Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Einführung in die Berufliche Rehabilitation Mag. Dr. Fasching Zur Lehrveranstaltung In der Vorlesung werden Folien präsentiert. Die Vorlesungsfolien werden immer am Montag Abend auf die Homepage gestellt (Alle Vorlesungsdateien sind nur durch Passwörter zugänglich). Homepage: http://homepage.univie.ac.at/helga.fasching. Zusätzlich wird es ein Skript geben. Das Skriptum ist ergänzen zu den Folien auch Grundlageskriptum. In der Lehrveranstaltung besteht auch die Möglichkeit der aktiven Teilnahme, wie z.B.: durch Literaturvorschläge oder Kurzreferate, passend zu dem ein oder anderen Vorlesungsthema. Prüfung: Schriftliche Prüfung, weitere Prüfungstermine werden noch bekannt gegeben. Es werden die Folien geprüft, aber auch Inhalte des Skriptums. Die Inhalte aus den Gastvorträgen werden ebenfalls geprüft, wie auch Filmdokumentationen. Wie schon erwähnt, kann man sich auch aktiv an der Lehrveranstaltung beteiligen, durch Kurzreferate, Filme zur Thematik oder passende Literaturvorschläge. Es gibt sehr viele Broschüren auch vom Ministerium. Mag. Fasching wird auf ihre HP auch Berichte stellen dazu! Diese sind nicht Prüfungsstoff. Ad. Prüfung: auch alles zum Behinderteneinstellungsgesetz!!!! (nicht die Paragraphen, aber die Gesetze lernen)!!! Folien-> Prüfung, verstehen ist auch wichtig! Skriptum ist auch Grundlage zur Prüfung! Auch der Vortrag von Mag. Pinetz. Am 6.12.-> Vortrag Götzinger - auch Stoff! Zur Prüfung kommen 12 Fragen, in Stichworten zu beantworten (Die Fragen sind mit längeren Antworten.). Folien lernen!! Skriptum zum Durchlesen und Verstehen. Es gebe Skriptum keine Schwerpunkte, weil nicht alles von den Folien im Skriptum ist. Prüfungstermin (für mich!!) Mittwoch,08. Februar, 14 - 15:00. Seite 1 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Einführung in die Berufliche Rehabilitation Text zur Lehrveranstaltung 1. VO (04.10.2005) Mag. Dr. Helga Fasching ist als Assistentin in der Forschungseinheit für Sonderheilpädagogik tätig. Allgemeine Informationen zum Studienzweig Berufliche Rehabilitation: 2002 wurde ein Neuer Studienplan verabschiedet. Geplant war der Studienzweig Berufliche Rehabilitation. Bis 2002 war dieser Studienzweig noch mit Prof. Niehaus besetzt, da diese dann aber vom Institut wegging, wurde die Berufliche Rehabilitation dann stillgelegt, da die Stelle nicht nachbesetzt wurde. Prof. Niehaus hält dieses Semester eine Lehrveranstaltung im Schwerpunkt Berufliche Rehabilitation ab. Vorstellung dieses Studienzweiges Folie 1: Auf unserem Institut werden 9 Studienschwerpunkte angeboten. Leider können zur Zeit aufgrund unbesetzter Planstellen, nicht alle Schwerpunkte auch wirklich abgehalten werden, wie dies z.B.: Ab (Ende) 2006 bei der Erwachsenenbildung der Fall sein wird. In anderen Schwerpunkten ist es durch das geringe Angebot an Lehrveranstaltungen auch nicht sehr rosig. Die 9 Studienschwerpunkte des Instituts für Bildungswissenschaften sind: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Theoretische Erziehungswissenschaften Medienpädagogik Schulpädagogik Sozialpädagogik Heil- und Integrative Pädagogik Psychoanalytische Pädagogik Museumspädagogik Berufliche Rehabilitation (wurde wieder aufgenommen) Erwachsenenbildung Seite 2 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Verantwortlicher für den Studienzweig der Beruflichen Rehabilitation ist Prof. Biewer. Vortragende sind unter anderem: Prof. Biewer, Mag. Luciak, Mag. Winkler, Mag. Hrubisch und Prof. Blumberger. Der Studienzweig „Berufliche Rehabilitation“ ist schon wählbar, diese Vorlesung ist auch eine Einführungsvorlesung. Der Schwerpunkt „Berufliche Rehabilitation“ ist auch für das Projektstudium „Sonder- und Heilpädagogik“ als Vertiefung anrechenbar. Für Interessierte der „Beruflichen Rehabilitation“ gibt es eine internationale Tagung: „Internationale Sonderpädagogik Bewegung und die Differenz…“. Sie ist von der Arbeitsgruppe Sonder- und Heilpädagogik. Der Themenbereich wird auch Berufliche Rehabilitation sein. Die Workshops dazu sind auch empfehlenswert. - Die Tagung ist anrechenbar als wissenschaftliches Praktikum. - Nicht anrechenbar für Lehrveranstaltungen fürs Studium. Folie 2: Studienzweig Berufliche Rehabilitation: Berufliche Rehabilitation (…) berücksichtigt pädagogische Tätigkeiten und Modelle, die die Eingliederung (vor allem von der Schule in den Beruf) und Wiedereingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt bzw. deren gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe zum Ziel haben. Folie 3: Berufliche Rehabilitation als Wissenschaft: -> Interdisziplinärer Ansatz (Querschnittswissenschaft) durch Verknüpfung pädagogischer, psychologischer, soziologischer und sozialpolitischer ( wenn es beispielsweise um Gelder für verschiedenste Rehamaßnahmen geht) Ansätze. Folie 4: Studienziele: Im Studium sollen die Absolventen Organisations-, Trainings-, Planungs- und Beratungskompetenz erwerben, Sich für Entwicklung und Evaluation von Assessments (= Schätzung, Taxierung, Einschätzung, Beurteilung) und pädagogische-rehabilitativen Interventionen qualifizieren. Seite 3 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Wenn es um berufliche Bewertungen, Einschätzungen bezüglich beruflicher Eingliederung / Wiedereingliederung geht, dann werden solche Assessments gemacht. Es geht weiters darum… Kompetenzen auszubilden, mit Fachleuten aus Ämtern, Betrieben sowie Ausbildungs- und Betreuungsinstitutionen zu kooperieren.-> Ein solches Netzwerk ist hier sehr wichtig. Und zur wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung der Rehabilitation bzw. des Rehabilitationssystems unter sich verändernden gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen beitragen können. Folie 6: Ad. Studienplan: Um im 2.Studienabschnitt den Schwerpunkt Berufliche Rehabilitation wählen zu können, müssen im 1. Abschnitt 2 SWS zur Einführung in die Berufliche Rehabilitation absolviert werden. Im 2.Studienabschnitt sind folgende Teilprüfungsfächer im Ausmaß von insgesamt 12 SWS zu absolvieren: Seite 4 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 7: Ziele - qualifizieren: Das Studium im Studienzweig Berufliche Rehabilitation soll qualifizieren für planende, durchführende, organisierende, und evaluierende Tätigkeiten im Bereich der Rehabilitation, mit dem Ziel, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Jugendlichen und Erwachsenen zu ermöglichen. … Folie 8: Ziele - Vorrangige Themen: -> Vorrangige Themen sind die Teilhabe in Gesellschaft und Beruf, Hilfe zur Selbsthilfe, die Entwicklung und Evaluation von Assessments und pädagogisch-rehabilitativen Interventionen sowie die Weiterentwicklung des Rehabsystems unter sich verändernden gesellschaftlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. … Folie 9: Ziele - Teilkompetenzen: In der Behindertenarbeit gab es einen Paradigmenwechsel. Die AbsolventInnen sollen Teilkompetenzen erwerben in Bezug auf Aufgabenwahrnehmung von beispielsweise: AssistentInnen (z.B.: Job-Coach, Arbeitsassistenz, Persönliche Assistenz…) beispielsweise von behinderten Jugendlichen oder Erwachsenen. - Diese sollen sie z.B. in alltäglichen Lebenssituationen begleiten, stabilisieren, informieren, unterstützen oder organisieren. Mag. Fasching war als Arbeitsassistenz bei lernbehinderten Jugendlichen gearbeitet -> bei „Autark“ (ist 1995 entstanden). Weiters sollen sie Fachkompetenzen erwerben zu - betriebsinternen RehabilitationsplanerInnen und - Qualifizierungen am BBRZ (= berufsbildung-rehabilitatives Zentrum für Aus- und Weiterbildungen) oder der PÄDAK (= Pädagogische Akademie) oder betriebliche Weiterbildung. Zu - FachreferentInnen (im AMS...), sowie in der - Forschung (ProjektmitarbeiterInnen...). Seite 5 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 10: Semesterüberblick: Teil 1: Begriffsklärungen und wissenschaftliche Grundlagen Teil 2: Rechte + gesetzliche Grundlagen Teil 3: System der beruflichen Rehabilitation Teil 4: ….-> auf der Folie Teil 5: ….-> auf der Folie Am 11.10. Behinderungsbegriffe - Theorien und Sichtweisen / ICF Am 18.10. Rehabilitation: der ökosoziale Bezugsrahmen (Konzept v. Bronfenbrenner: Mikro-, Meso-, Exo- und Makrosysteme). Weiters: (System)Übergänge in der beruflichen Rehabilitation: Ersteingliederung (Schule -> Beruf) und Wiedereingliederung (in den Beruf). Es wird Fallbeispiele geben (v.a. bei der Schule in den Beruf). Am 25.10. Gastvortrag von Mag. a. Petra Pinetz, I:Ö; Vorstellung des „EqualProjektes“: IBEA (Integrative Berufsorientierung – Integrative Berufsausbildung) Am 08.11. Film + Diskussion anschließend mit einem kurzen Vortrag von Elisabeth und Bettina. „Blick Bestimmung; Bilder selbstbestimmter Leben“ (Dokumentarfilm, Österreich, aus dem Jahr 2003: In dem Film zeigen Menschen mit Behinderung, wie sie im Leben selbsbestimmt leben können. Am 15.11. Rechte, gesetzliche Grundlagen und Veränderungen: International, EU, National. Im Sommersemester wird vielleicht eine Lehrveranstaltung von Prof. Hrubisch angeboten. Dieser ist Jurist. Am 22.11. Konzept Unterstützte Beschäftigung -> Supported Employment -> Jeder Mensch hat ein Recht auf Arbeit. Den Grad der Behinderung gibt es nicht. Trotzdem aber ist Unterstützung erforderlich (z.B. in der Arbeit). Seite 6 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Am 29.11. Maßnahmen: berufsvorbereitende Maßnahmen, beleitende Hilfen ins Arbeitsleben,… Am 06.12. Gastvortrag von Kornelia Götzinger, der Behindertenbeauftragten der UniWien Am 13.12. Reha-Diagnostik: Arbeitsfindung / Arbeitserprobung, Fähigkeiten und Anforderungsanalyse Am 10.01. Formen der Beratung: Beratung der / des Betroffenen…. Frauenspezifische Rehabilitation Am 17.01. Qualität und Evaluation - Qualitätssicherung und -entwicklung - Evaluationsstudien Am 24.01. Zukunft der..(auf der Folie) Am 31.01. (1.Termin) Prüfung. Seite 7 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Nun zur 1. Vorlesung Passwort der 1. Vorlesung: Begriff (04.10.)-> rehabilitation Folie 1 Zur Bedeutung von Arbeit Berufliche Rehabilitation: Definitionen, Erklärungen Zur Bedeutung von Arbeit In Österreich gibt es rund 12,6 % Menschen mit Behinderung, die ohne Arbeit sind. Teilsegmente des Arbeitsmarktes: Folie 2 1. Arbeitsmarkt ( = auch allgemeiner Arbeitsmarkt): Der 1. /allgemeine Arbeitsmarkt umfasst reguläre sozialversicherungspflichtige* Erwerbsarbeit ( die Statistik liefert jedoch keine genauen Zahlen). = > Es gibt auch schwervermittelbare oder begünstigte Behinderte ( ab 50 % Behinderung), die hier „durchrutschen“. -> Der 1. Arbeitsmarkt betrifft die Beschäftigung in der Freien Wirtschaft. „Gemeinsames Arbeiten und der Alltag mit Nichtbehinderten. 2. Arbeitsmarkt : Der 2. Arbeitsmarkt bedeutet reguläre, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ( auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch das AMS und Integrative Betriebe zählen dazu.): Seite 8 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Notwendige Maßnahmen beim 2. Arbeitsmarkt sind: Unterstützung bei Bewerbungen, Überprüfung von Qualifikationen, etc. ( siehe Assessment),-> um für diese Menschen Arbeit zu beschaffen oder zu vermitteln.-> Hierfür ist auch das AMS (= Arbeitsmarktservice) zuständig. 3. Arbeitsmarkt (auch Sonderarbeitsmarkt): Der 3. Arbeitsmarkt bezieht sich auf Sondereinrichtungen ( z.B. geschützte Werkstätten für Behinderte Menschen). (vgl. Stadler 1996) Folie 3: Bedeutung von Arbeit im Sinne von Erwerbstätigkeit: -> -> -> -> -> -> -> Zeiterfahrung ( Strukturierung des Alltags) Erweiterung des persönlichen und sozialen Horizonts Mitverantwortung für ein Produkt Sozialer Status /Identität Entwicklung / Herausforderung Existenzsicherung Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (vgl. z.B. Maria Jahoda 1986; Zwierlein 1997) -> Unabhängigkeit Folie 4: Arbeitsmarktsituation: Arbeit und Arbeitsmarkt: Der schnelle Wandel, technische Wandel und neue Techniken, neue Arbeitsformen bewirken-> neue Anforderungen, mehr Stress am Arbeitsplatz, Belastungen. Und hohe Qualifikationserfordernisse. = > Stärkere Belastungen und steigende Qualifikations- und Flexibilitätsanforderungen führen zur Marginalisierung* (= an den Rand, ins Abseits drängen bestimmter Bevölkerungsgruppen) bestimmter Gruppen (z.B. Menschen mit geringeren Qualifikationen, ältere ArbeitnehmerInnen...). (vgl. Stadler 1991) Seite 9 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 5: = > Wegfall von Nischenarbeitsplätzen: = > Wegfall von Nischenarbeitsplätzen (diese werden geschaffen); Nischenarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die quasi „erfunden“ werden, -> diese gehen jedoch dabei wieder verloren. - Es kommt zum Wegfall von sozialen Unterstützungen (die Konkurrenz wird stärker) = > Dadurch entwickeln sich neue Anforderungen an die berufliche Rehabilitation und an die Arbeitspolitik. = > Wegfall von sozialen Unterstützungen: -> Neue Anforderungen an die berufliche Rehabilitation und an die Sozialpolitik. Folie 6: 2. Berufliche Rehabilitation: Definitionen, Erklärungen (nicht lernen - sondern verstehen) Definition 1 - Ziel: „In der Beruflichen Rehabilitation wird das Ziel einer dauerhaften beruflichen (Wieder-) Eingliederung von Frauen und Männern mit Seite 10 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen (Herz- und Kreislauf Krankheiten etc.) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch umfassende Bildungsangebote (z.B. Umschulungen) und zusätzlichen Leistungen und Maßnahmen (z.B. Bildungsassistenzmaßnahmen, Arbeitsassistenzleistungen) zu erreichen versucht.“ (Niehaus 2001) Folie 7: Definition 2 - Hilfen: „Berufliche Rehabilitation umfasst alle Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, wie: +) Beratung, +) die Vermittlung eines behindertengerechten Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, +) die Einleitung berufsfördernder Maßnahmen sowie die +) Gewährungen an Leistungen an Arbeitgeber oder den Maßnahmeträger. (Vonderach 1996, 14) = > Wenn jemand 70 % behindert ist und nur 30 % arbeitsfähig ist, wird vom Staat ausgeglichen.-> Ab einem Behinderungsgrad von 50 % wird von einem begünstigten Behinderten gesprochen, dies wird vom Bundessozialamt bescheinigt. Für den Arbeitgeber gibt es mehr Leistungen. Bsp. - Sekretärin die 3 Finger verliert: Eine Sekretärin, die durch einen Unfall 3 Finger verliert -> bekommt 50 %, d.h. sie kann ihre Arbeit nicht mehr so tätigen, wie vor dem Unfall -> Arbeitsplatzanpassung -> Anpassung des Umfeldes… . Folie 8: Medizinisch-orientierte Definition: „Rehabilitation als die Summe jener aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, körperlich, geistig und/ oder seelisch Behinderte bis zum höchsten individuell erreichbaren Grad geistige, soziale, berufliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herzustellen, oder wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen Seite 11 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Platz in der Gesellschaft finden. (WHO/ BMHS in: Einblick Rehabilitation 1999) Folie 9: Grundaufgaben des Rehabilitationsprozesses: 1. Die Wiederherstellung bzw. Herstellung physischer und/oder psychischer Leistungsfähigkeit. 2. Die soziale und berufliche Integration bzw. Re-integration. = > Letzter stellt das übergreifende Ziel der Rehabilitation dar. (vgl. Seifert 1977, 628) Folie 10: Berufliche Rehabilitation stellt Mittel her zur Erreichung der Integrierung am Arbeitsplatz: Berufliche Rehabilitation Berufliche Integration Maßnahme (Mittelebene) Ziel (Zielebene) (vgl. Siller 1987) Folie 11: Beruflich-soziale Integration = > Berufliche Integration/ Rehabilitation ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Integration von Menschen mit einer Behinderung in die Gesellschaft. -> Ein Leben ohne Erwerbsarbeit muss auch möglich sein. Soziale Integration zielt auf soziale Lebenswelten (Familie, Partner, Freizeit,...). = > Sie ermöglicht soziale Kontakte im Alltagsleben. (vgl. Siller 1987) Seite 12 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 12: Berufliche Rehabilitation: Übergänge: Ersteingliederung bei Jugendlichen Schule/ Beruf. ( was machen diese Jugendlichen nachher?) Wiedereingliederung bei Erwachsenen ( aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit,…) -> Umschulungen. Beruf/ Pension. Folie 13: Phasen des Rehabilitationsprozesses Medizinische Rehabilitation Pädagogische Rehabilitation Soziale Phase der Rehabilitation Berufliche Phase der Rehabilitation Folie 14: ad.) Medizinische Rehabilitation ( nach einem Unfall, einer Krankheit…): = > Ziel: Ziel der Medizinischen Rehabilitation ist es, eine bestehende Behinderung zu beseitigen ( Rehazentren, Psychotherapie,…), zu vermeiden oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Maßnahmen: Es handelt sich dabei um ein -Leistungsangebot der Rehabilitationszentren ( med. Behandlung, med. Therapie, psychotherapeutische Behandlung…). Folie 15: ad.) Pädagogische Rehabilitation: = > Ziel: Ziel der Pädagogischen Rehabilitation ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die bestmögliche Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Seite 13 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Bildungsmaßnahmen sind: -Ausbildung und -Weiterbildung. Folie 16: ad.) Soziale Phase der Rehabilitation: = > Ziel: Ziel der Sozialen Rehabilitation ist die Eingliederung in die Gesellschaft. Maßnahmen: z.B. -behindertengerechte Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, oder -der öffentlichen Einrichtungen, -Vermittlung individueller Kompetenz, -Förderung selbständiger Lebensführung, -Gestaltung der Freizeit. Folie 17: ad.) Berufliche Phase der Rehabilitation: = > Ziel: Ziel der Beruflichen Rehabilitation ist Vorbereitung von Menschen mit Behinderungen: a) erstmals einen Beruf ( Ersteingliederung) b) ihren früheren Beruf ( Wiedereingliederung,-> siehe Bsp. mit der Sekretärin) oder c) erforderlichenfalls einen neuen Beruf auszuüben ( Wiedereingliederung). Maßnahmen: - Berufsfindung / Arbeitserprobung: Für Jugendliche, die noch keine Orientierung, Erfahrung haben -> berufliche Orientierung. - Berufliche Vorbereitungsmaßnahmen: Berufliche Vorbereitungsmaßnahmen auf Ausbildung, Umschulung und Fortbildung nach einem Unfall. Seite 14 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Berufliche Arbeitsplatzanpassungen: Anpassungsmaßnahmen-> zur Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen,-> um den Wiedereinstieg in den erlernten Beruf vorzubereiten. Folie 18: Prävention: = > Prävention ist ein wichtiger Aspekt. - Prävention wird auch dem Reha-Geschehen zugeordnet. - Gemäß dem Leitsatz: „Prävention ist die beste Rehabilitation“ (Brackhane 1988) Durch Vorsorgemaßnahmen soll nach Möglichkeit das Entstehen von „Behinderungen“ vermieden bzw. die Teilnahme am Erwerbsleben erhalten werden. Folie 19: Betriebliche Prävention - Primärprävention: Primärprävention durch Sicherheits- und Gesundheitsmanagmentsysteme. Aktionsfelder: Auf der ergonomischen * und der arbeitsorganisatorischen Ebene, sowie in der Personalentwicklung. Folie 20: Betriebliche Prävention - Sekundärprävention: - Bei der Sekundärprävention geht es darum, den Arbeitplatz nicht zu verlieren.-> Maßnahmen der Sekundärprävention werden eingesetzt, um längerer Erkrankung oder Chronofizierung vorzubeugen oder dauerhafte Einschränkung der Leistungsfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust zu vermeiden. Aktionsfelder sind wie bei der Primärprävention: Auf der ergonomischen * und der arbeitsorganisatorischen Ebene, sowie in der Personalentwicklung. Seite 15 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 21: Ziele Beruflicher Rehabilitation: Erlangung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit Herstellung eines befriedigen sozialen Status Ausweitung der sozialen Kontaktmöglichkeiten Ermöglichung einer den persönlichen Neigungen entsprechenden beruflichen Tätigkeit Stabilisierung der Beziehung zur sozialen Umwelt und eine emotionale Ausgeglichenheit. (vgl. Seifert 197, 673 f.) Folie 22: = > Zielvorstellung von Rehabilitation als „soziale und berufliche Integration in die Gesellschaft“ spiegelt sich in den gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderung. (Plath, König und Jungkunst, 1996) Folie 23: Rehabilitation und Integration: Querschnittsmaterie ( Kompetenzverteilung): - Wichtigste Akteure: Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) Bundesamt für Soziales und Behinderungswesen (BSB= BSA) Arbeitsmarktservice (AMS) Sozialversicherungsträger. Seite 16 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener *sozialversicherungspflichtig/ Sozialversicherung Sozialversicherung Bezeichnung für die Gesamtheit gesetzlicher Pflichtversicherungen für breite Bevölkerungsschichten gegen Schäden, Risiken, die die soziale Existenzgrundlage der Versicherungsmitglieder und der Versichertengemeinschaft gefährden… Sie umfasst die soziale →Rentenversicherung, →Krankenversicherung, →Pflegeversicherung, →Unfallversicherung und →Arbeitslosenversicherung. … Brockhaus in 15 Bänden/ Der Brockhaus Wirtschaft/ Der Brockhaus in einem Band *Marginalisierung Marginalisierung Marginalisierung, kollektiver Abstieg bzw. Prozess der kumulativen Abwärtsentwicklung von Bevölkerungsgruppen in eine wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Randgruppe... Lexikon der Geographie *ergonomisch er|go|no|misch <Adj.>: die Ergonomie betreffend, auf den Erkenntnissen der Ergonomie beruhend… Das große Wörterbuch der deutschen Sprache Ergonomie [griechisch] die, 1) Arbeitswissenschaft: Teilgebiet der Wissenschaften, Disziplin, die sich mit der optimalen Anpassung der Arbeit und der Arbeitsbedingungen an die Eigenschaften des menschlichen Organismus beschäftigt. ... Brockhaus in 15 Bänden/ Der Brockhaus Wirtschaft Ergonomie die, Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und -grenzen des arbeitenden Menschen und von der Anpassung und der Arbeitsbedingungen an die Eigenschaften des menschlichen Organismus beschäftigt. ... Der Brockhaus in einem Band Seite 17 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 2. VO (11.10.2005) Passwörter der nächsten Vorlesungen: Begriff (11.10.)-> „behinderung“ Begriff (18.10.)-> „jugendliche“ Wiederholung: Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt ( 1. Arbeitsmarkt = freie Wirtschaft) Thema heute: 3. „Begriffsklärungen und wissenschaftliche Grundlagen“, 1. Behinderungsbegriffe 2. Theoriemodell der Rehabilitation 1. Behinderungsbegriffe Folie 1: Behinderungsbegriffe und ihre Konsequenzen: -> Hier ist eine Begriffsdiskussion notwendig, weil - …es keinen einheitlichen, allgemein anerkannten - Behinderungsbegriff gibt. …weil verschiedene Behinderungsbegriffe unterschiedliche Folgen für die betroffene Person haben. = > Entwicklung des Begriffs „Behinderung“*: * Entwicklung des Begriffs der Behinderung: „Bei Fachbegriffen ist es sinnvoll, sie bis zu ihren Wurzeln rückzuverfolgen. Für den Begriff der Behinderung hat dies SCHWORM (1975) getan. An seine Ausführungen soll die folgende Darstellung sich anschließen. Sowohl das Substantiv „Behinderung“ wie auch das Verb „behindern“ sind relativ junge Termini: Von zwei niederdeutschen Autoren des Seite 18 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 18.Jahrhunderts verwendet, wurde der Ausdruck „behindert“ in einer Tübinger Ausgabe des gleichen Werks noch durch „gehindert“ ersetzt. Dann fand er zunächst als juristischer Begriff Eingang in die Prozessordnung und spielt noch heute in § 1 der Straßenverkehrsordnung eine wichtige Rolle. Das Wort, von dem er abgeleitet ist („hindern“), hatte dabei ursprünglich die räumliche Bedeutung von ‚eine Sache nach hinten stellen’, so etwa im Mittelhochdeutschen noch bei Luther. Erst zu Beginn des 20.Jahrhunderts wurde der Terminus schließlich auf seinen jetzigen Gegenstandsbereich und die Sonderpädagogik angewandt. Noch 1906 hatte BIELSALSKI nicht etwa eine Körperbehinderten-, sondern eine „Krüppelzählung“ durchgeführt, um alle von Geburt an mit körperlichen Mängeln Behafteten zu erfassen (Hensle & Vernooij 2000, 8) Folie 2: => Begriff „Behinderung“ - Medizinische Sichtweise Aus der medizinischen Sichtweise ist Behinderung ein Folgeleiden einer körperlichen Schädigung ( der Körperfunktionen-, und strukturen). = > Diese Definition die defizitorientiert. - D.h. der Blick richtet sich auf das Individuum mit seiner Schädigung:-> Die Ursache der Behinderung liegt in der Person, in seiner/ ihrer biologischen Verfassung, Schädigung). Das Medizinische Modell hab ich bereits in der 1.Vorlesung ausgeführt Medizinisch-orientierte Definition: „Rehabilitation als die Summe jener aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, körperlich, geistig und/ oder seelisch Behinderte bis zum höchsten individuell erreichbaren Grad geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit herzustellen, oder wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen Platz in der Gesellschaft finden. (WHO/ BMHS in: Einblick Rehabilitation 1999) Seite 19 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener = > Kritik an diesem Modell: „Nach KOBI ist eine so gestaltete medizinische Heilpädagogik (in den Punkten, wie sie oben dargestellt wurde) bis heute nicht überwunden, was stellenweise zu Stagnationen ( Stagnation = Stillstand, Stockung) geführt hat ( Der in der Schweiz gebräuchliche Begriff ist „Heilpädagogik“). = > Gründe hierfür sind: a) Das Medizinische Modell erlaubte relativ emotionsfreien Praktizismus (= Neigung, die praktische Arbeit zu verabsolutieren und dabei die theoretisch-ideologische zu vernachlässigen). b) Medizinische Fortschritte und Erfolge führten zu einer Fortschrittsideologie, die auch für die Heilpädagogik große Anziehungskraft hatte. c) Trotz vielfältigen Bemühens gelang es der Heilpädagogik nicht, ein medizin-unabhängiges Selbstverständnis zu entwickeln. d) = > Das heilpädagogische Theoriedefizit resultiert u.a. aus der Weigerung der Allgemeinen Pädagogik, sich mit gestörten Erziehungs- und Bildungsprozessen zu bebefassen. Nach Kobi ist das Medizinische Modell das in der Sonderpädagogik offen oder verdeckt bis heute umfänglich wirkende Modell (Hensle & Vernooij 2000, 22f.). Folie 3: => Begriff „Behinderung“ - Pädagogische Sichtweise BACH (1975): „Behinderungen sind individuale Beeinträchtigungen, die - umfänglich (d. h. mehrere Lebensbereiche betreffend; wie z.B. die Schule), - schwer (d. h. graduell mehr als 1/5 unter dem Regelbereich/Normalbereich (Bank-Mikkelsen und Nirje) liegend, und - langfristig (d.h. in 2 Jahren voraussichtlich nicht dem Regelbereich anzugleichen sind.“ Seite 20 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener (Stander 1999, 101 zit. n. Bach 1975, 9). HAGEMEISTER (1977)/ BLEIDICK (1992): „Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Funtkionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert werden“. (Bleidick/Hagemeister 1977, 9; Bleidick 1992, 12) Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, der Stütz- und Bewegungsfunktionen, der Intelligenz, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbilds, sowie von bestimmten chronischen Krankheiten. Häufig treten auch Mehrfachbehinderungen auf…“. (Bleidick 1999) HAGEMEISTER (1977)/ BLEIDICK (1992) weiters: „Die Tatsache, dass Behinderungen in unterschiedlichem Maße, im unmittelbaren Lebensvollzug und in sozialer Hinsicht wirksam werden, bedingt das Merkmal der Relativität einer Behinderung. - Eine Schädigung kann einen Menschen in geringerem oder in stärkerem Maße behindern“ (Bleidick/Hagemeister 1992, 19). An anderer Stelle führen HAGEMEISTER/ BLEIDICK aus: „(…) inwieweit Behinderung existent wird, hängt mit davon ab, wie das soziale Umfeld auf Defekte, Mängel, Schädigung und Behinderung reagiert und wie der davon Betroffene selbst mit seinem Behindertsein fertig wird“ (a.a.O., 20) Der Deutsche Bildungsrat definiert Behinderung folgendermaßen: Folie 4: Behinderung im erziehungswissenschaftlichen Sinne: „Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten (auch Behinderung auf Grund von Seite 21 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Schädigung) so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert ist. - Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung. (Bleidick 1999) Es geht also um Behinderungen aufgrund einer Schädigung. - Weiters wird hierbei die besondere Förderung ( kurz SPF für sonderpädagogischer Förderbedarf) nötig. Dieser besondere Förderbedarf muss festgestellt werden. Kinder und Jugendliche mit „Sonderpädagogischem Förderbedarf“ stellen auch in der Schule etwas besonderes dar. Folie 5: Begriff „Behinderung“ - Pädagogische Sichtweise -> Ökosystemischer Behinderungsbegriff: SANDER 1999: „Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert wird“. (Sander 1999) = > Diese Definition schaut eher auf die Umwelt, was benötigen Menschen mit Schädigung (welches Umfeld): Folie 6: „Ein solcher Behinderungsbegriff hat den Vorteil, dass er den Blick unmittelbar auf den Prozess der Integration des betreffenden Menschen in sein konkretes Umfeld lenkt und damit pädagogische Handlungsmöglichkeiten eröffnet“. (Sander 1999) - Diese Definition ist weiters weniger auf das Individuum gezielt, sondern es stellt sich die Frage „was braucht es, um optional in seiner Umwelt ( Schule, Freizeitbereich, Alltag, barrierefreie Verkehrsstruktur,…) integriert zu werden?“. Seite 22 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 7: => Begriff „Behinderung“ - Juristische Sichtweise -> Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung Definition 1: „Behinderte Menschen sind Personen jeglichen Alters, die in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld körperlich, geistig oder seelisch dauernd wesentlich beeinträchtigt sind. - Ihnen stehen jene Personen gleich, denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit droht. = > Lebenswichtige soziale Beziehungsfelder sind insbesondere die Bereiche Erziehung, Schulbildung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Kommunikation, Wohnen und Freizeitgestaltung“. Folie 8: Begriff „Behinderung“ - Juristische Sichtweise -> Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung Definition 2: „Behindert sind jene Menschen, denen es ohne Hilfe nicht möglich ist, geregelte soziale Beziehungen zu pflegen, sinnvolle Beschäftigung zu erlangen und auszuüben und angemessenes und ausreichendes Einkommen zu erzielen“. (= > Akt bürokratischer Hilfezumessung) (BK 1992) - Jemand muss auch als behindert eingestuft werden, damit er Anspruch auf Hilfe erhält ( Bsp.: Behindertenausweis). Folie 9: -> Behinderung im Behinderteneinstellungsgesetz (= BEinstG): Behinderung im Behinderteneinstellungsgesetz als „Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder psychischen Zustand beruht= > und voraussichtlich länger als 6 Monate andauert. (vgl. Badelt und Österle 2001) Seite 23 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener = > Die Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung wird als Grad der Behinderung festgestellt. Unter Begünstigte Behinderte fallen jene Behinderten, deren Grad der Behinderung bei mindestens 50% liegt und, die österreichische StaatsbürgerInnen sind. => Nachteilig ist zu sagen, dass der Grad der Behinderung relativ wenig über die Funktionsbeeinträchtigung aussagt. Es ist sehr relativ zu verstehen wie sehr jene Person z.B. am Arbeitsplatz beeinträchtigt ist. Ergänzung: Begünstigte Behinderte: Um nach dem Behinderteneinstellungsgesetz den Status des begünstigten Behinderten zu erlangen, muss ein Feststellungsverfahren durch das Bundessozialamt durchgeführt werden. Dabei wird der Grad der Behinderung aufgrund ärztlicher Gutachten ermittelt. Der festgestellte Grad der Behinderung sagt jedoch nichts über die Einsetzbarkeit auf einem konkreten Arbeitsplatz aus. Das heisst, dass z.B. ein blinder Mensch, der einen Grad der Behinderung von bis zu 100 Prozent hat, mit entsprechender technischer Unterstützung seine volle Leistung am Arbeitplatz erbringen kann. (Integration: Österreich 2003, 63) Folie10: => Behinderung nach der WHO ( mehrdimensionaler Behinderungsbegriff) -> ICIDH-1 (alte Version; Fassung 1980) ( International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps): Impairment (= Schädigung): - Funktionsstörung bzw. Schädigung auf der organischen Ebene.= > Impairment ließe sich demnach als medizinisches Problem beschreiben. Disability (= Behinderung; auch Unzulänglichkeit): - Störungen auf der individualen und personalen Ebene.= > Disability ließe sich demnach als psychologisches Problem beschreiben. Seite 24 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Handicap (= Benachteiligung) Sörungen bzw. Konsequenzen auf der sozialen Ebene.= > Handicap ließe sich demnach als sozialpolitisches Problem beschreiben. => 1997 wurde die Fassung der WHO-Klassifikation, die auf der Basis von veränderter Sichtweisen von Behinderung und ihren psychischen und sozialen Auswirkungen entstanden und seit 1998 allgemein zugänglich ist, modifiziert. (Hensle und Vernooij 2000) Folie11: - Es kam also zu einer Verständnisänderung der WHO: Funktionelle oder strukturelle „Schädigung“ hat unter individuellen, sowie umweltbezogenen Rahmenbedingungen Einfluss auf die Aktivität (Activity) einer Person und beeinflusst die Teilhabe (Participation) am gesellschaftlichen Leben. Bsp. - 2 Menschen, die eine Herzkrankheit haben: - Der eine kann bald wieder arbeiten, es geht ihm besser. - Dem anderen ist dies jedoch nicht möglich.-> Dies ist also abhängig von den individuellen Rahmenbedingungen. ( Skriptum) - Dieser weit verbreitete und für die Theorie der Reha fundamentale Sachverhalt sind Einflussfaktoren im Spiel, die in der Person und im persönlichen Umfeld der Betroffenen liegen. Die Zusammenhänge zwischen Aktivität und Partizipation sind nicht zwingend. -> Fassung der WHO 1998: Impairment (= Schädigung): - Körperliche (medizinische) Ebene; organisch, geistig, psychisch. Activity (= Fähigkeits-/Aktivitätseinschränkung.