Wichtige Notizen zur Vorlesung von Prof. Fasching: „Berufliche Rehabilitation“ KAPITEL 1: - - - - Einstieg: 2002 -> neuer Studienplan verabschiedet. Pädagogik eigenes Studium, früher Studienzweig und nur kombinierbar wählbar, z.B. mit Sonderheilpädagogik. Bis 2002 war auch Berufliche Rehab ein Studienzweig, besetzt mit Prof. Niehaus, die das Institut dann aber verließ. Da die Stelle nicht nachbesetzt wurde, konnte die Berufliche Rehabilitation nicht weitergeführt werden. 9 Schwerpunkte: Von den 9 Schwerpunkten am Institut können aber nicht alle gewählt werden, da Lehrstellen nicht besetzt sind. Auch ist das Lehrveranstaltungsangebot in diversen Schwerpunkten, wie z.B. der Sozialpädagogik sehr dürftig, es werden viel zu wenig Lehrveranstaltungen angeboten für die Anzahl an Absolventen. Schwerpunkt Erwachsenenbildung: Gibt es als solchen nicht mehr, wurde mit einem anderen Schwerpunkt zusammengelegt und nennt sich von nun an „Aus- und Weiterbildungsforschung“. Berufliche Rehabilitation: hierfür ist Prof. Biewer zuständig. Für den Schwerpunkt gibt es auch eine Einführungsvorlesung, die von Mag. Dr. Fasching (derzeit noch karenziert) ab diesem WS wieder angeboten wird. Auch kann der Schwerpunkt der Beruflichen Rehab als einer der 2 erforderlichen Schwerpunkte gewählt werden, um sich am Ende des Studiums zusätzlich noch den Zusatz „Sonder-Heilpädagoge“ eintragen zu lassen (Anm.: hierfür sind 10 SST aus den Bereichen SOHEI, Medizin oder auch Berufl. Rehab nötig). KAPITEL 2: - - - - Was heißt Berufliche Rehabilitation: Es geht um pädagogische Modelle zur „Eingliederung“ (Übergang Schule-Beruf), zur „Wiedereingliederung“ (ins Berufsleben, z.B. nach Krankheiten oder es geht auch um Umschulungen nach Unfällen, die eine Ausübung in der vorangegangenen Tätigkeit nicht mehr möglich macht) und um eine „gleichberechigte gesellschaftliche Teilhabe“ (z.B. auf dem Arbeitsmarkt) Was bedeutet Berufliche Rehab als Wissenschaft: Sie agiert „interdisziplinär“, d.h. sie arbeitet über ihre Disziplin hinaus und nimmt sich sowohl pädagogischer, psychologischer, soziologischer als auch sozialpolitischer Fragen an. Was sind die Ziele der Beruflichen Rehabilitation: Kompetenzen in: a) Organisation, Training, Planung und Beratung. Weiters in b) Entwicklung, Evaluation und Assessment. (Anm.: Assessment = „Schätzung, Einschätzung, Beurteilung“ -> solche Bewertungen, Einschätzungen werden zum Beispiel vorgenommen, wenn es z.B. um die Wiedereingliederung nach einer Krankheit oder einem Unfall geht, oder aber auch wenn es um eine Eingliederung in den Beruf geht, werden so genannte „Profile“ erstellt, dazu aber später mehr.). Darum geht es weiters: c) Im Sinne der interdisziplinären Arbeit die „Kooperation mit diversen Ämtern, Betrieben, etc., Beitrag zur Weiterentwicklung der Beruflichen Rehab. im Sinne der Wissenschaft, auch unter sich verändernden gesellschaftl. Bedingungen! Anmerkung: Zu den eben angesprochen Kompetenzanforderungen sind im Skriptum die Lehrveranstaltungspunkte der Beruflichen Rehab. einsehbar. 1 KAPITEL 3: - In Anbetracht der obern angesprochenen erforderlichen Kompetenzen und zu erreichenden Ziele: Wie sehen nun die Aufgaben, bzw. Tätigkeiten im Bereich der Beruflichen Rehabilitation tatsächlich aus, welche internen Tätigkeitsfelder gibt es? Dazu nun mehr im folgenden Punkt: AssistentInnen: z.B.: a) Job-Coaches, b) Arbeitsassistenz (nicht zu verwechseln mit der Assistenz am Arbeitsplatz -> betrifft „Persönliche Assistenz“), c) Persönliche Assistenz; d) Clearer: im Übergangsbereich Schule/Beruf, gehen in die Schulen, bereiten Jugendliche auf Übergang vor, stellen erste Kontakte zu Betrieben her… Aufgaben: begleiten, stabilisieren, organisieren, vermitteln, organisieren in alltäglichen Situationen oder im Betrieb/Schule. Zielgruppen: Erwachsene und Jugendliche. Zusätzliche (erforderliche?) Weiterbildungsmöglichkeiten: als: betriebsinterne RehabilitationsplanerInnen, Fachreferenten oder auch Tätigkeiten in der Forschung. KAPITEL 4: Einstieg in die Berufliche Rehabilitation - - - - - Faktum: 12,6 % behinderte Arbeitslose in Österreich. Segmente des Arbeitsmarktes: 1.Arbeitsmarkt: umfasst reguläre und sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit. (Anm.: schwer vermittelbare oder so genannte „begünstigte Behinderte“ [ab 50%] können hier auch hineinrutschen. Zum Begriff des Begünstigten Behinderten -> siehe Seite 8/oben) Dieses Segment des Arbeitsmarktes betrifft die Tätigkeit in der „Freien Wirtschaft“. 2.Arbeitsmarkt: umfasst reguläre, aber nicht sozialversicherungspflichtige Arbeit. Bsp.: Integrative Betriebe, AMS,…; Beispiel, wo jetzt im Assessment angesetzt werden kann: Nehmen wir die Erwerbstätigkeit am 2.Arbeitsmarkt her: hier können im Bereich des „Assessment“ folgende Aufgaben übernommen werden: Unterstützung bei Bewerbungen, Qualifikationsanforderungen, Profilerstellungen, Vermittlung an Arbeitsstellen; Segmente des Arbeitsmarktes: Fortsetzung: 3.Arbeitsmarkt: betrifft Sondereinrichtungen, wie z.B. Werkstätten. (vgl. Stadler) Arbeit im Sinne von Erwerbstätigkeit: Zeiterfahrung: Strukturierung des Alltags Erweiterung: persönl., und sozialer Horizont Mitverantwortung (z.B. für ein Produkt) Sozialer Status und Identität (Weiter-)Entwicklung und Herausforderung(en) Existenz(ab)sicherung Gesellschaftliche Teilhabe Unabhängigkeit/Autonomie (vgl. Jahoda) Situation am Arbeitsmarkt: schneller, technischer Wandel technischer Wandel erfordert Umschulungen, neue Qualifikationsanforderungen. 2 - Die neuen Anforderungen führen zu mehr Stress, was wiederum eine höhere Belastbarkeit, Flexibilität, Anpassungsfähigkeit erfordert, der… …viele Personen mit z.B. niedrigeren Qualifikationen, aufgrund einer Behinderung, oder ältere Personen (weil diese umgeschult/eingeschult werden müssen), nicht gewachsen sind, dies führt zu einer „Marginalisierung“, welche eben dies bedeutet. Es kommt zur Herausbildung von Randgruppen, die diese eben genannten Anforderungen, Qualifikationen nicht (mehr) erfüllen (können). (vgl. Stadler) Weitere Konsequenzen der oben angesprochenen Punkte: a) Wegfall v. Nischenarbeitsplätzen, b) Wegfall v. sozialen Unterstützungen -> dies führt zu neuen Aufgaben und Anforderungen für die Berufliche Rehabilitation und die Sozialpolitik! Was heißt das im Konkreten? Nischenarbeitsplätze sind solche Arbeitsplätze, die zusätzlich geschaffen werden oder sich zusätzlich schaffen, entstehen, bsp.: im Bereich der Sonderheilpädagogik gibt es vieler solcher Nischenarbeitsplätze, es kommen auch immer wieder welche dazu… und genau solche „Nischen“ fallen durch die neuen Anforderungen wieder weg…und genau hier muss die Berufliche Rehabilitation reagieren und agieren! KAPITEL 5: Berufliche Rehabilitation: Definitionen, Begriffsklärungen -> Notizen am Rande - - - Zusammenfassend: Worum geht’s? um Eingliederung: Zielgruppe (behinderter, sozial benachteiligter) Jugendlicher; Übergang Schule in den Beruf. Wiedereingliederung: Zielgruppe (von Krankheit betroffene oder durch Unfall folgenschwer benachteiligter) Erwachsener; Wiedereingliederung in den Beruf/Umschulungen. Eingliederung und Wiedereingliederung auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt durch… …Bildungsangebote, Umschulungen, diverse soziale Leistungen, Maßnahmen (z.B. im Bereich der Bildungsassistenz, oder Arbeitsassistenz) (vgl. Niehaus) Hilfen in der Beruflichen Rehab: Wofür? (vgl.a.Vonderach) zur Erhaltung, Erlangung eines Arbeitsplatzes, wie z.B. durch Beratung, Vermittlung, Organisation, Einleitung berufsfördernder Maßnahmen, Einleitung von (sozialen) Maßnahmen oder Leistungen. Bsp. Hierfür: „Begünstigter Behinderter“: ab 50% Behinderungsgrad, wird v. Bundessozialamt bescheinigt. Arbeitgeber bekommt dadurch mehr Leistungen, der behinderte Arbeitnehmer wird „unkündbar“, was für einen Betrieb oft einen Grund darstellt, einen behinderten Menschen nicht einzustellen. Was die „Mehrleistungen“ betrifft, so kann dies zum Beispiel heißen, dass dadurch für den behinderten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz die für ihn nötigen Arbeitsbedingungen geschaffen werden können (z.B. niedrigen Aktenregale, barrierefreie Bürozimmer, Lifte,…) Bei einer so genannten „Arbeitsplatzanpassung“ , z.B. wenn eine Sekretärin aufgrund eines Unfalls zwei ihrer Finger verliert, so können dieser die „50%“ zugesprochen und diverse Maßnahmen am Arbeitsplatz ermöglicht werden, damit diese ihrer Tätigkeit wieder dementsprechend nachgehen kann. Medizinisch/Defizitorientierte Definition v. Rehabilitation: „Summe jener aufeinander abgestimmter Maßnahmen -> ZIEL: (Wieder-)Herstellung der geistigen, 3 - - - - - - - - - - sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit -> ZIEL: angemessenes gesellschaftliches Mitglied zu werden.“ (zusammengefasst n. Betty) (vgl. WHO) Rehabilitationsprozess: a) Wiederherstellung physischer und psychischer Leistungsfähigkeit und b) berufliche und soziale Integration (=> Eingliederung), sowie Re-Integration (=> Wiedereingliederung) Die Berufliche Rehabilitation stellt Mittel und Maßnahmen zur Beruflichen (Re)Integration, dass soll ihr Ziel sein. (vgl. Siller) Beruflich Soziale Integration, was heißt das? Sie zielt auf die sozialen Lebenswelten ab, den Alltag, die Familie, den Partner,…; Wesentlicher Bestandteil der (Beruflich-)Sozialen Integration = Berufliche Integration und Rehabilitation behinderter Menschen in die Gesellschaft. Zusammenfassend: Berufliche Integration: Integration/Rehabilitation in den Beruf, in die Gesellschaft. Soziale Integration: betrifft die sozialen Lebenswelten, wie Familie, Freizeit, Partner,…(vgl. Siller) Die Übergänge in der Beruflichen Rehabilitation: Übergang Schule in den Beruf: ZIELGRUPPE: Jugendliche (Wieder-)Eingliederung od. Umschulung im und in den Beruf (nach Krankheit, Unfall): ZIELGRUPPE: Erwachsene Übergang in die Rente, den Ruhestand: ZIELGRUPPE: Erwachsene Phasen des Rehabprozesses: Medizinische Phase der Rehab Pädagogische Phase der Rehab Soziale Phase der Rehab Psychologische Phase der Rehab Medizinische Phase der Rehabilitation: meist nach Unfall oder Krankheit: ZIEL: Beseitigung, Vermeidung und Verhütung von Behinderung/Krankheit. Diese Aufgaben können medizinische Behandlungen, Rehabzentren oder auch Psychotherapien,…übernehmen. Bei der medizinisch-defizitorientierten Sichtweise steht wie immer der Heilungsprozess und die Beseitigung im Vordergrund. Behinderung = aber nicht gleich Krankheit und daher nicht heilbar. Pädagogische Phase der Rehabilitation: Bestmögliche Aus- und Weiterbildung der von Behinderung, Krankheit oder Unfällen betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, im Sinne einer Ressourcenorientiertheit. Soziale Phase der Rehabilitation: Eingliederung in die Gesellschaft (=> Partizipation) mittels barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmitteln, öffentlichen Gebäuden, Infrastruktur, Schaffung der Möglichkeit autonomer Lebensführung (z.B. mit Hilfe v. Persönlicher Assistenz, siehe später) Berufliche Phase der Rehabilitaion: Vorbereitung auf den Beruf v. Menschen m. Behinderung entweder zur… Ersteingliederung in den Beruf : Übergang Schule – Beruf, oder zur Wiedereingliederung in den früheren Beruf: nach Unfall, Krankheit,.. Umschulung in einen neuen Beruf Maßnahmen zur Ersteingliederung und zur Wiedereingliederung: Berufsfindung/Arbeitserprobung mittels Erstellung v. Qualifikationsprofilen (Assessments) oder durch Berufliche Orientierung (für Jugendliche seitens v. Job-Coaches, die in die Schule kommen; Profilerstellungen: wo liegen Kompetenzen des Jugendlichen, welche Interessen,…) Berufliche Vorbereitungsmaßnahmen in Bezug auf Ausbildung, Umschulung oder Fortbildung (v.a. für Erwachsene nach einem Unfall). 4 Berufliche Arbeitsplatzanpassung um beispielsweise Betriebe auf die behinderte Person vorzubereiten (im Sinne von einer Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) bzw. einen Erwachsenen z.B. nach einem Unfall den Wiedereinstieg in den früheren Beruf zu ermöglichen. Die Anpassung bezieht sich also auch auf die Anpassung des Arbeitsplatzes an die behinderte Person. Diese genannten Aufgaben übernehmen zum Teil so genannte ArbeitsassistInnen (mehr dazu später). KAPITEL 6: Prävention - - - Prävention ist ein wichtiger Aspekt in der Beruflichen Rehabilitation und versteht sich im Sinne von Brackhane „als beste Rehabilitation.“ Prävention hat vor allem die Aufgaben der Vermeidung und Vorbeugung von Behinderung, (chronischer/dauerhafter) Krankheit, mit dem ZIEL der Teilnahme am Erwerbsleben! Betriebliche Prävention: Hier wird unterschieden zwischen Primärprävention und Sekundärprävention. Primärprävention: durch Sicherheits- und Gesundheitsmanagmentsysteme auf ergonomischer (= „Gesetzmäßigkeit menschlicher Arbeit“, laut Wikipedia. „Schaffung geeigneter Ausführungsbedingungen für die Arbeit des Menschen“, so Wikipedia ebd.), arbeitsorganisatorischer Ebene und in der Personalentwicklung. ZIEL = immer Vermeidung und Vorbeugung. Sekundärprävention: ZIEL ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Maßnahmen zur Vorbeugung und Vermeidung von chronischen Erkrankungen, Unfällen, die eine dauerhafte Einschränkung der Leistungsfähigkeit zur Folge hätten bzw. müsste der Arbeitnehmer neu umgeschult werden oder der Arbeitsplatz neu angepasst werden, was für den Betrieb und für den Staat (falls die betroffene Person gar überhaupt nicht mehr in die Erwerbstätigkeit zurückkehren könnte) wirtschaftliche „Unkosten“ verursachen würde. Ein begünstigter Behinderter (wie bereits angesprochen) ist zudem unkündbar. Die Bereiche der Prävention sind wie oben genannt. Ziele Beruflicher Rehabilitation: wirtschaftliche Unabhängigkeit Schaffung eines sozialen Status/Identität Erweiterung der sozialen Kontaktmöglichkeiten (im Sinne der sozialen Rehabilitation) Ausübung einer den Neigungen entsprechenden Tätigkeit (mit Hilfe der Erstellung v. [Qualifikations-/Anforderungs-] Profilen durch Jobcoaches,…) Aufbau eines sozialen Netzwerks (=> Stabilisierung zu soz. Umwelt) im Sinne einer sozialen Integration, sowie Schaffung einer emotionalen Ausgeglichenheit. (vgl. Seifert) KAPITEL 7: Zielvorstellungen der Rehab, gesetzliche Verankerung der Ziele der Beruflichen Rehab. - - Das Ziel oder die Ziele der Beruflichen Rehabilitation, nämlich die der sozialen und beruflichen Integration in die Gesellschaft finden sich (gesetzlich) verankert in den „Behindertengleichstellungsgesetzen“! (vgl. Plath, König & Jungkunst) Die (gesetzlichen) Akteure sind: BMSG: Bundesministerium f. soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. 5 BSB – BSA: Bundesamt für Soziales und Behinderungswesen (a. Bundessozialamt, kümmert sich auch um Pflegegeldangelegenheiten) AMS: Arbeitsmarktservice Sozialversicherungsträger: wie z.B. WGKK, PVA,…umfasst Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. KAPITEL 8: Behinderungsbegriffe, etc. - - - - Behinderungsbegriffe: Es gibt keinen einheitlichen Behinderungsbegriff und die verschiedenen Behinderungsbegriffe haben Konsequenzen für die betroffenen Personen: Hier die Entwicklungen des Begriffs der Behinderung: Nach SCHWORM: An dessen Ausführungen sollen sich folgende Überlegungen zur Definition anschließen: „Behinderung“ und „behindern“ -> junge Termini. 