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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/06/240
12254/06 (Presse 240)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2751. Tagung des Rates
Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
Brüssel, den 25. September 2006
Präsident
Mauri PEKKARINEN
Minister für Handel und Industrie Finnlands
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 281 6219 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
12254/06 (Presse 240)
1
DE
25.IX.2006
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat über den Entwurf einer Richtlinie, mit der Nennfüllmengen für Erzeugnisse in
Fertigpackungen auf europäischer Ebene festgelegt werden, sowie über ein Gemeinschaftsprogramm im Bereich des Verbraucherschutzes (2007-2013) eine politische Einigung erzielt.
Was den Bereich Forschung betrifft, so hat der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf
eines Beschlusses über das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft
(2007-2013) festgelegt. Ferner hat er einen Beschluss angenommen, mit dem der Abschluss eines
internationalen Übereinkommens über die Durchführung des ITER-Fusionsenergieprojekts
genehmigt wird.
Außerdem hat der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Programm "Europa für Bürgerinnen
und Bürger" (2007-2013) und zum Entwurf einer Verordnung über das auf außervertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("ROM II") festgelegt.
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2
DE
25.IX.2006
INHALT1
TEILNEHMER
5
ERÖRTERTE PUNKTE
INNOVATIONSPOLITIK UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
7
NENNFÜLLMENGEN FÜR ERZEUGNISSE IN FERTIGPACKUNGEN*
8
ENTWICKLUNG DER BINNENMARKTPOLITIK
8
VERBRAUCHERPOLITISCHES PROGRAMM (2007-2013)*
9
SONSTIGES
9
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
FORSCHUNG
Siebtes Forschungsrahmenprogramm*
10
ITER – Fusionsenergieprojekt
10
INDUSTRIE
Wettbewerbsregeln im Seeverkehr*
10
TOURISMUS
Tourismuspolitik - Schlussfolgerungen des Rates
11
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
12254/06 (Presse 240)
3
DE
25.IX.2006
AUSSENBEZIEHUNGEN
EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren – Bericht
13
Libanon – Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfe für militärische
Aktivitäten
14
Birma/Myanmar – restriktive Maßnahmen
14
Beziehungen EU-Russland – Umwelt
14
Abkommen mit Kasachstan und der Kirgisischen Republik - EU-Erweiterung
15
HANDELSPOLITIK
Antidumpingmaßnahmen – Folien aus Polyethylenterephthalat, Säcke und Beutel aus Kunststoffen
15
STEUERFRAGEN
MwSt – Vereinigtes Königreich – Kraftstoffkosten für Unternehmensfahrzeuge
15
JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN
Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht*
16
LANDWIRTSCHAFT
Pflanzenschutzmittel
16
KULTUR
Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" in den Jahren 2007 bis 2019
16
Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"*
17
UMWELT
Internationaler Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden
18
TRANSPARENZ
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
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18
4
DE
25.IX.2006
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Marc VERWILGHEN
Tschechische Republik:
Petr MATĚJŮ
Dänemark:
Michael DITHMER
Deutschland:
Joachim WUERMELING
Minister der Wirtschaft, der Energie, des Außenhandels
und der Wissenschaftspolitik
Stellvertretender Minister für Bildung, Jugend und Sport
Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft, Handel und
Industrie
Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie
Estland:
Edgar SAVISAAR
Minister für Wirtschaft und Kommunikation
Griechenland:
Christos FOLIAS
Staatssekretär für Wirtschaft und Finanzen
Spanien:
Joan CLOS i MATHEU
Alberto NAVARRO GONZÁLES
Minister für Industrie, Tourismus und Handel
Staatssekretär für die Europäische Union
Frankreich:
Catherine COLONNA
Beigeordnete Ministerin für europäische Angelegenheiten
Irland:
Micheál MARTIN
Minister für Unternehmen, Handel und Beschäftigung
Italien:
Emma BONINO
Zypern:
Christos LOIZIDES
Ministerin ohne Geschäftsbereich, zuständig für
Europapolitik und internationalen Handel
Stellvertretender Staatssekretär im Ministerium für
Handel, Industrie und Tourismus
Lettland:
Kaspars GERHARDS
Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft
Litauen:
Vytas NAVICKAS
Minister für Wirtschaft
Luxemburg:
Jeannot KRECKÉ
Minister für Wirtschaft und Außenhandel, Minister für
Sport
Ungarn:
János KÓKA
Minister für Wirtschaft und Verkehr
Malta:
Censu GALEA
Minister für Wettbewerbsfähigkeit und Kommunikation
Niederlande:
Karien van GENNIP
Ministerin für Außenhandel
Österreich:
Martin BARTENSTEIN
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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5
DE
25.IX.2006
Polen:
Piotr Grzegorz WOŹNIAK
Minister für Wirtschaft
Portugal:
António CASTRO GUERRA
Beigeordneter Staatssekretär für Industrie und Innovation
Slowenien:
Andrijana STARINA KOSEM
Staatssekretärin, Ministerium für Wirtschaft
Slowakei:
Ľubomír JAHNÁTEK
Minister für Wirtschaft
Finnland:
Mauri PEKKARINEN
Erkki VIRTANEN
Minister für Handel und Industrie
Staatssekretär, Ministerium für Handel und Industrie
Schweden:
Ingrid HJELT af TROLLE
Stellvertretende Ständige Vertreterin
Vereinigtes Königreich:
Anne LAMBERT
Stellvertretende Ständige Vertreterin
Kommission:
Günter VERHEUGEN
Markos KYPRIANOU
Charlie MCCREEVY
Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten:
Bulgarien:
Nina RADEVA
Stellvertretende Ministerin für Wirtschaft und Energie
Rumänien:
Marius HIRTE
Gesandter, Stellvertretender Missionsleiter
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6
DE
25.IX.2006
ERÖRTERTE PUNKTE
INNOVATIONSPOLITIK UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Auf der Grundlage eines Fragebogens des Vorsitzes (Dok. 12585/06) führte der Rat einen öffentlichen Gedankenaustausch über Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, nachdem Kommissionsvizepräsident Günther Verheugen zuvor die kürzlich angenommene Mitteilung "Kenntnisse in die
Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU" (Dok. 12940/06) vorgestellt
hatte.
Der Rat begrüßte, dass der Vorsitz beabsichtigt, weitere Vorarbeiten für eine breit angelegte
innovationspolitische Strategie durchzuführen, die sich auf die zehn in der Kommissionsmitteilung
beschriebenen Maßnahmen konzentrieren soll. Unter Berücksichtigung der Leitlinien, die die
Staats- und Regierungschefs auf ihrer informellen Tagung am 20. Oktober 2006 in Lahti vorgeben
werden, sollen die Vorbereitungsgremien des Rates einen Entwurf von Schlussfolgerungen zur
Innovationspolitik ausarbeiten und dem Rat (Wettbewerbsfähigkeit) auf seiner Tagung am
4. Dezember zur Annahme unterbreiten; anschließend soll der Text dem Europäischen Rat auf der
Dezembertagung vorgelegt und zur Ausarbeitung des Eckpunktepapiers für die Tagung des
Europäischen Rates im Frühjahr 2007 herangezogen werden.
