Regionalkonferenz Saarland und Rheinland-Pfalz

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Regionalkonferenz Saarland und Rheinland-Pfalz
Das Persönliche Budget zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Termin:
28. Oktober 2008 von 9.30 bis 16.30 Uhr
Ort:
Congress Centrum Saar, Saarbrücken
Veranstalter:
Kompetenzzentrum PB des Paritätischen DPWV Berlin,
Landesverband des Paritätischen Saarland/Rheinland-Pfalz
und Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Meine sehr gehrten Damen und Herren
ich begrüße Sie ganz herzlich zu dieser Regionalkonferenz über das Persönliche
Budget und heiße Sie hier im Congress Centrum Saarbrücken herzlich
willkommen. Ich hoffe, Sie hatten alle eine gute Anreise und fühlen sich in
diesem Hause wohl.
Ich hätte zu dieser Konferenz gerne Herrn Prof. Dr. Vigener, unseren Minister
für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales begrüßt, aber leider sind heute im
Landtag Haushaltsberatungen, deshalb ist er unabkömmlich. Herr Prof. Vigener
ist ein erklärter Befürworter des persönlichen Budgets, er bedauert es sehr, dass
er nicht an dieser Konferenz teilnehmen kann. An seiner Stelle wird Herr Wulf,
ein Mitarbeiter seines Hauses, ein Grußwort an uns richten.
Besonders begrüße ich natürlich auch die zahlreichen Referentinnen und
Referenten, die diese Konferenz mit ihren Beiträgen bereichern werden. Ich
bedanke mich bei Ihnen und heiße Sie herzlich willkommen, wir sind gespannt
auf Ihre Beiträge.
Die heutige ‚Regionalkonferenz wird vom „Kompetenzzentrum Persönliches
Budget“ - einer Einrichtung des Paritätischen Gesamtverbandes - in
Kooperation mit unserem Landesverband und dem Bundesministerium für
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Arbeit und Soziales für die Region Rheinland-Pfalz/Saarland durchgeführt.
Vorbereitet wurde sie von Frau Meinhold vom Kompetenzzentrum und ihrer
Mitarbeiterin, sowie von Frau Lutz-Gräber von unserem Landesverband. Den
drei Damen darf ich für die hervorragend Vorbereitung dieser Konferenz ganz
herzlich danken. Frau Meinhold wird Sie im Anschluss über den Alblauf dieser
Konferenz und über die Änderungen im Programm entsprechend informieren.
Es haben sich für diese Konferenz über 160 Teilnehmer und Teilnehmerinnen
angemeldet, zwar überwiegend Fachkräfte aus den Arbeitsfeldern der
Behindertenhilfe, jedoch auch eine kleinere Zahl von Betroffenen. Dies
wiederspiegelt die Erfahrungen über die Teilnehmerstruktur aus den anderen
Regionalkonferenzen, die bisher in der Bundesrepublik stattgefunden haben.
Wir wollen sie im Rahmen dieser Konferenz:
 grundlegend über den Themenbereich „Persönliches Budget“
informieren,
 die Erfahrungen aus den seit 2005 bis 2007 bestehenden 14
Modellprojekten hier einfließen lassen,
 und sie, damit meine ich insbesondere die Liga der Wohlfahrtsverbände
mit ihren Einrichtungen, motivieren die Implementierung des
persönlichen Budgets als neue Leistungsform in die Behindertenhilfe
offensiv anzugehen.
Denn es gilt, den seit Januar 2008 bestehenden uneingeschränkten
Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget für Menschen mit Behinderung zu
realisieren. Dem behinderten Menschen Chancen für eine selbstbestimmte
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben konkret zu eröffnen. Das heißt im
Klartext, Behinderte haben ab sofort wie alle anderen Menschen ein Recht
darauf, ihr leben selbst in die Hand zu nehmen und die dazu erforderlichen
Teilhabeleistungen auch zur Verfügung gestellt zu bekommen. Das persönliche
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Budget ermöglicht es ihnen, die benötigten Hilfen nach ihren Wünschen und
Vorstellungen selbst einzukaufen und selbst zu entscheiden, wann, wo, wie und
von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Damit wird ein Paradigmenwechsel vollzogen, der den behinderten Menschen
nicht mehr als Objekt von bevormundender Fürsorge betrachtet, sondern ihn als
Person mit Anspruch auf eine selbstbestimmte Lebensführung sieht.
Das Persönliche Budget wird zu einem weiteren wichtigen Meilenstein im
Kampf um die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung. Es
war ein langer Weg bis dieses Ziel erreicht wurde, denn erst in den letzten 30
Jahren hat sich ein Verständnis von Behinderung herausgebildet, das Formen
der Fremdbestimmung, verbunden mit einer defektologischen und
defizitorientierten Haltung im Umgang mit behinderten Menschen, verstärkt
durch ressourcen- und kompetenzorientierte Ansätze in der Behindertenpolitik
ersetzte. Der Weg, der nun beschritten wird, kann auch als Inklusionsprozess
verstanden werden, der systematisch alle Lebensbereiche von Behinderten
erfasst, um schlussendlich ihr Selbstbestimmungsrecht im Sinne eines
Bürgerrechts zu realisieren.
