DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/06/7 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2703. Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei Brüssel, den 23. Januar 2006 Präsident Josef PRÖLL Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Österreichs PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 9589 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 1 DE 23.I.2006 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat von den Erläuterungen der Kommission zum Aktionsplan für Biomasse Kenntnis genommen und einen eingehenden Gedankenaustausch über diese Frage geführt. Der Rat hat die Verordnung zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Vertragsstaaten des AKPZuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind, unter Teil A seiner Tagesordnung förmlich angenommen. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 2 DE 23.I.2006 INHALT1 TEILNEHMER 5 ERÖRTERTE PUNKTE ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES 7 AKTIONSPLAN FÜR BIOMASSE 8 LEBENSMITTELQUALITÄT 10 EINZELSTAATLICHE BEIHILFE ZYPERNS 11 GEMEINSCHAFTLICHER AKTIONSPLAN FÜR DEN TIERSCHUTZ 2006-2010 12 SONSTIGES 12 – Aviäre Influenza 12 – Zucker 13 – Geflügelfleisch 14 – Weitere Arbeit des Rates 15 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFT Aviäre Influenza 16 AKP-Zuckerprotokoll - Begleitmaßnahmen* 16 FISCHEREI Abkommen zwischen der EU und der Republik Seychellen 17 ERWEITERUNG Türkei - Beitrittspartnerschaft 17 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://ue.eu.int eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 3 DE 23.I.2006 AUSSENBEZIEHUNGEN Liberia - Restriktive Maßnahmen 18 EU-Nachbarschaftspolitik - Programm für technische Hilfe und Informationsaustausch 18 Côte d'Ivoire - Restriktive Maßnahmen 19 Ehemaliges Jugoslawien - Bosnien und Herzegowina - Waffenembargo 19 HANDELSPOLITIK Antidumping 20 ZOLLUNION Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr 21 INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN Geschäftsordnung des Rates - Stimmengewichtung 21 UMWELT Geodateninfrastruktur der Gemeinschaft* 22 Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung* 22 TRANSPARENZ Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten 23 ERNENNUNGEN Rechnungshof 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 24 4 DE 23.I.2006 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Sabine LARUELLE Yves LETERME Ministerin des Mittelstands und der Landwirtschaft Ministerpräsident der Flämischen Regierung und Flämischer Minister für institutionelle Reformen, Landwirtschaft, Seefischerei und den ländlichen Raum Tschechische Republik: Jan MLÁDEK Minister für Landwirtschaft Dänemark: Hans Christian SCHMIDT Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei Deutschland: Gert LINDEMANN Estland: Ester TUIKSOO Griechenland: Evangelos BASIAKOS Staatssekretär, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ministerin für Landwirtschaft Minister für Entwicklung des ländlichen Raums und Ernährung Spanien: Elena ESPINOSA MANGANA Ministerin für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung Frankreich: Dominique BUSSEREAU Minister für Landwirtschaft und Fischerei Irland: Mary COUGHLAN Brendan SMITH Ministerin für Landwirtschaft und Ernährung Staatsminister im Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung (mit besonderer Zuständigkeit für Ernährung und Gartenbau) Italien: Giovanni ALEMANNO Minister für Agrar- und Forstpolitik Zypern: Timmy EFTHYMIOU Minister für Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt Lettland: Mārtiņš ROZE Minister für Landwirtschaft Litauen: Kazimira Danutė PRUNSKIENE Ministerin für Landwirtschaft Luxemburg: Fernand BODEN Octavie MODERT Ungarn: József GRÁF 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) Minister für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung und Minister für Mittelstandsfragen, Fremdenverkehr und Wohnungsbau Staatssekretärin für die Beziehungen zum Parlament, Staatssekretärin für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung, Staatssekretärin für Kultur, Hochschulen und Forschung Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums 5 DE 23.I.2006 Malta: Francis AGIUS Niederlande: Cornelis Pieter VEERMAN Österreich: Josef PRÖLL Andrä RUPPRECHTER Polen: Krzysztof JURGIEL Portugal: Jaime SILVA Parlamentarischer Sekretär für Landwirtschaft und Fischerei, Ministerium für Angelegenheiten des ländlichen Raums und Umwelt Minister für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Generaldirektor Minister für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Minister für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei Slowenien: Marija LUKAČIČ Ministerin für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung Slowakei: Ján GOLIAN Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft Finnland: Juha KORKEAOJA Minister für Landwirtschaft und Forsten Schweden: Ingrid HJELT AF TROLLE Stellvertreterin des Ständigen Vertreters Vereinigtes Königreich: Margaret BECKETT Kommission: Mariann FISCHER BOEL Andris PIEBALGS Markos KYPRIANOU Ministerin für Umwelt, Ernährung und Angelegenheiten des ländlichen Raums Mitglied Mitglied Mitglied Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten: Bulgarien: Nihat KABIL Rumänien: Mugur CRACIUN 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) Minister für Landwirtschaft und Forsten Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Entwicklung des ländlichen Raums 6 DE 23.I.2006 ERÖRTERTE PUNKTE ARBEITSPROGRAMM DES VORSITZES Der amtierende Präsident des Rates (Landwirtschaft und Fischerei), Herr Josef Pröll, gab einen kurzen Überblick über das Arbeitsprogramm des österreichischen Vorsitzes und die während der österreichischen Präsidentschaft zu erörternden Fragen 1. Zu den wichtigsten Prioritäten zählte er die erforderliche Konsolidierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gemäß dem auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15.-17. Dezember 2005 vereinbarten Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 und den Beitrag des europäischen Landwirtschaftsmodells zur Lissabonner Strategie. Hinsichtlich der Gemeinsamen Marktorganisationen (1. Säule der GAP) wird der Vorsitz den Entwurf einer Verordnung über die Zuckerreform in der unter britischem Vorsitz im November 2005 vereinbarten Fassung abschließend überarbeiten, damit der Rat ihn in den kommenden Wochen als A-Punkt - ohne Aussprache - annehmen kann. Was die Entwicklung des ländlichen Raums anbelangt, so wird es Ziel des Vorsitzes sein, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Programme rechtzeitig planen und durchführen können, da für die im September 2005 angenommene Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums 2 auf Ratsebene eine Einigung über den Finanzrahmen für den Zeitraum 20072013 (69,5 Mrd. EUR) erzielt wurde. Den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) und den Maßnahmen im Anschluss an die Ministerkonferenz in Hongkong sowie der Frage der Aviären Influenza wird unter österreichischem Vorsitz auf allen Tagungen des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) ein Tagesordnungspunkt gewidmet sein. Zu den wichtigsten Prioritäten des Vorsitzes werden sicherlich der Aktionsplan für Biomasse (siehe nächster Punkt), der ökologische/biologische Landbau und die Frage der auf genetisch veränderten Organismen (GVO) basierenden Kulturen und Erzeugnisse und ihre Koexistenz mit konventionellen und ökologischen/biologischen Kulturen gehören; hierzu wird in Wien (4. - 6. April 2006) eine Konferenz veranstaltet. Hinsichtlich der die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit betreffenden Fragen wird Ende März eine Konferenz über den Aktionsplan für den Tierschutz stattfinden, der auf der heutigen Tagung erläutert wurde (siehe unten). 1 Nähere Informationen sind der Website des österreichischen Vorsitzes zu entnehmen: http://www.eu2006.at/includes/Download_Dokumente/0512draft_operationalprogrammeEN.pdf Seiten 3740. 2 Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 (ABl. L 277 vom 21. Oktober 2005, S. 1-40). 