EBM 2008: Neuerungen für die hausärztliche Versorgung Für die

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EBM 2008: Neuerungen für die hausärztliche Versorgung
Für die hausärztliche Versorgung wird es ab 01. Januar 2008 so genannte Versichertenpauschalen
geben. Damit werden die im Rahmen der hausärztlichen Versorgung üblicherweise erbrachten
Leistungen vergütet, einschließlich Betreuungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen
sowie bestimmte Leistungen aus den arztgruppenübergreifenden Kapiteln 1 und 2.
Die entsprechende Versichertenpauschale ist zu wählen je nach
Alter des Patienten und
Art der Inanspruchnahme
o direkt,
o auf hausärztliche Überweisung oder im Vertretungsfall,
o unvorhergesehen
Ferner sieht der EBM 2008 einen Chronikerzuschlag vor sowie einen Qualitätszuschlag
Psychosomatik und Einzelleistungen bzw. Komplexe für besonders förderungswürdige Leistungen.
Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen
Im Großen und Ganzen sind die Leistungen inhaltlich unverändert geblieben, z.B. Unzeitgebühren,
Präventionsleistungen, physikalisch-therapeutische Leistungen.
Was ist neu bzw. was hat sich geändert?
1. Die Verwaltungsgebühr nach Gebührenordnungsposition (GOP) 01430 ist nur noch
als alleinige Leistung im Arztfall (bis 30. Juni 2008 Behandlungsfall) berechnungsfähig
und sollte deswegen unbedingt vermieden werden! Eine Berechnung neben einer
Grundpauschale ist damit ausgeschlossen. Es wurde der „Zustand“ des EBM 1996
wieder hergestellt.
2. Aufnahme der GOP 01435 für den alleinigen telefonischen Kontakt im Fall. Die
Inanspruchnahme muss vom Patienten aufgrund einer Erkrankung ausgehen. Bei
Berechnung weiterer Leistungen im Fall entfällt die Abrechnungsmöglichkeit dieser
Leistung. Auch der alleinige Ansatz der GOP 01435 löst einen budgetrelevanten Fall
und die Zahlung der Praxisgebühr (!) aus.
3. Aufnahme einer Konsultationspauschale nach GOP 01436
o bei Zielaufträgen anstelle der Versichertenpauschale
Beispiel: Zielauftrag Sono SD: 01436 + 33012 (50+240= 290 P)
Beispiel: Mitbehandlung Sono SD: 03121 + 33012 (500+240=740 P)
Beispiel: Samstag ohne Überweisung: 03121 + 33012 + 01102 (450+240+285=975 P)
o
o
bei Überweisung zur präoperativen Diagnostik nach GOP 31010 bis 31013
bei hausärztlicher Überweisung für die postoperative Nachsorge nach GOP
31600.
4. Aufnahme der GOP 01415 für den dringenden Besuch bei Heimpatienten
5. Die Leistungen des organisierten ärztlichen Notfalldienstes sind neu formuliert und
in acht Leistungen aufgeteilt. Im EBM 2008 gibt es Notfall-, Zusatz- und
Notfallkonsultationspauschalen. Die Zusatzpauschalen nach den GOP 01211, 01215,
01217 und 01219 sind für das Vorhalten der Besuchsbereitschaft berechnungsfähig,
unabhängig davon, ob im Einzelfall ein Besuch durchgeführt wird. Neben diesen
Pauschalen sind grundsätzlich sämtliche Leistungen berechnungsfähig, sofern sie zum
Umfang der Notfallversorgung gehören. Gesprächsleistungen können nicht
abgerechnet werden. Es erfolgt unverändert eine Vergütung der Leistungen im
organisierten Notfalldienst nach Tageskontaktpauschalen.
6. Die Leistungen der sog. „Kleinen Chirurgie“ nach GOP 02300 bis 02302 sind an
demselben Tag bis zu fünfmal berechnungsfähig, sofern mehrere Wunden versorgt
werden (ICD: T.01.-) oder bei Nävuszellnävussyndrom (ICD: D22.-).