=> alte Bedeutung/ neue Bedeutung im Sinne von: Möglichkeiten): - Personale (psychologische/pädagogische) Ebene. Seite 25 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Participation (alte Bedeutung = Beeinträchtigung/ Benachteiligung/neue Bedeutung im Sinne von: Teilhabe): Gesellschaftlich-soziale (soziologische) Ebene. (Hensle und Vernooij 2000) Anmerkung - Sichweisen: Dominierte in der Fassung von 1980 deutlich eine individuumzentrierte Sichtweise mit einer defizitorientierten Bewertung der je individuellen Situation, so herrscht in der Neufassung von 1998 eine systemorientierte Betrachtung vor, die Behinderung immer auch im sozialen und institutionellen Kontext sieht, unter Herausstellung der positiven Möglichkeiten innerhalb des jeweiligen engeren und weiteren Lebensraumes eines behinderten Menschen. (Hensle und Vernooij 2000, 13) Grundlage für die Verständnisänderung der WHO war das „BioPsycho-Soziale Modell“. Folie 12: Das Bio-Psycho-Soziale Modell besagt: Eine Person ist nicht entweder „behindert“ (krank) oder „nichtbehindert“ (gesund), sondern nimmt einen individuellen Platz dazwischen ein. Ihre Position ist bestimmt durch: materielle, soziale, verhaltensbezogene Umweltfaktoren und persönliche Faktoren ( Status und persönliche Ressourcen). Hinzufügung: Bio-psycho-soziale Einheit, als zentraler Kern der Entwicklungsneurologie. Alle drei Ebenen ergeben eine Einheit, anderseits hat jede dieser Ebenen ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten. Berger, Entwicklungsneurologie Seite 26 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 13: -> ICIDH-2/ 2001 (neue Version) ( International Classification of Funtioning, Disabilitiy and Health; dt. Iternationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit): Impairment (= Schädigung), Activity (= Aktivität), Participation (= Teilhabe). => Frage: Wie kann eine Person trotz Schädigung an Aktivitäten teilnehmen, an der Gesellschaft partizipieren? Folie 14: Funktionale Gesundheit - wichtigster Begriff in der ICF (= „International Classification of Functioning, Disability and Health“ *) Konzepte der Körperfunktion Konzept der Aktivität Konzept der Teilhabe 1. 2. EBENE 3. -> Eine Person ist funktional gesund, wenn - vor ihrem gesamten Lebenshintergrund (Konzept der Kontextfaktoren): - ihre körperlichen Funktionen ( einschließlich des mentalen Bereichs) und Körperstrukturen allgemein anerkannten Normen entsprechen ( Konzepte der Körperfunktionen und Körperstrukturen), - sie nach Art und Umfang das tut oder tun kann,=> wie es von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet wird (Konzept der Aktivitäten), - sie ihr Dasein in allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, in der Art und dem Umfang entfalten kann,=> wie es von einem Menschen ohne Seite 27 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Schädigungen der Körperfunktionen und -strukturen und Aktivitätseinschränkungen erwartet wird. Folie 15: => => In diese Beschreibung wird zusätzlich zu den bio-medizinischen Kriterien der Lebenshintergrund (Kkontext) einer Person aufgenommen, d.h. persönliche Eigenschaften und Umweltfaktoren, die Aktivitäten ( z.B. Körperpflege) und Teilhabe (Partizipation) am gesellschaftlichen Leben ( z.B. einer Erwerbstätigkeit) beeinflussen. -> Weg vom linearen, medizinisch/ biologischen Begriff („Körper“) - zum Aktivitätsbereich ( Wie kann ein Mensch mit Beeinträchtigung bei seinen Körperpflegen oder am Arbeitsleben teilnehmen, aktiv sein)? *ICF ICF ist die Abkürzung für „International Classification of Functioning, Disability and Health“. Dieses von der Weltgesundheitsorganisation WHO vorgelegte Klassifikationssystem, dient dazu den Gesundheitszustand individueller Personen zu beurteilen. www.who.int/icf/onlinebrowser/icf.cfm Folie 16: Kontextfaktoren Den Lebenshintergrund (Kontext) einer Person beeinflusst die Auswirkung einer Schädigung. - Wie sehen Betriebe einen Menschen mit Behinderung ( kann die Integration beeinflussen) - Einstellungen einer Person und der Gesellschaft - Unterstützungen durch Familie, Freunde, das Sozialsystem; Seite 28 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Kontextfaktoren sind: „Umweltfaktoren“: materielle, soziale und einstellungbezogene Umwelt. - Im ICF klassifiziert: Produkte und Technologien, Hilfsmittel und Medikamente (z.B. Rollstuhl, Rampe, Blindenschrift, behindertengerechte Gebäude,…). „Individuellen Faktoren“: Dazu gehören der Lebenshintergrund und Lebensführung einer Person, Gegebenheiten des Individuums, die nicht Teil ihres Gesundheitsproblems oder -zustands sind. - Nachteil: Diese Faktoren wurden von der ICF nicht klassifiziert. Folie 17: Umweltfaktoren/ Personenbezogene Faktoren Umweltfaktoren: Produkte und Technologien, z.B. Hilfsmittel, Medikamente Materielle Umwelt, z.B. Gebäude, Straßen, Fußwege Unterstützung und Beziehungen, z.B. Familie, Freunde, Fachleute des Gesundheits- und Sozialsystems Einstellung, Werte, Überzeugungen einer Person und der Gesellschaft z.B. Einstellungen der Wirtschaft zu Teilarbeitszeiten Dienste, Systeme und Handlungsgrundsätze z.B. Gesundheits- und Sozialsystem mit seinen Leistungen und Diensten Personenbezogene (individuelle) Faktoren: Alter Geschlecht ( Frauen verdienen noch weniger) Charakter, Lebensstil, Coping ( Mit welchen Strategien kann ich eine Krise bewältigen?) Sozialer Hintergrund ( Bildung und Ausbildung, Qualifizierung) Bildung, Ausbildung Beruf Persönliche Erfahrung Motivation Mut,… Seite 29 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 18: Die Teilhabe einer Person an allen Lebensbereichen kann beispielsweise durch… architektonische Barrieren verhindert (behindert) werden, wenn z.B. keine Rampe vorhanden ist, wenn Verkehrsmittel nicht zugänglich sind, wenn Regale im Supermarkt zu hoch angesiedelt sind. Fehlende nicht-visuelle Informationssysteme können verhindern, dass Personen mit Sehbeeinträchtigungen öffentliche Verkehrsmittel benutzen können ( in der U6 gibt es zum Öffnen der Türen z.B. einen Druckknopf, der bei Betätigung ein Signal gibt, bzw. aufblinkt) Erwerbstätigkeit kann Personen verschlossen bleiben, wenn sie keinen vollen Arbeitstag arbeiten können und keine Teilzeitarbeitsplätze angeboten werden. (Anmerkung: Die letzten Punkte sind im Skriptum von Mag. Fasching noch genauer beschrieben!) Folie 19: Die Aktivität einer Person an allen Lebensbereichen kann zum Beispiel durch technische Hilfsmittel ermöglicht werden (z.B. durch ein speziell ausgestattetes Kraftfahrzeug oder einem Speziallifter, um einen E-Rollstuhl ins Auto zu bekommen). => => Zur Ausübung einer konkreten Handlung (-> z.B. zum Arbeitsplatz zu kommen) spielen Kontextfaktoren eine sehr große Rolle. - Diese können förderlich (z.B. Rampen) oder auch hemmend (z.B. keine Rampe) sein. Körperfunktionen- und strukturen können durch spezifische (sekundäre) Präventionsprogramme verbessert werden (z.B. durch einen angepassten Rollstuhl, oder aber auch Herz/Kreislauf-Trainings oder auch Ernährungsumstellungsprogramme). Seite 30 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener EBENE 1 - Ebene der Körperfunktionen: Folie 20: Klassifikation der Funktionen / Strukturen des Körpers Funktionen des Körpers 1. Mentale Funktionen (F. d. Gehirns 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. und d. ZNS) Sensorische Funktionen Stimm- und Sprechfunktionen F. d. kardiovaskulären*, d. hämatologischen*, d. immunologischen und d. Atmungssystems F. d. Verdauungs-, und d. Stoffwechselsystem Urogenität- und Reproduktionsfunktionen Neuromuskuloskeletale F. und F. des a. Bewegungsapparates b. der Haut und im Zusammenhang stehende Strukturen Strukturen des Körpers 1. Strukturen des Nervensystems 2. Auge, Ohr und im Zusammenhang stehende Strukturen 3. Strukturen. die an der Stimme und d. Sprechens beteiligt sind 4. Strukturen d. kardiovaskulären, d. 5. immunologischen und d. Atmungssystems 6. mit d. Verdauungs-, Stoffwechsel- u. 7. endokrinen System* im Zusammenhang stehende Strukturen 8. Mit Urogenitalsystem im Zusammenhang stehende Strukturen 9. Mit d. Bewegung im Zusammenhang stehende Strukturen 10. Haut und im Zusammenhang stehende Strukturen *kardiovaskulär kardiovaskulär [ lateinisch vasculum >kleines Gefäß<], das Herz und die Blutgefäße betreffend (Herz-Kreislauf-System). Brockhaus in 15 Bänden/ : Roche Lexikon Medizin *hämatologisch hä|ma|to|lo|gisch <Adj.> (Med.): die Hämatologie betreffend. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache Hä|ma|to|lo|gie, die; - [→ -logie] (Med.): Lehre vom Blut u. den Blutkrankheiten. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache * endokrines System endokrines System endokrines System, das Hormonsystem; →Hormone. Lexikon der Neurowissenschaft Seite 31 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Und nun zur 2. Ebene, jener, der Aktivitäten ( 1. Ebene = Funktionen und Strukturen) EBENE 2 - Ebene der Aktivität: Folie 21: WHO-Klassifikatoren der Bereiche der 8 Aktivitäten: 1. Aktivitäten: des Lernens und der Wissensanwendung 2. Aktivitäten: der Kommunikation 3. Aktivitäten: bezüglich der Körperposition, -stellung und -haltung sowie der Handhabung von Gegenständen 4. Aktivitäten: des Ortswechsels 5. Aktivitäten: der Selbstversorgung 6. Aktivitäten: der Häuslichen Aktivitäten 7. Aktivitäten: der Interpersone(a)llen Aktivitäten (= zwischen zwei od. mehreren Personen ablaufend) 8. Aktivitäten: der Aufgabenbewältigung und der bedeutenden Lebensaktivitäten Folie 22: EBENE 3 - Ebene der Teilhabe/ Partizipation: ( Bin ich in der Lage dieses oder jenes auszuführen?) 9 WHO-Klassifikatoren der Teilhabe/ Partizipation: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Seite 32 Partizipation: an der persönlichen Selbstversorgung Partizipation: an Mobilität Partizipation: am Informationsaustausch Partizipation: an sozialen Beziehungen Partizipation: am häuslichen Leben und an der Hilfe für Andere Partizipation: an Bildung und Ausbildung Partizipation: an Erwerbstätigkeit und Beschäftigung Partizipation: am Wirtschaftsleben Partizipation: an der Gemeinschaft, am sozialen und am staatsbürgerlichen Leben (Frage: Wie ist es einem Menschen mit Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Beeinträchtigung möglich an der Gesellschaft partizipieren zu können?). Vgl. Sander - Der Ökosystemische Behinderungsbegriff von SANDER, diese Sichtweise lehnt sich an die Definition der WHO/ICIDH an. 2. Theoriemodell der Rehabilitation Folie 23: Theoriemodell der Rehabilitation -> Rehabilitation als Wissenschaft ist eine sehr junge Wissenschaft. -> Bis in die 60-er waren die Zielgruppen Arbeits- und Kriegsinvaliden. -> Die Rehabilitation als Wissenschaft blieb auch trotz der 2 Weltkriege im 20. Jahrhundert und der Versorgung von Arbeits- und Kriegsinvaliden relativ bedeutungslos. -> Mit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts kamen chronische Erkrankungen, wie Herz-Kreislaufkrankheiten, Allergien, Krebs, hinzu, und die Rehawissenschaft bekamen mehr an Bedeutung. -> In den 60er/ 70er Jahren bekam die Rehabilitation an Aufschwung, weil zusätzliche Arbeitskräfte wegen der angespannten Arbeitsmarktsituation benötigt wurden. -> Seit Mitte der 90er Jahre unterstützen Kostenargumente die Entwicklung der Rehabilitation, sie sind vorrangig. - Kostenargumente waren auch für berufliche und soziale Wiedereingliederung hoch. Wie Menschen mit Beeinträchtigung in die Arbeitswelt integrieren? -> Eine aktive Arbeitsmarktpolitik trat an die Stelle passiver sozialer Unterstützungsleistungen. Seite 33 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 24, 25, 26: Grundlagen des Bio-psycho-sozialen Modells: - Das Verständnis von Rehabilitation orientiert sich am Bio-psychosozialen Modell von Gesundheit und Behinderung der WHO - mit Fokus auf individuelle und soziale Auswirkungen von nicht angeborenen Schäden, Krankheiten oder Unfällen. - => In diesem Modell werden Gesundheit / Krankheit, Behinderung / Nicht-Behinderung als Kontinuum (= das lückenlos Zusammenhängende, Stetige; das, was in sich selbst stetig zusammenhängt.) verstanden.=> Eine Person ist demnach nicht entweder behindert oder nicht behindert, gesund oder krank, sondern nimmt einen jeweils individuellen Platz auf diesem Kontinuum ein. - „Bio“ bezieht sich auf die körperlichen Aspekte einer Schädigung oder chronischen Erkrankung. - „Psycho“ bezieht sich auf die psychischen / emotionalen und intellektuellen Aspekte des Lebens. - „Sozial“ bezieht sich auf die sozialen und umgebungsbezogenen Aspekte des Lebens. Dieses Modell berücksichtigt diese 3 Ebenen, auch die Soziale Ebene wird miteinbezogen. Folie 27: ICIDH 1980 – Implizites (= mit enthalten) Rehabilitationsmodell ( auf dieser Ebene selbst medizinische Rehabilitation ) ( im Job) ( Mensch m. Behinderung soll wie Mensch o. Behinderung an d. Gesellschaft teilhaben können) (z.B. behindertengerechter Arbeitsplatz) (vgl. Gerdes und Weis 2000) Seite 34 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 28: ICIDH- 1997 - Erweitertes Rehabilitationsmodell -> Die Betroffenen siedeln sich alle auf dem Kontinuum an, wo sie gerade sind - abhängig von den Kontextfaktoren ( Wieviel Unterstützung gibt es von der Umwelt). (vgl. Gerdes und Weis 2000) Folie 29: Theoriemodell der Rehabilitation nach GERDES/ WEIS 2000 (vgl. Gerdes und Weis 2000) Seite 35 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Ausgang: Schädigungsebene (Unfall) -> Ziel: Partizipation -> hängt von Aktivitäten ab (kann ich wieder gehen) -> auch: Aktivität und Partizipation hängen von meinem Bewältigungsprozess ab -> kritisches Lebensereignis gilt es zu verarbeiten -> individuelle/persönliche unterschiedliche Ressourcen (Motivation, Psychische Stabilität, Copingstrategien, Soziales Netz, Soziale Sicherung,) -> Belastung (einer kann damit umgehen, andere gerät in Depressionen) -> Umweltfaktoren z.B. Reha-Angebote, Leistungsanforderungen in Beruf und Alltagsleben, soziale Normen, Faktoren am Arbeitsplatz; Professor BLUMBERGER: Das oben genannte Modell berücksichtige zu wenig das Wertesystem und die sozialökonomischen Rahmenbedingungen. => Diese spielen mit eine Rolle um am allgemeinen Leben teilhaben zu können. Professor BLUMBERGER hebt die Erwerbstätigkeit/ -beteiligung auch hervor. - Sie ist ein wichtiger Teil für die Partizipation. Folie 30: Erweitertes Theoriemodell der Rehabilitation nach BLUMBERGER -> Professor BLUMBERGER hat den Bewältigungsprozess drinnen gelassen, aber die Erwerbstätigkeit dazugenommen. Wir haben Wertehierarchien, diese spielen eine große Rolle. Seite 36 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Sozialökonomische Rahmenbedingungen wären zum Beispiel die Arbeitssituation ( arbeitslos, Beschäftigungssituation). - Es ist für die Arbeitssuche wichtig stark auf die persönlichen Merkmale ( WHO - persönliche Ressource) zu achten! Ad. Literatur - Wo sind Barrieren zu finden? - Beispiele, um Theoriemodell zu verstehen - Weiterentwicklung des Theoriemodells, anfangs bio-medizinisch orientiert + Bewältigungsaspekte + Blumberger Folie 31: Gesamtübersicht über die Arbeitslosigkeit in Österreich ( Stand Sept. 2005, Anteil der Arbeitslosen am Arbeitskräftepotential (AL+ unselbständige Beschäftigte) Gesamt: 219.277 Frauen: 107.502 Männer: 111.775 Davon Menschen mit Behinderungen: 26.732 (12.19%) Behinderung: A – Laut AMS: 13.438) B – Beides (I u. L.): I – Begünstigt nach BeinstG: 2.045) L – Begünstigt nach LbehG: Seite 37 21.694 (Frauen: 8.256, Männer: 451 (Frauen: 165, Männer: 286) 3.234 (Frauen: 1.189, Männer: 1.353 (Frauen: 526, Männer: 827) Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 3. VO (18.10.2005) Passwort der Vorlesung: „jugendliche“ 1. Übergänge im Lebenslauf 2. Ökosystemisches Konzept Bronfenbrenner (-> passt auch zum WHO-Modell „Umwelt“. 3. Jugendliche mit SPF (= Sonderpädagogischem Förderbedarf) beim Übergang Schule/ Beruf ( anhand einer empirischen Untersuchung) Personenfaktoren und Umweltfaktoren machen die Kontextfaktoren bei den Jugendlichen aus. 1. Übergänge im Lebenslauf Folie 1: Übergänge in der beruflichen Rehabilitation Übergänge Schule/ Beruf ( Ersteingliederung) Ersteingliederung von Schülern, die noch nie tätig waren. -> Hier ist die Arbeitsassistenz bei der Einschulung an neuen Arbeitsplatz zuständig und hilfreich. Wiedereingliederung nach Unfall, Krankheit, Behinderung. Wiedereingliederung von Erwachsenen, die schon berufstätig waren. Seite 38 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 2: Kennzeichen von Übergängen (-> mit Bezug auf die Entwicklungspsychologie): Übergang als Zeitabschnitt der Veränderung, Wechsel/ Schwelle Entstehung von neuen Lebensfeldern, Neu- und Umorientierung, neu zu bewältigende Aufgaben. Entstehung von Ungleichgewicht, Labilisierung (= nicht festgefügt, schwankend, leicht aus dem Gleichgewicht) Entstehen von Chancen und Risiken. Der Übergang in ein neues Arbeitsfeld bedeutet Neuorientierung. Folie 3: Konzept- Kritische Lebensereignisse (FILIPP 1995) Kritische Lebensereignisse sind nicht nur negative, sondern auch positive und neutrale Ereignisse ( subjektive Bewertung). Z.B. im Jugendalter/ Erwachsenenalter: Übergang von Partnerschaft in Elternschaft. Konfrontation mit einem kritischen Lebensereignis führt zu erhöhtem Spannungszustand und fordert Veränderungen im aktuellen Lebensmuster des Individuums. Bewältigungsstrategien Direkte Handlungen zur Veränderung der Situation Rückzugsreaktionen ( Abwehrmechanismen) zur Bewältigung der belastenden Gefühle. Bsp.: Der Jugendliche verlässt die Schule und betritt damit eine neue Lebensphase ( z.B. eine Arbeitsstelle): Hier wird er mit vielen neuen Aufgaben konfrontiert, das bedeutet Stress. Aber es besteht auch die Möglichkeit sich neue Kompetenzen im neuen Arbeitsfeld anzueignen. Seite 39 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener (Filipp 1995) Folie 4: Übergänge als veränderungsintensive Zonen (z.B. Jugendalter und Erwachsenenalter) Entwicklungsfortschritte: Körperliche Entwicklung Erweiterung kognitiver Veränderungen Veränderung sozialer Beziehungen => Die Jugendlichen treten aus dem familiären Umfeld heraus, und lernen neue Beziehungen kennen, z.B. durch die Arbeitsstelle. Entwicklungsrisiken: Verlust von Sicherheiten Überhöhte Vulnerabilität Unzureichendes Bewältigungspotential Psychotisches Leiden: wenn die Verletzbarkeit zu groß wird. Folie 5: Entwicklungsaufgaben im Jugendalter Peers: Einen Freundeskreis aufbauen, d.h. zu Altersgenossen beiderlei Geschlechts neue tiefere Beziehungen herzustellen. Körper: Veränderungen des Körpers und des eigenen Aussehens akzeptieren. Rolle: Sich Verhaltensweisen aneignen, die in unserer Gesellschaft zur Rolle eines Mannes, bzw. einer Frau gehören. Beziehung: Engere Beziehungen zu einem Freund, bzw. zu einer Freundin aufbauen. Ablösung: Sich von den Eltern loslösen, d.h. von den Eltern unabhängig werden. Seite 40 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Beruf: Sich über Ausbildung und Beruf Gedanken machen, überlegen, was man werden will und was man dafür können bzw. lernen muss. Was könnte ich machen, wo sind meine Fähigkeiten? Partner / Familie: Vorstellungen entwickeln, wie man die eigene Familie bzw. Partnerschaft gestalten möchte. Selbst: Sich Selbst erkennen lernen und wissen, wie andere einen sehen, d.h. Klarheit über sich selbst gewinnen. Das verlangt eine Selbstreflexion in Bezug auf-> Selbstbild/ Fremdbild. Werte: Eine eigene Weltanschauung gewinnen. Sich darüber klar werden, welche Werte man vertritt, und an welchen Prinzipien man das eigene Handeln ausrichten will. Zukunft: Eine Zukunftsperspektive entwickeln. Sein Leben planen und Ziele ansteuern, von denen man annimmt, dass man sie erreichen könnte. (vgl. Dreher, E. und Dreher, M.: Fragebogen zu Entwicklungsaufgaben, 5. veränderte Fassung. München, 1996) Seite 41 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 6: Mehrebenenmodell zur Übergangssituation Schule/ Beruf Lebens- und Entwicklungsübergang ( Individuelle Ebene) Rolle Schüler Übergang soziale Ebene ( Soziale Ebene) Schulkameraden Verlieren sich aus den Augen Institutioneller Übergang ( Gesellschaftliche Ebene) Regeln in der Schule Identität entwickeln, Beruf wählen; Partner finden, Wertesystem aufbauen; Rolle Lehrling Dieser sieht sich mit neuen Aufgaben konfrontiert. Erweiterung der sozialen Umwelt, bringen Ressourcen - aber auch Belastung Kollegen Eintritt in den neuen Betrieb bringt neue Kollegen,-> das kann auch belastend sein => fehlende soziale Kontakte (Risiken oder Ressourcen -> das ist vom Individuum abhängig).- Mentoren sollen im neuen Umfeld Unterstützung bringen. Bruch in der Betreuung, Netzwerkbildung aller beteiligten Institutionen. Regeln im Betrieb (vgl. Pinetz 2002) Folie 7: 1. Ebene: Lebens- und Entwicklungsübergang ( INDIVIDUELLE EBENE) Schulentlassung: Ist ein gesellschaftlich-normierter Übergang, er betrifft alle Jugendlichen. Spannungsfeld zwischen persönlicher Lebensentwicklung und gesellschaftlichen Anforderungen. Identitätsentwicklung, Berufswahl, Wertesystem aufbauen; Seite 42 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 8: Fortsetzung: 1. Ebene: Lebens- und Entwicklungsübergang ( INDIVIDUELLE EBENE) Entwicklungsaufgaben nach HURRELMANN, die in 4 große Bereiche (->Entwicklungsbereiche) unterteilt werden: 1. Entwicklung einer intellektuellen und sozialen Komponente Ergänzung: im Hinblick auf die Berufswahl: „um selbstverantwortlich schulischen und anschließend beruflichen Qualifikationen nachzukommen, mit dem Ziel, eine berufliche Erwerbsarbeit aufzunehmen und dadurch die eigene, ökonomische und materielle Basis für die selbständige Existenz als Erwachsenen zu sichern. (Quelle: Gstach/“Jugend & Gesellschaft: nach Hurrelmann“) 2. Entwicklung der eigenen Geschlechtsrolle und Partnerfähigkeit: Ergänzung: D.h. Entwicklung „des sozialen Bindungsverhaltens zu Gleichaltrigen des eigenen und des anderen Geschlechts, Aufbau einer heterosexuellen Partnerbeziehung, die langfristig die Basis für eine Familiengründung und die Geburt und Erziehung eigener Kinder bilden kann. (ebd.) 3. Fähigkeit zur Nutzung des Waren- und Freizeitmarktes: Ergänzung: D.h.: „Entwicklung eigener Handlungsmuster für die Nutzung des Konsumwarenmarktes und des Freizeitmarktes einschließlich der Medien mit dem Ziel, einen eigenen Lebensstil zu entwickeln und zu einem gesteuerten und bedürfnisorientierten Umgang mit den entsprechenden Angeboten zu kommen“. (ebd.) 4. Entwicklung eines Werte- und Normsystems Ergänzung: und „eines ethischen und politischen Bewusstseins, das mit de eigenen Verhalten und Handeln in Übereinstimmung steht, so dass die verantwortliche Übernahme von gesellschaftlichen Partizipationsrollen im kulturellen und politischen Raum möglich wird“. (ebd.) (Hurrelmann 1994, 47) - HURRELMANN versucht anhand soziologischer und psychologischer Kriterien eine Abgrenzung der Lebensphase Jugend.-> Im soziologischen Zusammenhang spricht er auch nicht von Übergängen, sondern von so genannten Statusübergängen.=> Die obig beschriebenen 4 Bereiche fallen bei HURRELMANN unter die Psychologischen Kriterien. Seite 43 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 9: Fortsetzung: 1. Ebene: Lebens- und Entwicklungsübergang ( INDIVIDUELLE EBENE) Meistern Jugendliche diese Anforderungen,=> erleben sie sich als kompetente Personen, denn bisher Unbekanntes bzw. Neues kann ins Identitätsrelevante integriert, aber auch balanciert werden. - Leistungen dieser Art zeigen „einen qualitativen Sprung in der Persönlichkeitsentwicklung“. (Markowetz 1998) => Diese Prozesse können (Anm. - das muss nicht sein -) durch das Merkmal Behinderung empfindlich gestört oder gefährdet werden, weil neue Anforderungen in Bezug auf den Erwerb fachlicher und sozialer Qualifikationen - setzen eine Auseinandersetzung mit sich selbst voraus (=> dies bedarf einer Reflexionsfähigkeit). Und da es um die Akzeptanz der Behinderung geht - Ablehnung oder Akzeptanz hat dies Einfluss auf Identitätsentwicklung ( es ist die Frage: „Kann ich die Behinderung in mein Selbst integrieren oder lehne ich sie ab?). Dabei spielen äußere Einflüsse seitens der Gesellschaft ( soziale Einstellungen/ Vorurteile) eine wichtige Rolle (Anm.: die Einstellung vom Umfeld: „Bin ich willkommen?“). Ablösungsprozess einleiten ist wichtig - Chancen für mehr Selbstbestimmung. - Gerade für behinderte Kinder, besonders bei geistig behinderten Kindern, ist ein „selbstbestimmtes Leben“ sehr schwierig.-> Hier ist Aufklärung für die Eltern nötig. Seite 44 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 10: 2. Ebene: Übergang in soziale Systeme ( SOZIALE EBENE) Hier spielen viele Faktoren mit. - Die Berufliche Integration hängt nicht von der sozialen Integration ab.=> Wenn Jugendliche den Übergang von der Schule in den Beruf schaffen, dann haben sie ein gestärkteres Selbstbewusstsein.=> Wenn sie den Übergang nicht schaffen, dann kann dies eine Belastung sein, hier ist psychosoziale Beratung nötig. => Der Wechsel vom Lebensbereich z.B. Schule in den Betrieb ist ein Wechsel der Rolle/ des Status und der sozialen Umgebung. Er ist eine „ökologische Übergangssituation“ -> der Lebensumwelt, des Lebensraums. (Bronfenbrenner 1981, 43) ist eine Veränderung/ Wechselwirkung der Systeme, in die die Person eingebunden ist;=> ein neuer sozialer Status innerhalb und außerhalb der Familie ( Der Status innerhalb und außerhalb der Familie ändert sich, auch im Freundeskreis). BRONFENBRENNER nennt 4 Systeme als - MIKRO-, - MESO-, - EXO- und - MAKROsysteme ( siehe Konzept Bronfenbrenner) => Diese 4 Systeme spielen zusammen! - 2 Mesosysteme die zusammenspielen sind z. B. Familie und Betrieb. Seite 45 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 11: 3. Ebene: Institutioneller Übergang ( GESELLSCHAFTLICHE EBENE) - Veränderung der (institutionellen) Zuständigkeiten (z.B. von der Schule zum Betrieb) - Übergangssituation kann zu Brüchen in der Betreuungssituation führen, weil - Zersplitterte Kompetenzlage, fehlende Transparenz (= Durchscheinen; Durchsichtigkeit) von Angeboten… . Österreich: Eltern und Jugendliche wissen oft nicht, welche Angebote es gibt oder wie es nachher weitergeht -> Bruch in der Betreuung. - Hier setzt das „Clearing-Angebot“ an (ab der 8.Schulstufe). - Berufsperspektiven der Jugendlichen werden abgeklärt: „Stärken-Schwächen-Analysen“.-> Um einen Bruch in der Betreuung zu vermeiden. Es ist wichtig, dass die Fähigkeiten der Jugendlichen schon in der Schule getestet werden. 2. Ökosystemisches Konzept - BRONFENBRENNER Folie 11: Urie BRONFENBRENNER war ein us-amerikanischer Psychologe. Die Ökologie bei Bronfenbrenner ist eine „Lehre vom Lebensraum“. Sein Ansatz ist nicht nur sehr individuumsbezogen, sondern bezieht auch die Lebensräume mit ein (vgl. Sander: Wie gestaltet sich das Umfeld-> Barrieren??) In seinem Buch (1981) schrieb er über die: „Ökologie der menschlichen Entwicklung“ ( Ökologie = Lehre vom Lebensraum). Folie 12: Konzept Bronfenbrenner vom Ökosystemischen Theorieansatz Das Konzept unterscheidet zwischen 4 Systemen: 1. 2. 3. 4. Seite 46 Mikrosystem (mikro: klein) Mesosystem (meso: zwischen, inmitten) Exosystem (exo: außen und übergreifend) Makrosystem (makro: groß) Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Die 4 genannten Systeme gewinnen - wie in jeder Systemtheorie - weniger als Einzelsysteme an Bedeutung, sondern erst in ihrem Zusammenspiel ( systemisch). Bronfenbrenner spricht auch vom System „Familie“, vom System „Beruf“, all diese Systeme spielen zusammen. - Bronfenbrenner spricht weiters von interaktione(a)llen (= auf Interaktion beruhend; Interaktion= aufeinander bezogenes Handeln zweier od. mehrerer Personen; Wechselbeziehung zwischen Handlungspartnern) Beziehungen zwischen den Beziehungen! Folie 12: 1. Das MIKROSYSTEM: Das Mikrosystem ist das kleinste, auch das 1. System. Ein Mikrosystem meint die Systembeziehungen in einem primär bedeutsamen Lebensbereich, soweit sie personenbezogen sind ( z.B. Familie; Symbiose Mutter-Vater -> weg von der Symbiose zu neuen Beziehungen in der Familie). Folie 13: 2. Das MESOSYSTEM: Ein Mesosystem umfasst die Wechselbeziehungen zwischen zwei oder mehreren Lebensbreichen, „an denen die sich entwickelnde Person beteiligt aktiv ist“ ( z.B. Beziehungen zwischen Familie und Arbeit, auch zwischen Arbeitsplatz und Freundeskreis): Es entsteht immer dann ein Mesosystem, wenn „die sich entwickelnde Person in einen neuen Lebensbereich eintritt“, also einen „ökologischen Übergang“ vollzieht (z.B. der Eintritt ins Berufsleben - Rollen/ Statuswechsel (-> vgl. soziologische Kriterien von Hurrelmann) Seite 47 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 14: 3. Das EXOSYSTEM: „Unter einem Exosystem verstehen wir einen oder mehrere Lebensbereiche, an denen die sich entwickelnde Person nicht selbst beteiligt ist,=> in denen aber Ereignisse stattfinden, die diejenigen in ihrem Lebensbereich beeinflussen oder von ihnen beeinflusst werden“ ( z.B. soziale Schichtzugehörigkeit der Familie, der Arbeitsplatz des Vaters/ der Mutter, das Schulversagen-> führt zu Beeinflussung in der Bildung). Folie 15: 4. Das MAKROSYSTEM: Das Makrosystem ist das Gesellschaftssystem als Ganzes,=> das die vorgenannten Systeme als Teilsysteme enthält (MIKRO-, MESO- und EXOsystem) die in der Subkultur oder der ganzen Kultur bestehen oder bestehen können. - Einschließlich der ihnen zu Grunde liegenden Weltanschauungen und Ideologien ( z.B. Politische Systeme, Bildungs- und Gesetzgebungssysteme, Meinungen, Werte, Vorurteile). => Sie wirken auf andere Systeme/ die anderen Systeme.-> „Wie sind die Gesetze? Sind diese förderlich für die Betroffenen? Auf Makroebene: Beschluss: Anrecht auf Arbeitsassistenz für die jeweilige Person. Auf Mesoebene: Maßnahmen -> z.B. Bildungsinstitution, d.h. auf der Makroebene müssen die Vorentscheidungen getroffen werden. Die persönlich-soziale Einstellung ist sehr wichtig ! Seite 48 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 16: Modell Bronfenbrenner MESOSYSTEM: Wechselbeziehung zwischen verschiedenen Lebensbereichen ( Wohngruppe, Arbeitsplatz, Familie,….). MIKROSYSTEM: Unmittelbarer Lebensbereich. MAKROSYSTEM: Kulturelle/ Gesellschaftliche Bedingungen ( Entscheidungs-/Führungsinstanz). Seite 49 EXOSYSTEM: Institution Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 17: MIKROSYSTEM: Risikofaktoren: Protektive Faktoren: Wenn Erziehung extrem kontrollierend, extrem permissiv (= nachgiebig, wenig Verbote; permittere = erlauben) ist. Wenn der Ehe-/Lebenspartner feindselig ist, destruktive Beziehungen; z.B. wenn das Kind keine positiven Rollenmodelle kennt. Ablehnung durch Gleichaltrige. Unterstützende Familienmitglieder -> fördern die Entwicklung. Positive Rollenmodelle. Konstruktive Mentoren ( Anforderung/ Hilfe) Beeinträchtigendes-/ abwertendes Identitätsstützende Beziehungen Lehrerverhalten. ( psychosoziale Reife) Deviantes (= abweichendes) Entwicklungsförderndes Verhalten in der Peergruppe Verhalten. Folie 17: MESOSYSTEM: ( Wir haben es mit mehreren Mesosystemen zu tun.) Risikofaktoren: Protektive Faktoren: Geringe/ schwache Beziehungen zwischen den Lebensbereichen; mangelnde Orientierung. Sichere Umwelt durch Vernetzung von Lebensbereichen ( z.B. Freizeitbereich: sportliche und kulturelle Aktivitäten,…). Transparente Struktur und Organisation innerhalb und zwischen Settings ([engl.= Rahmen, Umgebung] (Sozialpsych.): Gesamtheit von Merkmalen der Umgebungauf unser Verhalten Einfluss nehmen). Gestörte Kommunikation zwischen verschiedenen Mikrosystemen. Seite 50 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 18: EXOSYSTEM: Risikofaktoren: Protektive Faktoren: Arbeitsstruktur der Eltern negativer Einfluss auf Beziehungen bzw. Gestaltung des Familienlebens. Institutionelle Verankerung von Fürsorge und Schutz ( z.B. Gesundheitsbereich) Entscheidung durch Gesetz finanzielle Belastung, soziale Benachteiligung. Information/ Aufklärung ( z.B. Nutzung von Kommunikationstechnologien). Folie 18: MAKROSYSTEM= oberste Ebene: Risikofaktoren: Protektive Faktoren: Gewalt in den Medien Kulturelle Werte, die die Entwicklung und Erziehung von Kindern betonen. Gesetzgebung, die die Rechte der Betroffenen schützt. Diskriminierende Gesetze und Handlungspraktiken Ad. 1.) Übergänge im Lebenslauf: Berufliche -> Übergänge bewältigen und unterstützende Rehabilitation Maßnahmen ( z.B. AMS, „clearing“). Verschiedene Systemwelten haben miteinander zu tun. Das System „Familie“ ist immer wichtig! - Maßnahmen sind z.B. der „Unterstützungskreis“ „Spagat“. - Dieser Unterstützungskreis bietet eine wichtige Hilfe bei Übergang Schule/ Beruf! Seite 51 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 3. Jugendliche mit SPF beim Übergang Schule/ Beruf ( anhand einer empirischen Untersuchung) SPF bedeutet Sonderpädagogischer Förderbedarf, dieser ist zur Förderung der Kinder und Jugendlichen in einem bestimmten Bereich. Folie 19: Aufbau Jugendliche mit SPF ( im Lernen) Problemfelder Empfehlungen für die Praxis Ausblick: Weiterer Forschungsbedarf Folie 20: Sonderpädagogischer Förderbedarf (= SPF) = Seit 1993 gibt es den SPF in der Schule. Im Schuljahr 2002/2003 waren: - 52,54 % der Schüler mit SPF in Regelklassen und - 47,46 % in Sonderschulen. - Davon besuchten 1922 die 8. Schulstufe der Hauptschule und 474 die Polytechnische Schule (= 2.396%), Frage: „Was machen diese Pflichtschulabgänger aber dann?“ = Ziel des Sonderpädagogischen Förderbedarfs: Das Ziel des Sonderpädagogischen Förderbedarfs ist die Vorbereitung auf eine dauerhafte berufliche und soziale Integration. = Spannungsfeld: SPF in der Schule und berufliche Integrationsmöglichkeiten nach der Schule: - Es gibt zu wenig Lehrstellen, Integrationsmöglichkeiten. - In der Schule Schule ist die Berufsorientierung ein normatives (= als Norm, Richtschnur geltend) Ziel. - Hier die Kinder schon in der Schule auf den Beruf vorbereiten!, auf den nächstfolgenden Übergang von der Schule in den Beruf. Seite 52 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 20: Problemfelder bei der beruflichen Integration: ( Ergänzung aus dem Skriptum) - ad. Mesosystem, Bronfenbrenner ( Familiäres Umfeld) : Die Frage der Integration von Jugendlichen mit Behinderung stellt sich beim Übergang von der Schule ins Berufs- Erwerbsleben - Hierbei kann eine gezielte Förderung von Jugendlichen aber nur durch eine Kenntnis ihrer speziellen Problemlage ermöglicht werden. = Lernbehinderung und soziale Benachteiligung : Lernbehinderung : - Jugendliche mit Lernbehinderung weisen sehr oft den Grad der Behinderung von 50% nicht auf-> sie bekommen dann keine Unterstützung. soziale Benachteiligung : Diese beinhaltet: Familiengröße, Formen des familialen Zusammenlebens, Wohnverhältnisse, Erwerbstätigkeit der Eltern: kein gutes Netzwerk in der Familie. (vgl. Willand 2000) : WILLAND: „Der Faktor der sozialen Behinderung wurde zu wenig aufgegriffen“.