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Der innerstaatliche Entscheidungsprozeß als
Bestimmungsfaktor für außenpolitische
Entscheidungen und das Ebenenproblem
Beobachtung:
 Staaten verhalten sich in vergleichbarer
Lage unterschiedlich
1. Zentrale Fragen:
 Aufgrund welcher innenpolitischen Faktoren
erfolgt eine außenpolit. Entscheidung unter
gegebenen äußeren Rahmenbedingungen ?
 warum verhält ein Staat sich nicht immer so,
wie der Neorealismus annimmt ?
 Erklärungen können von den spezifischen politischen Systemen einzelner
Staaten abhängen
 keine für alle Staaten geltende 'Theorie'
2. Akteure in der deutschen Außenpolitik
a. Außenpolitik ist Gegenstand innenpolitischer
Auseinandersetzungen
 Es kommt darauf an, welche Akteure beteiligt
sind
 Welche Interessen vertreten sie jeweils?
o in Bezug auf die eigentliche Außenpolitik
o in Bezug auf deren innenpolitische Folgen
 welche Optionen stehen zur Verfügung ?
 außenpolitisches Handeln ist nicht durch
die Zwänge des internationalen Systems
determiniert Entscheidungen
b. Zentrale außenpolitische Akteure in D.
 Außenpolitik ist zuerst Bundesangelegenheit
o Relevante Akteure der Exekutive:
Bundesregierung
 Bundeskanzler (+ Amt)
 Bundesminister des Äußeren
 Bundesminister der Verteidigung
 Andere Ministerien
- wirtschaftl. Zusammenarbeit
- Wirtschaft, Finanzen
- Umwelt, Verkehr, Gesundheit usw.
 jeweils politisch verantwortl. Leitung
 und Ministerialbürokratien
o Relevante Akteure der Exekutive:
Bundespräsident
 Repräsentant des Staates nach außen
 unterzeichnet Ratifikationsurkunden
 Außenpolitik als Domäne der
Exekutive
o Relevante Akteure der Legislative:
Bundestag und Bundesrat
 z.B. Ratifikationsgesetze
 Beobachtung und Beratung
 Militäreinsätze (BT)
 Andere staatliche Akteure
o Bundesländer
o Nicht-staatliche Akteure, z.B.
 Parteien ( bes. in Koalitionsregierungen)
 Interessenverbände (z.B. Menschenrechte, Umwelt, Wirtschaft
 Ursache unterschiedlicher außenpolitischer
Interessen z.B. durch
o Abwägung von Vor- und Nachteilen für
den betreffenden Akteur
 des außenpolit. Handelns selbst
 der Entscheidung in der innenpolitischen Interessenauseinandersetzung
o normative Grundausrichtung der Akteure
o Öffentliche Bewertung der verfügbaren
Optionen (ist die betreffende Option
beliebt ?)
c. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen als
institutionelle Rahmenbedingung
 normative Grundausrichtung
o Bekenntnis zur Würde des Menschen, zu
den Menschenrechten, zu Frieden und
Gerechtigkeit in der Welt (Art. 1)
 Einbindung in internationale Institutionen
o Allgem. Regeln der Völkerrechts sind Bundesrecht und gehen Gesetzen vor (Art. 25)
o Verbot von Angriffskrieg und Handlungen
zur Störung des friedl. Zusammenlebens
der Völker (Art 26)
o Streitkräfte dürfen außer zur Verteidigung
nur eingesetzt werden, "soweit dieses
Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt" (87a)
o Möglichkeit z. Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenst. Einrichtungen
(24.1)
o Möglichkeit z. Einordnung in ein "System
gegenseitiger kollektiver Sicherheit" (24)
o Auftrag z. Beitritt z. allg., obligatorischen,
internat. Schiedsgerichtsbarkeit (Art 24)
o Auftrag z. Mitwirkung an der Entwicklung
einer EU, die demokrat., rechtsstaatl., sozialen und föd. Grundsätzen und der Subsidiarität verpflichtet ist (neuer Art. 23)
 Weiterer Handlungsauftrag (1990 gestrichen)
o "in freier Selbstbestimmung die Einheit
und Freiheit Deutschlands vollenden"
(Präambel)
 Organisationsfragen
o Verteidigung und ausw. Angelegenheiten
sind Bundesaufgaben (Art 73)
o Verträge bedürfen der Gesetzesform (Art.
