12.3 Voraussetzungen und Merkmale von Erziehung 3.1 Voraussetzungen der Erziehung Erziehungsbedürftigkeit durch Geburt als Mängelwesen („Physiologische Frühgeburt). Daher Hilfs- und Beziehungsbedürftigkeit. Instinktarmut Durch mangelnde Instinkte ist ein erhöhter Erziehungsbedarf aber auch eine erhöhte Lernfähigkeit vorhanden. Das Neugeborene muss kulturelle und soziale Regeln für das Überleben erst noch lernen. Erziehungsfähigkeit durch außerordentliche Lernfähigkeit, menschliche Verhaltensweisen und Normen sind weitgehend erlernt. 3.2 Wesentliche Merkmale der Erziehung Erziehung ist ein wechselseitiger, zielgerichteter Prozess der dynamischen sozialen Kommunikation und Interaktion zwischen Erziehendem und zu-Erziehendem mit dem Ziel einer Verhaltensänderung oder -Festigung, für dessen Gelingen der emotionale Bezug zwischen Erziehendem- und ZuErziehendem ebenso eine Rolle spielt wie die Persönlichkeit der interagierenden. Erziehungsziele sind Leitvorstellungen der Erziehung Gesellschafts- undkulturbedingt abhängig von Normen und Werten zweckgerichtet unterliegen geschichtlichem Wandel Erziehungsziele sind Soll-Werte für das Erziehungsergebnis. intentionale Erziehungsziele bewusst angestrebte Ziele wie Achtung, Würde des Menschen, Leistungsstreben, Medienerziehung... funktionale Erziehungsziele häufig nicht bewusste, verborgene Ziele wie Konkurrenzdenken, Emotionalität. Erzieherisch wirksame Umweltfaktoren: soziale Umwelt: Familie, Schule, Nachbarn kulturelle Umwelt: Religion, Musik, Sprachen, Feste natürliche Umwelt: Land- oder Stadtleben, Haustiere, Klima Umweltfaktoren und Mensch beeinflussen sich gegenseitig! 3.3 Pädagogische Mündigkeit als übergreifendes Erziehungsziel Mündigkeit Freie Verfügbarkeit über die eigenen Kräfte und Fähigkeiten für jeweils neue Initiativen und Aufgaben. Kompetenz Verfügen über ein Können, dazu nötig sind Eignung, Fertigkeiten, Übung. Die drei Kompetenzbereiche der pädagogischen Mündigkeit Sachkompetenz Sozialkompetenz Selbstkompetenz (intelektuelle Mündigkeit) (soziale Mündigkeit) (moralische Mündigkeit) Fähigkeit, für Sachbereiche urteils- und handlungsfähig und damit zuständig sein zu können. Dies Beinhaltet: - Auseinandersetzung mit natürlicher und künstlicher Umwelt, - Wissen, - Denkfähigkeit, - Kritik- und Urteilsfähigkeit, - Lern- und Leistungsfähigkeit, - Problemlösefähigkeit, - Kreativität, - Produktivität und Verantwortung im Gebrauch der Fähigkeiten. Urteils- und Handlungsfähigkeit für sozial, gesellschaftlich und politisch relevante Bereiche, Fähigkeit mit anderen Menschen umzugehen. dh - Fähigkeit zur Kooperation - Kontaktfähigkeit - Hilfsbereitschaft - Durchsetzungsvermögen - Toleranz - Einfühlungsvermögen - Menschenkenntnis - Teamgeist -Fairness - Fähigkeit zur PÜ Fähigkeit zum selbstverantwortlichen Handeln. Dh - Selbstbestimmung - Selbstkontrolle - Selbstachtung - Selbstständigkeit - moralische Selbstbehauptung in Grenzsituationen - Verantwortungsbewusstsein - Zuverlässigkeit - Leistungsbereitschaft - kritische und kreative Autonomie. Selbstkompetenz baut auf Sachund Sozialkompetenz auf. 3.4. Die Begründung von Erziehungszielen Da es sich bei pädagogischen Zielen um normative Verhaltenserwartungen handelt, ist das „Beweisen“ der „Richtigkeit“ von Erziehungszielen nicht möglich. Die Erziehungswissenschaft strebt deshalb eine „Rechtfertigung“ im Sinne einer Begründung der Ziele an. Die Begründung kann aus verschiedener Sicht erfolgen: Begründung von Erziehungszielen aus verschiedener Sicht: Antrophologische Normative Begründung Begründung (Antrophologie = Wissenschaft vom Menschen) Pragmatische Begründung (heißt auf die Praxis bezogen) Erziehungsziele gelten dann als Erziehungsziele werden mit den Erziehungsziele werden mit gerechtfertigt, wenn sie dem für das gesellschaftliche gegenwärtig und zukünftig Menschen und der Würde des Menschen entsprechen. z.B. kann das Ziel der Selbstachtung damit begründet werden, dass es sich am Menschen orientiert und zu dessen Würde beiträgt. Zusammenleben notwendigen Werten und Normen begründet. Ein Ziel gilt dan als gerechtfertig, wenn es ein geregeltes Zusammenleben ermöglicht. Z.B. kann das Ziel „Kompromissfähigkeit“ damit begründet werden, dass es wichtig für das Zusammenleben ist und Kompromissfähigkeit eine Fähigkeit ist, die den Normen und Werten der Gesellschaft entspricht wichtigen zu bewältigenden Aufgaben und Problemen begründet. Ein Erziehungsziel gilt dann als gerechtfertigt, wenn es dazu dient, Kompetenzen zur Lösung von Aufgaben und Problemen zu erwerben, die für unsere Gesellschaft bzw Kultur wichtig sind. „Kompromissfähigkeit“ könnte pragmatisch dadurch begründet werden, dass diese Fähigkeit wichtig ist, um Probleme (z.B. Konflikte) in der Gruppe lösen zu können. Das Ziel der „Selbstständigkeit“ hat heute einen anderen Stellenwert als früher, da das Individuum heute vor vielen Aufgaben steht, die es nur durch selbstständiges Handeln bewältigen kann. Erziehungsziele müssen sich am Erziehungsziele müssen sich an Erziehungsziele müssen sich an Wesen des Menschen den für das Zusammenleben den anstehenden Aufgaben und orientieren! notwendigen Werten und Problemen der Zeit orientieren! Normen orientieren!