-> Dies führt dazu, dass diese Jugendlichen mangelnde Unterstützung erhalten, siehe auch nächster Punkt. = Mangelnde oder fehlende Unterstützung : Diese bedeutet: Mangelnde oder fehlende Unterstützung in der Berufsorientierung, -wahl, bei der Arbeitsplatzsuche: Die Einstellung der Familie zur Berufstätigkeit ihres Kindes und die Bereitschaft zur Unterstützung bei Schwierigkeiten haben einen erheblichen Einfluss auf die berufliche Integration. (vgl. Willand und Verbeck 1999) Hier muss auch der sozialen Hintergrund im Elternhaus mitbedacht werden. Bedingungen des Aufwachsens in der Herkunftsfamilie sind ein entscheidender Stütz-Pfeiler für den Lebensweg. „Die familiäre Sozialisation unvermittelt Erfahrungen, Fähigkeiten und Orientierungen, die sowohl für die allgemeine Seite 53 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Lebensführung als auch für die beruflichen Informationen, Werthaltungen, Einstellungen und Qualifikationen von Bedeutung sind.“ (vgl. Schröder 1987) Vergleich auch: Blumberger: „Wertesystem ist im WHO-Modell zu wenig vorhanden!“ - Die meisten Jugendlichen mit emotionalen und sozialen Beeinträchtigungen stammen aus Familien mit einer unterdurchschnittlichen gesellschaftlichen und/ oder beruflichen Stellung der Eltern. (vgl. hierzu z.B. Bach 1989, Begemann 2002, Klein 2001, Willand 2000) - Hier ist insbesondere auch an ausländische Familien zu denken. Folie 21: Ausländische Jugendliche : Familiäres Umfeld und kulturelle Herkunft: = Soziale Herkunft : Ausländische Jugendliche haben eine andere soziale Herkunft, durch den (Umweltfaktor: materielle, soziale, technische Ebene, Werte, Ideologien… sind anders.) = Kulturelle Benachteiligung : (im Personenfaktor: Alter, Geschlecht, Qualifikation) = Fehlendes Netz sozialer Beziehungen = Umweltfaktor : (Behördenwege…, => sie erfahren sozial-negative Einstellungen,…) (vgl. Klein 2002) - Der Begriff der „Sonderschulbedürftigkeit“ ist zu defizitorientiert, man wollte einen Begriff, der mehr in Richtung Förderung geht. Seite 54 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 22: Qualifikation = Das niedrige Bildungsniveau vermindert Arbeitsmarktchancen ( kein (Haupt)schulabschluss z.B. bei Menschen mit Lernbeeinträchtigung). = Das niedrige Bildungsniveau erhöht Arbeitslosigkeit ( weniger Chancen am Arbeitsplatz: es besteht das Risiko den Arbeitsplatz zu verlieren.). = > Behinderung und Arbeitslosigkeit ist eine „Kumulation (= Anhäufung) sozialer Benachteiligungen“. (vgl. Badelt und Österle 2001) Folie 23: Persönliche Kompetenzen Schwierigkeiten bei der = Berufswahlentscheidung ( Hier gibt’s oft Unklarheiten bezüglich Berufsentscheidung.) = Realisierung der Berufsvorstellungen ( Unsicherheit bei Bewerbungsgesprächen,…) (vgl. Schröder 1997; Stein 1999; Bundesanstalt für Arbeit 2002) Folie 24: Geschlecht ( Personenfaktor) Doppelte Benachteiligung von Mädchen: Geschlecht und Behinderung: = Veränderung der Geschlechterverhältnisse ( Unterrichtung nach SPF in Deutschland): Schule: 40 % Mädchen 60 % Jungen Berufliche Rehabilitation: 35 % Mädchen 65 % Jungen Seite 55 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener = Geringere Auswahl an Ausbildungsberufen-> klassische Berufe: Frisörin, Verkäuferin,…-> dazu geringe Bezahlung. = => Fortbestehen traditioneller Berufswahlmuster. (vgl. Orthmann 2000) => Mädchen mit Behinderung werden weniger motiviert einen Beruf auszuüben. - Die Schulische und nachschulische Berufsorientierung ist geringer. Folie 25: Soziale Einstellungen in Betrieben gegenüber Menschen mit Behinderung ( Umweltfaktor) Diese haben: = Geringe Leistungsfähigkeit und Lernfähigkeit = Schwieriges Sozialverhalten = Erhöhter Betreuungsaufwand = arbeiten muss von anderen übernommen werden = Geringe Flexibilität = Hohe Fehlzeiten (vgl. Doose 1997; Kanter & Scharff 2002; Niehaus et al 2002) - Aufklärung ist sehr wichtig! Vorurteil, „Lernbehinderte sind eh nicht lernfähig, nicht selbständig, verhaltensauffällig-> das sind häufige Aussagen, wenn es darum geht einen Arbeitsplatz an diese Jugendlichen zu vermitteln. ( Ergänzung - Skriptum) Die Vorteile von ArbeitgeberInnen sind in der Regel auf Verhaltensunsicherheiten und Unkenntnis über die Leistungsfähigkeit und Verhaltensweisen zurückzuführen. „Dies gilt besonders für Jugendliche, die in Heimen aufgewacht sind oder eine Sonderschule besucht haben. (…) (Neukäter/ Wittrock 2002) Diesen Jugendlichen wird von betrieblicher Seite oft nicht die notwendige Leistungs- und Sozialefähigkeit zugesprochen. Ihnen werden vielmehr Besonderheiten des Sozialverhaltens als Eigenschaften angelastet, an denen sie selbst schuld seien. „Man hält sie für Seite 56 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener renitent (= widerspenstig), faul, frech und tun und versteht nicht, dass die Jugendlichen paradoxerweise durch abweichendes Verhalten einen Weg aus ihrer Notlage suchen.“ (Neukäter/ Wittrock 2002) Die Notlage der Jugendlichen, die sich nicht selten in Aggression, Regression oder insgesamt in einem Kontrastverhalten zur Durchschnittsnorm äußert, wird nicht erkannt, sondern sondern eher durch Umweltreaktionen verstärkt. Während bei sichtbaren Behinderungen neben „Unbehagen und Verunsicherung in der Regel auch mitmenschliche Betroffenheit, Mitleid und Hilfeimpulse ausgelöst werden, löst sich ein mehr oder weniger ausgeprägtes ‚Fehlverhalten’ von Kindern ohne erkennbare körperliche oder situative Ursache eher Bestrafungsimpulse aus.“ (Vernooij 2002) Folie 26: Arbeitsmarktlage = Fehlen von Nischenarbeitsplätzen: „Nischenarbeitsplätze“ sind „geschaffene Arbeitsplätze“, Arbeitsplätze, die man durch eine Nische (= Vertiefung) finden kann. - Früher fand man solche Nischenplätze oft bei Kleinbetrieben ( beispielsweise in der Hilfsarbeit, Tischlerbetrieb.) - Die Arbeitsassistenz nimmt Kontakt mit den Betrieben auf. = Wegfall einfacher und ungelernter Arbeitsplätze. = Regionaler Arbeitsmarkt: Der regionale Arbeitsmarkt ist sehr unterschiedlich. - Es gibt große Unterschiede zwischen Stadt und Land. Auf dem Land ist es vielleicht einfacher, z.B. über persönlichen Schienen und Kontakte, einen Arbeitsplatz zu finden, zu integrieren. - Es gibt aber Regionen, die stark an Arbeitslosigkeit leiden,-> hier ist es sehr schwierig mit Integration. ( Ergänzung - Skriptum) Positiver Prognosen im Hinblick auf die Arbeitsmarktentwicklung beziehen sich in erster Linie auf Stellen für Mittel- bis Hochqualifizierte. In den letzten Jahren ist in der modernen Industriegesellschaft aber geradezu ein Wegbrechen einfacher Tätigkeiten zu verzeichnen. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat eine Prognose für die einfachen Tätigkeiten in der Arbeitsgesellschaft vorgestellt. „Demnach werden bis zum Jahresende 2010 die Berufschancen und -perspektiven der ‚Ungelernten’ (jedenfalls auf einem Vollerwerbsarbeitsplatz) deutlich sinken (…). Die Zahl der so genannten Einfacharbeitsplätze, in denen 1991 Seite 57 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener bundesweit noch jeder fünfte Erwerbstätige beschäftigt war, wird nach den Berechnungen im Jahre 2000 auf rund 14%, im Jahre 2010 auf etwa 10 % zurückgegangen sein. (…) (Schierholz 2001) Folie 27: Empfehlungen für die Schule Von der Integration* zur Inklusion*: Mit Inklusion ist die „Einbeziehung“ gemeint - Inklusion trennt sich von Integration ab ( Vergleich Professor Biewer - „Heterogenität“). -> Akzeptanz der Vielfalt, „Es ist normal anders zu sein“, „Eine Schule für alle“. Weiters fehlen im Bereich „Integration in der Allgemeinen Schule“ wichtige personelle Ressourcen. Individuelle Förderung/ Förderpläne für die Schule Förderung der Berufwahlkompetenz im Sinne von Schlüsselqualifikationen ( mit Hilfe von „Assessments“) Erweitertes Berufwahlspektrum für Mädchen Mehrere Betriebspraktika Frühe Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Eltern, ÜbergangsbegleiterInnen (= ClearinInnen), ArbeitsassistentInnen, AMS, Betrieben ( ClearinInnen gehen in die Schulen und arbeiten dort mit den Kindern, bereiten diese auf die Zeit nach der Schule vor, erstellen „Profile der Schule“, stellen Kontakte zu diversen Betrieben auf. Das Ziel ist die Ersteingliederung. ClearerInnen helfen aber auch bei der Wiedereingliederung und bei Arbeitsplatzsicherung) Individueller Förder- und Karriereplan bereits vor Ende der Pflichtschulzeit (stärken- und ressourcenorientiert, nicht nur defizitorientiert).-> So was gibt’s in den USA, bei uns nicht! Integrative Schulformen im Sekundarbereich II ( Öffnung des Berufsschulwesens und der berufsbildenden mittleren Schulen). Seite 58 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Integrative Berufsausbildung oder „IBR ? IBEA“( siehe nächste Vorlesung (ermöglicht eine Teilqualifizierungslehre; Unterstützung durch Berufsausbildungsassistenz) Folie 28: Empfehlungen, die an Bedingungen im Erwerbsleben anknüpfen Kontextbedingungen am Arbeitsplatz = „Angemessenheit der Leistungsanforderungen an die Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen“ ( dürfen nicht zu hoch und nicht zu niedrig sein). = Einstellung des Vorgesetzten zum behinderten Menschen und Behandlung des behinderten Menschen = Einstellung der MitarbeiterInnen zum behinderten Menschen = Soziales Klima im Betrieb und am Arbeitsplatz (vgl. Seiffert 1977; Niehaus und Fasching 2002) Folie 29: Fortsetzung: Empfehlungen, die an die Bedingungen im Erwerbsleben anknüpfen Kontextbedingungen für den Betroffenen = Maßnahmen im Übergang Schule/Beruf: Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Clearing, Integrationsassistenz bzw. Arbeitsassistenz, Job Coaching, Integrative Berufsausbildung. = Nischenarbeitsplätze = Informationen über Fördermöglichkeiten ( oft sind Personen nicht darüber informiert, dass Förderungen für sie möglich sind) und Integrationsbeihilfen. (vgl. Fasching und Wetzel 2003) Seite 59 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 30: Ausblick: Forschungsbedarf Zielgruppenspezifische Forschung - Mädchen und junge Frauen, - Ausländische Jugendliche, - Sozial benachteiligte Jugendliche. *Integration Integration [lateinisch >Wiederherstellung eines Ganzen<] die, 1) allgemein: Herstellung einer Einheit, Eingliederung in ein Ganzes… 5) Soziologie: Bezeichnung 1) für einen gesellschaftlichen Prozess, ... Brockhaus in 15 Bänden Integration die, Zusammenschluss, Bildung übergeordneter Ganzheiten. Der Brockhaus in einem Band. In|te|gra|ti|on, die; -, -en [lat. integratio = Wiederherstellung eines Ganzen]: 1. [Wieder]herstellung einer Einheit [aus Differenziertem]; ... Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. *Inklusion In|klu|si|on, die; -, -en [lat. inclusio] (Fachspr.): Einschließung, Einschluss; das Enthaltensein in etw.. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache. Seite 60 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 4. VO (25.10.2005) Passwort der Vorlesung: „integration“ Gastvortrag - Integrative Berufliche Ausbildung am Beispiel der EQUAL- Entwicklungspartnerschaft „IBEA“ Mag.a Petra Pinetz, Mitarbeiterin von Integration:Österreich Folie 1: Überblick: Kurzvorstellung des Vereins Integration:Österreich Eckpunkte zur Integrativen Berufsausbildung Darstellung der EQUAL Entwicklungspartnerschaft “ IBEA“, insbesondere Modul 1 Magister Pinetz ist Mitarbeiterin der Integration Österreich, wo es unter anderem Bildungsangebote für behinderte Jugendliche gibt. Fr. Mag. Pinetz hat eine Ausbildung als Kindergärtnerin und Hortpädagogin, und sie hat auch Pädagogik und Sonder- und Heilpädagogik studiert. In ihrer Diplomarbeit lag der Schwerpunkt beim „Übergang Schule/ Beruf“. Ad Integration Österreich: Hier stellt uns Frau Pinetz stellt - Eckpunkte zur Integrativen Berufsbildung und - das Modul 1, in dem sie selber tätig ist, vor. Seite 61 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 2: o Kurzvorstellung des Vereins Integration:Österreich: Die Integration Österreich gibt es seit 1993. - Sie ist (noch immer) eine Elterninteressenvertretung von und für Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher. - Die Integration:Österreich vertritt eine Vielzahl an Projekten und Aktivitäten mit dem Ziel Gleichstellung behinderter Frauen und Männer, sowie ihrer Angehörigen zu erreichen. Vor 1993 war es so, dass behinderte Kinder kein Anrecht oder keine Möglichkeit hatten, eine Integrative Schule zu besuchen. Daher mussten sie eine Sonderschule besuchen. 1993 konnten SPF-Kinder ( Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf) zumindest einmal die Volksschule besuchen, später gab es diese Möglichkeit auch im Bereich der Sekundarstufe I/ Hauptschule und AHS. Folie 3: Schwerpunkte der Integration Österreich: Stärken der Eltern, Sensibilisierung, Politisches Lobbying, Integrative Berufsausbildung. Stärken der Eltern: - Elternbildungsangebote für Eltern behinderter Kinder, sowie Jugendlicher. - Familienberatungsstelle mit dem Schwerpunkt Integration. - Projekt: „Zwischen 13 und 25 - Was nun?“: Ein Elternnetzwerk und Beratung an der Nahtstelle Schule/ Beruf - Erstausbildung/ Ersteingliederung ( Integrative Berufsausbildung-> „Projekt IBEA“). Sensibilisierung: - Projekt K21, - „Roomy Company“, - Neue Bilder-Datenbank ( zeitgemäße Bilder), Seite 62 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Zeitschrift „Betrifft: Integration“, - Buch: „Buch der Begriffe“ - Sprache Behinderung Integration: -> Projekte mit dem Ziel, die Wirtschaft soll sensibilisiert werden ( bezüglich Vorurteilen,…). Politisches Lobbying: Politisches Lobbying ist ein weiterer Schwerpunkt der Integration:Österreich. Bildungspolitische Arbeit - „9. Schuljahr“. Bundesbehindertengleichstellungsgesetz: Integration:Österreich hat wesentlich am Bundesbehindertengleichstellungsgesetz mitgearbeitet. Kooperation mit diversen anderen Institutionen:-> Die Integration:Österreich fungiert als Drehscheibe und Vernetzung. Finanziert von BMBWK, BMSG, BASB, ESF, Landesregierungen OÖ, SALZB., STMK - Homepage der Integration:Österreich: www.ioe.at. Anmerkung: Die Integration Österreich bietet derzeit pädagogische Praktika an, es sollen aber zukünftig auch Praktikumsstellen für „Wissenschaftspraktika“ eingerichtet werden. Folie 4: o Eckpunkte zur Integrativen Berufsausbildung (= IBA): Integrative Berufsausbildung: Auf Initiative der Sozialpartner (= Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund) wurden im Juli 2003 für Personen mit Behinderung und Benachteiligung gesetzliche Bestimmungen für eine Integrative Berufsausbildung beschlossen, die-> mit September 2003 in Kraft getreten sind. Seite 63 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 5: Was ist die IBA? Die integrative Berufsausbildung ist eine Berufsausbildung für benachteiligte oder behinderte Menschen. -> Ziel ist ein beruflicher Abschluss und eine (Erst)Eingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen. Folie 6: Möglichkeiten der IBA: Es gibt 2 Möglichkeiten der IBA: 1.) Verlängerte Lehrzeit- BAG § 8b. (1): Die Ausbildung in einem Lehrberuf kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um höchsten zwei Jahre verlängert werden. Die Ausbildung schließt mit einer Lehrabschlussprüfung ab. 2.) Teilqualifizierung- BAG § 8b. (2): Frage: „Was kann der Jugendliche in 1-3 Jahren erlernen“ ( Kompetenzen, Begabungen,…). Diese Teilqualifizierung wird später, wenn der Jugendliche eine solche Ausbildung macht (vorwiegend bei sozial beeinträchtigten oder lernbeeinträchtigten Jugendlichen) im Ausbildungsvertrag festgelegt. Folie 7: Teilqualifikation bedeutet, dass nur bestimmte Teile eines Berufsbildes erlernt werden können und diese allenfalls (= höchstens, bestenfalls) unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe vor Beginn der Ausbildung mit der Berufausbildungsassistenz vereinbart werden. - Sowohl die Ausbildungsdauer (1-3 Jahre) als auch die zu erlernenden Teilqualifikationen werden in einem Ausbildungsvertrag festgelegt. Seite 64 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 8: Diese Ausbildungsziele und -inhalte können im Laufe einer Teilqualifizierungslehre im Einvernehmen geändert werden. - Durch diese maßgeschneiderte Ausbildung kann gezielt auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen eingegangen werden. Der Wechsel von einer Teilqualifizierung zu einer verlängerten Lehrzeit oder zu einer regulären Lehrlingsausbildung oder umgekehrt ist möglich. Folie 9: Zielgruppen der IBA: Für die IBA kommen benachteiligte Personen in Betracht sofern sie folgenden Gruppen angehören und nicht in eine reguläre Lehre vermittelt werden konnten. 4 Zielgruppen lassen sich festmachen: 1) Personen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf: Personen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule, die zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder 2) Personen ohne Hauptschulabschluss bzw. mit negativem Hauptschulabschluss, oder Folie 10: 3) Behinderte Personen im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ( Landesbehindertengesetzes), oder 4) Personen, die aus einem ganz schwierigem sozialen Umfeld kommen/ Personen, bei denen aus ausschließlich persönlichen Gründen angenommen werden muss, dass für sie keine Lehrstelle (mehr) gefunden werden kann. Seite 65 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Möchte eine Jugendliche/ein Jugendlicher aus einer diesen Gruppen eine IBA machen, wendet sie/er sich an das für ihren/seinen Wohnort zuständige Arbeitsmarktservice. Folie 11: Durchführung der Integrativen Berufsausbildung: Die Integrative Berufsausbildung soll vorrangig in Lehrbetrieben mit Berufsschulbesuch durchgeführt werden (BAG § 8b (3)). - Jugendliche, die im Rahmen der IBA in einer verlängerten Lehrzeit ausgebildet werden, müssen die Berufsschule besuchen. Während der Ausbildung im Rahmen der Teilqualifizierung besteht das Recht bzw. die Pflicht zum Besuch der Berufsschule nach Maßgabe der festgelegten Ausbildungsziele. Folie 12: BerufsausbildungsassistentInnen (= BAAS): BerufsausbildungsassistentInnen beraten, begleiten und unterstützen die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe vor und während der integrativen Ausbildung. - durch Unterstützung der Jugendlichen in sozialpädagogischen und psychologischen Angelegenheiten, durch laufende Koordination aller Beteiligten ( Eltern, Lehrbetrieben, Berufsschule …) bei der Festlegung der Ausbildungsziele oder bei einem Ausbildungswechsel. Zu ihren Aufgaben zählen: Unterstützungstätigkeit : Koordination und Vernetzung mit Vertreterinnen und Vertretern von Lehrbetrieben, besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtungen, Berufsschulen, Schulbehörden erster Instanz und Schulerhaltern, sowie von sonstigen für die IBA relevanten Einrichtungen. Seite 66 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 13: Generelle Information über die IBA Unterstützung in behördlichen Angelegenheiten Begleitung und Unterstützung des/ der Auszubildenden bei Praktika zur Orientierung und Vermittlung sowie gemeinsamen Reflexion. Beratung der Ausbildungsbetriebe über Förderungen, Sensibilisierungsarbeit. Prozessverantwortung bei der Ausbildungsplatzsuche. Krisenintervention. Folie 14: Festlegung der Ziele bei der IBA : Festlegung der Ausbildungsinhalte und des Zeitraumes der IBA mit den Vertragspartnerinnen und -partnern unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters, sowie - laufende Beobachtung und bei Bedarf Anpassung der Ausbildungsinhalte und des Zeitraumes. Organisation der Lernbetreuung und der pädagogischen Begleitmaßnahmen im Berufsschulunterricht unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der auszubildenden Personen. Unterstützung der lehrausbildungsberechtigten Personen und Organisation der Begleitung am Arbeitsplatz. Organisation der Begleitung der auszubildenden Personen im Betrieb nach individuellem Bedarf. Organisation von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz und in der Berufsschule. Seite 67 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Dokumentation der Lernschritte während des Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses. Folie 15: Abschluss der IBA: Es gibt 2 Möglichkeiten, um IBA abzuschließen: a. bei verlängerter Lehrzeit: Lehrabschlussprüfung, b. bei Teilqualifizierung: Abschlussprüfung über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den zehn letzten Ausbildungswochen. - Die erreichte Qualifikation wird durch BerufsausbildungsexpertInnen und einem Mitglied der Berufsausbildungsassistenz festgestellt. Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer hat darüber ein Zeugnis auszustellen. Folie 15: Entlohnung während IBA: Lehrlinge, die eine Lehre nach der IBA absolvieren, steht eine Lehrlingsentschädigung des jeweiligen Lehrberufes zu. Bei der Ausbildung in Einrichtungen wird üblicherweise eine Beihilfe von ca. € 150,pro Monat bezahlt. Folie 16: Sozialversicherung während IBA: Während der gesamten Ausbildung besteht Sozialversicherungspflicht. Es besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und Freifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe. Seite 68 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 17: Abgeschlossene Ausbildungsverträge in der Integrativen Berufsausbildung, Stand: 30. 06. 2005: EQUAL - Entwicklungspartnerschaft (= IBEA) als Beispiel der Integrativen Berufsausbildung: Darstellung der EQUAL-Entwicklungspartnerschaft Integrative Berufsorientierung Integrative Berufsausbildung Folie 18: Ablauf o Aufbau der Entwicklungspartnerschaft o Ausgangslage - Zielgruppe o Gesamtziel Seite 69 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching o o o o o Elisabeth Magdlener Module gesamt Module einzeln Gender Mainstreaming Betroffenen Mainstreaming Modul 1 Folie 19: o Aufbau der Entwicklungspartnerschaft o Projekt der Gemeinschaftsinitiative „EQUAL“. Finanziert aus Mitteln des bm:bwk sowie aus Mitteln des esf.-> o 23 Partnerorganisationen ( Sozialpartner und Sozialpartnerinnen, AMS, NGOs, ...) o Pilotierung in den Bundesländern: NÖ, OÖ, Stmk., Tirol, Wien. Folie 20: Ausgangslage-> o Unterschiedliche Möglichkeiten einer integrativen Berufsorientierung und -vorbereitung. • Österreichweit unterschiedliche Umsetzung der integrativen Berufsausbildung nach § 8b • Ungleiche Chancen für eine Erstausbildung (Lehrzeit, Teilqualifizierung). Zielgruppe • Jugendliche mit SPF in der 9./10. Klasse Pflichtschule, • Jugendliche mit Lernbeeinträchtigungen • Jugendliche mit sozialen, körperlichen, psychischen und sonstigen Benachteiligungen. Seite 70 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 21: Gesamtziel Berufliche Erstausbildung nach der Pflichtschule für ALLE Jugendlichen. Folie 22: o Module gesamt • Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf • Modul 2: Integrative Berufsausbildung • Modul 3: Integrative Berufsorientierung Folie 23: o Module einzeln • Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf • Entwicklung und Pilotierung eines Rahmenkonzepts für inklusiven Unterricht an Berufsschulen. • Adaptierung des Index für Inklusion für Berufsschulen sowie Pilotierung an Berufsschulen. • Konzepterstellung sowie Pilotierung eines überregionalen Kompetenzzentrums für Fragen der Inklusion. Seite 71 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 24: • Modul 2: Integrative Berufsausbildung • Bewusstseinsbildung und Qualifizierung der Lehrenden an Berufsschulen zur Umsetzung integrativer Berufsausbildung. • Optimierung der Integration im dualen System durch die Ausbildung zum Coach für Berufsschullehrerinnen und -lehrer. • Vernetzung der Lernorte Schule und Betrieb durchVerfassen eines Kommunikationsleitfadens unter Einbindung der Berufsausbildungsassistentinnen und -assistenten. Folie 25: Modul 3: Integrative Berufsorientierung • Erarbeitung eines integrativen Berufsorientierungs- und Berufsvorbereitungsmodells. • Entwicklung und Implementierung von integrativen Berufsorientierungsprozessen - an Standorten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. • Insbesondere 9. Schulstufe/gegebenenfalls die Möglichkeit eines 9. Schuljahres sowie (freiwillig) 10./11. Schuljahres. Folie 25: Gender Mainstreaming: • Geschlechtersensible Stärkung der Zielgruppe, besonders in bezug auf Geschlechteridentität und Berufsorientierung. • Nachhaltige Sensibilisierung und Qualifizierung der Multiplikatoren und Multiplikatorinnen ( Akteure und Akteurinnen innerhalb der Entwicklungspartnerschaft, Lehrer und Lehrerinnen, Eltern, Wirtschaft). • Qualitätssicherungskonzept - hinsichtlich der Umsetzung der GenderSeite 72 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Aktivitäten in der Entwicklungspartnerschaft. Folie 26: Betroffenen Mainstreaming: • Bewusste Wahrnehmung sozialer Ungleichheiten in allen Lebenssituationen zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen. • Förderung der Gleichstellung von behinderten Menschen und deren Angehörigen. Folie 27: Betroffenen Mainstreaming-Team: • - Dieses Team besteht aus mehreren betroffenen Personen ( betroffene Elternteile, behinderter Mann, behinderte Frau) – mit Kompetenzen und Erfahrungen aufgrund der eigenen Lebenssituationen, – mit Wissen aus der Eltern- und Integrationsbewegung und der strategischen Behinderteninteressensvertretung. Folie 28: Slogan “Der Job macht dich TOP!“ Folie 29: Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf: Aktivitäten des Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf: - Teil A: Entwicklung und Erprobung des Rahmenkonzepts Juli 2005 bis April 2007 Phase 1 (Juli 05 - Juni 06): Entwicklung des Rahmenkonzepts: Recherche sowie Sammlung von good-practice-Modellen. Seite 73 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Durchführung von ExpertInnenrunden und Einzelgesprächen ( LSI, BSI, SPZ-LeiterInnen, PädagogInnen, BAS, Clearing, Elternteile) Konkretisierung des Rahmenkonzepts mit Schulaufsicht und PädagogInnen. Beratung sowie Unterstützung der Schulen, an denen die Erprobung stattfinden wird und Lösung der Rahmenbedingungen. Phase 2 (Schuljahr 01. Februar 2006 bis 31. Jänner 2007): Erprobung sowie Evaluierung (Februar bis April 07) Erprobung des Rahmenkonzepts an 4 Berufsschulstandorten in Niederösterreich und Oberösterreich ( Kurs- sowie Langform) Start der wissenschaftlichen Begleitforschung. Folie 30: Aktivitäten des Modul 1: Nahtstelle Schule - Beruf: - Teil B: Entwicklung und Erprobung des „Kompetenzzentrum für Inklusion im Berufsschulbereich“ und des Pilotprojekt Index für Inklusion Juli 2005 bis April 2007 • Phase 1 (Juli 05 bis Juni 06): Konzeptentwicklung des Kompetenzzentrums: Recherche von Good-practice-Modellen, Unterstützung der Teambildung, Beratung der LehrerInnen über zielgruppenspezifische Lehr- und Lernmittel, Kompetenztransfer inklusiver Methodik und Didaktik u.a.. Seite 74 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener • Phase 2: (Dezember 05 bis April 07): Erprobung sowie Evaluierung: Erprobung findet in Oberösterreich in Zusammenarbeit mit Schulbehörde statt. Folie 31: Teil B: Pilotprojekt Index für Inklusion (Oktober 2005 bis April 2007) Phase 1 (Okt. 05 bis Jän. 06): Adaptierungsarbeiten des Index für Inklusion, „Einschulung“ mit ExpertInnen Boban und Hinz, Zusammenstellung der Projektbegleitgruppe. Phase 2 (Schuljahr Februar 06/ Jänner 07) Erprobung des Index an 4 Berufsschulstandorten, Aufnahme der Arbeit mit der Projektbegleitgruppe ( auch zuständig für nachhaltige Verankerung des Index für Inklusion an Berufsschulen). Folie 32: Produkte • Entwicklung eines Rahmenkonzepts für inklusiven Unterricht an Berufsschulen sowie Aufbereitung der Ergebnisse aus der begleitenden Evaluierung. • Konzepterstellung überregionaler Kompetenzzentren für Fragen der Inklusion in der Berufsschule. • Adaptierung Index für Inklusion für Berufsschulen: Er kann durch die im Modul beabsichtige Anpassung und Erprobung nachhaltig Seite 75 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener als Werkzeug der Selbstevaluation und Qualitätssicherung für Berufsausbildung ohne Ausschluss Anwendung finden. Folie 33: Produkte - Sammlung, Adaptierung und Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien: • Für lernbehinderte Personen werden Hilfsmittel in einfacher Schriftsprache erstellt und gesammelt. • Audiovisuelle Hilfsmittel zielgruppenspezifisch und lerntypengerecht aufbereitet. • Für gehörlose Jugendliche werden visuelle Hilfsmittel entwickelt, sowie traditionelle schriftsprachliche Medien. • Produkte wie ÖGS-Fachgebärden und Dolmetschkompetenzen im Bildungsbereich. Folie 34: • Für blinde und sehbehinderte Jugendliche werden Produkte digital in nichtgrafischer Form bzw. Unterlagen im Brailledruck aufbereitet. • barrierefreie Informationspages mit taktilen Screen-Shots gesammelt. Alle Produkte werden durchgearbeitet und lernspezifisch aufbereitet (einfache Sprache, auf alle Sinnesorgane aufbereitet und möglichst (begrifflich) anschaulich aufbereitet.