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IP/10/1207
Brüssel, den 29. September 2010
Freizügigkeit von EU-Bürgern und Lage der Roma:
Europäische Kommission befasst sich mit Situation
in Frankreich
Wie Anfang des Monats angekündigt, befasst sich die Europäische
Kommission heute mit den jüngsten Entwicklungen in Frankreich und
erörtert die Lage der Roma sowie das EU-Recht der Unionsbürger auf
Freizügigkeit.
Nach Anhörung von Viviane Reding, EU-Vizepräsidentin und zuständig für Justiz,
Grundrechte und Bürgerschaft, László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung,
Soziales und Integration, und Cecilia Malmström, Kommissarin für Inneres, kam die
Kommission zu folgendem Ergebnis:
1) Das Recht jedes EU-Bürgers auf Freizügigkeit innerhalb der EU ist eines der
Grundprinzipien der Union. Als Hüterin der Verträge hat die Kommission die
uneingeschränkte, wirksame Durchsetzung dieses Rechts in allen Mitgliedstaaten
sicherzustellen.
2) Es ist Sache und gutes Recht der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen. Dabei
dürfen sie jedoch weder gegen die Freizügigkeitsrichtlinie von 2004 und die
Grundrechte der Unionsbürger verstoßen noch Staatsangehörige bestimmter Länder
oder ethnische Minderheiten diskriminieren.
3) Die jüngsten Entwicklungen in Frankreich hatten einen intensiven Austausch
zwischen der Kommission und der französischen Regierung über die Anwendung
der EU-Bestimmungen zum freien Personenverkehr zur Folge. Die Kommission
nahm folgende Erklärungen der französischen Regierung vom 22. September 2010
zur Kenntnis:
- Die Maßnahmen, die die französische Regierung seit Sommer getroffen hat,
sollten weder auf eine bestimmte ethnische Minderheit zielen, noch hatten
sie eine solche Wirkung; vielmehr wurden alle EU-Bürger gleich behandelt.
- Die Dienstanweisung („Circulaire“) vom 5. August 2010, die mit diesem
Grundsatz unvereinbar war, wurde annulliert und durch eine andere
Anweisung vom 13. September 2010 ersetzt.
- Die
französische
Regierung
gewährleistet
eine
korrekte
und
nichtdiskriminierende Anwendung des EU-Rechts unter Beachtung der
Verträge und der EU-Grundrechtecharta.
4) Die Kommission nahm darüber hinaus die erneute Zusicherung Frankreichs zur
Kenntnis, in diesen Fragen eng und loyal mit der Kommission zusammenarbeiten zu
wollen. Sie wird sich weiter mit der französischen Regierung austauschen und
sendet ihr einen detaillierten Fragenkatalog zur praktischen Umsetzung der
politischen Erklärungen zu.
5) Um den Mitgliedstaaten und den EU-Bürgern besonders in strittigen Situationen
Rechtssicherheit zu geben, ist es äußerst wichtig, dass die Mitgliedstaaten die
verfahrenstechnischen und materiellen Garantien der Freizügigkeitsrichtlinie von
2004 lückenlos und ordnungsgemäß umsetzen. Nach Ansicht der Kommission hat
Frankreich diese Richtlinie bislang noch nicht vollständig in innerstaatliches Recht
umgesetzt. Wirkung und Transparenz dieser Rechte sind somit nicht gewährleistet.
Falls Frankreich bis 15. Oktober 2010 keinen Maßnahmenentwurf und genauen
Zeitplan für die Umsetzung vorlegt, wird die Kommission – wie heute beschlossen –
das Land in einem offiziellen Schreiben förmlich auffordern, die Richtlinie lückenlos
umzusetzen. Das Aufforderungsschreiben würde dann im Rahmen der
Vertragsverletzungsverfahren verschickt werden, die im Oktober 2010 eingeleitet
werden.
6) Gleichzeitig prüft die Kommission, ob die Freizügigkeitsrichtlinie in allen EUMitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt wurde oder ob auch in anderen Fällen
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden müssen. Gegebenenfalls wird sie in
späteren
Runden
von
Vertragsverletzungsverfahren
entsprechende
Aufforderungsschreiben verschicken.
7) Wie die Kommission heute wiederholte, stellt die gesellschaftliche und
wirtschaftliche Integration der Roma eine gemeinsame Herausforderung für alle EUMitgliedstaaten dar, und sie sind gemeinsam dafür verantwortlich. In der
diesbezüglichen Mitteilung der Kommission vom 7. April 2010 sind einige wichtige
Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma aufgelistet, die auf Ebene der
Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene möglichst schnell angegangen werden müssen.
8) Auf der Grundlage der Arbeiten der Roma-Plattform und der Roma-Taskforce, die
die Kommission am 7. September 2010 eingesetzt hat und die die Verwendung von
Mitteln der EU und der Mitgliedstaaten für die Integration der Roma und deren
Wirksamkeit untersuchen soll, wird die Kommission im April nächsten Jahres einen
EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma vorlegen. Gestützt auf
den Bericht der Roma-Taskforce sollen in diesem Rahmen Vorschläge für einen
wirksameren Einsatz von EU-Mitteln für Maßnahmen gegen die Ausgrenzung der
Roma für den laufenden und den nächsten Programmplanungszeitraum
vorgeschlagen werden. Die vielschichtigen Probleme der Roma werden ausgehend
von den zehn Grundprinzipien der Mitteilung für die Integration der Roma behandelt.
Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit unter den Interessengruppen gestärkt. Zudem
soll der EU-Rahmen eine wirksamere Kontrolle und Unterstützung der Maßnahmen
der Mitgliedstaaten und der EU zur Integration der Roma ermöglichen. Die
Kommission wird im Rahmen der Strategie Europa 2020 die Mitgliedstaaten
auffordern, ihre diesbezüglichen nationalen Strategien vorzustellen, beispielsweise in
ihren nationalen Reformprogrammen. Die EU-Leitinitiative „Europäische Plattform
zur Bekämpfung der Armut” bietet Möglichkeiten zur Koordinierung von Maßnahmen
im Hinblick auf prioritäre bereichsübergreifende Anliegen wie die Integration der
Roma. Die Europäische Kommission erwartet von den Mitgliedstaaten auch, dass
sie bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele für Europa 2020 in den Bereichen
Armutsbekämpfung, Beschäftigung und Bildung ausdrücklich auch die Roma
einbeziehen und entsprechende ehrgeizige Ziele definieren.
9) Die Kommission arbeitet bei der Ausarbeitung des EU-Rahmens für nationale
Strategien zur Integration der Roma eng mit allen EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Die EU-Grundrechteagentur wird an diesen Arbeiten mitwirken.
10) Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat
vor dem Sommer nächsten Jahres über die Fortschritte Bericht erstatten.
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