DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/06/240 12254/06 (Presse 240) (OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2751. Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung) Brüssel, den 25. September 2006 Präsident Mauri PEKKARINEN Minister für Handel und Industrie Finnlands PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 281 6219 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 12254/06 (Presse 240) 1 DE 25.IX.2006 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat über den Entwurf einer Richtlinie, mit der Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen auf europäischer Ebene festgelegt werden, sowie über ein Gemeinschaftsprogramm im Bereich des Verbraucherschutzes (2007-2013) eine politische Einigung erzielt. Was den Bereich Forschung betrifft, so hat der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf eines Beschlusses über das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) festgelegt. Ferner hat er einen Beschluss angenommen, mit dem der Abschluss eines internationalen Übereinkommens über die Durchführung des ITER-Fusionsenergieprojekts genehmigt wird. Außerdem hat der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" (2007-2013) und zum Entwurf einer Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("ROM II") festgelegt. 12254/06 (Presse 240) 2 DE 25.IX.2006 INHALT1 TEILNEHMER 5 ERÖRTERTE PUNKTE INNOVATIONSPOLITIK UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT 7 NENNFÜLLMENGEN FÜR ERZEUGNISSE IN FERTIGPACKUNGEN* 8 ENTWICKLUNG DER BINNENMARKTPOLITIK 8 VERBRAUCHERPOLITISCHES PROGRAMM (2007-2013)* 9 SONSTIGES 9 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE FORSCHUNG Siebtes Forschungsrahmenprogramm* 10 ITER – Fusionsenergieprojekt 10 INDUSTRIE Wettbewerbsregeln im Seeverkehr* 10 TOURISMUS Tourismuspolitik - Schlussfolgerungen des Rates 11 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 12254/06 (Presse 240) 3 DE 25.IX.2006 AUSSENBEZIEHUNGEN EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren – Bericht 13 Libanon – Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfe für militärische Aktivitäten 14 Birma/Myanmar – restriktive Maßnahmen 14 Beziehungen EU-Russland – Umwelt 14 Abkommen mit Kasachstan und der Kirgisischen Republik - EU-Erweiterung 15 HANDELSPOLITIK Antidumpingmaßnahmen – Folien aus Polyethylenterephthalat, Säcke und Beutel aus Kunststoffen 15 STEUERFRAGEN MwSt – Vereinigtes Königreich – Kraftstoffkosten für Unternehmensfahrzeuge 15 JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht* 16 LANDWIRTSCHAFT Pflanzenschutzmittel 16 KULTUR Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" in den Jahren 2007 bis 2019 16 Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"* 17 UMWELT Internationaler Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden 18 TRANSPARENZ Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten 12254/06 (Presse 240) 18 4 DE 25.IX.2006 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Marc VERWILGHEN Tschechische Republik: Petr MATĚJŮ Dänemark: Michael DITHMER Deutschland: Joachim WUERMELING Minister der Wirtschaft, der Energie, des Außenhandels und der Wissenschaftspolitik Stellvertretender Minister für Bildung, Jugend und Sport Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Estland: Edgar SAVISAAR Minister für Wirtschaft und Kommunikation Griechenland: Christos FOLIAS Staatssekretär für Wirtschaft und Finanzen Spanien: Joan CLOS i MATHEU Alberto NAVARRO GONZÁLES Minister für Industrie, Tourismus und Handel Staatssekretär für die Europäische Union Frankreich: Catherine COLONNA Beigeordnete Ministerin für europäische Angelegenheiten Irland: Micheál MARTIN Minister für Unternehmen, Handel und Beschäftigung Italien: Emma BONINO Zypern: Christos LOIZIDES Ministerin ohne Geschäftsbereich, zuständig für Europapolitik und internationalen