DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 11998/09 (Presse 215) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2956. Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei Brüssel, den 13. Juli 2009 Präsident Eskil ERLANDSSON Minister für Landwirtschaft Schwedens PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 63 19 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 11998/09 (Presse 215) 1 DE 13.VII.2009 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Eskil Erlandsson stellte das Arbeitsprogramm des schwedischen Vorsitzes im Bereich Landwirtschaft und Fischerei vor. Der Rat begrüßte den Vorschlag, den Interventionszeitraum für Butter und Magermilchpulver über den 31. August 2009 hinaus zu verlängern. Der Rat führte einen Gedankenaustausch über den Klimawandel und die dadurch erforderlichen Anpassungen in der europäischen Landwirtschaft. Er nahm die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Entwicklung einer kohärenten Strategie für eine europäische Agrarforschungsagenda" zur Kenntnis. Der Rat nahm ohne Aussprache eine Verordnung zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch an. Der Rat schloss ferner seine Beratungen über drei Entscheidungen über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in eine Liste der für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zulässigen Wirkstoffe ab; die Kommission ist nun berechtigt, die entsprechenden Beschlussfassungsverfahren zum Abschluss zu bringen. 11998/09 (Presse 215) 2 DE 13.VII.2009 INHALT1 TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5 ERÖRTERTE PUNKTE ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES....................................................................................... 7 VERLÄNGERUNG DER INTERVENTIONSZEITRÄUME FÜR MILCHPRODUKTE .............. 10 AGRARFORSCHUNG ..................................................................................................................... 11 ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL .................................................................................... 12 SONSTIGES ...................................................................................................................................... 14 Ausfuhrerstattungen für Käse ............................................................................................................ 14 Gefährdete Bienenarten...................................................................................................................... 14 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFT – Zollkontingent für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch ............................................................................... 16 LEBENSMITTELSICHERHEIT – Nichtaufnahme von Metam als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel ..................................................................... 16 – Verwendung von Tetraconazol in Pflanzenschutzmitteln ..................................................................................... 16 – Verwendung bestimmter Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln ............................................................................. 17 GESUNDHEIT – St. Lucia erfüllt die EU-Anforderungen in Bezug auf Tollwut ............................................................................. 18 – Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln ........................... 18 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 11998/09 (Presse 215) 3 DE 13.VII.2009 WIRTSCHAFT UND FINANZEN – Finanzieller Beistand für Lettland ......................................................................................................................... 18 – Koordinierung der nationalen Bestimmungen für Gesellschaften ......................................................................... 19 ENTWICKLUNGSPOLITIK – EU/Pazifik-Staaten – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen .................................................................................. 19 – EU/Staaten des östlichen und des südlichen Afrika – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ................................ 19 – Kooperationsrat EU-Südafrika .............................................................................................................................. 20 VERKEHR – Änderungen am TIR-Übereinkommen – Standpunkt der Gemeinschaft ............................................................... 20 – Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe ............................................................................................. 20 HANDELSPOLITIK – Antidumping – Grafitelektrodensysteme – Indien................................................................................................. 