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Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
Fachhochschule Fulda
Fachbereich Sozialwesen
Schriftliche Prüfungsleistung im Fachgebiet
Fachwissenschaft Sozialpädagogik/Sozialarbeit
Aspekte der Beratung
- unter besonderer
Berücksichtigung des
lösungsorientierten Ansatzes
Vorgelegt von:
Alexandra Grosch
Brunnenweg 11
36160 Dipperz-Armenhof
[email protected]
Matrikel-Nr.: 719111
Sabine Schul
Jakobusstr. 9
36358 Herbstein
[email protected]
Matrikel-Nr.: 177179
Referent:
Prof. Dr. Christian Schulte-Cloos
Koreferent:
Prof. Dr. Michael Wolf
Fulda, Dezember 2004
1
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
1.
2
Einleitung
Gib einem Hungernden einen Fisch,
so wird er einen Tag lang keinen Hunger haben.
Gib ihm sieben Fische, so wird er eine Woche
lang ohne Hunger sein.
Lehre ihn fischen, und er wird sein ganzes Leben lang nicht mehr hungern.
(Chinesisches Sprichwort)
(Brem-Gräser, Bd. 1, 1993, 1)
Wir1 haben uns entschlossen, im Rahmen unserer wissenschaftlichen
Hausarbeit über das Thema „Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes“ zu schreiben. Diese Thematik interessiert uns besonders, da unserer Ansicht nach Beratung für jede
Sozialpädagogin2, im Umgang mit Klientinnen in den verschiedensten
Berufsfeldern, einen großen Stellenwert einnimmt.
In unserer modernen Gesellschaft ist Beratung eine zentrale sozialpädagogische Tätigkeit geworden, da sowohl die Aufgaben zur Lebensbewältigung
durch Individualisierung3 und Pluralisierung4, als auch die Ansprüche an eine
gelungene Lebensführung komplexer geworden sind.
Gerade deshalb ist es unserer Meinung nach besonders wichtig, dass für alle
Altersgruppen, Lebensbereiche und Problemlagen Beratungsangebote ausWir werden in der folgenden Arbeit generell die „Wir-Perspektive“ benutzen, da wir einige
Teile gemeinsam verfasst und auch sonst in gemeinsamer Absprache gearbeitet haben.
2 Wir werden in unserer Arbeit generell die weibliche Form (Sozialarbeiterin/-pädagogin/
Beraterin/Therapeutin/Klientin) verwenden, beziehen dabei aber die männliche Form, d. h.
den Sozialarbeiter/-pädagogen/Berater/Therapeuten/Klient automatisch mit ein.
3 Individualisierung: Die traditionellen Sozialbindungen haben sich im Zuge der
Industrialisierung und Modernisierung immer mehr aufgelöst. Zwar bedeutet das für viele
Menschen ein großes Maß an persönlichen Freiheiten, allerdings ist der Preis dafür auch
eine Zunahme von Lebensrisiken (vgl. Belardi et al., 2001, 20).
4 Pluralisierung: Die Möglichkeiten der Lebensverwirklichung sind freier geworden. Der
soziale Druck auf den Einzelnen, sich in einer bestimmten Weise „angepasst“ verhalten zu
müssen, ist nicht mehr so groß wie früher (z. B. Zusammenleben ohne Trauschein) (vgl.
Belardi et al., 2001, 20).
1
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
3
reichend zur Verfügung stehen und sich insbesondere den krisenanfälligen
Übergängen von einer Lebensphase zur anderen widmen.
Auf diesem Hintergrund möchten wir in unserer Arbeit u. a. folgende Fragestellungen näher betrachten:
 Was versteht man unter Beratung?
 Welche grundlegenden Fertigkeiten benötigt man als Beraterin innerhalb des Beratungsprozesses?
Im weiteren Verlauf möchten wir den Ansatz der lösungsorientierten Kurzzeittherapie5 eingehender beleuchten. Besonders interessiert hat uns an diesem Konzept u. a. die Fokussierung auf die Ressourcen der Klientinnen, da
wir uns im Rahmen unserer Vordiplomarbeit „Resilienz - Was Kinder stark
macht“ schon ausführlich mit dem Themenschwerpunkt Ressourcen beschäftigt haben.
Des Weiteren erscheint uns dieser Ansatz sehr bedeutend, weil es darum
geht, nicht das Problem einer Klientin an sich zu analysieren und in den Vordergrund zu stellen, sondern statt dessen sich von Anfang an auf die Lösung
bzw. auf mögliche Lösungen zu konzentrieren.
Die Grundsätze der lösungsorientierten Kurzzeittherapie lauten:
„Lösungen konstruieren statt Probleme analysieren“ (Bamberger,
1999, 20)6.
„Statt des Rückblicks auf Vergangenheit geht es um die Konstruktion
von Zukunft“ (Bamberger, 1999, 19).
5
Da wir in der von uns recherchierten und zitierten Literatur hauptsächlich auf die
Darstellung von „Lösungsorientierter Kurzzeittherapie“ anstatt von „Lösungsorientierter
Beratung“ gestoßen sind, werden wir bei unserer Beschreibung des lösungsorientierten
Ansatzes die Bezeichnung „Kurzzeittherapie“ verwenden, schließen dabei jedoch die
Bezeichnung „Beratung“ mit ein.
6 Zitate, die drei Zeilen und länger sind, kennzeichnen wir durch einzeilige und eingerückte
Formatierung. Kürzere Zitate formatieren wir 1 1/2 –zeilig und rücken diese auch ein.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
2.
4
Zum Begriff Beratung
Die Begriffe „Beratung“ und „beraten“ kann man von ihrer Herkunft und ursprünglichen Bedeutung her auf „Rat“ und „raten“ zurückführen. Das Wort
„Rat“ kommt aus dem Althochdeutschen und wurde im Sinne von „Besorgung notwendiger Mittel, Abhilfe, Fürsorge, gut gemeinten Vorschlag und
Empfehlung“ gebraucht. „Ratschlagen“ bedeutete u. a. „den Kreis für die Beratung abgrenzen und einen gut gemeinten Vorschlag unterbreiten“. Das
Verb „raten“ wurde im Sinne von „vorschlagen, empfehlen und für etwas sorgen“ verwendet (vgl. Drosdowski/Grebe, Kluge in: Mutzeck, 1996, 5).
In der weiteren Auseinandersetzung mit dem Begriff Beratung sind wir auf
unterschiedliche Definitionen gestoßen. Mit einigen wollen wir uns im Folgenden auseinandersetzen.
Der Duden (1976) stellt Beratung im Wesentlichen mit folgenden Bedeutungen dar:
„Jemandem einen Rat geben, der auf Erfahrungen und größerem
Wissen beruht, gemeinsam überlegen und besprechen, über etwas
Rat halten und Beratschlagen“
(Duden, 1976 in: Sander, 1999, 20).
In vielen anderen Fällen wird Beratung im Sinne von Informationsvermittlung
gebraucht. So definiert beispielsweise der Große Brockhaus (1978, Bd. 2)
Beratung als
„einen Prozess der Informationsvermittlung zwischen zwei Kommunikationspartnern
(Ratsuchende
und
Beratungs-Instanz
und
-Person) zum Zwecke gemeinsamer Lösung meist eng abgrenzbarer,
überschaubarer Einzelprobleme“
(Große Brockhaus, Bd. 2, 1978 in: Alterhoff, 1983, 14).
In Meyers Enzyklopädischem Lexikon (1971, Bd. 3) werden die Ziele von
Beratung wie folgt beschrieben:
„ein auf der Grundlage psychologischer Untersuchungen basierendes
Aufzeigen von Fehlverhaltensweisen in der Vergangenheit und das
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
5
Erteilen von Richtlinien für eine optimale Ausnutzung der vorhandenen
gegenwärtigen Möglichkeiten des Ratsuchenden“
(Meyers Enzyklopädische Lexikon, Bd. 3, 1971 in: Sander, 1999, 20).
Unserer Meinung nach wird hier vor allem die Expertenrolle der Beraterin
angesprochen, während die Klientin mit ihren Handlungsmöglichkeiten gar
nicht erwähnt wird. Ebenso wird die Bedeutung der Beziehungsgestaltung,
bzw. der zwischenmenschlichen Situation nicht berücksichtigt.
Ausführlicher finden wir die Definition von Mutzeck. Nach ihm kann Beratung
definiert werden als
„eine besondere zwischenmenschliche Interaktionsform, die im Gegensatz zum Alltagsgespräch planvoll, fachkundig und methodisch
geschult durchgeführt wird und die auf einer beidseitigen Verbindlichkeit, Verantwortung und auf einem arbeitsfördernden Vertrauensverhältnis beruht“ (Mutzeck, 1996, 7).
Nach dem Verständnis dieser Definition geht Beratung über eine bloße Informationsvermittlung hinaus. Dagegen tauchen in Beratungsdefinitionen, die
davon ausgehen, den Klientinnen zu ermöglichen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, Begriffe wie Hilfe zur Selbsthilfe, gemeinsames Beratschlagen oder gemeinsames Überlegen auf (vgl. Sander, 1999, 21).
Dieser Position lässt sich u. a. auch Seidenstücker zuordnen, der Beratung
folgendermaßen definiert:
„Kommunikationsvorgang zwischen Berater und Klient, in dem der Berater bestrebt ist, die Probleme des Klienten zu verstehen und ihm Anregungen und Hilfe zur Selbsthilfe zu vermitteln“ (Seidenstücker in:
Sander, 1999, 21).
Ähnlich beschreibt Rogers Beratung:
„Wirksame Beratung besteht aus einer eindeutig strukturierten, gewährenden Beziehung, die es dem Klienten ermöglicht, zu einem Verständnis seinerselbst in einem Ausmaß zu gelangen, das ihn befähigt,
aufgrund dieser neuen Orientierung positive Schritte zu unternehmen“
(Rogers in: Brem-Gräser, 1993, 1).
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
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Sickendiek et al. bezeichnen Beratung als
„eine Interaktion zwischen zumindest zwei Beteiligten, bei der die beratsuchende(n) Person(en) die Ratsuchende(n) – mit Einsatz von
kommunikativen Mitteln - dabei unterstützen, in Bezug auf eine Frage
oder auf ein Problem mehr Wissen, Orientierung oder Lösungskompetenz zu gewinnen“ (Sickendiek et al., 2002, 13).
Die zuletzt genannten Definitionen legen Beratung als einen Prozess dar, der
über Hinweise und Ratschläge geben hinausgeht und das gemeinsame Lösen von Problemen in den Vordergrund stellt. Der Beziehung zwischen Beraterin und Klientin und den persönlichen Bedingungen wird hier eine größere Bedeutung zugemessen. Die Beraterin wird nicht mehr als Expertin angesprochen, die aufgrund ihres größeren Fachwissens und ihrer Erfahrung
eine übergeordnete Position einnimmt, sondern sie wird als einfühlsame
Partnerin gesehen, die verlässlich und vertrauenswürdig am Beratungsprozess teilnimmt.
Am treffendsten erscheint uns nach vielfachem Vergleichen folgende Definition von Hirsch und Schmidtchen
„Beratung ist eine Form zwischenmenschlicher Hilfe, bei der ein professioneller Berater eine kooperative und offene Beziehung zu einem
(oder mehreren) Klienten eingeht und vor allem im Gespräch versucht,
den Klienten zu einer bewussten Wahrnehmung seiner Probleme zu
bringen. Er hilft ihm, seine Fähigkeiten zur Problemlösung zu entwickeln und so einzusetzen, dass er aus eigener Kraft die Probleme lösen und eine gesunde psychische Umgebung schaffen kann (Hilfe zur
Selbsthilfe)“ (Hirsch/Schmidtchen in: Mutzeck, 1996, 6).
Diese Definition berücksichtigt neben der Beratungsbeziehung vor allem
auch die Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel der Beratung ist laut dieser Definition den
Klienten zu befähigen, selbst Möglichkeiten zur Problemlösung zu entwickeln. Sie spiegelt unserer Meinung nach u. a. einige Grundsätze des lösungsorientierten Ansatzes wieder, auf den wir in unserer Arbeit noch näher
eingehen werden.
An dieser Stelle möchten wir noch erwähnen, dass Beratung von der Interventionsform Therapie nur schwer abzugrenzen ist. Nach Alterhoff verwen-
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
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den viele Autoren beide Begriffe synonym (vgl. Alterhoff in: Mutzeck, 1996,
7).
Wenn zwischen Beratung und Therapie unterschieden wird, werden vor allem folgende Merkmale angegeben:
 Beratung findet üblicherweise über einen kürzeren Zeitraum als
Therapie statt (geringere Anzahl von Sitzungen).
 In der Beratung werden meist aktuelle Probleme bearbeitet und sie
nimmt häufig auch präventive Aufgaben wahr.
 In der Therapie werden meist schwierige Störungen behandelt und sie
zielt auf eine weitergehende Selbstöffnung der Klientin.
(vgl. Mutzeck, 1996, 7).
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
3.
8
Grundlegende Fertigkeiten der Beraterin
In diesem Kapitel möchten wir uns ausführlicher mit grundlegenden Fertigkeiten der Beraterin beschäftigen. Die Bezeichnung „grundlegend“ bedeutet
jedoch nicht, dass der Gebrauch dieser Fertigkeiten auf die Anfangsphase
einer Beratungsbeziehung beschränkt bleibt, oder dass es sich um einfache
Fertigkeiten handelt, die in späteren Phasen des Beratungsprozesses keinen
Raum mehr beanspruchen. Sie sind für die gesamte Beratungsbeziehung
von entscheidender Bedeutung und werden in unterschiedlicher Kombination
und Abfolge immer wieder auftauchen. Im Folgenden werden wir zunächst
mit der Darstellung der Basisvariablen beginnen, die zu einer konstruktiven
Beratungsbeziehung beitragen.
3.1
Basisvariablen
Der Erfolg einer Beratung hängt größtenteils von der Qualität der Beziehung
ab. In der Literatur findet man diesbezüglich am meisten über den personenzentrierten Ansatz, der hauptsächlich von Rogers geprägt wurde. Durch seinen Einfluss fing man an, das Augenmerk auf die Beziehung zwischen Beraterin und Klientin zu richten. Rogers definierte so genannte Basisvariablen,
die seiner Ansicht nach zu einer konstruktiven zwischenmenschlichen Beziehung beitragen. Dazu gehören einfühlendes Verstehen (Empathie), Echtheit
(Kongruenz) und nicht an Bedingungen gebundene positive Wertschätzung.
3.1.1
Einfühlendes Verstehen (Empathie)7
Empathie meint die Fähigkeit, sich in die Gefühle und Gedanken eines anderen Menschen hineinversetzen zu können, ohne ihn zu verurteilen (vgl. Mutzeck, 1996, 83).
7
Soweit nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Alterhoff, 1983, 82
ff. Auch die Zweitzitationen stammen aus der angegebenen Quelle.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
9
Eine empathische Haltung umfasst das Bemühen, einen Menschen in seiner
Welt zu begreifen, ihn in seinem Denken, Fühlen und Handeln nachvollziehen zu können und dafür ein möglichst tiefgehendes Verständnis zu entwickeln (vgl. Sickendiek et al., 2002, 129). Dabei geht es nicht vorrangig
darum, den anderen Menschen kennen zu lernen und zu verstehen wie bzw.
wer er ist, sondern es kommt vor allem darauf an, zu erfassen, was die andere Person in der Gegenwart erlebt, fühlt und mitzuteilen versucht (vgl.
Brem-Gräser, 1993, 85).
Dabei bedeutet die innere Welt eines Menschen zu begreifen mehr, als nur
den einfachen Sinn seiner Worte aufzufassen (vgl. Brem-Gräser, 1993, 85).
Rogers beschreibt dazu unserer Meinung nach sehr treffend:
„Ich muss eintauchen in die Welt komplexer Sinngehalte, die mein
Klient durch seinen Tonfall und ebenso durch seine Gesten zum Ausdruck bringt“ (Rogers in: Brem-Gräser, 1993, 85).
Jedoch umfasst einfühlendes Verstehen nicht nur das Eintauchen in die innere Welt der Klientin, sondern die Beraterin muss der Klientin auch zu erkennen geben, dass sie sie versteht (vgl. Hackney et al., 1998, 24). Dieses
Verstehen drückt sie in kommentierenden Bemerkungen aus, die sich nicht
nur auf das beziehen, was die Klientin selbst erkennt, sondern auch auf jene
Inhalte, deren sich die Klientin nur vage bewusst ist (vgl. Brem-Gräser, 1993,
85).
Im Einzelnen sind es vor allem folgende gefühlsmäßige Erlebnisinhalte, die
die Beraterin nachempfinden und mitteilen möchte:

gefühlsbezogene Anteile und persönlich-emotionale Inhalte (Gefühle
wie z. B. Angst, Ärger, Freude, Verzweiflung, Zuversicht),

emotionale Bewertungen,

gefühlsmäßige Teilbereiche und Haltungen und ihre persönliche Bedeutung,

das Erleben der eigenen Person, insbesondere die erlebten Wirkungen auf andere,
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes

Wünsche und Ziele,

besondere Interessen und Vorlieben und

die persönliche Bedeutung von Wahrnehmungsinhalten.
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Die Beraterin verfügt dabei über verschiedene Möglichkeiten, der Klientin die
nachempfundenen emotionalen Erlebnisinhalte differenziert und verständlich
zu vermitteln. Sie sollte das Nachempfundene so mitteilen, dass die Klientin
es ohne Abwehr annehmen und verstehen kann. Außerdem sollte sie sich
möglichst bemühen, „papageienhafte“ Wiederholungen zu vermeiden, indem
sie unterschiedliche abwechslungsreiche Formulierungen, d. h. Verbalisierungsarten benutzt. Die Beraterin kann ihr Verständnis beispielsweise entweder mit Hilfe eines Synonyms oder eines Antonyms äußern oder auch als
Wunsch der Klientin formulieren.
Das folgende Beispiel von Minsel veranschaulicht diese drei Verbalisierungsarten unserer Ansicht nach sehr treffend:
Eine Klientin, die momentan arbeitslos ist, sagt zur Beraterin:
„Schon seit einigen Monaten bemühe ich mich um eine Arbeitsstelle. Ich suche und suche, aber ich finde einfach nicht das Richtige für mich. Ich bin
mittlerweile ziemlich niedergeschlagen.“
Die Beraterin, die ihr Verständnis mit Hilfe eines Synonyms äußert, benennt
das von der Klientin geäußerte Gefühl mit einem anderen, aber gleichbedeutenden Wort. Sie könnte beispielsweise folgendes sagen:
„Sie sind sehr bedrückt, weil sie immer noch keinen Arbeitsplatz gefunden
haben.“
Drückt die Beraterin sich mit Hilfe eines Antonyms aus, wählt sie einen Begriff, der sich zu dem von der Klientin geäußerten Gefühls gegenteilig verhält,
und verneint diesen:
„Sie können da gar nicht mehr zuversichtlich sein.“
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
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oder
„Sie haben da kaum noch Hoffnung.“
Die dritte Möglichkeit der Beraterin besteht darin, den hinter den Äußerungen
der Klientin vermuteten Wunsch zu formulieren. So könnte sie sich folgendermaßen äußern:
„Sie haben den ganz starken Wunsch, endlich aus ihrer jetzigen Situation
heraus zu kommen.“
Der Einfluss und Erfolg des Beratungsmerkmals „Einfühlendes Verstehen/
Empathie“ im Beratungsprozess hängt davon ab, in welchem Ausmaß es der
Beraterin möglich ist, sich in die innere Gefühlswelt ihrer Klientin hineinzuversetzen, und ihr das derart Nachempfundene annehmbar und verständlich
zu vermitteln. Damit die Beraterin dabei erfolgreich sein kann, muss sie einige Grundsätze beachten, auf die wir im Folgenden näher eingehen möchten:
(1) „Die Konzentration des Beraters sollte ausschließlich auf die Gefühle
des Klienten gerichtet sein“ (Alterhoff, 1983, 86).
Die einfühlende Beraterin konzentriert sich vollkommen auf die subjektive Erlebniswelt der Klientin. Im Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit
sollte die emotionale Bedeutung jeder einzelnen Klientinnenäußerung
stehen.
Die Beraterin sollte sich bei jeder Auskunft ihrer Gesprächspartnerin
die Frage stellen: „Wie erlebt die Klientin das, was sie gerade erzählt?
und „Welches Gefühl will sie damit wohl ausdrücken?“.
Für sie ist es in dieser Situation nicht am wichtigsten, was der Inhalt
der Klientinnenäußerung ist, sondern dieser hilft der Beraterin dabei,
Zugang zur inneren Erlebniswelt der Gesprächspartnerin zu finden.
(2) „Die Formulierungen sollten möglichst konkret und anschaulich, möglichst kurz und exakt gehalten sein“ (Alterhoff, 1983, 86).
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
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Die Klientin hat während des Gesprächs viele verschiedene Möglichkeiten ihre Gefühle auszudrücken. Sie kann sich sowohl in verbaler als
auch in nonverbaler Form äußern, aber auch auf direkte oder indirekte
Art und Weise. Die Beraterin versucht in jedem Fall, ihre Äußerungen
einfühlend zu verstehen und das Nachempfundene so klar zu verbalisieren, dass die Klientin es ohne große Schwierigkeiten annehmen
und nachvollziehen kann, um so die Gefahr eines Missverständnisses
zu vermeiden.
(3) „Dem Berater sollte immer bewusst sein, dass seine Verbalisierungen
nur Hypothesen oder Annäherungen an das Gefühl des Klienten sein
können“ (Alterhoff, 1983, 86).
Die Beraterin kann immer nur vermuten, welche Emotionen die Klientin hat. Sie kann nicht mit absoluter Sicherheit wiedergeben, was die
Klientin fühlt, sondern es handelt sich bei jeder ihrer Verbalisierungen
nur um einen tastenden Versuch, die innere Welt der Gesprächspartnerin zu verstehen.
Den Hypothesencharakter ihrer Nachempfindungen bringt die Beraterin gegenüber der Klientin beispielsweise in einem fragenden Tonfall
zum Ausdruck. Sie kann auch durch Satzeinleitungen wie z. B. „Habe
ich sie richtig verstanden...“ oder „Ich bin mir nicht ganz sicher, ob...“
der Klientin mitteilen, dass sie die Klientinnenäußerungen nicht als etwas Feststehendes auffasst, das nicht hinterfragt werden darf. Da nur
die Klientin allein sagen kann, ob die Beraterin sie richtig verstanden
hat, ist diese ständig auf das Feedback der Klientin angewiesen.
Fasst man den zweiten und dritten Grundsatz ergänzend zusammen,
hat die Beraterin nur wirklich Erfolg, wenn sie das Nachempfundene
konkret und sehr exakt verbalisiert und gleichzeitig der Klientin das
Gefühl gibt, dass sie letztendlich ganz allein über die Richtigkeit der
Äußerungen der Beraterin entscheidet.
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(4) „Der Berater teilt dem Klienten so oft wie möglich das einfühlend Verstandene mit“ (Alterhoff, 1983, 88).
Die aktive Anteilnahme der Beraterin an den Schilderungen der Klientin äußert sich u. a. auch in der Häufigkeit, mit der sie sich zu Wort
meldet. Mit häufigen Verbalisierungen und Wortmeldungen drückt die
Beraterin aus, wie sehr sie am gemeinsamen Prozess interessiert ist.
(5) „Der Berater drückt die von ihm nachempfundenen Gefühle möglichst
direkt aus“ (Alterhoff, 1983, 88).
Damit ist gemeint, dass die Beraterin das Gefühl, das sie als Ursache
für das Verhalten der Klientin vermutet, direkt ansprechen sollte. Der
emotionale Zustand der Klientin soll erkannt und benannt werden.
(6) „Der Berater verbalisiert die augenblicklich erlebten oder so genannten ‚Hier-und-Jetzt-Gefühle’. Er versteht, wie der Klient sich jetzt fühlt“
(Tausch in: Alterhoff, 1983, 88).
Der letzte Grundsatz beinhaltet, dass die Beraterin ihre Aufmerksamkeit auf die Gegenwart und das Jetzt, d. h. auf die aktuellen inneren
Erlebnisinhalte der Klientin richten soll:
Das bedeutet auch, dass die Beraterin sich bei Berichten über frühere
Erlebnisse auf die emotionale Bedeutung konzentriert, die diesen
momentan zukommen.
Die Zielsetzung des einfühlenden Verstehens schließt außerdem aus, dass
die Beraterin der Klientin Empfehlungen oder Ratschläge gibt. Sie unterlässt
es, sie zu belehren oder zu kritisieren (vgl. Brem-Gräser, 1993, 86).
Vergessen darf man auch nicht eine ganz spezifische Gefahr, die in diesem
Zusammenhang für die Beraterin selbst besteht:
Die Beraterin darf sich bei all ihren Bemühungen, sich in die innere Welt ihrer
Klientin hineinzuversetzen, „als ob“ es die eigene wäre, niemals selbst verlie-
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
14
ren, d. h. sie darf sich nicht mit der Welt der Klientin identifizieren, da sonst
die Gefahr besteht, dieses „Als-ob“ zu verlieren (vgl. Brem-Gräser, 1993, 86).
Biermann-Ratjen et al. schildern diese Gefahr wie folgt:
„Wichtig ist dabei, dass dem Therapeuten bei aller Nähe zum Klienten
bewusst bleibt, dass er nicht der andere ist. Geht die Als-ob-Qualität
verloren, so handelt es sich nicht um Empathie, sondern um Identifikation. Der Therapeut gerät dann in den gleichen hilflosen Zustand, in
dem der Klient sich befindet und kann diesem keine Unterstützung bei
der Klärung seines inneren Bezugsrahmens bieten. >Geteilte Verwirrung ist keine Einfühlung<“ (Biermann-Ratjen et al. in: Brem-Gräser,
1993, 86).
Die Empathie ist für die Beziehung zwischen Beraterin und Klientin von großer Bedeutung. Auf so tief greifende Art und Weise verstanden und angenommen zu werden, stellt für die Klientin eine enorme Bestärkung dar, da
insbesondere ihr Vertrauen zu sich selbst wächst und gefördert wird (vgl.
Brem-Gräser, 1993, 86).
Binder und Binder beschreiben die Auswirkungen des einfühlenden Verstehens auf die Beziehungserfahrungen der Klientin unserer Ansicht nach sehr
passend:
„Empathisches Verstehen vermittelt dem Klienten, dass er verstehbar
ist, bzw. sich verständlich machen kann. Das bedeutet, dass er in der
therapeutischen Beziehung die Erfahrung macht, nicht isoliert zu sein.
Empathisches Verstehen ermöglicht es dem Klienten, Beziehung auf
der emotionalen Ebene zu erleben, ohne emotionale Bedrohung zu
erfahren. Emphatisches Verstehen vermittelt dem Klienten, als Person
für einen anderen wichtig und lohnend zu sein. Wesentlich für diese
Beziehungserfahrung ist, dass der Klient dies erlebt, unabhängig davon, um welche Wirkung auf den Therapeuten er sich bemüht. D. h. er
erfährt in der Beziehung Wichtigkeit um seiner selbst willen, nicht um
deswillen, was er jeweils bietet. Damit befähigt ihn die Beziehung, sich
auch sich selbst (und anderen) zunehmend vorurteilsfreier zuzuwenden“ (Binder und Binder in: Brem-Gräser, 1993, 86 f.).
Als nächstes werden wir auf die Basisvariable Echtheit (Kongruenz) eingehen und näher beleuchten, welche Bedeutung ihr im Beratungsprozess zukommt.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
3.1.2
15
Echtheit (Kongruenz)8
Echtheit meint nach Rogers eine Übereinstimmung mit sich selbst (vgl. Rogers in: Brem-Gräser, 1993, 90). Während sich Empathie mit dem Verstehen
und Nachempfinden der inneren Gefühlswelt der Klientin beschäftigt, äußert
sich Echtheit in der Wahrnehmung und Vermittlung des inneren Erlebens der
Beraterin. Rogers veranschaulicht dies folgendermaßen:
„Echt sein bedeutet, in einer Beziehung ich selbst zu sein, die Person,
die ich bin, ohne Fassade, und der anderen Person meine gefühlsmäßigen Wahrnehmungen mitzuteilen, aus meinem eigenen Erlebnisprozess heraus reagieren, um meinem Klienten die Suche nach gefühlten
Bedeutungen zu erleichtern“ (Rogers in: Brem-Gräser, 1993, 90).
Damit ist gemeint, dass die Beraterin sich ihrer eigenen Gefühle bewusst ist,
sie fähig ist, diese zuzulassen, zu leben und diese mitzuteilen, wenn es notwendig ist (vgl. Mutzeck, 1996, 83).
Rogers nennt in diesem Zusammenhang den Begriff der Kongruenz, und
meint damit, dass die Beraterin gegenüber der Klientin Ehrlichkeit, Transparenz und Offenheit zeigt. Unserer Ansicht nach beschreiben Rogers und
Truax die Kongruenz der Beraterin in der folgenden Passage sehr treffend
und detailliert:
„In Bezug auf Therapie bedeutet Kongruenz, dass der Therapeut bei
der Arbeit mit dem Klienten so ist, wie er ist. Er gibt nichts vor, zeigt
keine falsche Fassade, sondern lebt offen die Gefühle und Gedanken,
die ihn im Augenblick bewegen. Dazu bedarf es der geschärften
Selbstwahrnehmung (self-awareness), das heißt, der Therapeut muss
sich über seine Gefühle im Klaren sein. Und er muss diese Gefühle
leben können, muss sie gegebenenfalls in der Beziehung vermitteln
können. Das bedeutet, dass ein direkter, menschlicher Kontakt zwischen Klient und Therapeut stattfindet, dass die beiden sich auf der
Basis von Mensch zu Mensch treffen. Das bedeutet, dass der Therapeut er selbst ist und sein Selbst nicht verleugnet“ (Rogers und Truax
in: Hackney et al., 1998, 29).
8
Soweit nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Alterhoff, 1983,
104 ff. Auch die Zweitzitationen stammen aus der angegebenen Quelle.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
16
Kongruenz meint dabei nicht nur, dass die Beraterin ihre Gefühle erlebt und
sich dieser bewusst ist, sondern vor allem auch, dass ihr inneres Erleben mit
dem nach außen gezeigten Verhalten übereinstimmt.
Echtheit oder Kongruenz ist demnach eine Haltung der Beraterin, die eine
aufrichtige Kommunikation innerhalb des Beratungsprozesses möglich
macht. Die Beratungsbeziehung sollte von einem direkten und offenen Umgang miteinander geprägt sein. Die Beraterin wird durch ihr offenes und
echtes Auftreten durchschaubar und transparent für die Klientin und ermutigt
sie auf diese Weise, ihre echten und wahren Gedanken und Gefühle frei mitzuteilen (vgl. Sickendiek et al., 2002, 130).
Die Beraterin kann ihre Gefühle und ihr inneres Erleben grundsätzlich verbal
oder nonverbal ausdrücken, wobei laut Grässner den nonverbalen Ausdrucksformen aber eine besondere Bedeutung zukommt. Ihre Emotionen und
Haltungen zeigt die Beraterin fast ausschließlich auf nonverbale Art durch
ihre Stimmführung, Sprechweise, Mimik und Gestik. Die Überzeugungskraft
dieser Signale ist erheblich größer als das verbal Geäußerte.
Bei der Basisvariablen Echtheit/Kongruenz ist nun ausschlaggebend, dass
das verbal Geäußerte der Beraterin mit ihren nonverbal gesendeten Signalen
übereinstimmt, d. h. kongruent ist:
„Äußerungen, Verhalten, Maßnahmen, Gestik und Mimik einer helfenden Person stimmen weitgehend mit ihrem inneren Erleben, ihrem
Fühlen, Einstellungen und Denken überein. Was sie sagt, wie sie sich
verhält und handelt, entspricht ihrer inneren Welt, ihrem Fühlen und
Denken, ihrem Selbst“ (Alterhoff, 1983, 108).
Tausch et al. messen der Echtheit/Kongruenz eine grundlegende Rolle in der
Beratungsbeziehung bei. Echtheit/Kongruenz der Beraterin stellt ihrer Meinung nach gewissermaßen die Basis für die Wirksamkeit der anderen Merkmale wie Empathie und Wertschätzung9 dar. Wenn das Bemühen der
Beraterin, ihre Klientin zu Verstehen und Akzeptieren nicht echt und ehrlich
erscheint, wird das Verhältnis in der Beratungsbeziehung eher von Misstrauen als von Vertrauen geprägt sein. So hängt es also vom Ausmaß der
Echtheit der Beraterin ab, ob sie in ihrem Bemühen um einfühlendes VersteAuf die Basisvariable „positive Wertschätzung“ werden wir im nächsten Kapitel ausführlich
eingehen.
9
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
17
hen von der Klientin wirklich ernst genommen wird. Die gleiche Position vertritt Weinberger und begründet dies wie folgt:
„Die positiven Auswirkungen der Variablen >Positive Wertschätzung
und emotionale Wärme< können kaum auftreten, wenn der Klient das
Verhalten des Therapeuten als unecht, als vorgespielte professionelle
Rolle empfindet“ (Weinberger in: Alterhoff, 1983, 112).
Auch für Rogers hat Echtheit/Kongruenz eine ausschlaggebende Bedeutung.
Für ihn steht diese Variable an erster Stelle und ist die Grundlage für die Beziehung zwischen Klientin und Beraterin. Rogers äußert sich bezüglich der
Echtheit/Kongruenz sehr eindeutig:
„Dies ist die grundlegendste unter den Einstellungen des Therapeuten,
die den positiven Verlauf einer Therapie fördern. Eine Therapie ist mit
größter Wahrscheinlichkeit dann erfolgreich, wenn der Therapeut in
der Beziehung zu seinem Klienten er selbst ist, ohne sich hinter einer
Fassade oder Maske zu verbergen [...]. Im normalen Leben - zwischen
Ehepartnern, zwischen Lehrern und Schülern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder auch unter Kollegen – ist wahrscheinlich Kongruenz
das wichtigste Element. Man muss den anderen wissen lassen, wo
man gefühlsmäßig steht [...]. Kongruenz ist die Grundlage für das Zusammenleben in einem Klima der Glaubwürdigkeit“ (Rogers in: Alterhoff, 1983, 112 f.).
Mit dem Begriff Glaubwürdigkeit weist Rogers auf eine Auswirkung der Echtheit hin, die die zentrale Bedeutung dieser Basisvariablen für jede soziale
Beziehung begründet. Eine kongruente Beraterin wirkt auf die Klientin
glaubwürdig, wenn sie ihr nichts vormacht und sich so gibt, wie sie sich tatsächlich fühlt. Die Klientin kann jeder ihrer Äußerungen trauen, denn sie
stellen stets einen direkten, unverzerrten Ausdruck ihrer realen Gefühle dar.
Die Klientin muss nicht befürchten, dass die Beraterin ihr etwas vorspielt
oder verheimlicht. Sie erlebt die Beraterin als äußerst zuverlässig, weil sie zu
dem steht, was sie ausdrückt und mitteilt.
Wenn eine Klientin ihre Beraterin auf diese Weise erlebt, dann ist es sehr
wahrscheinlich, dass sich das zunehmend förderlich auf ihre Entwicklung
innerhalb des Beratungsprozesses auswirken wird. Die Klientin fühlt sich zunehmend ernst genommen und gleichwertig. Dadurch wird u. a. eine wachsende Selbstachtung erreicht (vgl. Binder/Binder in: Brem-Gräser, 1983, 91).
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
18
