Ruprecht-Karls

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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Institut für Politische Wissenschaft
Proseminar: Einführung in das politische System der BRD
Dozent: Prof. Dr. Axel Murswieck
Wintersemester 07/08
Referenten: Nina Himmer, Nils Hirsch, Janine Schnur, Paule
Kouassi, Monika Kukytė
Datum: 30.01.2008
Deutschland und die Europäische Union
1. Die Europäische Union
1.1 Definitionen:
„Europäisierung“
Europäisierung meint zunächst einmal die von niemanden bestrittene […] Tatsache, dass
durch die Kompetenzen auf die Europäische Union politische Entscheidungen zunehmend auf
supranationaler Ebene getroffen werden. (Pehle/Sturm 2005)
„Europäisierung, im politischen Sprachgebrauch 1) der Vorgang der Herausbildung,
Erweiterung und Vertiefung der Einbindung europäischer Staaten in die europäische
Staatengemeinschaft, die seit dem Maastrichter Vertrag die Europäische Gemeinschaften, die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in der Justizund Innenpolitik unter dem Dach der EU zusammenführt und 2) der Vorgang der
Übertragung nationalstaatlicher Souveränitätsrechte auf die EU. Die Europäisierung erzeugt
und reproduziert ein neues, vielschichtiges, mehrere Ebenen umfassendes politisches System
und verändert durch Rückwirkungen auf die Institutionen, Normen und Prozesse der
nationalstaatlichen Politik das Regierungssystem der Mitgliedstaaten nachhaltig.“
(Schmidt, Manfred G. 2004)
1.2 Supranationalität
-
Machtverlagerung bzw. Verlagerung politischer Prozesse auf höhere (EU-)Ebene
Veränderungen betreffen v.a. Legislative
→ Machtverlust der nationalen Parlamente, weil verbindliche Entscheidungen
getroffen werden können – auch ohne Zustimmung aller Mitgliedsstaaten (Politiken>
EU-Kommission)
→ Europäisierung des politischen Systems
In der EU ist nicht alles „supranational“ geregelt.
Partiell intergouvernementale Beschlussbereiche bleiben (z.B. im Rat der Europäischen
Union):
-
GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen)
1.3 Intergouvernementalismus
War v.a. entscheidend in der EG der Ära Adenauer, Hauptvertreter eines Europa der
Vaterländer Charles de Gaulle (Merkmale):
- zwischenstaatliche Kooperation der souverän bleibenden Regierungen ohne
Institutionalisierung, ohne lange Beratungsgespräche
- u.a. Arbeitsweise der UNO/ OZSE
1.4 Subsidiarität
ist Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln; Subsidiaritätsprinzip, wichtiges Prinzip der
EU zur Beschränkung der Organe der EU in der europäischen Gesetzgebung
1.5 Geschichtlicher Hintergrund:
 Entstehung und Entwicklung der EU (nach Pfetsch 2005)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Inkubationsphase (1945-1950)
Gründungsphase (1950-1957)
Konsolidierungs- und Krisenphase (1958-1969)
Erweiterung und Stagnation (1969-1985)
Neuer Schub (1986-1999)
Vom Scheitern der Reformkonferenzen zum Verfassungsvertrag (2000-2005)
Reformdiskussionen
1.6 Bilanz
- Europäische Gemeinschaft ist vorwiegend wirtschaftliche Kooperation
- Entstehung der Europäischen Union durch Maastrichter Vertrag 1992
und Verfestigung der politischen Ziele seit 1992 ( juristische Weichenstellungen
durch EuGH : Vorrang des Gemeinschaftsrechts (Kirchhoff)
→ Europäisierung des Bundesverfassungsgerichts
Konsequenzen für BT:
- Richtlinienmodifikation in nationales Recht
- „partielle Einschränkung“ in parlamentarische Kompetenzfelder und „totale
Einschränkung“ d.h. keine Eingriffsoption in einigen Bereichen
- Verlagerung nationaler Kompetenzen auf höhere EU-Ebene
(Machtverlagerung bzw. Verlagerung politischer Prozesse> Supranationalität)
- Veränderungen betreffen v.a. Legislative
1.7 EU-Institutionen
Institutionelle Einflussnahme der Nationalstaaten Deutschlands erfolgt im
Europäischen Rat (≠Europarat),
EU-Ministerrat (Rat der Europäischen Union/Rat); nicht im Europäischen Parlament
2. Deutschland in der Europäischen Union
2.1 Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der Bundesregierung
Die deutsche Europapolitik ist charakterisiert durch die „geborene Ressortkonkurrenz“:
In den einzelnen Politikfelderern hat jeweils das fachlich zuständige deutsche Ministerium
(federführende Ministerium) die Verantwortung für die Koordination des innerstaatlichen
Willensbildungsprozesses.
 jeweils zuständige Fachministerien unterhalten ressortspezifische Kontakte zu den
supranationalen EU-Institutionen (§37 GGBO sichert Ministerien explizit dieses Recht zu)
 acht von 13 Ministerien besitzen mittlerweile eine eigene Europaabteilung
 „jedes Fachressort [ist] immer auch ein Europaressort“ (Heinz Hetmeier)
Streng hierarchischer Entscheidungsprozess mit hohem Formalisierungsgrad, nur strittige
Angelegenheiten werden „nach oben“ weiter gereicht:
KABINETT
Angelegenheiten von übergeordneter
Bedeutung
Komitee der Staatssekretäre
etwa alle vier Wochen tagend; „Vier Musketiere“ + jeweils
betroffene und Ständiger Vertreter Deutschlands bei der
EU
Entscheidungen: einstimmig und für die Ministerien
bindend
 Funktion: “Clearing-Stelle“
nicht gelöste, strittige Fragen
„Dienstags-Komitee“
wöchentlich tagende Runde der zuständigen Abteilungsleiter
Aufgabe: Agenda des Ausschusses der Ständigen Vertreter
vorzubereiten
 Schätzungen: 90% aller Fragen und Konflikte werden in diesem
Gremium auf Beamtenebenen geregelt
2.2 Koordination deutscher Europapolitik
Drei wichtige Akteure, die die Führung der deutschen Europapolitik beanspruchen und unter
einander aufteilen: Auswärtiges Amt, Wirtschaftsministerium und Kanzleramt.
Auswärtiges Amt und Wirtschaftsministerium koordinieren nach Politikfeldern aufgeteilt die
Europapolitik der Bundesregierung gemeinsam:


Abstimmung innerhalb der Regierung
Weisungen an den Ständigen Vertreter Deutschlands im Ausschuss der
Ständigen Vertreter
 Information von Bundestag und Bundesrat
 Stellungnahmen, aber meist bedeutungslos (Bundestage); Bundesrat:
dreifach gestufte Beteiligungsmöglichkeit
 Fazit:
keine zentrale Instanz zur einheitlichen Koordination der deutschen Europapolitik vorhanden;
Ressortprinzip dominiert
2.3 Kritik an der deutschen Europapolitik
Häufig geäußerte Kritik an der deutschen Europapolitik:
 dreigeteilte Führung sei dysfunktional
 mangelnde Berechenbarkeit
 Ineffizienz durch „starke Sektoralisierung“ (Bulmer, Jeffrey und Paterson)
Folge:
 Deutschland könne so nur sehr langsam reagieren und sei folglich in der EU nicht so
einflussreich, wie es sein könnte
 Verfehlte Personalpolitik (Neuss und Hilz): Deutschland ist im Vergleich zu seinem Anteil
an der europäischen Bevölkerung und dem EU-Etat in den Europäischen Institutionen
unterrepräsentiert
2.4 Verbesserungsvorschläge
Zwei Modelle werden diskutiert:
1. Schaffung eines Europaministeriums
 Probleme: Konfliktpotenzial mit dem Auswärtigem Amt („zweites diplomatisches
Corps“) sowie dem Führungsanspruch des Kanzleramtes
 keine Verbesserung, denn Koordination wäre weiterhin nötig: die
Koordinationsprozesse würden aus dem jetzigen interministeriellen in einen
intraministeriellen Prozess überführt
2. Ernennung eines Staatsministers für Europafragen im Kanzleramt (= alle
Koordinations- und Leitungsaufgaben der Europapolitik bei ihm vereinigen)
↔ parteipolitisch kaum realisierbar ( Koalitionsregierungen)
3. Integrationstheorien
3.1 Ursprung der Theorien
Die Theorien der europäischen Integration beschäftigen sich mit folgen Fragen:




Warum findet Integration statt?
Wie verläuft dieser Prozess?
Welche Ergebnisse bringt er?
In welchem Verhältnis stehen die Strukturen und Prozesse auf supranationaler Ebene
zu jenen auf nationalstaatlicher Ebene?
3.2 Fusionsthese ( Wessels)

Die Fusionsthese besagt, dass sich der Nationalstaat im Prozess der Integration nicht
auflöst, sondern überlebt, allerdings in veränderter Form.

Seine Institutionen schmelzen mit der supranationalen Polity zusammen. Auch die
Grenze zwischen nationalen und europäischen Kompetenzen und Verantwortung
verläuft nicht mehr eindeutig.

Der Nationalstaat kann autonom nichts mehr entscheiden. Eine nationale Regierung ist
nur einer von vielen Akteuren, welche die Mitentscheidung in einem komplexen
Geflecht anstreben. Auch Bundesländer, NGOs und Wirtschaftssubjekte sind
Mitregenten in der europäischen Entscheidungsfindung.
3.3 Politikverflechtungsthese

Diese Theorie postuliert ähnlich wie die Fusionsthese eine Annäherung der
nationalstaatlichen und supranationalen Strukturen. Diese verschmelzen aber nicht,
sondern werden miteinander verflochten, d.h. so stark miteinander verzahnt, dass eine
gegenseitige Abhängigkeit, sowie mehrere Ebenen entstehen.

So sind die Mitgliedstaaten in der Suche nach effektiven Problemlösungen auf
supranationale Kooperation angewiesen, doch neue Kompetenzen gewinnt die EU nur
unter Zustimmung der nationalen Regierungen – die Nationalstaaten bleiben in dem
Sinne die „Herren der Verträge“.

Die Gesamtstruktur wird manchmal mit dem bundesdeutschen Föderalismus
verglichen, in dem der Bund ohne Zustimmung der Länder im Bundesrat nicht tätig
werden kann, und die Länder aufgrund geteilter Kompetenzen autonom kaum handeln
können.
3.4 Die These von den Politiknetzwerken (Kohler-Koch)

Dieser These liegt die Annahme zugrunde, dass in der EU kein Regieren im
hierarchischen Sinne statt findet, sondern lediglich ein Steuern, im Sinne des
englischen Governance. Gesellschaftliche Akteure stehen im Mittelpunkt.

Je nach policy-Bereich bilden sich im europäischen Raum Politiknetzwerke, d.h.
Gruppierungen in denen die relevanten Akteure (staatlich oder nichtstaatlich)
versammelt sind.

Der Nationalstaat ist, beispielsweise durch den Ministerrat, in allen relevanten
Politiknetzerwerken vertreten. Je nach Bereich aber mit unterschiedlichen Akteuren
konfrontiert, weil sich die Politiknetzwerke frei und pluralistisch zusammensetzen.

Da die Arbeit der Politiknetzwerke über konkrete Handlungsebenen hinausgeht,
dringen supranational agierende Akteure in den Nationalstaat ein. Dieser muss sich
dementsprechend öffnen und auf das Zusammenspiel einlassen.
3.5 Theorien der Europäisierungswirkung
Die „misfit“-Hypothese