21 HAUSHALT – Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2010 ............................................................... 21 – Neue Verteilung der Eigenmittelbeiträge, welche die Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt abzuführen haben ..................................................................................................................................................................... 22 – Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds (2009) ........................................................ 22 BINNENMARKT – Vereinfachung der Rechtsvorschriften: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Druckbehälter – Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter ................................................................................................ 22 STATISTIK – Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft ......................................................................................... 23 IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN GEFASSTER BESCHLUSS – Verkehr: EASA – Regelungsverfahren mit Kontrolle ........................................................................................... 23 11998/09 (Presse 215) 4 DE 13.VII.2009 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Sabine LARUELLE Ministerin der KMB, der Selbständigen, der Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik Bulgarien: Valeri TSVETANOV Minister für Landwirtschaft und Ernährung Tschechische Republik: Jakub ŠEBESTA Minister für Landwirtschaft Dänemark: Anders MIKKELSEN Deutschland: Gert LINDEMANN Unterstaatssekretär, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei Staatssekretär, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Estland: Helir-Valdor SEEDER Minister für Landwirtschaft Irland: Brendan SMITH Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung Griechenland: Sotiris KHATZIGAKIS Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung Spanien: Elena ESPINOSA MANGANA Josep PUXEU ROCAMORA Silvia CLEMENTE Ministerin für Umwelt, den ländlichen Raum und die Meeresumwelt Staatssekretär für den ländlichen Raum und Wasserwirtschaft Ministerin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der autonomen Gemeinschaft Kastilien-León Frankreich: Bruno LE MAIRE Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei Italien Luca ZAIA Minister für Landwirtschaft und Forsten Zypern: Christodoulos PHOTIU Direktor, Abteilung Landwirtschaft, Ministerium für Landwirtschaft Lettland: Jānis DŪKLAVS Minister für Landwirtschaft Litauen: Kazimieras STARKEVIČIUS Minister für Landwirtschaft Luxemburg: Frank SCHMIT Ungarn: József GRÁF Malta: Theresa CUTAJAR Niederlande: Gerda VERBURG 11998/09 (Presse 215) Direktor, Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Stellvertreterin des Ständigen Vertreters Ministerin für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität 5 DE 13.VII.2009 Österreich: Nikolaus BERLAKOVICH Polen: Marek SAWICKI Portugal: Luís VIEIRA Rumänien: Liviu HARBUZ Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Beigeordneter Staatssekretär für Landwirtschaft und Fischerei Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Entwicklung des ländlichen Raums Slowenien: Milan POGAČNIK Minister für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung Slowakei: Ján SLABÝ Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft Finnland: Sirkka-Liisa ANTTILA Ministerin für Landwirtschaft und Forsten Schweden: Eskil ERLANDSSON Rolf ERIKSSON Minister für Landwirtschaft Staatssekretär beim Minister für Landwirtschaft Vereinigtes Königreich: Jim FITZPATRICK Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Kommission: Janez POTOČNIK Mariann FISCHER BOEL Mitglied Mitglied 11998/09 (Presse 215) 6 DE 13.VII.2009 ERÖRTERTE PUNKTE ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES Eskil Erlandsson gab den Ministern einen Überblick über das Arbeitsprogramm und die Fragen, über die unter schwedischem Vorsitz im Bereich Landwirtschaft und Fischerei zu beraten ist (Dok. 11798/09). Die Arbeit der Landwirtschaftsminister wird sich auf die folgenden prioritären Bereiche konzentrieren: Nachhaltige Fischerei – Gemeinsame Fischereipolitik (GFS) Die umfassende Vision des Vorsitzes für die Fischereipolitik besteht darin, Bedingungen für eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu schaffen. Die für Fischerei zuständigen Minister werden die Beratungen über die künftige Fischereipolitik auf der Grundlage des Grünbuchs der Kommission fortsetzen. Der Vorsitz möchte die Beratungen über einen Vorschlag über die Kontrolle der Fischerei im Herbst abschließen. Schweden wird den Vorsitz bei den jährlichen Verhandlungen über die Verordnung über die TAC und Quoten