Die punischen Kriege - Lise-Meitner

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Die punischen Kriege
Verlauf und Hintergründe
264-241 v. Chr. Erster Punischer Krieg
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Die Situation im Jahre 264 ließ am allerwenigsten einen Konflikt zwischen Rom und Karthago vermuten; denn beide Mächte hatten im Krieg gegen Pyrrhos zusammengearbeitet, und ihre Einflußsphären berührten sich nicht. Karthago, als Kolonie des phönikischen Tyros 814 v Cht auf dem Boden des
heutigen Tunis gegründet, hatte seinen Weg vor allem als Handelsmacht genommen, sich zu Ende des
6. Jahrhunderts der Westspitze Siziliens und Sardiniens bemächtigt, sich gegen alle griechischen Verdrängungsversuche behauptet und sich auch eine feste Position an der spanischen Ostküste verschafft.
Zur militärischen Auseinandersetzung mit Rom kam es, als 264 beide Mächte einem von Messana
ausgehenden Hilfegesuch gegen den Angriff Hierons, des Herrschers von Syrakus, Folge leisteten und
aus dieser Konfrontation sich der eigenartigste Krieg der Römer entwickelte. Das Ergebnis des
Krieges, „in den Rom auf diese Weise hineingeglitten war' (A. Heuss), war die Vertreibung der
Karthager von der sizilischen Insel und ihre Annexion durch Rom. Gemessen an dem materiellen und
personellen Einsatz war dies ein recht bescheidener Erfolg für die Römer. Denn der erste Punische
Krieg mit Siegen und Niederlagen für die Römer in wechselnder Folge hatte dem römischen Staat
eine Kraftanspannung abverlangt, die bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit reichte. Als
Handicap hat sich vor allem der jährliche Wechsel im Oberkommando erwiesen, da jeweils einer der
amtierenden Consuln mit der Kriegführung betraut wurde. Des weiteren kam hinzu die räumliche
Feme des Kriegsschauplatzes, der immer die sizilische Insel war und erhebliche Transportprobleme
reit sich brachte. Doch als am nachteiligsten für die Römer machte sich der Umstand bemerkbar. daß
man sich hier in eine maritime Auseinandersetzung eingelassen hatte, in der die Karthager
traditionelle Vorteile besaßen. Es dauerte bis 249, ehe Rom sich auf diese Situation eingestellt hatte
und zur Offensive übergehen konnte. Bei der Errichtung dieser Gegenwehr in Form einer neuen,
schlagkräftigen Flotte von 200 Schiffen hatte sich vor allem die Opferbereitschaft der römischen
Oberschicht bewährt. Ihre privaten Spenden waren angesichts der Erschöpfung der Staatskasse für das
Ergebnis des Krieges, die Vertreibung der Karthager von Sizilien, von ausschlaggebender Bedeutung.
Der Eindruck drängt sich auf, daß es den Römern einiges Kopfzerbrechen bereitete, eine
praktikable Verwaltung des gewonnenen territorialen Objekts zu konzipieren und zu
verwirklichen. Erst 227 v Chr., nachdem die Zahl der Praetoren von zwei auf vier erhöht worden
war, entschloß sich die römische Politik, einen Praetor als Statthalter in die neue Provinz zu
entsenden. Sizilien war damit abgabepflichtiges römisches Untertanengebiet geworden. Lediglich
der Stadtstaat Syrakus blieb von dieser politischen Entmündigung und wirtschaftlichen
Ausbeutung verschont.
218-201 v. Chr. Zweiter Punischer Krieg
Der Verlust Siziliens, dem der von Sardinien und Korsika durch eine handstreichartige römische
Eroberung (237 v Chr.) gefolgt war, hatte Karthago aus seiner maritimen Vormachtstellung im
westlichen Mittelmeer verdrängt und den Entschluß provoziert, die Expansion in Spanien - als
Kompensation gewissermaßen - weiter voranzutreiben Dazu besaß es in den beiden Feldherren
Hasdrubal und Hannibal aus dem Haus der Barkiden befähigte Wegbereiter. Ihnen war Hamilkar
Barkas, der Schwiegervater Hasdrubals, vorangegangen. Bis zum Jahre 229 v Chr., dem Datum
seines Todes und seiner Ablösung durch Hasdrubal, hatte er den gesamten Südteil der Halbinsel,
von Gades ausgehend, unterworfen. Damit war eine solide Ausgangsposition geschaffen, deren
Erweiterung Hasdrubal vor allem auch mit diplomatischen Mitteln betrieb. Doch auch er fiel wie
sein Vorgänger einer Verschwörung zum Opfer (221 v.Chr.).
