Die fünf Säulen des Islam Die fünf Säulen des Islam sind die Grundpflichten, die ein Muslim zu erfüllen hat. Dazu gehören: Text 1 Das Glaubensbekenntnis in der Arabischen Sprache: Aschhadu alla ilaha illa-llah, wa aschhadu anna Muhammadan rasulu-illah Dies bedeutet auf Deutsch übersetzt: Es gibt keinen Gott ausser Allah und Mohammed ist sein Prophet. Wer das Glaubensbekenntnis mit Überzeugung und vor mindestens zwei islamischen Zeugen ausspricht, schliesst im Grunde genommen einen Vertrag mit Allah: Er verpflichtet sich, ihm allein zu dienen, ihm allein gehorsam zu sein und die von ihm auferlegten Pflichten zu erfüllen, und zwar - dies beinhaltet der zweite Teil des islamischen Glaubensbekenntnis - in der Art und Weise, wie es der Prophet Muhammad, gelehrt hat. Wie auch die Christen und die Juden glauben die Muslime also an einen einzigen Gott, nämlich an Allah, der für sie allmächtig ist. Sie glauben auch an einen Propheten namens Mohammed. Im Gegensatz zum Christentum wurde dieser von Gott gesandt, während Jesus als Gottes Sohn bezeichnet wird. Die Trinität des Christentums, nämlich den Glauben an Gott, seinen Sohn und den Heiligen Geist, existiert im Islam ebenfalls nicht. 1 Text 2 Das Gebet ist nach dem Glaubensbekenntnis die wichtigste Pflicht eines Muslims. Der Prophet Mohammed hat gesagt: "Das Gebet ist der tragende Pfeiler des Glaubens. Wer es verrichtet, hält den Glauben aufrecht, und wer es verlässt, verlässt den Glauben." Durch das Gebet bringt der Muslim nicht nur seine Verehrung für Allah zum Ausdruck, sondern auch seinen Gehorsam ihm gegenüber, indem er damit eine ihm von Allah auferlegte Pflicht erfüllt. Das Pflichtgebet wird fünf Mal am Tag gesprochen. Als Morgengebet vor dem Sonnenaufgang, als Mittagsgebet wenn die Sonne ihren höchsten Stand erreicht hat, als Nachmittagsgebet, als Sonnenuntergangsgebet, und als Abendgebet vor der Nachtruhe. Vor jedem Gebet wäscht sich der Muslim in einer genau vorgeschriebenen Reihenfolge. Fürs Gebet soll er körperlich und geistig rein sein. Auch der Ort an welchem gebetet wird soll rein sein. Deshalb knien die meisten Muslime zum Beten auf einem Gebetsteppich, welcher nach Mekka ausgerichtet sein muss. Das Verkürzen, Zusammenlegen, Vorziehen oder Nachholen von Gebeten ist unter bestimmten Bedingungen gestattet, etwa auf Reisen oder bei Krankheit. Am Freitag wird das Mittagsgebet in der Gemeinschaft, meist in der Hauptmoschee der Stadt oder des Viertels verrichtet. Muslimen und Muslima beten mit dem ganzen Körper, die Körperhaltungen unterstützen ihr Gebet. Auf diesen Bildern siehst du den Ablauf eines Gebetes. 2 Text 3 Jeder Muslim muss ein Teil seines Einkommens an Arme oder an die islamische Organisation abgeben. Die Abgaben sind bestimmt für Arme, Reisende, Waisen, Gefangene, Schuldner, Bettler oder Bedürftige. Im Koran steht, dass das Entbehrliche gespendet werden soll. Heute sind es meistens ungefähr 2.5% des Vermögens. Das Geld soll regelmässig, Ende Jahr oder zu einem anderen guten Zeitpunkt abgegeben werden. Die Abgabe schützt die Muslime vor Habgier, Egoismus und Gewinnsucht. Text 4 Muslime fasten im Monat Ramadan. Während dieser Zeit (29 oder 30 Tage) dürfen sie vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang nichts essen, trinken, sowie keine anderen Genussmittel konsumieren. Nach Sonnenuntergang wird das Fasten mit Datteln, Wasser und dem Abendgebet gebrochen (Fasten brechen = wieder essen dürfen). Danach soll eine möglichst leichte Mahlzeit gegessen werden. Das Fasten ist für alle Muslime Pflicht ausser für schwangere Frauen, alte und kranke Personen, Reisende oder kleine Kinder. Muslime fasten, um Geduld zu lernen, um Ruhe und Zeit für Allah zu finden und um ihren Willen zu stärken. Text 5 Der Koran schreibt jedem Muslim vor, einmal im Leben nach Mekka zu pilgern, sofern das aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen möglich ist. In Mekka befindet sich das grösste Heiligtum der Muslime, die Kaaba. Die Kaaba gilt im Islam als erstes Gotteshaus. Die Pilgerfahrt soll den Muslimen helfen, Allah näher zu kommen. (grosser Andrang in der Kaaba in Mekka) (Erstellt von R.H.) 3