Sie präzisiert unter welchen Bedingungen es zur Anpassungen kommt und warum.
Die anderen Theorien besagen, dass Nationalstaaten sich alleine auf Grund der
Mitgliedschaft in der E.U verändern. Die „misfit“ Hypothese hingegen lehnt eine
automatische Anpassung oder Veränderung ab.
Für die" misfit" Hypothese gibt es nur dann Veränderung, wenn es zu Konflikte
kommt.
In manchen Fällen führt der Konflikt nicht zur Anpassung, sondern zum Output
Arrangement. Das bedeutet, dass ein Staat von der Umsetzung eines Europäischen
Beschlusses befreit wird.
4. Auswirkungen der Europäisierung auf das politische System Deutschlands
4.1 Auswirkungen auf die föderale Struktur
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
Principal-Agent-Beziehung (von engl. principal = Erster, Leiter und agent =
Ausführender, Auftragnehmer) – das Konzept findet in der Politikwissenschaft
Anwendung bei der Analysen von politischen Steuerungen, die mit Problemen
konfrontiert sind, wie z.B. delegationsbedingte Interessenkonflikte, die vor allem dann
verstärkt werden, wenn die beide gegensätzliche Kosten-Nutzen-Kalküle haben.
(Schmidt)
„Doppelte Politikverflechtung“
Bundesrat
o Gesetzgebungskompetenz der Länder
o Fragen der Bund-Länder Zusammenarbeit
o „Kompensation durch Partizipation“
4.2 Auswirkungen auf die Exekutive
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Machtverschiebung
Gewinn an Gesetzgebungskompetenzen
Troika: Kanzleramt, Auswärtiges Amt, Wirtschafts-/Finanzministerium
4.3 Auswirkungen auf die Legislative
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Abgabe der legislativen Zuständigkeiten
"Entparlamentarisierung" vs. "Europäisierung"
o Unionsvorlagen
EU-Ausschuss (1994) als Kontrollausschuss
Redeparlament, wenn’s um Thema „europäische Integration“ geht
4.4 Auswirkungen auf die Verwaltung (Wessels)
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"Zwischenstaatliche Verwaltungsstränge sind in der Regel auf die Vorbereitung,
Herstellung, Durchführung und Kontrolle verbindlicher Entscheidungen zum Einsatz
von (quasi)staatlichen Instrumenten ausgerichtet." (Wessels, S. 9)
"leise Revolution durch Verwaltungsverfahren"
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In der EG deutet eine Enge administrative Mehrebenebeteiligungen auf einen
Fusionsprozess
Verstärkte zentrale Koordinierung und Autonomiezunahme administrativer Einheiten
Zwischenstaatliche Verwaltungsstränge als Schlüsselelement zum Verständnis
europäischer Staatspraxis
Staatliche Evolution; Öffnung des Staates
4.5 Auswirkungen auf die Politikfelder
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Grundlage der Gliederung der Tätigkeitsbereiche sind die "drei Säulen" der
Europäischen Union
Die Politikfelder öffnen sich am leichtesten den Europäisierungsanforderungen
Mit einem Anteil von 40 Prozent an der Rechtsetzung der EU ist die Agrarpolitik
der am dichtesten geregelter Politikbereich innerhalb der Europäischen Union
o Nur im Rahmen des Tierschutzes und in der Agrarstrukturpolitik verfügt
Deutschland noch über nationale Kompetenzen.
1987 wurden im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die Artikel
130r-t in den EG-Vertrag aufgenommen und damit erklärt, dass "die Erfordernisse
des Umweltschutzes Bestandteile der anderen Politiken der Gemeinschaft" sind.
5. Interessen und Perspektiven Deutschlands in der Europäischen Union
5.1 Deutsche Interessen in der EU
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Weitreichende Kompetenzen der EU führen mitunter zu Konflikten zwischen
nationalen und europäischen Interessen
Im folgenden sind einige Problemfelder skizziert:
1. Der europäische Binnenmarkt

Stichwort Dienstleistungsfreiheit
Arbeitskräfte aus Osteuropa bereiten dem Hochlohnland Deutschland Probleme.
Es kommt zum Lohndumping durch billige Arbeitskräfte, das wiederum führt zum
Verlust von Arbeitsplätzen.