Handel Stellvertretender Staatssekretär im Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus Lettland: Kaspars GERHARDS Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft Litauen: Vytas NAVICKAS Minister für Wirtschaft Luxemburg: Jeannot KRECKÉ Minister für Wirtschaft und Außenhandel, Minister für Sport Ungarn: János KÓKA Minister für Wirtschaft und Verkehr Malta: Censu GALEA Minister für Wettbewerbsfähigkeit und Kommunikation Niederlande: Karien van GENNIP Ministerin für Außenhandel Österreich: Martin BARTENSTEIN Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit 12254/06 (Presse 240) 5 DE 25.IX.2006 Polen: Piotr Grzegorz WOŹNIAK Minister für Wirtschaft Portugal: António CASTRO GUERRA Beigeordneter Staatssekretär für Industrie und Innovation Slowenien: Andrijana STARINA KOSEM Staatssekretärin, Ministerium für Wirtschaft Slowakei: Ľubomír JAHNÁTEK Minister für Wirtschaft Finnland: Mauri PEKKARINEN Erkki VIRTANEN Minister für Handel und Industrie Staatssekretär, Ministerium für Handel und Industrie Schweden: Ingrid HJELT af TROLLE Stellvertretende Ständige Vertreterin Vereinigtes Königreich: Anne LAMBERT Stellvertretende Ständige Vertreterin Kommission: Günter VERHEUGEN Markos KYPRIANOU Charlie MCCREEVY Vizepräsident Mitglied Mitglied Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten: Bulgarien: Nina RADEVA Stellvertretende Ministerin für Wirtschaft und Energie Rumänien: Marius HIRTE Gesandter, Stellvertretender Missionsleiter 12254/06 (Presse 240) 6 DE 25.IX.2006 ERÖRTERTE PUNKTE INNOVATIONSPOLITIK UND WETTBEWERBSFÄHIGKEIT Auf der Grundlage eines Fragebogens des Vorsitzes (Dok. 12585/06) führte der Rat einen öffentlichen Gedankenaustausch über Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, nachdem Kommissionsvizepräsident Günther Verheugen zuvor die kürzlich angenommene Mitteilung "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU" (Dok. 12940/06) vorgestellt hatte. Der Rat begrüßte, dass der Vorsitz beabsichtigt, weitere Vorarbeiten für eine breit angelegte innovationspolitische Strategie durchzuführen, die sich auf die zehn in der Kommissionsmitteilung beschriebenen Maßnahmen konzentrieren soll. Unter Berücksichtigung der Leitlinien, die die Staats- und Regierungschefs auf ihrer informellen Tagung am 20. Oktober 2006 in Lahti vorgeben werden, sollen die Vorbereitungsgremien des Rates einen Entwurf von Schlussfolgerungen zur Innovationspolitik ausarbeiten und dem Rat (Wettbewerbsfähigkeit) auf seiner Tagung am 4. Dezember zur Annahme unterbreiten; anschließend soll der Text dem Europäischen Rat auf der Dezembertagung vorgelegt und zur Ausarbeitung des Eckpunktepapiers für die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2007 herangezogen werden. Die Kommission entwickelt in ihrer Mitteilung das Konzept der "Lead Markets", bei dem Behörden die von der Wirtschaft ausgehende Innovation fördern, indem sie gezielt die Bedingungen für eine erfolgreiche Markteinführung innovativer Erzeugnisse und Dienstleistungen herstellen. Gefördert werden sollen dabei vorrangig die Bereiche, die einem gesellschaftlichen Bedarf entsprechen (wie beispielsweise das Verkehrs- oder Gesundheitswesen, die innere Sicherheit und Umweltinnovation). Die Kommission schlägt folgende zehn prioritäre Maßnahmen vor: Maßnahme 1: Innovationsfreundliche Gestaltung der Bildungssysteme, Maßnahme 2: Einrichtung eines Europäischen Technologie-Instituts, Maßnahme 3: Förderung eines offenen und attraktiven Arbeitsmarktes für Forscher, Maßnahme 4: Stärkung der Beziehungen zwischen Forschung und Wirtschaft, Maßnahme 5: Förderung der Innovation auf regionaler Ebene im Rahmen der neuen kohäsionspolitischen Programme, Maßnahme 6: Reform der Bestimmungen über staatliche Beihilfen für FuE und Innovation sowie bessere Anleitungen für Steueranreize zur Förderung von FuE, Maßnahme 7: Verbesserter Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, Maßnahme 8: Digitale Erzeugnisse und Dienstleistungen – Initiative über Urheberrechtsabgaben, Maßnahme 9: Entwicklung einer Strategie zur Förderung innovationsfreundlicher "Lead Markets", Maßnahme 10: Anregung der Innovation über das öffentliche Auftragswesen. 