doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 – 2014
Plenarsitzungsdokument
28.6.2013
B7-0328/2013
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Geschäftsordnung und der
Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen
Parlament und der Europäischen Kommission
zum Arbeitsprogramm der Kommission für 2014
(2013/267(RSP))
Gabriele Zimmer
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
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DE
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In Vielfalt geeint
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B7-0328/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Arbeitsprogramm der Kommission
für 2014
(2013/267(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 35 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die EU derzeit die schwerste wirtschaftliche, soziale und politische
Krise seit ihrer Gründung und eine schwere Demokratie- und Legitimitätskrise erlebt;
B. in der Erwägung, dass das Niveau an Armut und Arbeitslosigkeit in der EU – einem der
reichsten Gebiete der Welt – bereits außerordentlich hoch ist und weiter zunimmt; in der
Erwägung, dass Ausmaß und Konzentration des Reichtums gleichzeitig zugenommen
haben und größer sind als vor der Krise;
C. in der Erwägung, dass die vom Europäischen Rat, der Kommission, der Europäischen
Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds zur Bekämpfung der Wirtschaftsund Finanzkrise ergriffenen Maßnahmen weiterhin zu wachsender Arbeitslosigkeit,
gravierenden Lohnkürzungen, einem höheren Renteneintrittsalter und geringeren
Ausgaben der öffentlichen Hand in Bereichen wie Bildung und Gesundheit führen;
D. in der Erwägung, dass diese Maßnahmen zu einem anhaltenden wirtschaftlichen
Niedergang in der Europäischen Union geführt haben und die Idee einer Union, die auf
Wohlstand und Solidarität unter den Völkern Europas basiert, völlig untergraben;
E. in der Erwägung, dass die derzeitige Wirtschafts- und Sozialkrise auch auf die neoliberale
Politik der Kommission zurückzuführen ist, durch die die Deregulierung der
Finanzmärkte, die Liberalisierung der Märkte für Waren und Dienstleistungen und der
zunehmende Finanzmarktkapitalismus in der Wirtschaft gefördert, öffentliche
Investitionen zurückgefahren und die Deregulierung des Arbeitsmarkts vorangetrieben
werden;
F. in der Erwägung, dass diese Politik einen Verstoß gegen den EU-Vertrag darstellt, der
besagt, dass die Union „auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines
ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße
wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen
Fortschritt abzielt, [hinwirkt]; dass sie „soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen
[bekämpft] und soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz [fördert]“ sowie dass sie „den
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen
den Mitgliedstaaten [fördert]“;
G. in der Erwägung, dass es einen enormen und beständig zunehmenden Widerstand in der
Bevölkerung und massive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Protesten
gegen Sparmaßnahmen wie Massendemonstrationen, Generalstreiks und andere Formen
des Widerstands gibt;
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Schlüsselprioritäten
1. fordert eine sofortige Beendigung des Sparkurses und einen radikalen Politikwechsel,
sodass Menschen an erster Stelle stehen und nicht den Interessen der Finanzmärkte
gedient wird; fordert die Kommission auf, die Initiative zu ergreifen, um einen radikalen
Wandel der makroökonomischen Politik in dieser Richtung einzuleiten;
2. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Vorschläge für umfassende und nachhaltige
Maßnahmen zur Lösung von sozialen und wirtschaftlichen Problemen zu entwickeln,
beispielsweise:
 Einrichtung eines zusätzlichen „Europäischen Investitionsprogramms“,
 Schutz der öffentlichen Einnahmen durch Maßnahmen gegen Steuerwettbewerb,
-betrug und –flucht,
 Festsetzung von Bestimmungen zur Sicherung und Förderung hochwertigen
Wachstums,
 Einführung von Lohnsicherungsklauseln, mit denen die Autonomie der
Sozialpartner bei der Festlegung von Löhnen und Arbeitsbedingungen in
Tarifverhandlungen uneingeschränkt gewahrt bleibt,
 Bekämpfung von Steuerflucht und Steueroasen;
3. lehnt die einseitige Konzentration der Kommission auf Strategien zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, zur Liberalisierung und zur Privatisierung ab; fordert die
Kommission auf, die Erwartungen europäischer Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, die
wünschen, dass der Staat seine Verantwortung für gemeinsame Güter und öffentliche
Dienstleistungen übernimmt, wie die Europäische Bürgerinitiative gegen die
Privatisierung der Wasserversorgung eindeutig belegt;
4. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der EU-Haushalt ein starkes Instrument
ist, um strategische Investitionen zu erhöhen, die Wachstum, sozialen Fortschritt und
Beschäftigung schaffen, und gleichzeitig das Ziel verfolgt, unionsweit den
wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt zu fördern; fordert mit
Nachdruck, dass der EU-Haushalt zur Förderung von Investitionen des öffentlichen
Sektors für die Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen genutzt wird, wodurch ein
menschenwürdiger Lebensstandard sichergestellt wird, sowie für nachhaltige
Entwicklung, beispielsweise für Energieeinsparungen und erneuerbare Energieträger,
saubere Produktion und Abfallvermeidung, nachhaltige Stadtentwicklung und
Wohnungsbau, Unabhängigkeit der Lebensmittelversorgung, nachhaltige Fischerei und
die Erhaltung von Ökosystemen, Verbesserung der effizienten Nutzung von Wasser und
anderen Ressourcen, Umstellung der Rüstungsindustrie, Ausweitung und Verbesserung
öffentlicher Dienstleistungen, Bildung, Gesundheitspflege, Langzeitpflege, soziale
Dienstleistungen und Sozialwirtschaft, Unterstützung des öffentlichen Wohnungsbaus,
Betreuungs- und Bildungssektor, Bekämpfung der Armut und gesellschaftlicher
Ausgrenzung;
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5. lehnt jeglichen Haushaltsplan für 2014 und MFR für 2014-2020 ab, mit denen eine
Umsetzung dieser Prioritäten nicht möglich ist;
6. fordert die Kommission auf, ihren einseitigen Ansatz zum Thema Sicherheit zu ändern,
der zu einer Einschränkung der Grundrechte, einschließlich der Privatsphäre und der
Freiheit der Meinungsäußerung, führt; lehnt den unverhältnismäßigen Charakter von
Sicherheitsmaßnahmen ab, die zu einer immer umfassenderen Überwachung und
Erstellung von Persönlichkeitsprofilen sowie Verstößen gegen die persönliche und
kollektive Integrität der Bürger führen, ohne die wahren Ursachen der angeblichen
zunehmenden Unsicherheit in der EU zu bekämpfen;
7. weist darauf hin, dass die Demokratisierung der Europäischen Union für deren
Fortbestehen unabdingbar ist und dass die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente
und des Europäischen Parlaments ein wichtiger Aspekt dieser Herausforderung ist;
fordert, dass die Rolle der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments
geachtet wird; fordert einen wahrhaft demokratischen Prozess im Bereich der
wirtschaftspolitischen Steuerung, an dem das Europäische Parlament und die nationalen
Parlamente beteiligt sind;
8. unterstreicht, dass die Mitwirkung der Bürger an der Beschlussfassung über grundlegende
Entwicklungsprobleme der Europäischen Union gestärkt werden muss, z. B. durch die
Einführung von mehr Instrumenten für eine direkte Demokratie, insbesondere
Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten;
Konkrete Vorschläge
Überarbeitung der Beschäftigungsleitlinien
9. spricht sich vehement gegen den allgemeinen Ansatz der Kommission in ihrer Mitteilung
zu den länderspezifischen Empfehlungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für das
Jahr 2013 aus, dessen Schwerpunkt darauf liegt, den Arbeitsmarkt weiter zu flexibilisieren
und die „relativ hohen Arbeitskosten zu senken“ usw.; weist darauf hin, dass es genau
diese neoliberalen „strukturellen Arbeitsmarktreformen“ der Mitgliedstaaten waren und
sind, die zu einem dramatischen Anstieg prekärer Beschäftigungsverhältnisse, einer
Absenkung des sozialen Schutzes und der Ausweitung des Niedriglohnsektors geführt
haben, und dass diese Entwicklungen in den Beschäftigungsberichten der Kommission
auch stark bedauert werden und sich insbesondere auf Jugendliche und deren
Beschäftigungsaussichten äußerst negativ auswirken; fordert die Kommission auf, die
Förderung der neoliberalen strukturellen Arbeitsmarktreformen der vergangenen
Jahrzehnte zu beenden und eine Europäische Beschäftigungsstrategie auf der Grundlage
des Konzepts der „guten Arbeit“ und der Agenda für menschenwürdige Arbeit der IAO
auszuarbeiten, in der starkes Gewicht auf die Schaffung von hochwertigen und
nachhaltigen Arbeitsplätzen gelegt, ein allmählicher Abbau prekärer
Beschäftigungsverhältnisse gewährleistet, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (WorkfareProgramme) abgeschafft, hochwertige Arbeit gefördert, die soziale Sicherheit verbessert,
die Arbeitnehmerrechte gestärkt sowie kürzere tarifrechtlich geregelte Arbeitszeiten ohne
Einkommenseinbußen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben begünstigt
werden; betont, dass in den überarbeiteten Leitlinien besonderes Gewicht auf
Gleichstellung der Geschlechter gelegt werden sollte, darunter Maßnahmen, um den
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Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt zu verbessern, sowie Maßnahmen, um eine
gleichberechtigte Beschäftigung von Frauen und Männern sicherzustellen;
Kampf gegen die Armut
10. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine EU-Zielvorgabe für Mindestlöhne
(gesetzlich vorgeschriebene Tarifverträge auf nationaler Ebene, regionaler Ebene oder
Branchenebene) vorzuschlagen, um für eine Entlohnung zu sorgen, die wenigstens 60%
des jeweiligen (nationalen, branchenbezogenen usw.) Durchschnittslohns entspricht, und
einen Zeitplan für die Verwirklichung dieser Zielvorgabe durch alle Mitgliedstaaten zu
vereinbaren;
11. ist der Ansicht, dass die Kommission im Anschluss an die Empfehlung zu angemessenem
Einkommen von 2008 einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zu einem angemessenen
Mindesteinkommen vorlegen sollte mit dem Ziel, das Recht aller auf ausreichende
Ressourcen für ein menschenwürdiges Leben durchzusetzen; weist darauf hin, dass ein
Mindesteinkommen nur als angemessen angesehen werden kann, wenn es Menschen aus
der Armut befreit, und dass es somit eine Einkommensunterstützung in Höhe von
mindestens 60 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens bieten sollte;
12. stellt fest, dass es infolge der derzeitigen Wirtschafts- und Sozialkrise in den meisten
Mitgliedstaaten nicht genug Sozialwohnungen und einen zunehmenden Bedarf an
bezahlbarem Wohnraum gibt, wodurch das Risiko von Armut, sozialer Ausgrenzung und
Krankheit steigt; fordert die Kommission auf, einen europäischen Aktionsrahmen für das
soziale Wohnungswesen festzulegen, um bei den verschiedenen politischen Instrumenten,
die die EU zur Lösung dieses Problems nutzt (staatliche Beihilfen, Strukturfondsmittel,
Energiepolitik, Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und
Gesundheitspolitik) für Kohärenz zu sorgen;
13. erinnert die Kommission daran, dass der Schutz besonders schutzbedürftiger Verbraucher
und der Kampf gegen Energiearmut Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des
dritten „Energie- und Klimapakets“ sind; fordert die Kommission auf, dringend
Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut und zur Reduzierung der Anzahl der
Menschen/Haushalte, die unter Energiearmut leiden, vorzulegen, da diese auf geschätzte
50 bis 125 Millionen (je nach Definition) angestiegen ist;
Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit
14. weist darauf hin, dass die für die Jugendgarantie-Initiative bereitgestellten Mittel bei
Weitem nicht ausreichen, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit tatsächlich zu lösen;
verweist in diesem Zusammenhang auf die IAO-Studie „Euro Zone job crisis: trends and
policy responses“ (Die Arbeitsplatzkrise des Euroraums: Trends und Reaktionen der
Politik), in der darauf hingewiesen wird, dass 21 Mrd. EUR benötigt würden, um das
Niveau der Jugendarbeitslosigkeit zu senken; fordert die Kommission auf, den
Haushaltsrahmen in diesem Sinne zu überarbeiten;
Soziale Grundrechte und Europäisches Semester
15. weist die Kommission auf zunehmende Anzeichen und Beschwerden von Bürgern,
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sozialen NRO und Gewerkschaften hin, dass die (sozialen) Grundrechte, einschließlich
des Rechts auf Streik, sozialen Dialog und Tarifverhandlungen, im Kontext der
Umsetzung der wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU und insbesondere der
Bedingungen, die den Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten von der Troika
Europäische Kommission/IWF/EZB auferlegt wurden, untergraben oder verletzt werden;
fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Bericht zur Beurteilung der
Auswirkungen der „Strukturreformen“, die im Rahmen des Europäischen Semesters
durchgeführt wurden, auf die von der EU-Charta geschützten Grundrechte vorzulegen; ist
der Auffassung, dass in diesem Bericht auch geprüft werden sollte, ob die
Übereinkommen der IAO von allen Mitgliedstaaten, die diese ratifiziert haben,
eingehalten werden;
16. betont, dass die kollektiven und individuellen Rechte der Arbeitnehmer durch eine
Bewertung und Überprüfung der Richtlinien über Massenentlassungen (75/129/EWG,
geändert durch die Richtlinie 92/56/EWG), über den Übergang von Unternehmen
(77/187/EWG) und über Zahlungsunfähigkeit (80/987/EWG) in Bezug auf
