EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, den 26. Juni 2013 Häufig gestellte Fragen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zur Landwirtschaft in Europa Die Landwirtschaft der EU im Überblick Wie ländlich ist die EU? Über 77 % der Grundfläche der EU ist entweder landwirtschaftliche Nutzfläche (47 %) oder Wald (30 %) und gilt damit als ländlicher Raum. Die Hälfte der Bevölkerung Europas, Landwirte und andere Bewohner, sind in diesen ländlichen Gebieten zuhause. Wie viele Landwirte gibt es in der EU? 12 Millionen Vollzeit-Landwirte. Zusammen stehen die Landwirtschaft und die Ernährungswirtschaft, deren Versorgung stark vom Agrarsektor abhängt, für 6 % des BIP der EU. 46 Millionen Menschen sind in 15 Millionen Betrieben der Agrar- und Ernährungsbranche beschäftigt. Welche Arten von Landwirtschaft gibt es in der EU? Es gibt zahlreiche Arten der Landwirtschaft, von intensiver über konventionelle bis hin zu ökologischer oder biologischer Landwirtschaft. Mit dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa ist diese Vielfalt noch größer geworden. Typisch sind landwirtschaftliche Familienbetriebe, die oft von einer Generation an die nächste weitergegeben werden. Es gibt 12 Millionen Landwirte in Europa, die im Durchschnitt Betriebe von 15 Hektar bewirtschaften. Zum Vergleich: Die zwei Millionen Landwirte in den USA verfügen über Betriebe mit einer Durchschnittsgröße von 180 Hektar. Unterstützt die EU Landwirtschaftsmodell“? ein bestimmtes „europäisches Selbstverständlich. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU soll eine Landwirtschaft fördern, die vor dem Hintergrund des Klimawandels Nahrungsmittelsicherheit und eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung in allen ländlichen Gebieten Europas gewährleistet – auch dort, wo die Produktionsbedingungen schwierig sind. Diese Landwirtschaft hat vielfältige Aufgaben: Sie muss den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger an die Nahrungsmittel gerecht werden (Verfügbarkeit, Preis, Vielfalt, Qualität, Sicherheit), die Umwelt schützen und den Landwirten ein Auskommen sichern. MEMO/13/631 Gleichzeitig soll sie ländliche Gemeinschaften und Landschaften als wertvolles europäisches Kulturerbe erhalten. Als Ergebnis der politischen Einigung vom Juni 2013 wird die Gemeinsame Agrarpolitik der Vielfalt der Landwirtschaft in Europa verstärkt Rechnung tragen. Wo kann ich Statistiken zur EU-Landwirtschaft finden? Auf unserer Seite Statistiken und auf den Internetseiten von EUROSTAT. Grundlegende GAP-Fakten Was ist die GAP? Die Gemeinsame Agrarpolitik ermöglicht es den europäischen Landwirten, für 500 Millionen Europäerinnen und Europäer zu sorgen. Sie soll einen angemessenen Lebensstandard für die Landwirte und regelmäßige und sichere Nahrungsmittelversorgung zu bezahlbaren Preisen für die Verbraucher gewährleisten. Seit ihren Anfängen 1962 hat sie sich laufend verändert und passt sich auch heute stets den aktuellen Gegebenheiten an. Die Reform vom Juni 2013 sieht drei Schwerpunkte vor: rentable Nahrungsmittelerzeugung nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ausgewogene Entwicklung ländlicher Räume in der EU Wer verwaltet die Gemeinsame Agrarpolitik? Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge arbeitet die Europäische Kommission mit allen Interessenvertretern zusammen, hauptsächlich im Rahmen ihrer zahlreichen Beratungsgruppen. Im Gesetzgebungsverfahren entscheidet der Rat der Landwirtschaftsminister der 27 EU-Länder gemeinsam mit dem Europäischen Parlament über die Vorschläge der Kommission. Die praktische Durchführung der GAP ist Sache der Mitgliedstaaten. Der Rechnungshof der EU spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der Ausgaben. Wie werden die Haushaltsmittel ausgegeben? Die Finanzmittel der GAP fließen in drei Bereiche: Einkommensunterstützung für Landwirte und nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsverfahren: Landwirte, die den strengen Auflagen für Nahrungsmittelsicherheit, Umweltschutz sowie Tiergesundheit und Tierschutz nachkommen, können Direktzahlungen erhalten. Diese Zahlungen werden vollständig aus EU-Mitteln geleistet und stehen für 70 % des GAPHaushalts. Nach der Reform vom Juni 2013 sollen 30 % der Direktzahlungen nur denjenigen Landwirten in Europa gewährt werden, die nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden anwenden, die sich positiv auf die Qualität der Böden, die Biodiversität und die Umwelt im Allgemeinen auswirken. Hierzu zählen z. B. die Diversifizierung der Kulturen, die Erhaltung von Dauergrünland oder die Erhaltung von im Umweltinteresse genutzten Flächen. 