18.Jahrhundert: Ausdruck „behindert“ wurde ersetzt durch: „gehindert“, dann Begriff fand (bis heute) Einzug in Straßenverkehrsordnung (zuerst in der Prozessordnung) („hindern“). Ursprünglich: „eine Sache nach hinten stellen“ (mittelhochdt.) Beginn 20.Jhdt.: jetziger Terminus und in Bezug auf Sonderheilpädagogik! Die medizinische/defizitorientierte Sichtweise von „Behinderung“: Versteht „Behinderung als ‚Folgeleiden einer körperlichen Schädigung, die ursächlich in der geschädigten Person liegt“. Es handelt sich hierbei wie gesagt um eine defizitorientierte Sichtweise. KOBI kritisiert diese Auffassung, da dieser Begriff oder diese Sichtweise zu einer Stagnation führt, d.h. diese Art der Einstellung zum Begriff der Behinderung ist bis heute nicht überwunden. Gründe für die Stagnation dieses „medizinischen“ Behinderungsbegriffes sind: Medizinische Fortschritte hatten auch eine große Anziehungskraft auf die Heilpädagogik! Die Heilpädagogik konnte sich nicht unabhängig machen von der medizinischen Vorstellung. Das Theoriedefizit in der Heilpädagogik resultiert u.a. daraus, dass die „Allgemeine Pädagogik“ sich weigert sich mit Erziehungs- und Bildungsprozessen zu befassen. Zusammengefasst ist das Medizinische Modell oder die medizinischdefizitorientierte Zugangsweise die bis heute noch Anzutreffendste in der Sonderheilpädagogik. (vgl. Kobi) Die pädagogische Sichtweise von Behinderung: Zusammengefasst nach BACH, BANK-MIKKELSEN/NIRJE und SANDER versteht sich Behinderung als: (Nur diese Definition bitte) a) individuelle Beeinträchtigung (vgl. Bach) b) umfänglich, alle Lebensbereiche betreffend c) schwerwiegend und (vgl. Bank-Mikkelsen/Nirje) d) langfristig. (Sander, zit. n. Bach) Zusammengefasst nach BLEIDICK, HAGEMEISTER versteht sich Behinderung als: a) Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen infolge einer Schädigung, was wiederum… b) Tätigkeiten im Alltag und die Teilhabe (Partizipation) am Leben in der Gesellschaft erschwert. (vgl. Bleidick & Hagemeister) Zusammengefasst nach BLEIDICK versteht sich Behinderung als: 6 a) Ausgang von Beeinträchigung verschiedenster sensorischer und motorischer Funktionen, wie z.B. eine körperliche Beeinträchtigung, Beeinträchtigung des Sehens, des Hörens,…auch Mehrfachbehinderungen seien möglich; (vgl. Bleidick) Zusammengefasst nach BLEIDICK und HAGEMEISTER versteht sich Behinderung weiters als: a) Behinderung als relativ, da Behinderungen in unterschiedlichen Maße/Grade wirksam werden und die betroffene Personen dadurch auch in unterschiedlichem Ausmaß „be-hindern“. Zusammengefasst nach BLEIDICK und HAGEMEISTER versteht sich Behinderung weiters als: a) Ausmaß der „Be-hinderung“ durch das soziale Umfeld, also inwieweit wird die betroffene Person durch das Umfeld behindert… b) und inwieweit die betroffene Person selbst mit seiner Beeinträchtigung fertig wird. Zusammengefasst nach dem DEUTSCHEN BILDUNGSRAT (zit. n. Bleidick) versteht sich Behinderung im erziehungswissenschaftl. Sinne als: a) eine Beeinträchtigung, die es Kindern und Jugendlichen aufgrund ihrer körperlichen, sozialen, sprachlichen oder seelischen Behinderungen erschwert ist, am gesellschaftl. Leben teilzuhaben. Unterkapitel: „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ In Zusammenhang mit der Definition des Deutschen Bildungsrates wird für Kinder und Jugendliche, auf die eben angesprochene Punkte zutreffen eine besondere Förderung nötig. Diese besondere Förderung nennt sich sonderpädagogischer Förderbedarf – kurz SPF: Der „SPF“ muss ermittelt werden. Behinderungsbegriff aus ökosystemischer Sichtweise: Hier versteht sich Behinderung als: a) Nicht-ausreichende Integration in die Gesellschaft oder das soziale System aufgrund seiner Beeinträchtigung. b) Eher ressourcenorientiert, d.h. was benötigt ein Mensch mit Behinderung, um ausreichend integriert zu werden. c) Aufforderung einen Integrationsprozess in Gang zu bringen und somit pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. (vgl. Sander) Behinderungsbegriff aus juristischer Sichtweise: Hier versteht sich Behinderung aus juristischer/gesetzlich-verankerter Sicht als: a) Beeinträchtigung in den Lebensbereichen (od. wie es hier heißt: soziale Beziehungsfelder) aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung. b) Als Be-Hinderung in Bezug darauf, soziale Beziehungen zu pflegen, geregelter Erwerbstätigkeit nachzugehen und im Zuge dessen ein geregeltes Einkommen zu beziehen. (vgl. Bundesregierung) c) Als Folge, Konsequenz einer mangelnden, nicht „regelkonformen“ körperlichen, seelischen oder geistigen Verfassung. Behindert dann, 7 wenn dieser Zustand länger als 6 Monate andauert! (vgl. BEinstG => BehindertenEinstellungsgesetz)!!! Unterkapitel: Begriffe im Zusammenhang mit dem Begriff der „Behinderung“ Wenn vom Grad der Behinderung gesprochen wird, dann handelt es sich hier um die Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung. Beispielsweise wird bei einem Grad der Beeinträchtigung ab 50% von einem so genannten Begünstigten Behinderten gesprochen. Bedingungen um als „Begünstigter Behinderter“ eingestuft zu werden sind unter anderem: Grad der Beeinträchtigung muss bei 50% liegen! Österreichische Staatsbürgerschaft Ein Feststellungsverfahren durch das Bundessozialamt -> ärztliches Gutachten! Kritikpunkt: an dieser Regelung sind… dass dieser in Prozent angegebene Behinderungsgrad nur relativ wenig über die tatsächliche Funktionsbeeinträchtigung aussagt, vergleichbar mit diversen anderen Einstufungen, wie z.B. Grad der geistigen Behinderung. Dass der Behinderungsgrad ebenso Aussage darüber gibt über die Einsetzbarkeit der behinderten Person auf einem Arbeitsplatz. Behinderungsbegriff aus WHO-Sicht (Fassung v. 1980/ICIDH 1 + ICIDH 2/ Fassung v.1998) Die alte WHO-Fassung ist eher defizit-orientiert und individuumszentriert und sieht Behinderung als: a) „Impairment“ (-> Schädigung, n.Berger „im Sinne einer funktionellen Konsequenz des biolog. Defektes“, also laut Wikipedia die „Schäden einer psychischen, physischen oder anatomischen Struktur“. Artikel „Schädigung“: in Wikipedia, zit. n. Fornefeld) b) „Disability“ (-> Beeinträchtigung, n. Berger im Sinne eines Funktionsverlustes im persönlichen Alltag“, oder n. Wikipedia im Sinne einer „Funktionsstörung aufgrund einer Schädigung“ zit. n. Fornefeld) c) „Handicap“ (-> Behinderung, n. Berger im Sinne der „sozialen Konsequenzen eines Defektes“, oder n. Wikipedia im Sinne einer „sozialen Benachteiligung aufgrund der Schäden und/oder der Fähigkeitsstörung“ zit. n. Fornefeld) Wichtig ist zu erwähnen, dass die deutschen Übersetzungen der „WHO-Begriffe“ zum Teil recht unterschiedlich und widersprüchlich übersetzt werden. So findet sich bei Hensle & Vernooij („Einführung in die Arbeit mit behinderten Menschen 1“, S 14) zum Beispiel eine Definition der Begriffe nach RIVIERE übernommen und hier werden die Begriffe SO übersetzt: 8 Impairment = auch hier mit „Schädigung“ oder Funktionsstörung (theoretisch gesehen als medizinisches Problem) => auf körperlicher Ebene stattfindend. Disability = wird hier z.B. im Gegensatz zum “Buch der Begriffe” (S 23) mit “Behinderung” oder “Unzulänglichkeit” im Sinne einer „Einschränkung“ übersetzt (theoretisch gesehen auch als psychologisches Problem) => auf personaler, psycholog./päd. Ebene stattfindend. Handicap = wird hier z.B. im Gegensatz zum „Buch der Begriffe“ (ebd.) mit „Benachteiligung“/“Beeinträchtigung“ übersetzt (theoretisch gesehen als soziales Problem) => auf gesellschaftlicher/sozialer Ebene stattfindend. (aus: Hensle & Vernooij, S.12) Mit diesen Übersetzungen hab ich die Begriffe im Englisch/Deutschen Wörterbuch vorgefunden: Impairment = nach „Pons, dem Globalwörterbuch“ (S 578) wird to impair als Erstes mit „beeinträchtigen“ übersetzt. In Bezug auf die Gesundheit mit: „schaden“. Disability = wird nach „Pons, dem Globalwörterbuch“ (S 313) mit „Behinderung“ übersetzt. Handicap = wird nach „Pons, dem Globalwörterbuch“ (S 525) in Bezug auf das Physische mit „Behinderung“ übersetzt, des Weiterem auch mit „benachteiligen“ oder auch „beeinträchtigen“. Die Neufassung der ICIDH 2/ICF – „International Classifications of Functions“ ist im Gegensatz zur alten Fassung eher systemorientiert, ressourcenorientiert, sieht Behinderung im sozialen und individuellen Kontext (n. Hensle & Vernooij, S 13) und sieht Behinderung so: a) „Impairment“ (sieht dies jetzt als „Beeinträchtigung einer Körperfunktion im Sinne einer wesentlichen Abweichung oder eines Verlustes“, Fornefeld, zit. n. Wikipedia), b) „Disability“ wird zu „Activity“ (und meint dies im Sinne einer „Möglichkeit der Aktivität eines Menschen, sich persönlich verwirklichen zu können“, Fornefeld zit. n. Wikipedia;) c) „Handicap“ wird zu „participation“ (im Sinne von dem „Maß der Teilhabe an öffentlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Aufgaben, Angelegenheiten und Errungenschaften“, Fornefeld zit. n. Wikipedia) d) Kontextfaktoren = „physikalische, soziale und einstellungsbezogene Umwelt, in der ein Mensch das eigene Leben gestaltet“, zit. n. Fornefeld 9 Zu den einzelnen Unterscheidungen ist noch zu differenzieren: „Impairment“ => Körperfunktionen und –strukturen: hier wird zwischen Funktionen des Körpers und Strukturen des Körpers unterschieden. (vgl. Berger, S 95 und n. Fasching) Körperfunktionen Mentale Funktionen (Gehirn und ZNS) Sensorische Funktionen Stimm- und Sprechfunktionen Funktion des kardiovaskulären (Herz- u. Blutgefäße) Funktion des hämatologischen (Blut- u. Blutkrankheiten betreffend) Funktion des immunologischen und des Atmungssystems Urogenität und Reproduktionsfunktionen Neuromuskolosketale F. und des Bewegungsapparates Körperstrukturen Strukturen des ZNS Auge, Ohr und damit in Verbindung stehende Strukturen An Stimme uns Sprechen beteiligte Strukturen Strukturen des kardiovaskulären u. … Strukturen des hämatologischen betreffend Immunologische und das Atmungssystem betreffende Strukturen Urogenitalsystem betreffende Strukturen Mit Bewegung in Zusammenhang stehende Strukturen, sowie mit Haut in Zusammenhang stehende Strukturen. „Activity“ => Klassifikation der Aktivitäten: dazu zählen zum Beispiel Aktivitäten der Kommunikation, Aktivitäten der Bewegung, Häusliche Aktivitäten, Interpersonelle A.; (vgl. Berger) Im Zusammenhang mit der Aktivität: - - Wenn es einer behinderten Person aufgrund nicht gegebener technischer Hilfsmittel unmöglich wird zu partizipieren (Rollstuhllifter fürs Auto, Computer mit Sprachausgabeprogramm für blinde Menschen,…) Fehlende Kontextfaktoren, wie z.B. zur Ausübung einer Tätigkeit, z.B. eine fehlende Rampe am Arbeitsplatz,… Fehlende Präventionsprogramme zur Ausführungen verschiedener Körperfunktionenund strukturen,…wie z.B. angepasster Rollstuhl, Ernährungsumstellungsprogramme,… „Participation“ => Diese Klassifikation umfasst z.B. Teilnahme an d. Mobilität, Einbindung in soziale Beziehungen, Beteiligung an d. Arbeit und Beschäftigung,…(Berger ebd., S 96) Im Zusammenhang mit Partizipation: Wenn folgende Umweltfaktoren nicht gegeben sind, können sie die behinderte Person in ihrer Mobilität, ihrer Autonomie, kurz gesagt, an der Teilhabe“behindern“, einschränken. - Wenn zum Beispiel architektonische Barrieren vorhanden sind, die es einem Rollstuhlfahrer beispielsweise nicht möglich machen, in ein Gebäude zu gelangen oder ein Verkehrsmittel zu benutzen. 10 - Wenn beispielsweise dem behinderten Menschen die Erwerbstätigkeit verschlossen bleibt, keine Arbeitsplätze angeboten werden,… „Kontextfaktoren“ => Lebenshintergrund der Personen -> beeinflusst (n. Fasching) die Auswirkung einer Schädigung . Kontextfaktoren können sein: Umweltfaktoren (siehe Tabelle unten), individuelle Faktoren (Lebenshintergrund, Lebensführung einer Person). Allgemeines zur „Verständnisänderung“ der WHO in Bezug auf „Behinderung“ Dafür verantwortlich oder ausschlaggebend das „Bio-Psycho-Soziale“- Modell, das den Menschen in „ganzheitlichem“ Sinne sieht, nicht nur reduziert auf der biologischen Ebene und sieht eine Person auch nicht als „behindert“ oder „nicht-behindert“, sondern sieht sie „individuell“ dazwischen. Materielle, soziale, verhaltensbezogene Umweltfaktoren, sowie Persönliche Faktoren bestimmen ihre Position. (siehe Tabelle unten) Umweltfaktoren Produkte, Technologien (z.B. Hilfsmittel, Medikamente,..) Materielle Umwelt Unterstützung und Beziehungen (z.B. Familie, Freunde, Fachleute,…) oder Einstellung und Werte einer Person,… Individuelle, personenbezogene Faktoren Alter, Geschlecht, Charakter,… Lebensstil, Sozialer Hintergrund, Bildung, Beruf, …. Die 3 verschiedenen Ebenen noch einmal zusammengefasst: Ebene 1: Ebene der Körperstrukturen- und Funktionen: „Impairment“ (vgl. Berger u. Tabelle) Ebene 2: Ebene der Aktivitäten: „Activity“ (siehe die damit verbundenen Bereiche, siehe n. Berger und n. Fasching) Ebene 3: Ebene der Teilhabe: „Participation“ (und der damit verbundenen Bereiche, siehe n. Berger und n. Fasching) KAPITEL 9: Theoriemodell der Rehabilitation - Rehabilitation ist eine sehr junge Wissenschaft: bis in 60er/70er waren Arbeits- und Kriegsinvaliden die Zielgruppe. Rehabilitation blieb auch trotz des Krieges und der Versorgung der Arbeits- und Kriegsinvaliden bedeutungslos. Durch die Zunahme der chronischen Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislaufkrankheiten, Asthma,…) bekam die Rehabilitation mehr an Bedeutung. Die angespannte Arbeitsmarktsituation war ein weiterer Grund dafür, dass die Rehab. mehr Aufmerksamkeit bekam, ebenso wie… …Kostenargumente: berufliche und soziale (Wieder-)Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung, …sowie die.. …Einführung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. (vgl. Folie Fasching) 11 Grundlagen des Bio-Psycho-Sozialen Modells: - - Verständnis von Rehabilitation orientiert sich an diesem Modell, d.h. mit Fokus auf individuelle und soziale Auswirkungen von Schäden, Krankheiten oder Unfällen. Die Rehabilitation unterscheidet im Sinne dieses Modells nicht zwischen Gesundheit/Krankheit oder Behinderung/Nicht-Behinderung, sondern sie sieht Gesundheit, Krankheit, Behinderung als Kontinuum, als etwas Zusammenhängendes, Stetiges. Das „Bio“ im Modell bezieht sich auf die biologischen Grundlagen/Aspekte der Schädigung od. Krankheit. Das „Psycho“ im Modell bezieht sich auf die Psychischen, emotionalen und intellektuellen Aspekte des Lebens. Das „Soziale“ im Modell bezieht sich auf die sozialen und umgebungsbezogenen Faktoren des Lebens. Verschiedene Rehabilitationsmodelle Das Implizite Rehabilitationsmodell (ICIDH-1980) Schädigung, Leiden (aus dem Blickwinkel der Medizinischen Rehabilitation) infolge einer Krankheit, Störung oder eines Unfalles -> führt zu einer Behinderung oder Fähigkeitsstörung und dies wiederum wirkt sich beeinträchtigend/benachteiligend aus – in Bezug auf die Arbeit. Eine Berufliche Umschulung beispielsweise oder ein Arbeitsplatz, der behindertengerecht ist, kann eine gewisse Normalität bringen in dem Sinne, dass die behinderte Person die Möglichkeit hat oder bekommt, wie ein Mensch ohne Behinderung an der Gesellschaft teilhaben zu können. (Abb. Erklärt n. Gerdes & Weis 2000) Das „Erweiterte Rehabilitationsmodell“ (ICIDH-1997) Aus der Abbildung geht hervor, dass Fähigkeitsstörung, Aktivität und Teilhabe in einer stetigen Wechselbeziehung stehen. Die behinderte Person befindet sich auf einer Art Kontinuum, wie viel Aktivität oder Teilhabe möglich oder nicht möglich ist, ist von den jeweiligen Kontextfaktoren (individuelle Faktoren und Umweltfaktoren) (n. Gerdes & Weis) Das Theoriemodell der Rehab nach GERDES/WEIS: Ausgangspunkt ist die Schädigung: Das Ziel ist die Partizipation, welche wiederum von den Aktivitäten abhängig ist (kann ich wieder gehen?). Aktivität und Partizipation hängen vom jeweiligen Bewältigungsprozess der „geschädigten“ Person ab. Wie verarbeitet die behinderte Person dieses kritische Lebensereignis und genau dieser Prozess der Bewältigung/Verarbeitung ist aber auch von den individuellen/persönlichen Ressourcen abhängig (vgl. Kontextfaktoren). Je nachdem, in welchem Umfang diese Ressourcen vorhanden oder nicht vorhanden sind, kann dies (v.a. wenn nicht vorhanden) zu einer Belastung für die betroffene Person werden und hier ist dann wieder die Frage, wie die jeweilige Person damit umgeht. (n. Gerdes & Weis) 12 Blumberger’s Theoriemodell und Kritik am oberen Modell v. Gerdes/Weis: Im Prinzip funktioniert Blumberger’s Modell nicht wesentlich anders als das von GERD & WEIS, jedoch mit einem Unterschied. Er zieht die Komponente der Erwerbstätigkeit hinzu, welche neben dem Wertesystem und den sozialökonomischen Rahmenbedingungen (z.B. die Arbeitssituation) – deren Fehlen Blumberger auch im Obigen Modell kritisiert – einen wesentlichen Teil der Teilhabe an der Gesellschaft darstellt. (vgl. Blumberger) Zur Arbeitssituation 2005 Gesamt: knapp 220.000 Arbeitslose, davon etwa 107.000 Frauen und 111.000 Männer, Menschen mit Behinderungen etwa 26.000 ! KAPITEL 10: Übergänge in der Beruflichen Rehabilitation Übergang von der Schule in den Beruf: Ersteingliederung. Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung oder nach einem Unfall oder einer anderen (chronischen) Erkrankung. Arbeitsassistenz hilft bei der Wieder-/Ersteingliederung! Übergänge (aus entwicklungspsycholog. Sicht) - … bedeuten einen neuen (Lebens-)Abschnitt, eine Veränderung, welche neue Lebensfelder eröffnet und somit Eine Neu- und Umorientierung, die einerseits ein Ungleichgewicht, anderseits auch neue Chancen und Risiken mit sich bringen kann. Kritische Lebensereignisse 1.) Kritische Lebensereignisse können positiver wie negativer Natur sein, Bsp.: Übergang von Partnerschaft in Elternschaft. 2.) Kritische Lebensereignisse können Spannungszustände hervorrufen und verlangen von der Person eine dementsprechende Veränderung der bisherigen Lebenssituation. 3.) In der Bewältigung solcher Lebensereignisse handeln wir entweder direkt oder wir ziehen uns zurück. 4.) Beispiel: Jugendlicher kommt aus der Schule ins Arbeitsleben. Das bedeutet einerseits Stress, anderseits besteht auch die Möglichkeit zur Aneignung neuer (fachlicher) Kompetenzen. (vgl. Filipp 1995) Entwicklungsfortschritte und Entwicklungsrisiken in den Übergängen 1.) Entwicklungsfortschritte: körperliche Entwicklung, Entwicklung der kognitiven Fähigkeiten und Veränderung der sozialen Beziehungen. 2.) Entwicklungsrisiken: Verlust von Sicherheiten, erhöhte Vulnerabilität, nicht (ausreichend) ausgebildetes Bewältigungspotential bzw. psychische Leiden. 