Restrukturierungsmaßnahmen und den industriellen Wandel gestärkt werden sollten;
fordert die Kommission mit Nachdruck auf, eine Richtlinie zur Festlegung hoher
Mindeststandards als Schutz gegen ungerechtfertigte individuelle Entlassungen
vorzulegen;
Überarbeitung der Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung
17. warnt die Kommission davor, eine Überarbeitung der Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung
im Sinne ihrer früheren Vorschläge vorzuschlagen; fordert, dass bei jeder Überarbeitung
dieser Richtlinie mindestens folgende Ziele verfolgt werden:

Festlegung einer klaren Begrenzung der höchstzulässigen Arbeitszeit pro Woche
auf EU-Ebene (Senkung von derzeit 48 Stunden pro Woche auf 40 Stunden als
erster Schritt, Abschaffung aller Ausnahmen und Schlupflöcher in der geltenden
Richtlinie), um den Mitgliedstaaten einen Anreiz zur Verringerung der Arbeitszeit
auf nationaler Ebene zu bieten und damit auch die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen;

Abschaffung aller Möglichkeiten der Nichtanwendung der Richtlinie und
vollständige Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (der am
Arbeitsplatz verbrachte Bereitschaftsdienst muss als Arbeitszeit gelten; die
Ausgleichsruhezeit muss unmittelbar nach der Dienstzeit gewährt werden);

Gewähr, dass die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, der mehr als einen
Arbeitsvertrag hat, als Summe der im Rahmen sämtlicher Verträge abgeleisteten
Dienstzeiten definiert wird;
Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter
18. äußert ernsthafte Besorgnis angesichts der Tatsache, dass die Sparpolitik und Maßnahmen
der wirtschaftspolitischen Steuerung besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das
Leben und die Arbeitsbedingungen von Frauen haben; nimmt besorgt zur Kenntnis, dass
der Abbau öffentlicher Dienstleistungen unverhältnismäßige Auswirkungen auf Frauen
hat und die Ungleichheit der Geschlechter noch weiter zunehmen lässt; fordert
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Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und insbesondere in Bereiche, die positive
Auswirkungen auf das Leben von Frauen haben, beispielsweise das Gesundheitswesen,
die Betreuung von Kindern und älteren Menschen, Bildung und Sozialdienste;
19. fordert die Kommission auf, in den vorliegenden Finanzierungsinstrumenten spezifische
Bestimmungen vorzusehen, die der Festlegung von Zielen für die Gleichstellung der
Geschlechter und stärkere Garantien für Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung
der Geschlechter in der Umsetzungsphase umfassen;
20. bedauert, dass die Kommission die Richtlinie zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle
nicht entsprechend der Forderung des Parlaments überarbeitet hat, und fordert die
Kommission auf, dies 2014 nachzuholen;
21. nimmt die gegenwärtige Überarbeitung der Verfahren und des Modells für die
Folgenabschätzungen der Kommission zur Kenntnis, und betont, dass Gender
Mainstreaming und die Beurteilung von Auswirkungen auf die Gleichstellung der
Geschlechter keine verhandelbare Option ist, sondern eine durch den Vertrag auferlegte
Verpflichtung, und fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass das
überarbeitete Modell zur Folgenabschätzung eine spürbare Stärkung von Maßnahmen zur
Beurteilung der Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter umfasst; fordert
die Kommission auf, eine Mitteilung über eine Strategie zur Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen vorzulegen, der ein EU-Aktionsplan in diesem Bereich folgen soll, wie im
Aktionsplan des Stockholmer Programms (COM(2010)0171) festgelegt ist, und fordert,
dass dieser Aktionsplan einen Gesetzgebungsakt zur Festlegung von Mindestnormen im
Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umfasst; fordert die Mitgliedstaaten
und die Kommission dringend auf, das Istanbuler Übereinkommen zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unverzüglich zu
unterzeichnen und zu ratifizieren;
Bildung
22. spricht sich entschieden gegen die starken Ausgabenkürzungen der meisten
Mitgliedstaaten im Bildungsbereich aus sowie gegen den steten Anstieg der
Studiengebühren, der zu einer stark steigenden Zahl von Studenten führt, die in prekären
Verhältnissen leben, verschuldet sind und ihre Ausbildung durch Arbeit finanzieren
müssen; weist darauf hin, dass Ausgaben für die Bildung Investitionen in die Zukunft sind
und ihre Streichung mittel- oder langfristig erhebliche Folgen haben könnte; betont, dass
die finanzielle Unterstützung der Hochschuleinrichtungen zuallererst durch ausreichende
öffentliche Mittelzuweisungen erfolgen und zugleich ihre Autonomie sichergestellt
werden muss;
23. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zur Förderung von Mobilität,
Gerechtigkeit und Exzellenz im Studium in Europa zu intensivieren, indem sie
Mobilitätsstipendien vergibt, um unabhängig von ihrem sozialen und wirtschaftlichen
Hintergrund Studenten zu unterstützen, die einen Master-Abschluss in einem anderen
teilnehmenden Land erwerben möchten;
Wirtschafts- und Finanzkrise
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24. wiederholt seine Kritik an der gescheiterten EU-Sparpolitik; lehnt die TroikaMemoranden und die Pakete zur wirtschaftspolitischen Steuerung, d. h. das Sechserpaket
und das Zweierpaket, ab; spricht sich entschieden gegen das Verfahren des Europäischen
Semesters und die zugehörigen makroökonomischen Empfehlungen aus; fordert die EUOrgane auf, die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten bei der Festlegung ihrer eigenen
Wirtschaftspolitik nicht länger zu untergraben;
25. fordert eine Auflösung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie des Internationalen
Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und
Währungsunion und die gleichzeitige Begründung eines Beschäftigungs- und
Wachstumspakts, mit dem öffentliche Investitionen gefördert, die Inlandsnachfrage
angekurbelt, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen unterstützt und
spezifische, für die besonderen Erfordernisse der einzelnen Mitgliedstaaten
maßgeschneiderte wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien, insbesondere zur
Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut, festgelegt werden;
26. fordert von der Kommission eine gründliche und transparente Bewertung der
verschiedenen Maßnahmen zur wirtschaftspolitischen Steuerung, einschließlich der
verschiedenen von der Troika vorgeschriebenen makroökonomisches
Anpassungsprogramme, und eine Berücksichtigung der Kritik, die nicht nur von
kritischen Wirtschaftswissenschaftlern, sondern auch von Troika-Mitgliedern selbst
vorgebracht wird;
27. fordert die Kommission auf, keine weiteren Legislativvorschläge zur
wirtschaftspolitischen Steuerung anzunehmen, mit denen der rechtlich zweifelhafte
Fiskalpakt in Unionsrecht umgesetzt werden soll, wie es derzeit in der Mitteilung