12254/06 (Presse 240) 7 DE 25.IX.2006 NENNFÜLLMENGEN FÜR ERZEUGNISSE IN FERTIGPACKUNGEN* Der Rat gelangte in der öffentlichen Beratung einstimmig zu einer politischen Einigung über den Entwurf einer Richtlinie zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen1. Sobald die überarbeitete Fassung des Rechtsaktes vorliegt, wird er seinen Gemeinsamen Standpunkt auf einer seiner nächsten Tagungen festlegen und dem Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zur zweiten Lesung übermitteln. Die vorgeschlagene Richtlinie soll die geltenden Rechtsvorschriften (Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG) ersetzen; sie sieht vor, dass die Nennfüllmengen der Packungsgrößen in den meisten Sektoren abgeschafft und nur in einer sehr begrenzten Anzahl von Sektoren obligatorische Nennfüllmengen beibehalten werden. Die Einigung des Rates beruht auf einem Kompromisstext des finnischen Vorsitzes, der einige wenige Änderungen gegenüber dem geänderten Kommissionsvorschlag2 enthält. Nach dem vom Rat geänderten Richtlinienentwurf würde den Mitgliedstaaten für die Abschaffung ihrer Nennfüllmengen eine Übergangsfrist von maximal dreieinhalb Jahren bei Milch, Butter, Trockenteigwaren und Kaffee sowie von maximal viereinhalb Jahren bei Weißzucker eingeräumt. Die Übergangsfrist würde zudem erst 18 Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie beginnen. Diese Ausnahmeregelungen würden nicht bedeuten, dass andere Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Vorschriften über Nennfüllmengen einzuführen. ENTWICKLUNG DER BINNENMARKTPOLITIK Der Rat führte auf Grundlage der vom Vorsitz vorgelegten Leitfragen (Dok. 12601/06) eine Orientierungsaussprache über die Entwicklung der Binnenmarktpolitik. Er nahm ferner Kenntnis von den Informationen des für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglieds Charles McCreevy über den Stand der Vorarbeiten, die die Kommission derzeit mit Blick auf die Überprüfung ihrer Binnenmarktpolitik durchführt, sowie über den Binnenmarktanzeiger Nr. 15 vom Juli 2006 (Dok. 11867/06). Der Rat äußerte die Hoffnung, dass die Kommission die Bemerkungen, die im Verlauf der Aussprache vorgebracht wurden, bei der Überprüfung der Binnenmarktpolitik, die im Jahr 2007 abgeschlossen werden soll, berücksichtigen wird. Die Kommission hat kürzlich eine breit angelegte Konsultation über den Stand des Binnenmarkts und die künftige Ausrichtung der Binnenmarktpolitik durchgeführt. Ergebnis dieser Konsultation war eine Reihe von Empfehlungen, wie Förderung der Marktdynamik und der Innovation, bessere Regulierung, bessere Umsetzung und Anwendung der Vorschriften, stärkere Berücksichtigung des globalen Kontexts sowie mehr Investitionen in Information und Kommunikation. 1 2 Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG aufgehoben und die Richtlinie 76/211/EWG geändert werden. Dok. 8680/06. 12254/06 (Presse 240) 8 DE 25.IX.2006 VERBRAUCHERPOLITISCHES PROGRAMM (2007-2013)* Der Rat gelangte in der öffentlichen Beratung einstimmig zu einer politischen Einigung über den Entwurf eines Beschlusses über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013). Sobald die überarbeitete Fassung des Rechtsaktes vorliegt, wird er seinen Gemeinsamen Standpunkt auf einer seiner nächsten Tagungen festlegen und dem Europäischen Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zur zweiten Lesung übermitteln. Das Programm dient im Wesentlichen dem Ziel, (1) ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherzustellen, insbesondere mittels einer