Das Erleben der Echtheit der Beraterin hat eine Modellwirkung für die Klientin und hilft ihr, selbst kongruenter zu werden (vgl. Binder/Binder in: BremGräser, 1983, 91):
„Der Klient erfährt, dass der Therapeut, indem er sich gibt, wie er ist,
nicht enttäuschend oder abstoßend wirkt und gewinnt damit zunehmend mehr Vertrauen in die Möglichkeit, echt zu sein, ohne an positiver Wertschätzung zu verlieren“ (Binder/Binder in: Brem-Gräser, 1993,
91).
Die Klientin macht außerdem die Erfahrung, dass Echtheit jede Beziehung im
menschlichen Zusammenleben befriedigender und intensiver werden lässt.
Dieses Erkennen verhilft ihr dazu, auch außerhalb der Beratung zu versuchen, Kongruenz in Beziehungen zu leben und damit ihre förderlichen Entwicklungsmöglichkeiten auszubauen (vgl. Binder/Binder in: Brem-Gräser,
1993, 91).
Wenn die Beraterin ihrer Klientin gegenüber offen ist, kann diese sich relativ
angstfrei mit sich selbst auseinandersetzen, denn sie braucht nicht darüber
zu grübeln, was ihre Beraterin eigentlich sagen will. Kongruenz beinhaltet
auch immer Transparenz, d. h. sie gibt der Klientin die Sicherheit, dass sie
Gefühle der Beraterin, die mit ihr in Zusammenhang stehen, auch erfährt.
Diese Sicherheit macht es der Klientin laut Binder/Binder möglich, Mitteilungen der Beraterin ziemlich spannungsfrei und ohne innere Abwehr zuzulassen.
Nach Egan ist Echtheit/Kongruenz aber auch mit Gefahren verbunden. So
darf dieses Beratermerkmal nicht als Freibrief angesehen werden, Gefühle
und Einstellungen ohne Rücksicht auf die Klientin zu äußern. Laut Rogers
kann Echtheit deshalb nicht bedeuten,
„mit jedem vorübergehenden Gefühl und jedem Vorwurf unter dem
bequemen Eindruck des Echtseins unbesonnen herauszuplatzen“
(Rogers in: Alterhoff, 1983, 109).
Nach Bommert stellt eine Beraterin, die ihrer Klientin jedes ihrer Gefühle und
jede Stimmungsschwankung mitteilt, sich auf diese Weise selber in den Mit-
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
19
telpunkt und vernachlässigt damit die Gefühle und das Erleben der Klientin.
Es ist also nicht notwendig, sondern sogar hemmend für den Beratungsprozess, wenn die Beraterin alle ihre persönlichen Gefühle und Bewertungen
äußert. Wichtig ist, dass, wenn sie sich mitteilt, es sich um echte, tatsächlich
erlebte Gefühle und Einstellungen handelt.
Andererseits weist u. a. auch Rogers auf die Gefahr hin, dass immer dann,
wenn die Beraterin sich nicht wirklich am Verhalten und Geäußerten der
Klientin beteiligt fühlt, die Möglichkeit am größten ist, dass sie in ein distanziertes und routinemäßiges Berufsverhalten verfällt.
Obwohl Rogers betont, dass niemand in der Lage ist, andauernd und gegenüber allen Menschen kongruent zu sein, sieht er den einzigen Weg zur Vermeidung eines solchen Routineverhaltens in einem ständigen Bemühen der
Beraterin, ein möglichst hohes Maß an Echtheit zu erreichen (vgl. Rogers in:
Brem-Gräser, 1993, 90).
Im weiteren Verlauf wollen wir nun auf die dritte Basisvariable der Beraterin
eingehen: Die positive Wertschätzung.
3.1.3
Positive Wertschätzung10
Wertschätzung meint, dass die Beraterin der Klientin als Person eine warme,
positive, bedingungsfrei akzeptierende und nicht wertende Haltung entgegenbringt (vgl. Brem-Gräser, 1993, 87).
Die Klientin soll erleben, dass sie so wie sie ist akzeptiert wird und sich in der
Äußerung ihrer Gefühle, seien es positive oder negative, nicht zu verstellen
braucht (vgl. Sickendiek et al., 2002, 130).
Rogers schreibt dazu:
„Akzeptieren heißt hier ein warmherziges Anerkennen dieses Individuums als Person von bedingungslosem Selbstwert [...]. Das bedeutet
Respekt und Zuneigung, eine Bereitschaft, ihn seine Gefühle auf seine
Art haben zu lassen“ (Rogers in: Alterhoff, 1983, 123).
10
Soweit nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Alterhoff, 1983,
123 ff. Auch die Zweitzitationen stammen aus der angegebenen Quelle.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
20
Das Interesse und die Zuwendung der Beraterin sind nur dann als Aspekt
von Wärme und Annahme zu betrachten, wenn sie nicht an Bedingungen
und Anforderungen gebunden sind, die die Klientin erfüllen soll. Nach Rogers
ist Bedingungsfreiheit dann gegeben, wenn der Berater feststellt,
„dass er alle vom Klienten geäußerten Erlebnisinhalte gleichermaßen
akzeptieren kann und nicht den einen Erlebnisinhalt mehr, den anderen weniger seiner positiven Zuwendung würdig erachtet“ (Rogers in:
Alterhoff, 1983, 127).
Die Klientin kann das Vorhandensein von bedingungsloser Annahme daran
erkennen, dass die Beraterin auf alle Äußerungen verzichtet, die eine Bewertung ihrer Person, ihres Handelns oder ihrer Gefühle beinhalten. Die Beraterin vermeidet sowohl Anerkennung und Lob als auch Kritik, Missbilligung
und Belehrung, da all diese Verhaltensweisen Wertungen zum Inhalt haben.
Allerdings bedeutet diese bedingungsfreie, nicht urteilende Wertschätzung
der Klientin als eigenständige Person nicht, dass man mit allem, wie sie fühlt,
denkt und handelt übereinstimmt (vgl. Brem-Gräser, 1993, 88).
Linster drückt dies folgendermaßen aus:
„Den Klienten in dieser Weise bedingungsfrei akzeptieren heißt nicht
jede Äußerung oder Verhaltensweise des Klienten gutheißen oder billigen. In einem solchen Moment stoße ich als Therapeut und als (Privat-) Person auch an meine Grenzen, die ich selbst akzeptieren und
bestehen lassen kann. Ich kann sie aber auch in Frage stellen. Insoweit es mir gelingt, auch in einem solchen Augenblick dem Klienten
gegenüber positive Zuwendung und Wertschätzung entgegenzubringen und dieser sich als Person akzeptiert fühlt, können wir beide auch
leichter unsere unterschiedlichen Auffassungen und Werthaltungen
offen aussprechen und miteinander besprechen, ohne dass das Gefühl entsteht, deshalb beurteilt oder verurteilt zu werden“ (Linster in:
Brem-Gräser, 1993, 88).
Rogers weist in seinen Ausführungen sogar darauf hin, dass bedingungslose
Wertschätzung in ihrer reinen Form nur in der Theorie existiere:
„Der effektive Berater erlebt unbedingte Wertschätzung gegenüber
seinem Klienten zu vielen Zeitpunkten, aber manchmal hat er das
Gefühl einer bedingten Wertschätzung und gelegentlich kann er sogar
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
21
Missachtung für seinen Klienten empfinden“ (Rogers in: Alterhoff,
1983, 130).
Es ist für die Beraterin deshalb wichtig, sich möglichst oft innerhalb des Beratungsprozesses darüber Klarheit zu verschaffen, ob und wieweit sie ihre
Klientin akzeptieren kann. Kommt sie dabei zu der Erkenntnis, dass sie ihrer
Klientin nicht die notwendige Wärme und Wertschätzung entgegen bringen
kann, muss sie dies nach Ansicht Rogers am besten offen ansprechen und
gemeinsam mit der Klientin nach einer Lösung suchen.
Diesbezüglich betont Mutzeck, dass das offene Annehmen der Gefühle, Gedanken und Vorstellungen des anderen nur dann gelingt, wenn man gegenüber seinen eigenen Gefühlen offen ist und diese akzeptiert. Wichtig für
diese Selbstakzeptanz sei es aber wiederum, von anderen angenommen und
respektiert zu werden (vgl. Mutzeck, 1996, 82).
Die Beraterin sollte die bedingungslose Wertschätzung als anzustrebendes
Idealziel betrachten und sich stets um eine Annäherung an diese Idealvorstellung bemühen.
Während sich „einfühlendes Verstehen“ im Wahrnehmen, Nachempfinden
und Verständlichmachen der Gefühle der Klientin und „Echtheit“ sich im Erkennen und Mitteilen der eigenen Gefühle der Beraterin ausdrückt, bezieht
sich emotionale Wärme und Wertschätzung mehr auf die nonverbalen Verhaltensanteile der Beraterin. So kommt vor allem averbalen Gesten der
Wertschätzung und Aufmerksamkeit große Bedeutung zu. Dazu zählen die
Kopf- und Körperhaltung, Stimme, Mimik und Gestik der Beraterin.
Nach Gordon muss sie sich bemühen, ihre innere Einstellung zur Klientin in
direkte Körpersignale umzusetzen. Nur so kann die Klientin erfahren, dass
die Beraterin sie akzeptiert und schätzt. Es reicht nicht aus, Akzeptanz und
Achtung für die Klientin zu empfinden, sondern diese muss auch mitgeteilt
werden.
Hoffmann et al. haben festgestellt, dass es beispielsweise als Ausdruck von
Sympathie gewertet wird, wenn man seiner Gesprächspartnerin direkt gegenübersitzt, sich leicht in ihre Richtung vorlehnt und Augenkontakt hält. Allerdings ist die Wirkung beispielsweise des Augenkontaktes nicht bei jeder
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
22
Klientin gleich. So fühlen sich manche Menschen insbesondere am Anfang
des Beratungsprozesses eher verunsichert, wenn die Beraterin ständig Augenkontakt hält.
Laut Egan ändert sich das Zuwendungsverhalten der Beraterin zumeist mit
der Intensität der Beratungsbeziehung. So nimmt die Beraterin zu Beginn
eine Haltung ein, die einen angemessenen, aber nicht ständigen Augenkontakt ermöglicht. Sie sollte in aufrechter Position, ein wenig schräg und nach
vorn geneigt zur Klientin sitzen. Je fortgeschrittener der Beratungsprozess
ist, desto intensiver kann die Beraterin sich ihrer Klientin zuwenden.
Ganz allgemein charakterisiert Alterhoff diesen Aspekt der Zuwendung der
Basisvariablen „Wertschätzung“ wie folgt
„Wir erleben in der Regel einen Menschen als zugewandt, wenn er
uns zum Gegenstand seiner Aufmerksamkeit und Konzentration gewählt und seine Wahrnehmung sichtbar auf uns gerichtet hat. Ein solches Zuwendungsverhalten drückt aktives Interesse des Beraters am
Erleben des Klienten aus“ (Alterhoff, 1983, 127).
Die bedingungslose positive Zuwendung bewirkt in der Beratungsbeziehung
Sicherheit für die Klientin in der Hinsicht, dass eine angstfreie Atmosphäre
geschaffen und es der Klientin ermöglicht wird, ihre Gedanken und Gefühle
offen zu zeigen (vgl. Brem-Gräser, 1993, 89; Sickendiek et al., 2002, 130).
Im folgenden Kapitel wollen wir noch weitere Fertigkeiten der Beraterin näher
beleuchten, die uns besonders wichtig erscheinen. Darunter fallen zunächst
die reflektierenden Fertigkeiten, die ein Erreichen von Empathie und Akzeptanz seitens der Beraterin überhaupt erst möglich machen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
3.2
23
Klientenanregende Beratungsaktivitäten11
Die klientenanregenden Beratungsaktivitäten, die auch reflektierende Fertigkeiten genannt werden können, sind Fertigkeiten,
„die uns in die Lage versetzen, unser Verstehen der Perspektive der
Klienten und ihres Bezugsrahmens mitzuteilen“ (Culley, 1996, 73).
Die gesamten reflektierenden Fertigkeiten umfassen, was die Klientin gegenüber einer Beraterin kommuniziert, verbal oder nichtverbal. In all diesen
Äußerungen gibt die Beraterin der Klientin zurück, was sie hört, versteht und
was die Klientin ausdrückt, fügt jedoch ihre eigene Perspektive nicht hinzu
(vgl. Sickendiek et al., 2002, 147).
Sie sind für den gesamten Beratungsprozess wertvoll, um Vertrauen zu
schaffen und die Klientin zur Selbstexploration zu ermutigen. Des Weiteren
sind diese Beratungsaktivitäten geeignet, neben dem empathischen Verstehen auch das Akzeptieren mitzuteilen.
Insbesondere sind solche Berateräußerungen dann sinnvoll, wenn sie sich
auf gefühlsmäßige und motivationale Geschehnisse konzentrieren (vgl.
Hackney et al., 1998, 61).
Wichtig erscheint uns an dieser Stellte auf ein direktes, persönliches Ansprechen der Klientin hinzuweisen. Die Beraterin sollte im Beratungsgespräch
darauf achten, die Rat suchende Person direkt und persönlich anzusprechen,
d. h. dass sie die direkte Rede verwendet (z. B. „Wie geht es Ihnen?“). Außerdem ist es von großer Bedeutung, dass die Beraterin die Klientin ausdrücklich anspricht, indem sie Person, Situation und ihre Sichtweise betont
(z. B. „ Wie sehen Sie das für ihre momentane Situation?“). Ferner sollte die
Beraterin Verallgemeinerungen wie z. B. „wir“ oder „man“ vermeiden (vgl.
Mutzeck, 1996, 69 f.).
11
Soweit nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Culley, 1996, 73.
Auch die Zweitzitationen stammen aus der angegebenen Quelle.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
24
Als nächstes werden wir folgende reflektierende Fertigkeiten, die uns am
wichtigsten erscheinen, näher beleuchten:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Wiederholen,
Paraphrasieren,
Reflektieren von Gefühlen,
Zusammenfassen,
Bitte um Erklärung und
Ansprechen nonverbalen Verhaltens.
1) Wiederholen
Bei der Fertigkeit des Wiederholens gibt die Beraterin der Klientin entweder
einzelne Worte oder kürzere Sätze, die sie selber verwendet hat, zurück.
Unter Umständen kann dies eine wirksame Methode sein, das Gespräch zu
fördern. Dazu ein Beispiel:
Klientin:
Beraterin:
Klientin:
„Ich habe das Gefühl ich werde andauernd bestraft.“
„hmhm, bestraft…“
„Also. Ich habe wirklich eine Menge Arbeit in meine Hausarbeit gesteckt und die Rückmeldung der Professorin war deprimierend. Ich
war nachher total fertig! Ich denke, ich hätte eine bessere Note verdient. Und jetzt bin ich soweit, dass ich nicht mehr genau weiß, ob ich
meinem eigenen Urteil überhaupt noch trauen kann.“
Die Beraterin wiederholt dabei ein Wort, in diesem Fall „bestraft“, das die
Klientin im Gespräch betont hatte und das offensichtlich emotional aufgeladen war.
Diese Wiederholung ermuntert die Klientin zu näheren Ausführungen und
lieferte weitere Informationen über den Bezugsrahmen der Klientin.
Sie wird ebenso eingesetzt, um den Focus eines Beratungsgesprächs im
Auge zu behalten. Zum Beispiel:
Klientin:
Beraterin:
Klientin:
„Ich fühlte mich total überflüssig. Ich habe irgendwie niemanden gekannt. Das ist eigentlich sonst nie der Fall. Ah! Ich kannte doch jemanden, aber er war die meiste Zeit mit anderen Leuten beschäftigt…Wo war ich noch mal stehen geblieben?“
„Sie fühlten sich überflüssig.“
„Ich stand irgendwie total neben mir, ohne jedes Selbstvertrauen. Ich
dachte, ich bin eben nicht so interessant wie die anderen Leute, die
da waren.“
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
25
Durch diese Wiederholung erinnert die Beraterin ihre Klientin daran, was sie
zuletzt bezüglich ihres Hauptthemas gesagt hat und ermutigt sie, damit weiterzumachen.
2) Paraphrasieren
Mit Hilfe des Paraphrasierens wird die Kernbotschaft einer Klientin, der wichtigste Gedanken oder das wichtigste Gefühl einer Äußerung, in den Worten
der Beraterin wiederholt. Es soll der Klientin signalisieren, dass die Beraterin
ihr Anliegen verstanden hat (vgl. Hackney et al., 1998, 61). Ein Beispiel dazu:
Klientin:
Beraterin:
„Ich bin mir nicht sicher, ob ich in der Schule bleiben oder sie verlassen und mir einen Job suchen soll. Andererseits kann es ja sein,
wenn ich von der Schule abgehe, dass ich gar keinen Job oder einen
Job finde, der mir keinen Spaß macht.“
„Sie wissen nicht, ob sie in der Schule bleiben oder abgehen sollen.“
(vgl. Hackney et al., 1998, 61).
In diesem Beispiel hat die Klientin der Beraterin zwei Gedanken mitgeteilt: In
der Schule bleiben oder abgehen und die Unsicherheit, wenn sie abgeht,
überhaupt Arbeit zu finden.
Die Absichten, die mit dem Paraphrasieren verbunden werden können, sind
folgende:
 Die Wahrnehmung dessen zu überprüfen, was die Klientin gesagt hat.
Durch das Paraphrasieren können sowohl die Beraterin als auch die
Klientin überprüfen, ob ein gemeinsames Verständnis bezüglich des
besprochenen Problems besteht.
 Akzeptanz und Verstehen vermitteln.
Diese Grundhaltung ermöglicht es, der Klientin mitzuteilen, dass die
Beraterin „bei ihr ist“ und dass sie sich bemüht, ihre Sichtweise zu verstehen. Dieses Verständnis wird der Klientin noch einmal zur Überprüfung dargelegt. Wenn die Beraterin wirklich bei der Sache und bei der
Person ihrer Klientin ist, bestehen gute Voraussetzungen, um diese
akzeptieren und verstehen zu können.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
26
 Sammeln von Informationen, wie die Klientin sich und ihr Anliegen
sieht.
Paraphrasieren ist auch gut geeignet, um weitere Informationen zu
sammeln. Außerdem zeigt es der Klientin, dass die Beraterin ihr folgt
und Gelegenheit gibt, das zu sagen, was sie für wichtig hält.
 Aufbauen einer vertrauensvollen Beziehung.
In der Anfangsphase einer Beratungsbeziehung ist die Klientin oft noch
sehr unsicher, ob sie der Beraterin vertrauen kann und diese ihr mit
Respekt begegnet. Durch das Paraphrasieren zeigt die Beraterin, dass
sie sich für das Anliegen der Klientin interessiert und schafft damit eine
vertrauensvolle Basis.
Außerdem wird die Methode des Paraphrasierens eingesetzt, um die Klientin
anzuregen, ihre Gefühle auszudrücken.
Die Beraterin sollte beim Paraphrasieren bestimmte Leitlinien berücksichtigen:

Die Wahrnehmung dessen, was die Klientin mitgeteilt hat, sollte als
schwebende Frage angeboten werden.

Es ist zu vermeiden, der Klientin etwas zu erzählen, sie zu informieren
oder für sie eine Situation zu definieren.

Die Beraterin sollte nicht urteilen, sondern respektvoll bleiben.

Sie sollte versuchen ihre eigenen Worte zu benutzen, anstatt die
Worte der Klientin einfach zu wiederholen.

Es darauf zu achten, wie intensiv die Klientin ihre Gefühle ausdrückt,
und es sollte versucht werden, auf eine ähnliche Ebene zu gelangen.

Zu dem, was die Klientin gesagt hat, sollte nichts hinzugefügt werden.
Auch sind Bewertungen oder das Angebot einer Interpretation von
Seiten der Beraterin zu vermeiden.

Als Beraterin ist es wichtig, bei sich selber zu bleiben und nicht vorzugeben, etwas zu verstehen, wenn dies jedoch nicht verstanden
wird.

Die Beraterin sollte außerdem in ihrer Vorgehensweise kurz und direkt
sein.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
27
3) Reflektieren von Gefühlen
Das Reflektieren von Gefühlen ist eine paraphrasierende Antwort auf ein
Gefühl, das die Klientin entweder verbal oder nonverbal mitteilt. Die Beraterin
spiegelt dabei die Gefühle oder Emotionen, die in der Äußerung der Klientin
enthalten sind, wider (vgl. Hackney et al., 1998, 62).
Dazu ein Beispiel für das Reflektieren eines verbal ausgedrückten Gefühls:
Klientin:
Beraterin:
„Eines meiner Hauptprobleme ist, dass ich gerne mehr aus mir
herausgehen, also offener sein möchte. Aber wenn ich dann mit anderen Personen zusammen bin, fällt mir nichts ein, was ich sagen
könnte. Ich habe nichts zu sagen, verstehen Sie.“
„Es ist so, wenn sie mit anderen Menschen zusammen sind, dann
haben sie so ein Gefühl, dass es an Ihnen nichts gibt, was es sich zu
erzählen lohnt und was andere Leute auch interessieren würde.“
(vgl. Hackney et al., 1998, 62).
Ein weiteres Beispiel zum Reflektieren eines nonverbal ausgedrückten Verhaltens:
Klientin:
Beraterin:
(Sitzt zusammengesunken auf dem Stuhl, blickt hilflos und allein
gelassen nach unten auf den Boden.)
„Sie wirken auf mich, als ob sie sich ziemlich hilflos und allein gelassen fühlen.“
(vgl. Hackney et al., 1998, 62).
4) Zusammenfassen
Im Vergleich zu der Paraphrase, ist die Zusammenfassung wesentlich umfangreicher. Mit ihr sollen wichtige Aspekte eines Gesprächs auf eine organisierte Weise zusammengefasst werden. Nach Ivey et al. stellt die Zusammenfassung in der Anfangsphase der Beratung eine „begleitende Zusammenfassung“ dar. Sie beinhaltet das, was die Klientin gesagt hat, und enthält
keine Hypothesen der Beraterin. Die Zusammenfassung ist dann besonders
hilfreich, wenn sie auf kohärente Weise das wiedergibt, was die Klientin gesagt hat, und dadurch einen Rückblick auf die bisherige Beratungsarbeit ermöglicht.
Dazu ein Beispiel einer möglichen Zusammenfassung, die die Beraterin am
Ende der Sitzung ihrer Klientin geben könnte:
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
Beraterin:
28
„Nachdem, was Sie mir bis jetzt gesagt haben, fühlen Sie sich verärgert und wütend über die unfaire Weise, wie Sie von Ihren Eltern behandelt worden sind. Sie vergleichen sich mit Ihrer Schwester und
sehen sich in dem, was Sie erreicht haben, Ihrer Schwester unterlegen.“
Mit dieser Methode wird versucht, den bisherigen Kern der Beratungssitzung
zusammenzufassen.
Die Zusammenfassung kann folgenden Zwecken dienen:
 Sie kann helfen, Inhalte und Gefühle zu klären.
Die Beraterin muss sich versichern, ob sie die wirklich zentralen Punkte
der Anliegen und Themen, die die Klientin ihr erläutert hat, auch erfasst
hat. Des Weiteren sollte sich die Beraterin versichern, dass sie der
Klientin tatsächlich ebenso genau folgt wie sie glaubt, dass sie es tut.
Sie könnte dann sagen:
„Ich möchte mal überprüfen, ob ich Sie wirklich verstanden habe.“
 Sie liefert einen Rückblick auf die Beratungsarbeit.
Eine Zusammenfassung ist eine Art Bestandsaufnahme, die der Klientin ermöglicht, entweder Missverständnisse zu korrigieren, dem Gesagten etwas hinzuzufügen oder es zu verändern.
 Sie hilft die Sitzung zu beenden.
Wird die Zusammenfassung dazu gebraucht, um das Beratungsgespräch zu beenden, sollte dieser hinzugefügt werden, welche Aufgaben
die Klientin bis zur nächsten Sitzung erledigt haben und welche Themen in der nächsten Sitzung behandelt werden sollten.
 Sie dient dazu, die nächste Sitzung zu eröffnen.
Eine Zusammenfassung ist sehr hilfreich, um den Beginn der folgenden Sitzung zu erleichtern, da sie für die Beraterin wie für die Klientin
einen gemeinsamen Start darstellen kann. Dazu ein Beispiel:
Beraterin:
„Ich habe mir noch mal Gedanken über unsere letzte Sitzung
gemacht. Wir haben hauptsächlich davon gesprochen, dass
sie sich sehr stark unter Druck gesetzt fühlen sowohl in ihrer
Familie als auch bei der Arbeit. Möchten Sie dieses Thema
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
29
wieder aufgreifen oder gibt es andere Themen, die Sie heute
mit mir besprechen möchten?“
 Sie kann helfen, Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden.
Die Klientin braucht eine Hilfestellung bei dem Erkennen der wichtigen
Punkte ihrer Anliegen und bei der Herstellung von Prioritäten.
5) Bitte um Erklärung
Oft hören sich Äußerungen der Klientin verwirrend an und die Beraterin weiß
dann oft nicht, was die Klientin eigentlich sagen möchte. Daher ist es wichtig,
von der Klientin diesbezüglich eine Klärung zu bekommen. Die Bitte um Erklärung stellt eine Aufforderung dar, das eben Gesagte nochmals näher zu
erläutern (vgl. Hackney et al., 1998, 63). Folgendes Beispiel veranschaulicht
dies:
Klientin:
„Wenn sie sagen „bedrückt“, was meinen Sie damit?“. „Ich glaube, ich
habe da etwas nicht ganz mitbekommen. Können Sie mir das noch
einmal beschreiben?“.
(vgl. Hackney et al., 1998, 63).
6) Ansprechen nonverbalen Verhaltens
Die Beraterin greift u. a. eine Geste oder Mimik der Klientin auf, ohne diese
jedoch, wie das bei dem Reflektieren nonverbal geäußerter Gefühle geschieht, zu interpretieren. Sie teilt ihr mit, dass sie gerne die Bedeutung ihres
Verhaltens kennen würde. Dazu zwei Beispiele:
Beraterin:
„Sie schauen mich etwas verwirrt an. Haben Sie nicht ganz verstanden, was ich meine?“.
Beraterin:
„Sie machen im Moment einen ruhigen Eindruck auf mich. Fühlen Sie
sich jetzt auch tatsächlich ruhiger?“.
Unsere Ausführungen lassen erkennen, dass die reflektierenden Fertigkeiten
für verschiedene Beratungsansätze von zentraler Bedeutung sind. Sie signalisieren aufmerksames und einfühlsames Zuhören der Beraterin und ermutigen die Klientin zur Selbstexploration. Außerdem ermöglichen diese Fertigkeiten es, das Beraterverständnis von der Klientin selbst korrigieren zu las-
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
30
sen.
Im folgenden Abschnitt möchten wir uns ausführlicher mit informationsorientierten Berateräußerungen beschäftigen, bei denen die Beraterin, im Vergleich zu den reflektierenden Fertigkeiten, direktiver vorgeht.
Informationsorientierte Berateräußerungen12
3.3
In den informationsorientierten Berateräußerungen, auch sondierende Fertigkeiten genannt, ist die Vorstellung der Beraterin impliziert, welche Themen
anzusprechen wichtig wäre. Setzt die Beraterin die Methode des Sondierens
ein, geht die Kontrolle über den Inhalt des Gesprächs von der Klientin auf die
Beraterin über. Es gibt Situationen im Beratungsprozess, in denen es sinnvoll
ist, zusätzliche Informationen von der Klientin zu bekommen und sie zu ermutigen, spezieller und konkreter zu werden als sie es bisher war.
Zu den wichtigsten Fertigkeiten des Sondierens gehören unserer Ansicht
nach
1)
2)
3)
4)
5)
6)
Offene Fragen,
Hypothetische Fragen,
Gezielte Fragen,
Statements,
Akzentuierung und
Bitte um Erklärung.
Diese werden wir im weiteren Verlauf näher erläutern.
1) Offene Fragen
Sie werden von der Beraterin gestellt, um sowohl Informationen zu erhalten
als auch, um die Klientin in den Prozess des gemeinsamen Suchens mit einzubeziehen. Die offenen Fragen fordern eine ausführlichere Antwort heraus
als „geschlossene Fragen“ (Ja/Nein oder Vorgabe mehrerer Möglichkeiten).
Sie werden in der Regel durch was, wo, wann oder wie eingeleitet.
12
ff.
Soweit nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Culley, 1996, 86
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
31
Eine Klientin, die z. B. in der Beratungssitzung erzählt, dass sie sich mit ihrem Ehemann sehr oft streitet, könnte von der Beraterin folgende Fragen
gestellt bekommen:
„Was geschieht normalerweise, wenn Sie sich streiten?“
„Wann streiten Sie sich in der Regel?“
„Wo passiert dies gewöhnlich?“
„Wer ist normalerweise der erste, der einlenken möchte?“
2) Hypothetische Fragen
Hypothetische Fragen sind offene Fragen, die sich darauf beziehen, was in
der Zukunft geschehen könnte. Sie können die Klientin dazu anregen, über
ihre eigenen Gedanken und die Gedanken anderer, aber auch über Gefühle
und Verhaltensweisen nachzudenken.
Des Weiteren sind die hypothetischen Fragen wichtig, um der Klientin zu
helfen, sich positive Ergebnisse vorzustellen oder alternative Verhaltensweisen zu überlegen. Eine Klientin, die beispielsweise ihre Angst ausdrückt, auf
eine Anforderung „nein“ zu sagen, könnte wie folgt von der Beraterin gefragt
werden:
„Was meinen Sie, würde wohl geschehen, wenn Sie zu ihm ‚nein’ sagen
würden?“
oder
„Was wäre ihrer Ansicht nach das Schlimmste, das passieren könnte, wenn
Sie zu ihm ‚nein’ sagen würden?“
3) Gezielte Fragen
Die Beraterin stellt gezielte Fragen, wenn sie von der Klientin ganz bestimmte Informationen bekommen möchte. Dazu ein paar Beispiele:
„Wie viele Geschwister haben Sie?“
„Was machen sie beruflich?“
„Wie alt waren Sie, als sie ihr Kind bekommen haben?“
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
32
„Haben Sie schon Vorerfahrungen mit anderen Beratungsstellen?“
(vgl. Hackney et al., 1998, 64).
Im Folgenden möchten wir noch einmal kurz darstellen worauf die Beraterin
achten sollte, wenn Sie ihre Fragen an die Klientin richtet, und welche Wirkung diese Fragen haben können:
Wie die Beraterin fragen sollte
 Die Beraterin sollte der Klientin direkt, kurz und klar, ohne Umschweife
und Erläuterungen sagen, was sie wissen möchte.
 Sie sollte, wann immer es möglich ist, der Klientin mitteilen, warum sie
fragt, wie z. B.:
„Ich möchte mir Klarheit verschaffen: Was ist vor einer Woche wirklich zwischen Ihnen und Ihrem Freund vorgefallen?“.
 Wenn die Beraterin die Antwort der Klientin paraphrasiert, besteht für
sie die Möglichkeit noch einmal zu überprüfen, ob sie die Botschaft
verstanden hat.
 Die Beraterin sollte, wann immer es möglich ist, ihre Frage mit dem,
was die Klientin vorher mitgeteilt hat, durch ein Statement13 verbinden.
Zum Beispiel:
„Sie haben erwähnt, dass Sie sich von Ihrer Freundin angegriffen
fühlten. Was haben Sie denn wirklich vorher zu Ihr gesagt?“.
Die Wirkung von Fragen
Die Fragen, die die Beraterin an Ihre Klientin stellt, können sowohl positive
als auch negative Effekte haben. Im Großen und Ganzen haben Fragen, die
zum richtigen Zeitpunkt gestellt, klar und offen formuliert werden, vorwiegend
positive Effekte.
13
Auf die Bedeutung des Statements werden wir in diesem Kapitel noch näher eingehen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
33
Positive Effekte:
 Zum einen sollen die Fragen der Klientin beim Fokussieren helfen und
zum anderen dabei konkret zu werden. Ein Bespiel:
Klientin:
„Mein Ehemann hat an allem was ich mache etwas auszusetzen. Das geht mir total auf die Nerven.“
Beraterin:
„Sie scheinen sich darüber zu ärgern, da alles, was sie machen, falsch zu sein scheint.“
Klientin:
„Na ja, so ist es auch wieder nicht. Nicht alles.“
Beraterin:
„Wobei kritisiert er Sie dann meistens?“
Die Beraterin stellt der Klientin in diesem Beispiel zum Schluss eine
offene Frage, um die Klientin anzuregen, ihre Äußerung („…an allem
etwas auszusetzen…“) eindeutiger zu beschreiben.
 Mit Hilfe der Fragen können weitere Informationen gesammelt werden.
In oben genannten Beispiel antwortet die Klientin darauf:
Klientin:
„Na ja, gewöhnlich kritisiert er mich, dass es viel zu unordentlich in unserem Haus wäre. Ich sollte doch mehr aufräumen.
Aber da wir ja noch zwei kleinere Kinder haben, und ich auch
noch halbtags arbeiten gehe, habe ich auch nicht immer Zeit,
die Wohnung so sauber zuhalten, wie mein Mann sich das
vorstellt.“
 Die Fragen können ein neues Feld für das Beratungsgespräch eröffnen. Zum Beispiel äußert eine Klientin, dass sie sich depressiv fühlt:
Beraterin:
„Was sagen Sie zu sich selbst, wenn Sie deprimiert und traurig sind?“
Klientin:
„Ich sage zu mir, dass mich niemand richtig versteht und dass
ich mich niemals mehr anders fühlen werde als jetzt. Manchmal sage ich mir auch, dass alles so aussichtslos ist und dass
das Leben für mich keinen Sinn mehr hat.“
Es ist uns wichtig, an dieser Stelle zu bemerken, dass die Beraterin den
übermäßigen Gebrauch von Fragen vermeiden sollte, da sonst die Gefahr
besteht, dass eine Beratungssitzung sozusagen zu einem Frage- und Antwortspiel wird, in dem wenig wechselseitiges Verstehen zwischen Beraterin
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
34
und Klientin entwickelt werden kann. Die Klientin wird in einer solchen Situation nicht die Möglichkeit und die Ermutigung finden zu sagen, was für sie
wichtig ist, und wird sich schließlich zurückziehen.
4) Statements
Die Statements sind oft eine mildere Form als Fragen. Insbesondere in der
Anfangsphase der Beratung werden Fragen oftmals als aufdringlich erlebt.
Anstatt beispielsweise zu fragen „Wie steht Ihr Ehemann eigentlich zu Ihrer
Ansicht?“, könnte die Beraterin eher sagen: „Es würde mich interessieren,
wie Ihr Ehemann dazu steht“.
Ein Statement ist, wie die Frage auch, eine gute Methode, um Informationen
zu bekommen, um den Fokus zu wechseln und um der Klientin zu helfen,
konkreter zu werden. Folgende Beispiele sollen verdeutlichen, wie die Beraterin Statements verwenden kann, um einen Wechsel von Gesprächsgegenständen und Gesprächsrichtungen einzuleiten. Die Beraterin fasst zuerst
kurz zusammen, was bisher gesagt worden ist, und ermutigt die Klientin
dazu, fortzufahren, indem sie ein Statement benutzt.
 Den Fokus von Anderen auf sich selbst richten
Die Klientin hat der Beraterin viel über ihre Beziehung zu Ihrem Partner
mitgeteilt und wie er sie behandelt:
Beraterin:
„Sie haben mir eine Menge über Ihren Partner und sein
Verhalten Ihnen gegenüber berichtet. Ich denke, ich habe ein
klares Bild von dem, wie er sich verhält. Was ich gerne wissen
würde ist, wie Sie sich daraufhin verhalten.“
 Bewegung vom Vagen zum Konkreten
Die Klientin hat in der Beratungssitzung von bevorstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen in dem Unternehmen, in dem sie arbeitet,
berichtet:
Beraterin:
„Sie haben über verschiedene Probleme, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Unternehmens, in dem Sie
arbeiten, stehen, gesprochen und dabei verschiedene Personen genannt, die davon besonders betroffen wären. Ich interessiere mich dafür, um welche Probleme es sich konkret
handelt.“
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
35
 Bewegung vom Diffusen zum Zentrierten
Die Klientin hat im Beratungsgespräch von ihrer Beziehung erzählt und
dabei mehrmals Geldprobleme angesprochen:
Beraterin:
„Wir haben uns darüber unterhalten, dass Sie Ihre Beziehung
zu Ihrem Ehemann verbessern wollen. Sie haben dabei mehrere Dinge kurz angeschnitten. Dabei haben Sie auch Geldfragen erwähnt, und ich wüsste gerne, ob Geld für Sie einen
hohen Stellenwert hat.“
 Bewegung vom Inhalt zu den damit verbundenen Gefühlen
Die Klientin hat der Beraterin mitgeteilt, dass sie nicht die Unterstützung in der Familie erhält, die sie sich momentan aufgrund einer
Krankheit wünscht. Jedoch zeigt sie dabei kaum Gefühle:
Beraterin:
„Sie haben mehrfach angesprochen, wie viel Ihnen an der
Unterstützung Ihrer Familie liegt. Ich denke mir, dass damit
