete providers wished it and respect for
the embryo and the gamete provider's 'investment', wishes and feelings required
it.
In diesem Urteil ging es um die brisante Frage, ob eine Frau sich im Rahmen einer Behandlung
zur In-vitro-Fertilisation (IVF) die eingefrorenen Embryonen einpflanzen lassen darf, selbst
wenn sie sich unterdessen von ihrem Partner getrennt hat und dieser mit der Einpflanzung nicht
mehr einverstanden ist. Dies wurde im zitierten Urteil verneint, da in England ausdrücklich
gesetzlich vorgesehen ist, dass der Partner vor der Einpflanzung eines gefrorenen Embryos sein
Einverständnis zurückziehen kann.
Die Argumente der Anwälte für die Klägerinnen werden im ersten und dritten Satz von Ziffer
191 der zitierten Textstelle mit eingeleiteter indirekter Rede wiedergegeben (by submitting
that…/they argued). Im zweiten Satz von Ziffer 191 und in Ziffer 192 wird jedoch die berichtete
Rede ohne einleitendes Verb verwendet (excluded, was, was, required it). In beiden Fällen muss
im Deutschen der Konjunktiv verwendet werden:
Mr. Tolson and Miss Freeborn summarised
the argument by submitting that it was not
necessary….
To do so excluded all consideration of the
female’s interest ….
So far as storage was concerned, there was
no significant disadvantage to continuing
storage …..
Herr Tolson und Frau Freeborn fassten ihre
Argumentation zusammen und machten
geltend, dass es nicht notwendig sei…..
Dies schliesse jede Berücksichtigung der
Interessen der Frau aus….
Bezüglich der Aufbewahrung gäbe es keine
bedeutenden Nachteile, diese fortzusetzen….
Zitate von Präjudizien
48th Annual Conference proceedings
17
Suzanne Ballansat-Aebi
Da im common law das Fallrecht eine wichtige Rolle spielt (siehe 1.1), werden in
angelsächsischen Gerichtsurteilen häufig Präzedenzfälle zitiert. Die Übersetzungsschwierigkeit
besteht darin, diese Zitate im Deutschen idiomatisch einzubauen (70):
These principles are derived from Turner Diese Grundsätze ergeben sich direkt aus
itself.
dem Urteil im Fall Turner.
Prior to Turner….
Vor dem Erlass des Urteils in Sachen
Turner..
In essence, Turner decided that whereas Im Wesentlichen wurde im Fall Turner
counsel may give advice….
entschieden, dass der Verteidiger zwar
Ratschläge erteilen dürfe…
Turner emphasised that the defendant was Im Urteil im Fall Turner wurde festgehalten,
entitled to receive advice from his counsel… dass der Angeklagte das Recht auf
Ratschläge seines Verteidigers habe…
When Turner was decided….
Als im Fall Turner entschieden wurde…
Im Deutschen muss eine Erweiterung vorgenommen werden, indem man vom Fall Turner oder
sogar vom Urteil im Fall Turner spricht. Eine Personifizierung des Präzedenzfalls (siehe drittes
und viertes Beispiel) wäre im Deutschen missverständlich, da man glauben könnte, es handle
sich um eine Person (z.B. einen Richter).
Manchmal bietet ein Zitat eines Präzedenzfalls zusätzliche Schwierigkeiten, weil es Vorwissen
über das Ausgangsrechtssystem voraussetzt:
The judge has concluded that he can properly Der Richter kam zum Schluss, dass er den
deal with the case without the need for a Fall ohne Newton-Anhörung entscheiden
Newton hearing.
kann.
Es wird auf den strafrechtlichen Fall R v Newton von 1983 (Crim LR 198) Bezug genommen,
der vom britischen Court of Appeal entschieden wurde und in welchem folgender Grundsatz
aufgestellt wurde: Wenn der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat, doch bezüglich einer
anderen Version der Tatsachen als jene der Anklage, und wenn diese unterschiedlichen
Darstellungen einen Einfluss auf die Festsetzung des Strafmasses haben, kann die Anklage die
Durchführung einer Verhandlung beantragen, um die streitigen Punkte abzuklären (71).
Ohne Zusatzinformation ist die wörtliche Übersetzung nicht verständlich. Je nach
Übersetzungszweck ist eine mehr oder weniger ausführliche Definition angemessen.
