DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 6182/10 (Presse 21) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2993. Tagung des Rates Bildung, Jugend und Kultur Brüssel, den 15. Februar 2010 Präsident Ángel GABILONDO PUJOL Minister für Bildung Spaniens PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 9442 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 6182/10 (Presse 21) 1 DE 15.II.2010 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat erörterte die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der europäischen Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und legte Betonung darauf, dass Bildung ein zentraler Faktor einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft ist. Ferner verlängerte der Rat die restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe, die unter anderem ein Waffenembargo beinhalten, ohne Aussprache um ein weiteres Jahr. 6182/10 (Presse 21) 2 DE 15.II.2010 INHALT1 TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5 ERÖRTERTE PUNKTE Allgemeine und berufliche Bildung mit Blick auf Europa 2020 ......................................................... 7 SONSTIGES ........................................................................................................................................ 8 Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der neuen europäischen Wirtschaft ............... 8 Hochschulbildung in Portugal .............................................................................................................. 8 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE POLITIK IM AUDIOVISUELLEN BEREICH – Audiovisuelle Mediendienste .................................................................................................................................. 9 AUSSENBEZIEHUNGEN – Aktualisierte Fassung der unter den Verhaltenskodex für Waffenausfuhren fallenden Gemeinsamen Militärgüterliste der EU ........................................................................................................................................... 9 – Restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe .............................................................................................................. 9 – Menschenrechtsdialog EU-Republik Moldau – Schlussfolgerungen des Rates .................................................... 10 JUSTIZ UND INNERES – Abkommen mit Drittländern ................................................................................................................................. 11 ZOLLUNION – Abkommen EU/China über Drogenausgangsstoffe – Änderung ........................................................................... 12 VERKEHR – Statistiken zum Seeverkehr – Regelungsverfahren ............................................................................................... 12 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 6182/10 (Presse 21) 3 DE 15.II.2010 HANDELSPOLITIK – Rücknahme einer als Anreiz konzipierten EU-Sonderregelung für Sri Lanka ...................................................... 13 UMWELT – Industrieemissionen* ............................................................................................................................................. 13 BINNENMARKT – Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen – Regelungsverfahren ....................................... 14 SOZIALPOLITIK – Beschäftigung behinderter Personen – Statistische Angaben ................................................................................ 14 SCHRIFTLICHES VERFAHREN – Antidumping – Glyphosat mit Ursprung in China ................................................................................................. 15 – Handel mit Holz aus illegalem Einschlag .............................................................................................................. 