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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/06/7
5323/1/06 REV 1 (Presse 7)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2703. Tagung des Rates
Landwirtschaft und Fischerei
Brüssel, den 23. Januar 2006
Präsident
Josef PRÖLL
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft Österreichs
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 9589 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
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23.I.2006
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat von den Erläuterungen der Kommission zum Aktionsplan für Biomasse Kenntnis
genommen und einen eingehenden Gedankenaustausch über diese Frage geführt.
Der Rat hat die Verordnung zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Vertragsstaaten des AKPZuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind, unter Teil A
seiner Tagesordnung förmlich angenommen.
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INHALT1
TEILNEHMER
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ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES
7
AKTIONSPLAN FÜR BIOMASSE
8
LEBENSMITTELQUALITÄT
10
EINZELSTAATLICHE BEIHILFE ZYPERNS
11
GEMEINSCHAFTLICHER AKTIONSPLAN FÜR DEN TIERSCHUTZ 2006-2010
12
SONSTIGES
12
–
Aviäre Influenza
12
–
Zucker
13
–
Geflügelfleisch
14
–
Weitere Arbeit des Rates
15
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
LANDWIRTSCHAFT
Aviäre Influenza
16
AKP-Zuckerprotokoll - Begleitmaßnahmen*
16
FISCHEREI
Abkommen zwischen der EU und der Republik Seychellen
17
ERWEITERUNG
Türkei - Beitrittspartnerschaft
17
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://ue.eu.int eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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AUSSENBEZIEHUNGEN
Liberia - Restriktive Maßnahmen
18
EU-Nachbarschaftspolitik - Programm für technische Hilfe und Informationsaustausch
18
Côte d'Ivoire - Restriktive Maßnahmen
19
Ehemaliges Jugoslawien - Bosnien und Herzegowina - Waffenembargo
19
HANDELSPOLITIK
Antidumping
20
ZOLLUNION
Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
21
INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN
Geschäftsordnung des Rates - Stimmengewichtung
21
UMWELT
Geodateninfrastruktur der Gemeinschaft*
22
Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung*
22
TRANSPARENZ
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
23
ERNENNUNGEN
Rechnungshof
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Sabine LARUELLE
Yves LETERME
Ministerin des Mittelstands und der Landwirtschaft
Ministerpräsident der Flämischen Regierung und
Flämischer Minister für institutionelle Reformen, Landwirtschaft, Seefischerei und den ländlichen Raum
Tschechische Republik:
Jan MLÁDEK
Minister für Landwirtschaft
Dänemark:
Hans Christian SCHMIDT
Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei
Deutschland:
Gert LINDEMANN
Estland:
Ester TUIKSOO
Griechenland:
Evangelos BASIAKOS
Staatssekretär, Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerin für Landwirtschaft
Minister für Entwicklung des ländlichen Raums und
Ernährung
Spanien:
Elena ESPINOSA MANGANA
Ministerin für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung
Frankreich:
Dominique BUSSEREAU
Minister für Landwirtschaft und Fischerei
Irland:
Mary COUGHLAN
Brendan SMITH
Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung
Staatsminister im Ministerium für Landwirtschaft und
Ernährung (mit besonderer Zuständigkeit für Ernährung
und Gartenbau)
Italien:
Giovanni ALEMANNO
Minister für Agrar- und Forstpolitik
Zypern:
Timmy EFTHYMIOU
Minister für Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt
Lettland:
Mārtiņš ROZE
Minister für Landwirtschaft
Litauen:
Kazimira Danutė PRUNSKIENE
Ministerin für Landwirtschaft
Luxemburg:
Fernand BODEN
Octavie MODERT
Ungarn:
József GRÁF
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Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche
Entwicklung und Minister für Mittelstandsfragen,
Fremdenverkehr und Wohnungsbau
Staatssekretärin für die Beziehungen zum Parlament,
Staatssekretärin für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Staatssekretärin für Kultur, Hochschulen und Forschung
Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
5
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Malta:
Francis AGIUS
Niederlande:
Cornelis Pieter VEERMAN
Österreich:
Josef PRÖLL
Andrä RUPPRECHTER
Polen:
Krzysztof JURGIEL
Portugal:
Jaime SILVA
Parlamentarischer Sekretär für Landwirtschaft und
Fischerei, Ministerium für Angelegenheiten des ländlichen
Raums und Umwelt
Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Generaldirektor
Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Minister für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und
Fischerei
Slowenien:
Marija LUKAČIČ
Ministerin für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung
Slowakei:
Ján GOLIAN
Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft
Finnland:
Juha KORKEAOJA
Minister für Landwirtschaft und Forsten
Schweden:
Ingrid HJELT AF TROLLE
Stellvertreterin des Ständigen Vertreters
Vereinigtes Königreich:
Margaret BECKETT
Kommission:
Mariann FISCHER BOEL
Andris PIEBALGS
Markos KYPRIANOU
Ministerin für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten
des ländlichen Raums
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten:
Bulgarien:
Nihat KABIL
Rumänien:
Mugur CRACIUN
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Minister für Landwirtschaft und Forsten
Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft, Forsten
und Entwicklung des ländlichen Raums
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ERÖRTERTE PUNKTE
ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES
Der amtierende Präsident des Rates (Landwirtschaft und Fischerei), Herr Josef Pröll, gab einen
kurzen Überblick über das Arbeitsprogramm des österreichischen Vorsitzes und die während der
österreichischen Präsidentschaft zu erörternden Fragen 1.
Zu den wichtigsten Prioritäten zählte er die erforderliche Konsolidierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gemäß dem auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15.-17. Dezember 2005
vereinbarten Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 und den Beitrag des europäischen Landwirtschaftsmodells zur Lissabonner Strategie. Hinsichtlich der Gemeinsamen Marktorganisationen
(1. Säule der GAP) wird der Vorsitz den Entwurf einer Verordnung über die Zuckerreform in der
unter britischem Vorsitz im November 2005 vereinbarten Fassung abschließend überarbeiten, damit
der Rat ihn in den kommenden Wochen als A-Punkt - ohne Aussprache - annehmen kann.
Was die Entwicklung des ländlichen Raums anbelangt, so wird es Ziel des Vorsitzes sein, dafür
Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Programme rechtzeitig planen und durchführen können, da für die im September 2005 angenommene Verordnung über die Entwicklung des
ländlichen Raums 2 auf Ratsebene eine Einigung über den Finanzrahmen für den Zeitraum 20072013 (69,5 Mrd. EUR) erzielt wurde.