Polysemie von juristischen Begriffen
In Gerichtsurteilen wie auch in andern Rechtstexten kommen zahlreiche mehrdeutige juristische
Begriffe vor. In den untenstehenden Beispielen hat der Ausdruck authority nicht etwa die
häufigere Bedeutung Behörde, sondern bedeutet Präzedenzfall:
However, the variable standard of care was Der variable Sorgfaltsstandard war jedoch
incorrect and was not based on any unzutreffend und basierte auf keinem
Präzedenzfall.
authority.
18
ATA 48th Annual Conference Proceedings
Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
The practice in Turner and the subsequent Die im Urteil Turner aufgestellten
authorities which applied it need no longer Richtlinien
und
die
nachfolgenden
be followed.
Präzedenzfälle, in welchen sie angewandt
wurden, brauchen nicht länger befolgt zu
werden.
(judge) I do not derive any assistance from (Richter) Die zitierten Präzedenzfälle sind
the authorities cited.
meines Erachtens nicht ausschlaggebend.
Auch der Ausdruck case hat mehrere Bedeutungen: Fall, Rechtssache, doch auch Argumentation
einer Prozesspartei oder Anklage im Strafprozessrecht:
Plaintiff puts its case in a number of ways.
Der Kläger stützt seine Argumentation auf
mehrere Punkte.
Plaintiff’s principal case is in breach of Das Hauptargument des Klägers ist die
contract.
Vertragsverletzung.
The way in which the case was advanced for Die Argumente, die zugunsten des Klägers
the claimants…..
geltend gemacht wurden….
The case for defendants on article 8
Die Argumente der Beklagten gestützt auf
Artikel 8
There is no case to answer.
Die Anklage ist nicht genügend substanziiert.
The closing of the case for the defence
Das Schlussplädoyer des Verteidigers
4.
ANMERKUNGEN
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Langton, Cleaning up the Act: Using Plain English in Legislation, S. 361.
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Mellinkoff, Legal Writing: Sense and Nonsense, S. 195-196.
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Lundmark, Juristische Technik und Methodik des Common Law, S. 127-128; Goutal,
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Burnham, Introduction to the Law and Legal System of the United States, S. 49-50,
Mattila, op. cit., S. 224.
Mattila, op. cit., S. 237; Beveridge, op. cit., S. 65-68.
Tiersma, op. cit., S. 59.
Hill/King, How Do German Contracts Do As Much With Fewer Words?, S. 182, 188.
Mellinkoff, op. cit., S. 79.
Hill/King, op. cit., S. 176.
Hill/King, op. cit., S 171.
Wydick, Plain English for Lawyers, S. 3, zitiert in Schane, Language and the Law, S. 5.
Der Autor bezieht sich auf Mellinkoff, der das legalese kritisiert hatte.
Duden, Das grosse Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden, Dudenverlag,
Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 1994.
5.
6.
7.
8.
9.
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11.
12.
13.
14.
15.
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45.
46.
47.
48.
49.
50.
51.
52.
20
Hülper, Die englische Rechtssprache, S. 38, 46; Tiersma, op. cit., S. 107, 69, 51.
Tiersma, op. cit., S. 95, 102; Hülper, op. cit., S. 140.
Stolze, Expertenwissen des juristischen Fachübersetzers, S. 48.
Nussbaumer, Von Schwärmern und Skeptikern und ein Versuch, Realist zu sein, S. 291;
Albrecht/Rast, Schreiben wie ein Bauer.
Tiersma, op. cit., S. 51-78; Hülper, op. cit., S. 108-127; Langton, op. cit., S. 362.
Stolze, op. cit., S. 55; Ogorek, „Ich kenne das Reglement nicht, habe es aber immer
befolgt“, S. 298; Nussbaumer, op. cit., S. 286.
Macdonald, Writing Better Decisions: Plain English in Decision Writing, S. 333-334.
Tiersma, op. cit., S. 222-227.
Tiersma, op. cit., S. 216-217.
http://www.clarity-international.net/home/about.htm
Hülper, op. cit., S. 136.
Alcaraz/Hughes, Legal Translation Explained, S. 15.
Williams, Fuzziness in Legal English: What Shall we Do with Shall?, S. 257; dieser
Autor untersucht, inwieweit shall in verschiedenen englischsprachigen Staaten noch
verwendet wird; zur Entwicklung des Plain English in British Columbia, siehe Beveridge,
op. cit., S.77-78.
Langton, op. cit., S. 362-363.
Tiersma, op. cit., S. 216.
Vogt/ Drolshammer, op. cit., S. 229-230.
Frade, Asymmetries in the Negotiation of International Contracts in Brazil, S.147.
Beveridge, op. cit., S.70-76.
Vogt/Drolshammer, op. cit., S. 230.