7. Die Berechnung der GOP 02310 für die "Behandlung sekundär heilender Wunden“
setzt jetzt drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte voraus
8. Die Leistung nach GOP 02313 für die Kompressionstherapie umfasst nun die
Dokumentation des Beinumfanges an mindestens drei Messpunkten zu Beginn der
Behandlung, danach alle vier Wochen.
Versichertenpauschalen
Herzstück der hausärztlichen Leistungen sind die neuen Versichertenpauschalen, unterteilt in
drei Altersklassen wie bisher die Ordinationskomplexe.
GOP 03110
Versichertenpauschale bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
GOP 03111
Versichertenpauschale vom 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
GOP 03112
Versichertenpauschale ab dem 60. Lebensjahr
1.000 Punkte
900 Punkte
1.020 Punkte
Diese Versichertenpauschalen sind einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig und setzen
mindestens einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraus. Sie umfassen folgende Leistungen:
Ordinationskomplexe nach den „alten“ GOP 03110 bis 03112
weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte nach der „alten“ GOP 03115
(Konsultationskomplex)
Gesprächs- und Beratungsleistungen nach der „alten“ GOP 03120
Berichte und Briefe nach GOP 01600 und 01601
Laborgrundgebühr nach GOP 32000 ….
Mit der Versichertenpauschale werden zudem wesentliche hausärztliche Betreuungsund Versorgungsleistungen in Diagnostik und Therapie abgegolten, einschließlich
solcher Leistungen wie fortlaufende Anamnese, Ganzkörperstatus, klinischneurologische Basisdiagnostik, differenzialdiagnostische und therapeutische
Akutversorgung, orientierende Erhebung des psychopathologischen Status sowie
Ruhe-EKG (12 Ableitungen). Diese Leistungen sind daher als Einzelleistungen in den
Kapiteln 3 und 4 nicht mehr enthalten.
Lediglich besonders förderungswürdige Leistungen werden weiterhin als
Einzelleistungen vergütet, z.B. geriatrisches Basisassessment, Langzeit-EKG,
Spirometrie. Diese Leistungen sind in den fachspezifischen Kapiteln gelistet.
Des Weiteren umfassen die Versichertenpauschalen eine Reihe von Leistungen der
Kapitel 1 und 2, nämlich:
GOP 01420
Verordnung häuslicher
Krankenpflege
GOP 02100
Infusion
GOP 01422
Verordnung psychiatr. Krankenpflege
GOP 02101
Infusionstheraphie
GOP 01424
Verordnung psychiatr. Krankenpflege
GOP 02110
Transfusionen
GOP 01440
Verweilgebühr
GOP 02111
Transfusionen
GOP 01510
GOP 01512
Beobachtung/Betreuung
GOP 02112
Reinfusionen
GOP 01600
Bericht
GOP 02120
Med.pumpe
GOP 01601
Brief
GOP 02200
Tuberkulintestung
GOP 01610
Bescheinigung Muster 55
GOP 02320
Magensonde
GOP 01612
Konsiliarbericht
GOP 02321
GOP 02323
Katheder
GOP 02330
Aterienpunktion
GOP 02331
intraaterielle Injektion
GOP 02340
Punktion I
GOP 02341
Punktion II
GOP 02342
Lumbalpunktion
GOP 02343
Entlastungspunktionen
GOP 02350
Verband
GOP 02360
Behandlung Lokalanästhetika
Alle weiteren Leistungen, wie z.B. Unzeitgebühren nach den GOP 01100 bis 01102, Besuche,
Prävention, kleine Chirurgie und Leistungen der Physikalischen Therapie nach GOP 02500 bis
02520 sind weiterhin als Einzelleistungen mit weitgehendem unveränderten Leistungsinhalt
berechnungsfähig.
Versichertenpauschalen bei hausärztlicher Überweisung und in Vertretungsfällen
Bei Überweisungen zur Mit-, Weiter- oder Konsiliarbehandlung von Hausarzt zu Hausarzt kann der
Überweisungsempfänger nur eine abgesenkte Versichertenpauschale nach GOP 03120 bis 03122
abrechnen (ca. halbe Bewertung der „normalen“ Versichertenpauschalen). Dies gilt auch in
Vertretungsfällen, unabhängig von der Dauer der jeweiligen Vertretung.