verbesserten Evidenzbasis sowie einer besseren Konsultation und Vertretung der Interessen der Verbraucher, (2) die effektive Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen, insbesondere durch Zusammenarbeit bei Durchsetzung, Information, Bildung und Rechtsschutz. Das Programm enthält eine Liste von elf verbraucherpolitischen Maßnahmen, aus der jedes Jahr spezifische Projekte ausgewählt und im Arbeitsplan festgelegt werden. Der finanzielle Beitrag aus dem EU-Haushalt beläuft sich auf 156,8 Millionen EUR. SONSTIGES Der Rat nahm Kenntnis von den Informationen des Vorsitzes und der Kommission betreffend a) den Stand der Beratungen über die 7. Rahmenforschungsprogramme (EG und Euratom), die spezifischen Programme für ihre Umsetzung und die Beteiligungsregeln (Dok. 13060/06), b) den Umsetzungsbericht 2005 über die Anwerbung und Bindung von Forschern an den Europäischen Forschungsraum (Dok. 11629/06), c) die Ergebnisse der 6. Europa-Mittelmeer-Konferenz 21./22. September 2006 auf Rhodos (Dok. 13140/06), d) die Kommissionsmitteilung über die biologische Vielfalt (Dok. 9769/06), e) den Stand der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Dok. 12991/06), f) die Vorbereitungen für die Sitzung der nationalen Lissabon-Koordinatoren am 5./6. Oktober 2006 in Lissabon (Dok. 12994/06). 12254/06 (Presse 240) der Industrieminister am 9 DE 25.IX.2006 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE FORSCHUNG Siebtes Forschungsrahmenprogramm* Der Rat legte mit qualifizierter Mehrheit seinen Gemeinsamen Standpunkt zum Entwurf eines Beschlusses über das Siebte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013 (Dok. 12032/06 + ADD 1 + ADD 1 REV 1) fest. Der Gemeinsame Standpunkt wird nun dem Europäischen Parlament übermittelt, um mit diesem in zweiter Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zu einer Einigung zu gelangen. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung Dok. 13149/06 zu entnehmen. ITER – Fusionsenergieprojekt Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Abschluss eines internationalen Übereinkommens über die Durchführung des ITER-Fusionsenergieprojekts genehmigt wird (Dok. 12731/06). Mit dem Beschluss wird die Kommission ermächtigt, ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), China, Indien, Japan, Korea, Russland und den Vereinigten Staaten über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts abzuschließen. Zudem wird der Abschluss einer Vereinbarung über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens genehmigt. Weitere Informationen sind der Pressemitteilung Dok. 13173/06 zu entnehmen. INDUSTRIE Wettbewerbsregeln im Seeverkehr* Der Rat nahm eine Verordnung an, mit der die Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 über die Einzelheiten der Anwendung der Artikel 85 und 86 des Vertrags auf den Seeverkehr aufgehoben und der Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln auf Kabotage und internationale Trampdienste ausgeweitet wird (Dok. 11308/06, 11389/06 ADD 1 REV 1). 12254/06 (Presse 240) 10 DE 25.IX.2006 TOURISMUS Tourismuspolitik – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – 1. ERINNERT – an die Ziele der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon"1; – an die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. April 2005 zur Nachhaltigkeit des Tourismus in Europa2; – an die Mitteilung der Kommission "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus"3; 2. NIMMT KENNTNIS von den Ergebnissen – der von den Vorsitzen4 am 20.-21. März in Wien ausgerichteten Europäischen Tourismusminister-Konferenz "Tourismus – Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung in Europa", insbesondere von der Inbetriebnahme des Europäischen Tourismusportals, der Notwendigkeit der weiteren Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie den Ergebnissen der Europäischen Fachkonferenz über umweltfreundliches Reisen in Europa; – der Europäischen Tourismusforen, insbesondere des letzten Forums, das in Malta am 19.