15 6182/10 (Presse 21) 4 DE 15.II.2010 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Pascal SMET Bulgarien: Petya EVTIMOVA Tschechische Republik: Jana MATESOVÁ Dänemark: Bertel HAARDER Deutschland: Helge BRAUN Flämischer Minister für Unterricht, Jugend, Chancengleichheit und Brüsseler Angelegenheiten Stellvertreterin des Ministers für Bildung, Jugend und Wissenschaft Stellvertreterin der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Minister für Bildung und Minister für die nordische Zusammenarbeit Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung Estland: Gert ANTSU Stellvertreter des Ständigen Vertreters Irland: Geraldine BYRNE NASON Stellvertreterin des Ständigen Vertreters Griechenland: Leonidas ROKANAS Stellvertreter des Ständigen Vertreters Spanien: Ángel GABILONDO PUJOL María Victoria BROTO COSCULLUELA Minister für Bildung Ministerin (Regionalregierung) Frankreich: Philippe LEGLISE-COSTA Stellvertreter des Ständigen Vertreters Italien: Giuseppe PIZZA Staatssekretär für Bildung, Hochschulen und Forschung Zypern: George CHACALLI Stellvertreter des Ständigen Vertreters Lettland: Mareks GRUSKEVICS Staatssekretär Litauen: Raimundas KAROBLIS Stellvertreter des Ständigen Vertreters Luxemburg: Michèle EISENBARTH Stellvertreterin des Ständigen Vertreters Ungarn: Zoltán LOBODA Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Kultur Malta: Clyde PULI Parlamentarischer Staatssekretär für Jugend und Sport im Ministerium für Bildung und Kultur Niederlande: Sharon DIJKSMA Staatssekretärin für Bildung, Kultur und Wissenschaft Österreich: Beatrix KARL Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Polen: Lilla JARON Portugal: Isabel VEIGA José MARIANO GAGO 6182/10 (Presse 21) Unterstaatssekretärin, Ministerium für Wissenschaft und Hochschulen Ministerin für das Bildungswesen Minister für Wissenschaft, Technologie und Hochschulen 5 DE 15.II.2010 Rumänien: Daniel Petru FUNERIU Minister für Bildung, Forschung, Jugend und Sport Slowenien: Alenka KOVŠCA Staatssekretärin, Ministerium für Bildung und Sport Slowakei: Peter BENO Mertens-Gruppe Finnland: Henna VIRKKUNEN Ministerin für Bildung Schweden: Karin PILSÄTER Vereinigtes Königreich: Baroness Delyth MORGAN Staatssekretärin beim Minister für Bildung, Staatssekretärin beim Minister für Hochschule und Forschung Andy LEBRECHT Parlamentarische Staatssekretärin für Kinder-, Jugendund Familienfragen Stellvertreter des Ständigen Vertreters Kommission: Androulla VASSILIOU Mitglied 6182/10 (Presse 21) 6 DE 15.II.2010 ERÖRTERTE PUNKTE Allgemeine und berufliche Bildung mit Blick auf Europa 2020 Im Zuge der Ausarbeitung der neuen Strategie "EU 2020", die an die Stelle der Lissabon-Agenda treten soll, erörterte der Rat die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Anstrengungen Europas zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Der Rat nahm zunächst den gemeinsamen Fortschrittsbericht (2010) über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" im Zeitraum 2007-2009 an (Dok. 5394/10). Generell ist europaweit eine Verbesserung der Leistungen der Bildungssysteme zu verzeichnen, wobei die politischen Maßnahmen auf EU-Ebene dazu beitragen, die Bildungsreformen auf nationaler Ebene voranzubringen. Zugleich sind aber nach wie vor große Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere was die Lesekompetenz anbelangt. Die Minister waren gebeten worden, auf die beiden folgenden Fragen einzugehen: 1. Wie sehen Sie die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der europäischen Bemühungen um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Zusammenhalt? 2. Welchen – praktischen – Beitrag können die für Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister zur künftigen EU-Agenda 2020 leisten, und wie können sie dafür sorgen, dass für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen? Die Minister legten Betonung darauf, dass die Bildung im Rahmen der europäischen Bemühungen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung eine zentrale Rolle einnimmt. Wissen sei nicht nur der Schlüssel zur Überwindung der aktuellen Wirtschaftskrise, sondern auch langfristig von wesentlicher Bedeutung, da neue Arbeitsplätze zunehmend höhere Qualifikationen erforderten. Die Minister unterstrichen jedoch auch die soziale Dimension der Bildung und ihre Bedeutung dafür, europäische Werte zu vermitteln und sicherzustellen, dass jeder Einzelne einen Beitrag für die Gesellschaft leisten kann. Die Bildungssysteme sollten sowohl auf Qualität als auch auf Chancengleichheit abstellen. Beim Übergang zu einer nachhaltigeren, "grüneren" Wirtschaft sei die Bildung darüber hinaus ein ausschlaggebender Faktor für den