Bezirkskirchenpflege ................................................. Checkliste Visitation Finanzhaushalt und Rechnungswesen Kirchgemeinde: .................................................................................................................................... Visitatorinnen/Visitatoren: ..................................................................................................................... Vertretung der Kirchenpflege: .............................................................................................................. Vertretung der Rechnungsprüfungskommission: ................................................................................. Ort: ........................................................................................................................................................ Datum und Zeitpunkt der Visitation: ..................................................................................................... Amtsdauer: ........................................................................................................................................... Hinweis: Der nachfolgende Fragenkatalog ist nicht abschliessend. Im Rahmen einer Visitation kann die Fragestellung erweitert werden, oder es können Schwerpunkte gesetzt werden. 1. Allgemeine Organisation 1.1 1.2 1.3 1.4 Sind Unterschriftenregelungen und Finanzkompetenzlimiten (Stimmberechtigte, Kirchgemeindeversammlung, Kirchenpflege, Mitglieder der Kirchenpflege, Mitarbeitende) festgelegt und sind diese den Beteiligten bekannt? Darf über Geldkonti nur mit Kollektivunterschrift verfügt werden? Wie sind die Visumskompetenzen geregelt? Besteht eine zweckmässige Trennung der Funktionen «Visieren» und «Verbuchen/Zahlen»? 2. Vermögens- und Datenschutz 2.1 2.2 2.3 Sind Bargeld und Wertsachen physisch hinreichend geschützt? Wird die Zweitunterschrift auf Zahlungsaufträgen und Checks nur gewährt, wenn die Originalbelege beiliegen? Sind IT-Anwendungen so geschützt, dass Unberechtigte keinen Zugriff auf Buchhaltungsdaten und Anwendungsprogramme haben? 3. Bilanz 3.1 Wie werden flüssige Mittel bewirtschaftet? 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Ist das Vermögen der Kirchgemeinde «mündelsicher» angelegt? Verfügt die Kirchenpflege über ein Anlagereglement? Steht die Höhe des Eigenkapitals in einem angemessenen Verhältnis zu den finanziellen Verpflichtungen der Kirchgemeinde sowie zum Ertrags- oder Aufwandüberschuss? Bestehen Rückstellungen für Beiträge an den Finanzausgleichsfonds? Bewegt sich deren Höhe in den Schranken von § 18 VVO FiVO? Bestehen Sonderrechnungen innerhalb des Kirchengutes? Welche Zwecke werden mit diesen verfolgt? (§ 128 Abs. 1 GG) Sind zweckgebundene Mittel vorhanden? Liegt ein genügender Grund für die Zweckbindung vor ? Sind die gesetzlichen Grundlagen bekannt (§ 32 Abs. 3 FiVO, §§ 16 und 17 VVO FiVO)? Liegt die Anlagebuchhaltung gemäss § 19 Abs. 2 i.V.m. § 48 Abs. 2 VVO FiVO vor? Ist sie nachgeführt? 4. Belege 4.1 4.2 Werden die Belege durch die dafür zuständigen Personen visiert? Ist für getätigte Ausgaben eine rechtliche Grundlage bzw. ein Verpflichtungskreditbeschluss vorhanden? 5. Finanztechnische Prüfung 5.1 5.2 5.3 Liegt der Prüfbericht über die finanztechnische Prüfung des Finanzhaushalts und des Rechnungswesens der Kirchgemeinde vor? Verfügt die mit der finanztechnischen Prüfung beauftragte (natürliche oder juristische) Person über die erforderliche fachliche Befähigung gemäss § 34b VGH? Wie werden die im Rahmen der finanztechnischen Prüfung ergangenen Hinweise und Empfehlungen umgesetzt? 6. Liegenschaften 6.1 6.2 Stimmt das Inventar über die Grundstücke und Liegenschaften, aufgeteilt nach Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie nicht überbaute/überbaute Grundstücke mit der Anlagebuchhaltung überein? Sind im Inventar der nicht überbauten Liegenschaften (Landreserven) vorhanden: Bezeichnung und Lage, Katasternummer, Grösse in Quadratmetern (Grundbuchauszug), Kaufdatum und Kaufpreis, Zonenpreis und/oder ortsüblicher Verkehrswert pro Quadratmeter, evtl. Belastung. Ist bei nicht überbauten Liegenschaften des Finanzvermögens zudem der Bilanzwert pro Objekt angegeben? Seite 2 von 4 Version 04.11.2015 6.3 6.4 6.5 6.6 Weist das Inventar der überbauten Liegenschaften (Hochbauten) folgende Angaben auf: Bezeichnung der Lage, Katasternummer, Kaufdatum, Erstellungsdatum, Kaufpreis und Erstellungskosten, Grösse in Quadratmetern (Grundbuchauszug) und Zonenpreis pro Quadratmeter, Gebäudeversicherungsnummer und der Basiswert, Verkehrswert, Belastung. Ist bei überbauten Liegenschaften des Finanzvermögens zudem der Bilanzwert pro Objekt angegeben? Liegen für Übertragungen von Liegenschaften und Grundstücken aus dem Finanz- in das Verwaltungsvermögen die notwendigen Beschlüsse gemäss den in der Kirchgemeindeordnung vorgesehenen Zuständigkeiten vor? Werden beim Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken bzw. bei der Einräumung beschränkt dinglicher Rechte (z.B. Baurecht) die in der Kirchgemeindeordnung vorgesehenen Zuständigkeiten beachtet? Besteht für die Nutzung der Räumlichkeiten der Kirchgemeinde eine vom zuständigen Organ der Kirchgemeinde erlassene Gebührenordnung? 7. Versicherungen 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Wie ist die Gemeinde für Risiken, die für sie nicht tragbar sind, versichert? Welche Risiken trägt die Gemeinde selber? Wird das gesamte Versicherungs-Portefeuille regelmässig extern geprüft? Wie werden die Empfehlungen aus einer solchen Überprüfung umgesetzt? Besteht ein Register und/oder eine zweckmässige Aktenübersicht und -ablage über die einzelnen, laufenden Versicherungspolicen? Ist die rechtzeitige Vertragserneuerung beim Ablauf der Versicherungsdeckung gewährleistet? Wie ist die Deckung der Kirchgemeinde im Bereich der Gebäudeversicherung für Gemeindeliegenschaften (Neu-, Renovations- und Umbauten von Gemeindeliegenschaften: Bauwesenversicherungsschutz)? Werden bestehende Versicherungen nach Abschluss der Bauarbeiten für das entsprechende Objekt angepasst? 8. Baubeiträge der Landeskirche 8.1 Wurden für die Kirchen, Kirchgemeindehäuser, Pfarrhäuser und Pfarrwohnungen gemäss § 85 FiVO Leistungen aus dem Baubeitragsfonds beantragt? Seite 3 von 4 Version 04.11.2015 Hinweise, Bemerkungen und besondere Anordnungen der Bezirkskirchenpflege ............................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................... ............................................................................................................................................................... Ort/Datum Unterschrift Visitatorinnen/Visitatoren Vertretung Kirchenpflege Vertretung Rechnungsprüfungskommission Geht anschliessend an: Kirchenpflege (Kopie) Rechnungsprüfungskommission (Kopie) Visitatorinnen/Visitatoren (Kopie) Präsidium der Bezirkskirchenpflege (Original) ......................................................... Seite 4 von 4 Version 04.11.2015