Die Kommission entwickelt in ihrer Mitteilung das Konzept der "Lead Markets", bei dem Behörden
die von der Wirtschaft ausgehende Innovation fördern, indem sie gezielt die Bedingungen für eine
erfolgreiche Markteinführung innovativer Erzeugnisse und Dienstleistungen herstellen. Gefördert
werden sollen dabei vorrangig die Bereiche, die einem gesellschaftlichen Bedarf entsprechen (wie
beispielsweise das Verkehrs- oder Gesundheitswesen, die innere Sicherheit und Umweltinnovation). Die Kommission schlägt folgende zehn prioritäre Maßnahmen vor:
Maßnahme 1: Innovationsfreundliche Gestaltung der Bildungssysteme,
Maßnahme 2: Einrichtung eines Europäischen Technologie-Instituts,
Maßnahme 3: Förderung eines offenen und attraktiven Arbeitsmarktes für Forscher,
Maßnahme 4: Stärkung der Beziehungen zwischen Forschung und Wirtschaft,
Maßnahme 5: Förderung der Innovation auf regionaler Ebene im Rahmen der neuen kohäsionspolitischen Programme,
Maßnahme 6: Reform der Bestimmungen über staatliche Beihilfen für FuE und Innovation sowie
bessere Anleitungen für Steueranreize zur Förderung von FuE,
Maßnahme 7: Verbesserter Schutz der Rechte an geistigem Eigentum,
Maßnahme 8: Digitale Erzeugnisse und Dienstleistungen – Initiative über Urheberrechtsabgaben,
Maßnahme 9: Entwicklung einer Strategie zur Förderung innovationsfreundlicher "Lead Markets",
Maßnahme 10: Anregung der Innovation über das öffentliche Auftragswesen.
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7
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25.IX.2006
NENNFÜLLMENGEN FÜR ERZEUGNISSE IN FERTIGPACKUNGEN*
Der Rat gelangte in der öffentlichen Beratung einstimmig zu einer politischen Einigung über den
Entwurf einer Richtlinie zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen1.
Sobald die überarbeitete Fassung des Rechtsaktes vorliegt, wird er seinen Gemeinsamen Standpunkt
auf einer seiner nächsten Tagungen festlegen und dem Europäischen Parlament im Rahmen des
Mitentscheidungsverfahrens zur zweiten Lesung übermitteln.
Die vorgeschlagene Richtlinie soll die geltenden Rechtsvorschriften (Richtlinien 75/106/EWG und
80/232/EWG) ersetzen; sie sieht vor, dass die Nennfüllmengen der Packungsgrößen in den meisten
Sektoren abgeschafft und nur in einer sehr begrenzten Anzahl von Sektoren obligatorische Nennfüllmengen beibehalten werden.
Die Einigung des Rates beruht auf einem Kompromisstext des finnischen Vorsitzes, der einige
wenige Änderungen gegenüber dem geänderten Kommissionsvorschlag2 enthält.
Nach dem vom Rat geänderten Richtlinienentwurf würde den Mitgliedstaaten für die Abschaffung
ihrer Nennfüllmengen eine Übergangsfrist von maximal dreieinhalb Jahren bei Milch, Butter,
Trockenteigwaren und Kaffee sowie von maximal viereinhalb Jahren bei Weißzucker eingeräumt.
Die Übergangsfrist würde zudem erst 18 Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie beginnen. Diese Ausnahmeregelungen würden nicht bedeuten, dass andere Mitgliedstaaten
verpflichtet sind, Vorschriften über Nennfüllmengen einzuführen.
ENTWICKLUNG DER BINNENMARKTPOLITIK
Der Rat führte auf Grundlage der vom Vorsitz vorgelegten Leitfragen (Dok. 12601/06) eine Orientierungsaussprache über die Entwicklung der Binnenmarktpolitik. Er nahm ferner Kenntnis von den
Informationen des für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglieds Charles McCreevy
über den Stand der Vorarbeiten, die die Kommission derzeit mit Blick auf die Überprüfung ihrer
Binnenmarktpolitik durchführt, sowie über den Binnenmarktanzeiger Nr. 15 vom Juli 2006
(Dok. 11867/06).
Der Rat äußerte die Hoffnung, dass die Kommission die Bemerkungen, die im Verlauf der Aussprache vorgebracht wurden, bei der Überprüfung der Binnenmarktpolitik, die im Jahr 2007
abgeschlossen werden soll, berücksichtigen wird.
Die Kommission hat kürzlich eine breit angelegte Konsultation über den Stand des Binnenmarkts
und die künftige Ausrichtung der Binnenmarktpolitik durchgeführt. Ergebnis dieser Konsultation
war eine Reihe von Empfehlungen, wie Förderung der Marktdynamik und der Innovation, bessere
Regulierung, bessere Umsetzung und Anwendung der Vorschriften, stärkere Berücksichtigung des
globalen Kontexts sowie mehr Investitionen in Information und Kommunikation.