COM(2013)0166 vorgesehen ist; verurteilt die implizite „Zuckerbrot-und-Peitsche“-Logik
des sogenannten „Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit“, die als
Solidaritätsmechanismus angepriesen wird; fordert stattdessen die Annahme eines
umfassenden Konjunkturpakets für bedürftige Regionen und Länder und zur Anregung
der heimischen Nachfrage in den Mitgliedstaaten;
28. erinnert die Kommission daran, dass die Finanzbranche eine der Hauptursachen für die
derzeitige Krise war; wiederholt seine Forderung nach einer radikalen Verkleinerung der
Finanzbranche im Einklang mit dem Wirtschaftsmodell jedes Mitgliedstaats bei
gleichzeitiger Gewährleistung von demokratischer Überwachung und Kontrolle; fordert
die Kommission dringend auf, dies beim Vorschlag weiterer Rechtsvorschriften zum
Finanzmarkt wie beispielsweise zur Regulierung des Schattenbankwesens und der
Geldmarktfonds und zur Überprüfung der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden zu
berücksichtigen; ist der Ansicht, dass die Kommission als ersten Ausgangspunkt
unverzüglich einen Legislativvorschlag zur obligatorischen Trennung von Eigenhandel
und anderen riskanten Handelstätigkeiten vorlegen sollte;
Kohäsionspolitik
29. unterstreicht, dass die Regionalpolitik ein unverzichtbares Instrument zur Förderung des
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist, wobei wichtigstes Ziel die Verringerung
der Ungleichheiten zwischen den Regionen und die Förderung von echter Konvergenz,
Wachstum und Beschäftigung ist; betont, dass die Kohäsionspolitik nach 2013 fortgesetzt
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und verstärkt wird und stets ein unabhängiger Politikbereich bleibt, der die nachhaltige
(wirtschaftliche, soziale, ökologische und territoriale) Entwicklung fördert und die
Ungleichheiten zwischen den Regionen und die Rückständigkeit der ärmeren Regionen
verringert;
30. lehnt den Ansatz der Kommission ab, die Kohäsionspolitik der Strategie Europa 2020, der
europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung und dem Ziel der Wettbewerbsfähigkeit
unterzuordnen;
31. lehnt im Zusammenhang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt makroökonomische
Zielsetzungen als Voraussetzung für den Zugang zu Mitteln im Rahmen der
Kohäsionspolitik und der regionalen Entwicklung ab; betont, dass die Kohäsionspolitik
nicht als Instrument für finanzielle Sanktionen genutzt werden sollte;
32. ist der Auffassung, dass der bestehende Finanzierungsrahmen und die derzeitigen
Haushaltmittel der EU für die Kohäsionspolitik nicht ausreichen, um den Bedarf im
Hinblick auf eine wirkliche Konvergenz sowie die Bekämpfung der Ungleichheiten
zwischen den Regionen, der hohen Arbeitslosenraten, der Einkommensunterschiede und
der Armut in der EU zu decken; weist darauf hin, dass die EU-Haushaltsmittel für die
Kohäsionspolitik erhöht werden müssen; betont, wie wichtig es ist, dass die territoriale
Verwaltung und Planung im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten
verbleiben;
Landwirtschaft
33. hält es für bedauerlich, dass bei der neuen GAP eine größere Betonung auf die
Fortsetzung der Liberalisierung und eine marktorientierte Politik gelegt wird; fordert
nachdrücklich, dass die zukünftige GAP eine starke gemeinsame Politik bleibt, die rund
um ihre beiden tragenden Säulen konzipiert wird; weist darauf hin, dass die Frage der
Unabhängigkeit der Nahrungsmittelversorgung und der Ernährungssicherheit heute
wichtiger ist als je zuvor und die Begründung für die GAP immer darin bestand,
Nahrungsmittel anzubauen, ohne der Wirtschaft von Drittländern, insbesondere
Entwicklungsländern, zu schaden; setzt sich dafür ein, Fragen wie Transparenz in der
Lebensmittelkette und einer Beendigung des Missbrauchs durch Großeinkäufer bei der
Reform Priorität einzuräumen;
34. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Sicherungsmaßnahmen auf verschiedenen
Ebenen zu verstärken, um die Preisschwankungen aufgrund von Finanzspekulationen mit
landwirtschaftlichen Produkten im Lebensmittel- und Biokraftstoffsektor zu reduzieren;
fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen einzuführen, um den
Biokraftstoffsektor aus der GAP auszunehmen;
35. bedauert die im MFR-Haushaltsplan für die Landwirtschaft vorgeschlagenen Kürzungen;
fordert die Kommission mit Nachdruck auf, für beide Säulen mindestens das Niveau des
vorigen Finanzierungszeitraums aufrechtzuhalten;
Fischerei
36. hält es für bedauerlich, dass die vor Kurzem angenommene GFP und die GMO weit hinter
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dem tatsächlichen Bedarf des EU-Fischereisektors zurückbleiben; fordert die Kommission
auf, die Fischereipolitik im Hinblick auf folgende Ziele zu überprüfen:
 Dezentralisierung: mit der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sollte die
Modernisierung und nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors gefördert
werden, um seine sozioökonomische Lebensfähigkeit, die Nachhaltigkeit der
Ressourcen, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die
Verbesserung der Lebensbedingungen der im Fischereisektor Beschäftigten zu
gewährleisten;
 bessere Preise für die Erstvermarktung von Fischereierzeugnissen und ein
angemessenes Einkommen für die im Fischereisektor Beschäftigten sowie
Einführung von Subventionen oder Ausgleichzahlungen für die Beschäftigten,
die von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der
Wiederauffüllungspläne, der mehrjährigen Bewirtschaftungspläne und der
Maßnahmen zum Schutz der Ökosysteme betroffen sind;
 nationale Souveränität über die ausschließliche Wirtschaftszone der
Mitgliedstaaten und ihre Fischereiressourcen, um eine örtliche
Bewirtschaftung zu ermöglichen; Beibehaltung der 12-Meilen-Zone als Gebiet
ausschließlichen Zugangs für die nationale Flotte des jeweiligen Mitgliedstaats
und Prüfung der Möglichkeit der Ausweitung auf angrenzende Gebiete
entsprechend den Festlandsockeln;
 Anerkennung der besonderen Merkmale der kleinen Küstenfischerei und
Prüfung, inwieweit die vorhandenen Instrumente den Erfordernissen des
Sektors entsprechen bzw. angepasst werden müssen;
 Unterstützung der kleinen Küstenfischerei: Eingehen auf die spezifischen
Probleme dieser Branche und Förderung der örtlichen Bewirtschaftung, der
beteiligten nachhaltigen Fischerei und der Entwicklung von
Küstengemeinschaften;
Binnenmarkt
37. kritisiert entschieden die Tatsache, dass der von der Kommission vorgelegte Vorschlag
zur Binnenmarktakte für mehr Wettbewerbsfähigkeit erneut auf einer Beschleunigung des
sozial katastrophalen Prozesses der Liberalisierung beruht; lehnt den Ansatz des
Vorschlags ab, in dem befürwortet wird, entweder die sogenannten „Hindernisse“ für den
Wettbewerb zu beseitigen, insbesondere im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen,
und die soziale Rolle des Staates abzubauen, oder den Sozialschutz der Bürger und