An seine Stelle trat, vom Heer zum Oberbefehlshaber ausgerufen, Hannibal, der damals 25jährige
älteste Sohn Hamilkars. In den folgenden drei Jahren eroberte er das bisher unabhängig gebliebene
Spanien bis zu den Pyrenäen.
Rom hatte diese Entwicklung in Spanien mit wachsender Besorgnis verfolgt und seit 231 schon wiederholt Gesandtschaften - nicht zuletzt auf Bitten der verbündeten griechischen Stadt Massilia (des
heutigen ;Marseille) - zur Beobachtung der Vorgänge auf der iberischen Halbinsel geschickt Eine
diplomatische Intervention Roms hatte 226 v Chr. zum sog. Ebro-Vertrag geführt. In dieser
Vereinbarung mit Hannibals Vorgänger Hasdrubal war die Ebro-Grenze als Trennungslinie der
beiderseitigen Einflußsphären festgelegt worden. Der nördliche Bereich sollte den Römern, der
südliche den Karthagern vorbehalten sein. Hasdrubal konnte diese Grenzziehung ohne weiteres
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akzeptieren, denn zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung war nicht abzusehen, wann die karthagische
Expansion bis zu dieser Barriere vorstoßen würde.
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Die Verhältnisse änderten sich jedoch gründlich mit der Übernahme des Oberbefehls durch Hannibal
(Sommer 221 v. Chr.), der bereits in den ersten beiden Jahren seines Kommandos die Eroberung Spaniens bis zum Duero vortrieb und die Absicht erkennen ließ, die gesamte iberische Halbinsel unter die
Herrschaft Karthagos zu bringen. Rom, durch die Auseinandersetzungen mit den oberitalischen
Kelten gebunden, griff nicht ein, als Hannibal im Frühjahr 219 v.Chr. mit der Belagerung Sagunts
begann, das - obwohl südlich des Ebro gelegen - zur Zeit des Hasdrubal-Vertrages in ein
Freundschaftsverhältnis mit den Römern getreten war. Der römische Senat begnügte sich mit einem
diplomatischen Einspruch, erreichte jedoch weder bei Hannibal noch bei der Regierung in Karthago
verbindliche Zusicherungen, .,An der Schwelle zum zweiten Punischen Krieg, dem schwersten und
gefährlichsten Kampf; den es jemals auszustehen hatte, war Rom weder ein kriegsfreudiger noch ein
kriegsgerüsteter Staat“ (A. Heuss).
Die hemmenden Belastungen Roms resultierten einmal aus den verbissenen Kämpfen mit den aus
der Poebene vorstoßenden Kelten und zum anderen aus innenpolitischen Konflikten. Letztere
spiegeln sich für uns, wenngleich in ihren Motiven nicht eindeutig zu greifen, in zwei
einschneidenden Reformen: einer neuen Gewichtsverteilung innerhalb der Centuriatcomitien und
der gesetzlichen Trennung von Ritter- und Senatorenstand.
Über die Zugehörigkeit zu den verschiedenen Abstimmungskörpern, den centuriae, entschied ursprünglich allein der Census. d. h. das geschätzte Vermögen. Woher die Abstimmungsberechtigten
kamen, war dabei - zumindest vom Grundsatz her - gleichgültig, und es ließ sich durchaus denken,
daß sie sich nur aus Einwohnern von Rom und seiner nächsten Umgebung zusammensetzten. An
diesem Punkt hat deshalb die sog. Centurienreform modifizierend angesetzt. Es wurde eine
Kombination der Centurien mit den Wohnbezirken. den Tribus, hergestellt, deren Zweck es war, auch
in den Centurien gleichmäßig alle Bürger des römischen Staatsgebietes zur Geltung kommen zu
lassen. Es sollte also die Gewähr gegeben sein, daß, wenn etwa eine Klasse abstimmte, dann
Angehörige sämtlicher Tribus versammelt waren.
