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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/04/302
Luxemburg, den 25.-26. Oktober 2004
13759/04 (Presse 302)
Mitteilung an die presse
2613. Tagung des Rates
Justiz und Inneres
Luxemburg, den 25.-26. Oktober 2004
Präsident
Piet Hein DONNER
Minister der Justiz
Johan REMKES
Minister für innere Angelegenheiten und
Angelegenheiten des Königreichs
Rita VERDONK
Ministerin für Ausländerfragen und Integration
der Niederlande
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 9548 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
13759/04 (Presse 302)
1
DE
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat erörterte das Mehrjahresprogramm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht
("Haager Programm"). Der Vorsitz stellte zusammenfassend fest, dass vorbehaltlich der Klärung
einiger noch offener Fragen weit gehendes Einvernehmen über den Entwurfstext besteht, und
beschloss, diesen dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 4. November 2004 zur Billigung
vorzulegen.
Der Rat vereinbarte die Aufnahme von zwei obligatorischen biometrischen Identifikatoren in Pässe
und andere Reisedokumente: Gesichtsbild und Fingerabdrücke.
Er fasste ohne Aussprache einen Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über
die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels.
Er erließ ferner eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen.
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DE
INHALT1
TEILNEHMER
5
ERÖRTERTE PUNKTE
MEHRJAHRESPROGRAMM ZUR STÄRKUNG VON FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT
7
TERRORISMUS
8
BIOMETRISCHE IDENTIFIKATOREN
9
STRAFRECHTLICHE MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER VERSCHMUTZUNG
DURCH SCHIFFE
10
AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN AUS DEM STRAFREGISTER
11
SONSTIGES
11
–
ZUGANG ZU DAUERHAFTEN LÖSUNGEN / RÜCKÜBERNAHMEPOLITIK
11
–
BEWERTUNG DES DROGENAKTIONSPLANS DER EU
12
AM RANDE DER RATSTAGUNG
12
–
GEMISCHTER AUSSCHUSS
12
–
Geschäftsordnung
12
–
Biometrische Identifikatoren
12
–
Schengen-Bewertung Österreichs
12
–
UNTERZEICHNUNG VON ABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ
12
–
STÄNDIGER PARTNERSCHAFTSRAT EU-RUSSLAND – MINISTERTROIKA
13
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
JUSTIZ UND INNERES
Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen*
14
Bekämpfung des illegalen Drogenhandels*
14
Berichte über die Umsetzung von (JI)-Rahmenbeschlüssen
14
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3
DE
Menschenhandel
15
Übermittlung personenbezogener Daten – Kroatien
15
Europol – Moldau und Ukraine – Bekämpfung der organisierten Kriminalität
15
Europol – Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
15
Vizepräsident von Eurojust
15
Anträge auf internationalen Schutz – Schlussfolgerungen des Rates
15
AUSSENBEZIEHUNGEN
Kooperationsabkommen mit Andorra
16
Restriktive Maßnahmen – Burma/Myanmar*
16
HANDELSPOLITIK
Abkommen EG/Norwegen – Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse
17
Island – Fischereierzeugnisse und Pferde
17
Norwegen – Agrar- und Fischereierzeugnisse
17
Landwirtschaftliche Erzeugnisse*
17
Schweiz – Landwirtschaftliche Erzeugnisse
17
Landwirtschaftliche Erzeugnisse – Schweiz
18
Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl – China und Marokko
18
ENERGIE
Übereinkommen über nukleare Sicherheit
18
FISCHEREI
TAC und Quoten 2004
18
Nordostpazifik – EU-Beitritt zum Internationalen Übereinkommen
19
BILDUNG
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)
19
KULTUR
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle*
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19
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Herr Patrick DEWAEL
Frau Laurette ONKELINX
Tschechische Republik:
Herr František BUBLAN
Herr Pavel NĔMEC
Dänemark:
Frau Lene ESPERSEN
Herr Bertel HAARDER
Stellvertretender Premierminister und Minister des Innern
Stellvertretende Premierministerin und Ministerin der
Justiz
Minister des Innern
Stellvertretender Premierminister und Minister der Justiz
Ministerin der Justiz
Minister Minister für Flüchtlinge, Einwanderer und
Integration und Minister für Entwicklungshilfe
Deutschland:
Herr Otto SCHILY
Frau Brigitte ZYPRIES
Herr Klaus BUSS
Bundesminister des Innern
Bundesministerin der Justiz
Innenminister von Schleswig-Holstein
Estland:
Herr Margus LEIVO
Herr Ken-Marti VAHER
Minister des Innern
Minister der Justiz
Griechenland:
Herr Anastasis PAPALIGOURAS
Minister der Justiz
Spanien:
Herr José Antonio ALONSO SUÁREZ
Minister des Innern
Frankreich:
Herr Dominique de VILLEPIN
Herr Dominique PERBEN
Minister für innere Angelegenheiten
Justizminister
Irland:
Herr Michael McDOWELL
Minister für Justiz, Gleichberechtigung und Rechtsreform
Irlands
Italien:
Herr Giuseppe PISANU
Herr Roberto CASTELLI