Den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) und den Maßnahmen im Anschluss an
die Ministerkonferenz in Hongkong sowie der Frage der Aviären Influenza wird unter österreichischem Vorsitz auf allen Tagungen des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) ein Tagesordnungspunkt gewidmet sein.
Zu den wichtigsten Prioritäten des Vorsitzes werden sicherlich der Aktionsplan für Biomasse (siehe
nächster Punkt), der ökologische/biologische Landbau und die Frage der auf genetisch veränderten
Organismen (GVO) basierenden Kulturen und Erzeugnisse und ihre Koexistenz mit konventionellen und ökologischen/biologischen Kulturen gehören; hierzu wird in Wien (4. - 6. April 2006) eine
Konferenz veranstaltet.
Hinsichtlich der die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit betreffenden Fragen wird Ende
März eine Konferenz über den Aktionsplan für den Tierschutz stattfinden, der auf der heutigen
Tagung erläutert wurde (siehe unten).
1
Nähere Informationen sind der Website des österreichischen Vorsitzes zu entnehmen:
http://www.eu2006.at/includes/Download_Dokumente/0512draft_operationalprogrammeEN.pdf Seiten 3740.
2
Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 (ABl. L 277 vom
21. Oktober 2005, S. 1-40).
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AKTIONSPLAN FÜR BIOMASSE
Der Rat hatte einen fruchtbaren ersten Gedankenaustausch über die Agraraspekte der Mitteilung der
Kommission über den Aktionsplan für Biomasse. Der Aktionsplan wurde durch die Kommissionsmitglieder Frau Fischer-Boel, die für die Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
zuständig ist, und Herrn Piebalgs, der für den Energiesektor zuständig ist, erläutert. Der Rat stellte
abschließend fest, dass die Nutzung der Biomasse eines der besten Mittel darstellt, um die
Abhängigkeit der Gemeinschaft von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Der Rat wird so bald wie möglich die Mitteilung über Biokraftstoffe prüfen, die im nächsten Monat
von der Kommission vorgelegt wird und die den heute erläuterten Aktionsplan ergänzt. Vor Ende
des österreichischen Vorsitzes wird der Rat im Anschluss an Vorbereitungsarbeiten auf der geeigneten fachlichen Ebene die heute begonnene Erörterung fortsetzen.
Die Beratungen des Rates über die wichtigsten Punkte des Aktionsplans lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
– Generell begrüßte eine sehr große Zahl von Delegationen den Aktionsplan und würdigte seine
künftigen positiven Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf den Anteil der erneuerbaren
Energien an der Energieversorgung der Gemeinschaft, die Verringerung der Abhängigkeit der
Gemeinschaft von fossilen Brennstoffen, das Angebot an tragfähigen Alternativen im Bereich
der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Tätigkeiten im ländlichen Raum für die Landwirte,
die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung und der biologischen Vielfalt und die Fortführung
von für den ländlichen Raum relevanten Tätigkeiten.
– Mehrere Delegationen wiesen nachdrücklich darauf hin, dass ausreichend hohe Einfuhrzölle
beibehalten werden müssten, damit sich die Biomasse-Erzeugung der Gemeinschaft weiter
entwickeln könne und übermäßige Einfuhren erneuerbarer Energiequellen, wie z.B. Bioethanol,
vermieden würden.
– Einige Delegationen hielten es für sehr wichtig, dass verschiedene Arten von Bioenergien
einschließlich Bio-Erzeugnissen, Bioplastik und tierischen Nebenerzeugnissen genutzt werden.
– Einige Delegationen brachten ihre Besorgnis in Bezug auf eine mögliche weiter gehende
Zertifizierung von nachhaltigen Energiequellen zum Ausdruck, die insbesondere den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer erhöhen würde.
– Einige Delegationen wiesen darauf hin, dass der für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft
eingesetzte Mittelbetrag unzureichend sei, und schlugen vor, entweder den derzeitigen Betrag
von 45 EUR/ha für die "CO2-Kredit"-Prämie zu erhöhen und/oder die derzeitige förderfähige
Höchstfläche (insgesamt 1,5 Mio. ha) zu vergrößern.
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Das Kommissionsmitglied Fischer-Boel erinnerte daran, dass die Vorschriften über die Auflagenbindung die einzigen spezifischen Anforderungen seien, die beim Anbau von Energiepflanzen
angewendet und eingehalten werden müssten. Kommissionsmitglied Piebalgs erklärte, dass
hinsichtlich der Handelsabkommen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Verpflichtungen der
EU im Rahmen der Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) und den notwendigen
Impulsen für den Bereich der Biomasse in der Gemeinschaft herzustellen sei. Es würden alle
möglichen erneuerbaren Energiequellen genutzt. Ende des Jahres wird die Kommission eine erste
Bewertung der Anwendung der durch die GAP-Reform im Jahr 2003 eingeführten "CO2-Kredit"Prämie - u.a. bezüglich der Bedingung für die Gewährung und die Höhe der Prämie - durchführen.
In dem Aktionsplan wird dargelegt, wie die Nutzung von Energie aus der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft und aus Abfallmaterialien insbesondere durch Maßnahmen zur Steigerung der Entwicklung von Biomasse-Energie aus Holz, Abfallmaterialien und pflanzlichen Agrarerzeugnissen durch
die Schaffung wirtschaftlicher Anreize für ihre Verwendung und durch die Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung des Markts gefördert werden kann.
Diese Initiative stellt einen ersten Koordinierungsschritt dar. Sie umfasst Maßnahmen zur Förderung der Biomassenutzung zur Wärme- und Stromerzeugung sowie im Verkehrswesen, einschließlich übergreifender Maßnahmen. Sie geht mit einer allgemeinen Folgenabschätzung einher.
Was insbesondere die übergreifenden Maßnahmen anbelangt, so sind in der Mitteilung Fragen im
Zusammenhang mit Energiepflanzen und Maßnahmen zur Förderung der Versorgung mit diesen
Pflanzen im Rahmen der reformierten GAP behandelt.
