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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
11998/09 (Presse 215)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2956. Tagung des Rates
Landwirtschaft und Fischerei
Brüssel, den 13. Juli 2009
Präsident
Eskil ERLANDSSON
Minister für Landwirtschaft Schwedens
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 63 19 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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13.VII.2009
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Eskil Erlandsson stellte das Arbeitsprogramm des schwedischen Vorsitzes im Bereich
Landwirtschaft und Fischerei vor.
Der Rat begrüßte den Vorschlag, den Interventionszeitraum für Butter und Magermilchpulver über
den 31. August 2009 hinaus zu verlängern.
Der Rat führte einen Gedankenaustausch über den Klimawandel und die dadurch erforderlichen
Anpassungen in der europäischen Landwirtschaft. Er nahm die Mitteilung der Kommission mit dem
Titel "Entwicklung einer kohärenten Strategie für eine europäische Agrarforschungsagenda" zur
Kenntnis.
Der Rat nahm ohne Aussprache eine Verordnung zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents
für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch an. Der Rat schloss ferner seine Beratungen über drei
Entscheidungen über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in eine Liste der für die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln zulässigen Wirkstoffe ab; die Kommission ist nun berechtigt, die
entsprechenden Beschlussfassungsverfahren zum Abschluss zu bringen.
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13.VII.2009
INHALT1
TEILNEHMER .................................................................................................................................. 5
ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES....................................................................................... 7
VERLÄNGERUNG DER INTERVENTIONSZEITRÄUME FÜR MILCHPRODUKTE .............. 10
AGRARFORSCHUNG ..................................................................................................................... 11
ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL .................................................................................... 12
SONSTIGES ...................................................................................................................................... 14
Ausfuhrerstattungen für Käse ............................................................................................................ 14
Gefährdete Bienenarten...................................................................................................................... 14
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
LANDWIRTSCHAFT
–
Zollkontingent für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch ............................................................................... 16
LEBENSMITTELSICHERHEIT
–
Nichtaufnahme von Metam als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel ..................................................................... 16
–
Verwendung von Tetraconazol in Pflanzenschutzmitteln ..................................................................................... 16
–
Verwendung bestimmter Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln ............................................................................. 17
GESUNDHEIT
–
St. Lucia erfüllt die EU-Anforderungen in Bezug auf Tollwut ............................................................................. 18
–
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln ........................... 18
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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13.VII.2009
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
–
Finanzieller Beistand für Lettland ......................................................................................................................... 18
–
Koordinierung der nationalen Bestimmungen für Gesellschaften ......................................................................... 19
ENTWICKLUNGSPOLITIK
–
EU/Pazifik-Staaten – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen .................................................................................. 19
–
EU/Staaten des östlichen und des südlichen Afrika – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ................................ 19
–
Kooperationsrat EU-Südafrika .............................................................................................................................. 20
VERKEHR
–
Änderungen am TIR-Übereinkommen – Standpunkt der Gemeinschaft ............................................................... 20
–
Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe ............................................................................................. 20
HANDELSPOLITIK
–
Antidumping – Grafitelektrodensysteme – Indien................................................................................................. 21
HAUSHALT
–
Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2010 ............................................................... 21
–
Neue Verteilung der Eigenmittelbeiträge, welche die Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt abzuführen
haben ..................................................................................................................................................................... 22
–
Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds (2009) ........................................................ 22
BINNENMARKT
–
Vereinfachung der Rechtsvorschriften: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung – Druckbehälter –
Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter ................................................................................................ 22
STATISTIK
–
Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft ......................................................................................... 23
IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN GEFASSTER BESCHLUSS
–
Verkehr: EASA – Regelungsverfahren mit Kontrolle ........................................................................................... 23
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13.VII.2009
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Sabine LARUELLE
Ministerin der KMB, der Selbständigen, der
Landwirtschaft und der Wissenschaftspolitik
Bulgarien:
Valeri TSVETANOV
Minister für Landwirtschaft und Ernährung
Tschechische Republik:
Jakub ŠEBESTA
Minister für Landwirtschaft
Dänemark:
Anders MIKKELSEN
Deutschland:
Gert LINDEMANN
Unterstaatssekretär, Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Fischerei
Staatssekretär, Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Estland:
Helir-Valdor SEEDER
Minister für Landwirtschaft
Irland:
Brendan SMITH
Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Griechenland:
Sotiris KHATZIGAKIS
Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung
Spanien:
Elena ESPINOSA MANGANA
Josep PUXEU ROCAMORA
Silvia CLEMENTE
Ministerin für Umwelt, den ländlichen Raum und die
Meeresumwelt
Staatssekretär für den ländlichen Raum und
Wasserwirtschaft
Ministerin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
der autonomen Gemeinschaft Kastilien-León
Frankreich:
Bruno LE MAIRE
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei
Italien
Luca ZAIA
Minister für Landwirtschaft und Forsten
Zypern:
Christodoulos PHOTIU
Direktor, Abteilung Landwirtschaft, Ministerium für
Landwirtschaft
Lettland:
Jānis DŪKLAVS
Minister für Landwirtschaft
Litauen:
Kazimieras STARKEVIČIUS
Minister für Landwirtschaft
Luxemburg:
Frank SCHMIT
Ungarn:
József GRÁF
Malta:
Theresa CUTAJAR
Niederlande:
Gerda VERBURG
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Direktor, Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
ländliche Entwicklung
Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des
ländlichen Raums
Stellvertreterin des Ständigen Vertreters
Ministerin für Landwirtschaft, Natur und
Lebensmittelqualität
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13.VII.2009
Österreich:
Nikolaus BERLAKOVICH
Polen:
Marek SAWICKI
Portugal:
Luís VIEIRA
Rumänien:
Liviu HARBUZ
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des
ländlichen Raums
Beigeordneter Staatssekretär für Landwirtschaft und
Fischerei
Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft, Forsten
und Entwicklung des ländlichen Raums
Slowenien:
Milan POGAČNIK
Minister für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung
Slowakei:
Ján SLABÝ
Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft
Finnland:
Sirkka-Liisa ANTTILA
Ministerin für Landwirtschaft und Forsten
Schweden:
Eskil ERLANDSSON
Rolf ERIKSSON
Minister für Landwirtschaft
Staatssekretär beim Minister für Landwirtschaft
Vereinigtes Königreich:
Jim FITZPATRICK
Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt
Kommission:
Janez POTOČNIK
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied
Mitglied
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13.VII.2009
ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES
Eskil Erlandsson gab den Ministern einen Überblick über das Arbeitsprogramm und die Fragen,
über die unter schwedischem Vorsitz im Bereich Landwirtschaft und Fischerei zu beraten ist
(Dok. 11798/09). Die Arbeit der Landwirtschaftsminister wird sich auf die folgenden prioritären
Bereiche konzentrieren:
Nachhaltige Fischerei – Gemeinsame Fischereipolitik (GFS)
Die umfassende Vision des Vorsitzes für die Fischereipolitik besteht darin, Bedingungen für eine
nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu schaffen.
Die für Fischerei zuständigen Minister werden die Beratungen über die künftige Fischereipolitik auf
der Grundlage des Grünbuchs der Kommission fortsetzen.
Der Vorsitz möchte die Beratungen über einen Vorschlag über die Kontrolle der Fischerei im
Herbst abschließen.
Schweden wird den Vorsitz bei den jährlichen Verhandlungen über die Verordnung über die TAC
und Quoten im Dezember innehaben und möchte auf dem Erfolg des französischen Vorsitzes
aufbauen und eine Einigung herbeiführen, bei der an den bereits angenommenen Wiederauffüllungs- und Bewirtschaftungsplänen festgehalten wird.
Nahrungsmittel und Klima – globale Herausforderungen
Zwei der wichtigsten globalen Herausforderungen für die Landwirtschaft liegen einerseits in der
Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Landwirtschaft und andererseits in der
Sicherung der Nahrungsmittelversorgung weltweit.
Neben der Vorstellung der Arbeitsunterlage der Kommission mit dem Titel "Anpassung an den
Klimawandel: Eine Herausforderung für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete in Europa" wird
auf der informellen Tagung der Minister für Landwirtschaft und Fischerei auch das Thema
"Landwirtschaft und Klimawandel" erörtert.
Der Vorsitz wird ferner eine Konferenz über klimaintelligente Lebensmittel ("Climate Smart
Food") veranstalten, in deren Mittelpunkt die Auswirkungen des Klimawandels auf die
Lebensmittelkette insgesamt, also von der Erzeugung bis zum Verbrauch, stehen werden.
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13.VII.2009
Die künftige Sicherung der Nahrungsmittelversorgung weltweit ist eine Herausforderung,
insbesondere da sich die Weltbevölkerung bis 2050 verdoppeln dürfte. Die Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) spielt eine wichtige Rolle bei der
Sicherung der weltweiten Nahrungsmittelversorgung. Die Konferenz der FAO wird als das höchste
Entscheidungsgremium der FAO eine Tagung für November 2009 einberufen. Schweden wird als
das Land, das den Vorsitz der EU innehat, die EU auf der Tagung vertreten und damit die Arbeiten
der FAO voranbringen.
Artgerechte Tierhaltung und gesunde Tiere
Eine artgerechte Tierhaltung ist von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden der Tiere, das
Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelproduktion, die öffentliche Gesundheit und die
finanzielle Lage der Erzeuger. Für eine artgerechte Tierhaltung ist es von wesentlicher Bedeutung,
dass die Tierschutznormen verbessert werden.
