12.3 Voraussetzungen und Merkmale von Erziehung

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12.3 Voraussetzungen und Merkmale von Erziehung
3.1 Voraussetzungen der Erziehung
Erziehungsbedürftigkeit
durch Geburt als Mängelwesen („Physiologische Frühgeburt). Daher Hilfs- und
Beziehungsbedürftigkeit.
Instinktarmut
Durch mangelnde Instinkte ist ein erhöhter Erziehungsbedarf aber auch eine erhöhte Lernfähigkeit
vorhanden.
Das Neugeborene muss kulturelle und soziale Regeln für das Überleben erst noch lernen.
Erziehungsfähigkeit
durch außerordentliche Lernfähigkeit, menschliche Verhaltensweisen und Normen sind weitgehend
erlernt.
3.2 Wesentliche Merkmale der Erziehung
Erziehung ist ein wechselseitiger, zielgerichteter Prozess der dynamischen sozialen Kommunikation
und Interaktion zwischen Erziehendem und zu-Erziehendem mit dem Ziel einer Verhaltensänderung
oder -Festigung, für dessen Gelingen der emotionale Bezug zwischen Erziehendem- und ZuErziehendem ebenso eine Rolle spielt wie die Persönlichkeit der interagierenden.
Erziehungsziele sind

Leitvorstellungen der Erziehung

Gesellschafts- undkulturbedingt

abhängig von Normen und Werten

zweckgerichtet

unterliegen geschichtlichem Wandel
Erziehungsziele sind Soll-Werte für das Erziehungsergebnis.
intentionale Erziehungsziele
bewusst angestrebte Ziele wie Achtung, Würde des Menschen, Leistungsstreben,
Medienerziehung...
funktionale Erziehungsziele
häufig nicht bewusste, verborgene Ziele wie Konkurrenzdenken, Emotionalität.
Erzieherisch wirksame Umweltfaktoren:

soziale Umwelt: Familie, Schule, Nachbarn

kulturelle Umwelt: Religion, Musik, Sprachen, Feste

natürliche Umwelt: Land- oder Stadtleben, Haustiere, Klima
Umweltfaktoren und Mensch beeinflussen sich gegenseitig!
3.3 Pädagogische Mündigkeit als übergreifendes Erziehungsziel
Mündigkeit
Freie Verfügbarkeit über die eigenen Kräfte und
Fähigkeiten für jeweils neue Initiativen und Aufgaben.
Kompetenz
Verfügen über ein Können, dazu nötig sind Eignung,
Fertigkeiten, Übung.
Die drei Kompetenzbereiche der pädagogischen Mündigkeit
Sachkompetenz
Sozialkompetenz
Selbstkompetenz
(intelektuelle Mündigkeit)
(soziale Mündigkeit)
(moralische Mündigkeit)
Fähigkeit, für Sachbereiche
urteils- und handlungsfähig und
damit zuständig sein zu können.
Dies Beinhaltet:
- Auseinandersetzung mit
natürlicher und künstlicher
Umwelt,
- Wissen,
- Denkfähigkeit,
- Kritik- und Urteilsfähigkeit,
- Lern- und Leistungsfähigkeit,
- Problemlösefähigkeit,
- Kreativität,
- Produktivität und
Verantwortung im Gebrauch der
Fähigkeiten.
Urteils- und
Handlungsfähigkeit für sozial,
gesellschaftlich und politisch
relevante Bereiche,
Fähigkeit mit anderen
Menschen umzugehen.
dh
- Fähigkeit zur Kooperation
- Kontaktfähigkeit
- Hilfsbereitschaft
- Durchsetzungsvermögen
- Toleranz
- Einfühlungsvermögen
- Menschenkenntnis
- Teamgeist
-Fairness
- Fähigkeit zur PÜ
Fähigkeit zum
selbstverantwortlichen
Handeln.
Dh
- Selbstbestimmung
- Selbstkontrolle
- Selbstachtung
- Selbstständigkeit
- moralische Selbstbehauptung
in Grenzsituationen
- Verantwortungsbewusstsein
- Zuverlässigkeit
- Leistungsbereitschaft
- kritische und kreative
Autonomie.
Selbstkompetenz baut auf Sachund Sozialkompetenz auf.
3.4. Die Begründung von Erziehungszielen
Da es sich bei pädagogischen Zielen um normative Verhaltenserwartungen handelt, ist das
„Beweisen“ der „Richtigkeit“ von Erziehungszielen nicht möglich. Die Erziehungswissenschaft
strebt deshalb eine „Rechtfertigung“ im Sinne einer Begründung der Ziele an.
Die Begründung kann aus verschiedener Sicht erfolgen:
Begründung von Erziehungszielen aus verschiedener Sicht:
Antrophologische
Normative Begründung
Begründung
(Antrophologie = Wissenschaft
vom Menschen)
Pragmatische Begründung
(heißt auf die Praxis bezogen)
Erziehungsziele gelten dann als Erziehungsziele werden mit den Erziehungsziele werden mit
gerechtfertigt, wenn sie dem
für das gesellschaftliche
gegenwärtig und zukünftig
Menschen und der Würde des
Menschen entsprechen.
z.B. kann das Ziel der
Selbstachtung damit begründet
werden, dass es sich am
Menschen orientiert und zu
dessen Würde beiträgt.
Zusammenleben notwendigen
Werten und Normen begründet.
Ein Ziel gilt dan als
gerechtfertig, wenn es ein
geregeltes Zusammenleben
ermöglicht.
Z.B. kann das Ziel
„Kompromissfähigkeit“ damit
begründet werden, dass es
wichtig für das Zusammenleben
ist und Kompromissfähigkeit
eine Fähigkeit ist, die den
Normen und Werten der
Gesellschaft entspricht
wichtigen zu bewältigenden
Aufgaben und Problemen
begründet.
Ein Erziehungsziel gilt dann als
gerechtfertigt, wenn es dazu
dient, Kompetenzen zur Lösung
von Aufgaben und Problemen
zu erwerben, die für unsere
Gesellschaft bzw Kultur
wichtig sind.
„Kompromissfähigkeit“ könnte
pragmatisch dadurch begründet
werden, dass diese Fähigkeit
wichtig ist, um Probleme (z.B.
Konflikte) in der Gruppe lösen
zu können.
Das Ziel der „Selbstständigkeit“
hat heute einen anderen
Stellenwert als früher, da das
Individuum heute vor vielen
Aufgaben steht, die es nur
durch selbstständiges Handeln
bewältigen kann.
Erziehungsziele müssen sich am Erziehungsziele müssen sich an Erziehungsziele müssen sich an
Wesen des Menschen
den für das Zusammenleben
den anstehenden Aufgaben und
orientieren!
notwendigen Werten und
Problemen der Zeit orientieren!
Normen orientieren!
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