-> Für ALLE Jugendlichen zugänglich gemacht. Literatur ff.: Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz der AK, Referat für Berufsbildung im ÖBG (Hrsg.) (2003): Gleiche Rechte – Neue Chancen. Die integrative Berufsausbildung. Wien: Verlag des ÖGB Arbeiterkammer Wien (2003): Berufsausbildungsgesetz (BAG). In: AK Aktuell, Das Info-Service der AK, Heft 9 Doralt, W. (2004): Schulgesetze. Bearbeitet von Dr. Gerhard Münster. Kodex des österreichischen Rechts. Wien: LexisNexis ARD Orac, 7. Auflage Verzetnitsch, F., Schlögl, P., Prischl, A. u.a. (2004): Jugendliche Seite 76 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener zwischen Karriere und Misere. Die Lehrausbildung in Österreich, Innovationen und Herausforderungen. Wien: Verlag des ÖGB www.akwien.at (Arbeiterkammer Wien) www.basb.bmsg.gv.at/cms/basb (Bundessozialamt) www.bidok.de (Behindertenintegrations-Dokumentation des Instituts für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck) www.bmbwk.gv.at (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) www.bmwa.gv.at (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) www.ioe.at (Integration:Österreich) www.styria-integra.at (EQUAL- Projekt zur Thematik „Integration von Menschen mit Behinderung im Übergang von Schule zu Beruf“) www.wko.at (Wirtschaftskammer Österreich) DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 5. VO (08.11.2005) Passwort der Vorlesung: „assistenz“ Selbstbestimmung Film und Diskussion „BlickBestimmung - Bilder selbstbestimmter Leben“ Dokumentarfilm 2003, Österreich. Beschreibung des Films In Form von 11 Portraits wird ein Einblick in das Leben von Menschen mit einer Behinderung gewährt. - Ein selbstbestimmtes Leben wird den meisten der HauptdarstellerInnen durch die persönliche Assistenz ermöglicht. Ziel des Filmes ist es den Arbeitsalltag, ebenso wie die Seite 77 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Freizeitgestaltung und einen Einblick in großteils unbekannte Lebenssituationen der dargestellten Menschen zu zeigen. Der Film soll nicht nur Einblick in verschiedenste Lebenssituationen geben, sondern=> soll die Möglichkeit bieten vorhandene Rollenzuschreibungen zu überdenken. Vor allem in den Medien verbreitete Bilder über Menschen mit Behinderung sind geprägt durch stereotype Vorstellungen, und genau das versucht der Film bewusst zu machen. - WER DEN BLICK BESTIMMT; BESTIMMT DIE PERSPEKTIVE (Peter Menasse) „BlickBestimmung“ ist ein Produkt von SLI-Wien für die EQUAL Entwicklungspartnerschaft QSI (= Quality Supported Employment) und wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Referat „Persönliche Assistenz“ Elisabeth Magdlener und Bettina Schech Über meine Ausgangsposition Intensivtherapieklasse (konduktive Mehrfachtherapie nach Petö), in der ich all das gelernt habe, was ich heute selbstständig kann. Ich komme heute weitestgehend in meinem Alltag selbstständig zurecht, vorher konnte ich gerade mal alleine essen. Nachdem ich die Mittelschulstufe in einer offiziellen Integrationsklasse und (für ein Dreivierteljahr) eine geschützte Werkstätte oder Beschäftigungstherapie besucht habe, habe ich beschlossen aufs Gymnasium zu gehen. Meine Schulzeit/ Assistenz am Arbeitsplatz Schule/Uni Dort hatte ich ab der 7. Klasse das erste Mal für eine Stunde pro Tag persönliche Assistenz in der Schule (damals bezahlte ich mir die Assistenz selbst, da es die Wiener Assistenzgenossenschaft noch nicht gab). Davor waren ausschließlich meine KlassenkollegInnen Ansprechpartner für meine Unterstützung. Seite 78 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Sie mussten mich eine Stunde pro Tag auf die Matte heben und wieder zurück, sie mussten mir mit Durchschlagpapier in den Unterrichtsstunden mitschreiben, sie mussten mir beim Raumwechsel behilflich sein und meine Tasche ein- und auspacken etc. etc.. Das war für alle zu viel im stressigen Gymnasiumsalltag. Ich war für meine KlassenkollegInnen die hilfsbedürftige Mitschülerin, um die man/frau sich kümmern musste. Anstatt eine gleichwertige und selbstbestimmte Kollegin, wie es alle anderen auch waren. Dies brachte viele Schwierigkeiten mit sich. Zu einem beträchtlichen Teil war diese Hilfsbedürftigkeit auch der Grund, dass ich in der Klassengemeinschaft nicht integriert und aufgenommen war. Ich war akzeptiert. Zur internen Maturafeier auf der Jesuitenwiese war ich nicht einmal eingeladen. Seit drei Jahren habe ich nun bis zu 13 Stunden in der Woche Assistenz am Arbeitsplatz/ Uni über die Wiener Assistenzgenossenschaft. Die Assistentinnen begleiten mich in die Seminare und Lehrveranstaltungen, die ich wegen der baulichen Gegebenheiten oder dem Schreiben alleine nicht besuchen kann. Assistenz Zuhause Seit etwa einem Jahr habe ich, neben den Fahrten in der Freizeit mit Assistenz, auch 2 1/2 Stunden täglich Assistenz zu Hause, für die allernotwendigsten Unterstützungen, rund um Aufstehen und Schlafengehen. Um diese anfangs zu bekommen, musste ich unterschreiben, dass, wenn die 2 1/2 Stunden täglich nicht ausreichen, einen Wohnheimplatz beantrage. Seit einiger Zeit ist es mir ein sehr großes Anliegen von meiner Mutter gänzlich unabhängig zu werden, die bis jetzt meine übrige Unterstützung übernommen hat. Ab einem gewissen Alter ist es für einen jungen Menschen sehr wichtig seine eigenen Wege unabhängig von den Eltern gehen zu können und auch meine Mutter ist es einfach zuviel geworden, sie schafft es langsam nicht mehr meine Unterstützung in diesem umfassenden Ausmaß zu übernehmen. Um gänzlich unabhängig von meiner Mutter leben zu können und meinen Haushalt und mein Leben selbstständig organisieren zu können, benötige ich 5 Assistenzstunden täglich für zu Hause. Momentan startet der Fonds Soziales Wien einen Modellversuch (zur Evaluierung und Forschung der Assistenz im Vergleich zu Heimhilfe und anderen ähnlichen Seite 79 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Leistungen), in dem 25 Leute im erwerbsfähigen Alter soviel Assistenzstunden bekommen, wie sie individuell benötigen - in das ich sehr dahinter bin hinein zu kommen. Allgemeines zu Assistenz Derzeit habe ich 5 Assistentinnen, die mich zu Hause, bei den Fahrten in der Freizeit und auf der Uni unterstützen. Ich suche alle meine Assistentinnen selbst aus, führe Bewerbungsgespräche, erstelle die monatlichen Dienstpläne und vieles mehr (allein die Verrechnung wird von der Wiener Assistenzgenossenschaft übernommen). Für mich ist es ganz wichtig selbst entscheiden zu können, wer mir wann, wo und bei was und wielange hilft! Assistenz ist ein sehr nahes und persönliches (Dienst)verhältnis, da es im alltäglichen, sehr privaten Leben stattfindet. Ich habe mit allen meinen Assistentinnen ein gutes und teilweise auch persönliches Verhältnis, was auch sehr wichtig für das gegenseitige Wohlfühlen ist. Ich kann mit ihnen über alles bzw. vieles reden. Eine klare, gewisse Abgrenzung zu Freundschaft ist mir jedoch genauso wichtig. Dies empfinde ich als notwendig, weil es ein Dienstverhältnis ist. In der Regel sind meine Assistentinnen (mit Ausnahme von Bettina) nicht meine Freundinnen. Die Unterstützungsform durch Assistenz mag nicht für jeden Menschen die geeignete sein, da sie auch mit Organisation und Koordinationsaufwand verbunden ist. Assistenz ist jedoch für ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben unabdingbar und wichtig und eine unabdingbare und wichtige Möglichkeit! Ich kann so selbst entscheiden, wann ich aufstehe, was ich heute esse und wie ich meinen Tagesablauf und meine Freizeit gestalte - auch, wenn ich für manche Dinge Hilfe und Unterstützung benötige! In einem Wohnheim kann ich sehr oft beispielsweise nicht entscheiden, wann ich mich dusche, und wer mir dabei hilft, oder wann ich aufstehe und was ich heute esse möchte. Ohne Assistenz wäre ein für mich erfülltes Leben mit Beruf/ Studium, Partner und Familie etc., in dem ich meine Wünsche und Ziele verwirklichen kann, unvorstellbar! Seite 80 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Wiener Assistenzgenossenschaft Selbstbestimmt leben mit Persönlicher Assistenz Über die WAG Die Wiener Assistenzgenossenschaft gibt es seit etwas mehr als 3 Jahren und ermöglicht Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Die WAG wird zum Großteil von Menschen mit Behinderung geleitet und organisiert. Die Assistenzgenossenschaft bringt AssistentInnen und ihre Kunden zusammen, der eigentliche Assistenzgeber ist der Kunde selbst. Assistenzgeber Um als Assistenz arbeiten zu können, ist keine fundierte Ausbildung von Nöten. Interesse ist natürlich empfehlenswert, Praktische Vorerfahrung erwünscht. Die WAG versucht in einem Erstgespräch zwischen Assistenznehmer und Assistenzgeber zu vermitteln. Kompetenzen, Erfahrungen, Wünsche und Bedürfnisse werden hier abgeklärt. Sind diese Punkte abgeklärt, wird im Beisein beider Parteien das Arbeitsverhältnis durch einen „Freien Dienstvertrag“geregelt. Von da an hat der Assistenznehmer alle organisatorischen Fäden in der Hand. Der Assistenzgeber hat am Ende des Monats eine Honorarnote mit den geleisteten Arbeitsstunden, sowie eine Liste mit den aufgeführten Tätigkeiten, an die Wiener Assistenzgenossenschaft zu schicken. Der Assistenzgeber hat im ersten Jahr seiner Tätigkeit einen Einführungsworkshop zu absolvieren. Dieser gibt einen Einblick in die Anfänge und Entwicklung der „Selbstbestimmt-Leben-Bewegung“. Weiters findet ein erster Erfahrungsaustausch unter den AssistentInnen statt, der eine Art Reflexion der Tätigkeiten und Erfahrungen des ersten Jahres darstellt. Seite 81 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Tätigkeiten Die Persönliche Assistenz umfasst… Tätigkeiten im Haushalt, wie z.B. Unterstützung beim Kochen, bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, etc.. Freizeitfahrten zu verschiedenen Terminen, wie z.B. Begleitung zur Arbeit, zur Uni oder einem anderen auswärtigen Termin, aber auch das Abholen und nach Hause begleiten gehören hier dazu. Assistenz bei der Arbeit, wie z.B. am Arbeitsplatz, der Uni, etc. Über mich Mein Name ist Bettina Schech und ich arbeite seit etwas mehr als zwei Jahren als Persönliche Assistentin der WAG für meine Kollegin Frau Magdlener. Das Stundenausmaßwurde zu Beginn auf 4 Stunden im Monat festgelegt, liegt aber mittlerweile bei knapp 30 Stunden im Monat. Meine Tätigkeiten gehen von der Unterstützung im Haushalt (vormittags oder abends), wie Frühstück herrichten, Bett machen, über Freizeitfahrten, wie zur Vorlesung begleiten oder ins Tanzstudio begleiten, bis hin zur Assistenz am Arbeitsplatz, wie Mitschreiben diverser Vorlesungs-/ Seminarinhalte, Organisieren von anderen Mitschriften. Ich arbeite im Moment nur für Frau Magdlener, da mein monatliches Stundenkontingent von 29 Stunden voll erschöpft ist. Erfahrungen als Assistentin Da meine Eltern selbst beide im Rollstuhl sitzen, hab ich genügend Vorerfahrung schon in die Arbeit mitgebracht. Mit der Assistenz konnte ich meine Erfahrungen aber erweitern, in dem ich die Anderwertigkeit der Bedürfnisse meiner Assistenzgeberin kennenlernte. Und die Bedürfnisse sind, auch bei gleicher Behinderung, sehr unterschiedlich und individuell. Seite 82 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Durch die Assistenz, in der natürlich Zuverlässigkeit und gegenseitiges Vertrauen oberste Priorität haben, kann sich auch eine schöne Freundschaft entwickeln, in der beide Seiten viel voneinander lernen können. Natürlich war ich vor meinen ersten Assistenzstunden etwas unsicher,obwohl ich bis dahin schon sehr viel Erfahrung mit behinderten Menschen gemachthatte. Man steht in engem und ständigen Kontakt mit dem Klienten/der Klientin, da braucht es natürlich ein wenig Zeit, bis man sich als „Team“ eingespielt hat, weiß, was der andere braucht, wo Assistenz benötigt wird. Die Selbstbestimmung/ Selbständigkeit des Klienten/der Klientin muss immer im Vordergrund bleiben! Berührungsängste zu Beginn konnten schnell abgebaut werden, was nicht zuletzt an der Hervorragenden Koordination, Organisation, aber vor allem Motivation meiner Assistenzgeberin und Kollegin liegt. Ziel meiner Assistenz Durch meine Assistenz Menschen mit Behinderung ein selbst- und nicht fremdbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unterstützung bei der Überwindung von alltäglichen Barrieren. Links http://www.wag.or.at (Homepage der Wiener Assistenzgenossenschaft) http://www.bizeps.or.at (Homepage des Beratungszentrums für Menschen mit Behinderung) Buchtipp: Integration: Österreich/Beate Firlinger (Hrsg.) (2003): Buch der Begriffe - Sprache Behinderung Integration. Seite 83 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 6. VO (15.11.2005) Passwort der Vorlesung: „rechte“. Noch Fragen zur letzten Stunde? - Film: „BlickBestimmung - Bilder selbstbestimmter Leben“: Ein Porträt im Film wurde vorgestellt -> die gehörlose Dame, die zu einem Amtstermin dann persönlich hinging-> wie reagiert das Umfeld darauf? Der Film war aus Österreich. Es ging bei dem Ganzen auch um Qualitätssicherung im Bereich der Integration u.a. (Equal-Projekt). Persönliche Assistenz unterscheidet sich ja auch von der Assistenz am Arbeitsplatz und Arbeitsassistenz. Weg von der Fürsorge-> zu Personen mit Recht auf Selbstbestimmung. Zur 6. Vorlesung: 1. Soziale Einstellungen und Vorurteile 2. Rechte, gesetzliche Grundlagen, Veränderungen (für Menschen mit Behinderung) 1. Soziale Einstellungen und Vorurteile Folie 1: Definition einer Einstellung „Eine Einstellung ist ein stabiles System von positiven oder negativen Bewertungen, gefühlsmäßigen Haltungen und Handlungstendenzen in Bezug auf ein soziales Objekt“. (CLOERKES 1997) - Aus dem Standardwerk von Cloerkes „Soziologie der Behinderten“. Einstellungen-> positiver oder negativer und Bezug auf soziales Objekt! Seite 84 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 2: Definition eines Wertes ( Sie stehen hinter den Einstellungen.) „`Werte`sind im Prinzip Einstellungen, aber solche zu symbolischen oder abstrakten Konzepten, etwa `Gesundheit`- während Einstellungen ansonsten Bezug nehmen auf konkrete soziale Objekte. Z.B. ist eine Einstellung zu einer beinamputierten Person abhängig von der Werthaltung des Einstellungsträgers zu den abstrakten Konzepten `Gesundheit` oder `körperliche Integrität`(= allgemein: Makellosigkeit, Unbescholtenheit, Unbestechlichkeit, Unverletzlichkeit; die körperliche Unversehrtheit). - Die Werte stehen sozusagen `hinter`den Einstellungen - sie sind deshalb die entscheidende Variable in jeder gründlichen Analyse des Verhältnisses zwischen Behinderten und Nichtbehinderten“. (Cloerkes1997, 76) - Welchen Wert von Gesundheit gibt es in einer Kultur,-> das beeinflusst diese Einstellung! Folie 3: Definition eines Vorurteils „Vorurteile sind extrem starre, negative Einstellungen, die sich weitgehend einer Beeinflussung widersetzen“. (Cloerkes 1997) - Es ist sehr schwer diese Vorurteile zu beeinflussen! Schon in der Familie nehmen wir Vorurteile auf, z.B. in Bezug auf Andersarten Stigma! Folie 3: Definition eines Stigmas „Ein Stigma ist der Sonderfall eines sozialen Vorurteils und meint die Zuschreibung bzw. die negative Definition eines Merkmals oder einer Eigenschaft“. (Cloerkes 1997) Seite 85 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener GOFFMAN hat sich auch mit Stigma beschäftigt. Ein negatives Merkmal, wenn es zu Stigma werden würde ist auf körperlicher Ebene z.B. Down-Syndrom. - Stigmata können aber auch unsichtbar sein. In der Geschichte wurden immer negative Merkmale gefunden ( z.B. früher die „Irren“, oder die „Wahnsinnigen“). Dies ist stark stigmatisierend. Folie 4: Ebenen der Einstellung 1. Affektive Komponente: Gefühlsmäßige Wertschätzung behinderter Menschen. - Z.B. Gefühle, die in mir entstehen in Bezug auf den Menschen mit Behinderung. 2. Kognitive Komponente: Ansichten, Meinungen, Gedanken und Vorstellungen über behinderte Menschen. ( Einstellung) 3. Konative* oder aktionale* Komponente: Verhalten gegenüber behinderten Menschen - Handlungsebene.-> Wie verhalte ich mich diesen Menschen gegenüber. - Wir meinen auch Menschen, die beeinträchigt sind und Unterstützung brauchen. - Diese 3 Ebenen spielen auch zusammen! (Cloerkes 1997) Folie 5: Von welchen Faktoren hängen Einstellungen ab?: 1. Art der Behinderung : Untersuchungen ergaben, dass Menschen mit verschiedener Beeinträchtigung, wie einer körperlichen oder Sehbehinderung, gesellschaftlich integrierter sind als Menschen mit Lernbehinderung oder psychischer Behinderung ( „da diese Menschen ja nichts für ihre körperliche Behinderung können.“) Seite 86 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Bei Menschen mit psychischer Behinderung,-> ist der Umgang mit dieser Beeinträchtigung noch unklar. - Jugendliche sind eine generell schwierige Zielgruppe -> für Integration ( mit oder ohne Behinderung). - Die Jugendarbeitslosigkeit ist auch sehr groß. 2. Sozio-ökonomische* bzw. demographische* Merkmale : Wie reagieren Menschen ohne Behinderung auf Menschen mit Behinderung?-> Diese Faktoren konnten durch eine Untersuchung nicht so genau ermittelt werden. - Das Alter spielt eine nicht so große Rolle, der Bildungsstand kommt auch dazu. 3. Persönlichkeitsmerkmale des nichtbehinderten Menschen : -> Z.B. Angst, Aggressivität. - Wie sicher leb ich in der Gesellschaft, davon hängt es ab, wie ich auf Menschen mit Behinderung, andere Leute zugehe, wie bewege ich mich in Gesellschaft. - Dies ist eine Chance und Lernprozess. 4. Kontakt mit Behinderten :-> Dies ergab sich als einen wichtigen Faktor. Dieser kann, muss aber nicht auch eine positive Einstellung herbeiführen. - Aufklärungskurse zur Sensibilisierung können auch hilfreich sein, in Betrieben:-> hier ist sehr stark der Kontakt angesprochen mit Menschen mit Behinderung. ( Aus dem Skriptum): - Festzustellen ist, dass Kontakt mit behinderten Menschen hilfreich ist für eine positive Einstellung. Hierbei kommt es aber nicht auf die Häufigkeit des Kontaktes an, sondern auf die Art und Weise und Intensität des Kontaktes. Auf den persönlichen, direkten Kontakt zu der Person, der Verständnis und Einfühlungsvermögen schafft. Entscheidend ist auch welchem Verhältnis zueinander und in welcher Situation ich dem Menschen mit Behinderung begegne. - Eine gleichwertige Situation ist wichtig, dass der Kontakt mit Menschen mit Behinderung als positiv erlebt wird. Viel zu oft ist der Mensch mit Behinderung in einer untergeordneten Rolle der hilfsbedürftigen Person. Dies erklärt auch, warum Menschen in helfenden und pflegerischen Berufen oftmals eine negative Einstellung zu speziellen Personengruppen mit Behinderung haben.-> Hier ist der Kontakt zu Menschen mit Behinderung auf das Pflegerische, Helfende beschränkt. Und dieser wird in dieser Rolle einseitig wahrgenommen. Seite 87 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener -> Hilfreich für das bessere Verständnis von Menschen mit Behinderung sind auch Rollenspiele und Selbsterfahrungsprogramme und Sensibilisierungstrainings unter einer nachgestellten Beeinträchtigung. Diese sind jedoch mit einer realen Beeinträchtigung nicht vergleichbar, da das Wissen um das Experiment und die allzeitige Beendigung existiert. Folie 6: „Integration ist ein Prozess, der in besonders günstiger Weise kognitive, affektive und konative Komponenten von Einstellungen trianguliert (= zusammenbringt) und soziale Vorurteile vermeiden hilft. - Integration trägt zur Entstigmatisierung bei“. Dies ist ein sehr normativer Satz, aber Veränderungen sind schon möglich. (Markowetz 1997, Vertreter der Integrationspädagogik) *konativ ko|na|tiv <Adj.> (Psych.): strebend, antriebhaft. Das große Wörterbuch der deutschen Sprach * aktional ak|ti|o|nal, aktionell <Adj.> (Sprachw.): die →Aktion (2) betreffend. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache *sozio-ökonomisch so|zi|o|öko|no|misch: die Gesellschaft wie die Wirtschaft, die [Volks]wirtschaft in ihrer gesellschaftlichen Struktur betreffend. Duden: Großes Fremdwörterbuch *demographisch de|mo|gra|phisch, auch...grafisch <zu → ...graphisch>: die Demographie betreffend, auf ihr beruhend. Duden: Großes Fremdwörterbuch De|mo|gra|phie, auch...gra|fie die; -,...ien <zu → ...graphie>: 1. Beschreibung der wirtschafts- u. sozialpolitischen Bevölkerungsbewegung. … Duden: Großes Fremdwörterbuch Seite 88 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Literatur: Cloerkes, G. (1997): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. Heidelberg. Tröster, H. (1996): Einstellungen und Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderungen. In: E. Zwierlein(Hrsg.): Handbuch Integration und Ausgrenzung. Behinderte Mitmenschen in der Gesellschaft. Neuwied. Soziale Einstellungsforschung ist eine sehr wichtige! 1. Rechte, gesetzliche Grundlagen und Veränderungen ( international, EU, national) Folie 7: 1.) Rechte für Menschen mit Behinderungen - International: Basis sind die UN-Menschenrechte 1948: Das Recht auf…: A 1 Freiheit, Gleichheit, Würde A 2 Verbot der Diskriminierung A 3 Recht auf Leben A 6 Recht auf Anerkennung als Rechtsperson A12 Recht auf Freiheitssphäre A17 Recht auf Eigentum A22 Recht auf soziale Sicherheit A23 Recht auf Arbeit und gleichen Lohn A26 Recht auf Bildung Empfehlenswert hier bei Rechten Prof. Hrubisch, er ist Jurist! Vielleicht wird er im Sommersemester ein Seminar abhalten. Seite 89 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 8: Internationale Standards: UN 1993: - Standard Rules on Equalisation of equal opportunities for people with disabilities. Internationale Erklärungen: - Salamanca-Erklärung 1994, UNESCO; ad. Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung. - Special Educational Needs: Access (= Zugang, Zutritt) and Quality!! Spezielle Bedürfnisse, die Menschen haben. Folie 9: Madrider Erklärung 2003 Non diskrimination plus positive action Results in social inklusion ( Verbot der Diskriminierung + positive Aktionen.): Bsp. - Forschungsprojekt in Lester, England, „positive Aktionen“: Frau Professor Fasching hat bei einem Forschungsprojekt in Lester (vor 10 Jahren) mitgearbeitet.-> „positive Aktionen“: für benachteiligte Gruppen bestimmt, Stellenausschreibungen (für Frauen um Frauenquote auf der Uni erhöhen), auch besonder Qualifikationsmaßnahmen für bestimmte Personen, ethnische Minderheiten z.B., auch um ihre Stellung zu verbessern ( durch Fortbildungskurse). 6 Punkte aus der Madrider Erklärung: 1. Behinderung ist ein Menschenrechtsthema. 2. Menschen mit Behinderung wollen Chancengleichheit und nicht „Almosen“ ( karitative Wohlfahrt). 3. Gesellschaftliche Schranken führen zu Diskriminierung und gesellschaftlichem Ausschluss. Seite 90 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 4. Behinderte, eine nicht sichtbare Gruppe ( warum nicht, zu wenig Fürsprecher). 5. Behinderte kommen aus einer Gruppe mit großer Verschiedenheit. 6. Nicht-Diskriminierung und „positve Action“ führt zu sozialer Eingliederung. *UN UN die; - <Pl.> [Abk. für engl. United Nations]: die Vereinten Nationen. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache Folie 10: 2.) Rechte für Menschen mit Behinderungen - EU-Ebene: EU Behindertenprogramme ab 1992: - Heleos, - Horizon, - Equal… . - Heleos-Programm: Dieses Programm wurde zwischen 1993 und 1996 durchgeführt. - Sein Ziel war: die Öffentlichkeit für Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Helios und Horizon wurden aus europäischen Mitteln finanziert. - Horizon-Programm: Horizon wurde zwischen 1994 und 1999 durchgeführt. - Sein Ziel war: die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung und die Sensibilisierung. - Equal-Programm: Dieses Programm wurde zwischen 2000 und 2004 durchgeführt. Die 2. Periode von Equal läuft gerade bis 2007. - Equal zielt auf die Integration von Menschen mit Behinderung ab,-> aber nicht nur. Equal setzt auch Maßnahmen: innovative Projekte, Integrative Berufsausbildung, Entwicklungspartnerschaft QSI (= Quality Supported Skills for Integration). - Der Film von letzter Woche ist auch aus Equal entstanden. „BlickBestimmung“ ist ein Produkt von SLI-Wien für die Seite 91 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener EQUAL - Entwicklungspartnerschaft QSI (= Quality Supported Skills for Integration). QSI (= Quality Supported Skills for Integration): Hier geht es um die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Benachteiligung, auch soziale Benachteiligung; Qualität von Arbeitsplätzen; Förderung des lebensbegleitenden Lernens…, Reduzierung der geschlechtsspezifischen Segregation von Frauen am Arbeitsmarkt; Aktivitäten für AsylwerberInnen. Diese Programme sind -> transnationale Programme - das Land muss auch einen Partner dafür finden. Folie 11: - Seit 1996: Anwendung des Mainstreaming-Prinzips: Mainstreaming-Prinzips: ( Mainstream= Hauptrichtung, Hauptströmung, Durchschnitt) Unabhängig von Art und Schweregrad der Behinderung, soll die uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich sein. - Die Betroffenen sollen bei den Programm miteinbezogen werden. Das hängt von der Zusammensetzung, Vertretung im Parlament ab. Nachteil, man muss acht geben, wenn die Zusammensetzung passt, dann wird auf die Anliegen und deren Umsetzung vergessen, übersehen. Mainstreaming ist ein Prinzips vor allem in Behindertenpotlitik ( z.B. Behindertenmainstreaming,… Gendermainstreaming) - Entschließung des Rates für Chancengleichheit für Behinderte. Folie 12: - Vertrag von Amsterdam: 1997 wurde der Vertrag von Amsterdam abgeschlossen. Er bewirkte, dass die EU mehr Kompetenzen im Sozialebereich bekam. - Seite 92 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Der Vertrag von Amsterdam beinhaltet: - A13: Antidiskriminierungsbestimmung ( dies betrifft Diskriminierung unter anderem auf Grund einer Behinderung): - Die Antidiskriminierungsbestimmung wurde als Verbot gesetzlich verankert. - A95: Erklärung der EU-Organe: Maßnahmen für die Schaffung eines Binnenmarktes* der den Bedürfnissen von Personen mit Behinderung Rechnung trägt. Um bessere Maßnahmen entwickeln zu können. Folie 13: - 2000: Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ( Gleichbehandlungsgrundsatz). - 2001: Aktionsprogramme der Gemeinschaft zur Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (2000-2006): ( Bsp.: EU-Programme wie Equal. - 2003: Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderung: Hier gab es einige Initiativen - die Verbesserung der Integration war das Ziel: - Integrationsassistenz, für Deutschland. - Dieser zielt speziell auf Jugendliche ab. - Fast wie Arbeitsassistenz, anderer Begriff. Arbeitsassistenz ist der Begriff für Österreich. - Bezeichnet als Konzept der Unterstützen Beschäftigung, in den USA. - Berufliche Begleitung erst ab 18.-> Alles zur Vorbereitung auf die berufliche Integration ( auf fachlicher und sozialer Ebene) -> Vom Minsterium auch erweitert, Maßnahmen auch für z.B. sozial benachteiligte Jugendliche. *Binnenmarkt Binnenmarkt, Gesamtheit des Güterangebots und der Güternachfrage innerhalb eines räumlich abgegrenzten Wirtschaftsgebiets. Seite 93 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Der Brockhaus in einem Band Weltwirtschaft Binnenmarkt, ein Gebiet, wo sich das gesamte wirtschaftliche Geschehen nach weitgehend einheitlichen Regeln und gleichen Maßstäben richtet. ... Duden: Lexikon der Wirtschaft Folie 14: 3.) Rechte für Menschen mit Behinderungen - National: Nationale politische Rahmenbedingungen in Bezug auf berufliche Rehabilitation: 1997 Verfassung: - Das Österreichische Behindertenrecht wurde verabschiedet ( Gleichheitsgrundsatz in Artikel 7 Absatz 1 BVG; -> gleiche Rechte wie Menschen ohne Behinderung). - Nichtdiskriminierung aufgrund von Behinderung 2006 weitere Ergänzung (Artikel 8 Abs. 3): - Die Österreichische Gebärdensprache wird als eigenständige Sprache anerkannt. - Dies ist eine wichtige Errungenschaft. Folie 15: Das Behindertenkonzept der Österreichischen Bundesregierung: Das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem Jahr 1992 ( es löste das auf die klassische berufliche Rehabilitation fixierte Rehabilitationskonzept von 1977 ab), legte schließlich neue, nach wie vor gültige behindertenpolitische Grundsätze des Bundes fest. Seite 94 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 16: Grundsätze und Maßstäbe für gesetzgeberische Maßnahmen: Prävention Integration Normalisierung Selbstbestimmung Hilfe zur Selbsthilfe Finalität Gewöhnlicher Aufenthalt Prävention: Durch Versorgungsmaßnahmen soll nach Möglichkeit das Entstehen von Behinderung vermieden werden. Individualisierung Dezentralisierung fließender Übergänge Rehabilitation Mobile und ambulante Hilfe Überschaubarkeit Zugänglichkeit Frühzeitige Arbeitsplatzanpassung, frühzeitige Gesundheitsförderung, z.B. Herzkreislauftraining bei Herzkreislaufkranken, bei lernbehinderten Menschen-> Unterstützung -> Vermeidung, dass sie Behinderte werden. - Nach der Schule fällt der Förderbedarf für sie weg. - Das ist negativ: Sie müssen einen Arbeitsplatz finden. - Ehemalige Lernbehinderte, es kann hier dann wieder den Status des Behinderten entstehen, wenn eben Förderungen fehlen. Schule-BerufEbene, hier Maßnahmen wichtig, auch bei sozialen Behinderungen. Integration: Behinderten Menschen muss die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gesichert werden. Normalisierung: Das Leben von Menschen mit Behinderung soll sich möglichst wenig von dem nichtbehinderter Menschen unterscheiden. Z.B. wenn behinderte Menschen einer normalen Tätigkeit nachgehen können,-> mit den selben Rechten. -> weg von geschützten Werkstätten. Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderung sollen Entscheidungen, die sie berühren, im gleichen Maße wie nicht behinderte Menschen selbst treffen oder zumindest an ihnen mitwirken. Hilfe zur Selbsthilfe: Die Hilfen sind darauf auszurichten, die Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung und seines sozialen Umfeldes Seite 95 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener zu stärken und ihm größtmögliche Selbstständigkeit zu verschaffen. Nicht Hilfe zur Abhängigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung. Finalität (= Bestimmung einer Handlung oder eines Geschehens nicht durch ihre Ursachen, sondern durch ihre Zwecke): Die Hilfen für behinderte Menschen müssen unabhängig von der Ursache der Behinderung erbracht werden. Unabhängig davon, welche Unterstützung die Person braucht. Gewöhnlicher Aufenthalt: Die Hilfen müssen unabhängig von der Staatsbürgerschaft allen Menschen mit Behinderungen zustehen, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben. Individualisierung - „Hilfe nach den Bedürfnissen des Einzelfalls“: Nach den Bedürfnissen des Einzelfalls ist ein abgestuftes System von Hilfen anzubieten - wobei besonders auf Kurz- und Übergangshilfen zu achten ist. Dezentralisierung (=Aufgliederung)*: Die Hilfen für behinderte Menschen müssen leicht erreichbar sein, nach Möglichkeit in der Nähe des Wohn- und Arbeitsortes. - Die Nähe des Wohn- und Arbeitsplatzes ist vor allem für Personen in abgelegenen Regionen wichtig. Ziel ist es in allen Bezirksstätten Angebote ohne erschwerten Zugang zu ermöglichen. * Dezentralisierung De|zen|tra|li|sie|rung die; -, -en: svw. →Dezentralisation; vgl. →...ation/...ierung. De|zen|tra|li|sa|ti|on die; -, -en: 1. organisatorische Verteilung von Funktionen u. Aufgaben auf verschiedene Stellen. ... Duden: Großes Fremdwörterbuch Fließende Übergänge: Hilfen für Menschen mit Behinderung müssen einander ergänzen - wobei besonders auf die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Lebensbereichen zu achten ist. - Schnittstelle Übergang Schule/ Beruf: hier gibt es oft keine Übergangshilfen. Seite 96 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Rehabilitation: Vor der Bewilligung von Renten sind alle Möglichkeiten der Rehabilitation auszuschöpfen. Mobile und ambulante Hilfe: Nach Möglichkeit ist stationärer Aufenthalt zu vermeiden. Mobiler oder ambulanter Hilfe ist der Vorzug zu geben. Überschaubarkeit: Bei allen Einrichtungen ist kleineren, überschaubaren Einheiten der Vorrang vor großen Institutionen zu geben. Zugänglichkeit: Die angebotenen Hilfen müssen den Menschen durch Informationen und Beratung zugänglich gemacht werden. Folie 17: Zielsetzungen: - Aus diesen Grundsätzen ergeben sich folgende Vorhaben und Zielsetzungen : - z.B. Frühförderung und Ausbau integrativer Kinderbetreuungseinrichtungen, Integration im Kindergarten, schulische Integration behinderter Kinder und Jugendlicher. - Integration behinderter Menschen am offenen Arbeitsmarkt. „Behinderte Menschen sollen die Möglichkeit einer qualifizierten, zeitgemäßen Berufsausbildung sowie einer eigenen Erwerbstätigkeit gegeben werden. Der Zugang zu allgemeinen Ausbildungsmöglichkeiten und die Eingliederung in den freien Arbeitsmarkt haben Vorrang vor Sondereinrichtungen.“ - Verbesserung der Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen, - Benutzbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel für behinderte Menschen, - Verbesserungen im Gesundheitswesen, Seite 97 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Internationale Zusammenarbeit und Beteiligung an den Programmen der Europäischen Union. 1992: Erstes Arbeitsassistenzprojekt. 1992 wurde dieses Behindertenkonzept eben verabschiedet. 1993/94: 1. Integrativer Kindergarten. Folie 18: - Schulische Integration: Erste Umsetzung des Normalisierungsprinzips im schulrechtlichen Bereich: - Schulreformpaket von 1993 plus aufbauende Novellen im Jahr 1996. Regelangebot des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und Jugendlichen mit und ohne SPF auf der Primar- und Sekundarstufe I in „Integrationsklassen“. Vergleich - IBEA-Projekt: Frage, ob auch eine Allgemeine Schule möglich ist für Kinder mit SPF? Seit 1996 besteht die Möglichkeit zwischen einer Sonderschule oder einer Allgemeinen Schule ( allerdings dann mit Sonderpädagogischem Förderbedarf) zu entscheiden. In den Sonderpädagogischen Zentren ist die Differenzierung noch stark.-> Die Schule für Schwererziehbare Kinder ist geblieben. Noch immer sind die Rahmenbedingungen für Integrationsschulen nicht gegeben, wie zum Beispiel qualifiziertes Personal. Ziel ist es: weg von den Sonderschulen zu einem gemeinsamen Leben und Lernen! Seite 98 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 19: - Integrative Berufsausbildung: - Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (= BAG) im Jahr 2003: Etablierung der integrativen Berufsausbildung. (Weiteres siehe VO 4) - Bundesgleichbehandlungsgesetz (2004): Verbot jeder unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung - auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion ( siehe „Kopftuchproblematik“ in Frankreich) oder der Weltanschauung, des Alters ( z.B. der Umgang mit älteren Arbeitnehmern) oder der sexuellen Orientierung - bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgelts, bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und der Umschulung, beim beruflichen Aufstieg, bei den sonstigen Arbeitsbedingungen und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. -> Für Menschen, die sich hier diskriminiert fühlen besteht die Möglichkeit das (ein)zu klagen. Folie 20: - Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (= BGStG): Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wurde 2005 vom Gesetzgeber verabschiedet und ist 2006 in Kraft getreten. - Es regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Nichtdiskriminierungsansprüche behinderter BürgerInnen im baulichen, öffentlichen, sowie arbeitsrechtlichen Bereich. Seite 99 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Stärkung des öffentlichen Diskurs (= allgemein: Abhandlung, Erörterung; Sprachwissenschaft: der aktuelle Vollzug von Sprache.) über die Bekämpfung von Diskriminierung behinderter Menschen. Neue Impulse durch Musterprozesse und Verbandklagen gegen konkrete Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz, in öffentlichen und halböffentlichen Bauten oder in Berufsordnungen. Folie 21: - Arbeitsmarktförderungsgesetz (= AMSG): Darin enthalten ist auch die Arbeitsmarktförderung für Menschen mit Behinderungen. - Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die der Förderung dienen und den Erhalt oder die Schaffung von Beschäftigung erzielen: - Z.B. Vermittlung von Lehrstellen und Ausbildungsplätzen, Beihilfen zur Förderung und Erlangung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung durch Ein, Um- oder Nachschulung, sowie durch Arbeitserprobung, Berufsvorbereitung, Arbeitstraining und der Beihilfen zur Sicherung der Arbeitsplätze. Folie 22: - Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz (= BEinstG): Bestimmungen des Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz enthalten Regelungen zum Rechtsstatus und zu den Aufgaben von Integrativen Betrieben und den in ihnen beschäftigten behinderten Menschen. Folie 23: - Das Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz enthält folgende zentrale Ausführungen: „Begünstigte Behinderte“ Einstellungspflicht/ mit Einstellungspflichtquote Ausgleichstaxe/ Ausgleichstaxfond Besonderer Kündigungsschutz Diskriminierungsschutz. Seite 100 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 24: Ad. „Begünstigte Behinderte“: - Definition der leistungs- und (vor allem) arbeitsrechtlich besonders geschützten Zielgruppe: Begünstigte Behinderte nach dem Bundes-Behinderteneinstellungsgesetz sind Personen im erwerbsfähigen Alter, die grundsätzlich erwerbsfähig sind und einen ärztlich attestierten „Grad der Behinderung“ von mindestens 50% aufweisen. - Der Status wird nach einem Feststellungsverfahren durch das BSB (= Bundesozialamt) verliehen. Folie 25: Ad. Einstellungspflicht mit Einstellungsquote: Ab einer Betriebsgröße von 25 MitarbeiterInnen haben die Betriebe „begünstigte Behinderte“einzustellen ( einen je 25 volle Arbeitsplätze). - Doppelt auf die Pflichtzahl angerechnet wird die Besetzung eines Arbeits- und Ausbildungsplatzes durch „begünstigte Behinderte“, die - blind sind, - mit einem Rollstuhl fahren, - unter 19 Jahre alt sind oder - sich in Ausbildung befinden. Folie 26: Ad. Ausgleichstaxe/ Ausgleichstaxfond: Für unbesetzte Pflichtplätze ist eine Ausgleichstaxe von ca. 200 € pro Monat zu entrichten. - Die Abgaben fließen in den „Ausgleichstaxfond“, -> aus dem verschiedene Leistungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe finanziert werden. -> Die Taxe betrug im Jahr 2003 196,22 € und wird seit 2004 jährlich um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht. Seite 101 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 27: Ad. Besonderer Kündigungsschutz: Die Kündigung „begünstigter Behinderter “ist ab dem 7. Monat eines unbefristeten Arbeitsvertrages nur nach einem Anhörungsverfahren und mit Zustimmung durch den Behindertenausschuss beim BSB (= Bundessozialamt) möglich. - Sofern von den ArbeitgeberInnen eine formal ausreichende Begründung vorgelegt wird, kann der/ die begünstigte behinderte MitarbeiterIn trotzdem gekündigt werden. ( Skriptum) Der besondere Kündigungsschutz bewirkt, dass eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen einzuhalten ist, vor Ausspruch der Kündigung muss der Dienstgeber mit schriftlichem, begründetem Antrag die Zustimmung des Behindertenausschusses, welcher dem Bundessozialamt angehört, einholen. Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Behindertenausschusses ist grundsätzlich rechtsunwirksam ( oder sie muss nachträglich in entsprechender Form gerechtfertigt sein). Folie 28: Ad. Diskriminierungsschutz: Unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen behinderter Menschen am Arbeitsplatz - bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder bei der Kündigung,-> können bei den Schlichtungsstellen in den Landesstellen des Bundessozialamtes, sowie bei den ordentlichen Gerichten beklagt werden. - § 7a bis7q enthalten eine präzise Definition des Diskriminierungsbegriffs - mittelfristig nicht ohne Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Seite 102 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 29: 2001 gab es 86.157 Pflichtstellen - davon wurden 55.219 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz besetzt. Zwischen 1980 und 2003 hat sich die Zahl der „Begünstigten Behinderten“ fast verdoppelt. - Auf 86.808 ( davon 53.799 Männer und 31.425 Frauen). -> 2003 als „begünstigte Behinderte“ in Österreich vermerkt wurden: - 145 Jungendliche unter 18 Jahren - 752 Jungendliche zwischen 18 und 20 Jahren - der Rest waren junge Erwachsene zwischen 21 und 25 Jahren -> Nur 3,7% aller begünstigten Behinderten waren unter 25 Jahre alt. Folie 30: Seit 1999 ist die Arbeitsassistenz im Behinderteneinstellungsgesetz gesetzlich verankert - als Maßnahme zur beruflichen Integration für Menschen mit Behinderungen. Folie 31 und 32: Beschäftigungspolitiken in der EU: Klassische Ansätze: Neuere Ansätze: Passive Maßnahmen: Erwerbsunfähigkeitsrenten Aktive Maßnahmen: Unterstützung bei Stellensuche und Bewerbung Arbeitserfahrung, Zeitarbeit Quotenregelung Kündigungsschutz Lohnkostenzuschüsse und Steuervorteile Seite 103 Antidiskriminierungsgesetze Aufklärungskampagnen Maßgeschneiderte Angebote Unterstützte Beschäftigung Individueller Assistenzplan Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Klassische Ansätze: Neuere Ansätze: Arbeitsplatzanpassung Rehabilitation, Umschulung Spezielle Kurse und Ausbildung und Lernen im Betrieb Einrichtungen Werkstätten für behinderte Integrationsfirmen Menschen Sonderbereich Tab. 1: Überblick über klassische und neuere Beschäftigungspolitiken für behinderte Menschen in der EU (Doose 2003, S.7) Folie 33: „Moderne Sozial- und Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik“. (Manfred NOVAK 1995) Literatur: Badelt & Österle(2001): Grundzüge der Sozialpolitik: Sozialpolitik in Österreich. Wien. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (2003): Bericht der Bunderregierung über die Lage der Behinderten Menschen in Österreich. Wien. Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (2002): Überblick. Hilfen für Menschen mit Behinderungen im österreichischen Sozialsystem. Wien. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (1992): Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung. Wien. Seite 104 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 7. VO (22.11.2005) Passwort der Vorlesung: „konzept“. .) Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Folie 1: - Angebote in Österreich -> Maßnahmen beim Übergang Schule/ Beruf 1. Maßnahmen zur beruflichen Orientierung (Berufsberatung, Berufsorientierung, „Clearing“), 2. Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung (Berufsvorbereitungskurse, Ausbildung im geschützten Bereich durch Qualifizierung, Lehre und Anlehre) 3. Maßnahmen zur Unterstützung bei der beruflichen Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt (begleitende Hilfen - Arbeitsassistenz) -> Die Maßnahmen im Bereich Übergang Schule/ Beruf sind zusammengefasst: } Berufliche Beratung/ Orientierung: Die Berufsvorbereitung erfolgt oder sollte schon in der Schule erfolgen. Oder man sollte mit den Jugendlichen das AMS aufsuchen. 1. Maßnahme: } „Clearing“ (= „abklären“: Clearer tun sich mit den Lehrern, den Eltern und den Jugendlichen zusammen, und schauen/ beraten, wie Berufsinteressen seitens des Jugendlichen entwickelt werden können. Seite 105 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener -> Speziell zum „Clearing“: Clearing umfasst Beratung, Begleitung, Diagnostik. Es ist ein diagnostischer Versuch der Vermittlung einer Tätigkeit, auch für ein Praktikum zum Beispiel. Die Clearer kommen in die Schule und arbeiten dort mit den Jugendlichen. Clearing startet schon in der 8.Schulstufe - dies ist sehr wichtig, dass das schon hier passiert! Clearing erfolgt 2 Jahre und dann kommt die Arbeitsassistenz als Vermittler zum Einsatz. - Die Clearer sind eher als die Vorbereiter anzusehen. 2. Maßnahme: } Berufliche Qualifizierung: Eine weitere Maßnahme stellt die „Berufliche Qualifizierung“ dar. Dafür gibt es Qualifizierungskurse am AMS. Das Ziel der Beruflichen Qualifizierung verfolgen unter anderem auch „Jugend am Werk“, die „Jobfabrik“, ein „BWRZ“ (= Berufsfindungszentrum). - Ergänzung: Unter diesem Begriff werden allgemein arbeitsmarktpolitische Projekte und Maßnahmen zusammengefasst,=> die der beruflichen Integration behinderter Menschen dienen. Das Kursangebot ist eindeutig am Arbeitsmarkt orientiert und vergleichsweise eingeschränkt. - Es bietet die „klassischen“ Schulungen, wie z.B. Massage-Lehrgänge für hochgradig Sehbehinderte und Blinde oder EDV- und Teleschulungen für Gehörlose sowie Ausbildungen für einfache Bürotätigkeit oder manuelle Tätigkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung an. Das Angebot orientiert sich im Wesentlichen an den Fähigkeiten behinderter Menschen, die ihnen zugetraut und am Arbeitsmarkt gebraucht werden. Es orientiert sich jedoch nicht an den ganz persönlichen Interessen und Begabungen. (Integration: Österreich, Beate Firlinger: Buch der Begriffe - Sprache, Behinderung, Integration; 2003, 48) 3. Maßnahme: } „Unterstützung bei der Beruflichen Integration am Allgemeinen Arbeitmarkt“: Eine 3. Maßnahme stellt die „Unterstützung bei der Beruflichen Integration am Allgemeinen Arbeitmarkt“ durch eine Arbeitsassistenz dar. Zur Arbeitsassistenz später und lernen könne alles mehr. Anlehre: Eine sogenannte Anlehre erfolgt nicht am „Allgemeinen Arbeitsmarkt“, sondern in einem „Geschützten Bereich“, sowie z.B. die Werkstätte „Horizont“. Die Jugendlichen werden dort speziell auf Seite 106 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener einem Gebiet angelernt (vgl. auch IBEA).=> Bei Abschluss ist man ein „gezielter Hilfsarbeiter“. Die Einsatzbereiche sind eher Traditionsberufe, wie Hauswirtschaft, Reinigung, Verpackung, Tischlerei, Schneiderei, Computerbereich … . Maßnahme 1 und 2 ( Clearing und Berufsqualifizierung) sollen Vorbereitung auf den Beruf bringen! Folie 2: 1. Sogenannte Innovative Maßnahmen Innovative Maßnahmen sind speziell auf Entwicklungsförderung und Vermittlung auf einen Arbeitsplatz ausgerichtet. Clearing: Ziel: ist die Abklärung der beruflichen Zukunftsvorstellungen der Jugendlichen. Folie 3: Nachreifungs-und Qualifizierungsmaßnahmen: Ziel: Die Jugendlichen sollen gemäß ihren individuellen Voraussetzungen, Neigungen und Interessen durch geeignete Formen der Berufsvorbereitung verbesserten Zugang in die Arbeitswelt finden und durch frühzeitige und entsprechende Unterstützungs- und Qualifizierungsaktivitäten ( Auf- und Ausbau von Schlüsselkompetenzen, Entwicklung einer Berufswahlreife) bei der Bewältigung der beruflichen Anforderungen unterstützt werden (entsprechende Kurse z.B. vom AMS). Seite 107 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Nachreifungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geschehen hauptsächlich durchs AMS, diese sind: a) Förderung der sozialen Kompetenz b) Berufswahlreife (Qualifizierung) c) Maßnahmen, die in Warteschleifen gehören d) Förderung der fachlichen Kompetenz. Kritik: Die Förderung der Nachreifungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ist oft nicht arbeitsplatznahe - jedoch notwendig. Begleitende Hilfen eben durch Arbeitsassistenz, Job-Coaching,… . Folie 4: Begleitende Hilfen ins Arbeitsleben: Arbeitsassistenz, Job Coaching Ziel: Ziel von Arbeitsassistenz und Job Coaching ist die direkte berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die Qualifizierung, Begleitung und Nachbetreuung am Arbeitsplatz. Arbeitsassistenz und Jugendarbeitsassistenz Arbeitsassistenz und Jugendarbeitsassistenz bietet Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und betrieblichen Integration. Job-Coaching Job-Coaching bietet individuelle Unterstützung bei der Eingliederung in die Strukturen eines Betriebes sowie bei der Anbahnung an die Anforderungen eines Arbeitsplatzes. Ergenzung: Job-Coaching ist teilweise gleichbedeutend mit Arbeitsassistenz - es wird auch der Begriff ArbeitsbegleiterIn (engl.: „Job-Coach“ oder „Job-Trainer“ oder „Job-Coordinator“) verwendet. Werden diese Bezeichnungen für 2 verschiedene Aufgabengebiete unterschieden, steht Job-Coach für eine Person, die einen Menschen mit Seite 108 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Behinderung in der ersten Phase nach Antreten der Stelle ins Unternehmen unterstützt. - Die Aufgaben der Job-Coach bestehen darin, die/den Arbeitsassistenznehmerin/er in den Betrieb zu begleiten und mittels „Train on the Job“ (Qualifikation am Arbeitsplatz) am Arbeitsplatz einzuarbeiten. Übernimmt diese Funktion eine andere Person als diejenige, die die Stelle vermittelt hat ( wie in manchen Arbeitsassistenzprojekten), erfolgt eine Arbeitsteilung zwischen Job-Coach und Arbeitsassistent/in. Werden beide Aufgabenfelder von ein und derselben Person betreut, sind die Begriffe gleichbedeutend ( wobei Arbeitsassistenz der Oberbegriff ist). (Integration: Österreich, Beate Firlinger: Buch der Begriffe - Sprache, Behinderung, Integration; 2003; 36 f.) Ad.) Arbeitsassistenz: Durch Arbeitsassistenz werden Menschen mit Behinderungen beraten und unterstützt, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu sichern, der ihren persönlichen Fähigkeiten, Interessen und Wünschen entspricht. - Prinzipiell könnten alle Menschen, unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung, mit entsprechender Unterstützung am Allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein ( im englischsprachigen Raum werden Arbeitsassistent/innen als „Job-Placement-Worker“ bezeichnet). Das Angebot der Arbeitsassistent/innen richtet sich auch an die Arbeitgeberseite, etwa mit Informationen zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten oder barrierefreier Arbeitsplatzgestaltung. - Umgesetzt wurde dieses individuelle Modell unterstützter Beschäftigung in Österreich erstmals 1992 in zwei Pilotprojekten für psychisch beeinträchtigte Menschen in Linz und in Wolkersdorf im Weinviertel. Die Erfolge verdeutlichen, dass sich dieses Service in der Praxis bewährt hat. Derzeit wird diese Dienstleistung, gefördert vom Bundessozialamt, nahezu flächendeckend im gesamten Bundesgebiet angeboten. Weitere Informationen dazu bietet die „Projektdatenbank“ auf der Website des Bundessozialamtes: www.bmsg.basb.gv.at. (ebd. 36) Seite 109 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 5: Integrative Berufsausbildung (seit 2003, durch die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (= BAG) im Jahr 2003) 2 Möglichkeiten der IBA: 1.) Verlängerte Lehrzeit- BAG § 8b. (1): Individuelle Verlängerung der normalen Lehre um behinderungs bedingte Einschränkungen auszugleichen. - Die Ausbildung in einem Lehrberuf kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um höchsten zwei Jahre verlängert werden. Die Ausbildung schließt mit einer Lehrabschlussprüfung ab. 2.) Teilqualifizierung/Teilqualifizierungslehre (= TQL) - BAG § 8b. (2): Die Teilqualifizierungslehre ist ein anerkannter Teilabschluss in einem Berufsfeld. Ergänzung: Bei diesem Modell sollen Jugendliche mit Sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit nichtbehinderten Lehrlingen in der Berufsschule unterrichtet werden. Mit Unterstützung zusätzlich ausgebildeter Lehrer/innen haben sie die Möglichkeit, Lernziele soweit zu erreichen, wie ihnen das in den einzelnen Bereichen möglich ist. - Die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden im Zeugnis beschrieben und ermöglichen den Jugendlichen die Erreichung von Teilqualifikationen. Damit kann ein wesentlicher Beitrag zur höheren Qualifizierung behinderter Menschen geleistet werden, wodurch auch die Chancen späterer beruflicher Integration steigen. (ebd. 57) Folie 6: Outplacement Maßnahmen Outplacement Maßnahmen sollen die Integration aus Qualifizierungsund Beschäftigungsprojekten unterstützen und forcieren. Seite 110 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (seit 2004; WAG) Angebot und Durchführung wird von Selbstvertretungsorganisationen getragen. Die Kompetenzen liegen im Sinne der Selbstbestimmung bei der AssistenznehmerIn (Anleitungs-, Raum-, Organisations-, Personal- und Fachkompetenz). Die AssistentIn führt Tätigkeiten aus, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Arbeit stehen, welche der/die AssistenznehmerIn nicht eigenständig durchführen kann. - Die Dauer ist nicht befristet, aber ein befristetes Kontingent für den/die InanspruchnehmerIn. - Dieses Stundenkontingent ist an den/die AssistenznehmerIn angepasst. Die Assistenz speziell am Arbeitsplatz kann am Arbeitsplatz, auf der Ausbildungsstätte, also der Universität oder der Schule erfolgen. Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist nicht gleich, ≠ Arbeitsassistenz!!! Folie 7: 2. Sogenannte Traditionelle Maßnahmen/ Beschäftigung am geschützten Arbeitsmarkt Integrative Betriebe ( vormals Geschützte Werkstätten) Integrative Betriebe sind eine Form des öffentlichen Ersatzarbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung. - Die Erfordernis für eine Aufnahme ist eine „wirtschaftlich verwertbare Mindestleistungsfähigkeit“.=> Sie ist Grundlage für kollektivvertragliche* Entlohnung und einen Sozialversicherungsvertrag. Ziel: ist eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Menschen mit Behinderung,-> damit eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt (1. AM) möglich wird. Seite 111 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener *kollektivvertraglich Kollektivvertrag arbeitsrechtliche Bestimmungen, die im Gegensatz zum Einzelarbeitsvertrag für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gelten. … Der Brockhaus Recht Kol|lek|tiv|ver|trag, der: 1. arbeitsrechtlicher Vertrag zwischen einer od. mehreren Gewerkschaften einerseits u. einem od. mehrerenArbeitgeberverbänden. ... Das große Wörterbuch der deutschen Sprache/ Duden: Großes Fremdwörterbuch Ergänzung: Integrative Betriebe sollen Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der (Wieder-)Eingliederung in den offenen Arbeitsmarkt beschäftigen. Soweit dies nicht möglich ist, stellen sie auch Dauerarbeitsplätze zur Verfügung. Die Dienstnehmer/innen mit Behinderung arbeiten in einem Integrativen Betrieb zu einem kollektivvertraglich geregelten Lohn und sind, im Gegensatz zur „geschützten Beschäftigung“*, sozialversichert. Zur Unterstützung und Beratung stehen den Arbeitnehmer/innen dieser Betriebe fachbegleitende Dienste (Ärzt/innen, Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innen und berufskundliche Sachverständige) zur Verfügung. Über die Aufnahme in einen Integrativen Betrieb entscheidet ein Team, in dem u.a. das Bundessozialamt vertreten ist. Integrative Betriebe gibt es vor allem in den Bereichen Holz- und Metallverarbeitung, Druckereien, Kunststoffverarbeitung und Montage. Sie erhalten zwar Subventionen, müssen aber den Großteil ihrer Aufwendungen selbst erwirtschaften. (ebd. 40) Folie 8: Beschäftigungstherapie-Werkstätten Beschäftigungstherapie-Werkstätten haben eine therapeutische Ausrichtung, der Leistungsaspekt steht im Hintergrund. - Die KlientInnen sind nicht sozialversichert, erhalten nur Taschengeld. - Der Übergang in den 1. Arbeitsmarkt ist meist schwierig. Seite 112 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener -> Beschäftigungstherapie-Werkstätten haben einen 2-fachen Auftrag: 1. Menschen mit Behinderungen einen gewöhnlichen Arbeitsvollzug zu ermöglichen und 2. sollen sie „pädagogisch wirksam sein“. - D.h. jene Menschen in ihrer Persönlichkeit sowie in ihren Fähigkeiten zu fördern. Ergänzung: Beschäftigungstherapie: In diesem so genannten „geschützten Bereich“* arbeiten Menschen mit Behinderungen ohne Sozialversicherung für Taschengeld an Stelle von Lohn. In Beschäftigungstherapieen kommen Personen, die weniger als die Hälfte der Arbeitsleistung einer/s Nichtbehinderten erbringen können. Mit dieser Aussonderung vom Allgemeinen Arbeitsmarkt und somit einem wichtigen Bereich des sozialen Lebens geht ein abgestimmtes Freizeitprogramm und eine fixe Tagesstruktur einher. Festgelegt werden diese Regelungen von den meist privaten Trägern der Einrichtungen, das sind vor allem kirchliche Hilfswerke, Wohlfahrtsoder Elternorganisationen. (ebd. 38) *geschützte Beschäftigung/geschützter Bereich „Geschützte Beschäftigung“ ist ein Beschäftigungsmodell, bei dem Menschen mit Behinderungen in so genannten „geschützten Werkstätten“ arbeiten. Die Tätigkeit in betreuten Strukturen sollte sie für die Anforderungen des ersten Arbeitsmarkes qualifizieren und auf diese vorbereiten. Vielfach gehen die „Klient/innen“ solcher Einrichtungen dort jedoch Tätigkeiten nach, die auf dem ersten Arbeitsmarkt von sehr geringer oder gar keiner Bedeutung sind, wie z. B. Besenbinden, Körbeflechten u. Ä. Ein weiteres Manko dieses Beschäftigungsmodells besteht darin, dass die BetreiberInnen von Werkstätten in der Regel ökonomischen Prinzipien unterworfen sind, dass heißt Geld erwirtschaften sollen. (Integration Österreich 2003, 39) - Angebote in Deutschland Ergänzung: Zuerst Allgemeines: Auch wenn es in einigen Ergänzungsempfehlungen nicht explizit genannt wird, ist die Fortführung der Berufsvorbereitung in berufsbildenden Einrichtungen und spezifischen Maßnahmen immer dann notwendig und möglich, wenn bei Schulabschluss die Berufliche Reife noch nicht gegeben ist, oder wenn ein Ausbildungsplatz nicht gefunden werden konnte. Seite 113 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Auf die Notwendigkeit, neue Qualifikationsformen zu entwickeln und zu erproben, wird explizit in den Empfehlungen - zum Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, - zum Förderschwerpunkt „Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten“ hingewiesen. - Für beide Gruppen ist die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in besonderem Maße schwierig, sieht man von der Möglichkeit der Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte (WfB - siehe unten) einmal ab. (Monika A. Vernooij (2005): Erziehung und Bildung beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher. 2005 Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn) Spezifische staatliche Maßnahmen für beeinträchtigte und behinderte Jugendliche (nach Vollendung der Regelschul-/ Sonderschulpflicht): Zur beruflichen Eingliederung von beeinträchtigten Jugendlichen bedarf es über berufsbegleitende Maßnahmen in der Schule hinaus spezifischer Hilfen von Seiten des Staates im Sinne subsidiärer (= unterstützend, Hilfe leistend) Unterstützung, Begleitung und Förderung, die abschließend kurz angesprochen werden sollen. Eine wesentliche rechtliche Grundlage bietet hier das Arbeitsförderungsgesetz (nach der Reform von 2003 als Drittes Buch im Sozialgesetzbuch - SGB eingeordnet). Im Rahmen dieses Gesetzes können behinderten und, oder beeinträchtigten Jugendlichen Starthilfen im Sinne berufsvorbereitender Maßnahmen gewährt werden. § 19 SGB III beschreibt den förderungsfähigen Personenkreis wie folgt: „§ 19 (1) Behinderte sind körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte Personen, deren Aussichten, beruflich eingegliedert zu werden oder zu bleiben, wegen Art und Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen. (2) Den Behinderten stehen diejenigen Personen gleich, denen eine Behinderung mit den in Abs. 1 genannten Folgen droht.“(Vernooij 2005, 317) Seite 114 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 9: Berufsbildungswerke (BBW) Berufsbildungswerke sind überbetriebliche (= über den [einzelnen] Betrieb hinausgehend:- e Fortbildungskurse) und überregionale (= nicht regional begrenzt: -e Zeitungen,…) Einrichtungen - zur beruflichen Erstausbildung von Jugendlichen mit Behinderung. Ergänzung: Berufsbildungswerke (BBW) sind überregionale Einrichtungen zur Berufsausbildung behinderter junger Menschen. Ausgebildet wird sowohl im Sinne des § 25 BBiG als auch nach § 48 BBiG . Nach dem dualen System erfolgt die Ausbildung in Ausbildungswerkstätten bzw. -büros und in der Berufsschule. Die Jugendlichen wohnen für die Zeit ihrer Ausbildung im Internat des BBW oder in begrenzten Außenwohngruppen in der Nähe. Für Freizeit stehen unterschiedliche Einrichtungen in Sport, Musik u.a. zur Verfügung. Außerdem sind die medizinische, psychologische und soziale Betreuung durch entsprechende Reha-Fachdienste im Hause gesichert. Im BBW können auch im Vorfeld der Ausbildung Berufsfindungsaufenthalte (max. 60 Tage) und Arbeitserprobungskurse (max. 20 Tage) absolviert werden. Zurzeit gibt es in der BRD 47 BBWe mit ca. 14 000 Erstausbildungsplätzen und 2 000 Plätzen für berufsvorbereitende Maßnahmen. (Hensle & Vernooij 2000, 203) Folie 10: Berufsförderungswerke (BFW) Berufsförderungswerke sind für Erwachsene - die bereits berufstätig waren. Berufliche Fort- und Weiterbildung sowie Umschulung wird angeboten. Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz Integrationsfachdienste und Arbeitsassistenz sind mit dem Modell des Job-Coachings und der Persönlichen ?? Arbeits-Assistenz in Österreich vergleichbar. In Deutschland ist das, was bei uns unter „Job-Coaching“ fällt, die Arbeitsassistenz! Seite 115 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 11: Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Die Werkstatt für Behinderte Menschen ist in Deutschland, sowie in Österreich (Integrative Betriebe; vormals geschützte Werkstätten) der öffentliche Ersatzarbeitsmarkt, vor allem für Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. Tagesförderstätten In den Tagesförderstätten (in Österreich BeschäftigungstherapieWerkstätten) werden mehrfachbehinderte Menschen betreut, die nicht im Arbeitsbereich der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt werden können. Strukturell sind die Tagesförderstätten meist an eine Werkstatt für behinderte Menschen angegliedert. 2 Ansätze Modell A Modell B rehabilitativer Ansatz integrativer Ansatz Fürsorgeeinrichtung, Anlehnung an Versorgungseinrichtungen begünstigte bzw. begünstigbare Behinderte;-> eingegrenzte Zielgruppe Anbieten von Dienstleistungen; Anlehnung an SelbstbestimmtLeben-Grundsätzen Menschen mit besonderen Bedürfnissen; -> keine Einschränkung Pflicht zur Arbeit Recht auf Arbeit Mindestleistungspotentiale beim Behinderten gemeinsam 100 % Leistungsfähigkeit Beratung primär im Bereich Erwerbsarbeit erweitertes Beratungsverständnis Seite 116 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Modell A Modell B rehabilitativer Ansatz integrativer Ansatz Diagnostik-> Vergangenheit: Was konnte bisher geleistet werden? Schwerpunkt Zukunft: Welche Wünsche hat der/die Betroffene? - Anpassung an vorhandene Leistungen/ Erfahrungen - Entwicklung von neuen Perspektiven/ Utopien Qualifizierung ergibt Arbeit erst platzieren, dann qualifizieren Ergänzung zu bestehenden Einrichtungen (z.B. Geschützte Werkstätten) Alternative zu Geschützten Werkstätten Unpolitisch aktiv politische Arbeit Erfolgsmessung: quantitativ Erfolgsmessung: qualitativ Vermittlungsdruck bedürfnisorientiert; Versuch eines flexiblen Zeitrahmens, auch längerfristig Tabelle: Unterschiede hinsichtlich der Orientierung und dem Selbstverständnis (Burtscher 2001) Seite 117 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Modell A - oder auch das Modell B - oder auch das „Konservative Modell“ „Innovative Modell“ / rehabilitativer Ansatz / Integrativer Ansatz Fremdbestimmung versus Bsp.: Fürsorgeeineinrichtungen Selbstbestimmung Dienstleistungen sowie Arbeitsassistenz. Anmerkung: „Mindestleistungspotentiale“ beim Behinderten: Ad. 100% -> wenn bereits 50% vorhanden, dann können beispielsweise durch Persönliche Assistenz z.B. die 100% erreicht werden. Modell A Modell B a) Zuerst Qualifizierung und dann Vermittlung am Arbeitsmarkt. a) zuerst Arbeitsplatz und dann Einarbeitung am Arbeitplatz durch z.B. eine Arbeitsassistenz. b) unpolitische Arbeit b) politische Arbeit: Bsp.: „Integration Österreich“ c) Vermittlungsquote c) Qualitative Erfolgsmessung ( ist nicht in dieser Quote messbar). Seite 118 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Literatur: ABIF; KMU –Forschung; SORA (2004): Maßnahmen für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen –Evaluierung, Analyse, Zukunftsperspektiven. Wien. BADELT, C. (Hrsg.) (1992): Geschützte Arbeit. Alternative Beschäftigungsformen zur beruflichen und sozialen Integration behinderte Menschen. Wien. Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (2003): Bericht über die Lage der behinderten Menschen in Österreich. Wien. Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (2003c): Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm 2003-2004. Wien. GINNOLD, A. (2000): Schulende - Ende der Integration? Integrative Wege von der Schule in das Arbeitsleben. Neuwied. 8. VO (29.11.2005) 1. Konzept: Unterstützte Beschäftigung (= Supported Employment) 2. Maßnahme Arbeitsassistenz Mag. Fasching war selbst als Arbeitsassistentin (95/96/97) tätig. Ihre Zielgruppe waren Jugendliche mit Lernbehinderung und Verhaltensauffälligkeiten. Arbeitsassistenz beleuchtet die Situation Österreich - Deutschland. 1. Konzept: Unterstützte Beschäftigung (= Supported Employment) „Supported Employment“ wurde in den USA entwickelt. Employment ist Unterstützung (hin zur und bei der Beschäftigung). Seite 119 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener „Supported Employment“ ist ein normatives und theoretisches Grundgerüst von Arbeitsassistenz und Integrationsfachdiensten. Ergänzung: „Supported Employment“ oder „Unterstützte Beschäftigung“ lässt sich durch 4 Merkmale charakterisieren: 1. Es ist bezahlte Arbeit, die 2. in einem integrativen Arbeitsumfeld verrichtet wird, d.h. dass die Mehrzahl der KollegInnen nichtbehindert sind. 3. ermöglicht „Supported Employment“ Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Grad und Schwere der Beeinträchtigung, durch entsprechende Unterstützung einer sinnvollen Erwerbstätigkeit nachzugehen. 4. handelt es sich um eine langfristige Form der Unterstützung, die - falls nötig - die gesamte Zeit einer Anstellung hindurch geleistet wird (vgl. DOOSE, 1997).-> Bei Supported Employment stehen die Fähigkeiten und Talente eines jobsuchenden Menschen mit Behinderung im Vordergrund, nicht seine Defizite. => Umgesetzt wird Supported Employment seit Ende der 1980er Jahre in Europa, in Form von 4 Modellen: (vgl. Badelt/Österle in Badelt (Hg.) Wien, 1992, S. 79-150): 1. Individuelles Betreuungsmodell: Ein Mensch mit Behinderung geht mit Unterstützung einer/s Assistentin/en einem Beruf auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt nach. 2. Arbeitsenklave ( Enklave = Teil eines Staatsgebiets, das von einem anderen Staat umschlossen wird.): Eine ständige Gruppe von Mitarbeitern mit Behinderung wird in einer eigenen Einheit eines Unternehmens von einem oder mehreren Arbeitsassistentinnen betreut. - Die Mitglieder der Arbeitsenklave sollen später auf einem individuellen Arbeitsplatz beschäftigt werden. 3. Mobile Arbeitsgruppe: Eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen wird an verschiedenen Orten für die Dauer eines Auftrages eingesetzt. 4. Integrative Betriebe: (Integration Österreich 2003/ 43 f.; siehe vorangegangene Vorlesung). Seite 120 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 1: Zentraler Ausgangspunkt von Unterstützter Beschäftigung Zentraler Ausgangspunkt der Unterstützten Beschäftigung ist es „Menschen mit Behinderungen als Menschen mit Fähigkeiten zu sehen und durch neue, ambulante Unterstützungsangebote die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, dass sie diese Fähigkeiten auch im Arbeitsleben in regulären Betrieben, an der Seite von Nichtbehinderten Kollegen einbringen können.“ (Doose1997, S.6) - Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist die Integration von Menschen mit Behinderung am Allgemeinen Arbeitsmarkt. - Menschen mit schwerster Behinderung arbeiteten früher nur in Werkstätten.-> Schwerste Behinderung bedeutet „Mehrfache Behinderung“. Unterstützte Beschäftigung sieht jedoch nicht den Menschen mit schwerer Behinderung, sondern den Menschen mit Fähigkeiten. Und alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf dem Arbeitsmarkt. Menschen mit schwerster Behinderung auch. - In Vorberg gibt es z.B. das Projekt „Spagat“, deren Zielgruppe Menschen mit schwerster Behinderung ( z.B. eine intensivere geistige Behinderung; Menschen mit höhergradigem Down-Syndrom) sind. Sie bedürfen eine intensivere Betreuung, einer 1:1-Unterstützung rund um die Uhr. Tätigkeiten sind z.B. Kuverts zukleben. Auch McDonalds macht immer wieder durch die Integration von Menschen mit Down-Syndrom auf sich aufmerksam. Bei „Spagat“ ist Teilzeitarbeit auch im Stundenausmaß von 10 Wochenstunden möglich. Seite 121 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 2: Grundsätze von Unterstützter Beschäftigung Unterstützte Beschäftigung ist ein wertegeleiteter, methodischer Ansatz im Bereich der beruflichen Rehabilitation, ist eine innovative ambulante Form der beruflichen Integration ( Weg vom institutionellen Bereich zur ambulanten Form der Unterstützung. So viele Hilfen, wie eine Person benötigt), umfasst alle erforderlichen Hilfen, um eine betriebliche Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen. ist eine legitime Wahlmöglichkeit (auch außerhalb von Sondereinrichtungen, Werkstätten.) zu arbeiten. Es besteht auch die Möglichkeit sich Tätigkeiten auszusuchen. Ad. BIDOK - Klicpera und Schabmann: „Welche Berufe haben Menschen mit Behinderung“? Dazu viele Unterlagen/Folien mit „geeigneten (Traditions-Berufen)“: auf www.bidok.uibk.ac.at/library/ gibt’s Texte dazu, auch von „Spagat“. Unterstützte Beschäftigung umfasst eine … individuelle Berufsplanung mit der Erstellung eines Fähigkeitenprofils individuelle Arbeitsplatzsuche bzw. Unterstützung bei der Suche des Arbeitsplatzes Vorbereitung des Arbeitsverhältnisses. Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln Arbeitsplatzanalyse und -anpassung Seite 122 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Arbeitserprobungen, begleitete Praktika: Arbeitserprobungen, begleitete Praktika dauern ca. 1 Monat, der Arbeitgeber entscheidet dann, ob er die Person nimmt. - Die Erprobung am Arbeitsplatz wird begleitet durch die Arbeitsassistenz. Ergänzung aus dem Reader, Skriptum: Entsprechend den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen werden Praktikumsplätze ausgewählt, die für eine spätere Arbeitstätigkeit bzw. für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses relevant sein könnten. Praktika erweisen sich bei der Zielgruppe der Jugendlichen als besonders hilfreich, um ihre Interessen und Fähigkeiten praxisnahe zu erproben. Betriebliche Unterstützungsphase Fördermittel für Betriebe (-> Erleichterung für die Integration) Erstellung eines Einarbeitungs- und Unterstützungsplans Job-Coaching, Qualifizierung am Arbeitsplatz Beratung und Unterstützung von KollegInnen im Betrieb Weitgehende Unterstützung, psychosoziale Beratung und Betreuung: Gespräche mit dem Jugendlichen im Betrieb. Krisenintervention: Dazu gehört auch die (regelmäßige) Mediation durch die Arbeitsassistenz - falls diese über eine solche Ausbildung verfügt.-> Die Angestellten im Betrieb sollten über den neuen Mitarbeiter aufgeklärt werden. Denn sehr oft scheitert die Integration an der Motivation der Mitarbeiter. Folie 3: Ziel der Unterstützten Beschäftigung Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist es die notwendigen Rahmenbedingungen für dauerhafte, bezahlte, reguläre Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderung - unabhängig von Art Seite 123 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener und Umfang der Behinderung - in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu schaffen und zu erhalten. Folie 4: Paradigmenwechsel in der Unterstützten Beschäftigung - „Einen Wechsel von einer Theorie der Andersartigkeit zu einer Theorie der Gleichheit und Verschiedenheit“. (Hinz 1996, zit. nach Doose 1997, S.6) Ein Paradigmenwechsel also auch innerhalb der Unterstützten Beschäftigung. - Cloerkes: “Theorie der Andersartigkeit “ ( „Andersartigkeit“ aufgrund einer Behinderung - eine sehr defizitorientierte Sichtweise). Ziel muss es sein weg von dieser Theorie zu kommen und zu Theorie von Gleichheit und Verschiedenheit. - Ein Normatives Prinzip. - DOOSE ist wichtigster Vertreter des „Supported Employment“ im deutschsprachigen Raum. - Er hat dieses Konzept von den USA nach Deutschland mitgenommen. Folie 6: Leitbildveränderungen im Bereich der Behindertenarbeit - Leitbildveränderungen im Bereich der Behindertenarbeit - die sich auch auf die Unterstützte Beschäftigung auswirken: Normalisierung: Normalisierung, d.h. normaler Lebenslauf, Beruf, Elternschaft… . Normalisierung ist ein sehr oft diskutierter Begriff. Normalisierung gestützt auf einem „Normalitätsmaßstab“, Feministen fragen sich zu Recht „Ja, wohin denn normalisieren?“ Das heißt also auch, dass der Begriff Normalisierung leicht missverstanden werden kann (Näheres dazu im Reader, S 9). - Normalisierung auch im Sinne von „normales Leben“ in allen Bereichen ( ohne Anpassung).