Wegbestimmend für diesen Entwicklungsprozess waren folgende wichtige
Bausteine, ich will hier nur einige nennen:
 Die Einführung des Normalisierungsprinzips als zentrale Leitidee in der
Praxis der Behindertenhilfe, was zu tief greifenden Veränderungen im
Alltag von Menschen mit Behinderung führte. Hier wurden erstmals
Ansätze einer Inklusionsorientierung realisiert.
 Der weltweite Kampf der Behindertenbewegung, um die
Selbstbestimmungsrechte für Behinderte hat auch maßgeblichen Einfluss
auf diese Entwicklung genommen.
Ich erinnere hier:
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o an die „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“, die als eine Art
Bürgerrechtsbewegung für Behinderte nach wie vor für die
Gleichstellung und Antidiskriminierung kämpft, die die Abkehr
vom medizinischen Krankheitsbild einforderte, die für die
Integration und Nicht-Aussonderung eintritt, die die Kontrolle über
die eigenen Organisationen einschließlich der Kontrolle über die
erbrachten Dienstleistungen anstrebt und letztlich die Beratung
Behinderter durch Behinderte realisieren möchte.
Ich erinnere an die Self-Advocacy-Bewegung, oder „People FirstBewegung“ die für die Selbstvertretung von Menschen mit geistiger
Behinderung und für das Recht auf Selbstbestimmung eintritt, das
heißt: "Als Mensch mit einer geistigen Behinderung die eigenen
Wünsche, Bedürfnisse und Rechte zu kennen, sie zu äußern und
selbst zu vertreten" Die Self-Advocacy-Bewegung ist bestrebt,
Menschen mit geistiger Behinderung ein neues Selbstbild zu
ermöglichen sowie einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft
zu initiieren. Sie setzt ein deutliches Signal für den Anspruch des
Rechts auf Selbstbestimmung.
Als weitere wichtige Entwicklungsschritte in Richtung Selbstbestimmungsrechte
wären hier zu nennen:
Die „Madrider Erklärung“ vom März 2002. Sie lieferte das Leitmotiv
zum europäischen Jahr der Behinderten von 2003. Hier haben die
Teilnehmer eine Erklärung verfasst, die eine Vision für die
gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der
Gesellschaft beschreibt. „Nicht über uns ohne uns“ lautet der Leitsatz
dieser Erklärung, der die Teilhabe, die Selbstbestimmung und die
Gleichstellung zu den zentralen Schlüsselbegriffen machte.
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Großen Einfluss auf die Selbstbestimmungsrechte von Behinderten wird
die „Menschenrechtskonvention über die Rechte von Personen mit
Behinderungen“ haben, die im Dezember 2006 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist.
Die Bundesregierung wird diese Konvention Anfang 2009 ratifizieren,
damit wird sie zum Leitprinzip für die Gestaltung unser Behindertenpolitik.
Die Konvention signalisiert nicht nur eine Abkehr von einer
Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich vermeintlicher
Defizite abzielt, ihr liegt auch ein Verständnis zugrunde, die die
Behinderung als normalen Bestandteil menschlichen Lebens und
menschlicher Gesellschaft ausdrücklich bejaht und darüber hinaus
Behinderung als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertschätzt
(“diversity-Ansatz“) Die Konvention beschränkt sich also nicht nur darauf,
Behinderung als Bestandteil der Normalität menschliches Lebens zu
begreifen, sondern sie geht noch einen Schritt weiter, indem das Leben mit
Behinderungen als Ausdruck gesellschaftlicher Vielfalt positiv gewürdigt
wird. Nach dieser Konvention gehören individuelle Selbstbestimmung und
soziale Inklusion unauflöslich zusammen.
Auch forcierte die Sozialgesetzgebung in Deutschland den
Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
Durch die Definition eines Behinderungsbegriffs in § 1 und 2 SGB IX,
wird im Umkehrschlusses die Teilhabe von behinderten Menschen am
gesellschaftlichen Leben zum zentralen Leitgedanken erhoben, um damit
die sozialen Folgen der Beeinträchtigungen von Behinderten bewusst in
den Vordergrund zu rücken.
Durch den Grundsatz „ambulant vor stationär“ im SGB XII §13, der dem
Selbstbestimmungsbedürfnis des behinderten Menschen nach einer
geeigneten bzw. eigenständigen Wohnform Rechnung trägt.
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Und schließlich wurde durch die Einführung des persönlichen Budgets in
§ 17 SGB IX ein Rechtsanspruch formuliert, der behinderten Menschen die
Chance eröffnet eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu ermöglichen, also ein Meilenstein in der Geschichte der
Behindertenpolitik.