Minister des Innern
Minister der Justiz
Zypern:
Herr Andreas CHRISTOU
Herr Doros THEODOROU
Minister des Innern
Minister der Justiz und der öffentlichen Ordnung
Lettland:
Herr Eriks JEKABSONS
Frau Vineta MUIŽNIECE
Minister des Innern
Ministerin der Justiz
Litauen:
Herr Virgilijus BULOVAS
Herr Gintaras ŠVEDAS
Minister des Innern
Stellvertretender Minister der Justiz
Luxemburg:
Herr Luc FRIEDEN
Herr Nicolas SCHMIT
Ungarn:
Frau Monika LAMPERTH
Herr József PETRÉTEI
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Minister der Justiz, Minister für das Staatsvermögen und
den Haushalt
Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Einwanderung
Ministerin des Innern
Minister der Justiz
5
DE
Malta:
Herr Tonio BORG
Niederlande:
Herr Johan REMKES
Stellvertretender Premierminister, Minister der Justiz und
des Innern
Herr Piet Hein DONNER
Frau Rita VERDONK
Minister für innere Angelegenheiten und Angelegenheiten
des Königreichs
Minister der Justiz
Ministerin für Ausländerfragen und Integration
Österreich:
Herr Ernst STRASSER
Bundesminister des Innern
Polen:
Herr Ryszard KALISZ
Herr Sylweriusz KRÓLAK
Minister für innere Angelegenheiten und Verwaltung
Unterstaatssekretär, Ministerium der Justiz
Portugal:
Herr Daniel VIEGAS SANCHES
Herr Paulo CASTRO RANGEL
Minister des Innern
Staatssekretär beim Minister der Justiz
Slowenien:
Herr Rado BOHINC
Frau Zdenka CERAR
Minister des Innern
Ministerin der Justiz
Slowakei:
Herr Vladímir PALKO
Herr Daniel LIPSIC
Minister des Innern
Stellvertretender Premierminister und Minister der Justiz
Finnland:
Herr Kari RAJAMÄKI
Herr Johannes KOSKINEN
Minister des Innern
Minister der Justiz
Schweden:
Herr Thomas BODSTRÖM
Frau Barbro HOLMBERG
Vereinigtes Königreich:
Herr David BLUNKETT
Frau Caroline FLINT
Minister der Justiz
Ministerin im Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für Migrationsfragen
Frau Cathy JAMIESON
Minister des Innern
Parliamentarische Staatssekretärin, Ministerium des
Innern
Ministerin der Justiz (Schottische Exekutive)
Kommission:
Herr António VITORINO
Mitglied
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DE
ERÖRTERTE PUNKTE
MEHRJAHRESPROGRAMM ZUR STÄRKUNG VON FREIHEIT, SICHERHEIT UND
RECHT
Der Rat erörterte den Entwurf eines Mehrjahresprogramms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit
und Recht ("Haager Programm").
Abschließend stellte der Vorsitz fest, dass vorbehaltlich der Klärung einiger noch offener Fragen,
insbesondere hinsichtlich der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit in dem von Titel IV des
Vertrags abgedeckten Bereich, weit gehendes Einvernehmen über den Entwurfstext besteht, und er
beschloss, diesen dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 4. November 2004 zur Billigung
vorzulegen.
Im Mittelpunkt der Beratungen des Rates standen die folgenden Punkte:
–
Einführung eines gemeinsamen Asylsystems;
–
gemeinsame Behandlung von Asylanträgen;
–
etwaige Bildung einer Europäischen Grenzschutztruppe;
–
Entscheidung, die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat und das Verfahren der
Mitentscheidung mit dem Europäischen Parlament künftig in allen Fragen auf dem Gebiet
Asyl, Einwanderung und Grenzfragen anzuwenden;
–
Informationsaustausch;
–
Terrorismus;
–
gegenseitige Anerkennung in Strafsachen und
–
justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen.
Ziel des Haager Programms ist die Verbesserung der gemeinsamen Fähigkeit der Union und ihrer
Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Grundrechte, der Mindestnormen für Verfahrensgarantien
und des Zugangs zur Justiz im Hinblick auf den Schutz von schutzbedürftigen Menschen gemäß
dem Genfer Abkommen und anderen internationalen Verträgen, zur Regulierung von Wanderungsbewegungen und zur Kontrolle der Außengrenzen der Union, zum Kampf gegen organisierte grenzüberschreitende Kriminalität und zur Bekämpfung der Bedrohung durch den Terrorismus, zur
Realisierung des Potenzials von Europol und Eurojust, zur weiteren Verwirklichung der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsentscheidungen und Bescheinigungen sowohl in
Zivil- als auch in Strafsachen sowie zur Beseitigung rechtlicher und gerichtlicher Hindernisse bei
Rechtsstreitigkeiten in Zivil- und Familiensachen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen. Dieses
Ziel muss im Interesse unserer Bürger erreicht werden, indem eine gemeinsame Asylregelung festgelegt wird und der Zugang zu den Gerichten, die praktische Zusammenarbeit von Polizei und
Justizbehörden, die Rechtsangleichung und die Ausarbeitung einer gemeinsamen Politik in verschiedenen Bereichen verbessert werden.
Der Entwurf des Mehrjahresprogramms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
wurde gemäß dem Ersuchen des Europäischen Rates (Tagung vom 17./18. Juni 2004) vom Vorsitz
in Zusammenarbeit mit der Kommission ausgearbeitet.