1
2
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG aufgehoben und die
Richtlinie 76/211/EWG geändert werden.
Dok. 8680/06.
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8
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25.IX.2006
VERBRAUCHERPOLITISCHES PROGRAMM (2007-2013)*
Der Rat gelangte in der öffentlichen Beratung einstimmig zu einer politischen Einigung über den
Entwurf eines Beschlusses über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013). Sobald die überarbeitete Fassung des Rechtsaktes vorliegt, wird er seinen
Gemeinsamen Standpunkt auf einer seiner nächsten Tagungen festlegen und dem Europäischen
Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zur zweiten Lesung übermitteln.
Das Programm dient im Wesentlichen dem Ziel,
(1)
ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, insbesondere mittels einer verbesserten Evidenzbasis sowie einer besseren Konsultation und Vertretung der Interessen der
Verbraucher,
(2)
die effektive Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen, insbesondere
durch Zusammenarbeit bei Durchsetzung, Information, Bildung und Rechtsschutz.
Das Programm enthält eine Liste von elf verbraucherpolitischen Maßnahmen, aus der jedes Jahr
spezifische Projekte ausgewählt und im Arbeitsplan festgelegt werden.
Der finanzielle Beitrag aus dem EU-Haushalt beläuft sich auf 156,8 Millionen EUR.
SONSTIGES
Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes und der Kommission betreffend
a)
den Stand der Beratungen über die 7. Rahmenforschungsprogramme (EG und Euratom), die
spezifischen Programme für ihre Umsetzung und die Beteiligungsregeln (Dok. 13060/06),
b)
den Umsetzungsbericht 2005 über die Anwerbung und Bindung von Forschern an den
Europäischen Forschungsraum (Dok. 11629/06),
c)
die Ergebnisse der 6. Europa-Mittelmeer-Konferenz
21./22. September 2006 auf Rhodos (Dok. 13140/06),
d)
die Kommissionsmitteilung über die biologische Vielfalt (Dok. 9769/06),
e)
den Stand der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz (Dok. 12991/06),
f)
die Vorbereitungen für die Sitzung der nationalen Lissabon-Koordinatoren am 5./6. Oktober
2006 in Lissabon (Dok. 12994/06).
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der
Industrieminister
am
9
DE
25.IX.2006
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
FORSCHUNG
Siebtes Forschungsrahmenprogramm*
Der Rat legte mit qualifizierter Mehrheit seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf eines
Beschlusses über das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für den
Zeitraum 2007-2013 (Dok. 12032/06 + ADD 1 + ADD 1 REV 1) fest. Der Gemeinsame Standpunkt
wird nun dem Europäischen Parlament übermittelt, um mit diesem in zweiter Lesung im Rahmen
des Mitentscheidungsverfahrens zu einer Einigung zu gelangen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung Dok. 13149/06 zu entnehmen.
ITER – Fusionsenergieprojekt
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Abschluss eines internationalen Übereinkommens
über die Durchführung des ITER-Fusionsenergieprojekts genehmigt wird (Dok. 12731/06).
Mit dem Beschluss wird die Kommission ermächtigt, ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), China, Indien, Japan, Korea, Russland und den Vereinigten
Staaten über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts abzuschließen. Zudem wird der Abschluss einer Vereinbarung über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens genehmigt.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung Dok. 13173/06 zu entnehmen.
INDUSTRIE
Wettbewerbsregeln im Seeverkehr*
Der Rat nahm eine Verordnung an, mit der die Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrags auf den Seeverkehr aufgehoben und der
Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und
82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln auf Kabotage und internationale Trampdienste
ausgeweitet wird (Dok. 11308/06, 11389/06 ADD 1 REV 1).
12254/06 (Presse 240)
10
DE
25.IX.2006
TOURISMUS
Tourismuspolitik – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
1.
