IBIK 11A - Übungsaufgaben zur Wettbewerbspolitik

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LF 9
Das Unternehmen in den regionalen
Wirtschaftszusammenhang einordnen
BSZ Matthäus Runtinger
Wettbewerbspolitik des Staates
IBIK 11A
Datum: 22.07.2009
Übungsaufgaben
1. In welchem Fall herrscht Wettbewerb?
a) 12 Bauunternehmer einer Stadt beschließen, dass abwechselnd immer einer von ihnen bei städtischen
Ausschreibungen den Auftrag bekommen soll.
b) Ein Einzelhändler senkt die Preise einiger Waren, weil das Konkurrenzunternehmen mit mehreren
Sonderangeboten wirbt.
c) Die Hersteller von Transformatoren sprechen miteinander und legen dabei fest, dass jeder einen
bestimmten Absatzbezirk erhält, in dem die anderen nicht als Konkurrenten auftreten.
d) Die ölproduzierenden Länder beschließen, gemeinsam den Preis für Rohöl um 10% zu erhöhen.
e) Der empfohlene Richtpreis für den Markenartikel „Star Reiniger“ wird von keinem Einzelhändler
unterboten.
2. Welche Aussage trifft auf den Konzern zu?
a) Der Vertrieb der Erzeugnisse geschieht über eine gemeinsame Verkaufsstelle mit eigener Rechtsform.
b) Durch vertraglich vereinbarte Rabattgewährung wird der Wettbewerb innerhalb einer
Wirtschaftsbranche eingeschränkt.
c) Rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige Unternehmen vereinbaren eine langfristige
Zusammenarbeit im Bereich des Kundendienstes.
d) Rechtlich selbständige Betriebe werden zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung
verbunden.
e) Der Verband einer Versicherungssparte empfiehlt seinen Mitgliedern einheitliche
Versicherungsbedingungen.
3. Welche Aussage bezieht sich auf ein Kartell?
a) Dieser Unternehmenszusammenschluss führt zu einer rechtlichen und finanziellen Verschmelzung
der Unternehmungen.
b) Diesen Unternehmenszusammenschluss erkennt man daran, dass mehrere rechtlich selbständige
Betriebe eine einheitliche Leitung haben.
c) Dieser Unternehmenszusammenschluss erfolgt durch eine gegenseitige Kapitalbeteiligung.
d) Dieser Unternehmenszusammenschluss entsteht durch einen Vertrag, der zum Ziel hat, die
Marktmacht der Vertragspartner zu vergrößern.
e) Dieser Unternehmenszusammenschluss kommt durch ein Gesetz zustande.
4. Welche Aussage über die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit von Unternehmen, die sich zu einem
Kartell zusammenschließen, ist richtig?
Rechtliche Selbständigkeit
Wirtschaftliche Selbständigkeit
a) bleibt erhalten
wird teilweise aufgegeben
b) bleibt erhalten
wird vollständig aufgegeben
c) wird aufgegeben
bleibt vollständig erhalten
d) wird aufgegeben
wird teilweise aufgegeben
e) wird aufgegeben
wird vollständig aufgegeben
5. Welche der folgenden Aussagen beschreibt ein Syndikat?
a) Anpassung der Produktionskapazität an den Bedarf bei Rückgang der Nachfrage
b) Vereinbarung über genau festgelegte regionale Marktaufteilung
c) Vertrag über gemeinsame Beschaffungs- oder Vertriebseinrichtungen
d) Absprachen über die Regelung des Wettbewerbs auf ausländischen Märkten
e) Beschluss über die Verknappung des Angebots durch Vereinbarung von Produktionsmengen
f) Verträge zwischen Unternehmen über die Anwendung einheitlicher Geschäftsbedingungen
6. Ordnen Sie zu.
Aussage zu Unternehmenszusammenschlüssen
a) Beteiligungsgesellschaft, deren Aufgabe in der Verwaltung
von Kapitalanteilen verschiedener Unternehmen besteht.
b) Rechtliche und wirtschaftliche Verschmelzung von
Unternehmen
Unternehmenszusammenschlüsse
[
] Trust
[
] Kartell
1
c) Zusammenschluss von Unternehmen, deren rechtliche und
wirtschaftliche Selbständigkeit zugunsten einer
gemeinsamen Leitung aufgehoben wird.
