Evaluation der Implementierung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzt-LDG anhand von Schul – Fallstudien Bericht der Region Ost: Burgenland – Niederösterreich – Wien Hans Högl, Gerhard Hager, Rudolf-Michael Maier, Maria Schickermüller Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Projektleitung: Herbert Altrichter c/o Institut für Pädagogik und Psychologie der Johannes Kepler Universität Linz, in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen und Religionspädagogischen Akademie der Erzdiözese Wien und der Pädagogischen Akademie des Bundes in Wien. Wien, Oktober 2004 Inhaltsverzeichnis A Vergleichende Analyse der Schulfallstudien ...................... 1 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien .................................................................................... 1 1 Einführung ...................................................................................................... 1 1.1 Hinführung ................................................................................................. 1 1.2 Methodische Vorbemerkungen .................................................................. 2 1.3 Differenzen der Wahrnehmung ................................................................. 2 1.4 Differenz in Perspektiven ........................................................................... 3 2 Vorinformation zur Einführung des LDG neu .................................................. 4 3 Umsetzung vor Ort - Implementation............................................................ 10 3.1 Prozess und Form der Dienstaufteilung .................................................. 10 3.2 Verhandlungsergebnis der Dienstaufteilung ............................................ 14 3.3 Adaptierung der Dienstvereinbarung im Laufe des Schuljahres ............. 19 Rolle der Schulleitung „Selbst- und Fremdbild“ ............................................ 20 4 4.1 Veränderungen der Leiterrolle ................................................................. 20 4.2 Stil der Kontrolle und Bezug: Leitung - Lehrkräfte .................................. 21 4.3 Schulentwicklung, Autonomie und Schulaufsicht ..................................... 25 5 Die neue Tätigkeitsstruktur der Lehrkräfte ................................................... 29 5.1 Änderung der Arbeitszeit ........................................................................ 30 5.2 Einfluss auf Arbeitszufriedenheit und Engagement ............................... 31 5.3 Eigenverantwortung, Teamarbeit und das Miteinander............................ 33 6 Auswirkungen des LDG und seiner Umsetzung in den Schulen .................. 35 6.1 Fortbildung ............................................................................................... 35 6.2 Einbindung der Eltern .............................................................................. 36 7 Bilanz und Perspektiven ............................................................................... 37 7.1 Lehrerselbstbild und soziales Ansehen.................................................... 37 7.2 Fairness und Gerechtigkeit ...................................................................... 44 7.3 Autonomie und Flexibilität ........................................................................ 47 7.4 8 Stärken des LDG neu .............................................................................. 47 Schwächen, Änderungsideen und offene Fragen ........................................ 48 8.1 9 Im Gesetz selbst ...................................................................................... 48 Abgeltung ..................................................................................................... 54 9.2 Umsetzung des Gesetzes am Schulort ................................................... 55 9.3 Stärke – Schwäche - Relationen des LDG............................................... 56 10 Resumé – im Rückgriff auf die Projektziele ................................................. 60 10.1 "Gerechte" Verteilung der Aufgaben des Bereichs C ............................... 60 10.2 Dokumentation der Aufgaben und ihrer Durchführung ............................ 61 10.3 Umsetzung des Handlungsspielraumes................................................... 63 10.4 Implementierungsvarianz an verschiedenen Standorten ........................ 64 10.5 LDG - Implementierung............................................................................ 65 10.6 Rolle des Bezirksschulinspektors bzw. der Bezirksschulinspektorin ........ 66 10.7 Stärken und Schwächen des LDG ........................................................... 66 11 Gegenüberstellung der Dienstvereinbarungen ............................................. 68 12 Literaturverzeichnis ...................................................................................... 71 12.1 Implementierungsberichte........................................................................ 74 12.2 Schulfallstudien ........................................................................................ 74 12.3 Pressestimmen ........................................................................................ 75 12.4 D i v e r s a............................................................................................... 76 B Schulfallstudien ................................................................... 78 Schulfallstudie Volksschule im Burgenland ....................................................... 78 1 Schulprofil und Sozialkontext ....................................................................... 79 1.1 Gesundheit .............................................................................................. 79 1.2 Leitmotiv: Gutes nachbarliches Zusammenleben .................................... 80 2 Vorinformation und Hilfestellung von außen ................................................. 82 3 Umsetzung vor Ort ...................................................................................... 82 3.1 Prozess der Dienstvereinbarung und Erstreaktionen .............................. 82 3.2 Verhandlungs-ERGEBNIS der Dienstvereinbarungen ............................. 84 3.3 Adaptierung der Dienstvereinbarung im Laufe des Schuljahres .............. 85 4 Aufgaben der Schule und Behörde .............................................................. 87 4.1 Ändern sich für die Leitung Aufgaben/Ansprüche durch das LDG ? ....... 87 4.2 Schulleitung – Arbeitsaufwand versus Effizienz ....................................... 87 4.3 Kontrolle................................................................................................... 88 5 Folgen des LDG auf die Lehrtätigkeit ........................................................... 90 5.1 Änderung der Arbeitszeit ......................................................................... 90 5.2 Einfluss auf Arbeitszufriedenheit und Engagement ................................ 91 5.3 Eigenverantwortung - Teamarbeit ............................................................ 91 5.4 Fortbildung ............................................................................................... 91 6 Bilanz und Perspektiven ............................................................................... 92 6.1 Vergleich der Arbeitszeiten ...................................................................... 92 6.2 Selbstbild und Sozialstatus ..................................................................... 93 6.3 Aufgabenerteilung im C-Bereich .............................................................. 96 6.4 Autonomie – Flexibilität ............................................................................ 97 6.5 Stärken des LDG ..................................................................................... 97 6.6 Änderungsvorschläge .............................................................................. 98 6.7 Änderungswünsche ............................................................................... 100 7 Bilanz in Bezug auf Aufwand und Ertrag .................................................... 101 Schulfallstudie Hauptschule im Burgenland .................................................... 103 1 Kontext der Schule ..................................................................................... 104 2 InterviewpartnerInnen................................................................................. 105 3 Vorinformationen ........................................................................................ 106 4 Umsetzung ................................................................................................. 108 4.1 5 Diensteinteilungen ................................................................................. 108 Auswirkungen ............................................................................................. 110 5.1 Veränderte Verteilung der schulischen Aufgaben .................................. 110 5.2 Autonomie versus Kontrollfunktion ....................................................... 112 5.3 LehrerInnenimage in der Öffentlichkeit .................................................. 113 6 Bilanz und Perspektiven ............................................................................. 115 6.1 Potentiale und Problembereiche ............................................................ 115 7 Gesamteinschätzung.................................................................................. 118 8 Resume ...................................................................................................... 120 9 Verwendete Daten...................................................................................... 122 Schulfallstudie Volksschule in Niederösterreich ............................................. 123 1 Schulbezogenes und Sozialstruktur .......................................................... 124 2 Vorinformation ............................................................................................ 126 3 Umsetzung vor Ort ..................................................................................... 126 3.1 Prozess und F o r m der Dienstaufteilung .............................................. 126 3.2 Ergebnis der Dienstvereinbarung ......................................................... 127 3.3 Adaptierung ........................................................................................... 128 4 Rolle der Schulleitung ................................................................................ 128 4.1 Ändern sich Aufgaben/Ansprüche für die Schulleitung? ........................ 128 4.2 Sanfte Kontrolle durch den Leiter/die Leiterin ........................................ 129 4.3 Schulentwicklung, Autonomie und Schulaufsicht ................................... 129 5 Folgen des neuen LDG .............................................................................. 130 5.1 Änderung der Arbeitszeit ....................................................................... 130 5.2 Einfluss auf Lehrer-Arbeitszeit, Zufriedenheit und Engagement ............ 130 5.3 Einfluss auf Kollegialität und Teamarbeit .............................................. 131 5.4 Fortbildung ............................................................................................. 131 6 Bilanz und Perspektiven ............................................................................. 131 6.1 Wandel im Lehrer-Selbstbild und sozialem Ansehen ............................. 132 6.2 Schwächen des LDG und Änderungsvorschläge ................................... 136 6.3 Änderungsvorschläge für das Gesetz selbst.......................................... 137 6.4 Verpflichtende Fortbildung ..................................................................... 138 6.5 Schwäche des LDG in dessen Umsetzung. ........................................... 140 7 Allgemeine Bilanz ....................................................................................... 140 7.1 Aufwand /Ertrag ..................................................................................... 140 7.2 Porträts der Lehrkräfte ........................................................................... 142 Schulfallstudie Hauptschule in Niederösterreich............................................. 143 1 Kontext der Schule ..................................................................................... 144 1.1 Schulprogramm ..................................................................................... 144 2 Vorinformation über das LDG ..................................................................... 147 3 Umsetzung vor Ort ..................................................................................... 152 3.1 Prozess der Diensteinteilung ................................................................. 152 3.2 Realisierung, Flexibilität und Kontrolle der Einteilung ............................ 159 3.3 Einschätzung und Ergebnis der Diensteinteilung ................................... 163 4 Auswirkungen ............................................................................................. 167 5 Stärken und Schwächen des LDG ............................................................. 173 5.1 Stärken und Potentiale des Gesetzes .................................................... 173 5.2 Fragen und Kritikpunkte ......................................................................... 175 5.3 Gesamteinschätzung des Gesetzes ...................................................... 176 6 Zusammenfassende Einschätzung ............................................................ 179 6.1 "Gerechte" Verteilung der Aufgaben des Bereichs C ............................. 179 6.2 Dokumentation der Aufgaben und ihrer Durchführung .......................... 180 6.3 Umsetzung des Handlungsspielraumes für die Leitung der Schule ....... 181 6.4 Implementierung des Gesetzes und demokratische Strukturen ............. 181 6.5 LDG-Implementierung, Schulentwicklung und Schulklima ..................... 181 6.6 Rolle des Bezirksschulinspektors/der Bezirksschulinspektorin .............. 182 7 Gegenüberstellung der Dienstvereinbarungen ........................................... 182 8 Quelle ......................................................................................................... 186 Schulfallstudie Volksschule in Wien ................................................................. 187 1 Kontext der Schule ..................................................................................... 188 1.1 Hinein-Begleitung .................................................................................. 188 1.2 Schulcharakteristik und großstädtisches Umfeld ................................... 188 1.3 Migrantenmilieu, Integration und Sprachkompetenz ............................. 190 1.4 Integration und Schülerstand nach Muttersprachen .............................. 191 1.5 Das Kollegium, Schulentwicklung und Unterrichtssituation.................. 192 2 Vorformation und Hilfestellung ................................................................... 194 3 Umsetzung vor Ort ..................................................................................... 195 3.1 „Neues schlägt anfangs hohe Wellen“. Prozess der Dienstaufteilung ... 195 3.2 Verhandlungs-Ergebnis ......................................................................... 196 3.3 Realisierung der Dienstvereinbarung ..................................................... 198 4 Aufgabe der Schulleitung und Behörde. .................................................... 201 4.1 5 Kompetenzen der Schulleitung .................................................................. 201 5.1 Stil der Kontrolle und Bezug Leitung zu Lehrkräften .............................. 201 5.2 Schulentwicklung, Autonomie und Schulaufsicht ................................... 203 6 Folgen des LDG neu für die Lehrkräfte .................................................... 205 6.1 Änderung der Arbeitszeit durch LDG? ................................................... 206 6.2 Arbeitszufriedenheit und Engagement ................................................... 206 6.3 Die Fortbildung ...................................................................................... 207 7 Bilanz und Perspektiven ............................................................................. 208 7.1 Wandel im Lehrer-Selbstbild. ................................................................. 208 7.2 Mediales Kreuzfeuer .............................................................................. 210 7.3 Gerechtere Verteilung der Dienste ........................................................ 212 7.4 Stärken des LDG ................................................................................... 214 7.5 Mehr Autonomie ................................................................................... 215 7.6 Für Flexibilität in diversen Belangen .................................................... 217 8 9 Änderung in Aufgaben und Arbeitszeit der Schulleitung? ...................... 201 Sonstige Schwächen und Änderungswünsche .......................................... 218 8.1 Die Entlohnung der klassenführenden LehrerInnen .............................. 218 8.2 Unterschiedliche Lehrverpflichtung ........................................................ 219 8.3 Schulpartnerschaft ................................................................................. 219 8.4 Legistische Basis ................................................................................... 219 8.5 Klassenschülerhöchstzahl ..................................................................... 219 8.6 Bezahlung – Supplierstunden ................................................................ 220 8.7 IT - Bereich ............................................................................................ 221 8.8 Änderungsvorschläge für die Umsetzung des Gesetzes ...................... 221 8.9 Abschaffen - Beibehalten ....................................................................... 222 Datenmaterial ............................................................................................. 225 Schulfallstudie EMS – Wien ............................................................................... 226 1 Kontext der Schule ..................................................................................... 227 1.1 Das Kollegium ........................................................................................ 227 1.2 Der Standort .......................................................................................... 228 1.3 Der Schulversuch – Europäische Mittelschule ....................................... 228 1.4 Gültigkeit der Zeugnisse ........................................................................ 230 1.5 Lehrerinnen/Lehrer/Einsatz.................................................................... 230 1.6 Religionsunterricht ................................................................................. 231 1.7 Unterbringung ausländischer Schülerinnen/Schüler .............................. 231 1.8 Kategorie und Dauer .............................................................................. 231 1.9 Zukunftsperspektiven ............................................................................. 232 2 Vorinformation über das LDG ..................................................................... 232 3 Umsetzung vor Ort ..................................................................................... 235 3.1 Prozesse der Diensteinteilung ............................................................... 235 3.2 Flexibilität und Kontrolle der Einteilung .................................................. 236 3.3 Die veränderte Rolle der Schulleitung ................................................... 238 4 Stärken und Schwächen des LDG ............................................................. 240 4.1 Stärken und Potentiale des Gesetzes .................................................... 241 4.2 Gesamteinsätzung des neuen LDG ....................................................... 242 5 Bilanz und Perspektiven ............................................................................. 242 5.1 6 Erfahrungen des 1. Jahres der Umsetzung ........................................... 243 Quellenangaben ......................................................................................... 244 C Implementierungsberichte ................................................ 246 Die Implementierung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 2001 im Bundesland Burgenland..................................................................................... 246 1 Intention des Berichts ................................................................................. 247 2 Vorgangsweise der Erhebung .................................................................... 247 3 Datenbasis ................................................................................................. 247 4 Vorbereitungen zur Implementierung des LDG .......................................... 248 4.1 Sparmaßnahmen versus Transparenz von Arbeitszeiten ...................... 248 4.2 Die „Sora – Arbeitszeitstudie“ ................................................................ 251 4.3 Urabstimmung ....................................................................................... 252 4.4 5 Informationsfluss .................................................................................... 254 Implementierung der wesentlichen Inhalte des LDG .................................. 255 5.1 Definition der Jahresstundennorm ......................................................... 255 5.2 Vorruhestand ......................................................................................... 256 5.3 Tätigkeitsbereiche .................................................................................. 256 6 Einschätzungen zur bisherigen Implementierung des LDG ........................ 260 6.1 Problembereiche und Chancen ............................................................. 260 6.2 Arbeitszeit .............................................................................................. 262 6.3 Entscheidungsfindung............................................................................ 263 7 Literatur ...................................................................................................... 264 Die Implementierung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 2001 im Bundesland Niederösterreich ............................................................................ 266 1 Intention des Berichts ................................................................................. 267 2 Datenbasis ................................................................................................. 267 3 Vorbereitung der Implementierung des LDG in NÖ .................................... 268 4 Umsetzungsrichtlinien ................................................................................ 269 5 „Neues LDG – Erprobung“ ......................................................................... 272 5.1 Bandbreite ............................................................................................. 272 5.2 Fortbildung ............................................................................................. 274 5.3 Tätigkeitsbereich C ................................................................................ 274 5.4 Teilzeit ................................................................................................... 275 5.5 Klassenvorstand / klassenführender Lehrer........................................... 275 6 Einschätzungen zur Implementierung des LDG ......................................... 282 6.1 7 8 Chancen, die das neue LDG bietet ........................................................ 282 Abgeltung ................................................................................................... 285 7.1 Klassenvorstandsabgeltung ................................................................... 285 7.2 Bandbreite / Kommunizierende Gefäße ................................................. 285 7.3 Supplierverpflichtung ............................................................................. 286 7.4 Tätigkeitsbereich C ................................................................................ 286 Fortbildung ................................................................................................. 287 9 Finanzausgleich ......................................................................................... 288 10 Liste der verwendeten Quellen ................................................................... 290 Die Implementierung des Landeslehrer- Dienstrechtsgesetzes 2001 im Bundesland Wien ................................................................................................ 292 1 Intention des Berichts ................................................................................. 293 2 Datenbasis ................................................................................................. 293 3 Vorbereitung der Implementierung des LDG .............................................. 293 4 Vereinbarung .............................................................................................. 294 5 Grundstrukturen ......................................................................................... 294 6 Inhalt der Vereinbarung .............................................................................. 295 7 Mehrdienstleistung ..................................................................................... 296 8 Leiterin - Leiter ........................................................................................... 296 9 Vertretung – Supplierung ........................................................................... 297 10 Sozialplan ................................................................................................... 297 11 Fortbildung ................................................................................................. 300 11.1 Vereinbarung der Arbeitszeit der römisch – katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer nach dem Jahresnormmodell ......... 301 11.2 Vereinbarung des Zentralausschusses mit der Abteilung I des Stadtschulrates für Wien .................................................................................. 301 11.3 Vereinbarung betreffend der Gewährung von Lehrpflichtermäßigungen 302 11.4 Vereinbarung zur Umsetzung des neuen LDG bezüglich integrativer Betreuung verhaltensauffälliger Kinder ............................................................. 303 12 Einschätzungen zur bisherigen Implementierung des LDG ........................ 304 12.1 Chancen, die das neue Gesetz bietet .................................................... 304 12.2 Kritische Punkte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen LDG305 13 Klassenvorstandsstunde ............................................................................ 305 14 Bandbreite .................................................................................................. 307 14.1 Supplierverpflichtung ............................................................................. 307 15 Finanzausgleich ......................................................................................... 308 16 Kontingentberechung ................................................................................. 309 16.1 Basiskontingent ..................................................................................... 309 16.2 Zuschläge .............................................................................................. 309 16.3 Regionales Kontingent ........................................................................... 310 16.4 Förderkommission ................................................................................. 310 16.5 Supplierreserve ...................................................................................... 310 17 Liste der verwendeten Quellen ................................................................... 311 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien A Vergleichende Analyse der Schulfallstudien Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien1 Hans Högl, Gerhard Hager, Rudolf-Michael Maier, Maria Schickermüller2 1 Einführung 1.1 Hinführung Das Forschungsprojekt zum LDG wird von den InterviewpartnerInnen als interessant befunden und durchaus als positives Potential angesehen: „Ich finde es positiv, dass man sich über das LDG Gedanken macht und auch die Lehrer befragt und ich hoffe, dass die befragten Kollegen und Kolleginnen das auch so sehen. Jetzt wird wenigstens einmal die Basis befragt. Ich denke, man muss sich über die Arbeitszeit Gedanken machen und der Lehrer muss sich damit vertraut machen, dass seine Tätigkeit nicht nur darauf beschränkt ist, vor den Schülern zu stehen, aber das ist ein langer Prozess. Ich bin überzeugt davon, dass das zu schaffen ist.“ (Quelle: Fallstudie an Hauptschule im Burgenland - Seite 12 = HB 12). Diese Studie fragt, wie Schulen mit dem neuen Gesetz (LDG) zurecht kommen, welche Probleme bei der Implementierung auftraten und welche Begleitmaßnahmen allenfalls erforderlich sind, um das im Gesetz angelegte Potential auszuschöpfen. Die detaillierte Gliederung hilft, Regionalstudien zu vergleichen. Unsere Prämisse war, es sei sinnvoll, die Aussagen von den Volksschulen (V) von jenen der Hauptschulen (H) klar zu trennen.3 1 Vgl. Schulfallstudien: Hager 12 2003, Högl 12 2003, Maier 12 2003, Schickermüller 08 2003. 2 Version: 2. Juli 2004. Alle Autoren dieser Studie sind Professoren im Bereich Pädagogischer Akademien in Wien 21 und Wien 10 (Maria Schickermüller) . Wir führten die Tiefeninterviews durch und sind Verfasser dieses Berichtes. 3 Zitation: VN Volksschule N.Ö. , VB: Volksschule Burgenland, VW: Volksschule Wien. In Analogie dazu gilt für Hauptschulen: HN, HB, HW Die Ziffer ist die Seitenangabe. 1 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 1.2 Methodische Vorbemerkungen Wir gehen also eher lösungs- als problemorientiert vor und greifen von LehrerInnen (L/L) und LeiterInnen Anregungen auf, welche kontextueller Interpretation und hermeneutischer Aussagenanalyse bedürfen. Fallstudien zeigen die bunte, gelebte Vielfalt von Positionen, und es ist gewiss auch fragwürdig, qualitative Studien auf einen quantitativen Nenner zu bringen. Ein paar Mal kam zum Ausdruck: Qualitative Lehr- und pädagogische Aufgaben entzögen sich prinzipiell der Quantifizierung: Die L/ L seien sehr unterschiedlich in Genauigkeit, Tempo und im Zeitbegriff. (Volksschule NÖ = VN ‚ S. 4) Möglicherweise stehen Quantifizierung und Ökonomisierung in Spannung mit einem qualitativen Lehrer-Berufsethos. Haben damit Klagen über zunehmende Bürokratisierung einen Konnex? Die Technisierung über IT vermehre das Erstellen von Listen und Statistiken, und dies bewirke ein Hintanstellen pädagogischer Aufgaben. (Volksschule Wien‚ S. 30 = VW 30) Oft sind in den Formulierungen starke Unschärfen der Alltagssprache gegeben, und die Schwankungen in den gefühlsmäßigen Bewertungen sind beträchtlich. Dies erinnert an unterschiedliche Sprechweisen.4 1.3 Differenzen der Wahrnehmung Differenzen und Wahrnehmung wären zu klären. Diese werfen prinzipiell methodische Fragen nach kognitiven Dissonanzen auf: Diese Differenzen sind auch innerhalb der Aussagen von ein und derselben Person gegeben. Und zwar insofern, als bei einem Gespräch eine Leiterin davon spricht, dass die Implementierung des LDG „problemlos erfolgte“ und an anderer Stelle doch auf eine Reihe von Problemen und Missverständnissen hinweist. Das lässt ferner danach fragen, ob 4 In einer Sprechweise geht es oft um den Offenbarungsaspekt, den gefühlsmäßigen Ausdruck, um verstanden zu werden. Sprechweise ist – so wird postuliert - eher lösungsorientiert und bezieht sich mehr auf das Handeln. Auch wir als Analytiker und Team sehen primär das Tun. 2 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien solche Sachverhalte und Dissonanzen in den quantitativen Forschungen hinreichend selbstkritisch-methodisch berücksichtigt werden. 1.4 Differenz in Perspektiven Es lohnt, Berichte zum LDG neu aus der Sicht der Schulaufsicht, also die Implementationsberichte, und die Aussagen Schulleitern (VB5, HN3) und von LehrerInnen (L/L) zu vergleichen. Es fielen die starken Unterschiede auf, wie L/L das LDG neu erfahren und wie optimistisch positiv dies von der Seite der Behörden und jener des Zentralausschusses der L/L für niederösterreichischer Pflichtschulen (HN 2) klingt. So spricht eine Lehrerin von „großen Diskussionen“ und dass alles „zu schnell“ ging und Lehrkräfte gleiche Bereiche des C-Topfes „unterschiedlich“ einschätzten. „Das gab einige Probleme“. (VW 8) Generell zeigte sich, dass L/L und auch einzelne LeiterInnen keinen Unterschied trafen zwischen dem Budgetbegleitgesetz und dem LDG, das zum gleichen Zeitpunkt als wirksam erfahren wurde. Die Verwaltung stand und steht vor dem Problem der Budgetsanierung, aber deren Notwendigkeit wurde von L/L selten formuliert. Wir fragten aber auch nicht danach. Es stimmt politisch nachdenklich, dass im Horizont der Befragten nur schulische und persönliche Folgen wahrgenommen werden. Die Art der Entscheidungsfindung und der Zeitdruck dürften Störfaktoren bei der Implementierung des LDG darstellen. Konfliktlinien zwischen Lehrerschaft auf der einen und PV/GÖD und Schulaufsicht auf der anderen Seite wurden in den Interviews sehr wohl wahrgenommen. Nachdem die Einführung des „LDG neu“ mit der zeitgleichen Einführung des Finanzausgleichs mit Sparmaßnahmen verknüpft war und nicht primär dem Wunsch der Basis entsprang, sondern seitens der Schulaufsicht und der Personalvertretung transportiert wurde, „Wir waren sehr gut informiert seitens des Ministeriums und der Gewerkschaft. Das war auch die Aufgabe der Gewerkschaft, weil sie die Intentionen des neuen LDG durchgesetzt hat. Sie hat in den verschiedenen Bezirken Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ich denke, dass die Lehrer einmal grundsätzlich gut informiert gewesen wären, richtig informiert haben sie sich aber nicht. Denn im Nachhinein ging dann das große Jammern los.“ (HB5) 3 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien wird teilweise der Blick auf mögliche positive Effekt verstellt. Diese Faktoren dürften einen hohen Emotionalisierungsgrad seitens der Lehrerschaft bewirkt haben, was einen sachlichen Implementierungsprozess beeinträchtigte. Das gemeinsame Einführen von Finanzausgleich und LDG, die spürbaren finanziellen Einbußen und die „Top-down“- Vorgangsweise können als ungünstige psychologische Ausgangslagen für die Installierung des LDG angesehen werden. Dabei könnte gerade eine wesentliche Intention des LDG - die ohnehin geleistete Arbeit von LehrerInnen transparent zu machen - eine Chance dafür sein, das Ansehen und die Akzeptanz von LehrerInnen in der Öffentlichkeit zu heben und auch dafür, ihr Selbstverständnis zu stärken. Viele Einzelresultate ähneln solchen in anderen Regionalstudien, so die sehr kritische Beurteilung der Regelung von klassenführenden L/L und die geringere Bezahlung von Fächern mit Heftkorrekturen. Die systematische Lektüre ist empfehlenswert. Den ungeduldigen Querlesern der Gesamtanalyse empfehle ich, Dr. MMag. Hans Högl, beauftragt mit der Endredaktion, Akademieprofessor mit Schwerpunkt Bildungs- und Mediensoziologie, das Kapitel fünf. 2 Vorinformation zur Einführung des LDG neu Die negative Erstreaktion ist mit der Zeit abgeklungen. Den wohl häufigsten Reaktionstypus formuliert Frau B., eine jüngere, aber schon erfahrene Wiener VSLehrerin so: „Die Reaktion war einmal primär negativ, wie es eigentlich immer ist, wenn etwas Neues kommt, das heißt noch nicht viel.“ Und dieselbe Frau B fand den Informationsprozess „in Ordnung, da hat man sich ausgekannt, aufgrund dieser Schulung“. (VW7). Die anfänglichen Negativreaktionen an der HS in NÖ füllen eine ¾ Seite in der Fallstudie (HN 19). Folgende Worte fielen: “Unmut“ über das Listenschreiben, was seit 20 Jahren getan wird.... „Ich glaube, es schimpfen alle über den C-Topf...Ein junger Lehrer relativiert: „Es wird über alles geklagt und geschimpft...“(HN 19) 4 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Zum einen wird betont, die Vorinformation wäre ausreichend (HN 4;VW) gewesen, zum anderen gab es bis in die Konferenz hinein am Schulbeginn doch Verunsicherungen, Unklarheiten (VB 4; VN 3) und Diskussionen. Auch in Niederösterreich wurde die Information sowohl von der Schulleitung als auch von Lehrerinnen und Lehrern als im Wesentlichen ausreichend (HN 4) empfunden, sie ging allerdings – im Gegensatz zu Wien, in erster Linie von der Standesvertretung aus: „Die meisten Informationen kamen von der Gewerkschaft und dazu gab es im Bezirk öffentliche Veranstaltungen. Wir haben auch schriftliche Informationen erhalten, die die Direktoren und auch die Lehrer bekommen haben, das war die Hauptinformation. Diese Informationen liegen in der Schule auf, sie waren sehr umfangreich und wurden als Power-PointPräsentationen von der Gewerkschaft organisiert. Die Personalvertreter wurden herangezogen, es den anderen zu erklären.“ (HN 4) „Wir sind einerseits laufend informiert worden durch die Konferenzen im vergangenen Jahr, weiters habe ich sehr intensiv die Zusendungen von gewerkschaftlicher Seite gelesen und studiert. Es gab noch eine Informationsveranstaltung in einer Nachbarortschaft am Abend, bei der ich nicht teilnehmen konnte, wobei ich mir aber schon vorher ein gutes Bild machen konnte durch die Zusendungen, die im Laufe des letzten Jahres gekommen sind.“(HN 4) Allerdings wurde auch deutlich, dass Sinn und Zweck des Gesetzes zunächst nicht allgemein bewusst waren: „Warum es das geben muss oder es gemacht wurde, weiß ich eigentlich nicht. Wie gesagt, nachdem ich mich überhaupt nicht ausgekannt habe, war das für mich so: ‚Neues Gesetz und viel zum Durchlesen, aber ich kenne mich nicht aus und es fehlen mir die Zusammenhänge.’“(HN 6; vgl.) „Ich glaube der Hauptgrund war, zu dokumentieren, dass es sich bei der Lehrertätigkeit nicht um einen Teilzeitjob handelt, sondern um eine Beschäftigung wie jede andere auch, mit 38-40 Wochenstunden. Wahrscheinlich kombiniert zu sehen mit der Situation, dass vielleicht doch viele Lehrer ausgebildet sind und durch Einsparungsmaßnahmen keinen Arbeitsplatz bekommen. Das war zumindest der gewerkschaftliche Aufhänger.“(HN 6) Lehrer D und Frau G berichten zwar, informiert worden zu sein, fühlten sich aber anfangs dennoch überfordert (HN 5) oder erfassten nicht, „worum es eigentlich ging“ (HN 5) Einer der Hauptpunkte für die Verhandlungen bezüglich des LDG neu war ja, dass wie im Bundesdienst – der Entwurf bzw. die Beschlussfassung des Budgetbegleitgesetzes 1, welches für die Berufsbildenden mittleren und höheren und auch für die Allgemeinbildenden höheren Schulen gelten sollte, anzunehmen, oder ein neues Gesetz für die Pflichtschullehrerschaft zu konzipieren war. Hätte zu 5 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien diesem Zeitpunkt die Bundessektion Pflichtschullehrer sich für das Budgetbegleitgesetz 1 entschieden, wäre es zu einer Entlassungswelle in der Pflichtschullehrerschaft in ganz Österreich gekommen. Die Informationen des Stadtschulrates für Wien waren auf allen Ebenen von einer stark hierarchischen Struktur geprägt. Eingebunden waren die BezirksschulinspektorInnen und die Standesvertretung. In der Planungsphase wurde durch den Abteilungsleiter der Abteilung I eine Arbeitsgruppe aus den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern eingesetzt. Der zuständige Landesschulinspektor für den Pflichtschulsektor war maßgeblich am Entwurf in Bezug auf das LDG neu beteiligt. „Ich muss vorwegnehmen, dass ich an der Entwicklung dieses Gesetzesentwurfs konzeptiv beteiligt war. Dass ich sehr aufmerksam bereits im Jänner 2001 die damals rechtlichen Vorinformationen dafür verwendet habe, dass Wienweit eine Planungs- und Steuergruppe entstanden ist, sodass wir zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits eine volle Informationsstrategie zur Weitergabe und Dissemination in der Tischlade hatten.“ (HW 6) Auch in der weiteren Folge der Umsetzung waren die Strukturen und Wege eindeutig vorgegeben. „Die letzten Entscheidungen, die zwischen der Gewerkschaft und dem Dienstgeber vereinbart wurden, waren nicht beeinflussbar. Die Grundstruktur des Konzepts war bekannt, und es hat einen guten Informationsfluss gegeben, sodass in der Tat jeder Entwicklungsschritt und jeder Planungsschritt für uns bekannt war. Das hat sehr geholfen, weil wir damit - wenn ich mich richtig erinnere war im März die Beschlussfassung - bereits Mitte April in einer BSI-Tagung das komplette Konzept hatten, das gemeinsam mit der Interessensvertretung ausgearbeitet wurde.“ (HW 7) Die Informationen bezüglich des neuen LDG waren somit transparent dargelegt, und die Umsetzung vor Ort wurde durch die klaren Strukturvorgaben erleichtert. Die Informationen an den einzelnen Schulstandorten waren durch Informationen seitens der Schulaufsicht, der Standesvertretung und medial vorbereitet; somit wurden die Diskussionen bezüglich der Umsetzung auf ein Minimum reduziert. „Wie gesagt, es hat eine Arbeitgruppe, eine Wiener Steuergruppe, unter meiner Leitung gegeben, Vertreter der Schulaufsicht, Vertreter der Personalvertretung und Schulleiter eingebunden. Es ist darum gegangen, diesen, damals noch Gesetzesentwurf in eine sinnvolle Form, eine sinnvolle Komposition von Spielregeln zu bringen. Das ist in diesem Zeitraum – März, April 2001 - erfolgt, daher waren viele der gemeinsam entwickelten Entscheidungen solche, die sachlogisch ableitbar waren und letztlich sind dann gewisse Entscheidungen durch mich zu treffen gewesen.“ (LSIW 1; 36 – 42).5 5 Einige Zitate finden sich nicht in der Fallstudie, sondern nur in den Originalinterviews. 6 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Die BezirksschulinspektorInnen ihrerseits, hatten den Auftrag in ihren Inspektionsbezirken, die DirektorInnen in die Materie des LDG neu einzuschulen. „Wir haben zunächst einmal versucht seitens des Stadtschulrats die neue Materie, ...so zu strukturieren und auch schriftlich aufzubereiten, damit sie für andere,...nachvollziehbar war. Wir haben uns bemüht, den Gesetzestext in ein „Handout“ umzusetzen. Zweitens haben wir Schulungen durchgeführt im Bereich des Stadtschulrats, und parallel hat das auch die Personalvertretung gemacht, aber die Inhalte haben wir immer abgestimmt. Das heißt, es ist nicht nebeneinander gelaufen, sondern in sehr enger Kooperation, weil es ja sinnvoll ist, offene Fragen zu klären, und das dann bei den Schulungen einfließen zu lassen, und wie gesagt, das war diese Schulung. Dann haben wir eine eigene Befragung durchgeführt auf der Ebene des Stadtschulrats, Bezirksschulinspektoren usw., in der schwerpunktmäßig auch die neuen Punkte und die Umsetzung des LDG diskutiert wurden, um auch auf dieser Ebene einen gemeinsamen Bewusstseinsstand zu haben, um auch den Transfer von einer gemeinsamen Plattform durchführen zu können.“ (HW 7) Durch die breit angelegte Information und durch die Virulenz des Themas waren die DirektorInnen auf dieses LDG neu sensibilisiert und so interessiert, dass die Umsetzung vor Ort reibungslos ablief. „Wir haben hier in unserem Schulbezirk ausreichende Informationen seitens unseres Bezirksschulinspektors erhalten, aber vor allem von der Personalvertretung, besonders von G.“ (HW 8) Auch die Lehrerinnen/Lehrer am Schulstandort, ich würde dies auch so sehen wollen, waren in einem sehr hohen Maß mit Information ausgestattet und in der Lage, diese Informationen auch richtig zu transportieren. „Ja, bei uns hat die Information sehr gut funktioniert. Wir hatten Informationen durch unseren Personalvertreter, dann durch Herrn B, der bei der Gewerkschaft im Bezirk tätig ist, und es wurden die Informationen nicht nur mündlich sondern auch schriftlich ausführlich verteilt“ (AMHLA 1,14-17) In den Kollegien gab es aber auch einige verunsicherte L/L, die davon ausgingen, dass das LDG neu eine rein politische Angelegenheit sei. „Bevor das LDG in Kraft getreten ist, gab es schon Informationen an unserer Schule betreffend Dienstzeit und die verschiedenen Töpfe. Es war trotzdem einiges ziemlich unklar: ist das jetzt ein Versuch? Ist das Ganze jetzt pro forma oder ist es doch eine Sache, die nach einiger Zeit streng kontrolliert wird? Es gab doch einige Fragen, die unbeantwortet geblieben sind, z.B. was das Konzept haben möchte. Meine Frage war immer: „Ist das eine Sache, die rein politisch ist, um das Bild des Lehrers in der Öffentlichkeit doch so hinzustellen, dass wir nicht Halbtagsbeschäftigte sind.“(HW 9) Auch im Burgenland gab es ein umfangreiches Informationsangebot zum LDG, das allerdings unter großem Zeitdruck abgewickelt wurde. „N.Ö. und Wien waren im März 7 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien mit den LDG-Vorarbeiten fertig. Auch mit der Betriebsvereinbarung. Burgenland hinkte etwas nach und übernahm teilweise die Modelle. Das Resultat ist in unseren Richtlinien veröffentlicht und wurde Ende Juni 2001 heraus gegeben.“ (HB3) Die Multiplikatorenfunktion wurde - wie in den anderen Bundesländern auch – vor allem von der Personalvertretung/bzw. den GewerkschaftsvertreterInnen unter Mitwirkung der Schulaufsicht geleistet. Eine Lehrerin zeigte sich besonders gut über das LDG informiert und sie stand diesem auch auffallend positiv gegenüber: „Für das LDG neu haben wir die Informationen schon über das Religionspädagogische Institut bekommen, wir waren eigentlich schon sehr früh informiert. /.../ Am Anfang habe ich es einmal als verwirrend empfunden, es war auch die Stimmung unter meinen Religionslehrerkollegen verwirrend. Wir haben aber dann auch weitere Unterstützung vom RPI bekommen und waren der Meinung, wir werden das schon in den Griff bekommen und das wird dann schon laufen, denn alles was neu ist wird einmal skeptisch betrachtet. Wenn man dann genügend Unterstützung hat und sich nicht dem Druck aussetzt, das sofort verstehen zu wollen, dann wird das schon. Ich habe es nicht als so aufregend empfunden.“ (HB4) Diese gelassene Einstellung könnte durchaus mit dem ausreichenden Informationsstand in Verbindung stehen. Bemerkenswert an dieser Kollegin ist auch, dass sie im Verlauf des Interviews dem LDG auffallend mehr positive Seiten abgewinnen kann als die meisten Interviewten. Es wurden weniger positive Einschätzungen zur Informationsarbeit abgegeben, wenn Interviewpartner meinten, dass die LehrerInnen zwar den Veranstaltungen beiwohnten, aber die Botschaft nicht wirklich verstanden hätten, bzw. diese nicht auf ihre Situation übertragen hätten. „Ich habe zum LDG neu gute Informationen gehabt. Ich bin selbst Personalvertreterin und habe die neuen Informationen sofort erhalten und habe auch versucht das meinen Kollegen nahe zu bringen. Ich habe versucht sie zur Informationsveranstaltung einzuladen, damit sie dort die ersten Information erhalten und wissen worum es überhaupt geht. Ich hatte den Eindruck, und da liege ich sicher richtig, dass sie nicht alles wirklich verstanden haben und nicht genau gewusst haben worum es geht.“ (HB4) „Natürlich wurden alle informiert. Es zeigt sich allerdings laufend, dass sich nicht alle Kollegen informieren lassen wollen. So werden auch unsere Aushänge oder die Gewerkschaftszeitung kaum gelesen.“ (HB4)Eine eher geringe Inanspruchnahme von Informationsangeboten wurde in Niederösterreich festgestellt: „Informationen haben wir bei einzelnen Informationsveranstaltungen erhalten, die waren genügend, da war ein großes Angebot im Bezirk, wobei ich sagen muss, die Besucher haben sich sehr in Grenzen gehalten.“ (HN 4) 8 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Das könnte auch eine Erklärung dafür sein, dass sich nach der Urabstimmung, bei der sich die PflichtschullehrerInnen größtenteils für die Einführung des LDG aussprachen, Unmut regte. Als es nämlich um die Einführung und Umsetzung des LDG im ersten Jahr ging, zeigte sich - für außenstehende Beobachter zunächst einmal unverständlicherweise - ein entsprechender Widerstand. „Meiner Meinung nach ist da etwas falsch gelaufen, denn nachher waren alle sehr unglücklich darüber, dass sie mit „ja“ gestimmt haben. Die Motivation der Lehrer, warum sie mit „ja“ gestimmt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Man hat den Personalvertretern auch vorgeworfen, dass die Informationen nicht ganz in Ordnung waren.“ (HB5) Ob die Informationen nicht ausreichend oder gar manipulativ waren oder „Na ja, die Meinung der Kollegenschaft ist: Warum haben wir nur dieses Modell angenommen, wir wurden manipuliert!“ (HB5) die Lehrerschaft nicht tiefer in die Materie eindringen wollte, bleibt hier offen. „Wir waren sehr gut informiert seitens des Ministeriums und der Gewerkschaft. Das war auch die Aufgabe der Gewerkschaft, weil sie die Intentionen des neuen LDG durchgesetzt hat. Sie hat in den verschiedenen Bezirken Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ich denke, dass die Lehrer einmal grundsätzlich gut informiert gewesen wären, richtig informiert haben sie sich aber nicht. Denn im Nachhinein ging dann das große Jammern los.“ (HB5) Als Faktum wird in diesem Artikel aber angesehen, dass das LDG nicht einem Bedürfnis der Basis entsprang, sondern es sich um ein „Top – down - Modell“ handelte. Darum dürfte es nicht verwundern, wenn die Vorgaben von Eliten - in Verschränkung von Personvertretung, Gewerkschaft und Dienstaufsicht - zumindest anfangs von der Basis nicht wirklich „intrinsisch“ mitgetragen wurden. An einer niederösterreichischen Hauptschule wird der Unmut direkt mit der Situation in der Umsetzungsphase in Verbindung gebracht, die – bedingt durch den gleichzeitig zum Tragen gekommenen Finanzausgleich – die Intention der Sicherung von Lehrerposten bald als unglaubwürdig erscheinen ließ: „Wir wollten ein blockweises Angebot für Schüler erstellen und das ist momentan sehr in Frage gestellt. Die anfängliche Euphorie bzgl. der Stundenkürzungen, wo wir das griffiger machen wollten, ist auf Grund der letzten Gespräche wieder vorbei. Die zwei jungen Kollegen, die hier ihr erstes Dienstjahr gemacht haben, müssen nach dem jetzigen Stand wieder weg, weil es keine Stunden gibt. Das verunsichert, weil sie nicht wissen wie es weitergeht. Wir sind drauf gekommen, dass das ein Problem der kleineren Schulen ist. Für uns ist das ein persönliches Problem und wirkt bei den jungen Kollegen eher demotivierend.“ (HN 6) 9 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 3 Umsetzung vor Ort - Implementation Die Diskussionen im Vorfeld der Diensteinteilungen sowie die Dokumentation der Tätigkeiten haben das Bewusstsein über manche Unterrichtsleistungen, wie z.B. über Projekte geschärft (HN 6). (Vgl. auch 7.1) 3.1 Prozess und Form der Dienstaufteilung Die neue Aufgabenzuschreibung und das Erfassen der Tätigkeitsbereiche von LehrerInnen sollten im Wesentlichen an den Standorten autonom geleistet werden. Dass damit Anfangsschwierigkeiten verbunden sind, war zu erwarten. Information, Konferenz und Reaktionstypus An die niederösterreichische Hauptschule kamen die meisten Informationen von der Gewerkschaft, und es gab im Bezirk öffentliche Veranstaltungen, und Direktoren und L/L bekamen schriftliche Darstellungen. (HN 4). Das Gespräch in der Anfangskonferenz und ein detailliertes Formular für den CBereich erleichterte in Wien die Zuordnung. (VW 8) . So wurden einige Fragen geklärt, z.B. ob das Vorbereiten von Lernspielen für die Migrantenkinder in den B oder C-Bereich gehöre. Im gegebenen Fall hat eine Lehrerin für alle Kolleginnen der Schule die Lernspiele vorbereitet. Die Entscheidung fiel für den C-Bereich. Die L/L an der burgenländischen Volksschule fanden den Prozess der Diensteinteilung anfangs „unverständlich“ und „aufwändig“. (VB 5) Im Bereich des Wiener Stadtschulrates waren die Vorbereitungen vor allem von Seiten der Abteilung I sehr vorsorglich getroffen worden. Man nahm an, dass zahlreiche offene Fragen zu klären sein würden, aber man hat auch vorweg festgehalten, dass manche Angaben im Tätigkeitsbereich C zu Konflikten führen könnten. „Es war schon in der Planungsphase erkennbar, dass der Topf C möglicher Anlass für Konflikte ist, und daher haben wir insofern reagiert, dass wir nicht vorgeschrieben haben, was alles in den Topf C gehört, sondern gemeinsam mit einer größeren Arbeitsgruppe Vorschläge entwickelt haben, was 10 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien ist alles C-würdig, was kann man mit ruhigem Gewissen in diesem Topf C verankern. Wir haben das so offen gehalten, dass jeder Schulstandort, aber auch jeder Lehrer/jede Lehrerin in der ersten Planungsphase der Diensteinteilung selbst Vorschläge einbringen konnte. Das hat zu der Erkenntnis geführt, dass viele mehr machen, als man für möglich gehalten hat. Diese Erkenntnis hat uns die Stärkung gegeben, dass bei einer Vereinbarungskultur im Lehrerzimmer, wenn die Mehrheit eines Lehrkörpers z.B. eine Diskussion zum Schulprogramm haben will, dass dieses dann für alle gilt, ist jedoch die Entscheidung des Schulstandortes. Wir haben Rahmenbedingungen und einen offenen Zielkatalog offeriert und haben uns sehr davor gehütet, irgendwelche Vorgaben zu geben.“ (LSIW 3, 134 – 145). Zur Abschätzung, wie lange so ein Ausverhandlungsprozess dauern könnte, wurde in verschiedenen Arbeitsgesprächen im Stadtschulrat für Wien darüber diskutiert, wie dies an den einzelnen Schulen ablaufen könnte. „Wenn man es ernst nimmt, dann ist es zumindest in der Planungsphase am Schulstandort eine aufwendige Sache. Man muss als Schulleiter die Rahmenbedingungen festlegen, die voraussichtliche Diensteinteilung erstellen. Es gibt gewachsene Traditionen gewisser Tätigkeiten, die abzudecken sind, es gibt eine planende freie Phase der Mitarbeiter Vorschläge einzubringen. Das Einholen von Vorschlägen ist notwendigerweise vorzusehen, kostet aber Zeit. Das ist Teil einer Lehrerkonferenz, z.B. im April des Jahres. Im Mai geht man die gesammelten Ergebnisse durch und in der Regel gibt es im Juni eine Diskussion über gemeinsame Akzentsetzungen und über die restliche Verteilung. Das Ganze wird von informellen Dialogen begleitet. Es ist sicher aufwendiger, als wenn etwas vorgegeben wird. In der Umkehrung denke ich, dass sich der Aufwand rechnet und rentiert, weil der Grad der Verbindlichkeit stärker ist, gewisse Tätigkeiten konsequent und über ein Schuljahr zu verteilen.“ (LSIW 4, 147 – 158). An der HN bestätigen LehrerInnen dieses Vorgehen: „Unsere Direktorin hat zu diesem Thema eine Konferenz abgehalten, wo sie das noch einmal vorgestellt hat. Dann haben wir diskutiert - für diese Konferenz habe ich mich besonders vorbereitet, weil ich eben auf der Veranstaltung war, um nicht nur die positiven Dinge die transportiert worden sind, sondern auch die kritischen zu sagen. Das war eine sehr intensive Diskussion und schlussendlich war das Ergebnis dieser Besprechung, dass wir versuchten aufzulisten, ich glaube sogar, dass jeder einen Zettel bekommen hat, was jeder außerhalb des üblichen Bereiches machen kann oder was gemacht wird. Wir haben dann die Liste aufgelegt und auch im Konferenzzimmer ausgehängt. In der nächsten Phase haben wir versucht eine Bewertung zu machen z.B.: Ökowoche, in welchem Rahmen können wir diese bewerten, ein bisschen weniger, ein bisschen mehr?“(HN 7) „Es haben sich die Lehrer dann in Arbeitsgruppen zusammengesetzt und haben einmal die einzelnen Tätigkeiten bewertet, welche Gewichtung geben wir welcher Tätigkeit an unserer Schule, Kustodiaten, Projektwochen, usw. Das Stundenmaß ist aufgelistet worden und wir haben uns das Ganze dann noch einmal in der nächsten Konferenz angeschaut und haben zum Teil Änderungen durchgeführt. Diese Auflistung gibt es in schriftlicher Form. An diese Auflistung haben sich die Lehrer dann am Schulbeginn gehalten, d.h. wenn einer z.B. auf Projektwoche fährt , hat er diese Stunden in seinen C-Topf Bereich hineingeschrieben.“(HN 7) 11 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Individuelle Gespräche mit der Schulleitung An der VW und an der VB gab es im Laufe der Wochen nach der Konferenz Einzelgespräche, um individuell den C-Bereich zu klären. (VW 10; VB 6). Bemerkenswert ist es, zwei je 4-klassige VS zu vergleichen. In beiden Fällen handelt es sich a) um Dorfschulen und b) um Orte an der Peripherie Österreichs, aber wie verschieden reagieren die L/L und wie unterschiedlich interpretieren LeiterInnen das Gesetz. In der VN wird das LDG als pro forma-Angelegenheit gehandelt, in der VB wird das LDG zumindest anfangs sehr ernst genommen und später verbal stark in Frage gestellt. (VB 5; 7) Die Einteilung in den C-Bereich wurde immer nach den Gesichtspunkten der schulinternen Schwerpunktsetzung erstellt und in einer Konferenz dargelegt und besprochen. „Die Kollegen haben mir ihre Vorschläge abgegeben, die ich mir angesehen habe und ergänzt habe oder eben so befürwortet habe, und die sind auch für jeden einsichtbar bei mir in der Kanzlei aufgehoben.“(HW 10) Für die Einteilung des Bereiches C gab es aus den verschiedenen Standesvertretungen, sei es die Personalvertretung oder die einzelnen parteipolitischen Standesvertretungen, Auflistungen bezügliches des Bereiches C. „Ich habe damals moderiert, wie der A, B, und C-Topf zu handhaben ist, und es hat dann einen Empfehlungskatalog gegeben, das waren zum Teil sehr groß gefasste Überschriften, was dieser C-Top ist, was da drinnen zu stehen hat. Auch das Stundenmaß von 1776, das war für alle im Vorhinein klar, und auch die Aliquotierung, wenn man eine halbe Lehrverpflichtung hat. Ich habe dann im Herbst den Eindruck gehabt, dass man schon verabsäumt hat, standortspezifische Schwerpunkte im C-Pool zu setzen. Die Jahrgangteams haben das sehr gut geschafft, aber dass sich in den vier Jahrgängen auch Tätigkeiten überschneiden, das hat nicht funktioniert. Ein kleines Beispiel ist das Schulfest, weil der Kollege, der es organisiert, und auch ich, wir haben nicht daran gedacht, und eigentlich sollte man schon im September auch diese Dinge einkalkulieren, die erst im Juni stattfinden und daher sich so viel Spielraum lassen, dass man das auch wirklich erfüllen kann. Was auch, glaube ich, ein Fehler ist, und der wird leider auch gemacht, dass Kollegen mehr hinschreiben, denn das könnte manche auf dumme Ideen bringen.“ (AMHLB 1-2, 48 – 60). Die Vereinbarungen hinsichtlich des Bereiches C werden in den Schulen mittels eines vorgefertigten Formulars von jeder Lehrerin/jedem Lehrer dokumentiert und in den Direktionen aufbewahrt. 12 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „Der Topf C wird seitens der Lehrer schriftlich festgehalten, wird von mir dann kontrolliert und zum Ende des Schuljahres durch meine Unterschrift als wirklich getan dokumentiert.“ (HW 11) „Es hat jeder Lehrer den C-Topf ausformuliert, das liegt bei der Frau Direktor auf. Eine Kontrolle de facto gibt es nicht, das ist ja nur ein Arbeitsbericht, ein voraussichtlicher.“ (HW 11) Eine Situation, die an der HN kritisiert wird: „Ich glaube, es ist diese Haltung, die schon zu Beginn da war, wer kontrolliert das - unter Anführungszeichen - es ist eigentlich egal was ich hineinschreibe, darum schreibe ich das und das hinein, dann habe ich es erledigt und ob es dann einen Sinn macht oder nicht, ob bessere Möglichkeiten aus Sicht der Schule da wären, das wird nicht diskutiert. Ich würde das so sehen, dass unter anderem ein Hauptaufgabengebiet des C-Topfes wäre, die Leistungen der Schule zu dokumentieren .“ (HN 8) „Wer überprüft, was ich hineinschreibe, bzw. es ist nicht so sehr die Kontrolle, aber wo ist die Gegenleistung dafür, die Wertigkeit, die ich vorher schon angesprochen habe, die ist nicht gegeben. Es drückt sich weder im Gehalt aus, noch wird es irgendwie honoriert. Überprüft wird es natürlich bis zu einem gewissen Grad durch die Direktion, aber das ist ein reines Zahlenspiel und diesem Zahlenspiel entsprechen bald alle.“ (HN 8) Eine Direktorin wurde gefragt, ob es im Lehrerkollegium beliebte und unbeliebte Aufabenbereiche des Tätigkeitsbereiches C der Diensteinteilung gäbe. Sie meinte: „Beliebte Aufgaben sind die pädagogischen Aufgaben. Gestaltung von Schulfesten oder zusätzliche Projekte oder auch Auslandsreisen, die haben sehr verstärkt zugenommen, also arbeitsaufwändigere Projekte für die Kinder, das sind beliebte Aufgaben im C-Topf. Weniger beliebte Aufgaben sind Wartungen von technischen Geräten oder Verwaltungsaufgaben.“ (AMHS 3, 109 – 112). Dass es im Lehrerkollegium auch unterschiedliche Sichtweisen gibt und diese z.T. von den Schulleitungen nicht erkannt bzw. realisiert werden, zeugt von einer Diametrie hinsichtlich der Ebenen. „Beliebte Aufgaben sind, wo die Teamarbeit relativ reduziert ist, mit weniger Personen, meistens dann auch auf die Klasse reduziert, in der man am häufigsten unterrichtet. Unbeliebte Aufgaben sind Tätigkeiten, die der Allgemeinheit zugute kommen, sprich Organisation von Schulfesten und ähnlichen Dinge, da ist die Zurückhaltung spürbar.“ (AMHLB 3, 109 – 112). Die unterschiedliche Wahrnehmung von Leitung und Kollegium zeigt sich auch an der HN: ist die Direktorin der Ansicht, es gäbe gar keine mehr oder weniger beliebten Tätigkeiten, so sehen die LehrerInnen das doch ganz anders: „Beliebt sind bei uns wahrscheinlich die Schikurse, Schullandwochen, Sprachwochen. Unbeliebte Tätigkeiten sind, da spreche ich jetzt vielleicht nicht für mich, aber für viele meiner Kollegen, natürlich alle Dinge, die mit viel Arbeit verbunden sind und das sind natürlich in erster Linie Dinge, die erst neu erschaffen werden müssen, neu entwickelt werden müssen. Ein Schulprogramm ist natürlich eine mühsame Sache, wenn man weiß, was man macht wie z.B. die Präsentation des Österreichprojektes am Storchenfest, das vereinfacht die Sache schon. Aber alles was noch in der 13 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Entwicklungsphase ist, alles was in Diskussion steht, was in der Erarbeitungsphase ist, da die Leute zusammenzubringen und sagen: „Wie kann das ausschauen, was machen wir als nächstes?“, das ist schwerfällig.“ (HN 10) „Unbeliebte Aufgaben sind meistens doch die Verantwortung trägt. Ich sondern die Verantwortung und das übernimmt. Sonst ist es relativ gut Leitungen von Projekten, weil man dann glaube nicht, dass es die Arbeit ist, weiß man, wenn man die Projektleitung verteilt, den Fächern entsprechend. Es hat z.B. bei uns keiner die Bilder aufhängen wollen und der Zeichenlehrer hat sich dann dazu bereiterklärt. Es war selbstverständlich, dass diese Aufgabe der Zeichenlehrer und nicht der Biologielehrer übernimmt.“ (HN 11) Jede/r einzelne LehrerIn an der HB trug seine/ihre Diensteinteilung zu den Bereichen A,B,C in ein einheitliches Formblatt ein und legte es der Direktion vor. Manche Kollegen diskutierten im Team, andere entschieden autonom. Seitens der Direktion wurden in Einzelgesprächen fallweise auch Korrekturen angeregt und Streichungen durchgeführt. „Es gibt drei Töpfe und in der Position des Direktors war das für mich ganz toll, muss ich schon sagen, d.h. dass man auch den dritten Topf hat, wo Lehrer Stunden einbringen. Wo ich letztendlich Probleme bekommen habe war, weil es in keiner Weise verbindlich war, d.h. der Topf C ist zwar da, aber das ist so ein virtueller Topf, wo viel drinnen ist, wo ich viel akzeptieren muss, glauben muss bzw. kann, wenn ich möchte.“ (HB6) Die Mehrzahl der Fälle wurde von der Schulleitung zwar angenommen, aber vor allem stellten Dienstvereinbarungen zum Arbeitsbereich C anfangs ein Problem dar. „Der Bereich A und B waren ganz klar, das ist auch transparent, aber speziell im Bereich C war es für mich schon in der Vorbereitungsphase sehr unbefriedigend, dass man vom ersten Tag an eine genaue Stundenaufteilung für alle unterschiedlichen Tätigkeiten wissen hätte sollen. Ich war lange genug Lehrerin und weiß, dass das so nicht funktioniert.“(HB6) „Die große Diskussion war immer im Bereich C, und da haben wir gesagt, dass sich die Lehrer nicht so große Sorgen machen sollen, sondern sich in einer Konferenz zusammensetzen, um das transparent zu machen. Daher halten wir uns hier nicht so sehr an Richtlinien, sondern betrachten dieses Jahr als Lernprozess und daher hat es auch nicht so große Probleme gegeben.“ (HB6) 3.2 Verhandlungsergebnis der Dienstaufteilung Dass die „Topf-Regelung“ eventuell eine gerechtere Verteilung schulischer Aufgaben für alle Lehrer bringen könnte, war vor Durchführung der Interviews eine Grundannahme in den Interviews. 14 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Aufteilung der Ämter. Konstanten und Änderung Aufs Ganze gesehen wurden die Ämter sehr oft wie schon gewohnt weitergeführt oder relativ problemlos aufgeteilt. (VW 8; VB 6; VN 4) Schwierigkeiten bereitete teilweise, den Zeitaufwand für die C-Bereiche einigermaßen korrekt vorweg einzuschätzen. (VW 8). An der HN wurden oft Projekte zunächst stark unterbewertet. Mehrfach wird an der VW und VB der IT-Bereich als extrem zeitaufwändig (VB 7) geschildert. Dafür sollte alleine ein selbständiger C-Topf zur Verfügung stehen. (VW 30) In der VB sind je die KlassenlehrerInnen für je drei PC`s verantwortlich. Für die ITBetreuung wurde für die Zukunft pro L/L ein einheitlicher Wert von 18 Stunden angenommen. Dennoch ist manchmal zusätzlich Hilfe von außen erforderlich. (VB 9) Ferner wird ein remunerierter Bereich eines „Nottopfes“ für „unvorhersehbare Probleme“ gefordert. (VW 25) Hier geht es z.B. um problematische SchülerInnen, zumal Seiteneinsteiger. Der Schulleiter fügte an: „Es gibt Lehrer, die weit mehr machen, als im C-Topf notwendig ist, dann ist dieser randvoll bzw. geht über. Bei weniger engagierten Lehrern muss man Tätigkeiten suchen, aber da gibt es eine Reihe von Vorschlägen.“(VN 4). „Viele Lehrer übersteigen bei weitem den C-Bereich, andere `halten nur Schule`, und damit hat es sich.“ (VN 4). Auch der Vorsitzende des ZA der Landeslehrer, Helm, bemerkte, „dass der C-Bereich viel zu klein ist“, d.h. dass die Lehrer im außerunterrichtlichen Bereich sehr zeitintensiv eingesetzt werden. Und darum müsste Schulpolitik mehr Dienstposten schaffen. (HN 10) Dass Lehrer-Arbeitszeit auch Tätigkeiten umfasst, die außerhalb der Klasse und ohne Schüler geleistet werden müssen, wird nicht von allen burgenländischen KollegInnen wahrgenommen. „Die Notwendigkeit an zusätzlichen Arbeiten war immer da...Die Arbeit hat sich immer nur auf gewisse Leute verteilt,....Ich habe einen Lehrkörper von 45 Lehrern, ich weiß genau, bei wem kann ich für Mehrarbeit anfragen und bei wem habe ich keine Chance. Es hat keinen Sinn, wenn ich die Schulbuchaktion einem Lehrer übergebe, dem Stunden fehlen, der das aber nicht machen kann, nicht machen will. Ich bin angewiesen darauf, dass das jemand macht, der sich bereit erklärt und das engagiert macht. Wenn ich ein Kustodiat vergebe, wenn ich jemandem die Bücherei aufzwinge - der das gar 15 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien nicht machen möchte nur weil er zu wenig Stunden hat, da schaut ja nichts dabei heraus. Schule lebt von engagierten Leuten, nicht von vorgegebenen zusätzlichen Stunden.“ (HB 8) Diese Vorgangsweise scheint plausibel, trägt aber nicht in jedem Fall zu einer gerechteren Umverteilung schulischer Arbeiten an den gesamten Lehrkörper bei. Und sie ist ein untrügliches Indiz dafür, dass im Schulbereich zuallererst Haltungen gefragt sind, die durch Gesetze nicht erzwingbar sind. Folglich wird der Dienstgeber gut beraten sein, dem Faktor der Motivation entsprechende Bedeutung beizumessen. Im HS-Bereich betrifft das vor allem den Tätigkeitsbereich der Klassenvorstände: „Der Unmut, dass vorhanden und ich keiner gefunden Lehrverpflichtung die KV-Tätigkeit nach wie vor nicht abgegolten wird ist habe das Problem, dass sich für die beiden neuen Klassen hat. Jetzt macht das eine Lehrkraft mit 10 Stunden und der Religionslehrer. Der Anreiz, diese Mehrarbeit zu machen, ist nicht gegeben. Wir können zwar die Lehrer auf 20 Stunden herabsetzen, aber diese Stunden fehlen dann. Ich bekomme Lehrerköpfe und nicht die Stunden und das ist schwierig.“(HN 15). (Vgl. Näheres zum KV unter 5.5.1). An dieser Hauptschule wünscht Lehrer C eine Nachbesprechung, worin die tatsächlich aufgewandte Zeit mit der geplanten verglichen wird. Und im zweiten Jahr zu einem informellen Feedback, ohne dass dies von der Leitung in die Wege geleitet wurde. (HN 13 f.). Mitverwendete und teilzeitbeschäftigte LehrerInnen Obgleich weiter oben im Gesetz von einer Aliquotierung bei Teilzeitbeschäftigung die Rede ist, scheint dies in der Praxis nicht so klar gewesen zu sein, so für LehrerInnen, die an mehreren Schulen unterrichten, z.B. für Religions- und WerklehrerInnen? Diesbezügliche Aussagen sind widersprüchlich. Der Leiter: „Ich bin für diese Lehrer nicht die Stammschule, daher ist es nicht meine Aufgabe,den C-Topf aufzufüllen.“(VN 4) Als mitverwendete LehrerInnen werden solche im Bereich der Integrationsklassen, des Muttersprachlichen Zusatzunterrichtes – MUZU – und im Religionsunterricht – evangelisch, islamisch, serbisch-orthodox definiert. Wien weist im Bereich des Sonderschulinspektorrats eine eigene Stellung auf, nicht nur in Sonderpädagogischen Zentren, sondern auch in Sondererziehungsanstalten, im 16 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Bereich der Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen z.B. Unterricht von SchülerInnen, welche sich in Krankenhausbetreuung befinden. Hier kommt dem Bereich C eine besondere Bedeutung zu, da diese LehrerInnen einen Bereich zu übernehmen haben, der ihnen plausibel dargestellt werden kann. „Schreiben von Förderplänen für Kinder, Kontakt zum SPZ - was ganz notwendig ist für alle Integrationslehrer - Abrechnung, Verwaltung der Formulare.“(AMHSI4, 171 – 172) An der VB bringt sich ein Religionslehrer an seiner Stammanstalt sehr aktiv ein. Er unterrichtet aber auch an einer zweiten Schule und meinte anfangs, den C-Bereich nur an der Stammschule erfüllen zu müssen. Auf Vorhaltungen hin fand er sich bereit, auch einen aliquoten Teil an Schulen der Mitverwendung zu erfüllen, was vom Gesetz verlangt würde. Besteht also im Hinblick auf mitverwendete L/L ausreichend Klarheit, wie im LDG neu damit umgegangen werden soll? Ähnliche Fragen stellen sich auch für LehrerInnen mit herabgesetzter Lehrverpflichtung: „Eine unbefriedigende Lösung besteht in der Höhe des C-Topfs bei Teilzeitlehrern. Ich habe mein Lehrverpflichtung auf 19 Stunden reduziert und habe mir dann den C-Topf ausgerechnet und siehe da, ich habe im C-Topf 60 Stunden mehr als bei einer vollen Lehrverpflichtung und das, obwohl ich jetzt weniger bezahlt bekomme. Man hat mich dann aufgeklärt, dass die Berechnung von 20 Stunden aus erfolgt und ich daher 35 Stunden bezahlt bekomme. Ich habe eigentlich das, was ich im A-Topf weniger arbeite, im CTopf aufgeschlagen. Ich meine, was für den A-Topf gilt, müsste auch für den C-Topf gelten.“ (HN 16) Dokumentationstypologie Grosso modo wird das Dokumentieren sonstiger Tätigkeiten als nützlich gesehen. „Das ist der große Vorteil, /.../ dass man jetzt Dinge, die man immer nebenbei gemacht hat, dokumentiert“. (VW 10) Eine Direktorin in NÖ begrüßt das schriftliche Festhalten des C-Bereiches. (HN 9). Und es wird darauf verwiesen, dies widerlege die Meinung vom Halbtags-Job der L/L. (Vgl. 7.1 ). Und es sei dies eine moderne Form von Jobdiskription. (VW 24) Dass die Planung allerdings schon zu Beginn des Schuljahres fix sein muss, wird in der HN als realitätsfern kritisiert, da während des Schuljahres immer wieder nicht langfristig planbare Aktivitäten aktuell würden, die für die Schule sinnvoll und wichtig 17 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien sind. LehrerInnen würden dadurch de facto genötigt, den C-Topf zu überschreiten und damit quasi unbezahlt zu arbeiten. (HN 9). An der VW gab es folgenden Wandel: Das erste Jahr ruhte der gesamt Akt im zugänglichen Ordner der Direktion. Aufgrund einer Karenzierung und Krankheit während des Schuljahres war der Überblick für Lehrkräfte verloren gegangen, wer nun für ein bestimmtes Amt zuständig ist. Da entstand die Idee, ein Plakat mit dem C-Bereich anzuheften. (VW 10) Für den Sozialforscher stellt sich die Frage nach einer Interferenz. Denn bereits an der burgenländischen Volkschule war ein Plakat üblich, und auf Nachfrage des Interviewers, ob nicht ein solches Plakat nützlich wäre, wurde die Idee mit einem Plakat aufgegriffen. Mit anderen Worten: es scheint sich um eine unbewusst aktivierende Befragung gehandelt zu haben. (VB 7) Die Frage der Transparenz der Diensteinteilungen stellt sich an der HS N naturgemäß etwas komplizierter dar. Sie wird vom Kollegium überwiegend gefordert, durch die gemeinsame Planung eigentlich auch vorausgesetzt – bisher ist es allerdings bei der Deponierung in der Direktion geblieben. (HN 10). Gerade bei der Organisation von Projekten sollte jederzeit feststellbar sein, so Frau B „wer als Ansprechpartnerin in Frage kommt. (HN 10). Man würde sich leichter tun (HN 10), meint Lehrer D. Allerdings zeichnen sich auch hier Änderungen ab: „Das habe ich mir ehrlich gesagt noch nicht überlegt, aber das könnte man machen, das wäre kein Problem. Ich habe da die Mappe stehen, also wenn es jemanden interessiert, es ist für alle zugänglich. Es ist bis jetzt noch keine Frage danach gekommen und wir haben auch, wie gesagt, das EU-Projekt, das für viele gilt, dadurch weiß jeder, was der andere macht und da gibt es kein Geheimnis, muss ich ehrlich sagen. Ich habe eine Kollegin, die damit Schwierigkeiten hat und das ist die ältere Kollegin, die auch schon im Vorjahr damit Schwierigkeiten hatte.“ (HN 10) Das Transparentmachen der jeweiligen Tätigkeiten Umverteilungsprozess an Schulen anregen. Nämlich insofern, dürfte einen als jene L/L , die weniger an den C-Topf Stunden mitarbeiten, sich dazu sanft gezwungen sehen, wenn es öffentlich aufscheint. Unten zitierte Person schätzt diesen Prozess allerdings nicht besonders optimistisch ein, wenn sie zwischen dem Ausfüllen eines Formulars und dem tatsächlichen Engagement des jeweiligen Lehrers unterscheidet. 18 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „Ich habe Lehrer, wo ich weiß, dass das, was im C-Topf steht 100ig so ist, und ich habe Lehrer, wo das 100ig nicht so ist. Ich habe da aber keine Möglichkeiten, außer ich würde Maßnahmen ergreifen, die aber meiner Mentalität nicht entsprechen. Insgesamt war ich dann nicht sehr glücklich und das hat auch bei den Kollegen zu großen Diskussionen geführt. Ich musste 45 Bögen kontrollieren und mit den Lehrern besprechen, wo dann oft auch keine Einsicht vorhanden war und ich diskutieren musste. Da habe ich mich nach einem Monat schon gefragt, ob dieser Zeitaufwand gerechtfertigt ist. Es sind Stunden im Topf-C, die man einfordern kann, aber die Euphorie hat schnell nachgelassen, als die Frage aufgetreten ist, was ist mit den Lehrern, die das nicht einbringen. Wir haben viele Diskussionen geführt und im Prinzip ändert sich nichts an der Lehrersituation. Die Lehrer, die sich engagieren, und ich habe viele davon, die könnten den Topf-C öfter füllen, andere können das nicht. Sie füllen ihn zwar, aber ich weiß, dass ihr Engagement und ihr Einsatz gleich null ist, wie auch früher.“ (HB 8) Diesen Unterschied realisieren auch – und vor allem – einsatzfreudige LehrerInnen: „Ich habe es ja auch nicht nur negativ gesehen, aber es ist nicht richtig, dass ich auf einmal für etwas Rechenschaft ablegen muss, was ich schon 20 Jahre mache und dann werden auch noch die Stunden kontrolliert.“ (HN 19) Und folgerichtig wird – analog zur Dokumentationspflicht – eine Rückmeldung gewünscht, die deutlich macht, dass die Arbeit registriert wurde: „Aber generell würde ich es für vernünftig halten und auch für sinnvoll, um der Sache Sinn zu geben und auch die anzuhalten, die da ausweichen, dass man das Ganze mit einer Checkliste abprüft, möglichst objektiv natürlich.“ (HN 13) „Eine Nachbesprechung wäre günstig, aber nicht aus Gründen der Kontrolle, die wäre auch für die Leute äußerst unangenehm und sicher nicht im Sinne der Sache. Aber eine Nachbesprechung, wo man jetzt feststellt, wir haben 20 Stunden für eine Sache geschätzt - das ist ausreichend oder nicht, das wäre sinnvoll.“ (HN 13) 3.3 Adaptierung der Dienstvereinbarung im Laufe des Schuljahres An der Volksschule in NÖ war eine Anpassung der Dienste während des Schuljahres nicht nötig. Denn es lief ja alles wie bisher. (VN 5). An der VB wurde die Adaptierung während des Schuljahres sehr konsequent durchgeführt. „Durch die Evaluation wissen wir auch, wie viele Stunden wir (im C-Topf) für das nächste Jahr brauchen werden“ und fragten uns nach eventuell nicht angeführten Bereichen. Und sie entdeckten keine Lücken. (VB 7-9) Einige Kolleginnen benötigten für das eine weniger, für anderes mehr Zeit. Für das laufende Jahr wurden Auflistung und Umfang der Tätigkeit im C-Bereich belassen, aber im kommenden Schuljahr verändert. (VW 10) An der burgenländischen Volksschule änderte sich der C-Bereich im zweiten Jahr (2002/03) nur geringfügig. (VB 9) 19 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Völlig anders stellt sich die Situation an der HN dar. Bedingt durch den unterschiedlichen Anfall von Projekten oder schulinternen Fortbildungsveranstaltungen, aber auch durch den unterschiedlichen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Unterrichtsfächer (z.B. Korrekturarbeiten) ergibt sich nahezu jährlich die Notwendigkeit der Adaptierung der Vereinbarungen. Nachverhandlungen während des Schuljahre kann sich die Leiterin nur schwer vorstellen. (HN 12). Die – theoretische – Möglichkeit der Herabsetzung der Bandbreite steht vor realen Problemen: „Das wäre auch eine mögliche Motivation. Es wird sehr viel Kritik über den C-Topf geübt, aber wenn die Arbeit anfällt, wird sie gemacht. Mit Ausnahme der KV-Tätigkeit, da hat es sich bemerkbar gemacht. Das habe ich noch nie erlebt, dass sich keiner für den KV meldet, das ist schon ein Zeichen, dass der Unmut groß ist, weil diese Tätigkeit nicht anerkannt wird.“ (HN 15) 4 Rolle der Schulleitung „Selbst- und Fremdbild“ Das LDG gibt gewisse Rahmenbedingungen vor und soll die Verteilung von Aufgaben erleichtern, bzw. transparenter machen. 4.1 Veränderungen der Leiterrolle In NÖ wurde an der Volksschule die Leitung in wenigen Punkten „entlastet“. (VN 6) Abgesehen vom "Mehraufwand" und des notwendigen „Einfühlungsvermögens" gegenüber Ängsten von LehrerInnen sehen die VS-Leitungen in NÖ und im Burgenland nur einen geringfügigen Aufgabenwandel. (VW 12-14;VB 9f.) Sie meinen, das LDG neu habe im Allgemeinen die Rahmenbedingungen verbessert, und zwar insofern, als KollegInnen eher zu animieren und in den Lehrkörper einzubinden sind. Und es fällt leichter, Aufgaben zu delegieren. Allerdings: ist C-Topf voll, wird es für die Leitung schwierig, LehrerInnen zusätzlich für eine Aufgabe einzuteilen, vor allem für Unvorhergesehenes, das sich längerfristiger supplieren oft die LeiterInnen. 20 Planung entzieht. Darum Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Die Niederschreibung des C-Bereiches schränkt bei längerer Krankheit von L/L die Leitungsbefugnis ein. Wenn so L/L z.B. den Dienst in der Bücherei nicht wahrnehmen können, vermag die Leitung keine KollegInnen einzusetzen, denn die Zeittöpfe sind voll. Daraus resultiert eine gewisse Positionsminderung und Machtlosigkeit der Direktion. 4.2 Stil der Kontrolle und Bezug: Leitung - Lehrkräfte Das Festschreiben von Tätigkeiten und die Darstellung auf Plakaten zum C-Bereich schaffen einen klaren Überblick, und es wird für alle ersichtlich, ob Pflichten erfüllt wurden (VW 13 f.). So werden Aufgaben leichter durchsetzbar, zum anderen bleibt eines ungetan, das nicht von Anfang an im C-Bereich festgehalten wurde. Ein solch` öffentlich zugänglicher Überblick findet sich nicht an der Hauptschule in NÖ. Und dies wird bedauert. In den letzten Jahren hat sich durch die Schulautonomie und die damit verbundene Verlagerung von Aufgaben aus dem Bezirksschulinspektorrat an die Schule das Tätigkeitsfeld und die Position der Schulleitung stark verändert. Waren früher die Bezirksschulinspektorrate für die „Schule“ zuständig, so ist es heute der Schulstandort selbst. Die früheren Strukturen änderten sich in Bezug auf Verantwortung, aber weniger in der Hierarchie. Die so genannten DirektorInnen sind primär LeiterInnen in einer Schule und somit deren 1. Lehrerin bzw. 1. Lehrer. Letztverantwortlich ist die/der BezirksschulinspektorIn. So hat der Schulstandort zwar die „Pädagogische“ Autonomie im vollem Umfang erhalten, ebenso die Verantwortung für die abrechnungstechnischen Bereiche, jedoch die „personelle“ Autonomie blieb beim Bezirksschulinspektorrat. Dies scheint auch aus „politischen“ Überlegungen begründbar zu sein: nämlich, weil der Schulstandort keine eigene Dienststelle ist, sondern der/die Bezirksschulinspektor/in die Diensthoheit innehat. Im Bereich der „finanziellen“ Autonomie ist die jeweilige Körperschaft zuständig. Aber auch in diesem Fall wären Teilregelungen von großem Vorteil. 21 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Eine Wiener Hauptschuldirektorin ist sich des Arbeitsauftrages bewusst, jedoch der geänderter Position. Bezirksschulinspektorrat Dies mag darin diese Rollenverteilung begründet geschickt sein, in dass Ausübung das der dienstrechtlichen Stellung kundtut. Abgabe der Verantwortung an die Schulleitungen mit dem Versuch der Vermittlung der Eigenständigkeit bei Zuteilung von Schülerinnen/Schülern, Planstundenbewirtschaftung und Personalzuteilung lässt keine Optionen offen. „Meiner Meinung nach ist der Anspruch an die Schulleitung in den letzten Jahren immer höher geworden, weil heute eine Schule, um in der Zukunft bestehen zu können und von den Eltern gewählt zu werden, ein gutes Schulprogramm und eine qualitätsvolle Umsetzung vorweisen muss, und das ist natürlich ein hoher Anspruch, den man nicht nur aufbauen, sondern auch sichern muss. Das verlangt viel Einsatz und viel Zeit.“ (HW 13) Durch diese „verdeckte“ Abgabe von Verantwortung und damit Kontrollfunktion aus dem Bezirksschulinspektorrat hat sich automatisch die Arbeitszeit der am Schulstandort tätigen Leiterinnen und Leiter erhöht. „Die Arbeitszeit hat sich bei mir insofern erhöht, weil ich ja diesen CTopf, um Qualität zu erzielen, auch vorbereiten, kontrollieren und mir Gedanken über eine gute Umsetzung machen muss.“ (HW 13) Durch das LDG neu kam die Kontrolle des C-Bereiches an den Schulstandort und damit in das Aufgabenfeld der Schulleiterin/des Schulleiters. Die Bezirksschulbehörde hat zwar rechtlich die Letztverantwortung, sie wurde aber de facto geschickt auf die Schulleitungen abgewälzt, mit der Begründung, nicht kontrollierend aufscheinen zu wollen. „Wenn etwas Neues eingeführt wird, gibt es eine Unsicherheit, ich betrachte so eine Unsicherheit nicht als Problem, sondern als einen natürlichen Vorgang,..an dem man arbeiten muss, indem man Transparenz schafft in der Vorbereitung dadurch, dass man einem Freiheit lässt in der Pionierzeit, bis jeder seine ideale Form gefunden hat“(HW 14) SchulleiterInnen sehen das Handling des C-Bereiches eher als Herausforderung denn als Belastung, ja auch als Entlastung der Tätigkeiten. Eine der befragten Wiener HS-Lehrerinnen sieht eine Chance darin, dass die Schulleitung durch C-Bereichstunden eine Entlastung erfährt. „Die größte Änderung liegt vielleicht darin, dass wir im C-Topf Stunden für Organisation und Verwaltung bereitstellen wollen. Wir sind eine sehr große Schule und haben keinen Administrator, die Frau Direktor kann nicht alles alleine machen. Wir haben auch heuer bei zwei Kollegen einige Wochenstunden im C-Topf für Administration vorgesehen. Es hat sich jedoch erwiesen, dass das zu wenig ist und das wollen wir im nächsten Jahr ändern.