x:nachtrag - DIN

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Nachtragsfall 1: Leistungsänderung

Änderung der Ziegelart bei einer Dachdeckung
nach der Beauftragung
Zusätzliche Information/Randbedingungen

Die Leistung wurde NICHT nach STLB-Bau ausgeschrieben
Es wurden KEINE EFB-Blätter
mit der Angebotsabgabe eingefordert


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Dieses Angebot führte zur Beauftragung


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Noch vor Beginn der Ausführung änderte der
Auftraggeber eine Leistung, weil er anstelle
der Hohlfalzziegel nun Biberschwanzziegel
wünschte.
Der Auftragnehmer fordert nun dafür 44,80 €
pro m2 (anstelle der 29,80 € aus dem Hauptauftrag).
Diese Forderung soll im folgenden mit x:nachtrag
geprüft und bewertet werden.


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Da mit dem Angebot keine EFB-Preis
bzw. keine Urkalkulation eingefordert wurden,
müssen nun zunächst Annahmen über die
Lohnstruktur getroffen werden.
Anhaltspunkt dafür ist in erster Linie
der Stundenverrechnungssatz von 37,50 Euro,
der sich aus dem Hauptauftrag ergibt.


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Da der Stundenverrechnungssatz im Gegensatz
zum Verrechnungslohn auch die Zuschläge für Gemeinkosten
sowie Wagnis+Gewinn für Stoffe, Geräte etc. enthält,
werden diese in diesem Falle auf „0“ gesetzt.


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Ein Anhaltspunkt für den Mittellohn
könnte einem Tarifvertrag entnommen
werden.
Hier eine fiktive Annahme.


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Zuschläge für Lohnzusatz- und nebenkosten
sowie für die Gemeinkostendeckung und
Wagnis/Gewinn werden nun so eingestellt,
dass sich der vom Auftragnehmer angegebene
Stundenverrechnungssatz ergibt.


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Als nächstes wird der Nachtrag erfasst.


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Zur Prüfung der Nachtragsforderung wird
nun eine Vergleichskalkulation vorgenommen.
Als Voraussetzung für die Ermittlung der
Einzelkosten derTeilleistung wird eine
vollständige Leistungsbeschreibung nachgebildet.
Dieser Schritt entfällt, wenn der Nachtrag mit STLB-Bau
gebildet wurde.


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x:nachtrag enthält einen Textgenerator,
der zum STLB-Bau und den DBD-Kalkulationsansätzen kompatibel ist.
Die Bedienung erfolgt in der von daher gewohnten Weise.


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Für jedes Beschreibungsmerkmal
-hier: Dachziegelformwird die zutreffende Ausprägung gewählt
-hier:Biberschwanzziegel-


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Dabei kann die Bearbeitung mit der
Automatischen Textvervollständigung
erheblich verkürzt werden.
Diese trifft Annahmen für alle bislang
undefinierten Ausprägungen


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Diese getroffenen Annahmen können
bei Bedarf selbstverständlich korrigiert
werden.


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Der fertige Text wird nun an die Kalkulation
übergeben.


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Dabei wird das Verhältnis der Mengen von der
nachgebildeten Position zur originalen
Nachtragsposition definiert.
Hier ist dieses „1:1“, da beides in m2 abgerechnet
wird.

Dieser Umrechnungsfaktor ist vor allem von
Bedeutung, wenn ein Nachtrag pauschal abgerechnet
werden soll oder verschiedene Leistungen enthält.


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x:nachtrag enthält Kalkulationswissen für eine immense Zahl von Leistungen aus
51 Leistungsbereichen des STLB-Bau. So auch für die Dachdeckung.
Automatisch werden Zeitwerte und Stoffkosten für die aktuelle Leistung ermittelt.


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In Zusammenhang mit den Informationen über Lohnstruktur und Zuschläge aus dem EFB
wird ein Vergleichspreis kalkuliert. Dieser liegt in diesem Falle unter dem geforderten
Nachtrag. Damit ist die Bearbeitung jedoch noch nicht beendet.


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Entscheidend für die Nachtragsbewertung ist nämlich nicht allein die soeben
vorgenommene Vergleichskalkulation, sondern deren Verhältnis zur ursprünglichen
Kalkulation. Daher wird in gleicher Weise die ursprüngliche Position aus dem
Hauptauftrag nachgebildet. Dieser Schritt entfällt, wenn mit dem STLB-Bau
ausgeschrieben wurde.


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Hier nun das Ergebnis und seine Bewertung:
Für die ursprüngliche Leistung wurde über die Vergleichskalkulation
ein Preis von 27,12 € ermittelt.
Beauftragt wurde jedoch für 29,80 €.
Man kann sagen, dass der ursprüngliche Preis aus Sicht des
Auftragnehmers ein „guter“ Preis war.


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Aus den Bestimmungen der VOB ergibt sich, dass Nachträge auf der
selben Basis zu kalkulieren sind wie der Hauptauftrag.
Daraus ergibt sich verkürzt aber zutreffend:
„Gute Preise bleiben gute Preise“
ebenso wie:
„Schlechte Preise bleiben schlechte Preise“.


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Für dieses Beispiel bedeutet das:
Die geänderte Leistung ist auf Basis einer
neutralen Vergleichskalkulation
16 % teurer als die ursprüngliche.
Daraus ergibt sich der Preisänderungsfaktor von 16%.
Daher:
Neuer Preis = Alter Preis + 16 %


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Nun könnt der Auftragnehmer die
vorgelegte Kalkulation annehmen oder in Frage stellen.
In diesem Fall wendet er ein, dass die Biberschwanzziegel im Einkauf frei
Baustelle 0,50 € pro Stück kosten.
Er kann dies nachweisen und der Auftraggeber akzeptiert diesen Nachweis.
Was ergibt sich daraus für die Nachtragsbewertung?


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x:nachtrag ist lernfähig.
Jeder Kalkulationswert kann geändert werden, wobei diese Änderung nach
drei Kategorien geschehen kann:
Entweder als genereller Erfahrungswert für alle zukünftigen Fälle
oder als Wert nur für diese Vergabeeinheit (Auftrag)
oder als individueller Wert nur für diese Position.


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Aufgrund der Änderung ergibt sich nun diese Kalkulation


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Der neu kalkulierte Preis ist 23% höher als der ursprüngliche Wert.
Somit ergibt sich eine angemessene Vergütung von 36,63 € für diesen Nachtrag


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Fazit: durch den Einsatz von x:nachtrag gelingt es
in diesem Fall, eine Nachtragsforderung um ca 18% zu reduzieren.
In absoluten Zahlen bei diesem Beispiel:
250 m2 x (44,80 € ./. 36,63 € ) = 2042,50 €.
Gespart.
Dank x:nachtrag.


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Daher unsere Empfehlung
für alle
Auftraggeber,
Architekten und Projektsteuerer:
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