Erhält der Hausarzt die Überweisung von einem anderen Facharzt, z.B. Augenarzt, Gynäkologen
ist die volle Versichertenpauschale berechnungsfähig.
Versichertenpauschalen bei unvorhergesehener Inanspruchnahme
Wird der Arzt von einem Patienten in einem Quartal ausschließlich „unvorhergesehen“ im Sinne
der Leistungen nach den GOP 01100, 01101 bzw. 01411, 01412 oder 01415 (dringende Besuche)
in Anspruch genommen, ist zusätzlich zu den vorgenannten Leistungen die Versichertenpauschale
nach GOP 03130 anstelle der Versichertenpauschalen nach GOP 03110 bis 03112
berechnungsfähig. Die GOP 03130 ist höchstens zweimal pro Patient in einem Quartal
abzurechnen und kann nicht neben den anderen Versichertenpauschalen berechnet werden.
03130
Versichertenpauschale bei Inanspruchnahme zu Zeiten nach Nrn.
01100, 01101 bzw. 01411, 01412 oder 01415
480
01100
Unvorhergesehene Inanspruchnahme 19:00 - 22:00 Uhr,
Samstag, Sonntag und Feiertag 07:00 - 19:00 Uhr
555
01101
Unvorhergesehene Inanspruchnahme 22:00 -7:00 Uhr, am
Samstag, Sonntag und Feiertag 19:00 - 07:00 Uhr
885
01411
01412
01415
Dringender Besuch
1325
 unverzüglich nach Bestellung ausgeführt
 zwischen 19:00 – 22:00 Uhr
 an Samstag Sonntag und Feiertag zwischen 07:00-19:00 Uhr
 im organisierten Notdienst
Dringender Besuch
1770
 zu Sprechstundenzeiten mit Verlassen der Sprechstunde
 zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr
 an Samstag Sonntag und Feiertag zwischen 19:00-07:00 Uhr
Dringender Besuch Alten-, Pflegeheim
1545
Beispiel: Erfolgt in demselben Quartal neben einer nicht vorhergesehenen Inanspruchnahme auch
eine persönliche Inanspruchnahme im Rahmen von Sprechzeiten oder in Vertretung, ist die
Versichertenpauschale nach GOP 03110 bis 03112 oder 03120 bis 03122 bzw. die
entsprechenden GOP aus Kapitel 04 berechnungsfähig.
Die Berechnungsmöglichkeit der 03130 entfällt.
1.Notfalltelefonat: 03130 + 01100 / 01101
2.Notfallbesuch: 03130 + 01411 / 01412 / 01415 + Wegegeld
3.Praxiskontakt: 03110 bis 03112 (Löschung 03130!) + Chronikerziffer 03212 (!) + …
Qualitätszuschlag für „Psychosomatik“ nach GOP 03235 (macht KV!)
Voraussichtlich zum 01. Juli 2008 wird es weitere Qualitätszuschläge z.B. für Sonographie,
Belastungs-EKG geben.
Arztgruppenübergreifende bei spezifischen Voraussetzungen berechnungsfähige
Gebührenordnungspositionen
a. Keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen
Die Leistungen der Kapitel 30 bis 36 und 40 sind weitgehend inhaltlich unverändert
geblieben, z.B. Ultraschallleistungen, Chirotherapie, Portokosten.
Tipp: Portokosten sind weiterhin zusätzlich bei Versand oder Transport eine Berichtes,
Briefes berechnungsfähig, auch wenn der Bericht oder Brief neben der
Versichertenpauschale nicht mehr gesondert berechnet werden kann.
Sofern die Leistungen aus diesem Bereich in der Präambel gelistet sind, können sie
zusätzlich neben der Versichertenpauschale abgerechnet werden, z.B. GOP 33042,
30200 (Chirotherapie).
b. Hyposensibilisierung nach GOP 30130 auch ohne Zusatzbezeichnung „Allergologie“
berechnungsfähig.