“ (HW 14) 22 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Die Standesvertretung sieht die Rolle der Schulleiterin/des Schulleiters im Wandel. Dabei wird übersehen, dass auch die Funktion der Schulaufsichtsbeamten zu ändern sein wird, und möglicherweise deren Rolle in der derzeitigen Funktion als überholt gesehen werden kann. „Die Rolle des Schulleiters würde sich für mich dahingehend verändern – vom Schulleiter zum Teamleader. Er sollte sich im Sinne des Bereiches drei damit beschäftigen, weil jeder Wirtschaftstreibende, der eine Firma leitet, ist damit befasst, die Stärken und Schwächen seiner Leute kennen zu lernen. Wir haben das Phänomen, dass aus jedem die Stärken „gesaugt“ werden und die Schwächen werden ausgehängt. Bekanntlich würde sich das in einem idealen Lehrkörper ausgleichen, d.h. wenn einer toll unterrichtet, entlaste ich den von der Verwaltung und gebe sie dem, der ein Ordner ist. Ich muss analysieren, was sind die Stärken und Schwächen an meiner Schule und dort die Leute im LDG in der Waage ausgleichen. Das wäre für mich eine sehr interessante Aufgabe, das zu beobachten und zu begleiten. Dazu braucht man aber die entsprechenden Ressourcen und den Freiraum von seinem Vorgesetzten.“ (GOEDP 11, 236 – 246). Die Schulaufsicht sieht ihre Rolle in einer ganz anderen Dimension und hat die wirkliche Problematik nicht erkannt. „In einem Part ist es ein Entgegenkommen der Rolle als Bezirksschulinspektor, nämlich Beratung kontra Inspektion, Beratung im Entwicklungsprozess. In einem anderen Part war es unangenehm, ob ich es wollte oder nicht, da ein Kontrollorgan eben das machen muss. Was ich nicht gemacht habe, wie genau es administriert gehört und, und, und. Das ist natürlich an mir hängen geblieben, war natürlich unangenehm, aber das war ein Part, der einfach da war. Den anderen Part, die Beratung in der Entwicklungsphase, habe ich schon erwähnt.“ (BSIPZ 7, 337 – 343). In der Praxis stellt das vor allem für die DirektorInnen von großen Schulen eine Herausforderung bzw. ein Problem dar. Einerseits würde es das Arbeitspensum sprengen, müssten alle geleisteten Diensteinteilungen des Schuljahres genau nachgeprüft werden, andererseits könnte das große Unruhe und Widerstand verursachen. Diesen Balanceakt versucht die Schulleitung mit dem Appell an die Selbstevaluation zu leisten. „Ich werde in der Konferenz darüber sprechen, ich werde an Ihr Gerechtigkeitsgefühl, an ihre Verantwortung als Pädagoge appellieren, sie sollen sich Gedanken machen, ob sie den Topf-C wirklich erfüllt haben. Ich möchte nicht alles noch einmal nachkontrollieren. Für mich wäre eine 23 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien bestimmte Arbeitszeit für den Lehrer sinnvoller, da muss er da sein, da kann ich Besprechungen abhalten und ich muss nicht mit dem Lehrer über Nachmittagsstunden streiten.“ (HB10) Auf Kooperation statt Kontrolle wird auch in Niederösterreich (HS) gesetzt: „Die Rolle hat sich insofern geändert, dass ich die Einteilungen der Arbeiten jetzt schriftlich vor mir liegen habe, theoretisch auch darauf pochen kann. Darauf setze ich nicht so viel, eher auf Mitarbeitergespräche und -entwicklung, dass man bespricht was nicht gut gelaufen ist. Ich glaube aber nicht, dass das mit dem LDG direkt etwas zu tun hat. Ich habe das sicher früher auch so gemacht, dass diskutiert wurde, weil ich das nicht mag, dass nur einer etwas weiß und die anderen nicht, also ich habe immer versucht, alles möglichst transparent zu halten.“ (HN 17) Die schriftlichen Diensteinteilungen bieten für LeiterInnen ein gewisses Steuerungsinstrument zur Sicherung der vereinbarten Tätigkeiten. Eine Leiterin sprach einen Lehrer, welcher vor der Pensionierung sich nicht mehr beteiligen wollte und schulentwicklungs- und LDG-müde war, darauf hin an, er müsse sich beteiligen. Der Betroffene wechselte die Schule. (VB 10f.) Der VS-Direktor in NÖ sieht die Bestimmungen zum Inhalt der Fortbildung als zu unpräzis formuliert. Alles sei hierbei möglich: Teilnahme an Erwachsenenbildung und Fernsehen eines Universum-Beitrages. Und im Hinblick auf Kontrolle sei es nicht möglich, sich auf das LDG zu berufen, im Gegenteil er bekam behördliche Hinweise, nicht zu kontrollieren. (VW 29) Im Folgejahr kam es zu einer Klärung der Inhalte. Dieses Problem bestand an den VW und VB nicht. (Vgl. Fortbildung 6.1). Die burgenländische Dienstaufsicht rät zu folgender Vorgangsweise: „Man kann in einer Schule mit 40 Kollegen nicht jeden einzelnen Tätigkeitsbereich in C genau anschauen, aber wir haben vereinbart, dass man wahlweise drei bis fünf Kollegen hernimmt, die dann aber auch befragt, wie es ihnen gegangen ist, was gut war und wo es noch Schwierigkeiten gibt. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die immer schon sehr engagiert und ehrgeizig gearbeitet haben, aber einen falschen Stolz haben, die sich das gar nicht alles darstellen getrauen, was sie alles gemacht haben. Natürlich gibt es auch Kolleginnen und Kollegen, die große Angst gehabt haben, dass sie dieses Stundenausmaß im Bereich C nicht erfüllen.“ (HB10) Einige LehrerInnen können der Selbstevaluation durchaus positive Seiten abgewinnen, sie sprechen aber von einem enormen Aufwand, will man eine sehr genaue Eigenkontrolle durchführen. „Ich habe schon begonnen mir alles aufzuschreiben, nur ich muss ehrlich sagen, ich habe es dann gelassen, weil da eine halbe Stunde, da dieses, dort jenes, da habe ich andere Dinge zu tun.“ (HB 10). 24 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Ein ähnliches Beenden des Notierens vollzog sich an der VB, aber ein (deutscher) Pfarrer und Lehrer hielt durch. Das Gefühl, hier Mehrarbeit leisten zu müssen, die der Kontrolle dient, gab es auch: „Es fühlen sich manche jetzt schon mehr zuständig, weil die Tätigkeiten auch in schriftlicher Form aufliegen und ich glaube, dass es auch positiv war für die, die immer mehr gemacht haben. Negative Meinungen hat es nur bei den älteren Semestern gegeben und da nur vereinzelt. Die sind das einfach nicht gewöhnt. Die haben die Auflistungen als Kontrolle empfunden, als Mehrarbeit, weil sie das noch schriftlich festhalten mussten. Der Lehrberuf hat sich ja sehr geändert, die Jungen sind das gewöhnt, die werden beurteilt und müssen Vorbereitungen abgeben, die sind es gewöhnt „kontrolliert“ zu werden.“ (HN 18) Zum anderen wird für LeiterInnen eine Gratwanderung darin gesehen, sowohl Ansprechpartner bei Problemen zu sein als auch Kontrollorgan (Rollen-Intrakonflikt). Dies in Einklang zu bringen, erfordert viel Fingerspitzengefühl. Soll das LDG ernst genommen werden, ist es in irgendeiner Form zu kontrollieren. Das erfordert aber einen großen Aufwand und bringt die Leitung in eine unangenehme Situation. „Evaluieren muss sich der Lehrer selbst in seiner eigenen Verantwortung, das wäre ein Ansatzpunkt, dass wir einmal Lehrer an der Schule haben, die Verantwortung übernehmen, die wissen, welche Verantwortung sie den Kindern gegenüber haben – das wäre der positive Aspekt“ (HB10) Zum anderen gilt für manche: Ohne Kontrolle wird das LDG nicht ernst genommen. Vielleicht genügt hierfür die sichtbare, ergebnisorientierte Beendigung von Arbeiten. (Vgl. HN 12). Diese Ambivalenz mit sehr unterschiedlichen Positionen zeigt sich auch an der Hauptschule in NÖ. (HN 12 f.). Eine Buchführung lehnt die HS -Direktorin ab – die Schulrealität verlange mehr Flexibilität. (HN 12). Aber wenn alles nur so beliebig hingeschrieben wird, dann fehlt einem Lehrer die Anerkennung. (HN 12). Einige Male kam es zu Unmutsäußerungen, weil der C-Topf bereits erfüllt war, aber im Laufe des Jahres neue, unvorgesehene Arbeiten anfielen. Für andere L/L war dies aber kein Problem: Sie tun, was zu erledigen ist. 4.3 Schulentwicklung, Autonomie und Schulaufsicht Seitens der Schulleitung und Schulaufsicht besteht vor allem für das Burgenland großes Interesse und Bereitschaft, um interne und vor allem eigenständige Schul25 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien und Organisationsentwicklung. Schulprofil - und Leitbildentwicklung findet zwar teilweise statt, dies wird aber nicht primär als Resultat des LDG angesehen. An den Volksschulen in NÖ, Wien und Burgenland wurde kaum ein Einfluss auf die Schulentwicklung registriert. An der VB wurde das LDG eher als zusätzliche, unnötige Belastung empfunden; hier gibt es ohnedies fast jede Woche Konferenzen. Der Mangel an Kontinuität irritiert zwei HS-LehrerInnen (HN 20): „Mein derzeitiger Frust sind nicht die Kinder, sondern die ständigen Änderungen... Ich nehme die Integrationsklasse her: Zwei Jahre volle Energie, dann reduziert und nach drei Jahren aus.“ Frau D, eine erfahrene und ruhige ältere VS-Lehrerin, sprach Prinzipielles zu den vielen Reformen an. „ /.../Es kommen immer wieder Neuerungen, die ja ohnedies nicht in unserer Kompetenz sind und wo wir auch nicht gefragt werden. Was mir vielleicht aufgefallen ist in den letzten Jahren, aber das ist wirklich nur meine persönliche Meinung, dass viele Dinge, die heute beschlossen werden immer solche „Ho-Ruck-Aktionen“ sind. Früher hat es doch die Versuchsschulen gegeben, wo gewisse Neuerungen ausprobiert wurden, heute wird das gleich auf alle Schulen übertragen.“(VW 16) Frau D plädiert für ein langsameres, überdachteres Vorgehen. (VW 16) Einer Kollegin ist die Schulautonomie sehr wichtig (vgl. unten), und sie betont, dass die Leiterin das Entscheidungspouvoir haben sollte, sich entsprechende KollegInnen an die Schule zu holen. Denn nur mit einer gewissen Freiwilligkeit und persönlicher Identifikation sei Schulentwicklung möglich. Aus dieser Perspektive stelle sich die Frage: „braucht man Inspektoren?“ (VW 15) Frau A meint, „/.../dass oft Menschen Gesetze entwickeln, denen bereits der praktische Bezug abhanden gekommen ist, obwohl sie von der Praxis kommen, aber zu lange bereits organisatorische Tätigkeiten ausführen. Mit einem einmaligen Schulbesuch kann die Realität nicht vermittelt werden. (VW 15) Dies betreffe auch Schulinspektoren und die Schulbehörde, denen „/.../der pädagogische Bezug und das realistische Umfeld abhanden gekommen ist, in welchem ein Lehrer/Schulleiter tätig sein muss.“ (VW 15) Frau A sieht mehrfache Intra-Rollenkonflikte in der Schulleitung: Es gibt Spannungsfelder zwischen der Vertrauensbasis, Leitungsfunktion gegenüber KollegInnen und der Abhängigkeit gegenüber dem Inspektorat und zu geringem Spielraum für autonome Entscheidungen. (VW 25) „Das ist /.../eine Gratwanderung für jede Direktorin/.../ Wenn man Schulentwicklung mit den KollegInnen machen will, gleichzeitig aber ein gewisses Maß an Führung anwenden soll, das sich mitunter auch in Dienstanweisungen äußert, gleichzeitig aber auch eine Vertrauensbasis aufbauen soll, dass der Kollege das Gefühl hat, er kann jederzeit und mit allen Problemen zu seiner vorgesetzten Dienststelle gehen, dann sehe ich 26 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien darin eine zusätzliche Problematik, noch dazu wenn der Direktor selbst neu bestellt ist, wo er eine vierjährige Zeit der Bewährung hat. Weil der Direktor dann sicher nicht gerne seine Stelle auf`s Spiel setzt, und darin sehe ich eine gewisse Diskrepanz.“ (VW 15) Die Schulbehörde hat die Absicht, Partner zu sein, ist dies aber reell nicht, sondern wirkt als Kontrollorgan. Es lohnt, den folgenden Text in seiner Länge wiederzugeben: „So wird alles, was zu sehr mit freier Hand passiert, verurteilt und das kann dann zu Spannungen führen. Da wird ein großes Fingerspitzengefühl von Seiten der Schulleitung verlangt, die auf der einen Seite ein gewisses Maß an Kontrolle ausüben muss /.../und /.../als Schulpartner agieren sollte. /..../Eine wirkliche Unterstützung seitens der vorgesetzten Stellen der Bezirksschulinspektoren ist derzeit in meinen Augen noch nicht wirklich vorhanden./ .../Die Bezirksschulinspektoren halten sich komplett heraus/.../ Im Rahmen einer Neubesetzung des Schulleiters können einige sehr große Problemfelder auftauchen, wenn es darum geht, dass sich diese Person dann als Schulleiter bewähren soll. Wie soll das auf einen grünen Zweig führen?“ (VW 14) Die Wiener Schulaufsicht erster Instanz sieht im LDG neu eine Herausforderung an die Schulen und an die dort Tätigen. „Ich glaube, dass sich die LehrerInnen stärker mit der Qualität der Schule auseinandersetzen. Das ist meine flankierende Maßnahme zu anderen Zielsetzungen, Schulprogramm, Schulprofil zu entwickeln und umzusetzen. Das eine ergänzt das andere.“ (BSIP 8, 381 – 384). Die Schulleitung (HW) sieht im LDG neu für den Bereich der Schulentwicklung einen positiven Ansatzpunkt und einen weiteren Schritt in diese Richtung. „Die Qualität der Schule hat sich sicher im letzten Jahr durch den C-Topf deutlich verbessert. Wenn man sich das für die nächsten Jahre vorstellen kann, dann glaube ich, dass man mit dem C-Topf eine deutliche Qualitätsverbesserung der Schulen erreichen kann. Wir sind noch in der Pionierphase, wir haben im letzten Jahr sicher nicht alle Möglichkeiten optimal genützt, man lernt, ich lerne auch, und ich werde jetzt sicher bewusster in Richtung C-Topf arbeiten. Wir haben bei der letzten Konferenz wieder den C-Topf anklingen lassen, die Kollegen geben mir zu Schulschluss bzw. in der ersten Schulwoche ihre Vorschläge ab und ich schaue mir dann die Vorschläge wieder an und ergänze, was ich noch für die Schule brauche, was nicht aus dem Kollegium kommt. Durch den pädagogischen Tag kommt seitens der Lehrer sehr viel, weil wir dabei selbst unsere Schwerpunkte erfasst haben.“ (AMHS 4, 156 – 164). Der Stadtschulrat für Wien hat schon früh mit dem Entwicklungsprozess Schulprofil und Schulprogramm begonnen. So musste jede Schule ihr eigenes Schulprofil entwickeln und dem Stadtschulrat zur Verfügung stellen. Dies trug bei, die Besetzung von Leiterstellen zu objektivieren. Schulentwicklung wird auch von Seiten der Schulleitung versus LehrerInnen unterschiedlich wahrgenommen, aber auch die Schulaufsicht hat differenzierte Sichtweisen. 27 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „Schulentwicklung läuft bei uns seit diese neue Schulentwicklung überhaupt gemacht worden ist. Am Anfang war das ganz ohne Schlagworte, es hat sich im Laufe der Zeit alles entwickelt..., wir haben alle dazugelernt - und das versuchen wir jetzt eben in dieser Projektgruppe aufzuarbeiten. Aber das ist erst seit dem heurigen Schuljahr der Fall.“(AMHLA 6, 2249 – 254) „Schwerer, weil man mehr miteinander reden muss. Wir haben heuer ein bisschen am Schulprogramm gearbeitet und das war so, dass ich alle angesprochen habe, ich habe einen Zettel in ihr Postfach gelegt und von knapp 60 Kollegen sind dann 10 über geblieben, die sich damit beschäftigt haben. Es war die Resonanz der anderen nicht sehr befriedigend. Sie haben die pädagogische Konferenz, die daraus resultiert hat, eher als Belastung empfunden, nicht als Schritt, gemeinsam etwas zu entwickeln.“ (AMHLB 6-7, 270 – 275) „...Schulentwicklung gibt es bei uns immer, ständig und seit je. Das ist ein innovativer Prozess....in den letzten 15 Jahren hat die Schule immer mehr Qualität aufgewiesen, das wäre nicht gewesen, wenn keine Schulentwicklung da wäre. Da hat das neue Dienstrecht in keiner Weise was damit zu tun.“ (AMHLD 7, 312 – 316) Natürlich kann man davon ausgehen, dass das Engagement der LehrerInnen zu einem hohen Maß von sozialer Verantwortung getragen wird, jedoch die Berufung in ein Klassen- und Schulforum muss nicht unbedingt damit in Verbindung gebracht werden. Die Funktion eines Klassenvorstandes setzt dies aber legistisch voraus. Daher ist diese Funktion auch neu zu überdenken. Wenn der Staat die Einbeziehung der Eltern als einen Grundstein für schulische Zusammenarbeit haben will, muss er auch dafür Sorge tragen, dass die diesbezüglichen Voraussetzungen geschaffen werden. „Ja, auf jeden Fall wird die Schulentwicklung leichter. Wir befinden uns ja in der Schulentwicklung seit 1997, seit dem wir die europäische Mittelschule hier initiiert haben, und die Eltern und ich haben festgestellt, dass im letzten Jahr eine deutlich merkbare Qualitätsverbesserung stattgefunden hat, und ich führe das wiederum auf diese Poolstunden im Topf C zurück, wo es noch mehr zur Teamarbeit kommt, wo die gesamte Reflexion über ein umgesetztes Schulprogramm da ist und wo Schritte entwickelt werden, um es besser zu machen.“ (AMHS 282 – 288) „Ja, es (das LDG) hat Auswirkungen. Ich glaube, dass es leichter wird, weil ich bestimmte Vereinbarungen treffen kann, die ich bis dato mühsam bis gar nicht treffen konnte. Ich glaube, dass es dadurch möglich ist, mehr an Schulen zu verändern.“ (BSIPZ 8, 383 – 386) „Da muss ich allerdings dazu sagen, dass man mir im Hauptschulbereich die Schritte mitgeteilt hat, in welche Richtung Schulentwicklung am Standort gehen soll, welche Maßnahmen getroffen wurden, um Schulentwicklung einzuleiten und weiterzuführen. Wo es noch Schwierigkeiten gibt, ist bei der Evaluation, da wird noch relativ wenig getan. In Richtung Leitbild und Schulprogramm ist schon einiges geschehen.“ (BSIK 7, 329 – 333) Auch in Niederösterreich sieht man Schulentwicklung durch die im C-Topf ausgewiesenen Ressourcen unterstützt. „Wir haben uns das Schulprogramm vorgenommen und haben dafür auch Stunden in den C-Topf hinein genommen. Wir haben gemeinsam, für alle Lehrer 28 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien verpflichtend, die Klippert-Ausbildung gemacht. Da war, glaube ich, schon das LDG ausschlaggebend, dass man das so schnell und konkret in Angriff genommen hat.“ (HN 21) Die Dokumentation scheint ein Gefühl der Verpflichtung zu schaffen. 5 Die neue Tätigkeitsstruktur der Lehrkräfte Eine zufällig interviewte Direktorin (VW) verweist auf die Vermischung von Finanzausgleich und LDG: Zur gleichen Zeit, als das LDG neu eingeführt wurde, kam es zu schmerzlichen, bedauerlichen Stundenkürzungen. Sie wusste nicht genau, ob dies mit dem LDG zusammenhänge oder nicht. Jedenfalls war es zum gleichen Zeitpunkt. Die Tatsache, dass der oben angeführten Leiterin die Zusammenhänge LDG / Finanzausgleich-Stunden- bzw. Postenkürzungen nicht bewusst sind, spricht für sich. In den meisten Fällen sind es die LehrerInnen, die hier falsche Schlüsse ziehen. In jedem Fall entsteht der Eindruck, dass hier die Kommunikation (durch die Standesvertretung?) versagt hat. Sieht man hier einerseits das oft beklagte öffentliche Image des Berufsstandes (s. Medien!) und die Intention, durch Transparenz der Arbeitsbereiche dieses Image zu verbessern, andererseits die teilweise Unfähigkeit der Betroffenen an den Schulstandorten, die Gegebenheiten in ihren Zusammenhängen zu begreifen und dann auch zu kommunizieren (Eltern, Öffentlichkeit), drängt sich die Frage nach den Gründen auf. Sie kann hier nur gestellt, nicht aber beantwortet werden. Die Standesvertretung hat dadurch jedenfalls an Glaubwürdigkeit verloren: „Wie es kommuniziert worden ist, nämlich mit der Begründungen der Erhaltung der Dienstposten für Junglehrer, das hat in der Realität nicht stattgefunden. Man hat damals schon gesagt, dass ist wahrscheinlich nur der Vorwand. Das war eine nicht geglückte und nicht beziehungsfördernde (Beziehung zur Gewerkschaft; Anm. d. V.) Aktion. Es zeigt sich bei uns heuer auch deutlich, wir haben an unserer Schule viele Überstunden, eine Kollegin geht in Karenz und wir bekommen keinen Lehrer. Wir wissen nicht, wie wir die Stunden ab Jänner unterrichten sollen, aber es wird niemand angestellt. Es ist aus Budgetgründen verständlich, wir hätten auch nie etwas anderes angenommen, aber durch das LDG wurde es uns anders verkauft.“ (HN 18 f.) 29 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Ein Aspekt, der durch das LDG neu zu einer Einstellungsänderung hätte führen können, aber sicherlich so von der Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer nicht gesehen wurde, war, dass das LDG neu Auswirkungen auf den Unterricht in der Klasse und daher auch auf das gesamte Schulleben hätte haben können. Die diesbezügliche Diskussion war zu stark auf die Ebene der Einsparungen bezogen. Es standen nicht der Inhalt und die diesbezüglichen Auswirkungen auf SchüleriInnen , auf Unterricht, auf Klasse und das Schulleben im Vordergrund. „Wir arbeiten nach wie vor mit den gleichen Kollegen, mit den gleichen Kindern, wir unterrichten die gleichen Stunden und den gleichen Lehrstoff. Ob ich jetzt nebenbei den Stundenplan mache oder das „Biologie-Kammerl“ verwalte, das war bis jetzt auch so. Ich glaube kaum, dass das neue Gesetz Auswirkungen auf den Unterricht hat.“ (AMHLA 6, 259 – 264) „Auf den Unterricht in der Klasse insofern, dass eben im C-Topf Kollegen an einer guten Ausgangsposition für die Lehrer arbeiten. Ich nehme z.B. die Gruppe her, die sehr viele offene Lernphasen im Unterricht hat, die haben sich gerade erst einen Raum eingerichtet, wo sie ihre Unterlagen sammeln, wo das katalogisiert wird, wo jeder etwas einbringt und von der gesamten Gruppe verwaltet wird. Das ist eine deutliche Vereinfachung für den Unterrichtsbereich.“ (AMHS 6, 292 – 297) 5.1 Änderung der Arbeitszeit In Kleinschulen haben sich Dienste und Arbeitszeit kaum geändert. Auch für viele an der großen Wiener Volkschule trifft dies zu. So sagt Frau B, sie habe die gleichen Ämter wie vorher (VW 17 f.) An der HN stellt sich das anders dar: zwar machen auch hier die meisten LehrerInnen jene außerunterrichtlichen Arbeiten weiterhin wie früher. Durch das Wegfallen von bisher üblichen Abschlagstunden (Klassenvorstand, Korrektur D,E) und die personalbedingten Einschränkungen der Optionen zur flexiblen Handhabung durch den C-Topf (was diesen Wegfall bis zu einem gewissen Grad ausgleichen könnte) ergibt sich für viele aber eine höhere Belastung, die zu Unmut führt: „Aber wenn ich sehe, dass jetzt keine Möglichkeit besteht was im C-Topf mehr als notwendig vorhanden ist, mit dem A-Topf auszugleichen oder sonst irgendwie, dann werde ich mir wahrscheinlich meine Aktivitäten auf diese Stunden reduzieren und werde meine Energie anderswo einsetzen, das muss ich schon dazu sagen und das sage ich auch.“ (HN 15) „Bei uns haben sich z.B. sehr viele, die Heftklassen haben beschwert, dass sie das nicht mehr absetzen können. Ich habe eine Mathematikklasse, also für mich ist das kein Problem, ich kann das noch immer so abschreiben wie früher, die Englischlehrer können das nicht mehr, die haben damit große Probleme bekommen. 30 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Es ist mehr Heftaufwand entstanden und sie bekommen es nicht bezahlt...Es ist von Jahr zu Jahr verschieden. Wenn wieder einen Englischlehrer gebraucht wird, dann muss er diese Klasse nehmen, egal ob der C-Topf voll ist oder nicht und das Jahr darauf kommt er nicht auf seinen C-Topf und kann das aber auch nicht mitnehmen. Ich bin mit dem Problem nicht konfrontiert, aber es wäre sicher unangenehm für mich, wenn ich die ganze Zeit krampfhaft suchen müsste, was ich in den C-Topf noch hineingeben kann und das kann auch passieren. Ich glaube, dass das wirklich eine Spanne von 3 bis 4 Jahren braucht, damit ich den C-Topf wirklich umverteilen kann.“ (HN 22) 5.2 Einfluss auf Arbeitszufriedenheit und Engagement Die sich überlappenden Reformschritte und Eingriffe in das Lehrergehalt schufen ein Klima einer gewissen widerwilligen Akzeptanz des LDG neu, obgleich es von der Lehrerschaft beschlossen wurde. Der Bogen spannt sich von Akzeptanz des LDG neu bis zu Ablehnung. An der HN meint die Leiterin, das Gesetz würde nicht wirklich akzeptiert, sei aber bereits zur Gewohnheit geworden. (vgl. HN 24) Eine Klassenlehrerin empfand es ärgerlich, gerade Fächer wie Werken und Turnen, die Spaß machen, abgeben zu müssen. Die Begleitlehrer hätten es um einiges leichter, weil der „administrative Wahnsinn“ wegfällt. (VW 17f.) Vielleicht kam es zum Einklinken jener, die sich bisher vor allem in außerunterrichtlichen Arbeiten zurückgehalten haben; bei Leistungsorientierten wird die Auflistung zum Teil als gerecht teils als lästig gesehen und die Einbindung weniger Leistungsbereiter nicht ins Auge gefasst. Allmählich fanden sich die Betroffenen mit dem LDG ab und sahen es nicht mehr als relevant. Die Demotivation verminderte sich proportional zum Ablauf der Zeit bis hin zu Gleichgültigkeit. Aus der Intensivierung der Arbeit, dem Wegfall der Überstunden und der KV-Abschlagstunde erfolgte ein Motivationsproblem: Obgleich das LDG vereinzelt als lästig empfunden wird (vor allem das Aufzeichnen während des Jahres – VB 7f.), stellt sich dessen Akzeptanz bei genauerem Hinsehen komplexer dar: So trägt die gerechtere Verteilung der Ämter zu größerer Zufriedenheit bei. 31 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien In einer sehr kleinen Dorfschule (VN), die auch sonst eher bescheidene Reformschritte durchführt, wird das LDG insgesamt als fast überflüssig gesehen. Und in dieser Schule werden kaum Änderungen durch das LDG wahrgenommen. Es gab auch solche nicht! Weil sich das persönliche Einkommen veränderte – bei gleicher Arbeitszeit – änderte sich das persönliche Engagement von LehrerInnen. Beides sollte nicht vernetzt werden. Und dies beeinflusste die Einstellung der L/L.: „Ich glaube schon, dass eine Frustration über das neue LDG, vor allem bei Kolleginnen, die älter sind als ich, schon da ist. Ich denke mir, es ist schwer nachzuvollziehen, wenn man weniger verdient.“ (AMHLB 6, 239- 241). Auch an der Hauptschule in NÖ sind ältere L/L die eher unzufriedenen –vermutlich wegen der geringeren Entlohnung. (HN 6). In der sehr aktiven Kleinschule im Burgenland wurde das LDG als zusätzliche Belastung empfunden; denn hier gibt es schon wegen der Schulentwicklung und vieler Projekte bereits wöchentlich Konferenzen. In der Zusammenschau mit den Ergebnissen der Sora-Studie6 und den Interviews mit VertreterInnen der Schulaufsicht, der Personalvertretung und LehrerInnen zum LDG ergibt sich folgendes vorläufige Bild für die burgenländische HS: LehrerInnen empfinden hauptsächlichen ihre Arbeitszeit als keine Tätigkeitsbereich sehen LehrerInnen große Belastung. ihre Als unmittelbare unterrichtliche Arbeit mit Kindern an. Sie scheinen es auch nicht als ihre vordringliche Aufgabe anzusehen, Lehrerarbeitszeit und ihre Leistungen persönlich öffentlich zu präsentieren. Auch wenn sie schon vor Einführung des LDG neben ihrer unterrichtlichen Arbeit andere erforderliche Tätigkeiten mit hohem Stundenaufwand leisteten, regten sich nach der Einführung des LDG vor allem im ersten Jahr Widerstände, als sie diese Arbeiten für den C-Topf auch dokumentieren mussten. 6 Vgl. Ausführungen in Schickermüller: Implementierungsbericht Burgenland. Mai 2003. 32 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Die Unruhe wurde vor allem durch anfängliche Unsicherheiten verursacht. Im 2. Jahr ist eine Rückkehr zur Normalität zu beobachten. Für Änderungen wie z.B. eine Leistungs-Abgeltung für die Klassenführung oder den Unterricht von korrekturintensiven Fächern sprechen sich die meisten Interviewten explizit aus. Damit dürfte ein Zustand, wie er vor der Einführung des LDG neu bestand, herbei gesehnt werden. Verständlich – stellen doch vor allem LehrerInnen mit einigen Dienstjahren den ständigen Anstieg der Anforderungen bei gleichzeitiger Reduktion der Ressourcen fest: „…nicht Schule, sondern Pflichtschule hat sich sehr stark verändert, weil sich die Kinder allgemein verändert haben, das betrifft sowohl die AHS als auch die Pflichtschule. Das ist eine Sache, die jeden Lehrer auch ohne LDG trifft, die neue Art unserer Kinder, und das ist eine Belastung, die im LDG noch nicht sichtbar ist… .“ (HN 19) 5.3 Eigenverantwortung, Teamarbeit und das Miteinander Obgleich es an der VN angeblich durch das LDG kaum Änderungen gab, bemerkte der Leiter, durch den C-Topf „sind jetzt einige mehr bzw. besser eingebunden“(VN 8; ähnlich HN 7). Die folgenden Äußerungen wurden von Wiener VS-LehrerInnen getroffen: Positivbeispiele beziehen sich überwiegend auf die eigene Schule, während Negativaussagen vor allem größere Hauptschulen betreffen(VW u. VN !), wo es wegen des C-Topfes Streitereien gäbe. Eine Lehrerin meint, es habe sich durch das LDG das schon bisher positive Schulklima und das Miteinander nicht verändert habe (VW 12; VB 8), aber anderswo bestehe ein Potential für „Rivalitäten oder Feindseligkeiten“, indem sich die KollegInnen über die Schulter sehen und sich vergleichen (VW 12): „Da habe ich so viele Stunden und du hast so wenig, und wieso schreibst du das und dann schreibe ich auch soviel“. (VW 29) Hinweise auf Kollegialität an der eigenen Schule dürften nicht im Sinne der Imagepflege überzeichnet sein. Ein Junglehrer bezweifelt vermehrtes Engagement: „Engagierte Lehrer brauchen diesen C-Topf nicht, die machen sowieso immer mehr/.../“(VW 18) 33 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Anhand konkreter Beispiele wird in Wien geübte Kollegialität (VW 11f; VB 8) und echte Kooperation bekundet ( Schmücken des Schulhauses jetzt gemeinsam, früher nur von einer Lehrerin). Die ältere und diensterfahrene Frau D ist generell zurückhaltend gegenüber Neuerungen, sieht aber im LDG eine Chance für Kooperation, z.B. im gemeinsamen Gestalten der Buchausstellung. Und so wird miteinander gesprochen. Denn sonst „geht jeder in der Früh in seine Klasse und nach dem Unterricht nach Hause.“ (VW 18). Im Kustodiat Medien (Video usw.) wurde während des Jahres eine Änderung vorgenommen, „weil wir gemerkt haben, der Kollegin wird es zu viel und dann hat eine zweite Kollegin einen Teil übernommen“. (VW 11f.) Das LDG bewirkt offensichtlich an der niederösterreichischen Hauptschule, die Arbeit der einzelnen L/L stärker zu koordinieren und das gemeinsame Ziehen an einem Strang zu intensivieren. (HN21) Generell wird aber auch an der Hauptschule in NÖ eine einfache Gleichung angestellt: Wir müssen miteinander reden – Reden bringt die Leute zusammen. Die Chancen zur Verbesserung des (auch vorher schon sehr guten) Schulklimas überwiegen die Konfliktpotenziale – die in erster Linie zwischen den Generationen zur Sprache gebracht werden: „...Ich habe gehört, dass empfunden haben, aber ich glaube, dass die älteren weniger Geld bekommen.“(HN die älteren Lehrer das Gesetz nicht für so gut habe bei der Umfrage für das LDG gestimmt. Ich Lehrer deswegen dagegen sind, weil sie jetzt 6) Fünf LehrerInnen sehen ein Zunehmen von Kooperation und verstärktes Mitmachen. Und früher habe jeder für sich gearbeitet und „es war jedem peinlich, wenn ein zweiter in der Klasse gewesen wäre...jetzt ist das für die meisten ganz normal....Man spricht miteinander und es ist lebendiger geworden.“ (HN 20). Für zwei L/L habe sich diesbezüglich nichts geändert. LehrerInnen übernehmen auch an der HN Tätigkeiten, ohne auf den bereits vollen CTopf zu schauen. Das wird in größerem Zusammenhang gesehen: „Ich denke schon, es gibt dann immer wieder Tätigkeiten, die während des Schuljahres anfallen, die man gar nicht hineingeschrieben hat. Vielleicht hat man in einem Bereich, den man hineingeschrieben hat die eine oder andere Stunde weniger gemacht, dafür woanders mehr, das gleicht sich, finde ich, wieder aus.“(HN 13) 34 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Bemerkenswert ist der kritische Einzelhinweis: Die Leitung von Projekten sei unbeliebt, „weil man dann doch die Verantwortung trägt“. (HN 11). Auch an der HS im Burgenland gibt es Indikatoren für mehr Kooperation. „Es haben sich Lehrer um Kustodiate angenommen, wahrgenommen hätten, da ist schon etwas passiert. die das früher nie / .../ ich habe bemerkt, dass sich der Lehrer über seine Tätigkeit Gedanken machen muss, und das war positiv. Sie mussten sich überlegen, was sie in den C-Topf schreiben. Es sind plötzlich Lehrer auf Schikurs mitgefahren, die das früher nicht gemacht hätten, weil durch einen Schikurs viele Stunden abgedeckt sind. Ich finde es schade, dass der Lehrer erst deswegen mitfährt.“ (HB12) „.wir haben viel mehr Gespräche geführt und uns viel mehr zusammengesetzt, viel mehr unternommen, weil es ist jeder bemüht, dabei zu sein, für das Team u. auch für sich selbst. Keiner will hinten sein, jeder will vor der Allgemeinheit gut dastehen, natürlich auch vor dem Direktor.“ (HB13) Auch Frau E aus NÖ sieht nun eine bessere Verteilung der Tätigkeiten; denn früher „waren es immer die Tätigkeiten gemacht haben.(HN 8). gleichen Personen, die bestimmte 6 Auswirkungen des LDG und seiner Umsetzung in den Schulen 6.1 Fortbildung Während in VB eine starke Teilnahme an offizieller Fortbildung bekundet wird (VB14) und Ähnliches auf die VW zutrifft, ist die Bereitschaft an der VN teilweise geringer. Und an letzterer wird diskutiert, ob das Sehen einer TV-Universum-Dokumentation auch Fortbildung sei; denn diese sei im LDG nicht präzise definiert. Die Unschärfe wurde in NÖ inzwischen behoben. Hingegen galten an der VW und VB von Anfang nur einschlägige Angebote (von Pädagogischen Instituten) als Fortbildung. Und die Fortbildungsangebote wurden in der Volksschule in NÖ im zweiten Jahr des LDG „besser“ angenommen. (VN 9) Der Hauptschullehrer D berichtet: Fortbildung muss nicht nachweislich erbracht werden. „Aber ich hebe mir die Bestätigungen auf.“ (HN 11) 35 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Auch von einer Seltsamkeit wird an der HN berichtet: Fortbildungen, die im Sommer erbracht wurden, sollen „angeblich nicht für das nächste Schuljahr zählen“.( HN 11) Als eine Lösungsvariante für den Entfall von Fortbildungsangeboten wurde in der VW folgende Entscheidung getroffen: Die Leiterin sieht es im neuen LDG als verankert, sollte ein Fortbildungsseminar entfallen, wird dennoch der C-Topf für betroffene Lehrkräfte nicht verändert und nicht rückverrechnet. Ähnliches gilt für entfallene Skikurse. An den Hauptschulen Burgenlands berichten fast alle Interviewpartner über eine Zunahme an Fortbildungsaktivitäten. Aus Sicht der Schulleitung und der LehrerInnen, welche die jeweiligen Supplierungen an einer HB zu tragen haben, hält sich die Euphorie über das Mehr an externer Fortbildung in Grenzen. „Heuer waren oft schon 10-12 Leute weg, da gibt es dann viele LDG-neuStunden zu vergeben, aber das führt auch wieder zu Unruhe. Stundentausch ist bei den Lehrern auch nicht beliebt/.../)“ (HB9) An der HN setzt man auf schulinterne Fortbildung: „Wir haben das ganze Jahre eine standortbezogene Fortbildung für alle Lehrer gemacht, eine Klippert-Schule. Das war schon ein wesentlicher Aufwand, den hatten wir vorher nicht, aber wir haben die Chance genützt, den gesamten Lehrkörper in eine Richtung zu bringen. Das hat für alle etwas gebracht, und ältere Kollegen haben dann gesehen, es ist gar nicht so schlimm.“ (Vgl.HN 19;21;) 6.2 Einbindung der Eltern in das LDG neu ist völlig schief gegangen. Man war mit Eigeninteressen so beschäftigt und übersah, das LDG neu an die Eltern heranzutragen und betrachtete es nur als Lehrerfrage. Die Wichtigkeit, sich an Eltern und Elternvereine zu wenden, wurde nicht erkannt. Vielleicht wollten sich L/L nicht in die „Karten“ sehen lassen und nicht einer Diskussion aussetzen. Es bestand keine Absicht, die Eltern vom LDG zu informieren; denn dann wüssten Elternvertreter, „ wer was in seinem C-Topf hätte, aber das würde ihnen (den L/L) nicht gefallen, weil ich einigen Eltern wirklich unterstelle,...., dass sie beginnen würden, die Kollegen zu kontrollieren und das steht ihnen nicht zu. “ (AMHLB 7, 316 – 321) „Der Elternverein weiß davon, aber mehr nicht.“ (AMHLB 7, 313) Auch jene Gelegenheit wurde verabsäumt, sich mit dem LDG neu im Schulforum auseinander zu setzen, um die Tätigkeiten der LehrerInnen publik zu machen. 36 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 7 Bilanz und Perspektiven 7.1 Lehrerselbstbild und soziales Ansehen Eine zentrale Intention des Gesetzes war, die Arbeitszeit der L/L offen darzulegen und mit anderen Sparten des öffentlichen Dienstes zu vergleichen. Die Diskussion dazu sollte angeregt werden, kam aber durch die Verquickung mit den Kürzungen nicht zustande, obwohl die öffentliche Darstellung der Lehrerarbeitszeit sehr bedeutungsvoll gewesen wäre. Dies wird quasi von der Gesamtheit der befragten L/L sehr bedauert. „Ich denke, dass man da einiges medial verabsäumt hat...., denn ich glaube nicht, dass die Eltern, die ihre Kinder jetzt in die Schule schicken, darüber etwas wissen. ...Zwei Wochen vor den Sommerferien wird wie eh und je auf die Lehrer losgegangen, vielleicht wird es in den nächsten Wochen noch ein bisschen massiver. Ich müsste lange überlegen - ich wüsste jetzt nicht, wie man die Tätigkeit des Lehrers transparent machen kann.“ (AMHLB 6, 251 – 257) Kein/e InterviewpartnerIn an der burgenländischen HS konstatierte Publizität für den Lehrberuf. Für ein Mehr an Transparenz sprachen sich alle aus. „Wenn die Öffentlichkeit mehr in Kenntnis gesetzt wird, könnte es eine Imageverbesserung geben, in der Hinsicht, dass man sieht, dass der Lehrer keinen Halbtagsjob hat. Ich glaube, es ist in der Öffentlichkeit noch zu wenig bekannt, das wurde rein intern durchgeführt.“ (HB11) Auffallend ist der Widerspruch zwischen dem Bedürfnis der LehrerInnen nach einer Imageverbesserung durch die öffentliche Darstellung der Arbeitsbereiche (immerhin eine Zielvorstellung des LDG) und der Weigerung, diese Veröffentlichung auch zu leisten. So vertritt die Leiterin der HN explizit die Meinung, Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Image sei nicht ihre Aufgabe: „Aber das tätig ist, und Fakten Ich glaube wissen die muss so aufbereitet sein, dass jemand, der nicht im Schulbetrieb auch versteht, was alles dahinter steckt. Es müsste mit Zahlen belegt werden, aber das muss von einer anderen Stelle ausgehen. nicht, dass die Informationen einer kleinen Schule helfen, da Eltern sowieso, was gemacht wird.“ (HN 17) Folgerichtig wurde auch nichts unternommen, um z.B. die Eltern zu informieren: „Nicht wirklich, muss ich ehrlich sagen. Wir haben keine konkrete Information weitergegeben. Das hebt nicht wirklich das Image, ich finde es sinnvoller, wenn das in einer Studie veröffentlicht wird.“ (HN 17) Mit einfachen Worten: alles wird von „oben erwartet“. Selbstinitiative ist ein Fremdwort, und Geschichte bleibt wirkmächtig, und wir erinnern vorsichtig an das 37 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien beklemmend-heitere Buch: „Österreich, wie es ist“, zuerst auf Englisch in London 1828 publiziert, 1997 wiederaufgelegt im Böhlau-Verlag. Der Verfasser war Karl Postl (alias Charles Sealsfield). Die Sorge um den gefährdeten Sozialstatus beschäftigt die L/L sehr intensiv im ländlichen Bereich (VB 15 – 18). In der Fallstudie „Lehrer – Kulturträger am Land“ (VN) wird das Ansehen der L/L sehr ausführlich thematisiert. (VN 9 –12); aber auch Lehrkräfte in der Großstadt erörtern ihre Statussorgen sehr intensiv. Selbst beim Einkauf fühlt sich der eine oder andere wegen der Ferien „angequatscht“! (VW 19 23). Aus der Stadtsoziologie ist bekannt, dass auch in Paris in bestimmten Grätzeln dörfliche Strukturen gegeben sind. (Jean Remy). Information am ehesten auf Schulebene „Es gibt sicher Ansätze in Schulforen, aber ich glaube nicht, dass man in der kurzen Zeit in der Öffentlichkeit schon etwas merkt.“ (HB11) und in Zusammenarbeit mit den Eltern konnten einige LehrerInnen einer burgenländischen Hauptschule Ansätze von öffentlichen Reaktionen auf ihre Arbeitsleistungen bemerken. „Wir hatten schon immer eine sehr gute Zusammenarbeit, so anders ist es nicht geworden, aber doch ein bisschen intensiver. Die Eltern werden mehr in die Schule einbezogen. /.../Also transparenter sicher, das Image hat sich sicher auch verbessert. Ich habe erst neulich den Satz gehört: ‚Ich beneide Sie nicht.’ Plötzlich werden wir auch draußen beobachtet und es interessiert sich wer für die Wochenveranstaltungen, die wir mit den Schülern unternehmen und wir werden auch bemitleidet.“ (HB11) Nicht überall ist das allerdings so; an der HS in NÖ stellt man wenig Änderung fest: „Es ist noch immer so, dass mir die Eltern einen schönen Urlaub wünschen, wenn ich mit 35 Kindern auf Projektwoche fahre, die glauben wir machen nichts und wenn ich fünf Tage mit den Kindern unterwegs bin, dann muss ich heilfroh sein, dass ich nicht unterrichten muss. Ich denke, das aus den Köpfen der Eltern wegzubringen ist fast unmöglich.“ (HN 17) Gestiegenes Selbstwertgefühl durch den C-Bereich Die meisten L/L der drei Volksschulen (VW,VB,VN) sind der Ansicht, dass mehr gearbeitet wird, als im C-Bereich aufscheint. Auch die LeiterInnen von VB und VW stimmen darin überein. Die Leiterin aus Wien: „Insgesamt wird viel mehr gearbeitet als offiziell aufscheint. Die meisten Lehrer haben nicht zwei Monate Ferien, sondern arbeiten 1 Monat davon für die Schule und bereiten z.B. Lernspiele vor“.(VW19) 38 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Und da LehrerInnen sich vergewisserten, mehr als vorgesehen zu arbeiten, können sie dies angeblich (?) in NÖ in Zusatzbemerkungen zum C-Topf im Janos- Programm eingeben. So hieß es an der VS NÖ. Dies schafft den L/L Befriedigung, obgleich sie dafür nicht mehr Entgelt erhalten. Und sie sahen im 2. Jahr des LDG noch klarer, dass sie weit über das Maß arbeiten, und verfügen so über eine „bessere Argumentation“. In Differenz zur VN sagte die Leiterin der HS in NÖ, dass im 2. LDG-Jahr alles genau zu berechnen war und man durfte „nicht mehr“ hineinschreiben. Wenn einer mehr arbeitet, „dann hat er halt gearbeitet, aber es ist nichts geschehen. Jetzt steht darauf, dass man auf die Bezahlung verzichtet“. (HN 9). Eine Aufwertung ihrer Arbeit erlebt eine HS-Lehrerin, welche die Diensteinteilungen und ihre Arbeitsleistung sehr positiv einschätzt. Gleichzeitig spricht sie als eine der wenigen die öffentliche Akzeptanz von LehrerInnenarbeit an: „Das finde ich gut, endlich wird bemerkt, was das wert ist, was wir tun, weil wir machen das sowieso, nur jetzt ist es im Topf C und anerkannt. Wir können sagen, wir sind gleichgestellt mit allen anderen Österreichern, egal was sie arbeiten. Wenn sie sagen: Ihr habt ja viel weniger Stunden!, kann ich darauf sagen: Ich hab auch noch den Topf C, und da sind sowieso viel mehr Stunden als bei den anderen! Das ist jetzt halt sichtbar geworden.“ (HB10) Dennoch: Das öffentliche Image der L/L habe sich nicht zum Positiven geändert. Und vorsichtig fragt eine Direktorin, ob dies nicht anders wäre, blieben die Lehrkräfte bis 16 Uhr in der Schule. (Ein einzelnes Sondergespräch). Das neue LDG hat zwar grosso modo das Selbstbewusstsein der L/L darin bestärkt, wie viel sie tun. Dies betrifft das Innerschulische, ist aber kaum in die veröffentlichte und öffentliche Meinung gedrungen, wobei gerade dies erwartet wurde. Wird darin die Volksschule in NÖ mit den beiden anderen (VB und VW) verglichen, ergibt dies einen auffallenden Unterschied: Nämlich bei letzteren führte das sorgfältige Auflisten des C-Bereiches zu einem schulinternen größeren Selbstbewusstsein der L/L. Diese Feststellung fehlt wohl darum in der VN, weil der C-Bereich als pro-forma-Angelegenheit gehandelt wurde (VW 19 –23). 39 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Kann Publizität das soziale Ansehen der L/L heben? Immer wieder ist auch die Rede vom Halbtagsjob der L/L ganz allgemein „Alleine die Auflistung des C-Bereiches ist eine Jobdiskription, die beiträgt, die oberflächliche Meinung vom Halbtags-Job der L/L zu widerlegen und mit Vorurteilen gegenüber L/L aufzuräumen.“ (VW 20) .Weiter unten beziehen wir uns darin auf Geschlechtsspezifisches. Frau A betont etwas oft Übersehenes, nämlich die Intensität von gruppendynamischen Belastungen der L/L, was nicht einfachhin mit Stundenabzählung und –vergleich identisch zu setzten ist. Und dieser Aspekt wird sehr selten beachtet. „Nein, denn ich nehme die Belastung auf mich, ich möchte ja etwas leisten, nur die Öffentlichkeit weiß (dies)nicht....Lehrer, die nicht selbstbewusst sind, könnten darunter sicher leiden. Ich kann mir vorstellen, dass viele deswegen nicht Lehrer werden, weil die Öffentlichkeit einen großen Druck ausübt. Die Intensität, die man am Vormittag erlebt, die man durchstehen muss, die wird nicht erwähnt“.(VN;AA). Diese Argumente entkräftigen die Aussage, dass Lehrer zu lange Ferien haben und darum auch am Nachmittag für die Kinder präsent sein sollen. Ein Schuldirektor in NÖ interpretiert das geschwächte Ansehen von Lehrpersonen auch im Kontext einer generellen Kritik an dörflicher Elite. (VN 10) Da bei vielen L/L Wohn- und Schulort nicht ident sind, machen sich Leute über LehrerInnen beim Verlassen der Schule oder bei Exkursionen ihren eigenen Reim: „Die fahren wieder weg, die haben einen schönen Tag“.(VN 9) Was Lehrer später tun, sehen und wissen die DorfbewohnerInnen nicht. Und das wird Anlass für einen „Kritikpunkt der Bevölkerung“ (VN 12).( sozialpsychologischen Mechanismen werden Kenntnislücken zumeist Gemäß negativ interpretiert.) Die Interviewten klagen über die Vorurteile in der Dorföffentlichkeit (VN 12) versus Lehrkräften und bedauern die geringe Öffentlichkeitsarbeit für ihren Beruf. Dieses Hauptanliegen des LDG wurde bisher nicht erfüllt. Wo wurden Initiativen zur Hebung des Berufsprestiges ins Auge gefasst? Immerhin: eine Lehrkraft der VW plant einen Lehrertag, an dem diverse Tätigkeiten der Lehrkräfte im Wiener Rathaus öffentlich dargestellt werden. 40 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Im übrigen könnten lokale bzw. regionale Initiativen ergriffen und geeignete L/L für Öffentlichkeitsarbeit auch im C-Bereich eingesetzt werden. Ferner wäre zu überlegen, wie und auf welcher administrativen Ebene professionelle Public Relations durchführbar sind. Im Hinblick auf eine Verbesserung des öffentlichen Images erwarten die KollegInnen an der HS in Burgenland größtenteils Aktionen von ihrer Personalvertretung und der Gewerkschaft, von den Medien oder der Dienstaufsicht. Eine Interviewpartnerin könnte sich sogar eine/n schulische/n ÖffentlichkeitsarbeiterIn vorstellen, die/der ähnlich wie der Buchklubreferent diese Anliegen vertritt. „Ich regte schon mehrmals an, dass Schulen einen eigenen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit installieren sollten. Ebenso wie es auch Buchklubreferenten gibt. Die PV und Gewerkschaftsvertreter allein können diese nicht leisten, da sie ja ihre Interessensvertretungsarbeit neben ihrer Lehrverpflichtung leisten müssen. Deren Kraftreserven sind ohnehin schon mehr als ausgeschöpft.“ (HB16) Ein anderer Vertreter der Schulaufsicht sieht die Öffentlichkeitsarbeit allerdings als langen Prozess, an dem sich die Lehrerschaft selbst zu beteiligen hätte. „Ich weiß schon, dass man hier die Arbeit der Lehrer transparent macht, aber die Öffentlichkeit bekommt das in dieser Form nicht mit. Wenn das Image des Lehrers verändert werden soll, dann müssen alle daran mitarbeiten und vor allem der Lehrer selbst.“ (HB11) Der VS-Direktor eines nö.- Dorfes betrachtet Initiativen zur Hebung des Berufsprestiges als nutzlos. Wer dies tut, hole sich im Gasthaus nur Lacher. Aber wer sich im Dorf auch außerschulisch und sichtbar für andere engagiert, genießt Hochachtung. Anders ist dies für einpendelnde LehrerInnen. Und der Leiter meint, jeder Lehrer sei in der Bevölkerung „ein Aushängeschild“, und durch Publikationen und ein Gesetz sei deren Tun der Bevölkerung nicht nahe zu bringen. „Man wird hier am Land, mit einem Lehrer, den man kennt und von dem man weiß, dass er mehr macht, als nur in der Schule stehen, kein Problem haben.“(VN 12) Die Diskussion um das Anheben des Berufsimages der L/L und um deren außerschulischen Kulturbeitrag vertiefte sich in NÖ auf Geschlechtsspezifisches. Einen ungerechtfertigten Anlass für das Lehrerbild eines Halbtags-Jobs (nicht eines Berufes, sondern ‚Jobs‘) mag auch der hohe Anteil weiblicher Lehrpersonen vor allem im Pflichtschulbereich bieten. Ein Interpretativum böte, dass die Frau als Lehrerin im Stereotyp nur als halbtagsbeschäftigt gesehen wird. Dazu der Schulleiter: 41 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „Es hat sich auch durch die Verweiblichung in geändert, weil Frauen mit Familie nicht Öffentlichkeitsarbeit aufwenden können. Früher männliche Lehrer...In der Nachbarschule gibt es Klassen. Frauen leisten ...gute Arbeit, aber in der nicht vertreten.“(VN 12) . unserem Beruf einiges so viel Zeit für gab es hauptsächlich nur Frauen bei zwölf Öffentlichkeit sind sie Und so verfügten Lehrerinnen kaum über restliche Zeit für Vereine und Öffentlichkeitsarbeit, meint der Leiter. Eine fundamentale Folgerung aus den Studien von Fthenakis7 ist, dass Männer und Väter sehr wichtig für die Erziehung sind. Männliche Erzieher sollten in der Ausbildung, nicht zuletzt an Pflichtschulen, präsenter sein!. „Da bin ich ganz Ihrer Meinung, das hat sich so entwickelt, wahrscheinlich, weil es viele Frauen als Idealberuf sehen.(VN 18f.) Früher wurden auf dem Lande außerschulische Tätigkeiten von Lehrern wahrgenommen. Heute fehlen oft L/L als Kulturträger auf dem Lande. 8 Darum die Frage: Ist es möglich, das in den C-Bereich hineinzunehmen? Könnten - vor allem bei einem Überangebot von ausgebildeten JunglehrInnen - Kriterien definierter Mitarbeit z.B. in außerschulischer Bildungsarbeit für Kleingemeinden formuliert werden, zumindest im C-Bereich? Gemeint ist Bildungsarbeit, bei der das Land oder die Gemeinden die Träger sind. Und führt diese Situation dazu, ein durchaus humanwissenschaftlich begründetes Anliegen zu erwägen, einer partiellen Präferenz für Männer im Lehrberuf (vgl. VN), korrigiert durch einen höheren Anteil an weiblichen Leitern? Könnten fallweise bei Anstellungen von Lehrpersonal Männer vorgezogen werden? „Das wäre die Umkehrung der Emanzipation.“(VN 18) „Der Lehrer war immer Kulturträger und sollte es auch sein. Der Direktor hatte meistens seine Wohnung im Schulhaus, und der Lehrer sollte in der unmittelbaren Umgebung wohnen. Da gab es sogar eine Vorschrift. Bis vor 25 Jahren haben die Lehrer an unserer Schule alle im Ort gewohnt, heute bin ich der einzige aus dem Ort. Dadurch hat sich auch die kulturelle Tätigkeit des Lehrers im Schulort verändert.“(VN 11f.) Zu fragen gilt, inwiefern dieses frühere Berufsbild z.B. in der älteren Generation und auch dorföffentlich als informelles Rollenbild des traditionellen Lehrers nachwirkt. Ist dies einfach ein „cultural lag“9 (ein kulturelles Nachhinken laut W.F. Ogburn) oder 7 LBS-Initiative Junge Familie u. Fthenakis W. (Hg.): Engagierte Vaterschaft, Opladen 1999. Von einem Zentralort im Weinviertel wird berichtet, dass die lokale Elite häufig von Freitag bis Sonntag ins Zweitquartier nach Wien abwandert. 9 Endruweit G./Trommsdorff G.(Hg.), Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 2002, S. 76. 8 42 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien entspräche ein stark modifiziertes, an der Tradition anknüpfendes Berufsbild nicht der aktuellen Kommunitarismusdebatte (Amitai Etzioni u.a.) in den USA und Kanada? Hierbei geht es andeutungsweise um die Gefährdung, den Erhalt und die Belebung des Gemeinschaftssinnes als Gegenposition zu einem Ausmaß nicht wünschenswerter Individualisierung. Die Klärung dieser Frage bedarf intensiver Nachforschungen legistischer und sozio-kultureller Art. Im Gegensatz zu politischer Legitimation sei auf kulturelle (auch fachmedizinische, wirtschaftliche Defizite) im ländlichen Raum verwiesen. Dies ist weithin ein Problem -trotz vielfältiger Mühen in der Dorferneuerung (besser: Dorf-Entwicklung).10 Es bleiben Signaturen kultureller Schwächen. Der Schulleiter: „Durch die Mobilität änderte sich alles.“ ...Alle (Lehrer) sind (früher) zur Schule gegangen. Parkplatzprobleme gab es nicht.“ So sind oft L/L nicht in kulturellen Tätigkeiten von Gemeinden präsent. Nur eine Kollegin wohnt im Schulsprengel.“ .„Wenn sie nicht mehr im Ort wohnen, sind sie sehr schwer herzubekommen in der Freizeit....und sind nicht greifbar und überall anonym, auch das gibt es. Weil der Lehrer nicht mehr in der Gemeinde wohnt, haben sich sehr viele Verschlechterungen ergeben.“ (VN 11). Hoch klingt das Lied vom braven (Schul) Mann...Klingt es noch? Aber eben diese ständige Verfügbarkeit und Sozialkontrolle widerstrebt dem Trend der Individualisierung und lässt L/L (und andere Berufstätige) zumindest Arbeitsund Wohnort im ländlichen Raum trennen. Denn diese Aufgliederung schafft individuelle Freiräume. Der erfahrene VS-Direktor würde zwar begrüßen, außerschulische, von der öffentlichen Hand getragene Bildungsarbeit in den C-Bereich hineinzunehmen, sieht aber doch Fragezeichen. Das sei Einstellungssache und freiwilliger Natur. „Eine Weihnachtsfeier, die Muttertagsfeier, diese Aktivitäten sind mit der Schule verbunden und können in den C-Topf genommen werden.“(VN 11) In diesem Konnex gilt es die Frage Pragmatisierung zu diskutieren. Setzt sich an einer großen Schule die Lehrerpopulation mehrheitlich aus über 40-Jährigen zusammen, können sich Änderungen als diffizil erweisen. Der hohe Pragmatisierungsgrad von LehrerInnen 10 Vgl. Kap. „Jede Tradition war eine Innovation!, in: H. Högl, Bin kein Tourist, ich wohne hier. Fremdenverkehrsgemeinden im Stress, Wien 2003, 174 – 185. 43 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „Zum pragmatischen Denken möchte ich noch anführen, dass ich glaube, dass die Biographie von LehrerInnen dafür u.a. verantwortlich ist. /.../. Viele LehrerInnen kommen aus Lehrerfamilien, bzw. sind die Ehepartner Beamte. Das verstärkt natürlich das pragmatische, eher etablierte Denken.“ (HB13) „In einzelnen Schulen haben sich zu (Schul) Beginn Konflikte zugespitzt...und es war schwierig, alle Kollegen davon zu überzeugen, dass das wirklich sinnvoll ist. In manchen Köpfen ist zu wenig Flexibilität. (Und dies) in einem Bezirk, wo die Schülerzahl immer geringer wird, die Lehrer auspendeln müssen, die Flexibilität der Lehrer, die in Pensionsnähe sind, nicht mehr so gegeben ist, das ergibt eine gewisse Schwierigkeit.“ (HB13) und die sanktionslose Kontrollmöglichkeit dieser wird fallweise als Leistungs- oder Innovationshemmnis angesehen. „Auch ich habe den Eindruck, dass LehrerInnen nach einigen Jahren Erfahrung mit dem LDG zum Tagesgeschäft übergehen. Die Bögen für den A/B/C-Topf werden bereits weniger aufgeregt und routinierter ausgefüllt, die Kontrollen verlaufen ohnehin sanft, um die Widerstände zu minimieren. Das birgt natürlich auch die Gefahr der Aushöhlung der Intention des LDG. Aber gegen den Widerstand von einem Großteil pragmatisierter LehrerInnen vermag die Schulaufsicht eigentlich nur wenig.“ (HB13) Ein Interviewpartner könnte sich Alternativen insofern vorstellen, als im Gegensatz zur Pragmatisierung der Leistungsgedanke z.B. durch Konkurrenz und individuelle leistungsorientierte Bezahlung stärker gefördert würde. „Mir hat dieses Gesetz sehr gut gefallen, nur in der Ausführung ist es zu träge. Leistungsorientierte Bezahlung wäre denkbar. Das Team der Schule entscheidet, die Lehrer treffen eine Vereinbarung. Wir haben keinen Druck von außen, wir leiden nicht an Schülermangel. Manchmal wünsche ich mir mehr Druck, damit dem Lehrer bewusst wird, wenn ich mich nicht einbringe, hat das Auswirkungen auf meinen Job, ich kann mich nicht auf meine Pragmatisierung stützen. Alle müssen mitziehen. Es gibt Schulen im Burgenland, die müssen hervorragend arbeiten, sonst haben sie keine Schüler.“ (HB11) 7.2 Fairness und Gerechtigkeit Das LDG und der Finanzausgleich Dass der C-Bereich eine gerechtere Verteilung schulischer Aufgaben für alle Lehrer bringen könnte, war vor Durchführung der Interviews eine Grundannahme des Forscherteams. Die Beurteilung des Faktors Lohngerechtigkeit und primär jener der Verteilung sonstiger Aufgaben ist fast durchgehend auf die Erfahrung in der „alten“ 44 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Dienststruktur zurückzuführen, nämlich dass Kustodiate, organisatorische Tätigkeiten etc. immer wieder von dengleichen Personen übernommen worden waren. In puncto Lohngerechtigkeit bewirkten vor allem zwei Neuerungen viel Unmut und wurden als ungerecht gesehen: die finanziellen Verluste für die klassenführenden LehrerInnen und für jene mit Korrekturfächern. (Vgl. 8 Schwächen des LDG ). Im übrigen können eine Reihe Verbesserungen zur Lohngerechtigkeit angeführt werden – basierend auf Aussagen von VolksschullehrerInnen. Die Aussagen zur einer besseren Verteilung der sonstigen Aufgaben in der Schule stammen sowohl aus der VS wie HS. Verminderung der Lehrverpflichtung Das LDG neu verminderte für die 3.u. 4. Klasse VS die Lehrverpflichtung von 23 auf 22 Stunden. Diese Reduktion wird als gerechter gesehen als der status ante. Gleiches Gehalt je nach Stunden Seit dem LDG entspricht das Gehalt dem Ausmaß gehaltener Unterrichtsstunden. „Früher wurden alle gleich bezahlt: auch solche Kolleginnen mit umfangmäßig weniger Unterricht in den ersten Klassen und in Vorschulklassen. Vor der Einführung des LDG hatte eine Kollegin, die nur in Vorschulklassen und drei bis vier Stunden weniger unterrichtete, das gleiche Gehalt, wie eine andere die jeden Tag bis 13.30 Uhr inklusive Förderstunden.“(VW 23) Gleichstellung der Unterrichtsstunden Dass die Lehrer aller Fächer incl. Werk- und ReligionslehrerInnen gleichgestellt wurden, wird von diesen positiv vermerkt. (VW 23 f.) Aus einer anderen Perspektive (so der Korrekturfächer) wird das gleiche Gehalt auch kritisiert. (Vgl. Wünsche 8) Verteilung der Aufgaben Insgesamt brachte das LDG eine gleichmäßigere Verteilung der sonstigen Aufgaben. Damit wurden auch jene L/L einbezogen, die sich bisher weniger beteiligten. Dies gilt für Haupt - und Volksschulen vor allem dann, wenn es mehr als vier Stammlehrer 45 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien gibt.(VW, HN, HB). Hilfreich dafür sind für alle übersichtliche Darstellungen z.B. der Kustodiate. (Vgl. VB, VW). Eher an größeren Schulen wird zugestimmt, dass die auszuhandelnde Vereinbarung des C-Bereiches insgesamt eine gerechtere Verteilung der Ämter brachte. So wurden auch solche L/L eingebunden, die sich früher weniger engagierten. (VW 23) Hingegen dürfte sich an kleinen und nicht so sehr aktiven Schulen wenig geändert haben, vor allem dann, wenn die insgesamt vier StammlehrInnen seit vielen Jahren die gleichen Dienste erfüllen. An der kleinen, aber sehr aktiven burgenländischen Volksschule wird bereits in der Jahresschlusskonferenz (VB 9; vgl. VW 8) überlegt, wie der C-Bereich im kommenden Jahr verteilt wird. Obgleich dem Gesetz mit Skepsis begegnet wird, so wird diesem doch zugestanden, beizutragen, die sonstigen Aufgaben in den Schulen besser zu verteilen. Dies trifft sogar auf die VN zu. Die gerechtere Verteilung steht im Zusammenhang mit der Dokumentation des C-Bereiches. Nun einige Belege dazu: „Früher hat sich einer um den anderen gar nicht gekümmert, und jetzt gibt es Teams.“ (HB7) Kleinere Ansätze für eine gerechtere Aufgabenteilung könnte man in der vermehrten Teambildung erkennen. Eine gerechtere Arbeitsaufteilung sieht auch die Direktorin der HN: „Da gab es immer welche, die durchgerutscht sind, und das gibt es jetzt nicht mehr.“ (HN 21) „Ja, ist gerechter geworden, jetzt fühlen sich alle verantwortlich und haben dabei auch Erfolge und Freude daran. Ich habe das Gefühl, dass sich in diese Richtung etwas entwickelt.“ (HN 21) Ein wichtiger Aspekt der Arbeitsaufteilung wird am Standort auch in der Nutzung persönlicher Ressourcen gesehen: „Man sollte in erster Linie die Interessen und vor allem die Kompetenzen der Lehrer stark berücksichtigen, weil das sicher eine Frage der Qualität ist und ich glaube, dass das auch hier so gehandhabt wird. Dem Versuch einer Gleichverteilung würde ich zustimmen, da man das anhand des neuen LDG sicher besser realisieren kann. Es ist sicher noch einiges an Arbeit zu tun, aber die Richtung stimmt.“ (HN 11) 46 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 7.3 Autonomie und Flexibilität Im Bereich der Volksschulen (VN,VB,VW) fehlen generell Antworten auf die Frage, ob das LDG neu mehr Autonomie und Flexibilität bringe, eher trifft das Gegenteil zu. (Vgl. 8). Ein wichtiger Punkt ist der Konnex von Schulentwicklung/Personalhoheit und Schulautonomie. Frau A sieht große Widersprüche: Ein Schule könne sich nur voll entwickeln, falls sie ihr Personal selbst auswählen kann. Darum stelle sich die Frage nach der Funktion der Inspektoren. (VW 14 f.). Vgl. weiter unten siehe Nachteile zum Bereich 8.1.3. Hierbei ist sehr oft von mangelnder Flexibilität die Rede ist. Vor allem an der Wiener Hauptschule wird ein Konnex LDG und Schulentwicklung gesehen. (Vgl. Näheres 4.3) Das Land Wien stellt mit seinen zahlreichen Schulversuchen und seinen schulischen innovativen Maßnahmen ein breites Feld an schulinternen aber auch bezirksinternen bzw. bezirksübergreifenden Schulinitiativen dar. Das LDG neu legte hierfür nicht die Basis. Viel mehr lag die Intention darin, dass die beiden nicht im neuen Lehrplan verankerten und im Parlament beschlossenen Punkte Schulprogramm und Evaluation hier im Bereich C eingefordert werden konnten und so auch einer Verwirklichung näher gekommen sind. 7.4 Stärken des LDG neu Sehr klar kommen positive Effekte an den Hauptschulen in NÖ und im Burgenland zum Ausdruck: Konstruktiv war das Nachdenken über die sonstigen Tätigkeiten. Vgl. auch 4.2.und 4.3., wo auch vom größeren Engagement, von einem Mehr an Miteinander und Teamarbeit die Rede ist. „Ein positiver Aspekt ist es aber schon, dass die LehrerInnen nun über ihre geleistete Arbeit reflektieren müssen, indem sie kontrollierbare Aufzeichnungen darüber führen.“ (HB12; ) „Es gibt immer welche, die machen viel, und das wird auch hervorgehoben. Das hat sicher das LDG gebracht.“ (HB12) 47 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Ähnliche Aussagen kommen aus der HN: „Es finden wesentlich mehr Teamgespräche als früher statt.“ (HN 20) „... dass die Bereitschaft, bei außerschulischen Tätigkeiten mitzumachen, größer ist...Früher hat sich bei außerschulischen Tätigkeiten keiner zuständig gefühlt, da war immer nur eine Person damit vertraut. Jetzt wird das besprochen, und dann sind drei oder mehr Personen involviert. Grundsätzlich wurde das Arbeitsklima und das Arbeiten verbessert.“ (HN 20) „Ich merke, dass viel mehr Dinge gemacht werden, d.h. wir sind kreativer geworden.“ (HN 15) Stärken des LDG kommen in der kleinen VN kaum zur Sprache. Die Deutung: das LDG hatte an dieser Schule nur formalen Charakter, und es änderte sich fast nichts. Immerhin sieht der Leiter einige Positiva: Das Gesetz habe abgewendet, dass a) die L/L nachmittags in der Schule hätten bleiben sollen. Dies war (ist) Diskussionsthema. Der C-Bereich sollte das Arbeitsausmaß der L/L begründen. „Wir haben auch nicht mehr Urlaub wie während der Woche mehr arbeiten.“ (VN) alle anderen, darum müssen wir b) Ferner konnten durch dieses Modell gefährdete Dienstposten erhalten bleiben. (VN) (Dem wird einige Male widersprochen). Aus dem Nachweis des Arbeitsaufwandes folgt der Bedarf an Dienstposten. c) Die Fortbildung habe mit dem LDG zugenommen, meinen die Leiterinnen von der VW und VB. Der niederösterreichische Kollege ist diesbezüglich skeptisch. (Näheres zu Fortbildung unter 4.4). Nun zu anderen Aspekten: 8 Schwächen, Änderungsideen und offene Fragen 8.1 Im Gesetz selbst Es wird jetzt kein Unterschied getroffen a) zwischen LehrerInnen, die eine Klassen führen, und b) solchen, die Nebenfächer unterrichten oder c) L/L mit Heftkorrekturen und solchen ohne Korrekturaufgaben. 48 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Änderungswünsche werden sehr ausführlich und detailliert in der Fallstudie zur Wiener Volksschule dargestellt (VW 25 –30)11, und als Hauptproblem wird in vielen Punkten die mangelnde Flexibilität gesehen, wobei sich hier Finanzausgleich und LDG überlappen. Auch die neuen Regelungen zu den Kustodiaten werden bedauert. (VN 19) Die Abgeltung für klassenführende LehrerInnen Die Abgeltung für klassenführende LehrerInnen bleibt sehr unbefriedigend und die Leiterinnen an der VS Wien (VW 28) und HS NÖ (HN 16) haben Probleme, KVs zu finden. Es besteht der Wunsch, für KV entweder Abschlagstunden oder eine angemessene finanzielle Abgeltung zu erhalten( VW 28; VB 22). (Darstellung im Detail wir an den Schluss von 10.1 gestellten) Fächer mit Heftkorrekturen Fächer, welche eine Korrektur von Heften verlangt wurden benachteiligt. Änderungswünsche betreffen diese Fächer (Deutsch, Englisch...) wurden sehr oft geäußert. In etwa sollte die frühere Regelung wieder eingeführt werden. Jedenfalls liegt neben den KV- Stunden darin das größte Potential an Unzufriedenheit und Unmut. (HN 24f: mehrmals). (Herr I, Frau H: HN 24; Frau B u. C: HN 25). Die beiden letzten erwarten Veränderungen in ihrem Sinne (HN 25), eine andere Lehrerin ist diesbezüglich eher pessimistisch. (HN 24). (Vgl. auch das Resumé unter 6.). „Ein großer Kritikpunkt ist, dass die Heftkorrekturen weggefallen sind von den Deutsch- und Englischklassen, dass eben da keine Abschlagstunden mehr gerechnet werden, weil das doch sehr viel Zeitaufwand ist, wobei ich da überlegen muss, ob ich die Aufteilung nicht anders machen könnte, wenn ich das Personal dazu hätte.“ (HN 22) In eine ähnliche Richtung verweist die folgende Aussage: Die Korrektur von Schularbeiten (B-Bereich) erfordert in Klassen mit hohem Gastarbeiteranteil die „drei- bis vierfache“ Zeit. Wird zwischen Volksschulen mit 25 % Migrantenkindern und 75 % nicht unterschieden, so ist dies sicherlich inadäquat, ja ungerecht. (VW 23) 11 Vgl. Fallstudie: Schulheimat für Migrantenkinder u. Quereinsteiger 49 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Umfang der Lehrverpflichtung Der Umfang der Lehrverpflichtung von Volks – und HauptschullehrerInnen sollte gleich und nicht so wie im LDG differenziert sein (mit Bevorzugung der Hauptschule). Dies wird wegen der für VS und HS gleichen Ausbildungsdauer gar nicht verstanden. (VW 28;VB 20f.) Der Mangel an Flexibilität durch LDG bzw. Finanzausgleich betrifft eine Reihe von Punkten und wird als großer Nachteil gesehen. (VW 25 –28) Das allgemein gültige Gesetz lässt kaum Spielraum für situationsgemäßes Handeln. Und dies kommt in Burgenland und auch in NÖ zur Sprache (VB 21; VN 19), aber besonders intensiv an der Wiener Volksschule mit über 90 % Kindern nichtdeutscher Muttersprache und mit 19 L/L. Wir listen diese Anregungen je einzeln auf. Durchrechungszeitraum Anregung, den Durchrechnungszeitraumes für den C-Topf auf zwei oder mehrere Schuljahre zu verlängern und längerfristige Planung insgesamt wurden diskutiert. Die Planung auf ein ganzes Schuljahr hin ist bereits eine Positivfolge des LDG (HN 9). Und begrüßt wird: schon am Schulschluss wurde besprochen, was im nächsten Jahr getan wird. (HN 9). Und es sollte möglich sein, C-Topf-Tätigkeiten auf mehrere Jahre zu verteilen. Die Leiterin an der HS NÖ: „...wenn z.B. ein KV auf Projektwoche und Sprachwoche fährt, dann hat er zu viele Stunden in einem Jahr. Ich hätte gern einen längeren Durchrechnungszeitraum.“ (HN 21). „Ich kann nicht die Schule jedes Jahr mit neuen Bildern ausstatten“, so die Leiterin. (HN14) „…weil einmal ergibt sich ein Projekt und einmal nicht, und da wäre von unserer Seite der Wunsch, dass man das nicht so eng sieht von Schuljahr zu Schuljahr, sondern dass man das über mehrere Schuljahre betrachtet.“ (HN 9) „Ein größerer Spielraum wäre wünschenswert. Was mich persönlich stört, aber auf das werden wir wahrscheinlich noch kommen, sind die Fortbildungen. Die Fortbildungen, die im heurigen Sommer gemacht werden, sollen angeblich nicht für das nächste Schuljahr zählen, das ist für mich nicht einsichtig. (HN 11) Also Fortbildung, an der im Sommer teilgenommen wurde, sollte ins folgende Schuljahr eingerechnet werden können! Dass es zu einer Nachverhandlung vor allem im Tätigkeitsbereich C kommen könnte, sehen einige Kolleginnen/Kollegen unterschiedlich. 50 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „ Wenn jemand Bereiche in den C-Pool hineingeschrieben hat und er hat die Tätigkeiten nicht bringen können, dann gibt es keine Nachverrechnung im nächsten Schuljahr. Eine Gutschrift wäre z.B. etwas worüber man durchaus reden könnte, weil ich denke, wenn man schon so etwas geschaffen hat, wie das neue Dienstrecht, und jemand wirklich in einem Jahr mehr getan hat, dann steht es ihm auch zu, dass er im nächsten Jahr „ein bisschen leiser tritt“. In einem Schulbetrieb beziehen sich die Tätigkeiten immer auf ein und denselben Personenkreis und die anderen Kollegen leben davon.“ (AMHLB3, 134 – 140). Ausmaß an MDL Ein begrenzt verfügbares Ausmaß an MDL (vgl. HN 11) oder ein Not-Topf wären erforderlich für „unvorhersehbare Probleme“ und für problematische Seiteneinsteiger. „...es wäre auch nicht schlecht, wenn nicht so eine starre Landesregelung von 21 Stunden da wäre, sodass der Leiter flexibel sich im Rahmen von 20 bis 22 bewegen kann.“ (AMHS 8, 387 – 389) Früher waren dafür MDL je nach situativem Erfordernis verfügbar. Vgl. die beklemmende Schilderung über ein indisches Kind, das weder rudimentäre Deutschkenntnisse hat und teilweise gehalten werden muss, da es sonst vieles kaputt schlägt. (VW 25) Und eine HS- Direktorin formuliert die besondere Lage kleinerer Schulstandorte: Mehr Stunden würden ihr helfen. Sie versucht oft vergeblich den L/L jene Fächer zu geben, in denen sie auch ausgebildet sind. Aber das glückt nicht, weil „wir z.B. Geschichte und Geografie gekürzt haben. Das ist momentan mein Unmut.“ Die Gesellschaft muss es sich leisten wollen, eine kleine Schule aufrecht zu erhalten. „Ich habe momentan das Gefühl, dass die kleinen Schulen ausgehungert werden, obwohl sich der BSI sehr um uns kümmert, aber auch er hat nur begrenzte Ressourcen. Vielleicht müssen wir uns für kleine Schulen ein anderes Konzept überlegen, vielleicht liege ich da falsch.“(HN 25) Ferner wird bedauert, dass die Klassenlehrerin, da MDL nur unter bestimmten Umständen bezahlt werden, der 3. und 4. Klasse selber keinen Deutschkurs anbieten kann. Gerade dies ist/ wäre für türkische Kinder sehr wichtig. (VW 27) 51 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Supplierprobleme Ein breites Problemfeld im 1. Jahr des LDG neu in Wien war die Einschätzung der unvorhergesehenen und vorhergesehenen Supplierungen an der Schule. Im 2. Jahr des LDG neu wurden von Seiten des Stadtschulrates für Wien und der Standesvertretung genaue Regelungen ausgegeben und in den Leitersitzungen dargelegt. „Es ist so, dass je nach Möglichkeit jeder einmal diese zehn Stunden erreichen sollte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mehr als die Hälfte geschafft hat und alles weitere das darüber war, wurde dann bezahlt, obwohl das mit vorhersehbaren und unvorhersehbaren Supplierungen gar nichts zu tun hat.“ (AMHLB 5, 218 – 221) Bei Supplierungen sehen sich VolksschullehrerInnen befähigt, den Unterricht für die fehlende Kollegin problemlos fortzusetzen. Darum sei die LDG Regelung für die VS bei unvorhergesehenen Stunden inadäquat. Das Gesetz sollte bei Supplierungen nach Schultyp differenzieren. (VN 14 f.) Sinngemäß ähnlich äußerten sich V-L/L in der Großstadt. (VW 27; VW 29) An der Wiener VS supplieren die Begleitlehrerinnen, fallweise die Leiterin. „Aber dies ist zu starr, und es besteht kein Sonderpool für Stunden.“ Frau B berichtet von einer erkrankten Kollegin, die für Herbst zurück erwartet wurde, aber das ganze Jahr über krank blieb. Die Begleitlehrerin ersetzte die kranke Klassenlehrerin. „Mit Müh und Not haben wir /.../ eine andere Lehrkraft bekommen.“ (VW 3) Zusatzstunden für kreative Fächer Wünschenswert wären Stunden für Instrumental- und Spielmusik; Tanz, Malen, Theaterspiel; denn 1 Stunde Zeichnen und 1 Stunde Musik - „das ist zu wenig“. Und es sollten Förderkurse für solche mit Bedarf und für Begabte geben. (VW 27) Außerschulische Bildungsarbeit Ausweitung des C-Bereiches auf außerschulische Bildungsarbeit – mit dem Land und Gemeinden als öffentliche Träger? Früher wurden auf dem Lande außerschulische Tätigkeiten von Lehrern wahrgenommen. Heute fehlen oft L/L als Kulturträger auf dem Lande. Darum die Frage: Ist es möglich, das in den C-Bereich 52 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien hineinzunehmen? Wir weisen hier nur darauf hin. Ausführlich wird dies unter 8 erläutert. Informationstechnologien Forderung eines speziellen C-Bereichs für Informationstechnologie (IT) Die Installation und Betreuung der Computer an der VS war für eine allein zuständige Lehrkraft „sehr zeitaufwändig“ und überstieg bei weitem den C-Bereich (VW 30). Dieses Problem kam an Hauptschulen nicht zur Sprache. Verminderung der Klassenschülerhöchstzahl Die Forderung, die Klassenschülerhöchstzahl bei hohem Anteil von Kindern nichtdeutscher Muttersprache zu vermindern „Nur zwei von 30 Kindern einer ersten Klasse verstanden mit Mühe etwas Deutsch. Eine drastische Reduktion auf maximal 20 Kinder sei unbedingt erforderlich. Das ginge noch gerade mit Begleitlehrern“. (VW 25; VW 29) Ein nicht-LDG-spezifisches Anliegen betrifft den Englischunterricht, der an allen ersten Klassen der V verpflichtend ist. Diese Regelung wird angesichts von 92 % Migrantenkindern mit extrem reduziertem Wortschatz als Unsinn beurteilt; denn „ich kann nicht mit Kindern, die keine drei Wörter Deutsch können auch gleichzeitig mit Englisch beginnen. (VW 27) Die Fortbildung Die LehrerInnenfortbildung muss als wesentlicher Bereich des LDG angesehen werden, weil sie ein Teil von LehrerInnenarbeitszeit ist und auch die Supplierregelung im Topf C betrifft. In Burgenland – sowohl an der HS wie VS sahen die meisten InterviewpartnerInnen eine starke Zunahme an Fortbildungsaktivitäten. „Der Bereich Fortbildung ist in unserem Bezirk am besten umgesetzt worden. Das ist parallel mit dem LDG entstanden, weil zweimal im Jahr setzen wir, die Schulaufsichtsbehörde, uns mit dem PI zusammen. Im Herbst hat es enorme Schwierigkeiten gegeben, den Ansturm der Kolleginnen und Kollegen zu bewältigen. Das war schwierig und dann haben wir gesagt, wie können wir daraus das Beste machen. Es ist nicht sinnvoll, dass die Lehrer nach Eisenstadt zur Fortbildung fahren müssen, wir bieten die Seminare regional an, da kann man viel besser auf die Bedürfnisse eingehen. Die Zusammenarbeit mit dem PI funktioniert diesbezüglich bestens.“ (HB9) 53 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Nicht so positiv dürfte es in NÖ anfangs gelaufen sein. Ein Wunsch: Der Begriff Fortbildung wäre bei einer Novellierung des LDG inhaltlich zu präzisieren und auf offizielle Fortbildungsangebote einzuengen. Hier hat NÖ reagiert. Missverständnisse bestanden darin, ob nicht private Fachlektüre oder Sehen einschlägiger Filme wie „Universum“ für die Biologie-L/L ebenfalls zur Fortbildung zählen. (VN 15ff.) Über die Teilnahme an der Fortbildung sollte ein Nachweis erbracht werden, so der VS - Leiter in NÖ. Dieses Problem stellte sich nur an der VN, aber nicht an der VW noch an der VB. An letzteren wurde die offizielle Anmeldung bzw. das Erbringen der Teilnahmebestätigung am Seminar als ausreichend erachtet. Die Position des Schulleiters Die Position des Schuleiters/der Schulleiterin wird differenziert gesehen.Ist der CBereich festgelegt, können L/L nicht ohne weiteres zu Mehrarbeit eingeteilt werden. Zum anderen vermag die Direktion durch das Auflisten des C-Bereiches die Tätigkeiten der L/L besser zu überblicken. Einerseits wird mehr Kontrolle des LDG befürwortet (VB 10), zum andern würde eine genauere Überprüfung durch die Schulbehörde und die Direktionen als zu sehr „von oben herab“ und „demotivierend“ empfunden. (VB 12) 9 Abgeltung Klassenführende Lehrer und Lehrerinnen Zur Abgeltung für Klassenführende LehrerInnen sind im Detail auch schulautonome Regelungen getroffen worden. Eine VS-Klassenlehrerin entschied sich, die leichtere Aufgabe einer Begleitlehrerin zu übernehmen und begründete dies (VW 6) wegen Fülle an administrativer Arbeit (VW 18) und der Unterbezahlung. Das neuerliche Entgelt von 800 € pro Jahr und Schule bezeichnet die Leiterin in Wien angesichts der Leistungen von KV’s als „Hohn“ (VW 28). Und die Leiterinnen an der VS Wien (VW 28) und HS NÖ (HN 16) haben Probleme, dafür L/L zu finden. 54 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Die KV-Frage betrifft Volks- und Hauptschule, wo LehrerInnen ähnliche Wünsche äußern: Die HS-Lehrerin B in NÖ sieht eine massive Mehrbelastung der KV seit den letzten Jahren (wegen disziplinärer Probleme) und konstatiert in der Neuregelung des KV eine „krasse Unterbewertung“. (HN 16). Die KV-Aufgaben werden aus Zeitgründen in die Stunde von Bildnerischer Erziehung ausgelagert. (HN 16). Gewünscht und kritisiert wird: „Ein Ausgleich zwischen A- und C-Topf und die Bewertung der Klassenvorstandsstunde.“ (HN 16) „Die Korrekturen sind im B-Topf, und die Klassenführung die ist im C-Topf. Ich finde das schon ungerecht.“ (VB 22) Das an allen österreichischen Pflichtschulen viel diskutierte Problem der Bewertung der Klassenvorstandstätigkeit führt an Hauptschulen zu einem ernsten Problem: Kaum eine Lehrkraft übernimmt an diesen Schulen zur Zeit gerne das Amt eines Klassenvorstandes. „Es freut sich jeder, wenn er kein KV ist, weil der Job als KV wird immer schwieriger, umfangreicher und aus der Sicht der Lehrer unbezahlt. Die Schüler werden immer schwieriger. Die Klassengemeinschaft aufrecht zu erhalten wird immer schwieriger, die Probleme mit Eltern – da passiert momentan sehr viel, die Schule öffnet sich, Mitspracherecht der Eltern die Administration wird auch nicht einfacher, es kommt immer mehr an Arbeit.“ (HB8) „Ich glaube, darüber sind sich alle einig, egal mit wem ich spreche und was ich an Aussendungen lese, der Klassenvorstand hat jetzt viel mehr Bedeutung als er vor 10 Jahren hatte, daher ist es eine krasse Unterbewertung. Es hat leider, obwohl wir es versucht haben, keinen Ausgleich zwischen A- und CTopf gegeben, d.h. der Klassenvorstand ist nach wie vor mit 21 Stunden in der Klasse, es hat nicht die Herabsetzung auf die untere Bandbreite gegeben, unter anderem mit dem Argument, was auf Teile der Kollegen sicher zutrifft, dass die Überstunde erst ab der 22 Stunde gerechnet wird.“ (HN 16) Seit 1. Februar 2003 ist eine Belohnung für die administrative Arbeit klassenführender LehrerInnen zwischen burgenländischem Landesschulrat und Personalvertretung ausverhandelt und beschlossen worden. 9.1 Umsetzung des Gesetzes am Schulort Die Umsetzung des Gesetzes bewerten im ersten Jahr nach der Einführung die meisten Interviewpartner im Burgenland mit durchschnittlich, einige stuften es sogar gut ein. „Gut. Es wurde schon viel daran gearbeitet.“ (HB16) 55 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „Wenn in Österreich etwas Neues kommt, herrscht meistens ein Durcheinander. Durch die Zusammenarbeit der Behörde (Bezirksschulinspektoren) und der Personalvertretung wird es gemeinsam getragen - durch Versammlungen, durch Telefonate, durch E-Mails – im Burgenland ist diese Konfliktbewältigung problemlos erfolgt/.../Benotung: Gut (gut gelaufen)“ (HB16) An der HN beurteilen alle Befragten das Gesetz mit Befriedigend. Es gibt aber Optimismus: „Weil das Positive an dem Gesetz noch wachsen muss, ein Gesetz kann nicht nach einem Jahr nur positiv sein und momentan sehe ich mehr negative Aspekte, aber ich glaube, wenn das wächst, dann wird in ein paar Jahren das Positive stark überwiegen.“ (HN 22) „Es steht dafür, wenn man es als Gesamtes sieht.“ (HN 23) In den Volksschulen wird die Umsetzung des Gesetzes positiver als das Gesetz selbst bewertet. Als zentraler Mangel wird gesehen, dass der Sozialstatus der L/L in der Öffentlichkeit nicht gehoben wurde. Public relations wurden nirgends realisiert. (Vgl. auch 5.1.) 9.2 Stärke – Schwäche - Relationen des LDG Dieses Resumé erspart nicht die Lektüre der Fall- und Regionalstudie en détail. In diesem Abschnitt sei die Bewertung des LDG im allgemeinen dargestellt und auf dessen Entwicklung im 2. Jahr verwiesen. Die Frage zum LehrerInnen Aufwand und Ertrag lässt sich nicht einfach beantworten. werden dies anders beantworten als SchulleiterInnen, Schulaufsichtsbeamte und daher in weiterer Folge so auch die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien und die dafür politisch Verantwortlichen. Ein kleiner Auszug dokumentiert die unterschiedlichen Sichtweisen. Es gilt, die Aussagen an den Schulen genau zu prüfen; denn aufs Erste scheint Negatives zu dominieren. Bei sorgfältiger Analyse werden auch eine Reihe von Positiva sichtbar (vgl. VB) und die Zustimmung zum Gesetz bei einer Reihe von Modifikationen. Abgesehen von Mischformen gibt es 4 Typologien von Antworten: a) ein Ja, aber also das leichte Überwiegen der positiven Funktionen des LDG neu bis hin zur 56 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Ambivalenz b) dessen Erledigen als reine Formsache und c) die Beurteilung als überflüssige Zusatzbelastung. Zum C-Bereich vier pointierte Einzel-Statements: a) […]„Der C-Topf ist das schwarze Schaf, das Kind, das keiner so wirklich will“ (HN 8) b)...“das Positive am Gesetz muss noch wachsen, ein Gesetz kann nicht nach einem Jahr nur positiv sein, und momentan sehe ich nur negative Aspekte, aber ich glaube, wenn das wächst, dann wird in ein paar Jahren das Positive stark überwiegen.“ (Frau E: HN 22) c) Worte des aus Deutschland stammenden Pfarrers: „Den C-Topf halte ich für relativ interessant und auch ergiebig....Man sieht, welche Lehrer sich wirklich engagieren und über dem Geforderten sind und welche Lehrer wesentlich darunter sind. Die sollte man ansprechen.“ (VB 23) d) „Das neue Gesetz berührt mich überhaupt nicht, ich habe das nicht einmal mitbekommen, dass wir ein neues Gesetz haben.“ (AMHLD 9, 404 – 405) Die Frage nach Verbesserungen der oder persönlichen mehr Einschätzung, Verschlechterungen ob das gebracht Gesetz hat, wird mehr mit nachstehenden Aussprüchen dargelegt: Weitere Statements „Ich bin mir nicht sicher, ob nach zehn Monaten einer meiner Kollegen noch weiß, dass es das LDG gibt.“ (AMHLB 8, 371 – 372) „Ich denke, dass die Rückkehr zum Alltag schneller geht, als man glaubt, und ich denke, nach einem halben Jahr merkt man es auch am Gehalt nicht mehr so stark, das pendelt sich dann ein. Es fallen dann irgendwelche Anschaffungen weg oder werden ein wenig später getätigt, und ich habe den Eindruck, dass wir sehr bald wieder zum Alltag zurückgekehrt sind. Wobei ich schon eines noch sagen möchte, es hat schon vielen sehr gut getan, wie sie gesehen haben, was sie eigentlich alles für die Schule leisten.“(AMHLB 9, 374 – 380) „Wenn wir jetzt alle Erfahrung mit ....mit dem C-Topf haben, werden wir eine deutliche Qualitätsverbesserung an den Schulen merken, auch für den Einzelnen. Es haben einzelne Kollegen immer schon Fortbildungsmaßnahmen für sich gesetzt, und das wird jetzt dokumentiert, die, die das nicht gemacht haben, werden jetzt durch den C-Pool angeregt, diesen sinnvoll zu füllen. Wird er nicht sinnvoll gefüllt, muss ich eben in Mitarbeitgesprächen anregen das zu machen und es ist meine Aufgabe als Direktorin zu schauen, dass auch für jeden persönlich etwas davon mitgenommen wird.“ (AMHS 8, 377 – 383) Im Frühjahr 2003 betonten sowohl die Schulleitungen der HS und VS in NÖ: Mit dem LDG beschäftige man sich jetzt im 2. Jahr sehr wenig oder „nicht mehr wirklich“, aber 57 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien man tritt nicht offen dagegen auf (VN 17; HN 24; HN 8). Dies entspricht einer vordemokratischen Grundhaltung in Österreich: In analoger Weise wurden anno dazumal Steuergesetze nicht offen abgelehnt, sondern einfach nicht eingehalten.... Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht nun anderes, so der Schülerrückgang. Der VS-Direktor sagte: „Im Prinzip bin ich mit dem Gesetz einverstanden.“„Es hat sich eingeschliffen; denn das Gesetz brachte keine wesentlichen Änderungen für die Lehrer. Am Anfang war man eher abwartend und hatte eher Skepsis.“(VN 17) Die Leiterin einer HS in NÖ sieht insgesamt ein Überwiegen der „Verbesserungen für ihre Schule“ – trotz eines „merkbaren Mehraufwandes“ durch das LDG (bei dessen Einführung). (HN 23). Am Ende des 2. Jahres des LDG fand sie den Planungsaufwand „nicht so enorm“. (HN 17). Lehrer C änderte seine Einschätzung des LDG im 2. Jahr zum Positiven, obwohl er den „geforderten Aufwand zunächst für übertrieben“ hielt. (HN 23). Frau B erlebte das 2. Jahr des LDG als unbefriedigender: „Wer überprüft, was ich hinschreibe....und wo ist die (materielle) Gegenleistung? Es drückt sich weder im Gehalt aus noch wird es irgendwie honoriert....“(HN 8). ....“es findet so statt, wie es vor zwei bis drei Jahren auch war“. (HN 8). Die Leiterin der HS meint, das Gesetz würde insgesamt „nicht wirklich akzeptiert“, und L/L seien dazu übergegangen, „alles so zu machen wie früher auch – bloß würden sie es halt jetzt in den C-Topf hinein schreiben“. (HN 24) Etwas anders fallen folgende Akzente der erfahrenen, jüngeren Wiener VS-Lehrerin B: Vom ersten zum zweiten Jahr waren die Änderungen in den Diensten „sehr gering“, und „man hat sich eher abgefunden“. Die Akzeptanz des LDG sei „insgesamt gestiegen“. (VW 32; VN 1). Und eine sonst sehr kritische Dame ist dagegen, das Gesetz abzuschaffen. Ähnlich äußert sich Ihre Kollegin A: „Wer einen gewissen Weitblick hat, sieht, dass wahrscheinlich (beim LDG) die „positiven Ansätze überwiegen“. (VW 31). 