Übersicht: Die Expertenstandards und ihre Inhalte

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Ausgabe 02 - 2016
DEMENZ: Pflege & Betreuung ambulant
Die kompetente Unterstützung für Pflegekräfte
Übersicht: Die Expertenstandards und ihre Inhalte
Expertenstandards
Dekubitusprophylaxe in
der Pflege
Inhalt / Ziele
Das Ziel ist die Vermeidung von Dekubitus, d. h. Hautschäden
durch Druck und verringerte Mobilität. Besonders zu Beginn der
Demenz sind viele Erkrankte noch sehr mobil, sodass hier
scheinbar kein Dekubitusrisiko besteht. Doch vielfach überdeckt
diese Gesamtwahrnehmung ein unterschwelliges Risiko, etwa
wenn Ihr Pflegekunde für die Nacht stark beruhigende
Medikamente erhält, die den Impuls zur Eigenbewegung
verringern. Ebenso können
Fehlhandlungen, wie beispielsweise das Vertauschen des linken
und des rechten Schuhs, zu Druckstellen führen.
Entlassungsmanagement Dieser Standard bezieht sich auf die Überleitung in das und aus
in der Pflege
dem Krankenhaus. Die beschriebenen Grundsätze sollen
Versorgungsbrüche verhindern. Für Ihre demenziell veränderten
Pflegekunden ist es vor allem wichtig, dass Ihre Informationen im
Krankenhaus ankommen und Sie rechtzeitig vor der Entlassung
ausreichend über die aktuelle Situation informiert sind. Beachten
Sie, dass dieser Standard nur von den Krankenhäusern
anzuwenden ist.
Sturzprophylaxe in der
Pflege
Hierbei geht es vorwiegend darum, die Risikofaktoren für Stürze
zu minimieren und gravierende Sturzfolgen zu verhindern. Da Ihre
demenziell veränderten Pflegekunden ihre eigene Sturzgefahr
schlichtweg vergessen, ist es an Ihnen, prophylaktische
Maßnahmen zu ergreifen, die Ihren Pflegekunden schützen, aber
seine Bewegungsfreiheit nicht einengen.
Förderung der
Harnkontinenz
Bei diesem Standard geht es vor allem darum, die Kontinenz
Ihres Pflegekunden zu erhalten und zu fördern. Hierfür sind Sie
auf die Mithilfe Ihres Pflegekunden angewiesen. Diese
Anforderungen können demenziell veränderte Personen oft gar
nicht erfüllen. Bei Ihren demenziell veränderten Pflegekunden
steht häufig die funktionale Inkontinenz im Vordergrund, d. h. Ihr
Pflegekunde beherrscht den Vorgang des Zur-Toilette-Gehens
nicht mehr, z. B. findet er das WC nicht oder kann sich nicht allein
entkleiden. Die Maßnahmen bestehen daher nicht im Training der
Blasenkontrolle, sondern darin, die Toilettengänge zu erleichtern
oder zu begleiten.
Pflege von Menschen mit Die Zielsetzung dieses Standards sind Wundheilung und das
chronischen Wunden
individuelle Wohlbefinden Ihres Pflegekunden. Auch hierbei
kommt es auf die Akzeptanz und die Mithilfe des Betroffenen an.
Ihre Aufgabe ist es, die Behandlung so zu gestalten, dass die
demenziell veränderte Person Verbände nicht entfernt und die
Wundversorgung zulässt.
Schmerzmanagement in
der Pflege bei akuten
Schmerzen
Ziel dieses Standards ist es, akute Schmerzen (d. h. plötzlich
durch eine körperliche Schädigung auftretende Schmerzen) so zu
lindern, dass sie nicht chronisch werden. Oft drücken demenziell
veränderte Pflegekunden Schmerzen nur indirekt aus, sodass
dies von der Umgebung etwa als herausforderndes Verhalten
interpretiert wird. Hier kommen dann spezielle
Schmerzerfassungsinstrumente wie z. B. BISAD oder BESD in
Betracht.
Schmerzmanagement in
der Pflegebei
chronischen Schmerzen
Bei chronischen Schmerzen besteht das Ziel darin, dass Ihr
Pflegekunde seinen Schmerzzustand durch die angebotenen
Maßnahmen akzeptabel findet. Ebenso wie bei akuten
Schmerzen geht es auch darum, herauszufinden, ob Ihr
Pflegekunde Schmerzen hat und wie stark diese sind. Hier
kommen dann spezielle Schmerzerfassungsinstrumente wie z. B.
BISAD oder BESD in Betracht.
Orale Ernährung in der
Pflege
Das Ziel dieses Standards ist eine bedürfnisorientierte
Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung. Ihre demenziell
veränderten Pflegekunden haben ein besonders hohes Risiko für
Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel, z. B. durch hohen
Kalorienbedarf bei starkem Bewegungsdrang, mangelndes
Hunger- und Durstgefühl und auch
durch Fähigkeitsverluste beim selbstständigen Essen.
Erhaltung und Förderung
der Mobilität in der
Pflege
Dieser Expertenstandard tritt erst im Herbst 2016 in Kraft. Er
befasst sich damit, wie Sie Ihren Pflegekunden beim Erhalt seiner
Mobilität unterstützen können. Mobilität ist hier als die
eigenständige (Fort-)Bewegung definiert. Hierzu zählt z. B. das
Drehen im Bett, die Fortbewegung in der Wohnung/auf der Straße
oder das Aufstehen aus
einem Stuhl. Hinweis: Dies soll der erste verbindliche Standard
werden!
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