d) Zusammenschluss rechtliche selbständig bleibender
Unternehmen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung
e) Vertraglicher Zusammenschluss rechtlich selbständiger
Unternehmen zur Regelung bestimmter
Wettbewerbselemente
[
] Fusion
[
] Konzern
[
] Holding-Gesellschaft
7. Welche Absprache wird vom Kartellamt nicht genehmigt?
a) Drei Brauereien verpflichten sich, nur noch Biersorten mit jeweils gleichem Alkoholgehalt
herzustellen.
b) Drei Wohnungsbauunternehmen verpflichten sich, nur noch Fenster in genormten Größen zu
verwenden.
c) Drei Reiseveranstalter verpflichten sich zur Gewährung eines gleichen Rabattsatzes für
Gruppenreisen ab 50 Personen.
d) Drei Kreditinstitute verpflichten sich zur Einführung einheitlicher Vordrucke für Kreditanträge.
e) Drei Sachversicherer verpflichten sich, dass jeder nur in der ihm vertraglich zugewiesenen Region
Versicherungsverträge abschließen darf.
8. Um welche Art von Unternehmenszusammenschluss handelt es sich, wenn Unternehmen ihre wirtschaftliche
Selbständigkeit völlig aufgeben, rechtlich aber selbständig bleiben?
a) Fusion
b) BGB-Gesellschaft
c) Kartell
d) Trust
e) Konzern
9. Mehrere Küchengeräteproduzenten beschließen, ihr Angebot zu straffen. Sie wollen nur noch bestimmte
Größen ihrer Produkte herstellen. Die Initiative wird vom Bundeskartellamt genehmigt. Um welche Art von
Zusammenschluss handelt es sich?
a) Fusion
b) Kartell
c) Trust
d) Konzern
e) Holding
10. Welche Vereinbarung ist nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) in jedem Fall
verboten?
a) Alle Hersteller einer bestimmten Branche vereinbaren einheitliche Geschäftsbedingungen.
b) Wegen Nachfragerückganges vereinbaren alle Stahlerzeuger eines Landes, die Produktion einheitlich
zu senken. Jedem Unternehmen wird eine bestimmte Produktionsmenge zugeteilt.
c) Exporteure von Werkzeugmaschinen vereinbaren, ihre Produkte in Übersee von einem gemeinsamen
Büro verkaufen zu lassen.
d) Getränkedosenhersteller vereinbaren, Automatendosen in einheitlichen Größen herzustellen.
e) Kalksandsteinhersteller in einer Region vereinbaren für ihr Produkt einen einheitlichen Verkaufspreis.
11. Ordnen Sie zu.
Aussage zu Unternehmenszusammenschlüssen
a) Zum Bau einer Autobahn treffen sechs
Tiefbauunternehmen Preisabsprachen.
b) Zum Bau einer Autobahn schließen sich sechs
Tiefbauunternehmen zu einer bürgerlich-rechtlichen
Gesellschaft zusammen.
c) Eine Bank erwirbt 80% des Aktienkapitals eines
Kaufhauses. Beide Gesellschaften bleiben rechtlich
selbständig, stehen aber unter einheitlicher Leitung.
d) Durch den scharfen Preisdruck in der Papierbranche
schließen sich zwei kleinere Gesellschaften zu einer neuen
zusammen. Die alten Gesellschaften erlöschen.
e) 50 Banken schließen sich zu einem Konsortium
zusammen, um Aktien beim Publikum unterzubringen.
Unternehmenszusammenschlüsse
[
] grundsätzlich verbotenes Kartell
[
] Konzern
2
12. Welche Aussage trifft für den Konzern zu?
a) Ein Konzern ist eine Konzentrationsform, bei der nur gleichgeartete Unternehmen einen
Zusammenschluss zum Zwecke der Kostensenkung anstreben.
b) Unter einem Konzern versteht man einen Zusammenschluss von Unternehmen, bei dem die einzelnen
Unternehmen ihre rechtliche Selbständigkeit behalten, ihre wirtschaftlich-finanzielle aber verlieren.
c) Von einem Konzern spricht man dann, wenn mehrere Unternehmen gleichartiger Produktionsstufen
vereinbaren, durch gemeinsame Marktstrategie den Wettbewerb/Markt zu beeinflussen.
d) Konzerne haben grundsätzlich keinen Einfluss auf den Wettbewerb.
e) Wenn mindestens 2 Unternehmen ihre rechtliche wie auch wirtschaftlich-finanzielle Selbständigkeit
verlieren und in einem neu zu gründenden Großunternehmen aufgehen, spricht man von einem
Konzern.