Verbraucher auf einen geringeren Nenner zu harmonisieren; fordert eine Überarbeitung
des Vorschlags und eine Demokratisierung der Leistungen von Versorgungsbetrieben;
38. nimmt besorgt zur Kenntnis, dass die vor Kurzem veröffentlichte „Verbraucheragenda
2014-2020“ auf dem „Grundsatz“ beruht, dass ein ordnungsgemäß funktionierender
Binnenmarkt mit den Zielen der Lissabon-Strategie im Einklang stehen muss, Wachstum
und Beschäftigung zu fördern, um den Bedarf der Verbraucher zu erfüllen, die
Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und den grenzüberschreitenden Handel besser zu
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entwickeln, statt sich in erster Linie auf den Verbraucher als Bürger und nicht als Kunden
zu konzentrieren; betont, dass es zu einem Zeitpunkt, zu dem die Preise für Waren des
Grundbedarfs steigen, keinen Vorschlag für eine Initiative zum Verbraucherschutz gibt;
fordert die Kommission daher auf, zugunsten der Allgemeinheit eine grundlegende
Änderung bei der Preiskontrolle insbesondere bei Waren des Grundbedarfs einzuführen;
39. weist darauf hin, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere
Unternehmen geschaffen werden müssen, da diese auf bestimmten Märkten, etwa bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge, immer noch unter Wettbewerbsnachteilen und
eingeschränktem Marktzugang leiden;
40. lehnt die Richtung der Strategie für Energiesicherheit ab; ist der Ansicht, dass die
Probleme durch die Konzentration auf die interne und die externe Wettbewerbsfähigkeit
und den Zugang zu globalen Märkten nicht gelöst werden können; fordert eine
nachhaltige Energiepolitik, bei der ehrgeizige und verbindliche Ziele für die drei Säulen
erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz und Emissionsminderungen kombiniert
werden; fordert, dass die Privatisierung und die Dezentralisierung von Energieerzeugung
und -versorgung umgekehrt werden;
Lebensmittelsicherheit und öffentliche Gesundheit
41. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, um das
Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die von geklonten Tieren und deren Nachkommen
stammen, zu verbieten, und gleichzeitig einen Vorschlag zu neuartigen Lebensmitteln
vorzulegen, mit dem der Bericht der Kommission von 2010 aufgegriffen wird;
42. fordert nachdrücklich, dass die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen
in der Lebensmittelkette überprüft wird; bedauert, dass die Kommission angesichts der
jüngsten Vorfälle im Zusammenhang mit der betrügerischen Kennzeichnung von
Fleischprodukten keinen Legislativvorschlag für eine Überarbeitung des Hygienepakets
vorgelegt hat;
43. fordert eine Überarbeitung der Gemeinschaftsregeln sowie Maßnahmen zur Verbesserung
der Nachverfolgbarkeit von Fleisch und der Information der Verbraucher, insbesondere in
Bezug auf die Herkunft oder die Inhaltsstoffe von Fleisch;
Umwelt- und Klimapolitik
44. bekräftigt erneut, dass ein Legislativvorschlag für den neuen klima- und
energiepolitischen Rahmen für den Zeitraum bis 2030 benötigt wird, in dem die Ziele für
die Reduzierung der Treibhausgasemissionen festgelegt werden und mit dem Sicherheit
und Vorhersehbarkeit für Benutzer und Bediener geschaffen wird;
45. fordert die Kommission auf, Legislativvorschläge zum Umgang mit CO2-Emissionen aus
der Seeschifffahrt vorzulegen, insbesondere in Form von Maßnahmen, um Emissionen aus
der Seeschifffahrt in die Verpflichtungen der EU zur Reduzierung von
Treibhausgasemissionen aufzunehmen;
46. stellt besorgt fest, dass die Ziele der Europa-2020-Strategie auf dem Gebiet der
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biologischen Vielfalt wahrscheinlich nicht erreicht werden und dass die negativen
sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Verlusts an biologischer Vielfalt und des
Rückgangs der Ökosystemleistungen bereits spürbar sind; ist der Auffassung, dass die
EU-2020-Strategie in Bezug auf biologische Vielfalt keine grundlegenden Lösungen zum
Schutz der biologischen Vielfalt bietet und aufgrund des Mangels an konkreten
Verpflichtungen ihr Ziel verfehlt; bekräftigt, wie wichtig es ist, den Verlust an
biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis
2020 einzudämmen, und fordert die Integration des Schutzes der biologischen Vielfalt in
andere EU-Maßnahmen sowie eine angemessene Finanzierung; fordert die Kommission in
diesem Zusammenhang auf, einen Legislativvorschlag zu invasiven gebietsfremden Arten
vorzulegen;
47. betont, dass die Luftverschmutzung in städtischen Gebieten in der EU im Jahr 2010 mehr
als 400 000 vorzeitige Todesfälle verursacht hat; fordert die Kommission auf, die
Umsetzung der derzeitigen Rechtsvorschriften zur Luftverschmutzung zu beurteilen und
Rechtsvorschriften vorzuschlagen, in denen neue Obergrenzen sowie Kontrollmaßnahmen
für jede Emissionsquelle festgelegt werden und die den Empfehlungen der WHO
näherkommen;
48. weist darauf hin, dass es angesichts der gemeldeten Verstöße und Petitionen bezüglich der
Umsetzung der Abfallpolitik der EU unabdingbar ist, die einschlägigen Bestimmungen
der Abfallrahmenrichtlinie, der Deponierichtlinie und der Verpackungsrichtlinie zu
überprüfen und mit dem notwendigen Legislativvorschlag zu den Schlüsselzielen der EUAbfallrechtsvorschriften weiter zu verfolgen;
Lage der Menschenrechte und der demokratischen Rechte innerhalb der EU
49. hält den anhaltenden Trend fallender Menschenrechtsstandards auf dem Gebiet der
justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit für sehr besorgniserregend; betont, dass im
Bereich der früheren dritten Säule die Menschenrechtsstandards in Anbetracht der
potenziell sehr negativen Konsequenzen für das Alltagsleben der europäischen Bürger und
Einwohner ebenfalls hochgehalten werden müssen; widersetzt sich jeglicher derartigen
anhaltenden Diversifizierung von Menschenrechtsstandards und fordert die Kommission
auf, die Grundrechte in ihren kommenden Legislativvorschlägen gleichermaßen
aufrechtzuerhalten und zu wahren;
50. bekundet seine Enttäuschung über die verspätete Reaktion der Kommission auf eklatante
Menschenrechtsverletzungen, wie sie in bestimmten Mitgliedstaten zu beobachten waren,
und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Maßnahmen zur Überwachung der
Wahrung der Menschenrechtsgrundsätze gemäß der Definition der EU-Charta der
Grundrechte in der gesamten Union zu verstärken;
Asyl und Migration
51. weist erneut darauf hin, dass es den repressiven Charakter der EU-Einwanderungspolitik
ablehnt; fordert deshalb neue Initiativen, bei denen das Augenmerk verstärkt auf legale
Einwanderungsmöglichkeiten für Migranten und auf die Schaffung einer Charta der
Rechte aller Einwanderer gelegt und gleichzeitig die Legalisierung derjenigen
Einwanderer, die bereits in der EU leben und arbeiten, gefördert wird;
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52. fordert einen Vorschlag für eine spezifische Richtlinie, die alle Bestimmungen der von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 1990 angenommenen
Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer
Familienangehörigen umfasst und in EU-Recht umsetzt;
53. fordert die Kommission auf, ihrer ursprünglichen Zusage nachzukommen und
Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Schaffung eines dauerhaften Systems der
Umsiedlung innerhalb der EU für Personen, die internationalen Schutz genießen,
vorzuschlagen;
54. stellt fest, dass das Dublin-System auf gegenseitigem Vertrauen beruht und dass seine
Anwendung zur gegenseitigen Anerkennung von Ablehnungsbescheiden zwischen den
Mitgliedstaaten führt, da innerhalb der EU ein Asylantrag nur einmal geprüft werden
kann; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung über einen Rahmen für die
Übertragung des Schutzes von Personen, die internationalen Schutz genießen, und die
gegenseitige Anerkennung von Asylbescheiden bis 2014 vorzulegen, wie es der
Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms vorsieht;
55. erinnert an die Zusage der Kommission, die ordnungsgemäße Ankunft von
schutzbedürftigen Personen in der EU zu erleichtern, und fordert die Kommission auf,
neue Ansätze im Hinblick auf den Zugang zu Asylverfahren auszuloten; verweist
nachdrücklich auf die Zusage der Kommission, im Einklang mit dem Stockholmer
Programm bis 2013 eine „Mitteilung über neue Konzepte für den Zugang zu
Asylverfahren mit Blick auf die wichtigsten Transitländer“ anzunehmen;
56. lehnt die Initiative für intelligente Grenzen entschieden ab, da es der Ansicht ist, dass die
Einhaltung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit nicht
zweifelsfrei nachgewiesen wurde, und ist daher der Ansicht, dass die damit verbundenen
Kosten nicht zu rechtfertigen sind;
Visumfreiheit und Freizügigkeit
57. begrüßt die Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung der Visumfreiheit, hat jedoch
Bedenken angesichts der Tatsache, dass einige der in den Fahrplänen für die
Visaliberalisierung enthaltenen Maßnahmen Auswirkungen in Drittstaaten haben, die dem
Schutz der Grundrechte zuwiderlaufen (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte in der Rechtssache Stamose gegen Bulgarien), und fordert daher eine
echte horizontale Folgenabschätzung dieser Maßnahmen;
58. hält die Tatsache, dass an den Binnengrenzen des Schengen-Raums immer mehr
Kontrollen stattfinden, für sehr besorgniserregend und weist erneut darauf hin, dass es die
jüngst erfolgte Festlegung zusätzlicher Gründe für die zeitlich begrenzte
Wiedereinführung von Grenzkontrollen an Binnengrenzen ablehnt; fordert daher, dass die
Kommission die Anwendung des Schengen-Besitzstands genau überwacht, und fordert die
Mitgliedstaaten auf, Grenzkontrollen innerhalb der EU bedingungslos abzuschaffen;
Datenschutz und Datenspeicherung
59. ist besorgt angesichts der anhaltenden Diversifizierung der Datenschutzgrundsätze und –
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normen auf dem Gebiet der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit sowie der
allgemeinen Datenschutzvorschriften; hält die deutlich niedrigeren Normen in der
vorgeschlagenen Richtlinie für sehr besorgniserregend und bekräftigt seine Absicht,
angesichts des steigenden Interesses von Strafverfolgungsbehörden an personenbezogenen
Daten im Besitz des Privatsektors eine Stärkung der Rechte der betroffenen Personen im
Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit anzustreben; betont seine
Absicht, in der vorgeschlagenen Datenschutzverordnung höchstmögliche Normen und
Grundsätze beizubehalten, und weist nachdrücklich darauf hin, dass, wenn es um ein
Grundrecht geht, die Selbstregulierung von Unternehmen keinen Ersatz für gesetzliche
Regelungen darstellen kann;
60. fordert, dass die Kommission eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 in die
Wege leitet, um die Datenschutzbestimmungen, denen die EU-Organe unterliegen, an die
neue allgemeine Datenschutzverordnung anzupassen;
61. fordert die Kommission auf, bei ihrer bevorstehenden Überprüfung der Richtlinie
2006/24/EG zur Datenspeicherung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1
BvR 256/08 vom 2. März 2010) Rechnung zu tragen, in dem hervorgehoben wird, dass
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Datenspeicherfristen nachzuweisen sind;
62. begrüßt es, dass der Vorschlag betreffend EU-Fluggastdatensätze abgelehnt worden ist,
und erachtet dies als deutliches Zeichen dafür, dass die Verhältnismäßigkeit und
Notwendigkeit eingriffsintensiver gesetzlicher Maßnahmen nicht gründlich und ernsthaft
bewertet wurden; bekundet erneut seine Auffassung, dass bei gesetzlichen Maßnahmen
zur Einschränkung von Grundrechten und Grundfreiheiten eine angemessene Bewertung
dahingehend, ob solche Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft unbedingt
notwendig sind und im Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, durchgeführt werden
muss;
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
63. fordert die Kommission erneut auf, den Rahmenbeschluss zu Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit zu überarbeiten und seinen Anwendungsbereich so zu stärken und
auszuweiten, dass er auch Verbrechen umfasst, die durch Hass aufgrund der sexuellen
Ausrichtung, der Geschlechtsidentität und des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit motiviert
sind; fordert die Kommission auf, einen EU-Fahrplan für die Gleichstellung von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen vorzulegen und im Rahmen ihrer
Legislativvorschläge einen horizontalen Ansatz zu wählen, wenn es um die Überwachung
der Einhaltung der Rechte dieser Personengruppen geht, insbesondere angesichts der
Tatsache, dass die Antidiskriminierungsrichtlinie im Rat nach wie vor blockiert ist;
Recht auf ein faires Gerichtsverfahren
64. fordert die Kommission auf, baldmöglichst die beiden noch ausstehenden
Legislativvorschläge betreffend den Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte in den
Bereichen Prozesskostenhilfe und schutzbedürftige Personen vorzulegen; ist besorgt
angesichts des sich immer deutlicher abzeichnenden Trends innerhalb des Rates, den
Anwendungsbereich der Verfahrensrechte einzuschränken und die Wirtschaftskrise als
Vorwand dafür zu missbrauchen, die zügige Annahme dieser Instrumente, die das Recht
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auf ein faires Gerichtsverfahren gewährleisten sollen, zu blockieren; betont in diesem
Zusammenhang, dass das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren ein Eckpfeiler der
Rechtsstaatlichkeit in demokratischen Gesellschaften und unerlässlich für die
Aufrechterhaltung der Grund- und Bürgerrechte ist, insbesondere in zunehmend
sicherheitsorientierten Gesellschaften;
65. betont erneut, dass es das EU-System von strafrechtlichen Mindestsanktionen, das die
Kommission stückchenweise in Rechtsvorschriften unterschiedlicher Politikbereiche der