Der schwedische Vorsitz beabsichtigt, die Arbeiten über Tierschutzfragen voranzubringen und die
Diskussion über die Bedeutung eines guten Tierschutzes in der EU in Gang zu halten. Mehrere
Tierschutzfragen stehen auf der Tagesordnung für den Herbst 2009; unter anderem ist auch eine
Konferenz über Tierschutz vorgesehen.
Immer mehr EU-Bürger interessieren sich zunehmend für die Art und Weise, wie wir unsere Tiere
behandeln. Schweden hat ein starkes Profil in Tierschutzfragen, sowohl innerhalb der EU als auch
auf internationaler Ebene. Die EU-Tiergesundheitsstrategie – "Vorbeugung ist die beste Medizin" –
hat große Bedeutung für die künftige Tierhaltung in der EU. Die schwedische Regierung wird
während des Vorsitzes aktiv darauf hinwirken, dass der Rat konstruktiv an diesen Diskussionen
teilnimmt.
Wichtige Veranstaltungen in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei werden in
Schweden stattfinden:
–
In Ronneby:
–
–
–
Treffen der Gruppe der Generaldirektoren für Fischerei (2.-3. Juli): Nachhaltigkeit
und Rentabilität in der künftigen Fischereipolitik
in Växjö:
–
Informelles Treffen der Agrarminister (13.-15. September)
–
Tagung des Sonderausschusses Landwirtschaft (14. September)
in Uppsala:
–
Tierschutzkonferenz (8./9. Oktober)
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13.VII.2009
–
in Jönköping:
–
–
Sitzung der Gruppe der Leiter der Veterinärdienste (20.-23. Oktober)
in Lund
–
Konferenz über klimaintelligente
(23./24. November ).
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Lebensmittel
("Climate
smart
food")
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13.VII.2009
VERLÄNGERUNG DER INTERVENTIONSZEITRÄUME FÜR MILCHPRODUKTE
Der Rat begrüßte den Vorschlag der Kommission, mit dem der Interventionszeitraum für Butter und
Magermilchpulver verlängert wird, und nahm die diesbezüglichen Informationen der Kommission
zur Kenntnis (Dok. 11905/09).
Mit dem Vorschlag soll als Antwort auf die außerordentliche Lage auf dem Milchmarkt der Interventionszeitraum 2009 für Butter und Magermilchpulver vom 31. August 2009 bis zum 28. Februar
2010 verlängert werden.
Der Rat nahm auch die Standpunkte verschiedener Delegationen zur Kenntnis, die eine eingehende
Analyse der Lage auf dem Milchmarkt wünschen, damit alle Mittel zur Behebung der Marktschwierigkeiten geprüft werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Vorsitz die Tagung des Rates
auf den 7. September vorverlegen.
Der Rat wird rasch mit der Prüfung dieses Vorschlags beginnen, damit die Verordnung angenommen werden kann, sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme vorgelegt hat.
Bis zur förmlichen Annahme des Rechtsakts durch den Rat wird die Kommission Sonderbestimmungen gemäß Artikel 191 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erlassen, der wie folgt lautet:
"Die Kommission erlässt die Maßnahmen, die erforderlich und gerechtfertigt sind, um in dringenden Fällen auf spezifische praktische Probleme zu reagieren. Diese Maßnahmen können von
einigen Teilen dieser Verordnung abweichen, jedoch nur so weit und so lange, wie dies unbedingt
erforderlich ist."
Nach einer kurzen und beispiellosen Zeit der Rekordpreise für Milch und Milcherzeugnisse im Jahr
2007 und zu Beginn des Jahres 2008 sehen sich die europäischen Erzeuger nunmehr schwachen und
unsicheren Märkten gegenüber, die von einem starken Rückgang der weltweiten Preise für Milcherzeugnisse geprägt sind.
Es wurden bereits eine beachtliche Reihe von Stützungsmaßnahmen ergriffen, etwa die Wiedereinführung der Ausfuhrerstattung für Butter, Käse sowie Vollmilch- und Magermilchpulver
zusätzlich zu der Wiedereinführung der Beihilfe für die private Lagerhaltung von Butter (die bereits
seit 1. Januar 2009 gilt) und der Intervention für Butter und Magermilchpulver (ab 1. März).
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13.VII.2009
AGRARFORSCHUNG
Der Rat nahm die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Entwicklung einer kohärenten
Strategie für eine europäische Agrarforschungsagenda" zur Kenntnis, die sich auf das Ergebnis
verschiedener Initiativen des Ständigen Agrarforschungsausschusses und auf die Ergebnisse eines
von der Europäischen Kommission finanzierten Projekts mit dem Titel "EU-AGRI-Mapping"
(Dok. 17489/08) stützt.
Die Mitgliedstaaten teilten die Schlussfolgerungen der Mitteilung, wonach die Agrarforschung eine
wesentliche Rolle bei der Bewältigung der künftigen Herausforderungen wie Sicherung der
Nahrungsmittelversorgung, erneuerbare Energien, Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels und Erhaltung der biologischen Vielfalt spielen sollte.
