UA 030/16-1 deutsch

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INDEX : AFR 65/3712/2016 DATUM: 30. MÄRZ 2016 – BS
FURTHER INFORMATION
URGENT ACTION
FI UA 030/2016-1
EHEMALIGER GOUVERNEUR WILLKÜRLICH
IN HAFT
SÜDSUDAN
Joseph Bangasi Bakosoro, ehemaliger Gouverneur des südsudanesischen Bundestaates West-Äquatoria, befindet
sich seit dem 22. Dezember 2015 ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren willkürlich im Gewahrsam des
nationalen Sicherheitsdienstes (National Security Service – NSS) in Juba. Seine Familie hat seit Anfang März 2016
Zugang zu ihm, einen Rechtsbeistand durfte er allerdings noch immer nicht kontaktieren.
Seit Anfang März ist es der Familie von Joseph Bangasi Bakosoro erlaubt, ihn regelmässig in der Haft zu besuchen. Der
ehemalige Gouverneur des Bundestaates West-Äquatoria ist jedoch immer noch nicht unter Anklage gestellt worden und hat
keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Joseph Bangasi Bakosoro wurde am 22. Dezember 2015 gegen 15 Uhr vom nationalen Sicherheitsdienst NSS festgenommen.
Er hatte sich in die Zentrale des NSS im Jebel-Viertel der südsudanesischen Hauptstadt Juba begeben, nachdem er von den
Behörden vorgeladen worden war.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Joseph Bangasi Bakosoro wurde im August 2015 von Präsident Salva Kiir aus dem Amt des Gouverneurs von West-Äquatoria
entlassen, ebenso wie die Gouverneure der Bundesstaaten Zentral-Äquatoria (Clement Wani), Warrap (Nyadeng Malek) und
Obernil (Simon Kun Poch).
Joseph Bangasi Bakosoro wurde sofort nach der Amtsentlassung für fünf Tage inhaftiert. Laut seiner Familie war er im GiyadaMilitärgefängnis in Juba in Haft, wo er geschlagen und an Armen und Beinen gefesselt wurde. Mitglieder seiner Familie
glauben, dass die Inhaftierung mit seiner mutmasslichen Verbindung zu den „Arrow Boys“ zusammenhängt, einer lokalen
bewaffneten Gruppe, die sich ursprünglich formiert hatte, um Dorfgemeinschaften vor Angriffen der LRA (Lord’s Resistance
Army) zu schützen. In der zweiten Jahreshälfte 2015 kam es immer öfter zu Konfrontationen zwischen den „Arrow Boys“ und
sowohl Viehhütern der ethnischen Gruppe der Dinka als auch Regierungstruppen.
Im Oktober 2014 wurde der Nationalversammlung ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der dem NSS weitreichende Befugnisse
einräumte. Demnach ist der NSS berechtigt, BürgerInnen festzunehmen, zu inhaftieren und Gegenstände zu konfiszieren. Es
werden jedoch nicht genügend Schutzmechanismen gegen Missbrauch dieser Befugnisse in dem Gesetzesentwurf festgelegt.
Der Gesetzesentwurf macht keine genauen Angaben über zulässige Hafteinrichtungen und garantiert keine grundlegenden
Rechte für ordnungsgemässe Gerichtsverfahren, wie zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand oder das Recht,
innerhalb eines vertretbaren Zeitraums vor Gericht gestellt zu werden. Diese Rechte sind in der Übergangsverfassung
festgelegt. Im März 2015 verkündete der Justizminister, dass der Gesetzesentwurf am 8. Oktober 2014 vom Parlament
verabschiedet wurde und seitdem rechtskräftig ist. Er erklärte dies, obwohl die Verabschiedung des Gesetzes auf nationalen
und internationalen Widerstand stiess, der Präsident es nicht unterzeichnet hat, es gegen die Übergangsverfassung verstösst
und es noch andere Gründe gibt, die gegen die Verabschiedung sprechen.
Amnesty International hat wiederholt empfohlen, dass die Befugnisse des NSS auf das Zusammentragen von Informationen
beschränkt werden, wie es die Übergangsverfassung vorsieht. Darin heisst es, dass der NSS sich „auf das Sammeln und
Analysieren von Informationen und die Beratung der relevanten Behörden fokussieren“ solle. Der NSS sollte in keinem Fall
Befugnisse haben, Personen festzunehmen, zu inhaftieren, Durchsuchungen durchzuführen, Gegenstände zu Beschlagnahmen
und Gewalt anzuwenden. Derartige Befugnisse müssen einer angemessenen Strafvollzugsbehörde obliegen.
AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern
T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

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Bitte lassen Sie Joseph Bangasi Bakosoro umgehend frei, sofern er nicht einer international als Straftat anerkannten
Handlung angeklagt wird und ein Gerichtsverfahren erhält, das internationalen Standards für faire Prozesse entspricht.
Stellen Sie sicher, dass er bis zu seiner Freilassung nicht gefoltert oder anderer Misshandlung ausgesetzt wird.
Gewähren Sie ihm bitte Zugang einem Rechtsbeistand seiner Wahl und weiterhin regelmässige Besuche seiner Familie.
Please write immediately

Urging the South Sudanese authorities to immediately charge Joseph Bangasi Bakosoro with a recognizable offence in proceedings which meet international fair trial standards or
release him.

Urging them to ensure that he is not subjected to torture and other ill-treatment while in detention.

Urging them to grant him access to a lawyer of his own choosing, and continued regular visits from his family.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da
Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Mai 2016 keine Appelle
mehr zu verschicken.
APPELLE AN
RECHTLICHER BERATER DES PRÄSIDENTEN,
Lawrence Korbandy,
Office of the President,
Juba,
SÜDSUDAN.
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Dear Mr. Korbandy / Sehr geehrter Herr Korbandy)
MINISTER FÜR NATIONALE SICHERHEIT,
Hon. Obutu Mamur Mete,
Office of the President,
Juba,
SÜDSUDAN.
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
KOPIEN AN
JUSTIZMINISTER,
Hon. Paulino Wanawilla Unango,
Ministry of Justice,
Airport Road, Opposite Juba Hotel & Next to Ministry of Education,
Munduria Round About, Central Equatoria,
Juba,
SÜDSUDAN.
E-Mail: [email protected]
Ambassade de la Républic du Soudan du Sud
Avenue de France 23
1202 Genève
Fax: 022 919 40 59
E-mail: [email protected] oder [email protected]
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