-21. Oktober 2005 veranstaltet wurde; 3. WEIST DARAUF HIN, dass der Tourismus eine Tätigkeit ist, die einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für Wachstum und Beschäftigung leisten kann; 4. BETONT, dass Europa aufgrund der großen Vielfalt von Reisezielen das weltweit führende Fremdenverkehrsziel ist und dass der Tourismus eine für nahezu alle Regionen Europas relevante Wirtschaftstätigkeit darstellt, die zur regionalen Entwicklung und zur Förderung des Kultur- und Naturerbes und der kulturellen und natürlichen Ressourcen beiträgt; HEBT HERVOR dass es in Europa zahlreiche sensible Gebiete gibt, für die besondere Anstrengungen in Bezug auf einen nachhaltigen Tourismus notwendig sind; 1 2 3 4 Dok. 5990/05. Dok. 8194/05. Dok. 7669/06. Österreich und Finnland führten gemeinsam den Vorsitz dieser Konferenz. 12254/06 (Presse 240) 11 DE 25.IX.2006 5. BEGRÜSST die Zusage der Kommission, durch den nachhaltigen Ausbau des Tourismus in Europa dazu beizutragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Tourismusindustrie zu stärken und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen; 6. VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass Zusammenarbeit und Partnerschaft aller öffentlichen und privaten Interessenträger auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Tourismusindustrie notwendig sind; 7. BEGRÜSST die Inbetriebnahme des von der EU finanzierten Webportals für das Reiseziel Europa, das dazu beitragen sollte, weltweit wirksam für Europa als das attraktivste aller Reiseziele zu werben; 8. ERSUCHT die Kommission, die Mitgliedstaaten, die europäische Tourismusindustrie und andere Interessenträger des Tourismussektors, – gemeinsam auf eine Stärkung des politischen Bewusstseins für Tourismusfragen hinzuarbeiten und gemeinsame Initiativen auszugestalten, die die Bedeutung des Tourismus für Beschäftigung, Wachstum und nachhaltige Entwicklung hervorheben und einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken ermöglichen; – mit Blick auf den von der Kommission für 2007 angekündigten Vorschlag für eine europäische Agenda 21 für den Tourismus ihre Zusammenarbeit – insbesondere in Fragen der Nachhaltigkeit – fortzusetzen und weiter auszubauen; 9. ERSUCHT die Kommission, im Wege einer aktiven Koordinierung der Politikbereiche – bei ihrer Zusage zu bleiben und ihr nachzukommen, eine bessere Rechtsetzung aktiv zu fördern und sicherzustellen, dass die Auswirkungen ihrer politischen Initiativen auf die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors frühzeitig ermittelt werden; – frühzeitig die Initiativen zu ermitteln und zu analysieren, die Folgen für den Tourismus haben könnten, und den Beratenden Ausschuss für den Fremdenverkehr regelmäßig über solche Initiativen zu unterrichten; – den interaktiven Prozess fortzusetzen und zu verstärken, indem sie die Interessenträger über Fragen und Vorhaben mit potenziellen Folgen für den Tourismus konsultiert und informiert; – die Mitgliedstaaten (insbesondere den Beratenden Ausschuss für Fremdenverkehr) und die Interessenträger des Tourismus regelmäßig über die Möglichkeiten einer Finanzierung bestimmter tourismusbezogener Vorhaben durch europäische Finanzierungsinstrumente zu unterrichten; 12254/06 (Presse 240) 12 DE 25.IX.2006 10. ERSUCHT die Mitgliedstaaten, – aktiv Informationen über bewährte Praktiken und Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit im Tourismus auszutauschen; – auf allen Ebenen Übungen in der besseren Rechtsetzung durchzuführen, um das Regelungsumfeld für den Tourismus zu verbessern; – die Nutzung europäischer Finanzierungsinstrumente für tourismusbezogene Projekte zu fördern; – der Verbesserung der einschlägigen Qualifikationen durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen besondere Beachtung zu schenken und die Industrie aufzufordern, dies ebenfalls zu tun; 11. ERSUCHT die europäische Tourismusindustrie und alle Interessenträger des Tourismussektors, – untereinander und gemeinsam mit dem öffentlichen Sektor die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit des Tourismus in Europa zu fördern und die Zufriedenheit der Touristen zu verbessern; – die Entscheidungsträger proaktiv auf allen Ebenen über regulatorische und politische Maßnahmen zu informieren, die es ihnen ermöglichen würden, den oftmals komplexen Interessen der verschiedenen tourismusbezogenen Sektoren besser Rechnung zu tragen; – sich aktiv an den Folgenabschätzungsverfahren zu beteiligen; – die verfügbaren europäischen Finanzierungsinstrumente für tourismusbezogene Projekte optimal zu nutzen." AUSSENBEZIEHUNGEN EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren – Bericht Der Rat nahm Kenntnis vom achten Jahresbericht über die Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren (Dok. 12634/06). In dem 1998 eingeführten Verhaltenskodex sind Kriterien für die Ausfuhr konventioneller Waffen festgelegt, damit die einzelstaatlichen Politiken im Bereich der Waffenausfuhrkontrollen harmonisiert werden können. 12254/06 (Presse 240) 13 DE 25.IX.2006 Libanon – Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfe für militärische Aktivitäten Der Rat nahm eine Verordnung über restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon an, um die Maßnahmen durchzusetzen, die im Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 15. September über die Verhängung eines Waffenembargos gemäß der Resolution 1701(2006) des VN-Sicherheitsrates vorgesehen sind (Dok. 12354/06). Die Resolution 1701(2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sieht unter anderem ein Verbot der Bereitstellung von technischer Hilfe und Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten sowie ein Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern an Organisationen, Einrichtungen oder Einzelpersonen in Libanon vor, es sei denn, dass dafür von der libanesischen Regierung oder der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon eine Genehmigung erteilt wurde. Die Annahme der Verordnung ist für die Umsetzung dieser in den Geltungsbereich der EUVerträge fallenden Maßnahmen notwendig, damit ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsakteure in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet ist. Birma/Myanmar – restriktive Maßnahmen Der Rat verabschiedete eine Verordnung zur Änderung der Verordnung 817/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Birma/Myanmar; damit wird eine neue Bestimmung vorgesehen, wonach die Finanzinstitute in der EU, die Gelder entgegennehmen, die von Dritten auf das Konto einer in der einschlägigen Liste aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung überwiesen werden, diese Gelder auf den eingefrorenen Konten gutschreiben dürfen, sofern die auf diesen Konten gutgeschriebenen Beträge ebenfalls eingefroren werden (Dok. 12353/06). Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 2. Juni 2006. Zur Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/318/GASP hatte der Rat im Mai 2006 die Verordnung 817/2006 erlassen; damit wurden das Verbot der Visumerteilung und das Einfrieren von Guthaben in Bezug auf Mitglieder des Militärregimes und andere mit diesem verbundene Personen, Gruppen und Unternehmen, die den Übergang von Birma/Myanmar zur Demokratie behindern, um ein Jahr verlängert. Die restriktiven Maßnahmen beinhalten ferner ein Verbot, birmanischen Staatsunternehmen Finanzdarlehen oder -kredite zur Verfügung zu stellen oder Beteiligungen an solchen Unternehmen zu erwerben oder auszuweiten. Beziehungen EU-Russland – Umwelt Die EU billigte den Standpunkt, den die EU