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DE
Der Programmentwurf beruht auf den ausführlichen Erörterungen der JI-Minister auf der Tagung
des Rates vom 19. Juli 2004 und den informellen JI-Ministertagungen vom 30. September und
1. Oktober 2004. Zudem hat der Vorsitz substanzielle und detaillierte schriftliche Beiträge von den
Mitgliedstaaten erhalten, die ebenfalls weitgehend berücksichtigt wurden.
In den letzten Jahren hat die Europäische Union ihre Rolle bei der Gewährleistung der Zusammenarbeit im Polizei-, Zoll- und Justizbereich sowie bei der Herausbildung einer koordinierten Asyl-,
Einwanderungs- und Grenzsicherungspolitik ausgebaut. Diese Entwicklung wird sich mit der verstärkten Einrichtung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aufgrund des Vertrags über eine Verfassung für Europa, der am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wird, fortsetzen. Mit diesem Vertrag und den vorhergegangenen Verträgen von Maastricht, Amsterdam und
Nizza ist nach und nach ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen im Bereich der Justiz und des Inneren
und für die Verzahnung dieses Politikbereichs mit anderen Politikbereichen der Union entstanden.
Seit der Tagung des Europäischen Rates in Tampere im Jahre 1999 wurde die Unionspolitik im JIBereich im Rahmen eines allgemeinen Programms fortentwickelt. Auch wenn nicht alle ursprünglichen Ziele erreicht worden sind, so sind doch umfassende und koordinierte Fortschritte erzielt
worden: Es wurde das Fundament einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik gelegt, der
Weg für die Harmonisierung der Grenzkontrollen bereitet, die polizeiliche Zusammenarbeit verbessert und das Terrain für eine auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen beruhende justizielle Zusammenarbeit weitgehend geebnet. Dies sind nur einige der im
ersten Fünfjahreszeitraum erreichten Ergebnisse.
TERRORISMUS
Der Rat hörte einen Vortrag des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, Gijs DE VRIES,
über den Prozess der gegenseitigen Begutachtung der einzelstaatlichen Vorkehrungen zur Terrorismusbekämpfung.
Die Kommission stellte zudem ein Paket von vier Mitteilungen zur Terrorismusbekämpfung vor,
die die Stärkung von Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit Europas bei terroristischen Anschlägen zum Gegenstand haben. Diese Mitteilungen, die auf Ersuchen des Europäischen
Rates (Tagungen vom März und Juni 2004) vorgelegt wurden, dienen zusammen mit den Berichten/Beiträgen des Hohen Vertreters und des Rates der Vorbereitung der Tagung des Europäischen
Rates am 17. Dezember 2004. Die in den Dokumenten unterbreiteten Vorschläge betreffen Maßnahmen zur Stärkung von Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei terroristischen Anschlägen in Bezug auf die Prävention der Terrorismusfinanzierung, die Folgenbewältigung
sowie den Schutz kritischer Infrastrukturen.
Nach dem Terroranschlag vom 11. März 2004 in Madrid, der sich auch gegen die gesamte Europäische Union richtete, vereinbarte der Europäische Rat eine Reihe strategischer Ziele, von denen sich
die Union seither bei ihrem Kampf gegen den Terrorismus leiten lässt. Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei terroristischen Anschlägen stehen im Mittelpunkt dieser strategischen Ziele, die insbesondere Folgendes umfassen: Erschwerung des Zugangs von Terroristen zu
finanziellen und anderen wirtschaftlichen Mitteln, Maximierung der Kapazitäten der EU-Gremien
und der Mitgliedstaaten zur Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Terroristen und zur Verhinderung terroristischer Anschläge und Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, die Folgen
eines Terroranschlags abzumildern.
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DE
Auf seiner Tagung vom 18. Juni 2004 billigte der Europäische Rat den EU-Aktionsplan zur
Bekämpfung des Terrorismus. Die übergeordneten Ziele, die sich in vielen der weit reichenden
Maßnahmen des Aktionsplans widerspiegeln, sind wirksame Prävention, Abwehrbereitschaft und
Reaktionsfähigkeit der Union bei terroristischen Anschlägen.
Die erste der vier Mitteilungen trägt den Titel Prävention, Abwehrbereitschaft und Reaktionsfähigkeit bei terroristischen Anschlägen. In den übrigen drei Mitteilungen geht es um die Bekämpfung
der Finanzierung des Terrorismus, die Abwehrbereitschaft und die Folgenbewältigung bei der
Terrorismusbekämpfung und den Schutz kritischer Infrastrukturen.
Auf der Grundlage dieser Mitteilungen, die von der Kommission am 20. Oktober 2004 angenommen wurden, wird der Rat in den kommenden Monaten weitere Maßnahmen ergreifen.
BIOMETRISCHE IDENTIFIKATOREN
Der Rat vereinbarte vorbehaltlich der Aufhebung von zwei Prüfungsvorbehalten die Aufnahme der
Fingerabdrücke als zweiten obligatorischen Identifikator in von den Mitgliedstaaten ausgestellte
Pässe und andere Reisedokumente.
Es sei daran erinnert, dass der Rat auf seiner Tagung vom 8. Juni 2004 Einvernehmen darüber
erzielt hatte, dass das Gesichtsbild den ersten, obligatorischen Identifikator und die Fingerabdrücke
den zweiten, fakultativen Identifikator bilden sollten. Auf seiner heutigen Tagung vereinbarte der
Rat, dass die Fingerabdrücke als zweiter Identifikator ebenfalls obligatorisch sein sollen.
