Muster eines Nachtrags nach § 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz Nachtrag nach § 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz der [Emittentin] vom [Datum des Nachtrages] zum [[Prospekt [Prospekttitel]] [Basisprospekt [Prospekttitel]] [dreiteiligen Prospekt oder Basisprospekt] [Registrierungsformular] vom [Datum]] [zuletzt aktualisiert durch Nachtrag vom [Datum]] Nach § 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Wertpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit gemäß § 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Der Widerruf ist an [Empfänger des Widerrufs, Anschrift] zu richten. Die [Emittenten] gibt folgende eingetretene Veränderungen im Hinblick auf [den] [das] bereits veröffentlichten [Prospekt] [Basisprospekt] [Registrierungsformular] vom [Datum des Prospekts / Basisprospekts / Registrierungsformulars] bekannt: -> Nennung des wesentlichen neuen Umstandes unter Angabe des Datums, an dem der wesentliche neue Umstand eingetreten ist [Ort, Datum des Nachtrags] [Firma des Emittenten] Ein Nachtrag nach § 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz muss folgende Mindestangaben enthalten: eindeutige Angabe, dass es sich um einen Nachtrag nach § 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz handelt, Datum und / oder Nummer des betreffenden Nachtrags, bei einem Nachtrag auf ein Registrierungsformular sind die betreffenden dreiteiligen Prospekte auf dem Deckblatt des Nachtrags zu benennen, eine Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 16 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz an hervorgehobener Stelle, Nennung des Prospekt / Basisprospekt / Registrierungsformulars (einschließlich dazugehöriger Nachträge nach § 16 Wertpapierprospektgesetz), auf den sich der Nachtrag bezieht, mit Angabe des diesbezüglichen Datums und ggf. Angabe des Datums des letzten Nachtrags, Nennung der wesentlichen neuen Umstände oder Unrichtigkeiten, die die Emittentin zur Erstellung des Nachtrags veranlasst haben, an hervorgehobener Stelle, Beispiele wesentlicher neuer Umstände Offenlegung neuer Finanzangaben Erweiterung der Geschäftstätigkeit (neben den Produkten A und B werden zukünftig auch die Produkte C und D vertrieben) Die Vorstände T und V werden durch die Vorstände X und Y ersetzt. eine Erklärung dahin gehend, dass der Prospekt / Basisprospekt bzw. das Registrierungsformulars, auf den sich der Nachtrag bezieht, veröffentlicht wurde und wo das Dokument erhältlich ist, eine Angabe, wo der Nachtrag veröffentlicht wird und für den Anleger erhältlich sein wird