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 7 DE 23.I.2006 AKTIONSPLAN FÜR BIOMASSE Der Rat hatte einen fruchtbaren ersten Gedankenaustausch über die Agraraspekte der Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan für Biomasse. Der Aktionsplan wurde durch die Kommissionsmitglieder Frau Fischer-Boel, die für die Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums zuständig ist, und Herrn Piebalgs, der für den Energiesektor zuständig ist, erläutert. Der Rat stellte abschließend fest, dass die Nutzung der Biomasse eines der besten Mittel darstellt, um die Abhängigkeit der Gemeinschaft von fossilen Brennstoffen zu verringern. Der Rat wird so bald wie möglich die Mitteilung über Biokraftstoffe prüfen, die im nächsten Monat von der Kommission vorgelegt wird und die den heute erläuterten Aktionsplan ergänzt. Vor Ende des österreichischen Vorsitzes wird der Rat im Anschluss an Vorbereitungsarbeiten auf der geeigneten fachlichen Ebene die heute begonnene Erörterung fortsetzen. Die Beratungen des Rates über die wichtigsten Punkte des Aktionsplans lassen sich wie folgt zusammenfassen: – Generell begrüßte eine sehr große Zahl von Delegationen den Aktionsplan und würdigte seine künftigen positiven Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung der Gemeinschaft, die Verringerung der Abhängigkeit der Gemeinschaft von fossilen Brennstoffen, das Angebot an tragfähigen Alternativen im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung und der Tätigkeiten im ländlichen Raum für die Landwirte, die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung und der biologischen Vielfalt und die Fortführung von für den ländlichen Raum relevanten Tätigkeiten. – Mehrere Delegationen wiesen nachdrücklich darauf hin, dass ausreichend hohe Einfuhrzölle beibehalten werden müssten, damit sich die Biomasse-Erzeugung der Gemeinschaft weiter entwickeln könne und übermäßige Einfuhren erneuerbarer Energiequellen, wie z.B. Bioethanol, vermieden würden. – Einige Delegationen hielten es für sehr wichtig, dass verschiedene Arten von Bioenergien einschließlich Bio-Erzeugnissen, Bioplastik und tierischen Nebenerzeugnissen genutzt werden. – Einige Delegationen brachten ihre Besorgnis in Bezug auf eine mögliche weiter gehende Zertifizierung von nachhaltigen Energiequellen zum Ausdruck, die insbesondere den Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer erhöhen würde. – Einige Delegationen wiesen darauf hin, dass der für erneuerbare Energien in der Landwirtschaft eingesetzte Mittelbetrag unzureichend sei, und schlugen vor, entweder den derzeitigen Betrag von 45 EUR/ha für die "CO2-Kredit"-Prämie zu erhöhen und/oder die derzeitige förderfähige Höchstfläche (insgesamt 1,5 Mio. ha) zu vergrößern. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 8 DE 23.I.2006 Das Kommissionsmitglied Fischer-Boel erinnerte daran, dass die Vorschriften über die Auflagenbindung die einzigen spezifischen Anforderungen seien, die beim Anbau von Energiepflanzen angewendet und eingehalten werden müssten. Kommissionsmitglied Piebalgs erklärte, dass hinsichtlich der Handelsabkommen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Verpflichtungen der EU im Rahmen der Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) und den notwendigen Impulsen für den Bereich der Biomasse in der Gemeinschaft herzustellen sei. Es würden alle möglichen erneuerbaren Energiequellen genutzt. Ende des Jahres wird die Kommission eine erste Bewertung der Anwendung der durch die GAP-Reform im Jahr 2003 eingeführten "CO2-Kredit"Prämie - u.a. bezüglich der Bedingung für die Gewährung und die Höhe der Prämie - durchführen. In dem Aktionsplan wird dargelegt, wie die Nutzung von Energie aus der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft und aus Abfallmaterialien insbesondere durch Maßnahmen zur Steigerung der Entwicklung von Biomasse-Energie aus Holz, Abfallmaterialien und pflanzlichen Agrarerzeugnissen durch die Schaffung wirtschaftlicher Anreize für ihre Verwendung und durch die Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung des Markts gefördert werden kann. Diese Initiative stellt einen ersten Koordinierungsschritt dar. Sie umfasst Maßnahmen zur Förderung der Biomassenutzung zur Wärme- und Stromerzeugung sowie im Verkehrswesen, einschließlich übergreifender Maßnahmen. Sie geht mit einer allgemeinen Folgenabschätzung einher. Was insbesondere die übergreifenden Maßnahmen anbelangt, so sind in der Mitteilung Fragen im Zusammenhang mit Energiepflanzen und Maßnahmen zur Förderung der Versorgung mit diesen Pflanzen im Rahmen der reformierten GAP behandelt. Im Plan werden mehr als zwanzig Maßnahmen angekündigt, von denen die