-> Dafür muss man aber die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. - Nicht der Behinderte muss sich anpassen - sondern die Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden. - „Der Behinderte ist nicht behindert - er wird behindert“ ( durch Barrieren verschiedenster Art und Weise). BENGT-NIRJE hat dieses Prinzip entwickelt. Seite 124 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Integration - Integration in allen Bereichen - als Prinzip! Gleichstellung Kundenorientierung: Weg vom „Hilfsbedürftigen“ zum „Kunden“,-> Kundenorientiert. (Hohmeier 2001, S. 15 ff.) Ergänzung - Normalisierungsprinzip: Behinderte Menschen leben oft in Heimen, gehen in eine Sonderschule und werden häufig als Erwachsene wie Kinder behandelt. Das Normalisierungsprinzip geht davon aus, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, in einem „normalen“ Umfeld mit Gewohnheiten wie Du und Ich zu leben. Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Entscheidungen müssen akzeptiert und respektiert werden. Es geht also nicht darum, behinderte Menschen zu normalisieren oder an die Gesellschaft anzupassen, sondern Lebensbedingungen zu schaffen, die ein MiteinanderLeben ermöglichen. Voraussetzung ist die Grundannahme der Gleichheit behinderter und nichtbehinderter Menschen und damit deren rechtliche Gleichstellung. Damit steht dieses Prinzip im Gegensatz zur Aussonderung für Integration und Gleichstellung. (Integration Österreich: 2003, 54) Ergänzung - Bengt-Nirje: Den bedeutsamsten Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Förderung, Betreuung und Versorgung geistigbehinderter Menschen und für die je individuelle Gestaltung ihres Lebens stellt das Normalisierungsprinzip dar, das, in Skandinavien erstmals formuliert, bereits 1959 auf Betreiben des Dänen Bank-Mikkelsen in die Dänische Sozialgesetzgebung aufgenommen wurde („Gesetz über die Fürsorge für geistig Behinderte und andere besondere Schwachbegabte“). NIRJE formulierte das zunächst lapidar erscheinende Prinzip folgendermaßen: „Man sollte geistig Behinderten dazu verhelfen, ein Dasein zu führen, das so normal ist, wie es nur irgendwie ermöglicht werden kann“ (Nirje 1969, 34, zit. n. Hensle + Vernooij 2000, 143) Seite 125 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 7: Konzept der Unterstützten Beschäftigung Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung gründet auf 5 (Menschen-) Rechten: 1. „Das Recht auf Achtung der menschlichen Würde ( Dignity). 2. Das Recht auf Freiheit der Wahl in allen Lebenslagen ( Choices). 3. Das Recht zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen und gleichberechtigt am sozialen Geschehen teilzunehmen ( Relationship). 4. Das Recht eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen ( Contribution). 5. Das Recht integriert in der Ortsgemeinde zu leben (Ordinary Places)“. (Lynch 1997, S. 21) Folie 8: Internationale Kernelemente der Unterstützten Beschäftigung 1. Integration: „Weg von berufsorientierten Maßnahmen“ - „erst platzieren, dann qualifizieren“ ( durch Job-Coaches) 2. bezahlte, reguläre Arbeit 3. erst platzieren, dann qualifizieren 4. Unterstützungsangebote für alle Menschen mit Behinderung 5. -> flexible und individuelle Unterstützung, je nach Hilfebedarf! 6. keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung 7. Bereitstellung von Wahlmöglichkeiten und Förderungen von Selbstbestimmung: -> Paradigmenwechsel (seitens der Betroffenen): „Von der Fürsorge zum selbstbestimmten Leben“ lautete zum Beispiel ein wegweisendes Motto der Betroffenen, „Wir wollen über unser Leben selbst bestimmen“ ein anderes. Unmissverständlich eingefordert wurde von Betroffenen die Anerkennung der Menschen- bzw. Bürgerrechte für behinderte Seite 126 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Menschen, die Anerkennung als „vollwertige“ Personen, die Anerkennung als „Expertinnen in eigener Sache“ sowie die Anerkennung von Kompetenzen. (vgl. Horizon Arbeitsgruppe 1995, Ginnold 2000) Folie 9: Die größten Stärken der Unterstützten Beschäftigung nach HOHLMEIER (2001, S. 22), sie liegen in „der Überwindung der starren Trennung von beruflicher Qualifizierung und Platzierung“, in der Entwicklung von methodischen Strategien insbesondere in der Akquisition von Arbeitsplätzen sowie dem „Training on the Job“ und in Chancen der Kooperation und Vernetzung mit den anderen Elementen des Rehabilitationssystems.“ Ad. Akquisition: „Erschließen von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung“. Akquisition kann in verschiedenen Formen stattfinden. Folie 10: Entstehung der Unterstützten Beschäftigung USA: => In den USA gab es erste Modellprojekte der Unterstützten Beschäftigung Ende der 70er Jahre: Die Behindertenbewegung knüpft an die Argumentation der Bürgerrechtsbewegung an. 1984 wurde die Unterstützte Beschäftigung erstmals gesetzlich verankert. Seite 127 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 1990 kam das amerikanische Antidiskriminierungsgesetz ( als Grundgedanken im Rehabilitationsgesetz). - Die Schulische Integration (bei uns „gemeinsames Lernen“) ging der unterstützten Beschäftigung voraus. Folie 11: Deutschland: => In Deutschland gab es erste Modellprojekte der Unterstützten Beschäftigung Ende der 80er Jahre: Pionierprojekt war die Hamburger Arbeitsassistenz. Deutschland orientierte sich dafür an den USA - und an „open road“ in Irland. DOOSE hat die Hamburger Assistenz mit aufgebaut. Österreich: => In Österreich gab es es erstmals 1992 2 Arbeitsassistenz-Pilotprojekte. - Zielgruppe waren Menschen mit psychischer Beeinträchtigung. Pilotprojekt 1: wurde in Linz von „Pro Mente“ durchgeführt. Pilotprojekt 2: wurde in Wolkersdorf , Niederösterreich von „IBI“ durchgeführt. 2. Maßnahme Arbeitsassistenz -> Die Maßnahme Arbeitsassistenz stützt sich auf das Konzept des „Supported Employment“. Seite 128 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 12: Rechtliche Grundlage Die Arbeitsassistenz ist seit 1999 im Behinderteneinstellungsgesetz verankert das BEinstG ist die rechtliche Grundlage der AASS. ---------------- Folie 13: Richtlinien Richtlinien zu §6 BEinstG verpflichten das BSB (= Bundessozialamt) und das AMS dazu „dahingehend zu wirken und zu beraten, dass die behinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten eingesetzt und durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Dienstgeber so weit gefördert werden, dass sie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu behaupten vermögen“(Richtlinien 1997 …) Die Richtlinien wurden herausgegeben vom Bundesminister für Gesundheit und vom Sozialamt und Bundessozialamt. Folie 14: Zielgruppe der Arbeitsassistenz - Im Sinne des BEinstG: Zählen begünstigte oder begünstigbare Menschen mit Behinderung ( mit einem Grad der Behinderung von 50 %) zu der Zielgruppe der Arbeitsassistenz. „Begünstigbare Menschen mit Behinderung“ heißt das diese Menschen grundsätzlich 50% haben - sich aber dagegen entschieden haben, weil sie beispielsweise Angst vor Stigmatisierung haben. Seite 129 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Nach der Sonderrichtlinie des Bundesministers 2000 ( erweiterter Behinderungsbegriff, Behindertenmilliarde): - Jugendliche mit SPF, sowie sozial und emotional behandicapte Jugendliche ( bis zum 24. Lebensjahr) brauchen viel Unterstützung. Daher zählen sie auch zu der Zielgruppe der Arbeitsassistenz. Folie 15: Dauer der Arbeitsassistenz Arbeitsassistenz ist eine begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben. - Die Dauer der Inanspruchnahme ist auf maximal 2 Jahre beschränkt.-> Davon sind ½ Jahr Vorbereitungszeit auf berufliche Integration und 1 1/2 Jahre betriebliche Einarbeitungszeit und Nachbetreuung. Folie 16: Finanzierung der Arbeitsassistenz - BSB (= Bundessozialamt= Bundesamt für Sozial- und Behindertenwesen; - diese Bezeichnung wurde wieder eingeführt) Land - AMS - aus Mitteln des europäischen Sozialfonds ( wenn die EU, dann Arbeitsassistenz-Projekte). Folie 17: Ziele der Arbeitsassistenz Ziele der Arbeitsassistenz sind die (Re-)Integration ins Arbeitsleben am allgemeinen Arbeitsmarkt, sowie die Aufrechterhaltung gefährdeter Arbeitsverhältnisse.=> (Integration und Prävention). Seite 130 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 18: Aufgaben der Arbeitsassistenz Beratung und Begleitung von Menschen mit Behinderung zur Erlangung sowie Sicherung von Arbeitsplätzen durch: - Begleitung und Abklärung beruflicher Perspektiven, - Beratung von DienstgeberInnen und im betrieblichen Umfeld, Folie 19: - Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen, Behörden und Institutionen, - Unterstützung bei Fragen der sozialen Sicherheit außerhalb des Arbeitsplatzes (z.B. in Wohnungsfragen, im familiären Bereich, im Freizeitverhalten), - Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit. Folie 20: Die 4 Arbeitsfelder des Integrationsprozesses 1. Aufnahme und 2. Akquisition 4. Stabilisierung, 3. Vorbereitung Klärung der Krisenintervent und -ion und Ausgangsbetriebliche situation nachgehende Integration Betreuung Wichtig Abb.: Die vier Arbeitsfelder des Integrationsprozesses (vgl. Bungart, Supe& Willems 2001, 65) Seite 131 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 21: Die 4 Arbeitsfelder des Integrationsprozesses 1. Aufnahme und Klärung der Ausgangssituation - Klärung der Lebens- und Problemsituation: - Dies sind Fragen um die berufliche Vorerfahrungen, psychosoziale Situation … . - Gleich Unterstützung, oder besser Warteliste für Arbeitsassistenz?-> Der Bedarf ist sehr groß. Die Arbeitsassistenz ist österreichweit vertreten in allen Bezirksstätten. - Berufsorientierung: Bei Jugendlichen besonders notwendig, die mädchenspezifische Berufsorientierung … . - Frauen mit Behinderung haben ein eingeschränktes Berufswahlspektrum. Dies ist ein sehr sensibler Bereich. Ist der angestrebte Berufswunsch realistisch? Ein oftmaliger Berufswunsch ist „Pilot“, dieser ist aber nicht möglich. Ein Arbeitsplatz am Flughafen kann angestrebt werden, z. B. „Flugzeugreiniger“. - Fähigkeitenanalyse: Analyse von sozialen und kommunikativen Fähigkeiten, so genannte Schlüsselqualifikationen, des kognitiven Bereichs, des manuellen und feinmotorischen Bereich, des physischen Bereichs. - Diese Analyse ist sehr wichtig! Folie 22: 2. Akquisition => Akquisition bedeutet das Suchen/ Erschließen von Arbeits-bzw. Ausbildungsplätzen auf dem lokalen oder regionalen allgemeinen Arbeitsmarkt. 2 Strategien der Arbeitsplatzakquisition: 1. Bewerberorientierte Strategie: Bei der bewerberorientierten Strategie wird für konkrete BewerberInnen durch die Arbeitsassistenz bei Unternehmen akquisiert. Die Arbeitsassistentin überlegt, wo gibt es einen Arbeitsplatz für ihn, sie. Und eine Seite 132 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 2. Arbeitgeberorientierte Strategie: Bei der arbeitgeberorientierten Strategie werden Unternehmen angesprochen, ohne dass schon eine konkrete Arbeitsplatzbesetzung für einen bestimmten BewerbIn beabsichtigt ist.-> Dann die Überlegung, welche Person konnte für diesen Arbeitsplatz gut geeignet sein. Folie 23: Formelle und informelle Regeln der Akquisition (= den „Vorschriften“ entsprechend; bzw. ohne (formalen) Auftrag, ohne Formalitäten, formlos, inoffiziell, zwanglos.): a) Identifikation (= Bestätigung der Übereinstimmung in allen Merkmalen) eines geeigneten Arbeitsplatzes für eine/n bestimmte/n ArbeitnehmerIn auf dem regionalen Arbeitsmarkt. - Stellenangebote, passt die Stelle für meine Person oder die jeweilige Person schaut selbst nach. b) Erstes Telefonat ( „Cold Call“) mit potentiellen ArbeitgeberInnen. - Arbeitgeber anrufen und nach Fragen oder ein persönliches Gespräch im Betrieb, dies ist abhängig von dem, der Arbeitsassistentin, wo er, sie sich leichter tut. Akquisition ist ein mühsames Geschäft. Das Stadt-Landgefälle kommt auch dazu. In der Stadt ist mehr Anonymität, auf dem Land ist der persönliche Kontakt viel einfacher. c) Akquisitionsgespräch im Betrieb. d) Bewerbungsgespräch des/r bestimmten ArbeitnehmerIn. Couragiertheit und Kreativität von der, dem AbendassistentIn sind wichtig. Folie 24: Region, Betriebsgröße und Branche: Region: Die Arbeitsmarktsituation in der Region wirkt sich auf die Akquisitionserfolge aus. Betriebe: In Kleinbetrieben ist es erfolgreicher als in Großbetrieben, weil diese überschaubarer sind, die hierarchischen Strukturen flacher, Seite 133 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Nischenarbeitsplätze leichter zu finden sind. „Nischenarbeitsplätze“ im Betrieb sind Botengänge, in der Tischlerei „Schleifen“… . Branche: Arbeitsplätze für z.B. Menschen mit Lernbehinderung sind vorwiegend im Dienstleistungsbereich, Handel oder im Gartenbereich zu finden. Folie 25: 3. Vorbereitung und Betriebliche Integration => Die Arbeitsassistentin hat ein Aufnahmegespräch schon vorgenommen. - Man muss nun am konkreten Arbeitsplatz schauen. - Wie kann Integration stattfinden. 1. Erprobung des Arbeitsplatzes bzw. Arbeitsplatzanalyse: - Vielfach durch Praktika. Erprobung der Fähigkeiten der Person mit den Anforderungen am Arbeitsplatz ( Optimale Passung, Anpassung stimmen die Fähigkeiten mit den Anforderungen überein?). Stimmen die Fähigkeit mit den Anforderungen überein, dann bleibt die Person an diesem Arbeitsplatz. - Dann Qualifizierung. 2. Betriebliche Qualifizierung: - Qualifizierung, sogenanntes „Training-on-the-Job“ ( erst qualifizieren, dann platzieren-> Einschulung.) Folie 26: Ad. Arbeitsplatzanalyse: Bsp. Tischlerei mit Schleiftätigkeit: - Welches sind die Merkmale, die eine zu erbringende Arbeit definieren ( Anforderungen dieser Arbeit definieren)? - Welches sind die Merkmale, die eine zu erbringende Arbeitsleistung definieren ( zu erbringende Arbeitsleistung, Arbeitsdauer…)? Seite 134 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Welche Merkmale eines Arbeitsplatzes sind veränderbar oder anpassbar, damit er auch von einem Menschen mit Behinderung eingenommen werden kann ( wie anpassen - z.B. Rampe, ja oder nein, ist der Bürosessel optimal, ja oder nein?)? Folie 27: -> Hilfreich bei der Arbeitsplatzanalyse: das Assessmentinstrument „MELBA“ (= Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit): Fähigkeitenanalyse Anforderungsanalyse Profilvergleich Folie 28: Betriebliche Qualifizierung - Training on the Job: - Individuelle Qualifizierung für einen konkreten Arbeitsplatz. - -> Dauer und Intensität richten sich nach den Bedürfnissen des/r Arbeitnehmers/in, bzw. des Betriebes. Die Arbeitnehmerin hat Bedürfnisse, wie auch der Betrieb. Vorortqualifizierung - Betriebe haben oft lieber eine betriebsinterne Person, die die Person mit Behinderung einschult, „begleitet“. Folie 29: Training on the Job - neue ArbeitnehmerIn: - zB. das Erreichen und Verlassen des Arbeitsplatzes ( manchmal ist auch ein Fahrtentraining von Nöten mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Person muss ja auch pünktlich in der Arbeit sein), - die räumliche ( Raumerkundung am Arbeitsplatz) und zeitliche Orientierung im Betrieb, Seite 135 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - das Erlernen der konkreten Tätigkeit ( z.B. welche einzelnen Tätigkeiten sind zu erfüllen,-> wie können sie erlernt werden; wie ausgeführt werden; wo ist ein Dazu-lernen erforderlich; wo kann Unterstützung abgenommen werden?), - den Erwerb sozialer Kompetenzen ( Kommunikationsfähigkeit…), - die Entwicklung eines realitätsbezogenen Verständnisses von Arbeit - und die Sicherung der eigenen Motivation ( psychosoziale Gespräche für die Motivation!, eine betriebliche MentorIn für die für Unabhängigkeit von der Arbeitsassistenz - es soll kein Abhängigkeitsverhältnis entstehen und Arbeit Assistentin ist auch nur über einen begrenzten Zeitraum möglich.), - die Förderung der Kommunikationsfähigkeit mit den nichtbehinderten KollegInnen… . Folie 30: Training on the Job - Betrieb: - Das Finden betrieblicher Ansprechpersonen, einer MentorIn (Eine betriebliche MentorIn für die soziale Integration - zur MentorIn kann schon manchmal Abhängigkeit entstehen)., - das Qualifizieren betrieblicher MitarbeiterInnen für Unterstützungsaufgaben ( Gespräch mit den MitarbeiterInnen über die Besonderheiten der behinderten Person. - Mentoren können in den kleinen Betrieben sogar der Chef sein.-> In großen Betrieben der Abteilungsleiter z.B.. - Mentoren sind auch zur Unterstützung und Förderung für neue Mitarbeiter! - Wünsche gemeinsam formulieren.), - die Thematisierung von Ansprüchen und Erwartungen, aber auch Unsicherheiten und negative Einstellungen gegenüber des/r neuen ArbeitnehmerIn… . - Die Arbeit Assistentin muss negative Einstellung gegenüber der Behinderten Person herausfinden und aussprechen.-> Auch Angstabbau gegenüber der behinderten Mitarbeiterin, Schulung, wie man sich in konkreten Situationen verhält. Seite 136 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 31: Training on the Job - neue ArbeitnehmerIn + Betrieb: - Arbeitsassistenz bietet Unterstützungsmöglichkeiten bei Förderung der Selbststeuerung von Lernprozessen: - durch die Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzung ( Unterstützung bei Lernprozessen). Folie 32: Integrationsprozess findet statt - durch die Schaffung von Bedingungen, welche die Entwicklung der Fähigkeiten zulassen, Bedingungen schaffen, um die Fähigkeiten der behinderten Person zu fördern ( z.B. klarer Aufgabenbereich, Übungssituationen, Möglichkeiten der Selbstkontrolle), - dadurch dass die ArbeitnehmerIn Arbeitsabläufe plant, Infos einholt, noch nicht vorhandene Fähigkeiten übt, die Arbeiten selbst ausführt, Ergebnisse kontrolliert, - durch kontinuierliches Ausprobieren und Reflektieren der gemachten Erfahrungen. Dies kann mit der Arbeitsassistentin oder Mentorin gemacht werden. (Bungart & Putzke2001, 148) Folie 33: 4. Stabilisierung, Krisenintervention und nachgehende Betreuung Regelmäßiger und bei Bedarf langfristiger Kontakt zu ArbeitnehmerIn und Betrieb - zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse und zur Krisenprävention. - Krisenintervention ist sinnvoll und notwendig, es geht um ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, eine dauerhafte Integration. - Die Arbeitsassistentin Seite 137 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener fragt immer nach, ob alles in Ordnung ist, sie ist zur Unterstützung bei der betrieblichen Integration … . - Die Arbeitsassistentin gibt nur „fachliche Anleitungen“. - Die Arbeitassistenz-Ausbildung ist optimal mit einer Mediationsausbildung zu kombinieren. Die Krisenintervention ist sehr notwendig, es ist schwierig, wenn es Probleme in der Berufsschule, bei den Lehrverhältnissen gibt. Heute gibt es dafür auch „Bildungsassistenz“. - Die Arbeitassistentin übernimmt teilweise auch das „Job-Coaching“ Literatur: BALSEN, J. und HOHMEIER, J. (Hrsg.) (2001): Neue berufliche Chancen für Menschen mit Behinderung. Unterstützte Beschäftigung im System der beruflichen Rehabilitation. Düsseldorf. DOOSE, S. (1997): Stand der Entwicklung und Zukunft von Unterstützter Beschäftigung in Deutschland. In: Impulse Nr. 5-6, 9. FASCHING, H. (2003). Qualitätskriterien in der beruflichen Integrationsmaßnhame Arbeitsassistenz. Unter Berücksichtigung von Jugendlichen mit Lernbehinderung. Münster. Seite 138 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 9. VO (06.12.2005) Passwort der Vorlesung: „vortrag“. Gastvortrag von Kornelia Götzinger - Behindertenbeauftragte der Universität Wien Thema: - Biographisches und - zu ihrer Arbeit. Zur Arbeit - zu Frau Götzingers als Behindertenbeauftragte: Die Stelle des Behindertenbeauftragten gibt es seit 1994, sie wurde von Herrn Minister Busek eingerichtet. Die Stelle des Behindertenbeauftragten hat 3 Grundlagen der Entstehung: 1.) Für die Anliegen der behinderten Studierenden hat sich niemand gefunden ( viele Studierende haben auf Grund der Hindernisse verbunden mit ihrer Behinderung das Studium abgebrochen). 2.) Der Nachweis, dass es an der Universität in Südafrika sogar einen Behindertenbeauftragten gegeben hat und der Bedarf vorhanden ist. 3.) Der Bedarf ist an der Universität Wien vorhanden. - Frau Götzinger hat mit 20 Stunden ihre Arbeit auf der ÖH begonnen und ist auf 60 Stunden umgestiegen. Die Behindertenbeauftragten kümmern sich um behinderte Studierende - für behindertes Personal, behinderte Angestellte ist an jeder Universität die Behindertenvertrauensperson zuständig. Meistens ist der Behindertenbeauftragte einer Universität aber auch die Behindertenvertrauensperson. Die Behindertenvertrauensperson wird vom Betriebsrat ausgeschrieben. Die Behindertenvertrauensperson ist für den Mittelbau wieder eine andere Person, als für die Professoren. Seite 139 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Die Arbeit eines Behindertenbeauftragten besteht aus 3 Teilen: 1.) Beratung der StudentInnen, Maturantinnen, auch StudienabgängerInnen in Grundfragen des Studierens. 2.) Bauliche Belange ( Rampen, Lift). 3.) Um Gesetzesinitiative kümmern. - An fast allen Universitäten gibt des Behindertenbeauftragte, oder wenn nicht, dann Beratung auf der ÖH ( ebenfalls durch Behinderte). Voraussetzung für so eine Stelle ist mindestens 50% Behinderung und der Beginn eines Studiums. In Graz ist Barbara Lefz Behindertenbeauftragte, in Salzburg Frau Steger, in Innsbruck L. Götzendorfer, und P. Egger, in Klagenfurt Herr Kaiser … . - Es gibt auch einen Austausch zwischen den Behindertenbeauftragten in ganz Österreich, einen ständigen Kontakt ( unter www.uniability.at finden Sie in den Broschüren alle Behindertenbeauftragten).-> Alle halben Jahre gibt es ein Netzwerktreffen aller. - Sozialminister Haupt hat die meisten Services für behinderte Studierende in Österreich von Bund ausgelagert. Geblieben ist es bei den Gehörlosen der Dolmetscher, er wird vom Bundessozialamt bezahlt, und der Fahrtkostenzuschuss. Alles andere bleibt bei den Ländern. Die Stelle des Behindertenbeauftragten ist seit 1994 gesetzlich verankert und seit 1996 auf der Universität etabliert. - Die Uni Direktoren beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, wo sie die Behindertenbeauftragten an der Universität haben wollen. Frau Götzinger hat in 8 Jahren alle 2 Jahre im Bereich/ die Abteilung gewechselt. Erstand eine Umsiedlung zum Student Point in Frage. Frau Götzinger ist dann im „Raum und Ressourcenmanagement“ geblieben. - Die Ansiedlung im Bereich hängt auch mit den Arbeitsaufgaben zusammen. Im Student Point dürfte Frau Götzinger nicht im baulichen Angelegenheiten beraten. Seite 140 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Die Behindertenberatung ist aber sehr komplex. Verschiedene Ministerien spielen da mit. In manchen Angelegenheiten muss man sich z.B. als Behindertenbeauftragte an Leute in anderen Fachbereichen, wie beispielsweise den „Studentenanwalt“ wenden. - z.B. bei einem blinden Studenten, der im Studentenheim nicht aufgenommen wurde. Oder bei einer blinden Studentin, die Dolmetsch studiert und ein Auslandssemester machen muss. Die dann aber ihr Pflegegeld und ihre Familienbeihilfe verlieren würde. - Hier muss musste sich Frau Götzinger auch an den Studentenanwalt wenden. Ein anderer Fall: Eine blinde Studentin macht Lehramt. Eine Professorin wollte ihr eine Segmentprüfung nicht abnehmen. - Hier hat eine Meditation mit der Studentin, dem Institutvorstand unter Professorin das Problem gelöst. Bauliche Angelegenheiten: Der Unicampus: Stiegengeländer ( für unsere gehbehinderten Studierenden), ja oder nein? Und das ist schon oft frustrierend. Es gibt kein Budget und keine Notwendigkeit ( wenn die ÖNormen nicht im Bauvertrag enthalten sind, muss sich der Architekt nicht danach richten - wenn er das Stiegenländer vergessen hat). - Daher keine Aussicht auf Erfolg. Es gibt eine Ö-Norm, aber wer weiß darum bescheid? Normen sind keine Grundsätze.-> Ö-Normen: Ö-Normen im Zusammenhang mit barrierefreiem Bauen sind die Ö-Normen (B) 1601 und 1602. - B 1601: B 1601 gibt es seit 1979 - sie beinhaltet das behindertengerechte Bauen im öffentlichen Bereich. - Mit der Ö-Norm ist festgeschrieben, dass es gemacht werden muss. - 1601: Die Ö-Norm 1601 beinhaltet das Bauen im privaten Wohnbau. - B 1602: B 1601 gibt es seit 5 Jahren - sie beinhaltet das behindertengerechte Bauen in Fort- und Ausbildungsstätten ( für jede Behinderungsart). Behindertengerechtes Bauen: Nächstes Jahr kommt das Gleichstellungsgesetz. Besserung? Es gibt Übergangsfristen jedoch bis 2015. Der Bauherr hat dann ein Jahr Zeit zum Umbau seiner Einrichtungen. Je höher die Kosten, desto länger hat er Zeit. - In den USA gibt es keine Ausnahmen!-> Seit dem „American Disability Act“. - In Miami gibt es eine Synagoge aus dem Jahre 1900. Heute hat diese eine Rampe im Nachbau und dies fällt gar nicht auf. Seite 141 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Öffis: In Las Vegas findet man beim U-Bahn-Bau Produkte aus Deutschland. - Es gibt keinen Abstand bei diesen U-Bahnen. Bei uns diese das anscheinend nicht möglich. Frau Götzinger hat ein Angestelltenverhältnis seit 1991 an der Hochschülerschaft. Sie hat 1990 als Vertragsbedienstete an der Universität angefragt. Biographisches - zu Frau Götzingers Person: Frau Götzinger ist 43. Sie hat eine Geburtsbehinderung, Spina Bifida (= offener Rücken nach der Geburt). Spina Bifida ist von der Symptomatik her auch mit Querschnittlähmung zu übersetzen. Sie entsteht durch einen Vitamin B-Mangel in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft. - Frau Götzinger hat keinen integrativen Kindergarten und keine integrativen Schulen besucht. Dies war schwierig, weil es für sie ihm Kindergarten keine Integration und keinen Kontakt zu anderen Kindern gab. Wie Frau Götzinger klein war hatte eine Familie mit einem behinderten Kind alle 3 Monate die Fürsorge vor der Tür. Diese übernahm hatte auch immer die Obsorge. Mit 5 machte Frau Götzinger ein Kindergartenersatzjahr in Hermagor*. Dort bekam sie auch ihre erste Rollstuhlanpassung. - Die Fürsorge entschied dann, dass Frau Götzinger ein Internat besuchen sollte, dies sei das Beste. Frau Götzinger war vom 6. bis zum 12. Lebensjahr in einem Internat und vom 12. bis zum 19. Lebensjahr in einem anderen Internat. - So etwas hat immer zwei Seiten. Das Gute war, dass Frau Götzinger relativ viel Selbstständigkeit erlernt hat, dafür war sie von ihrer Familie weg und dies hatte seelische Konsequenzen ( Frau Götzinger sah ihre Eltern nur in den Ferien). Außerdem war sie dort immer in einem geschützten Rahmen - der persönliche Kontakt mit Nichtbehinderten war schwierig. Auch war die Therapie in der Schule ein schwieriges Thema. Frau Götzinger „musste gehen lernen“, mit Schienen. Sie hatte viele Stütze. - Das Gehen brachte mehr Nachteile mit, Vorteile. Mit 15 kam Frau Götzinger zu dem Entschluss, mit dem Rollstuhl sei sie mobiler. Seite 142 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Frau Götzinger war von 5 bis 6 in Hermagor, von 6 bis 15 in der Sonderschule Mauer/ Kanitzgasse. -> In der Sonderschule wurde damals keine Rücksicht auf geistige Kompetenzen, psychologische Tests genommen. Vom Übergang von der 4. in die 5. Klasse Volksschule ( damals gab es nur 8 Jahre Volksschule, keine Hauptschule) hatte Frau Götzinger kaum Förderung. - Behinderte gehören in die Sonderschule. Dann hatte Frau Götzinger eine dreimalige Wiederholung der 6. Klasse Volksschule-> Polytechnischer Lehrgang. Währenddessen wurde ihre Sonderschule in einer Volksschule umgewandelt. - So konnte Frau Götzinger ein Volksschulzeugnis bekommen, mit dem sie ohne Probleme in der Handelsschule aufgenommen wurde ( Menschen mit u. a. ihrer Behinderung konnten sich damals für Weißnäherei und Handelsschule entscheiden). Die Handelsschule brachte Frau Götzinger dann eine Weichenstellung. Eine Erzieherin dem Internat organisierte ein Ferienlager in Lignano, deren Tochter den BewohnerInnen Unterricht in italienisch gab. - Sie konnte nicht verstehen, warum Frau Götzinger nicht die Matura machte. Frau Götzinger hat dann nach der Handelsschule in 2. Bildungsweg die Matura gemacht. In der Stöbergasse gab es eine kostengünstige Maturaschule, die barrierefrei war ( es gab Kursverlegungen, wenn der Raum nicht barrierefrei war). - Die Maturaprüfung war aber in der Neustiftgasse, wo es nicht barrierefrei war. Der Lehrgangsleiter hat Frau Götzinger die Stiegen hinauf geholfen, er hatte sehr viel Verständnis. Danach und daneben wurde Frau Götzinger in der Raifeisen Landesbank Karriere machen. Sie arbeitete neben der Maturaschule 40 Stunden. Dies wurde ihr zu schwer, dann hat sie auf 30, 20 Stunden gewechselt, weil sie die Schule ja auch noch hatte. Auf der Raifeisen Landesbank bekam Frau Götzinger nach Maturaabschluss aber keine Beförderung. Es war teilweise auch eine kontraproduktive Arbeit. - Da Frau Götzinger beruflich keine Anstellung bekam, begann sie ihr Studium ( Psychologie) mit der ÖH-Arbeit. Auf der Universität Wien bekam sie dann einen Job als Vertragsbedienstete. -Wo sie Bauberatung, juristische Beratung und finanzielle Beratung machte. Frau Götzinger geht mit nächstem Semester in Bildungskarenz, weil sie sich auf der Fachhochschule für Journalismus beworben hat und genommen wurde ( Dort musste sie ein Assessmentcenter* bestehen.). - Frau Götzinger hat gemerkt, dass bei ihrer Arbeit als Behindertenbeauftragte mit Gesetzen und in der baulichen Beratung … Mediation ja auch notwendig ist ( Sie hat auch eine Ausbildung in Mediation im WIFI gemacht.). - Wie schreibe ich Zeitungsartikel? Darum hat sich Frau Götzinger an der Fachhochschule für Journalismus beworben. Frau Götzinger machte auch den Integrativen Seite 143 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Journalismuslehrgang. Es ist immer möglich diverse Ausbildungen zu machen. Frau Götzinger hat auch in Radiojournalismus gearbeitet, bei „MW 76“. Ohne Grundausbildung keine Arbeit bei „MW 76“. Darum hat Frau Götzinger eine Ausbildung im Radiojournalismus gemacht. Aber das Gebäude war nicht barrierefrei und der Kurs konnte wegen Renovierungsarbeiten nicht verlegt werden. Aber Frau Götzinger hat dort den Lehrgangseiter bei ihrer Matura wieder getroffen, der ihr über diese Barriere half. Als Radiojournalistin hat Frau Götzinger bei „MW 76“ und dann bei „Radio Orange“ gearbeitet. - Es gab eine Studie, „wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten im Radiojournalismus“ und schreiben als Betroffene, über ihre Themen - 0,8%. Darum wurde der Integrative Journalismuslehrgang eingeführt. Im ORF hat man als behinderte Person ein Stigma. Der ORF nimmt einem behinderten Leute auf, weil „die das Assessment eh nicht schaffen“ ( aber Frau Götzinger konnte ja nichts dafür, dass sie in der Volksschule keine Förderung bekam.). - Es gab eine überraschend hohe Quote des Durchkommens der behinderten Menschen! Aktuell möchte Frau Götzinger in journalistischen Bereich tätig bleiben. Ansonsten möchte sie auf der Universität bleiben. - Die Stelle des Behindertenbeauftragten an der Universität Wien wurde öffentlich ausgeschrieben ( Frau Götzinger schult ein.). Ein Herr und eine Frau haben sich dafür beworben, beide unterschenkelamputiert. Es ist schwierig in den Beruf einzusteigen als Behinderter - „Nicht-Wissen über meine Stärken“, man hat schwer Chancen auf eine Anstellung … . Den Job als Behindertenbeauftragte bekam Frau Götzinger durch eine Anfrage, nachdem sie sich einen Namen gemacht hatte. Bei „Frau-sein - barrierefrei“ wurde Frau Götzinger davor ein Job angeboten. Sie musste eine Erhebung, Datenerhebung durch einen Fragebogen machen und bekam durch ihre Bekanntheit eine Rücklaufquote von 21% ( eine hohe Quote). - Was war die größte Hürde in der beruflichen Rehabilitation? Wie ist die soziale Einstellung heute? - Die Einstellung der Menschen gegenüber Behinderung ist die größte Behinderung. Z. B. „Licht ins Dunkel“. - Keine zu negative, verdrängende Einstellung, sonst die Angst keine Spenden mehr zu bekommen. *Hermagor Seite 144 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Hermagor-Pressegger See, Bezirkshauptstadt in Kärnten, Österreich, an der Mündung des Gitschtales in das Gailtal, ... Brockhaus in 15 Bänden 10. VO (12.12.2005) Passwort der Vorlesung: „diagnostik“. Fortsetzung 8.Vorlesung siehe (29.11.2005). 10. Vorlesung: Diagnostik und Assessment in der beruflichen Rehabilitation 1. Definition: Diagnostik/ Assessment 2. Instrumente 3. MELBA 1. Definition: Diagnostik/ Assessment Diagnostik ist ein klassischer Begriff, Assessment die Anwendung in der beruflichen Rehabilitation. - Die Verbindung zu Medizin ist der Vorgang zur Erkennung von Krankheiten ( Diagnose, Therapie). Definition: Diagnostik Folie 1: Medizin: Diagnostik ist ein Vorgang, der zur Erkennung von Krankheiten führt. Der Arzt bestimmt mit Hilfe von verschiedensten Methoden und Analyseverfahren eine vorliegende Krankheit und gemäß seiner Diagnose wird die Therapie verordnet. Seite 145 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Dies ist defizit orientiert. Der Begriff der durstigen Rehabilitation ( vor allem in der medizinischen Rehabilitation). Folie 2: Diagnostik in der Rehabilitation Auch in der beruflichen Rehabilitation gibt es ein diagnostisches Vorgehen. Z.B. einige Fragen dazu: - Entsprechen die aktuellen beruflichen Kenntnisse des/r Bewerbers/in denen des Arbeitsmarktes? - Sind die psychischen Belastungsvoraussetzungen des/r Bewerbers/in für eine sofortige Wiedereingliederung gegeben? - Istder/die BewerberIn der Lage, Stellenanzeigen zu analysieren und selbstständig ein Bewerbungsschreiben zu formulieren? - Welche Hilfsmittel sind am Arbeitsplatz notwendig? (vgl. Kriekhaus & Standl 2000) Folie4: Das diagnostische Gespräch ( exploratives Gespräch oder Erstgespräch): Das diagnostische Gespräch ist eine Informationssammlung über die betroffene Person ( Überblick schaffen). - Über: Arbeitsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, berufliche Qualifikationen/ Kenntnisse/ vorberufliche Erfahrungen ( welche Schulen, welche Rehamaßnahmen), außerberuflichen Maßnahmen, außerberufliche Lebensbereiche (partnerschaftliche oder familiäre Belastungen/ Ressourcen), Fragen hinsichtlich der Vorgehensweise der Arbeitsplatzsuche, notwendige technische Arbeitsmittel… . Seite 146 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Definition: Assessment Folie 5: Assessment heißt bewerten, feststellen, auch erkennen ( von Fähigkeiten der Bewerber) Assessment-Center: Das Assessment-Center ist ein eignungsdiagnostisches Verfahren zur Auswahl der MitarbeiterInnen eines Unternehmens, …“ - eine arbeits- und organisationspsychologische Methode zur Personalauswahl und Personalentwicklung. (Dorsch, Psychologisches Wörterbuch, 1998) Das Assessment-Center besteht aus Einstufungstest und psychologischen Testverfahren. * Assessment Centre Assessment Centre: Aus dem Englischen übernommene Bezeichnung für betriebliche Einrichtungen, die sich auf die systematische Überprüfung (Einschätzung) der Vorkenntnisse, Einstellungen, Verhaltensweisen und Entwicklungspotenziale von Bewerbern um Arbeitsplätze oder Beförderungsstellen spezialisiert haben. (Schaub & Zenke 2002, 34; Horst Schaub und Karl G. Zenke: Pädagogisches Wörterbuch, 2002; dtv) Folie 6: Assessment in der Rehabilitation Im Assessment in der beruflichen Rehabilitation werden mögliche bzw. verbliebene Leistungsfähigkeiten einer Person festgestellt. - Es ist ein Erkennen der Leistung ( feststellen und bewerten)! Das Assessment ist sehr früh, nach dem Erstgespräch. „Aha, diese und diese Qualifikation hat die Person mitgebracht. Seite 147 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 7: Nach dem Assessment folgt erst eine berufliche (Neu-) Orientierung ( Berufsentscheidung unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktchancen ist sehr wichtig für Jugendliche, die Entscheidung welchen Beruf sie wählen etc….) - die mit einer Perspektivenplanung (Analyse und Planung des sozialen Kontexts) abgeschlossen wird. Assessment, Berufsorientierung und Perspektivenentwicklung - bilden die Basis für die eigentliche Rehaplanung ( Umsetzung). Wo soll es ihm gehen? Gleich in die berufliche Integration, oder werden außer betriebliche Maßnahmen oder AusWeiterbildung.