Arztgruppenübergreifende bei spezifischen Voraussetzungen berechnungsfähige
Gebührenordnungspositionen
a. Keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen
Die Leistungen der Kapitel 30 bis 36 und 40 sind weitgehend inhaltlich unverändert
geblieben, z.B. Operationen aus Kapitel 31 (siehe hierzu aber auch die Beilage bzgl. §
115b SGB V!), Ultraschallleistungen,
Sofern die Leistungen aus diesem Bereich in der Präambel gelistet sind, können sie
wie bisher zusätzlich neben der Grundpauschale abgerechnet werden.
Ziffernketten zur Vereinfachung (Zk)
a
b
c
d
i
l
n
o
v
z
= allgemein (Pauschalen, Chiro, Gu , KV, Vorsorgen
= Besuch und Wegegeld
= Chiro und Therapien (Chiro, Massage, Wärme, TENS,
= Diagnostik (Sono, Spiro, EKG
= Impfungen
= Labor in der Praxis (Urinstix, Uricult, Troponin, Crp)
= Notfall
= Prä / Post-OP und Wundversorgung in Praxis
= Vordrucke
= Zusatzziffern
Morbiditätszuschlag nach GOP 03212
Hausärzte erhalten einen Zuschlag für Patienten mit einer oder mehreren schwerwiegenden
chronischen Erkrankung(en). Voraussetzung für die Abrechnung dieses Zuschlages nach GOP
03212 sind mindestens zwei Arzt-Patienten-Kontakte, wobei nicht beide Kontakte auch persönlich
sein müssen. Der Morbiditätszuschlag ist nur zu den Versichertenpauschalen nach GOP 03110 bis
03112 berechnungsfähig, nicht zu den reduzierten Versichertenpauschalen.
http://www.kvwl.de/arzt/abrechnung/ebm/ebm2000/merkblatt_chroniker.pdf
Chronische Erkrankungen nach EBM 2000plus
Abrechnungsfähigkeit der Leistungspositionen
03210/04210 und 03211/04211
Bei den u. a. Erkrankungen handelt es sich um eine Zusammenstellung aus den 200 häufigsten
von Hausärzten mit der Abrechnung mitgeteilten Diagnosen in Westfalen Lippe. Natürlich ist diese
Zusammenstellung nicht abschließend, sie kann nur eine Orientierungshilfe darstellen.
Die Diagnosen nach der ICD-10-SGBV geben in der Regel keinen eindeutigen Hinweis auf die
Schwere und auf den zeitlichen Verlauf einer Erkrankung. Überdies können die meisten
Erkrankungen
chronisch werden. Eine chronische Krankheit setzt meist langsam ein und ist lang andauernd.
Chronisch erkrankte Patienten benötigen eine kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die
nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine
Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität
durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Wann es sich bei einer Erkrankung um eine chronische Krankheit handelt, kann nur anhand des
individuellen Krankheitsverlaufs beurteilt werden, so dass im Einzelfall der Arzt entscheiden muss,
ob die Kriterien einer entsprechenden Erkrankung den Leistungsinhalt der GNRN 03210/04210
und 03211/04211 erfüllen.
Bei der Auflistung der Diagnosen handelt es sich um Oberbegriffe, die natürlich im Rahmen der
ICD-10-SGBV noch verfeinert werden können. Es ist bewusst auf Diagnosen verzichtet worden,
die Folgeerkrankungen chronisch internistischer Krankheitsbilder darstellen, aber anderen
Fachgebieten zuzuordnen sind, wie z. B. Polyneuropathie bei Diabetes mellitus oder Apoplexie
infolge einer arteriellen Gefäßerkrankung oder eines Hypertonus. In diesen Fällen berechtigt
alleine schon die ursächliche chronisch internistische Erkrankung zum Ansatz der GNR 03210.
Desgleichen ist auch
auf die Benennung anderer Krankheiten verzichtet worden, die zwar im internistischen Bereich
behandelt werden, jedoch anderen Fachgebieten zuzuordnen sind, wie z. B. die Migräne. Ebenso
sind Erkrankungen nicht genannt, die wohl eine Ursache z. B. für chronisch degenerative
Skeletterkrankungen darstellen, jedoch selber weder das Kriterium degenerativ oder entzündlich
erfüllen, wie z. B. die Skoliose der Wirbelsäule.