13. In welchem Fall kann die Kartellbehörde das Instrument der Fusionskontrolle einsetzen?
a) Bei Kartellabsprachen zwischen Unternehmen.
b) Wenn marktbeherrschende Unternehmen ihre Marktmacht zum Nachteil der Nachfrager
missbrauchen.
c) Wenn ein Monopolbetrieb Abnehmer diskriminiert.
d) Wenn Unternehmenszusammenschlüsse ab einer bestimmten Größenordnung durchgeführt werden.
e) Wenn ein großer Hersteller eine 10%ige Beteiligung an einem anderen Unternehmen erwirbt.
14. Durch welche Maßnahme wird der Wettbewerb erhalten und gestärkt?
a) Durch die Bildung von Monopolen
b) Durch die Bildung von Kartellen
c) Durch Absprachen der Anbieter über Angebotsmengen und Preise
d) Durch Fusionskontrollen
e) Durch mangelnde Marktübersicht der Nachfrager
15. Welche Maßnahme widerspricht dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)?
a) Ein Unternehmen verdoppelt infolge Absatzschwierigkeiten die Werbeausgaben.
b) Ein Unternehmen vergrößert das Warensortiment aus Wettbewerbsgründen.
c) Ein Unternehmen betreibt vergleichende Werbung, wobei der angegebene Sachverhalt objektiv nicht
nachprüfbar ist.
d) Ein Unternehmen will wegen Aufgabe einer Warengattung einen Ausverkauf durchführen.
e) Ein Unternehmen wirbt bei der Einführung eines neuen Produktes mit einem Sonderrabatt von 30%.
16. Ordnen Sie zu.
Den Wettbewerb beeinflussende Maßnahmen
a) Fernsehgerätehersteller verpflichten sich vertraglich zur
Normung ihrer Bildröhren.
b) Webwarenhersteller vereinbaren die Gewährung eines
Preisnachlasses von 2% bis zu einem Zahlungsziel von
vier Wochen.
c) Mineralölkonzerne erhöhen einheitlich die Benzinpreise.
d) Zementhersteller eines Landes vereinbaren untereinander
die Zuteilung von bestimmten Absatzgebieten.
e) Rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen
vereinbaren den Verkauf ihrer Erzeugnisse über eine
gemeinsame Verkaufsorganisation.
f) Unternehmen A, das bereits einen Marktanteil von 20%
besitzt, beabsichtigt, die Aktienmehrheit eines
Konkurrenzunternehmens B zu erwerben.
wettbewerbsrechtliche Vorschriften
[
] kartellrechtliche Genehmigung
[
] Fusionskontrolle
17. Die Vertreter der größten Unternehmen der Zementbranche in der Bundesrepublik treffen sich zu einem
Gedankenaustausch über die zukünftige Marktentwicklung. Dabei erachten alle Gesprächspartner eine
Preisanhebung um 10% für dringend erforderlich. Ohne eine vertragliche Vereinbarung zu unterschreiben
werden nach und nach von allen Unternehmen im vorgesehenen Umfang die Preise angehoben. Welche
Aussage ist richtig?
a) Die vorgesehene Preiserhöhung ist zulässig, wenn alle beteiligten Unternehmen zuvor das
Bundeskartellamt über ihre Absicht unterrichten.
b) Die vorgesehene Preisanhebung ist nach dem Kartellgesetz zulässig, wenn dadurch bei allen
Unternehmen kostendeckende Preise erzielt werden.