-> Es gibt viele Rehabilitationsmaßnahmen in ländlichen Regionen, wo einen Internat sein muss. - Wie sieht der soziale Kontext aus ( Buch von Niehaus: „Wohnortnahe Rehabilitationsmaßnahmen von Frauen“? - Hier gibt es noch ein starkes Defizit! - Oder, der Wiedereinstieg von Frauen nach der Karenz. - Der soziale Kontext darf nicht ignoriert werden! Folie 8: Fremdleistungen bei Diagnostik und Assessment: - Psychologische Gutachten, - eventuell Arbeitsmedizinische Gutachten ( eine Bescheinigung auch - für die Arbeitvorkehrung zur „Wiedereingliederung“; z.B. Ausstattung des Büros), (komplette) Leistungsbeurteilungen - Präventionsmaßnahme, besonders für den Übergang Schule/ Beruf ( z.B. ein sogenanntes schulisches Ausgangsgutachten - ein individueller Förder- und Karriereplan= „Transissioplan“). - Der„Transissioplan“ ist in den USA üblich. Er beinhaltet die Fähigkeiten und Stärken der Person.=> Ein individueller Förder- und Karriereplan sollte Ziel aller Schulen sein. - Er ist noch in Planung. Seite 148 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 9: Ad. Diagnostik/ Assessment: Für die Diagnostik, das Assessment steht eine Vielzahl qualitativer, quantitativer, standardisierter Instrumente zur Verfügung. Grundsätzlich kann zwischen „Selbsteinschätzungen“ und „Fremdeinschätzungen“ ( seiner Stärken und Schwächen) unterschieden werden. Der Einsatz von standardisierten Diagnostik- und Assessment- Verfahren - schafft auch Grundlagen für professionelle Kommunikation mit „Dritten“, verbessert die Dokumentation und erlaubt die Beobachtung der Wirkung von pädagogischen, psychologischen, therapeutischen und sozialen Interventionen ( auch Wirkungsanalysen sind möglich). 2. Instrumente Der Vorteil statistischer Instrumente ist, sie sind objektivierbar. Seite 149 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 10: Assessmentverfahrenin der beruflichen Rehabilitation - welche Verfahren gibt es? ( BIEFANG und SCHUNTERMANN 2000) Anamnese* des Leistungsvermögens: MELBA (= Merkmalsprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit): MELBA war zuerst gedacht für Zielgruppe der psychisch Beeinträchtigten - dies betrifft Menschen, die ihre „Behinderung“ erworben haben.-> Von „Höhenleistung“ zu „Wiederleistung“. - „Leistungsgewandelt“ ist ein „alter“ Begriff. Jetzt ist MELBA für alle. Mit MELBA arbeiten viele ArbeitsassistentInnen. IMBA (= Integration von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt: IMBA ist ähnlich wie MELBA. BET (= Berufseignungstest) Folie 11: Sozialanamnese: Die Sozialeanamnese ist die Erfassung der persönlichen und sozialen Situation ( Hierfür gibt es diverse Verfahren.) Einstellungen und Interessen: BIT (= Berufsinteressentest) Verbesserung der individuellen Förderung: DIMA (= Diagnosegeleitete Maßnahmesteuerung): Diagnose der Fähigkeiten, dann Maßnahmenkatalog. *Anamnese [(Rück-)Erinnerung, sorgfältige Erfassung der] Vorgeschichte einer Krankheit, einer psychischen Störung, um sich ein differenziertes Bild zu machen. … Seite 150 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Lexikon der Psychologie/ Der Brockhaus in einem Band Anamnese [ griechisch >Erinnerung<] die, das Erfragen der Vorgeschichte einer Krankheit, meist im Gespräch mit dem Patienten. .... Der Brockhaus in 15 Bänden Folie 12: Ziele dieser Instrumente -> Diese Testverfahren dienen zur Feststellung von Leistungsfähigkeiten etc.. -> Die Verfahren sollen dem Ratsuchenden Handlungsspielräume eröffnen und ihn aktiv in den zu treffenden Entscheidungen einbeziehen. - Die Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt. Folie 13: 3. MELBA MELBA - ein Instrument zur beruflichen Rehabilitation und Integration. Folie 14: Elemente des Verfahrens MELBA Fähigkeitsprofil Passt das Fähigkeitsprofil mit dem Anforderungsprofil zusammen ( sind es optimale Passungen oder Abweichnungen)? Seite 151 Anforderungsprofil Das Anforderungsprofil wird meistens im Betrieb gemacht. Profilvergleich Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 15: Prozess der Platzierung Eine optimale Passung ist gut. Bei einer Abweichung gibt es vielleicht Möglichkeiten zur Verbesserung der Fähigkeiten? Änderungen am Arbeitsplatz? - Eine Arbeitsplatz Anpassung ( Mensch - Arbeit), Arbeitsplatzgestaltung. Seite 152 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 16: Übersicht über den Merkmalkomplex des Verfahrens MELBA ( MELBA hat 29 Merkmale, wo Fähigkeiten beobachtet werden können.) Kognitive Merkmale Soziale Merkmale Merkmale zur Art der Arbeitsausführung ArbeitsDurchsetzung Ausdauer planung FührungsKritische AA Auffassung fähigkeit Kontrolle Konzentration KontaktMisserfolgsLernen / fähigkeit toleranz Merken Kritikfähigkeit OrdnungsProblemlösen Kritisierbarkeit bereitschaft Umstellung Teamarbeit Pünktlichkeit Vorstellung Selbständigkeit Sorgfalt Verantwortung Psychomotorische Merkmale Kulturtechniken/ Kommunikation Antrieb Lesen Feinmotorik Schreiben ReaktionsRechnen geschwindigkeit Sprechen Seite 153 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Dann gibt es 5 Profilwerte. - Das Merkmal „Pünktlichkeit“ müsste in einem von 5 Bereichen definiert werden. - Oder das Merkmal „Konzentration“. Folie 17: Profilwerte bei der Fähigkeitsanalyse - 5 Profilwerte Profilwert 1 bedeutet: stark eingeschränkte Fähigkeiten, Profilwert 2 bedeutet: eingeschränkte Fähigkeiten, Profilwert 3 bedeutet: durchschnittliche Fähigkeiten, Profilwert 4 bedeutet: ausgeprägte Fähigkeiten, Profilwert 5 bedeutet: weit überdurchschnittliche Fähigkeiten. -> MELBA ist aber nicht sinnvoll, wenn es kaum Anwendungen von Assessment gibt. Folie 18: Welche Fragen lassen sich mit MELBA beantworten?: Bei dem/ der Beschäftigten: - Wo liegen spezifische Stärken, wo spezifische Schwächen? ( in welchem Bereich, welches konkrete Merkmal) Tätigkeit: - Wo liegen die gestellten Anforderungen sehr hoch, wo sehr niedrig? (Bereich, konkretes Merkmal) - Wo könnten Gestaltungsmaßnahmen ansetzen? Profilvergleich: Seite 154 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Welche Tätigkeiten sind von den gestellten Anforderungen her vergleichbar? - Wo liegen für eine bestimmte Person bei einer bestimmten Tätigkeit die Über- bzw. Unterforderungen? - Wie weit weichen Anforderungen und Fähigkeiten in einem bestimmten Merkmal ab? Folie 19: => Anwendungsmöglichkeiten der Fähigkeitsprofile Dokumentation - Was kann ein/e MitarbeiterIn? Dokumentation gegenüber dem Kostenträger Vergleich Selbstbild/ Fremdbild Vergleich verschiedener MitarbeiterInnen Vergleich mit Anforderungsprofil eines Arbeitsplatzes Leitfaden für Informationsaustausch über eine/n MitarbeiterIn Erarbeitung eines Förderplans Folie 20: => Anwendungsmöglichkeiten der Anforderungsprofile Dokumentation der an einem Arbeitsplatz auftretenden Anforderungen Vergleich der Einschätzung eines Arbeitsplatzes durch verschiedene Personen ( Selbstbild/ Fremdbild) Vergleich verschiedener Arbeitsplätze Vergleich mit dem Fähigkeitsprofil eines/ einer Arbeitnehmers/in Folie 21: => Anwendungsmöglichkeiten der Profilvergleiche Entscheiden: Arbeitsplatz passt/ passt nicht am bestehenden Arbeitsplatz Auswahl von Arbeitsplätzen Auswahl von Praktikumsplätzen Kritische Punkte am Arbeitsplatz auffinden Seite 155 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Potentielle Überforderungen erfassen Potentielle Unterforderungen erfassen Förderungsmöglichkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz festlegen Notwendige Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes an einen MitarbeiterIn festlegen Dokumentation gegenüber MitarbeiterInnen Folie 22: Vorteile von MELBA definierte Begriffe einheitlicher Beurteilungsschlüssel fähigkeitsorientiert tätigkeitsbezogen branchenübergreifend behinderungsunabhängig vielfältig einsetzbar praktikabel Folie 23: Seite 156 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Einbettung des Dokumentations- und Profilvergleichverfahrens „MELBA“ * Informationen zu MELBA unter www.melba.de Seite 157 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener *psychometrisch psy|cho|me|trisch <zu → ...metrisch>: die Psychometrie betreffend, zu ihr gehörend, auf ihr beruhend. Duden: großes Fremdwörterbuch Psy|cho|me|trie, die; - [→ -metrie]: 1. (Psych.) quantitative Messung psychischer Funktionen, Fähigkeiten, der Zeitdauer psychischer Vorgänge. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache Psychometrie [griechisch], das messende Erfassen psychischer Funktionen, Fähigkeiten und Gegebenheiten, ursprünglich vor allem der Zeitdauer psychischer Abläufe. Das große Bertelsmann Lexikon 2002 Psy·cho·me·trie, <auch> Psy·cho·met·rie <f.; -, -n> 1 Messung der zeitl. Dauer psychischer Vorgänge 2 messendes Erfassen psychischer Fähigkeiten, Funktionen usw. 3 <Parapsychologie> Verwendung von Gegenständen, die auf die hellseherische Aufgabe des Mediums hinweisen, z.B. Fotografien usw. [<Psycho... + ...metrie] Wahrig Fremdwörterlexikon ...me·trie <in Zusammensetzung(en)> das Messen, Messung [<grch. metron »Maß«] Wahrig Fremdwörterlexikon Literatur: Biefang, S. & Schuntermann, M.F.(2000). Diagnsotikund Assessmentin der Rehabilitation. In: Grundlagen der Rehabilitationswissenschaften, 102-120. Kriekhaus, M. & Stangl, F.(2000). Diagnsotikim Prozesder beruflichen Integratonvon Menschen mit Behinderung. In: Behindertenrecht, 45-48. Schopf, P. (2000). Projekt DIMA …In: Behindertenrecht, 4953. Weinmann, S. & Kleffmann, A.(2000). Melba–ein Instrument zur Seite 158 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener beruflichen Rehabilitation und Integration. Arbeitsmaterial für das Verfahren Melba(Manual). Siegen: Universität-GesamthochschuleSiegen. (www.melba.de). 11. VO (10.01.2006) Passwort der Vorlesung: „beratung“. Beratung in der beruflichen Rehabilitation 1. Beratung Allgemein 2. Beratung in der beruflichen Rehabilitation 3. Spezielle Beratungsfelder, -methoden in der beruflichen Rehabilitation 1. Beratung Allgemein Folie 1: Beratungsdefinition „Beratung (= Counseling) ist ein nach methodischen Gesichtspunkten gestalteter Problemlösungsprozess, durch den die Eigenbemühungen des Ratsuchenden unterstützt bzw. seine Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Aufgabe, des Problems verbessert werden ( Hilfe zur Selbsthilfe, Anm. H. F.). Dieser Prozess kann Jahre dauern. Beratung vollzieht sich im Medium sozialer Interaktion (= Kommunizieren, aufeinander bezogenes Handeln zwischen…) und wird daher als Kommunikationsprozess zwischen zwei ( Individualberatung) oder mehr (Gruppenberatung, Systemberatung) Interaktionspartnern verstanden (...)“. (Dorsch, 1994, 101). Seite 159 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 2: Formen der Beratung Vertikale Beratung Horizontale Beratung ( direktiv, asymmetrisch) ( nicht-direktiv, symmetrisch, kooperativ) Vertikale Beratung ist im Erziehungsbereich. Horizontale Beratung ist dialogisch Der Berater ist alleiniger - der Berater ist Unterstützer,-> Experte. gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht. Berater Ratsuchender (-Unkooperativ) Berater Ratsuchender Beratungsbeziehung: -Kooperativ (Mutzeck W., 1999) Seite 160 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 3: „Defizit-orientiertes Menschenbild“ Menschen sind „von Natur aus“: •träge, lustlos •desinteressiert •asozial bestätigt die Theorie •Verkümmerung von Fähigkeiten •Hilflosigkeit •Depression Folgerung • für Menschen -> entscheiden, handeln, tätig sein •starre Regelungen •wenig Handlungsspielraum •Passivität führt zu •Anpassung, führt zu Unterordnung •Festhalten am Bestehenden (vgl. Welter-Enderlin, R. 1999, S. 95) Veränderungsprozesse sind nur schwer möglich. - Dies ist eher ein veraltetes Menschenbild. Seite 161 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 4: „ Ressourcen-orientiertes Menschenbild“ Menschen sind „von Natur aus“: bestätigt die Theorie • neugierig •interessiert • haben ein soziales Wesen • Erhaltung/ Förderung von Fähigkeiten • Verantwortung • Optimismus ( des BeeinflussenKönnens) Folgerung • mit Menschen -> entscheiden, handeln, tätig sein • Partizipation • Handlungsfreiräume anbieten • Aktivität führt zu • Auseinandersetzung • Kooperation führt zu (vgl. Welter-Enderlin, R. 1999, S. 95) Menschen werden als Menschen gesehen - sie haben Fähigkeiten. -> Mann geht von den Ressourcen aus. - Der Ratsuchende erkennt, dass er Ressourcen, Fähigkeiten hat und diese ausbauen kann. Seite 162 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 5: 2. Beratung in der beruflichen Rehabilitation Beratung in der beruflichen Rehabilitation Beratung im Prozess der beruflichen Rehabilitation/ Integration ist (gesetzlich) angesiedelt im nicht immer spannungs- und konfliktfreien Raum zwischen … Individuum mit seinen und beruflichen Interessen, Fähigkeiten und Zielvorstellungen. dem Markt mit den je nach Wirtschaftssituation sehr unterschiedlichen Bedarfslagen und beruflichen Möglichkeiten. Folie 6: Strukturierung der Beratung Was ist das Anliegen / die Frage? (-> Problemklärung) Was soll erreicht werden? (-> Lösung/ Ziel) Was ist mein Auftrag? (-> Auftragsklärung) Welche Mittel habe ich zur Verfügung? Folie 7: 4 Beratungsfunktionen im Überblick Beratung als Informationsprozess ( Sachorientierung) Beratung als Unterstützungsprozess ( Prozessorientierung) Beratung als Handlungsprozess ( Ergebnisorientierung) Beratung als Beteiligungsprozess ( Beziehungsorientierung) (Wahler/Mauch, 2000, 39) Seite 163 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener ( Skriptum, Zusammenfassungen) 4 Beratungsfunktionen im Überblick 1. Beratung als Informationsprozess ( Sachorientierung) : Der Berater ist in erster Linie Informant.-> Der Berater trägt Informationen zusammen, die für das Gespräch erforderlich sind. Informationen sind inhaltlich und methodisch aufzuarbeiten. - Der Informationsgehalt bestimmt den Nutzten für den Kunden und sein weiteres Vorgehen. 2. Beratung als Unterstützungsprozess ( Prozessorientierung) : Der Berater weiß oder versucht herauszufinden, welche Fragen geklärt werden müssen/ sollen, wer von den Problem betroffen ist und wer in die Problembearbeitung einbezogen werden soll. Der Berater hört aufmerksam zu, erkennt die wesentlichen Punkte und erstellt Zischenzusammenfassungen. - Erwartungshorizont und Problemsicht der Beteiligten sind präzise herauszuarbeiten, bevor die Fragen nach Lösungsvorschlägen gestellt werden. Nicht Ergebnis und Zielorientierung stehen im Vordergrund, sondern die einzelnen Schritte und Ablauf der Problembearbeitung ( Prozessablauf). Der möglicherweise hohe Beratungsaufwand ist durch die Zielewirksamkeit (der Kunde erarbeitet die Lösung seines Problems selbst) zu rechtfertigen. - Als Prozessbegleiter gibt der Berater Impulse zur Lösungs- oder Entscheidunsgfindung: er fragt nach Lösungsvorschlägen und achtet darauf, dass kleine vorschnellen Lösungen oder Entscheidungen gefunden oder getroffen werden. Es gibt - wenn überhaupt - nur gemeinsame Lösungsvorschläge, die Entscheidung für eine Lösung fällt der Kunde ( Abschluss der Beratung). 3. Beratung als Beteiligungsprozess ( Beziehungsorientierung) : - Der Berater spricht Ressourcen und Fähigkeiten der Beteiligten/ Betroffenen an - den Beratungprozess mitzugestalten,-> bzw. sie hierfür zu befähigen. - Der Berater bringt Informationen zu Problemsicht und -bearbeitung so ein, dass Anpassungs- und Lösungsdruck für den Beteiligten/ Betroffenen vermieden werden. Beratungsformen der Beteiligung und der gleichwertigen Mitsprache stehen im Vordergrund; positive Aspekte der Beteiligung sind hervorzuheben. Der Kunde ist in konkrete Aufgaben zu Lösungsvorbereitung einzubeziehen. - Lösungsvorschläge stellen alternative Wahlmöglichkeiten dar, deren Realisierbarkeit gemeinsam Seite 164 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener abzuschätzen ist. Berater und Kunde sind „Verhandlungspartner“. Vereinbarungen bestimmen den Abschluss von Beratungen. 4. Beratung als Handlungsprozess ( Ergebnisorientierung) : Der Berater „fordert“ zum Handeln auf. Auf die Ergebnisse kommt es an (- nicht auf den Prozess) Planziele sind zu bestimmen, dieser Prozess ist wichtig und braucht Zeit. Der Berater gibt Hilfen zur Zielformulierung und Zielüberprüfung. Die Vernetzung von Beratung und Handeln ist herzustellen, Beratungziele werden auch durch Aktivitätspielräume in der Praxis bestimmt. Vereinbarungen unterstützen die Handlungsorientierung. Folie 8: Anforderungen an BeraterInnen Die Anforderungen an die BeraterInnen sind breit gefächerte Anforderungen,-> sie haben zum Teil sehr unterschiedliche Qualifikationen. Psychologisch-diagnostische Fähigkeiten Pädagogisch-didaktische Fähigkeiten Klientenzentriertes bzw. kundenzentriertes, emphatisches Verhalten Individuelle Problemlösungskompetenz Kompetenz als InformationsvermittlerIn und -managerIn im Informationsdschungel Arbeitsmarktkompetenz (-> Bildungs-, Berufs- und Arbeitsmarktentwicklungen beobachten und daraus individuelle Handlungsstrategien entwickeln) Verhandlungsgeschick im Gespräch mit VertreterInnen der Wirtschaft und anderen PartnerInnen Kooperationsfähigkeit mit unterschiedlichen Institutionen. Es geht um ein Ziel, wie geht es nach der Beratung weiter? Seite 165 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 4. Spezielle Beratungsfelder, -methoden in der beruflichen Rehabilitation Beratungsfelder in der Arbeitsassistenz (= AASS) Folie 9: Beratung des Menschen mit Behinderung ( Einzelberatung): Die Beratung des Betroffenen dient im erster Linie dem Erwerb und der Stabilisierung psychosozialer Kompetenzen, der Verbesserung des Problembewältigungsverhaltens, dem Abbau von Ängsten der Betroffenen und der Krisenintervention. Folie 10: Beratung des Betriebes: Die betriebsbezogene Beratung umfasst die Pflege von Betriebskontakten, weitere Gespräche mit KollegInnen und Vorgesetzten, dem Personalverantwortlichen, BetriebsrätInnen und Behindertenvertrauenspersonen. Folie 11: Beratung im Umfeld: Die umfeldbezogene Beratung dient sozialen Fragen im privaten Lebensraum der Betroffenen ( Familie, Partnerschaft, Wohnen, Freizeit), soll soziale Unterstützung bei der Problembewältigung bieten und eventuell weiter mobilisieren durch andere soziale Dienste. (vgl. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1996, 56 ff.) Folie 12: Speziell: psychosoziale Beratung in der Arbeitsassistenz (= AASS) Zielgruppe sind Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwierigkeiten. - Psychosoziale Beratung wird nie angeboten, wenn eine Arbeitsstelle vorhanden ist, wenn der Betroffene nichts arbeitet. Seite 166 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Ergebnisse empirischer Studien zeigen auf: Weniger die mangelnden fachlichen Fähigkeiten als vielmehr psychosoziale Probleme führen zum Nichterlangen oder zum Verlust des Arbeitsplatzes. - Trotz dieser Erkenntnis wird der psychosozialen Beratung in der beruflichen Rehabilitation bislang wenig Beachtung geschenkt. (vgl. Bungart & Putzke2001, Kastl& Trost 2002; Strutz 1999) Psychosoziale Beratung Folie 13: Richtlinien der Arbeitsassistenz beinhalten: „…psychosoziale Beratung“ in der Phase der Nachbetreuung … . (vgl. Richtlinien der Arbeitsassistenz) Folie 14: Problemlagen: Hinter Problemen, Arbeitssuche bzw. wiederholter Arbeitslosigkeit verbergen sich oft Probleme vielfältiger Art: Psychische (z.B. fehlende Motivation), Soziale (z.B. Arbeitslosigkeit, Gewalt in der Familie), Problemen der Kognitiven Leistungsfähigkeit. Folie 15: Meist ist es unklar, ob soziale Schwierigkeiten zu psychischen Konflikten oder psychische Konflikte zu sozialen Schwierigkeiten geführt haben - oft handelt es sich um eine Verknüpfung von psychischen und sozialen Problemen=> psychosozial. (vgl. Rauchfleisch 1996) Seite 167 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 16: Aspekte psychosozialer Beratung - Psychosoziale Beratung soll primär der emotionalen Entlastung dienen - die zunächst durch das Mitteilen der Probleme erfolgt. - Im Mittelpunkt steht „das Erkennen von Belastungen und Einschränkungen und darauf bezogene Problemlösungskompetenzen“. (Sickendiek, Engel & Nestmann 1999, 19) Folie 17: - In der Arbeitsassistentz wird vor allem eine ressourcenorientierte Psychosoziale Beratung zur Erweiterung der persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen der Jugendlichen angestrebt. - Hierbei werden auf persönliche Ressourcen ( z.B. gesichertes Selbstwertgefühl oder die Zuversicht in die Wirksamkeit eigenen Handelns) oder auf Umweltressourcen ( z.B. unterstützende angehörige oder Freundeskreis) besonders geachtet. Folie 18: Im Vorfeld der Vermittlung ist: - Beziehungsgestaltung Verstehen der Lebens- und Problemsituation Anerkennung und Würdigung Einbeziehung des familiären Netzwerkes. Nach erfolgter Vermittlung: - Unterstützung im betrieblichen Umfeld - Unterstützung im privaten Umfeld. Seite 168 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 19: Nutzen psychosozialer Beratung - Psychosoziale Beratung dient als begleitende Unterstützung im Integrationsprozess - Psychosoziale Beratung hilft bei der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und wirkt psychischen Störungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten entgegen durch: - Problembewältigung - Kommunikationsfähigkeit - Aktivierung der eigenen Stärken und Fähigkeiten. Folie 20: Methode: „Persönliche Zukunftsplanung“ ( nach DOOSE) Anwendung findet diese Methode primär bei Jugendlichen beim Übergang Schule/ Beruf. - Die Jugendliche Personen soll Leute einladen zu einem Runden Tisch, die ihr wichtig sind und zu denen sie Vertrauen hat ( Freude, Bekannte, auch ExpertInnen…). Kennzeichen der „Persönlichen Zukunftsplanung“: Die Person als aktiv gestaltendes Subjekt steht im Mittelpunkt des Prozesses Eine Klärung und Orientierung der Übergangssituation Schule/ Beruf wird ermöglicht Eine Langfristige Planung der Zukunft Ein Aktionsplan für die nächsten Schritte wird festgelegt. Seite 169 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 21: Methodischer Ablauf ( in 3 Schritten) 1. Circle of Friends: Dieser beinhaltet, Freunde, Bekannte und Personen, die bezahlt werden. 2. MAP - Making Action Plan: Der Making Action Plan beinhaltet: Die Vorstellung (der Mitglieder und der Situation) Die Geschichte des Kennenlernens Den Traum der beratenen Person Den Albtraum der beratenen Person Die Person Stärken Bedürfnisse Die Erstellung des Aktionsplans. Folie 22: 3. Planning Action to Help - Fragen: - Wie sollte meine Zukunft in 10 Jahren aussehen? Was habe ich davon in einem Jahr erreicht? ( Teilziele formulieren) Wer könnte mich dabei unterstützen, mich stärken? Wie kann ich mich belohnen, wenn ich ein Ziel erreicht habe? (Doose, Stefan: Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung. Deutschland) Folie 23: Methode: „Peer Counseling“ „Peer Counseling“ ist eine Methode zur Beratung und Hilfestellung für Menschen mit Behinderung (nicht nur im Bereich der beruflichen Rehabilitation). Seite 170 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener „Peer Counseling“ ist die Anwendung von Problemlösungs-Techniken und aktivem Zuhören,-> um Menschen, die `gleichartig` (Peers) sind, Hilfestellung zu geben (Bill Bruckner & Victoria Bruckner 1993). Der Ursprung dieser Methode entstammt der Independent LivingBewegung ( der Selbstbestimmt Leben-Bewegung). „Peer Counseling“ kann immer angewandt werden. Gleichartig, Männer beraten Männer, Frauen beraten Freund, Jugendliche beraten Jugendliche. Folie 24: Die angewandte Methode des „Peer Counseling“ beruht auf der Theorie der klientenzentrierten Therapie und Beratung nach Carl ROGERS. Diese beinhaltet 6 Techniken: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Aufmerksamkeit schenken Einsatz von Fragen durch den/die Peer-CounselorIn Beschreibung des Gesagten ( Paraphrasierung) Umgang mit Gefühlen Zusammenfassen Problemlösung Folie 25: Bizeps (das „Zentrum für Kompetenzen“ und ABAK) ist der österreichische Vertreter von „Peer Counseling“. Die Adresse ist: Bizeps Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Kaiserstraße 55/3/4a, 1070 Wien Literatur: Anderson, H. & Goolishian, H. (1992): Der Klient ist Experte: Ein therapeutischer Ansatz des Nicht-Wissens. In: Zeitschrift für systemische Therapie, 10. 3, 176-189. Seite 171 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1997): Richtlinien zur Förderung begleitender Hilfen gem. §6 BEinstG. Wien. Hildenbrand, B. & Welter-Enderlin, R. (1998): Einleitung: Die emotionale Rahmung beraterischer und therapeutischer Prozesse im Kontext der Entwicklung der systemischen Therapie. In: Welter-Enderlin, R. & Hildenbrand, B. (Hrsg.): Gefühle und Systeme. Die emotionale Rahmung beraterischer und therapeutischer Prozesse. Heidelberg, 7-16. Kanter, G.-O. & Scharff, G. (2002): Lernbehinderung. In: Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.): Berufliche Rehabilitation junger Menschen. Handbuch für Schule, Berufsberatung und Ausbildung. Nürnberg, 155-174. Kastl, J.-M. & Trost, R. (2002): Integrationsfachdienste zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zur Arbeit der Modellprojekte des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung in 16 Bundesländern. Pädagogische Hochschule Ludwigsburg; Fakultät für Sonderpädagogik in Reutlingen. Rauchfleisch, U. (1996): Menschen in psychosozialer Not. Beratung, Betreuung, Psychotherapie. Göttingen, Zürich. Schubert, A. (1991): Psychologisches Handeln in der beruflichen Rehabilitation. In: Schubert, A. (Hrsg.): Psychosoziale Praxis und Arbeitswelt. Tübingen, 71-86. Sickendiek, U., Engel, F. & Nestmann, F. (1999): Beratung. Eine Einführung in sozialpädagogische und psychosoziale Beratungsansätze. Weinheim, München. Anderson, H. & Goolishian, H. (1992): Der Klient ist Experte: Ein therapeutischer Ansatz des Nicht-Wissens. In: Zeitschrift für systemische Therapie, 10. 3, 176-189. Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1997): Richtlinien zur Förderung begleitender Hilfen gem. §6 BEinstG. Wien. Hildenbrand, B. & Welter-Enderlin, R. (1998): Einleitung: Die emotionale Rahmung beraterischer und therapeutischer Prozesse im Kontext der Entwicklung der systemischen Therapie. In: Welter-Enderlin, R. & Hildenbrand, B. (Hrsg.): Gefühle und Systeme. Die emotionale Rahmung beraterischer und therapeutischer Prozesse. Heidelberg, 7-16. Kanter, G.-O. & Scharff, G. (2002): Lernbehinderung. In: Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.): Berufliche Rehabilitation junger Menschen. Handbuch für Schule, Berufsberatung und Ausbildung. Nürnberg, 155-174. Kastl, J.-M. & Trost, R. (2002): Integrationsfachdienste zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Seite 172 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung zur Arbeit der Modellprojekte des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung in 16 Bundesländern. Pädagogische Hochschule Ludwigsburg; Fakultät für Sonderpädagogik in Reutlingen. Rauchfleisch, U. (1996): Menschen in psychosozialer Not. Beratung, Betreuung, Psychotherapie. Göttingen, Zürich. Schubert, A. (1991): Psychologisches Handeln in der beruflichen Rehabilitation. In: Schubert, A. (Hrsg.): Psychosoziale Praxis und Arbeitswelt. Tübingen, 71-86. Sickendiek, U., Engel, F. & Nestmann, F. (1999): Beratung. Eine Einführung in sozialpädagogische und psychosoziale Beratungsansätze. Weinheim, München. 12. VO (17.01.2006) Passwort der Vorlesung: „qualitaet“. Qualitätssicherung (QS) in der beruflichen Rehabilitation => Wie kann Qualität in der Beruflichen Rehabilitation gesichert und weiterentwickelt werden? - Auch in anderen Bereichen ist das wichtig. Ein Buch dazu: „Qualitätskriterien/Arbeitsassistenz“, das Projekt „Primadonna“ von „Jugend am Werk“. Es war ein berufliches Integrationsprojekt für Frauen mit Behinderung.-> Hier ging es auch um Qualitätssicherung. 1. Evaluation, Qualitätssicherung, Qualität 2. Qualitätssicherung am Beispiel Arbeitsassistenz Seite 173 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 1. Evaluation, Qualitätssicherung, Qualität -> Evaluation, Qualitätssicherung hat etwas mit Qualität und Entwicklung zu tun. Definition: Evaluation: Folie 1: Evaluation/ Evaluieren kann allgemein durch die Begriffe bewerten bzw. Auswerten gekennzeichnet werden. - In sozialen Handlungsfeldern bedeutet dies, dass methodische und „systematische, d.h. auf qualitativen oder quantitativen Daten basierende Untersuchungen - über Programme, Projekte, Maßnahmen“durchgeführt werden ( Maßnahmenevaluation, Projektevaluation…). (Schwarte & Oberste-Ufer 2000, 64 zit. nach Beywl& Henze 1999, 211) Auch Jahresberichte sind Emulationsmaßnahmen. Unterteilt wird in: - Produktevaluation ( summative; zusammenzählende Evaluation): - Was ist am Ende das Produkt? und Prozessevaluation ( formative; gestaltende, die Gestaltung betreffende Evaluation): - Während des Prozesses werden einzelne prozesshafte Verläufe evaluiert. Seite 174 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 2: Evaluationsformen: Externe Evaluation: Externe Evaluation passiert durch außenstehende, externe Personen eines Trägers oder dafür beauftragte Personen ( beides Fremdevaluation; derzeit werden „Clearingmaßnahmen“ evaluiert). Interne Evaluation: Interne Evaluation passiert durch trägereigene Personen ( vom Institutvorstand, der Leitung). Selbstevaluation: Selbstevaluation ist, wenn die interne Evaluation durch jene MitarbeiterInnen vorgenommen wird, die auch selbst die Maßnahme durchführen.-> Die Selbstevaluation dient zur „Selbsthinterfragung“, mit Hilfe von einer Evaluationsvorlage. - „Was habe ich im letzten Jahr geleistet?“… .-> Selbstevaluation dient auch zur Planung für die nächsten 3, 4 Jahre. Selbstevaluation ist sehr beliebt, sie stärkt die Eigenverantwortung der Mitarbeiter, die Motivation etc.. Ein gewisser Grad an Selbstständigkeit wird vorausgesetzt, die Bilanzierung der geleisteten Arbeit. Alle anderen Formen, einschließlich externer Untersuchungen, werden als Fremdevaluationen bezeichnet. Frage (einer Studentin): Wie objektiv können diese NichtFremdevaluationen sein? - Evaluation müssen nach bestimmten Kriterien ablaufen. Alles muss schriftlich festgehalten werden. - Z. B. die Anzahl der schon gemachten Forschungsprojekte, der Budgetrahmen, oder die schon gemachten Publikationen und (internationalen) Vorträge des jeweiligen Forschers ( in welchen Büchern…), die Verwaltungsinvestitionen und schlussendlich das Endergebnis. Seite 175 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 3: Qualitätsevaluation und -entwicklung Qualitätsevaluation: Wenn man Qualitätsevaluation meint, handelt es sich um Initiativen von Einzelpersonen oder Institutionen, die darauf zielen, die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung sowie die Prozesse und Voraussetzungen, die in dieses Produkt oder diese Dienstleistung eingehen, festzustellen und zu bewerten. Qualitätsentwicklung: Hier handelt es sich um Initiativen, die darauf zielen, die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung weiterzuentwickeln ( und dafür eventuell vorhandene Ergebnisse einer Qualitätsevaluation zu nutzen). (Altrichter & Feyerer 2003) Es geht um die Weiterentwicklung der Qualität eines Produktes,-> den IstZustand evaluieren! - Und dann 100 Stärken und Schwächen weiterzuentwickeln ( durch Nutzung des schon evaluierten Materials). Qualitätssicherung: Folie 4: Begriffe wie „Qualitätssicherung“ oder „Qualitätskontrolle“ betonen den Evaluationsaspekt,-> werden aber oft auch im Sinne des `Gesamtpakets` von Qualitätsevaluation und -entwicklung verstanden. - Auch der Begriff „Qualitätsmanagement“ zielt auf eben diese Prozesse, der Qualitätsevaluation und –entwicklung ab, nimmt dabei aber die Perspektive des internen Managements einer Organisation ein (Altrichter & Feyerer 2003). Seite 176 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Qualitätsmanagement kann nur erfolgen, wenn sich die Bereitschaft von Personen innerhalb einer Institution „dafür“ erklärt. Genauso wie durch die Leitung. - Die Hauptverantwortung liegt auf der Leitungs- und Managementebene. Folie 5: Qualitätsdiskussionen Warum ist Qualitätsevaluation und -entwicklung ein Thema intensiver Diskussion im Sozialbereich? Kritik an der unreflektierten Übernahme technischer Verfahren zur Qualitätsevaluation und -entwicklung aus der Wirtschaft in den Sozialbereich ( die technischen Verfahren sind einfach unreflektiert von der Wirtschaft in den Sozialbereich zugewandert). - Der Sozialbereich läuft zu technokratisch (= Wirtschaftslehre, die die Vorherrschaft der Technik hat.)