58 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Insgesamt wird an der VW doch die Sinnhaftigkeit des Gesetzes gesehen - mit einem Bedarf an vielen Modifikationen Ein Junglehrer sieht L/ L sich mit Arbeit überhäuft, und darum sei das LDG nur eine überflüssige Zusatzbelastung. (VW 31; ähnlich äußerten sich die Lehrkräfte B und C: HN 23). Ähnlich klingt es von Seiten einer Lehrerin an der HN: Es gibt eine Tendenz, den C-Topf zu „ignorieren“ bzw. ihn „zu füllen und es damit zu belassen“. (HN 8). Bemerkenswert ist die sehr kritische Einschätzung bei der 2. Interview-Welle an der burgenländischen Volksschule: Im Schuljahr 2001/02 war das Gesetz neu und wurde „genauer genommen“ (am konsequentesten unter den drei VS im Osten Österreichs). Im Folgejahr (2002/03) wird dem Gesetz im Burgenland mit viel eher „Skepsis“ begegnet. „Man macht es halt“. Und der C-Bereich wurde zur Kenntnis genommen und als „lächerlich“ und „Beschäftigungstherapie“ empfunden(!). Auf Nachfrage bestätigte mir die Leiterin diese Formulierung. (VB 31). Besonders ältere L/L stellen „Verschlechterungen“ fest (HN 24), im Unterschied zu Junglehrer D. Am differenziertesten sind wohl folgende Stellungnahmen mit einem Ja, aber: Die Grundidee des LDG neu solle beibehalten, aber einzelne Regelungen verändert werden. (HN 24f: mehrmals). Dies betrifft neben den KV Stunden auch die Fächer mit Korrekturen. L/L mit Korrekturfächern sehen sich nun benachteiligt, und dies ruft Unmut hervor. (Herr I, Frau H: HN 24; Frau B u. C: HN 25). Die beiden letzten erwarten Veränderungen in ihrem Sinne (HN 25), eine andere Lehrerin ist diesbezüglich eher pessimistisch. (HN 24). Frau G und Junglehrer D sehen eher Verbesserungen als eine Verschlechterung.(HN 22) Für den niederösterreichischen Volksschuldirektor konnte die Präsenz der L/L am Nachmittag abgewandt und Dienstposten erhalten werden. (VN 18). Dazu gibt es Einwände: Bitter wird an einer kleinen niederöst. Hauptschule der Mangel an Personalressourcen vermerkt und der „gewerkschaftliche Aufhänger“ (HN 6) vom Schutz der Arbeitsplätze wird hinterfragt bzw. wird der Interessensvertretung das 59 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien nicht realisierte Versprechen sehr übel genommen. Als Beispiel wird angeführt, dass bei einer Karenz kein Ersatzlehrer angestellt wurde. (HN 18). „Die zwei jungen Kollegen, die hier ihr erstes Dienstjahr gemacht haben, müssen nach dem jetzigen Stand wieder weg, weil es keine Stunden gibt.“ Das verunsichere und wirkt bei jungen Kollegen „eher demotivierend“. (HN 6). Und der Eindruck entsteht, dass kleine Hauptschulen ausgehungert würden. (HN 25). LehrerInnen wünschen sich eine offenere Diskussion über den C-Bereich und dass dies dann transparent dargelegt wird. Sie haben das Gefühl, dass manche Punkte nicht ausdiskutiert würden. Als Ansatzpunkt könnte hier eine schulinterne Lehrerfortbildung angeboten werden, um die Einteilung des Bereiches C allen an der Schule Tätigen klarer und bewusster zu machen. „Im Haus selber würde ich mir wirklich wünschen, dass man offen darüber spricht. Was man machen möchte und was man für das Haus machen möchte. Ich denke, es wäre wirklich wichtig für das LDG. Was mir ein bisschen am LDG fehlt ist, dass die Töpfe starr sind. Eigentlich war ja in der Grundüberlegung gedacht, dass der A-Topf nicht immer starr sein muss aber ich glaube nicht, dass er wo anders stattgefunden hat.“ (AMHLB 9, 402 – 407) Ein Lösung für bessere schulinterne Transparenz wurde in Wien gefunden: Positiv wurde es an der Wiener VS gesehen, a) die Ämter auf dem Plakat vergleichen zu können und b) die Auflistung der Tätigkeitsstruktur sei wie eine Jobdiscription im Managementbereich. (VW 24). 10 Resumé – im Rückgriff auf die Projektziele Durch das LDG sollte deutlich werden, was bisher der Öffentlichkeit kaum und selbst Lehrerinnen und Lehrern manchmal nur teilweise bewusst war: nämlich der Arbeitsaufwand und die Zuständigkeiten, die neben der Unterrichtstätigkeit zum Berufsbild von Lehrerinnen und Lehrern gehören. Außerdem sollte es eine sowohl gerechtere als auch nachvollziehbarere Diensteinteilung ermöglichen. 10.1 "Gerechte" Verteilung der Aufgaben des Bereichs C Die Frage im Projektantrag lautete: Wie erfolgt eine Verteilung der Aufgaben des Bereichs C an die Lehrer? 60 vertretbare und "gerechte" Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Generell lässt sich sagen, dass dort wo die Verteilung des C-Bereiches gemeinsam überlegt und neu durchdacht wurde, der Effekt eine gleichmäßigere und faire Verteilung der sonstigen Aufgaben war - sowohl in Volks- wie Hauptschulen. Dazu trägt auch bei, wenn z.B. mittels eines Plakates für alle sichtbar die Dienste aufgelistet werden. Zu bemerken bleibt, dass vor allem zwei Neuerungen als ungerecht gesehen werden und sehr viel Unmut bewirkten: die finanziellen Verluste für die klassenführenden LehrerInnen und für jene mit Korrekturfächern. (Vgl. dazu den Abschnitt 8 Schwächen des LDG und Änderungsvorschläge.) „Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder man macht es wie früher, indem man (die KV-Stunde) als Absetzstunde wertet, was die untere Bandbreite bedeuten würde, oder man macht es entgeltlich wie den Fachkoordinator. Beide Varianten sind durchaus möglich. Ich glaube im AHS-Bereich gibt es ein Fixum. Ich glaube, mit beiden Varianten könnte man leben.“ (HN 16) 10.2 Dokumentation der Aufgaben und ihrer Durchführung Die Frage des Projektantrages lautete : Wie erfolgt die Dokumentation der Aufgaben und ihrer Durchführung und wie wird die Verbindlichkeit der Vereinbarungen gesichert? Es erwies sich als vorteilhaft, die Verteilung des C-Bereiches auf einem Anschlag bzw. einem gestalteten Plakat für alle transparent zu machen.(VB 7; VW 10) Dies bietet an Schulen rasch eine Orientierung, a) wer in Problemfällen (z.B. bei längerer Krankheit....) für ein Kustodiat ... zuständig ist und b) verweist diskret darauf, welche Aufgabe vom wem erfüllt wurde (oder auch nicht). (VW 13) Im Bereich Kontrolle des LDG werden die unterschiedlichen Perspektiven von Schulleitung und Lehrerinnen und Lehrern deutlich. Während die DirektorInnen (HN, VW,VN) der Ansicht sind, die Fertigstellung der Arbeiten sei Kontrolle genug – auch ohne penible Verfolgung des Arbeitsprozesses, artikulieren die Lehrerinnen und Lehrer zwei Positionen , die im Wesentlichen lauten: 61 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien a) Es ist eigentlich eine Zumutung, nachweisen zu müssen, dass gearbeitet wird (vor allem solche höheren Dienstalters). Wenn das schon verlangt wird, dann wird auch eine entsprechende anerkennende Rückmeldung erwartet. b) Aber auch: Wenn es nicht kontrolliert wird, braucht man es nicht zu tun. Zumeist gilt wohl, dass die seit langem tätigen LehrerInnen gewohnt waren, die für das Schulleben notwendigen Arbeiten selbstverständlich zu erledigen und dass sie einen guten Teil ihres Selbstverständnisses daraus bezogen haben, sich selbst als engagiert, innovativ und kreativ zu sehen (HN,VW) . Dieser Sichtweise ist der Boden entzogen, wenn der Arbeitsaufwand, auf dem sie gründet, nicht mehr als Engagement, sondern als Pflichterfüllung zu sehen ist. Für diesen Personenkreis besteht die Gefahr eines Motivationsverlustes. Darüber hinaus verwundert nicht, dass die admininistrative Verknüpfung einer großen schulischen Innovation, des LDG, m i t diversen Gehaltseinbußen Innovationsresistenz erzeugt.12 (VB 5ff; VW 7ff.,16) KollegInnen mit erst wenigen Dienstjahren haben grosso modo zwei Positionen: a) diejenigen, die es kaum erwarten können, ihre Anliegen umzusetzen und dafür auch die entsprechenden Zeitressourcen zu bekommen – für sie ist der C-Topf die selbstverständliche Voraussetzung für die Zuordnung ihrer Tätigkeiten; und b) jene, die ihre Arbeit in erster Linie als die Erledigung erwarteter Aufgaben sehen, und daher das Fehlen von Kontrolle als eine Möglichkeit sehen, Tätigkeiten zu minimalisieren. Diese Differenzierung stammt von der HN. Die legistische Basis laut LDG zu kontrollieren, sei zu schwach. (VW 29; VN 16ff.) Wird aber zu genau kontrolliert, empfinden dies L/L zu sehr als „von oben herab“ und „demotivierend“.(VB 1) Die burgenländische Leiterin der Volksschule befürwortet 12 Eine sehr kritische Wiener Lehrerin formuliert dies so: Solche spontanen Negativäußerungen sind ein Habitus und haben nur ein begrenztes Gewicht, und sie ringt sich trotz vieler Detailkritik doch zu einer insgesamt positiven LDG-Haltung durch.(VW 6) 62 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien „eine gewisse Kontrolle“, und es könne keine Rede sein, dass überhaupt nicht kontrolliert werden solle. Aber an großen Schulen sei es gar nicht möglich, penibel zu kontrollieren. (VB 10f.) Im Hintergrund davon stehen aber auch nicht hinreichend reflektierte Autoritätsfragen und eine Verwechslung von Amtsstil und Schulleitung, von partnerschaftlichem Umgang und ungleicher Entscheidungsbefugnis. (VW 14) Auf eine prinzipiell andere Akzentsetzung verweist folgendes Zitat: „Diese lästigen im administrativen Bereich bewegenden, mit Stundenaufzählungen und mit einer Liste von „wenn-dann“ Angelegenheiten, das ist der Part, der völlig uninteressant ist und die Leute nur nervös macht. Wenn sie dann fragen, wie sie ihre 10 Stunden zusammenbekommen, die bekommen sie nicht zusammen und das ist unangenehm und bringt die ganze Sache nur in Verruf. Die Konzentration ist viel wichtiger im Sinne auf Entwicklung, ohne dass ich abzähle. Das hätte ich gern gesehen, wie sie das kontrollieren wollen und was es dann bedeutet, wenn es nicht mehr geht." (BSIPZ 9, 445 – 451) 10.3 Umsetzung des Handlungsspielraumes Weder an Haupt- noch Volksschulen sehen sich die LeiterInnen in der Lage, die theoretisch vorhandenen Möglichkeiten des LDG (zum Beispiel: Bandbreite) umzusetzen, weil die Personalsituation das nicht erlaubt. (Näheres vgl. unter 2). Die Leiterin der Volksschule Burgenlands sieht keine Bandbreite für autonomes Gestalten, da wichtige Unterrichtsstunden gesetzlich festgelegt sind. (VB 4). Auch die Schulleiterin der niederöst. Hauptschule sagt, dass die Idee der kommunizierenden Gefäße (A-B-C-Topf) nicht wirklich umgesetzt wird. Und die Direktorin und Frau B schlagen vor, bei „starken Überschreitungen“ des C-Bereiches dies finanziell anzurechnen oder man nimmt diese Stunden „mit ins nächste Jahr“. (HN 16). Ein anschaulich demonstrierter Vorschlag zielt auf eine Erweiterung der Spanne auf 3 – 4 Jahre! (Vgl. Kap. 51. oder HN 22). Ob der Arbeitsaufwand der LeiterInnen durch das LDG stark gewachsen ist, wird unterschiedlich erfahren. Zum einen wurden diese von Aufgaben entlastet, zum anderen kamen auf sie neue hinzu. An den Kleinschulen war es für sie „nicht so schwierig“ (VB 6,9;VN ). Aber an der größeren Wiener Volksschule und an Hauptschulen wurde der Arbeitsaufwand recht beträchtlich empfunden. (VW 13, HB,HN). 63 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 10.4 Implementierungsvarianz an verschiedenen Standorten Die Frage im Projektantrag lautete: Wie wird das LDG neu an unterschiedlichen Standorten in die Praxis umgesetzt? An der VS in NÖ und auch an der HS in NÖ wurde das LDG „pro forma“ genommen, im Burgenland im ersten Jahr sehr ernsthaft (VB 7) umgesetzt, aber von den Lehrkräften als zusätzliche, unnötige Belastung gesehen. Dies ist aber auch auf dem Hintergrund zu sehen, dass an der burgenländischen Volksschule wohl durch eine Überfülle an Projekten jede Woche eine Konferenz stattfindet.13 Es handelt sich auch um Sprachprojekte mit den Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn. Leider findet die Leiterin diesbezüglich weder legistisch noch administrativ Hilfe von „stützenden“ Institutionen. (VB 1 - 4; VW 15). (Näheres vgl. 3.1). In der Wiener Volksschule unterrichten an die 20 LehrerInnen knapp 200 SchülerInnen (VW 4f.), davon über 90 Prozent Migrantenkinder, die zu einem Gutteil weder ausreichend ihre Muttersprache noch Grundbegriffe der deutschen Sprache beherrschen, aber wie an allen Volksschulen Österreichs – ab der 1. Klasse Englisch lernen. Dies wird als einen völlig absurde Situation, als „Wahnsinn“ bezeichnet (VW 5f, 16). Wer soll da wen integrieren?- wird gefragt. Und in diesem Punkt und anderweitig fühlt sich die Schule von den Behörden im Stich gelassen bzw. seien diese der Praxis zu lange entwachsen. (VW 3-6;14-16; 31) Aus dieser Situation und der Einführung des LDG, gekoppelt mit dem Finanzausgleich, erwachsen für diese Schule eine Fülle von Nachteilen (vgl. 8 und Fallstudie). 13 An der zweifellos sehr herausfordernden Wiener Volksschule mit 20 Lehrkräften finden pro Jahr 810 Konferenzen statt. (VW 17) 64 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 10.5 LDG - Implementierung Schulklima und demokratische Strukturen der Schule Projektantrag: Wie wirkt sich die Implementierung des Gesetzes auf die demokratischen Strukturen an der Schule aus, auf Initiativen der Schulentwicklung und das Schulklima? Mehrere LeiterInnen an den Hauptschulen in Wien und im Burgenland sehen im LDG durchaus Zusatzimpulse für die Schulentwicklung. Für andere ist dies nicht der Fall. Wieder anders ist dies in den Volksschulen in Wien und NÖ : Zwar lautet der verbale Tenor im „Allgemein-Gerede“ bei Volksschul-LehrerInnen: das LDG habe wenig Einfluss auf Geschehen und Entwicklung in den Schulen. Aber eine Detailanalyse zeigt durchaus als Folge häufig mehr Kooperation und mehr Absprachen bzw. Chancen dafür. (VB 12; VW 10; HN). Zu einem guten oder noch besserem Schulklima tragen also intensive Gespräche bei, um die C-Bereiche des gesamten Kollegiums zu vereinbaren. Die ausgewiesenen Zeitressourcen für Schulentwicklung, Teambildung etc. fördern entsprechende Initiativen, weil nicht mehr der Eindruck entsteht, sie würden in der Freizeit stattfinden. Die sich durchziehende Notwendigkeit von Absprachen und Aushandlungen macht eine intensive Kommunikation zwischen allen Beteiligten notwendig und zwingt auch zur Argumentation des eigenen Standpunktes. Das Schulklima profitiert damit vom gelungen Miteinander – Reden (HN). Allerdings liegt hier generell auch der kritische Punkt: Eine misslungene Gesprächssituation am Standort könnte das Klima auf Grund ihres Stellenwertes erheblich nachhaltiger stören, als es bisher möglich war. Hier sind Schulleiterinnen und Schulleiter in ihrer Kommunikations- und Führungskompetenz besonders gefragt. Im Positivfall, und dies trifft eher zu, demokratische Entwicklung an Schulen. 65 begünstigen diese Fakten eine Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 10.6 Rolle des Bezirksschulinspektors bzw. der Bezirksschulinspektorin Der BSI spielte in der Vorphase der Implementierung eine wesentliche Rolle für die Versorgung der Schulleitung mit ersten Informationen. Er ist nach wie vor die Instanz im Hintergrund, an die sich DirektorInnen wenden, wenn sie Unterstützung, Klärung oder weitere Informationen benötigen. Da der Umsetzungsprozess am Standort bisher weitgehend friktionsfrei verlaufen ist, spielt der BSI keine wesentliche Rolle. 10.7 Stärken und Schwächen des LDG Projektantrag: Welche Stärken und Schwächen nehmen LehrerInnen und SchulleiterInnen in diesem Gesetz und seiner bisherigen Umsetzung wahr und wie verlief die Akzeptanzkurve? (Vgl. ausführlich unter 7) Die Antworten sind uneinheitlich. Für viele ist fast alles gleich geblieben (mit Ausnahme der finanziellen Einbußen). (VB 21) Nach anfänglicher Unsicherheit und Aufregung beruhigte mann/frau sich, und der schulische Alltag wurde überlagert von den Folgen niedriger Schülerzahlen. Als Trend kann die Hypothese formuliert werden: die Zustimmung zum LDG wächst proportional zum sozialen Status der Interviewten. Je höher die soziale Position (z.B. bei den BSI), desto mehr Verständnis und Bejahung des LDG. Der Grad der Zustimmung wird schwächer auf Leiterebene und von kritisch bejahend bis ambivalent und auch ablehnend von Seiten der LehrerInnen. Es war zweifellos klug, das Gesetz mit einer Probephase einzuführen. Auffällig ist der Umfang an Vorbehalten (VB 20 ff.) in Relation zur Auflistung der Positiva (VB 19). Werden die Aussagen genauer analysiert, so zeigt sich, dass via LDG eine Reihe von Verbesserungen realisiert wurden. Die umfangreiche Liste der Kritik und Positiva zu wiederholen (VN 14-17), ist nicht sinnvoll. LeserInnen werden eingeladen, direkt auf die Fallstudien zurückzugreifen. Nennen wir kurz einige Positiva: Die gerechtere Verteilung der Dienste (VW 23). Die Teilnahme an Fortbildungsangeboten nahm in Wien und im Burgenland zu. (VW 18) Wiener SeminarteilnehmerInnen berichten darüber in der Konferenz. (VW 18). In 66 der Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Auflistung des C-Bereichs sieht eine sonst sehr kritische Lehrerin eine „moderne Jobdiskription“ wie im Management. (VW 24) Sehr betroffen macht die Sorge der L/L an allen Volksschulen (in NÖ, Burgenland und in Wien) über deren berufliches Ansehen. (VN 9-13; VB 15-18; VW 19-22). Lehrkräfte sahen im 2. Jahr des LDG noch klarer, „weit über das Maß“ zu arbeiten. (VW 17). Wir zeigten an Pressetexten auf, dass durchaus nicht nur negativ über den Lehrberuf berichtet wird(VW 21f.). Die Einschätzung, was nun zu tun sei, differiert ziemlich stark. Als den gravierendsten Nachteil wurde in Wien der Mangel an Flexibilität durch das LDG (u. das Budgetgesetz) gesehen. Dies wirkt sich in vielfältiger Weise aus. (VW 13, 25-28). Siehe detailliert in der Fallstudie. Viele Ergebnisse ähneln denen in der Regionalstudie Süd: das betrifft Wünsche in der Supplierregelung an der Volksschule (VB 22; VW 29), deren Kontext sei völlig anders als an Wiedereinführung Hauptschulen; unterschiedlicher Änderung den Werteinheiten Klassenlehrer für betreffend, Unterrichtsfächer mit Korrekturarbeiten (VB 22; VW 6). Die Korrektur von Schularbeiten mit hohem Anteil an Migrantenkindern erfordere die ‚“drei bis vierfache Zeit“ (VW 23). Für PC-Arbeiten sei in einer Wiener VS mit 20 Lehrern alleine ein Spezialtopf erforderlich, ja eine „Tonne“(VW 9, 30). Anders ist dies an Hauptschulen mit PC-Unterricht. Kopfschütteln begleiten die neuerlichen Unterschiede der Lehrverpflichtung an Volksund Hauptschulen. (VW 20; VB 20) Es ist offensichtlich, dass bei der Formulierung des Gesetzes primär die Hauptschulen im Blick waren und Spezifika der Volksschule übersehen wurden. An den ländlichen Kleinschulen (NÖ, Burgenland) wurde im Laufe der Zeit das LDG „zur Kenntnis genommen, bzw. „als Beschäftigungstherapie für Direktorinnen“ bezeichnet. (VB 18) 67 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Differenzierter klingt es in Wien. Es würden doch „die positiven Ansätze“ des LDG „überwiegen“(VW 31), so eine Lehrerin. Die Leiterin: Das Gesetz dürfte mit Modifikationen doch „mehrheitlich“ bejaht werden, aber Gegenstimmen blieben (VW 32 f.) An der Volksschule in NÖ war eine Anpassung der Dienste während des Schuljahres nicht nötig. Denn es lief alles wie bisher. (VN 5). An einer Hauptschule wünscht Lehrer C eine Ergänzung oder Änderung der ursprünglichen C-Liste. (HN 13) Eben an dieser Hauptschule äußert die Direktorin die Idee, dass der C-Bereich auf einige Jahre hin geplant würde. „Ich kann die Schule nicht jedes Jahr mit neuen Bildern ausstatten, das fällt in einem Jahr an und ist erledigt für das andere.“ (HN 14) An der VB wurde die Adaptierung während des Schuljahres sehr konsequent durchgeführt. 11 Gegenüberstellung der Dienstvereinbarungen14 Die Gegenüberstellung der Dienstvereinbarungen des C-Bereiches für die Schuljahre 2001/02 (1.LDG-Jahr) und 2002/03 (2.LDG-Jahr) dokumentiert in Teilbereichen einen Lernprozess. So wurden die Einheiten für unvorgesehene Projekte stark erhöht, ebenso wie jene für die Kustodiate; die Einheiten für die angebotenen Sprechstunden wurden nahezu verdoppelt – offensichtlich eine Ergebnis der Aushandlung im Kollegium, da die Schulleiterin in der Befragung gerade diesen Punkt anders bewertet. Die Erhöhung der Einheiten für die Teilnahme an Konferenzen ergibt sich aus der notwendigen Erweiterung der schulinternen Kommunikation. Die Senkung der geplanten Einheiten in einigen Teilbereichen wie zum Beispiel Theater der Jugend, Computerbetreuung oder Advent dokumentiert die sorgfältige Analyse der Erfahrungen aus dem ersten Jahr und ist – gemeinsam mit im Marginalbereich von 10 – 15 Einheiten angesiedelten Tätigkeiten - mit dem Ansinnen von LSI Rötzer im Einklang zu sehen: „Wir sind im Bereich C weggekommen von peniblen Aufzählungen kleiner Aufgabenbereiche und bewegen uns zunehmend hin zu Definitionen von Arbeitsfeldern im Bereich C, weil das praktikabler ist und wir sonst in 14 Hauptschule in NÖ (Gerhard Hager) 68 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Gefahr laufen, dass wir mit der kleinlichen Diskussion bei der Auflistung von 40 Punkten dem Bereich C nichts Gutes tun. Das haben wir neuerdings auch festgeschrieben.“ (Rötzer, September 2003) HS / NÖ – 8 Klassen / 18 Lehrer/innen Dienstvereinbarung C-Bereich 2001/02 Allgemeine lehramtliche Pflichten Klassenvorstand Verpflichtende Fortbildung Verpflichtende Supplierung Variable Bereiche 1653 Einheiten 0528 Einheiten 0246 Einheiten 0164 Einheiten 3935 Einheiten Klippert / Methodentraining Österreich – Projekt Kontaktgespräche mit Eltern und Lehrern Englandwoche Kustodiate Sprechstunde Projekte / unvorhergesehene Schikurs Projektwoche Ökotage Teilnahme an Konferenzen Theater der Jugend Schulbibliothek Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen Planungsgespräche Heftkorrektur Fachkoordinator Leitbild - Schulprogramm Kindermaskenball Stunden über 21 Wochenstunden Österreich – Spiel herstellen Schulprogramm – Leitbild Advent Diverse Feiern JRK – Flohmarkt Kommunikationstraining Buchklub Fortbildung Supervision Projekte Renovierung des GW/GS Raumes Stundenplanbau Physik / Chemie - Vorbereitung Computerbetreuung Schüleranwalt Schülergruppe mit 2 LG Pressearbeit Begleitung Schulveranstaltungen Begleitender Klassenvorstand Mauthausen Messegestaltung Integrationskinder – Betreuung Buffetvorbereitung Mathematikbetreuung Terminkoordinator 0415 Einheiten 0336 Einheiten 0224 Einheiten 0200 Einheiten 0186 Einheiten 0183 Einheiten 0178 Einheiten 0170 Einheiten 0160 Einheiten 0120 Einheiten 0120 Einheiten 0120 Einheiten 0110 Einheiten 0100 Einheiten 69 0095 Einheiten 0093 Einheiten 0090 Einheiten 0090 Einheiten 0070 Einheiten 0066 Einheiten 0060 Einheiten 0060 Einheiten 0054 Einheiten 0051 Einheiten 0050 Einheiten 0050 Einheiten 0040 Einheiten 0040 Einheiten 0040 Einheiten 0040 Einheiten 0040 Einheiten 0036 Einheiten 0030 Einheiten 0030 Einheiten 0030 Einheiten 0029 Einheiten 0024 Einheiten 0020 Einheiten 0020 Einheiten 0020 Einheiten 0015 Einheiten 0010 Einheiten 0010 Einheiten 0010 Einheiten Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien HS / NÖ – 8 Klassen / 18 Lehrer/innen Dienstvereinbarung C-Bereich 2002/03 Allgemeine lehramtliche Pflichten Klassenvorstand Verpflichtende Fortbildung Verpflichtende Supplierung Variable Bereiche 1633 Einheiten 0528 Einheiten 0242 Einheiten 0161 Einheiten 4169 Einheiten EU Projekt Sprechstunde Projektwoche Kustodiate Projekte / unvorhergesehene Schikurs Ökotage Fortbildung Kontaktgespräche mit Eltern und Lehrer Teilnahme an Konferenzen Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen Projekte Schulbibliothek Fachkoordinator Diverse Feiern Theater der Jugend Berufsinformation Herstellen von Materialien Kindermaskenball JRK – Flohmarkt Leitbild Schulprogramm Schüleranwalt Planungsgespräche Buchklub Tag der offenen Tür Wahl des Schulsprechers Stundenplanbau Physik / Chemie - Vorbereitung Advent Heftkorrektur Kindermaskenball Jahresplanung – Koordinierung Neuordnung des Deutschinventars Leistungsgruppe mit Integration Messegestaltung Soziales Lernen Computerbetreuung Schülergruppe mit 2 LG Organisation Buffet Sponsoring Mathematikbetreuung Terminkoordinator 0448 Einheiten 0360 Einheiten 0290 Einheiten 0283 Einheiten 0279 Einheiten 0240 Einheiten 0240 Einheiten 0190 Einheiten 0165 Einheiten 0145 Einheiten 0130 Einheiten 70 0110 Einheiten 0110 Einheiten 0090 Einheiten 0090 Einheiten 0080 Einheiten 0078 Einheiten 0075 Einheiten 0070 Einheiten 0060 Einheiten 0060 Einheiten 0050 Einheiten 0045 Einheiten 0040 Einheiten 0040 Einheiten 0040 Einheiten 0040 Einheiten 0036 Einheiten 0035 Einheiten 0030 Einheiten 0030 Einheiten 0030 Einheiten 0030 Einheiten 0020 Einheiten 0020 Einheiten 0020 Einheiten 0015 Einheiten 0015 Einheiten 0010 Einheiten 0010 Einheiten 0010 Einheiten 0010 Einheiten Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien 12 Literaturverzeichnis Bell, D.: Die Nachindustrielle Gesellschaft, Frankfurt /M. 1976 Birkenbihl V: Signale des Körpers, Landsberg am Lech 1988 Dechmann B./Ryffel Ch.: Soziologie im Alltag, Weinheim 2002. 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Präferenz für Männer im Lehrberuf? Fallstudie Volksschule NÖ 74 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Maier Rudolf-Michael: Fallstudie Hauptschule Wien Schickermüller Maria: Fallstudie Hauptschule Burgenland 12.3 Pressestimmen Pressezitate – primär bezogen auf den Sozialstatus der LehrerInnen (vgl. Fallstudien Högl H.) Die Furche, 2002-IX-05, S. 7 Die Furche, 2003-XI-20, S. 4: Pensionierung und Krankheit, Überforderung der LehrerInnen Die Krone Serie: Die Schule in der Krise, Jänner 2004. Zur Schulpolitik: 2004-I-18, über die Lehrerausbildung: 2004-I-21 Der Kurier, 2004-I-18, S. 11: Zukunftskommission und Antwort der Lehrer Der Kurier, 2003-XI-22, S. 11: Frühpensionierung in Wien Der Kurier, 1993-X- 10, S. 15: Lehrer bricht das Schweigen. „Ich kann einfach nicht mehr“ Kulturservice-Österreich, Nr. 14, Februar 1983: Rolle der Lehrer im regionalen Kulturleben NÖ Nachrichten 2003 /05 Zur Diskussion der Landesschulräte NÖ Nachrichten 2003/ 45: Schulsozialarbeit Die Presse, 2002-XII-07 Die Presse, 2002-XII-7. Im Spectrum. „Die Not der Lehrer“ Die Presse, 2003-X-25, S.6 Expertenpapier 75 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Die Presse, 1993-VIII-10, S. 18: Verunsicherung und Pfeif-drauf-Situation Die Presse, 1984(!)-V-21, S. 9: „Streßberuf“ Pflichtschullehrer. Jeder zweite fühlt sich krank Salzburger Nachrichten, 2003-III-04, S. 3: Kürzer in der Schule sitzen Der Standard, 2003-XII-06, S. 47: Lehrerfrühpension. „Faule Säcke auf der Flucht?“ Der Standard, 2003-I-18, S. 1; S. 7 Wiener Zeitung, 2003-XII-19 Wiener Zeitung, 2003-I-20: Aus für Landesschulräte 12.4 D i v e r s a „Sein und Haben“- Film von N. Philibert über einen französischen Volksschullehrer Sealsfield Ch. ( Postl K.): Austria as it is, London 1828. (dt. Wien 1997) Verne J. Paris im 20. Jahrhundert. Roman, Wien 1996 (Manuskript 1863). Vgl. 1.Kap. Die erste allgemeine Bildungskreditbank, S. 7-18 (zur Ökonomisierung der Schule) Quellen für die Implementierungsbericht, siehe in den Fallstudien. Hier sind nur einige angeführt, die häufig in der Regionalstudie zitiert wurden und zwar aus dem Implementierungsbericht von G. H a g e r: Regierungsrat Ing. Leopold Rötzer, Landesschulinspektor (2002) Hermann Helm, Vorsitzender des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (2002) Regierungsrat Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf (2002) 76 Vergleichende Analyse der Schulfallstudien der Bundesländer Burgenland, Niederösterreich und Wien Regierungsrat Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf (2003) Regierungsrat Ing. Leopold Rötzer, Landesschulinspektor (2003) ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ VS/ SO/HS. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April/Mai 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 3. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 1a. Sonderinformation für Volksschulen und Sonderschulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 1b. Sonderinformation für Hauptschulen und Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Info – Service - News. Informationen für das Schuljahr 2002/2003. Eigenverlag, St. Pölten Erlass NÖ: Erlass des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich vom 18.06.2002 "Neues LDG - Erprobung" Erlass NÖ: Erlass des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich vom 19.08.2003 "Neues LDG - Erprobung" 77 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ B Schulfallstudien Schulfallstudie Volksschule im Burgenland "Mit Ernst an das Landeslehrerdienstrecht" Eine aktive Volksschuldirektorin zwischen Pflicht und Last.15 Hans Högl 09/03 Religionspädagogische Akademie der Erzdiözese Wien A-1210 Wien, Mayerweckstraße 1 Email: [email protected] 15 2. Juli 2004 78 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1 Schulprofil und Sozialkontext In dieser dörflichen Volksschule mit 61 Kindern in vier Klassen (2002/O3) sind soziostrukturelle Merkmale: die gemischte Konfessionalität und vor allem die örtliche Grenzlage– nahe zu Ungarn und der Slowakei. Mit Nebenwohnsitzen zählt der Ort ca. 1820 Einwohnern (davon 38 Muslime). Die Befragten sehen die Schule als „überdurchschnittlich aktiv“ bezogen auf Schulinitiativen und Projekte. Das Schulprofil hat zwei Leitmotive und legt Wert A) auf Gesundheit und B) auf gut nachbarliches Zusammenleben 1. in der gemischt-konfessionellen Gemeinde und 2. mit Menschen und Schulen in Nachbarstaaten. 1.1 Gesundheit Gesundheit im Schulprofil meint Körperliches und Seelisches. „Ja, es gibt sehr viel seelische Armut und Kälte“, sagte betroffen die Leiterin. Nachbarschulen In Kooperation mit werden Referenten und Schulpsychologen zu Gesprächen eingeladen; denn in diesen Dörfern ist wegen schuldisziplinärer Schwierigkeiten ein starker Bedarf für soziales Lernen gegeben. Zur körperlichen Gesundheit: Wünschenswert sei, dass die Kinder eine gesunde Jause zu sich nehmen und zu Fuß in die Schule gehen. Auf den Hinweis, dass viele Eltern im Auto vorfahren, sagte die Leiterin: „Das ist verdiente ein großer Widerspruch.“ mehr Erfolg. ..Das Projekt Zu-Fuß-in-die-Schule Es wird nur mit breiterer Zustimmung der Eltern erfolgreicher. Zu wünschen wäre, würden mehr Eltern überzeugt, „dass es gesünder ist, wenn ihre Kinder zu Fuß in die Schule gehen.“ 79 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Der weiteste Schulweg ist sie möchten nicht so lange das Essen würde kalt und sehen dies als Eingriff in 1-1,5 Kilometer. Aber vereinzelt betonen Eltern, warten, bis die Kinder wieder nach Hause kommen, der ganze Tag durcheinandergebracht. Und Eltern die Privatsphäre. (AS 4).16 In der Textanalyse eruierten wir bei den Gesprächen über Initiativen eine Neigung zu Ist-Aussagen, die bei näherem Hinsehen sich auch als Pläne in statu nascendi darstellten. Also: In der Alltagssprache wird nicht deutlich zwischen geplanten und realisierten Projekten unterschieden. Projekte mögen auch Entwürfe sein, wie es das lateinische Wort nahe legt. 1.2 Leitmotiv: Gutes nachbarliches Zusammenleben Angesichts der bi-konfessionellen Gemeinde gibt es zeichenhaft am Schulbeginn und an dessen Ende einen ökumenischen Gottesdienst für die katholischen und evangelischen Kinder (AB). Die übrigen Gottesdienste sind konfessionell unterschieden. (AD 3). Leben mit Menschen und Schulen in Nachbarstaaten Die Schule bemüht sich um Lehreraustausch mit Partnerschulen in den Nachbarstaaten und strebt einen mehrsprachigen Unterricht in der ersten Klasse Volksschule an. Zur länderübergreifenden Schulpartnerschaft äußerte die Leiterin einen „großen Wunsch“ an die Dienstbehörden. „Wir haben eine Schulpartnerschaft mit einer slowakischen Schule in Bratislava und einer ungarischen Schule in der Nachbarschaft.“ Keine Schule ist von den anderen mehr als 30 km entfernt. Und es gab bisher ein Treffen in Ungarn, eines in Österreich und demnächst in der Slowakei.“(AS 7 ). Es geht darum, dass sich die Orte, die Kinder und die Bevölkerung der Nachbarländern kennen lernen. (AD 1). „Ein großer Wunsch von uns und von unseren Partnerschulen ist der Lehreraustausch, das heißt ein Lehrer von uns geht in die slowakische Schule, hält dort z.B. zwei bis drei Wochenstunden und dann kommt der slowakische Lehrer zu uns.“ Aber dies sei wegen fehlender Amtshaftung nicht durchführbar, da die Lehrkraft nicht versichert ist, sollte Kindern etwas passieren. (AS 7). (Der Verf.: Im Amtshaftungsgesetz=AHG ist festgelegt: Fügt ein Lehrer in Ausübung seines Dienstes und seiner Dienstpflichten Dritten einen Schaden zu, haftet für ihn auf Grund des AHG zivilrechtlich der Staat.17 16 Schon in einer Distanz von 300m wird in Dörfern mit dem Auto als Statussymbol vorgefahren. 17 Information aus „Weg in die Wirtschaft“. 80 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Es hieß von meiner vorgesetzten Dienstbehörde: „Es sind keine Ressourcen dafür vorhanden, vielleicht im Austausch.“ „Das heißt, wenn ich hinüber fahre und der Lehrer kommt her, dann fallen keine Kosten an, so haben wir uns das vorgestellt, und das ist aber nicht möglich, weil diese Lehrer keinen Dienstvertrag haben. Diese dürften nur mit mir, also mit einem österreichischen Lehrer in der Klasse stehen und nicht alleine.“ Letzteres ermögliche das Gesetz nicht. Der Hintergrund dieser Argumentation erschloss sich noch klarer in der 2. Welle der Gespräche: Die Schulleiterin wünschte, eine Unterrichtsstunde Deutsch in Ungarn zu unterrichten, die Ungarin in ihrer Sprache eine Stunde in Burgenland. Damit hätte 1 Stunde gefehlt in der burgenländischen Schule, und deren Entlohnung verweigerte der Landesschulrat –mit dem Argument „mangelnder Amtshaftung“. Das Projekt wird vom BSI, LSI und Bundesministerium verbal begrüßt, aber niemand wolle die Verantwortung übernehmen, weil es das Gesetz nicht klar regle. (AS 7). „Es sagt keiner: Ja, macht das, es sagt aber auch keiner: Nein, das kannst du nicht machen, weil alle vermeiden, als Verhinderer der EUOsterweiterung zu gelten. Also gibt es da keine klare Aussage. Wir und unsere Partner wären bereit, auf Reiserechnungen zu verzichten. „Wenn man Pionierarbeit leisten will, dann muss man auch etwas riskieren, sonst geht das nicht, und in dem Fall ist niemand bereit etwas zu riskieren.“ (AS 7). „Man redet immer von Osterweiterung und wie wichtig das wäre, aber ich erkenne da noch nicht viel im schulischen Bereich, außer Worte.“ (AD 2). Die Gesetze hindern zwar nicht die Partnerschaft, unterstützen sie aber auch nicht,...und dies ist „sehr mühsam“ (AD 1). Bemerkenswert ist im folgenden NÖN-Kurzbeitrag: Das Ungarische wird genannt und der Rubrik slawischer Sprachen zugeordnet....). (NB. Ein Notiz zum Thema brachten die Niederösterreichischen Nachrichten:18 Die NÖ-Schülerunion fordert mehr Angebote von slawischen Sprachen (Slowakisch und Tschechisch) in den Schulen: „Den Jugendlichen ist das Tor in den Osten sprachtechnisch bis jetzt nahezu versperrt geblieben.“ Die erste Forderung: „zumindest eine Verdoppelung der nur 30 (!) Schulen auf 60 Schulen, an denen entsprechende Sprachkurse auch angeboten werden“. Eine Lösung für die porträtierte Schule bietet das EU-Projekt Interregio, wodurch Fahrt- und Aufenthaltskosten beglichen werden. (BS). Zum mehrsprachigen Unterricht verwies die Leiterin auf den Minderheitenlehrplan: Im Burgenland werden kroatische und ungarische Kinder an zweisprachigen Schulen 18 NÖ Nachrichten Nr.39/ 2003. 81 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ nach dem Minderheitenlehrplan unterrichtet. Obwohl der Grenzort unserer Schule ohne Minderheiten ist, sollten wir so die Leiterin – als Ort im Dreiländereck mehrsprachig unterrichten. In den ungarischen und slowakischen Partnerschulen lernen die Kinder Deutsch ab der 1. Klasse, und sie „sind sehr motiviert“ dazu. „Bei uns fehlt das nötige Bewusstsein“, dass Kenntnisse des Ungarischen und Slowakischen Lebenschancen für unsere Kinder eröffnen. „Die zweisprachige 1. Klasse war im Vorjahr meine Idee. Das war wieder ein ähnlicher Fall: Keiner (in den Instanzen) hat ja und keiner hat nein gesagt. “(AS 7). Die Schulautonomie bietet im obigen Fall und auch sonst für die VS keine Lösung; denn erst ab 50 Kindern kann eine einzige einstündige unverbindliche Übung pro Woche gehalten werden. Da die Zahl der Unterrichtsstunden für Rechnen und Deutsch festgelegt ist, bleibt der verfügbare Spielraum minimal. Wo bleibt da eine Bandbreite für autonomes Gestalten, fragt die Leiterin? 2 Vorinformation und Hilfestellung von außen Die meisten Lehrkräfte sagen, kaum etwas v o r der 1. Konferenz (AA, AB, AD) erfahren zu haben. Immerhin: Frau C wusste etwas über die Medien und dann seitens des Bezirksschulrates. Hingegen betont die Leiterin: Gewerkschaft und der Bezirksschulinspektor boten eine klare vorausgehende Information, und das PC-Programm war hilfreich. (AS 1). 3 Umsetzung vor Ort 3.1 Prozess der Dienstvereinbarung und Erstreaktionen Ein ähnlich unterschiedliches Darstellungs- oder Wahrnehmungsmuster von Leitung und L/L liegt im Folgenden vor. Die Lehrkräfte fanden den Prozess der Dienstaufteilung anfangs „unverständlich“, sehr „umständlich“ oder ziemlich „aufwändig“ und „anstrengend“. Ganz anders sieht es die Schulleitung. Zuerst aber die Lehrerin A: 82 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Das war am Schulanfang, wir haben uns nur ein wenig gewundert, weil uns das Ganze so umständlich vorgekommen ist....„...wir sind dann gemeinsam diese Punkte durchgegangen und haben uns unsere Aufgabenbereiche in Stunden aufgeteilt. Es musste dann ein Rest auf 324 Stunden sein. Wir haben so lange herumgeschachtelt, bis es gepasst hat.“ (AA 1). Lehrerin B: „Ich muss sagen, als ich das erste Mal davon gehört habe, habe ich nicht allzu viel damit anfangen können. Ich habe mich erst einmal damit beschäftigen müssen, damit ich mich mit den einzelnen Töpfen auskenne, sprich was mit Topf A, Topf B und Topf C überhaupt gemeint ist.“.„In weiteren Konferenzen haben wir uns genauer damit beschäftigt.“.(AB 1). Lehrerin C: “Wir sind gesessen, wir haben uns den Kopf darüber zerbrochen (.....) und durften im C-Topf nicht mehr Stunden hineinschreiben als noch übrig waren, obwohl es manche (zusätzlichen) Sachen gibt, da wären wir weit über das Maß gekommen. Das Programm hat mehr Stunden nicht angenommen.19 (AC). Erst die Hinweise auf die Erhaltung von Dienstposten und die Publikation der Lehrerarbeitszeit bewirkten eine positivere Einstellung zum LDG. „Man ist gezwungen das zu tun, weil immer am Lehrerimage gekratzt wird... Wir haben uns nur alle gefragt: Was soll das ? ...Warum müssen wir das jetzt alles aufschreiben und protokollieren, wenn wir das vorher auch gemacht haben?“.(AC). Und die gleiche Lehrkraft betont die Reserviertheit dem LDG gegenüber: „Es ist ein irrsinniger Zeitaufwand. Bei den Konferenzen sind wir gesessen, zu Schulanfang und auch jetzt zu Schulschluss. Es waren sicher zwei bis drei Stunden, die wir gesessen sind und darüber geredet haben.“20 An dieser 4-klassigen Volksschule werden in der Regel Abmachungen informell getroffen und nicht so genau protokolliert. Frau C meint, dies sei an größeren Schulen von Vorteil, aber für kleine nachteilig und unnötig belastend. (AC). Bei einem kleinen Team von vier Personen, da lasse einer den anderen nicht im Stich und eine genaue Auflistung sei unnötig. Die kleinen Dinge wurden auch vorher geklärt, bevor sie das Gesetz einforderte. Man setzt sich zusammen und redet und sagt: „Wer macht das und wer macht das!“, und versucht (es) gleichmäßig zu verteilen (AC). Es war „leicht“(AD), den C-Bereich zu füllen, und es gab wegen beliebter und unbeliebter Aufgaben. Die keine Tauschaktionen Aufgabe selbst wurde unwillig akzeptiert (AC), und oft fehlte das Verständnis für den großen Zeitaufwand. Anders sieht es Herr D., obschon er privat und als evangelischer Pfarrer viele Verpflichtungen hat. 19 Das nö. PC-Programm nahm dies an. 20 In dieser Äußerung spiegelt sich eher die Belastung insgesamt durch die wöchentlichen Konferenzen. 83 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Von Seiten der Leiterin klingt dies doch problemloser: In der SeptemberAnfangskonferenz dieser Schule mit vier StammlehrInnen inklusive der Leiterin wurde der C-Bereich aufgeteilt und für die Leiterin war das. Janos-PC-Programm zweckdienlich, in das der C-Bereich genau einzugeben war. Und die Aufgabenverteilung war laut Direktorin „nicht so schwierig“, aber die Bereitschaft, sich auf das LDG einzulassen, die war am Anfang natürlich nicht groß, aber die Lehrkräfte sahen ein, den Topf C füllen müssen.“(AS). Nach der Aufteilung der Aufgaben „hat die Frau Direktor mit jedem noch ein Einzelgespräch geführt.“ (AB). Das Gefühl der Belastung dürfte vor allem durch die wöchentlichen Konferenzen bedingt sein und weniger durch das LDG. An der untersuchten Wiener VS gibt es im Jahr etwa 8 Konferenzen, hier finden sie wöchentlich statt. Also L/L machen sich in den LDG-Gesprächen „Luft“ über sonstige Belastungen. Es geht also um einen umgeleiteten Konflikt. 3.2 Verhandlungs-ERGEBNIS der Dienstvereinbarungen Der C-Bereich Was im C-Bereich übernommen wurde, kürzten wir und bringen nur zwei bemerkenswerte Aspekte. Frau C schildert ihren Bereich und betont anschaulich den Unterschied zu einer großen Schule: Frau C: „ ...In einer kleinen Schule läuft das anders. Wenn ich jetzt zu einer Kollegin sage: Räum die Turngeräte bitte ordentlich weg, ich bin nicht gewillt, nachzuräumen, dann sage ich das vielleicht dreimal, aber dann nimmt sie es sich auch zu Herzen. In einer großen Schule, in der viele Leute den Turnsaal benützen, kann man wahrscheinlich gar nicht abschätzen, wer das Schlamassel gemacht hat oder wohin etwas verschwindet. Wenn etwas verschwindet, ist eine Besprechung notwendig und die kostet Zeit. Wir haben Konferenzen und wöchentliche Besprechungen, wenn viele Themen anfallen“(AC). Die Arbeit mit dem PC wurde unter Kolleginnen aufgeteilt. Jede/r L/L erledigt es selbst für die Klasse, und jede/r hilft mit bei den Lehrmitteln für den Sachunterricht. Bei PC-Problemen greift ohne Entgelt der Gatte der Schulleiterin unter die Arme“(AC). Frau C:„Die Vorbereitung für die Computerarbeit mit Kindern ist sehr zeitaufwändig. Wir sollen mit den Kinder am Computer arbeiten, das muss ich mir vorher auch sehr gut überlegen, wie es ablaufen soll, und da ist mein Aufwand sicher höher als für eine normale Unterrichtsstunde(AC). 84 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Und die gleiche Lehrerin sagt: „Ich unterrichte seit 20 Jahren, da weiß ich, was ich unterrichten muss, ich habe meine Arbeitsblätter, aber die Arbeit am Computer ist etwas Neues für mich. Wir haben Kurse besucht, aber da brauche ich viel Zeit, wenn ich das in den Unterricht einbauen will. Da wird zwar dann gesagt: Schön, dass sie mit dem Computer arbeiten. Ich würde es schön finden, wenn man vielleicht auch das sehen würde, denn es ist nicht selbstverständlich, dass man diese Arbeit macht“ (AC). Form der Dokumentation Als Form der Dokumentation dient ein Aushang im Konferenzzimmer. Somit ist die Diensteinteilung wirklich für alle leicht ersichtlich. Eine empfehlenswerte Methode. 3.3 Adaptierung der Dienstvereinbarung im Laufe des Schuljahres Die Anpassungen während des ersten Jahres sind Ausdruck dafür, dass die praktizierten Regelungen für den C-Bereich in dieser Volksschule nicht nur eine proforma Angelegenheit waren (wie es anderswo vorkam). Erfahrungen Zeigten die Erfahrungen während des Schuljahres, dass einiges am C-Bereich zu verändern war? Wenn ja, was? Diese Schule nahm die Sache sehr ernst. Die Leiterin ersuchte die L/L , sich den Zeitaufwand zu notieren. Dies wurde von einem Kollegen und einer Kollegin begonnen, letztere empfand es ermüdend und führte es nicht weiter. Die anderen Lehrkräfte griffen die Anregung n i c h t auf. (Vgl. 3.3). Die L/L verglichen im Laufe des Jahres die Einteilung und waren sich einig, „ dass sie im Großen und Ganzen passt“.(AA). Das LDG änderte nicht den Bezug unter KollegInnen; denn alles funktionierte auch vorher. ...“ es ist um nichts besser oder schlechter geworden.“ (AC). Die Zwischenergebnisse wurden gesichert, das Zeitausmaß korrigiert (auch nach unten!), und das Ganze in der Schlusskonferenz evaluiert. Während des Schuljahres kontrollierte die Leitung diskret und die Lehrer/innen sich selbst. 85 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Nun zu Änderungen während des Jahres und Auffälligkeiten. Die Leiterin konstatierte: Die Entscheidung zum Soziales Lernen fiel erst im Laufe des Schuljahres. Die klassenführende Lehrerin wandte viel mehr Arbeitsstunden auf als im LDG vorgesehen. (AS 2). Ein gutes Licht auf die Arbeitswilligkeit der Lehrkräfte zeigt die Selbstkontrolle: Frau A wurden ursprünglich 40 Stunden für das Jugendrotkreuz eingeräumt. Sie sah sich das alles ein bisschen durch und stellte im Juni fest, nur etwa die Hälfte der Stunden zu brauchen, und dies wird in Zukunft halbiert. (AS). Die Projektbetreuung erfordert nicht zehn, sondern 30 Stunden und für Schulplanung und Qualitätsverbesserung braucht man nicht 11, sondern 18 – 20 Stunden. Für schulbezogene Veranstaltungen waren nicht 9, sondern 15 Stunden nötig, z.B. für Weihnachts- und die „Achtzig-Jahre-Burgenland-Feier“. Und für Schulraumgestaltung erforderlich.(AB 2). Den Arbeitsaufwand, waren nicht 9, sondern das Doppelte um die Lehrmittel für Sachunterricht und Mathematik zu verwalten, haben wir doppelt so hoch geschätzt, und jetzt bei der Evaluation haben wir gesehen, dass die Hälfte auch genügt. Auch für die Lehrmittel in Deutsch (Bücher, Wandtafeln und Lernspiele) wurden weniger Stunden benötigt. „Das macht jetzt zum Schulschluss erst richtig Arbeit, da wird kontrolliert, ob alles noch da ist und dann wird alles eingeordnet. Während des Unterrichtsjahres ist das weniger Arbeit als eingeschätzt wurde.“ All dies hat sich irgendwie ausgeglichen. (AB 2). Frau C räumt ein, sich teilweise verschätzt zu haben....: “Es hat zwar unterm Strich die Stundenanzahl ungefähr gestimmt, aber für den Buchklub brauche ich nie im Leben eine Wochenstunde, weil da sind nur Hefte zu verteilen und eine Bestellung zu machen (ist). Die Hefte kommen einmal im Monat. Wenn ich einmal im Monat eine Stunde dafür aufwende, ist das in Ordnung. Aber es kamen schon Empfehlungen von oben über die Stunden(anzahl) für JRK oder Buchklub, etc., weil wir am Anfang noch nicht gewusst haben, wie viel Zeit wir aufwenden werden. Das war vielleicht das Positive daran“. (AC). Es gab auch Bereiche, wo über das Maß gearbeitet wurde, so wurde für die Projekte ein zu geringes Stundenausmaß geschätzt, auch für die Schulentwicklung wurden zu wenig Stunden bemessen. (AC, AA). Schwer abzuschätzen ist der PC-Bereich. „Wenn alles läuft, läuft es, denn jetzt stehen in jeder Klasse drei Geräte. Wenn es Probleme gibt, dann braucht man Hilfe von außen oder man sitzt Stunden.“(AC). 86 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Für IT-Betreuung haben wird in Zukunft pro Lehrkraft den einheitlichen Wert von 18 Stunden angenommen. „Durch die Evaluation wissen wir auch, wie viele Stunden wir für das nächste Jahr dafür brauchen werden und haben uns auch überlegt, ob es andere Bereiche gibt, die wir noch nicht angeführt haben. Es ist ziemlich gut abgedeckt, es ist uns nichts eingefallen.“(AS 1). Identisch stellen Lehrkräfte und Leitung fest: Am Schulbeginn wurde der C-Bereich verhandelt und in der Schlusskonferenz neuerlich reflektiert. Und es ergaben sich einige Verschiebungen im Folgejahr (AA, AB, AD, AC, AS). Im Jahr 2002/03 änderte sich „fast nichts“. 4 Aufgaben der Schule und Behörde 4.1 Ändern sich für die Leitung Aufgaben/Ansprüche durch das LDG ? „Für mich ist alles, was neu ist, eine Herausforderung, aber ich habe das bewältigt, das war kein Problem.“ Die Stellung als Leiterin hat sich nicht verändert, aber sie konnte das Jugendrotkreuz und den Buchklub der Jugend an LehrerInnen abgeben. (AS 4). 4.2 Schulleitung – Arbeitsaufwand versus Effizienz Hat die Leitung mit dem LDG mehr Arbeitszeit aufzuwenden und ist die Umsetzung belastend? Die Leiterin verwies vor allem auf den Mehraufwand an Zeit und führte die Anfangskonferenz und die zusätzlichen Einzelgespräche an, „in denen ich mir mit jedem Lehrer die Einteilung des C-Topfes überlegt habe“. Und in der Schlusskonferenz wurde alles evaluiert. Die vielen Konferenzen (wöchentlich !) resultieren primär aus Projekten: „Wenn ich nur an unsere vielen Projekte denke, wie oft wir zusammensitzen, früher hat es viermal im Jahr eine große Konferenz gegeben, jetzt sitzen wir einmal pro Woche in einer Besprechungsstunde zusammen, wo wir Projekte vor- und nachbesprechen, das weiß niemand“(AS 4). 87 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 4.3 Kontrolle Kontrolle des C-Topfes und wenn ja, wie? Kontrolle aus Sicht der Leiterin: In der Anfangskonferenz gab jede Lehrkraft eine Jahresübersicht zum CBereich ab. Und mittels des PC-Janos Programms wird alles aufgelistet. Im Beobachten des täglichen Schulablaufes sieht die Leitung, „wer etwas tut oder nicht“ (AS). „An großen Schulen wie z.B. an der Hauptschule N. mit 50 Lehrkräften ist es gar nicht möglich, alle Lehrer genau zu kontrollieren. Da schaut es eher so aus, dass man am Schulanfang schöne Zahlen hingeschrieben hat, und das war es auch schon. Im nächsten Schuljahr schreibt man wieder schöne Zahlen hin, aber es hat keiner nachgefragt. Das ist glaube ich ein großer Schwachpunkt des LDG.“ (BS). Zur Frage, ob die vorgesetzte Behörde einen Auftrag zur Kontrolle gab: „Über Kontrolle ist nie geredet worden!“ (BS). Aber es wurde gesagt, zu sehen, ob der C-Bereich erfüllt ist. Aber davon, dass eigentlich überhaupt nicht kontrolliert werden solle, davon kann in unserer Schule nicht die Rede sein. Ohne jegliche Kontrolle „würde sich das Gesetz ad absurdum führen!“ Eine gewisse Kontrolle wird befürwortet. (BS). Begrüßen Sie eine genaue Kontrolle und Buchführung? Die Leiterin: Es wurden am Jahresbeginn geschätzt, wie viel Zeit für den Bereich C aufzuwenden ist. Aufzeichnungen zum tatsächlichen Zeitaufwand wurden empfohlen. „Aber wir haben anderes zu tun, als Stunden zu zählen.“ Bei einem Religionslehrer knapp vor der Pensionierung gab es ein Problem: Die Leiterin sah, dass er im C-Bereich sein Soll nicht erreichte. Aber der ältere Herr war wenig zu bewegen und meinte, das bringe ihm nicht viel und er stehe vor der dem Ruhestand. „Er hat nicht mitgemacht und bei dieser Nachbesprechung haben wir auch festgestellt, er hat nur ganz wenig von seinen Stunden im C-Topf erfüllt.“ (AS 2). Auch dessen Anwesenheit beim Qualitätsmanagement war lückenhaft. Frau Direktor setzte sich mit ihm zusammen, unterhielt sich mit ihm und meinte, nächstes Jahr müsse auch er sich überlegen, wie er seinen C-Topf komplett auffüllt. Die Leiterin empfahl ihm, bei der Schulentwicklung mitzumachen, weil es gerade auch für ihn sehr wichtig sei, „aber er war in diesem Jahr noch nicht einsichtig“(AS 2). Und er verließ die Schule und unterrichtet in der Nähe seines Wohnortes und entzog sich Verpflichtungen. Hingegen nimmt der evangelische Ortspfarrer sehr aktiv an allem teil und hat „kein Problem, den Topf zu füllen“. Er unterrichtet auch an zwei anderen Schulen Religion und meinte anfangs, den C-Bereich nur an der 88 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Stammschule erfüllen zu müssen. Auf Vorhaltungen hin fand er sich bereit, auch einen aliquoten Teil an Schulen der Mitverwendung zu erfüllen, was vom Gesetz verlangt würde. Beim Anmelden zur Fortbildung erkennt die Leiterin, ob die Lehrkräfte das vorgesehene Ausmaß von 15 Stunden erfüllen. Dies könnte als indirekte Kontrolle bezeichnet werden. „Ich habe gestern zufällig das Gesamtkonzept der Fortbildung für das Wintersemester fertig geschrieben und habe gesehen, dass sich jeder Kollege schon angemeldet hat, und das sind schon mehr als 15 Stunden. Die Fortbildung ist bei uns überhaupt kein Problem.“ (AS 2). Kontrolle der Dienstvereinbarung aus Lehrersicht: Die Aussagen der Direktion und der Lehrkräfte decken sich darin, dass nicht genau kontrolliert wurde. (AA,AB,AC). Ist die Stundenaufteilung während des Jahres noch einmal besprochen worden? Frau A: „ Nein, das ist nicht noch einmal besprochen worden. Es ist aber von der Frau Direktor darauf hingewiesen worden, dass wir mitschreiben sollen, wie lange wir tatsächlich für die einzelnen Tätigkeiten brauchen. Wir haben das aber nicht gemacht, ehrlich gesagt, weil mir kommt es etwas eigenartig vor, meine Tätigkeiten aufzuschreiben - z.B. Ich habe eine halbe Stunde Zeichnungen aufgehängt und.... - nein, wir haben das nicht mit einer Stricherlliste verfolgt.“ (.....) Das ist für mich einfach uninteressant zu wissen, brauche ich jetzt wirklich 40 Stunden da und 30 Stunden hier. (....) Wir haben es alle nicht notiert. Eine Kollegin hat teilweise angefangen, hat es aber dann aber nicht fortgesetzt. Man hat uns gesagt, es wäre nicht schlecht, wenn wir schauen würden, wie wir auf die Stunden kommen.(...). Ich glaube, dass es nicht möglich ist, dass man alles ganz genau festhält.“ (AA 2). Frau C würde es nicht goutieren, jeden Tag aufzulisten, die ohnedies selbstverständlich sind. oder jede Woche Tätigkeiten „Wenn man wirklich alles genau aufschreibt, was uns die Frau Direktor auch empfohlen hat: ...Ich habe 15 Minuten Schülerzeichnungen aufgehängt oder ich war jetzt 15 Minuten im Turnsaal und habe die Bälle geordnet – dann kommen sehr viele Stunden zusammen. Aber mir ist es zuwider, die genau Zeit zu dokumentieren.“ (AC ). Der deutsche Pfarrer und Religionslehrer (AD 3) verweist auf die Selbstkontrolle. Er schrieb sich seine Tätigkeiten auf und meinte anfangs, mehr als vorgesehen geleistet zu haben, stellte aber fest, gerade soviel getan zu haben, wie geplant. (AD 3). 89 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Würde die Schulbehörde und die Leitung genauer kontrollieren, was wären die Folgen, wäre es wünschenswert? Frau A fände das „nicht wünschenswert“. Und eine regelmäßige Kontrolle durch die Direktion wäre „zu sehr von oben herab“, „demotivierend“. „unangenehm“ und „zu aufwändig“.(AA). Die Folge wären möglicherweise willkürliche „Stricherlisten“. Die Frage, ob das Gesetz Auswirkungen auf die Art der Entscheidungsfindung an Ihrer Schule hat, wird ebenso verneint wie ein Einfluss des LDG auf den Bezug Lehrkörper-Leiterin.(AB). Weder Eltern noch SchülerInnen noch andere Personen nahmen Veränderungen durch das LDG wahr. (AB). Eltern haben davon noch nie erfahren. (BS). Dennoch wird intensiv geklagt über das schlechte Image der L/L im Ort! (vgl. weiter unten). Die Leiterin sieht keine Folgen des LDG auf die Schulentwicklung. Zu bemerken ist, dass diese VS bereits sehr viele Projekte in Angriff nimmt. 5 Folgen des LDG auf die Lehrtätigkeit 5.1 Änderung der Arbeitszeit War das Auflisten der Tätigkeiten für Sie motivierend oder eher demotivierend? Für Frau A war es dies „weder noch“. Aber an einer anderen Stelle empfand die gleiche Frau A das LDG als demotivierend. Nun zu Frau C: „Es tut mir wirklich Leid um die Zeit, die wir für Dinge aufgewandt haben, die immer problemlos gelaufen sind.“ „Ich für meine Person brauche nicht reflektieren darüber, wie viel Vorbereitungsund wie viel Nachbereitungszeit ich brauche. Diese bürokratische Schreibarbeit liegt mir nicht, es ist keine große Belastung, ich mache es, aber ich mache es nicht sehr gerne. Die Sachen, die in den CTopf fallen,.... es läuft sowieso.“....„Vorher hatte jeder sein Kustodiat, das war eine halbe Wochenstunde und die habe ich dafür verwendet, sonst müsste ich ja unterrichten, etwas muss ich ja tun, jetzt habe ich mir die Töpfe ein bisschen erweitert.“ (AC). 90 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 5.2 Einfluss auf Arbeitszufriedenheit und Engagement Frau B: „Nein, sehr zufrieden kann man eigentlich nicht sagen, aber wir haben es alle akzeptiert und versucht, das Beste daraus zu machen“ ..und auf das Engagement hatte das geringen Einfluss. (AB 4). 5.3 Eigenverantwortung - Teamarbeit Änderten sich im Lehrkörper die Relation Eigenverantwortung -Teamarbeit und generell das Miteinander? Direktorin: Seit dem letzten Jahr – „und das hat nicht unbedingt mit dem LDG zu tun - hat sich das Verhältnis zwischen den Lehrern stark verbessert. Auch das Miteinander, das gemeinsame Unterrichten, das gemeinsame Planen, sprich Projekte, auch das hat sich verbessert.“ (AS 5). Und das LDG hat auch zu einem „Umdenken“ stärkeren Engagement der Lehrkräfte. (AS 5). beigetragen und zu einem „ Ich glaube, dass die Lehrer, die nicht immer mitgeholfen haben, sich jetzt mehr beteiligen. “Das LDG fördert das Miteinander und „wir waren schon immer eine kleine Familie, aber seit wir die Arbeiten aufgeteilt haben, ist die Verantwortung gestiegen, und das Miteinander bei uns ist noch besser. Ob das in großen Schulen auch so ist, bezweifle ich.“ (AS 5). Wird durch das neue Gesetz Teamarbeit an der Schule gefördert oder behindert? Wie (Beispiele)? Warum? Lehrkräfte: Frau C: „.....wir haben wöchentliche Besprechungen eingeführt, aber das hat nichts mit dem neuen Gesetz zu tun. Das haben wir gemacht, weil der Zeitraum von Konferenz zu Konferenz zu groß ist und so viel anfällt. In den Pausen kann man das nicht besprechen, weil immer einer Gangdienst hat, das heißt, wir sind nie komplett, und so haben wir eben im Vorjahr zu Schulbeginn diese Besprechungen eingeführt.“ Dem Verfasser fällt auf, dass ein Mehr der Konferenzen kaum mit dem LDG zusammenfällt, aber insgesamt doch eine Zusatzbelastung darstellt. 5.4 Fortbildung Wie beurteilen Sie das Ausmaß der verpflichtenden Fortbildung? Frau C:: Alle nehmen an mehr als 15 Stunden Fortbildung teil; „denn wir haben uns im Durchschnitt immer für drei Fortbildungsveranstaltungen im Semester angemeldet“. Und die Befragte zählte eine Reihe geläufiger und wichtiger Gründe für eine ausreichende Fortbildung auf. 91 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Ist Fortbildung für viele nur eine formale Verpflichtung? „Ja könnte sein, bei mir ist es nicht so.“ (AC). 6 Bilanz und Perspektiven Resumé: Kaum viel Änderung und beträchtliche Reserviertheit zum LDG LEITUNG: Wir waren fleißig wie immer, aber das hat wenig mit dem LDG zu tun, sondern mit der Schulentwicklung. „Also bei uns hat sich nicht viel verändert“, wohl aber die Kustodiate, welche früher„ nur einer gemacht. Jetzt sind die aufgeteilt.“ (AS 3). Die Teilnahme an der Fortbildung ist größer geworden: „Jeder macht Fortbildung. 15 Stunden sind verpflichtend und das Minimum. Manche machen viel mehr und heuer sind sämtliche Kurse überrannt.“ (BS). Auch die Lehrkräfte sehen kaum Änderungen, so Frau A und Lehrerin B: „Ich mache jetzt das gleiche wie vor dem neuen LDG, aber ich unterrichte praktisch eine Stunde mehr. Von den Aufgaben her ist es großteils gleich geblieben. (AB 1). Bemerkenswert ist die sehr kritische Einschätzung bei der 2. Interview-Welle. Im Schuljahr 2001/02 war das Gesetz neu und wurde „genauer genommen“. Im Schuljahr 2002/03 wird dem Gesetz mit viel mehr „Skepsis“ begegnet und „man macht es halt“, und der C-Bereich wurde zur Kenntnis genommen und als „lächerlich empfunden“(!). Auf Nachfrage bestätigte mir die Leiterin diese Formulierung. (BS). Von der Schulaufsicht fiel angeblich das Wort:„ Das LDG Beschäftigungstherapie für Direktoren!“, also etwas „Überflüssiges“. Die ist eine Leiterin: „Als ob wir nicht genug zu tun hätten...Im Grunde brauchen wir das LDG eigentlich nicht!“ (BS), auch nicht wegen der verpflichtenden Fortbildung: 6.1 Vergleich der Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten der Lehrkräfte und des allgemeinen öffentlichen Dienstes seien bisher nicht verglichen und die Arbeitszeit der L/L wäre nicht publik gemacht worden. (AS). Der evangelische Pfarrer verwies auf die höhere Lehrverpflichtung in Deutschland, und sieht es „gerechtfertigt, dass in Österreich der C-Topf eine starke 92 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Beachtung verdient. In Nordrhein-Westfalen beträgt eine volle Lehrverpflichtung 25 Stunden und eine halbe 14 Stunden, und das ist ja hier wesentlich weniger.“ (AD 5).21 Dazu Walter Riegler von der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer: „Deutschlands Lehrer unterrichten ein paar Stunden mehr und bekommen auch mehr Gehalt“, „aber sie produzieren auch Kinder, die in öffentlichen Untersuchungen dramatisch schlecht abschneiden“.22 6.2 Selbstbild und Sozialstatus Das LehrerInnen – Selbstbild und der Sozialstatus. Sehr auffällig ist das wiederholte, intensive Betonen, wie arbeitsintensiv der Lehrberuf ist und wie wenig dies im Ort wahrgenommen wird. Wir interpretieren dies als Folge intensiver, aber doch oberflächlicher Sozialkontrolle in der Dorföffentlichkeit. Ob und inwiefern in Medien das Bild der L/L nur negativ ist, wird kurz in der Fallstudie „Heimat für Migrantenkinder und Seiteneinsteiger“ einer Wiener VS erörtert. An dieser Ländergrenze und in dem relativ geschlossenen und dennoch etwas weitläufigen Ortsgebiet mit nicht gegebenen Streuhöfen leben die Menschen eng beisammen. Die Wegstrecken zur Schule (1-1,5 km) wären zu Fuß (oder per Rad ?) erreichbar, aber die Eltern ziehen das Auto vor. Und vieles wird beobachtet und kommentiert, was Menschen und Lehrkräfte tun. Aber Leute haben teilweise trotz räumlicher Nähe wenig Einblick ins Leben der vom Sehen bekannten Menschen. Es ist soziale Distanz trotz räumlicher Nähe. Hinter der Intensität und Redundanz der Forderung nach positiver Imagebildung für den Lehrberuf dürften mehrere Faktoren ins Spiel kommen. Gemeindestudien quer durch Österreich zeigen: Die Hochschätzung lokaler Prominenz ist nicht mehr per se gegeben, muss erworben, verdient werden und hat auch auf dem Lande abgenommen. 21 Im internationalen Vergleich haben laut Rechnungshof österr. Volks-u. HS-Lehrer rund 10 % weniger Stunden zu absolvieren als der Durchschnitt vergleichbarer L/L in den OECD-Staaten. (Die Furche, 2002-IX-05, S. 7). Aber in Finnland, das laut PISA-Studien Höchstwerte erhielt, ist die Stundenzahl der L/L noch geringer. Dies weist darauf hin, dass es nicht allein auf die Stundenanzahl ankommt. 22 Die Furche, 2003-IX-o5, S. 7. 93 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Eine latent kritische Haltung besteht auch gegenüber lokalen Autoritäten. Und traditionell gibt es bei manuellen Berufen eine ambivalente Haltung gegenüber geistiger Arbeit. Dem steht gegenüber, dass die Selbsteinschätzung der LehrerInnen geringer ist als deren Fremdbeurteilung. Das zeigen soziologische Studien. Die Leiterin und mehrere Lehrkräfte hoffen auf ein positiveres Lehrerimage, sind aber skeptisch, ob sich etwas ändern ließe (AA; AC, AB), und nicht einmal in der eigenen Familie (AA) gelingt dies. Aber schulintern wandelte sich das Selbstbewusstsein und auch für den BSI. (AS). Im Folgenden belegen wir dies mit Aussagen. „Leute, die ich gut kenne sagen: Du hast ja am Nachmittag frei. Kennen sie mich noch besser, dann merken sie sehr wohl, dass ich am Nachmittag nicht frei habe, dass ich mit der Zeit sehr wohl ein bisschen jonglieren kann, aber dass es wenige Stunden sind, die ich wirklich frei habe. Wenn man keinen genauen Einblick in die Arbeit eines Lehrers hat, glaubt man vielleicht, das ist nur ein Job der maximal um 13 bzw.14 Uhr endet. (AA 1f. )“. „Besonders in der vierten Klasse, ...ist es schon so, dass man mit Schularbeiten und Aufsätzen viele Stunden verbringt und zwar jeden Tag d.h. einmal angeschaut, weggelegt und nur korrigiert. Am nächsten Tag wieder angeschaut, Noten dazugeschrieben. Am nächsten Tag wieder angeschaut, Noten verglichen. Das dauert bei mir vier Tage, bis ich alles fertig habe. Mein Mann z. B., sieht allmählich ein, was ein Lehrer leistet – das passiert in der eigenen Familie. Er fährt täglich nach Wien und kommt um 19 Uhr oder 19:30 Uhr nach Hause. Er sagt immer, dass in seinem Urlaub gewisse Sachen nicht passieren dürfen, weil das ist seine Freizeit, während bei mir ist es ja nicht so tragisch, weil ich habe ja mehr Freizeit. Das meint er nicht böse, wir kennen uns schon über 20 Jahre. Es ist irgendwie problematisch!“(AA 1f. ) Dann klingt doch bei aller Reserve eine Spur Optimismus durch: Frau A findet Publizität für L/L wünschenswert, vermag sich aber eine solche nicht vorzustellen. (AA 3). Lehrerin B unterstreicht als einen Hauptzweck des Gesetzes die Transparenz der Lehrertätigkeit: Es besteht immer noch das Vorurteil, „der Lehrer geht um 12 oder 13 Uhr nach Hause und hat einen freien Nachmittag und außerdem drei Monate Ferien usw..“ Aber es gelang nicht, dies publik zu machen, und nicht einmal die Eltern und Kinder begreifen dies . Und Frau B fügt an, dass „es sie vielleicht auch gar nicht interessiert“, auch die eigenen Männer sind keine Ausnahme. (AB). 94 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Halten wir fest: Weder Frau A noch Frau B vermögen den Gatten vom Zeitaufwand der Lehrtätigkeit und deren Vorbereitung zu überzeugen. Auch Lehrerin C greift immer wieder in den Gesprächen das gleiche Anliegen auf, ist aber mit dem Erreichten unzufrieden und äußert sich skeptisch bis fatalistisch: Sie bezweifelt vorhandene, positive public relations, die im Gesetz intendiert wurden: „Man wollte (mit dem Gesetz) ... eine Transparenz der Lehrer(tätigkeit) schaffen“, was sie leisten, „ weil immer gesagt wird, dem Lehrer geht es so gut und er arbeitet nichts.Für mich ist das ein wenig fehlgeschlagen.“ ... „Zum einen gibt es oft wenig Interesse daran, zu erfahren, was eine Lehrkraft leistet. Wird es geschrieben, dann wird dies entweder nicht gelesen oder als vereinzelter Einsatz von Lehrkräften gesehen.“ Ich dachte mir, „ es wäre schon schön, wenn man sehen würde, dass es Lehrer gibt, die mehr machen als gefordert ist.“ Aber was hat die Öffentlichkeit davon erfahren? (AC). Dann schränkt aber die gleiche Frau C ein: „Manchmal ergeben sich Gespräche zum Lehrberuf mit interessierten Personen“ und es wird schon auch für andere sichtbar, „was da für ein Rattenschwanz noch an der Arbeit dranhängt“ und dass Lehrer sein „nicht nur ein Halbtagsjob ist“. „Ja, wenn man es publik macht, kann man schon etwas erreichen“.(AC 3). Ein Logopäde der Schule sagt Relativierendes zum beklagten angeblich niederen Sozialstatus der L/L: Die Bevölkerung stehe ihnen ambivalent gegenüber, manches sei ironisch und Spaß. Zum anderen bringen die Leute viele Geschenke. Es könne nicht so kritisch gemeint sein. Leute, die auf L/L schimpfen, ergingen sich in Projektionen, weil sie vielleicht schlechte Schüler waren. Auch vom Bürgermeister werden die Lehrkräfte geschätzt und zum Essen eingeladen. Im Überdenken dieser Anliegen wird wohl klar, dass breitest angelegte Fernsehdokumentationen und Spielfilme über den Lehrberuf das Meinungsbild leicht zu verschieben vermöchten. Kürzlich gab es den pädagogisch eindrucksvollen französischen Kinofilm „Sein und Haben“ über einen Dorflehrer (Regie: Nicolas Philibert). Im übrigen könnten im C-Bereich lokale Initiativen ergriffen werden. Ferner wäre zu überlegen, in welcher Form und auf welcher administrativen Ebene professionelle Public Relations durchführbar wären. Geeignete L/L könnten für Öffentlichkeitsarbeit auch im C-Bereich eingesetzt werden. 95 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ In der Fallstudie zur Wiener VS verweisen wir auf eine Reihe von Zeitungsartikeln, die p o s i t i v über die Lehrkräfte schreiben. Aber lesen die Leute und die L/L den „Standard“, „Die Presse“ und auch den „Kurier“? Meine Erfahrungen in 20 Jahren Vorlesung in Politischer Bildung für künftige L/L und meine Beobachtungen der KollegInnen lassen dies bezweifeln. Sollte es nicht auch kontrollierte Experimente geben, dass Lehrkräfte wie in der Schweiz eine allgemeinverbindliche längere Dienstanwesenheit haben, wie eine Wiener Leiterin mir sagte? 6.3 Aufgabenerteilung im C-Bereich Die gerechtere Verteilung im C-Bereich ist eine Folge des LDG, so die Leiterin: „Wenn es so umgesetzt wird wie bei uns, dann auf jeden Fall. ....“Bei uns hat sich viel geändert, denn früher gab es die Kustodiate und die hat immer nur einer gemacht. Jetzt sind die aufgeteilt, und jeder fühlt sich ein wenig verantwortlich, auch was Projektarbeit betrifft. Durch das LDG wird man sich mehr (dessen) bewusst. Die ganze Arbeit, die in der Schule anfällt, wurde auf mehrere Personen aufgeteilt“.( AS 6). Hier tritt uns in Differenz zu oben eine doch sehr positive Bewertung entgegen. Frau C sieht wenig Änderung: „Bei uns ist es schon immer gerecht zugegangen....wir sind nur vier. Man kann schon aus Kameradschaft nicht sagen: ‚Nein, das musst du alleine machen, das mache ich nicht!‘. Das tut man einfach nicht, das ist nicht kollegial.“ (AC). Auch im Abschnitt 4.3 wird auf eine solch wirksame Selbstkontrolle verwiesen: denn einige Lehrkräfte schätzten im C-Bereich den Arbeitsumfang zu hoch ein und verminderten die eingesetzten Stunden.(AA, AD). Diese Äußerungen zeigen Sinn für kollegiale Verantwortung unabhängig vom LDG, aber doch auch, dass die Neuerung des LDG beitrug, Arbeiten aufzuteilen. 96 gerechter Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 6.4 Autonomie – Flexibilität Mehr Autonomie und Flexibilität der Schulen hat das LDG nicht bewirkt. (Vgl. Schluss von 1.2.1). Die Positiva des neuen Gesetzes sind in den Gesprächen nicht so offenkundig, und Kritisches dominiert. 6.5 Stärken des LDG Werden die Interviews genauer analysiert und die auch sonst verbreiteten Negativreaktionen zu Innovationen durchleuchtet und wird der zusätzlichen Belastung durch Interviews (!) Rechnung getragen, so ist die Bilanz doch differenzierter. Stärken des LDG neu sind demnach: die adäquatere Arbeitsaufteilung; die Aktivierung der Fortbildung; die leichtere Kontrolle des C-Bereiches und Verhinderung von Entlassungen. Früher beteiligten sich nur einige an den Kustodiaten, „jetzt sind sie aufgeteilt“. (AS). Die Leiterin begrüßt die verpflichtenden 15 Stunden Fortbildung pro Schuljahr, denn „früher haben viele Lehrer das Fortbildungsangebot nicht wahrgenommen. Und wenn sie jetzt unfreiwillig gehen, bringt es dem einen oder anderen doch etwas.“ Es sei aber kontraproduktiv, Leute zu zwingen. Sie habe kürzlich das Gesamtkonzept der Fortbildung für das Wintersemester niedergeschrieben und viele Anmeldungen konstatiert. (AS 2). Der Wunsch nach Erhöhung der Töpfe ist vorhanden? Sollte dies der Fall sein? Frau C: „Man kann ohnehin Gebrauch davon machen, es hindert mich niemand, dass ich mehr Stunden Fortbildung mache, nur sieht das auch niemand. Natürlich ..... ist (es) auch sicher eine Folgewirkung dieses Gesetzes, man hat noch nie so viele Besucher wie heuer auf Kursen gesehen. Es waren plötzlich 80-100 Lehrer da. Früher waren es vielleicht 15- 20, das ist so dahin getröpfelt. Und man hat heuer Gesichter gesehen, die hat man noch nie gesehen, obwohl ich jetzt auch schon 20 Jahre unterrichte. Insofern hat es sicher auch etwas gebracht für die Leute, die nichts tun....für die war es vielleicht ganz gut, dass sie dann mindesten diese 15 Stunden belegen mussten“(AC 2). 97 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Von Kollegen, die bisher kaum an Fortbildungen teilnahmen, stammen auch „Meldungen wie“: „Na ja, ich muss ja meinen C-Topf machen!“(AC). füllen!“oder:„Ich muss meine 15 Stunden Aufgrund des C-Bereiches überblickt die Leitung eher, welcher Lehrer jetzt engagiert arbeitet und welcher nicht. Dies betreffe eher größere Schulen: „Ich kann mir schon vorstellen, dass sich in einer großen Schule nicht jeder engagiert“ und einige sich durchschwindelten“. (AB 5). Schließlich verhindert das Vertragslehrer/innen. (AS). 6.6 LDG angeblich das Entlassen jüngerer Änderungsvorschläge Die Änderungswünsche für das Gesetz selbst betreffen im Kern vier Aspekte: die unbefriedigende Regelung bei vorhersehbaren Absenzen und dass der Arbeitsaufwand über das Erfordernis nirgends aufscheint; der Entfall des Entgelts für die klassenführenden L/L Auf Unverständnis stößt sowohl bei der Schulleitung wie bei den L/L die unterschiedliche Lehrverpflichtung von Volks- und Sonderschullehrern versus solchen an Hauptschulen. Schwächen des LDG Die Leiterin: „Bis zum Vorjahr gab es ja die Kustodiatsstunde, und damit hatten wir schon eine Vorgabe, wie viele Stunden wir brauchen für welchen Arbeitsaufwand, z.B. für das Kustodiat für Lehrmittel im Sachunterricht. Dafür gab es immer schon eine halbe Abschlagsstunde, und die Kolleginnen, die das bis jetzt gemacht haben, die machen das auch weiter, nur jetzt im Topf C und nicht als Abschlagsstunde.“ (AS 1). Die Kontrollchancen des C-Bereiche werden auch recht kritisch gesehen (vgl. 4.3). Frau C: In Ausbildung und Status sind Volksund Hauptschullehrer heute gleichgestellt „und plötzlich ist da wieder ein Unterschied. Mir geht es nicht um die Stunde, aber Volksschul- und Sonderschullehrer haben 23 Stunden (Lehrverpflichtung) und Hauptschullehrer nur 22, warum ist das so?“(AC ). 98 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Auch der Leiterin sieht dies im Hinblick auf VS- und SonderschullehrerInnen unbegründet: „Ich finde wir leisten die gleiche Arbeit, gleiche Wochenstundenanzahl sein. (AS). und daher sollte es auch die (In unserem Team wurde dies so interpretiert, dass das berufspolitische Gewicht der VS-L/L geringer ist als jenes der HS-L.). Ein weiterer Kritikpunkt am LDG und ein Verbesserungswunsch ist das Entgelt vorhergesehener Absenzen, z.B. bei Operationen. Die Leiterin teilte mit: „Es gibt generell keine Mehrdienstleistungen, auch wenn diese anfallen würden....das heißt wir arbeiten unbezahlt: Es sind zehn Stunden vorgesehen für unvorhersehbare Absenzen von Lehrern.“ „Das wird aber auch für vorhersehbare genutzt, leider. Wir werden dazu angehalten, diese zehn Stunden auszunutzen, und das finde ich nicht richtig“, denn dafür sind sie nicht vorgesehen. „Nur ein Beispiel: eine Kollegin war heuer bei uns 8 Wochen krank, sie hatte eine Gehörgangsoperation, die Operation war vorhersehbar, und auch der Termin wurde festgestellt. Die acht Wochen Krankenstand waren nicht vorhersehbar, da wurde suppliert und wir haben diese mit dem C-Topf unentgeltlich erfüllt, mit diesen zehn Stunden, die eigentlich für unvorhersehbare Supplierungen waren.“ (AS 5 f. ). „Wenn ich in der Volksschule eine Stunde halte, die vorhersehbar war, dann bereite ich mich genauso darauf vor, und das braucht auch seine Zeit.“(AS). Wenn ein Volksschullehrer unvorhergesehen erkrankt, wird der Unterricht eben dort fortgesetzt, wo die andere Kollegin endete? „Die Kollegin setzt den Unterricht fort, wo die andere aufgehört hat. Im Normalfall verlangt man die Vorbereitung, die muss aufliegen, und die Kollegin bereitet sich auf die Stunde vor, ....wenn es vorhersehbar war. Wenn es unvorhersehbar war, kann es nur ein beaufsichtigte Stunde sein. Eine Stundenvorbereitung muss da sein, es kann aber auch ein Wochenplan sein. Eine stündliche Vorbereitung verlange ich nicht, aber einen Wochenplan. Plötzlicher Krankenstand fällt unter diese zehn Stunden. Das ist vollkommen einzusehen, wenn ein Lehrer anruft in der Früh, dass er krank ist, dann vertrete ich ihn, das nehme ich von diesen zehn Stunden. Aber wenn ein Lehrer eine Operation hat und ich weiß das schon Wochen vorher und weiß, dass er nachher im Krankenstand ist, dann sehe ich nicht ein, warum ich das im Topf C unbezahlt machen soll.“(AS 5 f.). Ferner beklagt Frau B, dass ein Zeitaufwand über das geforderte Maß hinaus nirgends aufscheint. Das wäre aber schon von Nutzen. (AB). (In NÖ können solche Zusatzleistungen notiert werden, zwar ohne Bezahlung. Und dies bereitet L/L Genugtuung.) Schließlich wird mehrheitlich der Wegfall der Klassenvorstandsstunden beklagt und eine Änderung dringend gewünscht. 99 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Die Klassenvorstandstunde ist ja weggefallen......Das hat uns nicht gefallen, und dies teilten wir Frau Direktor jedes Mal mit, wenn sie zur Leitertagung fuhr.“ (AC). Leiterin: Es gab früher für die Klassenführung eine halbe Abschlagsstunde und für die Korrektur der Hefte ebenfalls eine halbe, das gibt es heuer nicht mehr, eine Stunde für die Klassenführung würde ich für angemessen halten. Es wird jetzt nicht mehr unterschieden: a) zwischen L/L, die eine Klassen führen und solchen, die Nebenfächer unterrichten b) zwischen L/L, die Hefte zu korrigieren haben und jenen ohne Korrekturaufgaben. Die Korrekturen sind im B-Topf und die Klassenführung ist im C-Topf. „Ich finde das schon ungerecht.“ (AS 6). 6.7 Änderungswünsche Änderungswünsche für die Umsetzung des Gesetzes beziehen sich immer auf die mangelnde Publizität und die lückenhafte Kontrolle. Im Folgenden drückt die Direktorin den Wunsch aus, dass der Arbeitsaufwand der Lehrkräfte publik gemacht wird: „Jetzt wäre es einmal an der Zeit, dass man das publik macht, was wir unter Topf C aufgeschlüsselt haben.“ (AS 4). Wieviel Zeit eine Lehrkraft für Fortbildung, außerschulische Aktivitäten, für Schulplanung, Projektbetreuung, Schulhausgestaltung, Buchklub und die vielen Konferenzen aufwendet, das scheint nirgends auf. „Früher gab es vier (Konferenzen) , jetzt sitzen wir jede Woche beisammen.“(AS 4)....“ das weiß niemand“. (AS 4). Als Schwachpunkt wird auch die mangelhafte Kontrolle des LDG gesehen. (Vgl. 4.3). So sagt die Leiterin: „Es ist in großen Schulen ..gar nicht möglich, alle Lehrer genau zu kontrollieren. Da schaut es eher so aus, dass man am Schulanfang schöne Zahlen hingeschrieben hat, und das war es auch schon. Im nächsten Schuljahr schreibt man wieder schöne Zahlen hin aber es hat keiner nachgefragt. Das ist glaube ich ein großer Schwachpunkt des LDG.“ (AS 5). 100 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 7 Bilanz in Bezug auf Aufwand und Ertrag Frau A betrachtet die Vereinbarung des C-Topfes am Schulanfang als „sehr umständlich“. „Wir haben so lange herumgeschachtelt, bis es gepasst hat.“ (AA). In Differenz zu Lehrkraft A sieht die Leiterin die Einführung nicht so zeitaufwändig und umständlich. „Wie gesagt, wir sind eine sehr kleine Schule, bei uns war der Zeitaufwand so, dass wir eine Konferenz zu Schulbeginn hatten, dann die Einzelgespräche, wo ich mir mit jedem Lehrer die Einteilung des Topf-C überlegt habe, und jetzt zum Schulschluss diese eine Konferenz, das war unser Zeitaufwand ....und es war auch kein Problem.“ (AS).. Auch für die Lehrerin C war der Aufwand „nicht wirklich groß“. Diese Aussage ist nicht konsistent mit der oben dargelegten Überlastung und der Aussage eines „irrsinnigen Zeitaufwandes“. . Frau C: „Den Ertrag können wir ja noch nicht einschätzen. Aber der Aufwand war nicht wirklich groß, das ist eine Arbeit, die mir nicht liegt, wo ich nachgrübeln und aufschreiben muss, was ich mache, aber es war nicht wirklich schlimm.“ Und sie fand dies alles als zusätzliche Bürokratisierung.(AC). Das Resumé zum C-Bereich in den Worten des aus Deutschland stammende Pfarrers: „Den C-Topf halte ich für relativ interessant und auch ergiebig....Man sieht, welche Lehrer sich wirklich engagieren und über dem Geforderten sind und welche Lehrer wesentlich darunter sind. Die sollte man ansprechen.“ (AD 4). Eine Leiterin einer VS in einem Wiener Nobelbezirk sieht sich in einer ambivalenten Situation. Einerseits ist ein LDG ohne Kontrolle nicht sinnvoll, zum anderen, wenn sie kontrolliert, läuft sie Gefahr, das partnerschaftliche Einvernehmen in Frage zu stellen. Eine ganz grundsätzliche Infragestellung des Gesetzes liegt tiefer: Die Widerstände gegen das Quantifizieren, das Auflisten von Arbeitszeit basieren wohl in einem tief verankerten ideellen Lehrer-Selbstverständnis liegen. Sie verstehen sich nicht als Handwerker, die jede Viertelstunde notieren (und noch mehr...). Das Quantifizieren erscheint für den pädagogischen Beruf als (noch?) fremdartig. Engagierte Lehrtätigkeit und pädagogischer Einsatz hat als „bodenloses Fass“ eine Tendenz 101 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ zum qualitativ Unbegrenzten und gälte für das Steuerrecht zum Teil wie eine „Liebhaberei“.23 Abschließend zu dieser Fallstudie ist anzufügen: Die Gespräche dürften gewissem Ausmaß nur in in der positiven Funktion als Chance für praxisbezogene Rückmeldung (feedback) mittels Schulforschung an die Behörden verstanden worden sein, sondern eher als Kontrolle. Dennoch: Das Material ist sehr reichhaltig und bietet dem Gesetzgeber die Chance, das LDG neu zu überdenken. 23 Ähnliche Liebhaberei mit einem Übermaß an Einsatz und völlig unterdotierter Forschung ist diese an Pädagogischen Akademien. Es ist zu hoffen, dass an der neuen Pädagogischen Hochschule strukturell und finanziell für Forschung entsprechend Bedingungen geschaffen werden. So kann der Befürchtung von einer bloßen Namensänderung begegnet werden 102 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Schulfallstudie Hauptschule im Burgenland (Team: Altrichter, Universität Linz /DozentInnen der Pädagogischen Akademien Österreichs) Version 02/ Maria Schickermüller August 2003 c/o Pädagogische Akademie des Bundes in Wien, Ettenreichgasse 45 a, 1100 Wien, Tel. 602 91 92 / Fax: 603 41 39 e-mail: [email protected] 103 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1 Kontext der Schule Bei der dieser Fallstudie zugrunde liegenden Schule handelt es sich um eine Hauptschule mit einer angeschlossen Polytechnischen Schule in einem Landbezirk in Burgenland. Die untersuchte Hauptschule ist eine große Schule mit über 40 LehrerInnen und 15 Hauptsschulklassen mit ca. 390 SchülerInnen und zwei Klassen der Polytechnischen Schule mit 38 SchülerInnen. Alle Schulstufen weisen eine Integrationsklasse auf. 9 Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache besuchen diese Schule. Das Schulgebäude wurde sehr aufwändig renoviert und insgesamt fällt der gesamte Schulbetrieb durch einen hohen technischen Entwicklungstand auf. So werden z.B. Arbeiten wie Supplierpläne erstellen, Zeugnisse schreiben oder die Bibliotheksverwaltung mittels PC–Einsatz abgewickelt. Das Schulsystem änderte sich im Laufe der letzten Jahrzehnte von der zweizügig geführten Hauptschule in eine Versuchsschule mit Leistungsgruppen in Deutsch, Mathematik und Englisch, die dann zur Regelschule wurde. In der Öffentlichkeit tritt die untersuchte Schule mit vielen Aktionen - darunter auch EU-weiten - Projekten auf und kann auf viele Preise verweisen. Auch die Klassen des PTS nehmen erfolgreich an beruflich orientierten Projekten und Wettbewerben Teil. Die Gemeinde finanziert eine Sekretärin für die aufwändigen Schulverwaltungstätigkeiten. Diese Regelung ist an burgenländischen Schulen grundsätzlich möglich. Die Lehrersituation an der untersuchten Schule ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass in den letzten Jahren keine jungen LehrerInnen angestellt wurden. Bei den 43 Unterricht erteilenden LehrerInnen fällt das durchschnittlich hohe Dienstalter auf. Die Suche nach dem dienstjüngsten Interviewpartner ergab einen 40-jährigen Kollegen. Dass ein Zusammenhang zwischen dem Dienstalter und dem Status (wie z.B. einer hohen Anzahl pragmatisierter LehrerInnen) und dem 104 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Innovationspotential der Schule bzw. den kritischen Haltungen zum LDG besteht, gilt für diese Fallstudie als eine wesentliche Grundannahme. Ein bundeslandspezifisches Problem ist die Altersstruktur der burgenländischen LehrerInnen. Das Besondere an der burgenländischen LehrerInnensituation ist, dass keine JunglehrerInnen angestellt werden können und viele jahrelanges Auspendeln vom südlichen in den nördlichen Teil in Kauf nehmen müssen. „Das ist für das innovative Geschehen störend. Das frustriert insofern, als es ein Arbeitserschwernis darstellt. Wenn diese derzeit jungen Lehrer nach 5- 19 Jahren Auspendelnmüssen eine fixe Anstellung im südlichen Teil kriegen, ist zu befürchten, dass sie sich entspannt zurücklehnen und ihre ehemalige Frustration in Bequemlichkeit übergeht. Dann sind sie auch 40 und ihre Vorgeschichte muss nicht unbedingt eine innovative Qualitätserhöhung bedeuten, ist zumindest meine Spekulation.“ (CCBw, S 2, 56 – 61) 2 InterviewpartnerInnen Die Auswahl erfolgte gemeinsam mit der Schulleitung nach den vorher bekannt gegebenen Kriterien. Für den ersten Interviewdurchgang galt es vier InterviewpartnerInnen nach folgenden Kriterien zu finden: Dienstalter - jüngster/e, ältester/e LehrerIn, Geschlecht, Funktion: Klassenvorstand/ständin (KV), PersonalvertreterIn ( PV). Seitens der Schulleitung wurde sehr entgegenkommend und flexibel auf die Wünsche des Forscherteams reagiert. Die erste Interviewwelle fiel auf den Schulschluss des Sommersemesters (19. – 21.6.2002). Dennoch ermöglichte es die Schulleitung, diese Interviews nach Plan abwickeln zu können. Die zweite Interviewwelle (29. – 3011. 