2 Marktstützungsmaßnahmen werden beispielsweise getroffen, wenn die Märkte durch schlechtes Wetter destabilisiert wurden. Weniger als 10 % des GAP-Haushalts werden dafür ausgegeben. Entwicklung des ländlichen Raums: Maßnahmen, die Landwirten helfen sollen, ihre Betriebe zu modernisieren und wettbewerbsfähiger zu werden, ohne dabei den Umweltschutz zu vernachlässigen, und ländliche Gemeinden lebendig zu erhalten. Diese Zahlungen, die teilweise von den Mitgliedstaaten finanziert werden, erstrecken sich in der Regel über mehrere Jahre und machen ungefähr 20 % des GAP-Haushalts aus. Diese drei Bereiche sind eng miteinander verbunden und müssen kohärent verwaltet werden. So werden beispielsweise Landwirte durch Direktzahlungen mit einem regelmäßigen Einkommen versorgt und für ihre Umweltdienstleistungen im öffentlichen Interesse belohnt. In ähnlicher Weise fördern Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Diversifizierung des Wirtschaftslebens auf dem Land. Wer entscheidet über die Höhe des GAP-Haushalts? Der Haushalt wird jedes Jahr vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament beschlossen. Zur besseren Verwaltung der langfristigen Ausgaben arbeiten sie mit einem mehrjährigen Finanzrahmen. Die Beträge für die GAP fallen unter Rubrik 2 („Nachhaltiges Wachstum – Natürliche Ressourcen“) dieses Finanzrahmens. In Rubrik 2 ist ein Höchstbetrag festgesetzt, der für die erste Säule der GAP (Direktbeihilfen und marktbezogene Maßnahmen) bestimmt ist. Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bilden die zweite Säule der GAP und werden aus dem Gesamtbetrag der Mittel für Rubrik 2 finanziert. Der laufende Finanzrahmen gilt für den Zeitraum 2007-2013 und der nächste für den Zeitraum 2014-2020. Werden alle Landwirte gleich behandelt? Aufgrund der Entwicklungen der Gemeinsamen Agrarpolitik im Laufe der Jahre und der Anwendung von „historischen Referenzwerten“ sind zwischen den Betrieben, den Mitgliedstaaten und den Regionen deutliche individuelle Unterschiede in der Stützungshöhe zu verzeichnen. Ein Hauptziel der GAP-Reform von 2013 ist nun, diese Unterschiede in der Stützungshöhe zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen und Landwirten im Zeitraum 2014-2020 zu verringern, um so die GAP fairer zu gestalten. Bei den Ländern und Regionen, die vor 2004 bereits EU-Mitglieder waren, lässt sich die aktuelle Situation dadurch erklären, dass ursprünglich die Höhe der einem Landwirt gezahlten Beihilfen davon abhängig war, wie viel Beihilfen er im Referenzzeitraum 20002002 erhalten hatte. Weitere Kriterien waren die bewirtschaftete Nutzfläche und das Beihilfenmodell des jeweiligen Mitgliedstaats. Ergebnis: Es kann sein, dass ein Landwirt 50 EUR Beihilfe pro Hektar erhält, während sein Nachbar für eine Fläche mit genau denselben agronomischen Merkmalen 1000 EUR erhält. Seit der GAP-Reform von 2003 können die „alten“ Mitgliedstaaten die Direktbeihilfen für Landwirte umverteilen und Zahlungen individuell, nach Regionen oder als Kombination beider Methoden vornehmen. So können Situationen, die als ungerecht empfunden werden, korrigiert werden. Von diesen 15 Mitgliedstaaten ist Deutschland das einzige Land, das vollständig auf historische Referenzwerte verzichtet hat. Bei den Ländern, die der EU seit 2004 beigetreten sind, erfolgen die Direktzahlungen auf Grundlage eines Festbetrags pro Hektar, der für alle Landwirte dieser Mitgliedstaaten identisch ist. 3 Seit 1999 hat die Kommission mehrmals versucht, eine Obergrenze für diese Direktzahlungen festzulegen, um die Verteilung der Beihilfen fairer zu gestalten, doch mehrere Mitgliedstaaten haben sich diesen Vorschlägen widersetzt. Auf EU-Ebene werden darüber hinaus Anstrengungen unternommen, um den Abstand zwischen den Direktbeihilfen, die den Landwirten in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährt werden, zu verringern. Durch die im Rahmen der Beschlüsse vom Juni 2013 vereinbarte Verteilung der GAP-Mittel wird gewährleistet, dass spätestens 2019 kein Mitgliedstaat weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts erhält1. Innerhalb der Mitgliedstaaten und der Regionen werden die zwischen den Betrieben bestehenden Unterschiede im Stützungsniveau verringert: Die Hektarbeihilfe wird spätestens 2019 60 % der im jeweiligen Verwaltungs- oder agronomischen Gebiet durchschnittlich gezahlten Beihilfe nicht unterschreiten. Im Interesse einer verstärkten Stützung kleiner und mittlerer Betriebe können die Mitgliedstaaten für die „ersten Hektarflächen“ eines Betriebs höhere Beihilfen gewähren. Für die neuen Mitgliedstaaten wird der SAPS-Mechanismus (einheitliche Hektarzahlung) bis 2020 verlängert. Fördert die GAP die Modernisierung der Landwirtschaft der Europäischen Union? Selbstverständlich. Es gibt zahlreiche Modernisierungsanreize, die Landwirten helfen sollen, ihre Betriebe zu verbessern, ihre Erzeugnisse zu verarbeiten und Lebensmittel höherer Qualität zu erzeugen, indem sie nachhaltigere, umweltfreundlichere Bewirtschaftungsmethoden anwenden. Ab 2014 kommen neue GAP-Maßnahmen hinzu, um kollektive Investitionen zu erleichtern, die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe zu unterstützen und den Austausch von landbautechnischen Kenntnissen zwischen Landwirten im Rahmen einer europäischen Partnerschaft für Innovation im Agrarsektor zu fördern. Gibt es Betrug innerhalb der GAP? Laut den Angaben des Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF) betrugen die Verluste durch Betrug im Zeitraum 2006–2010 durchschnittliche 0,02 % des GAPHaushalts. In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union ihre Haushaltsüberprüfungen verschärft. Wird überprüft, ob die GAP ihre Ziele erreicht? Selbstverständlich. Die Wirksamkeit der GAP wird genauestens evaluiert. Bevor Legislativvorschläge vorgelegt werden, konsultiert die Kommission immer die Interessenvertreter und Bürgerinnen und Bürger und führt ferner Folgenabschätzungen durch. Außerdem gibt sie regelmäßig unabhängige Studien zur Leistung der verschiedenen Instrumente der GAP in Auftrag, um festzustellen, wie diese verbessert werden können. Dies muss im Rahmen der Gespräche über den mehrjährigen Finanzrahmen genehmigt werden. 1 4 Wozu dienen die Direktzahlungen? Direktzahlungen gewährleisten, dass in der gesamten EU Landwirtschaft betrieben werden kann, indem den Landwirten eine Mindeststabilität ihres Einkommens garantiert wird. So können landwirtschaftliche Betriebe langfristig überleben und gegen Preisschwankungen geschützt werden. Die Direktzahlungen machen in der EU im Durchschnitt 30 % des landwirtschaftlichen Einkommens aus. In den vergangenen Jahren ist dieser Anteil der Direktzahlungen am landwirtschaftlichen Einkommen aufgrund von Krisensituationen auf mehr als 60 % gestiegen, z. B. in Schweden, Irland und Dänemark während der Krise von 2008/2009. Doch Direktzahlungen entlohnen Landwirte auch für diejenigen Arbeiten, die nicht marktorientiert sind, aber unerlässliche öffentliche Güter für alle Europäer schaffen. Die im Juni 2013 verabschiedete Reform sieht vor, dass 30 % der Direktzahlungen den Landwirten nur ausgezahlt werden sollen, wenn diese zur Erhaltung der Biodiversität, der Bodenqualität und der Umwelt im Allgemeinen wirksame Bewirtschaftungsmethoden anwenden, wozu die Diversifizierung der Kulturen, die Erhaltung von Dauergrünland oder die Erhaltung von im Umweltinteresse genutzten Flächen gehören. Darüber hinaus werden sämtliche Direktzahlungen nur unter der Bedingung gewährt, dass die Landwirte strenge Auflagen hinsichtlich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit sowie Pflanzen- und Tiergesundheit erfüllen und ihr Land in gutem landwirtschaftlichem Zustand erhalten. Dies nennt man auch „Cross-Compliance“ (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen). Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen können die Zahlungen ausgesetzt werden oder es ergeben sich Einbußen für die Landwirte. Funktionsweise landwirtschaftlicher Märkte in der EU Während die GAP einerseits gewährleistet, dass die Landwirte produzieren, was die Märkte wünschen, stellt sie andererseits auch Sicherheitsmechanismen zur Verfügung, die verhindern sollen, dass ganze Produktionen durch Krisen aufgrund wirtschaftlicher oder meteorologischer Bedingungen oder durch den Ausbruch einer Seuche zerstört werden. Dazu gehören Ankäufe im Rahmen einer öffentlichen Intervention (nationale Interventionsstellen kaufen Überschüsse auf dem Markt auf) und Beihilfen für die private Lagerhaltung (zur Marktstabilisierung). Im Rahmen der Reformbeschlüsse vom Juni 2013 wurden diese Instrumente modernisiert. Da Krisen heute häufiger auftreten und ernster sind als in der Vergangenheit, wurde eine besondere Reserve eingerichtet, um auf Krisen reagieren zu können, die über die normale Funktionsweise der Märkte hinausgehen, und außerdem ein stärkerer Notfallmechanismus. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Förderung der Einrichtung von Gegenseitigkeits-Fonds und Versicherungsmechanismen eingeführt, um Landwirten dabei zu helfen, Krisensituationen besser vorauszusehen und abzuwenden. Schließlich wurden neue Mechanismen eingeführt, um die Landwirte dazu anzuregen, sich in Berufs- und berufsübergreifenden Organisationen zusammenzuschließen. Die Kommission beobachtet außerdem die Beziehungen zur Lebensmittelkette und will die verschiedenen Akteure anregen, die Transparenz der Preise und der Handelspraktiken zu verbessern. 5 Wie unterstützt die GAP junge Menschen dabei, Landwirt zu werden? Aufgrund der hohen Investitionssummen, die erforderlich sind, um einen Betrieb zu gründen, und der Schwere der Arbeit gibt es in Europa immer weniger Landwirte. Momentan sind 4,5 Millionen Landwirte in Europa über 65 Jahre alt (30 % der Landwirte), nur 6 % sind jünger als 35 Jahre. Es ist daher notwendig, diesen Beruf attraktiver zu machen und mehr junge Leute dazu anzuregen, Landwirtschaft als Beruf zu ergreifen. Um dieses Ziel zu erreichen und den Generationswechsel im Agrarsektor zu fördern, sieht die GAP Niederlassungsbeihilfen vor. Mit der Reform von 2013 wird eine neue Beihilfenart für Junglandwirte eingeführt: eine Zulage von 25 % der Direktzahlungen für Junglandwirte in den ersten fünf Jahren nach der Niederlassung. Entwicklung des ländlichen Raums Was bedeutet „Entwicklung des ländlichen Raums“? Die ländliche Entwicklung soll im Rahmen der GAP ein aktives Wirtschaftsleben auf dem Land durch die Programme