Ferner vereinbarte der Rat geeignete Fristen für die Anwendung dieser biometrischen Identifikatoren. In Bezug auf das Gesichtsbild werden 18 Monate und in Bezug auf die Fingerabdrücke
36 Monate nach der Annahme der technischen Spezifikationen eingeräumt, um der Verordnung
nachzukommen.
Die Angleichung der Sicherheitsmerkmale und die Aufnahme biometrischer Identifikatoren sind ein
wichtiger Schritt zur Verwendung neuer Elemente im Hinblick auf künftige Entwicklungen auf
europäischer Ebene, mit denen die Sicherheit von Pässen und anderen Reisedokumenten erhöht und
eine verlässlichere Verbindung zwischen diesen Dokumenten und ihren Inhabern hergestellt wird.
Diese Maßnahmen tragen erheblich zum Schutz vor einer betrügerischen Verwendung von Pässen
und anderen Reisedokumenten bei.
Die Verordnung findet keine Anwendung auf die Personalausweise, welche die Mitgliedstaaten
ihren Staatsangehörigen ausstellen.
Die biometrischen Daten in Pässen und anderen Reisedokumenten werden verwendet, um
–
die Authentizität des Dokuments zu prüfen,
–
die Identität des Inhabers durch direkt verfügbare abgleichbare Merkmale zu überprüfen,
wenn die Vorlage eines Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments gesetzlich vorgeschrieben ist.
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DE
STRAFRECHTLICHE MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG DER VERSCHMUTZUNG
DURCH SCHIFFE
Der Rat erörterte auf der Grundlage eines Kompromisstextes des Vorsitzes den Entwurf eines
Rahmenbeschlusses des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Bekämpfung der
Verschmutzung durch Schiffe.
Die Beratungen des Rates betrafen im Wesentlichen die Beziehungen zwischen dem Rahmenbeschluss, dem MARPOL (Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) und dem UNCLOS (Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen)
sowie die Möglichkeit einer Begrenzung des Höchstmaßes der Geldsanktionen gegen juristische
Personen.
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass drei Mitgliedstaaten den Kompromisstext nicht akzeptieren
konnten, beschloss der Vorsitz, den Europäischen Rat mit dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses
zu befassen.
Die Bekämpfung der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verschmutzung durch Schiffe zählt zu den
Prioritäten der Europäischen Union. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Tagung
vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen – Nummern 32 bis 34) und in der Erklärung des
Rates (Justiz und Inneres) vom 19. Dezember 2002 nach dem Untergang des Öltankschiffs
"Prestige" kommt die Entschlossenheit der Union zum Ausdruck, alle notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen, um eine Wiederholung solcher Katastrophen zu vermeiden.
Vor diesem Hintergrund vereinbarte der Rat einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer
Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für
Verstöße. Der Richtlinienentwurf geht von dem Prinzip aus, dass alle von Schiffen ausgehenden
Einleitungen von Schadstoffen als Verstöße zu betrachten sind, wenn sie auf Vorsätzlichkeit,
Leichtfertigkeit oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Richtlinie sieht vor, dass die
Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass solche Verstöße
Gegenstand wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen sind, die auch strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Sanktionen umfassen können.
Zur Ergänzung dieser Regelung sollte eine Angleichung insbesondere im Hinblick auf das Strafmaß
je nach der Schwere der Tat für natürliche und juristische Personen, die diese Taten begangen haben
oder dafür verantwortlich sind, erzielt werden.
Zweck des dem JI-Rat zur Beratung vorgelegten Rahmenbeschlusses ist also, die vom Rat im Juni
gebilligte Richtlinie durch eingehende Bestimmungen in Strafsachen zu ergänzen.
In diesem Sinne sollten Bestimmungen zur Erleichterung der strafrechtlichen Ermittlungen festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten würden so die Möglichkeit erhalten, Ermittlungsgruppen einzusetzen, an denen Europol beteiligt werden könnte.
Ferner würden Regeln für die Zusammenarbeit aufgestellt, damit Delikte wirksam geahndet werden
können. Zu diesem Zweck würde die Europäische Union die im Rahmen regionaler oder internationaler Organisationen erzielten Ergebnisse ergänzen. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen von 1982, das von allen Mitgliedstaaten der Union unterzeichnet wurde und dem auch die
Europäische Gemeinschaft als Vertragspartei angehört, ist in diesem Zusammenhang besonders
wichtig.
Jeder Mitgliedstaat müsste die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass für
Verstöße im Sinne des Rahmenbeschlusses wirksame, verhältnismäßige und abschreckende strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
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DE
Die strafrechtlichen Sanktionen könnten durch andere Sanktionen oder Maßnahmen ergänzt
werden, insbesondere durch Geldsanktionen oder die Aberkennung des Rechts einer natürlichen
Person zur Ausübung einer erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Tätigkeit oder zur Gründung,
Geschäftsführung oder Leitung einer Gesellschaft oder Stiftung, wenn die Verurteilung auf
Umständen beruht, aus denen deutlich hervorgeht, dass die Gefahr besteht, dass der Täter erneut
eine gleichartige strafbare Handlung begeht.
