EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 – 2014 Plenarsitzungsdokument 28.6.2013 B7-0328/2013 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2014 (2013/267(RSP)) Gabriele Zimmer im Namen der GUE/NGL-Fraktion RE\941868DE.doc DE PE515.870v01-00 In Vielfalt geeint DE B7-0328/2013 Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2014 (2013/267(RSP)) Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die EU derzeit die schwerste wirtschaftliche, soziale und politische Krise seit ihrer Gründung und eine schwere Demokratie- und Legitimitätskrise erlebt; B. in der Erwägung, dass das Niveau an Armut und Arbeitslosigkeit in der EU – einem der reichsten Gebiete der Welt – bereits außerordentlich hoch ist und weiter zunimmt; in der Erwägung, dass Ausmaß und Konzentration des Reichtums gleichzeitig zugenommen haben und größer sind als vor der Krise; C. in der Erwägung, dass die vom Europäischen Rat, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds zur Bekämpfung der Wirtschaftsund Finanzkrise ergriffenen Maßnahmen weiterhin zu wachsender Arbeitslosigkeit, gravierenden Lohnkürzungen, einem höheren Renteneintrittsalter und geringeren Ausgaben der öffentlichen Hand in Bereichen wie Bildung und Gesundheit führen; D. in der Erwägung, dass diese Maßnahmen zu einem anhaltenden wirtschaftlichen Niedergang in der Europäischen Union geführt haben und die Idee einer Union, die auf Wohlstand und Solidarität unter den Völkern Europas basiert, völlig untergraben; E. in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschafts- und Sozialkrise auch auf die neoliberale Politik der Kommission zurückzuführen ist, durch die die Deregulierung der Finanzmärkte, die Liberalisierung der Märkte für Waren und Dienstleistungen und der zunehmende Finanzmarktkapitalismus in der Wirtschaft gefördert, öffentliche Investitionen zurückgefahren und die Deregulierung des Arbeitsmarkts vorangetrieben werden; F. in der Erwägung, dass diese Politik einen Verstoß gegen den EU-Vertrag darstellt, der besagt, dass die Union „auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, [hinwirkt]; dass sie „soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen [bekämpft] und soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz [fördert]“ sowie dass sie „den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten [fördert]“; G. in der Erwägung, dass es einen enormen und beständig zunehmenden Widerstand in der Bevölkerung und massive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Protesten gegen Sparmaßnahmen wie Massendemonstrationen, Generalstreiks und andere Formen des Widerstands gibt; PE515.870v01-00 DE 2/19 RE\941868DE.doc Schlüsselprioritäten 1. fordert eine sofortige Beendigung des Sparkurses und einen radikalen Politikwechsel, sodass Menschen an erster Stelle stehen und nicht den Interessen der Finanzmärkte gedient wird; fordert die Kommission auf, die Initiative zu ergreifen, um einen radikalen Wandel der makroökonomischen Politik in dieser Richtung einzuleiten; 2. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Vorschläge für umfassende und nachhaltige Maßnahmen zur Lösung von sozialen und wirtschaftlichen Problemen zu entwickeln, beispielsweise: Einrichtung eines zusätzlichen „Europäischen Investitionsprogramms“, Schutz der öffentlichen Einnahmen durch Maßnahmen gegen Steuerwettbewerb, -betrug und –flucht, Festsetzung von Bestimmungen zur Sicherung und Förderung hochwertigen Wachstums, Einführung von Lohnsicherungsklauseln, mit denen die Autonomie der Sozialpartner bei der Festlegung von Löhnen und Arbeitsbedingungen in Tarifverhandlungen uneingeschränkt gewahrt bleibt, Bekämpfung von Steuerflucht und Steueroasen; 3. lehnt die einseitige Konzentration der Kommission auf Strategien zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Liberalisierung und zur Privatisierung ab; fordert die Kommission auf, die Erwartungen europäischer Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, die wünschen, dass der Staat seine Verantwortung für gemeinsame Güter und öffentliche Dienstleistungen übernimmt, wie die Europäische Bürgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserversorgung eindeutig belegt; 4. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der EU-Haushalt ein starkes Instrument ist, um strategische Investitionen zu erhöhen, die Wachstum, sozialen Fortschritt und Beschäftigung schaffen, und gleichzeitig das Ziel verfolgt, unionsweit den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt zu fördern; fordert mit Nachdruck, dass der EU-Haushalt zur Förderung von Investitionen des öffentlichen Sektors für die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen genutzt wird, wodurch ein menschenwürdiger Lebensstandard sichergestellt wird, sowie für nachhaltige Entwicklung, beispielsweise für Energieeinsparungen und erneuerbare Energieträger, saubere Produktion und Abfallvermeidung, nachhaltige Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Unabhängigkeit der Lebensmittelversorgung, nachhaltige Fischerei und die Erhaltung von Ökosystemen, Verbesserung der effizienten Nutzung von Wasser und anderen Ressourcen, Umstellung der Rüstungsindustrie, Ausweitung und Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen, Bildung, Gesundheitspflege, Langzeitpflege, soziale Dienstleistungen und Sozialwirtschaft, Unterstützung des öffentlichen Wohnungsbaus, Betreuungs- und Bildungssektor, Bekämpfung der Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung; RE\941868DE.doc 3/19 PE515.870v01-00 DE 5. lehnt jeglichen Haushaltsplan für 2014 und MFR für 2014-2020 ab, mit denen eine Umsetzung dieser Prioritäten nicht möglich ist; 6. fordert die Kommission auf, ihren einseitigen Ansatz zum Thema Sicherheit zu ändern, der zu einer Einschränkung der Grundrechte, einschließlich der Privatsphäre und der Freiheit der Meinungsäußerung, führt; lehnt den unverhältnismäßigen Charakter von Sicherheitsmaßnahmen ab, die zu einer immer umfassenderen Überwachung und Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie Verstößen gegen die persönliche und kollektive Integrität der Bürger führen, ohne die wahren Ursachen der angeblichen zunehmenden Unsicherheit in der EU zu bekämpfen; 7. weist darauf hin, dass die Demokratisierung der Europäischen Union für deren Fortbestehen unabdingbar ist und dass die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments ein wichtiger Aspekt dieser Herausforderung ist; fordert, dass die Rolle der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments geachtet wird; fordert einen wahrhaft demokratischen Prozess im Bereich der wirtschaftspolitischen Steuerung, an dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente beteiligt sind; 8. unterstreicht, dass die Mitwirkung der Bürger an der Beschlussfassung