im Dezember innehaben und möchte auf dem Erfolg des französischen Vorsitzes aufbauen und eine Einigung herbeiführen, bei der an den bereits angenommenen Wiederauffüllungs- und Bewirtschaftungsplänen festgehalten wird. Nahrungsmittel und Klima – globale Herausforderungen Zwei der wichtigsten globalen Herausforderungen für die Landwirtschaft liegen einerseits in der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft und andererseits in der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung weltweit. Neben der Vorstellung der Arbeitsunterlage der Kommission mit dem Titel "Anpassung an den Klimawandel: Eine Herausforderung für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete in Europa" wird auf der informellen Tagung der Minister für Landwirtschaft und Fischerei auch das Thema "Landwirtschaft und Klimawandel" erörtert. Der Vorsitz wird ferner eine Konferenz über klimaintelligente Lebensmittel ("Climate Smart Food") veranstalten, in deren Mittelpunkt die Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensmittelkette insgesamt, also von der Erzeugung bis zum Verbrauch, stehen werden. 11998/09 (Presse 215) 7 DE 13.VII.2009 Die künftige Sicherung der Nahrungsmittelversorgung weltweit ist eine Herausforderung, insbesondere da sich die Weltbevölkerung bis 2050 verdoppeln dürfte. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung der weltweiten Nahrungsmittelversorgung. Die Konferenz der FAO wird als das höchste Entscheidungsgremium der FAO eine Tagung für November 2009 einberufen. Schweden wird als das Land, das den Vorsitz der EU innehat, die EU auf der Tagung vertreten und damit die Arbeiten der FAO voranbringen. Artgerechte Tierhaltung und gesunde Tiere Eine artgerechte Tierhaltung ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden der Tiere, das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelproduktion, die öffentliche Gesundheit und die finanzielle Lage der Erzeuger. Für eine artgerechte Tierhaltung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Tierschutznormen verbessert werden. Der schwedische Vorsitz beabsichtigt, die Arbeiten über Tierschutzfragen voranzubringen und die Diskussion über die Bedeutung eines guten Tierschutzes in der EU in Gang zu halten. Mehrere Tierschutzfragen stehen auf der Tagesordnung für den Herbst 2009; unter anderem ist auch eine Konferenz über Tierschutz vorgesehen. Immer mehr EU-Bürger interessieren sich zunehmend für die Art und Weise, wie wir unsere Tiere behandeln. Schweden hat ein starkes Profil in Tierschutzfragen, sowohl innerhalb der EU als auch auf internationaler Ebene. Die EU-Tiergesundheitsstrategie – "Vorbeugung ist die beste Medizin" – hat große Bedeutung für die künftige Tierhaltung in der EU. Die schwedische Regierung wird während des Vorsitzes aktiv darauf hinwirken, dass der Rat konstruktiv an diesen Diskussionen teilnimmt. Wichtige Veranstaltungen in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei werden in Schweden stattfinden: – In Ronneby: – – – Treffen der Gruppe der Generaldirektoren für Fischerei (2.-3. Juli): Nachhaltigkeit und Rentabilität in der künftigen Fischereipolitik in Växjö: – Informelles Treffen der Agrarminister (13.-15. September) – Tagung des Sonderausschusses Landwirtschaft (14. September) in Uppsala: – Tierschutzkonferenz (8./9. Oktober) 11998/09 (Presse 215) 8 DE 13.VII.2009 – in Jönköping: – – Sitzung der Gruppe der Leiter der Veterinärdienste (20.-23. Oktober) in Lund – Konferenz über klimaintelligente (23./24. November ). 11998/09 (Presse 215) Lebensmittel ("Climate smart food") 9 DE 13.VII.2009 VERLÄNGERUNG DER INTERVENTIONSZEITRÄUME FÜR MILCHPRODUKTE Der Rat begrüßte den Vorschlag der Kommission, mit dem der Interventionszeitraum für Butter und Magermilchpulver verlängert wird, und nahm die diesbezüglichen Informationen der Kommission zur Kenntnis (Dok. 11905/09). Mit dem Vorschlag soll als Antwort auf die außerordentliche Lage auf dem Milchmarkt der Interventionszeitraum 2009 für Butter und Magermilchpulver vom 31. August 2009 bis zum 28. Februar 2010 verlängert werden. Der Rat nahm auch die Standpunkte verschiedener Delegationen zur Kenntnis, die eine eingehende Analyse der Lage auf dem Milchmarkt wünschen, damit alle Mittel zur Behebung der Marktschwierigkeiten geprüft werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Vorsitz die Tagung des Rates auf den 7. September vorverlegen. Der Rat wird rasch mit der Prüfung dieses Vorschlags beginnen, damit die Verordnung angenommen werden kann, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme vorgelegt hat. Bis zur förmlichen Annahme des Rechtsakts durch den Rat wird die Kommission Sonderbestimmungen gemäß Artikel 191 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erlassen, der wie folgt lautet: "Die Kommission erlässt die