Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Institut für Politische Wissenschaft Proseminar: Einführung in das politische System der BRD Dozent: Prof. Dr. Axel Murswieck Wintersemester 07/08 Referenten: Nina Himmer, Nils Hirsch, Janine Schnur, Paule Kouassi, Monika Kukytė Datum: 30.01.2008 Deutschland und die Europäische Union 1. Die Europäische Union 1.1 Definitionen: „Europäisierung“ Europäisierung meint zunächst einmal die von niemanden bestrittene […] Tatsache, dass durch die Kompetenzen auf die Europäische Union politische Entscheidungen zunehmend auf supranationaler Ebene getroffen werden. (Pehle/Sturm 2005) „Europäisierung, im politischen Sprachgebrauch 1) der Vorgang der Herausbildung, Erweiterung und Vertiefung der Einbindung europäischer Staaten in die europäische Staatengemeinschaft, die seit dem Maastrichter Vertrag die Europäische Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in der Justizund Innenpolitik unter dem Dach der EU zusammenführt und 2) der Vorgang der Übertragung nationalstaatlicher Souveränitätsrechte auf die EU. Die Europäisierung erzeugt und reproduziert ein neues, vielschichtiges, mehrere Ebenen umfassendes politisches System und verändert durch Rückwirkungen auf die Institutionen, Normen und Prozesse der nationalstaatlichen Politik das Regierungssystem der Mitgliedstaaten nachhaltig.“ (Schmidt, Manfred G. 2004) 1.2 Supranationalität - Machtverlagerung bzw. Verlagerung politischer Prozesse auf höhere (EU-)Ebene Veränderungen betreffen v.a. Legislative → Machtverlust der nationalen Parlamente, weil verbindliche Entscheidungen getroffen werden können – auch ohne Zustimmung aller Mitgliedsstaaten (Politiken> EU-Kommission) → Europäisierung des politischen Systems In der EU ist nicht alles „supranational“ geregelt. Partiell intergouvernementale Beschlussbereiche bleiben (z.B. im Rat der Europäischen Union): - GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) 1.3 Intergouvernementalismus War v.a. entscheidend in der EG der Ära Adenauer, Hauptvertreter eines Europa der Vaterländer Charles de Gaulle (Merkmale): - zwischenstaatliche Kooperation der souverän bleibenden Regierungen ohne Institutionalisierung, ohne lange Beratungsgespräche - u.a. Arbeitsweise der UNO/ OZSE 1.4 Subsidiarität ist Selbstverantwortung vor staatlichem Handeln; Subsidiaritätsprinzip, wichtiges Prinzip der EU zur Beschränkung der Organe der EU in der europäischen Gesetzgebung 1.5 Geschichtlicher Hintergrund: Entstehung und Entwicklung der EU (nach Pfetsch 2005) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Inkubationsphase (1945-1950) Gründungsphase (1950-1957) Konsolidierungs- und Krisenphase (1958-1969) Erweiterung und Stagnation (1969-1985) Neuer Schub (1986-1999) Vom Scheitern der Reformkonferenzen zum Verfassungsvertrag (2000-2005) Reformdiskussionen 1.6 Bilanz - Europäische Gemeinschaft ist vorwiegend wirtschaftliche Kooperation - Entstehung der Europäischen Union durch Maastrichter Vertrag 1992 und Verfestigung der politischen Ziele seit 1992 ( juristische Weichenstellungen durch EuGH : Vorrang des Gemeinschaftsrechts (Kirchhoff) → Europäisierung des Bundesverfassungsgerichts Konsequenzen für BT: - Richtlinienmodifikation in nationales Recht - „partielle Einschränkung“ in parlamentarische Kompetenzfelder und „totale Einschränkung“ d.h. keine Eingriffsoption in einigen Bereichen - Verlagerung nationaler Kompetenzen auf höhere EU-Ebene (Machtverlagerung bzw. Verlagerung politischer Prozesse> Supranationalität) - Veränderungen betreffen v.a. Legislative 1.7 EU-Institutionen Institutionelle Einflussnahme der Nationalstaaten Deutschlands erfolgt im Europäischen Rat (≠Europarat), EU-Ministerrat (Rat der Europäischen Union/Rat); nicht im Europäischen Parlament 2. Deutschland in der Europäischen Union 2.1 Willensbildungs- und Entscheidungsprozess in der Bundesregierung Die deutsche Europapolitik ist charakterisiert durch die „geborene Ressortkonkurrenz“: In den einzelnen Politikfelderern hat jeweils das fachlich zuständige deutsche Ministerium (federführende Ministerium) die Verantwortung für die Koordination des innerstaatlichen Willensbildungsprozesses. jeweils zuständige Fachministerien unterhalten ressortspezifische Kontakte zu den supranationalen EU-Institutionen (§37 GGBO sichert Ministerien explizit dieses Recht zu) acht von 13 Ministerien besitzen mittlerweile eine eigene Europaabteilung „jedes Fachressort [ist] immer auch ein Europaressort“ (Heinz Hetmeier) Streng hierarchischer Entscheidungsprozess mit hohem Formalisierungsgrad, nur strittige Angelegenheiten werden „nach oben“ weiter gereicht: KABINETT Angelegenheiten von übergeordneter Bedeutung Komitee der Staatssekretäre etwa alle vier Wochen tagend; „Vier Musketiere“ + jeweils betroffene und Ständiger Vertreter Deutschlands bei der EU Entscheidungen: einstimmig und für die Ministerien bindend Funktion: “Clearing-Stelle“ nicht gelöste, strittige Fragen „Dienstags-Komitee“ wöchentlich tagende Runde der zuständigen Abteilungsleiter Aufgabe: Agenda des Ausschusses der Ständigen Vertreter vorzubereiten Schätzungen: 90% aller Fragen und Konflikte werden in diesem Gremium auf Beamtenebenen geregelt 2.2 Koordination deutscher Europapolitik Drei wichtige Akteure, die die Führung der deutschen Europapolitik beanspruchen und unter einander aufteilen: Auswärtiges Amt, Wirtschaftsministerium und Kanzleramt. Auswärtiges Amt und Wirtschaftsministerium koordinieren nach Politikfeldern aufgeteilt die Europapolitik der Bundesregierung gemeinsam: Abstimmung innerhalb der Regierung Weisungen an den Ständigen Vertreter Deutschlands im Ausschuss der Ständigen Vertreter Information von Bundestag und Bundesrat Stellungnahmen, aber meist bedeutungslos (Bundestage); Bundesrat: dreifach gestufte Beteiligungsmöglichkeit Fazit: keine zentrale Instanz zur einheitlichen Koordination der deutschen Europapolitik vorhanden; Ressortprinzip dominiert 2.3 Kritik an der deutschen Europapolitik Häufig geäußerte Kritik an der deutschen Europapolitik: dreigeteilte Führung sei dysfunktional mangelnde Berechenbarkeit Ineffizienz durch „starke Sektoralisierung“ (Bulmer, Jeffrey und Paterson) Folge: Deutschland könne so nur sehr langsam reagieren und sei folglich in der EU nicht so einflussreich, wie es sein könnte Verfehlte Personalpolitik (Neuss und Hilz): Deutschland ist im Vergleich zu seinem Anteil an der europäischen Bevölkerung und dem EU-Etat in den Europäischen Institutionen unterrepräsentiert 2.4 Verbesserungsvorschläge Zwei Modelle werden diskutiert: 1. Schaffung eines Europaministeriums Probleme: Konfliktpotenzial mit dem Auswärtigem Amt („zweites diplomatisches Corps“) sowie dem Führungsanspruch des Kanzleramtes keine Verbesserung, denn Koordination wäre weiterhin nötig: die Koordinationsprozesse würden aus dem jetzigen interministeriellen in einen intraministeriellen Prozess überführt 