über grundlegende Entwicklungsprobleme der Europäischen Union gestärkt werden muss, z. B. durch die Einführung von mehr Instrumenten für eine direkte Demokratie, insbesondere Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten; Konkrete Vorschläge Überarbeitung der Beschäftigungsleitlinien 9. spricht sich vehement gegen den allgemeinen Ansatz der Kommission in ihrer Mitteilung zu den länderspezifischen Empfehlungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für das Jahr 2013 aus, dessen Schwerpunkt darauf liegt, den Arbeitsmarkt weiter zu flexibilisieren und die „relativ hohen Arbeitskosten zu senken“ usw.; weist darauf hin, dass es genau diese neoliberalen „strukturellen Arbeitsmarktreformen“ der Mitgliedstaaten waren und sind, die zu einem dramatischen Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse, einer Absenkung des sozialen Schutzes und der Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt haben, und dass diese Entwicklungen in den Beschäftigungsberichten der Kommission auch stark bedauert werden und sich insbesondere auf Jugendliche und deren Beschäftigungsaussichten äußerst negativ auswirken; fordert die Kommission auf, die Förderung der neoliberalen strukturellen Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahrzehnte zu beenden und eine Europäische Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage des Konzepts der „guten Arbeit“ und der Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO auszuarbeiten, in der starkes Gewicht auf die Schaffung von hochwertigen und nachhaltigen Arbeitsplätzen gelegt, ein allmählicher Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse gewährleistet, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (WorkfareProgramme) abgeschafft, hochwertige Arbeit gefördert, die soziale Sicherheit verbessert, die Arbeitnehmerrechte gestärkt sowie kürzere tarifrechtlich geregelte Arbeitszeiten ohne Einkommenseinbußen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben begünstigt werden; betont, dass in den überarbeiteten Leitlinien besonderes Gewicht auf Gleichstellung der Geschlechter gelegt werden sollte, darunter Maßnahmen, um den PE515.870v01-00 DE 4/19 RE\941868DE.doc Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt zu verbessern, sowie Maßnahmen, um eine gleichberechtigte Beschäftigung von Frauen und Männern sicherzustellen; Kampf gegen die Armut 10. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine EU-Zielvorgabe für Mindestlöhne (gesetzlich vorgeschriebene Tarifverträge auf nationaler Ebene, regionaler Ebene oder Branchenebene) vorzuschlagen, um für eine Entlohnung zu sorgen, die wenigstens 60% des jeweiligen (nationalen, branchenbezogenen usw.) Durchschnittslohns entspricht, und einen Zeitplan für die Verwirklichung dieser Zielvorgabe durch alle Mitgliedstaaten zu vereinbaren; 11. ist der Ansicht, dass die Kommission im Anschluss an die Empfehlung zu angemessenem Einkommen von 2008 einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zu einem angemessenen Mindesteinkommen vorlegen sollte mit dem Ziel, das Recht aller auf ausreichende Ressourcen für ein menschenwürdiges Leben durchzusetzen; weist darauf hin, dass ein Mindesteinkommen nur als angemessen angesehen werden kann, wenn es Menschen aus der Armut befreit, und dass es somit eine Einkommensunterstützung in Höhe von mindestens 60 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens bieten sollte; 12. stellt fest, dass es infolge der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise in den meisten Mitgliedstaaten nicht genug Sozialwohnungen und einen zunehmenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gibt, wodurch das Risiko von Armut, sozialer Ausgrenzung und Krankheit steigt; fordert die Kommission auf, einen europäischen Aktionsrahmen für das soziale Wohnungswesen festzulegen, um bei den verschiedenen politischen Instrumenten, die die EU zur Lösung dieses Problems nutzt (staatliche Beihilfen, Strukturfondsmittel, Energiepolitik, Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und Gesundheitspolitik) für Kohärenz zu sorgen; 13. erinnert die Kommission daran, dass der Schutz besonders schutzbedürftiger Verbraucher und der Kampf gegen Energiearmut Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des dritten „Energie- und Klimapakets“ sind; fordert die Kommission auf, dringend Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut und zur Reduzierung der Anzahl der Menschen/Haushalte, die unter Energiearmut leiden, vorzulegen, da diese auf geschätzte 50 bis 125 Millionen (je nach Definition) angestiegen ist; Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit 14. weist darauf hin, dass die für die Jugendgarantie-Initiative bereitgestellten Mittel bei Weitem nicht ausreichen, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit tatsächlich zu lösen; verweist in diesem Zusammenhang auf die IAO-Studie „Euro Zone job crisis: trends and policy responses“ (Die Arbeitsplatzkrise des Euroraums: Trends und Reaktionen der Politik), in der darauf hingewiesen wird, dass 21 Mrd. EUR benötigt würden, um das Niveau der Jugendarbeitslosigkeit zu senken; fordert die Kommission auf, den Haushaltsrahmen in diesem Sinne zu überarbeiten; Soziale Grundrechte und Europäisches Semester 15. weist die Kommission auf zunehmende Anzeichen und Beschwerden von Bürgern, RE\941868DE.doc 5/19 PE515.870v01-00 DE sozialen NRO und Gewerkschaften hin, dass die (sozialen) Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Streik, sozialen Dialog und Tarifverhandlungen, im Kontext der Umsetzung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und insbesondere der Bedingungen, die den Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten von der Troika Europäische Kommission/IWF/EZB auferlegt wurden, untergraben oder verletzt werden; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Bericht zur Beurteilung der Auswirkungen der „Strukturreformen“, die im Rahmen des Europäischen Semesters durchgeführt wurden, auf die von der EU-Charta geschützten Grundrechte vorzulegen; ist der Auffassung, dass in diesem Bericht auch geprüft werden sollte, ob die Übereinkommen der IAO von allen Mitgliedstaaten, die diese ratifiziert haben, eingehalten werden; 16. betont, dass die kollektiven und individuellen Rechte der Arbeitnehmer durch eine Bewertung und Überprüfung der Richtlinien über Massenentlassungen (75/129/EWG, geändert durch die Richtlinie 92/56/EWG), über den Übergang von Unternehmen (77/187/EWG) und über Zahlungsunfähigkeit (80/987/EWG) in Bezug auf Restrukturierungsmaßnahmen und den industriellen Wandel gestärkt werden sollten; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine Richtlinie zur Festlegung hoher Mindeststandards als Schutz gegen ungerechtfertigte individuelle Entlassungen