zur Unterstützung von Investitionen, Modernisierungen und Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft und in anderen Bereichen fördern und sichern. Wer organisiert die ländliche Entwicklung? Die Mitgliedstaaten führen Maßnahmen gemäß ihren spezifischen Bedürfnissen durch und verwalten ihre Programme selbst. Die EU trägt einen Teil der Kosten (so genannte Kofinanzierung). Wie viel kostet die ländliche Entwicklung? Woher kommt das Geld? Der Haushalt 2014-2020 für alle 28 Mitgliedstaaten umfasst 95 Milliarden Euro in aktuellen Preisen. Die Finanzmittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Wie wird das Geld verwendet? Ab 2014 wird der ELER zusammen mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Kohäsionsfonds und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in den neuen gemeinsamen strategischen Rahmen eingebracht, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen: nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum. Mit dem Fonds für ländliche Entwicklung können sowohl landwirtschaftliche als auch andere Tätigkeiten im Rahmen der folgenden sechs Schwerpunkte gefördert werden: Förderung von Wissenstransfer und Innovation Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette Risikomanagements in der Landwirtschaft Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen 6 und des Förderung der Ressourceneffizienz und Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten Die Mitgliedstaaten/Regionen werden Teilprogramme mit höheren Unterstützungsraten für bestimmte Bereiche, in denen spezifische Probleme bestehen (Junglandwirte, kleine Betriebe, Berggebiete und kurze Versorgungsketten) gestalten können. Kann die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums an verschiedene Regionen angepasst werden? Jedes Land formuliert eine nationale Strategie für die ländliche Entwicklung; spezifische Programme können auch auf regionaler Ebene entworfen und durchgeführt werden. Wodurch unterscheidet sich die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums von der Regionalpolitik? Die Regionalpolitik unterstützt vorwiegend die am meisten benachteiligten Regionen der EU. Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums gilt für alle ländlichen Gebiete in allen EU-Ländern. Die Politik zur ländlichen Entwicklung unterstützt nicht nur Landwirte, sondern auch andere Akteure in der ländlichen Wirtschaft, zum Beispiel Waldbesitzer, Landarbeiter, kleine Unternehmen, örtliche Vereinigungen usw. Was ist „Leader“? „Leader“ unterstützt die Verbesserung der ländlichen Wirtschaft durch die lokalen Gemeinschaften selbst („Bottom-up“), anstatt ihnen vorgefertigte Maßnahmen aufzuerlegen („Top-down“). Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 5 % ihrer für ländliche Entwicklung vorgesehenen Mittel für Leader-Projekte aufwenden. Kann die ländliche Entwicklung zum Umweltschutz beitragen? Jedes Programm zur ländlichen Entwicklung muss Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen und Landschaften der EU beinhalten. Finanzmittel für die ländliche Entwicklung werden als Kompensation für Maßnahmen vergeben, die nicht nur die ländlichen Regionen der EU schützen und erhalten, sondern auch den Klimawandel bekämpfen. Dazu gehören: Erhalt der Wasserqualität nachhaltige Landbewirtschaftung Anpflanzung von Bäumen zur Vorbeugung von Erosion und Überschwemmungen 7 Warum eine Gemeinsame Agrarpolitik? Warum benötigen wir eine „gemeinsame“ Landwirtschaftspolitik auf EU-Ebene? Die Landwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig, der fast ausschließlich auf EU-Ebene unterstützt wird, anders als andere Bereiche, die auf nationaler Ebene geregelt sind. Es ist wichtig, eine öffentliche Politik für einen Sektor zu haben, der unsere Nahrungsmittelversorgung sicherstellt und eine wesentliche Rolle bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen und der wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Gebiete spielt. Alle EU-Länder teilen diese Ziele, von denen keines ohne finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche und ländliche Gebiete erreicht werden kann. Deswegen muss auf europäischer Ebene eine Strategie durchgeführt werden, die faire Wettbewerbsbedingungen mit gemeinsamen Zielen, Grundsätzen und Regeln gewährleistet. Mit einer gemeinsamen EU-Politik werden auch die Haushaltsmittel besser genutzt als mit mehreren nebeneinander existierenden einzelstaatlichen Strategien. Über die Verwaltung des EU-Binnenmarkts hinaus müssen andere Herausforderungen auf länderübergreifender Ebene bewältigt werden: Zusammenhalt (Kohäsion) über Länder und Regionen hinweg, grenzüberschreitende Umweltprobleme, globale Fragen wie Klimawandel, Wasserbewirtschaftung, Biodiversität, Tiergesundheit, Sicherheit von Nahrungs- und Futtermitteln, Pflanzengesundheit sowie öffentliche Gesundheit und Verbraucherinteressen. Warum brauchen Landwirte öffentliche Unterstützung? Dem Irrglauben in manchen Ländern zum Trotz sind Landwirte keine Großverdiener. Zeit und Geld, die von Landwirten