auch Gefühle verbunden sind, über die wir bislang noch nicht
gesprochen haben.“
5) Akzentuierung
Mit Hilfe der Akzentuierung, d. h. eine aus ein oder zwei Wörtern bestehende
Wiederholung, lenkt die Beraterin die Aufmerksamkeit auf bestimmte Inhalte
der vorherigen Äußerung der Klientin. Sie wird in einem Tonfall ausgedrückt,
der die Klientin darauf hinweist, dass die Beraterin etwas Bestimmtes näher
erläutert haben möchte. Ein Beispiel:
Klientin:
„Nach dem Treffen mit meinem Ex-Freund habe ich mich total
beschissen gefühlt.“
Beraterin:
„Beschissen?“
(vgl. Hackney et al., 1998, 64).
6) Bitte um Erklärung
Die Beraterin möchte mit der Bitte um Erklärung die Klientin zur Selbstexploration anregen. Sie sollte darauf achten, dass sie diese Bitte nicht zu selten,
aber auch nicht zu oft äußert. Kann die Beraterin der Klientin nicht folgen, ist
es sinnvoller, um Erklärung zu bitten, als die Klientin einfach fortfahren zu
lassen. Dazu zwei Beispiele:
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
36
„Könnten Sie mir das noch einmal etwas genauer darstellen?“
„Könnten Sie mir Ihr Gefühl noch irgendwie anders beschreiben?“
(vgl. Hackney et al., 1998, 64).
Neben den reflektierenden und sondieren Fertigkeiten ist auch die Fertigkeit
des Konkretisierens von großer Bedeutung. Im nächsten Kapitel wollen wir
deshalb näher darauf eingehen, in wieweit das Konkretisieren für den Beratungsprozess eine Rolle spielt.
Konkretisieren14
3.4
Eine wichtige Aufgabe der Beraterin ist es, im Beratungsgespräch selbst
konkret zu sein und der Klientin zu helfen, über ihre Gedanken, Gefühle und
Verhaltensweisen konkret zu sprechen. Dies setzt voraus, dass die Beraterin
aktiv zuhört, d. h. die verbalen und nichtverbalen Äußerungen der Klientin zu
registrieren und festzustellen, auf welcher Ebene die Klientin spricht. Dadurch ist sie in der Lage, der Klientin zu helfen, auf eine spezielle Weise zu
beschreiben, was sie denkt, fühlt und tut.
Der einfachste Weg, die Klientin dabei zu unterstützen, konkret zu werden,
besteht darin, als Beraterin selbst konkrete Beispiele anzubieten.
Beispielsweise spricht eine Klientin in der Beratungssitzung darüber, dass ihr
Freund ihr gesagt habe, dass sie ihre guten Leistungen im Studium oft herabsetzen würde:
Beraterin:
14Soweit
„Was wäre ein Beispiel dafür, wie sie Ihre Leistungen im Studium
herabsetzen?“
nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Culley, 1996, 101f.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
37
Dabei handelt es sich um eine offene Frage, die bewirken soll, dass die
Klientin ein konkretes Beispiel gibt.
Die Beraterin könnte aber auch der Klientin ein konkretes Beispiel geben, in
dem sie fragt:
Beraterin:
„Wenn sie sich selber sagen, dass Sie bei einer Arbeit, in der sie
erfolgreich abgeschnitten haben, ein besseres Ergebnis hätten erzielen müssen, ist das dann ein Beispiel dafür, wie Sie Ihre Leistungen herabsetzen?“
Hier stellt die Beraterin der Klientin eine geschlossene Frage mit einem konkreten Beispiel.
Die Beraterin sollte bei der Fertigkeit zu konkretisieren jedoch beachten,
dass Klientinnen oft ängstlich werden, wenn sie aufgefordert werden, etwas
genauer über sich zu reden. Klientinnen reden häufig nur vage über ihre eigenen Probleme, um sich davor zu schützen, sich zu intensiv mit diesen
auseinanderzusetzen.
Insgesamt wird in unseren Ausführungen zu den Fertigkeiten der Beraterin
folgendes deutlich: Die Beherrschung der reflektierenden Fertigkeiten ist
wichtig, um ein Verständnis dafür zu erreichen, wie die Klientinnen ihre
Probleme sehen. Die sondierenden Fertigkeiten beinhalten Fragen und Feststellungen und sind hilfreich, um zusätzliche Informationen zu sammeln und
den Fokus des Gesprächs zu verändern.
Im Folgenden wollen wir nun auf die lösungsorientierte Kurzzeittherapie näher eingehen, die uns, wie schon in der Einleitung erwähnt, vor allem deshalb sehr interessiert, da sie sich schwerpunktmäßig auf die Lösung anstatt
auf die Analyse von Problemen konzentriert.
Zunächst werden wir auf das grundlegende Konzept der lösungsorientierten
Kurzzeittherapie eingehen und im Anschluss daran uns mit der Vorgehensweise dieses Ansatzes ausführlicher beschäftigen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
4.
38
Die lösungsorientierte Kurzzeittherapie
Der Weg ist das Ziel
(kurztherapeutische –
vormals asiatische – Weisheit)
(Walter/Peller, 1996, 7).
Die lösungsorientierte Kurzzeittherapie ist ein Modell, das von de Shazer,
Berg und ihren KollegInnen am Brief Family Therapie Center (BFTC) in Milwaukee entwickelt und beschrieben wurde. Es handelt sich dabei um einen
neueren Behandlungsansatz, der sich deutlich von anderen unterscheidet
(vgl. Berg, 1992, 25).
Er basiert auf einigen Vorstellungen der Familientherapie, die das Individuum
im interaktionalen Kontext ihres sozialen Umfeldes betrachtet. Allerdings
schlägt dieser Ansatz, von dieser Position ausgehend, eine Reihe anderer
Richtungen ein. Der Hauptunterschied besteht in der Auffassung von Änderung. In der Familientherapie wird davon ausgegangen, dass die Familie alles versucht, ihre homöostatische15 Balance und ihre Grenzen zu bewahren,
während die lösungsorientierte Kurzzeittherapie davon ausgeht, dass Veränderungsprozesse unvermeidlich sind und kontinuierlich stattfinden (vgl. Berg,
1992, 25).
Dieses Modell betrachtet das menschliche Leben als einen Prozess ständigen Wandels, dass mit der buddhistischen Auffassung vergleichbar ist, wonach
„die Stabilität nur eine Illusion ist, die aus Augenblicken besteht, die im
Gedächtnis festgehalten werden“ (Berg, 1992, 26).
Die lösungsorientierte Kurzzeittherapie setzt mit dieser Sichtweise den Fokus
auf die Ausnahmen eines Problems. Dabei handelt es sich um jene Momente, in denen kleine Veränderungen in der Stabilität des Problemzustands
auftreten.
15
Homöostase: Aufrechterhaltung eines Systemgleichgewichts (Kybernetik) (vgl. Duden,
1997, 328).
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
39
Diese Ausnahmen stellen den Schlüssel zu Problemlösungen dar. Dabei ist
es einfacher, eine schon vorhandene kleine Veränderung zu vergrößern, anstatt etwas herzustellen, was noch nicht existiert (vgl. Berg, 1992, 26).
Zusammenfassend lässt sich zur Vorgehensweise der lösungsorientierten
Kurzzeittherapie sagen, dass das verwendet wird, was die Klientinnen mitbringen,
„um ihnen zu helfen, ihre Bedürfnisse so kennen zu lernen, dass sie in
der Lage sind, selbständig ein befriedigendes Leben zu führen“ (de
Shazer in: Sickendiek et al., 2002, 84).
4.1
Die Grundannahmen der lösungsorientierten Kurzzeittherapie16
In diesem Kapitel möchten wir die Grundlagen des lösungsorientierten Ansatzes in Form von Hypothesen näher darstellen. Diese bilden die Handlungsgrundlage eines jeden Vorgehens und den Grundstock des lösungsorientierten Kurzzeittherapie-Modells.
Hypothesen als Grundlage des lösungsorientierten Ansatzes
1) „Menschen haben alles, was sie brauchen, um ihr Problem zu lösen“
(Walter/Peller, 1996, 41).
Im Gegensatz zu den Modellen, die von der Annahme ausgehen, dass
Probleme sich aus Fehlern oder Dysfunktionen in der Struktur des Individuums oder der Familie herleiten lassen, betont die spezifische ERICKSONsche Annahme die Fähigkeit eines jeden Individuums oder jeder Familie, das
Problem selbst zu lösen und einen Handlungsablauf zu verändern. Diese
Annahme beinhaltet den Glauben, dass
16
Soweit nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Walter/Peller,
1996, 27 ff. Auch die Zweitzitationen stammen aus der angegebenen Quelle.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
40
„jedE fähig ist, das zu tun, was sie tun muß, um das zu bekommen,
was sie möchte (Walter/Peller, 1996, 42).
Nach dem Verständnis dieses Ansatzes bestehen Probleme in der Art und
Weise,
„wie Menschen ihre Situation definieren und wie sie an fehlgeleiteten
Handlungen festhalten (Walter/Peller, 1996, 42).
2) „Therapie ist ein ziel- oder lösungs-orientiertes Vorhaben – mit der Klientin
als Expertin“ (Walter/Peller, 1996, 46).
Bei den Modellen der Beurteilung (assessment) oder Diagnose, in denen der
Therapeutin die Rolle der Expertin zugeordnet ist, beobachtet diese vorhandene Symptome bei der Klientin, führt Untersuchungen im Hinblick auf diese
durch, stellt eine Diagnose und verschreibt darauf schließlich einen Behandlungsplan. Im Gegensatz dazu, liegt beim lösungsorientierten Ansatz die Expertenrolle und die Verantwortung auf der Seite der Klientin. Der Schwerpunkt besteht darin, als Therapeutin der Klientin dabei zu helfen, die von ihr
bestimmten Ziele so genau wie möglich zu definieren. Die Klientinnen sind
demnach
„Expertinnen für das, was sie ändern und zu bestimmen, woran sie arbeiten wollen“ (Walter/Peller, 1996, 47).
Wenn die Therapeutin andere Probleme entdeckt oder meint, die Klientin
sollte ein anderes Ziel anstreben, kann sie das der Klientin vorschlagen, allerdings liegt die Entscheidung, ob die Ziele in Richtung der Erkenntnis der
Therapeutin verändert werden, letzten Endes bei der Klientin. Demzufolge
sollte sich die Therapeutin weiterhin auf die Ziele konzentrieren, die die
Klientin bestimmt hat.
Im Rahmen dieses Ansatzes, mit der Klientin als Expertin, ist die Unterscheidung von freiwilliger und unfreiwilliger Klientin von zentraler Bedeutung.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
41
Kommt eine Klientin beispielsweise unfreiwillig in die Therapie, erkundet die
Therapeutin, ob es trotz dieser erzwungenen Umstände möglich ist, Ziele zu
definieren.
3) „Eine Ausrichtung auf das Positive, auf die Lösung und auf die Zukunft
erleichtert eine Veränderung in die gewünschte Richtung. Deshalb soll
man sich auf lösungs-orientiertes und nicht auf problem-orientiertes
Sprechen konzentrieren“ (Walter/Peller, 1996, 27).
Diese Grundannahmen lassen sich mit folgendem Beispiel noch einmal verdeutlichen: Angenommen, man beobachtet Hürdenläuferinnen, wie sie sich
auf ihren Lauf vorbereiten. Es ist in der Regel so, dass die Athletinnen auf
der Bahn stehen und sich mental auf ihr Rennen einzustimmen, indem sie z.
B. mit geschlossenen Augen ihren späteren Lauf visualisieren. Dabei schaffen sie ein Bild von sich selbst, wo sie genau das tun, was sie im nächsten
Moment (im Wettkampf) tun wollen, gehen dann selbst in dieses Bild hinein,
um zu fühlen und zu erleben, wie es ist, ein erfolgreiches Rennen zu machen.
Im lösungsorientierten Gespräch laufen dieselben Prozesse ab. Die Therapeutin lässt sich im Gespräch mit der Klientin auf das ein, was die Klientin
tut, was sie tun wird, was sie tun will und was gegebenenfalls schon funktioniert. Die Klientin formt dabei mentale Repräsentationen von sich selbst, wie
sie das Problem löst.
4) „Ausnahmen zu jedem Problem können von TherapeutIn und KlientIn
erschaffen und zur Konstruktion von Lösungen benutzt werden“
(Walter/Peller, 1996, 29).
Häufig stecken Klientinnen in einer ganz bestimmten Erwartung fest, wie eine
Lösung aussehen soll. Lösungsalternativen werden nicht erkannt oder als
nicht relevant angesehen. „Ausnahme“-Zeiten, in denen ein Problem nicht
besteht oder dessen Auswirkungen nicht spürbar sind, werden als irrelevant
hinsichtlich der Problemlösung angesehen, da solche Zeiten nicht lange ge-
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
42
nug andauern, oder ihrer Ansicht nach keine „wirklichen“ Lösungen darstellen.
Die Aufgabe der Therapeutin besteht darin, gemeinsam mit der Klientin solche „Ausnahme“-Zeiten aufzuspüren und zu konstruieren. Auf diese Weise
hilft die Therapeutin der Klientin, ein Gefühl von Kontrolle über das zu entwickeln, was ein unlösbares Problem zu sein schien.
5) „Änderung tritt immer auf“ (Walter/Peller, 1996, 32).
Nach dem Philosoph Heraklit kann man nicht zweimal in denselben Fluss
steigen. Dieser Satz macht deutlich, dass Ereignisse und Sachen sich ständig ändern. Die Therapeutin sollte, wenn sie Äußerungen über die Probleme
der Klientin macht, sich diese Erkenntnis immer wieder vor Augen halten.
Macht beispielsweise die Therapeutin die Aussage „Die Klientin ist alkoholabhängig“ beinhaltet dies immer etwas Unveränderliches und die Therapeutin versetzt die Klientin damit in die Lage des Ausgeliefertseins und einer gewissen Endgültigkeit. Zugleich zwingt eine solche Aussage die Therapeutin
dazu, Erklärungen zu finden, wie diese Klientin wieder „alkohol-unabhängig“
wird.
Es ist wesentlich hilfreicher und sinnvoller, davon auszugehen, dass Änderung immer stattfinden kann. Demnach besteht die Aufgabe der Therapeutin
darin, der Klientin beim Aufspüren und Auswählen solcher Änderungen und
Entwicklungswege zu helfen. Die Therapeutin sollte im Gespräch mit der
Klientin darauf achten, die Verbformen „zeigen“, „werden“, „scheinen“ oder
„handeln“ anstatt die Verben „sein“ oder „ist“ zu verwenden.
Die Aussage „die Klientin zeigt süchtiges Verhalten“ impliziert die Möglichkeit
zur Veränderung dieses Verhaltens und verdeutlicht, dass es sich dabei nicht
um etwas Endgültiges handelt.
Durch die Grundannahme, dass es „Ausnahme“-Zeiten gibt und diese konstruierbar sind, wird eine solche Veränderbarkeit und Nicht-Endgültigkeit
noch einmal hervorgehoben.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
43
6) „Kleine Änderungen führen zu größeren Änderungen“
(Walter/Peller, 1996, 35).
Mit dieser Grundannahme wird darauf hingewiesen, dass eine Klientin, die
einen (kleinen) Erfolg erlebt hat, indem sie etwas bewältigen konnte, sich in
einem Zustand befindet, der leichteren Zugang zu ihren Ressourcen ermöglicht, um Lösungsmöglichkeiten für weitere, schwierigere bzw. größere
Probleme zu finden. Danach erscheinen der Klientin die größeren Probleme
nicht mehr so unlösbar, als wenn sie der Annahme ist, dass die großen und
schwierigen Probleme nur durch entsprechend groß angelegte Lösungen
bewältigt werden können. Das Vertrauen auf die Wirkung der kleinen Veränderungen bedeutet auch,
„dass Probleme nur genau so groß sind, wie unsere Definitionen von
ihnen“ (Walter/Peller, 1996, 37).
Jedes Problem, groß wie klein, kann Schritt für Schritt mittels kleiner Veränderungen gelöst werden.
7) „KlientInnen sind immer kooperativ. Sie zeigen uns ihre Überzeugung, wie
Änderung eintreten kann. Wenn wir ihr Denken und Handeln zutreffend
verstehen, ist Kooperieren unvermeidlich“ (de Shazer, Gilligan in: Walter/
Peller, 1996, 38).
Bandler und Grinder (1979) sind der Ansicht, es gäbe keine widerspenstigen
Klientinnen, sondern nur unflexible Therapeutinnen. Handelt eine Klientin
nicht nach den Vorstellungen der Therapeutin, wird nicht davon ausgegangen, dass die Klientin nicht oder noch nicht zur Problemlösung bereit sei. Die
Klientin zeigt dadurch vielmehr, dass ihr Verhalten aus ihrer Sicht, das Beste
darstellt, was sie zum momentanen Zeitpunkt tun kann.
Eine weitere Annahme des lösungsorientierten Ansatzes ist, dass Klientinnen
immer bereit sind ihre Probleme, vorausgesetzt sie haben ein Verhalten als
problematisch definiert, zu lösen.
Kooperation bedeutet demnach, dass Therapeutinnen flexibel genug sein
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
44
müssen, sich auf das verschiedene Problemlösungsverhalten der Klientinnen
einzulassen und es in dieser Weise zu nutzen.
8) „Bedeutung und Erfahrung sind interaktional konstruiert. Bedeutung ist die
Welt (bzw. das Medium), in der wir leben. Wir verleihen unserer Erfahrung
eine Bedeutung, und im selben Moment ist Bedeutung auch Teil unserer
Erfahrung. Bedeutung wird uns nicht von außen aufgezwungen oder
bestimmt. Wir informieren unsere Welt durch Interaktion“
(Walter/Peller, 1996, 42).
Mit dem Wort „informieren“ ist gemeint, dass
„wir unserer Erfahrung und unserer Existenz sozial und individuell eine
Form geben, dass Bedeutung relativ ist in Hinblick auf die teilnehmende Beobachterin“ (Walter/Peller, 1996, 43).
Verhaltensweisen werden individuelle Bedeutungen zugeschrieben, die sehr
unterschiedlich ausfallen können. Beispielsweise kann eine erhobene Hand