Heidinger/Hubalek, Anglo-amerikanische Rechtssprache, S. 18-19; Schumacher,
Vertragsgestaltung, S. 493.
Ballansat-Aebi,
Hybridisierung
und
Standardisierung
bei
internationalen
Wirtschaftsverträgen: Bedeutung für Vertragssprache und Übersetzung, S. 149-150.
Hill/King, op. cit., S. 214, 217.
De Groot, Das Übersetzen juristischer Terminologie, S. 18, zitiert nach Jean Kerby.
Šarčević, New Approach to Legal Translation, S. 12-13.
De Groot, op. cit., S. 27-35; Šarčević, op. cit., Kapitel 8.
Luttermann, Übersetzen juristischer Texte als Arbeitsfeld der Rechtslinguistik, S. 56-57.
Pommer, Rechtsübersetzung und Rechtsvergleichung, S. 140-142.
Šarčević, op. cit., S. 91.
Vermeer, Übersetzen als kultureller Transfer, S. 34.
Šarčević, op. cit., S. 18, 19, 22.
Pommer, op. cit., S. 57.
Šarčević, op. cit., S. 161.
Luttermann, op. cit., S. 52, 56-57; Hülper (op. cit. S. 181) bestätigt, dass Richter und
Anwälte auf einer wortwörtlichen Übersetzung bestehen.
Siehe auch Ballansat-Aebi, Probleme beim Übersetzen englischer Vertragstexte.
Zahlreiche Beispiele bei Garner, The Elements of Legal Style, Tiersma, op. cit. S. 113,
und Mellinkoff, op. cit., S. 189-190.
Mattila, op. cit. S. 234; Tiersma (op. cit. S. 64) weist darauf hin, dass Richter viele
Doppelformen als Synonyme betrachten.
ATA 48th Annual Conference Proceedings
Merkmale der englischen Rechtssprache und ihre Übersetzung ins Deutsche
53.
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
61.
62.
63.
64.
65.
66.
71.
Tiersma, op. cit., S. 71-72.
Hill/King, op. cit., S. 192.
Tiersma, op. cit., S 91.
Schumacher, op. cit., S. 490.
Tiersma, op. cit., S. 66; Hülper, op. cit., S. 126.
Mattila, op. cit., S. 238; Tiersma, op. cit., S. 85.
Hill/King, op. cit., S. 177.
Alcaraz/Hughes, op. cit., S. 166.
Tiersma, op. cit., S. 63.
Creifelds Rechtswörterbuch, 16. Auflage, Beck, München 2000.
Reimann, Einführung in das US-amerikanische Privatrecht, S. 236.
Reimann, op. cit., S. 235.
Šarčević, op. cit., S. 238.
Müller, USA Aktienrecht, S. 15;Dietl/Moss/Lorenz, Wörterbuch für Recht, Wirtschaft und
Politik, Englisch-Deutsch, Beck, München, 1985; Romain/Bader/Byrd, Wörterbuch der
Rechts- und Wirtschaftssprache, Englisch-Deutsch, Beck, Helbing & Lichtenhahn, Manz
2000; Reimann (op. cit., S. 239) verwendet den Ausdruck Gesellschaftssatzung.
Dietl/Moss/Lorenz (vgl. Anm 66): Nebensatzung; Müller (op. cit., S. 19): Beistatut;
Reimann (op. cit., S. 239): Geschäftsordnung.
Für die Übersetzung der Ausdrücke Aufsichtsrat und Vorstand ins Englische machen
Dietl/Moss/Lorenz (vgl. Anm. 66) folgende Vorschläge: Aufsichtsrat = supervisory
board, Vorstand = management board.
High Court of Justice (Family Division), England, Decision of October 1st 2003, Natallie
Evans Claimant vs Amicus Healthcare Ltd, Howard Johnston, Royal United Hospital
Bath NHS Trust, the Secretary of State for Health, the Human Fertilisation and
Embryology Authority Defendants, and Lorraine Hadley Claimant vs Midland Fertility
Services Ltd, Wayne Hadley, the Secretary of State for Health, the Human Fertilisation
and Embryology Authority, Defendants, [2003] EWHC 2161 (Fam), Case No
FD02PO1431
http://www.bailii.org/ew/cases/EWHC/Fam/2003/2161.html
Beispiele aus R v Karl Goodyear, [2005] EWCA Crim 888 Court of Appeal, Criminal
Division, England, vom 19.4.2005.
http://sfo.gov.uk/operationalhandbook/1162228209536.html
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