Theorien abweichenden Verhaltens Gottfredson u. Hirschi Folien Selbstkontrollkonzept von Gottfredson und Hirschi F1 Verbrechen = Handlung, die aus Eigeninteresse geschieht, der Bedürfnisbefriedigung dient, sich von anderen Handlunge nur dadurch unterscheidet, dass sie von staatlichen Organen mit Sanktionen bedroht ist. F2 Nach G.u.H. ist das Menschenbild der klass. kriminologischen Ansätze, das für den Ansatz von G.u.H. von großer Bedeutung ist, so zu charakterisieren. Der Mensch handelt rational in Verfolgung seiner Interessen. Jeder Handlung geht eine Kosten-Nutzenkalkulation voraus. Jeder Mensch strebt nach Befriedigung seiner Bedürfnisse und will Negativerlebnisse vermeiden. Sanktionen stellen dem (Kurzzeit-) Nutzen abweichenden Verhaltens hohe (Langzeit-) Kosten gegenüber. 1 Theorien abweichenden Verhaltens Gottfredson u. Hirschi F3 Bezugnehmend auf die bisherigen Theorien und ihrer Kritik entwerfen G. u. H. ein neues Menschenbild: Der Kriminelle steht in unmittelbarer Übereinstimmung mit dem Wesen der kriminellen Handlung. Er ist dadurch zu charakterisieren, dass er eine geringe Kontrolle über seine individuellen Bedürfnisse hat, was sich auf sein Verhalten niederschlägt. Treten kurzfristig erzielbare Bedürfnisbefriedigungen mit langfristigen in Konflikt zueinander, realisieren Menschen, denen es an Selbstkontrolle mangelt, ihre kurzfristige Bedürfnisbefriedigung. Personen mit großer Selbstkontrolle befürchten langfristige Sanktionen. Jeder kriminellen Handlung geht eine Kosten- Nutzenanalyse voraus. Kurzzeitfolgen werden hoch bewertet. Langzeitfolgen werden eher als unwichtig hingestellt. - Verbrechen findet dann statt, wenn ( B x E+) > (S x E-) B = Ausmaß der Belohnung / E = Eintrittwahrscheinlichkeit / S = Höhe der Sanktion F4 Selbstkontrolle Selbstkontrolle ist die Fähigkeit auf unmittelbare Befriedigung verzichten zu können, wenn die Befriedigung mit einer gewissen Verzögerung auch negative Effekte mit sich bringt. Mangelnde Selbstkontrolle ist eine starke Augenblicksorientierung für die Entscheidung, ob eine Handlung realisiert wird. Sie ist von der Unfähigkeit geprägt, Langzeitfolgen in die KostenNutzen- kalkulation des Handelns einzubeziehen. 2 Theorien abweichenden Verhaltens Gottfredson u. Hirschi F5 Lokalisierung der Selbstkontrolle in einem zweidimensionalen Raum R I S I K O B ER EI T S CH AF T Geringe Selbstkontrolle sofortige Belohnung aufgeschobene Belohnung Hohe Selbstkontrole V O RS I C H T F6 Beaufsichtigung des kindlichen Verhaltens zielt auf Unterdrückung spontaner, unmittelbarer Befriedigung. Verzögerte o. später einsetzende Befriedigung soll Berücksichtigung bei Verhaltensentscheidungen finden. Interessen anderer sollen berücksichtigt werden. Es soll die Bereitschaft zur Einschränkung von Aktivitäten entwickelt werden. F7 Erkennen des devianten Verhaltens Wird ein Fehlverhalten nicht erkannt, kann es nicht korrigiert werden. Eltern von Devianten bieten erbärmliche Vorbildmaßstäbe. Eltern mit geringer Selbstkontrolle werden keine Selbstkontrolle vermitteln können. 3 Theorien abweichenden Verhaltens Gottfredson u. Hirschi F8 Effektives Bestrafen Sanktionen sind Möglichkeiten zur Prävention, meist wird jedoch zu hart o. zu weich bestraft. Zusammenhang zwischen Verbrechen und schlechten Verhaltensweisen Durch frühes u. angemessenes Bestrafen kann den schlechten Verhaltensweisen begegnet werden. F9 Als Faktoren werden genannt: - Größe der Familie - Außer Haus arbeitende Mutter - Alter - Geschlecht - ethnische Herkunft F 10 4 Theorien abweichenden Verhaltens Gottfredson u. Hirschi Zusammenfassung Die relevanten Sozialisationsinstitutionen: Familie, Schule, peer group, Arbeit werden nicht als direkte Ursache für Kriminalität angesehen. Die Sozialisationsinstanzen die Möglichkeit, ein höheres Maß an Selbstkontrolle zu erwerben, als dies genetisch vorgegeben ist. Das Ausmaß an schon vorhandener Selbstkontrolle prädeterminiert aber die Wirkung der Sozialisationsinstitutionen. Bis zu einem Alter von ca. 8 Jahren können die Institutionen einen fördernden Effekt auf die Entwicklung der Selbstkontrolle ausüben. Höhere Strafen und soziale Maßnahmen sind wirkungslos, da Kriminelle auf eine kurzfristige Bedürfnisbefriedigung aus sind. Kriminelle Handlungen sind die Konsequenz aus ‚Gelegenheiten’ zur Bedürfnisbefriedigung und mangelnder Selbstkontrolle. F 11 Kritik/ Konsequenzen des Selbstkonzepts: Aufgabe der konservativen Position, wonach eine Sanktionserhöhung des Staates ausreichend ist, um Kriminalität zu reduzieren. Eindeutig ätiologisch-individualistisch orientiert. Durch die theoretische Relation Sozialisation - Selbstkontrollverbesserung besteht die Gefahr einer Schuldzuweisung an die Sozialisationsinstanzen Familie u. Schule. Rückführung geschlechtsspezifischer Unterschiede der Selbstkontrolle auf genetische Bedingungen äußerst fragwürdig. Die vom Labeling-Approach kritisierte Etikettierung ist ein Element des Erziehungs- u. Sanktionsverhaltens für mehr Selbstkontrolle. Da ausschließlich in der Erziehung zu mehr Selbstkontrolle der Schlüssel zur Lösung des Problems Kriminalität gesehen wird, erhalten andere soziale Maßnahmen einen untergeordneten Status. Auch Resozialisationsmaßnahmen werden nur als begrenzt wirksam an gesehen. Neben dem dominanten Selbstkontrollkonzept wird anerkannt, dass die Gelegenheiten, kriminell zu handeln, durchaus durch (staatliche) Maßnahmen reduziert werden können. Bietet weitgehende Möglichkeiten der Prävention, allerdings zu dem Preis, dass "Verbrechenverhütung .....zum sozialpädagogischen Jedermansgeschäft" wird. 5