für verschiedene Personen unterschiedliche Bedeutungen haben: Im Unterricht in der Schule ist sie für die Lehrerin ein Zeichen für eine gewünschte
Wortmeldung, eine Taxifahrerin nimmt an, dass eine Person am Straßenrand
ein Taxi benötigt und sie anhalten soll, usw. Obwohl es physisch immer die
gleiche Geste ist, kann „die rechte Hand erheben“ viele unterschiedliche Bedeutungen haben. Diese Geste hat in unterschiedlichen Kontexten verschiedene Bedeutungen, die neben der Beobachterin auch von der handelnden
Person „in-formiert“ werden. Demzufolge gibt es keine richtige oder falsche
Bedeutung bzw. eine Fehlwahrnehmung ist nicht möglich:
„Bedeutung lässt sich nicht von der Erfahrung oder von der Person,
die Bedeutung zuschreibt, trennen“ (Walter/Peller, 1996, 43).
Im Beratungsprozess treten alle Probleme, Ziele, Lösungen im Bereich der
Bedeutung auf und sind zugleich auch selber Bedeutungen. Das Ändern der
Bedeutung ist eine Änderung der Erfahrung. Für die Klientin kann eine Ände-
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
45
rung bedeuten, dass ein Problem nicht länger besteht, dass die Möglichkeit
gegeben ist, etwas anderes zu tun oder das zu tun, was sie will.
9) „Handlungen und Beschreibungen sind zirkulär“ (Walter/Peller, 1996, 44).
Zwischen Problem- oder Zielbeschreibung, dem Ergreifen einer bestimmten
Handlung, der Beschreibung dieser Handlung und der Ergebnisse, der weiteren Wahl von anschließenden Handlungen, usw. besteht eine zirkuläre Beziehung. Ein bestimmtes Verhalten wird beschrieben, gedeutet oder gewertet
und die reaktive Handlung, die man anschließt, auf diese Beschreibung abgestimmt. Daraufhin erhält man eine Rückmeldung auf diese gewählte
Handlung, die, verglichen mit der zuvor getroffenen Beschreibung, als Erfolg
oder Misserfolg gewertet werden kann. Bei unterschiedlicher Beschreibung
des gleichen Verhaltens werden wahrscheinlich andere Handlungen und
daraufhin vermutlich andere Rückmeldungen und Wertungen der Rückmeldung erfolgen.
10) „Die Bedeutung einer Botschaft ist die Antwort, die Sie erhalten“
(Bandler & Grinder, Dilts et al. in: Walter/Peller, 1996, 45).
Das vorherige Beispiel mit der erhobenen Hand lässt erkennen, dass es
keine absolute Bedeutung einer Geste gibt. Man kann von einem Missverständnis reden, wenn einer Geste oder Handlung eine vom Handelnden abweichende Bedeutung zugeschrieben wird. Die Verantwortung wird nun bei
der deutenden Therapeutin gesehen, die Geste oder Handlung richtig zu
verstehen. In der lösungsorientierten Beratung liegt die Verantwortung über
eine klare Kommunikation (verbale und nonverbale) bei der Therapeutin. Ihre
Aufgabe besteht darin, bei Bedeutungen der Klientin, die von ihren Absichten
abweichen, „etwas anders zu machen“.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
46
11) „Jede Äußerung, wie KlientInnen ein Ziel (eine Lösung) beschreiben
und / oder was sie tun, beeinflusst zukünftige Interaktionen aller
Beteiligten“ (Walter/Peller, 1996, 48).
Die Therapeutin ist bei der lösungsorientierten Kurzzeitherapie stets bemüht,
eine prozess-orientierte, zirkuläre Sichtweise von Lösungen zu erlangen und
aufrecht zu erhalten:
„[…] wir (richten) unser Augenmerk auf den rekursiven Prozess, wie
man eine Situation definiert, was man tut, wie man das dann definiert,
was man dann tut usw.“ (Walter/Peller, 1996, 49).
Davon ausgehend lässt sich feststellen, dass jede Änderung an irgendeinem
Punkt des Interaktionsprozesses, alle folgenden Interaktionen verändert.
Im weiteren Verlauf unserer Arbeit möchten wir die genaue Vorgehensweise
der lösungsorientierten Kurzzeittherapie noch näher beleuchten. Wichtig sind
uns diesbezüglich folgende Aspekte:
 Die Dauer der Kurzzeittherapie,
 der formale Ablauf einer Sitzung,
 die Haltung der Therapeutin und
 das Interview und die dafür typischen Fragen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
4.2
47
Zur Vorgehensweise der lösungsorientierten Kurzzeittherapie17
4.2.1
Die Dauer der Kurzzeittherapie
Der lösungsorientierte Ansatz stellt eine typische Form der Kurzzeittherapie
dar. De Shazer hat aber wiederholt hervorgehoben, dass es den lösungsorientierten Therapeutinnen nie um die Kürze an sich gehe. Therapien, die auf
dem lösungsorientierten Ansatz aufbauen, nehmen zwangsläufig meist nur
einen kürzeren Zeitraum in Anspruch, jedoch wird die Kürze nicht zwanghaft
angestrebt. Im Gegenteil: Vor allem de Shazer mahnte stets auch zu einer
nötigen Langsamkeit.
Die Kürze der lösungsorientierten Therapie hängt u. a. mit der Annahme der
Therapeutinnen zusammen, dass ein Wandel der Situation ihrer Klientinnen
relativ schnell erfolgen kann, d. h. sie trauen ihnen eine rasche und signifikante Änderung zu. Allerdings sind Kurzzeittherapeutinnen auch durchaus
bescheidener hinsichtlich dieser Veränderungen. Ihnen reichen kleine Änderungen, die aber für die Klientinnen oft harte Arbeit bedeuten, aus, da sie der
Ansicht sind, dass diese Veränderungen in der Form eines Schneeballeffekts
weitere Veränderungen auslösen können.
Zudem sind Kurzeittherapeutinnen auch dazu bereit, ihre Klientinnen früher
zu einer Beendigung der Therapie zu ermutigen, da ihrer Meinung nach nicht
alles innerhalb des Therapieprozesses erreicht werden muss. Sobald die
Klientinnen einen Lösungsweg gefunden haben, können sie den Rest dieses
Weges durchaus auch alleine weiterverfolgen.
Kurzzeittherapeutinnen sind üblicherweise eher lokal orientiert, d. h. es geht
ihnen bereits in der Zielkonstruktion eher um Veränderungen im aktuellen
Handeln und Bewältigen der Klientin.
17
Soweit nicht anders angegeben, beziehen wir uns in diesem Kapitel auf Kaimer,
Internetartikel, 1998. Auch die Zweitzitationen stammen aus der angegebenen Quelle.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
48
Im Gegensatz dazu stehen im Rahmen mancher Langzeittherapien oftmals
recht generelle Ziele der Persönlichkeitsveränderung im Vordergrund.
In einigen Fällen werden relativ bald größere Abstände zwischen den einzelnen Therapiesitzungen vereinbart, was dann unter Umständen auch zu langen Kurzzeittherapien führen kann.
4.2.2
Der formale Ablauf einer Sitzung
Der typische Ablauf einer Sitzung der lösungsorientierten Therapie gliedert
sich in drei Teile. Der erste Teil besteht aus einem ca. 40–minütigen Interview18 mit allen Personen, die zu der Sitzung gekommen sind (z. B. Klientin
mit ihrem Partner). Die Therapeutin klärt am Ende dieses Interviews ab, dass
auch wirklich alles Wichtige gesagt werden konnte. Danach zieht sie sich für
etwa 10-15 Minuten zu einer Besprechung mit dem Team zurück.
Nach ihrer Rückkehr teilt sie der Klientin mit, was das Team bezüglich ihrer
Schilderungen erarbeitet hat. Diese Rückmeldung ist als Botschaft des
Teams verfasst und wird üblicherweise nicht noch mal näher besprochen
oder diskutiert, außer es handelt sich dabei um Verständnisfragen. Sollte die
Klientin noch etwas zu den einzelnen Punkten bemerken oder auch etwas
kritisieren, so wird dies respektiert. Die Rückmeldung des Teams wird als
derzeitige Sichtweise im Therapieprozess verstanden, die aber durchaus
nicht auf Dauer die „richtige“ sein muss.
4.2.3
Die Haltung der Therapeutin
Wer eine Sitzung der lösungsorientierten Therapie beobachtet, dem fällt als
erstes die freundliche aber äußerst hartnäckige Art der Therapeutin auf, Fragen zu stellen. Dabei handelt es sich um Fragen,
18
Auf das „Interview“ werden wir im Abschnitt 4.2.4 noch ausführlich eingehen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
49
„die auf Ressourcen zielen, auf Bewältigungen, auf Schritte, die in die
erwünschte Richtung gemacht wurden“ (Kaimer, Internetartikel, 1998).
Beginnen die Klientinnen dann, ihre Erfahrungen und bisherigen Bemühungen zu schildern, reagiert die Therapeutin auf diese manchmal mit anerkennenden Äußerungen, jedoch geschieht dies eher auf nonverbale als auf verbale Weise.
Genaues Nachfragen seitens der Therapeutin hinsichtlich der Stärken, guter
Ideen und der Selbstmotivation der Klientin führen dazu, dass Klientinnen
anfangen, sich selbst anzunehmen und eigene Fähigkeiten oder erste Fortschritte konkreter wahrzunehmen.
Folgendes Beispiel von Kaimer veranschaulicht dies unserer Ansicht nach
sehr deutlich:
„Auf die Schilderung einer Klientin bezüglich der Bewältigung einer
schwierigen Begegnung in der letzten Woche, reagiert die Therapeutin
nicht mit Lob und Anerkennung, sondern mit Nachfragen bezüglich
der aktivierten Ressourcen, so dass das Besondere dieser Sache betont und die Aufmerksamkeit der Klientin erhöht wird. Dies führt nahezu zwangsläufig dazu, dass die Klientin die Schilderung eigener
Kompetenzen und Ressourcen ausweitet“ (Kaimer, Internetartikel,
1998).
Auffallen würde der Beobachterin wahrscheinlich auch, wie konzentriert die
Therapeutin sich in einer neugierigen und interessierten Haltung diesen Prozessen der Klientin, die mit Änderungen und Wandel zu tun haben, zuwendet.
Außerdem würde sie bemerken, dass die Therapeutin Klagen oder Beschwerden der Klientin anerkennend und respektvoll Raum bietet, diese jedoch weder herausfordert noch verstärkt. Sie geht einfach nicht darauf ein,
es sei denn die Klientin betont, dass die Notwendigkeit über ihr Problem zu
reden, Teil ihrer Lösung sein werde. Daraus resultiert auch eine gewisse Unbeschwertheit die oftmals erst am Ende einer Sitzung auffällt. Alle aktiven
Angebote der Therapeutin beziehen sich auf neue Handlungsmöglichkeiten
für die Klientin.
Hervorstechen müsste für die Beobachterin auch die Genauigkeit, mit der die
Therapeutin die Klientin befragt, so dass
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
50
„im Idealfall ein lebhaftes Bild konkreter Zukunft vor ihren Augen entstehen müsste“ (Kaimer, Internetartikel, 1998).
Schließlich müsste der Beobachterin auffallen, dass nie versucht wird, der
Klientin etwas im Sinne von „aber da müssen sie doch“ oder „da gibt es jetzt
die Strategie“ etc. vorzuschreiben. Die Klientinnen werden in ihrer Sichtweise
äußerst ernst genommen:
„Es wird nie eine Aussage angezweifelt, es sei denn verschiedene
Aussagen oder nonverbale Botschaften widersprechen sich. Und auch
dann ist es weniger Zweifel, der angemeldet wird, sondern eher eine
Haltung der Neugierde, des Wunsches nach Erklärung für diesen
(scheinbaren) Widerspruch, der gezeigt wird“ (Kaimer, Internetartikel,
1998).
Hinsichtlich der Beziehungsgestaltung orientieren sich die Therapeutinnen an
einer relativ einfachen Beziehungsmusterunterscheidung:
„Sie loten einfach aus, welche Art von Aktivität zur Änderung der präsentierten Beschwerde momentan anschlussfähig ist, wo Entwicklungspotential besteht, wer wie mit einbezogen werden müsste, welche Sichtweisen dafür hinderlich welche eher förderlich sind“ (Kaimer,
Internetartikel, 1998).
Besonders wichtig erscheint uns diesbezüglich Kaimers Verweis darauf, dass
diese Unterscheidung durchaus zeit- und personenabhängig ist und keinesfalls
„als Zuschreibung an die Klienten im Sinne einer Typologie verstanden werden darf“ (Kaimer, Internetartikel, 1998).
Im Folgenden möchten wir uns näher mit dem Interview und den laut Kaimer
dafür „typischen Werkzeugen“, den fünf Fragetypen (im englischen Original
als „five useful questions“ bezeichnet) auseinandersetzen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
4.2.4
51
Die „Werkzeuge“ im Interview
Zu den „five useful questions“ zählen die
1) Einladungsfragen,
2) Wunderfragen,
3) Ausnahmefragen,
4) Skalierungsfragen und
5) Bewältigungsfragen,
auf die wir im Folgenden näher eingehen werden.
1) Einladungsfragen
Klientinnen kommen aus den verschiedensten Gründen und mit den unterschiedlichsten Anliegen in die Therapie. Dabei kann es für die Therapeutin
sehr schwierig sein, heraus zu finden, warum die Klientin kommt, was sie
sich davon verspricht und ob sie vielleicht von jemand anderem „geschickt“
wurde (z. B. der Partner, Eltern etc.).
Um ihre Arbeit gut machen zu können, müssen lösungsorientierte Therapeutinnen genau wissen, welche Erwartungen ihre Klientinnen haben, mit welchem Anliegen („Auftrag“) sie beispielsweise von ihrem Partner geschickt
worden sind. Bevor die Therapeutin nun weiter aktiv wird, sollte sie sehr
sorgfältig klären, unter welchen Bedingungen die Sitzung für die Klientin
nützlich sein wird und was passieren müsste, damit sie am Ende zufrieden
sein kann. Falls eine andere Person sozusagen als „Auftraggeber“ die Klientin „geschickt“ hat, sollte die Therapeutin versuchen, die Ziele des „Auftraggebers“ mit denen der Klientin zu verknüpfen. Dies geschieht häufig mittels
zirkulärer Fragen. Eine solche Frage könnte z. B. folgendermaßen aufgebaut
sein:
„Da nun ihr Partner die Idee hatte, dass Sie hierher kommen sollen,
was denken Sie müsste geschehen, damit ihr Partner keine Notwendigkeit mehr sieht, dass sie diese Therapie machen?“.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
52
Es erscheint uns wichtig zu betonen, dass für die Therapeutin vor allem das
Anliegen der Klientin im Mittelpunkt der Sitzung stehen sollte.
2) Wunderfragen
Ein Weg das Therapiegespräch lösungs- und nicht problemorientiert zu gestalten, bietet sich durch das Annehmen hypothetischer Lösungen, den so
genannten Wunderfragen. Diese Vorgehensweise erhält vor allem dann besondere Bedeutung, wenn es den Klientinnen schwer fällt, ihre Ziele in einem
positiven Rahmen darzustellen und sie ihre Situation nur auf dem Hintergrund ihres Problems sehen.
Mittels dieser Wunderfragen soll es den Klientinnen leichter gemacht werden,
sich von ihrem eingeengten Problemverständnis zu lösen. Die Grenzen ihrer
Problemdefinition beschränken oft die Möglichkeiten der Klientin, Lösungswege zu erkennen und einzuschlagen.
Die Wunderfrage gilt als Universalwerkzeug zur Konstruktion von Wunschbildern und hat sich innerhalb der lösungsorientierten Kurzzeittherapie sehr
bewährt.
Einerseits hilft sie, das anfangs dargestellte Problem von einer erwünschten
Lösung loszulösen, um eine Einengung möglicher Lösungsräume zu verhindern. Andererseits können mit Hilfe dieser Technik neue Verhaltens- und
Interaktionsbereiche bestimmt und in einem anschließenden Prozess ein
anschauliches Bild einer erwünschten und oft auch schon realisierbaren Zukunft entwickelt werden. Durch die Wunderfrage wird versucht, die Klientin
automatisch in eine Situation zu versetzen, in der ihr Problem gelöst ist bzw.
gelöst werden kann. Die Fragestellung muss dabei der Weltansicht der
Klientin entsprechend angepasst werden.
Die Wunderfrage sollte zunächst als offene Frage gestellt werden und danach kontinuierlich spezifiziert werden (vgl. Mücke, 2003, 299).
Akzeptiert die Klientin die Vorstellung eines Wunders, kann die Wunderfrage
beispielsweise wie folgt gestellt werden:
„Ich habe eine schwierige Frage, sie braucht zu ihrer Beantwortung
Phantasie...(Pause)...Stellen Sie sich vor,...(Pause)...Sie verrichten
nach
diesem
Gespräch
wie
gewohnt
Ihre
Alltagsgeschäfte...(Pause)...und legen sich heute Abend zu Ihrer üblichen Zeit
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
53
ins Bett, schlafen ein, und über Nacht passiert ein Wunder...(kurze
Pause)...und das Problem (die Probleme), wegen dessen (derer) Sie
hierher in die Therapie gekommen sind, ist (sind) verschwunden.
...(Pause)...Das passiert, während Sie schlafen. Sie haben also nicht
bemerkt, dass dieses Wunder eingetreten ist. Woran werden Sie es
bemerken, nachdem Sie aufgewacht sind?...(Pause)...“
(de Shazer in: Mücke, 2003, 299).
Mücke weist diesbezüglich darauf hin, dass es wichtig ist der Klientin nicht zu
suggerieren, dass alle ihre Probleme verschwunden sind, da die Therapeutin
ansonsten vollkommen unbrauchbare Antworten auf die Wunderfrage erhalten würde (vgl. Mücke, 2003, 299).
Nach der allgemeinen, offenen Formulierung der Wunderfrage kann die Therapeutin die weiteren Fragen spezifischer formulieren. Einige solcher Fragestellungen könnten beispielsweise wie folgt lauten:

Was würde Ihnen durch den Kopf gehen?

Was würden Sie zu sich selber sagen?

Was würden Sie dann als erstes tun?

Wer würde es zuerst in Ihrer Umgebung bemerken?

Woran würde er/sie es merken?

Wie würde er/sie darauf reagieren?
(vgl. Mücke, 2003, 299).
Die Therapeutin sollte darauf achten, dass die Antworten der Klientin prozessorientiert ausfallen, d. h. dass die Klientin Handlungsmöglichkeiten beschreibt und nicht vollendete Tatsachen als Antworten formuliert.
Dabei ist Kaimer der Ansicht, dass
„die Art, wie die Wunderfrage gestellt wird, viel von der Haltung des
Therapeuten verrät, die bezüglich der präsentierten Probleme eingenommen wird, wie veränderbar bestehende Konstellationen eingeschätzt werden, welche Ressourcen man den KlientInnen zutraut etc.
Je weniger der Therapeut zu wissen glaubt, desto leichter ist es, optimistisch zu sein, hinsichtlich irgendeiner Lösung“ (Kaimer, Internetartikel, 1998).
Wunderfragen sind auf jeden Fall die bedeutendste Form, die zugrunde liegende Zielperspektive des lösungsorientierten Ansatzes auszudrücken.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
54
Dabei ist es uns wichtig zu erwähnen, dass diese hypothetischen Lösungen
nicht nur am Anfang einer Therapie eingesetzt werden, sondern die Wunderfrage durchaus öfter im Laufe einer Therapie auftauchen oder wieder aufgegriffen werden kann.
3) Ausnahmefragen
Ausnahmefragen richten sich nach Zeiten oder Situationen, in denen unerklärlicherweise das Problem nicht auftrat oder lediglich abgeschwächt zum
Vorschein kam. Es geht darum, dieses Ereignis zu erklären und die Tatsache, dass es auftreten konnte, zu etwas Wiederholbarem zu machen.
Mücke definiert Ausnahmefragen folgendermaßen:
„Fragen nach den Ausnahmen vom Problem fokussieren sofort auf die
bereits erfahrene Lösung und die Kompetenzen, die zur Erreichung
einer Lösung bereits gezeigt wurden“(Mücke, 2003, 299).
Die Therapeutin stellt dann meist Fragen, die beispielsweise wie folgt lauten:

Wie kam denn das?

Wem ist das denn noch aufgefallen?

Was haben Sie denn da gemacht, dass das möglich war?
Laut Kaimer geht es bei diesen Fragen
„um eine Haltung der gemeinsamen Neugier und des Interesses für
diese Phänomene, die sonst untergehen oder übersehen werden“
(Kaimer, Internetartikel, 1998).
Zur Verdeutlichung führt Mücke dafür folgendes Fragebeispiel an:
„Wann war Ihr Alkoholproblem gar nicht, weniger häufig, weniger intensiv etc. vorhanden? Was zeigte sich da? Was haben Sie gemacht?
Wie haben Sie es damals geschafft, nüchtern(er) zu sein? Wie haben
die für Sie relevanten Personen reagiert?“ (Mücke, 2003, 299).
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
55
Kommen die Therapeutin und die Klientin auf keine Ausnahme gibt es immer
noch die Möglichkeit, eine hypothetische Ausnahme zu konstruieren, d. h.
sich zu fragen, unter welchen Bedingungen ein kleiner Schritt in die richtige
Richtung möglich und vorstellbar ist, bzw. wäre. Allerdings weist Kaimer in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich empfiehlt,
„den Weg der hypothetischen Ausnahmen erst nach Konstruktion von
Skalen als Bezugspunkte zu gehen, um auf diese Weise gut dosierte
Angebote machen zu können“ (Kaimer, Internetartikel, 1998).
Auf Skalen und Skalierungsfragen werden wir nun im folgenden Abschnitt
näher eingehen.
4) Skalierungsfragen
Skalierungsfragen sind nach der Ansicht von Mücke Fragen,
„mit denen minimale Unterschiede in der Bewertung des Erlebens eines Menschen verdeutlicht werden können“ (Mücke, 2003, 302).
Es geht dabei um die Konstruktion einer zentralen Zielskala, deren Enden
einerseits durch das Wunder (üblicherweise die 10) andererseits durch den
Entschluss, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen (die 1) oder alternativ den schlechtesten Stand (die 0) bestimmt sind. Hieran wird dann auch der
aktuelle Stand geschätzt, was die Möglichkeit eröffnet, erste Fortschritte oder
Änderungen wahrzunehmen, auch, wenn sie nur minimal sind.
Typische Skalierungsfragen können beispielweise wie folgt lauten:

Angenommen, Sie würden Ihr momentanes Wohlbefinden/die
Annäherung an Ihr Ziel auf einer Skala von 0 bis 10 einordnen,
wo wären Sie jetzt, und wo auf dieser Skala befanden Sie sich
bei unserem ersten Gespräch?