Die technischen Details dieser Reform sind zwar in der historischen Forschung umstritten. doch
steht soviel fest, daß die Centurienzahl der ersten Klasse auf 70 reduziert wurde und die Koppelung
von Tribus und Centurie dazu zwang, die damalige Zahl der Tribus von 35 künftighin konstant zu
halten. Das führte dazu, daß bei der folgenden Ausdehnung des römischen Staatsgebiets die
einzelnen Tribus flächenmäßig sich ausweiteten und schließlich ihre geographische Geschlossenheit
verloren. Die Centurienreform, die eine stärkere Mitwirkung des bäuerlichen Elements bei den
Abstimmungen in Rom erbrachte, schien auf die Initiative der aufstrebenden plebejischen
Geschlechter zurückzugehen und gegen die „Monopolisierung der Regierungsgewalt in den Händen
von ganz wenigen" (A Heuss) gerichtet zu sein. Dem gleichen Kreis, der sich offenbar an der
„Plutokratisierung des Lebensstils" (A Heuss) des Senatorenstandes stieß, entsprang augenfällig das
andere Reformgesetz, die lex Claudia de nave senatorum des Jahres 218. Dieses Gesetz, das „eine
weltanschauungsmäßige Trennungslinie" (Ernst Meyer) zog, sollte für die künftige innere
Entwicklung Roms grundlegende Bedeutung gewinnen. Es verbot den Senatoren den Besitz von
Schiffen, deren Raum über die für den Transport der eigenen Landerzeugnisse benötigte Größe
hinausging. Die Absicht dieses Gesetzes bestand demnach darin, den Senatoren den Handel als
selbständigen Erwerbszweig zu verschließen und den Tendenzen zu einer Kommerzialisierung des
Senatorenstandes zu wehren
Diese innenpolitischen Verwicklungen lassen es verständlich erscheinen, daß Rom auf die Vorgänge
in Spanien relativ zurückhaltend reagierte und auch durch die Gesandtschaft Sagunts nicht zu einer
militärischen Intervention in Spanien bewegt wurde. Wie sehr auch dieses Ausweichen dem
moralischen Prestige Roms schaden mußte, so stellte die Eroberung Sagunts durch Hannibal keine
existenzbedrohende Gefahr für die Römer dar. Sie trat jedoch im Frühjahr 218 ein, als Hannibal mit
einem Heer von 100000 Mann den Ebro überschritt und rasch in das nördliche Spanien vorstieß.
Rom konnte sich dieser Herausforderung nicht entziehen und schickte eine Delegation nach
Karthago, die Genugtuung für diesen Rechtsbruch forderte. Die brüske Zurückweisung wurde mit
der Kriegserklärung an Karthago beantwortet. Zugleich entwickelte man in Rom ein strategisches
Konzept für die Niederringung Karthagos und Hannibals: In zwei Angriffsbewegungen gedachten
die Römer zuzuschlagen. Der eine Angriff sollte über das verbündete Massilia gegen Hannibals
spanische Position vorgetragen werden, während der andere über Sizilien gegen seine Basis in
Afrika gerichtet sein würde. Die Initiative würde in jedem Falle bei Rom liegen
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Doch man hatte nicht mit der strategischen Weitsicht Hannibals gerechnet: Er brach den Feldzug im
nördlichen Spanien ab, zog in Eilmärschen mit einem reduzierten Heer von 60000 Mann nach Südfrankreich, überwand die Rhone, wo ihn das in Massilia gelandete, römische Kontingent vergeblich
zu stellen suchte, und entschloß sich trotz der fortgeschrittenen Jahreszeit (Anfang September) zum
Wagnis des Alpenüberganges. Mitte Oktober erschien Hannibal mit einem stark
zusammengeschmolzenen Heer von 26000 Mann in Oberitalien Damit zwang er den Römern das
Gesetz seines Handelns auf. Sie mußten die geplante Expedition nach Afrika vertagen.
Hannibals erste Aktivitäten in Oberitalien deuteten darauf hin, daß sein Kriegsplan einen politischen
und einen militärischen Kern enthielt Zwar besiegte er in einer Reihe von glänzenden Siegen, unter .