Was die Sanktionen gegen juristische Personen betrifft, so würde jeder Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass gegen eine verantwortliche juristische Person
wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, wie etwa
Geldstrafen oder Geldbußen, Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen, vorübergehendes oder ständiges Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit, richterliche Aufsicht, richterlich angeordnete Eröffnung des Liquidationsverfahrens oder die Verpflichtung zum Ergreifen spezieller Maßnahmen, um die Folgen der die Verantwortlichkeit der juristischen Person begründenden
Tat zu beseitigen.
Der Rat muss den Rahmenbeschluss einstimmig annehmen.
AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN AUS DEM STRAFREGISTER
Die Kommission hat einen neuen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Austausch von
Informationen aus dem Strafregister (das nationale oder die nationalen Register, in dem bzw. in
denen alle Verurteilungen gemäß dem innerstaatlichen Recht eingetragen sind) vorgelegt.
Nach dem Vorschlag würde die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats die Zentralbehörden der anderen Mitgliedstaaten unverzüglich über Verurteilungen von Staatsangehörigen dieser Mitgliedstaaten, die in das nationale Strafregister eingetragen sind, sowie über entsprechende spätere Eintragungen in das Strafregister unterrichten.
Die belgische Ministerin Laurette ONKELINX stellte ferner eine Initiative Belgiens vor, mit der
sichergestellt werden soll, dass die Aberkennung von Rechten, die in einem Mitgliedstaat gegen
eine wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestrafte Person ausgesprochen wurde, in
anderen Mitgliedstaaten ohne weitere Formalitäten anerkannt und vollstreckt wird.
SONSTIGES
–
ZUGANG ZU DAUERHAFTEN LÖSUNGEN / RÜCKÜBERNAHMEPOLITIK
Der Vorsitz unterrichtete den Rat über den Sachstand in Bezug auf zwei Entwürfe für Schlussfolgerungen des Rates zu den Themen "Zugang zu dauerhaften Lösungen" bzw. "Prioritäten für eine
Erfolg versprechende Entwicklung einer gemeinsamen Rückübernahmepolitik".
Die Schlussfolgerungen des Rates zielen darauf ab, den Rahmen für ein künftiges gemeinsames
europäisches Asylsystem abzustecken, in dem die Aspekte der Außenpolitik der Europäischen
Union eng miteinander verknüpft sind.
Die Schlussfolgerungen werden voraussichtlich auf der nächsten Tagung des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 2. November 2004 ohne Aussprache angenommen.
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–
BEWERTUNG DES DROGENAKTIONSPLANS DER EU
Die Kommission referierte in einem kurzen Beitrag über die Bewertung, anhand deren die Drogenstrategie 2005-2012 konzipiert werden soll.
Die Strategie wird voraussichtlich auf der Tagung des Europäischen Rates am 17. Dezember 2004
gebilligt.
AM RANDE DER RATSTAGUNG
–
GEMISCHTER AUSSCHUSS
–
Geschäftsordnung
Der Gemischte Ausschuss (EU+Norwegen/Island/Schweiz) auf Ministerebene billigte Änderungen
seiner Geschäftsordnung, mit denen der Unterzeichnung des Abkommens, das die Schweiz an den
Schengen-Besitzstand bindet, Rechnung getragen wird.
–
Biometrische Identifikatoren
Der Gemischte Ausschuss (EU+Norwegen/Island) billigte die Vereinbarung des Rates über die
Aufnahme von zwei biometrischen Identifikatoren in Pässe und Reisedokumente (s. S. 11).
–
Schengen-Bewertung Österreichs
Der Gemischte Ausschuss (EU+Norwegen/Island) einigte sich zudem auf einen Entwurf von
Schlussfolgerungen des Rates über die Schengen-Bewertung Österreichs.
–
UNTERZEICHNUNG VON ABKOMMEN MIT DER SCHWEIZ
Am Rande der Ratstagung unterzeichneten die EU und die Schweiz neun neue Abkommen.
Die Abkommen wurden für den Rat von dem niederländischen Justizminister Piet Hein DONNER,
für die Kommission vom Generaldirektor der GD Justiz und Inneres, Jonathan FAULL, und für die
Schweiz vom Präsidenten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Joseph DEISS, sowie von der
schweizerischen Außenministerin Micheline CALMY-REY unterzeichnet.
Sie betreffen die folgenden Bereiche:
–
Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich
der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind und Einverständliches Memorandum;
–
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die die finanziellen
Interessen der Gemeinschaft und der Schweiz beeinträchtigen;
–
Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands;
–
Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in
einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags;
–
Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse;
–
Statistik;
–
audiovisuelle Medien: Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA
Plus und MEDIA-Fortbildung;
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DE
–
Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen
Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz sowie
–
Freizügigkeit.
–
STÄNDIGER PARTNERSCHAFTSRAT EU-RUSSLAND – MINISTERTROIKA
Am Rande der Ratstagung fand die erste Tagung des ständigen Partnerschaftsrates EU-Russland
(Justiz und Inneres) statt.
Die Tagung bot Gelegenheit zu einer Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen
der EU und Russland auf dem Gebiet Justiz und Inneres und zu Beratungen über einen Fahrplan mit
Blick auf den auf dem Gipfeltreffen EU-Russland am 21. Mai 2004 beschlossenen gemeinsamen
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Der Partnerschaftsrat befasste sich ferner mit der
Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie mit den Fragen
Rückübernahme und Visumerleichterungen, Migration, Asyl, Grenzschutz, Terrorismus und justizielle Zusammenarbeit.