Union einführt, ablehnt; betont, dass das Strafrecht ein zentraler Bestandteil der nationalen
Rechtsordnung der Mitgliedstaaten ist und bleiben sollte; wiederholt in diesem
Zusammenhang, dass es eine Europäische Staatsanwaltschaft ablehnt;
Europol
66. ist besorgt angesichts der weiter gefassten Definition von Verbrechen, des Fehlens eines
umfassenden Datenschutzrahmens und der Tatsache, dass kein echter Mechanismus für
parlamentarische Kontrolle in die neu vorgeschlagene Europol-Verordnung aufgenommen
wurde;
67. betont seine Absicht, hinsichtlich der Tätigkeiten von Europol, der Zuweisung von
Haushaltsmitteln für Europol und der Gefahrenbewertungen durch Europol Transparenz
und demokratische Kontrolle nicht nur im Nachhinein, sondern auch im Vorfeld
auszuweiten; weist erneut darauf hin, dass es der Ansicht ist, dass Europol das Grundrecht
auf Datenschutz respektieren und in Anbetracht der umfangreichen Datenbanken, zu
denen die Agentur Zugang hat, die strengsten Datenschutznormen und –grundsätze
einhalten sollte;
Transparenz
68. fordert die Kommission auf, sich darauf zu konzentrieren, dass das gemeinsame
Transparenz-Register für alle Interessenvertreter obligatorisch wird, und schlägt vor, dass
im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Registers strengere Regeln für die
Offenlegung finanzieller Interessen festgelegt werden;
69. erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, ihren Verhaltenskodex für
Kommissionsmitglieder zu überarbeiten und insbesondere die Problematik von
Interessenkonflikten beim Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatsektor
(„revolving door“) wirksam anzugehen; fordert darüber hinaus, dass die Vorschriften
betreffend die Erklärung der finanziellen Interessen der Kommissionsmitglieder verschärft
werden;
70. erinnert die Kommission erneut an ihre Zusage, für mehr Transparenz und besseren
Zugang zu Dokumenten zu sorgen, und fordert die Kommission und den Rat daher auf,
die derzeit festgefahrenen Verhandlungen über die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
wieder in Schwung zu bringen;
Achtung anderer Kulturen, geschichtlicher Hintergründe und Menschen aus Europa
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71. spricht sich erneut gegen das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den
Zeitraum 2014-2020 aus, mit dem die Voraussetzungen für die Finanzierung einer
größeren Anzahl von Projekten zum „Gedenken an die europäische Geschichte“
geschaffen werden, in deren Rahmen der Pflicht, der Opfer des Nazifaschismus und
anderer faschistischer Diktaturen zu gedenken, nicht Rechnung getragen wird; ist nicht
damit einverstanden, dass künftigen Generationen die historische Lüge erzählt wird,
wonach die Kommunisten auf einer Stufe mit den Nazis standen, und dafür gesorgt wird,
dass die beiden faschistischen Diktaturen, die in Südeuropa herrschten, sowie die
koloniale Vergangenheit in Vergessenheit geraten;
Medien
72. betont, dass Netzneutralität eine Grundvoraussetzung für Demokratie, Pluralismus,
Meinungsfreit, Kommunikation im Internet und technologische und soziale Innovation ist;
fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften der Union vorzuschlagen, mit denen die
Netzneutralität gewährleistet wird;
73. bekräftigt seinen Standpunkt, dass Mediendienste aufgrund ihres dualen Charakters und
ihrer gesellschaftlichen Bedeutung von Liberalisierungsmaßnahmen, über die als
Bestandteil von internationalen Handelsabkommen ausgehandelt werden, ausgenommen
werden sollten;
74. ist zugleich zutiefst besorgt darüber, dass sich die Kommission darum bemüht, verstärkt
restriktive Binnenmarktvorschriften über staatliche Beihilfen für Filme und andere
audiovisuelle Werke einzuführen;
Sport
75. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich in Zusammenarbeit mit
Drittländern mit Fragen wie dem internationalen Spielertransfer, der Ausbeutung
minderjähriger Spieler, Piraterie und illegalen Wettgeschäften zu befassen; erachtet es
auch als notwendig, die internationale Zusammenarbeit zur Förderung des Sports in
Entwicklungsländern zu verstärken;
76. nimmt die Absicht des Europarats zur Kenntnis, im zweiten Halbjahr 2014 ein
Übereinkommen über die Bekämpfung von Spielabsprachen auszuarbeiten und fordert die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, diesen Prozess uneingeschränkt zu
unterstützen;
Entwicklungspolitik
77. fordert die Kommission auf, der Überprüfung der Verordnung über humanitäre Hilfe in
Ihrem Arbeitsprogramm Vorrang einzuräumen; weist darauf hin, dass es zusätzlicher
Mittel, Kapazitäten und Ressourcen bedarf, um dafür zu sorgen, dass humanitäre Hilfe
eine rein zivile Aufgabe bleibt; betont, dass die Bereiche humanitäre Hilfe und
Entwicklungspolitik nicht der Sicherheitspolitik der EU unterstellt werden dürfen;
78. fordert die Kommission auf, im Kontext der Ernährungssicherheit ihre Leitlinien zur
Landaneignung zu überprüfen; verweist auf den Grundsatz des Rechts auf Nahrung; weist
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darauf hin, dass durch massive Landaneignung und die Nutzung von landwirtschaftlichen
Flächen für die Erzeugung von für den Export vorgesehenen Biokraftstoffen die lokale
Bevölkerung in ihrer Fähigkeit beschnitten wird, Einkommen zu generieren und sich
selbst zu versorgen, wodurch die Nahrungsmittelsouveränität der ärmsten Länder
gefährdet wird;
79. fordert die Kommission auf, im Einklang mit den Empfehlungen der Internationalen
Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung ausreichend Mittel für Maßnahmen in
Bezug auf Rechte und Gesundheit in den Bereichen der Fortpflanzung und Sexualität im
Rahmen der thematischen Programme der Instrumente zur Entwicklungsfinanzierung
bereitzustellen;
80. fordert die Kommission auf, unter anderem gemeinsam mit der UN-Einrichtung für
Gleichstellungsfragen („UN Women“) bei all ihren Vorschlägen großen Wert auf die
Gleichstellung von Männern und Frauen und die Eigenständigkeit von Frauen zu legen, da
die Gleichstellung von Männern und Frauen ein wesentlicher Bestandteil aller
Maßnahmen zur Verringerung der Armut und zur Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung ist;
Internationaler Handel
81. spricht sich vehement gegen die Aufnahme von Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten aus; vertritt die
Auffassung, dass derartige Verhandlungen den Kernelementen der europäischen
Rechtsvorschriften zuwiderlaufen und eine Gefahr für die Verbraucher- und
Arbeitnehmerrechte darstellen; fordert die Kommission auf, eine ordentliche
Folgenabschätzung vorzulegen und die Ergebnisse mit dem Parlament und der breiten
Öffentlichkeit zu erörtern; fordert die Kommission auf, aus diesen Erkenntnissen die
erforderlichen Konsequenzen zu ziehen; fordert, dass die Verhandlungen in offener und
transparenter Weise unter gebührender Konsultation aller Interessenträger, darunter