denen vor allem der gegen eine gewaltige römische Übermacht (80000 Mann) in der Schlacht bei
Cannae (2. August 216) errungene Erfolg herausragt, die römischen Heere, doch ihm war bewußt, daß
er Rom nur in die Knie zwingen werde, wenn es gelang, die Basis der römischen Machtstellung, die
italische Wehrgenossenschaft, aufzulösen Diesem Ziel suchte er durch eine gezielte Propaganda und
eine großzügige Milde näherzukommen
Die Kelten zu gewinnen, die erst wenige Jahre zuvor unter das römische Joch gezwungen worden
waren, bereitete keine Schwierigkeiten. Sie traten sofort auf Hannibals Seite und vermehrten das
karthagische Heer erheblich, das nun wieder 50000 Mann umfaßte. Den italischen Bundesgenossen
Roms präsentierte sich Hannibal als der große Befreier Die bundesgenössischen Soldaten, die als
Gefangene in seine Hand gefallen waren, entließ er ohne Lösegeld. Dennoch stellte sich bald heraus,
daß Hannibal nur imstande war, einige Breschen in das römische Bündnissystem zu treiben, zum
Einsturz bringen konnte er es nicht. Selbst die Samniten, hundert Jahre zuvor noch der erbittertste
Feind Roms, hielten ebenso wie die latinischen Kolonien treu zur Sache der Römer. Doch in gleichem
Maße kriegsentscheidend war der Umstand, daß es Rom gelang, Hannibal von seiner Nachschubbasis
abzuschneiden und die karthagische Macht auf Nebenkriegsschauplätze abzulenken. Die römische
Flotte beherrschte das Mittelmeer, und auch nach der katastrophalen Niederlage von Cannae
verzichteten die Römer nicht darauf, die verlustreichen Kämpfe in Spanien, auf Sardinien und Sizilien
weiterzuführen Außerdem vereitelten sie den einzigen Hilfeversuch aus Karthago, den Hannibals
Bruder Hasdrubal im Jahre 207 durch einen Zug über die Alpen unternahm. Die Dezentralisation des
Kriegsgeschehens bedeutete ungeachtet des damit verbundenen erhöhten Kräfteeinsatzes eine
Entlastung für Italien. Dennoch: „Daß das Ringen in Italien zugunsten Roms endete, erscheint heute
dem rückschauenden Betrachter als seine größte geschichtliche Bewährung" (A. Heuss). Daß es vor
allem in seiner schwärzesten Stunde. der Niederlage von Cannae, nie den Gedanken der Kapitulation
erwog und selbst der Senat dem mit den verbliebenen Resten des geschlagenen Heeres nach Rom
zurückkehrenden Consul Gaius Terentius Varro entgegenzog und Dank sagte, charakterisiert den
Behauptungswillen der Römer am deutlichsten.
Außerdem war für den weiteren Verlauf des Krieges entscheidend, daß die Römer aus dem für sie so
niederschrnettemden Auftakt strategische Konsequenzen zogen. Nicht mehr in einer offenen Feldschlacht wollte man Hannibal entgegentreten, sondern durch geschicktes Ausweichen ihn hinhalten,
ein operativer Stil, den man später als "Ermattungsstrategie" bezeichnet hat. Dieses Konzept hat in
den Jahren 216 bis 209 der römische Feldherr Quintus Fabius Maximus, der sog. Cunctator
(=Zögerer), mit großem Erfolg praktiziert, dessen Kommando man ohne staatsrechtliche Bedenken auch das ein typisch römischer Zug - immer wieder verlängerte.
Italien hat natürlich, da das Schwergewicht des Krieges innerhalb seiner Grenzen lag, unsäglich
unter dieser Geißel gelitten. Vor allem der südliche Teil der Halbinsel war von den beiderseits
planmäßig betriebenen Verwüstungen schwer betroffen. Doch verringerten sich auf diese Weise
primär Hannibals Möglichkeiten, sich in der verheerten Landschaft zu halten und eine Entscheidung
des Krieges zu erzwingen. Die Initiative war an die Römer unverkennbar übergegangen.
In dem jungen Publius Comelius Scipio stand Rom ein kongenialer Feldherr zur Verfügung, „die
erste jener großen Feldherrngestalten, auf welche die römische Republik angewiesen war und von
denen sie abhängig wurde" (K Christ). Aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen zu den höchsten
Spitzen der Nobilität und in Nachfolge seines 211 in Spanien gefallenen Vaters, des Consulars
Publius Comelius Scipio, im Alter von 25.Jahren durch Volksbeschluß mit der Fortführung des
Krieges in Spanien betraut, hatte er diese militärisch schwierige Aufgabe glänzend gelöst und damit
Karthago seiner wichtigsten auswärtigen Machtbasis beraubt. Dieser Erfolg empfahl Scipio. Für das
Jahr 205 v Chr. - außerhalb der regulären Ämterlaufbahn - zum Consul gewählt und damit zur
Führung des Endkampfes im zweiten Punischen Krieg bestimmt, handelte er keineswegs gemäß den
allgemeinen Erwartungen. Während man von ihm erhoffte, er werde Hannibal auf süditalischem
Boden zur Entscheidungsschlacht stellen, sah das strategische Konzept des jungen Imperators eine
andere, weniger riskante Lösung vor: „Ohne Rücksicht auf Hannibal sollte der entscheidende Schlag
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gegen das karthagische Zentrum in Afrika gerichtet werden" (Bengtson). Im Frühjahr 204 landete
Scipio in Karthago mit der Gewißheit, daß man Hannibal aus Italien zurückrufen werde. Diese
Prognose bestätigte sich, und die Entscheidungsschlacht wurde tatsächlich, wie Scipio vorausgesagt
hatte, in Nordafrika ausgefochten. Sie endete 202 v Chr. „dank den überlegenen soldatischen
Qualitäten des römischen Heeres und der Überzahl der Reiterei" (Vogt) mit dem römischen Sieg bei
Zama, einer Schlacht von welthistorischer Bedeutung.