vorzulegen; Überarbeitung der Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung 17. warnt die Kommission davor, eine Überarbeitung der Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung im Sinne ihrer früheren Vorschläge vorzuschlagen; fordert, dass bei jeder Überarbeitung dieser Richtlinie mindestens folgende Ziele verfolgt werden: Festlegung einer klaren Begrenzung der höchstzulässigen Arbeitszeit pro Woche auf EU-Ebene (Senkung von derzeit 48 Stunden pro Woche auf 40 Stunden als erster Schritt, Abschaffung aller Ausnahmen und Schlupflöcher in der geltenden Richtlinie), um den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung der Arbeitszeit auf nationaler Ebene zu bieten und damit auch die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen; Abschaffung aller Möglichkeiten der Nichtanwendung der Richtlinie und vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (der am Arbeitsplatz verbrachte Bereitschaftsdienst muss als Arbeitszeit gelten; die Ausgleichsruhezeit muss unmittelbar nach der Dienstzeit gewährt werden); Gewähr, dass die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, der mehr als einen Arbeitsvertrag hat, als Summe der im Rahmen sämtlicher Verträge abgeleisteten Dienstzeiten definiert wird; Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter 18. äußert ernsthafte Besorgnis angesichts der Tatsache, dass die Sparpolitik und Maßnahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben und die Arbeitsbedingungen von Frauen haben; nimmt besorgt zur Kenntnis, dass der Abbau öffentlicher Dienstleistungen unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen hat und die Ungleichheit der Geschlechter noch weiter zunehmen lässt; fordert PE515.870v01-00 DE 6/19 RE\941868DE.doc Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und insbesondere in Bereiche, die positive Auswirkungen auf das Leben von Frauen haben, beispielsweise das Gesundheitswesen, die Betreuung von Kindern und älteren Menschen, Bildung und Sozialdienste; 19. fordert die Kommission auf, in den vorliegenden Finanzierungsinstrumenten spezifische Bestimmungen vorzusehen, die der Festlegung von Zielen für die Gleichstellung der Geschlechter und stärkere Garantien für Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter in der Umsetzungsphase umfassen; 20. bedauert, dass die Kommission die Richtlinie zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle nicht entsprechend der Forderung des Parlaments überarbeitet hat, und fordert die Kommission auf, dies 2014 nachzuholen; 21. nimmt die gegenwärtige Überarbeitung der Verfahren und des Modells für die Folgenabschätzungen der Kommission zur Kenntnis, und betont, dass Gender Mainstreaming und die Beurteilung von Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter keine verhandelbare Option ist, sondern eine durch den Vertrag auferlegte Verpflichtung, und fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass das überarbeitete Modell zur Folgenabschätzung eine spürbare Stärkung von Maßnahmen zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter umfasst; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über eine Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorzulegen, der ein EU-Aktionsplan in diesem Bereich folgen soll, wie im Aktionsplan des Stockholmer Programms (COM(2010)0171) festgelegt ist, und fordert, dass dieser Aktionsplan einen Gesetzgebungsakt zur Festlegung von Mindestnormen im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umfasst; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission dringend auf, das Istanbuler Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unverzüglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren; Bildung 22. spricht sich entschieden gegen die starken Ausgabenkürzungen der meisten Mitgliedstaaten im Bildungsbereich aus sowie gegen den steten Anstieg der Studiengebühren, der zu einer stark steigenden Zahl von Studenten führt, die in prekären Verhältnissen leben, verschuldet sind und ihre Ausbildung durch Arbeit finanzieren müssen; weist darauf hin, dass Ausgaben für die Bildung Investitionen in die Zukunft sind und ihre Streichung mittel- oder langfristig erhebliche Folgen haben könnte; betont, dass die finanzielle Unterstützung der Hochschuleinrichtungen zuallererst durch ausreichende öffentliche Mittelzuweisungen erfolgen und zugleich ihre Autonomie sichergestellt werden muss; 23. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Förderung von Mobilität, Gerechtigkeit und Exzellenz im Studium in Europa zu intensivieren, indem sie Mobilitätsstipendien vergibt, um unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund Studenten zu unterstützen, die einen Master-Abschluss in einem anderen teilnehmenden Land erwerben möchten; Wirtschafts- und Finanzkrise RE\941868DE.doc 7/19 PE515.870v01-00 DE 24. wiederholt seine Kritik an der gescheiterten EU-Sparpolitik; lehnt die TroikaMemoranden und die Pakete zur wirtschaftspolitischen Steuerung, d. h. das Sechserpaket und das Zweierpaket, ab; spricht sich entschieden gegen das Verfahren des Europäischen Semesters und die zugehörigen makroökonomischen Empfehlungen aus; fordert die EUOrgane auf, die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer eigenen Wirtschaftspolitik nicht länger zu untergraben; 25. fordert eine Auflösung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie des Internationalen Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion und die gleichzeitige Begründung eines Beschäftigungs- und Wachstumspakts, mit dem öffentliche Investitionen gefördert, die Inlandsnachfrage angekurbelt, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützt und spezifische, für die besonderen Erfordernisse der einzelnen Mitgliedstaaten maßgeschneiderte wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien, insbesondere zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut, festgelegt werden; 26. fordert von der Kommission eine gründliche und transparente Bewertung der verschiedenen Maßnahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung, einschließlich der verschiedenen von der Troika vorgeschriebenen makroökonomisches Anpassungsprogramme, und eine Berücksichtigung der Kritik, die nicht nur von kritischen Wirtschaftswissenschaftlern, sondern auch von Troika-Mitgliedern selbst vorgebracht wird; 27. fordert die Kommission auf, keine weiteren Legislativvorschläge zur wirtschaftspolitischen Steuerung anzunehmen, mit denen der rechtlich zweifelhafte Fiskalpakt in Unionsrecht umgesetzt werden soll, wie es derzeit in der Mitteilung COM(2013)0166 vorgesehen ist; verurteilt die implizite „Zuckerbrot-und-Peitsche“-Logik des sogenannten „Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“, die als Solidaritätsmechanismus angepriesen wird; fordert stattdessen