Die Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass Initiativen für die gemeinsame Planung die
Effizienz der europäischen Agrarforschung verstärken und zur Bewältigung von grenzüberschreitenden Herausforderungen beitragen würden. Die beträchtlichen Fortschritte des
Ständigen Agrarforschungsausschusses wurden einmütig begrüßt.
In ihrer Mitteilung mit dem Titel "Gemeinsame Planung der Forschungsprogramme" von Juli 2008
schlägt die Kommission vor, über die einfache Zusammenarbeit hinaus gemeinsame Perspektiven
und strategische Forschungspläne festzulegen sowie Ressourcen zusammenzuführen.
Der Europäische Rat hatte auf seiner Tagung vom 20. Juni 2008 Folgendes festgestellt : "Die
Bemühungen um Innovation, Forschung und Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlichen
Produktion, insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz, des Produktivitätswachstums und
der Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, müssen fortgeführt werden".
1
Es wird weitgehend anerkannt , dass zur Bewältigung der neuen Herausforderungen ein starker
Agrarforschungsraum in Europa benötigt wird.
2
Für weitere Informationen:
SCAR:
http://ec.europa.eu/research/agriculture/scar/index_en.cfm
EU-AGRI Mapping:
http://www.europartnersearch.net/eu-agri-mapping/index.php?page=main
1
2
11998/09 (Presse 215)
Europäischer Rat, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Nummer 28, 20. Juni
2008.
Vgl.
SCAR-Vorausschau;
Weltentwicklungsbericht
2008;
Zwischenstaatliche Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCCBerichte); Millenniums-Bewertung der Ökosysteme.
11
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13.VII.2009
1
ANPASSUNG AN DEN KLIMAWANDEL
Der Rat führte einen ersten Gedankenaustausch über das Arbeitsdokument "Anpassung an den
Klimawandel: Eine Herausforderung für die Landwirtschaft und ländliche Gebiete in Europa"
(Dok. 8526/09 ADD5) zum Weißbuch "Anpassung an den Klimawandel: Ein europäischer
Aktionsrahmen" (Dok. 17489/09); er stützte sich dabei auf einen Fragenkatalog, mit dem ermittelt
werden sollte, welchen Aspekt der Anpassung die Minister in ihrem jeweiligen Land für am
wichtigsten halten und welcher diesbezügliche Forschungsbereich nach ihrer Ansicht von strategischer Bedeutung ist.
Alle Mitgliedstaaten beteiligten sich an den Beratungen, was zeigte, wie sehr sie sich für dieses
Thema, das an oberster Stelle des Arbeitsprogramms des Vorsitzes steht, engagieren.
Zu den wichtigsten Prioritäten, die die Mitgliedstaaten hervorhoben, gehören die Überwachung der
Wasserressourcen und die Ermittlung von Pflanzensorten und Tierrassen, die sowohl gegen extreme
Witterungsverhältnisse als auch gegen die Ausbreitung von Krankheiten resistent sind.
Je nach Lage ihres Landes wiesen die Mitgliedstaaten auf unvermeidliche Auswirkungen wie
Dürren oder Überschwemmungen hin, die den Agrarsektor in ihrem Land schwer beeinträchtigen
werden; das Bewusstsein hierfür müsse geschärft werden und Tierhaltung, Anbaumethoden und die
Forstwirtschaft seien anzupassen.
Einige Mitgliedstaaten wiesen nachdrücklich auf die wichtige Rolle hin, die die Landwirtschaft bei
der Abschwächung der Klimaänderungen spielen kann; die Minister werden diese Frage auf der
informellen Tagung in Växjö weiter erörtern.
Ergänzend zum Weißbuch werden in dem Arbeitsdokument die wichtigsten Auswirkungen des
Klimawandels auf die Landwirtschaft in der EU zusammengefasst; ferner wird der Anpassungsbedarf geprüft und es werden die Folgen für die GAP dargelegt und mögliche Eckpunkte für
künftige Maßnahmen beschrieben. Die Mitgliedstaaten und der Bauernstand sollen stärker in eine
Debatte über die sich aus den klimatischen Belastungen ergebenden Anpassungserfordernisse und
eine diesbezügliche Aktion eingebunden werden.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Landwirtschaft die Auswirkungen des Klimawandels
sowohl global als auch innerhalb der EU zu spüren bekommen. Obgleich der europäische Agrarsektor technologisch fortgeschritten ist, wird seine Fähigkeit, Nahrungsmittel bereitzustellen und
Ökosystemdienstleistungen für die europäische Gesellschaft zu erbringen, dennoch direkt von den
Klimaverhältnissen beeinflusst. Angesichts der wachsenden Unsicherheit werden Europas
Landwirte Produktions-, Betriebsführungs- und Investitionsstrategien festlegen müssen.
