Bauinspektorat Basel-Landschaft www.bauinspektorat.bl.ch Parkplatzberechnung für Dienstleistungen, Industrie, Gewerbe, Verkaufsgeschäfte, Restaurants Dieses Formular 2-fach einreichen Projekt Projektdaten Parzellen-Nr. Gesuchsteller/in Projektgemeinde Schätzung der Berechnungswerte Falls die Anzahl der Arbeitsplätze, der Sitzplätze oder der Verkaufsflächen nicht bekannt sind, dient folgende Tabelle zur Ermittlung der erforderlichen Berechnungswerte. Die Ergebnisse werden danach in untenstehende Tabelle übertragen. Dienstleistungen Gewerbe/Industrie Schalterbetriebe m2 BGF Büros/übrige m2 BGF 30 Produktion m2 BGF Lager m2 BGF m2 BGF Verkaufsgeschäfte 2-4 Andere m2 BGF/S A BGF/A = A 60 m2 BGF/A = A BGF/A = A 50 m2 BGF/A = A 200 m2 m2 BGF x 0.7 BGF/A = m2VF m2 BGF 50 m2 BGF/A = A m2 S m2 Restaurant 30 m2 BGF/A = BGF m2 m2 BGF/S = objektbezogene Berechnung auf separatem Beiblatt gemäss Wegleitung Berechnung der minimal erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge Falls die Anzahl der Arbeitsplätze, der Sitzplätze oder der Verkaufsflächen bekannt sind, können die Berechnungswerte direkt in nachfolgende Tabelle eingesetzt werden. Stammplätze Dienstleistungen Gewerbe/Industrie A= P 0.3 x A = P Büros/übrige 0.4 x A= P 0.2 x A = P Klein-/Mittelbetr. 0.4 x A= P 0.1 x A = P Grossbetriebe objektbezogene Berechnung auf separatem Beiblatt gemäss Wegleitung A= VF 0.4 x A= 1000 m2 VF 0.4 x A= Verkaufsgeschäfte Verkaufsgeschäfte kundenintensiv Besucherplätze Schalterbetriebe 0.4 x 0.4 x bis bis 500 über 1000 Restaurant Andere m2 m2 VF Verkehrsgutachten 0.4 x A= P 0.03 x m2VF = P P 0.06 x m2VF = P P 0.08 x m2VF = P P S P 0.3 x = objektbezogene Berechnung auf separatem Beiblatt gemäss Wegleitung Zwischentotal P Zwischentotal P Reduktionsfaktoren R1 infolge Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel Distanz zur Haltestelle < 350 m > 350 m R2 übrige Reduktionen Kursfolge während den Stosszeiten < 6 min. 7-12 min. 13-20 min. 0.5 0.6 0.7 0.7 0.8 0.9 > 20 min. 0.8 1.0 übergeordnete Kriterien gem. Anhang 11/2 RBV, Begründung auf sep. Beiblatt Fortsetzung auf Seite 2 Legende BGF = Bruttogeschossfläche, A = Arbeitsplätze, VF = Verkaufsfläche, S = Sitzplätze, P = Parkplätze Rundung = Werte < 1 aufrunden, Werte > 1 auf- oder abrunden (z. B. 2.1 bis 2.4 abrunden / 2.5 bis 2.9 aufrunden) Grundlagen § 106 und § 107 RBG, § 70 RBV, Anhang 11/1 und 11/2 RBV, Wegleitung Parkplatzberechnung S. 1/2 23.02.2004 Bauinspektorat Basel-Landschaft www.bauinspektorat.bl.ch Erforderliche Parkplätze Die ermittelten Reduktionsfaktoren R1 und R2 sind in die Parkplatzberechnung für Dienstleistungen, Industrie, Gewerbe, Verkaufsgeschäfte und Restaurants zu übertragen. Industrie, Gewerbe, Verkauf, Dienstl., etc. Stammplätze P x R1 x R2 = P P Besucherplätze P x R1 x R2 = P P Betriebs-Fahrzeuge Für betriebseigene Fahrzeuge sind 100 % Stamm-Parkplätze bereitzustellen. P Wohnungen Stammplätze Wohnung(en) x 1.0 P = P Besucherplätze Wohnung(en) x 0.3 P = P P = Rundung: Werte sind auf ganze Zahlen aufzurunden Total Stamm- und Besucherplätze P Diese Parkplätze sind im Situationsplan, Umgebungsplan oder im Grundriss darzustellen. Jeder Pflicht-Parkplatz muss unabhängig benutzbar sein. Unterschrift Projektverfasser/in Ort, Datum Empfehlung für den Grundbedarf an Velo-/Mofa-Abstellplätzen Trotz Erwähnung der Abstellplätze für Velos/Mofas in § 70 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) besteht nur diese Empfehlungen der Bau- und Umweltschutzdirektion. Es sind also keine Pflichtparkplätze für Velos/Mofas vorgeschrieben. Zur Ermittlung der empfohlenen Velo-/ Mofa-Abstellplätzen wird der Grundbedarf an Stamm- und Besucherplätzen für Motorfahrzeuge sowie die ermittelten Reduktionsfaktoren R1 und R2 benötigt. Industrie, Gewerbe, Verkauf, Dienstl., etc. Stammplätze Auto-P x R1 x (1.50 - R2) = VMP VMP Besucherplätze Auto-P x R1 x (1.25 - R2) = VMP VMP Wohnungen Stammplätze Auto-Parkplätze x2 = VMP VMP Besucherplätze Auto-Parkplätze x1 = VMP VMP Legende: P = Parkplätze, R = Reduktionsfaktoren, VMP = Velo-/Mofa-Abstellplätze Rundung: = Werte < 1 aufrunden, Werte > 1 auf- oder abrunden (z. B. 2.1 bis 2.4 abrunden / 2.5 bis 2.9 aufrunden) Grundlagen: § 106 und § 107 RBG, § 70 RBV, Anhang 11/1 und 11/2 RBV, Wegleitung Parkplatzberechnung S. 2/2 23.02.2004