Im Plan werden mehr als zwanzig Maßnahmen angekündigt, von denen die meisten ab 2006 durchgeführt werden. Für Biokraftstoffe umfassen sie die Förderung von Verpflichtungen bezüglich der
Biokraftstoffnutzung, bei denen die Mineralölunternehmen den Kraftstoffen, die sie auf dem Markt
anbieten, einen Mindestanteil von Biokraftstoffen zusetzen müssen. Im Jahr 2006 wird die
Kommission einen Bericht über eine mögliche Überarbeitung der Biokraftstoffrichtlinie vorlegen.
Mit der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik wurde die Förderung der Erzeugung von Energiepflanzen eingeführt, wonach für eine garantierte Höchstfläche von insgesamt 1,5 Mio. ha als Obergrenze (Gesamtmittelumfang: 67,5 Mio. EUR) eine Prämie von 45 EUR/ha für die Erzeugung von
Energiepflanzen gewährt wird. Diese Maßnahme, die von der Kommission als besonders wichtig
erachtet wurde, ist 2004 für 300 000 ha und 2005 für 500 000 ha zum Einsatz gekommen. Der
Kommission zufolge wird auch die Möglichkeit der Nutzung stillgelegter Flächen geprüft. Die
Flächenstilllegung hat derzeit obligatorischen Charakter; hiervon ausgenommen ist die ökologische/
biologische Erzeugung sowie die nicht für Nahrungs- oder Futterzwecke genutzte Erzeugung. Die
stillgelegten Flächen dürfen in den Fruchtwechsel einbezogen werden.
5323/1/06 REV 1 (Presse 7)
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23.I.2006
LEBENSMITTELQUALITÄT
Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen der Kommission zu den vier Vorschlägen zur
Lebensmittelqualität; dabei handelt es sich um zwei Vorschläge über die ökologische/biologische
Erzeugung und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates 1, einen Vorschlag
über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates sowie einen Vorschlag zum Schutz von
geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie
zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates 2 (Dok. 5101/06, 5099/06 und
5098/06).
Was die Vorschläge über die geografischen Angaben und die Ursprungsbezeichnungen bzw. die
garantiert traditionellen Spezialitäten anbelangt, so hat der Rat den Sonderausschuss Landwirtschaft
ersucht, diese Vorschläge weiterzuprüfen, damit auf einer der nächsten Ratstagungen eine Einigung
erzielt werden kann, mit der der im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) festgesetzten Frist
für die Durchführung des Panel-Berichts, die am 3. April 2006 endet, Rechnung getragen wird.
Was die Vorschläge über die ökologische/biologische Erzeugung anbelangt, so hat der Rat den
Sonderausschuss Landwirtschaft ersucht, mit der detaillierten Prüfung zu beginnen.
Der ursprüngliche Gesetzgebungsrahmen der Gemeinschaft für die ökologische/biologische Erzeugung, die geografischen Angaben, die Ursprungsbezeichnungen und die garantiert traditionellen
Spezialitäten wurde Anfang der Neunziger Jahre geschaffen. In der Zwischenzeit hat sich infolge
von Änderungen der Rechtsvorschriften, der Erweiterung und insbesondere der von Drittländern
(Australien und den Vereinigten Staaten) bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingelegten
Beschwerden sowie von technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung gezeigt, dass eine
generelle Änderung dieser Verordnungen erforderlich ist.
Die beiden Vorschläge über die Ursprungsbezeichnungen und die geografischen Angaben bzw. die
garantiert traditionellen Spezialitäten weisen verglichen mit den Verordnungen (EWG)
Nrn. 2082/92 und 2081/92 im Wesentlichen folgende Änderungen auf:
 Es wird ein einheitliches Dokument für Eintragungsanträge (Dok. 5099/1/06 Artikel 5 Absatz 3
Buchstabe c) eingeführt mit dem Namen des Antragstellers, einer kurzen Beschreibung des
Produkts, besonderen Vorschriften für Aufmachung und Etikettierung, einer Definition des
geografischen Gebiets, aus dem das Agrarerzeugnis oder das Lebensmittel stammt, und einer
Beschreibung des Zusammenhangs zwischen dem Erzeugnis und seinem geografischen
Ursprung; mit diesem einheitlichen Dokument soll sichergestellt werden, dass die wesentlichen
Angaben, die vor der Eintragung veröffentlicht werden müssen, vorliegen, damit jeder Marktteilnehmer von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen kann und die Behörden den in dem
jeweiligen Mitgliedstaat eingetragenen Bezeichnungen Schutz gewähren. Ferner wird das
einheitliche Dokument bei den Anträgen für mehr Homogenität und Gleichbehandlung sorgen;
bei garantiert traditionellen Spezialitäten wird der Kommission nur die Kurzfassung der
Spezifikation übermittelt (Dok. 5098/06 Artikel 6).
1
Siehe Mitteilung an die Presse:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1679&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr
2
Siehe Mitteilung an die Presse:
http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/2&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr
5323/1/06 REV 1 (Presse 7)
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 Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können den Eintragungsantrag direkt an die Kommission
richten (Dok. 5099/1/96 Artikel 5 Absatz 9 und Dok. 5098/06 Artikel 7 Absatz 7).
 Zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft werden alle mit Gleichwertigkeit
und Gegenseitigkeit zusammenhängenden Bestimmungen für Erzeugnisse aus Drittländern
gestrichen (ehemalige Artikel 12 bis Artikel 12 Buchstabe d), damit die Regelung der Gemeinschaft zum Schutz von geografischen Angaben auch allen Bezeichnungen offen steht, die
geografischen Gebieten in Drittländern entsprechen; gleichermaßen gestattet es der Vorschlagsentwurf Drittländern und Mitgliedstaaten oder Marktteilnehmern, gegen eine von einer Gruppe
von Erzeugern vorgeschlagene Eintragung direkt Einspruch zu erheben (Dok. 5099/1/06
Artikel 7).