13 Entwicklungsaufgaben im Jugendalter - Peers: zu Gleichaltrigen tiefere Beziehungen aufbauen. Körper: Körperliche Veränderungen akzeptieren lernen. Rolle: Verhaltensweise aneignen, die für einen Mann/eine Frau in der Gesellschaft „angemessen“ sind. Beziehung: Engere Beziehung zu einem Freund/einer Freundin aufbauen. Ablösung: vom Elternhaus Beruf/Ausbildung: Sich über den beruflichen Werdegang bzw. die Ausbildung Gedanken macht. Partner/Familie: Planung/Vorstellung der Partnerschaft/Familiengründung Selbst: Selbstreflexion Werte: Welche Werte vertritt man: Weltanschauung Zukunft: Zukunftsperspektiven (vgl. Dreher E. & Dreher M.) Mehrebenenmodell zum Übergang Schule/Beruf (n.Pinetz) Das Mehrebenenmodell spricht von drei Ebenen: 1.) Individuelle Ebene: 2.) Soziale Ebene: 3.) Gesellschaftliche Ebene: Individuelle Ebene: Lebens- und Entwicklungsübergang: Sprich Identität entwickeln, Berufswahl, Partnerwahl/-suche, Wertesystem entwickeln. Aus der Rolle Schüler wird die Rolle des Lehrlings. Soziale Ebene: Erweiterung der sozialen Umwelt/Kontakte, Schaffung neuer Ressourcen Trennung von den Schulkameraden, Eintritt in den Betrieb/Beruf, Aus den Schulkameraden werden Arbeitskollegen im Betrieb, der Eintritt in den Beruf bringt neue soziale Kontakte, bedeutet aber auch Stress und Belastung. Gesellschaftliche Ebene: Institutioneller Übergang Regeln in der Schule werden Regeln im Betrieb, Vertragsvereinbarungen. Legen wir den Fokus nun auf die einzelnen Ebenen dieses „Mehrebenenmodells“, so finden sich auch hier wieder verschiedene Modelle (der Entwicklungsaufgaben): Ausgangspunkt: Austritt aus der Schule a) Individuelle Ebene: „Was passiert“: Schulentlassung betrifft alle Jugendlichen und führt direkt in ein Spannungsfeld zw. Persönlicher Lebensentwicklung und gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen. Entwicklungsaufgaben: n. 14 HURRELMANN: unterscheidet hierbei 4 Bereiche der Entwicklung (vgl. Psychologische Kriterien), betreffend die intellektuelle und soziale Kompetenz, die eigene Geschlechterrolle und Partnerfähigkeit, die Nutzung des Waren- und Freizeitmarktes und das Werte- und Normensystem. FAZIT: Mit der Erfüllung dieser Anforderungen erwerben die Jugendlichen im Übergang ins Erwachsenenalter neue Kompetenzen. Dies bedeutet einen qualitativen Sprung in der Persönlichkeitsentwicklung. (vgl. Markowetz) Was heißt das nun bei einer Behinderung? Führt zu einer Störung oder Gefährdung all dieser Prozesse, also in Bezug auf die Identitätsentwicklung, den Wertvorstellungen, dem Ablöseprozess (ad: Selbstbestimmung), dem Erwerb fachlicher und sozialer Kompetenzen. b) Soziale Ebene: Berufliche Integration hängt nicht von der sozialen Integration ab. Gelingt der Übergang in den Beruf/die Erwachsenenwelt: stärkeres Selbstbewusstsein. Gelingt der Übergang nicht, kann das zu einer Belastung werden: psychosoziale Beratung. FAZIT: Auf sozialer Ebene handelt es sich bei diesem Übergang um eine „ökologische Übergangssituation“ – der Lebensumwelt und des Lebensraumes und dies führt zu einer Veränderung der einzelnen Systeme, in die die jeweilige Person eingebunden ist, z.B. innerhalb und außerhalb der Familie erlangt die Person einen neuen Status. (vgl. Bronfenbrenner) c) Gesellschaftliche Ebene: Hier kommt es zu Veränderungen der institutionellen Zuständigkeiten. Hierzu BRONFENBRENNER’S Ökosystemisches Modell, welches 4 Systeme unterscheidet: Mikro-, Meso-, Exo- und Makrosysteme. Alle 4 Ebenen spielen zusammen. 1.) Mikrosystem: kleinstes System: umfasst Systembeziehungen in Lebensbereich, z.B. der Familie; Symbiose Vater-Mutter. 2.) Mesosystem: umfasst Wechselbeziehungen zw. 2 od. mehreren Lebensbereichen, an denen die jeweilige Person aktiv teilnimmt: z.B. Beziehungen zw. Familie und Betrieb. 3.) Exosystem: ein oder mehrere Lebensbereiche, an denen die jeweilige Person nicht aktiv teilnimmt, die aber die Person(en) in diesem System beeinflussen, z.B. soziale Schichtzugehörigkeit, Arbeitsplatz eines Elternteils,… 4.) Makrosystem: Gesellschaftssystem als Ganzes, enthält alle anderen Systeme als Teilsysteme, die in der Subkultur oder in der ganzen Kultur bestehen können (einschl. Weltanschauungen und Ideologien einer Kultur) ad Mikrosystem: unterscheidet zwischen Risikofaktoren und Protektiven Faktoren. Risikofaktoren: z.B. kontrollierende oder stark pemissive Erziehung der Eltern, schlechte Beziehung der elterl Partner untereinander: Kind lernt keine positiven Rollenmodelle kennen, oder die Ablehnung durch Gleichaltrige, abwertendes Lehrerverhalten,..Protektive Faktoren: unterstützende Familienmitglieder, positive Rollenmodelle, konstruktive Mentoren, … Ad Mesosystem: mehrere Mesosysteme, es wird wieder zwischen den Risikofaktoren und den Protektiven Faktoren unterscheiden. Risikofaktoren: schwache Beziehungen zwischen den Bereichen, gestörte Beziehung zw. Verschiedenen Mesosystemen, …Protektive Faktoren: Vernetzung der Lebensbereiche, … Ad Exosystem: -----„---- Risikofaktoren: Arbeitsstruktur der Eltern hat negativen Einfluss auf Familienleben, finanzielle Belastungen,…Protektive Faktoren: Institutionelle Verankerung v. Fürsorge und Schutz,… Ad Makrosystem: ist das oberste System und unterscheidet ebenfalls zwischen diesen beiden Faktoren: Risikofaktoren: Gewalt in den Medien, Diskriminierende Gesetze,…Protektive Faktoren: Kulturelle Werte, Gesetzgebungen, die die Rechte der betroffenen Personen unterstützen. 15 Jugendliche mit „SPF“ (Sonderpädagogischer Förderbedarf) beim Übergang Schule/Beruf - - - Den SPF in der Schule gibt es seit 1993 hat die berufliche und soziale Integration zum Ziel. Der SPF befindet sich jedoch gleichzeitig in einem Spannungsfeld mit der beruflichen Integration, denn der gute Wille zur Beruflichen Integration ist die eine Sache, denn wenn zu wenig Lehrstellen und Integrationsmöglichkeiten vorhanden sind, wird es schwierig. Außerdem muss die Vorbereitung auf die Eingliederung in den beruflichen Alltag bereits in der Schule passieren, damit ein Übergang in den Beruf funktionieren kann. Problemfelder 1: Lernbehinderung und soziale Integration und Ausländische Jugendliche Warum? Beispielsweise „erreichen“ Jugendliche mit einer Lernbehinderung nicht den Grad der Behinderung von 50% und haben so wenig oder kaum Anspruch auf Unterstützung. Die soziale Integration ist ein weiterer Aspekt, der auf die familiäre Situation in allen Punkten verweist. Willand sieht den Aspekt der sozialen Integration viel zu wenig angesprochen, denn Unterstützung der Familie bei der Berufswahl-/orientierung ist erheblich wichtig, bzw. wie die Familie mit Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang umgeht. Schröder spricht in diesem Kontext auch von einer „Familiären Sozialisation“, welche ja auch Erfahrungen, Lebensführung, Wertvorstellungen vermitteln sollen und diese in weiterer Folge einen großen Anteil an der späteren beruflichen Integration haben. Bei Ausländischen Jugendlichen führen zum Beispiel die andere soziale Herkunft auch andere Umweltfaktoren mit sich, z.B. in materieller Hinsicht oder in Bezug auf Wertvorstellungen. Auch fehlende soziale Netzwerke stellen ein weiteres Problem – die Umweltfaktoren betreffend – dar. Aber auch bei den individuellen Faktoren, wie z.B. die kulturelle Benachteiligung wirken bei. Problemfelder 2: Qualifikation, Persönliche Kompetenzen, Geschlecht, soziale Einstellungen in Betrieben und Arbeitsmarktsituation. Warum? Qualifikation: Niedriges Bildungsniveau bei Lernbehinderten -> schlechte Chancen auf Arbeitsmarkt. Persönliche Kompetenzen: Schwierigkeiten in Berufswahlentscheidung od. Realisierung der Berufsvorstellungen. Geschlecht: doppelte Benachteiligung bei Mädchen: Geschlecht und Behinderung. Außerdem werden Mädchen viel zu wenig motiviert für Beruf und die Tendenz geht noch immer in der Ausbildung von traditionellen/klassischen „Frauen“-Berufen, es gibt auch zu wenig Ausbildungsberufe allgemein. (vgl. Orthmann) Soziale Einstellungen gegenüber behinderten Menschen, in den Betrieben: Als Gründe werden z.B. geringe Leistungsfähigkeit, Flexibilität oder erhöhter Betreuungsaufwand genannt. (vgl. Doose) Hier ist Aufklärung in den Betrieben sehr wichtig!!! Ergänzung aus dem Fasching-Skript: Die Vorurteile innerhalb der Betriebe sind oftmals vor allem auf die Unwissenheit oder Unsicherheiten gegenüber Menschen mit Behinderung zurückzuführen. Neukäfer & Wittrock führen an, dass dies besonders bei Heimkindern oder Kindern aus der Sonderschule zu sehen ist, da diesen von Seiten des Betriebes kaum Leistungs- und Sozialfähigkeit zugesprochen wird. Sie werden eher als frech, aufmüpfig empfunden, was seitens des Betriebes dazu führt, dass die Jugendlichen bestraft werden, während Jugendliche mit offensichtlichen körperlichen Behinderungen eher Unbehagen oder Mitleid erzeugen. (vgl. Vernooij) Arbeitsmarktlage: in Bezug auf Fehlende Nischenarbeitsplätze, den Wegfall „einfacher“, ungelernter Arbeitsplätze und die unsichere Situation auf dem Regionalen Arbeitsmarkt (-> Unterschiede Stadt/Land 16 - - bezüglich Integration und Arbeitslosigkeit) Ergänzung aus dem Fasching-Skript: Problematik durch den zunehmenden Wegfall der „Einfacharbeitsplätze“. Positive Prognosen gibt es verstärkt für Mittel- bzw. Hochqualifizierte. (vgl. Schierholz) Empfehlungen für die Schule 1: Inklusion Individuelle Förderung im Sinne von Förderplänen für die Schule Förderung der Berufswahlkompetenzen der Jugendlichen Berufsspektrum für Mädchen erweitern Betriebspraktika Früher Aufbau eines Netzwerks: Eltern, Schule: Clearinnen, die vor allem im Übergangsbereich mithelfen: sie gehen in die Schulen, vermitteln erste Kontakte zu Betrieben,… Individueller Förder- und Karriereplan schon vor Austritt aus Pflichtschule Integrative Schulformen und Integrative Berufsausbildung Empfehlungen 2: im Übergang: Anknüpfungspunkt Erwerbsleben: Erster Anknüpfungspunkt betrifft die Bedingungen am Arbeitsplatz: Das heißt, wie sehen die Leistungsanforderungen an die behinderte Person aus: diese sollten der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers gleichstehen. Zu den Bedingungen gehört weiters, wie beispielsweise der Vorgesetzte bzw. Mitarbeiter mit der behinderten Person umgehen, wie sie generell Behinderung gegenüberstehen. Dazu gehört auch das soziale Klima. Zweiter Anknüpfungspunkt betrifft die behinderte Person selbst: Sie soll vor allem im Übergang Schule/Beruf unterstützt werden und bereits vor Schulaustritt berufsorientierend-, vorbereitend beraten werden. Dies kann durch Clearer geschehen. Auch Job-Coaches, Arbeits- oder Integrationsassistenten können solche Aufgaben übernehmen. Ausblick auf den Forschungsbedarf - Zielgruppenspezifischere Forschung im Hinblick auf: Mädchen und junge Frauen Ausländische Jugendliche Sozial benachteiligte Jugendliche Jugendliche mit Behinderung KAPITEL 11: Gastvortrag über: „Integrative Berufliche Ausbildung am Beispiel der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft ‚IBEA’ Die wichtigsten Punkte des Vortrags hier zusammengefasst: In diesem Gastvortrag von Mag. Pinetz sollte zuerst einmal Wissenswertes zur Integration: Österreich gesagt werden. Die wichtigsten Punkte und Eckdaten fasse ich hier zusammen: - Die Integration: Österreich gibt es (oder gab es) seit 1993. Sie vertritt vor allem die Interessen der Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher. Ihr Ziel ist die Gleichstellung behinderter Frauen und Männer und deren Eltern. Beispiel: Vor der Integration: Österreich 1993 war es behinderten Mädchen und Jungen nicht möglich eine in den Genuss einer Integrativen Beschulung zu kommen. 17 - - - Mit Integration: Österreich konnten die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Schwerpunkte 1 der Integration: Österreich: a) Stärkung der Eltern im Sinne von Elternbildungsangeboten oder einer Familienberatungsstelle, die vor allem am kritischen Punkt des Übergangs in die Berufswelt eine Nahtstelle ist (z.B. „IBEA“), b) Sensibilisierung mit Hilfe von verschiedensten Projekten wie „K21“, „Roomy Company“ oder Zeitschriften wie „Betrifft: Integration“ soll zum Beispiel die Wirtschaft sensibilisiert werden, c) Politisches Lobbying soll sich zum Beispiel Themen wie dem „Bundesbehindertengleichstellungsgesetz“ widmen, oder Bildungspolitische Arbeit leisten, oder im Sinne eines Netzwerks mit anderen Institutionen zusammen arbeiten. Schwerpunkte 2 befasst sich mit der schon kurz angesprochenen „Integrativen Berufsausbildung“: Worum geht’s hier nun genauer -> hier einige Eckdaten zur „IBEA“: Die „Integrative Berufsausbildung“ bietet für (sozial) benachteiligte oder behinderte Menschen die Möglichkeit einer eben „integrativen Berufsausbildung“. 2003 wurde mit der Verabschiedung dafür gesetzlicher Bestimmungen (durch Maßnahmen der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes) der Grundstein dafür gelegt. Ziel der IBEA: Beruflicher Abschluss und (erfolgreiche) ERST-Eingliederung in das Berufsleben: 1.) Festlegung der Lehrinhalte und des Zeitraumes der Lehre unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und der Schulerhalter. 2.) Kontinuierliche Beobachtung und bei Bedarf Anpassung der Inhalte und des Zeitraumes. 3.) Organisation der Lernbetreuung sowie der Pädagogischen Begleitmaßnahmen. 4.) Seitens des Betriebes: Unterstützung der dort zuständigen „Lehrbeauftragten“ 5.) Organisation einer Begleitung am Arbeitsplatz, die an die individuellen Bedürfnisse der Person abgestimmt sind. 6.) Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz und in der Berufsschule. 2 Möglichkeiten bei der IBEA: a) Verlängerte Lehrzeit : um 1 bis höchstens 2 Jahre, Lehrabschlussprüfung. b) Teilqualifizierung: geht von der Frage aus, „Was kann der Jugendliche, wo liegen seine Kompetenzen und Fähigkeiten?“ Diese Kompetenzen sowie Ausbildungsziele, Ausbildungsinhalte werden mit Hilfe der Berufsbildungsassistenz vor Beginn der Ausbildung vereinbart und in einem Ausbildungsvertrag festgelegt. All diese Punkte können jederzeit im Einvernehmen geändert werden, auch ist ein Umstieg in die Verlängerte Lehrzeit oder die reguläre Lehre oder auch umgekehrt möglich. Die Teilqualifizierung ermöglicht es auf die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen einzugehen. Zielgruppen der IBEA sind benachteiligte Menschen, die folgenden Gruppen angehören und die nicht regulär vermittelt werden können, wie z.B.: a) Personen mit SPF vor Ende der Pflichtschulzeit, die zumindest z.T. nach einem Sonderschullehrplan unterrichtet wurden. b) Jugendliche ohne Hauptschulabschluss oder mit negativen HS-Abschluss. c) Behinderte Personen im Sinne des BeEinstg. d) sozial benachteiligte Personen, bei denen aus persönlichen Gründen angenommen werden muss, dass sie regulär nicht vermittelt werden können. Erste Anlaufstelle auf dem Weg zur „IBEA“ ist das Arbeitsmarktservice! Durchführung der „IBEA“: Wo? In Lehrbetrieben mit Berufsschulbesuch, dieser gilt für… 18 - - - Wen? Vorrangig für Jugendliche, die im Rahmen der „Verlängerten Lehrausbildung“ ausgebildet werden. Für diese ist die Berufsschule verpflichtend. Im Sinne der „Teilqualifizierung“ besteht das Recht bzw. die Pflicht dafür. Berufsausbildungsassistenzen: Was: Beraten, begleiten, unterstützen.. Wen: den Jugendlichen und deren Ausbildungsbetriebe Wann: Vor und während der Lehrzeit Wie: den Jugendlichen: in sozialpädagogischen und psycholog. Angelegenheiten durch laufende Koordination aller Beteiligung, im Sinne einer Vernetzung (Eltern, Lehrbetrieb, Berufsschule,..) Aufgaben: Koordination und Vernetzung mit Lehrbetrieb und deren Vertretern, Berufsschulen, Schulbehörden erster Instanz, Schulerhaltern. Sie nehmen behördliche Wege war, begleiten und unterstützen in Bezug auf Praktika zur Berufsorientierung, beraten Betriebe und leisten Krisenintervention. Abschluss der IBEA: 2 Möglichkeiten Nach Verlängerter Lehrzeit: Lehrabschlussprüfung Nach Teilqualifikation: Prüfung über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten – während der letzten 10 Wochen. Zeugnis durch Wirtschaftskammer. Entlohnung: bei Ausbildung in IBEA -> Lehrlingsentschädigung. Bei Ausbildung in Einrichtungen -> monatliche Beihilfe von 150 Euro. Sozialversicherung: Pflicht während der gesamten Lehrausbildungszeit. EQUAL-Entwicklungspartnerschaft: auch hier einige Eckdaten (genauer durchsehen) Aufbau der Entwicklungspartnerschaft: Ist ein Projekt der „EQUAL“, besteht aus 23 Partnerorganisationen und führt derzeit Pilotprojekte in NÖ, OÖ, Stmk., Tirol und Wien durch. Ausgangslage- Zielgruppe: unterschiedliche Möglichkeiten der Berufsorientierung- und vorbereitung. Unterschiedliche Umsetzung der „Integrativen Berufsausbildung“ und die ungleichen Chancen der Erstausbildung. Zielgruppe sind Jugendliche mit SPF, mit Lernbeeinträchtigungen, sozialen, körperlichen oder psychischen Benachteiligungen. Gesamtziel: Berufliche Erstausbildung nach der Pflichtschule – für ALLE Jugendlichen! Module gesamt: WO: a) Im Übergang Schule/Beruf (Modul 1): Schaffung/Pilotierung eines Rahmenkonzepts für „Inklusive Berufsschule“, Adaptierung des Index für Inklusion sowie Pilotierung und Konzeptierung + Pilotierung für überregionales Kompetenzzentrums für Fragen zur Inklusion; b) Berufsausbildung (Modul 2): Bewusstseinsbildung + Qualifizierung der Lehrenden in Bezug auf Integrat. Berufsausbildung, Ausbildung der Berufsschullehrer zum Coach, Vernetzung Schule/Betrieb mit Hilfe v. Kommunikationsleitfaden u. Berufsausbildungsassistenten; c) und der Berufsorientierung (Modul 3): Erarbeitung eines integrativen Berufsorientierungs- und Vorbereitungsmodells, Berufsorientierungsprozesse an Orten m. untersch. Voraussetzungen und Möglichkeit eines 9.en bzw. eines vielleicht freiwilligen 10./11.en Schuljahres. 19 Gender Mainstreaming: geschlechtersensible Stärkung der Zielgruppe, sowie Sensibilisierung der Akteure innerhalb der Entwicklungspartnerschaft + Qualitätssicherungskonzept. Betroffenen Mainstreaming: BW. Wahrnehmung sozialer Ungleichheiten in allen Lebenssituationen zw. Behinderten und Nichtbehinderten. Gleichstellung von Behinderten und ihren Angehörigen. Das Betroffenen-MainstreamingTeam besteht aus mehreren betroffenen Personen mit einem Wort. Ad: MODUL 1: TEIL A (Juli 05 – April 07) Aktivitäten am Übergang Schule -> Beruf Teil A: Entwicklung + Erprobung eines Rahmenkonzepts (s.o. bei Module gesamt) Phase 1 (Jul. 05 – Jun. 06): Entwicklung des Rahmenkonzepts: Recherche/Sammlung von good practicemodellen, weiters: Expertenrunden, Einzelgespräche (mit: LSI, BSI, PädagogInnen, BAS, Clearer, Elternteilen;), dann Konkretisierung des Rahmenkonzeptes mit Schulaufsicht + PädagogInnen und Beratung und Unterstützung der Schulen, an denen das Rahmenkonzept erprobt wird. Ad: MODUL 1: TEIL A (Schuljahr Feb. 06 – Jan. 07) Teil A: Entwicklung + Erprobung eines Rahmenkonzepts (s.o. bei Module gesamt) Phase 2 (Feb. 07 – Apr. 07):Erprobung und Evaluierung der erstmaligen Durchführung des Rahmenkonzeptes Die Erprobung fand an 4 Berufsschulstandorten in den Bundesländern NÖ und OÖ statt. Start der wissenschaftlichen Begleitforschung des Konzepts. Ad: MODUL 1: TEIL B (Juli 05 – Apr. 07) Aktivitäten am Übergang Schule -> Beruf Teil B: Entwicklung + Erprobung des „Kompetenzzentrums für Inklusion im Berufsschulbereich“ (s.o. bei Module gesamt) Phase 1 (Jul. 05 – Jun. 06): Konzeptentwicklung des Kompetenzzentrums Recherche v. good-practice-Modellen, Unterstützung der Teambildung, Beratung der Lehrer mit Hilfe v. zielgruppenspezifischen Lehr- und Lernmitteln, Kompetenztransfer inklusiver Methodik + Didaktik. Ad: MODUL 1: TEIL B Teil B: Entwicklung und Erprobung des „Kompetenzzentrums für Inklusion im Berufsschulbereich“ Phase 2 (Dez. 05 – Apr. 07): Erprobung und Evaluierung des Kompetenzzentrums Erprobung findet in OÖ statt in Kooperation mit Schulbehörde. 