Verhaltenswandel in Privat- und Geschäftsleben. Zahlreiche Minister hoben die wichtige Rolle hervor, die dem im vergangenen Jahr angenommenen neuen strategischen Rahmen für eine europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für die Erreichung dieser Ziele zukommt. Auf Interesse stieß überdies der Vorschlag, in die künftige Strategie "EU 2020" ein ganz spezielles Bildungsziel aufzunehmen, etwa eine Erhöhung der Zahl der Hochschulabsolventen. Abschließend unterstrichen die Minister die Notwendigkeit weiterer Investitionen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um die Bildungs- und Ausbildungssysteme zu modernisieren und auf eine wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft hinzuwirken. Die Ressourcen sollten in effizienter und transparenter Form gezielt eingesetzt werden. Mehrere Delegationen erklärten ferner, dass ihres Erachtens die Bedeutung der Bildung auch bei der anstehenden Reform des EU-Haushalts ihren Niederschlag finden sollte. 6182/10 (Presse 21) 7 DE 15.II.2010 SONSTIGES Die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der neuen europäischen Wirtschaft Der Vorsitz informierte die Delegationen über eine Konferenz zur Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der neuen europäischen Wirtschaft, die am 25./26. Januar 2010 in Madrid stattgefunden hatte. Hochschulbildung in Portugal Die portugiesische Delegation unterrichtete den Rat über ihr jüngstes Programm zum Ausbau der Hochschulbildung im Zeitraum 2010-2013 (Dok. 5831/10). 6182/10 (Presse 21) 8 DE 15.II.2010 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE POLITIK IM AUDIOVISUELLEN BEREICH Audiovisuelle Mediendienste Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung der Richtlinie über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste an (Dok. 3683/09). Diese neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen in die Richtlinie 89/552 eingegangenen Rechtsakte, deren Inhalt jedoch in vollem Umfang beibehalten wird. AUSSENBEZIEHUNGEN Aktualisierte Fassung der unter den Verhaltenskodex für Waffenausfuhren fallenden Gemeinsamen Militärgüterliste der EU Der Rat nahm eine aktualisierte Fassung der unter den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren fallenden Gemeinsamen Militärgüterliste an. Diese Liste dient als Bezugspunkt für die nationalen Listen der Mitgliedstaaten für Militärtechnologie und Militärgüter, ersetzt diese aber nicht unmittelbar. Restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe Der Rat verlängerte die gegen Simbabwe verhängten restriktiven Maßnahmen um ein weiteres Jahr (siehe Amtsblatt C 38 vom 16.2.2010). Diese Maßnahmen umfassen ein Verbot des Verkaufs von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial, das zur internen Repression verwendet werden könnte, an Simbabwe, ein Verbot der Einreise in die EU-Mitgliedstaaten und der Durchreise für Personen, die durch ihre Handlungen die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe ernsthaft untergraben, sowie das Einfrieren von Vermögenswerten natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die das Regime wirtschaftlich unterstützen. Die Maßnahmen enden am 20. Februar 2011. 6182/10 (Presse 21) 9 DE 15.II.2010 Menschenrechtsdialog EU-Republik Moldau – Schlussfolgerungen des Rates 1. Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen zur Republik Moldau vom 15. Juni 2009, in denen er sich für eine weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Grundsätze ausgesprochen hat. Er erinnert auch daran, dass auf der Tagung des Kooperationsrates EU-Republik Moldau vom 21. Dezember 2009 von beiden Seiten begrüßt wurde, dass in jüngster Zeit positive Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte, Demokratisierung und Rechtsstaatlichkeit in Moldau stattgefunden und die moldauischen Behörden zudem zugesagt haben, die noch bestehenden Menschenrechtsprobleme anzugehen. Überdies hat die EU begrüßt, dass Moldau bereit ist, einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog zu führen. 