Maßnahmen, die erforderlich und gerechtfertigt sind, um in dringenden Fällen auf spezifische praktische Probleme zu reagieren. Diese Maßnahmen können von einigen Teilen dieser Verordnung abweichen, jedoch nur so weit und so lange, wie dies unbedingt erforderlich ist." Nach einer kurzen und beispiellosen Zeit der Rekordpreise für Milch und Milcherzeugnisse im Jahr 2007 und zu Beginn des Jahres 2008 sehen sich die europäischen Erzeuger nunmehr schwachen und unsicheren Märkten gegenüber, die von einem starken Rückgang der weltweiten Preise für Milcherzeugnisse geprägt sind. Es wurden bereits eine beachtliche Reihe von Stützungsmaßnahmen ergriffen, etwa die Wiedereinführung der Ausfuhrerstattung für Butter, Käse sowie Vollmilch- und Magermilchpulver zusätzlich zu der Wiedereinführung der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter (die bereits seit 1. Januar 2009 gilt) und der Intervention für Butter und Magermilchpulver (ab 1. März). 11998/09 (Presse 215) 10 DE 13.VII.2009 AGRARFORSCHUNG Der Rat nahm die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Entwicklung einer kohärenten Strategie für eine europäische Agrarforschungsagenda" zur Kenntnis, die sich auf das Ergebnis verschiedener Initiativen des Ständigen Agrarforschungsausschusses und auf die Ergebnisse eines von der Europäischen Kommission finanzierten Projekts mit dem Titel "EU-AGRI-Mapping" (Dok. 17489/08) stützt. Die Mitgliedstaaten teilten die Schlussfolgerungen der Mitteilung, wonach die Agrarforschung eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung der künftigen Herausforderungen wie Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, erneuerbare Energien, Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels und Erhaltung der biologischen Vielfalt spielen sollte. Die Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass Initiativen für die gemeinsame Planung die Effizienz der europäischen Agrarforschung verstärken und zur Bewältigung von grenzüberschreitenden Herausforderungen beitragen würden. Die beträchtlichen Fortschritte des Ständigen Agrarforschungsausschusses wurden einmütig begrüßt. In ihrer Mitteilung mit dem Titel "Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme" von Juli 2008 schlägt die Kommission vor, über die einfache Zusammenarbeit hinaus gemeinsame Perspektiven und strategische Forschungspläne festzulegen sowie Ressourcen zusammenzuführen. Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung vom 20. Juni 2008 Folgendes festgestellt : "Die Bemühungen um Innovation, Forschung und Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion, insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz, des Produktivitätswachstums und der Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, müssen fortgeführt werden". 1 Es wird weitgehend anerkannt , dass zur Bewältigung der neuen Herausforderungen ein starker Agrarforschungsraum in Europa benötigt wird. 2 Für weitere Informationen: SCAR: http://ec.europa.eu/research/agriculture/scar/index_en.cfm EU-AGRI Mapping: http://www.europartnersearch.net/eu-agri-mapping/index.php?page=main 1 2 11998/09 (Presse 215) Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Nummer 28, 20. Juni 2008. Vgl. SCAR-Vorausschau; Weltentwicklungsbericht 2008; Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCCBerichte); Millenniums-Bewertung der Ökosysteme. 11 DE 13.VII.2009 1 ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL Der Rat führte einen ersten Gedankenaustausch über das Arbeitsdokument "Anpassung an den Klimawandel: Eine Herausforderung für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete in Europa" (Dok. 8526/09 ADD5) zum Weißbuch "Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer Aktionsrahmen" (Dok. 17489/09); er stützte sich dabei auf einen Fragenkatalog, mit dem ermittelt werden sollte, welchen Aspekt der Anpassung die Minister in ihrem jeweiligen Land für am wichtigsten halten und welcher diesbezügliche Forschungsbereich nach ihrer Ansicht von strategischer Bedeutung ist. Alle Mitgliedstaaten beteiligten sich an den Beratungen, was zeigte, wie sehr sie sich für dieses Thema, das an oberster Stelle des Arbeitsprogramms des Vorsitzes steht, engagieren. Zu den wichtigsten Prioritäten, die die Mitgliedstaaten hervorhoben, gehören die Überwachung der Wasserressourcen und die Ermittlung von Pflanzensorten und Tierrassen, die sowohl gegen extreme Witterungsverhältnisse als auch gegen die Ausbreitung von Krankheiten resistent sind. Je nach Lage ihres Landes wiesen die Mitgliedstaaten auf unvermeidliche Auswirkungen wie Dürren oder Überschwemmungen hin, die den Agrarsektor in ihrem Land schwer beeinträchtigen werden; das Bewusstsein hierfür müsse geschärft werden und Tierhaltung, Anbaumethoden und die Forstwirtschaft seien anzupassen. Einige