investiert werden, sind stets durch wirtschaftliche, gesundheitliche und witterungsbedingte Faktoren gefährdet, auf die die Landwirte keinen Einfluss haben. Landwirtschaft erfordert große Investitionen sowohl in menschliche Arbeitskraft als auch in finanzieller Hinsicht, die erst Monate oder Jahre später Früchte tragen und permanent bedroht sind. Eine Einkommensunterstützung für Landwirte gewährleistet, dass in der gesamten EU Nahrungsmittel erzeugt und Dienste im öffentlichen Interesse geleistet werden, die keinen Marktwert haben: Umweltschutz, Wohlergehen der Tiere, sichere und hochwertige Nahrung usw. Diese Dienste im öffentlichen Interesse werden dadurch umso wichtiger, als die Standards in der EU zu den höchsten der Welt gehören, was die Nahrungsmittelerzeugung in Europa teurer macht als in den Ländern, deren Standards weniger streng sind. Ohne öffentliche Unterstützung könnten Europas Landwirte nicht mit Landwirten anderenorts konkurrieren und gleichzeitig die hohen Ansprüche europäischer Verbraucher erfüllen. Da überdies der Klimawandel immer spürbarer wird, können die Kosten für nachhaltige Landwirtschaft nur steigen. 8 Die Kosten der GAP Wie viel kostet die GAP den Steuerzahler? Die GAP kostet jeden Bürger der Europäischen Union ungefähr 30 Eurocents pro Tag. Im Jahr 2011 stand sie für 43 % des EU-Jahreshaushalts, also 58 Milliarden EUR. Dabei ist zu bedenken, dass der Landwirtschaftshaushalt seit 1984 jedes Jahr gesunken ist (damals waren es 72 % des Gesamthaushalts), während sich die Zahl der Landwirte aufgrund der Erweiterungen der EU seit 1992 verdoppelt hat. Tatsächlich betragen die Ausgaben für die GAP weniger als 1 % der gesamten öffentlichen Ausgaben aller EU-Länder. Die öffentlichen Ausgaben für die Landwirtschaft in der EU sind jedoch auf europäischer Ebene zusammengefasst, was es in keinem anderen Wirtschaftszweig gibt. Zum Vergleich: Die EU-Länder geben drei Mal soviel für die Verteidigung aus wie für die Landwirtschaft. Warum werden fast 40 % des EU-Haushalts für die Landwirtschaft aufgewendet – und nicht für andere Bereiche? Die Landwirtschaft ist der einzige Wirtschaftszweig, der ausschließlich aus dem EUHaushalt finanziert wird. Das bedeutet, dass die EU-Finanzierung an die Stelle der einzelstaatlichen Finanzierung tritt. Andere Bereiche – z. B. Forschung, Bildung, Verkehr, Verteidigung, Renten oder Gesundheitsfürsorge – erscheinen entweder gar nicht im EUHaushalt oder haben nur einen sehr geringen Anteil daran, weil sie vollständig oder zum Teil aus den Haushalten der einzelnen Länder finanziert und von diesen auch selbst umgesetzt werden. Im Gegenzug zur gemeinschaftlichen Finanzierung gewährleistet die GAP, dass alle Bürgerinnen und Bürger Europas zuverlässig und ausreichend mit hochwertigen Nahrungsmitteln versorgt und dass Umwelt und wertvolle Landschaften geschützt werden. Wie wird die GAP finanziert? Das Geld für die GAP stammt aus dem allgemeinen Haushalt der EU. Die GAP-Ausgaben für die ländliche Entwicklung werden gemeinsam von den Mitgliedstaaten und der EU getragen. Der EU-Haushalt wird vor allem aus den „Eigenmitteln“ der EU finanziert, das sind z. B. Zölle, Abgaben, Verbrauchsteuereinnahmen, Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und Einnahmen auf Grundlage des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU-Länder. Wer erhält finanzielle Unterstützung und wie viel? Seit 2009 muss jeder Mitgliedstaat eine Liste aller Empfänger von GAP-Finanzmitteln veröffentlichen, um vollständige Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Aufgrund einer Beschwerde deutscher Landwirte beim Europäischen Gerichtshof wurde die vorgeschriebene Veröffentlichung aller persönlichen Daten der Empfänger von GAPFinanzmitteln 2010 aus Datenschutzgründen ausgesetzt. Der Gerichtshof entschied, dass die Namen der Zuschussempfänger nicht mehr genannt werden dürfen. Die Kommission ist jedoch weiterhin dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet und hat neue Bestimmungen vorschlagen, die die Argumente des Gerichtshofs berücksichtigen. Mit der Reform vom Juni 2013 wird die Transparenzpflicht wieder eingeführt, wobei dem vom Gerichtshof angesprochenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird. Kleinlandwirte, die sehr kleine Beträge erhalten, fallen nicht unter die Transparenzpflicht. 