ERINNERT
– an die Ziele der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates
"Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von
Lissabon"1;
– an die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. April 2005 zur Nachhaltigkeit des Tourismus in
Europa2;
– an die Mitteilung der Kommission "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus"3;
2.
NIMMT KENNTNIS von den Ergebnissen
– der von den Vorsitzen4 am 20.-21. März in Wien ausgerichteten Europäischen Tourismusminister-Konferenz "Tourismus – Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung in Europa", insbesondere von der Inbetriebnahme des Europäischen Tourismusportals, der Notwendigkeit der
weiteren Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie den Ergebnissen der Europäischen Fachkonferenz über umweltfreundliches Reisen in Europa;
– der Europäischen Tourismusforen, insbesondere des letzten Forums, das in Malta am
19.-21. Oktober 2005 veranstaltet wurde;
3.
WEIST DARAUF HIN, dass der Tourismus eine Tätigkeit ist, die einen wichtigen Beitrag
zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für Wachstum und Beschäftigung leisten kann;
4.
BETONT, dass Europa aufgrund der großen Vielfalt von Reisezielen das weltweit
führende Fremdenverkehrsziel ist und dass der Tourismus eine für nahezu alle Regionen
Europas relevante Wirtschaftstätigkeit darstellt, die zur regionalen Entwicklung und zur
Förderung des Kultur- und Naturerbes und der kulturellen und natürlichen Ressourcen
beiträgt; HEBT HERVOR dass es in Europa zahlreiche sensible Gebiete gibt, für die
besondere Anstrengungen in Bezug auf einen nachhaltigen Tourismus notwendig sind;
1
2
3
4
Dok. 5990/05.
Dok. 8194/05.
Dok. 7669/06.
Österreich und Finnland führten gemeinsam den Vorsitz dieser Konferenz.
12254/06 (Presse 240)
11
DE
25.IX.2006
5.
BEGRÜSST die Zusage der Kommission, durch den nachhaltigen Ausbau des Tourismus
in Europa dazu beizutragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusindustrie zu stärken und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen;
6.
VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass Zusammenarbeit und Partnerschaft aller öffentlichen und privaten Interessenträger auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler
Ebene für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Tourismusindustrie notwendig
sind;
7.
BEGRÜSST die Inbetriebnahme des von der EU finanzierten Webportals für das Reiseziel
Europa, das dazu beitragen sollte, weltweit wirksam für Europa als das attraktivste aller
Reiseziele zu werben;
8.
ERSUCHT die Kommission, die Mitgliedstaaten, die europäische Tourismusindustrie und
andere Interessenträger des Tourismussektors,
– gemeinsam auf eine Stärkung des politischen Bewusstseins für Tourismusfragen hinzuarbeiten
und gemeinsame Initiativen auszugestalten, die die Bedeutung des Tourismus für Beschäftigung,
Wachstum und nachhaltige Entwicklung hervorheben und einen Austausch von Erfahrungen und
bewährten Praktiken ermöglichen;
– mit Blick auf den von der Kommission für 2007 angekündigten Vorschlag für eine europäische
Agenda 21 für den Tourismus ihre Zusammenarbeit – insbesondere in Fragen der Nachhaltigkeit – fortzusetzen und weiter auszubauen;
9.
ERSUCHT die Kommission, im Wege einer aktiven Koordinierung der Politikbereiche
– bei ihrer Zusage zu bleiben und ihr nachzukommen, eine bessere Rechtsetzung aktiv zu fördern
und sicherzustellen, dass die Auswirkungen ihrer politischen Initiativen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors frühzeitig ermittelt werden;
– frühzeitig die Initiativen zu ermitteln und zu analysieren, die Folgen für den Tourismus haben
könnten, und den Beratenden Ausschuss für den Fremdenverkehr regelmäßig über solche
Initiativen zu unterrichten;
– den interaktiven Prozess fortzusetzen und zu verstärken, indem sie die Interessenträger über
Fragen und Vorhaben mit potenziellen Folgen für den Tourismus konsultiert und informiert;
– die Mitgliedstaaten (insbesondere den Beratenden Ausschuss für Fremdenverkehr) und die
Interessenträger des Tourismus regelmäßig über die Möglichkeiten einer Finanzierung
bestimmter tourismusbezogener Vorhaben durch europäische Finanzierungsinstrumente zu
unterrichten;
12254/06 (Presse 240)
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25.IX.2006
10.