20 Ad: MODUL 1: Teil B Ad: MODUL 1: Teil B Teil B: Entwicklung und Erprobung des „Pilotprojekts Index für Inklusion“ (Okt. 05 – Apr. 07) Phase 1 (Okt. 05 – Jan. 06): Adaptierungsarbeiten des Index für Inklusion: „Einschulung“ mit Unterstützung der Experten BOBAN & HINZ Zusammenstellung der Projektbegleitgruppe Teil B: Entwicklung und Erprobung des „Pilotprojekts Index für Inklusion“ Phase 2 (Schuljahr Feb. 06 – Jan. 07): Erprobung des Pilotprojekts für den „Index für Inklusion“ Erprobung an 4 Standorten v. Berufsschulen, Beginn der Arbeit der wissenschaftlichen Projektbegleitgruppe (auch für nachhaltige Verankerung des Index zuständig) FAZIT 1 - - Entwicklung, Erprobung und Evaluierung sowie die Aufbereitung der Ergebnisse aus der Evaluierung zur Erschaffung eines Rahmenkonzeptes für inklusiven Unterricht an Berufsschulen. Das Gleiche gilt für die Erschaffung des Kompetenzzentrums für Fragen zur Inklusion Sowie Adaptierung des Index. Dieser kann durch Erprobung und Anpassung nachhaltig als Werkzeug der Qualitätssicherung und Selbstevaluation in der Berufsausbildung Anwendung finden. FAZIT 2 - - Betrifft die Produktesammlung, Adaptierung und Entwicklung von Lehr- und Lernmitteln: Für Lernbehinderte: Hilfsmittel in einf. Schriftsprache; für Gehörlose: audiovisuelle Hilfsmittel sowie schriftsprachliche Hilfsmittel, Dolmetschkompetenzen im Bildungsbereich; für Blinde und Sehbehinderte: digitale Produkte in nicht-grafischer Form, Unterlagen im Brailledruck, barrierefreie Informationspages; Alle Produkte werden lernspezifisch und zielgruppenspezifisch aufbereitet – also für ALLE Jugendliche zugänglich gemacht! 21 KAPITEL 12: Selbstbestimmung – Am Beispiel der Persönlichen Assistenz Anmerkung: Bei der Zusammenfassung dieses Kapitels werde ich keine Rücksicht auf den Inhalt der Vorlesung. So viel sage ich noch: In dieser Vorlesung wurde ein Film gezeigt, in dem 11 Beispiele gezeigt wurden, wie ein Leben, Alltag mit Persönlicher Assistenz aussehen kann und was es im Praktischen Sinne heißt – Selbstbestimmt zu leben. Den 2.en Teil der Vorlesung untermalte ein Referat von mir und meiner Kollegin Elisabeth Magdlener, in dem wir beide an einem konkreten Beispiel – also an uns beiden – ein paar wichtige Eckpfeiler zur Persönlichen Assistenz herausarbeiteten. Ich werde in diesem Kapitel die wichtigsten Punkte zur Persönlichen Assistenz zusammenfassen, vorderhand werde ich einige Begriffsdefinitionen anbringen, die mit diesem Thema in Zusammenhang stehen! TEIL A: Begriffsdefinitionen 1. Selbstbestimmung 2. Persönliche Assistenz 3. (Wiener Assistenzgenossenschaft) 1.) Selbstbestimmung steht im Gegensatz zur Fremdbestimmung! 2.) Persönliche Assistenz meint die Unterstützung oder Assistenz (nicht Betreuung!) einer behinderten Person in allen Lebensbereichen – durch eine Persönliche AssistenIn/Assistenten. Die assistenzgebende Person kann in dem Zusammenhang auch als „verlängerter Arm“ der behinderten Person gesehen werden. Sie unterstützt und begleitet die behinderte Person. Persönliche Assistenz hat Selbstbestimmung zum Ziel. 3.) (Wiener Assistenzgenossenschaft) unterstützt und begleitet wie andere Assistenzgenossenschaften auch, Menschen mit Behinderung und hilft diesen bei der Organisation der AssistentInnen, bei der Lohnverrechnung, bei arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten sowie Angelegenheiten bezüglich der Kranken- und Sozialversicherung. Die (Wiener) Assistenzgenossenschaft wurde von Betroffenen selbst begründet und wird zum Großteil auch von diesen geleitet. (vgl. „Buch der Begriffe, 39f.) TEIL B: Allgemeines - Persönliche Assistenz – was ist das – woher kommt das? Persönliche Assistenz hat ihren Ursprung in der aus den USA kommenden „Independent-Living“ –Bewegung. Sie hat zum Ziel, Menschen mit verschiedensten Beeinträchtigung zu begleiten und zu unterstützen. Sie versteht sich nicht als Betreuung!!! Die Unterstützung erfolgt in allen Lebensbereichen, also zu Hause, am Arbeitsplatz (Anm.: nicht zu verwechseln mit Arbeitsassistenz !), unterwegs, in der Freizeit, etc. Wie auch schon angesprochen, zielt die Persönliche Assistenz darauf ab, den Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes, autonomes Leben zu ermöglichen – also weg von einem Fremdbestimmten Leben in Heimen mit festen Schlafens-, Dusch und Esszeiten, Freizeiten; Selbstbestimmt durch Persönliche Assistenz heißt aber auch, dass die behinderte Person selbst die Assistentin/den Assistenten wählt/organisiert, ihn selbst anleitet und selbst – bestimmt, wann, wo, wie und in welchem Umfang die Assistenz/Unterstützung benötigt wird! Die Assistenzgenossenschaft fungiert hier sozusagen als Bindeglied zwischen Assistenzinanspruchnehmer und Assistenzgeber. Die Aufgabenbereiche der Genossenschaft wurden bereits oben dargelegt. 22 - Was ist noch zu sagen: Die Assistentin/der Assistent arbeiten auf Basis Freier Dienstvertrag. Weiters hat die Assistenz im ersten Dienstjahr einen „Einführungsworkshop“ verpflichtend zu absolvieren (Anm.: auch der Assistenznehmer hat einen verpflichtenden Workshop zu absolvieren um Kompetenzen im Bereich Organisation/Managment zu erlangen bzw. zu erweitern), welcher einen Einblick in die Ursprünge der Persönlichen Assistenz gibt sowie Raum zur Reflexion bietet. KAPITEL 13: Soziale Einstellungen + Vorurteile/Rechte, gesetzliche Grundlagen, Veränderungen (für Menschen mit Behinderung) DEFINITIONEN 1. 2. 3. 4. Einstellung Wert Vorurteil Stigma 1.) Einstellung: Nach CLOERKES definiert sich Einstellung als ein stabiles System aus positiven und negativen Bewertungen, Gefühlshaltungen und Handlungstendenzen gegenüber einem sozialen Objekt. (Cloerkes 1997) 2.) Werte (stehen hinter den Einstellungen): Nach CLOERKES definiert sich ein Wert oder die Werte als eine Einstellung, aber nicht gegenüber einem sozialen Objekt, sondern einem abstrakten oder symbolischen Konzept, wie z.B. Gesundheit, Behinderung,…Bsp.: die Einstellung zu einer behinderten Person ist abhängig davon, welche Werthaltung ich gegenüber dem symbolischen Konzept der Behinderung habe. Welchen Wert zum Beispiel Gesundheit in einer Gesellschaft hat, beeinflusst die(se) Einstellung! Werte stehen hinter den Einstellungen und verstehen sich als wichtige Variable in jeder gründlichen Analyse des Verhältnisses z.B. zwischen Behinderten/Nichtbehinderten. (Cloerkes 1997) 3.) Vorurteil: Definiert sich kurz gesagt als eine – wenn wir die ersten beiden Definitionen hernehmen – negative (sehr starre) Einstellung, die sich weitestgehend einer Beeinflussung (durch Werte) wiedersetzt. (Cloerkes 1997) 4.) Stigma: Definiert sich nach CLOERKES als ein Sonderfall eines sozialen Vorurteils und meint die Zuschreibung bzw. negative Definition eines Merkmals/einer Eigenschaft. (vgl. Cloerkes) Definiert sich nach GOFFMAN zum Beispiel ein negatives Merkmal, das zu einem Stigma wird und auf körperlicher Ebene z.B. „Down-Syndrom“ meinen kann. (vgl. Goffman) EBENEN DER EINSTELLUNG - - - Affektive Komponente: Oder auch „Gefühlsebene“: Welche Gefühle entstehen in einem Menschen in Bezug auf Menschen mit Behinderung. Kognitive Komponente: Betrifft Ansichten, Meinungen, Gedanken und Vorstellungen gegenüber Menschen mit (einer) Behinderung. Konative od. aktionale Komponente: Oder auch „Handlungsebene“: Zum Beispiel, wie verhalte ich mich gegenüber Menschen mit einer Behinderung. 23 ! Alle diese 3 Ebenen spielen zusammen ! (vgl. Cloerkes) FAKTOREN, VON DENEN EINSTELLUNGEN ABHÄNGIG SIND 1.) Von der Art der Behinderung: Das heißt, dass Menschen mit einer (offensichtlichen) körperlichen Behinderung gesellschaftlich integrierter sind, als Menschen mit einer Lernbeeinträchtigung oder psychischen Behinderung, Verhaltensauffälligkeit, die bei Menschen – vielleicht auch aufgrund der Unwissenheit – Unbehagen, Entsetzen,…auslöst. 2.) Von sozio-ökonomischen bzw. demographischen Faktoren: Das heißt wie reagieren Menschen ohne Behinderung auf Menschen mit Behinderung. Das Alter spielt eher keine Rolle, der Bildungsstand dafür schon. 3.) Von den Persönlichkeitsmerkmalen eines Nichtbehinderten: Das heißt, wie sicher leb ich in der Gesellschaft, davon hängt es ab, wie ich auf Menschen mit Behinderung zugehe. 4.) Vom Kontakt mit Behinderten: ist ein wichtiger Faktor. Hierbei ist es nicht wichtig, wie häufig der Kontakt ist, sondern wie intensiv der Kontakt ist, hinzu kommen Verständnis, Einfühlsvermögen, das Verhältnis zueinander und in welcher Situation die Begegnung mit dem behinderten Menschen stattfindet. Ein positives Erleben ist hier sehr wichtig. Oft ist es auch so, dass Menschen mit einer Behinderung eine untergeordnete Position haben, z.B. wenn man das Verhältnis Pfleger – Behinderter hernimmt. Der Pfleger hat eine zu einseitige Wahrnehmung, ist nur auf das Pflegerische, Helfende beschränkt => negative Einstellung. Sensibilisierungsprogramme verschiedenster Art (besonders in Betrieben) können hier hilfreich sein. (vgl. Skriptum) Integration und Einstellungen Integration ermöglicht eine Triangulierung der kognitiven, konativen und affektiven Komponenten in günstiger Weise. Und sie trägt zur Entstigmatisierung bei. (vgl. Markowetz 1997) Rechte, gesetzliche Grundlagen und Veränderungen (nat. und internat.) - Rechte für Menschen mit Behinderung – International: UN-Menschenrechte: A1 -> Recht auf Freiheit, Gleichheit, Würde; A2 -> Verbot der Diskriminierung; A3 Recht auf Leben; A6 -> Recht auf Anerkennung als Rechtsperson; A12 -> Recht auf Freiheitssphäre; A17 -> Recht auf Eigentum; A22 -> Recht auf soziale Sicherheit; A23 -> Recht auf Arbeit und gleichen Lohn; A26 -> Recht auf Bildung; Internationale Standards/UN 1993: Standard Rules on Eqalisation of equal opportunities for people with diabilities. Internationale Erklärungen/Salamanca 1994: im Rahmen der UNESCOWeltkonferenz „Pädagogik für besondere Bedürfnisse (Special Needs): Zugang und Qualität“ 1994: umfasst eine Erklärung und einen Aktionsrahmen mit Grundsätzen und Empfehlungen zur schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. (vgl. Buch der Begriffe, 55) Madrider Erklärung 2003: „Verbot der Diskriminierung und positive Aktionen“: 6 Punkte -> 1.) Behinderung = Menschenrechtsthema, 2.) Menschen m. Behinderung wollen Chancengleichheit, keine Almosen, 3.) Gesellschaftliche Schranken führen zu Diskriminierung und gesellsch. 24 - - Ausschluss, 4.) Behinderte -> eine nicht sichtbare Gruppe -> warum nicht? 5.) Behinderte -> gehören zu Gruppe mit großer Verschiedenheit, 6.) Nichtdiskriminierung + positive Aktion ermöglicht soziale Integration. Rechte für Menschen mit Behinderung: EU-Ebene Behindertenprogramme ab 1992, z.B. HELEOS: zw. 1993 und 1996 -> Ziel: Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderung sensibilisieren. HORIZON: zwischen 1994 und 1999 -> Ziel: Berufliche Integration und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. EQUAL: zwischen 2000 und 2004, bzw. 2.Periode bis 2007 -> Ziel: Integration, innovative Projekte, Integrative Berufausbildung-, vorbereitungund orientierung (siehe Entwicklungspartnerschaft), Entwicklungspartnerschaft QSI: = Quality supported Skills for Integration: bedeutet „qualitätsunterstützte Ausbildung für Beschäftigte in der Integration behinderter Menschen im dritten Sektor.“-> ist eine österr. Entwicklungspartnerschaft im Rahmen der EUGemeinschaftsinitiative „EQUAL“ -> Ziel: Entwicklung und Vernetzung integrationsrelevanter Ausbildungen. QSI strebt mit Betroffenen, Angehörigen und Vertretern versch. Einrichtungen und mit Hilfe öffentlicher Förderer Schaffung einheitlich abgestimmter Ausbildungen für „Integrationsfachkräfte“ an. (-> Qualitative Berufsausbildung im Integrationsbereich) (vgl. Buch der Begriffe, 54) Mainstreaming-Prinzip: seit 1996 -> Ziel: uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Vertrag von Amsterdam: 1997 -> Ergebnis: EU bekam mehr Kompetenzen im Sozialbereich; Beeinhaltet: A13 -> Antidiskriminierungsbestimmung und A95 -> Maßnahmen für Schaffung eines Binnenmarktes, welcher den Bedürfnissen von behinderten Menschen gerecht wird. 2000: Festlegung eines Allgemeinen Rahmens zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung in Beruf und Erwerbstätigkeit. 2001: Aktionsprogramme der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung. 2003: Im Rahmen des europ. Jahres der Menschen m. Behinderung, gab es einige Initiativen: Ziel: Verbesserung der Integration durch: a) Integrationsassistenz -> in Deutschland b) Arbeitsassistenz -> für Österreich der Begriff -> betrifft die Vorbereitung der Jugendlichen auf den Übergang in die Beschäftigung mit Hilfe einer Arbeitsassistenz. Rechte für Menschen mit Behinderungen: Nationale Ebene 1997: Verfassung: Verabschiedung des Österreichischen Behindertenrechts => Gleichheitsgrundsatz: Art.7, B-VG a) Nichtdiskriminierungsbestimmung -> b) „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden…Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens gewährleisten.“ (vgl. Buch der Begriffe, 62) 2006: Erweiterung: Art. 8 Abs.3, B-VG: Gesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache als eigenständige Sprache. Behindertenkonzept der Österr. Bundesregierung: hier sind behindertenpolitische Grundsätze des Bundes festgelegt: 25 Grundsätze und Maßstäbe für gesetzgeberische Maßnahmen a) Prävention: Versorgungsmaßnahmen sollen vermeiden, dass Behinderung erst überhaupt entsteht: Das heißt zum Beispiel frühzeitige Arbeitsplatzanpassung, Gesundheitsförderung z.B. bei Herz-Kreislaufpatienten -> spezielle HerzKreislauftrainings. Lernbehinderte unterstützen, dass diese erst gar nicht zu Behinderten werden. b) Integration: Sicherung einer bestmöglichen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. c) Normalisierung: Das alltägliche Leben von Behinderten soll sich so wenig als möglich von dem Nichtbehinderter, z.B. normale Tätigkeit mit gleichen Rechten. d) Selbstbestimmung: in Bezug auf das Treffen von Entscheidungen: den Behinderten die Möglichkeit geben in gleichen Maße wie Nichtbehinderte Entscheidungen selbst zu treffen oder zumindest daran mitzuwirken. e) Hilfe zur Selbsthilfe: im Sinne von Unterstützung: Das heißt, den behinderten Menschen in seinen Fähigkeiten und sein soziales Umfeld stärken und die Hilfe auch so auszurichten, dass er im größtmöglichen Umfang selbständig ist. f) Finalität: Hilfen müssen erbracht unabhängig von den Ursachen seiner Behinderung und der Unterstützung, die die Person braucht. g) Gewöhnlicher Aufenthalt: Hilfen unabhängig von der Staatsbürgerschaft allen Menschen mit Behinderung zustehend, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Ö haben. h) Individualisierung: Hilfen nach Bedürfnissen des Einzelfalls i) Dezentralisierung: meint auch „Aufgliederung“ -> Hilfen für behinderte Menschen müssen erreichbar sein, in der Nähe des Wohn-/Arbeitsplatzes, dies gilt v.a. für Personen in abgelegenen Regionen. j) Fließende Übergänge: Hilfen müssen einander ergänzen und besonders an den Schnittstellen/Übergängen wirksam sein, z.B. am Übergang Schule-Beruf sind oft keine Übergangshilfen vorhanden. k) Rehabilitation: Vor der Bewilligung von Renten sind alle Möglichkeiten der Rehabilitation auszuschöpfen. l) Mobile und ambulante Hilfen: weg vom stationären Aufenthalt ist das Ziel. m) Überschaubarkeit: weg von großen Institutionen! n) Zugänglichkeit: Zugänglichkeit zu den Hilfen durch Beratung und Informationen! Zielsetzungen in Bezug auf die eben genannten Grundsätze a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) Frühförderung Ausbau integrativer Kinderbetreuungseinrichtungen Integration im Kindergarten Schulische Integration Integration am offenen Arbeitsmarkt Barrierefreiheit -> Infrastruktur, d.h. Zugänglichkeit v. Gebäuden, Verkehrsmitteln,… Verbesserung im Gesundheitswesen 1992: Erstes Arbeitsassistenzprojekt 1992: Verabschiedung dieses Behindertenkonzeptes 1993/94: 1.Integrativer Kindergarten 1993: Schulreformpaket 26 l) 1996: Aufbauende Novellen -> Regelangebot des gemeinsamen Unterrichts v. Behinderten und Nichtbehinderten Schülern mit und ohne SPF -> Primärstufe + Sekundarstufe 1. m) Seit 1996: Möglichkeit der Wahl zw. Sonderschule oder AHS n) Seit 1999: Verankerung der Arbeitsassistenz im Bundesbehinderteneinstellungsgesetz. o) 2003: Novelle -> für Integrative Berufsausbildung Ad: Schulische Integration Gilt als erste Umsetzung des Normalisierungsprinzips im schulrechtlichen Bereich - Fortsetzung: Rechte…auf nationaler Ebene Bundesgleichbehandlungsgesetz: 2004: Verbot jeglicher unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Vorlieben, Weltanschauung, Geschlecht: bei z.B. Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Festsetzung des Gehalts, Gewährleistung v. Sozialleistungen, Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung, sonstigen Arbeitsbedingungen…Bei Gefühl der Diskriminierung: Möglichkeit zu klagen. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: 2006: Regelt Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, im Konkreten: Nichtdiskriminierungsansprüche behinderter Bürger im baulichen, öffentlichen und arbeitsrechtlichen Bereich. Stärkung des öffentlichen Diskurses über Bekämpfung v. Diskriminierung behinderter Menschen. Neue Impulse durch Musterprozesse + Verbandklagen gegen konkrete Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz, in öffentlichen und halböffentlichen Bauten oder in Berufsordnungen. Arbeitsmarktförderungsgesetz: Darin enthalten: Arbeitsmarktförderung für Menschen m. Behinderung, d.h. im Sinne v. aktiver Arbeitsmarktpolitik, Förderung, Erhalt und Schaffung von Beschäftigung. Z.B. Vermittlung v. Lehrstellen, Erhalt des Arbeitsplatzes,… Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz: regelt als Bundesgesetz die Berufliche Integration -> umfasst Bestimmungen zu a) Status Begünstigter Behinderter (Anm.: siehe in einem früheren Punkt im Skript!), b) Beschäftigungspflicht für ArbeitgeberInnen von Menschen mit Behinderung und den c) dazu leistenden Ausgleichstaxen, sowie d) Schutzbestimmungen wie Kündigungsschutz v. Behindertenvertrauenspersonen. (vgl. Buch der Begriffe, 64) Ad: b) Einstellungspflicht: Einstellungspflicht eines Begünstigten Behinderten ab einer Mitarbeiterzahl v. 25/Betrieb. Doppelt auf Pflichtzahl angerechnet wird Besetzung eines Arbeits- und Ausbildungsplatzes durch Begünstigte Behinderte, die blind, unter 19, in Ausbildung oder im Rollstuhl sind. Ad: c) Ausgleichstaxe: Ein Betrieb mit 25 und mehr MitarbeiterInnen hat entweder eine Person -> Begünstigter Behinderter -> einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu zahlen – in Höhe v. 196 €/Monat pro nichtbesetzter Pflichtstelle. Diese Gelder fließen in Ausgleichstaxfonds zur Förderung behinderter Menschen und deren ArbeitgeberInnen. (vgl. Buch der Begriffe, 63) 27 Ad: d) Kündigungsschutz: Kündigung eines „Begünstigten Behinderten“, ab dem 7.Monat eines unbefristeten Arbeitsvertrages nur möglich nach einem Anhörungsverfahren + mit Zustimmung durch Behindertenausschuss (Bundessozialamt) und sofern eine ausreichende Begründung vorgelegt wird. d) Diskriminierungsschutz: am Arbeitsplatz -> bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Kündigung,… Die Gesetzmäßigkeiten und Regelungen bitte noch mal durchlesen!!! Unterkapitel: Beschäftigungspolitiken in der EU TEIL A: Klassische Ansätze: Die Klassischen Ansätze sind gekennzeichnet durch: - - Passive Maßnahmen: Erwerbsunfähigkeitsrenten Quotenregelung Kündigungsschutz Lohnkostenzuschüsse und Steuervorteile, weitere Klassische Ansätze: Arbeitsplatzanpassung Rehabilitation und Umschulung Spezielle Kurse und Einrichtungen Werkstätten für Behinderte Sonderbereich TEIL B: Neuere Ansätze: Die Neueren Ansätze sind gekennzeichnet durch: - - Aktive Maßnahmen: Unterstützung bei Stellensuche und Bewerbung Arbeitserfahrung, Zeitarbeit Antidiskriminierungsgesetze Aufklärungskampagnen Maßgeschneiderte Angebote wie z.B. Unterstützte Beschäftigung (od. Supported Employment: 4 Merkmale: 1.) Bezahlte Arbeit, 2.) in einem integrativen Arbeitsumfeld, 3.) ermöglicht Supported Employment Menschen mit Behinderung, unabh. von der Schwere der Behinderung und mit der nötigen Unterstützung, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, 4) ist eine langfristige Form der Unterstützung. (vgl. Buch der Begriffe, 42), und Individueller Assistenzplan , weitere Neuere Ansätze: Ausbildung und Lernen Im Betrieb und/oder In Integrationsfirmen (vgl. Doose 2003) 28 KAPITEL 14: Maßnahmen der Beruflichen Rehabilitation 1.) WO ? Bei der Nahtstelle, also beim Übergang von der Schule in den Beruf. 2.) Welche Maßnahmen? Die Maßnahmen erfolgen in folgenden Punkten: a) Berufliche Beratung/-Orientierung: Beispiel Clearing (zur Berufsvorbereitung) Die Berufsvorbereitung sollte bereits vor Ende der Schulpflicht erfolgen. Clearer zum Beispiel kommen in die Schulen (8.Schulstufe), kooperieren mit Lehrern, Eltern und den Schülern, beraten, begleiten, vermitteln Praktikumsstellen, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben in die Berufswelt hineinschnuppern zu können. Clearing umfasst Beratung, Begleitung und Diagnostik und erfolgt 2 Jahre. b) Berufliche Qualifizierung: (zur Berufsvorbereitung) Hier gibt es zum Beispiel Qualifizierungskurse am AMS, Berufliche Qualifizierung bieten auch „Jugend am Werk“, das „BWRZ“ oder die „Jobfabrik“ an. Unter Beruflicher Qualifizierung sind z.B. Angebote an Tätigkeiten zu verstehen, die sich an den Fähigkeiten behinderter orientieren und die ihnen zugetraut werden, z.B. Massage-Lehrgänge für hochgradig Sehbehinderte, EDV-Kurse für Gehörlose, manuelle Tätigkeiten für geistig Behinderte. c) Unterstützung bei der Beruflichen Integration am Allgemeinen Arbeitsmarkt Erfolgt durch eine Arbeitsassistenz, dazu später im Punkt 5a). 3.) Innovative Maßnahmen und Outplacementmaßnahmen (s. S110) - zur Entwicklungsförderung - zur Vermittlung auf einen Arbeitsplatz Outplacementmaßnahmen - sollen Integration aus Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten unterstützen. - Z.B. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz: Angebot und Durchführung wird von Selbstvertretungsorganisationen getragen. Die Assistenz kann am Arbeitsplatz, der Ausbildungsstätte stattfinde. Das Stundenausmaß bestimmt die Assistenznehmerin/Assistenznehmer, ebenso die Tätigkeiten, die ausgeführt werden sollen. 4.) Nachreifungs- und Qualifizierungsmaßnahmen - geschehen vornehmlich durch das AMS. - Ziel: Jugendliche sollen gemäß ihren Interessen, Voraussetzungen und Neigungen durch für sie geeignete Berufsvorbereitung einen Zugang in die Arbeitswelt bekommen und bei der Bewältigung beruflicher Anforderung unterstützt werden (z.B. Auf- und Ausbau v. Schlüsselkompetenzen) - Förderung der sozialen Kompetenz, Berufswahlreife, Maßnahmen, die in Warteschleife gehören, Förderung d. fachlichen Kompetenz. 29 5.) Begleitende Hilfen ins Arbeitsleben a) Arbeitsassistenz (ist auch ein individuelles Modell der Unterstützten Beschäftigung) Ziel: direkte berufliche Eingliederung in den Allgemeinen Arbeitsmarkt + Qualifizierung, Begleitung und Nachbetreuung am Arbeitsplatz. A-Assistenz bietet Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche und bei Betrieblicher Integration. Arbeitsassistenz richtet sich auch an die Arbeitgeberseite! b) Job-Coaching (auch „Arbeitsbegleiter“) Ziel: direkte berufliche Eingliederung in Allgemeinen Arbeitsmarkt + Qualifizierung, Begleitung und Nachbetreuung am Arbeitsplatz. Unterstützen individuell bei Eingliederung in die Strukturen eines Betriebes sowie bei Anbahnung an Anforderungen eines Arbeitsplatzes. Es gibt 2 Bezeichnungen für 2 verschiedene Aufgabengebiete: 1.) Job-Coach: unterstützt eine Person mit Behinderung in der ersten Phase nach Antreten der Stelle – ins Unternehmen -> Begleitung in den Betrieb und Einarbeitung am Arbeitsplatz („Train on the job“) 2.) Übernimmt diese Funktion eine andere Person, als die die den Job vermittelt hat, wie dies zumeist durch Arbeitsassistenzprojekte passiert, so erfolgt eine Arbeitsteilung zw. Arbeitsassistenz und Job-Coach. 6.) Integrative Berufsausbildung (Wiederholung) 2 Möglichkeiten der „IBA“: a) Verlängerte Lehrzeit Verlängerte Lehrzeit um behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Verlängerung um 1 bis maximal 2 Jahre. Abschluss mit Lehrabschlussprüfung. Lehrlingsentschädigung b) Teilqualifizierungslehre Teilabschluss in einem Berufsfeld mit verpflichtender Berufsschule mit nichtbehinderten Lehrlingen. Unterstützung durch (zu Coaches) ausgebildeten Lehrern. Erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen werden im Zeugnis beschrieben. 7.) Traditionelle Maßnahmen am Geschützten Arbeitsmarkt a) Integrative Betriebe (ehemals geschützte Werkstätten) Ist eine Form des Ersatzarbeitsmarktes. Anforderung für eine Aufnahme: Wirtschaftlich verwertbare Erwerbsleistungsfähigkeit (zwecks kollektivvertragl. Entlohnung, Sozialversicherung): Ziel: Verbesserung der Leistungfähigkeit des behinderten Menschen, damit Beschäftigung am 1.AM möglich wird. Integrative stellen aber auch Dauerarbeitsplätze zur Verfügung! b) Beschäftigungstherapiewerkstätten Haben eher eine therapeutische Ausrichtung, Leistungsaspekt steht im Hintergrund. Menschen dort sind nicht sozialversichert und sie bekommen nur ein Taschengeld. Es gibt eine fixe Freizeit und Tagesstruktur. Solche Werkstätten haben einen 2-fachen Auftrag: 30 1.) Menschen mit Behinderung einen gewöhnlichen Arbeitsvollzug zu ermöglichen und 2.) Sie in ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten zu fördern. c) Anlehre Erfolgt nicht am Allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern in einem „Geschütztem Bereich“, Bsp.: Werkstätte Horizont. Jugendliche werden auf einem Gebiet angelernt -> nach Abschluss: „Gezielter Hilfsarbeiter“. Traditionsberufe wie Hauswirtschaft, Reinigung, Verpackung, Tischlerei sind möglich… 8.) Angebote in Deutschland a) Spezifische staatliche Maßnahmen für beeinträchtigte + behinderte Jugendliche (Nach Regelschul-/Sonderschulpflicht) Zur Beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher bedarf es berufsbegleitender Maßnahmen -> subsidiäre Unterstützung seitens des Staates durch Unterstützung, Begleitung und Förderung. Die Grundlagen hierfür sind gesetzlich im Par.19 SBG III im Sinne von berufsvorbereitender Maßnahmen festgelegt/vorgesehen. b) Berufsbildungswerke (BBW) Sind überbetriebliche und überregionale Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher. Ausbildung erfolgt in Ausbildungswerkstätten, bzw. in Büros od. der Berufsschule. Die Jugendlichen wohnen während der Ausbildungszeit im Internat des BBW, wo es sowohl Einrichtungen für Freizeitaktivitäten wie auch Rehafachdienste für medizinische, psycholog. Versorgung gibt. Auch sind im „BBW“ Arbeitserprobungskurse (20 Tage) möglich. c) Berufsförderungswerke (BFW) Wenden sich an Erwachsene, die bereits berufstätig waren. Angebote: Fortund Weiterbildung sowie Umschulungen. d) Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz e) Werkstätten/Tagesförderstätten - Werkstätten (WfbM): vergleichbar mit dem „Ersatzarbeitsmarkt“ in Österreich, vor allem für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Tagesförderstätten: vergleichbar mit den „Beschäftigungstherapien“ in Österreich, diese Tagesförderstätten sind meist an eine Werkstatt für behinderte Menschen angegliedert. 2 Ansätze: Rehabilitativer-/Integrativer Ansatz (hinsichtlich Orientierung und Selbstverständnis) MODELL A: Rehabilitativer Ansatz: - Fürsorgeeinrichtungen - Begünstigte Behinderte sprich eingegrenzte Zielgruppe - Mindestleistungspotentiale beim Behinderten - Diagnostik: in der Vergangenheit: „Was konnte bisher geleistet werden“ 31 - Anpassung an vorhandene Leistungen/Erfahrungen Qualifizierung ergibt Arbeit Unpolitisch Erfolgsmessung eher quantitativ ausgerichtet Vermittlungsdruck MODELL B: Integrativer Ansatz: - Angebot v. Dienstleistungen im Sinne von Selbstbestimmt-Leben-Grundsätzen - Menschen mit besonderen Bedürfnissen, keine Einschränkungen - Gemeinsam 100% Leistungsfähigkeit (wenn z.B. 50% vorhanden, dann können beispielsweise durch Persönliche Assistenz die 100% erreicht werden) - Für die Zukunft: „Welche Wünsche hat der/die Betroffene“ - Entwicklung von neuen Perspektiven - Erst platzieren, dann qualifizieren! - Aktiv politische Arbeit - Erfolgsmessung qualitativ - Bedürfnisorientiert Die beiden Modelle oben sind eine Ergänzung meinerseits: Hier die beiden Modelle, die in der VO durchgenommen wurden: MODELL A: Konservatives Modell Fremdbestimmung durch beispielsweise Fürsorgeeinrichtungen. - Qualifizierung und dann Vermittlung am Arbeitsmarkt Unpolitische Arbeit Vermittlungsquote MODELL B: Innovatives Modell Selbstbestimmung, Dienstleistungen, Assistenzen.. - zuerst Arbeitsplatz und dann Einarbeitung (in die Strukturen) am Arbeitsplatz z.B. durch Job-Coach oder Arbeitsassistenz. Politische Arbeit, z.B. ehemals Integration: Österreich Qualitative Erfolgsmessung KAPITEL 15: Supported Employment 1.) Was ist Supported Employment, woher kommt der Begriff? - in den USA entwickelt - „Employment“ meint zu Deutsch „Unterstützung“ – hin zur und bei der Beschäftigung. - „Supported Employment“ ist ein normatives und theoret. Konstrukt d. Arbeitsassistenz und v. Integrationsfachdiensten. - 4 Merkmale Unterstützter Beschäftigung lassen sich ausmachen: 1.) versteht sich als bezahlte Arbeit 2.) findet in einem Integrativen Umfeld statt 32 3.) ermöglicht Menschen mit Behinderung – unabhängig vom Schwergrad ihrer Behinderung – einer Erwerbstätigkeit 4.) Fähigkeiten und Talente der behinderten Personen stehen im Vordergrund. 2.) Wie wird Supported Employment umgesetzt + wichtige Kernelemente der „SE“ Es können 4 Modelle genannt werden, wie „Supported Employment“ umgesetzt werden kann: 1.) Individuelles Betreuungsmodell: Mit Unterstützung einer Assistenz geht ein Mensch mit Behinderung einem Beruf auf Allg. Arbeitsmarkt nach. 2.) Arbeitsenklave: In einer eigenen Einheit geht eine Gruppe von Mitarbeitern m. Behinderung – in einem Unternehmen – mit Unterstützung v. Arbeitsassistenz – einer Tätigkeit nach mit dem späteren Ziel der Beschäftigung auf einem Individuellen Arbeitsplatz. 3.) Mobile Arbeitsgruppe: Gruppe v. behinderten Menschen wird für die Dauer eines Auftrags an versch. Orten eingesetzt. 4.) Integrative Betriebe: Mehrzahl der KollegInnen sind nichtbehindert. (vgl. Badelt/Österle) (Internationale) Kernelemente: a) Integration -> „Erst platzieren, dann qualifizieren.“ b) Bezahlte, dauerhafte und reguläre Arbeit (am 1.Arbeitsmarkt) c) Individuelle und innovative + ambulante Unterstützungsangebote für ALLE Menschen mit Behinderung. d) Unterstützung je nach Hilfebedarf e) Keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung f) Wahlmöglichkeiten und Förderung v. Selbstbestimmung- und organisation. 3.) Zentraler Ausgangspunkt v. Supported Employment - - Ausgangspunkt: Supported Employment sieht nicht den Menschen mit Behinderung, sondern den Menschen mit seinen Fähigkeiten. Mit Hilfe ambulanter Unterstützungsangebote (die oben genannt wurden) können die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben neben nichtbehinderten Menschen, in einem regulären Unternehmen, seine Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. (vgl. Doose, 1997) Ziel: Integration von behinderten Menschen am Allgemeinen Arbeitsmarkt, und Menschen mit schwerster Behinderung die Möglichkeit geben einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bsp.: Projekt „Spagat“ in Vorarlberg. 4.) Grundsätze/Ansätze und Ziele a.) arbeitet nach einem methodischen, wertgeleiteten Ansatz im Bereich der Beruflichen Rehab. b.) versteht sich als eine ambulante, innovative Form der Beruflichen Integration mit dem Ziel -> weg von den Institutionen! 33 c.) Stellt alle nötigen Hilfen und strukturellen Bedingungen für eine (spätere) Integration am 1.Arbeitsmarkt. d.) Bietet die Wahlmöglichkeit auch außerhalb v. Sondereinrichtungen zu arbeiten. Ziele: - Rahmenbedingungen und Strukturen, ambulante Unterstützungsmöglichkeiten schaffen, um Menschen m. Behinderung eine dauerhafte, bezahlte und reguläre Beschäftigung – unabh. v. der Behinderung – zu ermöglichen + zu erhalten! 5.) Was umfasst Unterstützte Beschäftigung Gemäß ihren Merkmalen und Ansätzen umfasst „Unterstützte Beschäftigung“ folgende Bereiche: Individuelle Berufsplanung, Fähigkeitenprofile werden erstellt. Individuelle Arbeitsplatzsuche, sowie Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche Vorbereitung auf Arbeitsverhältnis Unterstützung bei Beantragung v. Fördermitteln Arbeitsplatzanpassung- und Analyse. Arbeitserprobungen/begl. Praktika mit Hilfe einer Arbeitsassistenz oder eines Job-Coachs. Betriebliche Unterstützungsphase (in der ersten Phase) Fördermittel für Betriebe Einarbeitungs- und Unterstützungspläne Job-Coaching -> am Arbeitsplatz/im Betrieb Beratung der Kollegen und Unterstützung durch Kollegen Psychosoziale Beratung und Betreuung der Jugendlichen im Betrieb. Krisentintervention durch Mediation am Arbeitsplatz durch gegebenenfalls v. Seiten der Arbeitsassistenz -> Beratung und Motivation/Sensibilisierung der nichtbehinderten Kollegen im Betrieb. 6.) Paradigmenwechsel - Weg von der Theorie der Andersartigkeit zu einer Theorie der Gleichheit und Verschiedenheit. (vgl. Doose 1997) DOOSE – ein wichtiger Vertreter des „Supported Employment“ hat das Konzept aus den USA mit nach Deutschland genommen. Exkurs dazu: Normalisierung: Bengt-Nirje aus Schweden ist ein „Mitbegründer“ dieses Konzeptes. Normalisierung soll hier im Sinne eines „normalen Lebens – in allen Lebensbereichen“ verstanden werden, nicht als Anpassung oder als ein Angleichen, weswegen Nirjes Konzept oft diskutiert wurde. Integration: Eingliederung -> Berufliche/Soziale Integration Gleichstellung Kundenorientiertheit: Weg vom Hilfsbedürftigen, Pflegebedürftigen zum Kunden. (vgl. Hohmeier, 2001) 34 7.) Konzept : Gründet auf folgenden 5 (Menschen-)Rechten, dem Recht auf… - …Achtung der menschlichen Würde …auf Freiheit der Wahl in allen Lebensbereichen …auf Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen, sowie gleichberechtigte Teilhabe an sozialen Geschehen. …auf eine aktive Rolle in der Gesellschaft. …auf Integration in Ortsgemeinde. (vgl. Lynch 1997) 8.) Stärken - Überwindung der Trennung v. Qualifizierung und Platzierung - Entwicklung methodischer Strategien: im Erschließen v. Arbeitsplätzen (Akquisition) und der Qualifizierung am Arbeitsplatz (Train on the job) - Chancen in der Kooperation + Vernetzung mit anderen Elementen, Bereichen der Beruflichen Rehabilitation. (vgl. Hohlmeier) 12.) Entstehung v. Supported Employment Das Konzept des „Supported Employment“ kommt aus den USA. Dort gab es bereits in den 70-ern einige Modellprojekte. 