2002) erfasste zwei LehrerInnen der ersten Welle und drei neue LehrerInnen. Als Kriterien hierfür galten: bekannt kritische Personen, nicht voll Beschäftigte, Klassenvorstände. In der dritten Interviewwelle (22./23.5.) erfassten wir InterviewpartnerInnen und eine bereits interviewte Lehrerin pro Schule. 105 zwei neue Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ In den Zeiten zwischen den Interviews und während der Pausen stand mir die Schule offen zur Verfügung. So konnten viele Eindrücke gesammelt, vieles beobachtet und auch informelle Gespräche geführt werden. 3 Vorinformationen Ebenso wie in allen anderen Bundesländern gab es ein umfangreiches Informationsangebot zum LDG, das allerdings unter großem Zeitdruck stand. „N.Ö. und Wien waren im März mit den LDG-Vorarbeiten fertig. Auch mit der Betriebsvereinbarung. Burgenland hinkte etwas nach und übernahm teilweise die Modelle. Das Resultat ist in unseren Richtlinien veröffentlicht und wurde Ende Juni 2001 heraus gegeben.“ (CCZA, S 1, 19-21) Die Multiplikatorenfunktion wurde im gesamten Bundesland von der Personalvertretung/bzw. den GewerkschaftsvertreterInnen unter Mitwirkung der Schulaufsicht geleistet. Die Hauptlast trug allerdings die Personalvertretung, auf die sich auch der Schulleiter hauptsächlich stützte. „Ich bin da sicher im Vorteil, weil die jetzige Schulinspektorin gewerkschaftlich stark im Burgenland inkludiert ist und mich sehr gut vorinformiert hat. Ich habe die ganzen Entwicklungen, Vorinformationen um das LDG neu sehr intensiv mitbekommen.“ (ACHS, S 1, 11-15) Eine Lehrerin zeigte sich besonders gut über das LDG informiert und sie stand diesem auch auffallend positiv gegenüber. „Für das LDG neu haben wir die Informationen schon über das Religionspädagogische Institut bekommen, wir waren eigentlich schon sehr früh informiert. Es war auch angegeben, wie viele Kollegen noch nicht Bescheid gewusst haben, aber wir haben schon viel früher als die anderen Bescheid gewusst. Am Anfang habe ich es einmal als verwirrend empfunden, es war auch die Stimmung unter meinen Religionslehrerkollegen verwirrend. Wir haben aber dann auch weitere Unterstützung vom RPI bekommen und waren der Meinung, wir werden das schon in den Griff bekommen und das wird dann schon laufen, denn alles was neu ist wird einmal skeptisch betrachtet. Wenn man dann genügend Unterstützung hat und sich nicht dem Druck aussetzt, das sofort verstehen zu wollen, dann wird das schon. Ich habe es nicht als so aufregend empfunden.“ (BCHF, S 1, 10- 24) Diese gelassene Einstellung könnte durchaus mit dem Informationsstand in Verbindung stehen. Bemerkenswert an dieser Kollegin ist auch, dass sie im Verlauf des Interviews dem LDG auffallend mehr positive Seiten abgewinnen kann als die meisten Interviewten. Es gibt auch weniger positive Einschätzungen zur Informationsarbeit, wenn Interviewpartner meinen, dass die LehrerInnen zwar den 106 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Veranstaltungen beiwohnten, aber die Botschaft nicht wirklich verstanden hätten, bzw. diese nicht auf ihre Situation übertragen hätten. „Ich habe zum LDG neu gute Informationen gehabt. Ich bin selbst Personalvertreterin und habe die neuen Informationen sofort erhalten und habe auch versucht das meinen Kollegen nahe zu bringen. Ich habe versucht sie zur Informationsveranstaltung einzuladen, damit sie dort die ersten Information erhalten und wissen worum es überhaupt geht. Ich hatte den Eindruck, und da liege ich sicher richtig, dass sie nicht alles wirklich verstanden haben und nicht genau gewusst haben worum es geht.“ (ACHLC S 1, 11 – 20) „Natürlich wurden alle informiert. Es zeigt sich allerdings laufend, dass sich nicht alle Kollegen informieren lassen wollen. So werden auch unsere Aushänge oder die Gewerkschaftszeitung kaum gelesen.“ (CCHC, S 2, 5-7) oder: „Na ja, wie gesagt, weil ich eben schon so früh informiert war, war ich jene, die nur mehr gewartet hat bis es passiert - das kommt jetzt - das war eine Erwartungshaltung. Im Konferenzzimmer habe ich selbst den großen Aufruhr erlebt, ‚Chaos’ und ‚Was wollt ihr jetzt schon wieder’, also das Typische, einfach so, dass man das Gefühl gehabt hat, das ist gegen uns gerichtet. /.../ Sicher waren die anderen auch vorbereitet, aber ich denke, so gut und so intensiv war sicher keiner informiert, vielleicht die Gewerkschaftskollegen. Abgesehen davon gibt es Kollegen, die das gar nicht wahrnehmen wollen, die sich sagen:’ Das kommt eh nicht, das ist eh nur am Papier!’, und dann auch eben die Information nicht annehmen wollen und sich dann dagegen wehren, das passiert halt auch.“ (BCHF, S 1, 26 – 40) Das könnte auch eine Erklärung dafür sein, dass sich nach der Urabstimmung, bei der sich die burgenländische Lehrerschaft mit 76,89% (das sind 1.411 Personen) für die Einführung des LDG aussprach, Unmut regte. Als es nämlich um die Einführung und Umsetzung des LDG im ersten Jahr ging, zeigte sich - für außenstehende Beobachter zunächst einmal unverständlicherweise – ein entsprechender Widerstand. „Meiner Meinung nach ist da etwas falsch gelaufen, denn nachher waren alle sehr unglücklich darüber, dass sie mit „ja“ gestimmt haben. Die Motivation der Lehrer, warum sie mit „ja“ gestimmt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Man hat den Personalvertretern auch vorgeworfen, dass die Informationen nicht ganz in Ordnung waren.“ (BCHS, S 4, 191 – 196) Ob die Informationen nicht ausreichend oder gar manipulativ „Na ja, die Meinung der Kollegenschaft ist: Warum haben wir nur dieses Modell angenommen, wir wurden manipuliert!“ (BCHB, S6, 273 – 274) waren oder die Lehrerschaft nicht tiefer in die Materie eindringen wollte, bleibt hier offen. „Wir waren sehr gut informiert seitens des Ministeriums und der Gewerkschaft. Das war auch die Aufgabe der Gewerkschaft, weil sie die Intentionen des neuen LDG durchgesetzt hat. Sie hat in den verschiedenen Bezirken Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ich denke, dass die Lehrer einmal grundsätzlich gut informiert gewesen wären, richtig 107 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ informiert haben sie sich aber nicht. Denn im Nachhinein ging dann das große Jammern los.“ (ACL, S 1, 24 – 33) Als Faktum wird aber angesehen, dass das LDG nicht einem Bedürfnis der Basis entsprang sondern es sich um ein „Top – down - Modell“ handelt. Als solches dürfte es nicht verwundern, wenn die Vorgaben von Eliten in Verschränkung von Personvertretung, Gewerkschaft und Dienstaufsicht zumindest anfangs von der Basis nicht wirklich „intrinsisch“ getragen wurde. 4 Umsetzung 4.1 Diensteinteilungen „Die Einstiegsphase war gesehen, weil man keine (ACHS, S 1, 51 – 53) bei uns sicher nicht optimal. Im Nachhinein Erfahrung gehabt hat, was auf einen zukommt.“ Die neue Aufgabenzuschreibung und das Erfassen der Tätigkeitsbereiche von LehrerInnen sollten im Wesentlichen an den Standorten autonom geleistet werden. Dass damit Anfangsschwierigkeiten verbunden sind, war zu erwarten. Anfangsprobleme sollten nicht hoch gespielt werden und das Ganze als Prozess angesehen werden, wurde von der Schulaufsicht betont. Als Hilfestellung erhielt die Kollegenschaft ein einseitiges Blatt mit einer Auflistung aller möglichen C-Topf Tätigkeiten. Jeder/e einzelne LehrerIn trug seine/ihre Diensteinteilung zu den Bereichen A,B,C in ein einheitliches Formblatt ein und legte es der Direktion vor. Manche Kollegen diskutierten im Team, andere entschieden autonom. Seitens der Direktion wurden in Einzelgesprächen fallweise auch Korrekturen angeregt und Streichungen durchgeführt. „Es gibt drei Töpfe und in der Position des Direktors war das für mich ganz toll, muss ich schon sagen, d.h. dass man auch den dritten Topf hat, wo Lehrer Stunden einbringen. Wo ich letztendlich Probleme bekommen habe war, weil es in keiner Weise verbindlich war, d.h. der Topf –C ist zwar da, aber das ist so ein virtueller Topf, wo viel drinnen ist, wo ich viel akzeptieren muss, glauben muss bzw. kann, wenn ich möchte.“ (ACHS,S 2, 54 – 61) Die Mehrzahl der Fälle wurden von der Schulleitung angenommen. Vor allem Dienstvereinbarungen zum Arbeitsbereich C stellten anfangs ein Problem dar. 108 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Der Bereich A und B waren ganz klar, das ist auch transparent, aber speziell im Bereich C war es für mich schon in der Vorbereitungsphase sehr unbefriedigend, dass man vom ersten Tag an eine genaue Stundenaufteilung für alle unterschiedlichen Tätigkeiten wissen hätte sollen. Ich war lange genug Lehrerin und weiß, dass das so nicht funktioniert.“(ACBw, S1, 22- 29) „Die große Diskussion war immer im Bereich C, und da haben wir gesagt, dass sich die Lehrer nicht so große Sorgen machen sollen, sondern sich in einer Konferenz zusammensetzen, um das transparent zu machen. Daher halten wir uns hier nicht so sehr an Richtlinien, sondern betrachten dieses Jahr als Lernprozess und daher hat es auch nicht so große Probleme gegeben.“ (ACL, S 5, 265 – 272) Dieser Prozess zeigte insofern Früchte, als im 2. Durchführungsjahr eine wesentlich größere Gelassenheit im Umgang mit den Diensteinteilungen zu beobachten war. „Es ist interessanterweise heuer nichts über das LDG neu und über den Topf C bei der Dienstbehörde bzw. von der Personalvertretung gefallen. Im Prinzip hat es heuer nicht mehr diese Aufregung gegeben“ (BCHS S1, 20 – 23) Die Dienstvereinbarungen werden intrapersonell zwischen der Schulleitung und dem jeweiligen Lehrer, bzw. Lehrerin getroffen und nicht im Kollegium öffentlich einsehbar gemacht. Auf Wunsch könnten sie in der Direktion eingesehen werden, was aber nicht genutzt wird. „Die Diensteinteilungen sind nicht öffentlich, aber schon mit mir besprochen. Ich weiß, dass es Kollegen ausgehängt haben, aber für mich ist das ein Platzproblem. Wenn ich die Blätter für 45 Personen in einer Konferenz bespreche, ist das auch nicht sinnvoll. Aber ich bin dafür, dass jeder weiß, was der andere machen sollte.“ (ACHS, S 3, 114 – 119) Einige grundsätzlich mit der Diensteinteilung zufriedene KollegInnen „Also ich finde unsere Diensteinteilung in Ordnung und würde gar nicht viel anders machen. Vielleicht mehr Transparenz/.../“ /ACLB S 5 247 – 249) würden sich mehr Transparenz wünschen. Seitens der Direktion und von manchen LehrerInnen werden für diesen Fall aber Konflikte befürchtet. „Was den Block C betrifft nicht, aber was Supplierungen anlangt, wird die Transparenzliste schon beobachtet, laut wird jedoch nicht diskutiert. Man möchte keine größeren Konflikte bzw. ist ja das Schuljahr noch nicht um.“ (ACHLA, S 4, 187 – 194) 109 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 5 Auswirkungen 5.1 Veränderte Verteilung der schulischen Aufgaben Dass die „Topf-Regelung“ eine gerechtere Verteilung schulischer Aufgaben auf alle Lehrer bringen könnte, war vor Durchführung der Interviews eine Grundannahme. Dazu gibt es aber durchaus divergierende Einschätzungen: „Früher hat sich einer um den anderen gar nicht gekümmert und jetzt gibt es Teams.“ (ACHLB S 5 229 – 230) Kleinere Ansätze, dass die Aufgabenteilung gerechter werden könnte, kann man in der Teambildung erkennen. In einem Team ist es wohl nicht vorstellbar, dass einige Mitglieder bewusst weniger als andere arbeiten. „Es ist mir auch in unserer Schule aufgefallen, es gibt mehr Projektmöglichkeiten. Die Lehrtätigkeit wurde interessanter, weil viel mehr Praktisches in den Unterricht hineingenommen wurde. Die Arbeitszeit ist für jeden gleich, die Stunden sind für jeden gleich.“ (ACHLB S 4, 194 – 197) Die hier beschriebene gleiche Arbeitszeit aller dürfte sich eher auf die unterrichtliche Tätigkeit von LehrerInnen beziehen. Dass Lehrer-Arbeitszeit auch Tätigkeiten umfasst, die außerhalb der Klasse und ohne Schüler geleistet werden müssen, wird nicht von allen KollegInnen wahrgenommen. „Die Notwendigkeit an zusätzlichen Arbeiten war immer da, das war nie eine Diskussion, auch nicht vor dem neuen LDG. Die Arbeit hat sich immer nur auf gewisse Leute verteilt, d.h. sie war nicht gleichmäßig verteilt. Ich habe einen Lehrkörper von 45 Lehrern, ich weiß genau, bei wem kann ich für Mehrarbeit anfragen und bei wem habe ich keine Chance. Es hat keinen Sinn, wenn ich die Schulbuchaktion einem Lehrer übergebe, dem Stunden fehlen, der das aber nicht machen kann, nicht machen will. Ich bin angewiesen darauf, dass das jemand macht, der sich bereit erklärt und das engagiert macht. Wenn ich ein Kustodiat vergebe, wenn ich jemanden die Bücherei aufzwinge der das gar nicht machen möchte nur weil er zu wenig Stunden hat, da schaut ja nichts dabei heraus. Schule lebt von engagierten Leuten, nicht von vorgegebenen zusätzlichen Stunden.“ (BCHS S 2, 65 – 78) Diese Vorgangsweise scheint plausibel, trägt aber nicht in jedem Fall zu einer gerechteren Umverteilung schulischer Arbeiten an den gesamten Lehrkörper bei. Das Transparentmachen der jeweiligen Tätigkeiten könnte vielleicht einen den positiven Effekt haben und den Umverteilungsprozess an Schulen anregen. Nämlich insofern, dass sich jene Personen, die weniger an den C-Topf Stunden mitarbeiten, sich dazu sanft gezwungen sehen, wenn es öffentlich aufscheint, wer was macht. 110 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Unten zitierte Person schätzt diesen Prozess allerdings nicht besonders optimistisch ein, wenn sie zwischen dem Ausfüllen eines Formulars und dem tatsächlichen Engagement des jeweiligen Lehrers unterscheidet. „Ich habe Lehrer, wo ich weiß, dass das was im C-Topf steht 100ig so ist, und ich habe Lehrer wo das 100ig nicht so ist. Ich habe da aber keine Möglichkeiten, außer ich würde Maßnahmen ergreifen ,die aber meiner Mentalität nicht entsprechen. Insgesamt war ich dann nicht sehr glücklich und hat auch bei den Kollegen zu großen Diskussionen geführt. Ich musste 45 Bögen kontrollieren und mit den Lehrern besprechen, wo dann oft auch keine Einsicht vorhanden war und ich diskutieren musste. Da habe ich mich nach einem Monat schon gefragt, ob dieser Zeitaufwand gerechtfertigt ist. Es sind Stunden im Topf-C, die man einfordern kann, aber die Euphorie hat schnell nachgelassen, als die Frage aufgetreten ist, was ist mit den Lehrern, die das nicht einbringen. Wir haben viele Diskussionen geführt und im Prinzip ändert sich nichts an der Lehrersituation. Die Lehrer, die sich engagieren, und ich habe viele davon, die könnten den Topf-C öfter füllen, andere können das nicht. Sie füllen ihn zwar, aber ich weiß, dass ihr Engagement und ihr Einsatz gleich null ist, wie auch früher.“ (ACHS, S 2, 61 – 82) Ein viel diskutiertes Problem an allen österreichischen Pflichtschulen stellt der Klassenvorstand dar. Kaum eine Lehrkraft übernimmt mehr gerne das Amt eines Klassenvorstandes. „Es freut sich jeder, wenn er kein KV ist, weil der Job als KV wird immer schwieriger, umfangreicher und aus der Sicht der Lehrer unbezahlt. Die Schüler werden immer schwieriger, die Klassengemeinschaft aufrecht zu erhalten wird immer schwieriger, die Probleme mit Eltern – da passiert momentan sehr viel, die Schule öffnet sich, Mitspracherecht der Eltern die Administration wird auch nicht einfacher, es kommt immer mehr an Arbeit.“ (BCHS, S 3 119 – 128) Eine gerechte Verteilung des Klassenvorstandes wird im 4- Jahreswechsel versucht, weiters wird seitens der Direktion den Klassenvorständen Unterstützung angeboten: „Ich nehme dem Klassenvorstand so viel Arbeit ab, sie schreiben keine Zeugnisse mehr, keine Listen mehr, das geht EDV-mäßig. Aber man sollte das jetzt nicht leichtfertig abtun. Der Klassenvorstand wurde an meiner Schule eigentlich immer als Belastung angesehen.“ (ACHS, S 4, 198 – 203) Seit 1. Februar 2003 ist eine Belohnung für die administrative Arbeit klassenführender LehrerInnen zwischen Landesschulrat und Personalvertretung ausverhandelt und beschlossen worden. Auch die LehrerInnenfortbildung muss als wesentlicher Bereich des LDG angesehen werden, weil es ein Teil von LehrerInnenarbeitszeit ist und die Supplierregelung im Topf C betrifft. Alle InterviewpartnerInnen sprechen von einer starken Zunahme an Fortbildungsaktivitäten. „Der Bereich Fortbildung ist in unserem Bezirk am besten umgesetzt worden. Das ist parallel mit dem LDG entstanden, weil zweimal im Jahr setzen wir, 111 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ die Schulaufsichtsbehörde, uns mit dem PI zusammen. Im Herbst hat es enorme Schwierigkeiten gegeben, den Ansturm der Kolleginnen und Kollegen zu bewältigen. Das war schwierig und dann haben wir gesagt, wie können wir daraus das Beste machen. Es ist nicht sinnvoll, dass die Lehrer nach Eisenstadt zur Fortbildung fahren müssen, wir bieten die Seminare regional an, da kann man viel besser auf die Bedürfnisse eingehen. Die Zusammenarbeit mit dem PI funktioniert diesbezüglich bestens.“ (ACBw., S 3, 176 – 187) Aus Sicht der Schulleitung und der LehrerInnen, die die jeweiligen Supplierungen zu tragen haben, hält sich die Euphorie über das Mehr an externer Fortbildung in Grenzen. „Heuer waren oft schon 10-12 Leute weg, da gibt es dann viele LDG-neuStunden zu vergeben, aber das führt auch wieder zu Unruhe. Stundentausch ist bei den Lehrern auch nicht beliebt/.../)“ (BCHS, S 5, 227 – 230) 5.2 Autonomie versus Kontrollfunktion Veränderung der Leiter/Leiterinnen/Rolle Dem Schulleiter kommt die Kontrolle der Diensteinteilungen zu. „Den Schulleitern hat man zwar per Gesetz eine neue Rolle verordnet, niemand aber hat sie fit gemacht; ich habe mich mit dem PI schlau gemacht, sie haben ein passendes Angebot und wir arbeiten an dem. Das ist natürlich auch ein Prozess. Wenn der Schulleiter in seiner Rolle nicht sehr stark ist, dann ist alles andere nicht umsetzbar, auch nicht das neue LDG. Dann wird es eine Vereinbarung auf dem Papier, die nicht sehr viel Wert ist.“ (ACBw, S 4, 258 – 265) In der Praxis stellt das für die DirektorInnen vor allem an großen Schulen eine Herausforderung bzw. ein Problem dar. Einerseits würde es das Arbeitspensum sprengen, müssten alle geleisteten Diensteinteilungen des Schuljahres genau nachgeprüft werden, andererseits würde es große Unruhe und Widerstand verursachen. Diesen Balanceakt versucht die Schulleitung mit dem Appell an die Selbstevaluation zu gehen. „Ich werde in der Konferenz darüber sprechen, ich werde an Ihr Gerechtigkeitsgefühl, an ihre Verantwortung als Pädagoge appellieren, sie sollen sich Gedanken machen, ob sie den Topf-C wirklich erfüllt haben. Ich möchte nicht alles noch einmal nachkontrollieren. Für mich wäre eine bestimmte Arbeitszeit für den Lehrer sinnvoller, da muss er da sein, da kann ich Besprechungen abhalten und ich muss nicht mit dem Lehrer über Nachmittagsstunden streiten.“ (ACHS, S 3, 145 – 153) „Evaluieren muss sich der Lehrer selbst in seiner eigenen Verantwortung, das wäre ein Ansatzpunkt, dass wir einmal Lehrer an der Schule haben, die Verantwortung übernehmen, die wissen, welche Verantwortung sie den Kindern gegenüber haben – das wäre der positive Aspekt“ (CCHS, S 1, 33 –35) 112 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Die Dienstaufsicht rät zu folgender Vorgangsweise: „Man kann in einer Schule mit 40 Kollegen nicht jeden einzelnen Tätigkeitsbereich in C genau anschauen, aber wir haben vereinbart, dass man wahlweise drei bis fünf Kollegen hernimmt, die dann aber auch befragt, wie es ihnen gegangen ist, was gut war und wo es noch Schwierigkeiten gibt. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die immer schon sehr engagiert und ehrgeizig gearbeitet haben, aber einen falschen Stolz haben, die sich das gar nicht alles darstellen getrauen, was sie alles gemacht haben. Natürlich gibt es auch Kolleginnen und Kollegen, die große Angst gehabt haben, dass sie dieses Stundenausmaß im Bereich C nicht erfüllen.“ (ACBw, S 2, 65 – 76) Einige LehrerInnen können der Selbstevaluation durchaus positive Seiten abgewinnen, sie sprechen aber von einem enormen Aufwand, will man genaueste Eigenkontrolle durchführen. „Ich habe schon begonnen mir alles aufzuschreiben, nur ich muss ehrlich sagen, ich habe es dann gelassen, weil da eine halbe Stunde, da dieses, dort jenes, da habe ich andere Dinge zu tun. „ (CCHLI, S 1, 33-35) Eine Aufwertung ihrer Arbeit erlebt diese Kollegin, indem sie die Diensteinteilungen sehr positiv einschätzt. Gleichzeitig spricht sie als eine der wenigen bewusst die öffentliche Akzeptanz von LehrerInnenarbeit an: „Das finde ich gut, endlich wird bemerkt was das wert ist, was wir tun, weil wir machen das sowieso, nur jetzt ist es im Topf C und anerkannt. Wir können sagen, wir sind gleichgestellt mit allen anderen Österreichern, egal was sie arbeiten. Wenn sie sagen: Ihr habt ja viel weniger Stunden!, kann ich darauf sagen: Ich hab auch noch den Topf C und da sind sowieso viel mehr Stunden als bei den anderen! Das ist jetzt halt sichtbar geworden.“ (BCHF, S 2, 76-83) Einige Kollegen sprachen sich aber auch für ein Mehr an Kotrolle durch die Dienstaufsicht aus. Sie meinen, dass das LDG nur dann Sinn mache, würde eine genaue Kontrolle seitens der Schulaufsicht durchgeführt. Kontrolle mit dienstrechtlichen Konsequenzen müssten erfolgen sonst würde die Intention des LDG ausgehöhlt. „Mir hat dieses Gesetz sehr gut gefallen, nur in der Ausführung ist es zu träge. Leistungsorientierte Bezahlung wäre denkbar. Das Team der Schule entscheidet, die Lehrer treffen eine Vereinbarung. Wir haben keinen Druck von außen, wir leiden nicht an Schülermangel. Manchmal wünsche ich mir mehr Druck, damit dem Lehrer bewusst wird, wenn ich mich nicht einbringe, hat das Auswirkungen auf meinen Job, ich kann mich nicht auf meine Pragmatisierung stützen.“ (ACHS, S 6, 304 – 312) 5.3 LehrerInnenimage in der Öffentlichkeit „Wenn die Öffentlichkeit mehr in Kenntnis gesetzt wird, könnte es eine Imageverbesserung geben, in der Hinsicht, dass man sieht, dass der Lehrer keinen Halbtagsjob hat. Ich glaube, es ist in der Öffentlichkeit noch zu wenig bekannt, das wurde rein intern durchgeführt.“ (ACHLA S 5, 217 – 222) 113 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Eine zentrale Intention des Gesetzes war, durch größere Transparenz der LehrerInnenarbeitszeit und durch die Vergleichbarkeit mit anderen Sparten des öffentlichen Dienstes zu einer Hebung des Images in der Öffentlichkeit beizutragen. Kein/e InterviewpartnerIn konnte eine diesbezügliche Wirkung erkennen. Für ein Mehr an Transparenz sprachen sich alle aus. Höchstens auf Schulebene „Es gibt sicher Ansätze in Schulforen, aber ich glaube nicht, dass man in der kurzen Zeit in der Öffentlichkeit schon etwas merkt.“ (ACBw, S 5, 283 – 285) und im Zusammenarbeiten mit den Eltern wären Ansätze bemerkbar. „Wir hatten schon immer eine sehr gute Zusammenarbeit, so anders ist es nicht geworden, aber doch ein bisschen intensiver. Die Eltern werden mehr in die Schule einbezogen.“ (ACHLB S 6, 267 – 269) „Also transparenter sicher, das Image hat sich sicher auch verbessert. Ich habe erst neulich den Satz gehört: „Ich beneide Sie nicht.“ Plötzlich werden wir auch draußen beobachtet und es interessiert sich wer für die Wochenveranstaltungen, die wir mit den Schülern unternehmen und wir werden auch bemitleidet.“ (ACHLB S 6, 303 – 309) Im Hinblick auf eine Verbesserung des öffentlichen Images erwarten die KollegInnen größtenteils Aktionen ihrer Personalvertretung und der Gewerkschaft. Ein Vertreter der Schulaufsicht sieht die Öffentlichkeitsarbeit als langen Prozess, an dem sich die Lehrerschaft selbst zu beteiligen hätte. „Ich weiß schon, dass man hier die Arbeit der Lehrer transparent macht, aber die Öffentlichkeit bekommt das in dieser Form nicht mit. Wenn das Image des Lehrers verändert werden soll, dann müssen alle daran mitarbeiten und vor allem der Lehrer selbst.“ (ACL, S 4, 213 – 217) „Also transparenter sicher, das Image hat sich sicher auch verbessert. Ich habe erst neulich den Satz gehört: „Ich beneide Sie nicht.“ Plötzlich werden wir auch draußen beobachtet und es interessiert sich wer für die Wochenveranstaltungen, die wir mit den Schülern unternehmen und wir werden auch bemitleidet.“ (ACHLB S 6, 303 – 309) Im Gegensatz zu dem hohen technischen Entwicklungsstand dieser Schule ist der Bereich der Schulentwicklung noch weiter ausbaufähig. So wird hier – wie auch im gesamten Bundesgebiet – in D/M/E nach äußerer Differenzierung unterrichtet. Seitens der Schulleitung und Schulaufsicht bestehen großes Interesse und die Bereitschaft zum Ermöglichen von interner und vor allem eigenständiger Schul- und Organisationsentwicklung. Schulprofil- und Leitbildentwicklung findet statt, dies wird aber nicht primär als Resultat des LDG angesehen. 114 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 6 Bilanz und Perspektiven Das Forschungsprojekt zum LDG wird von den InterviewpartnerInnen als interessant befunden und durchaus als positives Potential angesehen: „Ich finde es positiv, dass man sich über das LDG Gedanken macht und auch die Lehrer befragt und ich hoffe, dass die befragten Kollegen und Kolleginnen das auch so sehen. Jetzt wird wenigstens einmal die Basis befragt. Ich denke, man muss sich über die Arbeitszeit Gedanken machen und der Lehrer muss sich damit vertraut machen, dass seine Tätigkeit nicht nur darauf beschränkt ist vor den Schülern zu stehen, aber das ist ein langer Prozess. Ich bin überzeugt davon, dass das zu schaffen ist.“ (BCHS S 5, 248 – 256) 6.1 Potentiale und Problembereiche Als eindeutige Stärke des LDG nennen InterviewpartnerInnen „Ein positiver Aspekt ist es aber schon, dass die LehrerInnen nun über ihre geleistete Arbeit reflektieren müssen, indem sie kontrollierbare Aufzeichnungen darüber führen.“ (CCBw, 1, 24 –25) „Es gibt immer welche die machen viel und das wird auch hervorgehoben. Das hat sicher das LDG gebracht.“ (ACHLB S 5 238 – 240) „Das Bewusstmachen der Tätigkeiten, was bringe ich ein.“ (ACHS, S 6, 296 – 296) „Es haben sich Lehrer um Kustodiate angenommen, die das früher nie wahrgenommen hätten, da ist schon etwas passiert.“ (ACHS, S 6, 289 – 291). „/ .../ ich habe bemerkt, dass sich der Lehrer über seine Tätigkeit Gedanken machen muss, und das war positiv. Sie mussten sich überlegen, was sie in den C-Topf schreiben. Es sind plötzlich Lehrer auf Schikurs mitgefahren, die das früher nicht gemacht hätten, weil durch einen Schikurs viele Stunden abgedeckt sind. Ich finde es schade, dass der Lehrer erst deswegen mitfährt.“ (ACHS, S 2, 91 – 98) „Ja, es sind Veränderungen. Wie gesagt, wir haben viel mehr Gespräche geführt, wir haben uns viel mehr zusammengesetzt, wir haben viel mehr unternommen, weil es ist jeder bemüht dabei zu sein, für das Team und auch für sich selbst. Keiner will hinten sein, jeder will vor der Allgemeinheit gut dastehen und natürlich auch vor dem Direktor.“ (ACHLB S 6, 284 – 290) Angesichts dieser Äußerungen kann geschlossen werden, dass es zu einer etwas gerechteren Aufteilung der Belastungen - neben der unterrichtlichen Tätigkeit - von LehrerInnen kommt. Dies muss aber auch differenziert betrachtet werden. Es lastet zwar nun mehr Druck auf LehrerInnen ihre Tätigkeiten zu dokumentieren, ob dies allerdings zu einem tatsächlich vermehrten Engagement führt, bleibt zunächst einmal offen. 115 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Wir haben viele Diskussionen geführt und im Prinzip ändert der Lehrersituation. Die Lehrer, die sich engagieren, und davon, die könnten den Topf-C öfter füllen, andere können füllen ihn zwar, aber ich weiß, dass ihr Engagement und ihr null ist, wie auch früher.“ (ACHS, s 2, 76 – 82) sich nichts an ich habe viele das nicht. Sie Einsatz gleich LehrerInnen, die mehr als ihr Plansoll erfüllen, erleben das teilweise als Frust angesichts ihrer Wahrnehmung, dass nicht alle KollegInnen ihre Dienstpflichten im selben Ausmaß erfüllen. „Mit etwas Frust für mich persönlich, weil der eine macht vielleicht etwas mehr und der andere geht mit dem Läuten hinaus und sagt: So, ich bin fertig, ich habe meine Zeit getan. Der innere Frust ist da. Ich mache heute nicht weniger, weil ich habe das so eingeplant und das mache ich auch. „ (CCHLI S4, 163 – 166) Der hohe Pragmatisierungsgrad von LehrerInnen „Zum pragmatischen Denken möchte ich noch anführen, dass ich glaube, dass die Biographie von LehrerInnen dafür u.a. verantwortlich ist. /.../. Viele LehrerInnen kommen aus Lehrefamilien, bzw. sind die Ehepartner Beamte. Das verstärkt natürlich das pragmatische, eher etablierte Denken.“ (CCBw, 3, 81 – 92) „In einzelnen Schulen haben sich zu Beginn Konflikte zugespitzt, was natürlich auch eine Stärke werden kann. Am Anfang war es schwierig, alle Kollegen davon zu überzeugen, dass das wirklich sinnvoll ist. In manchen Köpfen ist zu wenig Flexibilität. In einem Bezirk, wo die Schülerzahl immer geringer wird, die Lehrer auspendeln müssen, die Flexibilität der Lehrer, die in Pensionsnähe sind, nicht mehr so gegeben ist, ergibt das eine gewisse Schwierigkeit.“ (ACBw, S 5 290 – 298) und die sanktionslose Kotrollmöglichkeit dieser wird fallweise als Leistungs- oder Innovationshemmnis angesehen. „Auch ich habe den Eindruck, dass LehrerInnen nach einigen Jahren Erfahrung mit dem LDG zum Tagesgeschäft übergehen. Die Bögen für den A/B/C-Topf werden bereits weniger aufgeregt und routinierter ausgefüllt, die Kontrollen verlaufen ohnehin sanft, um die Widerstände zu minimieren. Das birgt natürlich auch die Gefahr der Aushöhlung der Intention des LDG. Aber gegen den Widerstand von einem Großteil pragmatisierter LehrerInnen vermag die Schulaufsicht eigentlich nur wenig.“ (CCBw, S1, 7 – 12) Ein Interviewpartner könnte sich Alternativen insofern vorstellen, als im Gegensatz zur Pragmatisierung der Leistungsgedanke z.B. durch Konkurrenz und individuelle leistungsorientierte Bezahlung stärker gefördert würde. „Mir hat dieses Gesetz sehr gut gefallen, nur in der Ausführung ist es zu träge. Leistungsorientierte Bezahlung wäre denkbar. Das Team der Schule entscheidet, die Lehrer treffen eine Vereinbarung. Wir haben keinen Druck von außen, wir leiden nicht an Schülermangel. Manchmal wünsche ich mir mehr Druck, damit dem Lehrer bewusst wird, wenn ich mich nicht einbringe, hat das Auswirkungen auf meinen Job, ich kann mich nicht auf meine Pragmatisierung stützen. Alle müssen mitziehen. Es gibt Schulen im Burgenland, die müssen hervorragend arbeiten, sonst haben sie keine Schüler.“ (ACHS, S 6, 304 – 315) 116 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Neues wird abgelehnt, konnte trotz der hohen Zustimmung bei der Wahl zum LDG oder Bundesbegleitgesetz beobachtet werden. „Jedes Mal wenn etwas Neues kommt, geht es darum, dass jeder Lehrer für sich selbst einen persönlichen Vorteil haben möchte und einfach besser dran sein will.“ (ACHLB S 1, 28 – 32) Die anfänglichen Probleme mit den Diensteinteilungen legten sich im zweiten Durchgang. Man ging pragmatischer, flexibler und routinierter an die Sache heran. Es werden kaum ernsthafte Konflikte zwischen der Kollegenschaft oder mit der Dienstaufsicht genannt. Konflikte werden angesprochen. Auf eher den zwischen einen PV, Seite Gewerkschaft fordern die und Kollegenschaft LehrerInnen von ihrer Interessensvertretung eine Änderung im Bereich der Klassenvorstandstätigkeit oder der korrekturintensiven Fächer oder der Suppliertätigkeit: „Den Bereich der Klassenvorstandsstunde finde ich inhaltlich sehr wichtig, weil ich auch sehr lange Klassenvorstand war und weiß, welche wichtigen Arbeiten anfallen, im Kommunikationsbereich, im Konfliktsbereich, im Lösungsbereich, im sozialen Bereich, die notwendig sind. Nur sollte es gut überdacht werden und kein „Schnellschuss“ sein, weil es dann vielleicht nicht ganz durchdacht ist und die Details wieder neue Schwierigkeiten bringen.“ (ACBw, S 5 326 – 335) „/.../ (nötige Änderungsvorschläge, Anm. d. Vf.): Auf alle Fälle für Klassenvorstände und auch für die Lehrer mit korrekturintensiven Klassen. Dahinter stehen wir, das fordern wir ein. Aber es muss jeder seine Erfahrungen machen, das ist ja nicht aus der Luft gegriffen.“ (ACHLB S 7, 347 – 351) „Wegen Interpretationsschwierigkeiten zwischen dem LSI und der PV gibt es in Burgenland eine schlechtere Regelung als z.B. in O.Ö. Dort wird bereits am 2. Tag die Supplierung bezahlt. In Burgenland gilt die Regelung der unvorhersehbaren Verhinderung. Das heißt eine Woche lang statt einen Tag supplieren. Die 10 Stunden sind von jedem Lehrer unbezahlt zu halten.“ ( CCZA, S 1, 24 – 28) Auf der anderen Seite beklagt die Interessensvertretung den Druck, der durch die Konsumhaltung der Kollegenschaft, entsteht. Diese würden massive Forderungen an die Interessensvertretung stellen, was einer Aufhebung des LDG gleich kommen würde und angesichts der unverändert schlechten finanziellen Lage unrealistisch sei. Dass die Länder dem Schulwesen Geld zuschießen sollen, wird von der PV als problematisch angesehen: 117 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Verhältnisse wie 1962, wo jedes Land ein eigenes Dienstrecht hatte, sind abzulehnen. Wenn zum Bsp. Länder wie Vorarlberg dem Schulwesen Geld zuschießen, wären wir im ärmeren Burgenland stark benachteiligt und würden zum Schlusslicht in Österreich werden.“ /CCZA, S 2, 56 – 61) Auch bezüglich des Informationsflusses gibt es divergierende Meinungen. Auf der einen Seite gibt es die Wahrnehmung, dass LehrerInnen sich schlecht oder falsch informiert fühlten, auf der anderen Seite die Gefühle, LehrerInnen wären nur an Informationen interessiert, die einen unmittelbaren persönlichen Vorteil brächten: Erschwerend für die Arbeit der Interessensvertretung ist es auch, dass sich alle LehrerInnen eine umfangreiche Serviceleistung auch für jene Bereiche erwarten, die eigentlich den LehrerInnen vor Ort obliegen würde. „Es zeigt sich, dass LehrerInnen ihr Uninformiertsein den PV anlasten, dabei müssten sie nur die diversen Aushänge oder Zeitungsartikel in der GÖD z.B. aufmerksam lesen und sie hätten den aktuellen Informationsstand. Die Informationen ergehen immer an alle Schulen und Lehrer. Die Holschuld wird oft nicht eingelöst. Nicht alle Lehrer lesen die Aushänge und die diversen Inforamtionsblätter, bzw. suchen sie nicht das unfassende informierende Gespräch mit den PV. Interessant ist nur, was direkt persönlich nützlich ist.“ (CCBw, S 2, 45 – 51) Des weiteres stehen im Schuljahr 2004/05 PV-Wahlen an, was die PV zusätzlich unter Zugzwang bringt und zu uneinlösbaren Versprechungen verleiten könnte. 7 Gesamteinschätzung Nach Aussage des Präsidenten des Rechnungshofs Fiedler ist das österreichische Schulwesen vor allem deswegen teuer, weil „teure LehrerInnen“ mit niedrigen Verwaltungsarbeiten belastet würden. 24 Nun stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten das sind. Wenn damit die Lehrerarbeit aus dem C-Topf gemeint ist, die jetzt in ganz Österreich zwei Jahre hindurch argumentiert, dokumentiert und auch geleistet wurde, wirkt dieses für die weiteren Geschehnisse um das LDG demotivierend. Es würde jene wenigen KollegInnen stützen, die ihre berufliche Arbeit immer noch hauptsächlich im Klassenzimmer und in der bloßen unterrichtlichen Tätikeit sehen. „Es ist noch zu viel Starrheit im Bereich C; A,B ist gut geregelt, Kollegen müssen darüber nachdenken, dass sie einen großen Polster an freier Zeit und freier Einteilung haben, der noch nicht bewusst gemacht wurde.“ (ACBw, S6, 340 – 344) 24 Vgl. „Der Standard“ , Mo., 24.02.03 S 5. 118 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Die Umsetzung des Gesetzes bewerten im ersten Jahr nach der Einführung die meisten Interviewpartner mit durchschnittlich, einer stuft es sogar gut ein. „Gut. Es wurde schon viel daran gearbeitet.“ (ACBw., S 6, 348 – 349) „Wenn in Österreich etwas Neues kommt, herrscht meistens ein Durcheinander. Durch die Zusammenarbeit der Behörde (Bezirksschulinspektoren) und der Personalvertretung wird es gemeinsam getragen - durch Versammlungen, durch Telefonate, durch E-Mails – im Burgenland ist diese Konfliktbewältigung problemlos erfolgt.. Benotung: Gut (gut gelaufen)“ (ACZA, S6, 300 – 306) Das Gesetz selbst wird ebenfalls von den meisten durchschnittlich eingeschätzt: „Befriedigend. Es ist nicht perfekt, aber auch nicht schlecht.“ (ACZA, S 6, 296 – 297) Änderungswünsche Abschlagstunden beziehen für sich auf korrekturintensive die Klassenvorstandstätigkeit, Fächer und auf eine die notwendige Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Lehrerleistungen. Diese sollte vor allem von außen geleistet werden: von der Personalvertretung, den Medien oder der Dienstaufsicht. Eine Interviewpartnerin könnte sich sogar eine/n schulische/n ÖffentlichkeitsarbeiterIn vorstellen, die/der ähnlich wie der Buchklubreferent diese Anliegen vertritt. „Ich regte schon mehrmals an, dass Schulen einen eigenen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit installieren sollten. Ebenso wie es auch Buchklubreferenten u.a. gibt. Die PV und Gewerkschaftsvertreter allein können diese nicht leisten, das sie ja ihre Interessensvertretungsarbeit neben ihrer Lehrverpflichtung leisten müssen. Deren Kraftreserven sind ohnehin schon mehr als ausgeschöpft.“ CCBw S 2, 37 - 42 Zum Abstimmungsverhalten bzgl. des LDG im Jahr 2005 wird folgendermaßen spekuliert: „Zum Abstimmungsergebnis bzgl. des LDG weiß ich nicht, wie ich es einschätzen soll. Ich glaube, dass die Lehrerschaft teilweise meint, es könnte der ursprüngliche Zustand wieder erreicht werden. Die wenigsten werden wissen, dass dann das Bundesbegleitgesetz wie an AHS und BHS kommt und was das bedeutet. Sie denken die KV-Stunde und die Abschlagstunden müssen wieder kommen. denken in ihren Geldbörse-Kategorien. Aber dafür fehlen sicher Ressourcen.“ (CCBw, S 3, 94 – 100) Sie die Unten stehende Interviewpartnerin spricht sich sogar explizit dafür aus. „Nach der geplanten 4jährigen Probephase soll es zu einer Außerkraftsetzung des Gesetzes und zur Herstellung des ursprünglichen LDG kommen.“ CCHB, S4, 195 – 196) 119 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Für die Beibehaltung der Grundideen des Gesetzes, in dem allerdings Veränderungen in einigen Einzelregelungen vorgenommen werden sollten sprechen sich CCHLI, und CCHS aus. Gleichzeitig hält eine Interveiwpartnerin es für sehr wahrscheinlich, dass andere Veränderungen vorgenommen werden, als die von ihr für wesentlich angesehen werden. „Das Gesetz ist nicht ganz ok, alles andere bleibt. Die Anerkennung fehlt, es ist Lehrerarbeit, das ist richtig, Lehrerarbeit ist mehr als die drei Töpfe. Das sind auch andere Betreuungen, weil ich brauche nur einen Schüler oder dessen Eltern privat treffen und mit Ihnen über Probleme in der Schule reden - wir sind für die Kinder da, das ist einfach der Lehrer.“ CCHLI, S4, 177 – 180) Besonders zuversichtlich ist ein Interviewter: „Wenn es so weiterläuft, werden sie dafür stimmen.“ CCHS, S 4, 196 Nachdem im Schuljahr 2003/2004 die Diensteinteilungen ohne Aufregung verliefen, würde die Kollegenschaft für die Beibehaltung des LDG stimmen und das Gesetz wird unverändert beibehalten werden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem LDG werden allerdings trotzdem nur mit 3 – 4 eingestuft. 8 Resume In der Zusammenschau mit den Ergebnissen der Sora-Studie 25und den Interviews mit VertreterInnen der Schulaufsicht, der Personalvertretung und LehrerInnen zum LDG ergibt sich folgendes vorläufige Bild: LehrerInnen sehen in ihrer Arbeitszeit keine große Belastung. Als hauptsächlichen Tätigkeitsbereich sehen LehrerInnen ihre unmittelbare unterrichtliche Arbeit mit Kindern an. Sie scheinen es auch nicht als ihre vordringliche Aufgabe anzusehen, Lehrerarbeitszeit und ihre Leistungen persönlich öffentlich zu präsentieren. Auch wenn sie schon vor Einführung des LDG neben ihrer unterrichtlichen Arbeit andere erforderliche Tätigkeiten mit hohem Stundenaufwand leisteten, regten sich nach der Einführung des LDG vor allem im ersten Jahr Widerstände, als sie diese Arbeiten für den C-Topf z.B. dokumentieren mussten. Die Unruhe wurde vor allem durch anfängliche Unsicherheiten verursacht. Im 2. Jahr ist eine Rückkehr zur Normalität zu beobachten. Für Änderungen wie z.B. eine Abgeltung für die Klassenführung oder 25 Vgl. Ausführungen zu Implementierungsbericht Burgenland 120 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ korrekturintensive Fächer sprechen sich die meisten Interviewten explizit aus. Damit dürfte ein Zustand wie er vor der Einführung des LDGneu bestand herbei gesehnt werden. Etwas resignativ beurteilt ein Interviewparnter seine diesbezüglichen Beobachtungen wenn er meint, dass noch zu wenig positive Folgen des LDG vorhanden wären: „Ich finde es positiv, dass man die Arbeitszeit transparent macht, aber ich sehe nicht diese positive Folgeerscheinung, die man sich erwartet hat.“ (ACZ, S 5,254 – 257) Auch die Entscheidungsfindung und der Zeitdruck stellen Störfaktoren bei der Implementierung des LDG dar. Nachdem die Einführung des „LDG – neu“ mit der zeitgleichen Einführung des Finanzausgleichs mit Sparmaßnahmen verknüpft war und nicht primär dem Wunsch der Basis entsprang sondern seitens der Schulaufsicht und der Personalvertretung transportiert wurde: „Wir waren sehr gut informiert seitens des Ministeriums und der Gewerkschaft. Das war auch die Aufgabe der Gewerkschaft, weil sie die Intentionen des neuen LDG durchgesetzt hat. Sie hat in den verschiedenen Bezirken Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ich denke, dass die Lehrer einmal grundsätzlich gut informiert gewesen wären, richtig informiert haben sie sich aber nicht. Denn im Nachhinein ging dann das große Jammern los.“ (ACL, S1, 24 –33). wird teilweise der Blick auf mögliche positive Effekt verstellt. Diese zwei wesentlichen Faktoren dürften einen hohen Emotionalisierungsgrad seitens der Lehrerschaft bewirkt haben, was einen sachlichen Implementierungsprozess beeinträchtigt. Interessenkonflikte zwischen Lehrerschaft auf der einen und GÖD und Schulaufsicht auf der anderen Seite wurden in den Interviews sehr wohl wahrgenommen. Das gemeinsame Einführen von Finanzausgleich und LDG, die spürbaren finanziellen Einbußen und die „Top-down“- Vorgangsweise können als ungünstige psychologische Ausgangslagen für die Installierung des LDG angesehen werden. Dabei könnte gerade eine wesentliche Intention des LDG - die ohnehin geleistete Arbeit von LehrerInnen transparent zu machen - eine Chance dafür sein, das Ansehen und die Akzeptanz von LehrerInnen in der Öffentlichkeit zu heben und auch dafür, ihr Selbstverständnis zu stärken. 121 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 9 Verwendete Daten InterviepartnerInnen ACHA ACHB ACHC ACHD ACHS ACL ACBw ACZA BCHA BCHB BCHE BCHF BCHG BCHS CCHC CCHH CCHI CCHS CCBw CCZA 122 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Schulfallstudie Volksschule in Niederösterreich "Lehrer und Lehrerinnen – Kulturträger am Land" Präferenz für Männer im Lehrberuf? „Jetzt wird das LDG eher akzeptiert. Es gab kaum spürbare für die Lehrer.“(CS). Hans Högl 09/03 Religionspädagogische Akademie der Erzdiözese Wien A-1210 Wien, Mayerweckstraße 1 Email: [email protected] 123 Veränderungen Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1 Schulbezogenes und Sozialstruktur 26 Der Schulort mit einer alten Wehrkirche, einem Gasthaus und zwei Fremdenzimmern mit fünf Betten u. einigen Gewerbetrieben (mit Lebensmittelgeschäft) zählt 367 Einwohner. Vor allem an der lokalen Peripherie sind eine Reihe von Häusern von (Zweitwohn) Siedlern. Markierte Wege laden zum Wandern ein, ein Teich zum Baden. Die ganze Marktgemeinde mit 9 Katastralgemeinden hat 1372 Einwohner (2003) und 212 Zweitwohnsitze.. Die SchülerInnen der Volksschule kommen aus dem gesamten Gemeindegebiet. Der sozio-kulturelle Kontext der Schule war und ist klein-bäuerlich. In der soziologischen Typologie werden solche Orte als „ausgehöhlte Bauerndörfer“ bezeichnet. Die Gemeinde liegt an die 80 km von der nächsten Großstadt entfernt. Wegen fehlender Arbeitsplätze verlassen viele junge Menschen die periphere Region. Bei der Nationalratswahl 2002 wählten im Bezirk: 60 % die ÖVP; 23 % die SPÖ; 7,5 % die FPÖ und 4 % die Grünen. 27 Die Volksschule hat insgesamt 4 Klassen mit rund 60 Schülern/innen und somit vier hauptamtliche VS-Lehrkräfte (inkl. den Schulleiter) und in Mitverwendung: zwei Werklehrerinnen, einen Religionslehrer und eine Sprachlehrerin.28 Der Anteil von Kindern nichtdeutscher Muttersprache beträgt Null Prozent. Der Herr Direktor erweckt den Eindruck, überlegt und wohlwollend seine Schule zu leiten. Er unterrichtet selbst, und zwar 15 Stunden. Dieses Stundenausmaß ist bedingt von der Schüleranzahl. Seit kurzem gibt es eine neue Leitung. Das soziale Umfeld der Schule wird als „unterdurchschnittlich problembelastet“ gesehen, und den Kindern mache der Unterricht Spaß (AE). Und spontan sagte ein Lehrer: „Ich fühle mich an der Schule sehr wohl“. (AE). 26 2004-01-11 Wiener Zeitung, 2002-11-26 28 Die befragten LehrerInnen haben folgende Kürzel. A steht für Befragungswelle A. AE ist z.B. der befragte Lehrer E in der ersten Welle. In der zweiten Welle ist er BE, der Schulleiter S ist in der ersten Welle AS, in der zweiten BS, in der dritten CS. 27 124 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Eine öffentlich und privat sehr engagierte Lehrerin, die im Gemeindegebiet lebt, sieht dies nicht so rosig: Von der Öffentlichkeit und den Eltern wird immer mehr gefordert, „aber der Vormittag ist zu kurz, um alles das zu bewältigen. Da geht es um Verkehrserziehung, um Sexualkunde, Managementablauf...“ „Wir sollen dem Kind die Basis geben, seine Persönlichkeit entwickeln. Wir geben Ersatzhilfe, die nicht vom Elternhaus kommt.“ (A0 1). Diese Lehrerin hat 17 Kinder in der Klasse. Eltern fehle das Verständnis für Hausaufgaben und sie meinen, es genüge der Unterricht. Aber die Kinder haben zahlreiche Beschäftigungen nachmittags, die den Eltern wichtiger erscheinen als Hausaufgaben. „Es kommt zu wenig Unterstützung von den Eltern.“ (AO 1). Die untersuchte Schule zählt nicht zu den nun angeführten Kleinst- oder Zwergschulen: In Niederösterreich bestehen 140 niedrig-organisierte Volksschulen29, die nicht über jeweils eine Klasse für jede Schulstufe verfügen. So gibt es etwa auch 1-klassige Schulen in Texing (Bezirk Melk) mit 14 Kindern, in Jagenbach bei Zwettl (24 Kinder) und in Mönichkirchen (23 Kinder). Frau Bundesminister Elisabeth Gehrer und LH Erwin Pröll gaben im November 2002 dafür eine Existenzgarantie. Schule ist Leben und Lachen im Dorf hieß der „Presse“Beitrag. Wir erfuhren bei unseren Dorfanalysen von der oft gegebenen Abwesenheit der Lehrer/innen und Pfarrer in kleinen Orten. „Und ohne Lehrer fehlt Kultur im Dorf“, hieß es im Weinviertel.(Vgl. bei 5.2). Die nun porträtierte Schule zählt wohl zu den herzeigbaren und „gut geführten“ dieser Art. Als Interviewer beobachtete ich die Kinder in der Pause und sah, wie geordnet diese im Hof miteinander spielten. Die Räume der Gänge sind mit Fotos und Zeichnungen liebenswürdig gestaltet und die Möbel kindgerecht. Die Schule strahlt heimelige Geborgenheit aus. Landkarten geben eine Überblick auf Heimatgemeinde und Österreich. 29 Die Presse, 2002-11-15, 35. 125 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Und dennoch empfand ich die emotionale Gestimmtheit als leicht resignierend. Im Laufe des Vormittags wurde mir ein kleines Geschenk überreicht, ein Briefumschlag und ein von SchülerInnen gestaltetes Briefbillet. Die Lehrkräfte bewerten das Niveau der Schulentwicklung unterschiedlich: drei als „normal“ (AE)(AR)( AS), zwei L/L (AA , AO) als „überdurchschnittlich aktiv“. So wurde in den letzten Jahren Chorerziehung, Förderung der Kreativität und Projekte angeboten. Als Initiativen zur Schulentwicklung nennt der Leiter den Musikunterricht (den er sehr fördert) und die Dokumentation zum 100jährigen Bestehen der Schule. Frau O, welche sich selbst in Englisch fortbildet, nennt als Aktivitäten der Schule: Englischunterricht und das Verwenden von Medien (Computer, Fernseher, Filmapparat, Video, Diaprojektor). Schon lange vor dem LDG gab es Schulentwicklung. In der Volksschule wird Englisch unterrichtet. „Wir machten alle Neuerungen mit.“ Für die ab 10-jährigen werden Fahrradprüfungen abgenommen.(AE). Die Werklehrerin sagte spontan, ohne danach gefragt zu werden (BR): „ Mein Problem ist, dass bei den Klassen die Teilungszahl 20 einfach zu hoch ist. Im ländlichen Bereich werden die Klassen immer kleiner und mit 17, 18 Kindern Werken zu unterrichten, ist fast unmöglich. Das war auch vor dem neuen Gesetz schon so.“ 2 Vorinformation „Unser Direktor war auf Tagungen und hat uns dann informiert“ (AA ). Die Lehrkraft O fand die Vorinformationen zu wenig detailliert, eher „verschwommen“ und „nicht sehr klar bezüglich der Problematik an einer Kleinschule“. (AO). Wird in einer großen Schule, ein Lehrer krank, ist es leichter eine Supplierung zu finden. Über diese Problematik ist viel zu wenig informiert worden. (AO). 3 Umsetzung vor Ort 3.1 Prozess und F o r m der Dienstaufteilung Der Leiter führte in der Anfangskonferenz mit den Lehrkräften Vorgespräche über den für die Schule adäquaten C-Bereich. Hierbei präsentierte der Direktor 126 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Änderungen durch das LDG , und es wurde überlegt, welche Tätigkeiten für den CBereich korrespondieren. Dann wurde das voraussichtliche Stundenausmaß geschätzt. Für die vier Lehrkräfte an dieser Schule – inklusive den Leiter änderte sich kaum etwas durch die Dienstvereinbarung. Sie entsprach im Wesentlichen der bisherigen Aufgabenverteilung.(AA, AE ). In der zweiten Welle der Befragung klingt alles noch routinierter: „Wir haben uns abgesprochen, wir haben diese Stunden in der Konferenz gemeinsam festgelegt, vorher haben wir das schon besprochen, und dann habe ich es in das Programm eingegeben, ausgedruckt und den Lehrer als Vereinbarung unterschreiben lassen.“ (BS) Der Schulleiter fügte an: „Es gibt Lehrer, die weit mehr machen, als im CTopf notwendig ist, dann ist dieser randvoll bzw. geht über. Bei weniger engagierten Lehrern muss man Tätigkeiten suchen, aber da gibt es eine Reihe von Vorschlägen.“(AS). „Viele Lehrer übersteigen bei weitem den C-Bereich, andere``halten nur Schule`, und damit hat es sich.“ (CS). Diese und andere Äußerungen verdeutlichen, dass vieles nur pro forma erledigt wurde, um eben dem Gesetz Genüge zu leisten. Ergibt sich aus dem Gesetz eine neue Situation für Lehrer, die an mehreren Schulen unterrichten, z.B. für den Religionslehrer? Der Leiter: „Ich bin für diese Lehrer nicht die Stammschule, daher aufzufüllen.“(AS) . 3.2 ist es nicht meine Aufgabe den C-Topf Ergebnis der Dienstvereinbarung Der Schulleiter verwies auf die qualitative Seite von Lehrtätigkeit: Unterrichtszeit lasse sich genau einteilen, aber Kinder in Klassen sind unterschiedlich und manche Stunden erfordern mehr Vorbereitung und Nacharbeit als andere, und Korrektur von Heften kann schneller und langsamer erfolgen. Mit Eltern kann per Telefon oder persönlich in der Schule gesprochen werden. Und das sei nicht messbar. Und in diesem Sinne entziehe sich zum Gutteil der C-Bereich der Quantifizierbarkeit. (AS 2).30 Den Bereich Fortbildung erörtern wir unter 5.4. 30 Eigenerfahrung des Verfassers: Ein äusserst engagierter Musik- und Akademielehrer wurde damals sehr demotiviert, als die Verpflichtung eingeführt wurde, Mehrdienstleistungen zu zählen. Früher arbeitete er, ohne Arbeitsstunden zu zählen, komponierte Begleitmusik, übte zahllose Stunden mit Schülern. Hier wird wohl offensichtlich: dass gerade sehr engagierte LehrerInnen, wie mir auch kürzlich ein sehr kreativer Hauptschullehrer mitteilte, demotiviert werden. Engagierte Lehrtätigkeit vermittelt auch Freude und ist nicht einfach Handwerksarbeit, bei der jede Viertelstunde protokolliert wird. Gerade durch das Abzählen entsteht eine Verweigerung, dieses Mehr über den C-Bereich nicht mehr zu erfüllen. 127 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Übernahme von Tätigkeiten im C-Bereich. Wir greifen nun ein Beispiel eines Lehrers auf, der neben Kinderliteratur für Biologie zuständig ist und vor Lehrausgängen das Internet konsultiert. (AE). Und „wir haben in der Schule einen Storch angesiedelt, der gelegentlich hier brütet. Das fällt in den Bereich Biologie.“... „Ich hätte auch gern einen Schulgarten. Aber auf dem Land besteht dafür wenig Interesse“.(AE). Die 10-jährigen unterziehen sich einer Fahrradprüfungen, und da ist es seine Aufgabe, die Ausweise zu schreiben und die Bezirkshauptmannschaft aufzusuchen. Auch das gehört zu seinem C-Topf. Dokumentation Zur Dokumentation der Dienstvereinbarung: Auf einer Liste wurde sie niedergeschrieben, um dem Gesetz Genüge zu tun (AE), und diese Liste ist allen zugänglich. (AA). 3.3 Adaptierung Eine Adaptierung der Diensteinteilung während des Jahres würde kein Problem darstellen. Aber diese Frage stellte sich nicht. Die Einteilung wurde allgemein als gerecht akzeptiert. Frau O sieht in Lehrausgängen und insgesamt Außerschulischem einen hohen pädagogischen Wert und wünscht dafür mehr Beachtung im C-Bereich. (AO). 4 Rolle der Schulleitung 4.1 Ändern sich Aufgaben/Ansprüche für die Schulleitung? „Wir haben heuer z.B. ein Schulschlussfest, das muss organisiert werden, und ich habe Aufgaben delegiert, die ich früher selbst gemacht habe. Das gibt Stunden für die Lehrer, die sie in den C-Topf nehmen können, denn die Stunden des Direktors sind mit der Leitung abgedeckt.“( AS). „Ich habe wenige Stunden, die sich aber dank der Leiterreststunden auf Turnen und Bildnerische Erziehung beschränken. Das sind eben Stunden, die weniger Vorbereitung brauchen als Stunden mit Schularbeiten, aber auch 128 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ diese Stunden hat der unterrichtende Direktor noch und dazu hat er die Leitungsgeschäfte, die im Prinzip in einer kleinen Schule die gleichen sind wie in einer großen, denn bis auf weniger Personalverwaltung muss genau die gleiche Arbeit getan werden.(BS). In wenigen Punkten wurde die Schulleitung entlastet. „Die Arbeit des Direktors ist durch das neue Gesetz etwas entlastet worden, und die Kollegen sind in Arbeiten eingebunden, die speziell in kleinen Schulen früher der Direktor selbst erledigt hat.“( AS) . Dies betrifft: Das „JRK, Buchklub der Jugend. Es läuft auch jetzt wieder bei mir zusammen, jedoch die Kleinarbeit haben andere übernommen. .....bis dato gab es nur die Absetzstunden für die Kustodiate. Jetzt kann man Aufgaben, die nur der Direktor hatte, auslagern und auf Kollegen übertragen, die Interesse daran haben und dafür geeignet sind.“( AS ) . Wurden die zusätzlichen Tätigkeiten gerne übernommen? „Bei uns steht manches auf dem Papier, wie gesagt, es läuft wieder bei mir zusammen, und die Bestellungen und Abrechnungen mache nach wie vor ich. ..., weil ich die Übersicht habe, es vereinfacht so die Abwicklung. Die Kartenaktion, die Zeitschriftenverteilung etc. wurden von Kollegen übernommen.“( AS) .31 4.2 Sanfte Kontrolle durch den Leiter/die Leiterin Der Leiter kennt seine Lehrer sehr gut und weiß um ihr außerschulisches Engagement. Seiner Ansicht nach besteht die große Schwäche im LDG darin, dass eine konsequente Kontrolle vor allem der Fortbildung nicht möglich sei. (Vgl. weiter unten). Viele Aufgaben im C-Topf seien nicht messbar. Ich muss jedoch sagen , würde man den Bereich Fortbildung konsequent durchziehen, wäre bei allen Nachholbedarf gegeben. Die 15 Stunden Fortbildung hat keiner erfüllt“.(AS 7) .32 4.3 Schulentwicklung, Autonomie und Schulaufsicht Das eingespielte Team von vier LehrerInnen sah sich durch das LDG nicht mehrbelastet. Von einem Einfluss auf die Schulentwicklung ist nicht die Rede. Und von der Gemeinde, dem Schulwart und Eltern gab es keinerlei Reaktion zum LDG. (AA): Auf die Art der Entscheidungsfindung an der Schule hatte das LDG keinen Einfluss, so Frau A. 31 Ein sehr kreativer und engagierter Hauptschullehrer und Dipl. Pädagoge einer anderen Schule zieht eine klare Grenze für SchulleiterInnen: Er ist entschieden der Ansicht, dass Direktoren, welche schon vom Unterricht freigestellt sind (wegen vieler Schülerklassen) , auf keinem Fall vom C-Bereich entlastet werden dürften. Hier geschehe ein Überwälzen von Aufgaben an die Lehrkräfte. Wie gesagt, dies ist in obiger Schule n i c h t der Fall. 32 In diesen Punkt unterscheidet sich Aussagen an einer anderen Schule relativ stark. Da war es angeblich kein Problem, die 15 Stunden Fortbildung zustande zu bringen.(Vgl. Fallstudie: Mit Ernst ans LDG). 129 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ (AE): „Wir haben schon immer alle Neuerungen mitgemacht“ (AR): „Von den Eltern kommen überhaupt wenig Reaktionen. Der Werklehrer wird zwar in den Elternsprechtag einbezogen, aber es kommen kaum Eltern. Der Werkgegenstand hat zuwenig Wert. Ich sage immer, die Motorik, die Fingerfertigkeit wird durch den Werkgegenstand sehr gefördert“. (R). Im Frühjahr 2003 betonte der Leiter: „Das LDG beschäftigt uns am wenigsten. Wichtige Themen sind der Schülerrückgang. Wahrscheinlich wird eine Klasse verloren. Morgen ist Elternabend, und das wird besprochen. LDG ist ganz in den Hintergrund gerückt.33 (CS). 5 Folgen des neuen LDG 5.1 Änderung der Arbeitszeit Der Werklehrerin R brachte das LDG eine Lehrpflichtermäßigung: „Für mich hat es eine Verbesserung gebracht, ich unterrichte jetzt eine Stunde weniger. Früher war die Lehrverpflichtung 23 Stunden, und jetzt sind es 22 Stunden. Ich habe nie eine Absetzstunde gehabt, nie ein Kustodiat, das ist jetzt für mich ein Vorteil. Seit der Einführung Textiles- und Technisches Werken an der Volksschule wäre den Werklehrerinnen eine Absetzstunde zugestanden. Es ist viel an Vorbereitungszeit, ich unterrichte heuer an vier Volksschulen....Ich habe auch zu Hause sehr viel Arbeit, z.B. muss ich Stoff zuschneiden, denn die Mütter machen das heute nicht mehr. Wenn ich eine Werkstunde halten möchte, muss ich vorher das Material besorgen. Dafür wäre ich eigentlich nicht zuständig, aber wenn man Erfolg im Unterricht haben möchte, muss man das machen“. „Die Werktätigkeit findet viel zu wenig Beachtung, auch bei den Direktoren. Wir haben z.B. hier an der Schule keinen Werkraum. Früher waren wir im Kellerraum, aber das ist gesundheitsschädlich. Vorigen Herbst habe ich Werkzeug um ATS 10.000.-- gekauft, um mit den Kindern effizient arbeiten zu können.“(AR). 5.2 Einfluss auf Lehrer-Arbeitszeit, Zufriedenheit und Engagement Stammlehrer E: „Ich habe mir meinen Arbeitsaufwand noch nie ausgerechnet. Ich schalte auch nicht ab, wenn ich die Schule verlasse. Vorbereitungen fallen in den BTopf. Die strenge Abgrenzung, glaube ich, ist gar nicht möglich, vielleicht für Lehrer, die fachbezogen unterrichten. In der Volksschule läuft es gut, da ist es familiärer“ (E). Von der Hauptschule hörte ich von Streitereien. Es gibt HS-Lehrer, die meinen, ihr C-Topf quillt über, aber ich weiß dies nur vom Hörensagen. (AE). 33 Ein Gespräch mit einer Wiener VS-Lehrerin sieht dies identisch. LDG ist nur beiläufig im Bewusstsein. 130 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 5.3 Einfluss auf Kollegialität und Teamarbeit „Durch die Stunden im C-Topf sind jetzt einige mehr bzw. besser eingebunden, weil es vom Gesetz her so vorgesehen ist,.“, sagte der Leiter. (AS). 5.4 Eine Fortbildung mitverwendete und an anderen Schulen tätige Lehrerin findet die verpflichtenden 15 Stunden Fortbildung „wirklich gut, denn es gibt Kolleginnen, die nie eine Fortbildung besucht haben. Ich komme heuer über meine 15 Stunden, wenn ich das Sommerseminar dazu rechne. “ (AR). Der Leiter meint, das Ausmaß von 15 Stunden sei, wenn er so herumsehe im Bezirk, n i c h t erfüllt worden. Und nach seiner private Meinung könnten die „verpflichtenden Stunden auf ein Mittelmaß herabsetzt“ wer werden...“. Ohne das Mittelmaß zu definieren, meinte der Direktor, für ihn sind Pädagogisches, Didaktisches und psychologische Kenntnissse wichtig, ferner Sachunterricht und Musik; „denn die Junglehrer brauchen oft viel Hilfe.“(BS).34 Die Angebote der Fortbildung wurden im zweiten Jahr des LDG „besser“ angenommen, aber noch immer zu wenig und sehr unterschiedlich: Es gibt eine Spanne von Übermaß, gelegentlicher Teilnahme, und eine Lehrkraft nimmt „überhaupt nicht teil“.„Im Bezirk wird es ähnlich sein“ (CS). (NB. Näheres zu Schwächen der Fortbildung vgl. 6.4 ) 6 Bilanz und Perspektiven Bemerkenswert ist an dieser Fallstudie ein Vergleich mit zwei anderen VS (in Wien und im Burgenland =VW;VB). Nämlich bei letzteren führte das sorgfältige Auflisten des C-Bereiches zu einem schulinternen größeren Lehrer-Selbstbewusstsein. Von diesem Effekt ist in der eben dargestellten Fallstudie nicht die Rede, und es mag daran liegen, dass der C-Bereich als pro-forma-Angelegenheit gehandelt wurde. 34 Ein Referent in der Fortbildung NÖs stellte fest: Zur Fortbildung ab Mai melden sich oft L/L, die meist wenig intrinsisch motiviert sind. Ganz anders sei dies im Herbst und Frühjahr. 131 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 6.1 Wandel im Lehrer-Selbstbild und sozialem Ansehen „Seit jeher ist es auch das Anliegen gewesen, über die Enge der Schulstube hinaus zu wirken und das Bildungsgut in seinen vielgestaltigen Formen auch an die Erwachsenen heranzutragen. Besonders der Volksschullehrer ist so zum Lehrer des Volkes geworden“, das schrieb der Erwachsenenbildner Szerelmes im Jahr 1956.35 Blicken wir aber auf das Jahr 2004. Die Sorge um den gefährdeten Sozialstatus beschäftigt die L/L sehr intensiv. Ähnlich wie in einer anderen Landschule im Burgenland (VB36). Aber auch Großstadt-Lehrer fühlen sich beim Einkaufen wegen der Ferien „angequatscht“! (Vgl. VW). Das soziale Ansehen von L/L auf dem Lande ist mitbedingt durch dessen Funktion als außerschulischer Kulturträger. Sehr vordergründig beobachten Dorfleute die Lehrausgänge und geben Bemerkungen ab. „Die fahren wieder weg und haben einen schönen Tag“. 6.1). Aber solchen Negativinterpretationen zu Exkursionen (AO 2) (vgl. auch liegen tieferliegende Wertvorstellungen und Alltagstheorien zugrunde.37 Unbekannt ist oft diesen Leuten (und SchülerInnen) der Zeitaufwand, um Lehrausgänge u. dgl. vorzubereiten. Aber könnten nicht z.B. Eltern (-vertreter) bei Exkursionen miteinbezogen werden, um Schritte zu setzen, um Lehrtätigkeit besser zu verstehen? Veränderndes Rollenspiel? (Ich erinnere mich, dass an einer AHS die Schuladministratorin einen Arzt anlässlich einer Projektwoche zu einem Vortrag einlud und diesen in beträchtliche Verwirrung brachte, wie dies zu tun sei.) . 35 Kulturservice-Österreich, Nr. 14, Februar 1983. 36 VB = Volksschule im Burgenland, VW = Volksschule in Wien 37 Vgl. Dechmann/Ryffel: Soziologie im Alltag, Weinheim 2002. 132 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Sind Schulen für breite Kreise wie psychische Barrieren ähnlich den Schwellen von Buchhandlungen? Dem steht eine Beobachtung entgegen, dass eine niederösterr. Volksschule am Wagram zu einem Adventnachmittag einlud, an dem Selbstgebasteltes und Bücher und Kuchen auch zur Finanzierung des Schulbudgets angeboten wurden und sehr viele Leute an diesem Sonntagnachmittag in die Schule kamen und sich gutgelaunt unterhielten. Und die VS-L/L beteiligten sich daran aktiv. Und an diesem Ort haben die L/L ein sehr hohes Ansehen und zählen zu den „G`studierten“, wie mir ein Ortsbewohner berichtete.38 Zurück zu unserer Schule im Nordwesten von NÖ, wo im Unterschied dazu der Schulleiter ein geschwächtes Ansehen von Lehrpersonen sieht - im Kontext eines generellen Autoritätsschwundes, und meint: „Der Pfarrer, der Arzt, der Lehrer ....sie haben ihre Arbeit (früher) gemacht und keiner hat sie hinterfragt. Sie wurden für Gemeindearbeiten wie Orgelspielen herangezogen. Dies ist aber heute nicht mehr der Fall. Autoritäten werden nicht mehr aufgrund des Berufsstandes geschätzt, sondern es wird heute alles hinterfragt, bis zu den höchsten Gremien bzw. auch in anderen Berufen. Es ist speziell gegenüber unserer Berufsgruppe ein starker Neid entstanden.“(AS, vgl. BS) . Wohn- und Schulort sind bei vielen L/L nicht ident, und Leute beobachten sie beim Verlassen der Schule, und daran entzündet sich „ein Kritikpunkt der Bevölkerung“, sagte der Leiter.(AS). Nach sozialpsychologischen Mechanismen werden Kenntnislücken zumeist negativ interpretiert. „Man sieht ja nicht, welche Tätigkeiten er außerhalb der Schule macht, denn er wohnt vielfach nicht im Ort. Der Lehrer kommt zum Unterricht und fährt anschließend weg. Die Leute beobachten das und denken, damit habe er seine Pflicht erfüllt, und was er später macht, ist nicht mehr sichtbar. (BS) Wäre es wieder sinnvoll, dass zumindest ein Gutteil künftiger L/L in jenem Gemeindegebiet wohnt, wo auch der Schulort ist? Bei mitverwendeten und an mehreren Schulen tätigen L/L erübrigt sich die Frage. „Der Lehrer war immer Kulturträger und sollte es auch sein. Der Direktor hatte meistens seine Wohnung im Schulhaus, und der Lehrer sollte in der unmittelbaren Umgebung wohnen. Da gab es sogar eine Vorschrift. Bis vor 25 38 Quantitative Studien bedürfen der Anregungen qualitativer Untersuchungen. Aber erstere bringen klärende Übersichten. Bemerkenswert ist der Hinweis einer Ifes-Studie, zitiert im KulturserviceÖsterreich Nr. 14 (1983), dass der Anteil aktiver L/L besonders in kleinen Orten überdurchschnittlich hoch ist. Etwa 10 % der Bürgermeister von Österreichs Gemeinden sind Lehrer, in Kärnten 23,1 %, NÖ 14, 6 %, in Salzburg und Steiermark 9 %, in OÖ 7,8 %, in Burgenland 7,5 %, in Tirol 5 %, in Vorarlberg 4,2 % . Etwa 50 % der Lehrer an Österreichs Schulen sind im Vereins- und Kulturleben aktiv, und zwar in der Reihenfolge der Häufigkeiten in der Musik, Sport und Freizeit, Politik, religiösen Institutionen und Volksbildung. 133 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Jahren haben die Lehrer an unserer Schule alle im Ort gewohnt, heute bin ich der einzige aus dem Ort. Dadurch hat sich auch die kulturelle Tätigkeit des Lehrers im Schulort verändert.“( AS) . Zu fragen gilt, inwiefern dieses frühere Berufsbild z.B. in der älteren Generation und auch dorföffentlich als informelles Rollenbild des traditionellen Lehrers nachwirkt. Ist dies einfach ein „cultural lag“39 (ein kulturelles Nachhinken laut W.F. Ogburn) oder entspräche ein stark modifiziertes, an der Tradition anknüpfendes Berufsbild nicht der aktuellen Kommunitarismusdebatte (Amitai Etzioni) in den USA und Kanada? Hierbei geht es andeutungsweise um die Gefährdung, den Erhalt und die Belebung des Gemeinschaftssinnes- als Gegenposition zu einem Ausmaß nicht wünschenswerter Individualisierung. Die Klärung dieser Frage bedarf intensiver Nachforschungen legistischer und soziokultureller Art. Im Gegensatz zu politischen Legitimations- und Hurra-Postillen verweist der Verfasser auf die kulturellen (auch fachmedizinischen, wirtschaftlichen Defizite) im ländlichen Raum. Dies ist weithin ein Problem -trotz vielfältiger Mühen in der Dorferneuerung (besser: Dorf-Entwicklung).40 Eine Signatur kultureller Schwächen wird deutlich, wer eine landesweite Zeitung auf die Weite des Horizonts prüft. Der Schulleiter: „Durch die Mobilität änderte sich alles.“ ...Alle (Lehrer) sind (früher) zur Schule gegangen. Parkplatzprobleme gab es nicht.“ So sind oft L/L nicht in kulturellen Tätigkeiten von Gemeinden präsent. Nur eine Kollegin wohnt im Schulsprengel.“ .„Wenn sie nicht mehr im Ort wohnen, sind sie sehr schwer herzubekommen in der Freizeit....und sind nicht greifbar und überall anonym, auch das gibt es. Weil der Lehrer nicht mehr in der Gemeinde wohnt, haben sich sehr viele Verschlechterungen ergeben.“ (BS).41 Hoch klingt das Lied vom braven (Schul) Mann...Klingt es noch? Aber eben diese ständige Verfügbarkeit und Sozialkontrolle widerstrebt dem Trend der Individualisierung und lässt L/L (und andere Berufstätige) zumindest Arbeits- und 39 Endruweit G./Trommsdorff G.(Hg.), Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 2002, S. 76. 40 Vgl. Kap. „Jede Tradtion war eine Innovation!, in: H. Högl, Bin kein Tourist, ich wohne hier. Fremdenverkehrsgemeinden im Stress, Wien 2003, 174 – 185. 41 Ein Bürgermeister einer Nachbargemeinde bedauerte kürzlich, dass L/L nicht gewillt sind, sich in der Erwachsenenbildung zu engagieren. 134 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Wohnort im ländlichen Raum trennen. Denn diese Aufgliederung schafft individuelle Freiräume. Einen ungerechtfertigten Anlass für das Lehrerbild eines Halbtags-Jobs (nicht eines Berufes, sondern ‚Jobs‘) mag auch der hohe Anteil weiblicher Lehrpersonen vor allem im Pflichtschulbereich bieten. Ein Interpretativum böte, dass die Frau als Lehrerin im Stereotyp nur als halbtagsbeschäftigt gesehen wird. Dazu der Schulleiter: „Es hat sich auch durch die Verweiblichung in unserem Beruf einiges geändert, weil Frauen, da sie Familie haben, nicht so viel Zeit für Öffentlichkeitsarbeit aufwenden können. Früher gab es hauptsächlich männliche Lehrer, heute sind es 70% Lehrerinnen. In der Nachbarschule gibt es nur Frauen bei zwölf Klassen. Frauen leisten auch ihre Arbeit und leisten gute Arbeit, aber in der Öffentlichkeit sind sie nicht vertreten.“( AS) . Und der Leiter verweist darauf, warum es zum LDG neu kam: Nämlich aus einer „Notwendigkeit“, „weil der Druck der Bevölkerung so groß geworden ist, und es zu belegen war, dass der Lehrer mehr arbeitet als nur am Vormittag in der Schule.“ (AS). „Es ist noch zu wenig nach außen gedrungen, und ich bin der Meinung, dass man mit Gesetzen und Publikationen42 die Öffentlichkeit nicht überzeugen kann, denn letztlich ist jeder Lehrer für sich selbst das Aushängeschild der Bevölkerung. Es wird, speziell am Land, der Lehrer, der viel in der Öffentlichkeit macht, kein Problem haben.“ Jene Lehrer haben eine Problem, die anonym bleiben und nur in der Freizeit anzutreffen sind. „Da hilft es nicht, auch wenn publiziert ist, was der Lehrer alles leistet.“ Die Vorbereitungszeit zu Hause, wird „nicht gesehen. Mich persönlich hat noch niemand angesprochen, dass ich zu wenig arbeiten würde.“ (BS). Auf die Frage an den Direktor, ob es ortsbezogene Öffentlichkeitsarbeit geben solle, meinte dieser: „Nein, das muss jeder für dies nach Rechtfertigung, einen Superjob, verdienen jeder im Gasthaus erzählt, sich selber tun. Wird dies gemacht, dann klingt und „die Leute lachen uns aus. Die Lehrer haben sehr viel, haben Ferien und Halbtags-Job. Und dass er am meisten arbeitet.“ (CS). Ob und inwiefern in Medien das Bild der L/L nur negativ ist, wird in der Fallstudie „Heimat für Migrantenkinder und Seiteneinsteiger“ einer Wiener VS erörtert. 42 Ein langer Beitrag im Spectrum der „Presse“ ( 7. Dez. 2002) befasste sich mit der Überforderung der L/L. Nur 5 % der österr. Bevölkerung lesen „Die Presse“! In der Fallstudie „Schulheimat für Migrantenkinder und Seiteneinsteiger“ findet sich ein Exkurs zu Medienberichten über L/L. 135 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 6.2 Schwächen des LDG und Änderungsvorschläge Im Folgenden untersuchen wir, ob im C-Bereich außerschulisches Engagement Platz finden könnte. So vertiefte sich darauf noch einmal das Gespräch. Zu ehrenamtlichen Tätigkeiten des Lehrers bestand je nach Epoche eine explizite oder nach 1945 eine informelle Verpflichtung. Dieser Quasi-Rollenerwartung wird zumeist nicht mehr entsprochen. Denn wer sich nicht öffentlich engagiert, ziehe sich auf seine private Lebenswelt zurück. Das Folgende erinnert an die Diskussion um Zivilgesellschaft. Vor diesen entlegenen Gemeinden haben Phänomene (legitimer) Individualisierung und Selbstverwirklichung und auch der „Tanz um das goldene Selbst“ (Kurt Remele) nicht Halt gemacht. Ländlicher Raum ist „halbierte Moderne“. Und „immer weniger junge Leute sind bereit, für das Allgemeinwohl etwas zu leisten. ...Es hängt damit zusammen, dass die persönlichen Bedürfnisse heutzutage höher stehen als das Allgemeinwohl“. Und darum „geht dieses Engagement zurück.“ Und dieser Wandel in der Mentalität habe vor 20 Jahren eingesetzt und träfe auf L/L und andere Berufe zu. (BS). Früher waren Lehrer am Land Kulturträger. Das fehlt heute, „weil jeder nur darauf schaut, ob er diese zusätzliche Tätigkeit auch bezahlt bekommt. Diese freiwilligen Tätigkeiten, z.B. in Vereinen, gehen mehr und mehr zurück.“ (BS). „Jener Lehrer zieht sich ...zurück, der sich nicht engagieren will und sagt: „Ich mache meine Stunden, und zu mehr bin ich nicht verpflichtet.“ (BS). Dieser letzte Satz ist eine symbolische Äußerung für eine auch anzutreffende L/LHaltung, die auch das Inner-Schulische betrifft: Diese Einstellung eines gelebten Lehrer-Selbstverständnisses als „freier Unternehmer“ sträubt sich gegen einen kooperativen Bezug mit der Schule und deren Organisation als Ganzer. So kann im Aushandeln des C-Bereiches ein Punkt notwendig den Gegentrends versus allzu große Selbstbezogenheit im Schulischen gesehen werden. 136 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 6.3 Änderungsvorschläge für das Gesetz selbst Angesichts eines Überhangs an ausgebildeten L/L stellt sich die Frage nach Zusatzkriterien für die Anstellung, nämlich außerschulische, kulturelle Mitarbeit in Kleingemeinden. a) Sollte /könnte außerschulische der C-Bereich auf gewisse kulturelle, ehrenamtliche, Tätigkeiten der Zivilgesellschaft erweitert werden, z.B. im Bereich Bildung? Gemeint ist der Bildungsbereich, getragen vom Land und Gemeinden, also von der öffentlichen Hand. „Leider“ seien folgende Aktivitäten „im C-Topf schwer einzuordnen. Denn wenn ich heute in einem Verein tätig bin oder Schriftführer bei der Feuerwehr oder singen gehe oder im Bildungswerk tätig bin, das ist im CTopf nicht ersichtlich.“ „Nur Tätigkeiten, die direkt etwas mit der Schule zu tun haben“, sind im C-Topf, so z.B. Schulfeste.(BS). - Wäre es möglich das hineinzunehmen? „Gewisse Dinge kann man nicht verordnen, das müsste von den Personen selbst kommen. Die Tätigkeiten in Vereinen werden nicht mehr wahrgenommen. Die Einstellung des Lehrers hat sich geändert, vielleicht weil wir andere Menschentypen haben als vor 20 Jahren..( AS)(vgl. BS) . Sollte das im Gesetz Berücksichtigung finden? „Das wird schwer sein, es ist Einstellungssache. Eine Weihnachtsfeier, die Muttertagsfeier, diese Aktivitäten sind mit der Schule verbunden und können in den C-Topf genommen werden.“( AS) . Konträr zum obigen Phänomen geringeren Engagements ist das Faktum, dass Lehrkräfte auch häufig Aufgaben in der politischen Gemeinde übernehmen. Grundsätzlicher Natur sind einige Feststellungen und Forderungen: b) Die Quantifizierbarkeit des C-Topfes wird in Frage gestellt. Glauben Sie, dass man diesen Bereich quantifizieren kann? Der Direktor: „In dieser Form nicht, weil man diese Tätigkeiten nicht in Stunden messen, nicht fassen kann. Der Grund für mich ist, zu dokumentieren, wie viele Stunden arbeitet ein Lehrer. Es wäre wünschenswert, würde es gelingen, die Tätigkeiten aufzuwerten, die ein Lehrer bis jetzt unbeachtet geleistet hat“ (AS). c) Das Gesetz sollte mehr nach Schultyp differenzieren, also den Spezifika der VS Rechnung tragen: So erfährt die Regelung für unvorhergesehene Stunden von LehrerInnen und dem Leiter dieser VS und an anderen VS beträchtliche Kritik: 137 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Frau O: In der Hauptschule können Kinder still beschäftigt werden, „in der Volksschule werde ich, den Stoff kennend,...die Kinder sinnvoll beschäftigen“ (AO). Und ähnlich sagt es Frau A: „Ungerecht finde ich, dass man nur Stunden bezahlt bekommt, die am Tag vorher angekündigt wurden. Bei unvorhergesehenen Stunden unterrichte ich genauso, darum finde ich, dass das dem Volksschulstatus nicht angepasst ist“ (AA, vgl. AS).“ In Krankheitsfällen muss man schauen, ob wir jemanden bekommen, für z.B. zwei Tage müssen wir uns selbst helfen. Bei unvorhergesehenen Stunden unterrichte ich genauso“, und darum entspreche das nicht der Situation an der VS. (AS). d) Der Mangel an Flexibilität kommt an dieser ländlichen Kleinschule viel weniger zur Sprache als an der Wiener VS mit über 90 % Kindern nichtdeutscher Muttersprache und mit 19 L/L. „Den C-Topf im Voraus einzuteilen, ist für mich nicht sinnvoll und (alles) sollte flexibler sein“ (AA) . e) Die neuen Regelungen zu den Kustodiaten werden bedauert: „Das Kustodiat Lehrmittel für den Sachunterricht und die Bücherei erfordern viel Zeit. Dies wird aber jetzt nur noch als halbe Stunde pro Woche abgegolten. Früher gab es dafür 1 Stunde pro Kustodiat. Es sollte auch Unterschiede in den Kustodiaten geben. Es sei eine ungerecht, die Kustodiate Schulbücher und Turngeräte gleich zu bewerten.“ (AO ). Ähnlich der Leiter: „Bis dato gab es die Absetzstunden, aber welcher Direktor hat das genau kontrolliert, ich denke, auch in einer großen Schule keiner. Es gibt Arbeiten, die gemacht werden müssen, entweder helfen wir zusammen bzw. hat jeder seinen Bereich.“( AS). 6.4 Verpflichtende Fortbildung a) Das LDG biete zu wenig Fundament, um effektiv zu kontrollieren und dies betrifft insbesondere b) die Fortbildung, die als „zu vage“ definiert erscheint. Den Leiter berührt ein Thema besonders: die Kontrolle (a) verpflichtender Fortbildung (b) und deren Definition. „Begrüßen Sie die verpflichtende Fortbildung?“, so lautete die Frage an den Schulleiter, der zwischen deren strikter Verpflichtung und wünschenswerter Freiwilligkeit schwankt. 138 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Es ist ein großes Problem, ich kann niemanden zwingen, es müsste freiwillig sein. In der Privatwirtschaft müssen die Mitarbeiter sich fortbilden. Meine Meinung dazu ist, man sollte sich auf ein Mittelmaß an Fortbildung einigen. (Verfasser: Anscheinend sind dem Leiter die 15 Stunden Fortbildung als zu reichlich bemessen). Die Junglehrer kommen mit Elan und Engagement, sammeln Erfahrung und nach einigen Jahren glauben sie, sie haben alles im Griff. ...Teilweise ist das gut, aber man sollte immer für Neuerungen offen sein, nur so kann man effizienten Unterricht halten, denn die Zeit und auch die Kinder ändern sich.“(AS 2). Fortbildung z.B. in Biologie, didaktischen Kenntnisse werden forcieren. Mathematik und die pädagogischen und zu wenig angeboten, die würde ich stärker Mit der Fortbildung wird dann die Kontrolle verknüpft: „Wir haben für heuer die Empfehlung bekommen, nicht zu streng zu kontrollieren, schon kontrollieren, Lehrer darauf anzusprechen, aber keine Bestätigung zu verlangen. Wenn man es genau nimmt, müsste ich Listen führen und Bestätigungen verlangen. Da ergibt sich aber dann die Frage, was zählt zur verpflichtenden Fortbildung, sind das nur die angegebenen Seminare, oder ist es auch Fortbildung, wenn ich ein Fachbuch lese 43 oder eine fachbezogene Sendung, wie z.B. Universum anschaue?“ (BS). Auch die folgende Äußerung des Leiters verweist auf Zwiespältiges im Gesetz. „Es heißt 15 Stunden Fortbildung, aber wenn ich es nicht kontrolliere, bringt es nichts. Es gibt nach wie vor Lehrer, die bilden sich fort, auch in den Ferien und andere fast nicht. So gesehen bringen die Änderungen nichts. -Ich weiß, dass es Direktoren gibt, die streng kontrollieren, aber wie gesagt, uns ist empfohlen worden, heuer nicht zu kontrollieren. Mir fehlt die klare Formulierung: was fällt unter Fortbildung.“( AS) . Die Lehrerin O sagt, „ich beschäftige mich immer in meiner Freizeit mit der Schule. Man möchte uns zur Fortbildung verpflichten, sieht jedoch nicht, dass sich der Lehrer ständig fortbildet. (AO ). Auch in dieser Äußerung spiegelt sich Distanz versus offizieller Fortbildung. Im Frühjahr 2003 fasste der Direktor seine Einschätzung noch einmal zusammen: In einer Gesetzesnovelle sei der Begriff Fortbildung zu präzisieren, bisher ist er zu vage. Es müsste Fortbildungsangebote geben, die für alle verpflichtend sind, z.B. über Pädagogische Institute. Zurzeit sagen L/L, sich in der Volkshochschule fortzubilden und sogar über das Fernsehen. 43 Ein mir persönlich sehr gut bekannter Hauptschullehrer und an einer Berufspädagogischen Akademie unterrichtender Pädagoge berichtete mir glaubwürdig und sehr verärgert, für die Vorbereitung seiner Vorlesungen sehr viele Bücher in Psychologie und Pädagogik studiert zu haben. Er konnte dieses Selbststudium in keiner Weise in seinen C-Bereich als Fortbildung einfließen lassen! 139 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Darüber muss kein Nachweis erbracht werden. Wer bisher an echter Fortbildung nicht teilnimmt, hat mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Dies alles ist „fadenscheinig“. „Entweder soll Fortbildung lückenlos kontrolliert werden oder gar nicht“, meint der Schulleiter. (CS). 6.5 Schwäche des LDG in dessen Umsetzung. Laut Aussage des Leiters wird sich dann viel ändern, „würde man das Gesetz wörtlich nehmen, mit der Möglichkeit zu kontrollieren“. Zur Umsetzung gehört auch eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit (vgl. 6.1.: „Man kann das Lehrerbild auch anders aufzeigen, ohne einen C-Topf füllen zu müssen, nur damit die Leute sagen: Sie tun eh‘ was. Ich glaube, man müsste in der Öffentlichkeit mit mehr Selbstbewusstsein auftreten, grundsätzlich unsere Vertretung. (AA). 7 Allgemeine Bilanz 7.1 Aufwand /Ertrag Positiva und Stärken des LDG neu kommen kaum zur Sprache; mag es daran liegen, dass das LDG an der Schule weitgehend als pro forma-Sache gehandelt wurde? Immerhin sieht der Leiter einige Pluspunkte: Das abschließende Urteil des Schulleiters im Frühjahr 2003 ist knapp und eindeutig. „Im Prinzip bin ich mit dem Gesetz einverstanden.“ (CS). „Es hat sich eingeschliffen; denn das Gesetz brachte keine wesentlichen Änderungen für die Lehrer. Am Anfang war man eher abwartend und hatte eher Skepsis.“ (CS). Das LDG neu hatte überein. (BS). wenig Auswirkungen, darin stimmen L/L und Direktion „Wir sind ein kleines Team, es hat sich nichts verändert, wir haben vorher auch alles besprochen.“ 140 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ (AS). Auch die Lehrkräfte sehen dies so. Die Einführung (des LDG) hatte „sehr wenig Auswirkung. „Wir machen unsere Arbeit wie immer.“ (AE; AR). Wir fragten den Leiter, wie nun das Gesetz und dessen Umsetzung als Ganzes zu beurteilen sei. Lehrtätigkeit zu quantifizieren, wäre schwer durchführbar, so der Leiter, aber ohne boshaft zu sein, „ ..glaube ich, das primäre Ziel ist es, zu zeigen, wie viele Stunden Lehrer arbeiten. Ich möchte die Inspektoren davon ausnehmen, aber der Gewerkschaft und den Gremien ist es schon primär darum gegangen, der Bevölkerung glaubhaft zu dokumentieren, dass die Lehrer so viel arbeiten. Das, denke ich, ist der Hauptgrund“ für das LDG neu.(BS). Der Direktor sieht die Funktion des LDG darin, gewissen Kreisen zu belegen, „ dass die Lehrer mehr arbeiten als (nur) am Vormittag in der Schule. Das war notwendig, dass man damit nach außen geht. Vielleicht ist es noch zu wenig nach außen gedrungen, wobei ich aus Erfahrung sagen muss, dass man durch ein Gesetz und eine Publikation der Bevölkerung das sicher nicht nahe bringen kann, denn letztlich ist jeder Lehrer in der Bevölkerung für sich selbst das Aushängeschild. Man wird hier am Land, mit einem Lehrer, den man kennt und von dem man weiß, dass er mehr macht als nur in der Schule stehen, kein Problem haben. Es wird nach wie vor der Lehrer, der anonym ist und nur am Tennisplatz gesehen wird, ein Problem haben, auch wenn es dreimal publiziert ist, dass Lehrer genauso viel arbeiten wie andere Angestellte und am Abend ihre Arbeit machen. „Mich sehen z.B. doch einige Leute, wenn ich um zehn Schule nach Hause gehe. Das passiert des öfteren, wenn keine Zeit habe, bin auch am Abend da, weil ich ja die neben dem Wohnhaus habe. Das wird von keinem verlangt, ich persönlich kein Problem gehabt. Mir hat noch nie arbeitest sowieso nichts!“ (BS). am Abend von der ich am Nachmittag Schule unmittelbar aber dadurch habe jemand gesagt: Du Und in Anbetracht allen dessen ist das Resumé des LDG neu doch positiv, meint der Leiter Mit dem Gesetz konnte einiges abgewandt werden, so war Diskussionsthema, dass „Lehrer am Nachmittag in der Schule“ hätten sein sollen. Über den CTopf wurde die Arbeitaufwand der L/L erbracht. Damit konnten die „Ferien kompensiert“ werden. „Darum müssen wir während der Woche mehr arbeiten.“ Und durch dieses Modell konnten gefährdete Dienstposten erhalten werden.(AS,vgl. BS). Die Diskussion um das Anheben Geschlechtsspezifisches und mündete des Berufs vertiefte sich auf in eine partielle Präferenz für Männer im Lehrberuf ....