Mitgliedstaaten wiesen nachdrücklich auf die wichtige Rolle hin, die die Landwirtschaft bei der Abschwächung der Klimaänderungen spielen kann; die Minister werden diese Frage auf der informellen Tagung in Växjö weiter erörtern. Ergänzend zum Weißbuch werden in dem Arbeitsdokument die wichtigsten Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft in der EU zusammengefasst; ferner wird der Anpassungsbedarf geprüft und es werden die Folgen für die GAP dargelegt und mögliche Eckpunkte für künftige Maßnahmen beschrieben. Die Mitgliedstaaten und der Bauernstand sollen stärker in eine Debatte über die sich aus den klimatischen Belastungen ergebenden Anpassungserfordernisse und eine diesbezügliche Aktion eingebunden werden. In den kommenden Jahrzehnten wird die Landwirtschaft die Auswirkungen des Klimawandels sowohl global als auch innerhalb der EU zu spüren bekommen. Obgleich der europäische Agrarsektor technologisch fortgeschritten ist, wird seine Fähigkeit, Nahrungsmittel bereitzustellen und Ökosystemdienstleistungen für die europäische Gesellschaft zu erbringen, dennoch direkt von den Klimaverhältnissen beeinflusst. Angesichts der wachsenden Unsicherheit werden Europas Landwirte Produktions-, Betriebsführungs- und Investitionsstrategien festlegen müssen. 1 11998/09 (Presse 215) Siehe Dokument 8526/09. 12 DE 13.VII.2009 Für weitere Informationen: Österreich http://www.accc.gv.at/index.htm Belgien http://economie.fgov.be/energy/climate_change/plan_national_climat_060302.doc Bulgarien http://www.bluelink.net/climate/e_about.shtml Tschechische Republik http://www.mzp.cz/AIS/web-en.nsf/pages/Climate_Change Dänemark http://www.kemin.dk/daDK/KlimaogEnergipolitik/DanskKlimaogEnergipolitik/Klimatilpasningsstrategien/Documents/klim atilpasningsstrategi_03032008.pdf Finnland http://www.mmm.fi/attachments/5enfdAPe1/5kghLfz0d/Files/CurrentFile/MMMjulkaisu2005_1a.p df Frankreich http://www.ecologie.gouv.fr/IMG/pdf/Strategie_Nationale_2.17_Mo-2.pdf Deutschland http://www.bmu.de/klimaschutz/downloads/doc/42783.php Ungarn http://www.kvvm.hu/cimg/documents/nes080214.pdf Irland http://www.environ.ie/en/PublicationsDocuments/FileDownLoad,1861,en.pdf Niederlande http://international.vrom.nl/pagina.html?id=37555 Spanien http://www.mma.es/secciones/cambio_climatico/areas_tematicas/impactos_cc/pdf/pna_v3.pdf Schweden http://www.sweden.gov.se/content/1/c6/09/60/02/56302ee7.pdf Vereinigtes Königreich http://www.defra.gov.uk/environment/climatechange/adapt/index.htm 11998/09 (Presse 215) 13 DE 13.VII.2009 SONSTIGES Ausfuhrerstattungen für Käse – Antrag der litauischen Delegation Der Rat nahm die Stellungnahme der litauischen Delegation zur Kenntnis, die die Bemühungen der Kommission in Bezug auf den Milchsektor würdigte, gleichzeitig aber eine Anhebung der Ausfuhrerstattungen für Käse beantragte, da Käse eines des wichtigsten EU-Ausfuhrerzeugnisse des Milchsektors ist (Dok. 11814/09); sie wurde von der belgischen, der bulgarischen, der tschechischen, der deutschen, der französischen, der griechischen, der irischen, der lettischen, der luxemburgischen, der ungarischen, der österreichischen, der slowenischen, der slowakischen und der finnischen Delegation unterstützt. 1 Die Kommissionsvertreterin teilte dem Rat mit, dass die Kommissionsdienststellen die Lage auf dem Milchmarkt genau beobachteten; die jüngsten Daten für Käseausfuhren ließen Anzeichen für einen konstanten Handelsfluss erkennen. Sie erinnerte daran, dass bei der Wiedereinführung der betreffenden Erstattungen sehr umsichtig vorgegangen worden sei, und bekräftigte, dass sie die Lage weiterhin aufmerksam beobachten und erforderlichenfalls eine Anhebung vorschlagen werde. Gefährdete Bienenarten – Antrag der slowenischen Delegation Der Rat nahm die Besorgnis der slowenischen Delegation aufgrund der großen Schwierigkeiten des Bienenzuchtsektors weltweit und insbesondere in Europa zur Kenntnis; dies wurde von zahlreichen Delegationen unterstützt (Dok. 11829/09). Slowenien vertrat die Auffassung, dass im Bereich der Bienengesundheit, einschließlich der Auswirkungen des Klimawandels, und der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen dringend weitere Forschungsarbeiten durchgeführt werden müssten. 1 11998/09 (Presse 215) Der italienische Minister machte seine Kollegen auf die großen Schwierigkeiten bei den Ausfuhren von Qualitätskäse aufmerksam. 14 DE 13.VII.2009 Die Kommissionsvertreterin teilte den Ministern mit, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor Ende des Jahres einen Bericht über die Bienensterblichkeit vorlegen wird. Sie bemerkte ferner, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein breites Spektrum von Stützungsmaßnahmen für die Bienenzucht zur Verfügung stünden, und zwar – im Rahmen der nationalen Programme für die ländliche Entwicklung; – über die Kofinanzierung (Verordnung über die einheitliche GMO); – im Rahmen von Artikel 68 der Verordnung Nr. 73/2009 (Gesundheitscheck). 