1984 wurde die „Unterstützte Beschäftigung“ gesetzlich verankert. 1990 kam das amerikanische Antidiskriminierungsgesetz. Deutschland Erste Modellprojekte erst Ende der 80-er -> Hamburger Arbeitsassistenz. Orientierung dabei an USA (vgl. DOOSE) und Irland (-> „open road“) Österreich 1992 erstmals Arbeitsassistenzprojekte, Zielgruppe: Menschen mit Psychischer Beeinträchtigung. 1.Pilotprojekt: in Linz, durch PRO MENTE. 2. Pilotprojekt: Wolkersdorf, von IBI durchgeführt. Rechtliche Grundlagen dafür: a) Richtlinien Arbeitsassistenz ist seit 1999 gesetzlich verankert. Das Behinderteneinstellungsgesetz ist die Grundlage dafür. Die Richtlinien im BEinstG weist das Bundessozialamt an, dafür Sorge zu tragen, dass behinderte Menschen in ihrem sozialen Status nicht absinken, dass sie gegeben ihren Fähigkeiten eingesetzt werden und ihnen die nötigen Fördermittel dafür zur Verfügung stehen und das alles mit dem Ziel, im Wettbewerb gleichberechtigt mit Nichtbehinderten zu sein und zu bleiben. 35 b) Zielgruppe der Arbeitsassistenz, im Sinne des BEinstG, Dauer der Arbeitsassistenz, sowie Finanzierung, Ziele und Aufgaben. Zielgruppe: Begünstigte Behinderte (s. Skript) oder Begünstigbare Behinderte, die sich aber aus Angst vor Stigmatisierung gegen eine Begünstigung entschieden haben. Zielgruppe 2: Nach der Sonderrichtlinie des Bundesministers 2000: Jugendliche mit SPF und sozial und emotional benachteiligte Jugendliche. Dauer der Assistenz: Ist auf 2 Jahre beschränkt, ½ Jahr steht für die Vorbereitungszeit zur Verfügung und 1 ½ Jahre für Einarbeitung und Nachbetreuung. Finanzierung: durch Bundessozialamt, das Land, AMS und aus Mitteln des europäischen Sozialfonds. Ziele und Aufgaben: (Re-)Integration am Allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie Prävention, also Erhalt und Sicherung der Erwerbstätigkeit. Aufgaben umfassen Beratung, Begleitung von Menschen mit Behinderung in Bezug auf beruflichen Integrationsprozess, sowie die Sicherung v. Arbeitsplätzen. Weiters Krisenintervention, Beratung und Begleitung innerhalb des Betriebes, Einarbeitung, Beratung der Mitarbeiter, Zusammenarbeit mir anderen Einrichtungen, Behördenangelegenheiten, aber auch Fragen, die außerhalb des Betriebes aufkommen -> Wohnungsfragen, familiärer Bereich,… Integrationsprozess a) Arbeitsfelder (4) (vgl. Bungart, Supe & Willems) Aufnahme + Klärung der Ausgangssituation Dieses erste Feld umfasst 3 Schritte oder besser gesagt, es fasst 3 Punkte ins Auge, die wichtig sind, zu klären: 1.) Klärung der Lebens- und Problemsituation, in Bezug auf berufliche Vorerfahrungen bzw. die psychosoziale Situation. Dies ist wichtig in Anbetracht dessen, welche ersten Schritte (Unterstützung oder doch Warteliste für Arbeitsassistenz) als nächsten gemacht werden müssen im Integrationsprozess. Ein „Vorabcheck“ würde ich es nennen. 2.) Betrifft die Beruforientierung: besonderes Augenmerk liegt hier auch auf mädchenspezifischer Berufsorientierung, weil Frauen mit Behinderung in dieser Hinsicht „doppelt“ belastet sind und weil das Berufswahlspektrum sehr eng gefasst ist. Außerdem wichtig bei der Berufsorientierung die Frage des angestrebten Berufswunsches. Nicht alles ist möglich, aber es können auch „Kompromisse“ gefunden werden. 3.) Fähigkeitenanalyse: In Bezug auf soziale und kommunikative Fähigkeiten, wie auch Analyse in Bezug auf Schlüsselqualifikationen im kognitiven, manuellen, motorischen, physischen Bereich. Akquisition Umfasst Suchen/Erschließen von Arbeitsplätzen auf dem lokalen oder regionalen 1.Arbeitsmarkt: 2 Strategien gibt es: 36 a) Bewerberorientierte A: Hier gibt es einen konkreten BewerberIn schon und die Arbeitsassistenz sucht und fragt in den Unternehmen konkret für diesen Bewerber an. b) Arbeitgeberorientierte A: Hier gibt es noch keinen konkreten Bewerber (von beiden Seiten aus). Die Arbeitsassistenz geht ins Unternehmen und stellt Überlegungen an, welche Person für diesen Arbeitsplatz gut geeignet wäre. - Weitere Formalia bei der Akquisition Identifikation: Passt die Stelle, das Stellenangebot für die jeweilige Person? Erstes Telefonat der Arbeitsassistenz mit dem Betrieb, das „Erstgespräch“ kann auch persönlich erfolgen. Als nächstes erfolgt auch ein Akquisitionsgespräch im Betrieb. Bewerbungsgespräch durch den künftigen Arbeitnehmer. Hier ist von Seiten der Arbeitassi Kreativität und Couragiertheit gefragt. Anzumerken: Regionale Arbeitsmarktsituation hat großen Einfluss auf Akquisitionserfolg. Auch ist die Erfolgsquote in Kleinbetrieben höher als in Großbetrieben, da diese überschaubarer sind und nicht so starke hierarchische Strukturen vorherrschen. Vorbereitung und Betriebliche Integration Wir befinden uns nun mitten im Betrieb, jetzt stellt sich für die Arbeitsassistenz die Frage, wie kann die Integration nun im Betrieb stattfinden: durch… - - a) Erprobung des Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsplatzanalyse (Anm.: Anforderungen der Arbeit definieren und zu erbringende Arbeitsleistung definieren und wie muss angepasst werden, z.B. sind Rampen erforderlich? Weiters: Assessmentinstrument „MELBA“: a) Fähigkeitenanalyse, b) Anforderungsanalyse und c) Profilvergleich): dies kann durch Praktika im Betrieb passieren, um die Fähigkeiten der Person zu erproben, um zu schauen, stimmen die Fähigkeiten mit den Anforderungen im Betrieb überein -> Arbeitsplatzanpassung. Passt dies alles, dann… b) Qualifizierung: im Sinne von „Erst platzieren, dann qualifizieren“: Train-on-thejob“! Ad: „Training-on-the-job“ 1: Individuelle Qualifizierung.. Es geht darum in erster Linie, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Betrieb Bedürfnisse haben, auf beiderseiten Bedürfnisse muss eingegangen warden. Unter einer Vorortqualifizierung versteht man die „Einschulung“ und „Begleitung“ der behinderten Person durch eine betriebsinterne Person. Ad: „Training-on-the-job“ 2: neuer ArbeitNEHMER: Erreichen und Verlassen des Arbeitsplatzes (wie kommt die Person sicher und pünktlich zur Arbeit, ev. Fahrtentraining.), Raumerkundung am Arbeitsplatz, Erlernen der konkreten Tätigkeiten am Arbeitsplatz (was muss erfüllt werden, wo muss eventuell etwas dazugelernt werden,..), Erwerb sozialer Kompetenzen, Sicherung der Motivation des Arbeitsnehmers (durch z.B. betrieblichen Mentor), Förderung der Kommunikation mit den nicht behinderten Kollegen im Betrieb. Ad: „Training-on-the-job“ 3: Betrieb: Betriebliche Mentoren (können auch Abteilungsleiter im Betrieb sein), Qualifizierung von MitarbeiterInnen für Unterstützungsaufgaben und es sollen aber auch Erwartungen, Wünsche, Ängste, Unsicherheiten seitens der nicht Behinderten Personen im Betrieb von z.B. der Arbeitsassistenz aufgebracht werden und zur Aussprache kommen. 37 Ad: „Training-on-the-job“ 4: Arbeitnehmer + Betrieb: Arbeitsassistenz bietet Unterstützungsmöglichkeiten bei Förderung der Selbststeuerung v. Lernprozessen durch Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzung. (Unterstützung bei Lernprozessen) (ebd.) Der Integrationsprozess kann nun stattfinden durch: Schaffung der Rahmenbedingungen, welche fähigkeiten- und entwicklungsorientiert sind und diese im Sinne der behinderten Person fördern und gewährleisten zu können. (klarer Aufgabenbereich, Möglichkeiten d. Selbstkontrolle) Selbstplanung der Arbeitsabläufe, Selbstausführung der Arbeiten -> seitens des Arbeitnehmers und dadurch, dass Er/Sie selbst kontinuierlich ausprobiert und seine gemachten Erfahrungen reflektiert. (Bungart & Putzke 2001) Stabilisierung, Krisenintervention und nachgehende Betreuung - Arbeitsassistenz: regelmäßiger und bei Bedarf langfristiger Kontakt zu Arbeitnehmer und Betrieb im Sinne der Sicherung und Erhaltung des Arbeitsverhältnisses. Krisenintervention für ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis + Integration. Übernimmt teilweise auch das „Job-Coaching“. KAPITEL 16: Die Arbeit des Behindertenbeauftragten z.B. an der Uni-Wien Diese Stelle wurde 1994 von Dr. Busek eingerichtet und sie hat 3 Grundlagen der Entstehung: 1.) Es gab bis zu diesem Zeitpunkt keine Personen, die sich um Anliegen behinderter Studierender gekümmert haben. 2.) Anreiz war, dass es z.B. in Südafrika einen Behindertenbeauftragten gibt an der Uni, also die Einsicht, dass auf jeden Fall Bedarf vorhanden ist. 3.) Der Bedarf der Tätigkeiten des Behindertenbeauftragten ist sehr groß! (bis zu 60 Stunden!) Der Behindertenbeauftragte kümmert sich um Anliegen behinderter Studierender – für behindertes Personal oder Angestellte ist die Behindertenvertrauensperson zuständig! (-> Behindertenvertrauensperson wird vom Betriebsrat ausgeschrieben) Das 3-teilige Aufgabengebiet des Behindertenbeauftragten: 1.) Beratung der behinderten StudentenInnen, MaturantInnen, auch StudienabgängerInnen – in Grundfragen des Studierens. 2.) Bauliche Belange 3.) Gesetzesinitiativen -> Belange 38 Gibt es auf einer Uni keinen Behindertenbeauftragten, so kann diese Tätigkeiten auch durch die ÖH (HochschülerInnenschaft, aber ebenfalls durch Behinderte) übernommen werden. Voraussetzung dafür ist aber… - 50 % Behinderung Beginn eines Studiums INFOS AM RANDE Ergänzung: Zwischen den regionalen Behindertenbeauftragten erfolgt auch ein ständiger Austausch und Kontakt Ergänzung: Dolmetscher für Gehörlose werden vom Bundessozialamt bezahlt und Fahrtkostenzuschüsse. Alles andere bleibt bei den Ländern. Ergänzung: Stelle des Behindertenbeauftragten: seit 1994. Ergänzung: Bereitschaft zur Netzwerkarbeit ist auch für den Behindertenbeauftragten wichtig. So muss dieser sich auch manchmal mit Fachleuten aus anderen Fachbereichen zusammentun, z.B. einem Studentenanwalt. Ergänzung: Bauliche Angelegenheiten für den Behindertenbeauftragten an der Uni können zum Beispiel fragen sein, die zum Beispiel die Problematik mit den Barrieren am Campus angehen, wie z.B. die Stiegengeländer für gehbehinderte Studierende. Für so etwas gibt es immer noch zu wenig Budget. Ergänzung: Seit 1979 ist zum Beispiel unter B 1601 das behindertengerechte Bauen im öffentlichen und privaten Wohnbereich festgeschrieben, d.h. es muss gemacht werden. Die Realität sieht leider oft anders aus. Seit 5 Jahren gibt es B 1602 ist auch das barrierefreie Bauen in Fort- und Ausbildungsstätten festgelegt. KAPITEL 17: Diagnostik, Assessment, Instrumente und MELBA 1.) Diagnostik Definition v. Diagnostik im Allgemeinen Wie in Wikipedia, der Online-Enzyklopädie erklärt, sind unter dem klassischen Begriff der Diagnostik sämtliche Methoden der Diagnosefindung wie z. B. die Anamneseerhebung, die körperliche Untersuchung, Anwendung verschiedenster z.B. bildgebender Verfahren zusammengefasst. (vgl. a. Wikipedia) In der Beruflichen Rehabilitation findet dann beispielsweise dass Assessment (Bewertung, Einschätzung) seine Anwendung. Die Verbindung zur Medizin findet sich im Vorgang zur Erkennung von Krankheiten -> Diagnose, Therapie. Definition v. Diagnostik in Bezug auf die Medizin - ist ein Vorgang zur Erkennung v. Krankheiten - Diagnose wird vom Arzt mit Hilfe v. verschiedensten Methoden + Verfahren erstellt. - Auf die Diagnosestellung erfolgt die Verordnung einer Therapie. - Diese Definition v. Diagnostik ist stark defizitorientiert! 39 Definition v. Diagnostik in Bezug auf die (Berufliche) Rehabilitation - Betrifft Fragen bezüglich der Vorerfahrungen- und Kenntnisse des Bewerbers in Bezug auf den Arbeitsmarkt - Betrifft die psychische Belastbarkeit des Bewerbers in Bezug auf (Wieder-)Eingliederung. - sowie Fragen nach der Selbständigkeit des Bewerbers in Bezug auf Analyse v. Stellen= Anzeigen, Bewerbungsschreiben und - notwendige Hilfsmittel am Arbeitsplatz. (vgl. Kriekhaus & Standl 2000) Das diagnostische Gespräch: Merkmale - Informationssammlung über die Bewerberin/den Bewerber bezüglich: - Arbeitsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, berufliche Vorerfahrungen, Qualifikationen, Fähigkeiten, außerberufliche Lebensbereiche -> Partnerschaft, familiäre Situation; - Vorgehensweise bei der Arbeitsplatzsuche, Berufswunsch, welche Hilfsmittel werden benötigt? 2.) Assessment = bewerten, feststellen, erkennen (v. Fähigkeiten eines Bewerbers) = nach Wikipedia „die Bewertung eines Unternehmens bezüglich Qualitätsmanagement nach dem EFQM-Modell, durchgeführt durch Assessoren der EFQM“ (ebd.) So genannte Assessment-Center sind laut Wikipedia für die Erforschung fachlicher, persönlicher, sozialer und leitender Fähigkeiten v. Fach- und Führungskräften zuständig. (ebd.) Wörtlich übersetzt wird die Bezeichnung mit Einschätzungs-, Bewertungs- oder Beurteilungszentrum. (hier: in Wikipedia) Der Begriff des Assessment-Center ist laut dem Wörerbuch Pädagogik (vgl.Schaub & Zenke, 47) eine aus dem Englischen übernommene Bezeichnung und meint -> Betriebliche Einrichtungen (ebd.), die mittels eines diagnostischen Verfahrens (vgl. Dorsch, Psychologisches Wörterbuch) eine „systematische Überprüfung der Vorkenntnisse, Einstellungen, Verhaltensweisen und Entwicklungspotentiale von Bewerbern um Arbeitsplätze oder Beförderungsstellen“ (zit. n. Schaub & Zenke, ebd.) vornehmen. Das Assessment-Center besteht aus einem Einstufungstest und psychologischen Testverfahren. Definition v. Assessment in Bezug auf die Berufliche Rehabilitation - Geht um das Erkennen möglicher, verbliebener Leistungsfähigkeiten einer Person - Erfolgt nach dem „Erstgespräch“ Schritte nach dem Assessment - Assessment - Berufsorientierung (-> Berufswunsch) mit Hilfe einer… - …Perspektivenplanung (zur Analyse und Planung der sozialen Kontexte) Fremdleistungen bei Diagnostik und Assessment - Psychologische Gutachten - Arbeitsmedizinische Gutachten 40 - Leistungsbeurteilungen (-> als Präventionsmaßnahme besonders für Übergang von Schule in den Beruf. - schulisches Ausgangsgutachten (-> Beispiel für eine Leistungsbeurteilung an der Schnitt= Stelle Schule/Beruf. - „Transissioplan“ = so genannter individueller Förder- und Karriereplan (v.a. in den USA): Beinhaltet Fähigkeiten und Stärken der Person (vergleichbar mit der Fähigkeitenanalyse bei uns ?) 3.) Instrumente Übergang in den nächsten Punkt: Wozu Assessment und welche Methodik a) Das Assessment bedient sich qualitativer, quantitativer (-> Vorteil: statistische Instrumente sind objektivierbar) und standardisierter Verfahren (-> solche Verfahren schaffen Grundlage für prof. Kommunikation mit einem „Dritten“ und verbessert die Dokumentation + Beobachtung der Wirkung v. pädagog., psycholog., therapeut. und sozialen Interventionen). b) Selbsteinschätzung VERSUS Fremdeinschätzung -> verschiedene Verfahrensweisen a) Anamnese des Leistungsverfahrens MELBA = „Merkmalsprofile zur Eingliederung leistungsgewandelter (= alter Begriff) und Behinderter in die Arbeit“. Früher gehörten nur Menschen mit einer (erworbenen) Psychischen Behinderung zur Zielgruppe, heute ist MELBA für alle da. (später mehr zu MELBA) IMBA = „Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt“, vergleichbar m. MELBA. BET = Berufseignungstests b) Sozialanamnese (erfasst persönliche und soziale Situation) Hier gibt es diverse Verfahren c) Einstellungen und Interessen BIT = sind Berufsinteressenstests d) Verbesserung der individuellen Förderung DIMA = sind diagnosegeleitete Maßnahmesteuerungen zur Diagnose v. Fähigkeiten, anhand der Diagnose wird dann ein Maßnahmekatalog erstellt. 41 Alle diese oben genannten Instrumente des Assessments verfolgen Ziele wie die a) Feststellung v. Leistungsfähigkeiten, b) das Eröffnen v. Handlungsspielräumen für den Ratsuchenden und geben ihm die Möglichkeit aktiv an den anstehenden Entscheidungen aktiv teilhaben zu lassen und c) die Förderung seiner Kompetenzen! 4.) „MELBA“ (Instrument zur beruflichen Rehabilitation + Integration) A Elemente + Prozess der Platzierung - Fähigkeitsprofil (Arbeitnehmer) Wo liegen die Fähigkeiten, Kompetenzen des Bewerbers + Leistungsfähigkeiten. Wichtig ist hier, dass das Fähigkeitenprofil mit dem Anforderungsprofil überein= stimmt -> Wo bestehen Möglichkeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten - Anforderungsprofil (Betrieb) Betrifft die Anforderungen (Leistungsanforderungen) seitens des Betriebes -> Arbeitszeiten, Tätigkeiten) -> Wo finden sich seitens des Betriebes eventuell Möglichkeiten zur Veränderung der Anforderungen. Wird meistens im Betrieb gemacht. - Profilvergleich (beider Seiten) Fähigkeitsprofil des Bewerbers und Anforderungsprofil des Betriebes werden ver= glichen -> Frage: Wo – auf beiden Seiten – bestehen Möglichkeiten zur Verbesserung? Eine optimale Passung ist wichtig. Wichtige Punkte im Vergleich können die Arbeitsplatzgestaltung betreffen -> Änderungen am Arbeitsplatz -> Arbeitsplatzanpassung oder im Betrieb -> Möglichkeit der betriebsinternen Einarbeitung und Begleitung (durch beispielsweise einen betriebsinternen Mentor) -> kann aber auch eine Arbeitsassistenz oder ein Job-Coach übernehmen. B Merkmalskomplex bei MELBA - Kognitive Merkmale wie Arbeitsplanung, Auffassung, Konzentration, Lernen/Merken, Problemlösen, Umstellung, Vorstellung. - Soziale Merkmale wie Durchsetzung, Führungsfähigkeit, Kontaktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Kritisierbarkeit, Teamarbeit. - Merkmale zur Art der Arbeitsführung wie Ausdauer, Kritische AA, Kontrolle, Misserfolgstoleranz, Ordnungsbereitschaft, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Sorgfalt, Verantwortung. - Psychomotorische Merkmale wie Antrieb, Feinmotorik, Reaktionsgeschwindigkeit. - Kulturtechniken/Kommunikation wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Sprechen. 