2. Ernennung eines Staatsministers für Europafragen im Kanzleramt (= alle Koordinations- und Leitungsaufgaben der Europapolitik bei ihm vereinigen) ↔ parteipolitisch kaum realisierbar ( Koalitionsregierungen) 3. Integrationstheorien 3.1 Ursprung der Theorien Die Theorien der europäischen Integration beschäftigen sich mit folgen Fragen: Warum findet Integration statt? Wie verläuft dieser Prozess? Welche Ergebnisse bringt er? In welchem Verhältnis stehen die Strukturen und Prozesse auf supranationaler Ebene zu jenen auf nationalstaatlicher Ebene? 3.2 Fusionsthese ( Wessels) Die Fusionsthese besagt, dass sich der Nationalstaat im Prozess der Integration nicht auflöst, sondern überlebt, allerdings in veränderter Form. Seine Institutionen schmelzen mit der supranationalen Polity zusammen. Auch die Grenze zwischen nationalen und europäischen Kompetenzen und Verantwortung verläuft nicht mehr eindeutig. Der Nationalstaat kann autonom nichts mehr entscheiden. Eine nationale Regierung ist nur einer von vielen Akteuren, welche die Mitentscheidung in einem komplexen Geflecht anstreben. Auch Bundesländer, NGOs und Wirtschaftssubjekte sind Mitregenten in der europäischen Entscheidungsfindung. 3.3 Politikverflechtungsthese Diese Theorie postuliert ähnlich wie die Fusionsthese eine Annäherung der nationalstaatlichen und supranationalen Strukturen. Diese verschmelzen aber nicht, sondern werden miteinander verflochten, d.h. so stark miteinander verzahnt, dass eine gegenseitige Abhängigkeit, sowie mehrere Ebenen entstehen. So sind die Mitgliedstaaten in der Suche nach effektiven Problemlösungen auf supranationale Kooperation angewiesen, doch neue Kompetenzen gewinnt die EU nur unter Zustimmung der nationalen Regierungen – die Nationalstaaten bleiben in dem Sinne die „Herren der Verträge“. Die Gesamtstruktur wird manchmal mit dem bundesdeutschen Föderalismus verglichen, in dem der Bund ohne Zustimmung der Länder im Bundesrat nicht tätig werden kann, und die Länder aufgrund geteilter Kompetenzen autonom kaum handeln können. 3.4 Die These von den Politiknetzwerken (Kohler-Koch) Dieser These liegt die Annahme zugrunde, dass in der EU kein Regieren im hierarchischen Sinne statt findet, sondern lediglich ein Steuern, im Sinne des englischen Governance. Gesellschaftliche Akteure stehen im Mittelpunkt. Je nach policy-Bereich bilden sich im europäischen Raum Politiknetzwerke, d.h. Gruppierungen in denen die relevanten Akteure (staatlich oder nichtstaatlich) versammelt sind. Der Nationalstaat ist, beispielsweise durch den Ministerrat, in allen relevanten Politiknetzerwerken vertreten. Je nach Bereich aber mit unterschiedlichen Akteuren konfrontiert, weil sich die Politiknetzwerke frei und pluralistisch zusammensetzen. Da die Arbeit der Politiknetzwerke über konkrete Handlungsebenen hinausgeht, dringen supranational agierende Akteure in den Nationalstaat ein. Dieser muss sich dementsprechend öffnen und auf das Zusammenspiel einlassen. 