11998/09 (Presse 215) 15 DE 13.VII.2009 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFT Zollkontingent für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch Der Rat nahm eine Verordnung zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für die Einfuhr von 20 000 Tonnen hochwertigem frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch an (Dok. 11276/09). Für dieses Kontingent gilt eine Zollsatz von 0 % und es gilt ab 1. August 2009. Die Eröffnung dieses Kontingents ist Teil des Kompromisses, der im Mai dieses Jahres zwischen der EU und den USA beim Hormonstreit gefunden wurde. LEBENSMITTELSICHERHEIT Nichtaufnahme von Metam als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel Der Rat nahm auf der Grundlage eines von der Kommission gebilligten Kompromisses eine Entscheidung des Rates über die Nichtaufnahme von Metam in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates an. Die Entscheidung wurde mit qualifizierter Mehrheit angenommen; die dänische, die irische, die rumänische und die slowenische Delegation stimmten dagegen, die belgische Delegation enthielt sich der Stimme (Dok. 10433/09). Gewährt ein Mitgliedstaat eine Frist für die Beseitigung, die Lagerung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestehender Lagervorräte von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metam, so sollte diese auf zwölf Monate begrenzt werden, um die Verwendung der Lagervorräte in einer weiteren Vegetationsperiode zu ermöglichen; dadurch wird sichergestellt, dass metamhaltige Pflanzenschutzmittel für Landwirte noch bis zum 13. Januar 2011 erhältlich sind. Verwendung von Tetraconazol in Pflanzenschutzmitteln Der Rat nahm auf der Grundlage eines von der Kommission gebilligten Kompromisses eine Richtlinie zur Aufnahme von Tetraconazol als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates an. Die Richtlinie wurde mit qualifizierter Mehrheit angenommen; die dänische, die italienische, die irische und die niederländische Delegation stimmten dagegen, die schwedische Delegation enthielt sich der Stimme (Dok. 10434/09). Tetraconazol darf nur als Fungizid im Ackerbau unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. 11998/09 (Presse 215) 16 DE 13.VII.2009 Mit der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde eine harmonisierte Rahmenregelung für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Wirkstoffe, die als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, werden auf Gemeinschaftsebene bewertet und zugelassen und in Anhang I der Richtlinie aufgenommen. Die Pflanzenschutzmittel, welche die Wirkstoffe enthalten, werden nach harmonisierten Verfahrensvorschriften von den Mitgliedstaaten bewertet und zugelassen. Verwendung bestimmter Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln Der Rat konnte keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen drei Vorschläge über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen herbeiführen: Bifenthrin (Dok. 10260/1/09 REV1), Diphenylamin (Dok. 10255/09) und Triazoxid (Dok. 10257/09). Nachdem der Rat seine Beratungen über diese Dossiers abgeschlossen hat, ist die Kommission nun berechtigt, die Beschlussfassungsverfahren gemäß dem Regelungsverfahren nach Artikel 5 des Beschlusses Nr. 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse zum Abschluss zu bringen. Wirkstoffe, die als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, werden auf Gemeinschaftsebene gemäß Richtlinie 91/414/EWG, mit der eine harmonisierte Rahmenregelung für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingeführt wurde, bewertet und zugelassen. Zugelassene Wirkstoffe werden in Anhang I der Richtlinie aufgenommen. Die Kommission entscheidet auf der Grundlage von Risikobewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorbehaltlich der Stellungnahme der Sachverständigen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit über die Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I. Da der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zu keinem der drei Vorschläge eine Stellungnahme mit der erforderlichen Mehrheit abgegeben hat, ist es nunmehr Sache des Rates, die Entscheidungen zu treffen. 