Die Friedensbedingungen, in die Karthago einwilligen mußte, degradierten den mächtigen Großstaat
zu einem Satelliten Roms. Wesentliche Elemente seiner Souveränität mußte Karthago preisgeben.
So war es ihm fernerhin nicht erlaubt, irgendeinen Krieg außerhalb Afrikas zu führen, und selbst
dort bedurfte es der Zustimmung Roms. Neben der Zahlung einer Kontribution von 10000 Talenten
Silber - zu entrichten in 10 Jahresraten - mußten die Karthager sämtliche Kriegselefanten und schiffe abtreten und auf den gesamten spanischen Besitz verzichten. Auch die territorialen
Besitzungen in Nordafrika wurden beschnitten zugunsten des in römischen Dienst getretenen
Numiderfürsten Massinissa. Damit war Karthago ein Aufpasser an die Seite gestellt, ein Umstand,
aus dem sich zwangsläufig Verwicklungen ergeben mußten.
Rom gönnte sich nach dieser Kraftanstrengung, die im Innem die Stellung der Nobilität weiter
festigte, keine Atempause. Mit Besorgnis beobachteten die Römer die Entwicklung im
griechischen Raum, wo der Makedonenkönig Philipp V. - sich als neuer Alexander fühlend versuchte, auf den Spuren seines prominenten Vorgängers zu wandeln. Und Rom verstand es,
ohne daß es zu einer großangelegten militärischen Intervention gekommen wäre, durch geschickte
Ausnutzung der innergriechischen Spannungen den Eroberungsplänen Philipps ebenso Einhalt zu
gebieten wie denen seines Nachfolgers Perseus. Nach dessen Niederlage bei Pydna (168 v. Chr.)
war die Einverleibung der griechisch-makedonischen Staaten in das römische Reich nur eine Frage
der Zeit. Sie wurde 146 v.Chr. vollzogen.
149-146 v. Chr. Dritter Punischer Krieg
Das Jahr 146 v.Chr. markiert zugleich das Ende des dritten Konflikts und die politische
Auslöschung der einstigen Rivalin Karthago. Die Stadt hatte sich immer an die Bedingungen des
Friedens von 201 gehalten. Da sie die eigenmächtige Führung eines Krieges verboten, meldete
man die Nadelstiche von seiten Massinissas pflichtgemäß nach Rom weiter. Rom reagierte jeweils
zugunsten des Numiderkönigs. Als 152 v.Chr. die Karthager einen Einfall Massinissas bewaffnet
zurückschlugen, nutzten die Römer diese Verletzung der Friedensbestimmungen von 201 und
erklärten Karthago den Krieg. Karthago, von der Aussichtslosigkeit des Widerstandes überzeugt,
beugte sich der römischen Intervention und entschloß sich zur Kapitulation („deditio"). Die Römer
nahmen zwar dieses Angebot an, doch bewegte sich ihre konkrete Reaktion völlig außerhalb des
bisher Üblichen. Sie verlangten von den Einwohnern, ihre Stadt zu räumen und sich im
Binnenland anzusiedeln. Dazu waren die Kathager nicht bereit und setzten sich zur Wehr. „Bei der
Elastizität des Völkerrechts und zumal der formell schrankenlosen Willkür, welche das römische
Kriegsrecht kannte, war das Verfahren juristisch wohl einwandfrei, bedeutete aber nach Art und
Ziel des Vorgehens eine der größten Ruchlosigkeiten, deren sich die römische Politik jemals
schuldig gemacht hat" (A Heuss). Unter Führung des Publius Comelius Scipio Aemilianus fiel die
Stadt der völligen Zerstörung anheim, und auf dem gesamten karthagischen Restterritorium entstand die römische Provinz Afrika.
Ob diese politisch schwer verständliche Aktion einer klaren Einsicht in objektive Notwendigkeiten
4entsprang oder nur der Ausdruck einer fanatischen „ans Psychopathologische grenzenden
Einbildung" (A. Heuss) war, wie sie in dem mit stereotyper Regelmäßigkeit im Senat
vorgebrachten Wort des alten Cato „ceterum censeo Carthaginem esse delendam" (=im übrigen
bin ich der Meinung, daß Karthago zerstört werden muß), greifbar wird, ist eine Streitfrage, mit
der sich bereits die antike Historiographie abgequält hat.
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