Der Fahrplan soll auf dem Gipfeltreffen EU-Russland am 11. November 2004 in Den Haag angenommen werden.
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DE
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
JUSTIZ UND INNERES
Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen*
Der Rat erließ eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative
Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Dok. 10827/04 + 12553/04 ADD 1).
Die Agentur wurde errichtet, um die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten zu verbessern und die Anwendung bestehender und künftiger Maßnahmen der
Gemeinschaft zum Schutz der Außengrenzen zu erleichtern. Wohlgemerkt liegt die Zuständigkeit
für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen bei den Mitgliedstaaten.
Bekämpfung des illegalen Drogenhandels*
Der Rat fasste einen Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels
(Dok. 7249/04 + 12451/04).
Gegenstand des Beschlusses sind in erster Linie die schwersten Arten von Drogendelikten unter
Ausschluss bestimmter Verhaltensweisen bei persönlichem Konsum im Sinne des nationalen
Rechts.
Berichte über die Umsetzung von (JI)-Rahmenbeschlüssen
Der Rat nahm Kenntnis von den Berichten über die Umsetzung von vier Rahmenbeschlüssen, die
zwischen 2000 und 2002 angenommen wurden:
 Rahmenbeschluss 2001/500/JI über Geldwäsche sowie Ermittlung, Einfrieren, Beschlagnahme
und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten (Dok. 10369/2/04),
 Rahmenbeschluss 2000/383/JI über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro (Dok.
10371/2/04),
 Rahmenbeschluss 2001/413/JI zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang
mit unbaren Zahlungsmitteln (Dok. 11685/2/04),
 Rahmenbeschluss 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung (Dok. 11687/2/04).
In diesen Berichten wird dargelegt, wie weit die 15 Staaten, die bereits vor dem 1. Mai 2004 Mitgliedstaaten waren, die Rahmenbeschlüsse inzwischen umgesetzt haben; zudem wird ausgeführt,
wie künftig bei der Überwachung der Umsetzung dieser Rahmenbeschlüsse verfahren werden soll.
Dabei soll auch die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse durch die zehn neuen Mitgliedstaaten in die
Überwachung einbezogen werden.
Die Kommission wird dem Rat bis zum 30. Juni 2005 weitere Berichte zu diesen Rahmenbeschlüssen unterbreiten.
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Menschenhandel
Der Rat legte seinen Gemeinsamen Standpunkt zu den laufenden Verhandlungen im Europarat über
den Entwurf des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels fest.
Übermittlung personenbezogener Daten – Kroatien
Der Rat beschloss, mit Kroatien Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung über die
Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Europol an Kroatien aufzunehmen. Der
Beschluss erfolgte auf der Grundlage eines Berichts des Europol-Verwaltungsrates und beinhaltet
die Feststellung, dass der Aufnahme von Verhandlungen mit Kroatien seitens des Direktors von
Europol nichts entgegensteht.
Europol – Moldau und Ukraine – Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Der Rat nahm einen Beschluss (Dok. 12371/1/04) an, mit dem die Liste der Drittstaaten, mit denen
der Direktor von Europol Verhandlungen über Vereinbarungen mit dem Ziel einer wirksameren
Bekämpfung der organisierten Kriminalität aufnehmen kann, um Moldau und die Ukraine ergänzt
wird.
Europol – Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
Der Rat nahm Kenntnis vom ersten Jahresbericht des Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Das Netz wurde vom Rat im November 2002 eingerichtet und besteht aus den einzelstaatlichen
Polizeidiensten und anderen Stellen, die für den Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen
Lebens zuständig sind.
Vizepräsident von Eurojust
Der Rat billigte die Wahl von Herrn Roelof Jan Manschot zum Vizepräsidenten von Eurojust nach
dem Rücktritt von Herrn Olivier de Baynast.
Anträge auf internationalen Schutz – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an:
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 21./22. Juni 2002 in Sevilla betont, dass
Flüchtlingen ein rascher und wirksamer Schutz gewährleistet werden muss, Verfahren vorgesehen werden müssen, mit denen der Missbrauch verhindert werden kann, und dafür
gesorgt werden muss, dass bei Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, eine schnellere Rückkehr in ihr Herkunftsland erreicht wird.
(2)
Auf seiner Tagung vom 19./20. Juni 2003 in Thessaloniki hat der Europäische Rat darum
ersucht, dass die Möglichkeiten für eine weitere Stärkung der Asylverfahren geprüft
werden, um sie im Hinblick auf eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge, die nicht
die Gewährung von internationalem Schutz betreffen, effizienter zu machen.