“es hat sich durch die Verweiblichung unseres Berufsstandes schon einiges verändert - ich bin kein Frauengegner, das möchte ich ausdrücklich betonen, aber Frauen können auf Grund ihres Haushaltes und der Kinder keine Zeit für Öffentlichkeitsarbeit aufbringen oder für Vereinstätigkeiten. Dadurch hat sich auch viel verändert, denn es war früher eine Männerdomäne und die Lehrerinnen waren in der Minderheit. Jetzt haben wir ca. 80% Frauen. Ich bin einer der letzten Leiter, aber wir sind gerecht geteilt, 141 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ zwei Männer, zwei Frauen. In unser Nachbarschule in ....., einer sehr großen Schule, gibt es nur Frauen, keinen einzigen Mann, und das sind 12 Klassen - so ist das die Normalität. ....Die Kolleginnen machen zwar auch ihre Arbeit gut, aber sie treten nicht mehr so stark an die Öffentlichkeit.(BS). Man könnte in der Zukunft vielleicht die Männer im Lehrberuf vorziehen? „Das wäre die Umkehrung der Emanzipation.“ (BS) Die männliche Lehrkraft sollte mehr präsent sein, das wäre eine Folgerung aus den Studien von Fthenakis44 zur Notwendigkeit von Vätern, so der Verfasser und der Leiter: „Da bin ich ganz Ihrer Meinung, das hat sich so entwickelt, wahrscheinlich, weil es viele Frauen als Idealberuf sehen.(BS). 7.2 Porträts der Lehrkräfte Der Lehrer „E“ ist über 35 Jahre alt, unterrichtet seit mehr als 15 Jahren und wohnt zw. 10-19 km vom Schulort entfernt u. übt in größerem Umfang öffentliche Tätigkeiten aus, absolviert aber keine Zusatzausbildung, sie hat keine eigenen Kinder. Die Werklehrerin ®: Alter: zw. 30-34; sie ist 10-14 Jahre an der Schule; 5 - 9 km entfernt wohnhaft; alle Zusatzfragen wurden mit Nein beantwortet (hat keine eigenen Kinder). Lehrkraft „L“: Die VS-Lehrerin unterrichtet seit 15-19 Jahre an dieser Schule u. wohnt zw. 10-19 km von dieser Schule entfernt. Sie hat zwei Kinder und hat in geringem Umfang private Verpflichtungen und übt wenig öffentliche Tätigkeiten aus. Sie sieht als einzige die Schule als „überdurchschnittlich aktiv“. 7.2.1 Der Leiter der Volksschule (AS, BS,CS) unterrichtet über 30 Jahre an der gleichen Schule und davon 25 Jahren als Schulleiter und ging mit 1.Dez. 2003 in Pension. Er wohnt in der Gemeinde und übt viele schulbezogene und öffentliche Zusatztätigkeiten aus. Die privaten Verpflichtungen sind geringfügig. 44 LBS-Initiative Junge Familie u. Fthenakis W. (Hg.): Engagierte Vaterschaft, Opladen 1999. 142 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Schulfallstudie Hauptschule in Niederösterreich Version 04 / Gerhard HAGER Tullnerbach, im November 2003 c/o Pädagogische Akademie der Erzdiözese Wien A-1210 Wien, Mayerweckstraße 1 Tel. +43-01/29108-122 / Fax +43-01/29108-402 e-mail: [email protected] 143 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1 Kontext der Schule Die in der Fallstudie beschriebene Schule ist eine Hauptschule mit acht Klassen, die von 18 Lehrer/innen unterrichtet werden. Sie ist in einem Gebäude aus den späten 60er-Jahren untergebracht, in dem sich auch eine Volksschule befindet. Das Arbeitsklima an der von einer innovativen und dynamischen Direktorin geleiteten Schule wird als kollegial und harmonisch beschrieben. Die Ausgestaltung des Hauses mit Schüler/innenarbeiten und Projektdokumentationen unterstreicht den freundlichen Eindruck. 163 Schülerinnen und Schüler werden hier von 18 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet, 28 davon haben eine andere Muttersprache als Deutsch. Die Schule liegt in einer Stadtgemeinde mit etwas mehr als 3000 Einwohnern in einer von Landwirtschaft und Kleingewerbe geprägten Grenzlage zum ehemaligen Ostblock. Die Umgebung ist außerdem geprägt von einem in der Nähe liegenden Vogelschutzgebiet und einer unter Naturschutz stehenden Aulandschaft. Die Erwerbsquote liegt mit 44,92% etwas unter der gesamtösterreichischen (46,1%); 61,00% der Erwerbstätigen pendeln aus. Bedingt durch die Lage hat sich die Schule einen ökologischen Schwerpunkt gegeben mit dem Ziel, dass die Schüler/innen „zu verantwortungsbewusstem Handeln für die Mit- und Umwelt angeleitet werden.“ (Schulprogramm) 1.1 Schulprogramm Ökologischer Schwerpunkt Im Fach Biologie gibt es ein vermehrtes Stundenangebot. 144 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Es wird im Teamteaching (Zweilehrersystem ) unterrichtet. Der Unterricht findet häufig in der freien Natur statt. So sind die wöchentlichen Exkursionen in die umgebende Aulandschaft in der 6. Schulstufe fixer Bestandteil des Unterrichts. Auch die Stunden im Schulgebäude sind meistens von praktischen Arbeiten, wie Mikroskopieren oder Anlegen von Versuchen geprägt. Außerdem wird häufig an Projekten mit außerschulischen Umweltorganisationen gearbeitet ( WWF, Distelverein,... ). Schülerinnen und Schüler pflegen und bearbeiten im Rahmen des Biologieunterrichts den eigenen Schulgarten. Mindestens einmal pro Jahr findet ein fächerübergreifendes Projekt statt. Zur Vertiefung des Naturbezuges gibt es ÖKO- Wochen und ÖKO- Tage. Teamteaching In fast jeder Unterrichtsstunde waren bisher zwei Lehrer in der Klasse. (Durch die Einsparungsmaßnahmen waren Einschränkungen notwendig) Eine besondere Ausprägung des Teamgedankens wird in den Fächern Geschichte und Geographie umgesetzt: Der Lehrstoff wird fächerübergreifend abgestimmt und die Unterrichtsstunden werden gemeinsam gestaltet. Für Biologie gilt, dass der ökologische Schwerpunkt der Schule kaum umsetzbar wäre, wenn für die teilweise aufwendigen praktischen Arbeiten, Projekte und Exkursionen nicht ein Team zur Verfügung stünde. Konsequenterweise wird auch in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teilweise im Team unterrichtet. „Altersgemäße“ Allgemeinbildung Im Verständnis einer ganzheitlichen Bildung sind die Lehrerinnen und Lehrer bemüht, fächerübergreifende Projekte anzubieten. 145 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ So werden zum Beispiel auf jeder Schulstufe zwei historische Epochen zunächst fachbezogen erarbeitet und danach in Projektform vernetzt. Fächerbezogene Leistungskataloge und Schwerpunkte dienen als Richtlinien. Entwicklung der Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Kommunikationsfähigkeit Besonderer Wert wird auf die Entwicklung selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens gelegt. In Schwerpunktwochen wurde daran gearbeitet und die Prinzipien wurden und werden in den ständigen Unterricht übernommen. Kommunikation als ein wesentliches Element sozialen Lernens wird bewusst gefördert und durch ein vermehrtes Stundenangebot in Englisch und Deutsch unterstützt. Entwicklung eines gesicherten Selbstwertgefühls An der Schule geht man davon aus, dass Selbstsicherheit und Selbstvertrauen die Grundlagen sozialen Verhaltens sind. Daher wird versucht, soziale Handlungskompetenz zu vermitteln. Ein durch einen Sponsor (Bank) finanzierter, aus dem Bereich der Wirtschaft kommender Trainer bietet in diesem Zusammenhang den Schüler und Schülerinnen Möglichkeiten des Konfliktmanagements an. Comeniusproiekte Seit vier Jahren gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit einer slowakischen und einer italienischen Schule. Im Zuge dieses Projektes haben sich viele Briefkontakte und Freundschaften vor allem mit der slowakischen Schule entwickelt. Es gab jedes Jahr einen Schüleraustausch, bei dem slowakische Kinder bei österreichischen Gastfamilien oder in der österreichischen Schule gewohnt haben und umgekehrt. Es gab viele Gemeinschaftsprodukte: 2 Kalender, ÖKO- Notizbuch, Glückwunschkarten, T- Shirts, Die große Abschlusspräsentation findet in Italien statt. Projektwochen 146 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Projektwochen gehören hier zum fixen Bestandteil des Schullebens: 1. Klasse: Projektwochen mit dem Klassenvorstand zum besseren Kennen lernen der Kinder 2. Klasse: ÖKO - Woche und Schikurs 3. Klasse: ÖKO- Tage und Schikurs 4. Klasse: Sprachaufenthalt im englischsprachigen Ausland ( England) oder Projektwoche mit dem Klassenvorstand 2 Vorinformation über das LDG In Niederösterreich wurde die Anfangsinformation zu einem großen Teil von der Personalvertretung, nämlich vom Zentralausschuss der Landeslehrer/innen an allgemeinen Pflichtschulen- im Einvernehmen mit dem LSR f.NÖ- geleistet und allgemein als ausreichend und zeitgerecht empfunden. Weiters haben Vertreter des Landesschulrates gemeinsam mit dem ZA ein Formblatt für Lehrer/innen ausgearbeitet, in dem der A, B, C - Bereich festgehalten wird. Für die problemlose Datenverarbeitung (Lehrfächerverteilung, im Stundeneinteilung, Zusammenhang Mehrdienstleistung, mit dem LDG Krankenstände…) erwies sich das Janos/Janob- Programm, eine Entwicklung des ZA, als äußerst hilfreich. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten versucht wurde, Fragen bezüglich des Verhältnisses zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber zu klären. Der daraus entstandene Konsens wurde in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung an die Bezirksschulinspektoren und das Land Niederösterreich weitergegeben. Im Rahmen der Informationsschriften des Zentralausschusses wurde das Dienstrecht nach einem Frage - und - Antwort - Muster aufbereitet und so verständlich gemacht. Nach einer Überprüfung der juridischen Korrektheit durch Hofrat Dr. Fritz Freudensprung (Leiter der Rechtsabteilung im niederösterreichischen Landesschulrat) wurde die Arbeit durch die Zustimmung des Dienstgebers quasi abgesegnet. 147 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Bezirksschulinspektoren/innentagungen fanden statt, um die Information auf der Bezirksebene zu gewährleisten. Die Leiterin der Schule ist daher auch davon überzeugt, dass die Informationen im Vorfeld der Implementierung ausreichend waren: „Die meisten Informationen kamen von der Gewerkschaft und dazu gab es im Bezirk öffentliche Veranstaltungen. Wir haben auch schriftliche Informationen erhalten, die die Direktoren und auch die Lehrer bekommen haben, das war die Hauptinformation. Diese Informationen liegen in der Schule auf, sie waren sehr umfangreich und wurden als Power-PointPräsentationen von der Gewerkschaft organisiert. Die Personalvertreter wurden herangezogen es den anderen zu erklären.“ (AHHSA 13-18) Sie hat selbst an einer zweitägigen Schulung zur Weitergabe der entsprechenden Informationen teilgenommen und hat die Präsentation dann auch umgesetzt. „Die Power-Point-Präsentation habe ich an unserer Schule selber durchgeführt. Ich war selbst in diesem Kreis, der das neue LDG den anderen Lehrern kundtun musste und ich habe das in unserer Schule bei der Konferenz selbst vorgetragen. Das war sehr umfangreich. Da war wirklich alles drinnen, wir sind vorher noch geschult worden, zweitägig sogar und wir haben das dann weitergeleitet. Die Folien, die dort präsentiert wurden, sind dann schriftlich aufgelegen für alle Lehrer.“ (AHHSA 49-56) Lehrerin H (vgl. CHHLH 27) und Lehrerin B bestätigen das Funktionieren der Vorinformation: „Wir sind einerseits laufend informiert worden durch die Konferenzen im vergangenen Jahr, weiters habe ich sehr intensiv die Zusendungen von gewerkschaftlicher Seite gelesen und studiert. Es gab noch eine Informationsveranstaltung in einer Nachbarortschaft am Abend, bei der ich nicht teilnehmen konnte, wobei ich mir aber schon vorher ein gutes Bild machen konnte durch die Zusendungen, die im Laufe des letzten Jahres gekommen sind.“ (AHHLB 16-21) Für laufend auftretende Fragen ist die Schulleiterin in ihren Augen kompetente Ansprechpartnerin. (vgl. AHHLB 26) Herr C, Lehrer an der Schule, stimmt mit dieser Sicht überein: „Von der ersten Information her ist viel passiert, das kann man schon sagen.“(AHHLC 35-36), ist allerdings erstaunt über das – zumindest anfänglich – eher geringe Interesse gerade der jüngeren Kolleg/innen. (vgl. AHHLC 21-27) 148 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Der geringe Zulauf zu den ersten Informationsveranstaltungen ist auch Frau E aufgefallen: „Informationen haben wir bei einzelnen Informationsveranstaltungen erhalten, die waren genügend, da war ein großes Angebot im Bezirk, wobei ich sagen muss, die Besucher haben sich sehr in Grenzen gehalten.“ (AHHLE 16-18) Im Übrigen hat auch sie den Eindruck, sich jederzeit an die Direktorin der Schule wenden zu können. Lehrer D berichtet zwar auch, informiert worden zu sein, meint aber, dass zunächst noch nicht wirklich bewusst geworden ist, worum es eigentlich geht: „In der letzten Konferenz vor Schulschluss war davon die Rede, aber es hat sich keiner wirklich ausgekannt, der Umfang war keinem wirklich bewusst. Wir sollten uns überlegen, was wir alles machen und was wir tun könnten. In der ersten Konferenz zu Schulbeginn ist es dann vorgetragen worden, aber 100%ig hat noch keiner gewusst, was hineinfällt, welche Bereiche verwendet werden können. Der C-Topf war schwierig.“ (AHHLD 15-20) Das hat auch Frau G so erlebt; sie wurde zwar informiert, fühlte sich anfangs aber gänzlich überfordert. (vgl. BHHLG 16-17) Auch er und Kollege E sehen in ihrer direkten Vorgesetzten eine hilfreiche Anlaufstelle. (vgl. AHHLD 28-29, AHHLE 35-36) Eine Zielrichtung des Gesetzes besteht ja auch in der zentralen Stellung eines autonomen Handlungsspielraums an der einzelnen Schule, die den Schulleiter/innen die erste Kompetenz in der Umsetzung des LDG zuweist. „Die Bestimmungen des Neuen LDG zielen auf die oftmals geforderte Schulautonomie ab. Es ist daher nicht im Sinne des Gesetzgebers, durch zentrale Vorgaben der Bezirksschulräte diese autonomen Gestaltungsräume zu unterlaufen. Das Verlangen nach einheitlichen Richtlinien einiger nachgeordneter Dienststellen rechtfertigt NICHT zentrale Bezirksfestlegungen. .... Die Intentionen des neuen LDG zielen nicht auf eine verstärkte Bürokratie und zentrale Vorgaben ab. Die Lösungen sind vielmehr im konstruktiven Miteinander zu finden.“ (Stricker 2002) 149 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Die Direktorin fühlt sich durch die vorgesetzte Dienststelle (Bezirksschulrat) auch nach wie vor gut unterstützt: „Bei uns ist der Bezirksschulrat zuständig für diese Sachen und der hat immer Auskunft geben können über Probleme, die aufgetreten sind, z.B. mit den Aufteilungen. Es hat sicher Probleme gegeben mit den C-Topf Aufteilungen, wie das zu handhaben ist, z.B. hat es Leute gegeben, die einfach mehr Tätigkeiten aufzulisten gehabt hätten als möglich war. Das wurde dann so geregelt, dass es aufgelistet aber nicht in die Berechnung einkalkuliert wurde. Zu diesen Fragen haben wir immer zum Bezirksschulrat eine Verbindung hergestellt und auch immer die Information dazu erhalten.“ (AHHSA 25-32) Daher sieht sie sich auch mit den Intentionen des LDG vertraut: „Ja, es ist hauptsächlich darum gegangen, dass man die Junglehrer halten kann, das war natürlich die Hauptintention dieses neuen LDG und vielleicht auch die Transparentmachung der Arbeitszeit der Lehrer, die ja immer im Schussfeld der Kritik steht. Kürzungen, die abgefangen wurden, in diese Richtung ist es gegangen.“ (AHHSA 36-39) Besonders die explizite Auflistung von immer schon vorhandenen Tätigkeiten versteht die Direktorin als einen Gewinn: „Die Intention ist in die Richtung gegangen - darum war ich auch gar nicht so negativ diesem neuen LDG gegenüber eingestellt - eine Auflistung von Tätigkeiten zu erstellen. Es hat jeder einmal sagen müssen wofür er zuständig ist, und das ist dann schriftlich festgehalten worden. Es war früher auch so, aber es ist nirgends schriftlich festgehalten gewesen.“ (AHHSA 91-95) Auch Lehrer C sieht das so: „Positiv würde ich sehen, oder habe ich gesehen, dass man sich selbst bewusst wird, stimmt das wenn ich jetzt 25 oder 27 Unterrichtsstunden halte, wie hoch ist aber die tatsächlich aufgewandte Arbeitszeit. Vielleicht auch, dass man diese transparent macht, wie gesagt nach außen transportieren könnte, sollte, müsste.“ (AHHLC 54-57) Herr D, ein junger Lehrer an der Schule, hält ebenfalls die Transparenz des Arbeitsaufwandes für vordringlich, ihm ist aber auch die Intention, Dienstposten zu erhalten, bewusst: „Es wird uns selbst bewusst, was wir alles machen. Die Verteilung zu Gunsten der Junglehrer steckt auch dahinter. Ich habe gehört, dass die älteren Lehrer das Gesetz nicht für so gut empfunden haben, aber ich habe bei der Umfrage für das LDG gestimmt. Ich glaube, dass die älteren Lehrer deswegen dagegen sind, weil sie jetzt weniger Geld bekommen.“ (AHHLD 34-38) Herr F, erst im zweiten Dienstjahr, geht davon aus, dass die Transparenz von LehrerTätigkeiten das Ziel des Gesetzes ist; von einer Dienstposten-Sicherung ist ihm offensichtlich (auch auf Nachfrage) nichts bekannt. (vgl. BHHLF 27-30, BHHLF 32) 150 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Hinsichtlich der Intentionen des Gesetzes zeigt sich auch Frau G – sie ist Junglehrerin und das vierte Jahr an der Schule – ratlos: „Warum es das geben muss oder es gemacht wurde, weiß ich eigentlich nicht. Wie gesagt, nachdem ich mich überhaupt nicht ausgekannt habe, war das für mich so: ‚Neues Gesetz und viel zum Durchlesen, aber ich kenne mich nicht aus und es fehlen mir die Zusammenhänge.’ “ (BHHLG 23-26) Dem Vorrang der Transparenz stimmt Lehrerin B zu; die Argumentation der Gewerkschaft, Dienstposten zu erhalten, sieht sie als „Aufhänger“: „Ich glaube der Hauptgrund war, zu dokumentieren, dass es sich bei der Lehrertätigkeit nicht um einen Teilzeitjob handelt, sondern um eine Beschäftigung wie jede andere auch, mit 38-40 Wochenstunden. Wahrscheinlich kombiniert zu sehen mit der Situation, dass vielleicht doch viele Lehrer ausgebildet sind und durch Einsparungsmaßnahmen keinen Arbeitsplatz bekommen. Das war zumindest der gewerkschaftliche Aufhänger.“ (AHHLB 35-40) Dieser „Aufhänger“ bleibt – bedingt durch den Finanzausgleich – nicht lange glaubhaft. Am Ende des zweiten Jahres mit dem LDG macht sich Unmut breit: „Wir wollten ein blockweises Angebot für Schüler erstellen und das ist momentan sehr in Frage gestellt. Die anfängliche Euphorie bzgl. der Stundenkürzungen, wo wir das griffiger machen wollten, ist auf Grund der letzten Gespräche wieder vorbei. Die zwei jungen Kollegen, die hier ihr erstes Dienstjahr gemacht haben, müssen nach dem jetzigen Stand wieder weg, weil es keine Stunden gibt. Das verunsichert, weil sie nicht wissen wie es weitergeht. Wir sind drauf gekommen, dass das ein Problem der kleineren Schulen ist. Für uns ist das ein persönliches Problem und wirkt bei den jungen Kollegen eher demotivierend.“ (CHHLC 49-57) Frau E spricht das Problem der jungen Lehrer/innen direkt an: „Man muss aber auch dazu sagen, wir finden es sehr wichtig, dass es Junglehrer an Schulen gibt, denn es ist ganz schlecht, wenn eine ganze Generation fehlt.“ (AHHLE 45-46) Konkrete Auswirkungen auf Aktivitäten an ihrem Standort bringt die Schulleiterin mit dem C-Topf in Verbindung: „Ich befinde es nach wie vor für etwas Positives, dass wir das aufschreiben müssen, für manche Kollegen ist es doch ganz gut, dass sie wissen es steht wo. Sie überlegen sich auch, was sie neben dem Unterrichten noch dazu machen können. Ich glaube, dass aus meiner Erfahrung heraus schon etwas Positives passiert ist. Es war heuer so, dass ich nicht Vorschläge bringen musste, sondern die Leute haben sich schon vorher überlegt, was sie machen könnten. Der eine Bereich ist weggefallen, was machen wir anderes? Im vorigen Jahr war es z.B. die Renovierung der Geographiesammlung, das ist abgeschlossen und heuer wurden Berufsinformationstage organisiert. Ich weiß nicht, ob es passiert wäre, wenn das LDG nicht gewesen wäre. Es gibt sehr pflichtbewusste Lehrer, die nach dem Gesetz arbeiten und dadurch das Gefühl haben, sie müssen etwas machen. Wenn der Druck nicht da ist, dann geht es auch anders, so habe ich das Gefühl.“ (BHHSA 31-43) 151 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Ähnlich denkt Lehrer D: „Es war nicht wesentlich anders, vielleicht nur genauer eingeteilt. Lehrer, die vorher nichts gemacht haben, mussten auch etwas übernehmen, aber wirklich gerecht wird es nie, weil der Lehrer weniger bezahlt bekommt, als er leistet.“ (AHHLD 74-76) Der positive Aspekt besteht für die Direktorin nicht nur in der Legitimation nach außen, sondern auch in einem Prozess des Bewusstwerdens der Wertigkeit eigener Arbeit, der anhand eines Projektes deutlich wurde: „Es wäre sowieso passiert, wir haben es jetzt nur schriftlich und konkret festgehalten und uns auch für die nächsten Jahre vorgenommen, dass wir jedes Jahr ein Projekt starten werden. Wir sind eine Schule mit ökologischem Schwerpunkt und bei uns gab es schon immer Projekte, nur dass wir nicht gewusst haben, wie viel Zeit wir wirklich dafür verbrauchen.“ (AHHSA 100-104) 3 Umsetzung vor Ort 3.1 Prozess der Diensteinteilung Den wesentlichen Punkt nach dem neuen Gesetz sieht die Schulleiterin in den Abmachungen zum C-Topf. Diese wurden intensiv vorbereitet, wie Herr C schildert: „Unsere Direktorin hat zu diesem Thema eine Konferenz abgehalten, wo sie das noch einmal vorgestellt hat. Dann haben wir diskutiert - für diese Konferenz habe ich mich besonders vorbereitet, weil ich eben auf der Veranstaltung war, um nicht nur die positiven Dinge die transportiert worden sind, sondern auch die kritischen zu sagen. Das war eine sehr intensive Diskussion und schlussendlich war das Ergebnis dieser Besprechung, dass wir versuchten aufzulisten, ich glaube sogar, dass jeder einen Zettel bekommen hat, was jeder außerhalb des üblichen Bereiches machen kann oder was gemacht wird. Wir haben dann die Liste aufgelegt und auch im Konferenzzimmer ausgehängt. In der nächsten Phase haben wir versucht eine Bewertung zu machen z.B.: Ökowoche, in welchem Rahmen können wir diese bewerten, ein bisschen weniger, ein bisschen mehr?“ (AHHLC 85-95) Das Kollegium der Schule wurde auch bei der Erarbeitung der grundsätzlichen Richtlinien stark eingebunden: „Es haben sich die Lehrer dann in Arbeitsgruppen zusammengesetzt und haben einmal die einzelnen Tätigkeiten bewertet, welche Gewichtung geben wir welcher Tätigkeit an unserer Schule, Kustodiaten, Projektwochen, usw. Das Stundenmaß ist aufgelistet worden und wir haben uns das Ganze dann noch einmal in der nächsten Konferenz angeschaut und haben zum Teil Änderungen durchgeführt. Diese Auflistung gibt es in schriftlicher Form. An diese Auflistung haben sich die Lehrer dann am Schulbeginn gehalten, d.h. wenn einer z.B. auf Projektwoche fährt , hat er diese Stunden in seinen C-Topf Bereich hineingeschrieben.“ (AHHSA 69-77) 152 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Auf dieser Basis konnte dann jede/r Lehrer/in seinen/ihren C-Topf füllen. Im Zuge dieses Prozesses ergab sich aus der Sicht der Schulleiterin ein bemerkenswerter Effekt der Konkretisierung der Arbeitsaufteilung: „Es sind vielleicht ein paar Kollegen, die sich früher nicht so intensiv am Schulgeschehen beteiligt haben, genötigt worden, mitzumachen Durch die konkrete Auflistung fühlt sich jeder doch verpflichtet seine Tätigkeiten einzuhalten. Es hat jeder gewusst wer was macht, das ist für alle öffentlich gewesen, das war nicht so, dass das nur eine Abmachung war. Es sind Tätigkeiten wirklich aufgelistet worden und es war z.B. auch eine konkrete Sache, die vielleicht auch im Zusammenhang mit dem LDG gekommen ist, die Einrichtung einer neuen Geographiesammlung und das waren zwei Kolleginnen, die sich das vorgenommen haben und die diese Stunden dann wirklich dafür verwendet haben. Das hätten sie vielleicht so auch gemacht, aber da es festgehalten war, sind sie konkret an diese Sache herangegangen.“ (AHHSA 111-120) Frau H, eine der älteren Lehrerinnen, berichtet über die Tücken des C-Topfes: „Ich bin ein Mensch, wenn mich etwas interessiert, mache ich mit. Heuer hat es sich mit einer 1. Klasse ergeben, dass wir einen dreitägigen Schüleraustausch mit der Slowakei gemacht haben. Diese drei Tage scheinen nirgends auf und das ist auch für mich kein Problem. In Summe komme ich auf viel mehr Arbeit als da drinnen steht, muss aber krampfhaft suchen, um die Stunden anzuführen. Kollegen, die eine Klasse haben und z.B. auf Projektwoche fahren, haben kein Problem den C-Topf zu füllen, aber jene, die keine Klasse haben, müssen sich Dinge aus allen Ecken herbeiholen. Das ist, glaube ich, nicht ganz sinnvoll. Bei uns an der Schule ist es so, wenn etwas ansteht, wird es gemacht und ein Großteil der Lehrer macht es ohne zu schauen, wie viele Stunden das sind, weil es eben gemacht gehört.“ (CHHLH 50-60) Frau E sieht eine positiven Effekt in der Verteilung der Aufgaben: „Der Vorteil war der, dass Tätigkeiten umverteilt wurden. Es waren immer die gleichen Personen, die bestimmte Tätigkeiten gemacht haben und die sind jetzt umverteilt worden.“ (AHHLE 66-68) Den entsprechenden Ablauf schildert sie so: „Das habe ich eigentlich nicht negativ in Erinnerung. Es haben sich sehr viele Personen freiwillig bereiterklärt, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Wenn einer schon das fünfte Projekt übernommen hat, dann haben sich andere auch bereiterklärt ,wenn sie schon keine Leitung übernommen haben, doch an einem Projekt mitzuarbeiten.“(AHHLE 72-75) Die erreichten Vereinbarungen wurden für die Schulaufsicht dokumentiert, aber innerhalb der Schule nicht öffentlich gemacht, was Herr C als verbesserungswürdig sieht: „Jeder Lehrer hat den Vordruck mit den verbleibenden Stunden, mit der Tätigkeit und mit der Anzahl der Stunden ausgefüllt. Das ist dann abgegeben worden und dann an den Bezirksschulrat weiter geleitet worden.“ (AHHLC 121123, „Damit es wirklich funktioniert und damit es keine Unstimmigkeiten bringt, wäre es, glaube ich, gut, es zugänglich zu machen. Ich glaube, dass es besser wäre, einfach auch dann, wenn es zu einer politische Meinung dazu kommt, dann kann man besser dazu Stellung nehmen.“ (AHHLC 129-133) 153 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Auch Lehrerin B sieht den C-Topf als den springenden Punkt der Diensteinteilung. Die Tatsache, dass es sich zunächst noch um eine Erprobungsphase handelt, habe den Anfang erleichtert. (vgl. AHHLB 74-75) Im zweiten Jahr sieht sie die Sache etwas anders: „Es hat aber zu meinem Bedauern keine Konferenz und keine Besprechung darüber im Team gegeben. Ich habe das für schlecht gehalten, weil ich glaube, dass es an der Sache vorbeigeht. Es zeigt eher den Stellenwert und es ist auch meine Erfahrung, die ich jetzt auch außerhalb der Schule zum CTopf gemacht habe, dass die Tendenz dahin geht ihn zu ignorieren – das ist vielleicht ein hartes Wort – ihn zu füllen und es damit zu belassen . Man tritt nicht offen dagegen auf, aber es werden Dinge hineingeschrieben und damit ist die Sache im C-Topf erledigt und es wird nicht mehr darüber gesprochen. Was nicht bedeutet, dass die Aktivitäten an der Schule nicht stattfinden, aber es findet so statt, wie es vor zwei bis drei Jahren auch war.“ (BHHLB 29-38) Das Fehlen von Kontrolle bzw. Wertschätzung empfindet sie als Problem: „Ich glaube, es ist diese Haltung, die schon zu Beginn da war, wer kontrolliert das - unter Anführungszeichen - es ist eigentlich egal was ich hineinschreibe, darum schreibe ich das und das hinein, dann habe ich es erledigt und ob es dann einen Sinn macht oder nicht, ob bessere Möglichkeiten aus Sicht der Schule da wären, das wird nicht diskutiert. Ich würde das so sehen, dass unter anderem ein Hauptaufgabengebiet des C-Topfes wäre, die Leistungen der Schule zu dokumentieren .“ (BHHLB 45-51) Frau B hat aber einen Verbesserungsvorschlag: „Wobei ich durchaus auf den damals gemachten Vorschlag zurück komme, der Idee der kommunizierenden Gefäße, das fällt auch für mich in die materielle Entschädigung, den wenn ich da viel investiere, müsste ich dort weniger machen und das findet leider auch nicht statt . Das ist ein Teufelskreis, weil man das eine nicht wirklich erst nimmt. Kann auch natürlich gar nicht stattfinden, der C-Topf ist das schwarze Schaf, das Kind, das keiner so wirklich will und akzeptiert, daher wird auch die Bewertung nicht so ernst genommen. Dort sind wir gelandet, was nicht bedeutet, dass wir nicht aktiv sind, aber es geht am Sinn der Sache vorbei.“ (BHHLB 74-81) Sie hat daher auch den Prozess der Diensteinteilung für das zweite Jahr als unbefriedigender erlebt als beim ersten Mal: „Wer überprüft was ich hineinschreibe, bzw. es ist nicht so sehr die Kontrolle, aber wo ist die Gegenleistung dafür, die Wertigkeit, die ich vorher schon angesprochen habe, die ist nicht gegeben. Es drückt sich weder im Gehalt aus, noch wird es irgendwie honoriert. Überprüft wird es natürlich bis zu einem gewissen Grad durch die Direktion, aber das ist ein reines Zahlenspiel und diesem Zahlenspiel entsprechen bald alle.“ (BHHLB 61-66) Herr C sieht sich darin bestätigt, dass das Füllen des C-Topfen unterschiedlich schwierig ist: „Die Klassenvorstände mit ihren diversen Aktivitäten waren sehr schnell ausgelastet, d.h. ihr C-Topf war sehr schnell gefüllt und jeder sollte sich überlegen, was er in den C-Topf nehmen möchte. Meine persönliche Meinung ist, wenn man Klassenvorstand ist - ich bin seit einigen Jahren keiner, war es aber früher immer - ist der C-Topf sehr schnell aufgefüllt und man kommt durch seine Aufgaben auch sehr schnell darüber. Wenn man kein 154 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Klassenvorstand ist, ist zu überlegen, wo sind meine Einsätze und das ist ein bisschen schwieriger.“ (BHHLC 50-56) Die Direktorin stellt auch im zweiten Jahr des LDG Positives fest: „Wir hatten im Vorjahr ein Österreichprojekt, jetzt startet ein EU-Projekt, wo sich wieder die verschiedenen Leute daran beteiligen und ich glaube schon, dass das ein wenig mit dem LDG zusammenhängt. Eine längerfristige Planung hat stattgefunden und es wurde auch schon konkret aufgeschrieben, darum glaube ich, dass das ganz positiv ist.“ (BHHSA 60-64) und „Früher hat einer ein Projekt machen wollen und hat die anderen erst zum Mitmachen motivieren müssen, jetzt fühlen sie sich ein bisschen gezwungen mitzumachen. Da war schon eine Umstellung, voriges Jahr waren alle dagegen, dass es aufgeschrieben wird und heuer wird es hingenommen, dass es eben aufgeschrieben werden muss. Somit hat es auch nicht diese ablehnende Haltung gegeben und es ist schon voriges Jahr am Schulschluss besprochen worden, was wir heuer machen könnten. Das ist sicher ein positiver Aspekt.“ (BHHSA 73-80) Das bedingt auch weitgehend unterschiedliche Diensteinteilungen der verschiedenen Lehrer/innen – was bei der Direktorin Kritik hervorruft: „Es gibt Tätigkeiten, die fallen in einem Jahr an, z.B. ein Lehrer ist Klassenvorstand und fährt auf Projektwoche und arbeitet noch gleichzeitig an einem Projekt mit, dann hat er einfach ein wesentlich höheres Stundenaufgebot als einer, der nicht Klassenvorstand ist und nicht auf Projektwoche fährt. Damit hat der schon viele Stunden, die er anders auflisten muss, damit er sie auch unterbringt. Nicht, dass der andere jetzt nichts macht, der macht vielleicht in den Unterrichtsstunden wesentlich mehr, aber der, der wegfährt, hat einen wesentlich höheren Aufwand, daher ist die Verteilung unterschiedlich. Das ist von Lehrer zu Lehrer verschieden und daher ergibt sich die Verteilung aus der Organisation heraus. Das ist einer der Hauptkritikpunkte meiner Kollegen. Ich habe jetzt im Speziellen eine Kollegin, die hat ein außerschulisches Projekt mit einem Wirtschaftscoach in der ersten Klasse laufen, die ist auf Sprachwoche, die ist auch am großen Österreichprojekt beteiligt, und nächstes Jahr ist sie auch noch Klassenvorstand. Wenn sie das Ganze aber nicht machen würde, weil uns z.B. der Sponsor wegfällt, weil es sich nicht mehr ergibt, dann hat sie einige Stunden weniger, macht aber nicht weniger und muss sich krampfhaft ein Projekt suchen. Krampfhaft Projekte suchen bringt nichts, weil einmal ergibt sich ein Projekt und einmal nicht und da wäre von unserer Seite der Wunsch, dass man das nicht so eng sieht von Schuljahr zu Schuljahr, sondern dass man das über mehrere Schuljahre betrachtet.“ (AHHSA 128-146) Lehrerin B teilt die Ansicht der Leiterin und hat außerdem die Erfahrung gemacht, dass es bei der Planung von Projekten zunächst zu einer starken Unterbewertung gekommen ist. (vgl. AHHLB 77-80) Auch sie sieht eine Schwierigkeit darin, dass die Planung am Schuljahresbeginn fix sein muss, dass aber während des Schuljahres nicht langfristig planbare Aktivitäten aktuell werden, die für die Schule sinnvoll und wichtig sind. Lehrer/innen würden dadurch de facto genötigt, den C-Topf zu überschreiten. (vgl. AHHLB 89-119) 155 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Durch die notwendig gewordene Auflistung, die ja auch eine zusätzliche Arbeit bedeutet, würde klar bewusst, dass hier nicht nur über das Verlangte hinaus, sondern überdies ohne Anerkennung seitens des Dienstgebers gearbeitet werde, was nicht gerade zur Motivation gerade der engagierten Lehrer/innen beitrage. (vgl. AHHLB 120-133) Am Beginn des zweiten Jahres, in dem das LDG in Kraft ist, verfügt die Direktorin bereits über genauere Informationen über den Inhalt des C-Topfes und ist besonders zufrieden damit, dass alle Tätigkeiten – unabhängig von ihrem Umfang – jetzt festgehalten werden: „Voriges Jahr ist uns auch gesagt worden, wir sollen das aufschreiben, aber es ist uns nie irgendetwas dazu gesagt worden, heuer scheint das auf diesen Datenblättern auf. Ich denke, dass ist schon ein Schritt in die richtige Richtung, dass die Lehrer eben auch das Gefühl haben, was sie machen scheint auch irgendwo auf und sie müssen sich nicht mehr zurückhalten. Wir haben letztes Jahr genau rechnen müssen und das hat sich genau ausgehen müssen und mehr haben wir nicht hineinschreiben dürfen. Wenn einer mehr gearbeitet hat, dann hat er halt gearbeitet, aber es ist nichts geschehen. Jetzt steht darauf, dass man auf die Bezahlung verzichtet.“ (BHHSA 14-22) Der Vorsitzende des Zentralausschusses der Landeslehrer, Helm, sieht hier Handlungsbedarf für die Politik: “Wir sehen heute schon, dass der C-Bereich viel zu klein ist, d.h. die Lehrer sind - damit Schule lebt und gestaltet werden kann - im außerunterrichtlichen Bereich so zeitintensiv eingesetzt, dass es gar nicht ausreicht. Und hier ist natürlich eine Rückkopplung an die Politik erforderlich, zu sagen: Wollt ihr von der Schule den gesamten umfassenden gesellschaftlichen Auftrag erfüllt, dann brauchen wir mehr Dienstposten. Wollt ihr, dass man sich rein auf den Unterrichtsbereich und dort auf die Wissensvermittlung beschränkt, dann kommt man mit dem derzeitig Vorhandenen aus.“ (Helm, Länderbericht S. 16) Was die Bewertung des Arbeitsaufwandes betrifft, haben alle dazu gelernt. „Wir hatten voriges Jahr das Problem, dass wir das Österreichprojekt zu wenig bewertet haben, weil wir darauf gekommen sind, dass wir mehr Stunde dafür gebraucht haben und das ist jetzt im EU-Projekt berücksichtigt worden.“ (BHHSA 104-106) Dass die Dokumentation der C-Topf-Vereinbarungen jetzt über ein Computerprogramm möglich ist, empfindet sie als Erleichterung. Lehrerin B empfindet es als Nachteil, dass diese Vereinbarungen an ihrer Schule nicht allgemein zugänglich sind – gerade bei der Organisation von Projekten sei es 156 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ wichtig, jederzeit feststellen zu können, wer als Ansprechpartner/in in Frage kommt. (vgl. AHHLB 154-164) Im zweiten Jahr hat sich daran nichts geändert (vgl. BHHLB 87-97), was auch Herr C bedauert: „Heuer weiß ich nur, dass jeder seinen Zettel abgeben hat, aber es kann sein, dass es bei einer Konferenz noch besprochen wird.“ (BHHLC 61-62) Auch Lehrer D fände es „besser, wenn man immer Einblick hätte, wer für was zuständig ist – man tut sich leichter.“ (AHHLD 85-86), meint aber auch, dass er jederzeit „in das Programm schauen“ könnte, wenn er das wollte. (vgl. AHHLD 84) Die Schulleiterin sagt später dazu, das wäre kein Problem, wurde einfach noch nicht überlegt: „Das habe ich mir ehrlich gesagt noch nicht überlegt, aber das könnte man machen, das wäre kein Problem. Ich habe da die Mappe stehen, also wenn es jemanden interessiert, es ist für alle zugänglich. Es ist bis jetzt noch keine Frage danach gekommen und wir haben auch, wie gesagt, das EU-Projekt, das für viele gilt, dadurch weiß jeder, was der andere macht und da gibt es kein Geheimnis, muss ich ehrlich sagen. Ich habe eine Kollegin, die damit Schwierigkeiten hat und das ist die ältere Kollegin, die auch schon im Vorjahr damit Schwierigkeiten hatte.“ (BHHSA 91-97) Befragt nach beliebteren und weniger beliebten Tätigkeiten im C-Bereich meint die Direktorin, das könne sie nicht sagen. (vgl. AHHSA 172-174 und BHHSA 111-112) Aus der Sicht der Lehrerin B sieht das allerdings anders aus: „Beliebt sind bei uns wahrscheinlich die Schikurse, Schullandwochen, Sprachwochen. Unbeliebte Tätigkeiten sind, da spreche ich jetzt vielleicht nicht für mich, aber für viele meiner Kollegen, natürlich alle Dinge, die mit viel Arbeit verbunden sind und das sind natürlich in erster Linie Dinge, die erst neu erschaffen werden müssen, neu entwickelt werden müssen. Ein Schulprogramm ist natürlich eine mühsame Sache, wenn man weiß, was man macht wie z.B. die Präsentation des Österreichprojektes am Storchenfest, das vereinfacht die Sache schon. Aber alles was noch in der Entwicklungsphase ist, alles was in Diskussion steht, was in der Erarbeitungsphase ist, da die Leute zusammenzubringen und sagen: „Wie kann das ausschauen, was machen wir als nächstes?“, das ist schwerfällig.“ (AHHLB 180-189) Sie stellt sich eine sinnvolle Diensteinteilung als an den Kompetenzen der Lehrer/innen orientiert vor: „Man sollte in erster Linie die Interessen und vor allem die Kompetenzen der Lehrer stark berücksichtigen, weil das sicher eine Frage der Qualität ist und ich glaube, dass das auch hier so gehandhabt wird. Dem Versuch einer Gleichverteilung würde ich zustimmen, da man das anhand des neuen LDG sicher besser realisieren kann. Es ist sicher noch einiges an Arbeit zu tun, aber die Richtung stimmt.“ (CHHLB 19-23) 157 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Herr I plädiert in diesem Zusammenhang für eine gewisse Offenheit neuem gegenüber: „Ich denke, persönliche Interessen sind sehr wohl wichtig, nur sollte jeder auch ein Spektrum abdecken, wo er vielleicht nicht so bewandert ist, wo die Interessen nicht so da sind. Vielleicht entdecken ältere Lehrer/innen neue Wege für sich. Es ist schon klar, dass sich nicht jeder auf die zusätzliche Arbeit stürzt und in den Konferenzen auch teilweise Zurückhaltung geboten ist.“ (CHHLI 131-135) Herr C wünscht sich die Möglichkeit für jede/n Lehrer/in, ihre/seine stärken vermehrt einzubringen – und im Gegenzug Schwächen eher ausklammern zu können: „Das ist individuell, eher unterschiedlich. Wenn man es so auffasst, es gibt sicher Kolleginnen, ich spreche aus Erfahrung, die nicht sehr gerne im Team arbeiten, weil sie es einfach nicht gewohnt sind und sich nicht umstellen wollen. Für die wäre das eine Zwangsbeglückung, in der Richtung unangenehm, vielleicht auch nicht sehr zielführend.“ (AHHLC 169-173) Allerdings sieht er auch einen anderen Aspekt: „Heuer war die Organisation des Tag der offenen Tür sehr unbeliebt, die Vorbereitung der Einladungen und die Konzepterstellung. Es hat sich zunächst keiner freiwillig gemeldet, dann wurde ein Kollege ersucht, der das dann gut angenommen hat und der sich auch jetzt dafür interessiert. Manchmal ist es auch günstig, jemanden zu bestimmen.“ (BHHLC 76-80) Auch Frau E spricht von eher unbeliebten Arbeiten und schildert eine mögliche Lösung: „Unbeliebte Aufgaben sind meistens doch die Verantwortung trägt. Ich sondern die Verantwortung und das übernimmt. Sonst ist es relativ gut Leitungen von Projekten, weil man dann glaube nicht, dass es die Arbeit ist, weiß man, wenn man die Projektleitung verteilt, den Fächern entsprechend. Es hat z.B. bei uns keiner die Bilder aufhängen wollen und der Zeichenlehrer hat sich dann dazu bereiterklärt. Es war selbstverständlich, dass diese Aufgabe der Zeichenlehrer und nicht der Biologielehrer übernimmt.“ (AHHLE 119-125) Lehrer D berichtet über die gängige Praxis: „Manchmal bleibt etwas über, und der, der nichts mehr hat, muss das dann übernehmen. Ich muss sagen, Pressearbeit ist auch nicht unbedingt mein Fall, aber es muss gemacht werden. Die Kustodiate werden gerne genommen. Fortbildung muss nicht nachweislich erbracht werden, ich hebe mir die Bestätigungen auf, aber verlangt werden sie nicht.“ (AHHLD 102-106) Im Fortbildungssektor sieht die Schulleiterin zunächst Änderungsbedarf, weil die aktuelle Regelung die Schulrealität zu wenig berücksichtige: Ein größerer Spielraum wäre wünschenswert. Was mich persönlich stört, aber auf das werden wir wahrscheinlich noch kommen, sind die Fortbildungen. Die Fortbildungen, die im heurigen Sommer gemacht werden, sollen angeblich nicht für das nächste Schuljahr zählen, das ist für mich nicht einsichtig. 158 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Wir haben heuer unsere Stunden gehalten und die Lehrer haben sie konsumiert und jetzt machen sie im Sommer Fortbildungen und die sollen im nächsten Schuljahr nicht gelten, das ist für mich wirklich nicht einsichtig. (AHHSA 159-165) Nach dem zweiten Jahr hat sich das Problem relativiert: „Wir haben schulintern Fortbildungen gemacht, wir haben das Projekt „Emotionales Intelligenztraining“ laufen gehabt, das hat den Lehrern entsprochen und wir haben versucht in diese Richtung eine Ausbildung an der Schule zu bekommen. Es hat auch im Informatikbereich Fortbildungen gegeben, z.B. haben wir ab nächstem Jahr die Internetanbindung an die Schulbücher, da haben sich die Lehrer überlegt, dass es gut wäre, so etwas zu machen. Ich bin noch nicht sicher, ob wir es auch tatsächlich umsetzen.“ (CHHSA 175-181) 3.2 Realisierung, Flexibilität und Kontrolle der Einteilung Die Realisierung der getroffenen Vereinbarungen hält die Schulleiterin nicht für ein Problem, so lange nicht unvorhersehbare Ereignisse diese verhindern: „Wenn z.B. Projektwochen abgesagt werden, z.B. Englandwochen sind abgesagt worden wegen der BSE-Krise, dann versucht man umzudisponieren und wenn das auch nicht zu Stande kommt, kann man nichts krampfhaft herbeiführen.“ (AHHSA 202-204) Nachverhandlungen oder „flexible Abweichungen“ kann sie sich allerdings nur schwer vorstellen – weswegen die Einteilung ziemlich realistisch zu sein hat. Sie geht aber davon aus, dass Lehrer/innen sich an den Anforderungen ihres Arbeitsbereiches orientieren und nicht am „Topf“: „Das ist schwierig, das kann ich nicht positiv beantworten. Das ist sicher nicht möglich, weil wie soll ich das dann flexibel gestalten? Die Arbeit passiert sowieso, nur die wird dann nicht mehr verschriftlicht. Die wird am Schulanfang verschriftlicht, weder ich noch ein anderer sitzen da und haken ab, was wir schon gemacht haben, da vertraue ich schon jedem, dass er weiß war er zu tun hat. Wenn jemand Außerschulischer kommt und uns etwas anbietet, wird er nicht abgewiesen werden, denn wenn es unserem Schulimage gut tut, dann werden wir es auch machen, auch wenn es sich im C-Topf nicht mehr ausgeht.“ (AHHSA 180-187) Im Übrigen stelle die sichtbare Vollendung von Arbeitsvorhaben eine ausreichende Kontrolle der Umsetzung dar. Das entspricht auch der Ansicht des Präsidenten des Landesschulrates: „Die Bewertung des Tätigkeitsbereiches C hat durch den Schulleiter ergebnisorientiert zu erfolgen. Gesonderte Meldungen des Tätigkeitsbereiches C an die Schulbehörden der I. bzw. II. Instanz 159 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ (über JaNoS hinaus) sind nur bei berechtigtem Verdacht des Missbrauches an diese vorzulegen.“ (Stricker 2002) Eine „Buchführung“ über die Durchführung der C-Topf-Tätigkeiten lehnt die Direktorin ab – die Schulrealität verlange mehr Flexibilität: „Der Lehrer sucht sich Tätigkeiten, berechnet diese auch in etwa, aber wenn eine neue Aufgabe an ihn herangetragen wird, z.B. ein neues Projekt, macht er das ohne nachzurechnen, ob er noch Stunden im C-Topf frei hat. Deshalb hat das auch bei uns nicht diese Tradition und bei uns kommt sehr viel während des Jahres dazu.“ (CHHSA 56-60) Lehrerin E ist überhaupt der Ansicht, dass eine Kontrolle in diesem Sinne nicht realistisch ist: „Ich glaube geplant ist es noch nicht. Ich glaube, wenn es wirklich massiv zu einer Unterschreitung des C-Topfes kommt oder wenn einer wirklich nichts macht in diese Richtung, dass man dann ein Gespräch führen muss. Eine direkte Kontrolle ist unmöglich, man kann niemandem nachweisen ob er 66 Stunden für eine Projektvorbereitung gebraucht hat, oder nur 12 Stunden oder 100 Stunden, das ist etwas was auch der Lehrer nicht weiß, wie viel Zeit er wirklich investiert. Wie gesagt, wenn einer seinen Bereich nicht erfüllt, ist ein Gespräch notwendig. Eigenverantwortung muss man jedem Lehrer zugestehen, dass er das schafft.“ (AHHLE 160-167) Junglehrer F meint zwar auch, dass man nicht alles kontrollieren kann, ist aber ansonsten anderer Ansicht: auf die Frage, ob die Erledigung der C-Topf-Tätigkeiten kontrolliert werden sollte, meint er: „Schon, sonst brauche ich es nicht machen.“ (vgl. BHHLF 151-152) Dem entsprechend sieht er auch eine Schwäche im C-Topf: „Man kann hineinschreiben „was man will“, weil es nicht kontrolliert wird. Es fehlt die Anerkennung.“ (BHHLF 286-287) Junglehrerin G denkt anders darüber: „Nein, die Frau Direktor weiß es sowieso, was wir hinein geschrieben haben und die Arbeit macht dann eigentlich auch jeder. Ich glaube nicht, dass es kontrolliert werden muss.“ (BHHLG 111-113) Dass Ungeplantes dazu kommt wird ausgeglichen durch die Möglichkeit, dass Geplantes nicht durchgeführt wird: „Es werden aber dann z.B. auch geplante Dinge nicht durchgeführt, weil es von der Zeit her nicht möglich ist. Es müsste überlegt werden, wie es straffer organisiert werden kann, aber ich bin mir nicht sicher, ob das auch funktionieren kann wegen der Einflüsse von draußen.“ (CHHSA 65-68) 160 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Ähnlich sieht es auch Herr I, der im ersten Dienstjahr steht: „Ich denke schon, es gibt dann immer wieder Tätigkeiten, die während des Schuljahres anfallen, die man gar nicht hineingeschrieben hat. Vielleicht hat man in einem Bereich, den man hineingeschrieben hat die eine oder andere Stunde weniger gemacht, dafür woanders mehr, das gleicht sich, finde ich, wieder aus.“(CHHLI 81-84) Wenn Tätigkeiten, die für die Schule wichtig sind, trotz erfolgter Erfüllung des CTopfes gemacht werden müssen, kommt es – so die Schulleiterin – in einigen Fällen zu Unmut. (vgl. CHHSA 73) Lehrer C hält deshalb die Möglichkeit des „Nachverhandelns“ für notwendig: „Wie schon gesagt, wenn man am Anfang des Jahres den Plan abgibt und alles festhält, ist es durchaus möglich, dass man eine Ergänzung oder Änderung Mitte des Jahres deponiert. Wie das praktisch umsetzbar ist, weiß ich nicht, aber es ist wünschenswert.“ (AHHLC 191-194) Er bestätigt aber auch, dass alle notwendigen Arbeiten erledigt wurden – ungeachtet der „Überfüllung“ des C-Topfes. Beispiele für die Nichterfüllung von Vereinbarungen aus Verschulden der Lehrer/innen sind ihm ebenso wenig bekannt wie der Schulleiterin. (vgl. AHHLC 218-220) Allerdings hat sie keine Information darüber, „… was passiert, wenn das, was drinnen steht, nicht gemacht wird. Es sind schon auch Stunden drinnen (Teamkoordinierung z.B.), die für mich nicht so offensichtlich gewesen sind.“ (vgl. BHHSA 126-128) Es wurde daher an der Schule auch nicht überprüft, ob die Vereinbarungen des CTopfes lückenlos erfüllt wurden – eine Situation, die sich im zweiten Jahr bereits stark verändert hat: „Es wäre vielleicht doch einmal sinnvoll, wobei ich heuer sagen muss, dass ich das von alleine erübrigt hat in den neuen Dienstvereinbarungen, denn da sind diese Dinge gar nicht mehr drinnen. Das war, glaube ich, auch im Vorjahr das Neue und womit fülle ich es, man hat heuer schon eher gewusst, das eine wird nicht so viele Stunden in Anspruch nehmen und das andere nimmt mehr Stunden in Anspruch. Eine Kontrolle von oben gibt es nicht.“ (BHHSA 134-139) Lehrerin B hielte eine Kontrolle allerdings für wünschenswert: „Aber generell würde ich es für vernünftig halten und auch für sinnvoll, um der Sache Sinn zu geben und auch die anzuhalten, die da ausweichen, dass man das Ganze mit einer Checkliste abprüft, möglichst objektiv natürlich.“ (AHHLB 226-229) Herr I hat die Erfahrung gemacht, dass die Direktorin sehr wohl beobachtet, was getan wird: „Man wird schon darauf hingewiesen, das oder das wäre noch zu erledigen. Es wird darauf geschaut, dass die Arbeiten erledigt werden.“ (CHHLI 102-103) 161 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Lehrer C spricht sich im ersten Jahr für eine Rückmeldung aus: „Eine Nachbesprechung wäre günstig, aber nicht aus Gründen der Kontrolle, die wäre auch für die Leute äußerst unangenehm und sicher nicht im Sinne der Sache. Aber eine Nachbesprechung, wo man jetzt feststellt, wir haben 20 Stunden für eine Sache geschätzt - das ist ausreichend oder nicht, das wäre sinnvoll.“ (AHHLC 233-237) Im zweiten Jahr wird das bereits umgesetzt: „Ja, auch Nachbesprechungen von diversen Aktivitäten, wo zumindest überlegt wurde, das hat gut funktioniert und das weniger gut, d.h. „Feedback“ wird eigentlich gemacht, fast zwangsläufig, weil man es auch für die Zukunft wissen will. Das ist sicher günstiger und ein Vorteil gegenüber früher, weil wenn eine Sache abgeschlossen war ,war sie weg. Wenn eine Nachbesprechung funktioniert, kann man Vorteile und Nachteile besser erkennen und herausarbeiten.“ (BHHLC 93-98) Auch eine bewusstere Planung wäre nach Ansicht der Direktorin sinnvoll: „Die Sprechstunden z.B., werden aus meiner Sicht nicht wirklich in Anspruch genommen, es wird zwar von unseren Lehrern angeboten, aber es wird nicht angenommen, es wird im AHS-Bereich stark angenommen, aber bei uns nicht. Bei uns kommen die Eltern nur zum Elternsprechtag und das ist dann eine Zeit, die für mich nicht wirklich sinnvoll ist.“ (BHHSA 143-147) Lehrer C sieht das anders – und hat das Sprechstundenangebot im darauf folgenden Jahr wieder in seinem C-Topf. (vgl. BHHLC 21-38) Für das darauf folgende Jahr ist eine Planung für die Schulleiterin auf Grund der Personalsituation aber schon sehr schwierig: „Es ist die Personalsituation, die schwierig ist. Ich habe einen Kollegen, der überlegt eventuell in Pension zu gehen und zwei kommen weg. Voriges Jahr war das kein Problem, da habe ich im Sommer die Lehrfächerverteilung gemacht, die Leute sind gekommen und auch der C-Bereich wurde mit sinnvollen Tätigkeiten gefüllt. Daher gab es kein Problem mit dem LDG.“(CHHSA 25-30) Über die Vorgangsweise anderer Schulen zeigt sie sich nicht informiert. (vgl. CHHSA 126)Allerdings ist ihr bekannt, dass der Implementierungsprozess unterschiedlich läuft: „Da gibt es sicher Unterschiede. Ich verstehe das Gesetz sowieso nicht, bei einem einheitlichen Schulgesetz würde ich mir wünschen, dass es auch für ganz Österreich gilt. Viele Lehrer wissen bis heute nicht, dass es massive Unterschiede in der Bezahlung gibt.“ (CHHSA 134-137) Frau H kann sich den Vorgang der Diensteinteilung auch anders vorstellen, als sie ihn erlebt hat: 162 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Ich habe gehört, dass es Schulen gibt, wo die Direktion die Zettel für alle ausdruckt, da stehen die Vorgaben und das muss reichen. Vielleicht hat es sowieso die gleiche Wirkung wie bei uns, dass alle Mitarbeiter das machen, was gemacht gehört und man spart sich dadurch die stundenlangen Diskussionen.“ (CHHLH 64-67) Frau E ist bewusst, dass standortspezifische Möglichkeiten und Notwendigkeiten zum Tragen kommen sollten: „Es gibt Schulen da ist etwas dringend notwendig, was andere Schulen absolut nicht brauchen und ich denke, dass das jede Schule selber entscheiden muss. Das wäre z.B. ein Punkt für die Nachverhandlung.“ (AHHLE 146-148) 3.3 Einschätzung und Ergebnis der Diensteinteilung Die Direktorin hält das Ergebnis der Diensteinteilung für akzeptabel und realistisch. Sie wiederholt aber ihre Kritik an der Bindung an ein Schuljahr: „Aber wie ich schon erwähnt habe, es ist einfach so, dass es ungleich verteilt ist über die Jahre. Es hat ein Lehrer einmal mehr an Tätigkeiten in der Schule zu tun und einmal weniger und das müsste man über mehrere Jahre verteilt sehen. Ich kann nicht die Schule jedes Jahr mit neuen Bildern ausstatten, das fällt in einem Jahr an und ist erledigt für das andere.“ (AHHSA 231-235) Für Lehrerin B – sie unterrichtet Englisch – ist die Frage der Akzeptanz relativ zu sehen: „Wenn ich es mit dem neuen Dienstrecht messe, ja, wenn ich es mit dem alten Dienstrecht messe, nicht so sehr. Ich sage es deshalb, weil ich mit dem A-Topf nicht so sehr zufrieden bin.“(AHHLB 245-247) und „Beim Arbeitsaufwand im Vergleich zu anderen Fächern, ich habe auch Turnen, stimmt die Relation im A-Topf nicht.“ (AHHLB 260-261) Sie ist auch bereit, daraus Konsequenzen zu ziehen: „Aber wenn ich sehe, dass jetzt keine Möglichkeit besteht was im C-Topf mehr als notwendig vorhanden ist, mit dem A-Topf auszugleichen oder sonst irgendwie, dann werde ich mir wahrscheinlich meine Aktivitäten auf diese Stunden reduzieren und werde meine Energie anderswo einsetzen, das muss ich schon dazu sagen und das sage ich auch.“ (AHHLB 285-289) Allerdings hält sie das Ergebnis der Diensteinteilung im ersten Jahr für die Schule insgesamt für gut. (vgl. AHHLB 305 ) Eine Einschätzung, der sich auch Herr C und Herr D anschließen. (vgl. AHHLC 275, AHHLD 151) und Frau H bekräftigt: „Ich merke, dass viel mehr Dinge gemacht werden, d.h. wir sind kreativer geworden.“ (CHHLH 74) Das Ergebnis für das zweite Jahr sieht Frau B nicht so positiv. (vgl. BHHLB 110) 163 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Herr C ist auch im zweiten Jahr mit seiner Einteilung zufrieden; da er kein Klassenvorstand ist, füllt er seinen C-Topf teilweise mit bisher eher unüblichen Aktivitäten: „Weiters mache ich noch zusätzlich die Betreuung lernschwächerer Schüler, hauptsächlich in Mathematik, die am Nachmittag auf freiwilliger Basis zu mir kommen und denen ich Hausübungshilfe gebe.“ (BHHLC 129-131) Die Direktorin stellt fest, dass das Festhalten der Tätigkeitsbereiche und der dafür aufzuwendenden Zeit eine positive Erfahrung für die Lehrer/innen war: „Wir haben gesehen, dass z.B. Besorgungen oder wenn ich in Büchern nachlese, auch in meine Dienstzeit einberechnet werden, das hat jeder bis jetzt auch gemacht, aber es ist für einen selbst nie offensichtlich geworden.“ (AHHSA 257-260) Lehrer C sieht darin auch eine Belastung: „Für mich lästig Stundenkontingent hin. sie anfallen, sowieso dass es funktioniert.“ ist, zu schauen, wo transferiere ich mein Lästig deshalb, weil ich weiß, dass ich Sachen, wenn erledige. Ich mache das schon Jahrzehnte und weiß, (BHHLC 142-144) Problematisch ist für die Leiterin auch im zweiten Jahr noch der Umgang mit der Klassenvorstandstätigkeit: „Eine Klassenvorstandsstunde im schulautonomen Lehrplan würde mir besser gefallen, sofern die Stunden vorhanden sind. Wir haben schon andere Schwerpunkte gesetzt und dadurch wird das schwierig. Aber es ist eine Überlegung wert, wir machen auch Fortbildung in die Richtung Soziales Lernen.“ (BHHSA 173-176) Dieses von Anfang an bestehende Problem der Bewertung der Klassenvorstandstätigkeit ist an der Schule nach wie vor ungelöst: „Der Unmut, dass vorhanden und ich keiner gefunden Lehrverpflichtung die KV-Tätigkeit nach wie vor nicht abgegolten wird ist habe das Problem, dass sich für die beiden neuen Klassen hat. Jetzt macht das eine Lehrkraft mit 10 Stunden und der Religionslehrer. Der Anreiz, diese Mehrarbeit zu machen, ist nicht gegeben. Wir können zwar die Lehrer auf 20 Stunden herabsetzen, aber diese Stunden fehlen dann. Ich bekomme Lehrerköpfe und nicht die Stunden und das ist schwierig.“ (CHHSA 30-36) Sie bezeichnet diesen Bereich als den einzigen, in dem die von ihr häufig beobachtete Kritik am C-Topf konkrete Auswirkungen hat (überall anders werde zwar gemurrt – die Arbeit aber erledigt): „Das wäre auch eine mögliche Motivation. Es wird sehr viel Kritik über den C-Topf geübt, aber wenn die Arbeit anfällt, wird sie gemacht. Mit Ausnahme der KV-Tätigkeit, da hat es sich bemerkbar gemacht. Das habe ich noch nie erlebt, dass sich keiner für den KV meldet, das ist schone ein 164 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Zeichen, dass der Unmut groß ist, weil diese Tätigkeit nicht anerkannt wird.“ (CHHSA 90-94) In dieselbe Kerbe schlägt auch Frau B: „Ich glaube, darüber sind sich alle einig, egal mit wem ich spreche und was ich an Aussendungen lese, der Klassenvorstand hat jetzt viel mehr Bedeutung als er vor 10 Jahren hatte, daher ist es eine krasse Unterbewertung. Es hat leider, obwohl wir es versucht haben, keinen Ausgleich zwischen A- und CTopf gegeben, d.h. der Klassenvorstand ist nach wie vor mit 21 Stunden in der Klasse, es hat nicht die Herabsetzung auf die untere Bandbreite gegeben, unter anderem mit dem Argument, was auf Teile der Kollegen sicher zutrifft ,dass die Überstunde erst ab der 22 Stunde gerechnet wird.“ (BHHLB 152-159) Sie kann sich aber eine befriedigendere Handhabung vorstellen: „Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder man macht es wie früher, indem man es als Absetzstunde wertet, was die untere Bandbreite bedeuten würde, oder man macht es entgeltlich wie den Fachkoordinator. Beide Varianten sind durchaus möglich. Ich glaube im AHS-Bereich gibt ein Fixum. Ich glaube, mit beiden Varianten könnte man leben.“ (BHHLB 224-228) Sollte hier nichts passieren, ist sie pessimistisch: „Es wollte niemand die erste Klasse übernehmen. Ich habe sie dann übernommen, nachdem die Direktorin an mich herangetreten ist. Aber das Problem wird im nächsten Jahr dasselbe sein. Man tritt dann an Kollegen heran, die das am ehesten machen werden und auch können, aber irgendwann wird auch das nicht mehr funktionieren.“ (BHHLB 233-236) Das geht auch aus den Erfahrungen von Herrn F hervor: „Der KV hat immer zu tun z.B. in der Pause kommen Schüler, die etwas brauchen oder man muss Geld einsammeln, etc. Ich finde, man hängt schon sehr dran und man hört auch immer wieder im Konferenzzimmer ‚ich nehme keine Klasse mehr’ “. (BHHLF 99-101) Frau H sieht das Problem etwas differenzierter: „Wir könnten auf 20 Stunden gehen, aber die Stunden fehlen uns dann. Die Möglichkeit des Sozialen Lernen haben wir des öfteren besprochen, aber dann könnten wir gewisse Teilungen in Gruppen, z. B Sprachgruppen, nicht mehr durchführen. Wir haben das schon öfter besprochen, weil es eine sehr aufwendige Sache ist. Die KV-Stunde wäre schon notwenig, abgesehen von den organisatorischen Arbeiten. Jetzt geht es meistens auf Kosten einer BEStunde. Es bleibt sowieso nicht mehr viel für Angebote, und letztendlich entscheidet man immer wieder, dass das mit der KV-Stunde so bleibt wie es ist.“ (CHHLH 139-146) Herr C sieht die Bewertung Klassenvorstandstätigkeit ebenfalls als einen problematischen Punkt des LDG: „Es ist notwendiger, denn je, Zeit für die KV-Tätigkeit zu finden. In einer unserer 4. Klasse gibt es massive Probleme und da braucht man schon viel Zeit, um diese Probleme zu lösen.“ (CHHLC 145-147) 165 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Frau B meint, dass die Idee der „kommunizierenden Gefäße“ A-B-C-Topf nicht wirklich umgesetzt wird: „Ich glaube der C-Topf gehört gecheckt, der gehört ausdiskutiert, der gehört öffentlich gemacht, der gehört wie gesagt, wenn es wirklich starke Überschreitungen gibt, angerechnet. Entweder man nimmt diese Stunden mit ins nächste Jahr, nur meine Befürchtungen noch einmal, dass gewisse Lehrer den immer überschreiten werden und darum gehört er in den A-Topf eingerechnet, wenn man in beibehält.“ (AHHLB 311-315) Ein besonderer Aspekt ist dabei für Frau B die Situation von Lehrer/innen mit herabgesetzter Lehrverpflichtung: „Eine unbefriedigende Lösung besteht in der Höhe des C-Topfs bei Teilzeitlehrern. Ich habe mein Lehrverpflichtung auf 19 Stunden reduziert und habe mir dann den C-Topf ausgerechnet und siehe da, ich habe im C-Topf 60 Stunden mehr als bei einer vollen Lehrverpflichtung und das, obwohl ich jetzt weniger bezahlt bekomme. Man hat mich dann aufgeklärt, dass die Berechnung von 20 Stunden aus erfolgt und ich daher 35 Stunden bezahlt bekomme. Ich habe eigentlich das, was ich im A-Topf weniger arbeite, im CTopf aufgeschlagen. Ich meine, was für den A-Topf gilt, müsste auch für den C-Topf gelten.“ (BHHLB 309-316) Skeptisch ist die Direktorin hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes auf das Image des Berufes in der Öffentlichkeit: „Negativ gesehen wird auch, dass wir jetzt zwar die Transparenz unserer Arbeitszeit haben, wir aber nicht das Gefühl haben, dass das an die Öffentlichkeit gegangen ist. Weil es noch immer heißt: „Die Lehrer haben einen Halbtagsjob.“ Das stimmt natürlich nicht, aber es ist auch nicht genügend transparent gemacht worden.“ (AHHSA 263-267) Sie vertritt die Ansicht, dass diesbezügliche Auswirkungen nur zu erwarten sind, wenn die Veränderungen öffentlich kommuniziert werden – und das nicht von den einzelnen Standorten, sondern in größerem Umfang. „Aber das muss so aufbereitet sein, dass jemand, der nicht im Schulbetrieb tätig ist, auch versteht, was alles dahinter steckt. Es müsste mit Zahlen und Fakten belegt werden, aber das muss von einer anderen Stelle ausgehen. Ich glaube nicht, dass die Informationen einer kleinen Schule helfen, da wissen die Eltern sowieso, was gemacht wird.“ (AHHSA 347-351) Information Öffentlichkeit - Eltern Deshalb wurden an der Schule auch keine Maßnahmen ergriffen, um die Öffentlichkeit bzw. die Eltern über das neue Gesetz zu informieren: „Nicht wirklich, muss ich ehrlich sagen. Wir haben keine konkrete Information weitergegeben. Das hebt nicht wirklich das Image, ich finde es sinnvoller, wenn das in einer Studie veröffentlicht wird.“ (CHHSA 209-211) Herr C kann allerdings am Ende des Zweiten Jahres berichten, dass in Klassen- und Schulforen die Eltern über die aktuellen Entwicklungen informiert wurden. (vgl. 166 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ CHHLC 100). Der Frage, ob das im Hinblick auf das Image des Berufes Auswirkungen haben könnte, steht er allerdings eher skeptisch gegenüber: „Es wurde mitgeteilt, aber wie weit es in den Köpfen realisiert ist, das weiß ich nicht. Ich glaube eher, dass einiges nicht klar ist. Ich glaube, dass in den Gesprächen, jetzt vordergründlich die Bauarbeiten betreffend, schon hervorgeht was notwendig Ist. Man könnte durchaus auch den Bürgermeister einmal zu einer Konferenz einladen. Ich glaube aber, es ist schon auch etwas nach außen gedrungen.“ (CHHLC 115-119) Frau E ist sogar überzeugt, dass eine echte Anerkennung von Leistungen der Lehrer/innen gar nicht erreichbar ist: „Elternabende kann man machen, Elternabende verlaufen aber so, dass sie es momentan glauben aber dann doch wieder in der Menge verschwinden und die Menge ist anderer Meinung. Es ist noch immer so, dass mir die Eltern einen schönen Urlaub wünschen, wenn ich mit 35 Kindern auf Projektwoche fahre, die glauben wir machen nichts und wenn ich fünf Tage mit den Kindern unterwegs bin, dann muss ich heilfroh sein, dass ich nicht unterrichten muss. Ich denke, das aus den Köpfen der Eltern wegzubringen ist fast unmöglich.“ (AHHLE 310-317) Frau G ist diesbezüglich auch eher pessimistisch und glaubt nicht daran, dass sich wirklich etwas geändert hat. (vgl. BHHLG 170-171) Schließlich empfindet die Schulleiterin den Planungsaufwand zunächst als sehr hoch: „Ich hoffe nur, dass wir damit schon für die nächsten Jahre vorgearbeitet haben und dann nur mehr ergänzen müssen.“ (AHHSA 268-270) Am Ende des zweiten Jahres mit dem LDG sieht das allerdings schon anders aus: da findet sie den „… Aufwand nicht so enorm.“ (CHHSA 259) 4 Auswirkungen Ihre eigene Rolle als Schulleiterin sieht die Direktorin – wenn auch nicht ausschließlich durch das LDG – leicht verändert: „Die Rolle hat sich insofern geändert, dass ich die Einteilungen der Arbeiten jetzt schriftlich vor mir liegen habe, theoretisch auch darauf pochen kann. Darauf setze ich nicht so viel, eher auf Mitarbeitergespräche und -entwicklung, dass man bespricht was nicht gut gelaufen ist. Ich glaube aber nicht, dass das mit dem LDG direkt etwas zu tun hat. Ich habe das sicher früher auch so gemacht, das diskutiert wurde, weil ich das nicht mag, dass nur einer etwas weiß und die anderen nicht, also ich habe immer versucht alles möglichst transparent zu halten.“ (AHHSA 279-285) 167 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Nicht verändert hat sich das Verhältnis zwischen Schulleitung und Kollegium – Absprachen, Diskussion und das Bemühen um Transparenz hätte es auch früher schon gegeben. Frau E meint dagegen, dass sich dieses Verhältnis durch die Notwendigkeit von Gesprächen verbessert habe: „Sicher, Es hat sich verbessert, weil es gibt mehr Diskussionen. Wir sind gezwungen mit ihr zu sprechen und miteinander zu diskutieren und dadurch ergibt sich sicher ein geändertes Verhältnis. Ich glaube auch ein besseres Verhältnis, weil man die Probleme auch anspricht.“ (AHHLE 260-263) Auch der zuständige Bezirksschulinspektor sieht das LDG als ein Instrumentarium, „…das sich sehr gut eignen würde, Probleme am Schulstandort eher besser zu lösen als das alte starre Dienstrecht.“ (Länderbericht) Die Direktorin ihrerseits stellt teilweise Änderungen im Klima innerhalb des Kollegiums fest: „Es fühlen sich manche jetzt schon mehr zuständig, weil die Tätigkeiten auch in schriftlicher Form aufliegen und ich glaube, dass es auch positiv war für die, die immer mehr gemacht haben. Negative Meinungen hat es nur bei den älteren Semestern gegeben und da nur vereinzelt. Die sind das einfach nicht gewöhnt. Die haben die Auflistungen als Kontrolle empfunden, als Mehrarbeit, weil sie das noch schriftlich festhalten mussten. Der Lehrberuf hat sich ja sehr geändert, die Jungen sind das gewöhnt, die werden beurteilt und müssen Vorbereitungen abgeben, die sind es gewöhnt „kontrolliert“ zu werden.“ (AHHSA 309-316) Die Schulleiterin ortet vor allem bei ganz jungen Kollegen Defizite der Ausbildung, die das Planen der Tätigkeiten erschweren: „Die kommen von der Ausbildung ohne das Wissen, dass es einen Tag der offenen Tür oder Projekte gibt. Das sind eben die Erfahrungen, die ich mit Jungkollegen habe, ich habe z.B. heuer einen Neueinsteiger, der weiß nicht, was er da hineinschreiben soll. Der weiß nicht, wie viel Arbeit auf ihn zukommt, der kann das noch nicht formulieren. Jemand, der schon ein Jahr gearbeitet hat, der weiß, dass es einen Elternsprechtag gibt, und dass es auch noch andere Arbeit neben dem Unterrichten gibt, aber die Junglehrer wissen das wirklich nicht.“ (BHHSA 214-220) Aber nicht nur die Planung, auch die konkrete Arbeit der Berufsanfänger/innen gibt ihr zu denken: „Aber wie gesagt, dass sind keine Einzelfälle. Der eine will nicht zu zweit unterrichten, der andere arbeitet nicht am Computer, das sind meine Erfahrungen, die ich bis jetzt gemacht habe. 168 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Mit 22 Jahren kann ich nicht sagen, ich arbeite nicht am Computer, da gibt es keine Ausrede. Diese Erfahrung habe ich heuer gemacht und da denke ich mir: Das kann nicht sein!“ (BHHSA 238-242) Es finden sich aber auch gegenteilige Aspekte. So meint Herr I (im ersten Dienstjahr): „Es wird oft geäußert, dass die Schüler immer schwieriger werden. Der Bereich der Verhaltensauffälligkeiten und die Anzahl der ausländischen Kinder nimmt zu. Wir haben viele Kinder mit türkischer Muttersprache und welche aus der Slowakei, die rüberkommen und hier den Unterricht mitmachen. Das Unterrichten ist deshalb schwierig, weil die Deutschkenntnisse fehlen. Das ist für mich kein Problem, sondern eine Herausforderung, da würde ich gerne ansetzen.“ (CHHLI 182-187) Dass der Erhalt von Dienstposten für Junglehrer/innen das Argument der Gewerkschaft für die Einführung des LDG war, wird der Interessensvertretung übel genommen: „Insofern schon, dass das neue LDG zu Beginn kein positives Feedback gehabt hat. Wie es kommuniziert worden ist, nämlich mit der Begründungen der Erhaltung der Dienstposten für Junglehrer, das hat in der Realität nicht stattgefunden. Man hat damals schon gesagt, dass ist wahrscheinlich nur der Vorwand. Das war eine nicht geglückte und nicht beziehungsfördernde (Beziehung zur Gewerkschaft; Anm. d. V.) Aktion. Es zeigt sich bei uns heuer auch deutlich, wir haben an unserer Schule viele Überstunden, eine Kollegin geht in Karenz und wir bekommen keinen Lehrer. Wir wissen nicht, wie wir die Stunden ab Jänner unterrichten sollen, aber es wird niemand angestellt. Es ist aus Budgetgründen verständlich, wir hätten auch nie etwas anderes angenommen, aber durch das LDG wurde es uns anders verkauft.“ (BHHLB 273-282) Und Frau H konkretisiert das größte Ärgernis: „Ich glaube, es schimpfen alle über den C-Topf, für mich ist es eine Listenschreiberei. Ich sehe das schon ein, wenn ich es aufschreiben muss, muss ich mir Gedanken machen, vielleicht hat es in diesem Sinn schon seine Berechtigung.“ (CHHLC 212-214) Herr I, einer der jüngsten befragten Lehrer, relativiert: „Es wird über alles geklagt und geschimpft, man muss nicht allem eine Wichtigkeit beimessen.“ (CHHLI 173-174) Den Eindruck, dass vor der LDG-Einführung manches unreflektiert passiert ist, und dass nicht nur der so genannten Öffentlichkeit, sondern auch den Lehrer/innen selbst nicht immer klar war, was zum beruflichen Tätigkeitsfeld gehört, bestätigt die Direktorin: 169 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Es hat schon Auswirkungen gehabt, insofern weil wir uns einmal bewusst gemacht haben, was ist welche Tätigkeit wert, wo legen wir unsere Schwerpunkte hin, was brauchen wir eigentlich nicht, welche Tätigkeiten laufen so mit, das kann man ohne Bewertung auch machen und welche Tätigkeiten sind uns sehr wichtig, wo wollen wir viel Zeit investieren und haben sie dann auch investiert. Wir haben das ganze Jahre eine standortbezogene Fortbildung für alle Lehrer gemacht, eine Klippert-Schule. Das war schon ein wesentlicher Aufwand, den hatten wir vorher nicht, aber wir haben die Chance genützt, den gesamten Lehrkörper in eine Richtung zu bringen. Das hat für alle etwas gebracht und ältere Kollegen haben dann gesehen, es ist gar nicht so schlimm.“ (AHHSA 320-329) Durch diesen offensichtlich vor dem LDG vorhandenen Mangel an Reflexion der eigenen Arbeit erklärt sich möglicherweise auch der angesprochene Unmut mancher Kolleg/innen angesichts des Gefühls, nun „kontrolliert“ zu werden „Wie gesagt, es war schon das Gefühl der Kontrolle vorhanden, das war nicht immer positiv für die einzelnen Lehrer, aber das hat sich im Laufe des Jahres gelegt. Die berufliche Belastung hat sich nicht geändert.“ (vgl. AHHSA 336-338). Lehrerin E bestätigt den Unmut: „Was ich ganz negativ fand war, dass ich auf einmal Rechenschaft über meine Arbeit, die ich getan habe, ablegen musste, und die Transparenz in die Öffentlichkeit ist auch nicht geglückt.“ (AHHLE 217-219) „Ich habe es ja auch nicht nur negativ gesehen, aber es ist nicht richtig, dass ich auf einmal für etwas Rechenschaft ablegen muss, was ich schon 20 Jahre mache und dann werden auch noch die Stunden kontrolliert.“ (AHHLE 221-223) In die gleiche Richtung weist auch die Beobachtung der Schulleiterin, Lehrer/innen hätten sich „…durch die Auflistung verpflichtet gefühlt, auch alles zu erledigen.“ (vgl. AHHSA 341) Lehrerin B bringt das in einen Zusammenhang mit ihrer beruflichen Belastung: die sei viel größer geworden. (vgl. AHHLB 345-346) Das sei allerdings nicht ausschließlich auf das LDG zurückzuführen, sondern auch auf die allgemeinen Belastungen: „…nicht Schule, sondern Pflichtschule hat sich sehr stark verändert, weil sich die Kinder allgemein verändert haben, das betrifft sowohl die AHS als auch die Pflichtschule. Das ist eine Sache, die jeden Lehrer auch ohne LDG trifft, die neue Art unserer Kinder, und das ist eine Belastung, die im LDG noch nicht sichtbar ist“ (AHHLB 364-368). 170 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Kollege C stimmt dem zu. Er berichtet von einem erziehlichen Projekt und meint: „Für mich bedenklich ist allerdings, dass man so kleine Sachen schon vorplanen muss, aber vielleicht bringt das die heutige Zeit mit sich. Für mache Eltern erscheint das nicht notwendig, das Elternblatt war schon etwas streng, aber die Durchführung und die Kontrolle, finde ich, sind sehr wichtig. Für manche Eltern ist das kein Thema. Es ist sehr wohl ein Thema, denn das Verhalten färbt auch auf die Arbeitshaltung ab.“ (BHHLC 196-201) Umso mehr bedauert Frau B, dass das LDG diese Belastungen nicht einmal in dem Ausmaß berücksichtige, wie es das alte Dienstrecht getan hat; Beispiel dafür sind wieder die nicht mehr vorhandenen Abschlagstunden für die Klassenvorstandstätigkeit: „Ich habe gefunden, dass diese KV-Stunde eine besondere Bewertung braucht und auch besondere Lehrer, mehr als es vor 15 Jahren der Fall war. Um diese Lehrer gewinnen zu können, bedarf es einer besonderen Anerkennung und Bewertung. Ich kann es nur von unserer Schule sagen, es wollen nur ganz wenige einen Klassenvorstand übernehmen, ich habe jetzt eine erste Klasse übernommen, weil sich keiner gefunden hat. Nur ich sehe es wirklich so, wenn man heute einen KV übernimmt, dann ist das nicht zu vergleichen mit vor 20 Jahren und es findet im neuen Dienstrecht für mich keine entsprechende Würdigung.“ (AHHLB 371-378) Veränderungen im Verhältnis der Kolleg/innen untereinander stellen zunächst weder Frau B noch Herr C fest. Lehrer D findet, die Zusammenarbeit sei besser geworden (vgl. AHHLD 176) und Herr C meint, dass Teamarbeit durch das Gesetz gefördert würde: „Es finden wesentlich mehr Teamgespräche als früher statt.“ (AHHLC 392-393) Frau E sieht die Arbeit im Team ebenfall durch das LDG unterstützt, relativiert aber: „Ich mir das nicht erklären. Es gibt sicher welche, die im täglichen Leben auch Einzelkämpfer sind. Bei uns an der Schule sind die Einzelkämpfer zu Hause keine Einzelkämpfer, das nicht. Aber das sind die älteren Kollegen und die wollen und können sich nicht mehr umstellen, wir arbeiten schon seit Jahren im Team und einem liegt das und dem anderen nicht. Aber sie sind deswegen nicht unwillig.“ (AHHLE 341-346) Und im zweiten Jahr sieht Herr D positiv, „ dass die Bereitschaft, bei außerschulischern Tätigkeiten mitzumachen, größer ist. Die Tendenz geht eher zum Positiven als zum Negativen. Früher hat sich bei außerschulischen Tätigkeiten keiner zuständig gefühlt, da war immer nur eine Person damit vertraut. Jetzt wird das besprochen, und dann sind drei oder mehr Personen involviert. Grundsätzlich wurde das Arbeitsklima und das Arbeiten verbessert.“ BHHLC 153-158 171 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Dem schließt sich Frau H an: „Nicht nur in den letzten zwei Jahren, sondern schon seit mehreren Jahren. Man weiß, was jeder macht, früher hat jeder in der Klasse für sich gearbeitet. Früher war es jedem peinlich, wenn ein zweiter in der Klasse gewesen wäre, man hätte das Gefühl gehabt, der kontrolliert einen und jetzt ist es für die meisten ganz normal, dass man zu zweit oder zu dritt etwas macht. Man spricht miteinander und es ist lebendiger geworden. Durch das LDG wurde das noch verstärkt, aber schon seit wir den ÖKO-Schwerpunkt haben, hat das begonnen. Es hat natürlich auch Nachteile, durchgehender Unterricht z.B. in Deutsch ist fast unmöglich geworden.“ (CHHLH 192-199) Am Ende des zweiten Jahres ortet er allerdings Spannungen, die er aber eher mit der allgemeinen Situation als mit dem LDG begründet; die Demotivation könnte sich aber auch hier auswirken: „Ich denke schon, es treten intern leichte Spannungen auf, die man versucht zu lösen. Das betrifft jetzt nicht unbedingt das LDG, sondern die neue Situation. Mein derzeitiger Frust sind nicht die Kinder, sondern die ständigen Änderungen, ich wünsche mir eine gewisse Beständigkeit. Ich nehme die Integrationsklasse her: zwei Jahre volle Energie, dann reduziert und nach drei Jahren aus. Wenn man sich jetzt anschaut, was da schiefgelaufen ist – von der guten Idee, aber dann nicht durchführen können – dann ist das nicht zufrieden stellend.“ (CHHLC 68-74) Der Mangel an Kontinuität – und zwar im Kollegium – ist es auch, der für Frau E ein Problem darstellt: „Unser Problem in der Schule liegt darin, dass es sehr viele junge Lehrer gibt, die den Bezirk wechseln wollen. Kaum hat man sie angelernt, gehen sie weg. Das nächste Problem ist, die älteren Kollegen wollen sich das nicht mehr antun, die mittleren sind beschäftigt mit den Kindern, der Beruf ist verweiblicht, das heißt es fehlen hier Leute, die zuverlässig weitergehen. Auf jemanden der zuverlässig da ist. Die ÖKÖ-Wochen in der zweiten und dritten Klasse finden jedes Jahr statt, das heißt, es muss wer zuverlässig da sein, es kann nicht immer neu aufgebaut werden.“ (AHHLE 177-183) Da sie als Folge davon einen übervollen C-Topf hat, ist die Regelung ihrer Tätigkeit als Klassenvorstand aus ihrer Sicht besonders unbefriedigend (vgl. AHHLE 196-199). Im Bereich der Schulentwicklung gibt es seitens der Schulleiterin bereits positive Erfahrungen: „Wir haben uns das Schulprogramm vorgenommen und haben dafür auch Stunden in den C-Topf hinein genommen. Wir haben gemeinsam, für alle Lehrer verpflichtend, die Klippert-Ausbildung gemacht. Da war, glaube ich, schon das LDG ausschlaggebend, dass man das so schnell und konkret in Angriff genommen hat.“ (AHHSA 356-359) Lehrerin B stellt dazu fest, dass großräumiger geplant wird, sich aber die Zahl der Konferenzen stark erhöht hat. (vgl. CHHLB 122-123) 172 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Und Junglehrer D meint, dass Schulentwicklung durch da LDG eher leichter würde /vgl. AHHLD 227) – gibt aber keinen konkreten Grund dafür an; die Einbindung der dafür notwendigen Stunden in den C-Topf, die das Gefühl nimmt: „das mache ich in meiner Freizeit“, mag ein Grund sein. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass ein wesentlicher Effekt des LDG darin besteht, die Arbeit der einzelnen Lehrer/innen stärker zu koordinieren und das gemeinsame Ziehen an einem Strang zu intensivieren. 5 Stärken und Schwächen des LDG 5.1 Stärken und Potentiale des Gesetzes Die Schulleiterin hebt die verpflichtende Fortbildung als wichtigen Punkt hervor – da es das aber auch schon vorher gegeben hat, ist die Erklärung wahrscheinlich in dem Satz zu finden: „Da gab es immer welche, die durchgerutscht sind, und das gibt es jetzt nicht mehr.“ (AHHSA 416-417) Im zweiten Jahr sieht sie sich darin bestätigt: „Ja, glaube ich schon, eindeutig, dass es mehr geworden ist und ich glaube auch, dass die Inhalte sehr wohl auch umgesetzt werden, dass es wenigstens einmal ausprobiert wird, und dass es auch einmal neue Ideen gibt. Wir haben z.B. schulinterne Fortbildungen gemacht.“ (BHHSA 280-283) Als sehr positiv erlebt sie die standortspezifische Bewertung der Tätigkeiten und das Bewusstmachen des tatsächlichen Zeitaufwandes sowie eine bewusst gerechtere Verteilung der Arbeit. (vgl. AHHSA 219-221) „Ja, ist gerechter geworden, jetzt fühlen sich alle verantwortlich und haben dabei auch Erfolge und Freude daran. Ich habe das Gefühl, dass sich in diese Richtung etwas entwickelt.“ (BHHSA 350-352) Eine gerechtere Verteilung der Tätigkeiten ist auch für Frau G eine der Stärken und bereits realisierten positiven Auswirkungen des LDG. (vgl. BHHLG 215 und 220) Im zweiten Jahr empfindet die Direktorin den Durchrechnungszeitraum für ein Schuljahr immer noch als zu kurz: „…wenn z.B. ein KV auf Projektwoche und Sprachwoche fährt, dann hat er zu viele Stunden in einem Jahr. Ich hätte gerne einen längeren Durchrechnungszeitraum. Für den einzelnen Lehrer ist es schwierig, wenn er 173 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ in diesem Schuljahr Aktivitäten hineinschreiben muss, ohne die es auch gehen würde und im Vorjahr hat er zu viele Stunden gehabt. Wir haben das aber sowieso schulintern koordiniert.“( BHHSA 366-371) Daran ändert sich auch am Ende des Schuljahres nichts – das Problem sieht sie weiterhin ungelöst: „Es gibt Leute, die so viele Interessen haben und von ihrer Tätigkeit her oder ihren Unterrichtsfächern her schon so aufgefüllt sind, eben mit der KV-Tätigkeit oder Sprachwochen und andere wiederum müssen ihren C-Bereich mit Sachen auffüllen, die sie nicht so wirklich interessieren. Die müssen bewusst etwas suchen, was sie in den C-Bereich hineinsetzen können. Die Verteilung ist nicht immer gleich, das gleicht sich vielleicht über Jahre aus, aber nicht in einem Jahr.“ (CHHSA 41-47 ) Frau E sieht das genau so: „Bei uns haben sich z.B. sehr viele die Heftklassen haben beschwert, dass sie das nicht mehr absetzen können. Ich habe eine Mathematikklasse, also für mich ist das kein Problem, ich kann das noch immer so abschreiben wie früher, die Englischlehrer können das nicht mehr, die haben damit große Probleme bekommen. Es ist mehr Heftaufwand entstanden und sie bekommen es nicht bezahlt und können es auch nicht in den C-Topf hineingeben, weil sie nicht so weit zurückgesetzt werden können. Es ist von Jahr zu Jahr verschieden. Wenn wieder einen Englischlehrer gebraucht wird, dann muss er diese Klasse nehmen, egal ob der C-Topf voll ist oder nicht und das Jahr darauf kommt er nicht auf seinen C-Topf und kann das aber auch nicht mitnehmen. Ich bin mit dem Problem nicht konfrontiert, aber es wäre sicher unangenehm für mich, wenn ich die ganze Zeit krampfhaft suchen müsste, was ich in den C-Topf noch hineingeben kann und das kann auch passieren. Ich glaube, dass das wirklich eine Spanne von 3 bis 4 Jahren braucht, damit ich den C-Topf wirklich umverteilen kann.“ (AHHLE 228-242) Lehrer D wünscht sich ebenfalls eine größere Flexibilität, um auf aktuell Anfallendes entsprechend reagieren zu können. (vgl. AHHLD 279-280) Als größte Stärke des Gesetzes sieht er eine „gerechtere Aufgabenverteilung“ und dass „Projektarbeit angekurbelt wird“ (AHHLD 274-275) Insgesamt bringe das LDG für ihn mehr Verbesserungen als Verschlechterungen – allerdings betont er, das aus der Sicht des Junglehrers zu sehen (vgl. AHHLD 284285). Junglehrerin G stellt für sich ebenfalls „ein bisschen eine Besserung“ fest. (vgl. BHHLG 229) Und Frau E findet, dass das Gesetz die Eigenverantwortlichkeit der Lehrer/innen und ihre Flexibilität erhöht hat. (vgl. AHHLE 379-380) 174 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Nichts desto weniger sieht sie vorerst für sich mehr Verschlechterungen als Verbesserungen – ist aber zuversichtlich: „Weil das Positive an dem Gesetz noch wachsen muss, ein Gesetz kann nicht nach einem Jahr nur positiv sein und momentan sehe ich mehr negative Aspekte, aber ich glaube, wenn das wächst, dann wird in ein paar Jahren das Positive stark überwiegen.“ (AHHLE 390-393) Frau H hält es einerseits für eine Stärke des Gesetzes, dass „man mit vorhandenen Ressourcen einen Spielraum hat.“ CHHLC 32) Andererseits sieht sie es als Schwäche, dass man gezwungen sei, „ mit den Kindern viel zu unternehmen, und dadurch sind die Kinder sehr viel unterwegs.“ (CHHLC 331-332) 5.2 Fragen und Kritikpunkte Starke Kritik am LDG bezieht sich auf das Wegfallen der Abschlagstunden für die Korrekturarbeiten in Deutsch und Englisch und das Fehlen einer entsprechenden Alternative: „Ein großer Kritikpunkt ist, dass die Heftkorrekturen weggefallen sind von den Deutsch- und Englischklassen, dass eben da keine Abschlagstunden mehr gerechnet werden, weil das doch sehr viel Zeitaufwand ist, wobei ich da überlegen muss, ob ich die Aufteilung nicht anders machen könnte, wenn ich das Personal dazu hätte.“ (AHHSA 425-428) Ratlosigkeit herrscht bezüglich des Umganges mit „… unvorhersehbaren Sachen, da will man etwas außerschulisch machen, aber wie bringt man das im C-Topf noch unter?“ (AHHSA 453-454) Für Lehrerin B ist die Frage, was jede/r Kollege/in in seinen/ihren C-Topf schreibt, noch nicht restlos geklärt: „Das LDG an sich sicher nicht. Weil wenn ich in meinem Topf die KV-Stunde, die Englandwoche und ein Kustodiat habe, dann ist da keine Teambildung möglich. Nicht wer macht was, sondern was macht jeder und schreibt es sich hin. Man müsste den C-Topf noch in diverse Bereiche teilen, es kann ja durchaus sein, dass man den C-Topf nur mit diversen „Administrativen Tätigkeiten“ füllt. Es ist schon sehr konfliktreich, daher meine ich es wäre schon sehr gut, wenn man sagt: „Vom C-Topf sollte auch ein Teil administrative Tätigkeiten sein, dass nicht jeder alles von der selben Sache hat!“ Vorschlag: Ein Teil mit noch zu entwickelten Sachen und ein Teil mit etwas anderem.“ (AHHLB 419-426) 175 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Herr C hält die Handhabung des C-Topfes am Ende des ersten Jahres auch noch für nicht ausgereift: „Das liegt an der momentanen mangelnden Kontrolle obwohl eine rigorose Kontrolle auch nicht optimal wäre, weil dann würden wir in einer Diktatur leben. Aber diese Schlupflöcher wird es immer geben, sie werden weniger und es wird eine bessere Gerechtigkeit geben, sodass es letztendlich für den Schulbetrieb von Vorteil ist.