die Annahme eines umfassenden Konjunkturpakets für bedürftige Regionen und Länder und zur Anregung der heimischen Nachfrage in den Mitgliedstaaten; 28. erinnert die Kommission daran, dass die Finanzbranche eine der Hauptursachen für die derzeitige Krise war; wiederholt seine Forderung nach einer radikalen Verkleinerung der Finanzbranche im Einklang mit dem Wirtschaftsmodell jedes Mitgliedstaats bei gleichzeitiger Gewährleistung von demokratischer Überwachung und Kontrolle; fordert die Kommission dringend auf, dies beim Vorschlag weiterer Rechtsvorschriften zum Finanzmarkt wie beispielsweise zur Regulierung des Schattenbankwesens und der Geldmarktfonds und zur Überprüfung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden zu berücksichtigen; ist der Ansicht, dass die Kommission als ersten Ausgangspunkt unverzüglich einen Legislativvorschlag zur obligatorischen Trennung von Eigenhandel und anderen riskanten Handelstätigkeiten vorlegen sollte; Kohäsionspolitik 29. unterstreicht, dass die Regionalpolitik ein unverzichtbares Instrument zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist, wobei wichtigstes Ziel die Verringerung der Ungleichheiten zwischen den Regionen und die Förderung von echter Konvergenz, Wachstum und Beschäftigung ist; betont, dass die Kohäsionspolitik nach 2013 fortgesetzt PE515.870v01-00 DE 8/19 RE\941868DE.doc und verstärkt wird und stets ein unabhängiger Politikbereich bleibt, der die nachhaltige (wirtschaftliche, soziale, ökologische und territoriale) Entwicklung fördert und die Ungleichheiten zwischen den Regionen und die Rückständigkeit der ärmeren Regionen verringert; 30. lehnt den Ansatz der Kommission ab, die Kohäsionspolitik der Strategie Europa 2020, der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung und dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit unterzuordnen; 31. lehnt im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt makroökonomische Zielsetzungen als Voraussetzung für den Zugang zu Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik und der regionalen Entwicklung ab; betont, dass die Kohäsionspolitik nicht als Instrument für finanzielle Sanktionen genutzt werden sollte; 32. ist der Auffassung, dass der bestehende Finanzierungsrahmen und die derzeitigen Haushaltmittel der EU für die Kohäsionspolitik nicht ausreichen, um den Bedarf im Hinblick auf eine wirkliche Konvergenz sowie die Bekämpfung der Ungleichheiten zwischen den Regionen, der hohen Arbeitslosenraten, der Einkommensunterschiede und der Armut in der EU zu decken; weist darauf hin, dass die EU-Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik erhöht werden müssen; betont, wie wichtig es ist, dass die territoriale Verwaltung und Planung im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben; Landwirtschaft 33. hält es für bedauerlich, dass bei der neuen GAP eine größere Betonung auf die Fortsetzung der Liberalisierung und eine marktorientierte Politik gelegt wird; fordert nachdrücklich, dass die zukünftige GAP eine starke gemeinsame Politik bleibt, die rund um ihre beiden tragenden Säulen konzipiert wird; weist darauf hin, dass die Frage der Unabhängigkeit der Nahrungsmittelversorgung und der Ernährungssicherheit heute wichtiger ist als je zuvor und die Begründung für die GAP immer darin bestand, Nahrungsmittel anzubauen, ohne der Wirtschaft von Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, zu schaden; setzt sich dafür ein, Fragen wie Transparenz in der Lebensmittelkette und einer Beendigung des Missbrauchs durch Großeinkäufer bei der Reform Priorität einzuräumen; 34. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Sicherungsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen zu verstärken, um die Preisschwankungen aufgrund von Finanzspekulationen mit landwirtschaftlichen Produkten im Lebensmittel- und Biokraftstoffsektor zu reduzieren; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen einzuführen, um den Biokraftstoffsektor aus der GAP auszunehmen; 35. bedauert die im MFR-Haushaltsplan für die Landwirtschaft vorgeschlagenen Kürzungen; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, für beide Säulen mindestens das Niveau des vorigen Finanzierungszeitraums aufrechtzuhalten; Fischerei 36. hält es für bedauerlich, dass die vor Kurzem angenommene GFP und die GMO weit hinter RE\941868DE.doc 9/19 PE515.870v01-00 DE dem tatsächlichen Bedarf des EU-Fischereisektors zurückbleiben; fordert die Kommission auf, die Fischereipolitik im Hinblick auf folgende Ziele zu überprüfen: Dezentralisierung: mit der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sollte die Modernisierung und nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors gefördert werden, um seine sozioökonomische Lebensfähigkeit, die Nachhaltigkeit der Ressourcen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der im Fischereisektor Beschäftigten zu gewährleisten; bessere Preise für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen und ein angemessenes Einkommen für die im Fischereisektor Beschäftigten sowie Einführung von Subventionen oder Ausgleichzahlungen für die Beschäftigten, die von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Wiederauffüllungspläne, der mehrjährigen Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme betroffen sind; nationale Souveränität über die ausschließliche Wirtschaftszone der Mitgliedstaaten und ihre Fischereiressourcen, um eine örtliche Bewirtschaftung zu ermöglichen; Beibehaltung der 12-Meilen-Zone als Gebiet ausschließlichen Zugangs für die nationale Flotte des jeweiligen Mitgliedstaats und Prüfung der Möglichkeit der Ausweitung auf angrenzende Gebiete entsprechend den Festlandsockeln; Anerkennung der besonderen Merkmale der kleinen Küstenfischerei und Prüfung, inwieweit die vorhandenen Instrumente den Erfordernissen des Sektors entsprechen bzw. angepasst werden müssen; Unterstützung der kleinen Küstenfischerei: Eingehen auf die spezifischen Probleme dieser Branche und Förderung der örtlichen Bewirtschaftung, der beteiligten nachhaltigen Fischerei und der Entwicklung von Küstengemeinschaften; Binnenmarkt 37. kritisiert entschieden die Tatsache, dass der von der Kommission vorgelegte Vorschlag zur Binnenmarktakte für mehr Wettbewerbsfähigkeit erneut auf einer Beschleunigung des sozial katastrophalen Prozesses der Liberalisierung beruht; lehnt den Ansatz des Vorschlags ab, in dem befürwortet wird, entweder die sogenannten „Hindernisse“ für den Wettbewerb zu beseitigen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, und die soziale Rolle des Staates abzubauen, oder den Sozialschutz der Bürger und Verbraucher auf einen geringeren Nenner zu harmonisieren; fordert eine Überarbeitung des Vorschlags und eine Demokratisierung der Leistungen von Versorgungsbetrieben; 