Die beiden Vorschläge über die ökologische/biologische Erzeugung und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 beinhalten neue Definitionen und Ziele, mit denen im Interesse der Verbraucher einer irreführenden Kennzeichnung vorgebeugt werden soll, sowie Regeln, die eine gewisse Flexibilität bei den Erzeugungsregeln für die Mitgliedstaaten einräumen, um den örtlichen klimatischen, entwicklungsbezogenen und besonderen Erzeugungsbedingungen Rechnung zu tragen. Die
Vorschläge schließen zwar ein obligatorisches EU-Logo für ökologische/biologische Erzeugnisse
vorerst noch aus, sehen jedoch die Verwendung des einfachen genormten Textes EU-ORGANIC
auch in den Fällen vor, in denen das Logo nicht auf dem Produkt erscheint (Artikel 18 und 19 des
Entwurfs). Erzeugnisse, die GVO enthalten, können nicht als ökologisch/biologisch gekennzeichnet
werden, es sei denn, dass der GVO-Gehalt auf eine zufällige Kontamination zurückzuführen ist und
0,9 % nicht übersteigt. Mit dem Vorschlag sollen permanente Einfuhrregeln auf der Grundlage des
direkten Zugangs für vollständig konforme oder gleichwertige Erzeugnisse entwickelt werden.
Diese vier Vorschläge werden nach dem Beratungsverfahren (Artikel 37 des Vertrags) behandelt,
weshalb die Stellungnahme des Europäischen Parlaments rechtlich nicht bindend ist. Das Europäische Parlament wird seine Stellungnahme zu den beiden Vorschlägen über die Ursprungsbezeichnungen und die geografischen Angaben bzw. die garantiert traditionellen Spezialitäten voraussichtlich am 13. März abgeben. Diese Vorschläge haben keine finanziellen Auswirkungen auf den
Gemeinschaftshaushalt.
EINZELSTAATLICHE BEIHILFE ZYPERNS
Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der Zypern ermächtigt wird, seinen Landwirten eine
einzelstaatliche Sonderbeihilfe in Höhe von 39,33 Mio. EUR zu gewähren (Dok. 14543/1/05 +
COR 1 +ADD 1 und 15050/05). Die dänische, die niederländische, die schwedische und die
britische Delegation enthielten sich der Stimme.
Auf der Novembertagung des Rates (Landwirtschaft) hatte die zyprische Delegation den Rat und
die Kommission auf der Grundlage von Dokument 14543/1/05 auf die Notwendigkeit hingewiesen,
den zyprischen Landwirten eine einzelstaatliche Beihilfe in Höhe von 39,33 Mio. EUR zum
Zwecke der Rückzahlung eines Teils ihrer landwirtschaftlichen Schulden zu gewähren; diese
Schulden waren bis zum 31. Dezember 1998 aufgrund außergewöhnlicher Umstände entstanden.
Die Restschuld wird in langfristige Darlehen umgewandelt, die über einen Zeitraum von fünfzehn
Jahren rückzahlbar sind. Die Anzahl der Landwirte, die die vorgeschlagene einzelstaatliche
Beihilferegelung in Anspruch nehmen können, wird auf über 15.000 geschätzt.
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Gemäß Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags muss der Rat sich binnen drei Monaten nach Antragstellung durch einen Mitgliedstaat dazu äußern, ob er die Beihilfe genehmigt. Wird binnen dieser
Frist keine Entscheidung getroffen, so entscheidet die Kommission.
GEMEINSCHAFTLICHER AKTIONSPLAN FÜR DEN TIERSCHUTZ 2006-2010
Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Kommissionsmitglieds Kyprianou zum Gemeinschaftlichen Aktionsplan für den Tierschutz für den Zeitraum 2006-2010 und von den Kommentaren mehrerer Delegationen. Der Rat kam überein, sich auf seiner Tagung am 20. Februar eingehender mit dieser Frage zu befassen.
Kommissionsmitglied Kyprianou zufolge zielt der Plan darauf ab,
 das Wohlergehen der Tiere auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards zu verbessern;
 den Bürger umfassender zu informieren;
 Tierschutzinitiativen in internationalen Foren, wie beispielsweise der WTO, zu unterstützen;
 Indikatoren und Benchmarks zur Bestimmung des Tierschutzniveaus festzulegen;
 die Forschung in diesem Bereich zu unterstützen.
Die schwedische Delegation begrüßte den Aktionsplan für den Tierschutz, da die Frage des Tierschutzes in ihrem Lande von großer Bedeutung sei. Die italienische, die spanische und die portugiesische Delegation äußerten Bedenken zu dem Arbeitsdokument in der Anlage zum Aktionsplan,
welches nicht in allen Amtssprachen vorlag.
SONSTIGES
–
Aviäre Influenza
Kommissionsmitglied Kyprianou legte dem Rat einen schriftlichen
(Dok. 5543/06) über den aktuellen Stand der aviären Influenza vor.
Sachstandsbericht
Die deutsche Delegation äußerte Besorgnis über den illegalen Transport von Waren und Tieren aus
Risikoländern und zog die Möglichkeit in Betracht, dass die Zollbehörden von den Reisenden ein
Formblatt mit Eigenangaben verlangen, wenn die öffentliche Gesundheit gefährdet sei. Die
deutsche Delegation forderte zudem mit Unterstützung der französischen und der österreichischen
Delegation die Schaffung eines langfristigen und tragfähigen Mechanismus, um Krisensituationen
im Gesundheitsbereich zu begegnen, sowie die Einsetzung einer Task Force mit Veterinärsachverständigen, um bei Ausbrüchen der aviären Influenza rasch und wirksam reagieren zu können.
Ferner empfahl sie, unterstützt von der österreichischen Delegation, die Lage in Afrika angesichts
der Wanderungen der Zugvögel und des Fehlens verlässlicher Angaben über Ausbrüche dieser
Krankheit in diesem Teil der Welt sorgfältig zu überwachen.
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DE
23.I.2006
Die griechische Delegation wies darauf hin, dass sie ihre Veterinär- und Expertenteams verstärkt
habe, um sich selbst gegen einen eventuellen Ausbruch der aviären Influenza zu schützen, und rief
die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Bemühungen zum Schutz der Gemeinschaft
vor dieser Krankheit zu intensivieren. Die zyprische Delegation äußerte ihr Befremden darüber,
dass die türkischen Behörden nicht auf ihren ursprünglichen Vorschlag eingegangen seien, im
Rahmen der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit Veterinärexperten in die Türkei zu entsenden und
einen Informationsaustausch zu führen. Ferner erwiesen sich die Untersuchungen im nördlichen
Teil Zyperns als sehr schwierig.