59) (Ratifikation)
o Mitwirkung von BT und BR in
Angelegenheiten der EU (neuer Art. 23)
o Länder können mit Zustimmung des Bundes auswärtige Verträge abschließen (32)
o BT Ausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges und Angelegenheiten der EU (45, 45a)
 Verfassung legt normative und
organisatorische Grundlagen der dt.
Außenpolitik fest
o Bundesverfassungsgericht wird zum
außenpolit. Akteur
 Grundlagenvertrag (1973)
 Wiedervereinigungsgebot darf nicht
aufgegeben werden
 Maastricht-Vertrag (1993)
 kein Aushöhlen der dt. Verfassungsordnung durch unbegrenzte Übertragung von Hoheitsrechten an die EU
 keine 'eigendynamische' Erweiterung
der EU-Kompetenzen
 Auslandseinsätze der Bundeswehr
(1994)
 im Rahmen eines Systems kollektiver
Sicherheit nach Art 24.2 zulässig
 Zustimmungspflicht des Bundestages
 Ausweitung des NATO-Auftrages 'out
of area'
 möglich
d. Beispiele:
o Außenpolitische Entscheidung durch
Regierungswechsel
 (Ostpolitik)
o Außenpolit. Entscheidungen und
Regierungskoalitionen
 Bosnien-Entscheidung: Regierungsfraktion (FDP) klagt gegen Regierung
 Kosovo-Einsatz: grüner Außenminister
trägt Militäreinsatz
o Außenpolit. Entscheidungen und
Öffentlichkeit
 Irak-Politik der Regierung Schröder
jeweils zentrale Frage: Wäre die betreffende
Politik ohne den betreffenden Faktor anders
ausgefallen ?
3. Länderspezifische 'Kulturen' als Ursache
außenpolitischer Entscheidungen
Beobachtung:
 Grundentscheidungen bleiben über längere
Zeit konstant, trotz Regierungswechsel u.ä.
 'politische Kultur'
o Grundausrichtung als Maßstab für
gegenwärtige Einzelentscheidungen
o ableitbar aus dem Grundmuster
vergangener Entscheidungen
o aber nicht aus der zu erklärenden
Entscheidung selbst
 Typisierung außenpolitischen Verhaltens
o Militärmächte
 richten ihre Außenpolitik nach militärischen/Sicherheitserfordernissen aus
 verwenden Volkseinkommen verstärkt
für militärische Zwecke
 nutzen Militär als Instrument der
Außenpolitik
o Handelsmächte
 richten ihre Außenpolitik nach
wirtschaftlichen Interessen aus
 verwenden ihr Volkseinkommen
verstärkt zur Wohlfahrtssteigerung
 nutzen Wirtschaftskraft als Instrument
der Außenpolitik
o Zivilmächte
 Richten ihre Außenpolitik auf den Aufbau einer 'zivilisierten' internat. Ordnung aus
 kein Unilateralismus/Isolationismus,
sondern verstärkt Multilateralismus
 Anwendung von Zwangsmittels (Militär, Wirtschaft) nur im internat.
Konsens
 Es gibt also Wahlmöglichkeiten über
außenpolit. Grundentscheidungen
 keine Frage des internat. Systems
 keine Frage der nat. politischen Systeme /wechselnder Akteurkonstellationen
 nationale 'politische Kultur' als Erklärungsfaktor auf der gesellschaftl.
Ebene des einzelnen Staates
 Mögliche Feedback-Effekte
o Militärmächte bedrohen durch ihre Politik
auch Nachbarn
 Rüstungsspirale
o Wirtschaftsmächte
 lassen sich auf verstärkte
Interdependenz ein
 friedensfördernd
 verschieben die (ökonomische)
Machtverteilung
 Konfliktpotential
o Zivilmächte
 wenig bedrohlich für Nachbarn
 aber: Trittbrettfahrerposition
gegenüber aggressiven Staaten
 Deutschland als Zivilmacht ?
o Bereitschaft zur Einbindung in
multilaterale Institutionen
 auch auf Kosten der nat. Autonomie
 auch nach Ende des Ost-WestKonfliktes
o Bemühen um friedliche Koexistenz mit
möglichst vielen Staaten
 auch wenn sie ideologisch/politisch
andersartig sind (z.B. Ostpolitik,
Nahostpolitik, China)
o nicht-militärische Außenpolitik
 geringer politischer Status und enge
gesellschaftliche Kontrolle der
Bundeswehr
 vgl. geringer Militärhaushalt
 keine militärische Handlungsoption
(Ausnahme: Krisenintervention oder
humanitäre Intervention im
multilateralen Verbund)
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