38. nimmt besorgt zur Kenntnis, dass die vor Kurzem veröffentlichte „Verbraucheragenda 2014-2020“ auf dem „Grundsatz“ beruht, dass ein ordnungsgemäß funktionierender Binnenmarkt mit den Zielen der Lissabon-Strategie im Einklang stehen muss, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, um den Bedarf der Verbraucher zu erfüllen, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den grenzüberschreitenden Handel besser zu PE515.870v01-00 DE 10/19 RE\941868DE.doc entwickeln, statt sich in erster Linie auf den Verbraucher als Bürger und nicht als Kunden zu konzentrieren; betont, dass es zu einem Zeitpunkt, zu dem die Preise für Waren des Grundbedarfs steigen, keinen Vorschlag für eine Initiative zum Verbraucherschutz gibt; fordert die Kommission daher auf, zugunsten der Allgemeinheit eine grundlegende Änderung bei der Preiskontrolle insbesondere bei Waren des Grundbedarfs einzuführen; 39. weist darauf hin, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden müssen, da diese auf bestimmten Märkten, etwa bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, immer noch unter Wettbewerbsnachteilen und eingeschränktem Marktzugang leiden; 40. lehnt die Richtung der Strategie für Energiesicherheit ab; ist der Ansicht, dass die Probleme durch die Konzentration auf die interne und die externe Wettbewerbsfähigkeit und den Zugang zu globalen Märkten nicht gelöst werden können; fordert eine nachhaltige Energiepolitik, bei der ehrgeizige und verbindliche Ziele für die drei Säulen erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz und Emissionsminderungen kombiniert werden; fordert, dass die Privatisierung und die Dezentralisierung von Energieerzeugung und -versorgung umgekehrt werden; Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit 41. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, um das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die von geklonten Tieren und deren Nachkommen stammen, zu verbieten, und gleichzeitig einen Vorschlag zu neuartigen Lebensmitteln vorzulegen, mit dem der Bericht der Kommission von 2010 aufgegriffen wird; 42. fordert nachdrücklich, dass die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen in der Lebensmittelkette überprüft wird; bedauert, dass die Kommission angesichts der jüngsten Vorfälle im Zusammenhang mit der betrügerischen Kennzeichnung von Fleischprodukten keinen Legislativvorschlag für eine Überarbeitung des Hygienepakets vorgelegt hat; 43. fordert eine Überarbeitung der Gemeinschaftsregeln sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit von Fleisch und der Information der Verbraucher, insbesondere in Bezug auf die Herkunft oder die Inhaltsstoffe von Fleisch; Umwelt- und Klimapolitik 44. bekräftigt erneut, dass ein Legislativvorschlag für den neuen klima- und energiepolitischen Rahmen für den Zeitraum bis 2030 benötigt wird, in dem die Ziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen festgelegt werden und mit dem Sicherheit und Vorhersehbarkeit für Benutzer und Bediener geschaffen wird; 45. fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge zum Umgang mit CO2-Emissionen aus der Seeschifffahrt vorzulegen, insbesondere in Form von Maßnahmen, um Emissionen aus der Seeschifffahrt in die Verpflichtungen der EU zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzunehmen; 46. stellt besorgt fest, dass die Ziele der Europa-2020-Strategie auf dem Gebiet der RE\941868DE.doc 11/19 PE515.870v01-00 DE biologischen Vielfalt wahrscheinlich nicht erreicht werden und dass die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Verlusts an biologischer Vielfalt und des Rückgangs der Ökosystemleistungen bereits spürbar sind; ist der Auffassung, dass die EU-2020-Strategie in Bezug auf biologische Vielfalt keine grundlegenden Lösungen zum Schutz der biologischen Vielfalt bietet und aufgrund des Mangels an konkreten Verpflichtungen ihr Ziel verfehlt; bekräftigt, wie wichtig es ist, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 einzudämmen, und fordert die Integration des Schutzes der biologischen Vielfalt in andere EU-Maßnahmen sowie eine angemessene Finanzierung; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, einen Legislativvorschlag zu invasiven gebietsfremden Arten vorzulegen; 47. betont, dass die Luftverschmutzung in städtischen Gebieten in der EU im Jahr 2010 mehr als 400 000 vorzeitige Todesfälle verursacht hat; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der derzeitigen Rechtsvorschriften zur Luftverschmutzung zu beurteilen und Rechtsvorschriften vorzuschlagen, in denen neue Obergrenzen sowie Kontrollmaßnahmen für jede Emissionsquelle festgelegt werden und die den Empfehlungen der WHO näherkommen; 48. weist darauf hin, dass es angesichts der gemeldeten Verstöße und Petitionen bezüglich der Umsetzung der Abfallpolitik der EU unabdingbar ist, die einschlägigen Bestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie, der Deponierichtlinie und der Verpackungsrichtlinie zu überprüfen und mit dem notwendigen Legislativvorschlag zu den Schlüsselzielen der EUAbfallrechtsvorschriften weiter zu verfolgen; Lage der Menschenrechte und der demokratischen Rechte innerhalb der EU 49. hält den anhaltenden Trend fallender Menschenrechtsstandards auf dem Gebiet der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit für sehr besorgniserregend; betont, dass im Bereich der früheren dritten Säule die Menschenrechtsstandards in Anbetracht der potenziell sehr negativen Konsequenzen für das Alltagsleben der europäischen Bürger und Einwohner ebenfalls hochgehalten werden müssen; widersetzt sich jeglicher derartigen anhaltenden Diversifizierung von Menschenrechtsstandards und fordert die Kommission auf, die Grundrechte in ihren kommenden Legislativvorschlägen gleichermaßen aufrechtzuerhalten und zu wahren; 50. bekundet seine Enttäuschung über die verspätete Reaktion der Kommission auf eklatante Menschenrechtsverletzungen, wie sie in bestimmten Mitgliedstaten zu beobachten waren, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Maßnahmen zur Überwachung der Wahrung der Menschenrechtsgrundsätze gemäß der Definition der EU-Charta der Grundrechte in der gesamten Union zu verstärken; Asyl und Migration 51. weist erneut darauf hin, dass es den repressiven Charakter der EU-Einwanderungspolitik ablehnt; fordert deshalb neue Initiativen, bei denen das Augenmerk verstärkt auf legale Einwanderungsmöglichkeiten für Migranten und auf die Schaffung einer Charta der Rechte aller Einwanderer gelegt und gleichzeitig die Legalisierung derjenigen Einwanderer, die bereits in der EU leben und arbeiten, gefördert wird; PE515.870v01-00 DE 12/19 RE\941868DE.doc 52. fordert einen Vorschlag für eine spezifische Richtlinie, die alle Bestimmungen der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1990 