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(3)
Die im Vertrag von Amsterdam vorgesehenen Maßnahmen auf dem Gebiet Asyl und subsidiärer Schutz sind beinahe allesamt verabschiedet worden. Zur Asylverfahren-Richtlinie
ist eine allgemeine Ausrichtung angenommen worden. Sobald die Richtlinie angenommen
worden ist, wird die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die erste Stufe des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems, das der Europäische Rat auf seiner Tagung vom
15./16. Oktober 1999 in Tampere gefordert hat, abgeschlossen sein –
IST DER AUFFASSUNG, dass neben dem allgemeinen Ziel, das Gemeinsame Europäische Asylsystem zu verwirklichen, zweifelsohne eine verstärkte praktische Zusammenarbeit sowie ein Austausch und eine Prüfung von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sind, damit
die Anwendung der Rechtsvorschriften der ersten Stufe des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems unterstützt wird und Schritte hin zu einem einheitlichen Verfahren erfolgen, das die beiden
in der Anerkennungsrichtlinie vorgesehenen Formen des internationalen Schutzes erfasst und das
gewährleistet, dass das Genfer Abkommen eingehalten wird;
BILLIGT den in der Mitteilung der Kommission über das einheitliche Verfahren erläuterten Weg,
der mit einer Vorbereitungsphase beginnt, die als Zeit der Konsultation, Diskussion und Vorbereitung der Maßnahmen angesehen werden kann, die die Mitgliedstaaten ergreifen sollten, um die
Verfahren, die zu den zwei Arten von Schutz gemäß der Anerkennungsrichtlinie führen, zu vereinheitlichen, und
ERSUCHT die Kommission, vor Ablauf des Jahres einen Aktionsplan "Zentrale Anlaufstelle" vorzulegen, der gewährleistet, dass im Zuge der praktischen Zusammenarbeit ermittelt wird, welche
Schritte notwendig sind, damit die Mitgliedstaaten zu einem einheitlichen Verfahren für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz im Sinne der Anerkennungsrichtlinie gelangen."
AUSSENBEZIEHUNGEN
Kooperationsabkommen mit Andorra
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra genehmigt wird
(Dok. 12947/04).
Das Abkommen wird das geltende Abkommen über die Zollunion ergänzen und den Rahmen der
beiderseitigen Beziehungen um eine Reihe von Bereichen erweitern, zu denen insbesondere
Umwelt, Kommunikation, Information und Kultur, Bildung, Ausbildung und Jugend, soziale Fragen und Gesundheit, Verkehr, Energie und transeuropäische Verbindungen sowie Regionalpolitik
gehören.
Restriktive Maßnahmen – Burma/Myanmar*
Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt und eine Verordnung über zusätzliche restriktive
Maßnahmen gegen Birma/Myanmar (Dok. 12823/1/04, 12792/04 + 12825/04) an, mit denen der
Gemeinsame Standpunkt 2004/423/GASP und die Verordnung (EG) 798/2004 geändert werden.
Damit werden die Maßnahmen auf aktive Mitglieder der Streitkräfte ab dem Rang eines Brigadegenerals und deren Familienangehörige ausgedehnt und die Gewährung von Darlehen oder Krediten
an die in einer Liste aufgeführten birmanischen Staatsunternehmen sowie der Erwerb oder die
Ausweitung von Beteiligungen an diesen Unternehmen verboten.
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Die Beschlüsse entsprechen der politischen Einigung, die der Rat auf seiner Tagung am 11. Oktober
2004 angesichts der gegenwärtigen politischen Lage in Birma/Myanmar erzielt hat; diese Lage ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Militärregierung nach wie vor Daw Aung San Suu Kyi und
andere Mitglieder der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) sowie weitere politische Gefangene
gefangen hält und keine echten und offenen Beratungen des Nationalkonvents zulässt und dass die
Bedrohung der NDL und anderer organisierter politischer Bewegungen andauert.
HANDELSPOLITIK
Abkommen EG/Norwegen – Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Abschluss eines Abkommens zur Änderung der
Handelsregelung mit Norwegen für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gebilligt wird
(Dok. 11827/04).
Mit dem Abkommen werden die Einfuhrbestimmungen für bestimmte Erzeugnisse angepasst;
zudem soll der Kompromiss, der mit Norwegen in Bezug auf den Handel mit Erfrischungsgetränken
(Wasser und nichtalkoholische Getränke) erreicht wurde, umgesetzt werden. Die Änderungen
gelten ab 1. Januar 2005.
Island – Fischereierzeugnisse und Pferde
Der Rat erließ eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 499/96 über Zollkontingente für einige Fischereierzeugnisse sowie lebende Pferde mit Ursprung in Island (Dok. 10798/04).
Mit der Verordnung werden im Rahmen des EWR-Erweiterungsübereinkommens Zollkontingente
eingeführt.
Norwegen – Agrar- und Fischereierzeugnisse
Der Rat erließ eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 über Zollkontingente für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen (Dok. 10790/04).
Mit der Verordnung werden im Rahmen des EWR-Erweiterungsübereinkommens Zollkontingente
eingeführt.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse*
Der Rat billigte den Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der EWR-Bestimmungen über den
Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen
(Dok. 10513/04 + 10511/04).
Der Beschlussentwurf wird dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Annahme vorgelegt.
Schweiz – Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Der Rat nahm folgende Rechtsakte an:
–
einen Beschluss über den Standpunkt der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss für
Landwirtschaft zu den Anpassungen der von der Schweiz eingeräumten Handelszugeständnisse, mit denen der EU-Erweiterung Rechnung getragen wird (Dok. 11938/04),
–
eine Verordnung zur Festlegung bestimmter Zugeständnisse für Einfuhren landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse aus der Schweiz (Dok. 11998/04),
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–
eine Verordnung zur Eröffnung eines zollfreien Gemeinschaftskontingents für die Einfuhr
von lebenden Rindern mit Ursprung in der Schweiz (Dok. 11942/04).