ERSUCHT die Mitgliedstaaten,
– aktiv Informationen über bewährte Praktiken und Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit im Tourismus auszutauschen;
– auf allen Ebenen Übungen in der besseren Rechtsetzung durchzuführen, um das Regelungsumfeld für den Tourismus zu verbessern;
– die Nutzung europäischer Finanzierungsinstrumente für tourismusbezogene Projekte zu fördern;
– der Verbesserung der einschlägigen Qualifikationen durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
besondere Beachtung zu schenken und die Industrie aufzufordern, dies ebenfalls zu tun;
11.
ERSUCHT die europäische Tourismusindustrie und alle Interessenträger des Tourismussektors,
– untereinander und gemeinsam mit dem öffentlichen Sektor die Wettbewerbsfähigkeit und die
Nachhaltigkeit des Tourismus in Europa zu fördern und die Zufriedenheit der Touristen zu
verbessern;
– die Entscheidungsträger proaktiv auf allen Ebenen über regulatorische und politische Maßnahmen zu informieren, die es ihnen ermöglichen würden, den oftmals komplexen Interessen der
verschiedenen tourismusbezogenen Sektoren besser Rechnung zu tragen;
– sich aktiv an den Folgenabschätzungsverfahren zu beteiligen;
– die verfügbaren europäischen Finanzierungsinstrumente für tourismusbezogene Projekte optimal
zu nutzen."
AUSSENBEZIEHUNGEN
EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren – Bericht
Der Rat nahm Kenntnis vom achten Jahresbericht über die Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für
Waffenausfuhren (Dok. 12634/06).
In dem 1998 eingeführten Verhaltenskodex sind Kriterien für die Ausfuhr konventioneller Waffen
festgelegt, damit die einzelstaatlichen Politiken im Bereich der Waffenausfuhrkontrollen harmonisiert werden können.
12254/06 (Presse 240)
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25.IX.2006
Libanon – Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfe für militärische
Aktivitäten
Der Rat nahm eine Verordnung über restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon an, um die Maßnahmen durchzusetzen, die im Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 15. September über die
Verhängung eines Waffenembargos gemäß der Resolution 1701(2006) des VN-Sicherheitsrates
vorgesehen sind (Dok. 12354/06).
Die Resolution 1701(2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sieht unter anderem ein
Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten sowie ein Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern an Organisationen, Einrichtungen oder Einzelpersonen in Libanon vor, es sei denn, dass dafür von der libanesischen Regierung
oder der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon eine Genehmigung erteilt wurde.
Die Annahme der Verordnung ist für die Umsetzung dieser in den Geltungsbereich der EUVerträge fallenden Maßnahmen notwendig, damit ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsakteure in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet ist.
Birma/Myanmar – restriktive Maßnahmen
Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Änderung der Verordnung 817/2006 über restriktive
Maßnahmen gegen Birma/Myanmar; damit wird eine neue Bestimmung vorgesehen, wonach die
Finanzinstitute in der EU, die Gelder entgegennehmen, die von Dritten auf das Konto einer in der
einschlägigen Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, diese Gelder auf den eingefrorenen Konten gutschreiben dürfen, sofern
die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werden (Dok. 12353/06). Die
Verordnung gilt rückwirkend ab dem 2. Juni 2006.
Zur Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/318/GASP hatte der Rat im Mai 2006 die
Verordnung 817/2006 erlassen; damit wurden das Verbot der Visumerteilung und das Einfrieren
von Guthaben in Bezug auf Mitglieder des Militärregimes und andere mit diesem verbundene
Personen, Gruppen und Unternehmen, die den Übergang von Birma/Myanmar zur Demokratie
behindern, um ein Jahr verlängert. Die restriktiven Maßnahmen beinhalten ferner ein Verbot,
birmanischen Staatsunternehmen Finanzdarlehen oder -kredite zur Verfügung zu stellen oder
Beteiligungen an solchen Unternehmen zu erwerben oder auszuweiten.