angenommenen Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen umfasst und in EU-Recht umsetzt; 53. fordert die Kommission auf, ihrer ursprünglichen Zusage nachzukommen und Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Schaffung eines dauerhaften Systems der Umsiedlung innerhalb der EU für Personen, die internationalen Schutz genießen, vorzuschlagen; 54. stellt fest, dass das Dublin-System auf gegenseitigem Vertrauen beruht und dass seine Anwendung zur gegenseitigen Anerkennung von Ablehnungsbescheiden zwischen den Mitgliedstaaten führt, da innerhalb der EU ein Asylantrag nur einmal geprüft werden kann; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über einen Rahmen für die Übertragung des Schutzes von Personen, die internationalen Schutz genießen, und die gegenseitige Anerkennung von Asylbescheiden bis 2014 vorzulegen, wie es der Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms vorsieht; 55. erinnert an die Zusage der Kommission, die ordnungsgemäße Ankunft von schutzbedürftigen Personen in der EU zu erleichtern, und fordert die Kommission auf, neue Ansätze im Hinblick auf den Zugang zu Asylverfahren auszuloten; verweist nachdrücklich auf die Zusage der Kommission, im Einklang mit dem Stockholmer Programm bis 2013 eine „Mitteilung über neue Konzepte für den Zugang zu Asylverfahren mit Blick auf die wichtigsten Transitländer“ anzunehmen; 56. lehnt die Initiative für intelligente Grenzen entschieden ab, da es der Ansicht ist, dass die Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde, und ist daher der Ansicht, dass die damit verbundenen Kosten nicht zu rechtfertigen sind; Visumfreiheit und Freizügigkeit 57. begrüßt die Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung der Visumfreiheit, hat jedoch Bedenken angesichts der Tatsache, dass einige der in den Fahrplänen für die Visaliberalisierung enthaltenen Maßnahmen Auswirkungen in Drittstaaten haben, die dem Schutz der Grundrechte zuwiderlaufen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Stamose gegen Bulgarien), und fordert daher eine echte horizontale Folgenabschätzung dieser Maßnahmen; 58. hält die Tatsache, dass an den Binnengrenzen des Schengen-Raums immer mehr Kontrollen stattfinden, für sehr besorgniserregend und weist erneut darauf hin, dass es die jüngst erfolgte Festlegung zusätzlicher Gründe für die zeitlich begrenzte Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen ablehnt; fordert daher, dass die Kommission die Anwendung des Schengen-Besitzstands genau überwacht, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Grenzkontrollen innerhalb der EU bedingungslos abzuschaffen; Datenschutz und Datenspeicherung 59. ist besorgt angesichts der anhaltenden Diversifizierung der Datenschutzgrundsätze und – RE\941868DE.doc 13/19 PE515.870v01-00 DE normen auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit sowie der allgemeinen Datenschutzvorschriften; hält die deutlich niedrigeren Normen in der vorgeschlagenen Richtlinie für sehr besorgniserregend und bekräftigt seine Absicht, angesichts des steigenden Interesses von Strafverfolgungsbehörden an personenbezogenen Daten im Besitz des Privatsektors eine Stärkung der Rechte der betroffenen Personen im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit anzustreben; betont seine Absicht, in der vorgeschlagenen Datenschutzverordnung höchstmögliche Normen und Grundsätze beizubehalten, und weist nachdrücklich darauf hin, dass, wenn es um ein Grundrecht geht, die Selbstregulierung von Unternehmen keinen Ersatz für gesetzliche Regelungen darstellen kann; 60. fordert, dass die Kommission eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 in die Wege leitet, um die Datenschutzbestimmungen, denen die EU-Organe unterliegen, an die neue allgemeine Datenschutzverordnung anzupassen; 61. fordert die Kommission auf, bei ihrer bevorstehenden Überprüfung der Richtlinie 2006/24/EG zur Datenspeicherung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2. März 2010) Rechnung zu tragen, in dem hervorgehoben wird, dass Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Datenspeicherfristen nachzuweisen sind; 62. begrüßt es, dass der Vorschlag betreffend EU-Fluggastdatensätze abgelehnt worden ist, und erachtet dies als deutliches Zeichen dafür, dass die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit eingriffsintensiver gesetzlicher Maßnahmen nicht gründlich und ernsthaft bewertet wurden; bekundet erneut seine Auffassung, dass bei gesetzlichen Maßnahmen zur Einschränkung von Grundrechten und Grundfreiheiten eine angemessene Bewertung dahingehend, ob solche Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft unbedingt notwendig sind und im Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, durchgeführt werden muss; Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen 63. fordert die Kommission erneut auf, den Rahmenbeschluss zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu überarbeiten und seinen Anwendungsbereich so zu stärken und auszuweiten, dass er auch Verbrechen umfasst, die durch Hass aufgrund der sexuellen Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit motiviert sind; fordert die Kommission auf, einen EU-Fahrplan für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen vorzulegen und im Rahmen ihrer Legislativvorschläge einen horizontalen Ansatz zu wählen, wenn es um die Überwachung der Einhaltung der Rechte dieser Personengruppen geht, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Antidiskriminierungsrichtlinie im Rat nach wie vor blockiert ist; Recht auf ein faires Gerichtsverfahren 64. fordert die Kommission auf, baldmöglichst die beiden noch ausstehenden Legislativvorschläge betreffend den Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte in den Bereichen Prozesskostenhilfe und schutzbedürftige Personen vorzulegen; ist besorgt angesichts des sich immer deutlicher abzeichnenden Trends innerhalb des Rates, den Anwendungsbereich der Verfahrensrechte einzuschränken und die Wirtschaftskrise als Vorwand dafür zu missbrauchen, die zügige Annahme dieser Instrumente, die das Recht PE515.870v01-00 DE 14/19 RE\941868DE.doc auf ein faires Gerichtsverfahren gewährleisten sollen, zu blockieren; betont in diesem Zusammenhang, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren ein Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit in demokratischen Gesellschaften und unerlässlich für die Aufrechterhaltung der Grund- und Bürgerrechte ist, insbesondere in zunehmend sicherheitsorientierten Gesellschaften; 65. betont erneut, dass es das EU-System von strafrechtlichen Mindestsanktionen, das die Kommission stückchenweise in Rechtsvorschriften unterschiedlicher Politikbereiche der Union einführt, ablehnt; betont, dass das Strafrecht ein zentraler