2. Der Rat weist darauf hin, dass die Ziele des Menschenrechtsdialogs mit der Republik Moldau darin bestehen, zum einen Menschenrechtsprobleme in der Republik Moldau und in der Europäischen Union, und zwar auch individuelle Fälle, eingehender zu erörtern, um zu konkreten Ergebnissen zu gelangen, und zum anderen den Dialog über Menschenrechtsfragen in multilateralen Gremien zu intensivieren. Die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze ist nach wie vor fester Bestandteil eines breiter angelegten politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau. 3. Der Rat beschließt deshalb, einen Menschenrechtsdialog mit der Republik Moldau einzuleiten. Der Dialog sollte mindestens einmal jährlich stattfinden, wobei die Sitzungen grundsätzlich abwechselnd in der Republik Moldau und in der Europäischen Union abgehalten werden. Der Dialog wird auch eine zivilgesellschaftliche Komponente enthalten und von Fall zu Fall Gespräche mit den einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der OSZE und dem Europarat umfassen. 6182/10 (Presse 21) 10 DE 15.II.2010 JUSTIZ UND INNERES Abkommen mit Drittländern Der Rat beschloss, dem Europäischen Parlament eine Reihe von Abkommen zur Zustimmung zu übermitteln, die von der EU mit folgenden Drittländern geschlossen werden sollen: – mit Island und Norwegen: – über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI (Dok. 5309/10); – über die Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen (Dok. 5306/10) und – über das Übergabeverfahren (Dok. 5307/10); – mit Liechtenstein und der Schweiz: zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an Frontex, der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den EU-Außengrenzen (Dok. 5707/10); – mit Australien: über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) aus der EU und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde (Dok. 5303/10); – mit Japan: über die Rechtshilfe in Strafsachen (Dok. 5308/10); – mit den Vereinigten Staaten von Amerika: über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (PNR-Abkommen von 2007) (Dok. 5304/10). 6182/10 (Presse 21) 11 DE 15.II.2010 ZOLLUNION Abkommen EU/China über Drogenausgangsstoffe – Änderung Der Rat nahm einen Beschluss über den Standpunkt an, den die EU im Hinblick auf die Änderung von Anhang A des Abkommens EU/China über Drogenausgangsstoffe und Stoffe, die häufig für die rechtswidrige Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen verwendet werden, vertreten soll. Dieses Abkommen, das Maßnahmen festlegt, welche die Kontrolle des Handels von Drogenausgangsstoffen zwischen der EU und China verbessern sollen, ist im Juli 2009 in Kraft getreten1. VERKEHR Statistiken zum Seeverkehr – Regelungsverfahren Der Rat beschloss, die Annahme eines Beschlusses der Kommission zu einer Richtlinie im Bereich des Seeverkehrs nicht abzulehnen. In der Richtlinie geht es um die statistische Erfassung des Güterund Personenseeverkehrs. Die Richtlinie 2009/42 soll dahingehend geändert werden, dass die vorliegenden vierteljährlichen Statistiken über den Personenverkehr und den Schiffsverkehr in den wichtigsten europäischen Häfen an Eurostat übermittelt und jährlich verbreitet werden sollen und dass die statistischen Angaben über den Personenverkehr von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis erhoben werden sollen. Nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat einen Rechtsakt ablehnen, wenn dieser über die für die Kommission vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht oder mit dem Ziel und dem Inhalt des Basisrechtsakts nicht vereinbar ist oder aber gegen die Grundsätze der Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstößt. 1 ABl. L 177 vom 8.7.2009, S. 7. 6182/10 (Presse 21) 12 DE 15.II.2010 HANDELSPOLITIK Rücknahme einer als Anreiz konzipierten EU-Sonderregelung für Sri Lanka Der Rat verabschiedete eine Verordnung über die vorübergehende Rücknahme der als Anreiz konzipierten Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung für alle Waren mit Ursprung in Sri Lanka (Dok. 5470/10). Grundlage hierfür ist ein Kommissionsbericht, dem zufolge internationale Menschenrechtsübereinkommen durch die nationalen Rechtsvorschriften Sri Lankas nicht wirksam umgesetzt werden. Der Rat hat zugesichert, dass diese Sonderregelung wieder in Kraft gesetzt wird, wenn die Gründe für die vorübergehende Rücknahme nicht mehr bestehen. UMWELT Industrieemissionen* Der Rat legte seinen Standpunkt in erster Lesung zu einer Richtlinie über Industrieemissionen fest (Dok. 11962/3/09 REV 3 + 11962/2/09 REV 