meisten ab 2006 durchgeführt werden. Für Biokraftstoffe umfassen sie die Förderung von Verpflichtungen bezüglich der Biokraftstoffnutzung, bei denen die Mineralölunternehmen den Kraftstoffen, die sie auf dem Markt anbieten, einen Mindestanteil von Biokraftstoffen zusetzen müssen. Im Jahr 2006 wird die Kommission einen Bericht über eine mögliche Überarbeitung der Biokraftstoffrichtlinie vorlegen. Mit der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik wurde die Förderung der Erzeugung von Energiepflanzen eingeführt, wonach für eine garantierte Höchstfläche von insgesamt 1,5 Mio. ha als Obergrenze (Gesamtmittelumfang: 67,5 Mio. EUR) eine Prämie von 45 EUR/ha für die Erzeugung von Energiepflanzen gewährt wird. Diese Maßnahme, die von der Kommission als besonders wichtig erachtet wurde, ist 2004 für 300 000 ha und 2005 für 500 000 ha zum Einsatz gekommen. Der Kommission zufolge wird auch die Möglichkeit der Nutzung stillgelegter Flächen geprüft. Die Flächenstilllegung hat derzeit obligatorischen Charakter; hiervon ausgenommen ist die ökologische/ biologische Erzeugung sowie die nicht für Nahrungs- oder Futterzwecke genutzte Erzeugung. Die stillgelegten Flächen dürfen in den Fruchtwechsel einbezogen werden. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 9 DE 23.I.2006 LEBENSMITTELQUALITÄT Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen der Kommission zu den vier Vorschlägen zur Lebensmittelqualität; dabei handelt es sich um zwei Vorschläge über die ökologische/biologische Erzeugung und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates 1, einen Vorschlag über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates sowie einen Vorschlag zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates 2 (Dok. 5101/06, 5099/06 und 5098/06). Was die Vorschläge über die geografischen Angaben und die Ursprungsbezeichnungen bzw. die garantiert traditionellen Spezialitäten anbelangt, so hat der Rat den Sonderausschuss Landwirtschaft ersucht, diese Vorschläge weiterzuprüfen, damit auf einer der nächsten Ratstagungen eine Einigung erzielt werden kann, mit der der im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) festgesetzten Frist für die Durchführung des Panel-Berichts, die am 3. April 2006 endet, Rechnung getragen wird. Was die Vorschläge über die ökologische/biologische Erzeugung anbelangt, so hat der Rat den Sonderausschuss Landwirtschaft ersucht, mit der detaillierten Prüfung zu beginnen. Der ursprüngliche Gesetzgebungsrahmen der Gemeinschaft für die ökologische/biologische Erzeugung, die geografischen Angaben, die Ursprungsbezeichnungen und die garantiert traditionellen Spezialitäten wurde Anfang der Neunziger Jahre geschaffen. In der Zwischenzeit hat sich infolge von Änderungen der Rechtsvorschriften, der Erweiterung und insbesondere der von Drittländern (Australien und den Vereinigten Staaten) bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingelegten Beschwerden sowie von technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung gezeigt, dass eine generelle Änderung dieser Verordnungen erforderlich ist. Die beiden Vorschläge über die Ursprungsbezeichnungen und die geografischen Angaben bzw. die garantiert traditionellen Spezialitäten weisen verglichen mit den Verordnungen (EWG) Nrn. 2082/92 und 2081/92 im Wesentlichen folgende Änderungen auf: Es wird ein einheitliches Dokument für Eintragungsanträge (Dok. 5099/1/06 Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe c) eingeführt mit dem Namen des Antragstellers, einer kurzen Beschreibung des Produkts, besonderen Vorschriften für Aufmachung und Etikettierung, einer Definition des geografischen Gebiets, aus dem das Agrarerzeugnis oder das Lebensmittel stammt, und einer Beschreibung des Zusammenhangs zwischen dem Erzeugnis und seinem geografischen Ursprung; mit diesem einheitlichen Dokument soll sichergestellt werden, dass die wesentlichen Angaben, die vor der Eintragung veröffentlicht werden müssen, vorliegen, damit jeder Marktteilnehmer von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen kann und die Behörden den in dem jeweiligen Mitgliedstaat eingetragenen Bezeichnungen Schutz gewähren. Ferner wird das einheitliche Dokument bei den Anträgen für mehr Homogenität und Gleichbehandlung sorgen; bei garantiert traditionellen Spezialitäten wird der Kommission nur die Kurzfassung der Spezifikation übermittelt (Dok. 5098/06 Artikel 6). 