auf der ersten Tagung des Ständigen Partnerschaftsrats EU-Russland zu Umweltfragen am 10. Oktober 2006 in Helsinki einnehmen wird. 12254/06 (Presse 240) 14 DE 25.IX.2006 Ziel der Tagung ist es, den Dialog zwischen der EU und Russland über Umweltfragen einzuleiten und die Aufgabenstellung für diesen Dialog – wozu auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe und von Expertenuntergruppen gehört, die den Dialog voranbringen sollen – durch Unterzeichnung eines entsprechenden Dokuments festzulegen; der Umsetzung des Umweltfragen betreffenden Teils des Fahrplans für den gemeinsamen Wirtschaftsraum EU-Russland einen politischen Impuls zu verleihen; die Fortschritte und die Aussichten für die künftige Zusammenarbeit in drei Schlüsselbereichen – Klimaänderungen, biologische Vielfalt sowie Umwelt und Wirtschaftsentwicklung – zu erörtern. Abkommen mit Kasachstan und der Kirgisischen Republik – EU-Erweiterung Der Rat nahm Beschlüsse über den Abschluss von Protokollen zu den Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Kasachstan (Dok. 8027/06) und der Kirgisischen Republik (Dok. 8031/06) an, um dem Beitritt der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten im Mai 2004 Rechnung zu tragen. HANDELSPOLITIK Antidumpingmaßnahmen – Folien aus Polyethylenterephthalat, Säcke und Beutel aus Kunststoffen Der Rat nahm folgende Verordnungen an: Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1676/2001 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Indien und der Republik Korea (Dok. 12372/06) und Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand und zur Einstellung des Verfahrens betreffend die Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in Malaysia (Dok. 12375/06). STEUERFRAGEN MwSt – Vereinigtes Königreich – Kraftstoffkosten für Unternehmensfahrzeuge Der Rat verabschiedete eine Entscheidung zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, vom 1. Mai 2007 bis zum 31. Dezember 2015 eine abweichende Regelung anzuwenden, die es ihm erlaubt, den auf Kraftstoffkosten für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfallenden Mehrwertsteueranteil auf der Grundlage der CO2-Emissionen zu berechnen (Dok. 12575/06). 12254/06 (Presse 240) 15 DE 25.IX.2006 Die Einführung dieser Regelung stellt eine Ausnahme von den gemeinsamen EU-Vorschriften dar, die in der Richtlinie 77/388/EWG betreffend Umsatzsteuern festgelegt sind. Der Rat kann jeden EU-Mitgliedstaat ermächtigen, eine von dieser Richtlinie abweichende Regelung anzuwenden, sofern dies zur Vereinfachung der Mehrwertsteuererhebung geschieht. JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendendes Recht* Der Rat nahm seinen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) gegen die Stimmen der estnischen und der lettischen Delegation an. Der Gemeinsame Standpunkt wird nun dem Europäischen Parlament übermittelt, damit es im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens eine Stellungnahme in zweiter Lesung abgeben kann. Ziel des Verordnungsvorschlags ist die Festlegung einheitlicher Rechtsvorschriften für außervertragliche Schuldverhältnisse unabhängig davon, in welchem Staat der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Dies dürfte für mehr Sicherheit in Bezug auf das anwendbare Recht sorgen und den Ausgang von Rechtsstreitigkeiten berechenbarer machen sowie den freien Verkehr gerichtlicher Entscheidungen fördern. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war am 23. Juli 2003 vorgelegt worden. Der Gemeinsame Standpunkt des Rates übernimmt weitgehend den geänderten Vorschlag, den die Kommission am 22. Februar 2006 übermittelt hatte. Im Gemeinsamen Standpunkt wurden auch viele der Abänderungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt, das am 17. November 2005 Stellung genommen hatte. LANDWIRTSCHAFT Pflanzenschutzmittel Der Rat bestätigte das Fehlen einer Stellungnahme zu sechs Vorschlägen für Richtlinien des Rates, mit denen neue Wirkstoffe in die Positivliste der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen werden sollen. KULTUR Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" in den Jahren 2007 bis 2019 Der Rat verabschiedete einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2007 bis 2019 (Dok. PE-CONS 3611/06). Alle vom Europäischen Parlament in erster Lesung vorgeschlagenen Abänderungen wurden akzeptiert. 12254/06 (Presse 240) 16 DE 25.IX.2006 Dieser Beschluss tritt an die Stelle des Beschlusses 1419/1999/EG, und soll durch folgende Maßnahmen eine Verbesserung des Verfahrens für die Ernennung einer Stadt zur Kulturhauptstadt bewirken: Stärkung der Wettbewerbskomponente (die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, auf nationaler Ebene einen Wettbewerb zwischen interessierten Städten zu organisieren): Verbesserung der Rolle der Auswahljury; Einrichtung eines "Überprüfungsausschusses", der insbesondere den europäischen Zusatznutzen des Programms bewerten soll; Verlängerung des Planungszeitraums. Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger"* Der Rat verabschiedete einen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf die Annahme des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007 - 2013) (Dok. 9575/06, 12217/1/06 ADD 1). Die britische, die litauische und die portugiesische Delegation haben sich der Stimme enthalten. Der Gemeinsame Standpunkt wird nun dem Europäischen Parlament übermittelt, damit es eine Stellungnahme in zweiter Lesung abgeben kann. Mit diesem Programm soll die Kontinuität des laufenden Programms über die Bürgerbeteiligung1 gewährleistet werden. Das Programm trägt zu folgenden allgemeinen Zielen bei: Bürgern die Möglichkeit zur Partizipation an einem immer engeren Zusammenwachsen Europas geben, das seine kulturelle Vielfalt als Reichtum begreift; ein Verständnis für eine europäische Identität entwickeln, die auf gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und gemeinsamer Kultur aufbaut; bei den Bürgern ein Verständnis für die gemeinsame Verantwortung für die Europäische Union fördern; das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern und dabei die kulturelle Vielfalt achten und fördern. 1 ABl. L 30 vom 2.2.2004, S. 6 12254/06 (Presse 240) 17 DE 25.IX.2006 Das Programm hat folgende spezifische Ziele, die auf transnationaler Basis verwirklicht werden sollen: Bürger aus ganz Europa zusammenbringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können; Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene fördern; Europa den Bürgern näher bringen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert werden und gleichzeitig die Erinnerung an die Vergangenheit Europas bewahrt wird; die Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen Mitgliedstaaten fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt hierbei Aktivitäten im Zusammenspiel mit den Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union unlängst beigetreten sind. Der Programmvorschlag umfasst unter anderem Aktionen wie Städtepartnerschaften, Förderung von Forschung und Überlegungen zur europäischen Politik, Förderung von Gedenkfeiern oder Preisverleihungen auf europäischer Ebene. Die Mittelausstattung für das Programm beläuft sich auf 190 Mio. EUR (zu Preisen von 2004). UMWELT Internationaler Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden Der Rat verabschiedete einen Beschluss über den Abschluss – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel. TRANSPARENZ Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten Der Rat billigte – ein Antwortschreiben des Rates auf den Zweitantrag 31/c/02/06 von Herrn Andreas MOBERG (Dok. 12311/06); – ein Antwortschreiben des Rates auf den Zweitantrag 32/c/01/06 (Dok. 12341/06). 12254/06 (Presse 240) 18 DE