Die ZSL-Dienstleistungen - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

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Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
Röntgenstrasse 32
8005 Zürich
Tel: (01) 272 8000
www.zslschweiz.ch
PCK: 87-169527-9
[email protected]
Kompetent und selbstbestimmt
Die ZSL-Dienstleistungen
Innovative Dienstleistungen von Menschen mit Behinderungen
als ExpertInnen im bedarfsorientierten Gesundheits-, Sozial-,
Produkte- und Dienstleistungsmarkt
Der rasante Wandel in Wirtschaft und Technologie hat alle Lebensbereiche
durchdrungen. Davon sind sogar jene betroffen, die bisher kaum von öffentlichem Interesse waren:
Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Leistungseinschränkungen
Menschen, die nicht den Normen unserer Leistungsgesellschaft entsprechen,
haben nicht nur in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten einen erschwerten Zugang
zum umkämpften Arbeitsmarkt. Wer will dieses heisse Eisen anpacken und wie
soll das geschehen? Unrealistisch wäre es, das derzeitige Wirtschaftssystem
umkrempeln zu wollen. Vielmehr braucht es einen kontinuierlichen Wertewandel.
Der Idee, wonach Menschen mit Leistungseinschränkungen generell Sand im
Getriebe einer florierenden Wirtschaft sind, ist die Philosophie des Selbstbestimmten Lebens (SL) mit ihren Grundthesen gegenüberzustellen. Hier wird vor
allem postuliert, dass Diskriminierung wegen vermeintlicher „Abnormalität“
nicht hinzunehmen ist und demzufolge Menschen mit Leistungseinschränkungen als gleichwertige Mitglieder in unserer Gesellschaft zu integrieren sind. Im
Vordergrund steht demnach die Akzeptanz der Betroffenen, indem sie als willkommene Arbeitskräfte im Rahmen ihres persönlichen Potentials, ihrer Fähigkeiten und ihrer Entfaltungsmöglichkeiten mit ihrem Beitrag für die Gesellschaft
benötigt werden. Werden diese Qualitäten nicht genutzt, kommt dies einer Abwertung gleich und bedeutet menschliche Entwürdigung. Daher und aus volkswirtschaftlicher Sicht gilt es, die soziale Verantwortung von ArbeitgeberInnen selbst von jenen im Sozial- und Behindertenwesen - zu fördern.
Von der Fremd- zur Selbstbestimmung
Noch immer konzipierten Fachleute nach ihren Vorstellungen für Menschen mit
Behinderung geeignete Projekte, Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Betroffenen konstatieren indessen zunehmend, dass sie aufgrund ihrer Erfahrungen
mit der eigenen Lebensbewältigung die eigentlichen ExpertInnen im Fachbereich Behinderung sind und deshalb bei allen diesbezüglichen Belangen massgebend beteiligt sein sollten. Die Klagen, es seien für fachspezifische Aufgaben
keine Betroffenen zu finden, verstummen in dem Mass, wie sie in Theorie und
Im Übrigen sind Behinderte ExpertInnen in Sachen
Behinderung
Zürich
ZSL Dienstleistungen
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Praxis aus- und weitergebildet sowie als gleichwertige VerhandlungspartnerInnen anerkannt werden.
Vom Betreuungsobjekt zur kritischen Kundschaft
In der Wirtschaft hat die Privatisierung und der Konsumentenschutz an Bedeutung gewonnen. Die KonsumentInnen wurden zur mündige Kundschaft, die mit
ihrem selbstverantwortlichen Einkaufsverhalten das Angebot steuert. Wie sieht
es damit auf dem Gesundheits- und Sozialmarkt aus? Dieselbe Verantwortung
wird hier den KundInnen nicht zugetraut. Finanzgebende steuern in Absprache
mit Leistungserbringenden das Angebot. Ergebnis: Monopole und Kartelle soweit das Auge reicht. Das Bewusstsein der Betroffenen steigt, dass die auf diesen Märkten fliessenden Gelder in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Bedarfsdeckung stehen.
Ziel
Unser erklärtes Ziel ist es, mit dem Potential der Betroffenen den einleitend beschriebenen, dringend erforderlichen Wandel herbeizuführen. Das Zentrum für
Selbstbestimmtes Leben (ZSL) bietet dazu die idealen Voraussetzungen, denn
hier engagieren sich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und ausgeprägten Kompetenzen in jeweils selbst schwerpunktmässig ausgewählten
Fachbereichen. Sie bilden sich auf diesen Fachgebieten in Theorie und Praxis
stets weiter und schöpfen dabei aus ihrem eigenen, reichen Erfahrungsschatz. So
sind sie einerseits als Profis gefragt und bewirken andererseits auf der Basis ihres klaren Konzepts des Selbstbestimmten Lebens eine Veränderung der Einstellungen in der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderung. Ihr Bild
wandelt sich auf diese Weise von den passiven Hilfsbedürftigen zu den selbstbewussten, aktiven LebensunternehmerInnen mit Eigenverantwortung und dem
Anspruch auf soziale sowie berufliche Integration und rechtliche Gleichstellung.