9 Inwiefern nützt mir als Steuerzahler, der ich kein Landwirt bin, die Gemeinsame Agrarpolitik? Sie profitieren bereits täglich von der GAP! Dass die EU die Landwirte unterstützt, kommt der gesamten Gesellschaft zugute. Die Nahrungsmittelversorgung aller EU-Bürger ist gesichert. Ein durchschnittlicher EU-Haushalt gibt heute 15 % seines Einkommens für Nahrungsmittel aus – das ist halb so viel wie 1960. Durch die Unterstützung nachhaltiger landwirtschaftlicher Produktionsmethoden im Rahmen der GAP helfen wir, die Umwelt und unsere reichen und vielfältigen Landschaften sowie unsere Nahrungsversorgung zu schützen. GAP-Reformen Was wurde mit den letzten Reformen erreicht? Die Reform der GAP begann 1992 und wurde fortgesetzt mit den Reformen von 2003, in denen Subventionen und Produktion voneinander getrennt wurden. Das bedeutet, Landwirte müssen nicht mehr „Subventionen hinterherjagen“ und Nahrungsmittel produzieren, für die es keinen Markt gibt. Sie können statt dessen produzieren, was Markt und Verbraucher wünschen, neue und lukrative Märkte entdecken und ihre eigenen Nischen finden. Die Landwirte erhalten heute eine Einkommensbeihilfe, wenn sie Ackerland bewirtschaften und die geltenden Vorschriften im Hinblick auf Umwelt, Tierschutz und Nahrungsmittelsicherheit einhalten. Halten die Landwirte diese Vorschriften nicht ein, werden die Zahlungen gekürzt. Die neue GAP ist besser auf eine offene Welt abgestimmt, wie die Tatsache erkennen lässt, dass 90 % der Direktzahlungen von der WTO als nicht handelsverzerrend eingestuft werden. Durch die GAP verfügen die hochwertigern Nahrungsmitteln. Verbraucher über ein umfangreiches Angebot an Die Kommission modernisiert, strafft und vereinfacht die GAP laufend. Da die Zahlungen an die Landwirte nicht mehr an die Produktion gekoppelt sind, genießen die Landwirte eine gewisse finanzielle Sicherheit, können jedoch gleichzeitig freier auf Marktsignale reagieren. Wir haben unsere Marktinstrumente, z. B. die öffentlichen Interventionen, so angepasst, dass sie als wirkliche Sicherheitsnetze funktionieren, ohne die Marktsignale zu blockieren. Die Politik zur ländlichen Entwicklung hilft den Landwirten, ihre Betriebe umzustrukturieren und aktiv die Umwelt zu schützen, sodass die ländlichen Räume lebendig bleiben. Die Grundzüge der GAP für die Zeit nach 2013 Im Jahr 2013 wurde die neue GAP-Reform verabschiedet, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird. Alle Elemente der Reform sind ab dem 1. Januar 2014 anwendbar. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die neue Struktur für Direktzahlungen, da für diese der Jahreszyklus der Direktzahlungen zu berücksichtigen ist: Die Landwirte melden ihre jährlichen GAP-Angaben im Frühjahr. Auf der Grundlage dieser Angaben werden die Zahlungen im Rahmen der neuen Struktur im Jahr 2015 vorgenommen, einschließlich z. B. der Ökologisierungszahlungen und der zusätzlichen Unterstützung von Junglandwirten. 10 Die neue Reform betrifft alle Bürgerinnen und Bürger der EU. Zur Vorbereitung der Reform hat die Kommission einen Dialog mit der Zivilgesellschaft und allen Interessenvertretern eingeleitet. Von April bis Juli 2010 wurde eine breite öffentliche Debatte über die großen Züge der Reform mit knapp 6000 Beiträgen von Einzelpersonen und Organisationen geführt. Daran schloss sich eine intensive politische Diskussion mit dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament an, aus der die Umrisse der GAP 2013 hervorgingen. Die Kommission legte daraufhin am 12. Oktober 2011 ihre Legislativvorschläge vor. Was sich nach der neuen Reform ändern wird: Direktzahlungen an Landwirte werden der fairen Einkommensunterstützung von Landwirten besser gerecht werden und ihre Dienste für die Öffentlichkeit (z. B. Umweltschutz) aufwerten. Außerdem soll mehr Geld in Regionen mit schwierigen Bedingungen fließen, und mehr junge Leute sollen angeregt werden, Landwirtschaft als Beruf zu ergreifen. Die Marktverwaltungsmechanismen werden einfacher, effizienter und flexibler sein. Die Politik für den ländlichen Raum wird sich auf Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Innovation konzentrieren. Es werden neue Alternativen eingeführt, die Landwirten helfen sollen, mit schwankenden Marktpreisen und Einkommen zu leben. Nahrungsmittelpreise Wozu brauchen Landwirte bei hohen Nahrungsmittelpreisen noch Unterstützung? Die Ab-Hof-Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse machen nur einen geringen Teil des Endpreises aus, den Verbraucher für Nahrungsmittel zahlen. Das Getreide in einem Brot zum Beispiel steht nur für 5 % des Gesamtpreises. Steigende Preise für den Verbraucher bedeuten nicht zwangsläufig eine Steigerung des Einkommens der Landwirte, zumal die Produktionskosten der Landwirte steigen. Auf der anderen Seite gefährden immer häufiger und immer extremere Marktfluktuationen und Preisschwankungen die Landwirte. So sind die Energiekosten der landwirtschaftlichen Betriebe in den vergangenen Jahren um 223 % und die Kosten für Düngemittel um 163 % gestiegen. Die Agrarpreise dagegen haben im Durchschnitt um 50 % zugenommen. Ist die Produktion von Biokraftstoffen für Preiserhöhungen bei Nahrungsmitteln verantwortlich? Die verfügbaren Studien lassen den Schluss zu, dass die Produktion von Biokraftstoffen in der EU keine große Rolle beim Anstieg der Nahrungsmittelpreise spielt. Lediglich 1 % der Getreideerzeugung in der EU wird für die Herstellung von Ethanol genutzt. Ungefähr zwei Drittel unserer Rapsproduktion geht in die Herstellung von Biodiesel, doch in der EU werden nur 2 % des weltweiten Ölsaatenbedarfs angebaut. Wir müssen jedoch trotzdem in Biokraftstoffe der 2. und 3. Generation investieren. 