3.5 Theorien der Europäisierungswirkung Die „misfit“-Hypothese Sie präzisiert unter welchen Bedingungen es zur Anpassungen kommt und warum. Die anderen Theorien besagen, dass Nationalstaaten sich alleine auf Grund der Mitgliedschaft in der E.U verändern. Die „misfit“ Hypothese hingegen lehnt eine automatische Anpassung oder Veränderung ab. Für die" misfit" Hypothese gibt es nur dann Veränderung, wenn es zu Konflikte kommt. In manchen Fällen führt der Konflikt nicht zur Anpassung, sondern zum Output Arrangement. Das bedeutet, dass ein Staat von der Umsetzung eines Europäischen Beschlusses befreit wird. 4. Auswirkungen der Europäisierung auf das politische System Deutschlands 4.1 Auswirkungen auf die föderale Struktur Principal-Agent-Beziehung (von engl. principal = Erster, Leiter und agent = Ausführender, Auftragnehmer) – das Konzept findet in der Politikwissenschaft Anwendung bei der Analysen von politischen Steuerungen, die mit Problemen konfrontiert sind, wie z.B. delegationsbedingte Interessenkonflikte, die vor allem dann verstärkt werden, wenn die beide gegensätzliche Kosten-Nutzen-Kalküle haben. (Schmidt) „Doppelte Politikverflechtung“ Bundesrat o Gesetzgebungskompetenz der Länder o Fragen der Bund-Länder Zusammenarbeit o „Kompensation durch Partizipation“ 4.2 Auswirkungen auf die Exekutive Machtverschiebung Gewinn an Gesetzgebungskompetenzen Troika: Kanzleramt, Auswärtiges Amt, Wirtschafts-/Finanzministerium 4.3 Auswirkungen auf die Legislative Abgabe der legislativen Zuständigkeiten "Entparlamentarisierung" vs. "Europäisierung" o Unionsvorlagen EU-Ausschuss (1994) als Kontrollausschuss Redeparlament, wenn’s um Thema „europäische Integration“ geht 4.4 Auswirkungen auf die Verwaltung (Wessels) "Zwischenstaatliche Verwaltungsstränge sind in der Regel auf die Vorbereitung, Herstellung, Durchführung und Kontrolle verbindlicher Entscheidungen zum Einsatz von (quasi)staatlichen Instrumenten ausgerichtet." (Wessels, S. 9) "leise Revolution durch Verwaltungsverfahren" In der EG deutet eine Enge administrative Mehrebenebeteiligungen auf einen Fusionsprozess Verstärkte zentrale Koordinierung und Autonomiezunahme administrativer Einheiten Zwischenstaatliche Verwaltungsstränge als Schlüsselelement zum Verständnis europäischer Staatspraxis Staatliche Evolution; Öffnung des Staates 4.5 Auswirkungen auf die Politikfelder Grundlage der Gliederung der Tätigkeitsbereiche sind die "drei Säulen" der Europäischen Union Die Politikfelder öffnen sich am leichtesten den Europäisierungsanforderungen Mit einem Anteil von 40 Prozent an der Rechtsetzung der EU ist die Agrarpolitik der am dichtesten geregelter Politikbereich innerhalb der Europäischen Union o Nur im Rahmen des Tierschutzes und in der Agrarstrukturpolitik verfügt Deutschland noch über nationale Kompetenzen. 1987 wurden im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) die Artikel 130r-t in den EG-Vertrag aufgenommen und damit erklärt, dass "die Erfordernisse des Umweltschutzes Bestandteile der anderen Politiken der Gemeinschaft" sind. 5. Interessen und Perspektiven Deutschlands in der Europäischen Union 5.1 Deutsche Interessen in der EU Weitreichende Kompetenzen der EU führen mitunter zu Konflikten zwischen nationalen und europäischen Interessen Im folgenden sind einige Problemfelder skizziert: 1. Der europäische Binnenmarkt Stichwort Dienstleistungsfreiheit Arbeitskräfte aus Osteuropa bereiten dem Hochlohnland Deutschland Probleme. Es kommt zum Lohndumping durch billige Arbeitskräfte, das wiederum führt zum Verlust von Arbeitsplätzen. Stichwort Berufsqualifikation Die Gleichstellung von qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften führt ebenfalls zu Problemen. Eine entsprechen regelnde Richtlinie der EU ist in Arbeit Stichwort Wettbewerbsfähigkeit Hohe Steuerlast deutscher Unternehmen und niedrige Mehrwertsteuer wirken sich negativ aus Ist eine Umformung des deutschen