Bestandteil der nationalen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten ist und bleiben sollte; wiederholt in diesem Zusammenhang, dass es eine Europäische Staatsanwaltschaft ablehnt; Europol 66. ist besorgt angesichts der weiter gefassten Definition von Verbrechen, des Fehlens eines umfassenden Datenschutzrahmens und der Tatsache, dass kein echter Mechanismus für parlamentarische Kontrolle in die neu vorgeschlagene Europol-Verordnung aufgenommen wurde; 67. betont seine Absicht, hinsichtlich der Tätigkeiten von Europol, der Zuweisung von Haushaltsmitteln für Europol und der Gefahrenbewertungen durch Europol Transparenz und demokratische Kontrolle nicht nur im Nachhinein, sondern auch im Vorfeld auszuweiten; weist erneut darauf hin, dass es der Ansicht ist, dass Europol das Grundrecht auf Datenschutz respektieren und in Anbetracht der umfangreichen Datenbanken, zu denen die Agentur Zugang hat, die strengsten Datenschutznormen und –grundsätze einhalten sollte; Transparenz 68. fordert die Kommission auf, sich darauf zu konzentrieren, dass das gemeinsame Transparenz-Register für alle Interessenvertreter obligatorisch wird, und schlägt vor, dass im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Registers strengere Regeln für die Offenlegung finanzieller Interessen festgelegt werden; 69. erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu überarbeiten und insbesondere die Problematik von Interessenkonflikten beim Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatsektor („revolving door“) wirksam anzugehen; fordert darüber hinaus, dass die Vorschriften betreffend die Erklärung der finanziellen Interessen der Kommissionsmitglieder verschärft werden; 70. erinnert die Kommission erneut an ihre Zusage, für mehr Transparenz und besseren Zugang zu Dokumenten zu sorgen, und fordert die Kommission und den Rat daher auf, die derzeit festgefahrenen Verhandlungen über die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 wieder in Schwung zu bringen; Achtung anderer Kulturen, geschichtlicher Hintergründe und Menschen aus Europa RE\941868DE.doc 15/19 PE515.870v01-00 DE 71. spricht sich erneut gegen das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020 aus, mit dem die Voraussetzungen für die Finanzierung einer größeren Anzahl von Projekten zum „Gedenken an die europäische Geschichte“ geschaffen werden, in deren Rahmen der Pflicht, der Opfer des Nazifaschismus und anderer faschistischer Diktaturen zu gedenken, nicht Rechnung getragen wird; ist nicht damit einverstanden, dass künftigen Generationen die historische Lüge erzählt wird, wonach die Kommunisten auf einer Stufe mit den Nazis standen, und dafür gesorgt wird, dass die beiden faschistischen Diktaturen, die in Südeuropa herrschten, sowie die koloniale Vergangenheit in Vergessenheit geraten; Medien 72. betont, dass Netzneutralität eine Grundvoraussetzung für Demokratie, Pluralismus, Meinungsfreit, Kommunikation im Internet und technologische und soziale Innovation ist; fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften der Union vorzuschlagen, mit denen die Netzneutralität gewährleistet wird; 73. bekräftigt seinen Standpunkt, dass Mediendienste aufgrund ihres dualen Charakters und ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Liberalisierungsmaßnahmen, über die als Bestandteil von internationalen Handelsabkommen ausgehandelt werden, ausgenommen werden sollten; 74. ist zugleich zutiefst besorgt darüber, dass sich die Kommission darum bemüht, verstärkt restriktive Binnenmarktvorschriften über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke einzuführen; Sport 75. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich in Zusammenarbeit mit Drittländern mit Fragen wie dem internationalen Spielertransfer, der Ausbeutung minderjähriger Spieler, Piraterie und illegalen Wettgeschäften zu befassen; erachtet es auch als notwendig, die internationale Zusammenarbeit zur Förderung des Sports in Entwicklungsländern zu verstärken; 76. nimmt die Absicht des Europarats zur Kenntnis, im zweiten Halbjahr 2014 ein Übereinkommen über die Bekämpfung von Spielabsprachen auszuarbeiten und fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, diesen Prozess uneingeschränkt zu unterstützen; Entwicklungspolitik 77. fordert die Kommission auf, der Überprüfung der Verordnung über humanitäre Hilfe in Ihrem Arbeitsprogramm Vorrang einzuräumen; weist darauf hin, dass es zusätzlicher Mittel, Kapazitäten und Ressourcen bedarf, um dafür zu sorgen, dass humanitäre Hilfe eine rein zivile Aufgabe bleibt; betont, dass die Bereiche humanitäre Hilfe und Entwicklungspolitik nicht der Sicherheitspolitik der EU unterstellt werden dürfen; 78. fordert die Kommission auf, im Kontext der Ernährungssicherheit ihre Leitlinien zur Landaneignung zu überprüfen; verweist auf den Grundsatz des Rechts auf Nahrung; weist PE515.870v01-00 DE 16/19 RE\941868DE.doc darauf hin, dass durch massive Landaneignung und die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für die Erzeugung von für den Export vorgesehenen Biokraftstoffen die lokale Bevölkerung in ihrer Fähigkeit beschnitten wird, Einkommen zu generieren und sich selbst zu versorgen, wodurch die Nahrungsmittelsouveränität der ärmsten Länder gefährdet wird; 79. fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Empfehlungen der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung ausreichend Mittel für Maßnahmen in Bezug auf Rechte und Gesundheit in den Bereichen der Fortpflanzung und Sexualität im Rahmen der thematischen Programme der Instrumente zur Entwicklungsfinanzierung bereitzustellen; 80. fordert die Kommission auf, unter anderem gemeinsam mit der UN-Einrichtung für Gleichstellungsfragen („UN Women“) bei all ihren Vorschlägen großen Wert auf die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Eigenständigkeit von Frauen zu legen, da die Gleichstellung von Männern und Frauen ein wesentlicher Bestandteil aller Maßnahmen zur Verringerung der Armut und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ist; Internationaler Handel 81. spricht sich vehement gegen die Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten aus; vertritt die Auffassung, dass derartige Verhandlungen den Kernelementen der europäischen Rechtsvorschriften zuwiderlaufen und eine Gefahr für die Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte darstellen; fordert die Kommission auf, eine ordentliche Folgenabschätzung vorzulegen und die Ergebnisse mit dem Parlament und der breiten Öffentlichkeit zu erörtern; fordert die Kommission auf, aus diesen Erkenntnissen die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen; fordert, dass die Verhandlungen in offener und transparenter Weise unter gebührender Konsultation aller Interessenträger, darunter