Grundlagen für die Umsetzung des Ökosystemaren Ansatzes des

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Federal
EnviNationale und internationale Prozesse im Bereich des Umweltschutzes haben u. a. den umfassenden
Schutz von Wäldern zum Ziel. Wesentlicher Bestandteil des Waldschutzes – und hier im Besonderen
ronment
des Schutzes der Biodiversität in Waldökosystemen – sind Schutzgebiete, in denen Eingriffe entweder
vollkommen untersagt oder bestimmte Beschränkungen bestehen. Die wichtigsten Zielformulierungen
Agency
in diesem Zusammenhang sind:
 „... die Notwendigkeit, ein Netzwerk von Schutzgebieten einzurichten, in dem bestimmte Maß- connahmen ergriffen werden, um die Biologische Vielfalt zu erhalten.“ (CBD,Ltd
Art. 8. in-situ
servation)
 „Angemessene Flächen zu schützen, um die Erhaltung aller Waldtypen n AusEuropa zu sichern,
und ...“ (PEBLDS, AT9 § 9.1)
tria***
 „Waldhabitate von Arten, die große, ungestörte Waldökosystem benötigen,
unter Schutz zu
Waldschutzgebiete in Österreich
Bernhard Schwarzl (Umweltbundesamt GmbH)
stellen“ (PEBLDS, AT9 § 9.2)

„... ein zusammenhängendes ökologisches Netz an Klimaxwäldern, Urwäldern und anderen
speziellen Wälder errichten, das darauf abzielt, repräsentative oder bedrohte Ökosysteme zu
erhalten oder wiederherzustellen.“ (MCPFE, H2 § 6)