11998/09 (Presse 215) 17 DE 13.VII.2009 GESUNDHEIT St. Lucia erfüllt die EU-Anforderungen in Bezug auf Tollwut Der Rat beschloss, die Entscheidung der Kommission, St. Lucia in die Liste der Drittländer aufzunehmen, die bestimmte EU-Anforderungen in Bezug auf Tollwut erfüllen, nicht abzulehnen. Bei den Drittländern, die in Teil C von Anhang II der Verordnung Nr. 998/2003 aufgelistet sind, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen in Bezug auf die Meldung eines Tollwutverdachts, das Überwachungssystem, die Struktur und Organisation der Veterinärdienste, die Umsetzung sämtlicher amtlichen Maßnahmen zur Verhütung und Kontrolle der Tollwut sowie die Regelungen für das Inverkehrbringen von Tollwutimpfstoffen erfüllen. Das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Verbringungen von Heimtieren aus den in dieser Liste aufgeführten Drittländern in die EU wird nicht höher eingeschätzt als das Risiko bei Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten. Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung der Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit an (Dok. 3633/09). Die neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die in die Richtlinie 89/655/EWG aufgenommen wurden; inhaltlich wurden jedoch keine Änderungen vorgenommen. WIRTSCHAFT UND FINANZEN Finanzieller Beistand für Lettland Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der die Entscheidung vom 20. Januar 2009 über einen finanziellen Beistand für Lettland an die am 7. Juli dieses Jahren angenommene Empfehlung für Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits in Lettland angepasst wird (Dok. 11805/09). 11998/09 (Presse 215) 18 DE 13.VII.2009 Koordinierung der nationalen Bestimmungen für Gesellschaften Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung der Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über die Offenlegung, die Wirksamkeit eingegangener Verpflichtungen von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Nichtigkeit dieser Gesellschaften an (Dok. 3631/09). Die neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die in die Richtlinie 68/151/EWG aufgenommen wurden; inhaltlich wurden jedoch keine Änderungen vorgenommen. ENTWICKLUNGSPOLITIK EU/Pazifik-Staaten – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den PazifikStaaten an (Dok. 5558/2/09). Im November 2007 wurden die Verhandlungen über ein Interims-Partnerschaftsabkommen, das den Rahmen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen festlegt, mit Papua-Neuguinea und der Republik Fidschi-Inseln abgeschlossen. Mit dem Abkommen sollen insbesondere die im Cotonou-Abkommen festgeschriebenen Ziele der Beseitigung der Armut, der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der PazifikStaaten in die Weltwirtschaft unter gebührender Berücksichtigung ihrer politischen Entscheidungen und Entwicklungsprioritäten verwirklicht werden. EU/Staaten des östlichen und des südlichen Afrika – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits an (Dok. 5556/09). Im November 2007 wurden die Verhandlungen über dieses Interimsabkommens mit Sambia, den Seychellen und Simbabwe abgeschlossen. Im Dezember 2007 wurde das Abkommen von Mauritius, den Komoren und von Madagaskar paraphiert. 11998/09 (Presse 215) 19 DE 13.VII.2009 Ziel des Abkommens ist es, die harmonische und schrittweise Integration der Staaten des östlichen und des südlichen Afrika in die Weltwirtschaft unter gebührender Berücksichtigung ihrer politischen Entscheidungen, ihres Entwicklungsstandes und ihrer Entwicklungsprioritäten zu fördern und auf diese Weise ihre nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und einen Beitrag zur Beseitigung der Armut in diesen Staaten zu leisten. Kooperationsrat EU-Südafrika Der Rat billigte den Standpunkt der Gemeinschaft im Hinblick auf den Entwurf der Tagesordnung für die 10. Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits Der Kooperationsrat EU-Südafrika, der mit dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit Südafrika eingerichtet wurde, wird am 23. Juli 2009 in Brüssel seine 10. Tagung abhalten. VERKEHR Änderungen am TIR-Übereinkommen – Standpunkt der Gemeinschaft Der Rat nahm eine Entscheidung über den Standpunkt der Gemeinschaft zu dem Vorschlag für eine Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIRÜbereinkommen von 1975) an. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich Artikel, in denen die finanzielle Verantwortung und die Erhebung der Zollschuld geregelt ist. Das TIR-Übereinkommen wurde im Namen der Gemeinschaft durch die Verordnung (EWG) Nr. 2112/78 vom 25. Juli 1978 genehmigt und ist am 20. Juni 1983 in Kraft getreten. Die nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses des TIR-Übereinkommens soll im September 2009 stattfinden. Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung einer Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe an (Dok. 3630/09). 1 Die neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die in die Richtlinie 76/135/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 aufgenommen wurden; inhaltlich wurden jedoch keine Änderungen vorgenommen. 1 11998/09 (Presse 215) Die britische Delegation enthielt sich der Stimme. 