Kommissionsmitglied Kyprianou schlug vor, in verstärktem Maße Informationsfaltblätter an
Reisende zu verteilen; dies sei eines der besten Mittel, um der Öffentlichkeit die Risiken illegaler
Wareneinfuhren bewusst zu machen. Er betonte jedoch, dass eine Erklärung im Falle vorsätzlicher
illegaler Wareneinfuhren nicht sehr hilfreich sei, erklärte sich aber bereit, das Thema auf Ebene des
Ausschusses der Ständigen Vertreter wieder aufzugreifen. Was die von mehreren Delegationen
vorgeschlagene schnelle Eingreif-Task Force anbelange, so sei eine solche Task Force bereits
kürzlich in einigen Nachbarländern (Rumänien, Russland und Türkei) tätig geworden und stelle
dort die einschlägigen Fachkenntnisse der Gemeinschaft zur Verfügung; allerdings müsse die
operative Struktur gestrafft werden, um Zeit zu gewinnen. Er stellte in diesem Zusammenhang fest,
dass die operativen Aspekte dieser Task Force und die zukünftigen haushaltspolitischen Folgen
erörtert werden sollten. Abschließend wies er darauf hin, dass die Gemeinschaft die Lage in Afrika
in Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE)
aufmerksam überwache, insbesondere im Hinblick auf eine Verstärkung der
Überwachungsprogramme.
–
Zucker
Die deutsche Delegation, der sich die österreichische, die dänische, die französische, die niederländische, die belgische und die schwedische Delegation anschlossen, machte den Rat und die
Kommission darauf aufmerksam, dass angesichts des außerordentlichen Quotenzuckerüberschusses
(mehr als 2 Mio. Tonnen) Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des gemeinschaftlichen Zuckermarkts dringend erforderlich seien (Dok. 5478/06). Die deutsche Delegation schlug vor, die Zuckerquoten für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 vor dem Frühjahr um 10% zu senken, damit die Preise für
die Ernte des nächsten Jahres stabil blieben, und diese Senkung so bald wie möglich zu beschließen,
damit die Zuckerrübenerzeuger sich darauf einstellen könnten. Ferner sollten alle Ausfuhrmöglichkeiten im Einklang mit der Entscheidung des WTO-Panels genutzt werden. Die deutsche Delegation forderte außerdem nachdrücklich, die derzeitigen Interventionszuckerbestände vorerst nicht
in den Markt zurückzuführen.
Die italienische, die portugiesische und die polnische Delegation wiesen darauf hin, dass die jüngste
im November 2003 vereinbarte Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Zucker
ihre nationalen Quoten 2005 möglicherweise um über 50% senken würde, und schlugen vor, dass
die Quotensenkung für 2006/2007 nur für jene Mitgliedstaaten gelten sollte, deren nationale Quoten
durch die geplante Reform um weniger als 50% gesenkt würden. Die lettische, die finnische, die
litauische, die ungarische und die irische Delegation schlugen vor, die Quotensenkung nur auf die
B-Quote des Zuckers, der für den Export bestimmt ist und für Ausfuhrerstattungen in Frage kommt,
und gegebenenfalls auf die C-Quote anzuwenden. Die slowenische, die spanische und die
tschechische Delegation lehnten den deutschen Antrag ab.
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DE
23.I.2006
Kommissionsmitglied Fischer-Boel stellte fest, dass die Möglichkeiten zur Stabilisierung des
Zuckermarkts und zur Verringerung der Bestände beschränkt seien. Sie wies darauf hin, dass der in
der Zuckerreform zur Flankierung der Veränderungen vorgesehene Umstrukturierungsfonds Anfang
2006 noch nicht einsatzfähig sei. Hinsichtlich der Überschüsse stellte sie klar, dass eine Rücknahme
sehr großer Mengen (zwischen 2 und 3 Mio. Tonnen) vom Markt nicht in Frage komme und die
Ausfuhrmöglichkeiten aufgrund des WTO-Panels und der Haushaltszwänge sehr stark eingeschränkt seien. Schließlich betonte sie, dass die Lagerung der Überschüsse die Lagerkosten erhöhen
und ein stärkeres Ungleichgewicht auf dem Markt verursachen würde. Sie stellte abschließend fest,
dass eine befristete Senkung erforderlich sei, um in der Übergangszeit zwischen der alten und der
neuen Zuckerregelung den Druck der Bestände auf den Markt abzuschwächen, und teilte mit, dass
– Ende Januar eine Mitteilung der Kommission im Amtsblatt veröffentlicht werde, in der eine
künftige Senkung der Gemeinschaftsquote angekündigt würde, damit die Zuckerrübenerzeuger
ihre Aussaat und spätere Ernte rechtzeitig planen und organisieren könnten;
– die Verordnung des Rates über die Zuckerreform dann förmlich als A-Punkt angenommen
werde, und zwar wahrscheinlich auf der nächsten Tagung des Rates (Landwirtschaft und
Fischerei) am 20. Februar;
– der Verwaltungsausschuss für Zucker nach der Annahme der Verordnung des Rates für Ende
Februar eine Quotensenkung vorschlagen werde.
–
Geflügelfleisch
Die italienische Delegation, der sich die griechische, die zypriotische, die polnische, die
französische, die spanische, die maltesische und die ungarische Delegation anschlossen, bekundete
ihre Besorgnis über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vogelgrippe auf die Geflügelindustrie
in der EU und bat die Kommission, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die vom Verfall
der Geflügelfleischpreise schwer getroffenen Unternehmen zu unterstützen (Dok. 5519/06).
Kommissionsmitglied Fischer-Boel erinnerte die Delegationen daran, dass sich der Geflügelmarkt
nach dem starken Preisverfall im Herbst 2005, der ihrer Ansicht nach in erster Linie auf die
Medien-Kampagne infolge des Ausbruchs der Vogelgrippe vor allem in Asien und in einigen
osteuropäischen Ländern zurückzuführen sei, bis Weihnachten wieder erholt habe. Sie räumte
jedoch ein, dass die Lage noch instabil sei und sich aufgrund von Medienberichten über den
Ausbruch der Vogelgrippe in der Türkei wieder verschlechtern könne. Allerdings sehe die
Gemeinsame Marktorganisation für Geflügel keine anderen spezifischen Instrumente als die
Ausfuhrerstattungen vor und beabsichtige die Kommission nicht, andere Mittel zur Marktstützung
einzusetzen.