Die ZSL-Dienstleistungen
Nebst dem Initiieren und Realisieren eigener Projekte stellt das ZSL seine ExpertInnen zu auszuhandelnden Konditionen auch anderen AuftraggeberInnen
zur Verfügung. Wie die nachstehenden Beispiele zeigen, werden die Dienstleistungen in Absprache mit den AuftraggeberInnen auf die jeweiligen Zielgruppen
zugeschnitten:
Zielgruppe 1:
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Betroffene (Menschen mit Behinderung)
Mit ihrer Teilnahme an unseren Kursen, Projekten, Veranstaltungen und Beratungen werden die Betroffenen ermächtigt, selbst
 ihre Bedürfnise wahrzunehmen und auszudrücken
 ihre Wohnform und ihr Leben zu gestalten
 ihre Assistenz anzuleiten und vorgängig (auf Wunsch zusammen mit dem
ZSL) auszuwählen
 die für sie bestimmten Produkte und Dienstleistungen zu konzipieren und
unter den vorhandenen Angeboten auszuwählen
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
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ihre Rechte insbesondere hinsichtlich ihrer Gleichstellung, sozialen und beruflichen Integration wahrzunehmen
Zielgruppe 2:
Organisationen sowie Institutionen im Gesundheits- und Sozialwesen
Sie verfügen, selbst, wenn überhaupt, in der Regel nur über wenige Angestellte
mit einer Behinderung. Wollen sie zeitgemäss vorgehen und die Anliegen von
Menschen mit Behinderung in ihre Überlegungen und Handlungen mit einbeziehen, sind sie im Sinne eines „Outsourcing“ auf die Dienstleistungen der ZSLExpertInnen angewiesen, sei es auf
 die Beratung der Betroffenen, für die sie sich zuständig erklären
 die Schulung ihres Personals in Kursen oder mit Vorträgen
 die Unterstützung bei der Konzeption ihrer Produkte und Angebote
 die Erhebung des Bedarfs oder von Statistiken
 das Projektmanagement
 das Führen von Verhandlungen
 die Mitarbeit bei der Einstellung von Arbeitskräften mit Behinderung
 das Schreiben von Beiträgen für ihre Publikationen und Zeitschriften
 das Abfassen von Vernehmlassungen oder
 das Durchführen von Invormationsveranstaltungen
Zielgruppe 3:
Wirtschaft und Konsumentenschutz
Mit einem geschätzten Anteil von etwa 10 % der Bevölkerung bilden die Menschen mit Behinderung eine wirtschaftlich attraktive Kundschaft. Wer dieses
Marktsegment mit seinen Angeboten am besten anspricht, wird es für sich gewinnen. Was es dabei zu beachten gilt, wissen die ZSL ExpertInnen. Sie können
beigezogen werden bei
 der Planung für das behindertengerechte Bauen
 der Ausarbeitung von Anforderungsprofilen für Produkte (z. B. Bedienbarkeit für Blinde) oder von Dienstleistungen (z. B. Kontoauszüge und Speisekarten in Blindenschrift sowie Versicherungen ohne Benachteiligungen wie
das unfaire Vorgehen beim Ausschluss von Behinderungen)
 der Erarbeitung von Kriterien der Produktetests u. a. für Konsumentenorganisationen
 der Entwicklung und dem Vertrieb von technischen Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung
 die Schulung ihres Personals in Kursen oder mit Vorträgen
 der Einstellung von Arbeitskräften mit Behinderung
Zielgruppe 3: Behörden
Wird die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ernst genommen, müssen die Behörden hierfür rechtzeitig geeignete Massnahmen treffen. Eine Korrektur im Nachhinein ist, wenn überhaupt noch möglich, in der Regel mit höhe-
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ren Kosten verbunden. Soll Geld gespart werden, müssen ZSL-ExpertInnen
frühzeitig beauftragt werden für die Mitarbeit bei
 der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen
 der Planung des behindertengerechte Bauens und öffentlichen Verkehrs
 der Ausrichtung des Schulsystems auf Integration
 der Erteilung von Unterricht an Schulen (z. B. zum Thema: „Mit Einschränkungen leben“)
 der Einstellung von Arbeitskräften mit Behinderung
 der Schulung ihres Personals in Kursen oder mit Vorträgen
 der Konzeption ihrer Produkte (z. B. Informationsbroschüren) und Dienstleistungen
 der Erhebung des Bedarfs oder von Statistiken
Zielgruppe 5:
Politische Parteien / Verbände von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen
Menschen mit Behinderung sind nicht nur Teil des Volkes, das die politischen
Parteien repräsentieren wollen, sondern als ArbeitgeberInnen oder ArbeitnehmerInnen auch Teil der Wirtschaft. Sollen die Menschenrechte und der volkswirtschaftliche Nutzen beachtet werden, müssen die Belange der Betroffenen in die
wirtschaftlichen und politischen Überlegungen und Handlungen einfliessen. Die
ZSL-ExpertInnen kennen die Erfordernisse und bieten im Auftragsverhältnis
Support für
 das Durchführen von Informationsveranstaltungen
 das Erarbeiten neuer Modelle im Sozialbereich und zur beruflichen Integration
 das Abfassen von Gesamtarbeitsverträgen, Eingaben, Motionen, Interpellationen, Initiativen und Vernehmlassungen
 die Schulung ihres Personals in Kursen und Vorträgen
 die Einstellung von Arbeitskräften mit Behinderung
 die Konzeption ihrer Dienstleistungen
 Beiträge in ihren Publikationen und Zeitschriften
3 Vorgehensweise bei der Auftragserteilung
Für eine erste Besprechung eines Auftrages steht das ZSL oder je nach Fachgebiet der/die entsprechende ExpertIn gerne zur Verfügung. Die Vertragskonditionen richten sich nach den Vorgaben des ZSL, wonach die ExpertInnen von ihren AuftraggeberInnen direkt bezahlt werden. Die ExpertInnen entrichten dem
ZSL davon eine kleine prozentuale Abgabe für die Nutzung von Infrastruktur
und Know-How.
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4 Sponsoring
Auftrag- und FinanzgeberIn müssen nicht zwangsläufig identisch sein. Das
Sponsoring ermöglicht das Ausführen von Aufträgen, deren Finanzierungsgrundlage ansonsten nicht ausreichend wäre (dazu gehören auch ZSL-Projekte).
Verlangen Sie die gewünschten Informationen vom ZSL.
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