42 C Fähigkeitsanalyse Aufbauend auf den oben angeführten 29 Merkmalen, gibt es so genannte 5 Profilwerte, das würde zum Beispiel heißen, dass etwa das Merkmal „Pünktlichkeit“ oder das Merkmal „Konzentration“ in einem von 5 Bereichen definiert werden müssen. Die 5 Profilwerte bei der Fähigkeitsanalyse - Profilwert 1: bedeutet demnach stark eingeschränkte Fähigkeiten Profilwert 2: bedeutet demnach eingeschränkte Fähigkeiten Profilwert 3: bedeutet demnach durchschnittliche Fähigkeiten Profilwert 4: bedeutet demnach ausgeprägte Fähigkeiten Profilwert 5: bedeutet demnach weit überdurchschnittliche Fähigkeiten D Zusatz FAZIT MELBA und seine Verfahren des Assessments ermöglichen nach den vorhin dargestellten Punkten dazu Folgendes: - - Anhand des Merkmalkomplexes können sowohl Stärken, als auch spezifische Schwächen des Bewerbers ausfindig gemacht werden. Es kann weiters festgestellt werden, wo beispielsweise Anpassungen erfolgen müssen, also etwa Anforderungsprofil und Fähigkeitsprofil nicht übereinstimmen. Hier können wieder mit Hilfe des Merkmalkomplexes konkrete Merkmale ausfindig gemacht werden. (Bereich, konkretes Merkmal) Bei Nicht-Übereinstimmungen: Wo könnten Gestaltungsmaßnahmen gesetzt werden in Bezug auf die Tätigkeit? Welche Tätigkeiten sind von den gestellten Anforderungen her vergleichbar, oder wo liegen für eine bestimmte Person in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit Über- oder Unterforderungen vor und wie weit weichen Anforderungen und Fähigkeiten in einem bestimmten Merkmal ab? WO KOMMT FÄHIGKEITSPROFIL ZUM EINSATZ - Dokumentation in Bezug darauf, was ein Bewerber kann. Dokumentation gegenüber dem Kostenträger Vergleich Selbstbild/Fremdbild Vergleich verschiedener Mitarbeiter Vergleich mit Anforderungsprofil eines Arbeitsplatzes Erarbeitung eines Förderplans WO KOMMT ANFORDERUNGSPROFIL ZUM EINSATZ - In der Dokumentation der an nem Arbeitsplatz auffindbaren Anforderungen In einem Vergleich der Einschätzung eines Arbeitsplatzes durch verschiedene Personen Vergleich verschiedener Arbeitsplätze 43 - In einem Vergleich mit dem Fähigkeitsprofil eines/einer Arbeitnehmers/nehmerin WO KOMMT PROFILVERGLEICH ZUM EINSATZ - - bei der Entscheidung, ob ein Arbeitsplatz passt oder nicht passt in Bezug auf den bestehenden Arbeitsplatz, auf der Auswahl von Arbeitsplätzen oder bei der Auswahl von Praktikumsplätzen bei potentiellen Überforderungserfassungen bei der Erfassung potentieller Unterforderungen in Bezug auf die Festlegung von Förderungsmöglichkeiten an einem Arbeitsplatz in Bezug auf nötige Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes an den Bewerber in Bezug auf die Dokumentation gegenüber MitarbeiterInnen WAS BRINGT MELBA - Definierte Begriffe Einen einheitlichen ‚Beurteilungsschlüssel Es ist fähigkeitenorientiert Es ist tätigkeitsbezogen Es ist branchenübergreifend Es ist behinderungsunabhängig Es ist vielfältig einsetzbar Es ist praktikabel Die letzten beiden Seiten bitte genauer durchlesen Einbettung des Dokumentations- und Profilvergleichverfahrens Im Diagnostikbereich Exploration Beobachtung Psychometrische Testverfahren (quantitative Messungen psychischer Funktionen, Fähigkeiten, Zeitdauer psychischer Vorgänge) Dokumentation Auf Handlungsebene Aufdeckung von Förderbedarf und persönlichen Stärken Entscheidung über Gestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplatz Auswahl einer geeigneten Tätigkeit (vgl. www.melba.de) KAPITEL 18: Beratung in der Beruflichen Rehabilitation 1.) Beratung Allgemein: Definition - oder im Englischen auch Counseling genannt = Problemlösungsprozess mit dem Ziel die Eigenbemühungen des um Rat Suchenden zu unterstützen bzw. seine Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Probleme oder Aufgaben zu stärken 44 - - Eine Beratung vollzieht sich in einem Interaktionsprozess Beratung ist daher auch ein Kommunikationsprozess zwischen 2 Interaktionspartnern (-> Individualberatung) oder mehreren, in einer Gruppe stattfindend (-> Gruppen- oder Systemberatung) (vgl. Dorsch) Ziel sei es „durch Informationen, klärende Gespräche, Ermutigung und die gemeinsame Erarbeitung von Entscheidungshilfen den Ratsuchenden zur Selbsthilfe zu befähigen.“ (vgl. Schaub & Zenke, 76) 1.1 Formen der Beratung - Vertikale Beratung (direktiv): Hier ist der Berater der alleinige Experte. Diese Form der Beratung wird beispielsweise im Erziehungsbereich angewandt. Horizontale Beratung (nicht-direktiv, kooperativ): Beratung erfolgt dialogisch, d.h. der Beratung ist Unterstützer, gemeinsam mit dem Ratsuchenden wird nach einer Lösung gesucht. (vgl. Mutzek) 1.2 Defizit-orientiertes Menschenbild Nach diesem sehr veralteten Menschenbild wird der Mensch „von Natur aus“ als träge, lustlos und desinteressiert dargestellt, was zur Folge hat, dass für Menschen entschieden, gehandelt, gearbeitet werden muss. Es gibt nur eher starre Regelungen, die wenig Handlungsspielraum ermöglichen, das wiederum führt zu einer Passivität, einer zunehmenden Anpassung, ja Unterordnung des Menschen, durch den wenigen Handlungsspielraum und dem starren Gefüge ist es auch kaum möglich aus Bestehenden Strukturen auszubrechen, es wird daran festgehalten. Das hat dann letztlich zur Folge, dass der Mensch allmählich verkümmert, hilflos wird und zunehmend in Depressionen verfällt, so diese Theorie 1. (vgl. Welter-Enderlin) FAZIT: Veränderungsprozesse sind nur schwer möglich in dieser Theorie. 1.3 Ressourcen-orientiertes Menschenbild Wir knüpfen wieder an obigen Prozess an, aber: Der Mensch -> „von Natur aus“ interessiert, neugierig -> dies ermöglicht ein Miteinander handeln, entscheiden und tätig sein und die Teilhabe (an der Gesellschaft), es ermöglicht auch ein erweitern der Handlungsspielräume. Dadurch werden wiederum mehr Möglichkeiten zur Aktivität, aktiven Auseinandersetzung und Kooperation geschaffen und das bringt Optimismus, Offenheit für Förderung und Erhaltung und mehr Verantwortungsbewusstsein. FAZIT: Der Mensch wird nicht in seinen Defiziten, sondern in seinen Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen gesehen! 2.) Beratung in der Beruflichen Rehabilitation 2.1 Allgemeines -> Beratung im Kontext der Beruflichen Rehab./Integration sieht sich in einem Spannungsfeld zwischen dem Individuum mit seinen Fähigkeiten, Kompetenzen und Zielvorstellungen und auf der anderen Seite dem Arbeitsmarkt mit seiner stetig wechselnden wirtschaftlichen Situation, den untersch. Angeboten und berufl. Möglichkeiten. 45 2.2 Strukturierung und die 4 Beratungsfunktionen im Überblick a) Problemklärung (Anliegen) b) Lösung/Ziel (was soll erreicht werden) c) Auftragsklärung (was ist der Auftrag) d) Zur Verfügung stehende Mittel Die 4 Beratungsfunktionen 1.) Beratung als Informationsprozess (-> sachorientiert) -> Berater in der Funktion eines Informanten: d.h. er trägt Infos zusammen, arbeitet diese methodisch und inhaltlich auf. Infos sind wichtig für das weitere Vorgehen. 2.) Beratung als Unterstützungsprozess (-> prozessorientiert) -> Berater klärt alle wesentlichen Fragen in Bezug auf das Problem, die wesentlichen Punkte, die Personen, die einbezogen werden sollen. Weitere Funktionen: er hört zu, arbeitet Erwartungshorizont + Problemsicht der Beteiligt genau heraus. Er versteht sich auch als Prozessbegleiter (gibt Impulse + Anstöße zur Lösungsfindung, jedoch gemeinsame Lösungsfindung)! Ziel: die einzelnen Schritte im Prozessverlauf und Ablauf der Problemaufbereitung. Hoher Arbeitsaufwand, denn der Kunde erarbeitet Lösung seines Problems selbst! Entscheidung der Lösung fällt beim Kunden! 3.) Beratung als Beteiligungsprozess (-> beziehungsorientiert) -> Berater und Beteiligter/Betroffener verstehen sich als Verhandlungspartner. Berater befähigt die Beteiligten den Beratungsprozess mit zu gestalten. Anpassung und Lösungsdruck seitens der Beteiligten soll vermieden werden, stattdessen sollen Beteiligt an den Problemlösungsvorschlägen und deren Realisierbarkeit aktiv teilhaben. Diese Art der Beratung hat sehr viele positive Aspekte. 4.) Beratung als Handlungsprozess (-> ergebnisorientiert) -> Handeln ist gefragt. Das Ziel sind die Ergebnisse, nicht der Prozess. Planziele werden bestimmt, Berater gibt Hilfen zur Zielformulierung und Zielprüfung. Herstellung von Vernetzung von Beratung und Handeln! (vgl. Wahler/Mauch) 2.3 Anforderungen an BeraterInnen (sind sehr breit gefächert) - Psychologisch-diagnostische Kompetenzen - Pädagogisch-didaktische Kompetenzen - Klientenzentrierte und problemzentrierte Kompetenzen - Individuelle Problemlösungskompetenz - Arbeitsmarktkompetenz - Kooperationsfähigkeit mit anderen Institutionen 2.4 Spezielle Beratungsfelder-, methoden- in der Beruflichen Rehab Beratungsfelder in der Arbeitsassistenz a) Beratung des Menschen mit Behinderung oder Einzelberatung Ziel der Erwerb und die Stabilisierung psychosozialer Kompetenzen, ebenso Stärkung der Kompetenzen in Problemlösungsverhalten, Abbau von Ängsten und Krisenintervention. 46 b) Beratung des Betriebes In erster Linie dem Ausbau Pflege von betrieblichen Kontakten dienlich, dazu erfolgen Gespräche mit verschiedensten Personen innerhalb des Betriebes, wie Kollegen, Mitarbeiter, Vorgesetzten, Betriebsleitern, Personalverantwortlichen, Behindertenvertrauenspersonen; c) Beratung im Umfeld Diese Beratung wendet sich vor allem an das persönliche Umfeld des Betroffenen, also Familie, Partnerschaft, Wohnen, Freizeit, um soziale Problembewältigungskompetenzen unterstützt werden. d) Psychosoziale Beratung in der Arbeitsassistenz Zielt ganz speziell auf Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwierigkeiten. Oft scheitert es bei dieser Zielgruppe nämlich weniger an den fachlichen Kompetenzen als an psychosozialen Problemen (vgl. Bungart, Putzke) Problemlagen können im psychischen (Motivation), sozialen (Probleme im sozialen Umfeld) oder im kognitiven (Leistungsfähigkeit) Bereich liegen. Nicht immer ist erkenntlich, ob soziale zu psychischen Problemen oder psychische zu sozialen Problem geführt haben, manchmal sind psychische und soziale Probleme auch miteinander verwoben -> psychosoziale Probleme. (vgl. Rauchfleisch) Aspekte bei der Beratung betreffen vor allem den Bereich der emotionalen Entlastung (z.B. durch Mitteilen der Probleme) und dem Erkennen von Problemen und den daraus bezogenen Problemlösungskompetenzen. Die Arbeitsassistenz arbeitet in der Beratung vor allem ressourcenorientiert, als bezogen auf die Fähigkeiten und Kompetenzen des Betroffenen, z.B. in Bezug auf persönliche Ressourcen (Erweiterung der Ressourcen, wie z.B. Sicherung des Selbstwertgefühls) und in Bezug auf Umweltressourcen (wie z.B. unterstützende Angehörig, Partner,…) Ergänzung: Was muss der Berater im Vorfeld der Vermittlung beachten -> Beziehungsgestaltung -> Einsicht in die Lebens- und Problemsituation -> Anerkennung und Würdigung -> Einbezug des familiären Netzwerks Ergänzung: Was muss der Berater nach der Vermittlung beachten -> auf die Unterstützung seitens des betrieblichen Umfeldes -> auf die Unterstützung im privaten Umfeld Ergänzung: Was bringt die Psychosoziale Beratung -> begleitende Unterstützung im Integrationsprozess -> Unterstützung bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes -> wirkt psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten entgegen durch 47 Problembewältigung, Kommunikationsfähigkeit und Aktivierung der eigenen Stärken und Fähigkeiten. 3.) Persönliche Zukunftsplanung (vgl. Doose) 3.1 Allgemeines -> Zielgruppe sind Jugendliche beim Übergang Schule/Beruf. Kennzeichen der „Persönlichen Zukunftsplanung“ liegen darin, dass der Jugendliche ein aktives, gestaltendes Subjekt des gesamten Prozesses ist. Weiters kennzeichnend sind eine Klärung und Orientierung des Übergangs Schule/Beruf, sowie eine langfristige Planung der Zukunft und ein Aktionsplan der die weiteren Schritte festhält. 3.2 Methodik -> Ablauf, Methoden, Erfolgt in 3 Schritten 1.) Circle of friends: Beinhaltet Freunde, Bekannte und Personen, die bezahlt werden. 2.) MAP: „Making Action Plan“ -> Beinhaltet Vorstellung der Person und ihrer Situation, Geschichte des Kennenlernens, Traum der beratenen Person, Albtraum der beratenen Person, die Person selber, Bedürfnisse der Person, Stärken und weiters die Erstellung eines Aktionsplanes. 3.) Planning action to help: Beinhaltet Fragen zur Zukunft, zu möglichen Teilzielen, zu Personen, die unterstützend wirken können und beinhaltet auch Fragen über Belohnungswünsche. (vgl. Doose) Methoden 1.) Peer-counseling (=> Gleichbetroffenenberatung): versteht sich als eine Methode zur Beratung und Hilfestellung von Behinderten für Behinderte und die Anwendung von Problemlösungstechniken und aktivem Zuhören. Der Ursprung von Peer-Counseling liegt in den USA in der Independent-Living-Bewegung. Die 6 Techniken hier: a) Aufmerksamkeit schenken b) Fragen durch den Peer-Counseler c) Paraphrasieren der gesagten Inhalte d) Umgang mit Gefühlen e) Zusammenfassen f) Problemlösung 4.) Qualitätssicherung in der Beruflichen Rehab 4.1 Evaluation, Qualitätssicherung, Qualität Angesprochen werden hierbei Fragen zur Sicherung der Qualität in der Beruflichen Rehab und wie Qualitäten weiterentwickelt werden können. Im „Projekt Primadonna“ ging es zum Beispiel ein Berufliches Integrationsprojekt für Frauen mit Behinderung > hier ging es auch um Qualitätssicherung. 48 1. Definitionen (zu allen 3 Begriffen) Evaluation: kommt aus dem Englischen für „evaluation“ und meint zu Deutsch so viel wie Gewinnung, Auswertung, Beurteilung und Interpretation von Informationen über…(vgl. Schaub & Zenke, 198) Auf soziale Handlungsfelder übertragen heißt das, dass methodische und systematische Überprüfungen auf Basis qualitativer und quantitativer Daten, getätigt werden. (Schwarte & Oberste-Ufer) Es wird zwischen Produktevaluation (-> Was ist am Ende das Produkt) und Prozessevaluation (-> einzelne Schritte während des Prozesses werden evaluiert) Weitere Formen der Evaluation sind: Externe Evaluation: durch Personen eines externen Trägers oder dafür beauftragte Personen (-> Fremdevaluation), Interne Evaluation: durch trägereigene Personen wie Institutsvorstand oder Leitung, Selbstevaluation: sehr beliebt, da sie Eigenverantwortung und Motivation der Mitarbeiter stärkt. Selbstevaluation erfolgt durch jene Mitarbeiter, die auch die Maßnahme durchführen. Qualitätsevaluation: sind Initiativen von Einzelpersonen oder Institutionen zu einem Produkt oder einer Dienstleistung und die damit verbundenen Prozesse und Voraussetzungen. Diese sollen festgestellt und bewertet werden. Qualitätsentwicklung: sind Initiativen zur Weiterentwicklung eines Produktes oder einer Dienstleistung, die vielleicht Ergebnisse einer Qualitätsevaluation dafür nutzen. Qualitätssicherung (od. Qualitätskontrolle): betonen Evaluationsaspekt, aber auch das Gesamtpaket der Qualitätsevaluation- und entwicklung. Qualitätsmanagment: zielt auch auf Prozesse der Qualitätsevaluation- und entwicklung ab. Es kann nur erfolgen, wenn die Personen innerhalb des Betriebes und die Leitung dafür bereits sind. Qualität: kommt aus dem Lateinischen für „qualitas“ und heißt so viel wie Beschaffenheit, Zustand; Art; Weise, Eigenart; (vgl. Stowasser) Weitere Bedeutungen: Güte; Wert: ist ein Wertmaßstab und müsse mit Inhalt gefüllt werden (vgl. Meinhold) Qualität versteht sich als Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung festgesetzter und vorausgesetzter Erfordernisse beziehen. (Gütekriterien) Die Qualitäten in den einzelnen Bereichen der Beruflichen Rehab sind unterschiedlich. 2. Qualitätsdiskussionen: a) Erster Kritikpunkt betrifft die unreflektierte Übernahme von technischen Verfahren aus der Wirtschaft zur Qualitätsevaluation- und entwicklung. Diese würden zu quantitativ und technokratisch sein. Ziel sind eigene, qualitativ ausgerichtete Verfahren speziell für den Sozialbereich. b) Zweiter Diskussionspunkt betrifft die Leistungsvereinbarungen, die an Mitarbeiter, Leitung gesetzt werden um beispielsweise zu klären, wie viel pädagogische Arbeit in einem Jahr geleistet werden kann, z.B. wie viele Arbeitsplätze an behinderte Menschen vermittelt werden können. 49 c) Dritter Diskussionspunkt betrifft Systemübergreifende Indikatoren und Qualitätskriterien für die Arbeit mit und für behinderte Menschen. Man befürchtet eine Vereinheitlichung und Standardisierung. d) Vierter Diskussionspunkt betrifft das Einbeziehen Betroffener in die Qualitätsentwicklung und den damit verbundenen gesamten Prozess. 