Die Kommission habe dieses Verfahren auch bereits eingesetzt, denn der Verwaltungsausschuss für
Geflügel und Eier habe am 18. Januar die Ausfuhrerstattungen für ganze Hühner (von
24 EUR/100 kg auf 26 EUR/100 kg) erhöht. Diese Erhöhung um 2 EUR/100 kg folge einer
Anhebung der Ausfuhrerstattung für Eintagsküken und Bruteier von Hühnern und Puten sowie für
Hühnerfleischstücke im November. Sie schlug vor, die positiven Auswirkungen dieser Erhöhungen
auf den Markt abzuwarten, und erinnerte die Delegationen daran, dass die russische Importquote
bald den europäischen Marktteilnehmern zugeteilt würde.
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Weitere Arbeit des Rates
Die nächste Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) findet am Montag, den 20. Februar
2006 statt.
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Am Rande der Ratstagung wurden die Minister beim Mittagessen von Kommissionsmitglied
Fischer-Boel über den neuesten Stand bei den Landwirtschaftsverhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) unterrichtet.
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
LANDWIRTSCHAFT
Aviäre Influenza
Der Rat nahm eine Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung der EU an Maßnahmen zur
Tilgung der aviären Influenza an (Dok. 5001/06).
Die Annahme erfolgte im Anschluss an die vom Rat auf seiner Tagung am 20. Dezember 2005
erzielte politische Einigung über eine Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte
Ausgaben im Veterinärbereich (siehe Mitteilung an die Presse, Dok. 15479/05).
In der Entscheidung wird bei der hoch pathogenen aviären Influenza (HPAI) und bei der niedrig
pathogenen aviären Influenza (NPAI) ein gemeinschaftlicher Kofinanzierungssatz von 50 % für die
Kosten festgelegt, die den Mitgliedstaaten durch die Entschädigung von Tiereigentümern für die
Keulung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, die Vernichtung von
Tieren und tierischen Erzeugnissen, die Reinigung und Desinfektion von Betrieb und Ausrüstung
und die Vernichtung kontaminierter Futtermittel und kontaminierter Ausrüstung, sofern diese nicht
desinfiziert werden kann, entstehen.
Die Gemeinschaft kann außerdem Impfkosten zu 100 % und die Kosten von Notimpfungskampagnen zu 50 % erstatten.
Nach der geltenden Entscheidung 90/424/EWG wird den Mitgliedstaaten eine gemeinschaftliche
Finanzhilfe für bestimmte Ausgaben gewährt, die für die Tilgung von HPAI erforderlich sind.
AKP-Zuckerprotokoll - Begleitmaßnahmen*
Der Rat nahm einstimmig in erster Lesung eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls, die
von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind, an. Diese Annahme erfolgte im
Anschluss an die Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember auf der
Grundlage eines Kompromisstextes, der zwischen den beiden Organen ausgehandelt wurde
(Dok. PE-CONS 3673/05 und 15978/05 + ADD 1).
Die Begleitmaßnahmen sind Teil einer mehrjährigen Anpassungsstrategie; sie zielen auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Zucker- und Zuckerrohrsektors ab, sofern es sich insbesondere
im Hinblick auf die langfristige wirtschaftliche Lebensfähigkeit um einen nachhaltigen Prozess
handelt, der die Situation der einzelnen Akteure in der Kette berücksichtigt, sowie auf die Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung in vom Zucker abhängigen Gebieten. Im Jahr 2006 wird
ein spezifischer Hilfeplan festgelegt, bei dem der Kosteneffizienz, der nachhaltigen Wirkung und
der eindeutigen Definition und Überwachung der Ziele und der Erfolgsindikatoren besondere
Aufmerksamkeit geschenkt wird.
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Zur Finanzierung von Maßnahmen im Jahr 2006 ist ein Betrag von 40 Mio. EUR für die 18 Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls vorgesehen.
FISCHEREI
Abkommen zwischen der EU und der Republik Seychellen
Der Rat nahm eine Verordnung über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der EU und der Republik
Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis
zum 17. Januar 2011 an (Dok. 13539/05).
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind durch die Anzahl der Schiffe
(40 Thunfischwadenfänger und 12 Oberflächen-Langleinenfischer) festgelegt und kommen
Spanien, Frankreich, Italien und Portugal zugute.
Die finanzielle Gegenleistung der Gemeinschaft beläuft sich auf 24 750 000 EUR (sechs jährliche
Tranchen von je 4 125 000 EUR).
ERWEITERUNG
Türkei - Beitrittspartnerschaft
Auf der Grundlage der politischen Einigung des Rates vom 12. Dezember 2005 nahm der Rat einen
Beschluss über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der
Türkei an (Dok. 15671/05).
Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft ist ein wichtiges Dokument, mit dem die Vorbereitungsarbeiten der Türkei auf den Beitritt ausgerichtet und die Prioritäten den sich ändernden Erfordernissen angepasst werden. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft enthält ferner ein Bündel von
Prioritäten, die die Fähigkeit der Türkei betreffen, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen
aufgestellten Kriterien und die Anforderungen des am 3. Oktober 2005 vom Rat beschlossenen
Verhandlungsrahmens zu erfüllen. Diese Prioritäten, die sowohl Rechtsvorschriften als auch deren
Umsetzung betreffen, wurden so ausgewählt, dass von der Türkei auch tatsächlich erwartet werden
kann, dass sie sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei
wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt
werden sollten.
Am 3. Oktober 2005 haben die Mitgliedstaaten Verhandlungen mit der Türkei über deren Beitritt
zur Europäischen Union aufgenommen. Die Verhandlungen werden in dem Maße voranschreiten,
wie die Türkei Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Beitritt erzielt; diese Fortschritte werden
unter anderem an der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft gemessen, die regelmäßig überprüft
wird.
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Der Rat hatte 2001 und 2003 eine Beitrittspartnerschaft mit der Türkei beschlossen. In ihren
Empfehlungen aus dem Jahre 2004 hatte die Kommission hervorgehoben, dass 2005 der Vorschlag
einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft vorgelegt werden sollte. Im Dezember 2004 hat der
Europäische Rat ferner beschlossen, dass die EU die Fortschritte bei den politischen Reformen auf
der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses festgelegt
sind, weiterhin genau verfolgen wird.
Von der Türkei wird nun erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur
Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeitet.
AUSSENBEZIEHUNGEN
Liberia - Restriktive Maßnahmen
Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen
Liberia an, um der Resolution 1647(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Wirkung zu
verleihen (Dok. 16076/05).