Gewerkschaften, Sozialverbände, Umweltorganisationen und Verbraucherverbände, geführt werden; 82. fordert die Kommission auf, die AKP-Länder nicht weiter unter Druck zu setzen, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zu unterzeichnen, sondern in Bezug auf die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Ländern, die sich gegen die Unterzeichnung eines WPA oder eines Freihandelsabkommens mit der EU entscheiden, für tragfähige und angemessene Alternativen zu sorgen; fordert die Kommission auf, neue internationale Mechanismen vorzuschlagen, um Spekulationen bei den Lebensmittelpreisen zu verhindern und die Rohstoffpreise zu stabilisieren, um die Nahrungsmittelsicherheit und die Selbstversorgung zu steigern; 83. ist besorgt über die vor allem mit OECD-Ländern geführten Verhandlungen der Kommission über ein multilaterales Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TISA) und die von ihr bekundete Absicht, eine noch stärkere Liberalisierung zu erreichen, als im GATS-Abkommen vorgesehen ist; warnt vor dem Bestreben, die Verhandlungen rechtzeitig zur bevorstehenden WTO-Ministerkonferenz am 9. Dezember 2013 abzuschließen; vertritt die Auffassung, dass die zunehmende Zahl bilateraler und multilateraler Übereinkommen zu einer beschleunigten Verringerung der RE\941868DE.doc 17/19 PE515.870v01-00 DE demokratischen Beteiligung von Entwicklungsländern an der Festlegung der internationalen Handelsvereinbarungen im Rahmen der WTO führt; ist der Ansicht, dass das TISA eine neue Bedrohung für die öffentlichen Dienstleistungen darstellt, die ein wichtiges Instrument für die Armutsbekämpfung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der Demokratie sind und insbesondere in Krisenzeiten von den Bürgern benötigt werden; spricht sich gegen eine weitere Liberalisierung der Finanzdienstleistungen aus, da diese zu einer Beschränkung des Handlungsspielraums der Politik in Bezug auf die Regulierung und die Kontrolle des Finanzsektors führen würde, der zur Verhinderung von Steuerflucht und Geldwäsche benötigt wird; Nachbarschaftspolitik 84. ist der Auffassung, dass die Nachbarschaftspolitik kein Ersatz für eine Beitrittsperspektive sein sollte, sondern ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, sofern dies im Interesse der betreffenden Länder liegt; 85. stellt fest, dass die neue Nachbarschaftspolitik die Erwartungen der Menschen in den Partnerländern nicht erfüllt; fordert die Kommission auf, diesen Politikbereich mit Blick auf die Schaffung einer wirklichen Partnerschaft zu überarbeiten; 86. fordert die Kommission auf, der Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Lage der Menschen in den unter die Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern in ihren Förderprogrammen und ihren Verhandlungen über Partnerschafts- und Assoziierungsprogramme Vorrang einzuräumen; Haushaltsplan 87. bedauert die mangelnde Kohärenz der Kommission im Rahmen der Verhandlungen über den MFR für den Zeitraum 2014-2020, bei denen sie das Parlament – ungeachtet des offensichtlichen Erfordernisses, die Mittel für Programme zur sozialen Integration und Kohäsionsprogramme zu erhöhen, Beschäftigung und Wachstum in angemessener Weise anzukurbeln, Forschung und Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung zu fördern, die Finanzierungsmittel für die Unterstützung der Bedürftigsten Menschen und Entwicklungsprogramme zu erhöhen und den Solidaritätsfonds, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und den Europäischen Entwicklungsfonds aufzustocken – systematisch im Stich ließ, als es darum ging, diesen Standpunkt vor dem Europäischen Rat zu verteidigen; 88. kritisiert die Kommission aufs Schärfste für die Verzögerungen bei der Verlag des Entwurfs des Haushaltsplans für 2014; bedauert zutiefst, dass sich die Kommission dazu entschlossen hat, einen Entwurf für den Haushaltsplan 2014 vorzulegen, der auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 beruht, obwohl die MFR-Verhandlungen derzeit festgefahren sind; 89. kritisiert die Kommission dafür, dass sie nicht energisch auf die Notwendigkeit eines EBH Nr. 1/2013 im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens sowie eines EBH Nr. 2/2013 und eines EBH Nr. 3/2013 – die eine notwendige Voraussetzung für die angemessene Finanzierung der Programme sind, die im Haushaltsplan der Union für 2013 im Rahmen der Kohäsionspolitik durchgeführt werden – verwiesen hat; PE515.870v01-00 DE 18/19 RE\941868DE.doc 90. kritisiert die Kommission aufs Schärfste dafür, dass sie es ungeachtet der Interinstitutionellen Vereinbarung aus dem Jahr 2006 und der wiederholten Forderungen des Parlaments versäumt hat, eine Halbzeitüberprüfung des MFR für den Zeitraum 20072013 vorzulegen; betont, dass dies zweifellos zum derzeitigen Defizit im EU-Haushalt in Höhe von mindestens 16 Mrd. EUR beigetragen hat; verurteilt insbesondere, dass die angemessene Finanzierung der Programme, die im Kontext einer schwerwiegenden Sozial-, Wirtschafts- und Finanzkrise als unerlässlich erachtet werden – insbesondere der Rubrik 1a (Forschung, Innovation, ERASMUS, lebenslanges Lernen) und der Rubrik 1b (Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) – gefährdet ist; 91. bedauert das Schreiben des für Finanzplanung und Haushalt zuständigen Mitglieds der Kommission vom 7. Januar 2013 an alle Organe zutiefst; kritisiert angesichts der erweiterten Zuständigkeiten und Aufgaben der EU-Organe insbesondere die vorgeschlagene Verringerung des Personals um 5 %, den dramatischen Anstieg prekärer Verträge und die Beschneidung von sozialen Rechten; fordert, dass der EU die finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die für ein reibungsloses Funktionieren der EU-Organe erforderlich sind; Beziehungen zu anderen Organen 92. stellt mit tiefer Besorgnis fest, dass die ersten Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon durch heftige Konflikte zwischen den europäischen Organen in Bezug auf die demokratische Beteiligung und die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments gekennzeichnet gewesen sind; warnt den Rat vor allen Versuchen, die haushaltsspezifischen und legislativen Vorrechte des Parlaments in Bezug auf die MFRVerordnung und die Rechtsgrundlagen der Mehrjahresprogramme zu beschränken; 93. ist zutiefst besorgt über die zwischenstaatliche Methode , die in wirtschaftspolitischen Fragen regelmäßig zum Einsatz kommt; besteht auf der uneingeschränkten und gleichberechtigten Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente bei allen Dossiers auf diesem Gebiet; fordert die Kommission auf, dringend einen Vorschlag für eine Schließung der Demokratielücke auf diesem Gebiet vorzulegen; 94. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln. RE\941868DE.doc 19/19 PE515.870v01-00 DE