3. Qualitätssicherung integrativer Maßnahmen und Vorschläge für Qualitätsmanagment Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei auf der a) normativen und ethischen Dimension des Qualitätsbegriffes und auf der b) Prozessqualität (einzelne Aktivitäten während eines Prozesses, einer Maßnahme) - - Qualitätsmanagment: Vorschläge dafür Formulierung von Zielen und Indikatoren, sowohl ergebnisbezogen wie auch prozessbezogen Professionalisierung: Einbezug v. Professionellen und deren Weiterqualifizierung Kodifizierung und rechtliche Festlegung v. Mindestbedingungen z.B. gesetzliche Verankerung v. Qualitätssicherung, Aufnahme von Qualitätssicherung in die gesetzlichen Kodices,… Externe Überprüfung verbindlicher Standards. - - Qualität (Bestimmung, Grundsätze und Ebenen) Bestimmung: -> Festlegung der Erfordernisse (welchen Hilfebedarf hat jemand m. Behinderung) und was eignet sich dafür auf diese Erfordernisse einzugehen (welche Hilfen müssen gegeben werden, um Hilfebedarf zu befriedigen) (vgl. Metzler & Wacker) Arbeitsassistenz: -> welchen Bedarf (gemäß der oben genannten Punkte) gibt es und daran anschließend welche Unterstützung. (wir erinnern uns: Qualität ist ein inhaltsleerer Begriff, Wertemaßstab, der erst gefüllt werden muss!) Grundsätze: Qualitätsfrage personenbezogener sozialer Dienstleistungen setzt an Definition v. Hilfebedarf an. Qualität der Hilfe misst sich daran, inwieweit individuelle Freiräume eröffnet und Entwicklungspotentiale gefördert werden Individueller Hilfebedarf lässt sich an Begrenzung der persönlichen und sachlichen Ressourcen zur Realisierung dieser Bedürfnisse bestimmen. (vgl. Metzler & Wacker) 3-fache Sichtweise: Aus Sicht der Kostenträger: hier geht es beispielsweise dem Träger, z.B. Bundessozialamt um Ressourcensteuerung, d.h. es schreibt beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Arbeitsvermittlungen vor (mind. Für 3 Monate) 50 Aus Sicht der Fachkräfte: Es geht den Fachkräften um Professionalisierung im Sinne der Schaffung von Ausbildungs- und Zulassungsvorschriften für derart Berufe. Aus Sicht der Betroffenen/Angehörigen: Recht auf Verbraucherschutz und auf ein gutes Angebot. - 3 Qualitätsebenen: Strukturqualität beinhaltet: Rahmenbedingungen einer Maßnahme, Institution, für Ausstattung (eines Projekts) und für Personal (Dienstauto od. so) sowie Qualifikationen d. MitarbeiterInnen. Prozessqualität beinhaltet: alle Aktivitäten zw. Leistungserbringer und Leistungsempfänger. Ergebnisqualität beinhaltet: jene Zustände, die bei Kunden der Dienstleistung hervorgerufen werden bzw. jene Veränderungen, die bei Hilfebedürftigen hervorgerufen werden. - Evaluation v. Prozessqualität: gestaltet sich durch das fachliche Handeln seitens der MitarbeiterInnen und deren Gestaltung der Beziehung zu den Klienten. Als Grundlage: Förder- und Entwicklungsplan. Prozessqualität erfordert Dokumentation, Diagnostik und Kontrolle. Das ist zur Evaluation d. Prozessqualität bei bedarfsgerechter Unterstützung nötig: Ermittlung der Bedürfnisse der Kunden Förder- und Entwicklungspläne – individuell Hilfen/Angebote zur Verwirklichung der Lebensplanung Klare Definition + Beschreibung v. Kompetenzen und Inhalten Gesicherte Kontinuität des Förderprozesses - Evaluation v. Ergebnisqualität: Folgende Merkmale individuelle Zielerreichung, Berufswünsche Veränderung des Verhaltens Veränderung beim Gesundheitszustand/Wohlbefinden 4.2 Qualitätssicherung am Beispiel Arbeitsassistenz in Ö Die weiter oben genannten 3 Qualitätsperspektiven Kostenträger (-> Ressourcensteuerung), Fachkräfte (-> Professionalisierung) und Betroffene/Angehörige (-> Verbraucherschutz) übertragen auf die Arbeitsassistenz: - Übertragen auf die Arbeitsassistenz heißt das: Im Falle der Arbeitsassistenz bedeutet das vor allem auch Druck, Druck von Seiten des Arbeitsmarktes wegen der Vermittlungsquote, die eine bestimmte Anzahl an zu vermittelnden Personen auf dem Arbeitsmarkt vorschreibt. Auf der anderen Seite besteht für Arbeitsassistenten der Druck durch die Betroffenen selbst, da diese ja nach einem Job suchen und dabei auch die nötige und ausreichende Beratung und Unerstützung haben wollen. Anhand dieser genannten Punkte eröffnet sich folgendes Spannungsfeld: Gesetzlicher Auftrag: Vermittlung auf dem allg. Arbeitsmarkt, Vermittlungsquote; Vermittlungsdruck (-> Vermittelbarkeit??), Zeitdruck, Was soll die Arbeitsassistenz leisten? Beratungspraxis: Was leistet Arbeitsassistenz, Vermittlungsdruck <-> Individuelle Probleme der Kunden. 51 - - - Problemlagen, die bei der Vermittlung auftreten können: Im familiären Umfeld/kulturelle Herkunft: mangelnde oder fehlende Unterstützung seitens des Umfelds, Armut, Migrationshintergrund, Gewalt, Arbeitslosigkeit,… Qualifikationen seitens des Bewerbers: niedriges Bildungsniveau Persönliche Kompetenzen (beruflich, sozial): keine Berufswahlkompetenzen od. unrealistische Berufswünsche, fehlende Schlüsselqualifikationen,… Objektive Faktoren: soziale Einstellungen, Vorurteile in Betrieben, Arbeitsmarktsituation, Region, Konkurrenz am Stellenmarkt; Gesetzlich vorgegebene Ziele der Arbeitsassistenz: Erst- oder Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt, siehe auch zu Beginn des Skripts! Erhaltung/Sicherung des Arbeitsplatzes; Gesetzlich vorgegebene Aufgaben der Arbeitsassistenz: Beratung + Begleitung behinderter Menschen Beratung des sozialen Umfelds, sowie Beratung der Betriebe. - Bezogen auf die Prozessqualität (siehe die 3 Qualitätsebenen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität) heißt das nun: Übergeordnete, den gesamten Prozess betreffende Qualitätskriterien: Arbeitsassistenz soll betroffene Person als HauptakteurIn sehen und diese in Richtung Selbstbestimmung fördern. Beratungsgespräche muss im Sinne der Individualisierung auch individuell ablaufen! Einzelne Prozesse, Prozessschritte müssen für Betroffenen, Mitarbeiter, Angehörige transparent gemacht werden durch Dokumentation + Kontrolle v. Seiten außenstehender Personen. Etablierung und Einbeziehung d. sozialen Netzwerkes des Jugendlichen durch Persönliche Zukunftsplanung. Vernetzung mit anderen Institutionen! 3 PHASEN: Die 1. PHASE betrifft die Klärung der Ausgangssituation/Berufsorientierung + Fähigkeitenanalyse: Analyse der Lebens- und Problemsituation zwecks Ermittlung des Hilfebedarfs. Umfassende Berufsorientierung. Orientierung an den Interessen und Fähigkeiten. Die 2.PHASE betrifft Vorbereitung der Arbeitsaufnahme und betriebliche Qualifizierung: a) Jugendlichen in Bewerbungsgespräch mit einbeziehen, b) Orientierung an den Tätigkeiten, d.h. zuerst platzieren, dann qualifizieren, Einschulung im Betrieb (-> siehe „Train-on-the-job“), c) Passung zwischen Fähigkeiten d. Betroffenen und Anforderung des Betriebes. Beratung auf beiden Seiten, wo sind Möglichkeiten auf beiden Seiten?, d) Förderung arbeitsbezogener und sozialer Kompetenzen, e) Emotionale und psychosoziale Unterstützung, f) Förderung der und Unterstützung in der sozialen Integration. Die 3.PHASE betrifft Nachbetreuung: im Sinne eines regelmäßigen und langfristigen Kontaktes zu den Betrieben und den Betroffenen. - Bezogen auf die Strukturqualität (siehe die 3 Qualitätsebenen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität) heißt das nun: Rahmenbedingungen: Freiwilliger Zugang zur Arbeitsassistenz 52 Barrierefreiheit, auch im Sinne davon, dass keine zusätzlichen Gutachten nötig sind, Arbeitsassistenz soll sich als Beratung verstehen. Zeitliche und persönliche Ressourcen Materielle Ausstattung Dokumentation (der einzelnen Schritte) - Bezogen auf die Ergebnisqualität (siehe die 3 Qualitätsebenen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität) heißt das nun: Quantitativ: Vermittlungsquote: wird immer auch quantitativ sein! Qualitativ: Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit Förderung der Stärken und Fähigkeiten Klärung der Berufswünsche Passung Fähigkeiten mit Anforderungen Förderung der Selbständigkeit Problembewältigung - Optimierung durch: Leistungsvereinbarungen: zwischen Kostenträger, Projekt, und zwischen Leiter und Mitarbeiter. Beratungskonzepte: Verankerung der psychosozialen Beratung schon im Vorfeld der Vermittlung. Geeignete Rahmenbedingungen: Bereitstellung entsprechender Ressourcen, materiell, personell und zeitlich und die Qualifizierung d. MitarbeiterInnen. Ausblick: Einrichtung v. Fachgremien Deren Begleitung und Unterstützung durch wissenschaftliche Begleitforschung Institutionalisierung externer wie interner Strategien zur Qualitätssicherung. - KAPITEL 19: Zukunft der Beruflichen Rehabilitation/Integration Befürworter der Integration und Inklusion kritisieren den Begriff der Rehabilitation, weil zu defizitorientiert. Rehabilitation wird auch als traditioneller Begriff gesehen. 1.) Begriffsklärungen - Integrationspädagogik: hat sich aus Integrationsbewegung herauskristallisiert Ziel ist soziale Teilhabe aller Menschen mit Behinderung einschl. anderer Randgruppen. Versteht sich als Pädagogische Teildisziplin mit Schwerpunkt Theorie und Praxis des gemeinsamen Lernens als neuer Sichtweise der Erziehung und Unterrichtung v. Kindern u. Jugendlichen. Die neue Sichtweise beruht auf dem „Weg v. Defizitperspektiven hin zu Kompetenzorientiertheit (-> Unterstützungsbedarf, Schaffung v. institutionellen Rahmenbedingungen.) 53 - Ökosystemische Sichtweise/Orientierung: Pädagogischen, institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden -> Einblendung der gesellschaftlichen Realität. Aus Sicht v. Vertretern der Heilpädagogik und der Allgemeinen Pädagogik: Kern der Integrationspädagogik liege in gemeinsamer Unterrichtung behinderter/Nichtbehinderter und in Lern- und Entwicklungsprozessen in heterogenen Lern- und Spielgruppen. (Bleidick & Antor)Weiters müssen Bereiche wie Wohnen, Freizeit und Arbeit mitberücksichtigt werden. Heimlich: „Integrationspädagogik hat auch eine gesellschaftspolitische Dimension.“ Bleidick: Definiert Behindertenpädagogische Aufgabe in der schulischen Integration und dem Bereich Arbeit. Er vertritt nicht die Inklusion. Berufliche Integration und Rehabilitation: Ziel-(Gruppe): Gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen und Erwachsenen – Frauen und Männer – mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder Behinderungen. Erfolgt über das System der Institutionen und AnbieterInnen der Beruflichen Rehab. Betrifft: Erst- und Wiedereingliederung: Berufliche Integration umfasst: a) Übergang Schule/Beruf (-> Ersteingliederung), b) Re-Integration nach Krankheit/Unfall ins Arbeitsleben und c) Phase des Rückzugs aus dem Erwerbsleben. Seit Mitte 90er: Spezifische Angebote zur Eingliederung in Allgemeinen Arbeitsmarkt. Instrumente hierfür a) Integrationsfachdienste und b) Arbeitsassistenz, die als Maßnahmen der Beruflichen Rehab zu sehen sind, mit dem Ziel der Integration und der sozialen Teilhabe. (Seyfried; Bengel/Koch) Terminus der Beruflichen Integration findet vor allem im Kreis der Integrationspädagogen Anklang. (vgl. Ginnold; Doose) Ebenen: a) Berufliche Rehab: Maßnahme (Mittelebene)/Berufliche Integration: Ziel (Zielebene) (vgl. Niehaus; Koch & Bengel) Quelle: Skript zur Vorlesung: Letztes Kapitel 2.) Welchen Stellenwert nimmt Berufliche Integration/Rehabilitation innerhalb der Integrationspädagogik ein? - Forschungsfragen hierzu: Wird Berufliche Integration im Fachdiskurs aufgegriffen? Wenn ja, welche Inhalte/Aspekte werden diskutiert? Wo gibt es Forschungslücken, welcher Forschungsbedarf lässt sich daraus ableiten? Diese Forschungsfrage hat auch die Relevanz eines Diplomarbeitsthemas!!!! 54 3.) Analysegrundlage - Analyse v. Beiträgen zum Bereich „Arbeit und berufliche Integration“ bezieht sich auf einen Zeitraum von 2000 – 2004 in… Integrationspädagogischen Zeitschriften wie Vierteljahresschrift der „Behindertenpädagogik“, oder „Forschung und Lehre und Integration Behinderter“,… (Online) Datenbänken wie BIDOK, oder SENIST. Handbüchern, Monographien Sammelbänden Quelle: Skriptum zur Vorlesung 4.) Ergebnisse - Berufliche Integration im Fachdiskurs Problem: Berufliche Integration bzw. Integration finden in Systematik der Allgemeinen Erziehungswissenschaft nicht erwähnt. Weiteres Problem: Berufliche Rehabilitation findet sich höchstens als Subdisziplin der Erwachsenenpädagogik und dort wird sie auch unzureichend aufgegriffen. Erste Modellprojekte der Beruflichen Rehab (z.B. „Unterstützte Beschäftigung“, „Berufliche Integration“) erst in „jüngeren“ Handbüchern, Mitte der 80er. (vgl. Eberwein/Knaur; Heimlich) Theoriediskurse der Integrationspädagogik -> unzureichend in der Beruflichen Integration reflektiert. (vgl. Barlsen) Differenzierung innerhalb der Zielgruppe (-> „schwerbehindert“ bzw. „begünstigt“ versus „Menschen mit geistiger Behinderung“) Arbeitsassistenzmaßnahme war ursprünglich für Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung, dann Verlagerung auf Begünstigte Behinderte, andere Zielgruppen wurden hierbei nicht beachtet. Paradigmenkonkurrenz: Polaritätenmodell „Rehabilitativsonderpädag. Paradigma“ VERSUS Integratives Paradigma (Boban/Hinz) Differenzierung Arbeitsassimodell: traditionell-defizitorientiert VERSUS modern-resssourcenorientiert Quelle: _Skript zur Vorlesung 5.) Inhalte/Aspekte der beruflichen Integration - - Fokus der Forschungsthemen im Bereich der Beruflichen Integration liegt vor allem im Übergang von der Schule in den Beruf. (vgl. Fasching; Ginnold; Wetzel/Wetzel) Häufig Informationen über: Maßnahmenangebote wie… Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz, Rechtliche Bedingungen zu oben genannten Maßnahmen und Berichte über Maßnahmeevaluationen 55 - Wenig Informationen über: Qualität und Integration Übergang von der Werkstätte in den Allgemeinen Arbeitsmarkt Grundlagentexte zur Beruflichen Integration Quelle: Skriptum zur Vorlesung 6.) Forschungsbedarf in der Beruflichen Integration - - - - - - - Aufgreifen der Forderung nach Mehrebenenanalysen/Integrationsnetzwerke im Sinne von Ausbau des Ansatzes der Mehrebenenanalyse, weil… Notwendigkeit der Berücksichtigung sozialpolitischer Entwicklungen, Notwendigkeit im Kontext von Netzwerkforschung bzw. Evaluation der Netzwerke. Notwendigkeit der Mehrebenenanalysen, weil miteinander verwobene integrative Prozesse auf innerpsych., interaktioneller + gesellschaftl. Ebene unterschieden werden müssen. (vgl. Niehaus/Heimlich) Berücksichtigung d. Übergänge Berufliche Wiedereingliederung und Phase des Rückzugs in die Pension, weil… weil Integrationspädagogik vorwiegend den Fokus auf Übergang Schule/Beruf richtet, DESHALB sollen die eben vernachlässigten Bereiche im Übergang der Beruflichen Wiedereingliederung sowie Übergang v. Berufsleben in Pension mehr berücksichtigt werden. Berücksichtigung der Geschlechter- und Generationenfrage, weil… zu wenig Beiträge zu Problemlagen v. Frauen, DESHALB Forderung seitens europäischer Zielvorgaben: mehr Bedarf an Forschung dazu und zu… Mehr Fokus auf anwachsende Gruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernschwierigkeiten im höheren Lebensalter und deren Austritt aus dem Berufsleben. Zielgruppenspezifische Problemlagenforschung, weil… mehr Fokus auf Problemlagen besonders benachteiligter Gruppen WIE Jugendliche m. Lernbehinderung, sozialer Verhaltensauffälligkeit, Schwerstmehrfachbehinderung, Psychisch Erkrankten, Ausländern, Migranten, sozial benachteiligte Menschen, ABHILFE DURCH Diversity-Ansatz: Konzept, das auch in Integrationspädagogik (-> Pädagogik d. Vielfalt) Anklang finden sollte. Metaanalysen oder theoretische Analysen, Reflexionen über einen gemeinsamen Bereich, weil… wenig Grundlagen im Bereich Beruflicher Rehabilitation und Wirksamkeit von Maßnahmen zur Beruflichen Integration, HIERFÜR Forderung nach begleitenden Untersuchungen, die die Wirksamkeit belegen, wie z.B. Prozess, Struktur, Ergebnisanalyse; Disziplinübergreifende, handlungsorientierte Forschung, weil… Eine Disziplin reicht nicht aus! Handlungsorientiert, weil … Vermittlung v. Chancen und Schaffung v. Zielen und Maßnahmen Professionalisierung mit Betreff: Ausbildung im Integrationsbereich, weil… 56 - Qualifikationsprofile für in der berufl. Integration Tätige nötig. Beispiel: EQUAL-Projekt („QSI“: Qualifikationsstandards) Hochschuldidaktische Konsequenzen: Forderung nach Studienzweigen der „Beruflichen Integration“ bzw. der „Beruflichen Rehab.“ im Rahmen des Schwerpunktes der SOHEI. Professionalisierung der Beruflichen Integrationspädagogik, weil fachspezifische Theoriebildung notwendig. Integrationspädagogik gegenwärtig noch eine professionalisierungsbedürftige Praxis darstellt. (vgl. Boenisch) Quelle: Skript zur Vorlesung 7.) Fazit - - Es besteht Forschungsbedarf für die Berufliche Integration in den unterschiedlichsten Bereichen. Im Sinne einer Weiterentwicklung der Beruflichen Integration zu einer Wissenschaftlichen Disziplin müssen oben genannte Forschungsbereiche berücksichtigt werden. Beiträge zur Beruflichen Integration der letzten 4 Jahre zeigen, dass diese Disziplin nicht mehr aus integrationspädagogischer Forschungslandschaft wegzudenken ist. Soll dies auch so bleiben, so müssen die genannten Forschungsanliegen in die Theoriebildung aufgenommen werden, da Berufliche Integration, Inklusion Grundlage für lebenslanges Lernen und soziale Integration + Selbstbestimmung darstellen. Quelle: Skript zur Vorlesung (letztes Kapitel) ENDE 57 58 Warum braucht man Qualitätskriterien? Diskutiere die Psychosoziale Beratung in der AASS am Beispiel eines Jugendliche mit Lernbehinderung? Was ist Unterstützte Beschäftigung? Was sind die Ziele der Assessmentinstrumente? Was ist Einstellung? Welche Ebenenen der Einstellung gibt es und von welchen Faktoren hängen sie ab? Erkläre das Behindertenkonzept der österr. Bundesregierung und deren Grundsätze. Nenne die 4 Ebenen von Bronfenbrenner und jeweils 2 Beispiele dazu. Was sind sie Ecktpunkte der Integrativen Berufsausbildung? Erkläre die Begriffe der Schädigung-Behinderung-Benachteiligung und übe Kritik mit Orientierung an den Stichworten Teilhabe und Aktivität. 59