Krebs
ICD 10
Bösartige Neubildungen des Ösophagus
Bösartige Neubildung des Magens
Bösartige Neubildung des Dünndarms
Bösartige Neubildung des Dickdarms
Bösartige Neubildung am Rektosigmoid
Bösartige Neubildung des Rektums
Bösartige Neubildung des Anus und des Analkanals
Bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
Bösartige Neubildung des Pankreas
Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge
Bösartige Neubildung der Schilddrüse und sonstiger endokriner Drüsen
Bösartige Neubildungen des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes
C15
C16
C17
C18
C19
C20
C21
C22
C25
C34
C73–C75
C81–C96
Blut
Polycythaemia vera
Anämien
Agranulozytose
Leukopenie
D45
D50–D89
D70
D70.7
Sarkoidose
D86
Endokrine Organe
Angeborenes Jodmangelsyndrom
Jodmangelbedingte Struma
E00
E01
Hyperthyreose
Hypothyreose
Nichttoxische Struma
Struma nodosa
Chronische Thyreoiditis
Autoimmunthyreoditis
Diabetes mellitus
Störungen des Lipoproteinstoffwechsels und sonstige Lipidämien
Störungen des Purin-und Pyrimidinstoffwechsels
Zystische Fibrose
E05
E03
E04
E04.9
E06.2
E06.3
E10–E14
E78
E79
E84
Metabolisches Syndrom
E88.9
Herz und Gefäße
ICD 10
Chronische rheumatische Herzkrankheiten
Hypertonie
Chronische ischämische Herzkrankheiten
Nichtrheumatische Mitralklappenkrankheit
Nichtrheumatische Aortenklappenkrankheit
Nichtrheumatische Trikuspidalklappenkrankheit
Pulmonalklappenkrankheit
Kardiomyopathie
Atrioventrikulärer Block und Linksschenkelblock
Paroxysmale Tachykardie
Vorhofflattern und Vorhofflimmern
Kammerflattern und Kammerflimmern
Herzinsuffizienz
Verschluß und Stenose der A. vertebralis
Verschluß und Stenose der A. carotis
Hirnatherosklerose
Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
Atherosklerose
Periphere arterielle Durchblutungsstörungen
Hypotonie
I05–I09
I10.–I15
I25
I34
I35
I36
I37
I42.–I43
I44
I47
I48
I49.0
I50
I65.0
I65.2
I67.2
I69
I70
I73.9
I95.
Lunge
ICD 10
Chronische Bronchitis
Emphysem
Chronisch obstruktive Bronchitis (COPD)
Asthma bronchiale
J42
J43
J44
J45
Lungenfibrose
J84
Magen-Darm
ICD 10
Gastroösophageale Refluxkrankheit
K21
K25.4–
25.7
K26.4–
26.7
K29.3–
29.5
K50–K52
K55.1
K57
K73
B18
K74
K76
Ulcus ventriculi
Ulcus duodeni
Chronische Gastritis
Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
Chronische Gefäßerkrankungen des Darms
Divertikulose des Darms
Chronische Hepatitis
Chronische Virushepatitis
Fibrose und Zirrhose der Leber
Fettleber
Cholelithiasis
K80
Chronische Pankreatitis
K86
Nieren / Harnwege / Geschlechtsorgane
ICD 10
Glomeruläre Krankheiten
Chronisches nephritisches Syndrom
Chronische Niereninsuffizienz
Nieren- und Ureterstein
Krankheiten infolge Schädigung der tubulären Nierenfunktion
Interstitielle Zystitis (chronisch)
N00–N08
N03
N18
N20–N21
N25
N30.1
Klimaterische Störungen
N95
Knochen und Gelenke
ICD 10
Seropositive chronische Polyarthritis
Sonstige chronische Polyarthritis
Gicht
M05
M06
M10
M15.–
M19
M30–M36
M47
M50
M51
M75.0
M75.1
M75.4
M79.0
M80–M83
Arthrose
Systemerkrankungen des Bindegewebes
Spondylose
Zervikale Bandscheibenschäden
Sonstige Bandscheibenschäden
Adhäsive Entzündung der Schultergelenkkapsel
Läsionen der Rotatorenmanschette
Impingement-Syndrom der Schulter
Rheumatismus
Osteoporose
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