Steuersystems anzustreben? Sozialdumping: An Arbeit gebundene Sozialbeiträge schwächen die Unternehmen im Wettbewerb; außerdem wirken gute Sozialleistungen als Zuwanderungsmagnet, der hohe Belastungen verursacht 2. Die geopolitische Lage Deutschland befindet sich seit den Erweiterungen im Herzen Europas, aber auch am Rand der osteuropäischen Armutszone Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, Zuwanderung billiger Arbeitskräfte Zum Schutz gibt es eine Sperre gegen freie Zuwanderung 3. Der finanzielle Aspekt 73 % der Mittel der EU stammen aus Mitgliederbeiträgen Deutschland ist der größte Nettozahler der EU (ca. 23,5 Milliarden Euro) und mit am höchsten belastet Ärmere Länder werden systematisch aufgebaut (Subventionen) Dennoch: enormer Profit Deutschlands vom EU-Binnenmarkt. Mehr als die Hälfte der deutschen Exportleistungen fließen ins europäische Ausland 4. Die interne nationale Spaltung der Länder Beispiel: Forschung mit embryonalen Stammzellen wird von der EU mit Forschungsgelder bedacht, ist aber in Deutschland verboten Konflikt Ähnlich umstritten sind Kriminalitätsbekämpfung, Datenschutz oder Zuwanderung 5.2 Fazit und Perspektiven Konfliktfelder entstehen, wo deutsche und europäische Interessen kollidieren „Demokratieproblem“ der EU: Vorwurf der nachträglichen Rechtfertigung, mangelnde Transparenz für den Bürger, Überkomplexität verhindert gezielte Einflussnahme, Ferne zu den Bürgern Viele Probleme sind strukturell bedingt, man versucht ihnen aber zu begegnen (z.B. durch Direktwahlen zum EU-Parlament, Unionsbürgerschaft etc.) Dennoch ist zu bedenken, dass die EU auf freiwilliger Basis existiert und sich demokratischen Zielen verschrieben hat (gut ersichtlich an Beitrittsbedingungen) Förderung des Wirtschaftswachstums, Aufbau schwacher Länder und Schutzfunktion gegen Globalisierungsauswirkungen Aktive Friedens- und Entwicklungspolitik Förderung der Selbstbehauptung eines geeinten Europas in einer sich wandelnden Welt mit starken Gegenmächten (USA, Russland, China) Literatur o o o o o o o o o o o o o o o Sturm, Roland/ Pehle, Heinrich (2005): Die Europäisierung nationaler Institutionen und Entscheidungsprozesse, in: Das neue deutsche Regierungssystem, 2. Auflage, Wiesbaden: 1134. Rudzio, Wolfgang (20067): Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden. Schmidt, Manfred G. (20042): Wörterbuch zur Politik, Stuttgart. www.bruessel-eu.diplo.de/Vertretung/bruessel__eu/de/02/Funktion__Vertretung.html (Stand 24.01.2008; 10 Uhr) www.bundesregierung.de (Stand: 24.01.2008; 10 Uhr) www.bmwi.de (Stand 24.01.2008; 10Uhr) www.bundesfinanzministerium.de (Stand: 24.01.2008; 10 Uhr) www.auswaertigesamt.de (Stand: 24.01.2008; 10 Uhr) http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2005/200510mba_finanzbeziehung .pdf (Stand: 24.01.2008; 12:57 Uhr) Sturm, Roland/Pehle, Heinrich (2005 2.Auflage): Das neue deutsche Regierungssystem. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften Wessels, Wolfgang (2000): Die Öffnung des Staates. Opladen: Leske+Budrich Schmidt, Manfred G. (20042): Wörterbuch zur Politik. Stuttgart: Alfred Kröner Verlag http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Europa/DeutschlandInEuropa/MitwirkungBundeslaender.html (Stand: 24. 01. 2008) http://www.bpb.de/themen/8BTQ7B,0,0,Agrar_und_Umweltpolitik.html (Stand: 25.01.2008) http://www.bpb.de/themen/DDV8X4,0,0,Politikfelder_und_Aufgaben_der_EU.html (Stand: 25.01.2008)