“ (AHHLC 438-442) Die Mischung der dort verankerten Tätigkeiten hält er – wie seine Kollegin B – für wünschenswert: „Wenn einer in der Administration besondere Fähigkeiten hat, dann soll er dort seinen Schwerpunkt setzen ohne aber das andere ganz aus den Augen zu verlieren, d.h. er sollte auch bei Projekten mitarbeiten. Ich glaube, dass man beide Seiten erleben muss, um sich dann besser einschätzen zu können. Für mich wäre es auch bedenklich, wenn man sagt: „Die Kreativen machen nur das, die anderen verwalten nur!“. Das würde ich nicht für günstig halten, sondern unter dem Motto: schon ein bisschen über den Zaun schauen, auch wenn das nicht meine große Stärke ist.“ (AHHLC 471-478) Auch der Umgang mit standortbezogenem Handeln ist – nach Meinung der Schulleiterin – noch nicht wirklich in den Köpfen der Lehrer/innen verankert: „Die Transparenz in der Öffentlichkeit wäre mir auch ein wichtiges Anliegen, dass bekannt gemacht wird was Lehrer alles leisten, und dass man eventuell Bundesweit eine Gewichtung der Tätigkeiten macht, denn sie sind sehr unterschiedlich. Für mich war die standortspezifische Einteilung positiv, aber in der Diskussion mit den Lehrern hat sich ergeben, dass sie das geändert haben wollen.“ (AHHSA 455-459) Unter anderem deshalb wünscht sie sich auch eine Rückmeldung seitens der Schulbehörde: „Wir machen es zwar und wir wissen auch, dass wir es abgeben müssen, aber das schaut sowieso keiner an. Es probiert schon jeder etwas Sinnvolles zu machen, aber ob es jetzt wirklich sinnvoll war oder effektiv, da fehlt irgendwo die Evaluierung.“ (BHHSA 314-317) 5.3 Gesamteinschätzung des Gesetzes Im Großen und Ganzen sieht die Schulleiterin sowohl Verbesserungen für ihre Schule als auch einen – wenigstens zu Beginn – merkbaren Mehraufwand durch das LDG; wobei die Verbesserungen für sie überwiegen. Lehrer C ist derselben Meinung (vgl. BHHLC 235), hält aber den geforderten Aufwand zunächst für übertrieben. „Für mich war der Aufwand nicht notwendig, er war mir zu viel. Wenn mir Autonomie zugestanden wird, agiere ich.“ (BHHLC 239-240) 176 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Darunter könnte die Konsequenz der Umsetzung leiden: „Teilweise, im vergangen Jahr habe ich es für mich nicht sehr genau überprüft, aber das ist sicher durch die vielfältigen Aufgaben begründet. Ich habe es nicht durchkontrolliert, ob es stimmt. Ohne Aufzeichnungen funktioniert eigentlich nichts mehr.“ (CHHLC 28-31) Nach dem zweiten Jahr hat er seine Meinung geändert: „Es steht dafür, wenn man es als Gesamtes sieht.“ (CHHLC 155) Lehrerin B sieht größere „Transparenz der außerschulischen, mit der Schule verbundenen, aber nicht in der Klasse stattfindenden Tätigkeiten.“ (AHHLB 454-455) Daher sieht sie in der Bewertung des A-Topfes eine Schwäche des Gesetzes. (vgl. AHHLB 459) Zusammenfassend stellt sie mehr Verschlechterungen als Verbesserungen für sich fest und meint, dass der Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stehe. (vgl. AHHLB 463 und 466) Ihre Änderungsvorschläge lauten folgerichtig: „Ein Ausgleich zwischen Aund Klassenvorstandsstunde.“ (AHHLB 469) C-Topf und die Bewertung der Auch die Direktorin ortet in der Frage der Bewertung der Klassenvorstandstätigkeit und der Korrekturen Unmut. Sie ist insgesamt der Meinung, dass das Gesetz von den Lehrer/innen nicht wirklich akzeptiert wird – es sei aber bereits zur Gewohnheit geworden. (vgl. CHHSA 264) Frau B sieht das ähnlich: Das Gesetz beschäftige die Lehrer/innen nicht mehr wirklich – allerdings nicht auf Grund von Gewohnheit, sondern weil sie dazu übergegangen seien, alles so zu machen, wie früher auch – bloß würden sie es jetzt halt in den C-Topf hinein schreiben. (vgl. CHHLB 151-153) Eine zentrale Schwäche sieht sie nach wie vor in der Bewertung der Fächer: „Die Bewertung der einzelnen Fächer, ich sage eine Heftklasse ist eine Heftklasse. Turnen ist von der Stunde her wesentlich anstrengender als früher, wir haben z.B. 44 Kinder im Turnsaal, aber die Nachbereitung fällt natürlich weg, die Vorbereitung würde ich nicht herausnehmen, denn eine Stunde mit 44 Kindern zu organisieren, ist sicher nicht ganz leicht.. Man müsste eine andere Art der Bewertung finden.“ (CHHLB 163-168) 177 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Und insgesamt stellt sie für sich in erster Linie Verschlechterungen fest. (vgl. CHHLB 172-175), was in auffallendem Gegensatz zu den von Junglehrer D angegebenen Verbesserungen steht – Frau B hat mehr als 20 Dienstjahre. Dass bis 2005 eine Erprobungsphase läuft, ändert daran nichts. Es entsteht der Eindruck, als würde niemand an der Schule daran glauben, dass einmal eingeführte Verschlechterungen (diese beschäftigen nach Ansicht der Schulleiterin das Kollegium hauptsächlich: siehe Klassenvorstand, Korrekturarbeiten, teilweise C-Topf) wieder abgeschafft würden. Für die Zeit nach der Erprobung wünscht sie sich deshalb auch eine „Beibehaltung der Grundideen des Gesetzes, aber Veränderung in einigen Einzelregelungen.“ (vgl. CHHSA 275-276) Nicht verwunderlich, was sie unter den „Einzelregelungen“ versteht: „Die KV-Stunde, die Gleichheit der Gegenstände und dass es auch die Abschlagstunde nicht mehr gibt, das sollte auch berücksichtigt werden.“ (CHHSA 282-283) Sie rechnet aber – etwas pessimistisch – damit, dass wohl „andere Änderungen vorgenommen“ werden. (vgl. CHHSA 293) Eine Einschätzung, die Herr I vollkommen teilt. (vgl. CHHLI 288-289, 304) Auch Frau H, spricht sich für eine „Beibehaltung der Grundideen des Gesetzes, aber Veränderung in einigen Einzelregelungen“ (vgl. CHHLH 355-356) aus und rechnet mit anderen Veränderungen (vgl. CHHLH 373). Wünschen würde sie sich eine Wiedereinführung der Absetzstunden für den Klassenvorstand: „Die KV-Tätigkeit, ich habe früher vier Absetzstunden gehabt, dass wäre schön, wenn es das wieder geben würde.“ (CHHLH 362-363) Frau B und Herr C sehen das positiver: auch sie plädieren für die „Beibehaltung der Grundideen des Gesetzes, aber Veränderung in einigen Einzelregelungen“ (vgl. CHHLB 185, CHHLC 161) und gehen davon aus, dass Veränderungen vorgenommen werden, die ihren Änderungsvorstellungen nahe kommen. (vgl. CHHLB 196-197, CHHLC 176-177) 178 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Die aktuelle Personalsituation macht es der Direktorin außerdem derzeit schwer, das LDG so umzusetzen, wie sie sich das wünscht: Mehr Stunden würden mir helfen. Ich versuche den Lehrern die Fächer zu geben, in denen sie auch ausgebildet sind, aber das geht sich sowieso nicht aus, weil wir z.B. Geschichte und Geografie gekürzt haben. Das ist momentan mein Unmut. Die Gesellschaft muss es sich leisten wollen, eine kleine Schule aufrecht zu erhalten, das kostet alles. Es ist ein Unterschied, ob ich 10 oder 30 Kinder in einer Klasse habe. Ich habe momentan das Gefühl, die kleinen Schulen ausgehungert werden, obwohl sich der BSI sehr um uns kümmert, aber auch er hat nur begrenzte Ressourcen. Vielleicht müssen wir uns für kleine Schulen ein anderes Konzept überlegen, vielleicht liege ich da falsch. (CHHSA 221-229) Ihre Gesamtbewertung liegt daher bei Note 3. Frau B und Herr C schließen sich dieser Einschätzung an. 6 Zusammenfassende Einschätzung Durch das LDG sollte deutlich werden, was bisher der Öffentlichkeit kaum und selbst Lehrerinnen und Lehrern manchmal nur teilweise bewusst war: nämlich der Arbeitsaufwand und die Zuständigkeiten, die neben der Unterrichtstätigkeit zum Berufsbild von Lehrerinnen und Lehrern gehören. Außerdem sollte es eine sowohl gerechtere als auch nachvollziehbarere Diensteinteilung ermöglichen. 6.1 Die "Gerechte" Verteilung der Aufgaben des Bereichs C Beurteilung des Faktors „Gerechtigkeit der Arbeitsverteilung“ ist fast durchgehend auf die Erfahrung in der „alten“ Dienststruktur zurückzuführen, dass Kustodiate, organisatorische Tätigkeiten etc. immer wieder von den selben Personen übernommen worden waren, während es anderen möglich war, sich ausschließlich ihrem Unterricht zu widmen. Eine gerechte Arbeitsverteilung im Verständnis einer gleichmäßigen Belastung aller dürfte darunter nicht verstanden werden. 179 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 6.2 Dokumentation der Aufgaben und ihrer Durchführung Die Verbindlichkeit der Vereinbarungen In diesem Bereich werden die unterschiedlichen Perspektiven von Schulleitung und Lehrerinnen und Lehrern deutlich. Während die Direktorin der Ansicht ist, die Fertigstellung der Arbeiten sei Kontrolle genug – auch ohne penible Verfolgung des Arbeitsprozesses - , artikulieren die Lehrerinnen und Lehrer eine Position, die im Wesentlichen heißt: Es ist eigentlich eine Zumutung, nachweisen zu müssen, dass gearbeitet wird (vor allem höhere Dienstalter). Wenn das schon verlangt wird, wird auch eine entsprechende anerkennende Rückmeldung erwartet. Aber auch: Wenn es nicht kontrolliert wird, braucht man es nicht zu tun. (vor allem geringeres Dienstalter). Für diesen Standort schein zu gelten, dass die seit langem dort tätigen Lehrerinnen und Lehrer gewohnt waren, die für das Schulleben notwendigen Arbeiten selbstverständlich zu erledigen, und dass sie einen guten Teil ihres Selbstverständnisses daraus bezogen haben, sich selbst als engagiert, innovativ und kreativ zu sehen. Dieser Sichtweise ist der Boden entzogen, wenn der Arbeitsaufwand, auf dem sie gründet, nicht mehr als Engagement, sondern als selbstverständlich Pflichterfüllung zu sehen ist. Für diesen Personenkreis besteht die Gefahr eines Motivationsverlustes. Kolleginnen und Kollegen mit erst wenigen Dienstjahren sind tendenziell in zwei „Ausprägungen“ vertreten: diejenigen, die es kaum erwarten können, ihre Anliegen umzusetzen und dafür auch die entsprechenden Zeitressourcen zu bekommen – für sie ist der C-Topf die selbstverständliche Voraussetzung für die Zuordnung ihrer Tätigkeiten; und diejenigen, die ihre Arbeit in erster Linie als die Erledigung 180 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ erwarteter Aufgaben sehen, und daher das Fehlen von Kontrolle als eine Möglichkeit zu minimalisieren. 6.3 Umsetzung des Handlungsspielraumes für die Leitung der Schule Am konkreten Standort sind bis zum Befragungszeitpunkt für die Schulleiterin vor allem zwei Aspekte vordringlich: Durch die Notwenigkeit des Aushandelns führt sie noch mehr und intensivere Gespräche mit den Mitgliedern des Kollegiums, was – auch nach Aussage einiger Lehrerinnen und Lehrer – dem auch vorher schon gutem Schulklima zusätzlich nützt. Darüber hinaus sieht sie sich nicht in der Lage, die theoretisch vorhandenen Möglichkeiten des LDG (zum Beispiel: Bandbreite) umzusetzen, weil die Personalsituation das nicht erlaubt. 6.4 Implementierung des Gesetzes und demokratische Strukturen Das Aushandeln des C-Topfes und die bis zu einem gewissen Grad notwendigen Übereinstimmungen in der Bewertung der einzelnen Tätigkeiten begünstigen eine demokratische Entwicklung. 6.5 LDG-Implementierung, Schulentwicklung und Schulklima Die ausgewiesenen Zeitressourcen für Schulentwicklung, Teambildung etc. fördern entsprechende Initiativen, weil nicht mehr der Eindruck entsteht, sie würden in der Freizeit stattfinden. Die sich durchziehende Notwendigkeit von Absprachen und Aushandlungen macht eine intensive Kommunikation zwischen allen Beteiligten notwendig und zwingt auch zur Argumentation des eigenen Standpunktes. Das Schulklima profitiert damit vom an dieser Schule gelungen Miteinander – Reden. Allerdings liegt hier generell auch der kritische Punkt: Eine misslungene Gesprächssituation am Standort könnte das Klima auf Grund ihres Stellenwertes erheblich nachhaltiger stören, als es bisher möglich war. Hier sind Schulleiterinnen 181 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ und Schulleiter in ihrer Kommunikations- und Führungskompetenz besonders gefragt. 6.6 Rolle des Bezirksschulinspektors/der Bezirksschulinspektorin Der BSI spielte in der Vorphase der Implementierung eine wesentliche Rolle für die Versorgung der Direktorin mit ersten Informationen. Er ist nach wie vor die Instanz im Hintergrund, an die sie sich wendet, wenn sie Unterstützung, Klärung oder weitere Informationen benötigt. Da der Umsetzungsprozess am Standort bisher weitgehend friktionsfrei verlaufen ist, spielt der BSI keine wesentliche Rolle. 7 Gegenüberstellung der Dienstvereinbarungen Die Gegenüberstellung der Dienstvereinbarungen des C-Bereiches für die Schuljahre 2001/02 (1.LDG-Jahr) und 2002/03 (2.LDG-Jahr) dokumentiert in Teilbereichen einen Lernprozess. So wurden die Einheiten für unvorgesehene Projekte stark erhöht, ebenso wie jene für die Kustodiate; die Einheiten für die angebotenen Sprechstunden wurden nahezu verdoppelt – offensichtlich eine Ergebnis der Aushandlung im Kollegium, da die Schulleiterin in der Befragung gerade diesen Punkt anders bewertet. Die Erhöhung der Einheiten für die Teilnahme an Konferenzen ergibt sich aus der notwendigen Erweiterung der schulinternen Kommunikation. Die Senkung der geplanten Einheiten in einigen Teilbereichen wie zum Beispiel Theater der Jugend, Computerbetreuung oder Advent dokumentiert die sorgfältige Analyse der Erfahrungen aus dem ersten Jahr und ist – gemeinsam mit im Marginalbereich von 10 – 15 Einheiten angesiedelten Tätigkeiten - mit dem Ansinnen von LSI Rötzer im Einklang zu sehen: „Wir sind im Bereich C weggekommen von peniblen Aufzählungen kleiner Aufgabenbereiche und bewegen uns zunehmend hin zu Definitionen von Arbeitsfeldern im Bereich C, weil das 182 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ praktikabler ist und wir sonst in Gefahr laufen, dass wir mit der kleinlichen Diskussion bei der Auflistung von 40 Punkten dem Bereich C nichts Gutes tun. Das haben wir neuerdings auch festgeschrieben.“ (Rötzer, September 2003) HS / NÖ – 8 Klassen / 18 Lehrer/innen Dienstvereinbarung C-Bereich 2001/02 Allgemeine Pflichten lehramtliche 1653 Einheiten Klassenvorstand 0528 Einheiten Verpflichtende Fortbildung 0246 Einheiten Verpflichtende Supplierung 0164 Einheiten Variable Bereiche 3935 Einheiten Klippert / Methodentraining 0415 Einheiten Österreich – Projekt 0336 Einheiten Kontaktgespräche und Lehrern mit Eltern 0224 Einheiten Englandwoche 0200 Einheiten Kustodiate 0186 Einheiten Sprechstunde 0183 Einheiten Projekte / unvorhergesehene 0178 Einheiten Schikurs 0170 Einheiten Projektwoche 0160 Einheiten Ökotage 0120 Einheiten Teilnahme an Konferenzen 0120 Einheiten Theater der Jugend 0120 Einheiten Schulbibliothek 0110 Einheiten Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen 0100 Einheiten Planungsgespräche 0095 Einheiten Heftkorrektur 0093 Einheiten Fachkoordinator 0090 Einheiten Leitbild - Schulprogramm 0090 Einheiten Kindermaskenball 0070 Einheiten Stunden über Wochenstunden 21 0066 Einheiten Österreich – Spiel herstellen 0060 Einheiten Schulprogramm – Leitbild 0060 Einheiten Advent 0054 Einheiten Diverse Feiern 0051 Einheiten JRK – Flohmarkt 0050 Einheiten Kommunikationstraining 0050 Einheiten Buchklub 0040 Einheiten Fortbildung Supervision 0040 Einheiten Projekte Renovierung Raumes 0040 Einheiten des GW/GS 183 0040 Einheiten Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Stundenplanbau 0040 Einheiten Physik / Chemie - Vorbereitung 0036 Einheiten Computerbetreuung 0030 Einheiten Schüleranwalt 0030 Einheiten Schülergruppe mit 2 LG 0030 Einheiten Pressearbeit 0029 Einheiten Begleitung Schulveranstaltungen 0024 Einheiten Begleitender Klassenvorstand 0020 Einheiten Mauthausen 0020 Einheiten Messegestaltung 0020 Einheiten Integrationskinder – Betreuung 0015 Einheiten Buffetvorbereitung 0010 Einheiten Mathematikbetreuung 0010 Einheiten Terminkoordinator 0010 Einheiten HS / NÖ – 8 Klassen / 18 Lehrer/innen Dienstvereinbarung C-Bereich 2002/03 Allgemeine Pflichten lehramtliche 1633 Einheiten Klassenvorstand 0528 Einheiten Verpflichtende Fortbildung 0242 Einheiten Verpflichtende Supplierung 0161 Einheiten Variable Bereiche 4169 Einheiten EU Projekt 0448 Einheiten Sprechstunde 0360 Einheiten Projektwoche 0290 Einheiten Kustodiate 0283 Einheiten Projekte / unvorhergesehene 0279 Einheiten Schikurs 0240 Einheiten Ökotage 0240 Einheiten Fortbildung 0190 Einheiten Kontaktgespräche und Lehrer mit Eltern 0165 Einheiten Teilnahme an Konferenzen 0145 Einheiten Teilnahme an schulbezogenen Veranstaltungen 0130 Einheiten Projekte 0110 Einheiten Schulbibliothek 0110 Einheiten Fachkoordinator 0090 Einheiten Diverse Feiern 0090 Einheiten Theater der Jugend 0080 Einheiten Berufsinformation 0078 Einheiten Herstellen von Materialien 0075 Einheiten Kindermaskenball 0070 Einheiten JRK – Flohmarkt 0060 Einheiten 184 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Leitbild Schulprogramm 0060 Einheiten Schüleranwalt 0050 Einheiten Planungsgespräche 0045 Einheiten Buchklub 0040 Einheiten Tag der offenen Tür 0040 Einheiten Wahl des Schulsprechers 0040 Einheiten Stundenplanbau 0040 Einheiten Physik / Chemie - Vorbereitung 0036 Einheiten Advent 0035 Einheiten Heftkorrektur 0030 Einheiten Kindermaskenball 0030 Einheiten Jahresplanung – Koordinierung 0030 Einheiten Neuordnung Deutschinventars des 0030 Einheiten Leistungsgruppe mit Integration 0020 Einheiten Messegestaltung 0020 Einheiten Soziales Lernen 0020 Einheiten Computerbetreuung 0015 Einheiten Schülergruppe mit 2 LG 0015 Einheiten Organisation Buffet 0010 Einheiten Sponsoring 0010 Einheiten Mathematikbetreuung 0010 Einheiten Terminkoordinator 0010 Einheiten 185 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 8 Quelle Regierungsrat Ing. Leopold Rötzer, Landesschulinspektor (2002) Hermann Helm, Vorsitzender des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (2002) Regierungsrat Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf (2002) Regierungsrat Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf (2003) Regierungsrat Ing. Leopold Rötzer, Landesschulinspektor (2003) AHHSA (Zeilen: 001 – 557) AHHLB (Zeilen: 001 – 534) AHHLC (Zeilen: 001 – 529) AHHLD (Zeilen: 001 – 352) AHHLE (Zeilen: 001 – 473) BHHSA (Zeilen: 001 – 443) BHHLB (Zeilen: 001 – 342) BHHLC (Zeilen: 001 – 305) BHHLF (Zeilen: 001 – 372) BHHLG (Zeilen: 001 – 300) CHHSA (Zeilen: 001 – 301) CHHLB (Zeilen: 001 – 207) CHHLC (Zeilen: 001 – 189) CHHLH (Zeilen: 001 – 446) CHHLI (Zeilen: 001 – 363) ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ VS/ SO/HS. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April/Mai 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 3. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 1a. Sonderinformation für Volksschulen und Sonderschulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 1b. Sonderinformation für Hauptschulen und Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Info – Service - News. Informationen für das Schuljahr 2002/2003. Eigenverlag, St. Pölten Erlass NÖ: Erlass des Amtsführenden Präsidenten des Niederösterreich vom 18.06.2002 "Neues LDG – Erprobung Landesschulrates für " Erlass NÖ: Erlass des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich vom 19.08.2003 "Neues LDG - Erprobung" 186 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Schulfallstudie Volksschule in Wien "Schulheimat für Migrantenkinder und Quereinsteiger"42 „Ich brauche keinen C-Topf, ich brauche eine Tonne!“ Hans Högl 09/03 Religionspädagogische Akademie der Erzdiözese Wien A-1210 Wien, Mayerweckstraße 1 Email: [email protected] 187 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1 Kontext der Schule 1.1 Hinein-Begleitung Das neue LDG wird ambivalent und positiv gesehen. Einzelaussagen sind sehr kritisch, und wir sahen zum Schutz der Personen ein paar mal davon ab, zu zitieren. Ein paar sehr lebensnah den Schulalltag schildernde Gespräche verdienten die Aufmerksamkeit eines breiten Publikums. Fallstudien zu Schulen sind anschaulich-plastisch, ungeschminkt und manchmal abgeschminkt. Nur so verdienen sie diesen Namen und sind keine potemkinschen Sozialsysteme, um Fakten zu behübschen. Manchmal wird nicht bedacht, dass der Soziologe nicht nur Fakten erheben, sondern auch sachgemäß interpretieren soll. Dieses Verstehen ergibt sich in dieser Fallstudie nicht per se, sondern z.B. indem auch darauf zurückgegriffen wird, welche Person in welchem Dienstalter Äußerungen trifft. Ist dies ein engagierter Junglehrer, welcher die Einführung des LDG neu nur als unnötige Zusatzbelastung für aktive Lehrkräfte sieht oder ist dies eine erfahrene Lehrerin, die sehr wohl wahrnimmt, dass sich im Schulalltag manche intensiver engagieren und andere weniger und so das LDG dazu beiträgt, die Lasten der Ämter besser zu verteilen. Die angeführten Beispiele resultieren aus den Interviews, und diese zeigen einen engen Konnex von LDG neu und dem extrem hohen Anteil von Migrantenkindern. 1.2 Schulcharakteristik und großstädtisches Umfeld Bemühen, Gelingen und Frust, Fleiß und Überforderung werden an dieser Volksschule spürbar. Sie ist eingebettet in multikulturellem, großstädtischem Umfeld mit über 90 % Anteil an Migrantenkindern und vielen Quereinsteigern. 188 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ In den Gesprächen mit den Lehrerinnen werden geballte Belastungen und Sorgen transparent und das Gefühl, allein gelassen zu sein – mitunter auch von den Behörden – vor allem durch die Einsparungen. Aber das Kollegium steht wacker zusammen und versucht, so gut es geht, mit der Situation adäquat umzugehen. Ferner ist eine Parallelschule Mitbewerberin um Kinder oder unverblümter: Es gibt Konkurrenz versus nahe gelegener Volksschulen mit Direktionen unterschiedlicher politischer Couleur. Die Schulräume befinden sich im 2. Stockwerk, die Klassen sind je seitlich vom Gang, welcher ca. 6 m breit und ca. 25 m lang ist. Und obschon Integrationsunterricht am Gang auf dem Stockwerk seltsam berührt, tragen Blumenstöcke zu einem fast heimeligen Ambiente bei, und einzelne Schulbänke fügen sich ein in nette Nischen. Auf einer Gangseite - gegenüber der Aufgangstreppe verstecken sich hinter einem Paravent ein paar Tische und eine Tafel. Hier geben Stütz-bzw. BegleitlehrerInnen differenzierten und integrativen Unterricht für Kleinstgruppen von Kindern. Die Aufgabe der BegleitlehrerInnen ist primär die Integration von Kindern nichtdeutscher Muttersprache. Fallweise werden sie in anderen Funktionen benötigt, und damit ihrer spezifischen –Aufgabe für Kinder nichtdeutscher Muttersprache entzogen. Frau Lehrerin A erklärte den Hintergrund, warum auf dem Gang unterrichtet werden muss: „ ... Architekten, die Schulgebäude entwerfen, fehlt sehr oft der praktische Bezug: was braucht die Schule konkret. ...Unsere Schule wurde gebaut, als es in Wien kaum Ausländer gegeben hat. Als es zur Adaptierung kam, hat man, obwohl die neue Situation bekannt war, die Pläne nicht geändert. Die praktische Umsetzung bedeutet, dass hier am Schulstandort am Gang unterrichtet werden muss, sonst würde es nicht möglich sein, das System Unterricht und Arbeit mit Kindern entsprechend durchführen zu können.“ (AA 6, 261-276). An die Adresse von Architekten richtet sich also ein Fingerzeig, mehr praxis- und lösungsbezogen zu planen.... Zeichnungen schmücken die Wände und Kreationen vom Werkunterricht sind ausgestellt. Ein junger Begleitlehrer gestaltet die Räume, bastelt mit Kindern und inventarisiert die Tonträger, also CDs und Kassetten – auch solche mit Tiergeräuschen. Und „wir singen auch durchaus Lieder in anderer Sprache und haben dazu auch Material.“ ( AC 1,43-63). 189 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Alles wirkt gepflegt-ordentlich und wie eine zweite Heimat. Für die Lehrkräfte stehen im freundlich gestalteten Konferenzzimmer zwei PCs zur Verfügung und ein Kopiergerät. 1.3 Migrantenmilieu, Integration und Sprachkompetenz Im Einzugsbereich dieser Schule sind Sozialwohnungen und oft überzahlte Mietwohnungen. Teilweise haben Eltern Schichtarbeit sowohl österreichischer wie ausländischer Kinder. Der Ausländeranteil im Stadtteil als Ganzen beträgt rund 60 %. Eltern mit schönen Eigentumswohnungen (teilweise mit Dachterassen) schicken ihr Kind nicht in eine öffentliche Schule. Es gibt heute verkehrsberuhigte Gassen, gute Spaziermöglichkeiten und Verkehrsanbindungen. Das zentrumsnahe Wohnviertel galt jahrzehntelang als billige Absteige für Arbeitslose. Alteingesessene sind oft weggezogen im Gefühl: hier sind zuviele Ausländer. In die alten Häuser, in dem betagte ÖsterreicherInnen wohnten, zogen ebenfalls MigrantInnen ein. Das Image, nicht so sehr die objektive Lage, verstärkt die Segregation: Die Leiterin wohnt im Schulbereich und war vor ein paar Jahren Lehrerin im gleichen Stadtteil an einer Ganztagsschule, an welcher ein Elternbeitrag für das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung zu entrichten war. Emigranten finden darin eine finanzielle Hürde. In einer Klasse gab es dort maximal 3-4 Migrantenkinder und die Art des Unterrichts war „eine ganz andere“ als hier, wo in einer Klasse mit etwa 25 SchülerInnen teilweise kein einziges österreichischen Kind ist. Auf die Frage, ob diese Probleme auch außerhalb des Bezirks bekannt sind, sagte die Leiterin: „Lehrer, sich das arbeiten weil sie die nicht mit einem so großen Ausländeranteil arbeiten, können nicht vorstellen: Sie wissen nur, dass es das gibt, aber wie man muss, ist schwer, sich vorzustellen. Sie staunen eher darüber, davon keine Kenntnis haben.“ (AS). Die Zukunftskommission des Ministeriums empfahl die Auflösung der Pflichtsprengel. „Den Eltern soll eine möglichst freie Wahl der Schulen überlassen bleiben.“45 So sinnvoll dies im Hinblick auf Schulprofil dünkt, so stellt sich doch die schulpolitische Frage, wie derart extreme Schulsituationen wie obige mit einem Ausländeranteil von über 90 Prozent zu verhindern wären! 45 Wiener Zeitung, 2003-XII-11, S.3. 190 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1.4 Integration und Schülerstand nach Muttersprachen46 Auf Basis eines schriftlichen Protokolls (2002/03) geht Folgendes hervor: In den acht Klassen unterrichten 19 Lehrkräfte insgesamt 198 SchülerInnen, davon sind 185 nichtdeutscher Muttersprache, also 93 %. (Ein Jahr zuvor waren es um ein halbes Prozent weniger). Je ein Drittel der Kinder sind türkisch und aus Exjugoslawien. Aus Exjugoslawien sind 69 Kinder (34,8 %); türkisch sind 72 (36,4 %); polnisch sind fünf (2,5 %); albanisch sind elf Kinder (5,6 %); andere Muttersprachen haben 28 Kinder (14,1 %). Dies sind sechs rumänische Kinder, drei indische, drei afghanische, zwei persische, zwei arabische und je 1 ungarisches und ukrainisches Kind. Seit April (2001) haben wir ein indisches Kind an der Schule mit dem Entwicklungsniveau „eines Vierjährigen“. „Dieses Kind braucht eine Einzelbetreuung. Man muss die Kinder laut Vorschrift ein halbes Jahr schulen und dann erst können sie psychologisch betreut werden“(AS 3). „Hier haben wir einen sehr hohen Ausländeranteil, viele Kinder sprechen sehr schlecht Deutsch und manche überhaupt nicht..“ Und diese gilt es zu integrieren. „Diese Kinder kommen größtenteils aus der Unterschicht und auch das familiäre Umfeld passt meistens nicht. ...Es gibt schon auch Ausländerkinder (vor allem aus Ex-Jugoslawien), die sehr gut Deutsch können...“(AC 1, 5-18). Als angemessen für Integration sieht die Schulbehörde die Relation 1:1. Das Verhältnis an dieser Volksschule ist 1:9. Somit ist Integration einfach nicht mehr möglich, und das Wort erregt starken Unwillen. Frau B äussert sehr kritisch zur Integration: „Eine Integration... ist ja ad absurdum geführt. Wer soll sich da wohin integrieren, wenn nicht einmal ein einziges österreichisches Kind in einer Klasse drinnen ist?...Maximal sollen 50 % Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache drinnen sein.“ (BB) „Kinder sollen Deutsch lernen, die Muttersprache weiterpflegen und in Lernproblemen gefördert werden, hier ist es besonders schlimm, zurecht zu kommen. (Ich) bin im 17. Dienstjahr im Bezirk. Die Grundvoraussetzungen für den Schulbeginn sind immer weniger gegeben. „Dies ist von Radl zu Radl schlechter geworden.“ ....Es ist immer schlechter geworden...Früher konnten sie den Namen schreiben, ein bisschen rechnen. . Jetzt haben sie nicht einmal einen Stift in der Hand gehabt, nehmen ihn in die Faust. Das Kind hat noch nie gemalt. Sie lernen eine falsche Muttersprache von den Eltern. Es gibt keine Förderung von den Eltern.“ (BB). „Der Bildungsstand der Eltern ist sehr niedrig. Und es wird immer schlechter. Vater und Mutter müssen arbeiten gehen. Teilweise haben die Eltern Schichtarbeit. Das geht nicht, dass 6-jährige Kinder auf der Straße 46 .Schülerstand: 2003-01-10. 191 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ sind den ganzen Tag. Vor die Glotze geknallt. Keine Förderung Eltern. Da kommt nichts... durch die Man meint, „irgendwo in der 3. Welt zu sein, so kommt man sich vor. Aber es gibt Kindergärten. Aber sie kommen nicht in den Kindergarten. Sie haben den Stand, in die Schule zu kommen. Da müsste es mehrere Strategien geben“. (BB). Nun, die „sprachliche Frühförderung“, welche die Zukunftskommission des Bundesministeriums empfahl, kann eine Antwort auf obige Situation sein. Vor Volksschuleintritt soll die Beherrschung der „Unterrichtssprache“ überprüft werden. „Bei Mängeln werden kostenlose und freiwillige Sprachbetreuungsangebote offeriert.“ 1.5 Das Kollegium, Schulentwicklung und Unterrichtssituation Es gibt ein gutes Miteinander im Kollegium und zur weiblichen Leitung. Als Initiativen werden genannt: Offenes Lernen; ein neues (auch hinterfragtes) Konzept der Eingangsphase mit Vorschulkindern, Integrationsklassen, bauliche Adaptierung. Mit leisem Stolz wird auf ein Projekt mit behinderten und alten Menschen hingewiesen. In einer zweiseitigen Reportage der „Kronen-Zeitung“ vom 14. Februar 2001 wird über diese „Schule mit Echo“ berichtet. (Näheres weiter unten). Die Leiterin sieht die Schule nicht als überdurchschnittlich aktiv, sondern sie liege „im guten Durchschnitt“ (CS). Als Beobachter erlebte ich keinerlei Sperren. Sehr offen wurde mir alles dargelegt und Einblick gewährt. Die Selbsteinschätzung kann wohl als Understatement gesehen werden. Zwei männlichen Lehrkräften stehen 18 weibliche gegenüber. Ab Herbst 2003 scheidet ein Lehrer aus und wird ein seit längerem geplantes Studium aufnehmen. Es gibt acht KlassenlehrerInnen, sechs BegleitlehrerInnen, (davon zwei männlich mit 1 ½ Lehrverpflichtung); zwei Lehrkräfte für muttersprachlichen Zusatzunterricht (1 Lehrkraft für Türkisch, 1 Lehrkraft für Serbokroatisch): Ferner: 1 Stützlehrer, 1 Werklehrerin. 192 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Zu den ReligionslehrerInnen: 1 für Serbisch-Orthodox unterrichtet 2 Wochenstunden; 1 Islamisch-Lehrer unterrichtet 6 Stunden pro Woche; 1 röm.- kathol. Lehrerin unterrichtet 5 Stunden pro Woche. (vgl. BS; AAD 2, 91-93). Englischunterricht für Kinder mit rudimentärer Kenntnis der Migranten- und deutschen Sprache? „Es ist eine Verwahrlosung, die man sich nicht vorstellen kann!“ (BB). Die Sprachprobleme werden von Lehrkräften unterschiedlich erfahren, so von Frau B, die glücklich ist, nur 70 % (!) der Kinder nichtdeutscher Muttersprache zu haben: „Ich bin glücklich, sehr viele kroatische und serbische Kinder zu haben, die im Kindergarten waren und in der ersten Klasse schon Deutsch konnten. Aber wie gesagt, im Gegensatz zu den türkischen Kinder, bei denen integrativ von der Familie gar nichts kommt. Wo auch kein Anspruch ist, so wie ich das bis jetzt erlebt habe. Die (türkischen Kinder – d. Verf.) haben auch die meisten Probleme und brauchen auch die meiste Förderung. “ (AB). Dennoch: Frau B ist als Klassenlehrerin vor allem finanziell demotiviert und machte ernst und wurde Begleitlehrerin. Drastisch schildert die Unterrichtssituation eine andere Lehrerin: Die Kinder verfügen in ihrer Muttersprache über einen sehr reduzierten Wortschatz, und die Eltern befassen sich wenig mit den Kindern. Und die Jugoslawisch- und Türkischlehrerin unterrichten ganz wenige Stunden in der Woche. (AD 6, 258-276). „Diese Kinder haben oft ein Allgemeinwissen von Drei- oder Vierjährigen, also jedes österreichisches Kindergartenkind hat mehr Ahnung, und das ist oft zum Verzweifeln....Sie wissen das Wort oft nicht einmal in der eigenen Muttersprache, wie sollen sie es dann auf Deutsch wissen? Alleine das Thema Hund, sie kennen keine Leine, keinen Beißkorb, was soll ich mit diesen Kindern im Sachunterricht machen? Da meinte der Berater, dass dies auch bei österreichischen Kindern vorkommt, aber die sprachliche Barriere kommt dazu. Aber viele ausländische Kinder besuchen keinen Kindergarten.“ (AD 6, 258-276; AD 5 f., 23o - 276). Die Leiterin bestätigt dies: So kennen türkische Kinder z.B. gewisse Obstsorten nicht. Die Kinder verlassen oft nicht ihren Wohnblock und kennen weder Wiesen noch Pflanzen. So mühen sich parallel die Klassen- und Türkischlehrerin. Es bedarf einer zweisprachigen Alphabetisierung.(AS 3). Und Frau A konkretisiert den Mehraufwand am Beispiel der zu korrigierenden DeutschSchularbeiten. Wenn Sie Hefte korrigieren, wo in der Klasse 77% Österreicher sind, und Sie erledigen das korrekt – einmal durchlesen, einmal korrigieren und einmal nachkorrigieren - setze ich an drei verschiedenen Tagen je 3-4 Stunden an. Im Kontrast dazu brauche ich für Hefte, wo der Österreicheranteil umgekehrt ist, die drei- bis vierfache Zeit. Dazu kommt, dass die Schularbeiten differenziert durchgeführt und darum differenziert korrigiert werden. Ferner wird im Teamteaching gearbeitet, das bedeutet zusätzliche Besprechungsstunden mit der Kollegin, die gleichzeitig mit den Kindern arbeitet und ebenfalls die Schularbeiten vorbereitet. Das ist ein großer Mehraufwand an Stunden.( AA). 193 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Frau B sieht im disziplinären Verhalten der österreichischen und Gastarbeiterkinder keinen Unterschied. Es gibt auch verhaltsauffällige Migrantenkinder. Türkische Buben, aber auch Mädchen ab der 3. Klasse Volkschule (!) haben wenig Respekt vor den Lehrerinnen. Neben diesen Belastungen gibt es auch ein wenig Stolz und Erfreuliches: Projekt: Echo der Schule Vom Heimprojekt wird gerne (AC; AS) erzählt: Die Caritas socialis betreut in einem Heim ältere und jüngere rollstuhlbehinderte Personen. Jede zweite Woche fährt eine Klasse ins Zentrum, die ersten Klassen weniger, aber ab der zweiten Klasse regelmäßig. Dies ist kein Wandertag, sondern Unterricht im offenen Lernen, bei dem einige ältere Leute Kleingruppen von Kindern betreuen. Und Kinder erfahren vom Leben älterer Menschen. Und diese gewinnen Selbstbewusstsein, indem sie Kindern helfen, Fragen zu beantworten beim Ausfüllen von Arbeitsblättern. Und die HeimbewohnerInnen werden ermuntert, an Kinder Fragen zu richten. Und dies ist für beide Seiten eine wertvolle Erfahrung. Das Projekt wird von mehreren Lehrkräften getragen. Kinder und Behinderte erkennen, helfen zu können und „beide Seiten haben auch Freude und auch Abwechslung dabei.“ Angeregt wurde dies von einer Lehrerin, deren Mutter als Pflegefall im Heim ist. So entstand diese Idee. (AC, 2 ,81-115) . Bei einem Lehrausgang spielten die Kinder im nahen Park, und es fand sich, dass die Behinderten gerne mit Kindern arbeiten würden und daraus entwickelte sich dieses Projekt. Im gleichen Stadtteil wird im Projekt der 3a mit Namen „Mobilität“ überprüft, ob Rollstühle verkehrssicher ausgestattet sind. 2 Vorformation und Hilfestellung Es gab Informationstage für Multiplikatoren, die Schulbehörde stellte schriftliche Unterlagen zur Verfügung und beim Zentralausschuss konnte nachgefragt werden. An Informationsveranstaltungen nahm das Kollegium der Schule fast vollständig teil, und wegen der angeblichen Chancen auf Beschäftigung junger stimmten „alle“ zu. Die Gewerkschaft tat Ihr Bemühen kund, LehrerInnen Arbeitsplätze zu sichern. Im Nachhinein ist eine Lehrerin vom Sichern der Arbeitsplätze nicht sehr 194 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ überzeugt, sie kennt aber Schulen mit positiven Effekten. Der Informationsprozess „war in Ordnung“. Da kannte man sich aus, sagte eine Lehrerin. (AB). Die Leiterin: Am Anfang bestanden einige Unsicherheiten, weil die Lehrkräfte nicht wussten, was auf sie zukomme. Im Wissen um die Beschäftigungseffekte für junge LehrerInnen wurde das Gesetz „im Großen und Ganzen sehr positiv aufgenommen“. (AS 1). Eine Lehrerin äußert sich ähnlich wie die Frau Direktor: „Ich glaube, im Moment, als man gemerkt hat, worum es eigentlich geht, war die Unsicherheit weg, die am Anfang sicherlich vorhanden war“.(AD 3, 150152). Obgleich es offensichtlich hinreichend Informationen gab, so blieben doch bis in die Anfangskonferenz hinein auch Verunsicherung und Unklarheiten. Es scheint, dass mentale Vorbereitung, obgleich wichtig, von Betroffenen doch zu abstrakt bleibt und nicht genügend konkretisiert zu werden vermag. 3 Umsetzung vor Ort 3.1 „Neues schlägt anfangs hohe Wellen“. Prozess der Dienstaufteilung In diesem Bereich stoßen widersprüchliche Aussagen aufeinander. Schon am Ende des Schuljahres überlegten sich L/L für Herbst den C-Bereich. Die Leiterin: Der CTopf wurde in der Konferenz genau erläutert, die Aufgaben verteilt und geschätzt, wieviel Zeit für die Dienste nötig wären (AS 5, 4 f.). Und jeder fand seinen Bereich. Ein paar Lehrerinnen stimmten dem zu: Das war „problemlos“. (AD 2, 97 ff.). Auch für Frau B war die Vorinformation und jene bei der Konferenz in „Ordnung“. Und in die Formulare konnten die Einzelaufgaben des C-Topfes eingetragen werden (AB). Pointierter sah dies Frau A: Am Beginn der Umsetzung gab es „sehr großes Misstrauen und die angeblich lückenhafte Information seitens der Schulbehörde führte „zu großen Diskussionen“. Und es ist ging alles „zu schnell“, und Lehrkräfte schätzten gleiche C-Bereiche unterschiedlich ein. Das gab einige Probleme. 195 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Im zweiten Jahr gab es wenige Änderungen in den Diensten, und alles ging “viel schneller“ und „man hat sich eher abgefunden, nicht sosehr akzeptiert“. „Ich hab nie ein ernsthaftes Problem gehabt“ (BB). Fallweise war es schwierig, vom C-Bereich die Vorbereitungszeiten zu trennen -so für Lehrausgänge, Herstellen von Lernspielen, welche für den sehr hohen Anteil von Migrantenkindern mit sehr reduziertem Wortschatz relevant sind. Es war schwer erkennbar, wie weit gehöre das noch in den Rahmen der normalen Vorbereitung und was geht über den Topf-B hinaus. Anlass der Diskussion: Eine Kollegin gab diese Lernspiele in ihren Topf-C. Sie hat diese für die ganze Schule kopiert, foliert und klassenweise aufgeteilt. Sie arbeitete sehr viel in der Schule wegen des vorhandenen Laminiergerät. Aber auch daheim traf sie solche Vorbereitungen. (AS 1 f.). Haben Sie Wert darauf gelegt, dass diese Arbeit an der Schule passiert? Die Leiterin: Das Produkt hat man ja gesehen. Bestimmte Dinge konnte sie nur in der Schule machen. Das war aber keine Anwesenheitskontrolle. Es gibt viele Lehrer, die sehr viel für die Kinder selbst anfertigen, da haben wir dann schon einen Teil davon in den Topf-C genommen. Diese Grenze zu finden, war schwer. Ein klärende Hilfe boten die Unterlagen. (AS). 3.2 Verhandlungs-Ergebnis Das folgende Bonmot traf die Leiterin: „Ich brauche keinen Topf-C, ich brauche eine Tonne!“ (AS 4 ), vor allem auf den IT-Bereich bezogen. Was haben Sie im C-Bereich übernommen? Wir weisen auf Bemerkenswertes in den Dienstvereinbarungen hin, so für mitverwendete Lehrkräfte. Grundsätzlich stellte die Leiterin zu letzteren fest: Gemäß 196 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ der Anzahl der Unterrichtsstunden an unserer Schule wurden sie auch im C-Bereich erfasst. „Die Werklehrerin hat 50% des C-Topfes bei mir und 50% in der anderen Schule.“ So erfüllt eine Religionslehrerin den C-Bereich in ihrer Stammschule, hilft aber in der untersuchten Schule bei vielen Aktionen mit –so beim Schulfest. (AS 3). In anderen Schulen war eine ähnliche Vorgangsweise wie in der nun präsentierten, sagte die Leiterin. Speziell an einer „kam es zu Schwierigkeiten“, weil LehrerInnen im ersten Jahr des LDG sich derart massiv für Seminare meldeten und sich weigerten, Kustodiate zu übernehmen. Das hatte der Schulleiter zu verhindern. Kustodiatsaufgaben müssen erledigt werden. „Und das war ein harter Kampf“. (CS). Im Gespräch mit einer VS-Lehrerin einer anderen Schule erfuhr der Autor ernsthaft und zuverlässig, dass für den C-Bereich auch das Reinigen der Cafèschalen aufgelistet wurde. Andernorts betraf dies generell das In-Ordnung-Halten der Küche. Aus der Erfahrung, dass in einer Dorfschule die Stunden für den C-Bereich sehr locker und schnell geschätzt wurden, fragte ich danach einen Begleitlehrer: Für Begleitlehrer war die Vorgabe für den C-Bereich 199 Stunden, für den Klassenlehrer sind weniger Stunden vorgesehen. Auf die Frage, ob da auch jongliert werden könne, verneint dies Herr C: „Das mag es vielleicht geben. Ich weiß nur von Kollegen, dass sie ausgelastet sind.“ „Ich kann nur von mir sprechen, dass es sicher nicht unterschritten worden ist. Das ist eingehalten worden und weiß nur von Kollegen, mit denen ich unmittelbar zu tun habe, dass sicher nicht aufgerundet worden ist.“ (AC 3, 105-121). Die Vereinbarung wurde nicht in der Konferenz fixiert, sondern die KollegInnen erbrachten ihre Vorschläge, um den C-Bereich abzudecken. Erst dann wurden die Tätigkeiten mit der Leitung besprochen und die Anzahl der Jahresstunden berechnet.(AC 2 f., 94-155). Wie wird C-Bereich dokumentiert? Die Listen zum angeschlagen. Und C-Topf wurden im Konferenzzimmer für einige Wochen dann kam es nach einer individuellen Besprechung mit der Leiterin zu einer Festlegung. 197 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Über das Schuljahr 2001/02 lag die Verteilung des C-Bereiches im Akt, ab Herbst 2002 wurde sie öffentlich aufgelegt, um einen Überblick zu schaffen. Das ist für den Leiter eine Erleichterung.(AS 3 ). Frau Direktor berichtete von einer nützlichen Methode öffentlicher Dokumentation, die im 2. Jahr des LDG entstand: Wegen Karenzierungen entstand Unklarheit, wer für Kustodiate verantwortlich ist, so wurde ein Plakat für den C-Bereich gestaltet und im Lehrerzimmer angeheftet. Durch das Plakat ergab sich eine Form der Selbstkontrolle; denn nun weiss jede/r, wer welche Aufgaben übernahm, so Spiele, Lernmaterial, Tonträger...(BS; CS). 3.3 Realisierung der Dienstvereinbarung In einigen Fällen gab es gute Zusammenarbeit, und es wurden Aufgaben übernommen, die gewisse Kollegen nicht so gerne erfüllten. (vgl. unten). Adaptierungen der Dienstvereinbarung im Laufe des Schuljahres Die Frage lautete: Zeigten die Erfahrungen während des Schuljahres, dass einiges am C-Bereich zu verändern war? Wenn ja, wie wurde es durchgeführt? Bei der Anfangskonferenz und Erstumsetzung des neuen LDG empfahl die Leiterin: „Jeder Lehrer“ soll recherchieren, wo Nachjustieren nötig ist, wo sich positive Erfahrungswerte zeigen oder weniger Stunden zu berechnen sind. Dies erforderte „eine große Eigenverantwortung jedes Lehrers und des Schulleiters“, vor allem im ersten Schuljahr der Umsetzung des LDG. (AS 4,172-180). Stellen wir das Wesentliche voran: Insgesamt gab es nur wenige und geringfügige und kollegial getroffene Veränderungen, sowohl im ersten wie zweiten Jahr des LDG. Änderungen wurden intern und informell unter KollegInnen getroffen. (BB). (Vgl. zur Kollegialität). Einige KollegInnen bedurften für das eine weniger, für anderes mehr Zeit (CS). Für das laufende Jahr wurden Auflistung und Umfang der Tätigkeit im C-Bereich 198 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ belassen. Am Ende des Schuljahres wird die Verteilung im C-Bereich reflektiert und bereits am Ende des Schuljahres für das kommende Jahr verändert, da am Schulbeginn zu viel Arbeit anfällt (AS 5, 10). Einzelnes: Die Leiterin sieht es im neuen LDG als verankert, sollte eine Fortbildungsseminar entfallen, wird dennoch der C-Topf für betroffene Lehrkräfte nicht verändert und nicht rückverrechnet. Ähnliches gilt für entfallene Skikurse (CS ). Das Zeitausmaß für das Erstellen der Homepage der Schule, war ungewiss. Dazu und in einigen anderen Fällen zeichneten sich einige Kolleginnen den Arbeitsaufwand auf, um diesen einigermaßen realistisch einzuschätzen. (CS). Besonders zeitintensiv war die Tätigkeit am Verwaltungs-PC, den eine Kollegin betreut. Jetzt sind die Leiter für den PC zuständig, früher die Regionalbetreuer, welche nur noch für die Schüler-PC verantwortlich sind (AS 4). Kollegialität war mehr als ein Wort. Änderte sich das Verhältnis unter KollegInnen? Ein bemerkenswertes Ergebnis ist festzuhalten angesichts einer oft negativ besetzten medialen und Alltagssprache: Bei den sonstigen Tätigkeiten das Jahr über kam es zu wechselseitiger Hilfe. Es wurde in einigen Fällen beobachtet, dass eine Kollegin viel mehr als vorgesehen zu tun hatte. Dann griff eine andere Kollegin helfend unter die Arme. Es wurden auch als ursprünglich zu umfangreich eingeschätzte Bereiche in Eigenverantwortung reduziert. Sehen wir uns dies im Einzelnen an. Die Leiterin sieht es positiv: „Aus Rücksicht auf Kollegen, haben Leute auch Aufgaben übernommen, die sie nicht so gerne machen, aber die Einsicht war da, es muss sein, und dadurch wurde der Zusammenhalt gefestigt.“ (AS 1) Den Eindruck vermehrter Zusammenarbeit, hervorgerufen durch das LDG, bestätigte vorsichtig abwägend die Leiterin neuerlich im letzten Interview im Juni 2003, und sie begründete dies so: „Es wird viel mehr gemeinsam gemacht“. „Ist dafür das LDG der Grund?“, fragte der Interviewer. „Ich hab`s so empfunden“. (CS). 199 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Ganz bewusst wurden bestimmte C-Bereiche mit zwei Lehrkräften abgedeckt auch im Hinblick auf Krankheitsentfall. Indem zwei KollegInnen für 1 Bereich verantwortlich waren, „wurde das Gemeinsame gefördert“. (CS). 9.1.2 Welche Aufgaben waren das? Früher wurde der Gangbereich des Schulhauses immer nur von einer Kollegin geschmückt. Die Leiterin ersuchte um die Beteiligung aller. Und „jetzt machen alle mit“.(AS): Auch im IT-Bereich half man sich gegenseitig. Der Computer /Drucker funktionierte nicht, so sprang Frau B helfend bei, da die Kollegin den ganzen Nachmittag am Computer werkte. (AB). Ferner wurde den Lehrkräften bewusst, irgendwer müsse die neuen Lernspiele inventarisieren.(AS). Auch im Kustodiat für Medien (Kassetten- und Videorecorder) wurde während des Jahres eine Änderung getroffen, denn wir merkten die Überlastung einer Kollegin. Und so half ihr eine andere Lehrerin. (AS 5, 12-15). In einer kleinen Dorfschule mit vier LehrerInnen erfuhren wir von einer sehr beiläufigen Festlegung des Stundenausmaßes. Auf die direkte Frage danach war die Antwort eines jungen Begleitlehrers an der hier in Wien porträtierten Schule: Wir liefern weder „Fantasiezahlen“ noch Alibiangaben: Z.B. war die Bücherei ursprünglich für zwei Kollegen vorgesehen. Wir sahen aber, dafür waren nicht zwei nötig. Es geht darum, Kindern Bücher zu leihen, dies zu notieren und sie zu beraten. Darum übernahm der Begleitlehrer eine andere Funktion, die Klassengestaltung. (AC 2 f., 94-155) Und derselbe fügte an: „Es mag ein Jonglieren mit Zahlen schon geben, er wisse aber von Kollegen, „dass sie ausgelastet sind....und von mir, dass es sicher nicht unterschritten worden ist . Das ist eingehalten worden und (ich) weiss nur von Kollegen, mit denen ich unmittelbar zu tun habe, dass sicher nicht aufgerundet worden ist“. (AC 3, 105-121). Auf ein Potential für Rivalitäten und Feindseligkeiten wurde verwiesen- so durch Vergleiche wie: In dem Bereich habe ich so viele Stunden und du hast so wenig und wieso schreibst du das? Und man sieht sich über die Schulter, sieht was der oder die andere schreibt und sagt sich, dann schreib ich auch so viel. Dies sei aber an ihrer Schule wegen des guten Klimas nicht gegeben. (AB). 200 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 4 Aufgabe der Schulleitung und Behörde. 4.1 Änderung in Aufgaben und Arbeitszeit der Schulleitung? Für die Leitung dürfte mehr Arbeit anfallen, um den Überblick zu wahren, aber für die einzelnen Lehrer sicher nicht. (AD 3, 144-152). Frau A sieht den Zeitaufwand der Schulleitung viel größer als gesetzlich vorgesehen und drückt sich dezidierter aus: ....“Wie es so schön heißt, hat der Schulleiter 20 Arbeitstunden, und im Rahmen seiner administrativen und pädagogischen Arbeit ist der Topf C erfüllt. ...Da ist etwas Neues passiert, nur sehe ich das eigentlich, ich formuliere es ein bisschen wienerisch, als eine Augenauswischerei. Ich kenne wenige Direktoren, die als neue Leiter, neue Leiterinnen um 13 Uhr die Schule verlassen können. Die Arbeit des Direktors hat eine effektive Anwesenheit von 40 Stunden in der Woche. Darin ist sicherlich ein Ansatz zur erkennen, nur scheitert es für mich grundsätzlich einmal an der Perspektive.“ (AA 2, 87 – 98). 5 Kompetenzen der Schulleitung Die Leiterin selbst sieht sich in der Festschreibung des C-Bereichs insofern geschwächt, da sie keine neuen Aufgaben übertragen bzw. nur an die Gutmütigkeit der KollegInnen appellieren kann. So erkrankte eine Lehrkraft mit dem Dienst Schülerbibliothek längere Zeit. Dieses Amt konnte nicht besetzt werden. (AS 4). 5.1 Stil der Kontrolle und Bezug Leitung zu Lehrkräften Gab es Kontrolle der Diensteinteilung und wenn ja, wie? Die Handhabung und Interpretation der Kontrollchancen ist sehr variabel. An der VS in NÖ sagte der Direktor: Ohne wirkliche Kontrolle des Gesetzes, sei es überflüssig. Dazu stellte die Leiterin der hier erörterten Wiener VS sinngemäß Folgendes fest: „Ich brauche das nicht zu kontrollieren. Schaue aber schon.“ Wegen Karenzierungen entstand Unklarheit, wer für Kustodiate zuständig ist und hier wurde ein Plakat für den C-Bereich gestaltet und im Lehrerzimmer angeheftet. Durch das Plakat ergab sich eine Form der Selbstkontrolle; denn nun weiss jede/r, wer was zu tun hat. Einige KollegInnen vergaßen im Laufe des Jahres, ihre übernommen Aufgaben, „da ist es an mir gelegen“, die Kollegen daran zu erinnern, ihre Aufgaben zu erfüllen. Es wäre unfair, wenn einige ihren Part erfüllen und andere nicht.(CS). 201 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Aufgrund des Aushanges haben die Leiterin und die LehrerInnen einen Überblick über die Zuständigkeiten und letztere kontrollieren und monieren sich selber eigenverantwortlich.(CS). Die Leiterin wünscht prinzipiell, alles sollte auf Vertrauen basieren, und es wurde von ihrer Seite „nicht bewusst kontrolliert, aber in Rücksicht auf andere Kollegen, habe ich bei Nichterfüllung schon erinnert. Es wurde nicht negativ aufgenommen, sondern eher positiv.“ Die KollegInnen sagten dann: „Habe leider noch keine Zeit gehabt, aber ich werde es erledigen.“ Und sie haben es auch getan und es gab keine Probleme („an dieser Schule“). (AS). Und manchmal fragte die Leiterin, bis wann etwas erledigt sei. (CS). Die Leiterin betont, von der Schulbehörde k e i n e Hinweise zur Kontrolle erhalten zu haben, weder ob locker oder gar nicht zu kontrollieren sei. Eine indirekte Überprüfung sei insofern gegeben, da ja offen liege, was zu tun sei. Wenn etwas nicht gemacht wird, fällt dies ohnedies auf. (CS). Frau AA: „Die Schwäche, die ich noch sehe, ist, dass manche Lehrer, ich bezeichne sie jetzt mit einem Insiderbegriff, die sogenannten Handtaschenlehrer, bereits zu Mittag eine Staubwolke sind und nicht kooperativ im Schulsystem agieren auch durch dieses neue Gesetz nicht zur Verantwortung gezogen werden können, weil es keine wirklichen Konsequenzen gibt.“ (AA 1 , 33-42). Im Bezug Leitung - L/L habe sich aufgrund diskret ausgeübter Kontrolle in den letzten zwei Jahren keine Änderung ergeben. (CS). Interpretierend sagt hier der Soziologe: Durch Ausdrücke wie Partnerschaft entsteht eine Scheu von Absicherung von Vereinbarungen, Kontrolle und Leitung zu sprechen. Dieses Frage stellt sich auch im L/Schüler-Verhältnis. Hier gilt es festzustellen: Dass es im Unterschied zu einem inadäquat verstandenen Gleichheitsverständnis sehr wohl Aspekte des Übergeordnet-Seins gibt, so des Informationsvorsprungs. Ähnliches gilt für das Wort KollegInnen vonseiten der Leitung. Verwechselt wird oft: veränderter Amts-Stil und die Funktion. Der Stil sollte wohl oft stärker partnerschaftlich orientiert sein. Gleichwohl gibt es in Gruppen und Institutionen empirisch vielfach erwiesene subtile und ausgeprägtere Formen der 202 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Überordnung und der Differenz. Sofern dies nicht klar im Bewusstsein gegeben ist, ergeben sich eventuelle Autoritäts- und auch Machtprobleme wie in „organischen Organisationen“ wie vor allem in Alternativbetrieben.47 Dieses Missverständnis spitzt sich im Folgenden noch zu. 5.2 Schulentwicklung, Autonomie und Schulaufsicht Frau A sieht mehrfache Spannungsfelder (Intra-Rollenkonflikte) in Schule und deren Behörde: und zwar zwischen der Vertrauensbasis, Leitungsfunktion gegenüber KollegInnen und der Abhängigkeit gegenüber dem Inspektorat und zu geringem Spielraum für autonome Entscheidungen. Dies gilt prinzipiell und im Detail für das LDG. Im Wortlaut klingt dies so: „Jedes System braucht ein gewisses Maß an Richtlinien, ...aber auch ...an Kontrolle. Hier ein ausgewogenes Verhältnis zu finden, ist die Kunst, wobei dabei Lehrkörper, Schulleitung und Dienstbehörde kooperieren müssen. Die Vertrauensbasis muss personenbezogen sein, weil die Tätigkeit, die wir ausüben, eine Arbeit mit Menschen ist, hier muss es ‚menscheln‘ “. (AA 4, 199-206). Die Schulaufsicht bekundet, Partner zu sein, ist dies aber reell nicht, sondern wirkt als Kontrollorgan. Es lohnt, den folgenden Text in voller Länge wiederzugeben: „So das von Maß wird alles, was zu sehr mit freier Hand passiert, verurteilt, und kann dann zu Spannungen führen. Da wird ein großes Fingerspitzengefühl Seiten der Schulleitung verlangt, die auf der einen Seite ein gewisses an Kontrolle ausüben muss...und .....als Schulpartner agieren sollte. ...Eine wirkliche Unterstützung seitens der vorgesetzten Stellen, der Bezirksschulinspektoren ist derzeit in meinen Augen noch nicht wirklich vorhanden, weil es nicht genügend Mitteilungen gibt. Die Bezirksschulinspektoren halten sich komplett heraus.... Im Rahmen einer Neubesetzung des Schulleiters können einige sehr große Problemfelder auftauchen, wenn es darum geht, dass sich diese Person dann als Schulleiter bewähren soll. Wie soll das auf einen grünen Zweig führen?“ Können Sie das genauer erklären? Der Schulleiter hat verschiedene Bereiche zu erfüllen, das eine ist der administrative Teil, das andere ist das Pädagogische, und das neue LDG fällt nun einmal auf Grund des Gesetzes in den administrativen Teil. Es sind aber.... viele Tätigkeiten in diesem Topf C, die eigentlich in den pädagogischen Bereich fallen, und da besteht ein gewisser Zwiespalt... Das ist ....eine Gratwanderung für jede Direktorin.... Wenn man Schulentwicklung mit den Kollegen machen will, gleichzeitig aber ein gewisses Maß an Führung anwenden soll, das sich mitunter auch in Dienstanweisungen äußert, gleichzeitig aber auch eine Vertrauensbasis 47 Vgl. das lebensnah geschriebene Kapitel Organisation in: Dechmann/ Ryffel, Soziologie im Alltag, Weinheim 2002. 203 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ aufbauen soll, dass der Kollege das Gefühl hat, er kann jederzeit und mit allen Problemen zu seiner vorgesetzten Dienststelle gehen, dann sehe ich darin eine zusätzliche Problematik, noch dazu, wenn der Direktor selbst neu bestellt ist, wo er eine vierjährige Zeit der Bewährung hat. Weil der Direktor dann sicher nicht gerne seine Stelle auf`s Spiel setzt, und darin sehe ich eine gewisse Diskrepanz. (AA 1f., 43-74). Frau A meint, „dass oft Menschen Gesetze entwickeln, denen der praktische Bezug abhanden gekommen ist, obwohl sie von der Praxis kommen, aber schon zu lange organisatorische Tätigkeiten ausführen. Mit einem einmaligen Schulbesuch kann die Realität nicht vermittelt werden.“ (AA 6, 261-276). Dies betreffe auch Schulinspektoren und die Schulbehörde, denen „der pädagogische Bezug und das realistische Umfeld abhanden gekommen ist, in welchem ein Lehrer/Schulleiter tätig sein muss. Dahingehend würde ein gewisses Umdenken notwendig. Ein Lehrer sollte auch ohne Probleme verschiedene Standorte kennen lernen können. Da ist unser System noch zu starr.“ (AA 6, 261-276). Einer Kollegin ist die Schulautonomie sehr wichtig (vgl. unten) und betont, dass die Leiterin das Entscheidungspouvoir haben sollte, sich entsprechende KollegInnen an die Schule zu holen. Denn nur mit einer gewissen Freiwilligkeit und persönlicher Identifikation sei Schulentwicklung möglich. Aus dieser Perspektive stelle sich die Frage: „braucht man Inspektoren?“ (AA 5, 221-249). Dieses Anliegen personaler Autonomie korrespondierte mit jenem der Zukunftskommission des Bundesministeriums unter Leitung von Elisabeth Gehrer.48 Frau A sagt auch Näheres zu den Eltern: In „Schulpartnerschaft beziehe ich Eltern, Lehrer, Direktor mit den Kindern ein. Da ist sicher ein großes Maß an Öffnung passiert,....die Möglichkeit, Eltern mit einzubinden in Tätigkeiten, die auch den Lehrer betreffen. Das sehe ich sehr positiv. Ich sehe hier aber auch eine große Gefahr, dass dann ein Führungsanspruch entstehen kann seitens der Elternschaft, der jedoch nicht in die Kompetenz der Eltern fällt. Hier die Trennung zu ziehen, kann mitunter sehr problematisch werden. Gleichzeitig entsteht an Standorten die Diskrepanz der Sprachprobleme und dass Eltern auf Grund Ihrer Kultur Schule anders kennen. Da ist es sehr wichtig, intensiv weiter zu arbeiten und mitunter Adaptierungen vorzunehmen.“ (AA 5, 221-249). Englischunterricht bei 92 % Ausländerkindern: „Ein W a h n s i n n !“ 48 Wiener Zeitung, 2003-XII-11, S. 3. 204 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Englischunterricht ist für alle VS verpflichtend. Früher wurde dies zuerst in Versuchsschulen erprobt (AD 5, 237 f). Im Zeugnis scheint dies als „teilgenommen auf“. Englisch-Unterricht in der 1. Klasse „ist in Schulen wie unserer, die aus 90 % Ausländern besteht, ein Wahnsinn! Ich kann nicht mit Kindern, die keine drei Wörter Deutsch können auch noch gleichzeitig mit Englisch beginnen, darin sieht keiner einen Sinn. Es gibt aber immer Kollegen die sagen: ,Das ist kein Problem!‘ .“. Das ist nicht dem Schulort angepasst? “Frau D hat nur ein „einziges Wiener Kind in der Klasse“, und der Rest kann „fast nicht Deutsch“ und diesen soll Englisch beigebracht werden. Das ist generell so. Das ist jetzt nur ein Beispiel. „Aber ich finde schon, ich kann nicht von Lehrern verlangen, die 25 Kinder in der Klasse sitzen haben, die fast nicht Deutsch können, und dann sagt man denen, man soll sie in Englisch unterrichten, ihnen Englisch beibringen. Ich z.B. habe ein einziges Wiener Kind in der Klasse.“ (AD 5, 242-249). Lehrerin D, eine erfahrene und ruhige ältere Lehrerin sprach Prinzipielles zu den sich überlappenden Reformen an und sie wünscht ein langsameres, überdachteres Vorgehen: „ ....Es kommen immer wieder Neuerungen, die ja ohnedies nicht in unserer Kompetenz sind und wo wir auch nicht gefragt werden. Was mir vielleicht aufgefallen ist in den letzten Jahren, aber das ist wirklich nur meine persönliche Meinung, dass viele Dinge, die heute beschlossen werden, immer solche ,Ho-Ruck-Aktionen‘ sind. Früher hat es doch die Versuchsschulen gegeben, wo gewisse Neuerungen ausprobiert wurden, heute wird das gleich auf alle Schulen übertragen.“ (AD 5 f., 230 – 276) Frau B begrüßt, dass die „Chefin“ nicht nachgibt und Personal anfordert. Sie ist „kein Sparmeister, und wir sind personell gut bestückt“ und die Beziehung zur Gewerkschaft habe sich nicht verschlechtert. (BB). „Schulfremde Personen“ wurden nicht vom LDG informiert, und darauf sei nie hingewiesen worden (CS). Bemerkenswert ist wohl der Ausdruck „schulfremd“, da in diesem Punkt Änderungen eingetreten sind. Jedenfalls: Eltern und Schulwarte wurden nicht ins LDG neu einbezogen. 6 Folgen des LDG neu für die Lehrkräfte An einer sehr aktiven burgenländischen Volksschule finden vor allem zur Schulentwicklung und zu Projekten fast jede Woche Konferenzen statt. Darum wird das LDG zusätzlich als belastend erlebt. Sehen wir uns diese Wiener Volksschule des Näheren an. 205 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 6.1 Änderung der Arbeitszeit durch LDG? Die zeitliche Belastung wird an der hier porträtierten VS nicht so intensiv erfahren. Die Anzahl der Konferenzen pro Jahr beträgt 8-10. (CS). Doch: Insgesamt wird viel mehr gearbeitet, als offiziell aufscheint. (AS). „Im Großen und Ganzen haben wir bemerkt, dass wir zu viel gemacht haben, sodass Tätigkeiten gestrichen werden mussten. Wenn jemand im Büro arbeitet, der geht zu Dienstschluss nach Hause, wenn es aber bei uns z.B. ein Problem mit einem Kind gibt, wie wir es vor kurzem erst hatten (sexuelle Belästigung), da konnten wir nicht gehen, diese Stunden sind jedoch nirgends berücksichtigt. Wir sind an diesem Tag nicht um 13.00 Uhr, sondern erst um 17.00 Uhr nach Hause gegangen.“ (AS 2 f.). Und die Leiterin stellte fest: Die meisten Lehrer bereiten schon in den Ferien das nächste Schuljahr vor und haben keine zwei Monate Ferien, sondern einen Monat davon arbeiten sie für die Schule. (AS 3). Nicht die Arbeitszeit dürfte sich geändert haben, sondern: Die Lehrkräfte sahen im 2. Jahr des LDG noch klarer, dass sie weit über das Maß arbeiten (BB). 6.2 Arbeitszufriedenheit und Engagement Hat das LDG Einfluss auf Ihre Arbeitszufriedenheit und Ihr Engagement im allgemeinen und zu den SchülerInnen? Eine Integrationslehrerin meinte: Engagierten habe abgenommen Tätigkeiten angehalten. Der und Einsatz und die weniger Fleiß von besonders Fleißigen werden zu Die Leiterin unterscheidet jüngere und ältere KollegInnen. Das LDG habe die JunglehrerInnen nicht im Engagement beeinflusst, auch jene kaum, welche etwa ein Jahrzehnt da sind, diese akzpetieren es. Wohl aber sind die ältesten auch durch das LDG frustriert, denn sie erfuhren häufig bei jeder Änderungen Nachteile. (CS). Ganz andere Aspekte berührt Frau B: „Der Klassenlehrer musste angenehme Fächer, die Spaß machen, Fächer mit ein paar Stunden abgeben: (Turnen, Werken). „Das stört mit total am System“. Es gibt keine Nachmittagsstunden: Ich gab Werkstunden ab. Dadurch entstand Unzufriedenheit. Begleitlehrer habe es um Einiges leichter. (BB). „Die Belastung (ist für diese) wesentlich geringer“, und der „administrative Wahnsinn ist weg“. (Listen führen, wer hat das gebracht, Spendengeld, nur der Klassenlehrer kann das alleine). Zu kontrollieren gilt: Wer hat Hausübungen Arbeitsblatt fehlt noch von dir, und da 206 gebracht, wer nicht, (das) ist noch die Unterschrift Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ ausständig. Das sind Berge von Listen, weil die Kinder schlampig sind und die Eltern auch.„Diese Organisationsarbeit ist mühsam....Das hängt alles am Klassenlehrer“. Und dann (gibt es) Anliegen von Eltern, die nicht nachvollziehbar sind.“ (BB) Änderten sich die Relation Eigenverantwortung-Teamarbeit und generell das Miteinander? Aufgrund des LDG entstanden keine Spannungen im Lehrkörper. Sollte es vereinzelt dazu kommen, würde es angesprochen. (BA/BB). Frau D ist zumeist sehr zurückhaltend gegenüber Neuerungen, sieht aber im LDG doch eine Chance für Kooperationen zwischen Lehrkräften, z.B. im gemeinsamen Gestalten einer Buchausstellung. Und so wird doch miteinander gesprochen. Denn sonst „geht jeder in der Früh in seine Klasse und nach dem Unterricht nach Hause.“ (AD 4, 182-192). Auswirkungen des C-Bereiches auf die Unterrichtsqualität verneint eher die Leiterin; denn engagierte LehrerInnen planen auch ohne LDG zusammen. Das Zusammenwirken (-spannen) in Kustodiaten sei ein anderer Bereich. (CS). 6.3 Die Fortbildung habe mit dem LDG zugenommen, meint die Leiterin und informierte: Es gab an der Schule zwei Fortbildungsseminare zur Intensivierung der Lesefähigkeit (In der Lesestadt lernen Kinder im Stationenbetrieb zu lesen.). Und es sind gemeinsam Materialien erstellt worden. Alle LehrerInnen, die ein Seminar außerhalb besuchen, übergeben der Leiterin eine Seminarbestätigung. Dies ist Zeichen der Teilnahme. Und die Kontrolle ist auch da, weil bei einer Konferenz über das Seminar berichtet wird. Das Ansinnen, Fernsehsendungen als Fortbildung zu deklarieren, kennt die Leiterin für Wien nicht. (CS). Im übrigen: Fortbildung wird als professionelle Fortbildung gesehen und ist so für den C-Bereich vorgesehen. (Vgl. VS in NÖ). 207 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 7 Bilanz und Perspektiven Internes und öffentliches Berufsprestige 7.1 Wandel im Lehrer-Selbstbild. Soziales Ansehen ist für L/L ein zentrales Problem- das zeigen meine drei Fallstudien an VS. Und es ist keinesfalls ein Non-Problem, wie ein Inspektor in OÖ meinte. Sicherlich bestehen Divergenzen zwischen Selbst- u. Fremdbild der L/L. Hat das LDG das innerschulische Selbstbild der L/L und das öffentliche Ansehen geändert? Lassen wir fast ungekürzt die Aussagen selbst sprechen: „Das (die Auflistung) hat für manchen den Effekt gehabt, dass er erkannt hat, er macht um ein Vielfaches mehr, als eigentlich vom Gesetz vorgeschrieben wird. Auf der anderen Seite ist Lehrern auch bewusst geworden, wie wichtig es ist, diese Dinge einmal rein rechnerisch aufzulisten.“ (AA 4, 195 ff.). (Es fällt auf- und nicht nur hier, dass Lehrerinnen immer wieder vom Lehrer in der grammatikalisch-männlichen Form sprechen!). Änderte sich das öffentliche Ansehen der L/L? In Aussagen wird nicht zwischen veröffentlichter und öffentlicher49 Meinung unterschieden. Darüber hinaus ist bekannt, dass die Selbsteinschätzung des beruflichen Ansehens der L/L geringer ist als der Sozialstatus, also die öffentliche Wertschätzung. Aber lassen wir auch hier die Worte selbst sprechen. Lehrerin D sieht keine Meinungsänderung in der Öffentlichkeit: „Bisher nicht. Wenn man die Medien verfolgt, hat (das LDG) nichts zum Positiven geändert in den letzten Monaten und Wochen. Die Öffentlichkeit hat keine Ahnung, die sprechen nur vom Halbtagsjob und von den Ferien....Da hat sich sicher nichts geändert, trotz dieser drei Töpfe. (AD 4, 163-165). Herr C bejaht, das Lehrerimage zu heben, aber nicht durch Mehrbelastung: „Das hat für mich keine Logik. Die Leute wissen nicht, was wir leisten.“ Beim Einkaufen erfährt er das Gerede, „dass wir (Lehrer) nichts zu tun haben“. Sein Vorschlag: Das Unterrichtsministerium sollte Marketingstrategen beauftragen, um das Lehrerimage zu verbessern. „ Für mich ist es völlig unlogisch und ohne Zusammenhang, den Lehrern jetzt mehr 49 Noelle-Neumann Elisabeth, u.a (Hg): Publizistik Massenkommunikation. Fischer Lexikon, Frankfurt am Main 1994, S. 372. 208 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Arbeit zu geben, ..(....) und wenn der C-Topf nicht 199 Stunden, sondern 500 Stunden hätte, wissen es die Leute auch nicht.“ (AC 4, 185-195). Junglehrer C hat in der Freizeit für Kinder CD-Roms und Lernspiele ausgearbeitet, und Ähnliches lohnte sich zu propagieren und zu zeigen, was engagierte Lehrer tun (AC 4, 201 ff.). Bemerkenswerterweise loben uns Eltern bei gelungenen Schulveranstaltungen, „wie viel Nerven wir haben müssen, um mit den Kindern auszukommen.“ ...“Wir haben im Durchschnitt 25.“ (AC 3, 168-223. Frau A sagt Ähnliches: „Die Öffentlichkeit hat sicher bis jetzt zu wenig gesehen, welche Leistungen die Lehrkraft erbringt. Das (Öffentlichkeitsarbeit) würde ich 100%ig befürworten: Nehmen Sie eine andere Berufssparte her, einen Handwerksberuf. Ich kenne keinen Dienstgeber, wo sich ein Tischler oder Maler die Materialien, mit denen er arbeitet, selbst kaufen muss. .....Beim Lehrer ist das eine Selbstverständlichkeit“ ...Und seit Jahren ist das Budget für Schulbücher gleich geblieben. „In dem Augenblick, wo ich mit dem Budget, das der Schulerhalter zur Verfügung stellt, nicht auskomme, bin ich als pflichtbewusster Pädagoge gezwungen, zusätzliches Material selbst herzustellen bzw. anzuschaffen. Das gibt es wirklich in keinem anderen Beruf.“ ( AA 4, 156-170). Auch Frau B sieht dies so: Würde die Jobdiscription mit dem C-Bereich eines durchschnittlichen Volksschullehrers „ einmal in der Kronenzeitung stehen, dann wären einige dumme Vorurteile schon ausgeräumt. Also das ist auch ein Positivum des Ganzen, und auch das Bewusstsein des einzelnen, was man eigentlich nebenbei macht. Z.B. ich mache jetzt eine Sonderstunde über Gräser, und dann fahre ich hinaus, weil ich selber gerne draußen bin und sammle Getreide, Ähren und verschieden Gräser von der Wiese, dann bin ich zwei Stunden beschäftigt, und das ist aber nicht in der normalen Vorbereitungszeit im B-Topf gerechnet, weil der B-Topf, das sind die schriftlichen Arbeiten, wenn ich Arbeitsblätter mache oder kopiere, aber am Wochenende zwei Stunden Gräser sammle, das fällt in den Freizeitbereich. Aber das ist die Arbeit für die Schule, und man hat sich überlegt, Wie oft mache ich so etwas?, und probiert das dann auch irgendwie realistisch einzuschätzen. Das einzuschätzen ist nicht leicht, aber das ist nach diesem Jahr sicher leichter.“ (AB, 3, 122 – 146). Bei der dritten Befragungswelle klang dies ein wenig optimistischer. Die L/L wurden sich bewusster, was sie wirklich alles zusätzlich tun. Dem Stereotyp „Die Lehrer tun nichts“ widersetzt sich nun innerlich ein stärkeres Selbstbewusstsein. (CS). Im Herbst 2003 soll im Wiener Rathaus dargestellt werden, „was Lehrer alles tun“. Eine Lehrerin der Schule hatte die Idee, gewann einen Preis und ist nun Organisatorin dieser Veranstaltung. Beim Lehrertag werden Bilder ausgestellt, und es finden Dichterlesungen statt. 209 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Auch schulspezifisch gibt es eine Form der Öffentlichkeitsarbeit. So werden an bestimmten Tagen Eltern zum „offenen Untericht“ eingeladen, und daran nehmen Eltern regelmäßig aktiv teil und geben positive Rückmeldungen zur Arbeit an der Schule. Auch bei der Kinderjause arbeiten die Eltern mit.(CS). Abrundend fragen wir uns, ob das Lehrerbild in den Medien n u r negativ ist? 7.2 Mediales Kreuzfeuer Demütigend und Spott für die Lehrerinnen und Lehrer? Ein Exkurs Ohne irgendeine Vollständigkeit zu beanspruchen, fand ich im persönlichen Archiv eine Reihe von Pressebeiträgen zur Lehrtätigkeit, und bringe ein kurzes Resumé der Medienanalyse: „Die Presse“ schrieb 198450 (!) einen Beitrag mit dem Titel: „Streßberuf“ Pflichtschullehrer: Jeder zweite fühlt sich krank. Der „Kurier“ brachte 1993 (!) eine ganzseitige Reportage eines HS-Lehrers mit dem Titel: Lehrer bricht das Schweigen: „Ich kann einfach nicht mehr“. Das Spectrum der „Presse“ verwies 2002 in einem zweiseitigen Beitrag auf die widersprüchlichen Erwartungen, die sich an L/L richten und auf deren Überforderung.51 Die „Wiener Zeitung“ berichtet, indem sie Experten zitiert, von der steigenden Zahl an Verhaltensauffälligkeiten unter Kindern.52 Doris Helmberger in der „Furche“ sieht hinter der Pensionierungswelle von L/L Krankheit und Überforderung, die sie zur Überraschung auch der Gewerkschafter große Abschläge in Kauf nehmen ließ.53 50 Die Presse, 1984-V-21, S.9. 51 Die Presse, 2002-XII-07, S. 1f. 52 Wiener Zeitung, 2003-XII-11, S. 3. 53 Die Furche, 2003-XI-20, S. 4. 210 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Und der Psychologe Heinz Zangerle verteidigte massiv die L/L: „Statt mit Dank und Anerkennung werden L/L, welche die Frühpension antraten, „mit Spott und Hohn aus dem Arbeitsleben verabschiedet“. Und es sei in den letzten Jahren „mit keiner anderen Berufsgruppe im Lande“ „derartig mies umgegangen wie mit den Lehrern“.54 Der Beitrag bezog sich vor allem auf Magazine und auch auf Politiker. Sicherlich: in die breite Öffentlichkeit hinein wirken vor allem BoulevardBlätter und Magazine und das Fernsehen. Aber: Es gab auch Positivdarstellungen, denn „Die Presse“, „Der Standard“und die „Wiener Zeitung“ schrieben in längeren Beiträgen mit Empathie über die L/L. Aber nur je etwa 5 % unserer Landsleute (also jede/r zwanzigste !) lesen „Die Presse“ und den „Standard“, also neben den Salzburger Nachrichten die Qualitätszeitungen. Aber auch ein Teil der L/L ist diesbezüglich relativ lese- abstinent: Meine Erfahrungen in 20 Jahren Vorlesung in Politischer Bildung und Medien- und Bildungssoziologie für künftige L/L und meine Beobachtungen der KollegInnen weisen in diese Richtung. Und in der „Furche“ wird als unrühmliches Beispiel die schriftliche Aussendung vom Generalsekretär des Österreichischen Gewerbevereines, Herwig Kainz, zitiert. Hierbei fragt dieser: „Welchen Lehrern vertrauen wir unsere Kinder an? 25 Jahre halbtags gearbeitet und mit 50 schon pensionsreif“?55 Damit korrespondieren exakt Äußerungen der befragten VolksschullehrerInnen und von Prof. Werner Specht: „Lehrer leiden unter mangelnder gesellschaftlicher Anerkennung“.56 Im Jänner 2004 brachte „Die Krone“ eine vielteilige Serie mit dem Titel „Die Schule in der Krise“. Die 2. Folge bezog sich auf die Pensionierungswelle , und einigen kritischen Bemerkungen zu L/L stehen durchaus auch Positiva gegenüber. 54 Der Standard, 2003-Xii-06, S. 47. 55 Die Furche, 2003-XI-20, S. 4. 56 Wiener Zeitung, 2003-XII-11, S.3. 211 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Die vierte Folge57 in der „Krone“ bezieht sich nicht nur auf die Lehrerausbildung, sondern auch auf die Situation von LehrerInnen. Hierbei spricht der Psychiater und Buchautor Wolfgang Hagemann in einem Interview von der Überforderung vieler L/L, von deren Ängsten und dass viele L/L überproportional im Beruf erkranken. Dies alles wird mit Verständnis für die Belastungen im Lehrberuf dargestellt. Damit kontrastiert aber in der gleichen Serie eine im Lay-out links hervorgehobene OECD-Graphik mit dem Titel: „Österreichs Lehrer: Überlastet?“ Und es wird die jährliche Unterrichtszeit von Pflichtschullehrern kommentarlos verglichen. In den USA betrage diese 1127 Stunden, in Deutschland 735, in Österreich 627 und in Finnland 555 Stunden. Dann folgt kein Hinweis, dass gerade Finnland so exzellent in der PISA-Studie abschneidet. Bemerkenswert ist eine Notiz zum Berufsimage in Finnland, dem Land mit besten PISA-Qualifikationen: Staatssekretär Markku Linna wird im „Kurier“58 so zitiert: Der Beruf des Lehrers ist in Finnland „hoch angesehen“. Die Qualität einer Ausbildung (Master`s Degree) ist Voraussetzung und „ihr Engagement ist alles“. Nun – nach diesem interpretativen Einschub - zurück zu weiteren Aussagen der Interviewten. 7.3 Gerechtere Verteilung der Dienste Die Leiterin bestätigt eine viel bewusstere und gerechtere Verteilung der Aufgaben: „Es gibt Kollegen, die arbeiten ständig,...und andere lassen diese dann arbeiten. Und jetzt, wo es schriftlich aufliegt, müssen auch diese Kollegen ihren Part erfüllen.“ (AS 3). Im übrigen wünscht die Direktorin eine adäquatere Abgrenzung der Lernspiele in Bezug auf Unterrichtsvorbereitung. Bemerkt wird auch, dass die mangelnde Kontrollmöglichkeit weniger arbeitsmotivierte Lehrkräfte nicht genügend einbindet (Vgl. 5.1 Kontrolle). 57 Die Krone, 2004-I-21, S. 28 f. 58 Der Kurier, 2003-XI-17, S.3. 212 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Eine Türkischlehrerin, aber auch eine sehr erfahrene Klassenlehrerin und ein dem Verfasser bekannter Musiklehrer meinen, Lehrer- und Pädagoge –Sein entziehe sich einem Gutteil dem Berechnen. Die einen L/L haben ein anderes Arbeitstempo, andere einen unterschiedlichen Zeitbegriff und ein differierendes Verständnis vom C-Bereich. (AA). Ein weiterer Einwand ist die Korrektur von Schularbeitsheften in der 4. Kl. VS. Gibt es einen einheitlichen Maßstab für die Dauer der Korrektur, fragen betroffene L/L (AA 3, 9-146). Demnach wäre Quantifizierung des Lehrtätigkeit inadäquat. Das Gesetz sei leistungsgerechter. Früher bekamen VorschullehrerInnen das gleiche Gehalt wie klassenführende. Die Änderung sei gerechter. (BB). Diese positiven Aspekte sind durch Folgendes verschattet: Die größere Gerechtigkeit wird auch anders thematisiert. Die Korrektur von Schularbeiten (BBereich) erfordert in Klassen mit hohem Gastarbeiteranteil die „drei bis vierfache“ Zeit. Wird zwischen VS mit 25 % Migrantenkindern und 75 % nicht unterschieden, so ist dies sicherlich inadäquat, ja ungerecht (AA 3f. 146-155). Hier und mit Seiteneinsteigern kommt man mit der Stundenberechnung für Korrekturen „nie durch“. „ Sie brauchen für ein Schularbeitsheft in der vierten Klasse weit mehr Zeit, als in der Berechnungsgrundlage vorgesehen ist. Wenn der Lehrer den Schülern gerecht wird, z.B. in Deutsch, dann differenziert er. Differenzierung bedeutet aber zusätzliche Unterrichtsvorbereitung, weil er nicht nur für eine Gruppe von Kindern etwas vorbereitet, sondern von einer Vielzahl von Möglichkeiten auswählen, vorbereiten und gestalten muss, und das potenziert sich in der gleichen Form wie eine Differenzierung statt findet. (AA 3,139-146). Und Frau A setzt fort: Wenn Sie Hefte (der Deutschschularbeit) korrigieren, wo in der Klasse 77% Österreicher sind, und Sie erledigen das korrekt – einmal durchlesen, einmal korrigieren und einmal nachkorrigieren - setze ich an drei verschiedenen Tagen je 3-4 Stunden an. Dann brauche ich für Hefte, wo der Österreicheranteil umgekehrt ist, die drei- bis vierfache Zeit. Da kommt noch dazu, dass die Schularbeiten differenziert gemacht werden, daher eine andere Art der Korrektur passiert, dann wird im Teamteaching gearbeitet, d.h. zusätzliche Besprechungsstunden mit der Kollegin, die gleichzeitig mit den Kindern arbeitet und gleichzeitig die Vorbereitungen für die Schularbeit macht. Das ist ein großes Mehr an Stunden. ( AA 3f, 146- 155) 213 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 7.4 Stärken des LDG Die Dokumentation widerlege das Vorurteil vom Halbtagsjob der Lehrer. (AB). Ihnen wurde bewusst, wieviel sie tun, auch die Kleinigkeiten, die sie sonst nicht registrierten. (CS). Frau B sieht im LDG eine moderne Form der „Jobdiscription, dies gleicht im Managementbereich einer Auflistung der Tätigkeitsstruktur“. (AB 3, 199-209), und sie schildert dies im Detail anhand der Elterngespräche. „ Wenn jetzt um 13 Uhr eine Mutter kommt und ich spreche mit ihr bis 13.30 Uhr, könnte aber schon um 13 Uhr gehen. Oder mit dem Kindern gibt es auch öfter nach dem Unterricht ein Gespräch. Oder ich komme um halb acht zur Schule, und eine Mutter steht da, und ich habe schon mein erstes Elterngespräch, bevor der Unterricht beginnt. Diese Dinge haben wir jetzt einmal versucht abzuschätzen, wieviel das im Jahr ausmacht. Und das sind Stunden, die jetzt in den C-Topf fallen – Elternstunden. Ich denke, das war schon ein Vorteil, weil es eine ganz moderne Form von Jobdiscription ist, die auch in anderen Bereichen, wie dem Management, bestehen, wo einfach aufgegliedert, aufgelistet wird, was man eigentlich unter dem Job versteht. Also nicht nur, dass ich in der Klasse stehe und unterrichte.“(AB 3, 122 - 130). Als einen Vorteil des LDG wird auch eine gerechtere Bezahlung der Lehrkräfte gesehen: : „Der Vorteil ist vielleicht eine gerechtere Behandlung von Lehrerinnen, die gewisse Volksschulklassen hatten, dass man natürlich in der ersten Klasse weniger Stunden und in der vierten Klasse mehr hatte, trotzdem früher immer gleich bezahlt wurde. Z.B. eine Kollegin hat immer nur Vorschulklassen gehabt mit drei bis vier Stunden und hat genauso viel verdient, wie einer der immer bis 13 , 13.30 Uhr da ist, inklusive der Förderstunden und das war ja so gesehen nicht korrekt. Wenn man einige Stunden mehr arbeitet und dafür auch eine höhere Summe erhält, das haben dann einige doch als Gerechtigkeit gesehen. Der Vorteil war, dass jetzt genau nach Stunden gerechnet wird, der Nachteil ist, bei uns speziell und sicher auch an anderen Schulen, wo es immer wieder Problemkinder gibt.“ (AB 1, 17 - 28). Folgende Abschnitte zu den Negativa des Gesetzes sind auffallend ausführlich und lang. Mängel an Flexibilität und an Autonomie als zentrale Nachteile des LDG. „Ich denke, der größte Nachteil ist die Unflexibilität.“(AB 5, 385). Wohl aufgrund des Sparens besteht kein Stundenpool für Sonderfälle, um eine zusätzliche Lehrkraft anzufordern und es darf keine MDL geben. 214 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Entweder MDL oder Nottopf! Sehr anschaulich schildert Frau B die Probleme mit mangelnder Flexibilität in reelldramatischen Situationen, und sie wünscht einen Topf oder Mehrdienstleistungen für unvorhersehbare Probleme. Sicherlich: früher gab es zu viele MDL. „Das war nicht in Ordnung“. (BB).: .... „wir haben immer wieder problematische Seiteneinsteiger, so haben wir jetzt einen Buben aus Indien. Der Vater lebt schon einige Jahre hier, kann trotzdem nicht Deutsch, die Mutter ist erst jetzt gekommen. Das Kind bleibt keine Sekunde ruhig sitzen, hüpft herum, macht alles kaputt. Man muss ihn die ganze Zeit halten.... Aber für solche Fälle, der Bub ist jetzt seit zwei Monaten da, bräuchten wir einen Nottopf. Wir haben keine Hilfe erhalten, sondern nur vom Stadtschulrat gehört: „Da müssen intern flexible Lösungen gefunden werden!“ Die Lösungen haben so ausgeschaut, dass die Begleitlehrer dann stundenweise abgestellt worden sind, um dieses Kind zu betreuen und körperlich zu halten. Der gehört nicht in eine normale Schule, da gibt es sogar Auflagen, so etwas kann doch nicht sein. Solche Probleme haben wir laufend z.B. Ein anderes Kind ist aus China gekommen und geht in eine vierte Klasse, kann kein Wort Deutsch, kann die Schrift nicht, kann die Zahlen nicht, kann gar nichts, gehört dort aber altersmäßig hin. Der gehört eigentlich schon in die Hauptschule, jetzt hat man ihn in die vierte Klasse Volksschule gegeben, damit man ihm die Schrift und die Zahlen und das Grundvokabular beibringen kann. Der Begleitlehrer dieser Klasse hat mindestens zwei Stunden seines Pools, die eigentlich den Kindern zustehen würden, abziehen müssen für den Buben. Das halte ich für einen Unsinn. Wie kommen die anderen Kinder dazu, die genauso ihre Förderstunden und ihren Deutschkurs brauchen, den man nicht alleine bewerkstelligen kann, wo man in der Klasse einen zweiten Lehrer braucht, weil es so extreme Unterschiede zwischen den Sprachen gibt. Dann kommt auch noch der Seiteneinsteiger, der nicht Deutsch kann und plötzlich fallen diese Lehrer und Kinder um zwei Stunden um, weil es einfach nicht mehr gibt. (AB 4, 165188). Frau B unterstrich im Handeln ihre Aussage: Sie wechselte von der Aufgabe einer klassenführenden zu der als Begleitlehrerin. 7.5 Mehr Autonomie Ferner sollte das LDG Zwischen auch den autonomen Bereich der Schulen beachten: Schulentwicklung/Personalhoheit und Schulautonomie sieht Frau ungeklärte Rollenkonflikte: Nur Schulen, die ihr Personal selbst auswählen dürfen, können sich entwickeln. (AA 5, 221-249). 215 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Einen grundsätzlichen Widerspruch ortet eine erfahrene Lehrerin: Die Schulpartnerschaft müsste genauer definiert werden, und es sollte eine gewisse Autonomie am Standort erhalten bleiben. Schulentwicklung ohne Personalhoheit ist unmöglich; denn schulinterne Massnahmen setzen Freiwilligkeit voraus. Das LDG lasse kaum Raum für Intiativen. Sofern aber dieser Spielraum gegeben wird, stellt sich die Frage nach der Funktion von Inspektoren. (AA 5,221-249). Den folgenden sehr wichtigen Belegtext, der sich zum Teil mit Reformvorschlägen von Prof. Specht u.a. deckt, geben wir trotz seiner Länge wortwörtlich wieder. ...“Weil es wichtig ist, dass ich eine gewisse Autonomie für den Standort erhalten muss. Diese Situation entsteht, wenn ich Schulentwicklung machen soll, dann muss ich nach den Ressourcen der jeweiligen Kollegen/Kolleginnen agieren können. Wenn ich aber als Schulleiter die Möglichkeit nicht habe, dementsprechende Kollegen an den Standort zu bekommen, weil es nicht in meinem Entscheidungspouvoir liegt, dann wird die Problematik sehr schwierig, weil Schulentwicklung kann nur auf einer gewissen Freiwilligkeit passieren und einer persönlichen Identifikation. Wenn es aufoktroyiert ist, ist es in meinen Augen keine Schulentwicklung. So lange diese Kompetenzen nicht an der Schule liegen, werden viele Dinge, die sich im Rahmen des LDG bewegen, nämlich Schulentwicklung durchzuführen, ad absurdum geführt. In diesem Rahmen muss man die Frage sehen: braucht man die Inspektoren?. (AA 5, 221-249) Die Leiterin sieht kaum Spielraum, die Schulautonomie zu nützen: „Früher konnten wir im Rahmen von MDLs Unverbindliche Übungen anbieten, jetzt muss das im Stundenpool der Schule abgedeckt werden. Und durch den großen Ausländeranteil war zu überlegen, bieten wir eine unverbindliche Übung „Leibesübung“ oder „Bildnerische Erziehung“ an oder brauchen wir die Stunden für die Betreuung der ausländischen Kinder. Heuer haben wir leider nur mehr Chorgesang als Unverbindliche Übung, alles andere mussten wir leider streichen, um die ausländischen Kinder im Lernbereich optimal betreuen zu können. Wir haben auch sehr viele Seiteneinsteiger, Kinder die nicht Deutsch sprechen. Wir mussten kürzlich vier Kinder, die erst eine Woche in Österreich waren, integrieren.