Gewerkschaften, Sozialverbände, Umweltorganisationen und Verbraucherverbände,
geführt werden;
82. fordert die Kommission auf, die AKP-Länder nicht weiter unter Druck zu setzen, die
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zu unterzeichnen, sondern in Bezug auf die
politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu den Ländern, die sich gegen die
Unterzeichnung eines WPA oder eines Freihandelsabkommens mit der EU entscheiden,
für tragfähige und angemessene Alternativen zu sorgen; fordert die Kommission auf, neue
internationale Mechanismen vorzuschlagen, um Spekulationen bei den
Lebensmittelpreisen zu verhindern und die Rohstoffpreise zu stabilisieren, um die
Nahrungsmittelsicherheit und die Selbstversorgung zu steigern;
83. ist besorgt über die vor allem mit OECD-Ländern geführten Verhandlungen der
Kommission über ein multilaterales Übereinkommen über den Handel mit
Dienstleistungen (TISA) und die von ihr bekundete Absicht, eine noch stärkere
Liberalisierung zu erreichen, als im GATS-Abkommen vorgesehen ist; warnt vor dem
Bestreben, die Verhandlungen rechtzeitig zur bevorstehenden WTO-Ministerkonferenz
am 9. Dezember 2013 abzuschließen; vertritt die Auffassung, dass die zunehmende Zahl
bilateraler und multilateraler Übereinkommen zu einer beschleunigten Verringerung der
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demokratischen Beteiligung von Entwicklungsländern an der Festlegung der
internationalen Handelsvereinbarungen im Rahmen der WTO führt; ist der Ansicht, dass
das TISA eine neue Bedrohung für die öffentlichen Dienstleistungen darstellt, die ein
wichtiges Instrument für die Armutsbekämpfung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und
die Förderung der Demokratie sind und insbesondere in Krisenzeiten von den Bürgern
benötigt werden; spricht sich gegen eine weitere Liberalisierung der
Finanzdienstleistungen aus, da diese zu einer Beschränkung des Handlungsspielraums der
Politik in Bezug auf die Regulierung und die Kontrolle des Finanzsektors führen würde,
der zur Verhinderung von Steuerflucht und Geldwäsche benötigt wird;
Nachbarschaftspolitik
84. ist der Auffassung, dass die Nachbarschaftspolitik kein Ersatz für eine Beitrittsperspektive
sein sollte, sondern ein Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, sofern dies im Interesse
der betreffenden Länder liegt;
85. stellt fest, dass die neue Nachbarschaftspolitik die Erwartungen der Menschen in den
Partnerländern nicht erfüllt; fordert die Kommission auf, diesen Politikbereich mit Blick
auf die Schaffung einer wirklichen Partnerschaft zu überarbeiten;
86. fordert die Kommission auf, der Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung und der
sozialen Lage der Menschen in den unter die Nachbarschaftspolitik fallenden Ländern in
ihren Förderprogrammen und ihren Verhandlungen über Partnerschafts- und
Assoziierungsprogramme Vorrang einzuräumen;
Haushaltsplan
87. bedauert die mangelnde Kohärenz der Kommission im Rahmen der Verhandlungen über
den MFR für den Zeitraum 2014-2020, bei denen sie das Parlament – ungeachtet des
offensichtlichen Erfordernisses, die Mittel für Programme zur sozialen Integration und
Kohäsionsprogramme zu erhöhen, Beschäftigung und Wachstum in angemessener Weise
anzukurbeln, Forschung und Innovation sowie allgemeine und berufliche Bildung zu
fördern, die Finanzierungsmittel für die Unterstützung der Bedürftigsten Menschen und
Entwicklungsprogramme zu erhöhen und den Solidaritätsfonds, den Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung und den Europäischen Entwicklungsfonds
aufzustocken – systematisch im Stich ließ, als es darum ging, diesen Standpunkt vor dem
Europäischen Rat zu verteidigen;
88. kritisiert die Kommission aufs Schärfste für die Verzögerungen bei der Verlag des
Entwurfs des Haushaltsplans für 2014; bedauert zutiefst, dass sich die Kommission dazu
entschlossen hat, einen Entwurf für den Haushaltsplan 2014 vorzulegen, der auf den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar 2013 beruht, obwohl die
MFR-Verhandlungen derzeit festgefahren sind;
89. kritisiert die Kommission dafür, dass sie nicht energisch auf die Notwendigkeit eines EBH
Nr. 1/2013 im Hinblick auf den Beitritt Kroatiens sowie eines EBH Nr. 2/2013 und eines
EBH Nr. 3/2013 – die eine notwendige Voraussetzung für die angemessene Finanzierung
der Programme sind, die im Haushaltsplan der Union für 2013 im Rahmen der
Kohäsionspolitik durchgeführt werden – verwiesen hat;
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90. kritisiert die Kommission aufs Schärfste dafür, dass sie es ungeachtet der
Interinstitutionellen Vereinbarung aus dem Jahr 2006 und der wiederholten Forderungen
des Parlaments versäumt hat, eine Halbzeitüberprüfung des MFR für den Zeitraum 20072013 vorzulegen; betont, dass dies zweifellos zum derzeitigen Defizit im EU-Haushalt in
Höhe von mindestens 16 Mrd. EUR beigetragen hat; verurteilt insbesondere, dass die
angemessene Finanzierung der Programme, die im Kontext einer schwerwiegenden
Sozial-, Wirtschafts- und Finanzkrise als unerlässlich erachtet werden – insbesondere der
Rubrik 1a (Forschung, Innovation, ERASMUS, lebenslanges Lernen) und der Rubrik 1b
(Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung) – gefährdet ist;
91. bedauert das Schreiben des für Finanzplanung und Haushalt zuständigen Mitglieds der
Kommission vom 7. Januar 2013 an alle Organe zutiefst; kritisiert angesichts der
erweiterten Zuständigkeiten und Aufgaben der EU-Organe insbesondere die
vorgeschlagene Verringerung des Personals um 5 %, den dramatischen Anstieg prekärer
Verträge und die Beschneidung von sozialen Rechten; fordert, dass der EU die
finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die für ein
reibungsloses Funktionieren der EU-Organe erforderlich sind;
Beziehungen zu anderen Organen
92. stellt mit tiefer Besorgnis fest, dass die ersten Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von
Lissabon durch heftige Konflikte zwischen den europäischen Organen in Bezug auf die
demokratische Beteiligung und die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments
gekennzeichnet gewesen sind; warnt den Rat vor allen Versuchen, die
haushaltsspezifischen und legislativen Vorrechte des Parlaments in Bezug auf die MFRVerordnung und die Rechtsgrundlagen der Mehrjahresprogramme zu beschränken;
93. ist zutiefst besorgt über die zwischenstaatliche Methode , die in wirtschaftspolitischen
Fragen regelmäßig zum Einsatz kommt; besteht auf der uneingeschränkten und
gleichberechtigten Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen
Parlamente bei allen Dossiers auf diesem Gebiet; fordert die Kommission auf, dringend
einen Vorschlag für eine Schließung der Demokratielücke auf diesem Gebiet vorzulegen;
94. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie
den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
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