Mit der im Dezember 2005 angenommenen Resolution 1647(2005) werden die mit der Resolution
1521(2003) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verhängten restriktiven Maßnahmen gegen
Liberia in Bezug auf Waffen und Einreise für einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten, in
Bezug auf Diamanten und Hölzer für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert.
Der Rat hatte im Februar 2004 zum ersten Mal restriktive Maßnahmen gegen Liberia angenommen,
um die Resolution 1521(2003) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umzusetzen.
EU-Nachbarschaftspolitik - Programm für technische Hilfe und Informationsaustausch
Der Rat nahm einen Beschluss zur Befähigung der Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erfasst werden, sowie Russlands, in den Genuss des Programms für technische
Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) zu kommen, an (Dok. 12786/05).
Ziel des Beschlusses ist es, die Nachbarländer beim Verständnis und bei der Ausarbeitung von
Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit ENP-Aktionsplänen sowie bei deren Um- und Durchsetzung zu unterstützen.
Das TAIEX-Programm bietet vor allem fünf Dienstleistungen an: Dokumentation und Beratung zu
Rechtsvorschriften, Workshops und Seminare, Studienbesuche in der EU, Bereitstellung von Experten als Berater in den teilnehmenden Ländern und schließlich Datenbanken.
Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist laut dem im Mai 2004 angenommenen Strategiepapier der Kommission, die Vorteile der Erweiterung der Europäischen Union von 2004 mit den
Nachbarländern zu teilen und einige der Instrumente und Erfahrungen aus dem Erweiterungsprozess zu nutzen, um die Partnerländer mit dem Ziel einer schrittweisen wirtschaftlichen
Integration und einer Verstärkung der politischen Zusammenarbeit näher an die Europäische Union
heranrücken zu lassen.
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Bisher wurden sieben ENP-Aktionspläne angenommen, und zwar mit Israel, Jordanien, Moldau,
Marokko, der Palästinensischen Behörde, Tunesien und der Ukraine; fünf weitere Aktionspläne
sind in Vorbereitung, nämlich mit Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und Libanon.
Russland, das nicht an der ENP teilnimmt, hat mit der EU "road maps" für die Schaffung von vier
gemeinsamen Räumen mit ähnlichen Zielen wie die ENP angenommen.
Côte d'Ivoire - Restriktive Maßnahmen
Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt an, mit dem die durch den Gemeinsamen Standpunkt
2004/852/GASP 1 gegen Côte d'Ivoire verhängten restriktiven Maßnahmen im Einklang mit der
Resolution 1643(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 15. Dezember 2005
ergänzt und für einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden (Dok. 16071/05).
Der gemeinsame Standpunkt sieht die Beschränkung der Lieferung von Rüstungsgütern und der
Militärhilfe für Côte d'Ivoire vor und schafft einen Rahmen für ein Verbot der Visumerteilung an
Personen, die eine Bedrohung des Friedensprozesses und des nationalen Aussöhnungsprozesses
darstellen, sowie für das Einfrieren von Vermögenswerten dieser Personen.
Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird die direkte oder indirekte Einfuhr aller Rohdiamanten aus
Côte d' Ivoire in die Gemeinschaft unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in Côte d'Ivoire haben
oder nicht, nach Maßgabe der Resolution 1643(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
verboten.
Dieser gemeinsame Standpunkt gilt ab dem 16. Dezember 2005.
Ehemaliges Jugoslawien - Bosnien und Herzegowina - Waffenembargo
Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt an, mit dem das 1996 verhängte Waffenembargo für
das ehemalige Jugoslawien aufgehoben wird. Dieses Embargo galt nach mehrfacher Änderung nur
noch für Bosnien und Herzegowina (BuH). Mit seiner Aufhebung wird insbesondere der Tatsache
Rechnung getragen, dass Bosnien und Herzegowina für die Ausfuhr und die Einfuhr von Waffen
nunmehr die nötigen Rechtsvorschriften angenommen hat. Zudem hat der Rat im November der
Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien
und Herzegowina zugestimmt.
Das Embargo wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Mitgliedstaaten den EU-Verhaltenskodex
für Waffenausfuhren von 1998 strikt anwenden und den Zielen der EU-Politik für die Region
Rechnung tragen, die auf eine Befriedung und Stabilisierung in der Region, den Abbau von Waffen
auf den geringstmöglichen Umfang sowie vertrauensbildende Maßnahmen abzielt (Dok. 15498/05).
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ABl. L 368 vom 15.12.2004, S. 50.
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HANDELSPOLITIK
Antidumping
Indien - Bettwäsche aus Baumwolle
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 74/2004 zur Einführung eines
endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in
Indien an (Dok. 15542/05).
Indien - Sulfanilsäure
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 1338/2002 zur Einführung eines
endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Sulfanilsäure mit Ursprung in Indien und zur
Änderung der Verordnung Nr. 1339/2002 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf
die Einfuhren von Sulfanilsäure mit Ursprung in unter anderem Indien an (Dok. 15887/05 +
COR 3).
Indien - Kabel und Seile aus Stahl
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 1858/2005 zur Einführung eines
endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in
unter anderem Indien an (Dok. 5046/06).
Russland - Aluminiumfolien
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 950/2001 zur Einführung
eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien mit Ursprung
unter anderem in Russland an (Dok. 5202/06).
China - Weinsäure
Der Rat nahm eine Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung in
der Volksrepublik China an (Dok. 5216/06).
Brasilien und Israel - Folien aus Polyethylenterephthalat (PET)
Der Rat nahm am 19. Januar im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung zur Änderung
der Verordnungen Nr. 1975/2004 und Nr. 1976/2004 zur Ausweitung der endgültigen Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat (PET) mit
Ursprung in Indien, auf die Einfuhren von aus Brasilien und aus Israel versandten Folien aus
Polyethylenterephthalat (PET), ob als Ursprungserzeugnisse Brasiliens oder Israels angemeldet oder
nicht, an (veröffentlicht in Amtsblatt L 17 vom 21.1.2006, S. 1).
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Belarus, Bulgarien, Estland, Kroatien, Libyen, Litauen, Rumänien und Ukraine - Harnstoff
Der Rat nahm am 13. Januar im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung zur Änderung
der Verordnung Nr. 92/2002 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur
endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Harnstoff mit
Ursprung in Belarus, Bulgarien, Estland, Kroatien, Libyen, Litauen, Rumänien und der Ukraine an
(veröffentlicht in Amtsblatt L 12 vom 18.1.2006, S. 1).