“ (AS ) Über ein begrenzt verfügbares Ausmaß an MDL wären Kurse für die Kinder wünschenswert: so Förderkurse für Begabte und solche mit Bedarf, Musisches (Instrumentalmusik, Tanz, Spielmusik, Tanz, Malen, Theaterspiel). 1 Stunde Zeichnen und 1 Stunde Musik: das ist zu wenig..(BB). Das LDG habe nicht die Autonomie der Schule erhöht, eher das Gegenteil, meinte die Leiterin (CS). Auf die Frage, ob das Prinzip kommunizierender Gefäße anwendbar ist, war die Antwort zögerlich. Dies hänge von der Qualität der Lehrkräfte ab. Stützlehrer sollten dafür nicht eingesetzt werden, denn diese würden gebraucht. Bei den klassenführenden Lehrkräften sei Flexibilität der Bandbreite nicht möglich. Und im Computerbereich sei im Lehrkörper niemand so hoch qualifiziert. (CS). 216 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 7.6 Für Flexibilität in diversen Belangen Das allgemein gültige Gesetz lässt kaum Spielraum für situationsgemäßes Handeln, vor allem weil es keine MDL gibt . Dies bewirkt einen Mangel an Flexibilität für differenzierten Unterricht. Diese Feststellung tritt in verschiedenen Variationen auf. a) „So ist der Englischunterricht (ab der 1. Kl. VS) für alle verpflichtend. Dies ist angesichts von 92 % Migrantenkindern völlig inadäquat. Früher wurde dies zuerst in Versuchsschulen erprobt (AD 5, 237 f.). Im Zeugnis scheint dies als „teilgenommen auf. (Diese Regelung wird angesichts „von 92 % Migrantenkindern mit extrem reduziertem Wortschatz als völlig „wahnsinnig“ beurteilt); denn „ich kann nicht mit Kindern, keine drei Wörter gleichzeitig mit Englisch beginnen. (AD 5, 242-249). Deutsch können auch b) Leiterin: „Wenn die Aufgaben so bestimmt (genau) aufgeteilt sind, und es fällt jemand wegen Krankheit aus, kann ich eigentlich kaum jemanden zumuten, diese Stunden zusätzlich zu übernehmen. Wenn der mir sagt: Mein Topf-C ist voll – dann liegt diese Arbeit brach und ist nur durch die Gutmütigkeit der Lehrer zu erfüllen.“(AS 4). Dies kann auch nicht als MDL verrechnet werden, denn sie sind mit der Frau Inspektor abzusprechen. Es ergab sich ein Problem: Eine für die Bücherei verantwortliche Kollegin erkrankte, kam bis Weihnachten nicht und so wurde dieses Amt im Schuljahr nicht erfüllt. (AS 4). c) Die fixe Regelung, dass erst die 11. Supplierstunden bezahlt wird, bringt Leiter in Verlegenheit, denn sie haben nicht immer die Möglichkeit, „jene Lehrer einzusetzen, denen noch Stunden fehlen“. (AS). In Wien gilt folgende Regelung: Wird die Absenz zwei Tage vorher mitgeteilt, gilt die Supplierstunde als vorgesehen (und wird entgolten). In der VS kann jeder Lehrer den Stoff fortsetzen, dies ist in der HS z.B. bei Physik-Lehrer schon anders. (AS 6). d) Mehr Unterrichtsstunden (den Deutschkurs) in der 3. u. 4. Klasse für klassenführende L/L findet Frau B sinnvoll: Zur Zeit muss sie gerade in der eigenen Klasse Stunden abgeben. (AB 1 f., 59-130; AB 1, 18-54). 217 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ […] dass der Klassenlehrer Stunden her geben muss, die in seiner Klasse eigentlich unterrichtet werden müssen, aber die er wegen des MDL-Verbots nicht mehr halten darf, das halte ich für einen Unsinn. (AB) Der folgende Belegtext ist weitgehend wortwörtlich, teilweise sinngemäß etwas umgestellt. „Ein großer Nachteil ist, dass MDL untersagt sind. Früher konnte ich selbst für die gesamte 3.u.4. Klasse Deutschkurs anbieten und zwar als MDL. Vor allem für die türkischen Kinder ist das sehr wichtig.“Sie würde gerne vor allem türkischen Kindern den Deutschkurs und die Förderstunde für ihre eigenen 3.u.4.Klasse anbieten,„weil ich jetzt den Plan im Kopf habe“. Frau B gab vor dem LDG während des RU den türkischen Kindern ihren Deutschkurs. Und diese Einteilung bewährte sich. (AB 4, 298-310). Die Hälfte der Klasse besucht den katholischen RU , der Rest bleibt über. Und um die Kinder nicht stets aufzuteilen, wird den Kindern ein Deutschkurs angeboten. Und diesen hat Frau B immer selbst der ganzen Klasse als MDL angeboten.. Nur - das ist jetzt nicht mehr möglich, das heißt, ich muss diese Stunden abgeben. „Diese Stunde hält jetzt die Begleitlehrerin in meiner Klasse“ aus ihrem Stundenpool, mit dem sie „meiner Klasse zugeteilt ist und aus diesem Pool wird die Förderstunde, der Deutschkurs gemacht, das heißt, das geht mir eigentlich bei meiner Arbeit ab.“ (AB, 1f, 59-130). Diese Stunden fehlen aber wieder der Begleitlehrerin für deren eigentliche Aufgabe, um differenziert in der Klasse oder im Team zu arbeiten. „Es gibt aber immer Kollegen die sagen, das ist kein Problem!“. Aber wie können L/L 25 Kindern, die kein Deutsch können, ihnen noch dazu Englisch in der 1.Klasse VS beibringen? Motto: Mehr Flexibilität in vielen Belangen, um situationsadäquter und kindgerechter zu handeln! 8 Sonstige Schwächen und Änderungswünsche 8.1 Die Entlohnung der klassenführenden LehrerInnen gilt nicht nur in den Augen der Leiterin als Hauptschwäche des LDG neu. Darum weigern sich L/L, eine Klasse zu übernehmen (CS). Und die Direktorin hatte das Problem, für Herbst 2003 eine klassenführende Lehrerin zu finden. Die Schule erhielt 800 Euro zur Verteilung. Das Kollegium befand, dass klassenführende L/L ungleich mehr belastet sind als BegleitlehrerInnen und stellte die Summe den klassenführenden Lehrern zur Verfügung. Dies waren pro Klasse 100 Euro. 218 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ „Für die Arbeit war dies ein Hohn“, so die Leiterin. (CS). Wünschenswert wäre die Wiederherstellung der früheren Situation (mit der Abschlagstunde oder wenigsten mit den zwei Zulagen im Jahr). (CS). Laut Frau A sollten auch die Direktionsstunden genauer berechnet werden (vgl. oben), denn der Zeitaufwand für die Schulleitung ist viel höher als es die offizielle, neue LDG-Regelung vorsehe. (AA 5, 221-249). 8.2 Unterschiedliche Lehrverpflichtung Die unterschiedliche Lehrverpflichtung von VS- und HS-LehrerInnen ist unverständlich. Mit dem neuen LDG wurde versäumt, die unterschiedliche Lehrverpflichtung anzugleichen (HS: 22 Std.; VS: 23 Std.). Die Bezahlung und Ausbildung sind inzwischen gleich. Hingegen erscheint die Gleichstellung der Religionsund WerklehrerInnen angemessen. 8.3 Schulpartnerschaft Die Schulpartnerschaft bedarf genauerer Formulierung(AA 5,221-249). 8.4 Legistische Basis Die legistische Basis, laut LDG zu kontrollieren, ist zu schwach: „Die Schwäche, die ich noch sehe ist, dass manche Lehrer, ich bezeichne sie jetzt mit einem Insiderbegriff, die sogenannten Handtaschenlehrer, bereits zu Mittag eine Staubwolke sind und nicht kooperativ im Schulsystem agieren und auch durch dieses neue Gesetz nicht zur Verantwortung gezogen werden können, weil es keine wirklichen Konsequenzen gibt.“ (AA, 2 f, 96-121). 8.5 Klassenschülerhöchstzahl Die Klassenschüler-Höchstzahl sei drastisch reduzieren- auf 20 Kinder! „Ich kann nicht 30 Kinder, die nicht Deutsch können in eine Klasse stopfen. Das geht nicht. Ich begann mit 30 Kindern und zwei haben mit Mühe etwas verstanden. Wir waren zu viert in einer Klasse und es hat nicht funktioniert: Der Klassenlehrer, Begleitlehrer, Muttersprachu. Zusatzlehrer und Vorschullehrer. Und wir sind alle vier rotiert. Wir haben angefangen Kurenmalen, einer ist unter dem Tisch, fünf rennen raus. Keiner weiss, was ein Bleistift ist. (BB) ..Es gehört drastisch reduziert- auf maximal 20 Kinder, und das ist schon zu viel. Das ginge noch gerade mit Begleitlehrer.“.(BB) Vgl. auch das Beispiel zum indischen Kind. 219 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 8.6 Bezahlung – Supplierstunden Die Bezahlung der VS- Supplierstunden wäre legitim (und ) ist in Wien laut Aussage der Leiterin so geregelt: Wird die Absenz zwei Tage vorher mitgeteilt, gilt die Supplierstunde als vorhergesehen, wird dies nur einen Tag vorher gemeldet, ist dies eine unvorhersehbare Supplierstunde. „In der Volksschule traue ich jedem Lehrer zu, dass er den Stoff fortsetzen kann.“ (AS 6 ). Die Regelung, dass zehn Stunden unvorhergesehen suppliert werden müssen, „ist nicht sehr sinnvoll. Ab der 11. Stunde wird bezahlt. Ich habe nicht immer die Möglichkeit, jene Lehrer einzusetzen, denen noch Stunden fehlen“. (AS 6). Eine Supplierstunde in der VS sei anders als in der HS: „Der Volksschullehrer ist in allen Fächern geprüft, ausgenommen in Religion und textilem Werken, und ist befähigt, alles zu unterrichten, darum gibt es keine unvorhergesehene Supplierstunde. Wenn ich als Hauptschullehrer meine Befähigung in Mathematik und Physik habe, ist das anders. Der Volksschullehrer steht von 8.00 bis 13.00 Uhr in der Klasse, daher ist es oft gar nicht möglich, dass er eine unvorhergesehene Supplierstunde59 halten kann. Ich kann im Volksschulbereich nicht davon ausgehen, dass der Lehrer am Tag ein bis zwei Fenster hat, wie es im Hauptschulbereich ja ist. Der Volksschullehrer hat ab und zu ein Fenster, aber wer sagt, dass gerade an diesem Tag eine unvorhergesehene Supplierstunde anfällt. Wie hilft man sich in diesem Fall? Die Hilfe ist an den Schulen gegeben, wo mehr Ausländerkinder sind, aber in erster Linie ist der Direktor Supplierreserve. Jeder Lehrer ist nach dem neuen LDG verpflichtet, 10 unbezahlte Supplierstunden im Schuljahr zu halten. (AA 6, 289-302). Supplierung und Schuleingangsphase: Den folgenden langen Text geben wir wegen dessen Brisanz wörtlich wieder und ein Experte für Integration begrüßt die hier dargelegte offene Sprache: „ Ferner ist ein Unsinn die flexible Schuleingangsphase, bei der in der ersten Klasse neben den schulreifen Kindern die schulunreifen Vorschulkinder sitzen. Diese „blödeln den ganzen Tag herum, können keine Sekunde ruhig sitzen und ich brauche dann zwei, drei Stunden am Tag für diese vier, fünf Kinder (und) eine spezielle Lehrerin und für die anderen Kinder wieder eine andere. Warum gebe ich diese zehn Kinder nicht zusammen in eine Klasse und spare eine Lehrerin? Wenn ich schon sparen will und habe dann aber noch den Vorteil, dass die Kinder altersgemäß ordentlich betreut werden, die Kinder in der ersten Klasse nicht stören und, dass diese nicht ein Jahr den Frust mitschleppen, wenn sie sehen, was die anderen alles können, was sie nicht schaffen.“ Dieser Frust war früher kleiner, als sie im Oktober in die Vorschule zurückgestellt wurden. Nach zwei, drei Tagen legte sich die Enttäuschung, jetzt haben sie das ganze Jahr den Frust. Ein großer Nachteil für die Kinder. 59 DerVerfasser: Diese Argumentation überzeugt nur zum Teil; denn damit würde ja zum Ausdruck gebracht, dass Unterrichtsvorbereitung für die VS fast unnötig wäre. 220 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Erkrankt die Kollegin, hat die Klassenlehrerin alleine fünf Vorschulkindern ruhig zu stellen, um arbeiten zu können. Früher wurde in der Vorschule einmal pro Tag geturnt, (sie) hatten einmal in der Woche einen Lehrausgang. All dies entfällt. .... Also das „Unterrichtsangebot für diese Kinder ist gesunken, obwohl der Personalaufwand gestiegen ist, und das ist Schwachsinn.“ Dies ist besonders belastend für die Klassenlehrerin, wenn die Kollegin erkrankt. Wie wird die Supplierung geregelt? Primär supplieren die Begleitlehrerinnen, fallweise die Leiterin. Aber dies ist zu starr und es besteht kein Sonderpool für Stunden. Ein Extremfall: Eine schwer erkrankte Kollegin wurde für Herbst zurückerwartet, und ist –jetzt ist Juni – noch immer zu Hause. Die Begleitlehrerin ersetzte nun die kranke Klassenlehrerin und „mit Müh und Not haben wir gerade noch eine andere Lehrkraft bekommen. Da haben wir schon kämpfen müssen. Auch junge Lehrer könnten wir brauchen.“ (AB 5 f.,381-440). 8.7 IT - Bereich Der IT-Bereich sollte ein eigener C-Topf (oder Not-Topf) sein oder als Extrastunden entgolten werden. (AB). Der PC-Bereich ist sehr zeitaufwendig, und die Kollegin, die bei uns von Anfang an die Computerfachfrau war und die Programme in den Klassen installiert hat, hat den C-Topf weit überstiegen. Für den Bereich Computer gehört ein eigener Topf zusätzlich geschaffen. Wer dies macht, braucht nichts mehr anderes tun: Einmal ist es das Virus, dann streikt das Programm usw.usw. das Ganze wieder neu aufsetzen, da sitzt man Stunden. Die IT u. Technisierung allgemein potenzierte die Bürokratisierung, meint Frau A. und nicht nur das LDG neu trägt dazu bei: Mit Hilfe des Computers kann man viel mehr Listen ausdrucken, mehr Statistiken entwickeln und umsetzen, die wiederum die Gewichtung der pädagogischen Seite sehr benachteiligen....Jeder muss schriftliche Aufzeichnungen führen, die wieder ausgewertet werden. (AA 6, 278 – 288). 8.8 Änderungsvorschläge für die Umsetzung des Gesetzes Die Umsetzung des Gesetzes an dieser Schule hat recht gute Werte, und zwar höhere als das Gesetz selbst, welches sich von deren Umsetzung nicht immer trennen lässt. Frau A (mit sehr viel Schulerfahrung) weist intensiv auf eine gewisse Praxisferne in der Schulaufsicht hin: „ Zum Punkt Schulinspektoren, Schulbehörde möchte ich gerne noch sagen, ...., dass der praktische Bezug bei Personen, die eigentlich gesetzesmäßig 221 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ agieren und in der Entwicklung tätig sind, abhanden gekommen ist, auch das Pädagogische. Es fehlt der Bezug und das realistische Umfeld, in welchem ein Lehrer/ein Schulleiter tätig sein muss. Dahingehend wäre ein gewisses Umdenken notwendig. Ein Lehrer sollte auch ohne Probleme verschiedene Standorte kennen lernen können. Da ist unser System noch zu starr. ..... Ich meine, dass oft Menschen Gesetze entwickeln, denen bereits der praktische Bezug abhanden gekommen ist, obwohl sie von der Praxis kommen, aber zu lange bereits organisatorische Tätigkeiten ausführen. Mit einem einmaligen Schulbesuch kann Realität nicht vermittelt werden.“ (AA 5, 221249). 8.9 Abschaffen - Beibehalten Wer mit einem gewissen „Weitblick“ das Gesetz überdenke, sehe doch dass „die positiven Ansätze“ „wahrscheinlich überwiegen“.sagt Frau A. (AA 4, 180 ff). „Diese Art des LDG wäre in den nächsten Jahren sicher gekommen, und so hat man seitens der Schulbehörde jedoch vorgegriffen, damit wir selbst gestaltend mitwirken können. Es war sicher sinnvoll, dass man diese Chance genützt hat. Den anderen Beamten wird einfach ein Dienstvertragsgesetz aufoktroyiert, ohne dass die Personen die Möglichkeit haben an der Ausarbeitung des Gesetzes mitzuwirken. Das war die Argumentation, dass dieses LDG relativ rasch, in gewissem Rahmen auch überstürzt ausgearbeitet wurde und jetzt zur Umsetzung gelangt.“ (AA 5, 208 – 219). Frau D auf die Frage: Halten sich Aufwand und Ertrag die Waage?: „Ich glaube nicht. ....die Tätigkeiten mussten vorher auch gemacht werden. Ich glaube nicht, dass es dem Aufwand wirklich gerecht war.“(AD 5, 223226). Aber dann schränkt dies Frau D wieder ein: „ ..Für Lehrer, die ohnedies immer ihre Aufgaben gemacht haben, hat es nicht viel gebracht und für manche, die vielleicht etwas lockerer waren im Umgang damit, durchaus.“(AD 118-120). Herr C, ein jüngerer Lehrer fragt nach dem Wozu dieses Gesetzes, da die meisten Lehrer ihre Arbeit „gut machen“: „Ich weiß nicht, ich sage jetzt einmal: abschaffen.“(...). „Engagierte Lehrer brauchen diesen C-Topf nicht, die machen sowieso immer mehr, vor allem in der Freizeit (Vorbereitungen). Ich finde es nicht gut, dass sich der Gesetzgeber Gedanken macht, wie man den Lehrern noch mehr Arbeit verschaffen kann.“ (AC 5, 248 – 291). Hingegen würde der gleiche Lehrer C die Umsetzung des Gesetzes „sehr gut“ bewerten. Es ist wirklich jeder mehr als ausgelastet, das muss ich schon sagen. (AC 2, 96-98). 222 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Die sonst sehr kritische Lehrerin B konstatierte in der 2. Befragung: Die Akzeptanz des LDG ist „insgesamt gestiegen“. (BB) Und auf die Frage „Würden Sie Gesetz abschaffen“ sagte Frau B: „Würde ich nicht unterstreichen, sondern (es) modifizieren: z.B. MDL in Einzelfällen gewähren. So möchte Markus Chor anbieten, kann es aufgrund der Stunden nicht. Der Chor wird von anderen Stunden abgezwackt. (BB). Eine junge Integrationslehrerin hatte keinen Vergleich zu früher und empfand den CBereich als „normal“. Sie meint aber, dass ältere Lehrkräfte sich weiterhin daran reiben.(CF). Frau B ist ein Dutzend Jahre an der Schule, gab der Umsetzung des Gesetzes ein „Sehr gut“, jedoch dem Gesetz selbst ein „Befriedigend“. Auf einen grundsätzlichen Aspekt Lehrberufes sei inadäquat: sei nun verwiesen: Die Quantifizierung des Eine sehr erfahrene Klassenlehrerin und ein dem Verfasser bekannter Musiklehrer meinen, der Beruf der L/L entziehe sich dem Berechnen. Die L/L haben je ein anderes Arbeitstempo und einen anderen Zeitbegriff (AA). Einer jungen Türkischlehrerin erscheint es sehr schwierig, qualitative Lehrerarbeit in Stunden zu messen. Sie besucht die Eltern, berät sie. Sie empfindet das Abzählen von Stunden als demotivierend und sinnwidrig. Ein weiterer Einwand ist die Korrektur von Schularbeitsheften in der 4. Kl. VS. Gibt es einen einheitlichen Maßstab für die Dauer der Korrektur, fragen betroffene L/L? (AA 3, 139-146). Abschließend Worte der Leiterin: In der 3. Welle gab sie dem Gesetz selbst die Note Befriedigend, spricht sich aber für dessen Beibehaltung aus, sofern damit Lehrerposten gesichert werden.(CS ). Die Arbeiten mussten auch vorher gemacht werden, „jetzt sind sie dokumentiert“. (CS). Wenn JunglehrerInnen den Arbeitsplatz behalten können, lohnt der Aufwand. Die MDL wurden gestrichen. (AS 5, 20 f.). 223 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Anfangs war das neue LDG angstbesetzt, da es an der Vorstellung fehlte, wie dies ablaufen würde. Mittlerweile nach zwei Jahren gewöhnten sich viele daran, und es stört sie nicht einmal und sie akzeptieren es. Die Meinungen zum neuen LDG beruhigten sich, Vorbehalte blieben, und Meinungen sind bunt gemischt, so die Leiterin. (CS). Auf die Frage an die Leiterin, ob Ihrer Beobachtung nach ihr Lehrkörper das Gesetz abschaffen wolle, lautete die Antwort, die LehrerInnen würden doch sehen, es sei positiv, denn über das LDG werden Aufgaben gleichmäßiger verteilt. Und darum würden sie nicht befürworten, das Gesetz abzuschaffen. Das Gesetz dürfte (mit Modifikationen) in dieser Schule mehrheitlich bejaht werden, aber die Gegenstimmen blieben. 224 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 9 Datenmaterial Charakteristik der Interviewten: Frau A (= AA) , über 2 Jahrzehnte an der Schule; Note für LDG: 3; Umsetzung: 2 (2001/2); Wohnort entfernt: 30 km. Frau B (= AB=BB) : ist eine sehr dynamische, redegewandte Lehrerin, war bis Juni 2002 Klassenlehrerin, seit Herbst arbeitet sie als Begleitlehrerin; sie ist ca. ein Dutzend Jahre an der Schule; seit 17 Jahren im Bezirk tätig; wohnt in der Nähe. Note für LDG: 3 u. für deren Umsetzung: 1 Herr C (=AC): Junglehrer ohne weitere Verpflichtungen; gibt dem Gesetz keine Note; Umsetzung: 1 Frau D (AD=BD) steht vor der Pension, wohnt in der Nähe; sie sieht sich als sehr gewissenhaft, beurteilt das Gesetz mit der Note 1-2 und deren Umsetzung mit „Befriedigend“. Ihre C-Bereiche: Schmücken der Klasse und die „Gesunde Jause“. Die Kinder sollen lernen und erfahren, was gesunde Nahrungsmittel sind. Frau E: (= BE) initiierte das Heimprojekt. Frau F: ist die Integrationslehrerin Frau G: die Türkischlehrerin Frau H: die Religionslehrerin in Mitverwendung AS (=BS, CS). Die Leiterin ist mehr als zwei Dutzend Jahre im Dienst, aber erst seit ein paar Jahren Direktorin der Schule und übt nur in „geringem Umfang“ schulbezogene Zusatztätigkeiten aus; Bewertung des Gesetzes: 2001:2; 2002 und 2003: 3; Umsetzung: 2. 225 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Schulfallstudie EMS – Wien Version 02/ Rudolf-Michael Maier September 2003 Pädagogische Akademie der Erzdiözese Wien, Mayerweckstraße 1; 1210 Wien e-mail: rudolf.maier@phedw 226 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1 Kontext der Schule Die in dieser Fallstudie untersuchte Schule ist eine Hauptschule mit 16 Klassen und einer Kooperation mit einem Oberstufenrealgymnasium in unmittelbarer Nähe. Die Schule wird als Offene Schule geführt. 1.1 Das Kollegium Dem Lehrerinnen/Lehrer/Kollegium gehören 66 Lehrerinnen/Lehrer an: 47 HS-Lehrerinnen/Lehrer 3 AHS-Lehrerinnen/Lehrer 5 Lehrerinnen/Lehrer aus den Partnerländern 3 Native Speakers 2 Integrationslehrerinnen 3 Lehrerinnen für Werkerziehung 2 Lehrerinnen/Lehrer für muttersprachlichen Zusatzunterricht 1 Begleitlehrer Darüber hinaus weisen die HS.Lehrerinnen/Lehrer einen hohen Stand an Fortbildungsbereitschaft auf. Dies zeigt sich daran, dass von den 47 HSLehrerinnen/Lehrern 10 HS-Lehrerinnen/Lehrer ein einschlägiges Studium absolviert haben und laut Auskunft der Direktorin weitere Lehrerinnen/Lehrer ein einschlägiges Studium bereits begonnen haben. Das Kollegium hat jedoch einen hohen Fluktuationsgrad, da einige Kolleginnen/Kollegen an anderen Bildungseinrichtungen – wie Pädagogische Akademien und anderen Fortbildungsinstituten – ihre Zukunft sehen Lehrerinnen/Lehrer aus den Nachbarstaaten wieder in ihre Heimat zurückgehen. 227 und Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1.2 Der Standort Das Schulgebäude wurde sehr aufwendig renoviert Die Schule liegt im 7. Wiener Gemeindebezirk und war eine Hauptschule, welche zusehends an Schülerinnen/Schüler-Mangel litt und einen hohen Anteil an Schülerinnen/Schüler mit nicht deutscher Muttersprache am Standort hatte. 1.3 Der Schulversuch – Europäische Mittelschule Im Herbst 1997 wurde an diesem Schulstandort die Europäische Mittelschule als neuartiges Schulmodell und Pilotprojekt in Europa eröffnet. „[....] Mit der Europäischen Mittelschule wird die europäische/interkulturelle Dimension der Bildung – vor allem durch die gezielte Förderung der weniger verbreiteten und weniger unterrichteten Sprachen der östlichen Nachbarn – in einem in Europa einzigartigen Modell gestärkt. Die Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer der Schule aus mehreren Nationen, mit mehreren Muttersprachen zeigen uns, wie man mit aufrechtem Gang – jenseits aller tagespolitischen Diskussionen – sich Europa annähern kann [.... ] (Eröffnungsrede BSI Mag. Manfred Pinterits) Die Grundlage der Schulphilosophie und des Lehrplanes der Europäischen Mittelschule bilden die beiden Resolutionen des Ministerratskomitees der Europäischen Union von 1984 und 1992 „One modern language in addition to the mother tongue should be studied in depth.“ Und [.....] to promote the study and use wherever appropreate of less widley spoken languages, both those spoken by linguistic minorities within their national boundaries and those of the smaller European nations. The rich heritage of diverse languages and cultures in Europe is a valuable common ressource, to be protected and developped. A major educational effort is needed to conert your diversity from an irritating barrier to communication into a source of mutual enrichment and understanding.” {Das Lernen und die Anwendung von weniger häufig gesprochenen Sprachen linguistischer Minoritäten 228 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ innerhalb nationaler Grenzen oder kleinerer europäischer Länder soll, wo immer möglich und angebracht, gefördert werden. Das reiche Erbe der verschiedenen Sprachen und Kulturen in Europa ist ein wertvoller, gemeinsamer Reichtum, der geschützt und Bildungsbereich entwickelt ist werden notwendig, muss. um Eine unsere besondere Anstrengung Vielfältigkeit von im einer Kommunikationsbarriere in eine Quelle der gegenseitigen Bereicherung und des gegenseitigen Verständnisses umzuwandeln}. Um diese Resolution zu realisieren und junge Menschen auf die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union vorzubereiten, hat der Stadtschulrat für Wien auf Einladung der Magistratsdirektion im März 1995 dieses Bildungsprojekt im Bereich der Humanressourcen der INTERREG II A Programms eingereicht. INTERREG A fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarländern, insbesondere mit den Regionen BRATISLAVA, BRÜNN und GYÖR auf Wiener Seite. Die östlichen Partnerländer unterstützten die von Wien gesetzten Maßnahmen durch die Bereitstellung nationaler Beiträge und Fördermittel aus dem PHARE CBC Programm der Europäischen Union, um ihrerseits diese Bemühungen zur Integration in ein vereintes Europa auch im Bildungswesen zu dokumentieren. Seit März 1995 wirken 32 Institutionen aus den vier Partnerländern und der Europäischen Kommission zielstrebig zusammen, um dieses zukunftsweisende Schulmodell auf der Sekundarstufe I projektmäßig zu realisieren. Europäische Dimension Im Bereich der Europäischen Studien soll den Schülerinnen/Schülern ein Bewusstsein für den europäischen Raum in verschiedenen Aspekten vermittelt werden wie Historische Hintergründe Geografische und umweltbedingte Zusammenhänge 229 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Kultur und Kunst Ein Expertenteam aus allen vier Ländern entwickelte gemeinsam in enger Kooperation mit den regionalen und nationalen Schulbehörden das Curriculum der Schule mit besonderer Intensität auf den neu geschaffenen Unterrichtsbereich „European Studies“. Die Ziele und Inhalte von European Studies wurden von allen vier Ländern gemeinsam festgelegt und von den einzelnen Unterrichtsministerien genehmigt. Die Themen sind „Cross-curricular“ und so gewählt, dass sie sowohl dem österreichischen, slowakischen, tschechischen und ungarischen Lehrplan gerecht werden, darüber hinaus aber den Schülerinnen/Schülern ermöglicht wird, die zum Aufbau eines „Europäischen Bewusstsein“ notwendige Kenntnisse und Einsichten zu erlangen. Die Arbeitsmaterialien wurden darauf abgestimmt, biologische, geografische, geschichtliche und kulturelle Lerninhalte und Fertigkeiten nicht in der Muttersprache, sondern in Englisch als linqua franca zu vermitteln. Die Sprache Englisch wird gezielt als Arbeitssprache eingesetzt, um die Schülerinnen/Schüler international handlungsfähig zu machen. 1.4 Gültigkeit der Zeugnisse Durch die Abstimmung des Curriculms für European Studies – 6 Wochenstunden – mit den „Nationale Studien“ – 14 Wochenstunden, in dem der jeweilige nationale Lehrplan erfüllt wird, wird das Zeugnis der Europäischen Mittelschule in allen vier Partnerländern anerkannt. Es ist in fünf Sprachen – Deutsch, Englisch, Slowakisch, Tschechisch und Ungarisch – verfasst und berücksichtigt die unterschiedlichen Notensystem z.B. Ungarn: sehr gut ist gleich „5“ 1.5 Lehrerinnen/Lehrer/Einsatz In der Europäischen Mittelschule Wien sind folgende Lehrerinnen/Lehrer/Gruppen eingesetzt: HS-Lehrerinnen/Lehrer AHS-Lehrerinnen/Lehrer 230 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ muttersprachliche Lehrerinnen/Lehrer aus der Slowakischen Republik, aus der Tschechischen Republik und aus Ungarn englischsprachige Lehrerinnen/Lehrer des jeweiligen Fachbereiches Alle Lehrerinnen/Lehrer unterrichten gleichberechtigt, wobei jede Lehrerinnen/Lehrer/ Kategorie ihre dienstrechtlichen und besoldungsrechtlichen Bestimmungen beibehält. Fremdsprachliche Lehrerinnen/Lehrer werden besoldungsmäßig HS-Lehrerinnen/ Lehrern gleichgestellt, wenn sie die entsprechende Qualifikation nachweisen können (vergl, Positionspapier des bm:bwk, Abt. III, Zentrum für Schulentwicklung – „Einsatz von Native Speakers in Englisch als Arbeitssprache“) Die Verantwortung für die Erfüllung der jeweiligen Lehrplaninhalte tragen die nationalen Lehrerinnen/Lehrer, die als Beitrag zum europäischen Schulprojekt von ihren Ländern bezahlt werden. Evaluiert werden sie durch regelmäßige Unterrichtsbesuche ihrer regionalen Schulinspektorinnen/ren. 1.6 Religionsunterricht Der Religionsunterricht wird in der Muttersprache in Abstimmung mit den jeweils gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften durchgeführt. 1.7 Unterbringung ausländischer Schülerinnen/Schüler Für die Schülerinnen/Schüler aus den Nachbarländern, die nicht in Österreich wohnhaft sind, wird eine außerschulische internatsmäßige Betreuung in einem Schülerinnen/Schüler/Wohnheim angeboten. 1.8 Kategorie und Dauer Schulversuch nach § 7 SchOG und § 18 SchUG bis einschließlich Schuljahr 2004/2005 genehmigt. 231 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 1.9 Zukunftsperspektiven Die Evaluierung der Europäischen Mittelschule für die Europäische Kommission in Brüssel ist positiv ausgefallen. Aus diesem Grund bemühen sich die Botschaften aus der slowakischen, der tschechischen und der ungarischen Republik, eine Stiftung zu gründen, um in Zukunft den Schülerinnen/Schülern aus den Partnerländern diese Ausbildung an der Europäischen Mittelschule Wien zu ermöglichen. 2 Vorinformation über das LDG Der Stadtschulrat für Wien unter der Leitung des Abteilungsleiters der Abteilung I war konzeptiv an der Entwicklung des Gesetzesentwurf beteiligt. [...]sehr aufmerksam bereits im Jänner 2001 die damals rechtlichen Vorinformationen dafür verwendet habe, dass wienweit eine Planungs- und Steuergruppe entstanden ist, sodass wir zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits eine volle Informationsstrategie zur Weitergabe und Dissemination in der Tischlade hatten(LSIW 1, 11-14). In weiterer Folge war in Zusammenarbeit mit dem Zentralausschuss der Wiener Plfichtschullehrerinnen/lehrer von großer Bedeutung. Die letzten Entscheidungen, die zwischen der Gewerkschaft und dem Dienstgeber vereinbart wurden, waren nicht beeinflussbar. Die Grundstruktur des Konzepts war bekannt und es hat einen guten Informationsfluss gegeben, sodass in der Tat jeder Entwicklungsschritt und jeder Planungsschritt für uns bekannt war(LSIW 1, 16-19). Die Vorbereitungsarbeiten der Vorinformationen für ein Sitzung der Arbeitsgemeinschaften der Bezirksschulinspektorinnen/inspektoren [...]bereits Mitte April in einer BSI-Tagung das komplette Konzept hatten, das gemeinsam mit der Interessensvertretung ausgearbeitet wurde.(LSIW 1, 21-22) wurden dann in einer Arbeitsgruppe durchgeführt, Wir haben zunächst einmal versucht seitens des Stadtschulrats einmal die neue Materie, die vollkommen neu war, so zu strukturieren und auch schriftlich aufzubereiten, damit sie für andere, die damit überhaupt nichts zu tun haben, verständlich war, erfassbar war, nachvollziehbar war. Wir haben uns bemüht den Gesetzestext in ein „Handout“ umzusetzen. Zweitens haben wir Schulungen durchgeführt im Bereich des Stadtschulrats parallel und hat das auch die Personalvertretung gemacht, aber die Inhalte haben wir immer abgestimmt. Das heißt, es ist nicht nebeneinander gelaufen, sondern in sehr enger Kooperation, weil es ja sinnvoll ist, offene Fragen zu klären, und das dann bei den Schulungen einfließen zu lassen und wie gesagt, das war diese Schulung. Dann haben wir eine eigene Befragung durchgeführt auf der Ebene des Stadtschulrats, Bezirksschulinspektoren usw.(BSIP 1/2, 40-51) 232 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ mit dem Ziel die Vorinformationen für die einzelnen Schulen vorzubereiten und in den einzelnen Inspektionsbezirken durch die Bezirksschulinspektorinnen/inspektoren in einer bezirkseigenen Leitersitzung die dafür notwendigen Vorinformationsschritte abzuklären. Die zuständigen Bezirksschulinspektorinnen/inspektoren ihrer/seiner/seits [...]die Bezirksschulinspektoren die Aufgabe erhalten primär unsere Direktoren zu schulen. Das habe ich in einer gesonderten Arbeitsbesprechung auch gemacht, sodass auch Raum und Zeit für Diskussionen und Nachfragen gegeben waren. Alle meine Direktoren haben die gesammelten Unterlagen des Stadtschulrats bekommen [...].(BSIK 1 26-30) haben in Absprache mit den örtlichen Dienststellenausschüssen die dafür notwendigen Informationen vorbereitet und an die einzelnen Direktorinnen und Direktoren in einer eigens dafür einberufenen Leitersitzung weitergegeben. [...[Der Auftrag an die Direktoren war Konferenzen an den Schulen abzuhalten, um auf dieses Thema einzugehen und die Vorgangsweise, die wir gemeinsam beschlossen haben, mitzuteilen. Wir haben auch ein Formular entwickelt, sodass jeder Lehrer selbst ausfüllen konnte, welche Bereiche er für den Teil C übernehmen wird. Das war der schwierigste Teil, der zu bewältigen war, das sollte fixiert werden und jeder Direktor musste für den BSI einsehbar diese Unterlagen aufbewahren. (BSIK 1, 35-41) Die Multiplikatorenfunktion wurde im gesamten Wiener Raum von den Personalvertreterinnen/ern und den Gewerkschaftsvertreterinnen/ern darüber hinaus auch in eigenen Veranstaltungen getragen. Gewisse Teile wurden nicht als Empfehlungen sondern als Vorgaben fixiert. Bei Bewertungen sind mit der Gewerkschaft und mit dem Zentralausschuss gemeinsam Fragen gesammelt worden und die Bezirksschul-inspektoren haben wiederum gemeinsam beraten, welche Vorgangsweise richtig wäre. Das hatte Empfehlungscharakter. (BSIK 1, 46-49) Die Schule wurde über das Neue LDG vorab durch die Schulleitung informiert. Die Schulleiterin ist eine sehr engagierte Leiterin, die aufgrund ihrer ehemaligen Funktion im Europabüro im Bereich des Stadtschulrates für Wien eine gewisse Erfahrung mit der Umsetzung von neueinzuführenden Gesetzen hat. Wir haben hier in unserem Schulbezirk ausreichende Informationen seitens unseres Bezirksschulinspektors erhalten, aber vor allem von der Personalvertretung, besonders von Michael Georgieff. (AMHS 1, 14-16) An dieser Schule ist ein junger engagierter Kollege tätig, der auch in der Gewerkschaft mitarbeitet und im LDG seine persönliche Meinung bzw. die im gewerkschaftlichen Kollegenkreis diskutierte und transportierte Meinung wiedergibt. 233 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Diese Sichtweise kommt auch im Schulalltag zu tragen und spiegelt sich teilweise in den Meinungen der Kollegenschaft wieder. Ich bin schon sehr früh damit in Kontakt gekommen, weil ich in der Gewerkschaft mitarbeite, und die Gewerkschaft das neue Dienstrecht ausgearbeitet hat, um dem rigorosen Stellenabbau entgegen zu wirken, was in Wien sicherlich Früchte getragen hat und zum Erfolg geführt hat. Es wäre sicherlich zu keinen weiteren Stellen gekommen, und Kollegen, die im ersten oder zweiten Dienstjahr sind, dass sind Kollegen, die einen EinJahresvertrag haben, hätten sicher keinen neuen Vertrag bekommen, davon bin ich schon überzeugt.(AMHLB 1, 15-20) Lehrerinnen/Lehrer der Schule waren darüber hinaus weitgehend besser informiert als vergleichsweise Lehrerinnen/Lehrer anderer Schulen, da an diesem Standort anscheinend genügend Personen waren, die sich für das neue LDG interessierten und auch informierten. Ja, bei uns hat die Information sehr gut funktioniert. Wir hatten Informationen durch unseren Personalvertreter, dann durch Herrn B, der bei der Gewerkschaft im Bezirk tätig ist und es wurden die Informationen nicht nur mündlich sondern auch schriftliche ausführlich verteilt. (AMHLA 1, 1417) Die Fragestellung in Bezug auf wie zufrieden stellend die Informationen waren, beantwortete eine schon länger an der Schule tätige Lehrerin mit einen Hinweis auf die emotionale Befindlichkeit bei der Einführung des LDG: Diese Information war zunächst zum Teil sehr emotional, von verschiedenen gewerkschaftlichen Interessen, persönlichen Interessen, geprägt. Da ich in keiner Weise irgendwo involviert bin, war es für mich nicht leicht in diesem „Informationsdschungel“ eine klare Information zu bekommen. Was ist jetzt eigentlich Anliegen der Gewerkschaft? Was ist Anliegen des Ministeriums? Um was geht es in der Tat? (AMHLD 1, 16-20) Es gibt auch sehr differente Meinungen, die sich eher auf politische Motivation stützen und das neue LDG als eine Art „Rechtfertigung“ für den Berufsstand. Bevor das LDG in Kraft getreten ist, gab es schon Informationen an unserer Schule betreffend Dienstzeit und der verschiedenen Töpfe. Es war trotzdem einiges ziemlich unklar: ist das jetzt ein Versuch, ist das Ganze jetzt pro forma oder ist es doch eine Sache die nach einiger Zeit streng kontrolliert wird. Es gab doch einige Fragen, die unbeantwortet geblieben sind, z.B. was das Konzept haben möchte. Meine Frage war immer: „Ist das eine Sache, die rein politisch ist, um das Bild des Lehrers in der Öffentlichkeit doch so hinzustellen, dass wir nicht Halbtagsbeschäftigte sind. (AMHLC 1, 17-23) Im Laufe der Diskussion wurde einigen Kolleginnen/Kollegen bewusst, dass die Berechnung der Jahresnorm keine MDL Regelung zulasse. Teilweise reagierten sie mit Unverständnis und beklagten die starken Einschnitte. [...]sie interessiert das neue Dienstrecht nicht, weil sie haben einen Kredit laufen und rechnen mit so und so vielen Mehrdienstleistungen und darum sehen sie nicht ein, warum sie darauf verzichten sollen. [AMHLB 1, 29-31] 234 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Ein Punkt sei hier besonders hervorgehoben, der sich auf Informationen bezieht, welcher von Schulen unterschiedlich interpretiert wurde und auch aus Sicht des Dienstgebers so nicht zu interpretieren war. Darüber hinaus ist es interessant, wie Lehrerinnen/Lehrer sich Informationen beschaffen und auch einfordern. [...]das Glück gehabt, unsere Frau Dr. B. auf einem Seminar in Salzburg zu treffen und sie diesbezüglich zu befragen. Ihre Antwort war dann für mich auch befriedigend. (AMHLD 1, 34-36) [...]„Individuelle Lehrerfortbildung“, hieß - diesen Punkt habe ich sehr bemerkenswert gefunden. Das war so missverständlich interpretiert, zumindest wurde es so ausgelegt, und Frau Dr. B. war eine entsprechende Ansprechperson, um sich diese Information im Klartext holen zu können, nämlich: Was heißt individuelle Lehrerfortbildung? Heißt das, dass ich auf die Universität gehen kann und dort studieren kann? Natürlich, jetzt im Hinblick auf meinen Job, denn ich werde jetzt nicht irgend etwas studieren. Kann ich jetzt Pädagogik studieren, oder bin ich beschränkt auf PÄDAK und PI, und zweitens nämlich, dass Lehrerfortbildung an der PÄDAK und am PI stattzufinden hat. So wurde es interpretiert und ich denke, wenn es so ist, dann ist das ein enormer Rückschritt. [AMHLD 1, 37-45] 3 Umsetzung vor Ort 3.1 Prozesse der Diensteinteilung Für die Schulleitung war der Prozess der Diensteinteilung auf zwei Bereiche festgelegt. Auf den Teil A, der sich auf die Lehrfächerverteilung bezog, Teil B musste nicht besprochen werden, da er fix vorgegeben war und der Bereich C der in einer neuen Form zu gestalten war. Die Lehrfächerverteilung wurde immer nach den Gesichtspunkten der schulinternen Schwerpunktsetzung erstellt und in einer Konferenz dargelegt und besprochen. „Die Kollegen haben mir ihre Vorschläge abgegeben, die ich mir angesehen habe und ergänzt habe oder eben so befürwortet habe, und die sind auch für jeden einsichtbar bei mir in der Kanzlei aufgehoben. „ (AMHS 2, 65 – 67) An der Schule ist eine Kollegin mit der Erstellung des Stundenplanes betraut. Aus diesem Grund hat diese Kollegin weit mehr an Grundinformation seitens der Schulleitung erhalten als andere Kolleginnen und Kollegen. Die uns mit was mache ich an der Schule zusammen mit der Frau Direktor. Das läuft bei so, dass wir gegen Ende Februar, Anfang März ein Riesenplakat aufhängen den Klassen und Fächern und die Lehrer können sich eintragen, wo sie unterrichten möchten. (AMHLA 1, 38-40) „Nach zwei, drei Wochen holen wir uns das Ganze und arbeiten die Lehrfächerverteilung aus. Die meisten Wünsche können erfüllt werden, das heißt es läuft dann meistens so, wie es die Leute gerne hätten. Natürlich 235 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ ist es nicht immer möglich und es gibt dann später auch noch Änderungen. Das Einzige auf das wir nicht Rücksicht nehmen können, ist auf die Lehrer die im kommenden Jahr neu zu uns kommen - und wir bekommen immer noch neue.“ (AMHLA 3, 56 – 58) Die provisorische Lehrfächerverteilung, also der Bereich A, wird so etwa im Mai an die Bezirksschulräte geschickt, um die personellen Planungen zu tätigen. Die Diensteinteilungen im Bereich C waren bei der Einführung des neuen LDG ein Festschreiben der Tätigkeiten, welche immer gemacht wurden. Die Transparenz war dem Kollegium in diesem Augenblick nicht ganz bewusst. Da hat sich nichts geändert und ich denke, [...] (AMHLB 2, 81). Eine andere Kollegin meinte, dass der Prozess der Einteilung im Bereich C eher länger dauerte. Diese beiden Sichtweisen zeugen von unterschiedlichen Wahrnehmungsprozessen und lassen auf eine differenzierte Sichtweise in Bezug auf Art, Länge und Dauer eines Prozesses schließen. Beim ersten Mal, also voriges Jahr, haben wir bei einer Konferenz relativ lange über den Bereich C gesprochen, [...] (AMHLA 2, 57 – 58). 3.2 Flexibilität und Kontrolle der Einteilung Die Diensteinteilungen im Bereich C hält die Schulleiterin im Großen und Ganzen für realistisch. Sie sieht eine große Chance für eine innovative Schulentwicklung und meint, dass der Prozess der Diensteinteilung transparenter sei. Meinen Erfahrungen nach, jetzt dieses ganze Schuljahr, ist die Transparenz ihrer Tätigkeiten weit größer und daher kann ich sagen, dass auch eine Leistungssteigerung zu vermerken ist (AMHS 2, 83 – 84). Die Kontrolle im Bereich C war durch eine schriftliche Dokumentation darzulegen und schulintern und autonom zu handhaben. Es war von Seiten des Stadtschulrates für Wien der Schulleitung übertragen für eine sachgemäße Einteilung zu treffen und eine Kontrolle im Sinne der Kollegialität durchzuführen. Der Topf C wird seitens der Lehrer schriftlich festgehalten, wird von mir dann kontrolliert und zum Ende des Schuljahres durch meine Unterschrift als wirklich getan dokumentiert (AMHS 2, 88 – 89). Ein Junglehrer drückt dies so aus: Da gibt es ein Formular, das habe ich ausgefüllt und der Frau Direktor abgegeben (AMHLF 2, 65). Der Gewerkschaftsvertreter, welcher an der Schule unterrichtet, sieht das so: 236 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Es hat jeder Lehrer den C-Topf ausformuliert, das liegt bei der Frau Direktor auf. Eine Kontrolle defacto gibt es nicht, das ist ja nur ein Arbeitsbericht, ein voraussichtlicher (AMHLB 2, 87 – 88). Die Vereinbarungen wurden in einer Konferenz ausverhandelt. Es gibt aber trotzdem diesbezüglich verschiedene Wahrnehmungen. Allgemein kann gesagt werden, dass an der Schule die Dienstvereinbarungen öffentlich ausverhandelt wurden und in der Direktion zur Einsichtnahme aufliegen. Die Schulleiterin glaubt nicht, dass das Interesse an der Einsichtnahme einzelner Kolleginnen/Kollegen vom großen Interesse ist. Ich habe sie nicht unter Verschluss, ich habe sie aber bei mir und jeder der einsehen will, der kann bei mir einsehen (AMHS 2, 93 – 94). Die Blätter selbst, die liegen bei der Frau Direktor und ich nehme an, aber ich weiß es nicht, dass da jeder Einsicht nehmen kann, in sein eigenes sowieso. Aber nachdem bei uns alles mehr oder weniger öffentlich geschieht, glaube ich kaum, dass da jemand nachschauen möchte (AMHLA 2, 86 – 89). Die Standesvertretung sieht hier keinen Grund wirksam zu werden. Der Ausverhandlungsprozess am Schulstandort scheint geklärt. Ich glaube nicht, dass sich irgend jemand die Vereinbarungen eines anderen Kollegen anschaut (AMHLB 2 92- 93). und derselbe Die, in meinem Jahrgangsteam Einblick (AMHLB 2, 95). schon. In andere Teams habe ich weniger Zu einer Kontrolle der Diensteinteilung während des Schuljahres bzw. zur Überprüfung des Gehaltenen ist die Schulleiterin aufgrund der Größe der Schule gar nicht in der Lage. Hier scheint das Vertrauen in die einzelnen Lehrerinnen bzw. Lehrer ein Schutzmechanismus zu sein. Ich glaube schon. Ein Zettel wurde schon im Frühling ausgeteilt , damit man noch einmal schauen kann wie das ist. Diese Überprüfung, wie bei allen anderen Sachen bei uns an der Schule, geschieht nicht auf postale Art. Das ist keine kleinkarierte Sache, ich kann mich nicht erinnern, dass die Direktorin jemanden schon einmal kontrolliert hat oder spioniert hat. Das läuft eher auf einer positiven Vertrauensebene ab. Weil ich weiß, die Leute die bei mir arbeiten, wenn ich die noch kontrollieren muss, kann ich nichts anderes mehr tun. Ich sage den Leuten auch wenn ich sie anstelle, ich will keinen kontrollieren, weil die Notwendigkeit einer Kontrolle schließt schon die Zusammenarbeit aus, gerade in unserem Beruf (AMHLC 4, 190 – 197). Viel offener spricht die Problematik der Kontrolle ein anderer Kollege aus. Er sieht die Kontrolle in Form einer Transparenz, die es auf der einen Seite gegeben hat und auf der anderen Seite von vielen nicht als solche wahrgenommen wurde. 237 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Nein, die gibt es deshalb nicht, weil wir keine Transparenz gehabt haben. Weil wir uns die standortspezifischen Tätigkeiten nicht überlegt haben. Hätten wir uns das überlegt, hätte es sicher auch einen Katalog gegeben oder einen Bericht, in dem Punkte und Personen angeführt sind, den gibt es nicht. Es gibt individuelle Blätter, daher gibt es keine Transparenz und ich kann nicht sagen, ob wirklich die Dinge erfüllt werden oder nicht (AMHLB 3, 147 –151). 3.3 Die veränderte Rolle der Schulleitung In den letzten Jahren hat sich durch die an die Schule gekommene Autonomie und somit die Verlagerung von Aufgaben aus dem Bezirksschulinspektorat an die Schule, das Aufgabengebiet und die Rolle der Schulleitung stark verändert. Waren früher die Bezirksschulinspektorate für das Tätigkeitsfeld „Schule“ zuständig, so ist es heute der Schulstandort selbst. Die alten hierarchischen Strukturen haben sich in Bezug auf Verantwortung verändert, in Bezug auf Hierarchie nicht. Die so genannte Direktorin bzw. der so genannte Direktor ist in erster Linie Leiterin bzw. Leiter einer Schule und somit 1. Lehrerin bzw. 1. Lehrer der Schule. Letztverantwortlich ist die Bezirksschulinspektorin bzw. der Bezirksschulinspektor. So hat der Schulstandort zwar die „Pädagogische“ Autonomie im vollem Umfang erhalten, ebenso die Verantwortung für die abrechnungstechnischen Bereiche, jedoch im Bereich der „personellen“ Autonomie hat sich das Bezirksschulinspektortat die Personalhoheit vorbehalten. Dies scheint auch aus „politischen“ Überlegungen heraus begründbar zu sein. Die Tatsache, dass der Schulstandort keine eigene Dienststelle ist, sondern der Bezirksschulinspektor die Diensthoheit innehat. Im Bereich der „finanziellen“ Autonomie ist die jeweilige Körperschaft zuständig. Aber auch in diesem Fall wären Teilregelungen von großem Vorteil. Der Direktorin ist sich des Arbeitsauftrag bewusst, jedoch fehlt ihr das Bewusstsein ihrer Stellung. Dies mag darin begründet sein, da das Bezirksschulinspektorat diese Rollenverteilung geschickt in Ausübung seiner/ihrer dienstrechtlichen Stellung kundtut. Abgabe der Verantwortung an die Schulleitungen mit dem Versuch der Vermittlung der Eigenständigkeit, bei Zuteilung von Schülerinnen/Schülern, Planstundenbewirtschaftung und Personalzuteilung keine Optionen offen lässt. Meiner Meinung nach ist der Anspruch an die Schulleitung in den letzten Jahren immer höher geworden, weil heute eine Schule, um in der Zukunft 238 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ bestehen zu können und von den Eltern gewählt zu werden, ein gutes Schulprogramm und eine qualitätsvolle Umsetzung vorweisen muss und das ist natürlich ein hoher Anspruch, den man nicht nur aufbauen, sondern auch sichern muss. Das verlangt viel Einsatz und viel Zeit (AMHS 4, 190 – 194). Durch diese „verdeckte“ Abgabe von Verantwortung und damit Kontrollfunktion aus dem Bezirksschulinspektorat hat sich automatisch die Arbeitszeit der am Schulstandort tätigen Leiterinnen und Leiter erhöht. Die Arbeitszeit hat sich bei mir insofern erhöht, weil ich ja diesen C-Topf um Qualität zu erzielen auch vorbereiten, kontrollieren und mir Gedanken über eine gute Umsetzung machen muss (AMHS 4, 198 – 200). Dies wird zur Zeit damit in Verbindung gebracht, dass durch das LDG neu ein weiterer Aufgabenbereich, nämlich die Kontrolle des Bereiches C, an den Schulstandort und damit in das Aufgabenfeld der Schulleiterin/des Schulleiters gekommen ist. Die Bezirksschulbehörde hat zwar die Letztverantwortung, diese wurde aber geschickt auf die Schulleitungen abgewälzt, mit der Begründung, nicht kontrollierend aufzuscheinen. Immer wenn etwas Neues eingeführt wird, gibt es eine Unsicherheit und ich betrachte so eine Unsicherheit nicht als Problem, sondern als einen natürlichen Vorgang, den man akzeptieren muss und an dem man arbeiten muss, indem man Transparenz schafft in der Vorbereitung dadurch, dass man einem Freiheit lässt in der Pionierzeit, bis jeder seine ideale Form gefunden hat (AMHS 4, 204 – 208). Schulleiterinnen/Schulleiter sehen dies in diesem Kontext nicht als eine Belastung. Sie sehen dies vielmehr als eine Herausforderung. Durch den Bereich C sieht man auch eine Entlastung der Tätigkeiten. Eine der befragten Lehrerinnen sieht eine Chance darin, dass die Schulleitung durch Stunden, welche im Bereich C angeführt werden können, eine Entlastung. Die größte Änderung liegt vielleicht darin, dass wir im C-Topf Stunden für Organisation und Verwaltung bereitstellen wollen. Wir sind eine sehr große Schule und haben keinen Administrator, die Frau Direktor kann nicht alles alleine machen. Wir haben auch heuer bei zwei Kollegen einige Wochenstunden im C-Topf für Administration vorgesehen. Es hat sich jedoch erwiesen, dass das zu wenig ist und das wollen wir im nächsten Jahr ändern (AMHLA 2, 7377). 239 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 4 Stärken und Schwächen des LDG Als Stärke wird die bessere Verteilung der Aufgaben und in der Wertigkeiten gesehen. Auch wird in diesem Zusammenhang die größere Transparenz in Tätigkeitsbereichen gesehen und auch, dass dies von allen dokumentiert werden muss. Auch können weitere Arbeitsfelder aufgezeigt werden und in den Bereich C eingerechnet werden. Wie gesagt, die Aufgaben werden doch etwas gleichmäßiger verteilt und man kann neue Aufgabenbereiche in den C-Topf hineingeben. Das heißt solche Aufgaben, die bis jetzt von den Lehrern gar nicht oder nur fallweise geleistet worden sind (AMHLA 7, 313 – 315). Junge, aber auch neu an die Schule kommende Kolleginnen und Kollegen müssen im Bereich C mit Übernahme von Aufgaben und Bereichen zurecht kommen, in denen sie nicht so einsetzbar sind und auch das Engagement vorerst nicht in ihren Intentionen liegt. Ich habe mir ziemlich schwer getan mit dem LDG, weil schon viele Bereiche abgedeckt waren und für andere bin ich nicht geeignet (AMHLF 5; 229 – 230). Ein ganz großer Bereich wird in der Schlechterstellung der Kolleginnen und Kollegen gesehen. Damit ist vor allem die „Nichtbezahlung“ für geleistete Arbeit gemeint. Es wird die Bezahlung nicht in Stunden im Bereich C gesehen. Es wird so ausgedrückt, dass man dies in der Brieftasche merkt. Das ist eher ungerecht, weil es nicht mehr bezahlt wird. Früher war es so, dass der, der mehr Arbeit gehabt hat, auch mehr Geld bekommen hat. Jetzt macht man es gratis und auch ohne Zeitausgleich. Früher hatte ich 22 Stunden und wenn ich das Kustodiat Turnsaal hatte, dann hatte ich nur 21 Stunden in der Klasse oder mehr Geld. Jetzt habe ich 21 Stunden, das Kustodiat und mache die Arbeit trotzdem. Diejenigen, die nie etwas getan haben, tun weiterhin wenig, aber ich glaube, da wirken andere Strukturen. Es ist sicher transparenter und wäre optimal, wenn die Medien das ausarbeiten würden, was wir Lehrer jetzt sagen, aber das steht sicher nicht zur Debatte (AMHLI 7; 302 – 309). Arbeitsmäßig praktisch keine Veränderung, finanziell eine Verschlechterung (AMHLA 7, 325). 240 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ 4.1 Stärken und Potentiale des Gesetzes Supplierregelung Der Regelung bezüglich der vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren Vertretungsstunden wurde zu Beginn nicht allzu viel Bedeutung beigemessen. Die Schulen versuchten es sich zu richten und man ging davon aus, dass die Kontrolle und das Archivieren des 10-Stundendeputat mit Sicherheit an keiner Schule dieser strikten Regelung umworfen sein wird. Erst als der Dienstbehörde diese Rechtsunsicherheit bewusst wurde, hat sie sich hier eingeschaltet und auch einen strikten Dienstauftrag in dieser Richtung erlassen. Es steht auch nirgends, dass generell zuerst die 10-Lehrerreservestunden ohne gesonderte MDL-Abgeltung zu halten sind. Dennoch gilt die Regelung: Um die Vertretungskosten zu senken, wird ausnahmslos der Pflichtschulunterricht suppliert. Daraus folgt, dass wenn eine Lehrerin/ein Lehrer abwesend ist, gibt es nur mehr eine Lehrerin/einen Lehrer in der Klasse, also keine Vertretung der Teamstunden auch nicht in einer Integrationsklasse, unverbindliche Übungen und Freigegenständen. Allgemein gilt, dass der Randstundenerlass anzuwenden ist. Eine Sonderregelung gibt es in den ganztätig geführten Schulen und privaten Schulen, also dort, wo Eltern für ihre Kinder entweder Schulgeld bezahlen oder für die ganztätige Betreuung. Statt-Stunden-Regelung Die Regelung bezüglich der Stunden welche an einem Tag in einer bestimmten Stunde entfallen, werden als Vertretungsstunden gehalten. Dokumentation Eine Gefahrenquelle sieht man in der Dokumentation und zwar, dass im Bereich C Stundenwertigkeiten aufgeschrieben werden, welche nich kontrollierbar sind. So 241 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ könnte man annehmen, dass du eine Fülle von Stunden für eine bestimmte Tätigkeit, nicht den zu errechnenden Faktor enthält. Die Schwächen sind, dass man eingeschachtelt wird. Es ist steuerbar z.B. ich habe alles erfüllt, aber tatsächlich habe ich gar nichts gemacht. Wenn man will, kann man es auch so interpretieren. Grundsätzlich ist es in der Realität nicht so (AMHLC 10, 423 – 425). 4.2 Die Gesamteinsätzung des neuen LDG Schulleiterin sieht im neuen LDG, vor allem im Bereich C, eine Qualitätsverbesserung für ihren Schulstandort. Für uns hat es nur Verbesserungen gebracht. Weil eben die Aktivitäten, die notwendig sind, um die Schulqualität zu verbessern heute nur mehr im Team möglich sind und man muss einen Bereich schaffen, wo sich diese Teamarbeit entfalten kann. Wir haben z.B. im C-Topf fixe Sprechstunden für Eltern, wir haben fixe Besprechungsstunden verankert im Stundenplan, wir haben eben diese Arbeitsgruppen im mit ihrem fixen Stundepool C-Topf, wo sich die Leute regelmäßig treffen und entwickeln können, und ich denke das trägt zu einer besseren Identifikation mit der Schule bei (AMHS 8, 368 –374). 5 Bilanz und Perspektiven Grundsätzlich wurde festgestellt, dass das neue LDG einen Teilschritt in Realisierung in Bezug auf die Vergleichbarkeit der Lehrer-Arbeitszeit gebracht hat. Man ist aber der Meinung, dass dies in der Öffentlichkeit von den Verantwortlichen zu wenig transportiert wurde. Die Frage, ob das LDG neu das Image der Lehrerinnen und Lehrer verändert bzw. verbessert hätte, wird von allen der Interviewten verneint. Wie gesagt, dass ist eine Sache des Glaubens. Wir können viel behaupten und wer will glaubt es (AMHLA 6 299 – 300). Kolleginnen und Kollegen, welche direkt aus den Pädagogischen Akademien an einen Schulstandort kommen, sehen hier einen sehr großen Nachholbedarf in Bezug auf Informationen. Dass man das LDG mit den Studierenden durchgeht, was Bereiche, dass man das auch bespricht, was auf einen das wichtig. Ich habe auch die Bereiche A und B gekannt, auch das habe ich erst hier erfahren (AMHLF bedeuten die einzelnen zukommt. Für mich wäre aus dem Studium nicht 5 237 – 240). Es gibt so viele Seminare an der PÄDAK, das wäre eine Möglichkeit, dass man bespricht, wie man mit Eltern redet, etc. Man lernt dann natürlich dazu, denn aus Fehlern lernt man, aber ich würde mir wünschen, dass man das mit den Studierenden bespricht (AMHLF 5 244 – 246). 242 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Als Schwäche wir der Bereich B angesehen. Diesem ist kaum Bedeutung beigemessen worden. Die hier anfallenden Stunden werden nicht zur Kenntnis genommen. 5.1 Erfahrungen des 1. Jahres der Umsetzung Die Bilanzierung des 1. Jahres wurde an den Schulen im allgemeinen in Konferenzen abgehandelt. Der Bereich C wurde als transparent gesehen, jedoch der Wegfall der Abgeltungen für den Klassenvorstand als sehr mangelhaft. Wir haben in der letzten Konferenz vor Schulschluss über die neuen Arbeitsbedingungen der Lehrer gesprochen. Grundsätzlich gab es kein Problem mit dem neuen LDG, die KV-Stunde wird allerdings eingefordert und zwar in der Form einer Sonderzahlung (AMHS 3 117 – 119) . Das Verhältnis der Kollegenschaft zur Standesvertretung wurde durch das neue LDG nicht beeinflusst. In meiner Schule ist mir kein einziger Gewerkschaftsaustritt durch das LDG bekannt (AMHS 4 160). Die Frage der Lehrerfortbildung ist an diesem Schulstandort ein besonderes Anliegen sowohl von Seiten des Lehrerkollegiums wie auch von Seiten der Schulleitung. Ich habe schon größtes Interesse daran, dass sich natürlich auch Kollegen und Kolleginnen, für gewisse Fachgebiete interessieren, auch von privater Seite her oder von der Ausbildung her, damit sie sich in ihrem Bereich steigern und ihre Qualität verbessern können, die natürlich ihnen und auch der Schule zugute kommt (AMHS 4 175 – 178). Ich weiß nicht, ob es am neuen LDG liegt, dass Fortbildung in diesem Haus sehr forciert betrieben wird. Es werden permanent Lehrerfortbildungen in Anspruch genommen. Die individuelle Lehrerfortbildung hat an dieser Schule einen hohen Stellenwert und ich denke, das ist wichtig und gut (AMHL 2 97 – 100). 243 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ Ein Kollege am Schulstandort ist überrascht, dass ein Gesetz auch evaluiert wird und dass Kolleginnen und Kollegen darüber befragt werden. Er sieht diese Entwicklung positiv. Nein, ich habe immer nur erlebt, dass ein Gesetz eingeführt wird und das bleibt. So wie es momentan ist, dass ein Gesetz evaluiert wird, habe ich es noch nicht erlebt und hoffe, dass das eine Änderung bedeutet AMHLI 7, 328 – 330). Ich glaube nicht, aber ich lasse mich gerne überraschen. Vielleicht ändern sich die Stunden – die 22 Stunden - die wir im Sekundarbereich halten müssen. Ich bedanke mich, dass evaluiert wird (AMHLI 7, 333 – 335). 6 Quellenangaben Dr. Walter Weidinger, Landesschulinspektor (2002) Dr. Josef Pammer, Bezirksschulinspektor in Wien X (2002) Mag. Manfred Pinteritz, Bezirksschulinspektor in Wien VII (2002) OSRin Johanna Kletzl, Bezirksschulinspektorin in Wien XX (2002) Monika Prock, Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Stadtschulrat für Wien (2002) AMHLC AMHLB AMHSA AMHLD AMHLE BMHSA BMHLA BMHLC BMHLB BMHLF BMHLG CMHLI CMHLH CMHSA CMHLB 244 Projekt „Evaluation der Implementierung des LDG anhand von Fallstudien“ SSRfW, Abteilung I, Planungsunterlagen „LDG 2001“ vom 21. Mai 2001 ZA – Juni 2001; Vereinbarung des Zentralausschusses mit dem Leiter der Abteilung I Erzdiözese Wien; Bemessung der Jahresarbeitszeit für röm.-kath. ReligionslehrerInnen gemäß Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 47/2001; vom 21. Juni 2001 SSRfW, Abteilung I, Vereinbarung bezüglich integrativer Betreuung verhaltensauffälliger Kinder SSRfW, Abteilung I Vertretungsweise Unterrichtserteilung ER I: 206 vom 21.3.2002 SSRfW, Abteilung I, Neuregelung der Supplierungen, Beilage zu Zl. 100.072/3/2002 Arbeitsgemeinschaft der Bezirksschulinspektoren im SSRfW; Ergebnisse_Pamhagen ZA – 2002; Belohnung für pädagogisch-administrative Belohnungen für LehrerInnen ZA – 2001, Vereinbarung mit dem SSRfW; Unterschreitung der Jahresnorm – Bereich 1 (§43/2) für Dienststellenausschüsse 245 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 C Implementierungsberichte Die Implementierung des LandeslehrerDienstrechtsgesetzes 2001 im Bundesland Burgenland (Team: Altrichter, Universität Linz /DozentInnen der Pädagogischen Akademien Österreichs) Version 02/ Maria Schickermüller Wien, Mai 2003 Pädagogische Akademie des Bundes in Wien, Ettenreichgasse 45 a, 1100 Wien, Tel. 602 91 92 Fax: 603 41 39 e-mail: [email protected] 246 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 1 Intention des Berichts Die Projektbeschreibung sieht vor, dass auf Grund der drei Teilprojektteamberichte Ähnlichkeiten und Unterschiede, die für die Implementierung des LDG von Bedeutung sind, erkennbar werden sollen. In diesem Zwischen-Bericht sollen jene Aspekte, die für die LDG-Implementierung bedeutsam scheinen, exemplarisch für das Burgenland heraus gearbeitet werden. Für diesen Bericht wurden wichtige Kontakte mit der Schulbehörde und der Personalvertretung hergestellt und die weiteren Erhebungen zu den SchulFallstudien vorbereitet. 2 Vorgangsweise der Erhebung Zunächst wurden sowohl mit der Schulaufsicht ( LSI, BSI der untersuchten Bezirke und den Schulleitungen ) als auch mit den Spitzenvertretern der Personalvertretung (ZA) schriftlicher und telefonischer Kontakt hergestellt und die notwendigen Vorinformationen über das Projekt gegeben. Dem folgten Terminvereinbarungen für die Interviews der ersten Welle. Die Zeit dafür war angesichts des bevorstehenden Schulschlusses im Juni 2002 vor allem in den östlichen Bundesländern knapp. Alle erforderlichen Interviews konnten aufgrund der großen Kooperationsbereitschaft aller PartnerInnen noch vor dem Schulschluss des SS 2002 durchgeführt werden. Der zweite Interviewdurchgang wurde im November 2002 abgeschlossen, der dritte im Mai 2003. 3 Datenbasis Der vorliegende Bericht basiert auf den Informationen aus den geführten Interviews mit VertretrerInnen der Schulaufsicht und der Spitze der Personalvertretung sowie den im Quellenverzeichnis angeführten Materialien. 247 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 InterviewpartnerInnen: LSI MAS Deutsch (7.Juni 2002) BSI Gerlinde Potetz (27- Juni 2002) BSI Dr. Stefan Szecsensyi (21. Juni 2002, 23.4.2003, ) ZA-Vorsitzender Herbert Hafner (10. Juni 2002 und 23.05.2003) 60 Ergänzende Daten zum Erhebungsgebiet Burgenland 2002 Landeshauptmann: Hans Nissl, SPÖ LHStv. und Schulreferent : Franz Steindl, VP Der Lehrerstand in Burgenland betrug im Jahr 2002 2.497 PflichtschullehrerInnen. Sie werden verwaltungstechnisch und auch seitens der Interessenvertretung auf die Bezirke Neusiedl/See, Eisenstadt/Umgebung, Eisenstadt/Stadt, Mattersburg, Oberpullendorf, Oberwart, Güssing und Jennersdorf aufgeteilt. Die durchschnittlichen Klassenschülerzahlen im Schuljahr 2001/2002 waren in: Volksschulen 18,0 Hauptschulen 21,6 Polytechnischen Sch. 18,9 Sonderschulen 4,8 4 Vorbereitungen zur Implementierung des LDG 4.1 Sparmaßnahmen versus Transparenz von Arbeitszeiten Die Berufssituation der LehrerInnen, vor allem deren Anstellungssituation wurde erstens durch den prognostizierten Rückgang von 350 SchülerInnen im Schuljahr 2002/2003 und zweitens durch den Finanzausgleich verschärft. 60 Die Interviews werden im Text codiert nach folgendem Schema zitiert: Der Code beinhaltet die Interviewzeit, die Namen des Interviewers und der Interviewten, die Seiten und Zeilenangabe des transkribierten Textes) : ACZ, ACL, ACB, ACBw, CCZ, ACHS. 248 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Als Vergleich sei hier der Schülerrückgang skizziert: 61 Veränderungen relativ zu 70/71 1970/71 39.089 1980/81 29.862 - 23,6 % 1990/91 23.279 - 40,4 % 2000/01 21.483 - 45 % Dieser Schülerrückgang wirkte sich mit dem neuen Berechnungsmodell des Finanzausgleichs, das Lehrerstunden an die Schülerzahl koppelt, natürlich zusätzlich erschwerend für die Planstellenbewirtschaftung aus und dies besonders auf ländliche Strukturen mit Kleinschulen. „Vielleicht kurz noch zum Berechnungsmodell, da müsste ich noch etwas sagen. Wir würden uns leichter tun, wenn es Standortzuschläge geben würde, wie es früher auch einmal war. Derzeit wird der Stellenplan nur nach der Kopfzahl der Schüler berechnet und früher hat es Standortzuschläge gegeben.“(ACL, S2, 73 – 80) Im Schuljahr 2001/02 wurde zugleich mit dem LDG der Finanzausgleich zwischen den Bundesländern und dem Bund/Finanzministerium wirksam. Reduzierung der Planstellen in Jahresschritten vor. Im Der sieht eine Rahmen dieses Finanzausgleichs gelten bis 2005 österreichweit neue einheitliche Schüler-LehrerVerhältniszahlen. Standortzuschläge, die vor allem für kleine Schulen günstig waren, gibt es nicht mehr. Angesichts des Finanzausgleichs schlug die Personalvertretung der LehrerInnen das „LDG-Modell“ vor. Die Gewerkschaft sah in diesem Schritt das kleinere Übel als es das „Budgetbegleitgesetz – Modell“ des Ministeriums bedeutet hätte. „Im Burgenland sind das 80 Dienstposten, die durch das LDG neu erhalten worden sind, während das Budgetbegleitgesetz diese Dienstposten wegrationalisiert hätte.“ (ACZ, S1, 47 –50) Die Lehrersituation in Burgenland ist auch dadurch gekennzeichnet, dass aufgrund der angespannten Lage nur wenige junge LehrerInnen in den letzten Jahren Anstellung fanden und ein großer Teil von „alteingesessenen“, pragmatisierten LehrerInnen die Posten inne hat. 61 PV aktuell, S 4 249 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 „Ich sehe nicht sehr optimistisch in die Zukunft. /.../ Ich glaube, die Absicht war gut, denn die ist von der Gewerkschaft ausgegangen, solche Ideen kommen nicht von der Basis. Ich glaube schon, die Absicht war, der Gefahr entgegenzutreten, damit nicht zu viele Lehrer entlassen werden. Ich würde einen Aufnahmestopp veranlassen, weil Länder wie das Burgenland zu viele Lehrer aufgenommen haben. Das sollte so lange gehen, bis alle Bundesländer auf dem Personalstand sind, den das Berechnungsmodell verlangt.“ (ACL, S 6, 297 – 308). Ein Aufnahmestopp bedeutet allerdings auch, dass wenig neue Impulse an Schulen gelangen und eine große Gruppe gut ausgebildeter, hoch motivierter junger Leute keinen Zugang an die Schulen findet. Dabei erschiene gerade eine altersmäßige Durchmischung von LehrerInnen für Änderungsprozesse an den Schulen und für Innovationen günstig zu sein. Denn: Befragungen und Interviews ergaben, dass bereits im Dienst stehende LehrerInnen durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „LDG neu“ Verschlechterungen verspüren. Es werden u.a. die fehlenden Klassenvorstandsstunden und die Abschlagstunden sowie die erforderliche C-TopfStundenauflistung beklagt. StudentInnen der Pädagogischen Akademie stehen dem neuen Arbeitszeitmodell insgesamt offener gegenüber. Dass dem LDG ebenso wie dem Budgetbegleitgesetz auch ein Spargedanke zugrunde lag, wurde im Rahmen der Informationsveranstaltungen seitens der PersonalvertreterInnen und der Schulverwaltung vor der Urabstimmung zum LDG unter Umständen zu wenig transportiert. Es könnte auch sein, dass das LDG zur Zeit der Urabstimmung von der Lehrerschaft zwar akzeptiert wurde, ohne die Folgewirkungen auf die eigene Situation als etablierte/r und pragmatisierte/r LehrerIn antizipiert zu haben. Eine andere wesentliche Zielvorstellung, wie sie offensichtlich Personvertretung, Gewerkschaft und Dienstaufsicht im Auge hatten, dass nämlich die Arbeitszeit der LehrerInnen in Konkurrenz zu anderen Bediensteten transparenter gemacht werden sollte, dürfte bei den PflichtschullehrerInnen nicht vorrangig gewesen sein. Dies wird durch die geführten Interviews mit LehrerInnen mehrfach belegt (s. Schul-Fallstudie). Dabei gilt dieser Aspekt als eine der wesentlichen Intentionen für die Implementierung des LDG. Schon die „Sora-Studie“ zur Arbeitszeit der LehrerInnen bereitete den Boden für die Argumentation zum „LDG neu“ auf und kann als Vorlaufs-Strategie zum „LDG neu““ angesehen werden. 250 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 4.2 Die „Sora – Arbeitszeitstudie“ Transparenz von LehrerInnen - Arbeitszeit „Der Ursprung des LDG neu war daher die Arbeitszeit-Studie, in der erhoben wurde, was der Lehrer tatsächlich an Arbeitsstunden im Jahr erbringt.“ (ACZ, S 1, 16 17) Die Studie „LehrerIn 2000“ wurde im Dezember 1999 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst 62, dem Bundesministerium für Finanzen, Sektion VII 63 und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Auftrag gegeben. „Die Arbeitszeitstudie hat zu je einem Drittel das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Öffentliche Leistungen und Sport, die Frau Vizekanzler, und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Auftrag gegeben und auch finanziert.“ (ACZ, S 3, 159 – 163) Die Unternehmensberatung Wentner/Havranek führte diese in Kooperation mit dem Institute for Social Research and Analysis (SORA) und der Klinischen Abteilung Arbeitsmedizin am Allgemeinen Krankenhaus Wien durch. Diese österreichweite Erhebung fragte nach der Lehrerarbeitszeit, berufsspezifischen Be- und Entlastungsfaktoren und deren Auswirkungen auf den Gesundheitszustand von LehrerInnen. Von 6.861 ausgewählten freiwilligen TeilnehmerInnen (das ist ungefähr jeder/e 20. APS/BHS,BMS oder Berufsschul-LehrerIn ) schickten ca. 40 % den 22seitigen Fragebogen zurück. 64 Die Untersuchung ergab eine hohe Variation in den Angaben zur Arbeitszeit wie z.B., dass die Lehrerarbeitszeit im Verlaufe des Kalender- und Schuljahres hohen Schwankungen unterliegt, dass die Jahresarbeitszeit voll beschäftigter LehrerInnen um 1900 Stunden im Jahr liegt, dass allerdings auch große Zeitschwankungen bei den persönlichen Angaben vergleichbar Beschäftigter bestehen. Die Hälfte bis 2/3 der Arbeitszeit wird gemeinsam mit Schülern, Kollegen, Eltern und anderen Schulpartner verbracht, der Rest mit autonomen Arbeiten. Besonders der hohe Grad an Autonomie, der durch die unterrichtliche Arbeit mit den SchülerInnen vorherrscht, wird von LehrerInnen als wichtiger Entlastungsfaktor bei der Gestaltung der Arbeit angesehen. Die Arbeitszeit wird in dieser Studie als nicht gesundheitsbelastend angesehen. Burnout-Symptome hängen eher mit dem geringen öffentlichen Ansehen, den 62 Seit April 2000: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 63 Seit April 2000: Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport. 64 Der Rücklauf wird mit VS/SO: 49 %; HS, PTS: 42 % seitens der GÖD als sehr hoch eingeschätzt. 251 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 teilweise mangelnden Ressourcen und den wachsenden pädagogischen Herausforderungen zusammen. Die Sora-Studie belegt, dass LehrerInnen subjektiv eine Reihe von Belastungen 65 wahrnehmen, die insofern ernst zu nehmen sind, als sie ein Risiko für das psychische Wohlbefinden darstellen. 66 Neben dem geringen öffentlichen Ansehen ihres Berufs sind auch ihr Einkommen und die geringen Karrieremöglichkeiten ein großer Unzufriedenheitsfaktor für LehrerInnen. Die Kompensation gesellschaftlicher Missstände, der Umgang mit verhaltensauffälligen Schülern und die Ergänzung der Erziehungsarbeit der Eltern werden als besonders belastend genannt. Kommunikationstrainings sowie gezielte psychologische Schulungen als Mittel, um mit diesen Belastungen besser umgehen zu können, werden seitens der Autoren angeregt. 4.3 Urabstimmung Im Wesentlichen sollte durch die Urabstimmung zum LDG die Einbindung aller LehrerInnen in die Maßnahmen zur Vermeidung von LehrerInnen-Arbeitslosigkeit und zur Transparenz-Machung von LehrerInnen-Arbeitszeit gewährleistet sein. Wie in ganz Österreich fanden auch im Burgenland bereits im Vorfeld der Urabstimmung Informationsveranstaltungen statt. „Wir haben diese beiden Modelle landesweit den Lehrern in Versammlungen vorgestellt und dann konnten sie entscheiden „Budgetbegleitgesetz“ oder „LDG neu“. Die Burgenländischen Lehrer haben sich zu 77% für das LDG neu entschieden. Bis 31. August 2005 wird es erprobt.“ (ACZ, S 2, 96 – 101) Die Urabstimmung über das LDG/Bundesbegleitgesetz in ganz Österreich erfolgte Anfang Februar 2001. 67 Der Stimmzettel der APS/GÖD fragte mit folgenden vorgegebenen Statements: 0 Ich akzeptiere das von der Bundesregierung beschlossene 1. Budgetbegleitgesetz 0 Ich unterstütze die gewerkschaftlichen Bemühungen zur Vermeidung von Lehrerarbeitslosigkeit und stimme der Erprobung des „Neuen Dienstrechtes“ zu. 65 60% gaben mangelnde Schülerdisziplin, 19 % den Kontakt mit Eltern und 18 % das schlechte Berufsimage als große Belastungen an. 66 Vgl. SORA-Studie, 2000, S. 128 – 169. 67 aps 1a/2001, S 18. 252 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 An der Urabstimmung nahmen 1.928 (77,21 %) LehrerInnen Teil, 2.497 Stimmzettel wurden ausgesandt, 1835 (95,18 %) der Stimmen waren gültig. Der Lehrerstand im Burgenland zur Zeit der Abstimmung war 2.646, davon Gewerkschaftsmitglieder (das ist eine Dichte von 63,90 Prozent). waren 1.691 68 An der Wahl beteiligten sich also nicht nur Gewerkschaftsmitglieder. Von diesen abgegebenen Stimmen sprach sich die überwiegende Mehrheit nämlich 76, 89 % (1.411 Personen) für die Erprobung des neuen LDG aus. Für das Bundesbegleitgesetz-Modell stimmten 5,18 % (95 Personen). Im Falle eines Scheiterns der Bemühungen zur Verminderung der Lehrerarbeitszeit sprachen sich bei der Urabstimmung 60,98 % (1.119 Pflichtschul-LehrerInnen) für gewerkschaftliche Maßnahmen aus. 69 Mit dem Schuljahr 2001/02 trat dieses neue LDG – gemäß den Verhandlungen und Abstimmungsergebnissen – in Kraft. Damit soll die Arbeitszeit der LandeslehrerInnen mittels „Jahresnorm“ neu definiert und der Arbeitszeit von Bediensten der allgemeinen Verwaltung gleich gesetzt werden. Die Interessensvertretung sah es - neben dem Spareffekt „Man muss aber sagen, dass eben das LDG neu auch als Sparprogramm läuft. Das läuft nicht als Verbesserung, dass die Lehrer jetzt mehr bekommen, sondern bundesweit bewirkt das eine Einsparung von 1,5 Mrd. Schilling.“ (ACZ, S 2, 92 – 96) - sehr wohl als einen Weg, durch das LDG auch das öffentliche Image von LehrerInnen zu heben, wenn sie argumentiert: „Der ständige (Abwehr)Kampf und die stets wiederkehrende Diskussion, die Lehrverpflichtung anzuheben, sollte damit ein Ende finden. Da wir im Bereich der Lehrverpflichtung nicht alle Arbeitszeitverkürzungen im öffentlichen Dienst mitgemacht haben, sollte eine Bindung an die Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes erfolgen. Das Transparentmachen der Arbeitszeit dokumentiert – gleichzeitig mit den Erkenntnissen der Lehrerarbeitsstudie - , dass wir ebenso viele Stunden arbeiten wie vergleichbare Beamte des öffentlichen Dienstes“.70 68 aps 2-3/2001, S 15. 69 aps 2-3/2001, S 4 70 Aps 2-3/2002, S 3. 253 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 4.4 Informationsfluss „Ich bin da sicher im Vorteil, weil die jetzige Schulinspektorin gewerkschaftlich stark im Burgenland inkludiert ist und mich sehr gut vorinformiert hat. Ich habe die ganzen Entwicklungen, Vorinformationen um das LDG neu sehr intensiv mitbekommen.“ (ACHS, S1, 11 – 15) Oben zitiertes Schulaufsichtsorgan erwähnt dezidiert eine Personalvertreterin als hauptsächliche Informationsquelle. Alle Fraktionen der Personalvertretung, der Gewerkschaftsvertreter als auch die Schulaufsichtsorgane luden die LehrerInnen zum Informationsaustausch, bzw. wurden sie zu Konferenzen an die Schulen eingeladen. Alle Interviewpartner sprechen von gut vorbereiteten und präsentierten Informationen seitens der Personalvertretung und der Schaulaufsicht. „Es waren am Anfang nur Informationen seitens der Interessenvertretung. Es gab sehr schöne Folien, die auch kommentiert wurden. Seitens der Schulaufsicht gab es dann bei Schulleitertagungen Empfehlungslisten für den Tätigkeitsbereich C, wir haben da auch versucht, vergleichbare Wertungen zu diskutieren.“ (ACB, S 1, 41 – 47) Dass die Informationsarbeit für die Basis der Lehrerschaft in Verschränkung von Personalvertretung und Gewerkschaft auf der einen Seite und die Schulaufsicht auf der anderen Seite geleistet wurde, gaben alle Interviewpartner an. „Bei uns ist das über die Gewerkschaft, der Schiene Schulaufsichtsorgane, genau hinterfragt worden und daher kommt Rechtsauskunft.“ (ACBw., S1, 47 – 50) der die Laufend werden seitens dieser Vertreter bei Bedarf weitere Informationen gegeben, Änderungsvorschläge und Problembereiche festgehalten und weitere Verhandlungen geführt. Ein Nachverhandlungsergebnis brachte ab Feber 2003 eine finanzielle Abgeltung für Klassenvorstände. Explizite Einrichtungen wie eine Clearingstelle oder Hotline (wie z.B. in O.Ö.) wurden nicht eingerichtet. Die Interviewpartner der Schulaufsicht fanden das auch nicht wirklich notwendig und konnten keine gravierenden Probleme bei der Umsetzung des LDG erkennen. „Wenn in Österreich etwas Neues kommt, herrscht meistens ein Durcheinander. Durch die Zusammenarbeit der Behörde (Bezirksschulinspektoren) und der Personalvertretung wird es gemeinsam getragen - durch Versammlungen, durch Telefonate, durch E-Mails – im Burgenland ist diese Konfliktbewältigung problemlos erfolgt.“(ACZ, S 6, 300 – 305). Auftretende Probleme wurden meist auf der Schulebene gelöst oder in den informellen Bereich verlagert. LehrerInnen-Interviews und vor allem informelle Gespräche im Lehrerzimmer ergaben, dass sich die Kollegenschaft zwar noch an 254 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 eine Fülle von Informationsveranstaltungen aber nicht mehr klar an die Inhalte der Informationen erinnert. So gibt es z.B. unterschiedliche Aussagen darüber, ob in den Vorträgen und Diskussionen über das Problem der wegfallenden KV-Stunde u.a.m. auch tatsächlich informiert wurde. Es entsteht der Eindruck, dass sich LehrerInnen nach Einführung des LDG nicht richtig oder unzureichend informiert fühlen. Es könnte aber auch sein, dass sie sich nicht aufmerksam genug an dem Informationsprozess beteiligten. Auf diesen Problembereich wird in der SchulFallstudie explizit eingegangen. 5 Implementierung der wesentlichen Inhalte des LDG Im Bundesland Burgenland erfolgte die Implementierung über die gesetzlichen Richtlinien zum LDG, gültig ab 1. September 2001. 71 „Die Verordnung wurde vom LSI, der Landesregierung und der Personalvertretung verhandelt und heraus gebracht und auch im Kalender für die LehrerInnen öffentlich gemacht.“ (CCZ, S 1, 10-13) Die Interviewpartner sprachen einheitlich davon, dass sie sich teilweise an die Modelle von O.Ö. (Betriebsvereinbarungen) und die Vorarbeiten von Wien und N.Ö. angelehnt hätten. Die Richtlinien für das Burgenland wurden Ende Juni 2001 heraus gegeben. Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungen, die im Zusammenhang mit diesem Jahresnormmodell getroffen werden, sich an der Gesetzeskonformität, der Erhaltung von Bildungsqualität und Unterrichtsangebote, sowie der Einhaltung der zugeteilten Planstellenkontingente zu orientieren haben. Als wesentliche Regelungen gelten wie in allen Bundesländern die Bereiche: 5.1 Definition der Jahresstundennorm Tätigkeitsbereich A Mehrdienstleistungen Tätigkeitsbereich B Leiter-Jahresnorm Tätigkeitsbereich C II-L-LehrerInnen 71 Vgl. auch Richtlinien zum Umsetzung des neuen LDG, auch veröffentlicht im Burgenländischen LehrerInnen Kalender, S 48 – 57. 255 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 5.2 Vorruhestand Bei gleicher Gesetzeslage können allerdings unterschiedliche Umgangsweisen, Zuteilungen und Problembereiche ausgenommen werden. Sowohl zwischen den einzelnen Bundesländern als auch zwischen den einzelnen Schulen. Die für jede Lehrkraft verpflichtende Jahresstundennorm beträgt für 2001/02 1.776 Stunden, für LehrerInnen ab dem 25. Dienstjahr nur 1.736 Stunden. Die folgenden Ausführungen gehen vor allem auf jene Bereiche ein, die Konflikte bereiteten. 5.3 Tätigkeitsbereiche Der Bereich „A“ umfasst den „Kontakt mit Kindern“, nämlich die Unterrichtserteilung und die gesetzlichen Aufsichtspflichten in einem Rahmen von 720 – 792 Jahresstunden. Als Berechnungsgrundlage dafür gilt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung auf der Grundlage von 36 Schulwochen (180 Öffnungstagen). Die Lehrverpflichtung von VS/ASO-LehrerInnen beträgt 22 Wochenstunden (22 Wochenstunden sind 792 Jahresstunden), die der HS-PTS-LehrerInnen 21 Stunden (756 Jahresstunden). Dass in diesem Bereich nach Wochenstunden gerechnet wird dürfte damit zusammenhängen, dass für diesen Tätigkeitsbereich die wirkliche Präsenz von zu betreuenden SchülerInnen (36 Schulwochen) erforderlich ist. Bei den von mir durchgeführten Interviews und informellen Gesprächen mit LehrerInnen (größtenteils HS-Bereich) wurde auch dieser Bereich als unproblematisch angesehen. LehrerInnen scheinen ihre Tätigkeit ohnehin vor allem in dieser unterrichtlichen Tätigkeit und im Kontakt mit Kindern zu sehen. 256 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Die Gewerkschaftsvertretung fordert die gleiche Unterrichtsverpflichtung für alle LehrerInnen im VS- und HS-Bereich. 72 Unterschreitungen sind wie die bisherigen Abschlagstunden zu handhaben und werden ab 20 Stunden berechnet. Unterschreitungsbereiche Als Unterschreitungsbereiche sind vorgesehen: IT – Arbeit 1 Stunde für die pädagogische und fachliche Betreuung für mehr als 5 IT-Arbeitsplätze 2 Stunden bei mehr als 10 IT-Arbeitsplätzen und 2 Stunden bei angeschlossener PTS für IT-Arbeit Schulbibliothek Bei der Unterschreitung für die Betreuung einer eingerichteten Bibliothek an HS gelten die bisherigen Richtlinien des Erlasses (ZL: LSR/II-30/44-1992). Standortbezogene Unterschreitungen Diese können wegen eines erhöhten Administrationsaufwandes, wegen PV-Tätigkeit oder wegen LandesreferentInnen – Tätigkeit (JRK, Buchklub) oder für Sonderfunktionen im Auftrag von BSR/LSR/LR vergeben werden. Die Ressourcen dafür werden vom LSR vergeben. Überschreitungen sind nur vorgesehen, wenn dies für die Aufrechterhaltung eines ordentlichen Schulbetriebes unbedingt notwendig ist. Sie sind von der Zustimmung des BSR im Einvernehmen mit dem DA zu treffen. Supplierungen sind im Regelfall bis zu 10 Stunden pro Schuljahr von jedem/r LehrerIn ohne Anspruch auf MDL-Abgeltung zu leisten. Diese Beaufsichtigung von SchülerInnen ist dann erforderlich, wenn eine unvorhergesehene Vertretung eines/r 72 siehe Flugblatt der APS-FSG (Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter). Ja/Mo, 6/02 Eisenstadt, ZA. 257 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 LehrerIn anfällt. Diese Supplier-Verpflichtung ist auch dann erfüllt, wenn andere KollegInnen ihre noch nicht abgeleitet haben. Jede geplante Vertretung ist vorbereiteter Unterricht und daher gem. § 50 (4) als MDL zu vergelten. Der Tätigkeitsbereich „B“ beinhaltet die Vor- und Nachbetreuung des Unterrichtes, sowie die Korrekturarbeiten. Er steht in engem Zusammenhang mit dem Bereich A und beträgt 5/6 davon; die Aufsichtspflichten der Jahresstundensumme werden im B-Bereich abgezogen. D.h. in Zahlen analog zu der Lehrverpflichtung im Bereich A: 600, 630, 660 Jahresstunden. Hier sprachen sich sowohl HS-LehrerInnen korrekturintensiver Fächer als auch der ZA-Vertreter ( Flugblatt der FSG ) für eine anzustrebende Verbesserung für LehrerInnen mit vielen vorbereitungs- und korrekturintensiven Fächern aus. Durch den Wegfall der „Abschlagstunden“ hat sich die Wertigkeit der Fächer für LehrerInnen verändert. Nachdem es bei der Festlegung der Lehrverpflichtung keine fachspezifischen (finanziellen) Unterschiede mehr gibt, weil alle Fächer gleich behandelt werden, kann diese Gleichbehandlung von LehrerInnen unterschiedlich empfunden werden: Frühere Vorteile für LehrerInnen korrekturintensiver Fächer waren, dass sie dafür Abschlagstunden erhielten. Diese LehrerInnen erleben die Neuerung als Nachteil, Zweit-Fach-LehrerInnen könnten frühere Nachteile durchaus als Verbesserung erleben. Der Bereich C scheint die meisten Kräfte zu bündeln. „Zu meinem Erstaunen löst der C-Bereich die größten Diskussion unter den Lehrern aus.“ /ACL, S 2, 96 – 97) Tätigkeitsbereich „C“ umfasst sonstige Tätigkeiten, nämlich außerunterrichtliche, die jedem Lehrer obliegen und aus dem Schul- bzw. Dienstrecht abgeleitet werden und weitere Tätigkeiten, die im Bereich des Berufsfeldes liegen. Ein Infoblatt mit einer Auflistung von möglichen C-Topf-Tätigkeiten wurde den Schulen von der Personalvertretung zur Verfügung gestellt. 258 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Die Jahresstunden errechnen sich aus der Gesamtstundennorm von 1.776 (1.736) abzüglich der Jahresstunden aus den Tätigkeitsbereichen A und B. Die Bandbreite liegt demnach zwischen 284 und 416 Stunden. 73 Ein besonderes Problem, das in allen Bundesländern diskutiert wird, ist der Umgang mit der vor dem LDG in die Lehrverpflichtung eingerechneten Klassenvorstandsstunde. Hier wird unisono eine bessere Bewertung der Tätigkeit von Klassenvorständen bzw. klassenführenden LehrerInnen gefordert. „Die größte Unzufriedenheit mit dem System ist, dass die Klassenvorstände auf beides verzichten müssen, auf die Klassenvorstandsstunde, sowie auch auf die administrative Abgeltung. Das ist im Moment die größte Unzufriedenheit, da müsste man verbessern.