11 Die GAP und die Umwelt Wie wirkt sich die Landwirtschaft auf die Umwelt aus? Die Landwirtschaft kann eine nachhaltige Umwelt schaffen und erhalten helfen – doch sie birgt auch Umweltrisiken. Die Gemeinsame Agrarpolitik spielt eine wichtige Rolle bei der Wahrung dieses Gleichgewichts, und diese Rolle wird in den kommenden Jahren noch wichtiger werden. Was tut die GAP für den Umweltschutz? Dank der im Juni 2013 verabschiedeten GAP-Reform wird jeder Mitgliedstaat, jedes Gebiet, jeder Landwirt mit einfachen Maßnahmen mit nachweislich positiver Wirkung zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz beitragen. Zwischen 2014 und 2020 werden mehr als 100 Milliarden EUR investiert, um der Landwirtschaft bei der Bewältigung der Herausforderungen von Bodenqualität, Wasser, Biodiversität und Klimawandel zu helfen: Ökologisierung: 30 % der Direktzahlungen werden an die Einhaltung von drei dem Umweltschutz förderlichen Bewirtschaftungsmethoden gebunden: Diversifizierung des Anbaus, Erhaltung von Dauergrünland und Ausweisung von 5 %, später 7 % der Flächen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ab 2018 oder Maßnahmen, die im Hinblick auf den Umweltnutzen als mindestens gleichwertig anzusehen sind. Mindestens 30 % der Mittel der Programme für die ländliche Entwicklung müssen in Agrarumweltmaßmaßnahmen, die Unterstützung des ökologischen Landbaus oder Vorhaben im Zusammenhang mit umweltfreundlichen Investitionen oder Innovationsmaßnahmen fließen. Die Agrarumweltmaßnahmen werden gestärkt und müssen die im Rahmen der Ökologisierung geförderten Bewirtschaftungsmethoden ergänzen. Die betreffenden Programme müssen ehrgeiziger und im Hinblick auf den Umweltschutz effizienter sein (Ausschluss der Doppelfinanzierung). Was tut die EU für die biologische/ökologische Landwirtschaft? In der EU ist die biologische/ökologische Landwirtschaft, die die natürlichen Zyklen von Tieren und Pflanzen respektiert, durch strenge und spezifische Anforderungen in EURechtsvorschriften geschützt. Außerdem gewährleisten Vorschriften über die Etikettierung und Rückverfolgbarkeit Qualität und Authentizität biologischer/ökologischer Erzeugnisse aus aller Welt, wenn sie in der EU vermarktet werden. In diesem Zusammenhang hat die EU ein spezielles Logo für biologische/ökologische Produkte entwickelt, die den entsprechenden Produktionsstandards gerecht werden. Landwirte und Nahrungsmittelhersteller müssen ein strenges Zertifizierungsverfahren durchlaufen, ehe sie ihre Erzeugnisse mit diesem Logo als „bio“ oder „öko“ kennzeichnen dürfen. Die EU-Länder können in ihren Programmen zur ländlichen Entwicklung konventionelle Landwirte bei der Umstellung auf biologische/ökologische Landwirtschaft unterstützen. Dies wird nach 2013 noch stärker in den Vordergrund rücken, wenn im Rahmen der Reform besondere Unterstützung für biologische Landwirtschaft eingeführt wird und sowohl Umstellbetriebe als auch Betriebe, die die biologische/ökologische Landwirtschaft beibehalten möchten, gefördert werden können. 12 Ist die GAP auch für die Forstwirtschaft zuständig? Die GAP ist nicht für die Forstwirtschaft als solche zuständig. Sie begrüßt jedoch die positiven Auswirkungen gut bewirtschafteter Waldgebiete auf die natürliche Landschaft und die biologische Vielfalt. Deshalb unterstützt sie Landwirte, die einen Teil ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche wieder aufforsten wollen. Die GAP und der Handel Ist Europa offen für Nahrungsmitteleinfuhren? Die EU hat in den vergangenen 20 Jahren viel unternommen, um ihre Märkte zu öffnen: Mehr als zwei Drittel ihrer Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse stammen aus Entwicklungsländern – mehr als aus den USA, Australien, Japan, Kanada und Neuseeland zusammen. Bilaterale Abkommen mit zahlreichen Ländern ermöglichen niedrige Zölle auf landwirtschaftliche Einfuhren, und die fünfzig ärmsten Länder der Welt können ihre Erzeugnisse zollfrei und ohne Mengenbeschränkung in die EU einführen. Sollten wir neue Handelsschranken errichten, Landwirte und unsere Nahrungsmittel zu schützen? um unsere Wenn wir neue Handelsschranken errichten, werden unsere Handelspartner das gleiche tun. Europas Wettbewerbsvorteil liegt in der hohen Qualität seiner verarbeiteten Nahrungsmittel. Die Märkte in Schwellen- und Entwicklungsländern wie China und Indien bieten gute Expansionsmöglichkeiten in diesem Bereich. Der beste Weg, eine sichere Nahrungsmittelversorgung zu harmonische Handelsbeziehungen. Unsere Landwirte können wir indem wir ihnen die Freiheit geben, effizient am Wettbewerb teilzunehmen, indem sie ein regelmäßiges Einkommen erhalten – GAP. gewährleisten, sind am besten schützen, auf dem Weltmarkt genau dies leistet die Die GAP und die Entwicklungsländer Vor 20 Jahren gab die EU 10 Milliarden EUR pro Jahr für Ausfuhrbeihilfen aus. 2011 waren es nur noch 160 Millionen. Ausfuhrerstattungen gelten hauptsächlich für die Länder des Mittelmeerraums und den Rest Europas. Nur ein sehr geringer Anteil subventionierter Waren gelangt nach Afrika. Vereinbarungsgemäß soll der Mechanismus