1
11998/09 (Presse 215)
Siehe Dokument 8526/09.
12
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Für weitere Informationen:
Österreich
http://www.accc.gv.at/index.htm
Belgien
http://economie.fgov.be/energy/climate_change/plan_national_climat_060302.doc
Bulgarien
http://www.bluelink.net/climate/e_about.shtml
Tschechische Republik
http://www.mzp.cz/AIS/web-en.nsf/pages/Climate_Change
Dänemark
http://www.kemin.dk/daDK/KlimaogEnergipolitik/DanskKlimaogEnergipolitik/Klimatilpasningsstrategien/Documents/klim
atilpasningsstrategi_03032008.pdf
Finnland
http://www.mmm.fi/attachments/5enfdAPe1/5kghLfz0d/Files/CurrentFile/MMMjulkaisu2005_1a.p
df
Frankreich
http://www.ecologie.gouv.fr/IMG/pdf/Strategie_Nationale_2.17_Mo-2.pdf
Deutschland
http://www.bmu.de/klimaschutz/downloads/doc/42783.php
Ungarn
http://www.kvvm.hu/cimg/documents/nes080214.pdf
Irland
http://www.environ.ie/en/PublicationsDocuments/FileDownLoad,1861,en.pdf
Niederlande
http://international.vrom.nl/pagina.html?id=37555
Spanien
http://www.mma.es/secciones/cambio_climatico/areas_tematicas/impactos_cc/pdf/pna_v3.pdf
Schweden
http://www.sweden.gov.se/content/1/c6/09/60/02/56302ee7.pdf
Vereinigtes Königreich
http://www.defra.gov.uk/environment/climatechange/adapt/index.htm
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13
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13.VII.2009
SONSTIGES
Ausfuhrerstattungen für Käse
–
Antrag der litauischen Delegation
Der Rat nahm die Stellungnahme der litauischen Delegation zur Kenntnis, die die Bemühungen der
Kommission in Bezug auf den Milchsektor würdigte, gleichzeitig aber eine Anhebung der Ausfuhrerstattungen für Käse beantragte, da Käse eines des wichtigsten EU-Ausfuhrerzeugnisse des Milchsektors ist (Dok. 11814/09); sie wurde von der belgischen, der bulgarischen, der tschechischen, der
deutschen, der französischen, der griechischen, der irischen, der lettischen, der luxemburgischen,
der ungarischen, der österreichischen, der slowenischen, der slowakischen und der finnischen
Delegation unterstützt.
1
Die Kommissionsvertreterin teilte dem Rat mit, dass die Kommissionsdienststellen die Lage auf
dem Milchmarkt genau beobachteten; die jüngsten Daten für Käseausfuhren ließen Anzeichen für
einen konstanten Handelsfluss erkennen. Sie erinnerte daran, dass bei der Wiedereinführung der
betreffenden Erstattungen sehr umsichtig vorgegangen worden sei, und bekräftigte, dass sie die
Lage weiterhin aufmerksam beobachten und erforderlichenfalls eine Anhebung vorschlagen werde.
Gefährdete Bienenarten
–
Antrag der slowenischen Delegation
Der Rat nahm die Besorgnis der slowenischen Delegation aufgrund der großen Schwierigkeiten des
Bienenzuchtsektors weltweit und insbesondere in Europa zur Kenntnis; dies wurde von zahlreichen
Delegationen unterstützt (Dok. 11829/09).
Slowenien vertrat die Auffassung, dass im Bereich der Bienengesundheit, einschließlich der
Auswirkungen des Klimawandels, und der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Bienen
dringend weitere Forschungsarbeiten durchgeführt werden müssten.
1
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Der italienische Minister machte seine Kollegen auf die großen
Schwierigkeiten bei den Ausfuhren von Qualitätskäse aufmerksam.
14
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Die Kommissionsvertreterin teilte den Ministern mit, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit vor Ende des Jahres einen Bericht über die Bienensterblichkeit vorlegen wird. Sie
bemerkte ferner, dass im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ein breites Spektrum von
Stützungsmaßnahmen für die Bienenzucht zur Verfügung stünden, und zwar
–
im Rahmen der nationalen Programme für die ländliche Entwicklung;
–
über die Kofinanzierung (Verordnung über die einheitliche GMO);
–
im Rahmen von Artikel 68 der Verordnung Nr. 73/2009 (Gesundheitscheck).
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13.VII.2009
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
LANDWIRTSCHAFT
Zollkontingent für Einfuhren von hochwertigem Rindfleisch
Der Rat nahm eine Verordnung zur Eröffnung eines autonomen Zollkontingents für die Einfuhr von
20 000 Tonnen hochwertigem frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch an
(Dok. 11276/09). Für dieses Kontingent gilt eine Zollsatz von 0 % und es gilt ab 1. August 2009.