* quantitativ ab.-> Die technischen Verfahren aus der Wirtschaft sollen nicht mehr angewendet werden - Evaluationen sollen selbst für den Sozialbereich gefunden werden! - Wie ist Qualität pädagogisch messbar? „Leistungsvereinbarungen“: Leistungsvereinbarungen werden im Sozialbereich an einzelne Mitarbeiter, die Leitung, den sozialen Träger ( eines Projekts…) gestellt. - Eine Vereinbarung wieviel pädagogische Arbeit kann in einem Jahr geleistet werden,-> z.B. wievielen Personen wird in einem Jahr ein Arbeitsplatz vermittelt? - Auch qualitative Maßstäbe sollen hier festgesetzt werden. Systemübergreifende Indikatoren*/ Qualitätskriterien für die Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen: - Systemübergreifend für eine Maßnahme dienlich?-> Z.B. für die Maßnahme „Arbeitsassistenz“. - Einzelne Projekte vergleichbar machen. Vereinheitlichung - Standardisierung. Die Aufmerksamkeit von NutzerInnen für Angebot und Qualität hat zugenommen: - Einbezug von Betroffenen in die Qualitätsentwicklung! - Es herrscht ein großer Wunsch danach. Dieser Einbezug ist auch ein Qualitätskriterium geworden. Einbezug in die Planung… der Träger, Seite 177 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Mitarbeiter. - Eine Überlegung für Qualitätsverbesserung. Alles zusammenzuführen zu einem Ergebnis. *technokratisch tech|no|kra|tisch <aus gleichbed. engl. technocratic>: 1. die Technokratie (1) betreffend. 2. (abwertend) von der Technik bestimmt, ... Duden: Großes Fremdwörterbuch Technokratie [griechisch, „Herrschaft der Technik”], ein gesellschaftliches oder politisches System, in dem die Entscheidungen über alle sozialen und politischen Probleme allein nach technischen Kriterien und Gesetzmäßigkeiten erfolgen mit der Absicht, vor allem den (technischen) Fortschritt zu fördern. Kritisiert wird an diesem Gesellschaftsmodell, das nicht selten in dem Bemühen um reine Sachorientierung Dinge wie demokratische Strukturen oder übergeordnete (soziale) Wertorientierungen als hinderlich empfunden werden. … Das große Bertelsmann Lexikon 2002 *Indikatoren Indikator [zu lat. indicare = anzeigen] Indikatoren sind Daten, die von →Analysten oder sonstigen Marktbeobachtern als Grundlage genommen werden. ... Duden: New Economy Indikator Indikator, beobachtbares, meßbares Merkmal, das als beweiskräftiges Anzeichen oder als triftiger Hinweis für etwas anderes dient. ... Lexikon der Psychologie Folie 6: Qualitätssicherung integrativer Maßnahmen Besondere Aufmerksamkeit haben dabei a.) die ethische und normative Dimension des Qualitätsbegriffs und b.) die Prozessqualität. Seite 178 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener ad.) ethische (= sittlich, moralisch; die Ethik betreffend) und normative Dimension des Qualitätsbegriffs: Es geht auch um Soll-Fragen, Soll-Zustände. - Ethische Fragen sind auch bei Qualitätsbegriffen wichtig. Auch um pädagogische Fragen geht es. - Sie sind messbar im Bereich der Prozessqualität. *ethisch, normative Dimension normative Ethik normative Ethik, zielt auf die rationale Begründung von Normen (→Ethik, →Ethik in Organisationen). Lexikon der Psychologie ad.) Prozessqualität: Prozessqualität meint einzelne Aktivitäten während eines Prozesses, einer Maßnahme. - Vom Anfang bis zum Abschlussgespräch. Vorschläge für Qualitätsmanagement (= QM): - Formulierung der Ziele und Indikatoren ( nicht nur ergebnisbezogen, sondern auch prozessbezogen). - Es geht nicht nur um Output, sondern Kriterien qualitätsbezogen zu evaluieren. - Einbeziehung der Professionellen und deren Weiterqualifikation ( Professionalisierung). - Kodifizierung (= Gesetzessammlung, die das gesamte Bandbreite enthält...) und rechtliche Festlegung von Mindestbedingungen inklusivpädagogischen Handelns durch: gesetzlicheVerankerung von Qualitätssicherung ( d.h., dass auf politischer Ebene die Bereitschaft entsteht, um dann weiterzuentwickeln), Aufnahme von Qualitätssicherung in die berufsethischen Kodices (= Pl. von Kodex; Verzeichnis, Regeln) und Verankerung in Ausbildungen ( Integrationsberaterinnen mit inklusiven Qualitätskriterien ausstatten). - Externe Überprüfung verbindlicher Standards. Seite 179 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Qualität Folie 6: Definition: Qualität Was ist Qualität? Qualität heißt vorerst nur „Zustand“. Im Duden: „Beschaffenheit“, „Güte“, „Wert“, das Wort kommt vom Lateinischen, „Qualis“ „wie beschaffen“). - „Als Wertmaßstab muss die Qualität mit Inhalt gefüllt werden“. „...Qualität als die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes oder einer Dienstleistung, die sich auf deren Eignung festgesetzter und vorausgesetzter Erfordernisse beziehen“. (Meinhold 1998) - Folie 7: Bestimmung von Qualität Festlegung der Erfordernisse bzw. Ziele für eine bestimmte Dienstleistung: 1. Es muss festgelegt werden, was Erfordernisse sind, d.h. z.B. welchen Hilfebedarf Menschen mit Behinderungen haben und 2. was geeignet ist, auf diese Erfordernisse zu reagieren, d.h. welche Hilfen wie gegeben werden müssen, um den Hilfebedarf zu befriedigen. (Metzler & Wacker 2001) Z.B. Arbeitsassistenz: Welchen Bedarf gibt es und darum welche Unterstützung? Wie soll unterstützt werden, dass der Bedarf auch befriedigt wird? - Qualität ist anfänglich ein inhaltsleerer Begriff - er muss gefüllt werden. Seite 180 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 8: Grundsätze von Qualität „Die Qualitätsfrage personenbezogener sozialer Dienstleistungen setzt an der Definition des Hilfebedarfs an“. „Die Qualität der Hilfen bemisst sich daran, inwieweit diese individuelle Freiräume eröffnen und Entwicklungspotentiale fördern“. - „Individueller Hilfebedarf lässt sich als Begrenzung der persönlichen und sachlichen Ressourcen zur Realisierung dieser Bedürfnisse bestimmen“. (Metzler & Wacker 2001) Ist die Qualitäsfrage personenbezogen? - Was für eine Unterstützung ist notwendig? - Frage nach dem Qualitätspotenzial. - Wie soll die Unterstützung sein, wie soll sie an den Adressaten gebracht werden, um die Entwicklung zu fördern? - Wo ist die Begrenzung der persönlichen Ressourcen? Qualität - ist ein inhaltsleerer Begriff, - muss gefüllt werden. - Jeden Arbeitsbereich definieren - was benötigen Menschen mit Behinderungen in der beruflichen Rehabilitation? - Qualität in der Schule ist wieder eine andere Definition von Qualität. Jeder Arbeitsbereich ist mit der Frage konfrontiert. Seite 181 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 9: Qualitätsperspektiven Qualität aus der Sicht a. der Kostenträger aus der Sicht b. der Fachkräfte aus der Sicht c. der Betroffenen/ Angehörigen Es geht a. um Ressourcensteuerung: Dem Kostenträger geht es um die Ressourcensteuerung. - Z.B., wenn das Bundessozialamt Kostenträger ist,-> möchte es am Ende ein Ergebnis haben. - Vorschrift ist eine bestimmte Anzahl von Vermittlungen ( ein garantiertes Ergebnis). Eine Vermittlung eines Arbeitsplatzes für mindestens 3 Monate. b. um Professionalisierung: Den Fachkräften geht es um Professionalisierung (= Einführung von Ausbildungs- und Zulassungsvorschriften (Zertifizierung) für qualifizierte oder privilegierte Berufe.) …. c. um Verbraucherschutz: Betroffene und Angehörige ( Eltern…) haben ein Recht auf Verbraucherschutz und auf ein gutes Angebot. Folie 10: Es gibt 3 Qualitätsebenen: 1. Strukturqualität: Die Strukturqualität beinhaltet die - Rahmenbedingungen: - Die Rahmenbedingungen einer Maßnahme, einer Institution. Sie beinhalten Rahmenbedingungen für Ausstattung ( Ausstattung eines Projekts) und Personal ( für das Personal auch ein Dienstauto, oder keines etc.) … . Sowie die - Qualifikationen der MitarbeiterInnen. Seite 182 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 2. Prozessqualität: Die Prozessqualität umfasst - alle Aktivitäten, die zwischen den LeistungserbringerInnen ( Mitarbeiter einer Institution) und den LeistungsempfängerInnen ( Menschen mit Behinderung) stattfinden. 3. Ergebnisqualität: Die Ergebnisqualität betrifft - jene Zustände, die bei den KundInnen der Dienstleistung hervorgerufen werden sollten bzw. beobachtbare Veränderungen bei den HilfeempfäbgerInnen. (vgl. Meinhold 1998; Metzler & Wacker 2001) -> Qualität der Erlebnisse, hier geht es um beobachtbare Veränderungen, z.B. wurden die veränderbaren Ziele auch erreicht ( z.B. Klärung eines Berufs). - Dies ist oft schwer messbar für Außenstehende,-> daher eine Dokumentation ( einzelne Aktivitäten, die für Beratungsgespräche im Sinne der Berufsorientierung, mit qualitativem Ergebnis). - Ein Ergebnis, auch bei „keiner Vermittlung“ kann sein, dass es für die Person besser wäre noch ein weiteres Schuljahr zu absolvieren. - Dies ist auch ein qualitatives Ergebnis.-> Alles, damit das Bundessozialamt sieht, wohin die Ziele gehen sollen. Ein Bsp. wäre -„Sozialtraining“: Petermann und Petermann haben ein Buch über „Sozialtraining“ geschrieben. - Im Rahmen der Arbeitsassistent wäre das „Sozialtraining“ z.B. ein Gespräch mit der betroffenen Person über z.B. das Verhalten in Konfliktsituationen. - Eine Simulation von der betrieblichen Situation, der Kommunikation unter den MitarbeiterInnen für den Erfolg in der betrieblichen Situation durch ein Rollenspiel.-> Es gibt auch „Selbstbewusstseinskruse“ z.B. in denen ein „Sozialetraining“ erlernt werden kann. Seite 183 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 11: Evaluation von Prozessqualität Die Prozessqualität wird wesentlich durch das fachliche Handeln der MitarbeiterInnen und die Gestaltung der Beziehung zu den NutzerInnen bestimmt. - Grundlage dafür ist ein konkreter Förderplan bzw. Entwicklungsplan,-> der auf einer bestimmten fachlichen Orientierung aufsetzen soll. Die Bestimmung der Prozessqualität erfordert Dokumentation und Diagnostik einerseits, sowie Kontrolle andererseits. Zur Evaluation der Prozessqualität bedarfsgerechter Unterstützung sind demnach folgende spezifische Elemente wichtig: - Ermitteln der Bedürfnisse der KundInnen/ KlientInnen, - Erstellen individueller Entwicklungspläne/Förderpläne, - Hilfen und Angebote zur Verwirklichung von Lebensplanung, Folie 12: - Klare Definition und Beschreibung von Inhalten und Kompetenzen - bezogen auf die pädagogischen, psychologischen und therapeutischen Anteile, Gesicherte Kontinuität des Förderprozesses, Kommunikations- und Entscheidungsprozesse des Teams - die der Komplexität der Aufgabe gerecht werden, Umsetzung von Interdisziplinarität und Ganzheitlichkeit durch interne und externe Kooperation. Folie 13: Evaluation von Ergebnisqualität Bei der Beurteilung der Ergebnisqualität wird der Blick auf folgende Merkmale gerichtet: - individuelle Zielerreichung ( z.B. Berufswünsche), - Veränderung des Verhaltens, Seite 184 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener - Veränderung beim Gesundheitszustand und im allgemeinen Wohlbefinden ( wobei auch das Wohlbefinden des Personals als Qualitätsergebnis gilt). (Altrichter & Feyerer 2003 zit. nach Leyendecker & Wacker 2000, 322 ff.) 2. Qualitätssicherung am Beispiel der Arbeitsassistenz in Österreich Folie 14: Qualitätsperspektiven Qualität aus der Sicht a. der Kostenträger aus der Sicht b. der Fachkräfte aus der Sicht c. der Betroffenen/ Angehörigen Es geht a. um Ressourcensteuerung. b. um Professionalisierung. c. um Verbraucherschutz. Übertragen auf die Arbeitsassistenz ist das - Folie 15: Perspektive Auftraggeber: Vermittlungsquote ( wie viele Leute werden vermittelt?): Die Vermittlungsquote ist sehr quantitativ ( Nötig für die Arbeit ist eine Dokumentation einzelner pädagogischer Schritte)!, Perspektive ArbeitsassistentInnen: Zeit, Seite 185 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Perspektive Jugendliche: Selbstbestimmung, Job. Für die Jugendlichen ist wichtig, „Wir wollen einen Job und Unterstützung dabei.“ - Ziel ist es die Selbstbestimmung zu fördern. Folie 16: Spannungsfeld hier: Gesetzlicher Auftrag Beratungspraxis ( Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt/ Vermittlungsquote) Druck Was soll Arbeitsassistenz leisten? Vermittlungsdruck ( Vermittelbarkeit?). Was leistet Arbeitsassistenz? Die Kunden haben aber individuelle Probleme. Von einzelnen Personen gibt es eine schwere Vermittlung. - Eine genaue Überlegung ist hier auch vom Kostenträger bezüglich der Zielgruppe der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme notwendig! - Bsp. - „Spagat“: „Spagat“ arbeitet im Jahr mit bis zu 6 schwerstbehinderten die Jugendlichen, die vermittelt werden können. - Je nach Zielgruppe muss der Erfolg gemessen werden ( bei „Spagat“ 6, bei anderen bis zu 12 Vermittlungen). Folie 17: Problemlagen Familiäres Umfeld und kulturelle Herkunft: - mangelnde/ fehlende Unterstützung, Armut, Arbeitslosigkeit, Gewalt - ausländische Familien. Seite 186 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Qualifikation: - niedriges Bildungsniveau. Persönliche Kompetenzen (beruflich, sozial): - mangelnde Berufswahlkompetenz ( unrealistische Berufswünsche,…), - Probleme bei der Realisierung der Berufsvorstellungen, - fehlende Schlüsselqualifikationen objektive Faktoren: - soziale Einstellungen und Vorurteile in Betrieben, - Arbeitsmarktsituation, Region, Konkurrenz am Stellenmarkt. Folie 18: Gesetzlich vorgegebene Ziele und Aufgaben der Arbeitsassistenz Gesetzlich vorgegebene Ziele sind: - die (Re-)Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, - die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Gesetzlich vorgegebene Aufgaben sind: - Beratung und Begleitung der Menschen mit Behinderung: - Beratung des sozialen Umfeldes der Menschen mit Behinderung - Beratung der Betriebe. Seite 187 Samstag, 14. Mai 2016 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 19: Prozessqualität Übergeordnete Qualitätskriterien, betreffend den gesamten Prozess: Förderung der Selbstbestimmung: Die ArbeitsassistentIn versucht die betroffene Person als HauptakteurIn zu sehen und in Richtung Selbstbestimmung zu fördern. Individualisierung: Beratungsgespräche müssen individuell ablaufen ( individuelle Lebens- und Problemsituationen). Transparenz: Einzelne Prozesse müssen für die betroffenen Personen, Mitarbeiter, Träger transparent ( Transparenz= sichtbar machen) gemacht werden. - Durch Dokumentation und Kontrolle!=> Kontrolle durch außenstehende Personen. Etablierung, Einbeziehung des sozialen Netzwerkes der Jugendlichen: Persönliche Zukunftsplanung des Jugendlichen. - Wie gestaltet sich die Zukunftsplanung? Je besser die Vernetzung, desto mehr wird auch an Arbeit der ArbeitassistentIn angenommen. Vernetzung mit Institutionen. Phase 1: Klärung der Ausgangssituation: Berufsorientierung und Fähigkeitenanalyse: Bedürfnisse der Person, und wie kann ich darauf reagieren?: Analyse der Lebens- und Problemsituation zur Bestimmung des Hilfebedarfs. umfassende Berufsorientierung. Orientierung an den Interessen und Fähigkeiten. Seite 188 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 20: Phase 2: Vorbereitung der Arbeitsaufnahme und betriebliche Qualifizierung: Beteiligung der Jugendlichen beim Bewerbungsgespräch: => Jugendliche im Bewerbungsgespräch aktiv werden lassen., Orientierung an den Tätigkeiten:=> Orientierung an den Tätigkeiten, d. h. zuerst platzieren ( am allgemeinen Arbeitsmarkt), dann qualifizieren, in der Tätigkeit einschulen. - Dies findet auch sehr realitätsnahe statt. - Von den berufsvorbereitenden Maßnahmen ist keine arbeitsbezogen., Passung zwischen Fähigkeiten und Anforderungen: Je besser die Passung, desto besser passt die Tätigkeit., Förderung arbeitsbezogener und sozialer Kompetenzen., Unterstützung bei emotionalen Problemen:=> Emotionale und psychosoziale Beratung., Förderung der sozialen Integration: - Unterstützung in der sozialen Integration. Phase 3: Nachbetreuung: Die Nachbetreuung soll regelmäßig stattfinden langfristiger Kontakt, regelmäßige Kontakte zu den Betrieben, die Arbeitsassistenz ist dabei alleinige AnsprechpartnerIn. Seite 189 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 21: Strukturqualität Rahmenbedingungen: freiwilliger Zugang: Der Zugang zur Arbeitsassistenz sollte ein freiwilliger sein., Niedrigschwelligkeit: Niederschwelligkeit, d. h. ohne Barrieren ohne nötige Gutachten… . - Die Arbeitsassistenz sollte eine Beratung sein., zeitliche/ personelle Ressourcen, materielle Ausstattung, Dokumentation. Folie 22: Ergebnisqualität Quantitativ: Vermittlungsquote. Die Erlebnisqualität wird immer auch quantitativ sein, d. h. der Blick ist darauf gerichtet, weil die quantitative Vermittlungsquote wichtig ist. Qualitativ: Der Blick ist qualitativ bei Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, Aktivierung der eigenen Stärken und Fähigkeiten, Klärung der Berufswünsche, Passung der Fähigkeiten mit den Anforderungen, Förderung der Selbstständigkeit, Problembewältigung. Seite 190 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 23: Optimierung Leistungsvereinbarungen: Leistungsvereinbarungen zwischem den Kostenträger und dem Projekt, aber auch zwischen dem Leiter und dem Mitarbeiter. Sie sind quantitativ und qualitativ. Qualitativ durch gute Dokumentation. Beratungskonzepte: Verankerung der psychosozialen Beratung bereits im Vorfeld der Vermittlung. - Bei Jugendlichen mit Lernbehinderung ist diese Beratung gerade sehr wichtig. Geeignete Rahmenbedingungen durch: Bereitstellung entsprechender Ressourcen ( materiell, personell, zeitlich): Genügend MitarbeiterInnen, in der Regel 1 Mitarbeiter mit 12 Menschen mit diversen Beeinträchtigungen. Qualifizierung der MitarbeiterInnen. Folie 24: Ausblick Entwicklung eines Qualitätssicherungskonzeptes Einrichtung von Fachgremien, Unterstützung der Fachgremien durch wissenschaftliche Begleitforschungen, Institutionalisierung externer und interner dialogischer (= in Dialogform) Strategien zur Qualitätssicherung. Seite 191 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener 13. VO (24.01.2006) Passwort der Vorlesung: „zukunft“. Zukunft der beruflichen Rehabilitation/ Integration „Bewegt ‚berufliche Integration‘ die Integrationspädagogik?“ Inhalt der heutigen Vorlesung: 1. Begriffsklärungen 2. Frage: Welchen Stellenwert nimmt „berufliche Integration / Rehabilitation“ innerhalb der Integrationspädagogik ein? 3. Analysegrundlage 4. Ergebnisse 5. Forschungsbedarf/ Zukunftsaufgaben 1. Begriffsklärungen -> Befürworter der Integration, Inklusion kritisieren den Begriff der Rehabilitation ( weil er defizitorientiert ist). - „Rehabilitation“ wird als traditioneller Begriff gesehen. Der Begriff „Inklusion“ impliziert (= beinhaltet) „alle“ - Bildung für alle. ( Folien + Skriptum) Folie 1: „Integrationspädagogik“ Die Integrationsentwicklung gibt es seit den 70er Jahren. Die Integrationspädagogik habe sich - ihren BegründerInnen zufolge - aus der Integrationsbewegung, als Teil der bürgerlichen Basisbewegung der 70er Jahre, herauskristallisiert (Niehaus 2000) Seite 192 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener -> Die Integrationspädagogik hat sich als eigene Disziplin entwickelt. - Den Begriff Integrationspädagogik gibt es seit Mitte 80er Jahre. Die Integrationspädagoge hat sich in Wien nie so etabliert. - Es gibt an der Universität keine Abteilung, kein Institut für Integrationspädagogik. In Klagenfurt gibt es einen Lehrstuhl (von Herrn Prof. HOWAK) und eine Abteilung für Integrationspädagogik. An der Universität Salzburg ist Herr Prof. WETZL Integrationspädagoge und in Innsbruck Prof. Dr. Volker Schönwiese, den man auch mit seiner Frau Petra Flieger und seinem Sohn im Film „BlickBestimmung - Bilder selbstbestimmter Leben“ gesehen hat. In Linz gibt es eine eigene Einrichtung für „Inklusive Pädagogik“ außerhalb der Universität, die von Dr. FEIRER gegründet wurde. Das „Selbst“bild/ -verständnis“ der Integrationspädagogik ist: - Das zentrale Ziel der Integrationspädagogik, die soziale sein habe, „(...) Eingliederung aller Menschen mit „Behinderung“. Dieses Selbstbild und Selbstverständnis schließt auch andere Randgruppen mit ein.“-> Andere Randgruppen sind z.B. Menschen, die auf Grund des Geschlechts, der Religion benachteiligt sind. Hier müssen wir auch gleich an ethnische Minderheiten denken. - FEUSER ist deutscher Vertreter der Integrationspädagogik an der Uni Bremen.-> Nicht auf den Schweregrad der Behinderung schauen, sondern den Blick auf das Umfeld richten. Im Mittelpunkt der pädagogischen Teildisziplin der Integrationspädagogik steht die „Theorie und Praxis des gemeinsamen Lernens“, als neue Sichtweise der Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ( Abkehr von der Defizitperspektive hin zu einer kompetenzenorientierten Sicht; den notwendigen Unterstützungsbedarf und die institutionellen Rahmenbedingungen). (Eberwein und Knauer, 2002) - Wie ist die Gestaltung der schulischen Integration? - Integrative Pädagogik hat stets auch eine politische Dimension.-> Siehe den Vortrag von Frau Mag. Pinetz. Die Integrative Pädagogik, Beschulung wurde und wird immer von Eltern vorangetrieben, sie Seite 193 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener wollten, dass ihre Kinder in „normale“ Schulen gehen können. - Die Eltern haben politische Unterstützung gesucht. „…Integrative Pädagogik ist stets eine gesellschaftspolitische Dimension“. (Heimlich, 2003) - Unterrichtsministerin Gehrer bietet z.B. keine Unterstützung fürIntegration. Das „Fremd “bild“ der Integrationspädagogik: VertreterInnen der Heil- und Sondepädagogik und allgemeinen Pädagogik sehen den Kern der Integrationspädagogik ebenso in der gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder in allgemeinen Schulen.“ (Antor und Bleidick, 2001) - Sowie in Lernund Entwicklungsprozessen in heterogenen Lern- und Spielgruppen. Ein Integrationspädagoge würde nicht sagen, die gemeinsame Unterrichtung „von behinderten und nicht behinderten Kindern ( er würde diese Unterscheidung nicht machen), sondern er würde sagen die Unterrichtung „aller Kinder in einer gemeinsamen Schule“ und „alle Kinder haben besondere Bedürfnisse“. „Die Integration sollte darüber hinaus auch andere Lebensbereiche wie Freizeit, Wohnen und Arbeit einschließen.“ (Böhm, 2000) - Bleidick definiert als Behindertenpädagogische Aufgabe“ - die schulischen Integration, - den Bereich „Arbeit“. Er vertritt aber nicht die Inklusion ( im Sinne von keiner Differenzierung von Behinderung). Behinderung wird als „Besonderung“ gesehen ( Integration). Folie 2: „Berufliche Integration“ Berufliche Integration beinhaltet auch soziale Integration, sie zielt darauf ab. - Berufliche Integration als Moment des gesellschaftlichen Zusammenlebens, soziale Teilhabe. Sie erfolgt über das System der Seite 194 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Institutionen und AnbieterInnen der beruflichen Rehabilitation (vgl. z.B. Hovorka 2000, Markowetz 2001, Niehaus 2000) Zielgruppe der Beruflichen Integration sind: jugendliche und erwachsene Frauen und Männer mit Behinderung und/ oder gesundheitlicher Einschränkung ( körperlichen Beschwerden). Die Übergänge der Beruflichen Integration sind: Ersteingliederung, Wiedereingliederung,-> Übergänge in den Beruf/ die Pension. Menschen mit Behinderung, die den Job oft wechseln müssen ( aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung…), dies führt leicht in die „Abwärtsspirale“ ( zu einem niedriger qualifizierten Job) oder zu einem früheren Austreten aus der Berufstätigkeit. - Eine Fragestellung der beruflichen Rehabilitation ist auch, wie gehen wir mit älteren ArbeitnehmerInnen um? Maßnahmenangebote zur Unterstützung in den verschiedenen Übergängen: - Job-Coaching, Clearing, Arbeitsassistenz … . Maßnahmen der Prävention, sind z.B. Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz oder Personalberatung. Seit Mitte der 90er Jahre werden als Folge der Integrationsbewegung und der Implementierung des Ansatzes des „Supported Employment“ spezifische Angebote zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt geschaffen. Ebenen: Berufliche Rehabilitation: Maßnahme ( Mittelebene)/ Berufliche Integration: Ziel ( Zielebene). (vgl. Niehaus 2001, Koch & Bengel 2000, Schiller 1987) Niehaus, Koch, Bengel und Schiller nehmen gerne diese Trennung in „Berufliche Rehabilitation“ und „Berufliche Integration“ vor. - Auch wenn das Thema der Beruflichen Integration noch nicht als befriedigend gelöst gilt, verweisen ihre VertreterInnen auf viel versprechende Ansätze, insbesondere beim Übergang Schule/Beruf. Seite 195 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 3: 2. Frage: Welchen Stellenwert nimmt „berufliche Integration / Rehabilitation“ innerhalb der Integrationspädagogik ein? Forschungsfragen 1. Wird „Berufliche Integration“ im Fachdiskurs aufgegriffen? 2. Wenn ja, welche Inhalte/ Aspekte werden diskutiert? 3. Wo gibt es Forschungslücken, welcher Forschungsbedarf lässt sich ableiten? - Relevanz eines Diplomarbeitsthemas. Folie 4: 3. Analysegrundlage Die Recherche und Analyse von Beiträgen zum „Themenbereich Arbeit und Berufliche Integration“ bezieht sich auf die Jahre 2000 bis 2004 - in: Online-Datenbanken zur Integration (bidok, senist.net) Zeitschriften (Behindertenpädagogik, Behinderte ... , Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen ... ) Handbücher, Monographien und Sammelbände Universitäre Forschung und Lehre. 4. Ergebnisse Folie 5: „Berufliche Integration“ im Fachdiskurs Das Thema der Beruflichen Rehabilitation wird in der allgemeinen Erziehungswissenschaft unzureichend behandelt, benannt (z.B. Lenzen 2000, www.dgfe.de…). - Erste Modellprojekte der Beruflichen Rehabilitation sind erst in „jüngeren“ Handbüchern - Mitte 80er Jahre - inbegriffen, berücksichtigt. (z.B. Eberwein & Knauer, 2002, Heimlich 2003) Seite 196 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Theoriediskurse der Integrationspädagogik sind unzureichend in der „beruflichen Integration“ reflektiert. (Barlsen 2001) Differenzierung innerhalb der Zielgruppe („schwerbehindert“ bzw. „begünstigt“ versus Menschen mit geistiger Behinderung). (Hinz 2003) Die Arbeitsassistenzmaßnahme war ursprünglich für die Zielgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung.=> Die Zielgruppe verlagerte sich auf die Zielgruppe der „Begünstigt Behinderten“. - Die übrigen Zielgruppen wurden gar nicht beachtet. Paradigmenkonkurrenz - Polaritätenmodell: Rehabilitativsonderpädagogisches Paradigma versus integratives Paradigma. (Hinz & Boban 2001, Burtscher 2001) Das Rehabilitative(-sonderpädagogische) Paradigma ist noch immer sehr stark separierend, traditionell. - „Geschützte Werkstätten“, kein Versuch für alle Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz zu bekommen. (siehe Burtscher) Seite 197 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 6: Struktur der Erziehungswissenschaft (Lenzen, 2000) - Die Berufliche Rehabilitation ist vorwiegend in der Erwachsenenpädagogik zu finden,-> sie ist nicht im Bereich der Sonderpädagogik zu finden. Folie 7: Inhalte/ Aspekte der beruflichen Integration - Der Fokus liegt auf dem Übergang Schule/ Beruf ( auf der Ersteingliederung). Zahlreiche Infos gibt es über Maßnahmenangebote, rechtliche Bedingungen, sowie Maßnahmenevaluationen. Ein Defizit, wenig gibt es zu Qualität und Integration, sowie dem Übergang von einer Beschäftigungstherapie, Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Und bei der Grundlagenforschung. Seite 198 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Folie 8: 5. Forschungsbedarf Die inhaltliche Ist-Analyse von Beiträgen und deren Zuordnung zu Forschungsschwerpunkten machte es möglich den Forschungsbedarf zu begründen (…). Ein Forschungsbedarf ist im: Aufgreifen der Forderung nach Mehrebenenmodellen/ Integrationsnetzwerken : Dieser Ansatz ist auszubauen, einerseits auf Grund der Notwendigkeit der Berücksichtigung sozialpolitischer Entwicklungen, andererseits im Kontext von Netzwerkforschung bzw. der Evaluation von Netzwerken. Mehrebenenanalysen sind notwendig, um „integratives Prozesse auf der innerpsychischen, in der aktionellen, institutionellen und gesellschaftlichen Ebenen, die miteinander verwoben sind, zu unterscheiden“. (Niehaus 2000, Heimlich 2003) Vgl. auch Bronfenbrenner - Mikro-/ Meso-/ Makro-/ und Exoebene. -> Die Mikroebene ist der Bereich „Familie“, wo es förderliche/ hemmende Faktoren ( Barrieren) gibt. -> Die Makroebene sind Fragen der sozialen Gesetze/ politische Einstellungen. - Auch hier gibt es fördernde oder hemmende soziale Einstellungen und politische Gesetze. - Wie kann man soziale Einstellungen gegenüber behinderten Menschen verändern ( dieses Kapitel war bei den „Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderung“ Thema)? - Zur Erinnerung Konzept Bronfenbrenner Ökosystemischer Theorieansatz: Das Konzept unterscheidet zwischen 4 Systemen: 1. 2. 3. 4. Mikrosystem (mikro: klein) Mesosystem (meso: zwischen, inmitten) Exosystem (exo: außen und übergreifend) Makrosystem (makro: groß). Seite 199 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Mesosystem: Wechselbeziehung zwischen verschiedenen Lebensbereichen ( Wohngruppe, Arbeitsplatz, Familie,….). Mikrosystem: Unmittelbarer Lebensbereich. Makrosystem: Kulturelle/ Gesellschaftliche Bedingungen ( Entscheidungs-/Führungsinstanz). Exosystem: Institution Fortsetzung Forschungsbedarf: Ein Forschungsbedarf ist bei der : Berücksichtigung des Übergangs Wiedereingliederung nach Krankheit/ Unfall und des Übergangs Berufsleben/ Pension. Und der Berücksichtigung der Geschlechter- und Generationenfrage. Folie 9: Forschungsbedarf bei der : Erweiterung und Umdefinition von Zielgruppen : Forschungen im Bereich der beruflichen Rehabilitation sollten sich in Zukunft vermehrt auf die Problemlagen besonders benachteiligter Gruppen Seite 200 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener richten (- Zielgruppenspezifische Problemforschung). - Zielgruppen der Frauen, Ausländer/innen, Migrant/innen, sozial Benachteiligten…) und Diversity-Ansatz ( Diversity = Verschiedenheit, Mannigfaltigkeit). (Knauer 2003, Paireder 2002) - Zu Frauen mit Behinderung gibt es zu wenig Untersuchungen. - Sie haben eine Benachteiligung, weil sie eine andere Lebensbiografie haben ( „Doppelbelastung“, Kind und Beruf). - Männer, Frauen, MigrantInnen, sozial Benachteiligte - nicht „die Behinderten“. - Diversity-Ansatz ( an dem arbeiten Personalberatung, und -entwicklung und der beruflicher Rehabilitationsbereich). - Die „Verschiedenheit“ als Ressource sehen, die Unterschiede als Ressource auch für den Betrieb. Von : Metaanalysen oder theoretische Analysen, Reflexionen über einen gemeinsamen Bereich. - Es gibt wenig Grundlage im Bereich Beruflichen Rehabilitation. : Es ist zu wenig bekannt über die Wirksamkeit von Maßnahmen zur beruflichen Integration. Insofern wären begleitende Untersuchungen, die die Wirksamkeit belegen, zu begrüßen. Mit Hilfe z.B. einer Struktur-, Prozess- und Ergebnissanalyse könnten Kriterien für eine qualitätvolle Arbeit gefunden und mögliche Schwachstellen identifiziert werden. (Barlsen 2001) Disziplinübergreifende, handlungsorientierte Forschung (Hovorka 2000): - Ein gemeinsames Wissen von Soziologie, dem juristischen Bereich, der Betriebswirtschaft.-> Eine Disziplin reicht nicht aus. - Eine Handlungsorientierte Forschung sollte sie auch sein.-> Chancen vermitteln für Menschen mit Behinderung. - Maßnahmen und Ziele schaffen ( auf der Handlungsebene), wie die Berufliche Integration ermöglicht werden kann. Professionalisierung betrifft die Ausbildung im Integrationsbereich) (Boenisch 2000, QSI 2004): Qualität, Qualitätssicherung in Ausbildungen ( z.B., welche Ausbildung benötigen Integrationsberater). Zukünftig wird es ein besonderes Anliegen der Forschung sein müssen, auch ein Qualitätsprofil für in der beruflichen Integration aber tätige zu entwickeln. Z. B. wurde im Rahmen eines Equal-Projektes in Österreich der Versuch unternommen, einheitliche Qualitätsstandards von Ausbildungen im Integration Bereich und so Integration behinderte Menschen den Arbeitsmarkt zu entwickeln. Seite 201 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener Professionalisierung beinhaltet aber auch die Ansiedlung des Studienzweigs „Berufliche Rehabilitation“ an der Universität (- eine Auseinandersetzung schon im Studium). Ad. „Clearing“, „Arbeitsassistenz“: Clearing und Arbeitsassistenz ist eine innovative Maßnahme, hier werden Mitarbeiter gesucht ( mit der Beruflichen Rehabilitation gibt es eine „Ausbildung“ schon im Studium). Exkurs - Projekt „NUEVA“: Betroffene gehen in Wohnungseinrichtungen und evaluieren sie, machen Interviews und einen Datenbankkatalog. Bei „NUEVA“ wird auch Ausbildung ermöglicht. Dies gehört also auch in den Bereich der Beruflichen Rehabilitation. Folie 10: Fazit Es konnte aufgezeigt werden, dass Forschungsbedarf die berufliche Integration in unterschiedlichen Bereichen vorliegt. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Integrationspädagogik als wissenschaftliche Disziplin erscheint die Berücksichtigung der genannten Forschungsbereiche von tragender Bedeutung. Wo das Thema nach wie vor innerhalb der Integrationspädagogik eine marginale Rolle einnimmt, zeigen die Beiträge der letzten 4 Jahre zu diesem Thema, dass sich die berufliche Integration zu einem Untersuchungsfeld entwickelt hat, welches aus der integrationspädagogischen Forschungslandschaft nicht mehr wegzudenken ist. Ihre Fürsprecher gehen davon aus, dass es sich „zu einem der wichtigsten Brennpunkte in der Integrationspädagogik“ entwickeln wird. „Die Berufliche Integration ist in der Integrationspädagogik noch immer marginalisiert (= ins Abseits geschoben, an den Rand gedrängt).“ - Sie ist ein Feld, dass nur am Rand behandelt wird. „Berufliche Inklusion bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen, soziale Integration und Selbstbestimmung. Für eine zukünftige berufliche Integrationsforschung ist es deshalb gerade notwendig, die oben formulierten Forschungsanliegen ernsthaft in die Theoriebildung aufzunehmen. Gerade auch vor dem Hintergrund, das Seite 202 Samstag, 28. Jänner 2006 Einführung in die Berufliche Rehabilitation/ Fasching Elisabeth Magdlener berufliche Integration bzw. Inklusion die Grundlage für lebenslanges Lernen, soziale Integration und Selbstbestimmung bildet. Seite 203 Samstag, 28. Jänner 2006