für Ausfuhrerstattungen ab 2014 nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werden. Haben die Handelserleichterungen der Entwicklungsländer einen konkreten Nutzen? EU für die Die EU hat mit zahlreichen Entwicklungsländern Zollpräferenzabkommen geschlossen. Insgesamt leistet die EU mehr handelsbezogene Hilfe für Entwicklungsländer als der Rest der Welt – in den vergangenen drei Jahren fast eine Milliarde EUR pro Jahr. 71 % der Exporte landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Entwicklungsländern im Wert von ungefähr 59 Milliarden EUR (2008–2010) werden in die EU eingeführt – das ist mehr als in die USA, Kanada, Japan, Neuseeland und Australien zusammen. Allein die EU-Einfuhren aus Afrika haben einen Wert von mehr als 12 Milliarden, also 15 % der EU-Einfuhren insgesamt. Ungefähr ein Drittel der Gesamtausfuhren von Entwicklungsländern sind für die EU bestimmt. 13 Welche Strategie verfolgt Entwicklungsländern? die EU beim Handel mit Die EU befürwortet multilaterale Handelsregeln, die allen Beteiligten Nutzen bringen, vor allem aber den Entwicklungsländern. Deshalb ist sie auch der Ansicht, dass die Industrieländer schnellere und radikalere Einschnitte in die Zolltarife machen sollten als die Entwicklungsländer. Nahrungsmittelqualität und -sicherheit Sind unsere Nahrungsmittel sicher? Seit den Nahrungsmittelskandalen der 1990er Jahre hat die EU die Nahrungsmittelsicherheit stark verbessert und schützt sie durch Hygienemaßnahmen, Bestimmungen über den Schutz der Gesundheit von Pflanzen und Tieren, Eindämmung von Pestizidrückständen und Zusatzstoffen in der Nahrung, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Vorschriften des europäischen Lebensmittelrechts gehören zu den strengsten der Welt. Wie garantiert die EU die Nahrungsmittelqualität? Die Nahrungsmittelqualität wird durch Bestimmungen über Etikettierung, Marketing und Qualität kontrolliert. So gibt es zum Beispiel geschützte geografische Angaben, vorgeschriebene Nährwertinformationen auf den Etiketten, Qualitätslogos und Tierschutznormen. Abgesehen von Hygienebestimmungen, die die Sicherheit der Produkte garantieren, hat die EU folgende Hilfsmittel entwickelt: Vermarktungsnormen mit Mindestanforderungen, denen die in der Europäischen Union abgesetzten Produkte genügen müssen fakultative Qualitätsangaben, die auf dem Etikett die Qualität des Produkts anzeigen europäische Qualitätsregelungen zur Kennzeichnung von Produkten einer bestimmten Qualität die Logos „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) oder „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) für Besonderheiten, die mit dem geografischen Ursprung der Produkte zusammenhängen garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) ein besonderes europäisches Logo für ökologische Landwirtschaft Leitlinien für die Systeme zur Zertifizierung der Qualität von Lebensmitteln, mit denen bestimmte Merkmale des Produkts oder sein Herstellungsverfahren eingehalten werden sollen 14 Tiergesundheit und Tierschutz Wie werden die Tiere behandelt? Ziel der EU-Rechtsvorschriften zum Wohlergehen von Nutztieren ist es, anzuerkennen, dass Tiere fühlen können und nicht unnötig leiden sollten. Die einschlägigen Bestimmungen nennen die „fünf Freiheiten“ von Tieren: - Freiheit von Hunger oder Durst - Freiheit von Unbehagen - Freiheit von Schmerz, Verletzung oder Krankheit - Freiheit zum Ausleben normaler Verhaltensweisen - Freiheit von Angst und Qual Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Kommission führt Inspektionen durch, um zu gewährleisten, dass die Rechtsvorschriften zum Wohlergehen der Tiere in den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Die GAP bietet Landwirten, die das Wohlergehen der Tiere in ihren Betrieben über die Mindestnormen hinaus verbessern wollen, finanzielle Anreize: Alle im Rahmen der GAP an Landwirte gezahlten Beihilfen sind an die Einhaltung der Mindestnormen für das Wohlergehen der Tiere gebunden. Wenn Landwirte diese Normen nicht einhalten, wird ihnen die gesamte Beihilfe oder ein Teil davon gestrichen. Landwirte, die in die Verbesserung ihrer Viehzuchtmethoden investieren (z. B. Verbesserung der Unterbringung), können zusätzliche Zuschüsse erhalten. Die höchsten Normen für das Wohlergehen der Tiere gelten für die biologische/ökologische Viehzucht. Das bedeutet, dass es teurer ist, Nahrungsmittel in Europa herzustellen, als in anderen Ländern, in denen nicht so strenge Normen gelten. Ohne öffentliche Unterstützung hätten die europäischen Landwirte kaum eine Chance, langfristig in dieser globalisierten Branche zu überleben. Das Engagement der EU für das Wohlergehen der Tiere geht über ihre Grenzen hinaus: In internationalen Handelsbeziehungen gilt dieser Themenbereich als wertschöpfend. Was tut die GAP für den Schutz der Tiergesundheit? Die EU-Rechtsvorschriften zu Tierkrankheiten sind für ihre Mitgliedstaaten bindend und haben sich im Laufe der Jahre durch Bündelung von Erfahrungen und Kenntnissen immer weiter verbessert. MEMO/13/621 IP/13/613 15