Die Eröffnung dieses Kontingents ist Teil des Kompromisses, der im Mai dieses Jahres zwischen
der EU und den USA beim Hormonstreit gefunden wurde.
LEBENSMITTELSICHERHEIT
Nichtaufnahme von Metam als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel
Der Rat nahm auf der Grundlage eines von der Kommission gebilligten Kompromisses eine
Entscheidung des Rates über die Nichtaufnahme von Metam in Anhang I der
Richtlinie 91/414/EWG des Rates an. Die Entscheidung wurde mit qualifizierter Mehrheit
angenommen; die dänische, die irische, die rumänische und die slowenische Delegation stimmten
dagegen, die belgische Delegation enthielt sich der Stimme (Dok. 10433/09).
Gewährt ein Mitgliedstaat eine Frist für die Beseitigung, die Lagerung, das Inverkehrbringen und
die Verwendung bestehender Lagervorräte von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Metam, so
sollte diese auf zwölf Monate begrenzt werden, um die Verwendung der Lagervorräte in einer
weiteren Vegetationsperiode zu ermöglichen; dadurch wird sichergestellt, dass metamhaltige
Pflanzenschutzmittel für Landwirte noch bis zum 13. Januar 2011 erhältlich sind.
Verwendung von Tetraconazol in Pflanzenschutzmitteln
Der Rat nahm auf der Grundlage eines von der Kommission gebilligten Kompromisses eine
Richtlinie zur Aufnahme von Tetraconazol als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG
des Rates an. Die Richtlinie wurde mit qualifizierter Mehrheit angenommen; die dänische, die
italienische, die irische und die niederländische Delegation stimmten dagegen, die schwedische
Delegation enthielt sich der Stimme (Dok. 10434/09).
Tetraconazol darf nur als Fungizid im Ackerbau unter bestimmten Bedingungen verwendet werden.
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13.VII.2009
Mit der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde eine harmonisierte Rahmenregelung für die
Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Wirkstoffe, die als
Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, werden auf Gemeinschaftsebene bewertet und
zugelassen und in Anhang I der Richtlinie aufgenommen. Die Pflanzenschutzmittel, welche die
Wirkstoffe enthalten, werden nach harmonisierten Verfahrensvorschriften von den Mitgliedstaaten
bewertet und zugelassen.
Verwendung bestimmter Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln
Der Rat konnte keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen drei Vorschläge über die Nichtaufnahme
bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der
Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen herbeiführen: Bifenthrin
(Dok. 10260/1/09 REV1), Diphenylamin (Dok. 10255/09) und Triazoxid (Dok. 10257/09).
Nachdem der Rat seine Beratungen über diese Dossiers abgeschlossen hat, ist die Kommission nun
berechtigt, die Beschlussfassungsverfahren gemäß dem Regelungsverfahren nach Artikel 5 des
Beschlusses Nr. 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die
Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse zum Abschluss zu bringen.
Wirkstoffe, die als Pflanzenschutzmittel verwendet werden sollen, werden auf Gemeinschaftsebene
gemäß Richtlinie 91/414/EWG, mit der eine harmonisierte Rahmenregelung für die Zulassung und
das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln eingeführt wurde, bewertet und zugelassen.
Zugelassene Wirkstoffe werden in Anhang I der Richtlinie aufgenommen. Die Kommission
entscheidet auf der Grundlage von Risikobewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorbehaltlich der Stellungnahme der Sachverständigen des Ständigen Ausschusses
für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit über die Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I.
Da der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit zu keinem der drei
Vorschläge eine Stellungnahme mit der erforderlichen Mehrheit abgegeben hat, ist es nunmehr
Sache des Rates, die Entscheidungen zu treffen.
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GESUNDHEIT
St. Lucia erfüllt die EU-Anforderungen in Bezug auf Tollwut
Der Rat beschloss, die Entscheidung der Kommission, St. Lucia in die Liste der Drittländer
aufzunehmen, die bestimmte EU-Anforderungen in Bezug auf Tollwut erfüllen, nicht abzulehnen.
Bei den Drittländern, die in Teil C von Anhang II der Verordnung Nr. 998/2003 aufgelistet sind,
wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen in Bezug auf die Meldung eines Tollwutverdachts, das Überwachungssystem, die Struktur und Organisation der Veterinärdienste, die
Umsetzung sämtlicher amtlichen Maßnahmen zur Verhütung und Kontrolle der Tollwut sowie die
Regelungen für das Inverkehrbringen von Tollwutimpfstoffen erfüllen. Das Risiko einer Tollwuteinschleppung durch Verbringungen von Heimtieren aus den in dieser Liste aufgeführten
Drittländern in die EU wird nicht höher eingeschätzt als das Risiko bei Verbringungen zwischen
den Mitgliedstaaten.
Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln
Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung der Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit an
(Dok. 3633/09). Die neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die in die
Richtlinie 89/655/EWG aufgenommen wurden; inhaltlich wurden jedoch keine Änderungen
vorgenommen.