Stichwort Berufsqualifikation
Die Gleichstellung von qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften führt
ebenfalls zu Problemen. Eine entsprechen regelnde Richtlinie der EU ist in Arbeit

Stichwort Wettbewerbsfähigkeit
Hohe Steuerlast deutscher Unternehmen und niedrige Mehrwertsteuer wirken sich
negativ aus  Ist eine Umformung des deutschen Steuersystems anzustreben?
Sozialdumping: An Arbeit gebundene Sozialbeiträge schwächen die Unternehmen
im Wettbewerb; außerdem wirken gute Sozialleistungen als Zuwanderungsmagnet,
der hohe Belastungen verursacht
2. Die geopolitische Lage
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Deutschland befindet sich seit den Erweiterungen im Herzen Europas, aber
auch am Rand der osteuropäischen Armutszone
Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, Zuwanderung billiger
Arbeitskräfte
Zum Schutz gibt es eine Sperre gegen freie Zuwanderung
3. Der finanzielle Aspekt
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73 % der Mittel der EU stammen aus Mitgliederbeiträgen
Deutschland ist der größte Nettozahler der EU (ca. 23,5 Milliarden Euro) und mit am
höchsten belastet
Ärmere Länder werden systematisch aufgebaut (Subventionen)
Dennoch: enormer Profit Deutschlands vom EU-Binnenmarkt. Mehr als die Hälfte der
deutschen Exportleistungen fließen ins europäische Ausland
4. Die interne nationale Spaltung der Länder
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Beispiel: Forschung mit embryonalen Stammzellen wird von der EU mit
Forschungsgelder bedacht, ist aber in Deutschland verboten  Konflikt
Ähnlich umstritten sind Kriminalitätsbekämpfung, Datenschutz oder Zuwanderung
5.2 Fazit und Perspektiven
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Konfliktfelder entstehen, wo deutsche und europäische Interessen kollidieren
„Demokratieproblem“ der EU: Vorwurf der nachträglichen Rechtfertigung,
mangelnde Transparenz für den Bürger, Überkomplexität verhindert gezielte
Einflussnahme, Ferne zu den Bürgern
Viele Probleme sind strukturell bedingt, man versucht ihnen aber zu begegnen (z.B.
durch Direktwahlen zum EU-Parlament, Unionsbürgerschaft etc.)
Dennoch ist zu bedenken, dass die EU auf freiwilliger Basis existiert und sich
demokratischen Zielen verschrieben hat (gut ersichtlich an Beitrittsbedingungen)
Förderung des Wirtschaftswachstums, Aufbau schwacher Länder und Schutzfunktion
gegen Globalisierungsauswirkungen
Aktive Friedens- und Entwicklungspolitik
Förderung der Selbstbehauptung eines geeinten Europas in einer sich wandelnden
Welt mit starken Gegenmächten (USA, Russland, China)
Literatur
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Sturm, Roland/ Pehle, Heinrich (2005): Die Europäisierung nationaler Institutionen und
Entscheidungsprozesse, in: Das neue deutsche Regierungssystem, 2. Auflage, Wiesbaden: 1134.
Rudzio, Wolfgang (20067): Das politische System der Bundesrepublik Deutschland,
Wiesbaden.
Schmidt, Manfred G. (20042): Wörterbuch zur Politik, Stuttgart.
www.bruessel-eu.diplo.de/Vertretung/bruessel__eu/de/02/Funktion__Vertretung.html (Stand
24.01.2008; 10 Uhr)
www.bundesregierung.de (Stand: 24.01.2008; 10 Uhr)
www.bmwi.de (Stand 24.01.2008; 10Uhr)
www.bundesfinanzministerium.de (Stand: 24.01.2008; 10 Uhr)
www.auswaertigesamt.de (Stand: 24.01.2008; 10 Uhr)
http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2005/200510mba_finanzbeziehung
.pdf (Stand: 24.01.2008; 12:57 Uhr)
Sturm, Roland/Pehle, Heinrich (2005 2.Auflage): Das neue deutsche Regierungssystem.
Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Wessels, Wolfgang (2000): Die Öffnung des Staates. Opladen: Leske+Budrich
Schmidt, Manfred G. (20042): Wörterbuch zur Politik. Stuttgart: Alfred Kröner Verlag
http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Europa/DeutschlandInEuropa/MitwirkungBundeslaender.html (Stand: 24. 01.
2008)
http://www.bpb.de/themen/8BTQ7B,0,0,Agrar_und_Umweltpolitik.html (Stand: 25.01.2008)
http://www.bpb.de/themen/DDV8X4,0,0,Politikfelder_und_Aufgaben_der_EU.html (Stand:
25.01.2008)
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