Rückblickend können wir festhalten: Die Selbstbestimmung als zentrales
Lebensprinzip menschlicher Individualität gilt auch ungeschränkt für den
behinderten Menschen, sie ist und bleibt das zentrale Anliegen jeglicher
Behindertenpolitik.
Dazu möchte ich vier Anmerkungen formulieren:
1. Das Recht auf Selbstbestimmung gehört zu den Grundsätzen des
Völkerrechts und ist eine zentrale Begriffskategorie in der Charta der
Vereinten Nationen und vielen Verfassungen. Dies charakterisiert die
Professionellen in der Behindertenarbeit auch als Vertreter einer
Menschenrechtsprofession.
2. Die Selbstbestimmung ist eine Manifestation der Selbständigkeit, was
identisch ist mit selbstbewusstem Handeln, für sich selbst sprechen zu
können, eigene Verantwortung zu übernehmen und verbunden mit der
Fähigkeit eigene Zwecke/Ziele zu verfolgen. Aus der Sicht des Menschen
als Mängelwesen ist es - theologisch gedeutet - eine göttliche Vollmacht
sich selbst zu bestimmen.
3. Selbstbestimmung gilt als Elementarleistung menschlicher Lebenspraxis
im Sinne von Handeln durch eigene Zwecksetzung. Der Mensch kann die
Ziele seiner Handlungen in bewusster Erkenntnis seiner eigenen Grenzen
selbst bestimmen. Durch Unterstützung und Assistenz kann der
behinderte Mensch diese Begrenzungen ausgleichen.
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4. Selbstbestimmung ist eine Handlungsoption, die abhängig ist von den
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die jeder zu seiner
Selbstverwirklichung nutzen kann, wenn er die Chancen der ihm im
Kant’schen Sinne gebotenen positiven Freiheit auch zu nutzen versteht.
Auf dieser Ebene haben Empowermentstrategien einen entscheidenden
Einfluss.
In der Orientierung an diesem Verständnis von Selbstbestimmung wird sich das
Rollenverständnis im Leistungsdreieck in der Behindertenhilfe zwischen
Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsempfänger gravierend
verändern.
Der Leistungsträger wird bei der gemeinsam entwickelten Zielvereinbarung
verstärkt als Empowermentstratege auftreten müssen. Es gilt den Defizitblick
durch einen ressourcen- und kompetenzorientierten Blick zu ersetzen.
Assessment-Konzepte von Bedarfen der Selbstbestimmung, der
Selbstorganisation, der Selbständigkeit sind ständige Reflexionsfolien für
Hilfeplanungen und Zielvereinbarungen.
Der Leistungserbringer wird als Anbieter von Dienstleistungen auch die
immaterielle Dimension, also die ethisch-moralische Dimension, verdeutlichen
müssen. Solche Dienstleistungen sind nicht nur eine Ware, sondern sie müssen
auch die Qualität besitzen Selbstbestimmungsprozesse zu befördern, zumal sich
die Anbieter im Spannungsfeld von Menschenrechtsprofessionen bewegen.
Der Leistungsempfänger bzw. Budgetnehmer ist zu einer selbstbestimmten
Lebensführung verpflichtet. Die Grenzen seiner Selbstbestimmung sind durch
adäquaten Assistenzbedarf auszugleichen, die ihm helfen die
Funktionsfähigkeit seiner Lebensbereiche souverän zu sichern. Als
Lebensführung werden in diesem Zusammenhang alle Tätigkeiten von Personen
in ihren verschiedenen Lebensbereichen definiert. Lebensbereiche gelten als
Funktionsbereiche der Lebensführung und bilden eine Form von Arbeitsteilung
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auf der Ebene der Person und konstruieren eine strukturelle Eigenlogik, die den
Menschen als einmalig und als Mensch mit Eigensinn auszeichnet. Aus dieser
Subjektorientierten Sicht ist und bleibt der Behinderte Experte in eigener Sache,
der jedoch durch Lernprozesse die Freiheitsgrade seiner Lebensführung
erweitern kann. Die Wiederherstellung, Sicherung und Förderung der
autonomen Lebensführungskompetenz wird so zur zentralen Zielorientierung in
dieser Leistungsform.
Ich möchte abschließend meine Ausführungen zum Thema Selbstbestimmung
im Rahmen des persönlichen Budgets mit einem Zitat von Frehe beenden, ich
zitiere:
„Selbstbestimmt leben bedeutet, das eigene Leben kontrollieren und
gestalten zu können und dabei die Wahl zwischen akzeptablen
Alternativen zu haben, ohne in die Abhängigkeit von Anderen zu
geraten. Das schließt das Recht ein, die eigenen Angelegenheiten
selbst regeln zu können, am öffentlichen Leben der Gemeinde
teilzunehmen, verschiedene soziale Rollen wahrzunehmen und
Entscheidungen selbst treffen zu können. Selbstbestimmung ist daher
ein relatives Konzept, das jeder für sich bestimmen muss.“
Ich wünsche dieser Konferenz einen erfolgreichen Verlauf, anregende
Gespräche und viele kreative Impulse für die Praxis ihrer Arbeit.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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