Angenommen, Sie würden Ihr Wohlbefinden um 1 Punkt auf
dieser Skala steigern wollen, was müssten Sie dann tun?
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes

56
Was müsste passieren, damit Sie sich auf dieser Skala um 2
Punkte verschlechtern?
(vgl. Mücke, 2003, 303).
Skalierungsfragen erleichtern es den Klientinnen, ihre Aufmerksamkeit auf
bisher erreichte Fortschritte zu richten. Zudem sind sie ein sehr geeignetes
Mittel, um die Therapie bezüglich ihrer Wirksamkeit und ihres Erfolges einzuschätzen, da Fortschritte aber auch eine Stagnation oder Verschlechterungen schnell erfasst werden können (vgl. Mücke, 2003, 303).
In der Regel hat sich zwischen dem Anruf bei der Therapeutin und dem tatsächlichen ersten Gesprächstermin bereits schon eine Verbesserung des
Problems der Klientin eingestellt, da die meisten Klientinnen in einer Situation um Hilfe bitten, in der das Problem als besonders belastend erlebt wird.
Durch ihr Aktivwerden und die Aussicht auf professionelle Hilfe wird die Hoffnung auf eine positive Veränderung geweckt, so dass sich das erlebte Befinden auf der Zentralskala um 2 bis 3 Punkte steigert. Diese Verbesserung des
Wohlbefindens sollte die Therapeutin dann sofort im Erstgespräch nutzen
(vgl. Mücke, 2003, 303).
Die Zentralskala erlaubt es auch, gleich zu Beginn der Beratung ein Ende zu
markieren, an dem keine Hilfe durch die Therapeutin mehr nötig sein wird, da
ein Erreichen der 10 innerhalb der Therapie weder notwendig noch sinnvoll
ist.
Neben der Zentralskala können auch noch eine Vielzahl anderer zweckmäßiger Skalen gestaltet werden, die beispielsweise mit Energie und Investitionsbereitschaft, mit Zuversicht oder Hoffnung, aber auch mit diversen anderen für die Problemlösung relevanten Themen und Zielen zu tun haben können.
Da es immer wieder Klientinnen gibt, die Schwierigkeiten mit dem Verständnis dieser Skalen haben bzw. diese im Sinne einer fixierenden Messung und
Bewertung missverstehen, empfiehlt Kaimer die Verdeutlichung anhand alternativer Orientierungsmöglichkeiten wie z. B. die Farben des Regenbogens
oder die Tonleiter.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
57
5) Bewältigungsfragen
Manchmal sind Klientinnen aufgrund äußerst schwerer Belastungen noch
nicht in der Lage, lösungsorientierte Perspektiven mitzugestalten. Für diese
schlechten Phasen bieten sich dann Fragen an, die sich mit dem offensichtlichen nicht zu leugnenden Alltag der Klientin, mit der Tatsache, dass sie in
die Therapie kommen und dass sie den Kampf gegen ihre Probleme nicht
aufgegeben haben, beschäftigen.
Laut Kaimer bezieht sich das von der Therapeutin geforderte Fingerspitzengefühl hier auf
„die Balance zwischen Bestätigung der ausgedrückten Klage und beharrlicher Wahrnehmung von Bewältigung innerhalb dieses Leids“
(Kaimer, Internetartikel, 1998).
Die Therapeutin kann kaum erwarten, dass Klientinnen in einer solchen
Phase mit Begeisterung auf Konstruktionsangebote einsteigen werden, aber
es wird damit eine Basis der Ermutigung und der Selbstbestimmung im eigenen Leben geschaffen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
4.3
58
Der lösungsorientierte Ansatz in der Sozialarbeit
In diesem Kapitel möchten wir darstellen, wie das lösungsorientierte Konzept
in der Sozialarbeit angewendet werden könnte.
Klientinnen mit Lebensschwierigkeiten wenden sich oft erst an Sozialarbeiterinnen/-pädagoginnen, wenn sie selbst nicht in der Lage sind, diese zu lösen.
Häufig bestehen diese Probleme schon länger und eigene Lösungsversuche
haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Diese negativen Erfahrungen
bezüglich der eigenen Problemlösekompetenz können auf Seiten der Klientin
dazu führen, dass sie glaubt, selbst nichts an ihrer Lebenslage verändern zu
können. Sozialarbeiterinnen/-pädagoginnen werden in ihrer Arbeit häufig mit
solchen Problemlagen konfrontiert.
Nachdem die Klientin ihre Problemsituation im Gespräch beschrieben hat,
wird in der Regel eine genaue Problemanalyse durchgeführt. Dadurch wird
der Fokus vor allem auf die Probleme der Klientin gerichtet, wodurch wiederum Gefühle des Versagens hervorgerufen werden. Die Interventionen der
Sozialarbeiterin/-pädagogin schließen an diese Problemanalyse an.
Wir sind der Ansicht, wie es den Grundannahmen des lösungsorientierten
Ansatzes entspricht, in der Sozialarbeit den Fokus von Problemen auf mögliche Lösungen zu wechseln. Im Gespräch mit der Klientin sollten die positiven
Aspekte der Vergangenheit betont und über wünschenswerte Zustände in
der Zukunft gesprochen werden. Es ist von zentraler Bedeutung, dass eigene
Ressourcen und Zukunftsvorstellungen der Klientin die Basis für die Interventionen der Sozialarbeiterin/-pädagogin bilden.
Der Schwerpunkt des lösungsorientierten Ansatzes in der Sozialarbeit liegt
auf der Methode der Beratung. Lüssi beschreibt den Stellenwert von Beratung wie folgt:
„Dass es gerade sie (Beratung) ist, welche das Ganze des Berufes im
Begriff der „Sozialberatung“ repräsentiert, hat insofern eine gewisse
Berechtigung, als der Sozialarbeiter praktisch in jedem Problemfall,
gleichgültig welche Handlungsart darin dominiert, auch eine beraterische Funktion ausübt. Beratung ist sozusagen allgegenwärtig in der
Sozialarbeit […] (Lüssi, 2001, 393).
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
59
Ein großer Teil der sozialen Arbeit findet nach dieser Definition im Gespräch
statt. Neben der materiellen Grundversorgung ist das zentrale Anliegen der
Sozialarbeit die Hilfe zur Selbsthilfe. Daraus folgt, dass primär das Gespräch
der Selbständigkeitsförderung der Klientin dient.
Dabei erscheint es uns als besonders wichtig, dass nach dem lösungsorientierten Ansatz keine Änderung der Persönlichkeit an sich beabsichtigt wird,
wie es beispielsweise in der Psychoanalyse in der Regel der Fall ist, sondern, mit Fokus auf die Ressourcen der Klientin, eine Förderung ihrer Selbständigkeit im Sinne einer Autonomieentwicklung angestrebt wird.
Im gemeinsamen Gespräch mit der Sozialarbeiterin/-pädagogin wird der
Klientin ausreichend Raum gegeben, ihr Problem darzustellen, jedoch nicht
mit dem Anspruch nach dem „Warum“, d. h. nach der Ursache des Problems
zu suchen. Vielmehr ergeben sich aus den Beschreibungen der Klientin Anhaltspunkte dafür, woran sie feststellen kann, dass sich etwas verändert hat.
In diesem Zusammenhang ist eine spezifische Lebensphilosophie kennzeichnend, nach der Probleme als etwas völlig Normales in jedem Lebenslauf eines Menschen angesehen werden. Diese stellen sogar notwendige
Impulse für Entwicklung und persönliches Wachstum dar (vgl. Bamberger,
1999, 23).
Im weiteren Verlauf möchten wir darstellen, wie der lösungsorientierte Ansatz
in verschiedenen Feldern der Sozialarbeit angewendet werden könnte.
In der Einzelfallarbeit spielt die Sicherung der Grundversorgung der Klientin,
d. h. die materielle Sicherung, eine große Rolle. Jedoch stellt diese nur einen
Teil des ganzen Hilfeprozesses dar. Auch ist es von zentraler Bedeutung,
dass der Kontakt der Klientin mit ihren persönlichen Ressourcen ermöglicht
wird, so dass sie in ihrer Selbstbestimmung gefördert und gemeinsam eine
realistische, positive Perspektive entworfen werden kann. Dies kann mit Hilfe
des lösungsorientierten Ansatzes geschehen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
60
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinzuweisen, dass Sozialarbeiterinnen/-pädagoginnen Grenzen gesetzt sein müssen, damit sie ihre
Klientinnen nicht in eine bestimmte Richtung manipulieren und somit deren
individuellen Freiheitsraum einschränken können (vgl. Brem-Gräser, Bd. 1,
1993, 17). Daher sollten das Festlegen der Ziele und die Auswahl der Wege,
um diese Ziele zu erreichen, in die Hände der Klientin gelegt werden. Berg
beschreibt dies unserer Ansicht nach sehr treffend:
„Wir halten es für außerordentlich bedeutsam, dass KlientInnen das
Gefühl haben, dass sie über ihr Leben soweit wie möglich selbst entscheiden. Indem sie bei der Zielbestimmung und Erarbeitung der Lösung mitwirken, können sie über den weiteren Verlauf ihres Lebens
mitentscheiden. In dieser Haltung drückt sich der Respekt für unsere
KlientInnnen aus, und wir arbeiten mit ihnen, statt für sie“ (Berg, 1992,
68).
Dieses Konzept, das auf der Autonomie der Klientin aufbaut, kann auch innerhalb der gesetzlichen Sozialarbeit angewendet werden. Für die Sozialarbeiterin/-pädagogin, die sich mit einer Klientin aufgrund gesetzlicher Maßnahmen befasst, ist es wichtig, sie in ihrer Persönlichkeit und Situation anzuerkennen und zu verstehen. Weiterhin ist es in diesem Rahmen von großer
Bedeutung, eine Vertrauensbasis als Grundlage für den Lösungsprozess zu
schaffen, auch, wenn das durch die geltenden Bedingungen erschwert sein
kann. Gesetzliche Maßnahmen, wie z. B. die Bewährungshilfe, haben letztendlich das Ziel, die Klientin auf das spätere selbständige Leben vorzubereiten. Die Autonomieförderung der Klientin hat demnach einen großen Stellenwert. Dies erfolgt am besten, indem die Klientin mögliche Lösungen fokussiert und so weit wie möglich auf eigenen Ressourcen und Zukunftsvorstellungen aufbauen kann.
Unsere Ausführungen lassen erkennen, dass der lösungsorientierte Ansatz
sowohl eine Beratungsmethode als auch eine Grundhaltung für die Arbeit mit
Menschen ist. An erster Stelle dieser Grundhaltung steht die Förderung der
Selbständigkeit des Individuums durch die Stärkung der vorhandenen Ressourcen, was heute in der Sozialarbeit unserer Ansicht nach nicht mehr wegzudenken ist.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
61
Der Unterschied zu herkömmlichen Beratungsansätzen besteht in der Zukunftsorientierung und der ausschließlichen Orientierung an den Ressourcen
der Klientin. Allerdings ist uns durchaus bewusst, dass schnelles, zielgerichtetes und lösungsorientiertes Vorgehen nicht mit allen Klientinnen problemlos
möglich ist. Die Klientinnen müssen bereit sein, sich darauf einzulassen. Kooperation als Basis kann jedoch die Bereitschaft zur Mitarbeit der Klientin
erhöhen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim lösungsorientierten Ansatz
das positive Menschenbild und die Grundhaltung, die von vorhandenen
Kompetenzen der Klientinnen ausgeht, von grundlegender Bedeutung sind.
Diese Haltung kann der Sozialarbeit einen wichtigen Impuls geben, den
Klientinnen in ihren schwierigen Situationen auf andere Weise zu begegnen.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
5.
62
Schlusswort
Die Ausführungen unserer Arbeit machen deutlich, dass der Beratungsprozess ein komplexes Gefüge ist, in dem die Beraterin eine Vielzahl von Fertigkeiten mitbringen muss, um professionelle Hilfe leisten zu können.
Die drei Basisvariablen Empathie, Kongruenz und positive Wertschätzung
nehmen in dieser Hinsicht einen großen Stellenwert ein und sind unserer
Ansicht nach wesentlich für jede Art der Gesprächsführung.
In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Untersuchungen durchgeführt
worden, deren Ergebnisse zeigen, dass gerade das Ausmaß, in dem die Beraterin diese drei Grundhaltungen zum Ausdruck bringt, die Wirkung ihrer
Beratertätigkeit sehr stark mitbestimmt (vgl. Rogers, Tausch/Tausch in Mutzeck, 1996, 82).
Wichtig erscheint uns zu erwähnen, dass die reflektierenden Fertigkeiten der
Beraterin bedeutsam sind, um Klientinnen auf ihrer „Spur zu halten“. Ihre
Verwendung ermöglicht es der Beraterin, sowohl ihr Verstehen mitzuteilen
als auch dieses Verstehen zu überprüfen und Korrekturen der Klientin zu
akzeptieren. So gesehen sind sie hervorragende Fertigkeiten zum Aufbau
jeder zwischenmenschlichen Beziehung und zum Sammeln von Informationen.
Bei den sondierenden Fertigkeiten liegt der Schwerpunkt darin, dass die Beraterin die Probleme der Klientin in ihrem jeweiligen Bezugsrahmen wahrnimmt. Stellt die Beraterin eine Frage, konzentriert sie sich mehr auf das,
was sie hören will, und nicht notwendigerweise auf das, was die Klientin in
diesem Augenblick mitteilen möchte. Die Beraterin ist auf Informationen der
Klientin angewiesen und manchmal muss sie die Richtung beeinflussen, um
wichtige Informationen von der Klientin zu erhalten. Im Allgemeinen sind
sondierende Fertigkeiten Interventionen, die die Kontrollmacht von Beraterinnen erhöhen und daher, vor allem auch in den frühen Phasen des Beratungsprozesses, sparsam eingesetzt werden sollten.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
63
Bei all dem Einsatz dieser Fertigkeiten ist es unserer Meinung nach von zentraler Bedeutung, eine offene, vertrauensvolle und sichere Atmosphäre im
Beratungsgespräch herzustellen. Die Beraterin kann über eine noch so differenzierte Methodenauswahl und einen noch so gekonnten Methodeneinsatz
verfügen, ein Beratungserfolg kann jedoch nur dann möglich sein, wenn eine
positive und von Vertrauen getragene Beratungsbeziehung geschaffen wird.
Im Vordergrund der lösungsorientierten Arbeit stehen die Ressourcen, die
dem einzelnen Menschen zur Verfügung stehen, damit sich dieser den Herausforderungen des Lebens besser stellen kann. Auf der Suche nach Lösungen wird das genutzt, was sich auf die Klientin positiv auswirkt. Es wird anerkannt, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Wege gibt, die zum Ziel führen. Das Anliegen der Beraterin soll sein, die Klientin ein Stück auf ihrem
Weg zu begleiten und dabei ihre Bedürfnisse zu berücksichtigen, damit die
Klientin nach dem Beratungsprozess gestärkt und mit veränderten Perspektiven ein selbständigeres Leben führen kann.
Auf diesem Hintergrund erscheint uns die Umsetzung des lösungsorientierten Ansatzes in der Sozialarbeit besonders wichtig.
Die Wirksamkeit dieses Konzeptes wird durch neuere Untersuchungen
(1992) von de Shazer bestätigt. Diese haben ergeben, dass eine Erfolgsrate
von 80 % bei durchschnittlich fünf Sitzungen erzielt werden kann. Eine weitere Untersuchung zeigte, dass Klientinnen selbst Verbesserungen in solchen Problembereichen erlebt hätten, die im Beratungsprozess selber nicht
im Vordergrund standen. Dies lässt erkennen, dass durch das lösungsorientierte Konzept offensichtlich systemische Prozesse in Gang kommen, die
eine positive Entwicklung der Persönlichkeit insgesamt unterstützen (vgl.
Bamberger, 1999, 142).
Interessant fanden wir bezüglich der Auseinandersetzung mit den grundlegenden Fertigkeiten der Beraterin noch insbesondere das Präsent sein, das
Beobachten und das Zuhören. Hinsichtlich des lösungsorientierten Ansatzes
wären wir gerne noch näher auf die einzelnen Phasen des Beratungs- bzw.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
64
Therapieprozesses eingegangen, jedoch hätte dies den Rahmen unserer
Arbeit gesprengt.
Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
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Aspekte der Beratung – unter besonderer Berücksichtigung des lösungsorientierten Ansatzes
Anhang
Eidesstattliche Versicherung
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