Laos - Ringbuchmechaniken
Der Rat nahm am 9. Januar im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung zur Ausweitung
des mit der Verordnung Nr. 2074/2004 auf die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit
Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die aus der
Demokratischen Volksrepublik Laos versandten Einfuhren derselben Ware an (veröffentlicht in
Amtsblatt L 7 vom 12.1.2006).
ZOLLUNION
Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
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Der Rat billigte einen Standpunkt, den die Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss EG-EFTA im
Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr vertreten wird.
Mit dem Beschlussentwurf soll nach der Änderung der EU-Bestimmungen für die Zollanmeldung
die Schlüssigkeit des rechtlichen Rahmens für die Verwendung des Einheitspapiers in Europa
gewahrt werden. Nachdem die Gemeinschaft die Bestimmungen über die Verwendung des Einheitspapiers geändert hat, um den Umfang der von den Wirtschaftsteilnehmern verlangten Angaben zu
verringern und einen Teil dieser Daten zu kodifizieren, hat die Kommission vorgeschlagen, im
Rahmen des EG-EFTA-Übereinkommens vom Mai 1987 ähnliche Maßnahmen zur Vereinfachung
der Förmlichkeiten im Warenverkehr anzunehmen.
INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN
Geschäftsordnung des Rates - Stimmengewichtung
Zwecks Aktualisierung der Tabelle mit den Bevölkerungszahlen der EU-Mitgliedstaaten für das
Jahr 2006, die bei mit qualifizierter Mehrheit zu fassenden Beschlüssen herangezogen wird, nahm
der Rat einen Beschluss zur Änderung seiner Geschäftsordnung an (Dok. 14591/05).
Die Geschäftsordnung des Rates sieht vor, dass für den Fall, dass ein Beschluss des Rates mit
qualifizierter Mehrheit zu fassen ist, und ein Mitglied des Rates einen entsprechenden Antrag stellt,
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überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der
Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren.
Zu diesem Zweck werden die EU-Bevölkerungszahlen jedes Jahr auf der Grundlage der von
Eurostat vorgelegten Daten aktualisiert.
Für das Jahr 2006 wurde festgelegt, dass der Schwellenwert von 62 % einer Bevölkerungszahl von
286 Millionen von insgesamt 461 Millionen entspricht.
Qualifizierte Mehrheit ist die im Rat erforderlicher Mindeststimmenzahl bei einer Beschlussfassung
auf der Grundlage von Artikel 205 Absatz 2 EGV. Sie liegt bei 232 der insgesamt 321 Stimmen;
diese 232 Stimmen müssen von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten abgegeben werden.
UMWELT
Geodateninfrastruktur der Gemeinschaft*
Der Rat legte einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung
einer Geodateninfrastruktur (INSPIRE) im Dienste der Umweltpolitik und zur Information der
Öffentlichkeit fest. Der gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten
Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zugeleitet (Dok. 12064/05 und 15148/05
ADD 1).
Der Schwerpunkt des Richtlinienentwurfs liegt auf Informationen, die für die Überwachung und
Verbesserung des Zustands der Umwelt benötigt werden, und zwar insbesondere in Bezug auf Luft,
Wasser, Boden und natürliche Landschaft.
Ziel von INSPIRE ist es, die Nutzung bereits verfügbarer Daten durch Dokumentierung, Zugänglichkeit und Interoperabilität der Raumdaten und die Lösung von Problemen bei ihrer Nutzung und
beim Datenaustausch zu optimieren. Zu den Nutznießern dieser Richtlinie zählen Behörden,
Gesetzgeber, Universitäten, Forscher und Medien sowie Bürgerorganisationen.
Der Schwerpunkt liegt auf der Umweltpolitik, aber INSPIRE steht auch der Nutzung durch andere
Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehrswesen und Energiesektor offen.
Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung*
Der Rat legte mit qualifizierter Mehrheit einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer
Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung fest (Dok. 12062/05 und 15149/05
ADD 1); Deutschland, Ungarn, Italien und Schweden stimmten dagegen. Der gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zugeleitet.
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Mit dem Richtlinienentwurf soll die Grundwasserverschmutzung verhindert bzw. begrenzt werden,
indem Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustands des Grundwassers, für die
Ermittlung und Umkehrung signifikanter und anhaltender steigender Trends bei der Konzentration
von Schadstoffen im Grundwasserkörper sowie für die Festlegung der Ausgangspunkte für die
Trendumkehr festgelegt werden. Der Richtlinienentwurf zielt ferner darauf ab, die Einleitung von
Schadstoffen zu verhindern oder zu begrenzen und einer Verschlechterung des Zustands aller
Grundwasserkörper vorzubeugen.
Der Richtlinienentwurf soll den Mitgliedstaaten insbesondere die Möglichkeit bieten, entsprechend
den nationalen hydrogeologischen Gegebenheiten für bestimmte Schadstoffe Schwellenwerte festzulegen. Für andere Schadstoffe werden Qualitätsnormen auf Gemeinschaftsebene festgelegt.
Weitere Informationen können der Mitteilung an die Presse 10074/05 entnommen werden.
TRANSPARENZ
Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Der Rat billigte
– die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 46/c/10/05 von Herrn David Cronin gegen die
Stimme der schwedischen Delegation (Dok. 15005/05);
– die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 47/c/01/05 von Frau Anna Hakobyan
(Dok. 15772/05);
– die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 48/c/01/05 gegen die Stimmen der dänischen und
der schwedischen Delegation (Dok. 15918/05);
– die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 49/c/01/05 von Herrn Thomas Meyer-Falk
(Dok. 15938/05);
– die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 53/c/01/05 (Dok. 16009/05).
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ERNENNUNGEN
Rechnungshof
Der Rat nahm einen Beschluss (Dok. 15742/05) an, mit dem
– Herr Olavi Ala-Nissilä,
– Frau Máire Geoghegan-Quinn,
– Herr Lars Heikensten,
– Herr Morten Louis Levysohn,
– Herr Karel Pinxten,
– Herr Juan Ramallo Massanet,
– Herr Vítor Manuel da Silva Caldeira,
– Herr Massimo Vari
für die Zeit vom 1. März 2006 bis zum 29. Februar 2012 zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt
werden.
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