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Finanzieller Beistand für Lettland
Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der die Entscheidung vom 20. Januar 2009 über einen
finanziellen Beistand für Lettland an die am 7. Juli dieses Jahren angenommene Empfehlung für
Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits in Lettland angepasst wird (Dok. 11805/09).
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DE
13.VII.2009
Koordinierung der nationalen Bestimmungen für Gesellschaften
Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung der Richtlinie zur Koordinierung der einzelstaatlichen
Vorschriften über die Offenlegung, die Wirksamkeit eingegangener Verpflichtungen von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung
sowie die Nichtigkeit dieser Gesellschaften an (Dok. 3631/09). Die neue Richtlinie ersetzt die
verschiedenen Rechtsakte, die in die Richtlinie 68/151/EWG aufgenommen wurden; inhaltlich
wurden jedoch keine Änderungen vorgenommen.
ENTWICKLUNGSPOLITIK
EU/Pazifik-Staaten – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des
Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den PazifikStaaten an (Dok. 5558/2/09).
Im November 2007 wurden die Verhandlungen über ein Interims-Partnerschaftsabkommen, das den
Rahmen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen festlegt, mit Papua-Neuguinea und der
Republik Fidschi-Inseln abgeschlossen.
Mit dem Abkommen sollen insbesondere die im Cotonou-Abkommen festgeschriebenen Ziele der
Beseitigung der Armut, der nachhaltigen Entwicklung und der schrittweisen Integration der PazifikStaaten in die Weltwirtschaft unter gebührender Berücksichtigung ihrer politischen Entscheidungen
und Entwicklungsprioritäten verwirklicht werden.
EU/Staaten des östlichen und des südlichen Afrika – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des
Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits an (Dok. 5556/09).
Im November 2007 wurden die Verhandlungen über dieses Interimsabkommens mit Sambia, den
Seychellen und Simbabwe abgeschlossen. Im Dezember 2007 wurde das Abkommen von
Mauritius, den Komoren und von Madagaskar paraphiert.
11998/09 (Presse 215)
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DE
13.VII.2009
Ziel des Abkommens ist es, die harmonische und schrittweise Integration der Staaten des östlichen
und des südlichen Afrika in die Weltwirtschaft unter gebührender Berücksichtigung ihrer
politischen Entscheidungen, ihres Entwicklungsstandes und ihrer Entwicklungsprioritäten zu
fördern und auf diese Weise ihre nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und einen Beitrag zur
Beseitigung der Armut in diesen Staaten zu leisten.
Kooperationsrat EU-Südafrika
Der Rat billigte den Standpunkt der Gemeinschaft im Hinblick auf den Entwurf der Tagesordnung
für die 10. Tagung des Kooperationsrates zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits
Der Kooperationsrat EU-Südafrika, der mit dem Abkommen über Handel, Entwicklung und
Zusammenarbeit mit Südafrika eingerichtet wurde, wird am 23. Juli 2009 in Brüssel seine
10. Tagung abhalten.
VERKEHR
Änderungen am TIR-Übereinkommen – Standpunkt der Gemeinschaft
Der Rat nahm eine Entscheidung über den Standpunkt der Gemeinschaft zu dem Vorschlag für eine
Änderung des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIRÜbereinkommen von 1975) an. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen hauptsächlich Artikel,
in denen die finanzielle Verantwortung und die Erhebung der Zollschuld geregelt ist.
Das TIR-Übereinkommen wurde im Namen der Gemeinschaft durch die Verordnung (EWG)
Nr. 2112/78 vom 25. Juli 1978 genehmigt und ist am 20. Juni 1983 in Kraft getreten. Die nächste
Sitzung des Verwaltungsausschusses des TIR-Übereinkommens soll im September 2009 stattfinden.
Anerkennung von Schiffsattesten für Binnenschiffe
Der Rat nahm eine kodifizierte Fassung einer Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von
Schiffsattesten für Binnenschiffe an (Dok. 3630/09).
1
Die neue Richtlinie ersetzt die verschiedenen Rechtsakte, die in die Richtlinie 76/135/EWG des
Rates vom 20. Januar 1976 aufgenommen wurden; inhaltlich wurden jedoch keine Änderungen
vorgenommen.
1
11998/09 (Presse 215)
Die britische Delegation enthielt sich der Stimme.
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13.VII.2009
HANDELSPOLITIK
Antidumping – Grafitelektrodensysteme – Indien
Der Rat nahm eine Verordnung zur Einstellung der gemäß Artikel 11 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 384/96 durchgeführten teilweisen Interimsüberprüfung des Antidumpingzolls
auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in Indien an (Dok. 11325/09).