„... Naturwaldreservate in ausreichender Größe und Anzahl auszuweisen...“ (Alpenkonvention,
Bergwaldprotokoll Art. 10)
Österreich hat die genannten Abkommen, Initiativen oder Verträge unterschrieben und ist daher bestrebt bzw. verpflichtet, deren Ziele umzusetzen. Da Naturschutz in Österreich bereits eine lange Tradition hat (u. a. die Ausweisung von Schutzgebieten) und auch die Bewirtschaftung der Wälder durch
eine langjährige Forstpolitik, die Belange des Biodiversitätsschutzes berücksichtigt, bestimmt ist, war
es zunächst wichtig, den Status quo der Schutzgebiete in Österreich zu erheben. Daran knüpften sich
zwei zentrale Fragen:
1. Wie groß ist die Waldfläche, die in naturschutzrechtlich ausgewiesenen Schutzgebieten liegt?
2. Welcher Schutzintensität unterliegen diese Wälder, d. h. welche rechtlichen Beschränkungen
bestehen hinsichtlich ihrer Bewirtschaftung?
Die Antwort auf diese Fragen ist auch Gegenstand internationaler Berichtspflichten, insbesondere der
MCPFE, die im Rahmen ihres „Arbeitsprogramms zur Erhaltung und Erhöhung der Biologischen und
Landschaftsdiversität in Waldökosystemen 1997-2000“ (basierend auf einer Zusammenarbeit mit dem
Ministerprozess „Umwelt für Europa“) eine Arbeitsgruppe zur Klassifikation von Geschützten Waldgebieten einrichtete. Um konkrete Aussagen zum Thema Biodiversitätsschutz in österreichischen Wäldern für die MCPFE treffen zu können, beauftragte das BMLFUW, Abt. II/4 und IV/1, das Umweltbundesamt, eine Studie durchzuführen, die diese grundlegenden Fragen beantworten kann.
Vorgangsweise:
Die digitalen Schutzgebietsgrenzen, zur Verfügung gestellt von den Bundesländern, wurden mit Hilfe
eines GIS mit dem Waldlayer der ÖK 50 des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen verschnitten, um die reinen Waldflächen (Definition nach ÖK) der Schutzgebiete zu erhalten.
Parallel dazu wurden sämtliche
MCPFE Classes/Categories
EEA
IUCN
rechtliche Bestimmungen der
Schutzgebiete (>1000 Verord1.1
A
I
No Active Intervention
Main
nungen und Bescheide) aus1.2
A
II
Minimum Intervention
Management
1
gewertet, um in Anlehnung an
Objective
Conservation Through
‚Biodiversity‘
das Klassifikationsschema der
1.3
A
IV
Active Management
MCPFE (s. Tab. ) die Schutzgebiete je nach SchutzintensiMain Management Objective ‚Protection of
2
B
III, V, VI
Landscapes and Specific Natural Elements‘
tät einer Klasse zuordnen zu
können. Zusätzlich wurden in
den Bilanzen die Waldflächen des Naturwaldreservate-Programms des Bundes, das auf privatrechtlichen Verträgen basiert (Vertragsnaturschutz), berücksichtigt.
Die Ergebnisse wurden nach einzelnen Bundesländern bilanziert und kartographisch aufbereitet.
Federal
EnviIn Österreich konnten etwas mehr als eine Million Hektar Wald in naturschutzrechtlich
ausgewiesenen Schutzgebieten und Naturwaldreservaten den Kategorien
1 und 2 des Klassironment
fizierungssystems der MCPFE zugeordnet
werden. Diese Zahl entspricht ca. einem
Agency
Viertel der Gesamtwaldfläche
Österreichs.
Nahezu 89 % dieser Fläche entfallen auf
die Kategorie 2 (Protection
of Landscapes
Ltd
and Specific Natural Elements), während
ca. 11,5 % der klassifizierten
Waldfläche
Ausder Kategorie 1 zugeordnet werden konnte, deren Management Objective der Schutz der Biodiversität
ist. Stellt man die einzelnen Kategorien in Relation zur österreichischen Gesamtwaldfläche, zeigt sich
tria***
folgendes Bild (s. Abb. rechts): 0,7 % der Waldflächen wurden der Kat. 1.2 zugeordnet.
Zusammen
Ergebnisse:
Kategorie
(MCPFE)
Waldfläche (ha)
Anteil (%) am
MCPFE-Wald
Gesamt-Wald
1.1
0,0
0,0 %
0,0 %
1.2
28.137,7
2,8 %
0,7 %
1.3
88.538,2
8,7 %
2,3 %
902.469,7
88,6 %
23,2 %
1.019.145,6
100,0 %
26,2 %
2
SUMME
mit den 2,3 % der Kat. 1.3 sind damit 3,0 % der
österreichischen Waldflächen von Bestimmungen
(naturschutzrechtlich sowie privatrechtlich) betroffen, die dem Management Objective ‚Biodiversity’
der MCPFE-Kategorie 1 entsprechen. Für die übrigen 23,2 % der österreichischen Waldfläche, die
nach den Kriterien von MCPFE erfasst werden
konnten, bestehen keine Schutzbestimmungen
bezüglich der Waldbiodiversität, sondern für den
Landschaftsschutz. Mit ihnen sind keine Einschränkungen der forstlichen Nutzung verbunden.
Kat. 2 - Protection of
Landscapes
Kat. 1.3
23,2 %
Kat. 1.2
2,3 %
0,7 %
Wichtige Schlussfolgerungen:
1. Angesichts des relativ geringen Flächenanteils, in dem die Biodiversität der Waldökosysteme
stärkeren Schutzbestimmungen unterliegt (Kat. 1.2 und 1.3), erscheint es zur Umsetzung der Ziele der MCPFE, aber auch des Naturschutzes allgemein, angebracht, weitere Aktivitäten zum
Schutz der bedrohten Waldbiodiversität zu setzen. Ein Vorschlag dazu wäre die partizipative Definition weiterer Schutzziele (Gebietsschutz) im Sinne des ökosystemaren Ansatzes. Jedenfalls ist
hier die aktive Mitwirkung sowie Kooperation der Verantwortungsträger für Naturschutzagenden in
den Ländern und der Forstpolitik wichtig und notwendig. Zur Umsetzung dieser Ziele könnte ein
erster Schritt die Erarbeitung von Kriterien aufbauend auf den Kriterien der Kategorie 1.3 sein, die
einen umfassenden, flächigen Schutz der Biodiversität in Waldökosystemen gewährleisten.
2. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass das Naturwaldreservate-Programm des Bundes bereits
einen wesentlichen Teil zum flächigen Schutz der Waldbiodiversität beiträgt (Kat. 1.2). Vor dem
Hintergrund des sehr geringen Anteils aus der Nutzung gestellter Waldflächen erscheint es sinnvoll, die Ausweisung weiterer Naturwaldreservate zu forcieren, um einerseits deren Flächenanteil
zu vergrößern und andererseits bestehende regionale Unterschiede auszugleichen.
3. Die von den Verantwortlichen der Naturschutzpolitik eingeforderte Koordination und verstärkte
Aktivität zum Schutz der Waldbiodiversität ist gleichermaßen an die Verantwortlichen der Forstpolitik zu richten: Beispielsweise könnten langfristig überprüfbare Maßnahmen, die positive Auswirkungen auf die Biodiversität von klar definierten Waldgebieten haben, vermehrt Eingang in das
forstliche Förderungssystem finden.
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