20 DE 13.VII.2009 HANDELSPOLITIK Antidumping – Grafitelektrodensysteme – Indien Der Rat nahm eine Verordnung zur Einstellung der gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 durchgeführten teilweisen Interimsüberprüfung des Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien an (Dok. 11325/09). HAUSHALT Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2010 Der Rat stellte den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2010 auf und schloss damit seine erste Lesung des von der Kommission vorgelegten Haushaltsplanvorentwurfs ab (Dok. 11620/09, 11620/09 ADD 1, 11620/09 ADD 1 COR 1, 11620/09 ADD 2, 11621/09, 11621/09 + ADD 1). Die für 2010 veranschlagten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt 137,944 Mrd. EUR an Verpflichtungsermächtigungen; somit verbleibt ein Spielraum von 2,4 Mrd. EUR bis zur Gesamtobergrenze des Finanzrahmens; als Zahlungsermächtigungen sind 120,521 Mrd. EUR vorgesehen, was 1,02% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht. Diese Zahlen belegen das Bestreben des Rates, ein gutes Gleichgewicht zwischen gezielten Kürzungen in bestimmten Bereichen und der Finanzierung politischer Prioritäten wie Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu finden. Auf die Kürzungen bei den Mittelansätzen gegenüber den im Haushaltsplanvorentwurf der Kommission eingesetzten Beträgen ( - 612,90 Mio. EUR bei den Verpflichtungsermächtigungen und - 1,795 Mrd. EUR bei den Zahlungsermächtigungen) hat sich der Rat nach einer eingehenden Prüfung der Haushaltsausführung in den letzten Jahren und im laufenden Jahr sowie unter Berücksichtigung der Haushaltsvorausschätzung 2009 verständigt. Gegenüber dem Haushaltsplan 2009 stellt der Haushaltplanentwurf für 2010 in Bezug auf die Mittel für Verpflichtungen eine Erhöhung um 3,06 % und in Bezug auf die Mittel für Zahlungen eine Erhöhung um 3,81 % dar. 11998/09 (Presse 215) 21 DE 13.VII.2009 Neue Verteilung der Eigenmittelbeiträge, welche die Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt abzuführen haben Der Rat stellte den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2009 auf und änderte damit die Verteilung der Eigenmittelbeiträge, welche die Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt abzuführen haben (Dok. 11291/09). Die neue Verteilung ergibt sich aus folgenden Faktoren: – Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (d.h. Zölle und Zuckerabgaben) und der MwSt- und BNE-Bemessungsgrundlagen, – Veranschlagung der VK-Korrekturen und ihrer Finanzierung, – Aktualisierung der Finanzierung der BNE-Kürzungen zugunsten der Niederlande und Schwedens im Jahr 2009. Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds (2009) Der Rat nahm eine Entscheidung zur Festlegung der finanziellen Beiträge der zum Europäischen Entwicklungsfonds beitragenden Mitgliedstaaten (2. Tranche 2009) an (Dok. 11543/09). BINNENMARKT Vereinfachung der Rechtsvorschriften: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Druckbehälter – Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter – Der Rat nahm zur Präzisierung und Vereinfachung kodifizierte Fassungen bestehender Richtlinien in folgenden Bereichen an: – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Dok. 3632/09); – einfache Druckbehälter (Dok. 3634/09); – Gesellschaften mit (Dok. 3636/1/09). 11998/09 (Presse 215) beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter 22 DE 13.VII.2009 STATISTIK Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft an (Dok. 3637/09). Die Änderung der Verordnung soll gewährleisten, dass der vorhandene gemeinsame Rahmen für die systematische Erstellung von zuverlässigen, harmonisierten, aktuellen und qualitativ hochwertigen Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft weiterbesteht und dass jährliche statistische Daten über die IKT-Nutzung in Unternehmen und privaten Haushalten bereitgestellt werden. Außerdem wird die Verordnung entsprechend dem Bedarf eines sich rasch entwickelnden statistischen Bereichs aktualisiert. IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN GEFASSTER BESCHLUSS Verkehr: EASA – Regelungsverfahren mit Kontrolle Der Rat beschloss , die Annahme einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit durch die Kommission nicht abzulehnen. 1 Die Verordnung wird geändert, um die seit der Annahme an Anhang 16 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago) vorgenommenen Änderungen widerzuspiegeln. Auf diese Änderungsverordnung ist das Regelungsverfahren mit Kontrolle anzuwenden, das vorsieht, dass der Rat die Annahme von Rechtsakten durch die Kommission aus bestimmten Gründen ablehnen kann. Da der Rat nun grünes Licht gegeben hat, kann die Kommission die Verordnung annehmen, sofern nicht das Europäische Parlament Einwände geltend macht. 1 11998/09 (Presse 215) Am 10. Juli 2009 im schriftlichen Verfahren. 23 DE