HAUSHALT
Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2010
Der Rat stellte den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der EU für das Haushaltsjahr 2010 auf und
schloss damit seine erste Lesung des von der Kommission vorgelegten Haushaltsplanvorentwurfs
ab (Dok. 11620/09, 11620/09 ADD 1, 11620/09 ADD 1 COR 1, 11620/09 ADD 2, 11621/09,
11621/09 + ADD 1). Die für 2010 veranschlagten Haushaltsmittel belaufen sich auf insgesamt
137,944 Mrd. EUR an Verpflichtungsermächtigungen; somit verbleibt ein Spielraum von 2,4 Mrd.
EUR bis zur Gesamtobergrenze des Finanzrahmens; als Zahlungsermächtigungen sind 120,521
Mrd. EUR vorgesehen, was 1,02% des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht.
Diese Zahlen belegen das Bestreben des Rates, ein gutes Gleichgewicht zwischen gezielten
Kürzungen in bestimmten Bereichen und der Finanzierung politischer Prioritäten wie Maßnahmen
zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung vor dem Hintergrund der
gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu finden.
Auf die Kürzungen bei den Mittelansätzen gegenüber den im Haushaltsplanvorentwurf der
Kommission eingesetzten Beträgen ( - 612,90 Mio. EUR bei den Verpflichtungsermächtigungen
und - 1,795 Mrd. EUR bei den Zahlungsermächtigungen) hat sich der Rat nach einer eingehenden
Prüfung der Haushaltsausführung in den letzten Jahren und im laufenden Jahr sowie unter
Berücksichtigung der Haushaltsvorausschätzung 2009 verständigt.
Gegenüber dem Haushaltsplan 2009 stellt der Haushaltplanentwurf für 2010 in Bezug auf die Mittel
für Verpflichtungen eine Erhöhung um 3,06 % und in Bezug auf die Mittel für Zahlungen eine
Erhöhung um 3,81 % dar.
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13.VII.2009
Neue Verteilung der Eigenmittelbeiträge, welche die Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt
abzuführen haben
Der Rat stellte den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2009
auf und änderte damit die Verteilung der Eigenmittelbeiträge, welche die Mitgliedstaaten an den
EU-Haushalt abzuführen haben (Dok. 11291/09). Die neue Verteilung ergibt sich aus folgenden
Faktoren:
–
Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (d.h. Zölle und
Zuckerabgaben) und der MwSt- und BNE-Bemessungsgrundlagen,
–
Veranschlagung der VK-Korrekturen und ihrer Finanzierung,
–
Aktualisierung der Finanzierung der BNE-Kürzungen zugunsten der Niederlande und
Schwedens im Jahr 2009.
Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds (2009)
Der Rat nahm eine Entscheidung zur Festlegung der finanziellen Beiträge der zum Europäischen
Entwicklungsfonds beitragenden Mitgliedstaaten (2. Tranche 2009) an (Dok. 11543/09).
BINNENMARKT
Vereinfachung
der
Rechtsvorschriften:
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Druckbehälter – Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter
–
Der Rat nahm zur Präzisierung und Vereinfachung kodifizierte Fassungen bestehender Richtlinien
in folgenden Bereichen an:
–
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Dok. 3632/09);
–
einfache Druckbehälter (Dok. 3634/09);
–
Gesellschaften mit
(Dok. 3636/1/09).
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beschränkter
Haftung
mit
einem
einzigen
Gesellschafter
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13.VII.2009
STATISTIK
Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über
Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft an (Dok. 3637/09).
Die Änderung der Verordnung soll gewährleisten, dass der vorhandene gemeinsame Rahmen für
die systematische Erstellung von zuverlässigen, harmonisierten, aktuellen und qualitativ
hochwertigen Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft weiterbesteht und dass
jährliche statistische Daten über die IKT-Nutzung in Unternehmen und privaten Haushalten
bereitgestellt werden. Außerdem wird die Verordnung entsprechend dem Bedarf eines sich rasch
entwickelnden statistischen Bereichs aktualisiert.
IM SCHRIFTLICHEN VERFAHREN GEFASSTER BESCHLUSS
Verkehr: EASA – Regelungsverfahren mit Kontrolle
Der Rat beschloss , die Annahme einer Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 216/2008 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung
einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit durch die Kommission nicht abzulehnen.
1
Die Verordnung wird geändert, um die seit der Annahme an Anhang 16 des Abkommens von
Chicago über die internationale Zivilluftfahrt (Abkommen von Chicago) vorgenommenen
Änderungen widerzuspiegeln.
Auf diese Änderungsverordnung ist das Regelungsverfahren mit Kontrolle anzuwenden, das
vorsieht, dass der Rat die Annahme von Rechtsakten durch die Kommission aus bestimmten
Gründen ablehnen kann. Da der Rat nun grünes Licht gegeben hat, kann die Kommission die
Verordnung annehmen, sofern nicht das Europäische Parlament Einwände geltend macht.
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Am 10. Juli 2009 im schriftlichen Verfahren.
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