Landwirtschaftliche Erzeugnisse – Schweiz
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit der die Kommission ermächtigt wird, mit der Schweiz Verhandlungen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der
Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen aufzunehmen.
Antidumping – Kabel und Seile aus Stahl – China und Marokko
Der Rat nahm eine Verordnung an, mit der der mit der Verordnung (EG) Nr. 1796/1999 eingeführte
endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung unter
anderem in der Volksrepublik China auf die Einfuhren von aus Marokko versandten Kabeln und
Seilen aus Stahl, ob als Ursprungserzeugnis Marokkos angemeldet oder nicht, ausgeweitet und die
Untersuchung betreffend die Einfuhren eines marokkanischen Ausführers eingestellt wird
(Dok. 13242/04).
ENERGIE
Übereinkommen über nukleare Sicherheit
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht der Kommission über die Maßnahmen, die die Europäische Atomgemeinschaft zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit ergriffen hat.
Die Berichte über die Umsetzung des Übereinkommens werden auf einer Revisionskonferenz, die
für den 11. bis 22. April 2005 anberaumt ist, geprüft.
FISCHEREI
TAC und Quoten 2004
Der Rat erließ einstimmig eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2287/2003 über
die Gesamtfangmöglichkeiten (TAC) und Quoten für 2004 (Dok. 9969/04).
Der Kommissionsvorschlag sah die Änderung mehrerer Anhänge der Verordnung (EG) 2287/2003
vor, so die Änderung von Anhang V, der eine Begrenzung des Fischereiaufwands in einigen Fischereigebieten (Kattegat, Skagerrak und Nordsee, westlich von Schottland, östlicher Ärmelkanal und
Irische See) für bestimmte Arten (vor allem Scholle, Kabeljau und Seezunge) vorschreibt. Zudem
wird in diesem Anhang der Einsatz bestimmter Fanggeräte vorgeschrieben und zur Begrenzung der
Fangmöglichkeiten eine Höchstzahl von Seetagen festgelegt. Die Verordnung enthält überdies
Kontroll- und Überwachungsvorschriften.
Im Dezember 2003 hatte der Rat die Verordnung (EG) Nr. 423/2004 vom 26. Februar 2004 mit
Maßnahmen zur Wiederauffüllung der Kabeljaubestände gebilligt. Daher waren die Bestimmungen
des Anhangs V an diese Verordnung anzugleichen. Bei der Umsetzung von Anhang V hat sich
zudem herausgestellt, dass einige der darin enthaltenen Vorschriften im Interesse einer besseren
Anwendbarkeit und Wirksamkeit präzisiert bzw. flexibler gestaltet werden müssen.
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Die Kommission hat daher einen Vorschlag unterbreitet, der im Wesentlichen eine Erweiterung der
Liste der einsetzbaren Fanggeräte vorsah. Der Rat hat dies jedoch nicht in die von ihm gebilligte
Schlussfassung übernommen.
Nordostpazifik – EU-Beitritt zum Internationalen Übereinkommen
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Beitritt der EU zur Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch (IATTC) gebilligt und die Unterzeichnung des Übereinkommens
zur Stärkung der IATTC genehmigt wird (Dok. 12868/04); mit diesem Übereinkommen sollen ein
besserer Schutz und die nachhaltige Nutzung der Fischbestände im Nordostpazifik gewährleistet
werden.
Mit dem Beitritt der EU zur IATTC, die durch das "Antigua-Übereinkommen" zwischen den Vereinigten Staaten und Costa Rica eingesetzt wurde, gelten die IATTC-Bestimmungen auch für die
Fischer der Gemeinschaft, die ihre Tätigkeiten in dem betreffenden Bereich ausüben.
BILDUNG
Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 1
(Dok. 12838/04) an, mit der die Struktur und die Arbeitsweise des Europäischen Zentrums für die
Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), insbesondere des Verwaltungsrates und des Vorstands,
rationalisiert werden, um die Effizienz des Zentrums vor allem mit Blick auf die EU-Erweiterung
zu steigern.
CEDEFOP liefert politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und Praktikern Informationen
über Entwicklungen auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Ferner unterstützt es
die Europäische Kommission bei der Förderung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und
Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene.
KULTUR
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle*
Der Rat nahm einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates an, mit dem der
Beschluss 1999/784/EG über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen
Informationsstelle 2 geändert wird; damit wird die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle bis Ende 2006 verlängert (Dok. PE-CONS 3682/04 + 13355/04).
Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle wurde 1992 im Rahmen des Europarates eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, Informationen zu sammeln bzw. weiterzuleiten und europäische
audiovisuelle Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen u.a. in den Bereichen
Steuer- und Arbeitsrecht, Urheberrecht und Verbraucherschutzvorschriften zu beraten und gleichzeitig einen besseren Marktüberblick zu fördern. Damit trägt die Stelle auch dazu bei, dass die
Wettbewerbsfähigkeit der audiovisuellen Industrie der EU gestärkt wird und dass die Hindernisse
für den freien Verkehr von audiovisuellen Gütern und Dienstleistungen beseitigt werden.
1
2
Verordnung Nr. 337/75 des Rates (ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1). Zuletzt geändert durch Verordnung (EG)
Nr. 1655/2003 (ABl. L 245 vom 29.9.2003, S. 41).
ABl. L 307 vom 2.12.1999, S. 61.
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