“(ACZ, S 2, 71 – 75) Einige Bundesländer haben im Bereich der KV-Stunde bereits Änderungen erzielt. Im Burgenland dürften dafür keinerlei Ressourcen zur Verfügung stehen. „Man müsste die Tätigkeit des Klassenvorstands anders bewerten, was vom LDG neu her möglich wäre, jedoch die Ressourcen vom Finanzausgleich sind nicht vorhanden.“ (ACZ, S 6, 311 – 313) Eine kleine Abhilfe wurde mit dem Schreiben LSR/2-505/5/-2003 versucht. Damit ist seitens des Burgenländischen Landesschulrates eine Belohnung für die administrative Arbeit von klassenführenden LehrerInnen vorgesehen. Ab 1. Feber 2003 wird lt. Erlass des bm:bwk vom 27.3.2003 GZ 774/29-II/7a/03 jedem Klassenvorstand, der am 1.2.2003 die Funktion eines Klassenvorstandes ausübte, voraussichtlich im Juni 2003 eine Abgeltung gegeben. Als Grundlage für diesen zu errechnenden Betrag gilt die Schülerzahl zum Stichtag 1.20.2002. Für die Dokumentation sowohl des Teils C der Diensteinteilung als auch für die Bereiche A und B liegen Formblätter auf, die von den LehrerInnen in Eigenverantwortung auszufüllen sind, von der Direktion begutachtet und bei Bedarf den Bezirksschulräten vorgelegt werden müssen. „Für die Kontrolle ist genau genommen der Bezirksschulinspektor zuständig. Wir haben vereinbart, dass wir auch die gesamten Unterlagen an den Schulen verteilen und wenn es zu einer Schulinspektion kommt, dann hat der Direktor das vorzulegen. Es dürfen keine Phantasiezahlen drinnen stehen sondern es muss wirklich alles nachvollziehbar sein.“(ACZ, S3, 157 – 164) Die Spitze der Personalvertretung und auch die Bezirksschulinspektoren sprechen von kleineren beobachtbaren Unsicherheiten, Anfragen und Konflikten auf Grund 73 Vgl. Der NEUE Burgenländische Lehrer/innen Kalender 2001/02, S 52 259 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 der Einführung des LDG. Ihre Empfehlung ist es, die Verteilung schulautonom und im Team zu regeln. Probleme in der schulautonomen Verteilung der Aufgabenfelder des Tops C bereitet u.a. das weite Spektrum dieses Bereiches. Teilweise werden verbindliche, vereinheitlichte Vorgaben gewünscht, was allerdings der autonomen Idee widerspricht. Auch scheint angesichts der jeweils unterschiedliche Situation von Schulen eine zentrale Steuerung und Vorgabe wenig sinnvoll zu sein. „Im Grunde genommen hat die Gewerkschaft und die Personalvertretung eine Homepage auf der kann man nachschauen, welche Bereiche angegeben sind. Möglich, wie schon gesagt, es gibt Bundesländer die das alles sehr genau aufzählen, wir nicht, da sind wir sehr offen.“ (ACL, S 3, 148 – 150) In den Interviews wurde angeben, dass auftretende Probleme und Konflikte bislang meist auf Bezirksebene verlagert geblieben seien. Es sind keine derartigen Konflikte entstanden, dass der Zentralausschuss einschreiten hätte müssen. Wenn, dann auf Bezirksebene; aber durch Aufklärung hat es sich gut entwickelt, sodass es zu keiner Ausuferung kam.(ACZ, S 5, 214 – 216) Der Schulleitung kommt bei den Diensteinteilungen eine Schlüsselrolle zu. Einerseits ist sie zur Kontrolle verpflichtet, andererseits gilt es, ein moderates Einvernehmen mit der Kollegenschaft, der Dienstaufsicht und der Personalvertretung herzustellen. „Das erste Kontrollorgan für den Lehrer ist der Schulleiter. Bei Problemen unterstützt der Personalvertreter. Der Schulleiter muss über den Fortgang des Unterrichts informiert sein und genauso über die Jahresnorm. „(ACZ, S 6, 277 – 281). 6 Einschätzungen zur bisherigen Implementierung des LDG 6.1 Problembereiche und Chancen Auf die wesentlichen Problembereiche wurde im vorherigen Kapitel bereits eingegangen. Vor einem zusammenschauenden Resümee soll an dieser Stelle noch ein Ausblick auf mögliche durch das LDG intendierte Chancen gegeben werden. Hauptsächliches Anliegen des LDG ist es, die Arbeitszeit der LehrerInnen transparent zu machen. Autonomie und Flexibilität sind bei dem Implementierungsprozess besonders gefordert, auch wenn ein Interviewter skeptisch anmerkt, 260 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 „Erhöhung der Autonomie und Flexibilität der einzelnen Schulen für regionale Schulgestaltung und Eigenverantwortlichkeit am Standort Die hat es doch vorher auch gegeben, dazu brauche ich nicht das LDG. Das ist wirklich nur ein Nachweis, dass man entsprechend viele Stunden arbeitet. Das ist für mich das Hauptargument.“ (ACL, S7, 343 – 349) Chancen für eine Weiterentwicklung autonomer Schulkultur sind im LDG insofern intendiert, als die neue Situation von allen Betroffenen neue Umsetzungsstrategien erfordert. Eine tragfähige Vereinbarungskultur auf Schul- Bezirks- und Landesebene gilt als Voraussetzung für das Gelingen des LDG neu und die damit beabsichtigten Inhalte. Dass dieses Neuaushandeln einen problematischen und konflikthaften Prozess darstellen kann, dürfte nicht überraschen. Die Auseinandersetzung mit dem Team, Konfliktfähigkeit, Transparenz von Entscheidungen, eine gute Gesprächskultur, ein gutes Schulaufsichtsklima und dementsprechend offene demokratisch agierende LeiterInnen sind verstärkt gefordert. Für LehrerInnen genügt es nicht mehr, nur die unterrichtliche Tätigkeit als „EinzelkämpferIn“ in der Klasse zu leisten. Ein Interviewpartner sieht in der Schulentwicklung mehr innovatives Potenzial als im LDG, wenn er meint: „Durch Schulentwicklung könnte das sogenannte Einzelkämpfertum von LehrerInnen reduziert werden, aber durch das LDG nicht. Durch Schulentwicklung schon, weil man es bei uns nachvollziehen kann. Bei uns gibt es einige Schulen, wo durch Schulentwicklung eine Öffnung stattgefunden hat, wo man mehr miteinander arbeitet usw. Diese Tendenz spüre ich ganz stark und vor allem im Hauptschulbereich bin ich sehr darauf aus, dass die Leistungsgruppendiskussion in Gang gesetzt wird, dass man in diesem Bereich etwas macht.“ (ACL, S 4, 222 – 228) Allerdings muss hier fest gehalten werden, dass durch das LDG auch Schulentwicklungsprozesse initiiert werden könnten. Schulen nutzen auch verstärkt die Möglichkeit der LehrerInnen - Fortbildung zu den unterschiedlichsten Bereichen. Beinahe jeder/e InterviewpartnerIn sprach Fortbildungsbereitschaft von KollegInnen. von einer Zunahme der Das LDG / der „C-Topf“ sieht nach Aussagen von Interviewten Schulentwicklungsarbeit aber nicht explizit vor: „Wir weisen die Schulleiter auch immer wieder darauf hin, dass man für Schulentwicklungsbereiche den C-Topf verwenden sollte, das wäre dann schon ideal. Ich bin ein bisschen enttäuscht, weil das Schulprogramm nicht legistisch verankert wurde.“(ACL, S 4,177 – 182) 261 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Schulentwicklung und Qualitätsverbesserung sind nicht primär die Intention des LDG. Inwieweit im Bereich der Schulentwicklung 74 durch das LDG Kräfte frei gesetzt werden und innovative Wege beschritten werden, wird unterschiedlich eingeschätzt. Eine sehr euphorische Sicht hat ein Interviewter, wenn er meint, dass das Burgenland österreichweiter Spitzenreiter sei. Diesbezügliche Belege konnten nicht eingeholt werden: „Schulentwicklung, Schulprogramme werden vom Ministerium forciert, es gibt aber keine gesetzliche Basis dafür. Alles was geschieht, ist freiwillig. Im Burgenland geschieht sehr viel, wird sind, so viel ich weiß, Spitzenreiter österreichweit. In den Hauptschulen sind die Schulentwicklungsprozesse bis zu 80% schon fertig, es wird evaluiert, alles auf freiwilliger Basis, ohne Ressourcen.“ (ACZ, S 7, 345 – 352) Dass im gesamten Bundesland noch nach äußerer Differenzierung unterrichtet wird, bedauert ein Vertreter der Schulaufsicht. Auch wenn er das LDG für innovative Änderungen nicht als das alleinige Mittel sieht, wünscht er Innovationen und Schwerpunktsetzungen in den Bereichen: „/../Sprachliche, ökologische Schwerpunkte, musische oder andere Organisationsformen, wie z.B. innere Differenzierung.“(ACL, S 7, 362 – 364) In der Zusammenschau mit den Ergebnissen der Sora-Studie und den Interviews mit VertreterInnen der Schulaufsicht, der Personalvertretung und LehrerInnen zum LDG ergibt sich folgendes vorläufige Bild: 6.2 Arbeitszeit LehrerInnen sehen in ihrer Arbeitszeit keine große Belastung. Sie scheinen es aber (noch?) nicht als ihre vordringliche Aufgabe anzusehen, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, wenn es um Lehrerarbeitszeit und ihre Leistungen geht. Ihre Widerstände bei der Dokumentation - entsprechend dem neuen Jahreszeitmodell - sind in den Interviews vernehmbar. Man erwartet eher von der Interessensvertretung eine diesbezügliche Kampagne. Dafür sehen sie sich als Opfer einer uneinsichtigen, vorurteilsbehafteten Öffentlichkeit, die ihre Leistungen zu wenig zu schätzen weiß. „Ich weiß schon, dass man hier ( mittels LDG, Anm.d.Vf.) die Arbeit der Lehrer transparent macht, aber die Öffentlichkeit bekommt das in dieser Form nicht mit. Wenn das Image des Lehrers verändert werden soll, dann 74 Sowohl der LSI als auch die interviewten BSI erklärten sich an Maßnahmen zur Schulentwicklung besonders interessiert. 262 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 müssen alle daran mitarbeiten und vor allem der Lehrer selbst. (ACZ, S4, 213 – 217) Als hauptsächlichen Tätigkeitsbereich sehen LehrerInnen ihre unmittelbare unterrichtliche Arbeit mit Kindern an. Auch wenn sie schon vor Einführung des LDG mehrheitlich alle anderen erforderlichen Tätigkeiten mit hohem Stundenaufwand leisteten, regten sich nach der Einführung des LDG Widerstände, wenn sie diese Arbeiten für den C-Topf z.B. dokumentieren müssen. Etwas resignativ beurteilt ein Interviewparnter seine diesbezüglichen Beobachtungen wenn er meint, dass noch zu wenig positive Folgen des LDG vorhanden wären: „Ich finde es positiv, dass man die Arbeitszeit transparent macht, aber ich sehe nicht diese positive Folgerscheinung, die man sich erwartet hat.“ (ACZ, S 5,254 – 257) 6.3 Entscheidungsfindung Nachdem die Einführung des „LDG – neu“ auf Grund des Finanzausgleichs zusätzlich mit Sparmaßnahmen verknüpft war: „Man muss ehrlicherweise sagen, dass auch dieses das obige Sparvolumen hat. D.h. im Sparvolumen sind beide gleich, nur hätten wir beim Bundesbudgetbegleitgesetz österreichweit 4500 Planstellen verloren, während wir beim LDG neu auf Geld zu Gunsten von Dienstposten verzichtet haben. Das heißt, wir haben auf Geld verzichtet und haben dadurch 4500 Lehrern den Dienstposten erhalten. Im Burgenland sind das 80 Dienstposten, die durch das LDG neu erhalten worden sind, während das Budgetbegleitgesetz diese Dienstposten wegrationalisiert hätte.“ (ACZ, S 1, Z39 – 51) und nicht primär dem Wunsch der Basis entsprang sondern seitens der Schulaufsicht und der Personalvertretung transportiert wurde: „Wir waren sehr gut informiert seitens des Ministeriums und der Gewerkschaft. Das war auch die Aufgabe der Gewerkschaft, weil sie die Intentionen des neuen LDG durchgesetzt hat. Sie hat in den verschiedenen Bezirken Informationsveranstaltungen durchgeführt. Ich denke, dass die Lehrer einmal grundsätzlich gut informiert gewesen wären, richtig informiert haben sie sich aber nicht. Denn im Nachhinein ging dann das große Jammern los.“ (ACL, S1, 24 –33). wird der Blick auf möglich positive Effekte verstellt. Diese zwei wesentlichen Faktoren dürften einen hohen Emotionalisierungsgrad seitens der Lehrerschaft bewirkt haben, was einen sachlichen Implementierungsprozess beeinträchtigt. Interessenkonflikte zwischen Lehrerschaft 263 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 auf der einen und GÖD und Schulaufsicht auf der anderen Seite wurden in den Interviews sehr wohl wahr genommen. Das gemeinsame Einführen von Finanzausgleich und LDG, die spürbaren finanziellen Einbußen und die „Top-down“- Vorgangsweise können als ungünstige psychologische Ausgangslagen für die Installierung des LDG angesehen werden. Dabei könnte gerade eine Intention des LDG - die ohnehin geleistete Arbeit von LehrerInnen transparent zu machen - eine wesentliche Chance dafür sein, das Ansehen und die Akzeptanz von LehrerInnen in der Öffentlichkeit zu heben und auch dafür, ihr Selbstverständnis zu stärken. 7 Literatur Aps: Urabstimmung. Verhandeln Bewerten Entscheiden. Sonderausgabe 1a/2001. Wien: Bundessektion Pflichtschullehrer in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst 2001. Aps: Studie: „LehrerIn 2000“. Arbeitszeit, Zufriedenheit, Beanspruchungen und Gesundheit der LehrerInnen in Österreich. – Wien 2-3/2001. Aps: Lehrer sein ist mehr als unterrichten. Dafür brauchen wir Zeit! – Wien, Juli 2002. APS-FSG: Flugblatt: Forderungen zum LDG neu. – Eisenstadt: ZA, 6/02. DER NEUE Burgenländische Lehrer/innen Kalender. - SLÖ FSG Fraktionen, Landessektion Pflichtschullehrer/innen Burgenland . - Eisenstadt: Sept. 2001. Haider, Günter; Lang, Birgit (HG): Pisa Plus 2000. Nationaler Bericht. – Innsbruck: Studien Verlag, 2000. 264 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Interviews: ACHS ACZA/ ACZA2 ACL ACBw ACZ ACB CCZ PV aktuell. Mitteilungen der Personalvertretung der burgenländischen Pflichtschullehrer. – Eisenstadt: ZA, Nr. 5, 2001/02. Aps: Urabstimmung. Verhandeln Bewerten Entscheiden. Sonderausgabe 1a/2001. Wien: Bundessektion Pflichtschullehrer in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst 2001. Aps: Studie: „LehrerIn 2000“. Arbeitszeit, Zufriedenheit, Beanspruchungen und Gesundheit der LehrerInnen in Österreich. – Wien 2-3/2001. Aps: Lehrer sein ist mehr als unterrichten. Dafür brauchen wir Zeit! – Wien, Juli 2002. APS-FSG: Flugblatt: Forderungen zum LDG neu. – Eisenstadt: ZA, 6/02. DER NEUE Burgenländische Lehrer/innen Kalender. - SLÖ FSG Fraktionen, Landessektion Pflichtschullehrer/innen Burgenland . - Eisenstadt: Sept. 2001. Haider, Günter; Lang, Birgit (HG): Pisa Plus 2000. Nationaler Bericht. – Innsbruck: Studien Verlag, 2000. PV aktuell. Mitteilungen der Personalvertretung der burgenländischen Pflichtschullehrer. – Eisenstadt: ZA, Nr. 5, 2001/02. Landessektion Pflichtschullehrer/innen Burgenland . - Eisenstadt: Sept. 2001. 265 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Die Implementierung des LandeslehrerDienstrechtsgesetzes 2001 im Bundesland Niederösterreich Version 03 / Gerhard Hager Tullnerbach, im November 2003 c/o Pädagogische Akademie der Erzdiözese Wien A-1210 Wien, Mayerweckstraße 1 Tel. +43-01/29108-122 / Fax +43-01/29108-402 e-mail: [email protected] 266 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 1 Intention des Berichts Dieser Bericht versucht, die unterschiedlichen Zugangsweisen zur Implementierung des LDG in den verschiedenen Bundesländern darzustellen. Er bereitet damit die folgenden Erhebungen in Niederösterreich und auch die abschließende Dateninterpretation vor. Außerdem wurden im Rahmen der ersten Interviews unverzichtbare Kontakte zu den niederösterreichischen Schulbehörden hergestellt. 2 Datenbasis Dem vorliegenden Bericht liegen vier Interviews zu Grunde, die im Juni 2002 , und zwei Interviews, die im Juni und September 2003 mit folgenden Beamten geführt wurden: HR Dr. Fritz Freudensprung, Leiter der Rechtsabteilung im Landesschulrat für Niederösterreich (5. Juni 2002) Regierungsrat Ing. Leopold Rötzer, Landesschulinspektor (13. Juni 2002) Regierungsrat Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf (15. Juni 2002) Hermann Helm, Vorsitzender des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (20. Juni 2002) Regierungsrat Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf (20. Juni 2003) Regierungsrat Ing. (19. September 2003) Leopold Rötzer, Landesschulinspektor Außerdem wurden die Publikationen des Zentralausschusses nieder-österreichischer Pflichtschullehrer in den Bericht aufgenommen. 267 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 3 Vorbereitung der Implementierung des LDG in NÖ Die Homepage des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen (http://www.aps-noe.at) war schon in der Anfangsphase der Implementierung eine allgemein zugängliche Informationsplattform. Im Vorfeld der Entwicklung des LDG spielte die Studie über die Arbeitszeit der Lehrer/innen eine wesentliche Rolle. Die Lehrer/innen waren massiv daran interessiert, dass nicht nur ihre Unterrichtstätigkeit, sondern ihr gesamtes Arbeitsspektrum transparent gemacht und entsprechend gewertet werden sollte. Diese Intentionen wurden zum Zeitpunkt der Vorarbeiten zur Implementierung des LDG bedauerlicherweise durch den in Kraft tretenden Finanzausgleich überlagert, der zu einer Ressourcenkürzung führte. Diese wurde, bedingt durch die weitgehende Gleichzeitigkeit, immer wieder fälschlich dem Dienstrecht angelastet, das dadurch in seiner intendierten Flexibilität eingeschränkt wurde. Einiges an Skepsis und Anlaufschwierigkeiten hatte hier seine Ursache. In Niederösterreich wurde die Anfangsinformation zu einem großen Teil von der Personalvertretung, nämlich vom Zentralausschuss der Landeslehrer/innen an allgemeinen Pflichtschulen- im Einvernehmen mit dem LSR f. NÖ- geleistet und allgemein als ausreichend und zeitgerecht empfunden. Weiters haben Vertreter des Landesschulrates gemeinsam mit dem ZA ein Formblatt für Lehrer/innen ausgearbeitet, in dem der A, B, C - Bereich festgehalten wird. Für die problemlose Datenverarbeitung (Lehrfächerverteilung, im Stundeneinteilung, Zusammenhang Mehrdienstleistung, mit dem LDG Krankenstände…) erwies sich das Janos/Janob- Programm, eine Entwicklung des ZA, als äußerst hilfreich. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten versucht wurde, Fragen bezüglich 268 des Verhältnisses zwischen Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Dienstnehmer und Dienstgeber zu klären. Der daraus entstandene Konsens wurde in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung an die Bezirksschulinspektoren und das Land Niederösterreich weitergegeben. Im Rahmen der Informationsschriften des Zentralausschusses wurde das Dienstrecht nach einem Frage - und - Antwort - Muster aufbereitet und so verständlich gemacht. Nach einer Überprüfung der juridischen Korrektheit durch Hofrat Dr. Fritz Freudensprung (Leiter der Rechtsabteilung im niederösterreichischen Landesschulrat) wurde die Arbeit durch die Zustimmung des Dienstgebers quasi abgesegnet. Bezirksschulinspektoren/innentagungen fanden statt, um die Information auf der Bezirksebene zu gewährleisten. Weiters gab es Informationsveranstaltungen und –schriften für die Schulleiter/innen, die ihrerseits wieder die Kollegien an den Schule informierten. 4 Umsetzungsrichtlinien Betriebsvereinbarungen im engeren Sinn – wie zum Beispiel in Oberösterreich zwischen dem Landesschulrat und dem Zentralausschuss – gibt es nach Auskunft von LSI RR Ing. Leopold Rötzer in Niederösterreich nicht. Es liegen Richtlinien vor, die vom amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich, Hofrat Adolf Stricker, vorgelegt wurden. Darauf basierend übernahm der Zentralausschuss unter dem Vorsitz von Hermann Helm die landesweite Vorbereitungsarbeit. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die zentrale Stellung eines autonomen Handlungsspielraums an der einzelnen Schule, die den Schulleiter/innen die erste Kompetenz in der Umsetzung des LDG zuweist. Die Zustimmung des Landesschulrates für Niederösterreich zu den vom Zentralausschuss für Landeslehrer für NÖ ausgearbeiteten die Sache klärenden Interpretationen gibt diesen den Stellenwert einer Betriebsvereinbarung. 269 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 BSI RR Manfred Wimmer hat in Zusammenarbeit mit dem Zentralausschuss der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung unter dem Vorsitz von Hermann Helm ein so genanntes Interpretationspapier erstellt, dessen verschriftlichte Form vom April/Mai 2001 vorliegt. Mit einem Geleitwort von Hofrat Adolf Stricker wird dies verbindlich gemacht. Stricker hebt Folgendes besonders hervor: “Es geht ab sofort vor allem darum, dass im konstruktiven Miteinander eine positive Sicht der neuen Rechtslage vermittelt und gefestigt wird, allen Mitgestaltern gegebenenfalls schwebende Angst vor Veränderungen genommen wird und für eine möglichst konfliktfreie Umsetzung gearbeitet wird.“ Das Interpretationspapier macht in didaktisch interessanter Form, ausgehend von der Gesetzeslage, in einer Art „frequently asked questions“ eine möglichst verbindliche Darstellung der Sachlage deutlich. Beispiel: Volksschule und Sonderschule Wie hoch ist die Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers? Grundsätzlich beträgt die Unterrichtsverpflichtung: für Lehrer einzelner Unterrichtsgegenstände 22 Wochenstunden für alle anderen Lehrer 20 – 22 Wochenstunden Da aber Mehrdienstleistungen erst anfallen können, bis alle Lehrer einer Volksschule das höchste Ausmaß der Bandbreite erfüllt haben, beträgt die Unterrichtsverpflichtung eines Volksschullehrers de facto 22 Stunden. Die Jahresnorm für die Unterrichtsverpflichtung ist mit 720 – 792 Stunden festgelegt. Umgelegt auf 36 Schulwochen ergibt dies folgende Wochenunterrichtsverpflichtung : 720 756 792 Jahresstunden 20 21 22 Wochenstunden. Eine dauernde Mehrdienstleistung ergibt sich, wenn die Obergrenze (22 Wochenstunden) dieses Stundenausmaßes für Unterrichtsverpflichtung (“Tätigkeitsbereich A”) überschritten wird und alle Lehrer der Schule diese Obergrenze erreicht haben.(Ausnahme: Teillehrverpflichtungen). 270 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Beispiel: Hauptschule und Polytechnische Schule Wie hoch ist die Unterrichtsverpflichtung eines Lehrers? Grundsätzlich beträgt die Unterrichtsverpflichtung: für Lehrer einzelner Unterrichtsgegenstände 22 Wochenstunden für alle anderen Lehrer 20 – 21 Wochenstunden Die Jahresnorm für die Unterrichtsverpflichtung ist mit 720 – 792 Stunden festgelegt. Umgelegt auf 36 Schulwochen ergibt dies folgende Wochenunterrichtsverpflichtung : 720 756 792 Jahresstunden 20 21 22 Wochenstunden. Eine dauernde Mehrdienstleistung ergibt sich, wenn die Obergrenze dieses Stundenausmaßes für Unterrichtsverpflichtung (“Tätigkeitsbereich A”) überschritten wird, wobei sich (ausgenommen bei Lehrern für einzelne Unterrichtsgegenstände) diese Obergrenze um 1 Wochenstunde (=36 Jahresstunden) für Tätigkeiten im Bereich des Berufsfeldes (automatisch) verringert. Nach dem ersten Jahr der Erprobung wurde durch Hofrat Stricker am 18. Juni 2002 anlässlich einer Dienstbesprechung der Schulaufsicht APS in St. Pölten nochmals deutlich gemacht: „Die Bestimmungen des Neuen LDG zielen auf die oftmals geforderte Schulautonomie ab. Es ist daher nicht im Sinne des Gesetzgebers, durch zentrale Vorgaben der Bezirksschulräte diese autonomen Gestaltungsräume zu unterlaufen. Das Verlangen nach einheitlichen Richtlinien einiger nachgeordneter Dienststellen rechtfertigt NICHT zentrale Bezirksfestlegungen. .... Die Intentionen des neuen LDG zielen nicht auf eine verstärkte Bürokratie und zentrale Vorgaben ab. Die Lösungen sind vielmehr im konstruktiven Miteinander zu finden.“ Außerdem gab Stricker unter dem Titel „Neues LDG – Erprobung“ am 18. Juni 2002 folgende berichtigende Weisungen heraus: 271 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 5 „Neues LDG – Erprobung“ 5.1 Bandbreite Die Bandbreite 20 bis 21 (22) ist im Sinne des Gesetzes zu nutzen. Auf die Zuständigkeit gemäß § 4a NÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz (NÖLDHG, LGBI 2600-4) wird verwiesen. Die Entscheidung obliegt dem Leiter. Eine Weisung des Bezirksschulrates, den Einsatz der Lehrer nur an die obere Bandbreite zu binden, ist unzulässig! Dies gilt auch, wenn dies von Lehrern und Direktoren verlangt wird. Schulstandortübergreifende Unterschreitungen sind im Zusammenwirken zwischen Schulleiter, Bezirksschulrat und Dienststellenausschuss festzulegen. Die Nutzung der Bandbreite 20 bis 21 (22) gilt für alle Schularten in gleicher Weise. War es im LDG 1984 notwendig, alle Lehrer auf 23 "aufzufüllen", so ermöglicht die Bandbreite den verstärkten individuellen Einsatz entsprechend der Tätigkeiten des Lehrers. Unterschreitung der Bandbreite Unterschreitung Eine Unterschreitung der Bandbreite gemäß § 43 Abs. 2 LDG liegt ab der 19. Stunde vor. Der Einsatz am unteren Ende der Bandbreite (20) ist KEINE Unterschreitung. Wie wird eine Unterschreitung berechnet? Die Bestimmungen des § 43 Abs. 2 LDG sind beispielhaft und nicht als abschließend zu werten. Die Schule (gemäß § 4a NÖLDHG) kann weitere Tätigkeiten für die Unterschreitung im Rahmen des Stellenplanes vorsehen. Bei den demonstrativ angeführten Beispielen (z.B. lT-Betreuer) ist es zweckmäßig, sich an den Regelungen des LDG 1984 zu orientieren. Andere Bewertungen sind jedoch ebenso 272 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 zulässig (Kompetenz Schulleiter). Wenn die Schule eine Unterschreitung vornimmt, so ist von der unteren Bandbreite auszugehen. 1. Beispiel: Hauptschule / Polytechnische Schule: 20 WST minus 5 WST = 15 WST Das bedeutet 5 WST Unterschreitung. 20 WST minus 1 WST" = 19 WST Das bedeutet 1 WST Unterschreitung. 2. Beispiel: Volksschule / Sonderschule: 20 WST minus 5 WST = 15 WST Das bedeutet 5 WST Unterschreitung. Anmerkung Volksschule: 22 WST minus.2 WST = 20 WST Keine Unterschreitung, sondern bedeutet Ausnützung der Bandbreite. Förderunterricht Der Förderunterricht ist bedarfsgerecht und in effizienter Organisationsform einzurichten. Er ist im Kurssystem vom 15. Oktober bis 15. Juni anzusetzen. Vertretung gemäß § 43 Abs. 3 10 Stunden für Vertretungen gemäß § 43 Abs. 3 LDG Unvorhersehbare Vertretungen sind kurzfristige Vertretungen im Sinne von Beaufsichtigung, bei welchen für die Lehrer aus zeitlichen Gründen weder eine Vornoch Nachbereitung bzw. Korrektur möglich ist. Dies trifft dann zu, wenn diese Vertretung erst am jeweiligen Schultag angeordnet werden muss und dem Lehrer nicht schon einen Schultag davor bekannt war. Die ersten 10 Stunden sind in der Jahresnorm inkludiert. 273 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Ab der 11. "Beaufsichtigungsstunde" hat der Lehrer jedenfalls Anspruch auf eine EMDL-Abgeltung. MDL bei Abwesenheit von Klassen Bei Abwesenheit von einer oder mehreren Klassen wegen einer Schulveranstaltung (ein- oder mehrtägig) bedeutet dies, dass ein Lehrer nur zu (einer) Supplierstunde(n) eingeteilt werden kann, wenn er in dieser(n) Stunde(n) Unterricht in einer abwesenden Klasse hätte. Es ist jedoch zulässig, dass der Schulleiter im Einvernehmen mit dem betroffenen Lehrer eine vorübergehende Änderung der Diensteinteilung vornehmen kann, welche zeitgerecht und in geeigneter Form (Supplierplan) mit den betroffenen Lehrern abzuklären ist. Sollte an der Schule keine Übereinstimmung erzielt werden, ist gemäß PVG vorzugehen (Befassung des Dienststellenausschusses beim Bezirksschulrat). 5.2 Fortbildung Gegenrechnung bei Fortbildung während der Unterrichtszeit Wenn von Seiten des Dienstgebers Fortbildungsveranstaltungen während der Unterrichtszeit angeboten werden, und ein Lehrer daran teilnimmt, so ist das der unterrichtlichen Tätigkeit gleichzusetzen. Es gibt daher keine zeitliche Gegenrechnung. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass im neuen LDG (Erprobungsphase) jegliche Gegenrechnung wegfällt (§ 61 GG - Gegenrechnung ist nur für den AHS, BMHS, BS-Bereich anwendbar)! 5.3 Tätigkeitsbereich C Die Bewertung des Tätigkeitsbereiches C hat durch den Schulleiter ergebnisorientiert zu erfolgen. Gesonderte Meldungen des Tätigkeitsbereiches C an die Schulbehörden 274 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 der I. bzw. II. Instanz (über JaNoS hinaus) sind nur bei berechtigtem Verdacht des Missbrauches an diese vorzulegen. Obwohl die Jahresnorm eine Obergrenze der zulässigen Arbeitszeit vorsieht, könnte diese durch freiwillige Übernahme von Tätigkeiten im Tätigkeitsbereich C überschritten werden. Dies ist im JaNoS gesondert zu vermerken. Ein Anspruch auf Abgeltung im Form von MDL entsteht jedoch grundsätzlich nur aus dem Tätigkeitsbereich A. 5.4 Teilzeit Die Berechnung von Teilzeit erfolgt für alle Lehrer von der unteren Bandbreite (20). Für Lehrer einzelner Gegenstände sieht das neue LDG KEINE Bandbreite vor (22). Der Landesschulrat für NÖ weist alle nachgeordneten Dienststellen an, die Teilzeit insbesondere aus familienpolitischer Hinsicht - zu fördern. 5.5 Klassenvorstand / klassenführender Lehrer Die Tätigkeiten der Lehrer im Kontakt mit den Schülern (Tätigkeitsbereich A und B) beschränken sich nicht nur auf die Vermittlung von Fachwissen, vielmehr wird der Ruf nach mehr Selbst- und Sozialkompetenz der Schüler immer lauter. Um diesem erzieherisch-sozialen Aspekt gerecht zu werden, kann die Schule im Zuge der autonomen Lehrplanbestimmungen (Schul- bzw. Klassenforum) dem Klassenvorstand / klassenführenden Lehrer Jahresressourcen, welche dieser für die Herausforderung des sozialen Lernens benötigt, vorsehen. Entsprechend dem Konzept des bm:bwk "Soziales Lernen - geplant und doch flexibel" kann der Lehrer diese Tätigkeit für die ganze Klasse, ebenso aber auch für einzelne Schüler der Klasse vorsehen. Die Organisation kann in regelmäßigen Wochenstunden, in Blockungen wie auch in projektartiger Form erfolgen. Entsprechende Hilfestellungen für Klassenvorstandsstunde, "Ko-Ko-Ko-Stunde" u.ä.m. werden im bm:bwk abrufbar sein (www.bildung.at), 275 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Es ist anzustreben, dass der Klassenvorstand an der unteren Bandbreite angesetzt wird. Sofern schulautonome Lehrplanbestimmungen eine Klassenvorstandsstunde vorsehen, ist der Klassenvorstand an der unteren Bandbreite anzusetzen. Unbenommen davon sind die Bestimmungen gemäß § 43 Abs. 2 bzw. die gehaltsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit den DMDL zu beachten. Eine Verpflichtung, diese schulautonomen Bestimmungen anzuwenden, besteht jedoch nicht. Anlässlich einer BSI-Konferenz am 19. August 2003 wurde eine überarbeitete Fassung dieser Weisungen vorgestellt. In folgenden Bereichen wurden auf der Basis der eingegangenen Rückmeldungen Klarstellungen bzw. Ergänzungen vorgenommen, um eine bessere Verständlichkeit zu erreichen. Ad 1. Bandbreite Juni 2002 August 2003 Eine Weisung des Bezirksschulrates, den Eine Weisung des Bezirksschulrates, den Einsatz der Lehrer nur an die obere Einsatz der Lehrer nur an die obere Bandbreite zu binden, ist unzulässig! Bandbreite zu binden entspricht nicht der Dies gilt auch, wenn dies von Lehrern Intention des Gesetzes! und Direktoren verlangt wird. Interpretation: Die Formulierung „ist unzulässig“ wird durch die Erklärung für den Grund der Unzulässigkeit ersetzt. Ad 2. Unterschreitung der Bandbreite Juni 2002 August 2003 Die Bestimmungen des § 43 Abs. 2 LDG Die Bestimmungen des § 43 Abs. 2 LDG sind beispielhaft und abschließend zu werten. nicht als sind beispielhaft und erschöpfend zu werten. Interpretation: Hier wird eine sprachliche Ungenauigkeit korrigiert. 276 nicht als Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Ad 5. EMDL bei Abwesenheit von Klassen Juni 2002 Bei August 2003 Abwesenheit mehreren von Klassen einer wegen oder Bei Abwesenheit einer mehreren von Klassen einer wegen oder einer Schulveranstaltung (ein- oder mehrtägig) Schulveranstaltung (ein- oder mehrtägig) bedeutet dies, dass ein Lehrer nur zu bedeutet dies, dass ein Lehrer jedenfalls (einer) Supplierstunde(n) eingeteilt zu (einer) Supplierstunde(n) eingeteilt werden kann, wenn er in dieser(n) werden kann, wenn er in dieser / diesen Stunde(n) Unterricht in einer Stunde(n) abwesenden Klasse hätte. Unterricht in einer abwesenden Klasse hätte. Interpretation: Nach der ersten Fassung hätte ein/e Lehrer/in außerhalb der im Stundenplan vorgesehenen Stunden nicht zur Supplierung eingesetzt werden können, solange eine von ihm/ihr unterrichtete Klasse nicht anwesend ist. Nach der korrigierten Fassung stundenplanmäßigen ist eine Stunden Supplierverpflichtung vorgesehen – auch während außerhalb der der entfallenden Unterrichtsstunden besteht sie in jedem Fall. Ad 6. Fortbildung Juni 2002 August 2003 Wenn von Seiten des Dienstgebers Für Fortbildungsveranstaltungen die Teilnahme an während Fortbildungsveranstaltungen während der der Unterrichtszeit angeboten werden, Unterrichtszeit gelten ab dem Schuljahr und ein Lehrer daran teilnimmt, so ist das 2003/2004 neue Richtlinien. der unterrichtlichen Tätigkeit gleichzusetzen. Es gibt daher keine Das Seminarangebot des Päd. Institutes, Abt. zeitliche Gegenrechnung. APS, September ist 2003 mit in Wirksamkeit 3 1. Kategorien Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass gegliedert: im neuen LDG (Erprobungsphase) jegliche Gegenrechnung wegfällt (§ 61 Kategorie I - Allgemeine Fortbildungsveranstaltungen GG - Gegenrechnung ist nur für den Für die Teilnahme an Veranstaltungen AHS, BMHS, BS-Bereich anwendbar)! dieser Kategorie können von den 277 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 einzelnen LehrerInnen pro Schuljahr bis zu 2 Tage, an stundenplanmäßiger denen Unterricht vorgesehen ist, über Dienstauftrag der Schulleitung (unter Belassung der Bezüge) in Anspruch genommen werden. Über diesen Zeitrahmen hinaus ist die Teilnahme an Veranstaltungen dieser Kategorie nur in der unterrichtsfreien Zeit durch Stundentausch möglich. Die Evidenzhaltung obliegt der Schulleitung. Kategorie II - Akademielehrgänge und Spezialseminare Darunter verstehen, sind an Veranstaltungen deren zu Teilnahme besonderes dienstliches Interesse bzw. dienstliche Verpflichtung besteht. Kategorie III - Seminare für MultiplikatorInnen, KoordinatorInnen und Mitglieder von Landesarbeitskreisen (Delegiertenseminare, Expertenseminare,.....) Die hier angebotenen Seminare sind im Regelfall für einen bestimmten Teilnehmerkreis vorgesehen. Für die Teilnahme an Seminaren der Kategorien II und III ist die Feststellung des dienstlichen Interesses durch den LSR f. NÖ erforderlich. 278 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Der Besuch von Veranstaltungen der Kategorien II und III schließt die Teilnahme an Seminaren aus Kategorie I nicht aus. Die Zugehörigkeit der Veranstaltungen zu den entsprechenden Kategorien wird künftig in der Ausschreibung ersichtlich sein. Interpretation: Es stellte sich heraus, dass die möglichen Fortbildungssituationen zu vielfältig sind, als dass sie mit einer einzigen Bestimmung erfasst werden könnten. Die Einteilung in Kategorien schafft Klarheit und ist eine taugliche Entscheidungsgrundlage. Ad7. Tätigkeitsbereich C Juni 2002 August 2003 Die Bewertung des Tätigkeitsbereiches Die Bewertung des Tätigkeitsbereiches C C hat durch den ergebnisorientiert Gesonderte Schulleiter zu Meldungen des Gesonderte Meldungen C an sind nur Verdacht Missbrauches an diese vorzulegen. die die Tätigkeitsbereiches I. bzw. II. Instanz Schulbehörden der hinaus) berechtigtem Obwohl den erfolgen. ergebnisorientiert Schulbehörden der JaNoS durch zu Tätigkeitsbereiches (über Schulleiter hat Jahresnorm bei (über JaNoS erfolgen. C des an die I. bzw. II. Instanz hinaus) sind nur bei des berechtigtem Verdacht des Missbrauches an diese vorzulegen. eine Als Fixgrößen im Tätigkeitsbereich C sind Obergrenze der zulässigen Arbeitszeit anzusehen: 100 Jahresstunden vorsieht, könnte diese durch freiwillige lehramtliche Pflichten 66 Jahresstunden Übernahme von Tätigkeitsbereich Tätigkeiten C im Erfüllung der Aufgaben des überschritten Klassenvorstandes und klassenführenden werden. Dies ist im JaNoS gesondert zu Lehrers 279 10 Jahresstunden Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 vermerken. Ein Anspruch auf Abgeltung unvorhersehbare Vertretung 15 im Form von MDL entsteht jedoch Jahresstunden verpflichtende Fortbildung grundsätzlich nur aus Tätigkeitsbereich A. dem Die restlichen Jahresstunden im Tätigkeitsbereich C können vom Lehrer entweder wie bisher detailliert oder aber auch in Arbeitsfeldern angeführt werden. z.B.: Arbeitsfeld „Medienarbeit“ (umfasst alle Tätigkeiten einer Medienbetreuung von der Arbeit des Kustoden bis zur Öffentlichkeitspräsentation der Schule) Obwohl die Jahresnorm eine Obergrenze der zulässigen Arbeitszeit vorsieht, könnte diese durch freiwillige Übernahme von Tätigkeiten im Tätigkeitsbereich C überschritten werden. Dies ist im JaNoS gesondert zu vermerken. Ein Anspruch auf Abgeltung in Form von MDL entsteht jedoch grundsätzlich nur aus dem Tätigkeitsbereich A. Interpretation: Neu ist die Möglichkeit von Arbeitsfeldern, die im Verständnis einer Art von Pauschalierung sinnvoll nicht im Detail nachweisbare Leistungen umfasst. Ad 8. Klassenvorstand / klassenführender Lehrer Juni 2002 August 2003 Die Tätigkeiten der Lehrer im Kontakt mit Die Tätigkeiten der Lehrer im Kontakt mit den Schülern (Tätigkeitsbereich A und B) den Schülern (Tätigkeitsbereich A und B) beschränken sich nicht nur auf die beschränken sich nicht nur auf die Vermittlung von Fachwissen, vielmehr Vermittlung von Fachwissen. Um dem wird der Ruf nach mehr Selbst- und erzieherisch-sozialen Aspekt gerecht zu Sozialkompetenz der Schüler immer werden, kann die Schule im Zuge der lauter. Um diesem erzieherisch-sozialen autonomen Aspekt gerecht zu werden, kann die (SchulSchule im Zuge der bzw. autonomen Klassenvorstand 280 Lehrplanbestimmungen Klassenforum) / dem klassenführenden Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Lehrplanbestimmungen (Schul- bzw. Lehrer Jahresressourcen, welche dieser Klassenforum) dem Klassenvorstand / für die Herausforderung des sozialen klassenführenden Lehrer Lernens benötigt, vorsehen. Jahresressourcen, welche dieser für die Herausforderung des sozialen Lernens Vom Lehrer kann diese Tätigkeit für die ganze Klasse, ebenso aber auch für benötigt, vorsehen. einzelne Schüler der Klasse vorgesehen Entsprechend dem Konzept des bm:bwk werden. Die Organisation kann in "Soziales Lernen - geplant und doch regelmäßigen Wochenstunden (NICHT flexibel" kann der Lehrer diese Tätigkeit im Schülerstundenplan) in Blockungen für die ganze Klasse, ebenso aber auch wie auch in projektartiger Form erfolgen. für einzelne Schüler der Klasse 36 Jahreswochenstunden sind für diese vorsehen. Tätigkeiten vorzusehen. (Entsprechende Hilfestellungen für Die Organisation kann in regelmäßigen Klassenvorstandsstunde, Klassenstunde, Wochenstunden, in Blockungen wie auch „Ko-Ko-Ko“-Stunde u.ä.m. sind im in projektartiger Entsprechende Form erfolgen. bm:bwk abrufbar sein. www.bildung.at) Hilfestellungen für Die Bandbreite des Klassenvorstandes Klassenvorstandsstunde, Stunde" u.ä.m. werden "Ko-Ko-Ko- im HS-Bereich, der nach o.g. Konzept im bm:bwk arbeitet, ist mit 20 Wochenstunden im abrufbar sein (www.bildung.at), Es ist anzustreben, Klassenvorstand Bereich A festzulegen. dass an der der Unbenommen die gehaltsrechtlichen Zusammenhang Lehrplanbestimmungen Klassenvorstandsstunde sind die unteren Bestimmungen gemäß § 43 Abs. 2 bzw. Bandbreite angesetzt wird. Sofern davon mit Vorgaben den DMDL im zu schulautonome beachten. eine vorsehen, ist Die Bandbreite des klassenführenden der Klassenvorstand an der unteren Lehrers im VS-Bereich, der nach o.g. Bandbreite anzusetzen. Konzept arbeitet, Wochenstunden Unbenommen gehaltsrechtlichen sind im mit Bereich 21 A die festzulegen (Hinweis: § 43 Abs. 2 LDG; § Bestimmungen gemäß § 43 Abs. 2 bzw. 50 Abs. 8 LDG sind zu beachten!). die davon ist Vorgaben im 281 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Zusammenhang beachten. mit Eine den DMDL zu Verpflichtung, diese diese Eine Bestimmungen Bestimmungen schulautonomen Verpflichtung, schulautonomen anzuwenden, besteht jedoch nicht. anzuwenden, besteht jedoch nicht. Interpretation: Anstelle der vagen Benennung „untere Bandbreite“ werden konkrete Zahlen für die gemeinten Stunden genannt. Die Schulautonomie wird dadurch aber nicht beeinträchtigt. 6 Einschätzungen zur Implementierung des LDG Die Vertreter des LSR für Niederösterreich, HR Dr. Fritz Freudensprung / Leiter der Rechtsabteilung im Landesschulrat für Niederösterreich, Regierungsrat Ing. Leopold Rötzer / Landesschulinspektor, Regierungsrat Manfred Wimmer / Bezirksschulinspektor in Gänserndorf und Hermann Helm / Vorsitzender des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung wurden in Interviews nach Einschätzungen und ersten Erfahrungen mit dem LDG befragt. Ihre ersten Aussagen wurden durch weitere Interviews ergänzt. 6.1 Chancen, die das neue LDG bietet Von allen werden die durch das LDG neu erworbenen Chancen in ähnlichen Bereichen gesehen. Dazu zählen die Möglichkeiten zu autonomer Schulgestaltung durch eine erhöhte Flexibilität beim Einsatz der Lehrer/innen, die durch die notwendigen untereinander Absprachen und damit intensivere verbunden Kommunikation eine Abwendung der Lehrer/innen vom traditionellen Einzelkämpfertum. Außerdem wird die Transparenz der gesamten Arbeitszeit als eine Möglichkeit der Korrektur des in der Öffentlichkeit vorhandenen Lehrer/innenbildes gesehen. Hier werden auch direkte Auswirkungen im Bereich der Elternarbeit und der gesamten Schulpartnerschaft erwartet. 282 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Wimmer sieht das LDG als ein Instrumentarium, „…das sich sehr gut eignen würde, Probleme am Schulstandort eher besser zu lösen als das alte starre Dienstrecht.“ Die Flexibilität leitet Wimmer unter anderem aus den – wenn auch geringfügig – im größerem Ausmaß zur Verfügung stehenden Stunden ab, die mehr Betreuungsmöglichkeiten für die Schüler bedeuten. Freudensprung stellt die Transparenz und die damit verbundene Verbesserung des Images der Lehrer/innen in den Vordergrund: „Es wurde die Kustodiatsproblematik damit geregelt, es wurde die Arbeitszeit der Lehrer damit transparent gemacht, es wurden einige Dinge klar beleuchtet, die jetzt im C-Topf aufscheinen, was die sonstige Belastung der Lehrer ausmacht, die immer als so genannte „Freizeit“ abgedeckt wurde, aber richtigerweise nicht verplante Dienstzeit heißt. Es wurde damit eine klare Möglichkeit geschaffen die sonstigen Tätigkeiten eines Lehrers im Zeitrahmen zu fassen. Mit dem neuen LDG wurde eine Transparenz geschaffen und wir sind am Weg auch gegenüber der Elternschaft und gegenüber der Öffentlichkeit das Berufsbild des Lehrers zu verbessern. In der Öffentlichkeit verbessert sich nach meinem Eindruck die Rolle des Lehrers zusehends.“ Dem schließt sich auch Rötzer an:“ Eines ist gelungen: Lehrerarbeit ist wesentlich mehr als Unterricht - das ist bewusst geworden. Die Wertigkeiten sind ebenfalls bewusst geworden.“ Helm betont die mit dem LDG verbundene Weiterentwicklung der schulischen Hierarchie: „Die Anordnungskultur gibt es nicht mehr, die wird auch nicht mehr angenommen, die wird nicht mehr akzeptiert. Heute geht es im erzieherischen und im gesellschaftspolitischen Bereich um eine Vereinbarungskultur, die kann man nicht auf Knopfdruck hier einführen, das ist ein Prozess.“ 283 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Kritische Punkte Kritische Punkte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen LDG: Da und dort auftretende Schwierigkeiten bei der Umsetzung des LDG werden von den Interviewten von den unterschiedlichen Arbeitsbereichen her verschieden gewichtet. Es lassen sich aber übereinstimmende Schwerpunktsetzungen feststellen, die im Wesentlichen als Anfangsschwierigkeiten bzw. noch vorhandene Unklarheiten interpretiert werden. Als eines der wesentlichsten Probleme gilt, dass es eine reine „Topdown-Aktion“ war, die auf den Bewusstseinsstand der Lehrer keinerlei Rücksicht genommen hat. Wimmer: „So extreme Aktionen, wie wir sie beim LDG gehabt haben, stoßen immer auf große Widerstände der Basis, und ich war eigentlich sehr überrascht, dass das in Niederösterreich sehr marginal war und in meinem Bezirk kaum vorhanden.“ Rötzer weist auf ein anderes Problem hin: „ Aus meiner Sicht ist die größte Chance, die ich im LDG gesehen habe und deren Umsetzung in der nächsten Zeit immer notwendiger wird, nicht wahrgenommen worden, nämlich echte Überschreitung in A und auf der anderen Seite echte Unterschreitung. … Die Berufserfahrung und das Know-how beispielsweise einer/eines 55-jährigen ist im strategischen Bereich des Bildungswesens wesentlich fruchtbarer zu nutzen, als wenn sie/er 15 Stunden im Turnsaal und 6 Stunden in der 3. LG in Englisch tätig ist, was einer/einem 25jährigen leicht 27-28 oder mehr Stunden zuzumuten ist, die/der in der direkten Arbeit mit Schülern ihre/seine Potentiale wieder besser zur Geltung bringen kann. In jedem anderen Dienstleistungsunternehmen wird man erfahrene Leute aus dem unmittelbaren operativen Einsatz zurücknehmen und in den strategischen Bereich verlagern. … Die Ausnutzung dieser Möglichkeit, die Arbeitsbereiche A, B und C wie kommunizierende Gefäße zu betrachten, hat sich noch nicht wirklich durchgesetzt.“ 284 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 7 Abgeltung 7.1 Klassenvorstandsabgeltung Der Wegfall der bisherigen Abschlagstunde wird heftig diskutiert. Einigkeit besteht darüber, dass die Tätigkeit des Klassenvorstandes wichtig und umfangreich und dementsprechend zu werten ist. Wimmer befürchtet, „… dass uns neue Regelungen, die über die im LDG formulierten Bestimmungen hinausgehen, die Flexibilität dieses Gesetzes wieder nehmen würden.“ und schlägt vor, die Tätigkeit des Klassenvorstandes zum Beispiel auf 2 Lehrer/innen aufzuteilen. Er tritt aber grundsätzlich dafür ein, während des Erprobungszeitraumes nichts an der derzeitigen Regelung zu ändern. Helm weist – wie auch Freudensprung - darauf hin, dass … „Die Tätigkeit des Klassenvorstandes, sofern sie in Kontakt mit den Schülern ist, ohne weiteres im ABereich gemacht werden kann.“ 7.2 Bandbreite / Kommunizierende Gefäße Wimmer glaubt, dass das LDG (zumindest im A-Bereich) beruhigend wirkt: „Im ABereich ist durch diese Gleichsetzung der Lehrverpflichtungen eher Entspannung eingetreten, weil es die Kustodiatsjagd und den Eifer Stunden zu sammeln dadurch eher verringert hat.“ Helm schätzt auch in diesem Zusammenhang in erster Linie die Flexibilität: „Der/die Lehrer/in kann heute 17, 15, 10 Unterrichtsstunden haben, dann leistet er/sie einfach in einem anderen Bereich mehr, etwa im Bereich der Schulentwicklung - im Verständnis von „kommunizierenden Gefäßen“. Hier gibt es viele Möglichkeiten, das ist Sache des Direktors, und erst bei der letzten Dienstbesprechung des Landesschulrats hat der amtsführende Präsident die 285 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Weisung gegeben, dass diese Kompetenz des Direktors nicht durch eine Scheinautorität der Schulaufsicht unterlaufen werden darf.“ Rötzer sah zunächst noch Ungereimtheiten im Topf C allgemein und im Zusammenhang mit der Ausnützung der Bandbreite, sowie bei der verpflichtenden Fortbildung. Er stellt fest, dass "wir die Fortbildung noch mehr bedarfsorientiert erstellen und von gewissen Beliebigkeiten weg gehen müssen." Seit Beginn des Schuljahres 2003/04 werden diese Anforderungen umgesetzt. 7.3 Die Supplierverpflichtung Differenzierung der Vertretungsstunden in 10 jedenfalls zu haltende „Beaufsichtigungsstunden“ und vorbereitete Unterrichtsstunden schafft einen breiten Spielraum für Interpretationen. Rötzer: „Wir haben uns in Niederösterreich im wesentlichen auf die Formel geeinigt: Wer am Vortag erfährt, dass er am nächsten Tag eine Supplierstunde halten muss, kann sie als voll vorbereitet in A und B vorbringen, und dann ist das eine bezahlte Supplierstunde. Wann er es aber am selben Tag erfährt, ist es eine unvorbereitete Supplierstunde, d.h. eine Beaufsichtigungsstunde. Natürlich könnte gesagt werden „Wenn ich dazwischen eine Freistunde habe, dann kann ich mich vorbereiten. Dem halte ich entgegen, dass der Lehrer, der eine Freistunde hat, sich vermutlich auch für die Freistunde schon etwas vorgenommen hat.“ 7.4 Tätigkeitsbereich C Die Notwendigkeit des Aushandelns der C-Topf-Inhalte und die damit verbundene schulinterne Kommunikation wird allgemein als Entwicklungschance gesehen. Helm: „Das geht sehr stark in den Bereich Management, in den Bereich der Delegation, der Teamfähigkeit, natürlich aber auch in den Bereich der Konfliktfähigkeit.“ 286 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Es hat sich herausgestellt, dass die Tätigkeiten , die dem C-Topf zuzuordnen sind, den erforderlichen Rahmen oft überschreiten. Als sinnvoll wird erachtet, keine engen Kontrollen in diesem Rahmen einzusetzen, sondern die Arbeit ergebnisorientiert zu betrachten. Allerdings: “Wir sehen heute schon, dass der C-Bereich viel zu klein ist, d.h. die Lehrer sind - damit Schule lebt und gestaltet werden kann - im außerunterrichtlichen Bereich so zeitintensiv eingesetzt, dass es gar nicht ausreicht. Und hier ist natürlich eine Rückkopplung an die Politik erforderlich, zu sagen: Wollt ihr von der Schule den gesamten umfassenden gesellschaftlichen Auftrag erfüllt, dann brauchen wir mehr Dienstposten. Wollt ihr, dass man sich rein auf den Unterrichtsbereich und dort auf die Wissensvermittlung beschränkt, dann kommt man mit dem derzeitig Vorhandenen aus.“ (Helm) Wimmer sieht das selbe Problem im Juni 2003 etwas anders: „Was heuer in der einen oder anderen Schule zu Irritationen geführt hat - was ich aus meiner Sicht als künstlich aufbereitet sehe – war, dass Lehrer sagen, sie arbeiten mehr, als sie Stunden im C-Bereich haben, was machen sie jetzt. Früher hat man es einfach gemacht, und jetzt haben Lehrer das Bedürfnis, das muss irgendwo aufscheinen.“ Aus den Anfangserfahrungen wurde gelernt: „Wir sind im Bereich C weggekommen von peniblen Aufzählungen kleiner Aufgabenbereiche und bewegen uns zunehmend hin zu Definitionen von Arbeitsfeldern im Bereich C, weil das praktikabler ist und wir sonst in Gefahr laufen, dass wir mit der kleinlichen Diskussion bei der Auflistung von 40 Punkten dem Bereich C nichts Gutes tun. Das haben wir neuerdings auch festgeschrieben“, führt Rötzer im September 2003 aus. 8 Fortbildung Die Kategorisierung der Fortbildungsveranstaltungen, wie sie in der Fassung der Weisungen vom 19. August 2003 aufscheint, brachte Klarheit. 287 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 In Kategorie 1 scheinen allgemeine Fortbildungsveranstaltungen auf, für die von einzelnen Lehrpersonen pro Schuljahr bis zu zwei Tage, an denen stundenplanmäßiger Unterricht vorgesehen ist, in Anspruch genommen werden können. Kategorie 2 umfasst Akademielehrgänge und Spezialseminare, an deren Teilnahme dienstliches Interesse bzw. für die eine dienstliche Verpflichtung besteht. Unter Kategorie 3 werden Seminare zusammengefasst, die für einen bestimmten Teilnehmer/innenkreis vorgesehen sind, wie zum Beispiel Seminare für Multiplikator/innen, Koordinator/innen und ähnliches. 9 Finanzausgleich Das zeitgleiche Inkrafttreten der im Rahmen des Finanzausgleiches neu beschlossenen Verhältniszahlen Schüler - Lehrer hatte massive Auswirkungen auf die Ressourcenzuteilungen an die Länder und damit auf die Stellenplanrichtlinien. Die bis dahin vorhandenen Ressourcen wurden in diesem Zusammenhang vermindert und in den Schulen als Sparmaßnahmen erlebt. Dieser Prozess wird erst im Schuljahr 2005 abgeschlossen sein. Es ist daher damit zu rechnen, dass die derzeitige Situation, dass nämlich Einschränkungen, die auf den Finanzausgleich zurückgehen, fälschlicherweise dem LDG angelastet werden, noch einige Zeit anhalten wird. Helm beurteilt die Situation folgendermaßen: „Ich werfe schon den Ländern vor , dass sie zu Gunsten der Wohnbauförderung - die letzten Endes von den Rückzahlungen frei verfügbar sind von den Ländern, und nicht mehr Zweck für den Wohnbau sind - letzten Endes die Bildung verkauft haben. 288 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Man hat im Finanzausgleich die Bildung sträflichst vernachlässigt und da haben alle Länder im gleichen Maße Schuld, weil es ein Einstimmigkeitsprinzip ist. Da können die Sozialdemokraten, die ÖVP und die FPÖ, nachdem es da auch einen Landeshauptmann gibt, sich nicht aus der Verantwortung stehlen, das wissen sie in der Zwischenzeit aber auch.“ Gewichtung der Ziele bei der Umsetzung des neuen LDG: Hier sind sich alle Interviewten einig und begründen ihre Reihung fast wortgleich. 1. Arbeitszeit von Lehrer/innen sollte transparenter werden Das war der Hauptzweck dieses Gesetzes, und das scheint absolut gelungen. 2. Vergleichbarkeit der tatsächlichen Arbeitszeit mit anderen Sparten des Öffentlichen Dienstes In diesem Zusammenhang wird eine absolute Verbesserung festgestellt. 3. "Sonstige Tätigkeiten" innerhalb des Lehramts (z.B. Schulveranstaltungen etc.) gerechter verteilen und bewerten Kustodiate, Das ist durch die Einführung des C-Topfes abgesichert. Der Umgang damit soll in einem nicht zu engem Rahmen weiter entwickelt werden. In diesem Bereich liegt ein großes Potential der autonomen Schulentwicklung. 4. Erhöhung der Autonomie und Flexibilität der einzelnen Schulen für regionale Schulgestaltung und Eigenverantwortlichkeit am Standort Da wurde durch das neue Dienstrecht viel ermöglicht, vor allem in der Fortbildung, in den Teamgesprächen, hier wurde ebenfalls eine gesetzliche Basis gelegt, um Schulentwicklung und Qualitätsentwicklung zu fördern. 289 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 10 Liste der verwendeten Quellen GÖD-HP: [Homepage der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst] (23-05-02) http://www.goed-ooe.at/sektionen/homepage/ls10/index_htm/index_neues.htm Interview 01: Interview mit HR Dr. Fritz Freudensprung, Leiter der Rechtsabteilung im Landesschulrat für Niederösterreich am 5. Juni 2002 Interview 02: Interview mit LSI RR Ing. Leopold Rötzer am 13. Juni 2002 Interview 03: Interview mit RR Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf am 15. Juni 2002 Interview 04: Interview mit Hermann Helm, Vorsitzender des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung am 20. Juni 2002 Interview 05: Interview mit RR Manfred Wimmer, Bezirksschulinspektor in Gänserndorf am 20. Juni 2003 Interview 06: Interview mit LSI RR Ing. Leopold Rötzer am 19. September 2003 ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Volksschule. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Sonderschulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Hauptschule. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 2. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (April/Mai 2001): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 3. Erprobung „ Neues Dienstrecht“ Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 1a. Sonderinformation für Volksschulen und Sonderschulen. Eigenverlag, St. Pölten ZA (September 2002): Informationen für Leiter und Lehrer Nr. 1b. Sonderinformation für Hauptschulen und Polytechnische Schulen. Eigenverlag, St. Pölten 290 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 ZA (September 2002): Info – Service - News. Informationen für das Schuljahr 2002/2003. Eigenverlag, St. Pölten Erlass NÖ: Erlass des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich vom 18.06.2002 "Neues LDG - Erprobung" Erlass NÖ: Erlass des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich vom 19.08.2003 "Neues LDG - Erprobung" ZA (2002): LDG in der Erprobung – Warum Veränderung durch Erprobung? http://www.aps-noe.at/ldg/veraend.htm 291 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Die Implementierung des LandeslehrerDienstrechtsgesetzes 2001 im Bundesland Wien Version 02/ Rudolf-Michael Maier Wien, Jänner 2003 c/o Abteilung für Schulpraktische Studien der Sekundarstufe I der Pädagogischen Akademie der Erzdiözese Wien A-1210 Wien, Mayerweckstraße 1 e-mail: rudolf.maier@phedw. 292 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 1 Intention des Berichts Ein erster Bericht soll die Zusammenschau der einzelnen Interviews geben und so die für die LDG-Implementierung wichtigsten Elemente enthalten. 2 Datenbasis Der vorliegende Bericht basiert auf 8 Interviews mit dem für die Implementation des LDG zuständigen Schulaufsichtsorgan, der Vertreterin der Gewerkschaft, einer Bezirksschulinspektorin, einem Bezirksschulinspektor, einem mit dem Gesetz vertrauten und in die Verhandlung eingebundenen Bezirksschulinspektor, einer Schulleiterin und 4 Lehrerinnen/Lehrer. Weiteres wurden schriftliche Unterlagen, die vom SSR bzw. der Gewerkschaft zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere die „Betriebsvereinbarung für die Umsetzung des Dienstrechtes nach der Jahresnorm zwischen dem Stadtschulrat für Wien und dem Zentralausschuss für die APS – Wien vom (im Folgenden zitiert als „BVW“) analysiert. 3 Vorbereitung der Implementierung des LDG Nach Angaben der Interviewpartner umfasste die Vorbereitung der Implementierung des LDG in Wien nachstehend angeführte Schritte: Im Jänner 2001 entstand eine Planungs- und Steuerungsgruppe, die bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits eine Informationsstrategie zur Weitergabe und Dissemination vorbereitet hatte. Zwischen März und April 2001 wurden Vertreter der Schulaufsicht und der Personalvertretung in die Vorbereitungsdiskussionen eingebunden. Als der Stadtschulrat den Entwurf des neuen Gesetzes erhielt, fanden Gespräche zwischen der Schulbehörde und der Gewerkschaft statt, um Fragen zu klären, die zu 293 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Irritationen führen könnten sowie jene gesetzlichen Aussagen, die vom Gesetzgeber nicht eindeutig ausformuliert waren, detailliert festzulegen. Die Vereinbarungen zwischen dem Stadtschulrat für Wien und dem Zentralausschuss der APS-Wien wurden im Juni 2001 festgelegt und durch eine Mitteilung des Stadtschulrates für Wien, Abteilung I, verlautbart. In der Arbeitsgemeinschaft der Bezirksschulinspektoren – auch BAG genannt wurden die Bezirksschulinspektorinnen und Bezirksschulinspektoren über das neue LDG und dessen Umsetzung informiert mit dem Auftrag, in den Inspektionsbezirken die Schulleiterinnen/Schulleiter zu informieren und ihnen Hilfestellungen anzubieten. Die Gewerkschaft hat auf ihrer Ebene eine eigene Hotline eingerichtet um die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu informieren und zu beraten. Alle Pflichtschulen erhielten vom bm:bwk für die Umsetzung des neuen LDG eine CD-ROM zur Verfügung gestellt. 4 Vereinbarung Im Juni 2001 wurde zwischen dem Stadtschulrat für Wien und dem Wiener Zentralausschuss für Lehrerinnen und Lehrer an Allgemeinbildenden Pflichtschulen eine Vereinbarung für die Umsetzung des neuen LDG geschlossen.75 5 Grundstrukturen Die wohl bedeutendste Änderung gegenüber dem bisher geltenden Dienstrecht war der Wechsel vom Prinzip der wöchentlichen Lehrverpflichtung zu einer jährlich zu bemessenden Arbeitsleistung, der „Jahresnorm“. Ein weiterer neuer Ansatz war die Tatsache, dass nunmehr alle Leistungen, die von Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich zur Unterrichtsverpflichtung, zu Vor- und 75 Vereinbarung des Zentralausschusses mit dem Leiter der Abteilung I des SSRfW, Wien, Juni 2001 294 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Nachbereitung und Korrekturarbeit für die Schule erbracht wurden, als sonstige Tätigkeit gemessen und gewichtet werden. Weiteres wurde in diesem Zusammenhang mit der Änderung des Dienstrechtes auch die Regelung für die Vergütung von Mehrdienstleistungen sowie die Verpflichtung zur Übernahme von Vertretungsstunden – Supplierstunden – neu geregelt. Festgelegt wurde, dass für den Volksschulbereich, für Religionslehrerin/ Religionslehrer, Lehrerin/Lehrer für Werkerziehung, Sprachlehrerin/Sprachlehrer – auch Native Speaker - , Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer eine wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von 22 Hauptschullehrerin/Hauptschullehrer, Wochenstunden festgelegt wurde, für Lehrerin/Lehrer für Polytechnische Schulen, Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer, (wenn nach dem Lehrplan der Hauptschule gearbeitet wird) 21 Wochenstunden. Die auszuschöpfende Bandbreite, wie in anderen Bundesländern, wurde nicht genützt. Die quantitativen Vereinbarungen für die Umsetzung des neuen LandeslehrerDienstrechtsgesetzes sind das Kernstück der Betriebsvereinbarung, und wurden in der Vereinbarung zwischen dem Zentralausschuss und dem Stadtschulrat für Wien, dem Leiter der Abteilung I, detailliert aufgelistet. 6 Inhalt der Vereinbarung Abgeltung für Schul- und Freizeitleiterin/leiter an offenen Schulen Ausbildungslehrerinnen/Ausbildungslehrer Förderunterricht Fortbildung Ganztägige Schulformen Katholischer Religionsunterricht an Schulen mit geringer Anzahl katholischer Schülerinnen und Schüler Kuraufenthalte – Bewilligung durch den Stadtschulrat Lehrerinnen/erwahlen 295 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Leiterinnen/ertag Rechte und Pflichten von Leitervertreterinnen/er Sonderurlaub – 1 Tag u.a.m Explizit möchte ich hier einige wichtige Punkte ausführlicher beschreiben. 7 Mehrdienstleistung Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung kann nur aus zwingenden pädagogischen und/oder organisatorischen Gründen erhöht werden. In diesem Fall ergibt sich eine dauernde Mehrdienstleistung. Eine Überschreitung der Ersteinteilung darf an allen Schulen nur dann erfolgen, „wenn und soweit dies für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes zwingend notwendig und nicht durch anderweitige Maßnahmen (zum Beispiel: Neuanstellungen) vermeidbar ist“. 8 Leiterin - Leiter Das LDG sieht grundsätzlich auch für Leiterinnen und Leiter die Ermittlung einer Jahresnorm vor, die wie bei den Lehrerinnen und Lehrern berechnet wird. Das neue Dienstrecht bietet eine Verbesserung dadurch, dass die gänzliche Freistellung bereits bei Vorhandensein von mehr als sieben Klassen festgelegt wurde. Unverändert blieb die gesetzliche Grundlage, dass die Dienstbehörde Schulleiterinnen/Schulleiter von Schulen mit mehr als vier Klassen von der regelmäßigen Unterrichtserteilung freistellen Verwaltungsaufgaben erfordern. 296 kann, sofern es erhöhte Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 9 Vertretung – Supplierung Unterrichtsstunden, die wegen der Vertretung einer/eines nur vorübergehend abwesenden Lehrers/Lehrerin gehalten werden, müssen bis zum Ausmaß von zehn Vertretungs- stunden pro Schuljahr ohne Vergütung gehalten werden. Für jede gehaltene Unterrichtsstunde, die dieses Ausmaß überschreitet, gebührt eine Vergütung im Ausmaß von 1,432% des Gehaltes. Hinsichtlich der Erstellung des Supplierplanes wird der/die Schuleiter/Schulleiterin im Dienstrecht dazu verpflichtet, für die Vertretung in erster Linie Lehrerinnen/Lehrer heranzuziehen, die ihre Vertretungsverpflichtung im Ausmaß von 10 Stunden noch nicht erfüllt haben. Dies gilt sinngemäß auch für Supplierverpflichtung von Leiterinnen/Leitern. 10 Sozialplan Mit der Einführung des neuen Dienstrechtes ist nicht nur das Ziel finanzieller Einsparungen verbunden, sondern auch – im Hinblick auf den prognostizierten Geburtenrückgang und die damit verbundenen sinkenden Schülerzahlen – die Absicht mittelfristig weiterhin Anstellungsmöglichkeiten zu schaffen. Es wird den Lehrerinnen/Lehrern ermöglicht, unmittelbar vor Antritt eines Vorruhestandes einen Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch am diesen Sonderurlaub besteht höchstens bis zum Erreichen des 58. Lebensjahres. Während des Monatsbezüge Sonderurlaubes in der Höhe hat des die/der letzten Sonderurlaubes. 297 Lehrerin/Lehrer Monatsbezuges Anspruch vor Antritt auf des Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Der Sonderurlaub kann wahlweise am 1. September oder am 1. Jänner in der Dauer von sechs Monaten angetreten werden. Die Bestimmungen bezüglich des Sozialplanes treten mit 31. Dezember 2003 außer Kraft. Der Arbeitsbereich B ist in der Betriebsvereinbarung so formuliert, dass er wesentlicher Bestandteil der Arbeitsleistung einer Lehrerin/eines Lehrers ist. Das Ausmaß der dafür zu veranschlagenden Stunden für die Erfüllung der Jahresnorm ergibt sich unmittelbar aus der Anzahl der Unterrichtsstunden aus dem Arbeitsbereich A. Dies deshalb, weil jede in Arbeitsbereich A vorgesehene Unterrichtsstunde mit einer Jahresstunde im Bereich B verbunden ist. Da in den Stunden des Bereiches B auch die Aufsichtsführung – 10 Minuten – enthalten ist, muss jede Unterrichtsstunde umgerechnet werden und das sind 5/6. Der Arbeitsbereich C umfasst unter anderem sonstige Tätigkeiten, das sind außerunterrichtliche Tätigkeiten, die jedoch jedenfalls zu den lehramtlichen Pflichten zählen. „Sie bestehen aus Pflichten, die grundsätzlich jeder Lehrer/jede Lehrerin obliegen und sich aus dem Schulrecht und aus dem Dienstrecht ableiten“. Im Rahmen dieser sonstigen Tätigkeiten werden jedoch bestimmte Tätigkeiten der Lehrerin/des Lehrers bereits durch den Gesetzgeber durch die Vorgabe einer Anzahl von Jahresstunden für alle Lehrer gleichermaßen bewertet. Im Gegensatz zu den Arbeitsbereichen A und B ist es der Arbeitsbereich C, der ein hohes Maß an individueller Planung an der Schule zulässt. Darin liegt ein bedeutendes Potential für schulautonome Entscheidungen. Es kann aber auch Potential für Konflikt sein, wenn es nicht gelingt den Ausgleich zwischen schulischen Erfordernissen und individuellen Interessen zu finden. 298 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Es ist Aufgabe der Schulkonferenz einen Katalog der standortspezifischen Aufgaben aufzulisten und eine gemeinsame Lösung der Aufteilung der Aufgaben bzw. Arbeiten für jedes Schuljahr zu treffen, sowie das Ausmaß der für diese Tätigkeit erforderlichen Jahresstunden im Kollegium festzulegen. Im Konfliktfall ist die Personalvertretung beizuziehen. Im Hinblick auf die flexibel gestaltbaren Tätigkeiten gibt es einen Katalog für standortspezifische Aufgaben. Der Katalog der standortspezifischen Aufgaben kann Tätigkeiten aus folgenden Bereichen beinhalten: Verwaltung, Organisation, Administration Tätigkeiten im Zusammenhang mit pädagogischen Veranstaltungen Pädagogische organisatorische Aufgaben und Tätigkeiten, Beteiligung an regionalen Schulentwicklungsprozessen Fort- und zusätzliche Ausbildung, die über § 43 Abs. 3 Z 4 hinausgehen Standortspezifische, regionale und überregionale Koordinationstätigkeiten Tätigkeiten, die durch Schulneubauten, Übersiedlung oder Sanierung der Schule notwendig werden Kontakte zu Schülerinnen/Schülern Kontakte zu Eltern/Erziehungsberechtigten Tätigkeit in Gremien Außenkontakte Jedenfalls sollte an jedem Schulstandort auch ein Schulentwicklungsvorhaben geplant werden. Ein wichtiger Punkt, der im Aufgabenkatalog angesprochen wird ist, dass die Tätigkeiten sowohl verpflichtende als auch von/vom der Lehrerin/Lehrer zu wählende Tätigkeiten umfassen. 299 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 In diesem Zusammenhang ergeben sind Aufgaben die ergebnisorientiert (zum Beispiel: Kustodiate) zu sehen sind und deren Ausübung nicht permanent durch die/den Schulleiterin/Schulleiter zu kontrollieren ist. die prozessorientiert (zum Beispiel: Schulentwicklungsvorhaben) zu sehen sind. Prozessorientierte Vorhaben sind – sofern ein Beschluss der Schulkonferenz bzw. Schulforums vorliegt – für alle Lehrerinnen und Lehrer verbindlich wahrzunehmen. Eine genaue Regelung betreffend der Fortbildung wurde von Seiten des Stadtschulrates für Wien getroffen. 11 Fortbildung Jeder Schule steht ein Tag pro Schuljahr zur schulinternen Lehrerfortbildung zur Verfügung. Dieser Tag reduziert das 10 – Tage-Kontingent der/des einzelnen Lehrerin/Lehrers nicht. An diesem Tag schließt der Unterricht um 11 Uhr. Jeder Lehrerin/jedem Lehrer stehen pro Schuljahr 10 Tage für Fortbildung zur Verfügung – flexible Aufteilung, individuell -. Zur gleichen Zeit können: an Schulen bis 10 Lehrerinnen/er - 1 Lehrerin/er an Schulen bis 20 Lehrerinnen/er - 2 Lehrerinnen/er an Schulen bis 30 Lehrerinnen/er - 3 Lehrerinnen/er an Schulen über 30 Lehrerinnen/er - 4 Lehrerinnen/er dienstfreigestellt werden. Bei mehreren Nennungen zum selben Termin entscheidet die/der Schulleiterin/er über Teilnahme bzw. Nichtteilnahme. 300 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Die Ergebnisse der Ausverhandlungsprozesse müssen an den Schulen für alle einsichtig und transparent dargestellt werden und darüber hinaus sind diese Ergebnisse zu dokumentieren. 11.1 Vereinbarung der Arbeitszeit der römisch – katholischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer nach dem Jahresnormmodell Für pragmatisierte und vertragliche Religionslehrerinnen/Religionslehrer unmittelbar, für kirchlich bestellt sinngemäß gelten die Bestimmungen gemäß Bundesgesetz BGBL.I Nr. 47/2001 – zunächst auf vier Jahre – über die Arbeitszeit. Die Tätigkeitsbereiche A+B nach den allgemeinen Bestimmungen. Im Tätigkeitsbereich C ergeben sich im Bereich ihres Berufsfeldes folgende zusätzliche Tätigkeiten: Feste- und Feiergestaltungen an der Schule Inspektionskonferenzen Kontaktpflege zur Schulpfarre Zusammenarbeit mit dem diözesanen Schulamt Öffentlichkeitsarbeit der/des Religionslehrerin/Religionslehrer Mehraufwand für Religionslehrerinnen/Religionslehrer, die an mehreren Schulen unterrichten Mitarbeit in einer ARGE Mitarbeit in der Berufsgemeinschaft der Religionslehrerinnen/Religionslehrer gemäß den diözesanen Bestimmungen 11.2 Vereinbarung des Zentralausschusses mit der Abteilung I des Stadtschulrates für Wien Unterschreitung Jahresnorm – Bereich 1 (§ 43/2) für Dienststellenausschüsse Bis 300 LehrerInnen 2 Stunden, bis 700 LehrerInnen 4 Stunden, bis 1000 LehrerInnen 6 Stunden, mehr als 1000 LehrerInnen 8 Stunden. Über die Verteilung der Stunden entscheidet der Dienststellenausschuss. Eine Person kann nicht mehr 301 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 als 50 % der Gesamtstunden für den Dienststellenausschuss unterschreiten. Es können nur ganze Stunden in Anspruch genommen werden (kein Splitting). Dies ergibt für das Land Wien insgesamt 92 Wochenstunden. 11.3 Vereinbarung betreffend der Gewährung von Lehrpflichtermäßigungen Für die Führung von Arbeitsgruppen im Bereich der Grundschule und der Sekundarstufe I Interkulturelles Lernen Fremdsprachen und internationale Bildungskooperationen Entwicklung von Konzepten zur Überbrückung der Nahtstelle Koordination und Entwicklung innovativer Konzepte zum Einsatz moderner Informationstechnologie im Fremdsprachenunterricht bzw. zur Unterstützung internationaler Bildungskooperationen (Internet) Betreuung der Ostkontakte, Central European Regional Network for Education Transfer Entwicklung eines Mitteleuropäischen Sprachenportfolio für die Grundschule Entwicklung eines Lehrplankonzeptes zum Bereich „Europäische Studien“ im Rahmen der Europäischen Mittelschule Ökologisierung von Schulen Bewegtes Lernen – das Wiener Modell Informatik Entwicklung und Erprobung von Bildungsstandards / Studie Nahtstelle Qualitätssicherung mittels Bildungsstandards Für den Bereich der Polytechnischen Schule Berufsorientierung Maßnahmen der schulischen Nachqualifikation im Rahmen des NAP 302 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 11.4 Vereinbarung zur Umsetzung des neuen LDG bezüglich integrativer Betreuung verhaltensauffälliger Kinder Ambulante Betreuung durch BeratungslehrerInnen und PsychagogInnen sowie Betreuung und Beschulung in Kleingruppen. Kleinklassen Die Unterrichtsnorm der Lehrerinnen und Lehrer in den Kleinklassen umfasst analog zu den Regelschulen im Volksschulbereich 22 im Sekundarstufenbereich I 21 Wochenstunden. Die Jahresnorm im Arbeitsbereich A umfasst neben der Unterrichtstätigkeit spezielle sozialpädagogische Intensivbetreuung: die Arbeit mit den Eltern im Ausmaß von 36 Wochenstunden, mit Lehrerinnen und Lehrern und den entsprechenden Institutionen. Das Klassenlehrerinnen/erprinzip und Teamteaching soll aufrechterhalten werden. Daraus folgt, dass es zu Mehrleistungen aus dem Arbeitsbereich A im Volksschulbereich im Ausmaß von maximal 1 MDL/Woche und im Sekundarstufenbereich I von maximal 3 MDL/Woche kommen kann. Förderklassen – für nicht großgruppenfähige Kinder für einen begrenzten Zeitraum. Ziel ist die Reintegration dieser Kinder in eine Großklasse Mosaikklassen – analog Nestklassen - analog Vereinbarung zur Umsetzung des neuen LDG bezüglich integrativer Betreuung verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlichen durch Beratungslehrerinnen/ Beratungslehrer und Psychagoginnen/Psychagogen Ambulant tätige Lehrerinnen und Lehrer zur integrativen Betreuung verhaltensauffälliger Schülerinnen und Schüler. 303 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 12 Einschätzungen zur bisherigen Implementierung des LDG Der Vertreter des Stadtschulrates für Wien, Vertreter der Schulaufsicht und der Personalvertretung wurden im Interview nach Einschätzungen und ersten Erfahrungen mit dem LDG gefragt: 12.1 Chancen, die das neue Gesetz bietet LSI Dr. Weidinger schätzt den Ertrag des neuen Gesetzes folgendermaßen ein: Das neue LDG hat Vorteile für die Lehrerinnen und Lehrer gebracht, das ist messbar. Die Beibehaltung der alten Bestimmungen des LDG hätte fatale Benachteiligungen bei den Lehrerinnen und Lehrern gebracht. Es erlaubt, das Leistungsprofil des Lehrers sichtbar zu machen; es ist die Eintrittskarte für bemerkenswerte Maßnahmen zur weiteren Schulentwicklung an Standorten. Es stärkt jene, die Schulentwicklung dynamisch verstehen und sehen wollen und bringt jene, die eine gewisse Reformresistenz an den Tag legen, möglicherweise in Argumentationsnotstand. Hinsichtlich der Vereinbarungen im Bereich C ist es ein zirkularer Prozess, den der Standort primär selbst trifft. Es muss sich eine Diskussions- und Planungskultur entwickeln, manche Standorte sind schon weiter, manche Standorte werden etwas länger brauchen, wichtig ist, dass es prozessorientiert erfolgt. Planungsphasen, die davon ausgehen, dass Arbeitsbündnisse geschlossen werden, kann man nicht befehlen, sondern deren Entwicklung muss man fördern und begleiten. Dem Schulleiter, aber auch der Schulaufsicht, wird in diesem Bereich ein hohes Maß an Verantwortung abverlangt werden müssen. Für den Arbeitsbereich C hat sich im allgemeinen für die Lehrerinnen und Lehrer nichts verändert. Denn in diesem Bereich haben Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeit aufgelistet, welche sie (ausgenommen Arbeitsbereich A+B) schon immer geleistet haben. 304 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Probleme sind natürlich dort aufgetreten, wo am Ende bei der Summierung mehr Stunden herausgekommen sind, da hat es dann Diskussionen gegeben. BSI Dr. Pammer meint dazu, wenn die Prämissen klar sind, dass daraus keine finanziellen Forderungen kommen, dann kann man, wie in jedem anderen Betrieb, sagen: „Ich gehöre zu denen, die auch nach halb vier noch etwas aus ihrem Job machen und mache noch etwas dazu. Das mache ich aus freien Stücken.“ Das ist ja nichts Böses und deswegen bin ich noch nicht in der Kategorie des Strebers oder eines Stachanows, mir geht es ja nicht darum, andere herauszuheben und zu übertrumpfen, sondern eben um eine Konsequenz der Festschreibung. Forderungen können daraus nicht abgeleitet werden. 12.2 Kritische Punkte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des neuen LDG Es hat sich gezeigt, dass über einige Punke im neuen LDG Kritik geäußert wurde. 13 Klassenvorstandsstunde Unter den Lehrerinnen und Lehrern hat der Wegfall der Abschlagstunde für die Klassenvorstände (Vermindung der Wochenlehrverpflichtung) für Unmut gesorgt, darüber hinaus auch der Wegfall der administrativen Abgeltung, welche zweimal jährlich ausbezahlt wurde. Es wird als große Ungerechtigkeit empfunden, dass für geleistete Arbeit keine Bezahlung erfolgt. Vorzuschlagen wäre eine Abgeltung im Sinne einer administrativen monatlichen Abgeltung wie bei den AHS-Lehrerinnen/Lehrern. Dies würde als gerecht und ebenbürtig empfunden werden. Die Regelung, dass ein gewisser Betrag an die Schule kommt und dort von der Schulleiterin bzw. Schulleiter verteilt wird, wird von den Lehrerinnen und Lehrern als nicht gerecht empfunden. 305 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 In diesem Zusammenhang wird seitens des bm:bwk folgende Empfehlung ausgesprochen: „Bezüglich der Entscheidung über die Zuerkennung des gegenständlichen Belohnungsbetrages an einzelne Lehrerinnen und Lehrer bzw. der weiteren Festlegung der hierfür maßgeblichen Kriterien wird auf die Vollzugskompetenz der Länder verweisen. Es wird jedoch angeregt, die gegenständliche Belohnung – abgesehen von kleineren Schulen – primär den Lehrerinnen und Lehrern – und nicht den Leiterinnen und Leitern – zu gewähren. Der Stadtschulrat für Wien hat mit einer Mitteilung vom Dezember 2002 folgende Vorgangsweise festgesetzt: 1. Jeder Schulstandort verfügt über den Betrag von € 100.—je Schulklasse, mindestens jedoch € 600.--. An Volksschulen zählt der Unterricht von Schülern und Schülerinnen nach dem Lehrplan der Vorschulstufe in jedem Fall als eine Schulklasse unabhängig von der gewählten Organisationsform. 2. Es obliegt der Entscheidung der Lehrerkonferenz, wie der genannte Geldbetrag zu verteilen ist. 3. Aus Gründen der Verrechnungsvereinfachung wird festgelegt, dass der Belohnungsbetrag pro Lehrerin/Lehrer mindestens € 50.—betragen soll. 4. Für eine mögliche Entscheidungsfindung zur Zuerkennung einer Belohnung für pädagogisch-administrative Leistungen wären Projektarbeit Schulbuchaktion Klassenführung Klassenvorstandstätigkeit zu berücksichtigen. 5. Sollte an einem Schulstandort keine Entscheidung der Lehrerkonferenz – Beschluss des Lehrerkollegiums mit 2/3 Mehrheit – herbeigeführt werden können, so ist durch die Schulleitung zu veranlassen, dass für jeden klassenführenden Lehrer bzw. Klassenvorstand eine Belohnung von € 100.— zu beantragen ist. 306 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Abwicklungsmodalität 1. Erstellen einer Sammelliste pro Schule, welche die Namen der Lehrerin/des Lehrers, die Personalnummer und den jeweils festgelegten Belohnungsbetrag beinhaltet. 2. Weiterleitung an die Inspektionskanzlei zur Überprüfung der Einhaltung des Betrages von € 100.—je Schulklasse – die Bestätigung der BezirksschulinInspektorin/des Bezirksschulinspektors über die Richtigkeit der Meldung darf nicht fehlen -. 3. Weiterleitung der gesammelten Meldungen durch die Inspektionskanzleien an die Abteilung für Personalmanagement. Dem Personalvertreter der wiener lehrerinnen im Zentralausschuss für LehrerInnen an allgemein bildenden Pflichtschule, Michael Georgieff, hat diese Vereinbarung in einer Aussendung an die „Wiener Pflichtschule“ dokumentiert mit der Anmerkung: dass „Diese Belohnung kann weder als Ersatz für die bisherige „Klassenvorstandsbelohnung“ noch als Ersatz für die Nichtausnützung der Bandbreite (= eine Stunde weniger für klassenführende Lehrerinnen/Lehrer/Klassenvorständin/Klassenvorstand) gesehen werden“. (Stand: 2002) 14 Bandbreite Im Tätigkeitsbereich A steht keine Bandbreite, wie im LDG dargelegt, zur Verfügung. Der Stadtschulrat für Wien hat für alle Lehrerinnen und Lehrer Vorgaben für die einzelnen Lehrersparten ausgegeben. 14.1 Supplierverpflichtung Jede Lehrerin bzw. jeder Lehrer hat die Pflicht im Jahr 10 Stunden gratis – unentgeltlich - zu supplieren. Erfährt die Lehrerin/der Lehrer mindestens einen Tag 307 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 vor der Supplierung davon, dann gilt diese Stunde als vorzubereitende und wird bezahlt. Diese Regelung eröffnet für Schulleiterinnen und Schulleiter einen eigenen Rahmen, in welchem diese ihre Kunst des Managements beweisen können. Geschickte Schulteams können ihre Absenzen so gestalten, dass keine unbezahlten Supplierstunden im Jahr anfallen. 15 Finanzausgleich Durch die Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. 1 Nr. 142/2000 sind im Rahmen des Finanzausgleiches zwischen Bund und Ländern neue einheitliche Schüler – Lehrer – Verhältniszahlen geregelt worden. Dies bedeutete für Wien einen Abbau von Planstellen, da aufgrund einer eigenen Berechnung in Wien gegenüber den übrigen Bundesländern ein relativ großer Überhang bestand. Dies war auch damit begründet, dass das Land Wien aufgrund der hohen Zuwanderungen einen großen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache auffing. Die Integration auf der Primar- sowie auf der Sekundarstufe I bedarf zusätzlicher Stundenressourcen, so auch die dichte der Schulen mit ganztägiger Betreuung – Ganztagsschulen und/oder Offene Schulen sowohl im Primar- wie auch im Sekundarbereich I. Im Bereich der Schul- und Unterrichtsversuche hat das Land Wien einen großen Anteil an der Schulentwicklung und damit verbunden einen höheren Stundenressourcenanteil. Der vorgegebene Planstellenabbau bewirkte eine Reduktion von etwa 4,5% der Planstellen, wurde aber in seiner Auswirkung auf das Unterrichtsangebot gegenüber den Schülerinnen und Schülern durch die neuen Bestimmungen des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes teilweise kompensiert. 308 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 Seitens der Stadt Wien wird der Betreuungsaufwand durch finanzielle Maßnahmen und Betreuerbeistellung gestützt. Rechnerisch ergab sich damit eine Entlastung von über 100 Planstellen. Das Land Wien und damit der Stadtschulrat für Wien mit der zuständigen Abteilung für den Pflichtschulbereich hat eindeutige Zuweisungsmodalitäten formuliert und ausgegeben. Der Stadtschulrat weist drauf hin, dass lineare Kontingentvergleiche mit vergangenen Schuljahren unzulässig sind weil in den nunmehr festgelegten Kontingenten keine oder nur minimale administrative Zuschläge enthalten sind, weil das mittlere Maß der wöchentlichen Unterrichtstätigkeit der Lehrerinnen/Lehrer verändert wird und weil durch die Einrichtung der regionalen Förderkommissionen in der Systematik der Planstellenzuweisung Änderungen erfolgt sind. Festgelegt wurde, wie sich das Gesamtausmaß der einem Schulstandort zur Verfügung gestellten Ressourcen zusammensetzt: 16 Kontingentberechung 16.1 Basiskontingent Anzahl der Lehrerstunden zur Erteilung des „Pflichtunterrichtes“ pro Standort 16.2 Zuschläge Zuschläge = Stunden für besondere Aufgabenbewältigungen 309 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 16.3 Regionales Kontingent Festlegung des regionalen Kontingentes (= Inspektionsbezirk) für weitere Zuschläge Weitere Ressourcen, die für die Region (= Inspektionsbezirk) zur Verfügung stehen: 16.4 Förderkommission Verwaltung zusätzlicher Förderressourcen 16.5 Supplierreserve Für den Bereich der Volksschule. Die Dotierung erfolgt nach abgeschlossener Planung. In diesem Zusammenhang sei hingewiesen, dass zwischen dem Land Wien und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst im Hinblick auf den 4Jahres-Plan bezüglich des Planstellenabbaues noch keine endgültigen Vereinbarungen getroffen wurden, sondern lediglich Übergangslösungen erarbeitet wurden. Die Interviewten der Schulen sehen die Einsparungen nicht im Zusammenhang mit den Regelungen des Finanzausgleichs sondern sehen die Ressourcenkürzungen im Zusammenhang mit dem neuen LDG. So wird das neue LDG nicht als Verbesserung in Bezug auf Transparenz und Objektivität gesehen, sondern als Verschlechterung. Den Lehrerinnen und Lehrern war die Transparenz der Ressourcenzuteilungen nie bekannt bzw. ist sie es bis heute auch noch nicht - und wurde öffentlich auch nie dargelegt. 310 Die Implementierung des LDG 1984-Novelle BGBl. I Nr. 47/2000 Art. 8 Budgetbegleitgesetz 2002 17 Liste der verwendeten Quellen Interview 01: Interview mit Dr. Walter Weidinger, Landesschulinspektor der Abteilung I, Allgemeinbildende Pflichtschule, Stadtschulrat für Wien, 4. Juni 2002; Interview 02: Interview mit Dr. Josef Pammer, Bezirkschulinspektor für den 10. Wiener Gemeindebezirk, am 1. Juli 2002 Interview 03: Interview mit Mag. Manfred Pinteritz, Bezirksschulinspektor für den 7. und 15. Wiener Gemeindebezirk, am 25. Juni 2002 Interview 04: Interview mit OSRin Johann Kletzl, Bezirksschulinspektorin für den 20. Wiener Gemeindebezirk, am 12. Juni 2002 Interview 05: Interview mit Monika Prock, Mitglied des Zentralausschusses der Landeslehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen Wien, am 2. Juli 2002 Vereinbarung des Zentralausschusses mit dem Leiter der Abteilung I des SSRfW, Wien, Juni 2001 [Online im Internet: http://www.fcg-wien-aps.at/zavereinb.htm] „LDG 2001“; SSRfW; Abteilung I; Planungsunterlagen für 01/02, Wien, 21. Mai 2001 Neuerungen im Schuljahr 2001/2002, Überarbeite Fassung: Zuletzt aktualisiert am 4.9.2001; Zusammenstellung LSI Dr. Walter Weidinger; Wien, im April 2001 [Online im Internet: http://www.lehrerweb.at/ice_news/ssrnews/neuerungen 2001/aenderungen.html] LDG – Neu Jahresnorm; Zentralausschuss der Wiener Landeslehrer an APS; Broschüre Rundschreiben des Erzbischöflichen Amtes für Unterricht und Erziehung; Wien; 21. Juni2001 311