INDEX : AFR 65/3371/2016 DATUM: 9. FEBRUAR 2016 – JK URGENT ACTION UA 030/2016 EHEMALIGER GOUVERNEUR OHNE ANKLAGE INHAFTIERT SÜDSUDAN Joseph Bangasi Bakosoro, ehemaliger Gouverneur des südsudanesischen Bundestaates West-Äquatoria, wurde am 22. Dezember 2015 vom nationalen Sicherheitsdienst (National Security Service – NSS) festgenommen. Seiner Familie wurde mehrmals der Zugang zu ihm verwehrt, und es besteht das Risiko, dass er gefoltert wird oder anderer Misshandlung ausgesetzt ist. Joseph Bangasi Bakosoro, ehemaliger Gouverneur des Bundestaates West-Äquatoria, wurde am 22. Dezember 2015 gegen 15 Uhr vom nationalen Sicherheitsdienst NSS festgenommen. Er hatte sich in die Zentrale des NSS im Jebel-Viertel der südsudanesischen Hauptstadt Juba begeben, nachdem er von den Behörden vorgeladen worden war. Seine Familienmitglieder haben nur sehr eingeschränkten Zugang zu ihm. Sie durften ihn am 2. Februar 2016 das erste Mal innerhalb von drei Wochen besuchen und nur 15 Minuten mit ihm sprechen. Sie berichteten, dass er körperlich geschwächt war und sich darüber beschwerte, dass er in seiner Zelle Mücken – und somit dem Risiko einer Malaria-Infektion – ausgesetzt war. Am 6. Februar 2016 verwehrten Angehörige des NSS seiner Familie den Besuch. Er wurde bislang keiner Straftat angeklagt und nicht vor Gericht gestellt. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Joseph Bakosoro wurde im August 2015 von Präsident Salva Kiir aus dem Amt des Gouverneurs von West-Äquatoria entlassen, ebenso wie die Gouverneure der Bundesstaaten Zentral-Äquatoria (Clement Wani), Warrap (Nyadeng Malek) und Obernil (Simon Kun Poch). Joseph Bakosoro wurde sofort nach der Amtsentlassung für fünf Tage inhaftiert. Laut seiner Familie war er im GiyadaMilitärgefängnis in Juba in Haft, wo er geschlagen und an Armen und Beinen gefesselt wurde. Der Grund für seine Inhaftierung ist nach wie vor unklar. Mitglieder seiner Familie glauben, dass die Inhaftierung mit seiner mutmasslichen Verbindung zu den «Arrow Boys» zusammenhängt, einer lokalen bewaffneten Gruppe, die sich ursprünglich formiert hatte, um Dorfgemeinschaften vor Angriffen der LRA (Lord’s Resistance Army) zu schützen. In der zweiten Jahreshälfte 2015 kam es immer öfter zu Konfrontationen zwischen den «Arrow Boys» und sowohl Viehhütern der ethnischen Gruppe der Dinka als auch Regierungstruppen. Die Übergangsverfassung der Republik Südsudan von 2011 berechtigt den nationalen Sicherheitsdienst (National Security Service – NSS) dazu, «Informationen zu beschaffen, zu analysieren und an die entsprechenden Behörden weiterzugeben». Laut der Übergangsverfassung ist die gegründete Zivilpolizei die einzige Strafverfolgungsbehörde im Südsudan. Trotz dieser Bestimmung übernimmt der NSS seit längerer Zeit polizeiliche Aufgaben und überschreitet damit sein Mandat. Im Oktober 2014 wurde in der Nationalversammlung ein Gesetzesentwurf vorgestellt, der dem NSS weitreichende Befugnisse erteilen soll. Demnach ist der NSS berechtigt, BürgerInnen festzunehmen, zu inhaftieren und Gegenstände zu konfiszieren. Es werden jedoch nicht genügend Schutzmechanismen gegen Missbrauch dieser Befugnisse in dem Gesetzesentwurf festgelegt. Der Gesetzesentwurf macht keine genauen Angaben über zulässige Hafteinrichtungen und garantiert keine grundlegenden Rechte für ordnungsgemässe Gerichtsverfahren, wie zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand oder das Recht, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums vor Gericht gestellt zu werden. Diese Rechte sind in der Übergangsverfassung festgelegt. Im März 2015 verkündete der Justizminister, dass der Gesetzesentwurf am 8. Oktober 2014 vom Parlament verabschiedet wurde und seitdem rechtskräftig ist. Er erklärte dies, obwohl die Verabschiedung des Gesetzes auf nationalen und internationalen Widerstand stiess, der Präsident es nicht unterzeichnet hat, es gegen die Übergangsverfassung verstösst und es noch andere Gründe gibt, die gegen die Verabschiedung sprechen. AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN Lassen Sie Joseph Bangasi Bakosoro bitte umgehend frei, sofern er nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt wird. Stellen Sie sicher, dass er bis zu seiner Freilassung nicht gefoltert oder anderer Misshandlung ausgesetzt wird. Gewähren Sie ihm bitte regelmässigen Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl. Please write immediately Urging the South Sudanese authorities, to immediately release Joseph Bangasi Bakosoro unless promptly charged with a recognizable offence. Urging them to ensure that he is not subjected to torture and other ill-treatment while in detention. Urging them to grant him access to lawyers of his own choosing, and allow him regular visits from his family. Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. März 2016 keine Appelle mehr zu verschicken. APPELLE AN RECHTLICHER BERATER DES PRÄSIDENTEN, Lawrence Korbandy, Office of the President, Juba, SÜDSUDAN. E-Mail: [email protected] (Anrede: Dear Mr. Korbandy / Sehr geehrter Herr Korbandy) MINISTER FÜR NATIONALE SICHERHEIT, Hon. Obutu Mamur Mete, Office of the President, Juba, SÜDSUDAN. (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) KOPIEN AN JUSTIZMINISTER, Hon. Paulino Wanawilla Unango, Airport Road, Opposite Juba Hotel & Next To Ministry Of Education, Munduria Round About, Central Equatoria, Juba, SÜDSUDAN. E-Mail: [email protected] Ambassade de la Républic du Soudan du Sud Avenue de France 23 1202 Genève Fax: 022 919 40 59 E-mail: [email protected] oder [email protected]