2 ADD 1 + 5998/10 ADD 1 REV 1 + COR 1).1 Diese sogenannte IVU-Richtlinie zielt darauf ab, die durch die Emissionen von Industrieanlagen hervorgerufene Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung zu vermeiden bzw. zu vermindern. Sie enthält Emissionsgrenzwerte für zahlreiche Schadstoffe, insbesondere Schwefel- und Stickstoffverbindungen, Staubpartikel, Asbest und Schwermetalle. Die Richtlinie soll dazu beitragen, die örtliche Luft-, Wasser- und Bodenqualität zu verbessern, nicht etwa, die erderwärmende Wirkung einiger dieser Stoffe zu mildern. Kohlendioxidemissionen fallen daher nicht unter die Richtlinie. Mit dem Vorschlag werden sieben bisherige Einzelrichtlinien in einem einzigen kohärenten und vereinfachten rechtlichen Rahmen zusammengeführt. Der Standpunkt des Rates stellt auf eine stärker harmonisierte und striktere EU-weite Anwendung der mit den besten verfügbaren Techniken (BVT) erreichbaren Emissionsgrenzwerte ab. Ferner werden die Vorschriften für neue Kraftwerke und Feuerungsanlagen in Rohölraffinerien und in der Metallindustrie, sogenannte Großfeuerungsanlagen, verschärft: Sie müssen die geltenden BVT schon früher anwenden, als die Kommission vorgeschlagen hatte, nämlich binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie. Bereits bestehende Großfeuerungsanlagen müssten die geltenden BVT ab 2016 anwenden, wobei allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2020 vorgesehen ist. 1 Die Festlegung dieses Standpunkts erfolgte einstimmig bei Stimmenthaltung der deutschen, der österreichischen, der dänischen und der irischen Delegation. 6182/10 (Presse 21) 13 DE 15.II.2010 Dem Standpunkt des Rates in erster Lesung liegt eine politische Einigung zugrunde, die die Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates (Umwelt) vom 25. Juni 2009 erzielt hatten. Er wurde geändert, um dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Rechnung zu tragen, und er wird nunmehr gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung übermittelt. BINNENMARKT Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen – Regelungsverfahren Der Rat beschloss, die Annahme einer Verordnung der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen nicht abzulehnen. Nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat einen Rechtsakt ablehnen, wenn dieser über die für die Kommission vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht oder mit dem Ziel und dem Inhalt des Basisrechtsakts nicht vereinbar ist oder aber gegen die Grundsätze der Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstößt. SOZIALPOLITIK Beschäftigung behinderter Personen – Statistische Angaben Der Rat beschloss, die Annahme von zwei Verordnungen der Kommission in Bezug auf die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 nicht abzulehnen. Die erste Verordnung enthält die Liste der 2011 mit dem Ad-hoc-Modul über die Beschäftigung behinderter Personen zu erhebenden Variablen. Die zweite enthält das Programm von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2013 bis 2015 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte. Nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle kann der Rat einen Rechtsakt ablehnen, wenn dieser über die für die Kommission vorgesehenen Durchführungsbefugnisse hinausgeht oder mit dem Ziel und dem Inhalt des Basisrechtsakts nicht vereinbar ist oder aber gegen die Grundsätze der Subsidiarität oder Verhältnismäßigkeit verstößt. 6182/10 (Presse 21) 14 DE 15.II.2010 SCHRIFTLICHES VERFAHREN Antidumping – Glyphosat mit Ursprung in China Der Rat nahm am 11. Februar 2010 im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung an, mit der die Aussetzung des mit der Verordnung (EG) Nr. 1683/2004 auf die Einfuhren von Glyphosat mit Ursprung in China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls um ein Jahr verlängert wird (Dok. 6057/10). Handel mit Holz aus illegalem Einschlag Der Rat erteilte am 28. Januar 2010 seine Zustimmung zu dem Entwurf einer Verordnung über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen (Dok. 5571/10 ADD 1 + 5571/10 ADD 2). Die künftige Verordnung zielt darauf ab, die Gefahr, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, auf ein Minimum zu reduzieren. Einzelheiten hierzu siehe Dok. 5688/10. 6182/10 (Presse 21) 15 DE