Beziehungen EU-Russland – Umwelt
Die EU billigte den Standpunkt, den die EU auf der ersten Tagung des Ständigen Partnerschaftsrats
EU-Russland zu Umweltfragen am 10. Oktober 2006 in Helsinki einnehmen wird.
12254/06 (Presse 240)
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DE
25.IX.2006
Ziel der Tagung ist es,
 den Dialog zwischen der EU und Russland über Umweltfragen einzuleiten und die Aufgabenstellung für diesen Dialog – wozu auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe und von Expertenuntergruppen gehört, die den Dialog voranbringen sollen – durch Unterzeichnung eines entsprechenden Dokuments festzulegen;
 der Umsetzung des Umweltfragen betreffenden Teils des Fahrplans für den gemeinsamen Wirtschaftsraum EU-Russland einen politischen Impuls zu verleihen;
 die Fortschritte und die Aussichten für die künftige Zusammenarbeit in drei Schlüsselbereichen –
Klimaänderungen, biologische Vielfalt sowie Umwelt und Wirtschaftsentwicklung – zu erörtern.
Abkommen mit Kasachstan und der Kirgisischen Republik – EU-Erweiterung
Der Rat nahm Beschlüsse über den Abschluss von Protokollen zu den Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Kasachstan (Dok. 8027/06) und der Kirgisischen Republik
(Dok. 8031/06) an, um dem Beitritt der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten im Mai 2004 Rechnung zu
tragen.
HANDELSPOLITIK
Antidumpingmaßnahmen – Folien aus Polyethylenterephthalat, Säcke und Beutel aus
Kunststoffen
Der Rat nahm folgende Verordnungen an:
 Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1676/2001 des Rates zur Einführung eines
endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die
Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Indien und der Republik
Korea (Dok. 12372/06) und
 Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter
Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand und
zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus
Kunststoffen mit Ursprung in Malaysia (Dok. 12375/06).
STEUERFRAGEN
MwSt – Vereinigtes Königreich – Kraftstoffkosten für Unternehmensfahrzeuge
Der Rat verabschiedete eine Entscheidung zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, vom
1. Mai 2007 bis zum 31. Dezember 2015 eine abweichende Regelung anzuwenden, die es ihm
erlaubt, den auf Kraftstoffkosten für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfallenden
Mehrwertsteueranteil auf der Grundlage der CO2-Emissionen zu berechnen (Dok. 12575/06).
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25.IX.2006
Die Einführung dieser Regelung stellt eine Ausnahme von den gemeinsamen EU-Vorschriften dar,
die in der Richtlinie 77/388/EWG betreffend Umsatzsteuern festgelegt sind. Der Rat kann jeden
EU-Mitgliedstaat ermächtigen, eine von dieser Richtlinie abweichende Regelung anzuwenden,
sofern dies zur Vereinfachung der Mehrwertsteuererhebung geschieht.
JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN
Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht*
Der Rat nahm seinen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme der Verordnung über
das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) gegen die Stimmen der
estnischen und der lettischen Delegation an. Der Gemeinsame Standpunkt wird nun dem Europäischen Parlament übermittelt, damit es im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens eine Stellungnahme in zweiter Lesung abgeben kann.
Ziel des Verordnungsvorschlags ist die Festlegung einheitlicher Rechtsvorschriften für außervertragliche Schuldverhältnisse unabhängig davon, in welchem Staat der Anspruch gerichtlich
geltend gemacht wird. Dies dürfte für mehr Sicherheit in Bezug auf das anwendbare Recht sorgen
und den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten berechenbarer machen sowie den freien Verkehr
gerichtlicher Entscheidungen fördern.
Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war am 23. Juli 2003 vorgelegt worden. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates übernimmt weitgehend den geänderten Vorschlag, den die Kommission
am 22. Februar 2006 übermittelt hatte. Im Gemeinsamen Standpunkt wurden auch viele der
Abänderungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt, das am 17. November 2005 Stellung
genommen hatte.
LANDWIRTSCHAFT
Pflanzenschutzmittel
Der Rat bestätigte das Fehlen einer Stellungnahme zu sechs Vorschlägen für Richtlinien des Rates,
mit denen neue Wirkstoffe in die Positivliste der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen werden sollen.
KULTUR
Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" in den Jahren 2007 bis 2019
Der Rat verabschiedete einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt
Europas" für die Jahre 2007 bis 2019 (Dok. PE-CONS 3611/06). Alle vom Europäischen Parlament
in erster Lesung vorgeschlagenen Abänderungen wurden akzeptiert.
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25.IX.2006
Dieser Beschluss tritt an die Stelle des Beschlusses 1419/1999/EG, und soll durch folgende
Maßnahmen eine Verbesserung des Verfahrens für die Ernennung einer Stadt zur Kulturhauptstadt
bewirken:
 Stärkung der Wettbewerbskomponente (die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, auf nationaler
Ebene einen Wettbewerb zwischen interessierten Städten zu organisieren):
 Verbesserung der Rolle der Auswahljury;
 Einrichtung eines "Überprüfungsausschusses", der insbesondere den europäischen Zusatznutzen
des Programms bewerten soll;
 Verlängerung des Planungszeitraums.
Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"*
Der Rat verabschiedete einen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme des
Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Europa für
Bürgerinnen und Bürger" zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007 - 2013)
(Dok. 9575/06, 12217/1/06 ADD 1). Die britische, die litauische und die portugiesische Delegation
haben sich der Stimme enthalten.
Der Gemeinsame Standpunkt wird nun dem Europäischen Parlament übermittelt, damit es eine
Stellungnahme in zweiter Lesung abgeben kann.
Mit diesem Programm soll die Kontinuität des laufenden Programms über die Bürgerbeteiligung1
gewährleistet werden. Das Programm trägt zu folgenden allgemeinen Zielen bei:
 Bürgern die Möglichkeit zur Partizipation an einem immer engeren Zusammenwachsen Europas
geben, das seine kulturelle Vielfalt als Reichtum begreift;
 ein Verständnis für eine europäische Identität entwickeln, die auf gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und gemeinsamer Kultur aufbaut;
 bei den Bürgern ein Verständnis für die gemeinsame Verantwortung für die Europäische Union
fördern;
 das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern und dabei die kulturelle Vielfalt
achten und fördern.
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ABl. L 30 vom 2.2.2004, S. 6
12254/06 (Presse 240)
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25.IX.2006
Das Programm hat folgende spezifische Ziele, die auf transnationaler Basis verwirklicht werden
sollen:
 Bürger aus ganz Europa zusammenbringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten
können;
 Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene fördern;
 Europa den Bürgern näher bringen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert
werden und gleichzeitig die Erinnerung an die Vergangenheit Europas bewahrt wird;
 die Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen
Mitgliedstaaten fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als
auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt hierbei Aktivitäten im Zusammenspiel mit den Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union unlängst beigetreten sind.
Der Programmvorschlag umfasst unter anderem Aktionen wie Städtepartnerschaften, Förderung
von Forschung und Überlegungen zur europäischen Politik, Förderung von Gedenkfeiern oder
Preisverleihungen auf europäischer Ebene.
Die Mittelausstattung für das Programm beläuft sich auf 190 Mio. EUR (zu Preisen von 2004).
UMWELT
Internationaler Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden
Der Rat verabschiedete einen Beschluss über den Abschluss – im Namen der Europäischen
Gemeinschaft – des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung
nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen
Handel.
TRANSPARENZ
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Der Rat billigte
– ein Antwortschreiben des Rates auf den Zweitantrag 31/c/02/06 von Herrn Andreas MOBERG
(Dok. 12311/06);
– ein Antwortschreiben des Rates auf den Zweitantrag 32/c/01/06 (Dok. 12341/06).
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