3
c) Preisabsprachen der Unternehmensvertreter sind ohne Einschränkung erlaubt, weil das
Wirtschaftsgeschehen in unserem Land auf einer marktwirtschaftlichen Grundordnung beruht.
d) Die beabsichtigte Preisanhebung stellt ein zwischen den Unternehmen abgestimmtes Verhalten dar
und ist nach dem Kartellgesetz verboten.
e) Die gemeinsame Preisanhebung der Unternehmen muss vom Bundeskartellamt erlaubt werden, wenn
die entstehende Wettbewerbsbeschränkung dem Nutzen der Gesamtwirtschaft dient.
18. In jüngster Vergangenheit haben einige große Hersteller von Elektronik-Chips fusioniert, so dass nur wenige
Chiphersteller weltweit Steuerungs-Chips an Elektronikgeräteproduzenten anbieten. Welche der angeführten
Marktformen trifft zu?
a) Angebots-Monopol
b) Nachfrage-Oligopol
c) Polypol
d) Angebots-Oligopol
e) Nachfrage-Monopol
19. Nachfolgende Abbildung zeigt die Konzentration mehrerer Unternehmen.
a) Welche Konzentrationsformen liegen vor? Warum?
b) In welchen Fällen handelt es sich um ein „Mutter-Tochter-Verhältnis“?
c) In welchen Fällen handelt es sich um Schwestergesellschaften?
d) Welche Unternehmen bilden einen organischen1, einen anorganischen (diagonalen) 2, einen
horizontalen3 oder vertikalen4 Zusammenschluss?
20. Die Fragen beziehen sich auf das nachfolgende Schaubild auf Seite 5:
a) Nennen Sie die Dachgesellschaft!
b) Beschreiben Sie die Art des Konzerns und die Kapitalverflechtungen!
c) Errechnen Sie die Höhe der Kapitalbeteiligung der Finanz AG an der Lebensversicherung AG!
1
organisch = Unternehmen unterschiedlicher, aber zusammengehöriger Branchen
anorganisch (diagonal) = Unternehmen unterschiedlicher, nicht zusammengehöriger Branchen
3
horizontal = Unternehmen der gleichen Produktionsstufe
4
vertikal = Unternehmen nachgelagerter Produktionsstufen
2
4
5
Lösungen
1. b)
2. d)
3. d)
4. a)
5. c)
6. c), e), b), d), a)
7. e)
8. e)
9. b)
10. e)
11. a), c)
12. b)
13. d)
14. d)
15. c)
16. e), f)
17. d)
18. d)
19. a) Es handelt sich um einen Konzern. Die A-Automobil AG besitzt die einheitliche Leitung.
19. b) Mutter-Tochter-Verhältnis: A-Automobil AG und B-Automobil AG, A-Automobil AG und Walzwerk
19. b) AG, Versicherungs-AG und Lebensmittel-AG
19. c) Schwestergesellschaften: B-Automobil AG und C-Automobil AG, Walzwerk AG und Hüttenwerke AG
19. d) organisch: alle Unternehmen bis auf Zusammenschlüsse B-Automobil AG mit Versicherungs-AG und
19. d) organisch: Versicherungs-AG mit Lebensmittel-AG
19. d) anorganisch: Verbindung zwischen B-Automobil AG, Versicherungs-AG und Lebensmittel-AG
19. d) horizontal: Verbindung zwischen allen Automobilherstellern
19. d) vertikal: Verbindung aus A-Automobil AG, Walzwerk AG, Hüttenwerke AG und Bergwerks AG
20. a) Beteiligungsgesellschaft Finanz AG
20. b) Es handelt sich um einen Unterordnungskonzern. Die Mutter ist die Beteiligungsgesellschaft Finanz AG,
20. b) die Töchter sind ihr durch Mehrheitsbeteiligungen untergeordnet. Die Verflechtung zwischen den
20. b) Töchtern ist gering: Lediglich die Städtebau GmbH ist mit 12,4 % an der X-Bank, diese mit 43 % an der
20. b) Lebensversicherung AG und diese wiederum mit 95 % an der Sachversicherung AG beteiligt. Es handelt
20. b) sich demnach um eine zentrale Konzernführung. Bei zwei Töchtern liegen nur Minderheitsbeteiligungen
20. b) vor (unter 50 %), bei zwei weiteren Töchtern beträgt die Beteiligung genau 50 %.
20. c)
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