1 Siehe Mitteilung an die Presse: http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/1679&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr 2 Siehe Mitteilung an die Presse: http://europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/2&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=fr 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 10 DE 23.I.2006 Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können den Eintragungsantrag direkt an die Kommission richten (Dok. 5099/1/96 Artikel 5 Absatz 9 und Dok. 5098/06 Artikel 7 Absatz 7). Zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft werden alle mit Gleichwertigkeit und Gegenseitigkeit zusammenhängenden Bestimmungen für Erzeugnisse aus Drittländern gestrichen (ehemalige Artikel 12 bis Artikel 12 Buchstabe d), damit die Regelung der Gemeinschaft zum Schutz von geografischen Angaben auch allen Bezeichnungen offen steht, die geografischen Gebieten in Drittländern entsprechen; gleichermaßen gestattet es der Vorschlagsentwurf Drittländern und Mitgliedstaaten oder Marktteilnehmern, gegen eine von einer Gruppe von Erzeugern vorgeschlagene Eintragung direkt Einspruch zu erheben (Dok. 5099/1/06 Artikel 7). Die beiden Vorschläge über die ökologische/biologische Erzeugung und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 beinhalten neue Definitionen und Ziele, mit denen im Interesse der Verbraucher einer irreführenden Kennzeichnung vorgebeugt werden soll, sowie Regeln, die eine gewisse Flexibilität bei den Erzeugungsregeln für die Mitgliedstaaten einräumen, um den örtlichen klimatischen, entwicklungsbezogenen und besonderen Erzeugungsbedingungen Rechnung zu tragen. Die Vorschläge schließen zwar ein obligatorisches EU-Logo für ökologische/biologische Erzeugnisse vorerst noch aus, sehen jedoch die Verwendung des einfachen genormten Textes EU-ORGANIC auch in den Fällen vor, in denen das Logo nicht auf dem Produkt erscheint (Artikel 18 und 19 des Entwurfs). Erzeugnisse, die GVO enthalten, können nicht als ökologisch/biologisch gekennzeichnet werden, es sei denn, dass der GVO-Gehalt auf eine zufällige Kontamination zurückzuführen ist und 0,9 % nicht übersteigt. Mit dem Vorschlag sollen permanente Einfuhrregeln auf der Grundlage des direkten Zugangs für vollständig konforme oder gleichwertige Erzeugnisse entwickelt werden. Diese vier Vorschläge werden nach dem Beratungsverfahren (Artikel 37 des Vertrags) behandelt, weshalb die Stellungnahme des Europäischen Parlaments rechtlich nicht bindend ist. Das Europäische Parlament wird seine Stellungnahme zu den beiden Vorschlägen über die Ursprungsbezeichnungen und die geografischen Angaben bzw. die garantiert traditionellen Spezialitäten voraussichtlich am 13. März abgeben. Diese Vorschläge haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Gemeinschaftshaushalt. EINZELSTAATLICHE BEIHILFE ZYPERNS Der Rat nahm eine Entscheidung an, mit der Zypern ermächtigt wird, seinen Landwirten eine einzelstaatliche Sonderbeihilfe in Höhe von 39,33 Mio. EUR zu gewähren (Dok. 14543/1/05 + COR 1 +ADD 1 und 15050/05). Die dänische, die niederländische, die schwedische und die britische Delegation enthielten sich der Stimme. Auf der Novembertagung des Rates (Landwirtschaft) hatte die zyprische Delegation den Rat und die Kommission auf der Grundlage von Dokument 14543/1/05 auf die Notwendigkeit hingewiesen, den zyprischen Landwirten eine einzelstaatliche Beihilfe in Höhe von 39,33 Mio. EUR zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils ihrer landwirtschaftlichen Schulden zu gewähren; diese Schulden waren bis zum 31. Dezember 1998 aufgrund außergewöhnlicher Umstände entstanden. Die Restschuld wird in langfristige Darlehen umgewandelt, die über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren rückzahlbar sind. Die Anzahl der Landwirte, die die vorgeschlagene einzelstaatliche Beihilferegelung in Anspruch nehmen können, wird auf über 15.000 geschätzt. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 11 DE 23.I.2006 Gemäß Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags muss der Rat sich binnen drei Monaten nach Antragstellung durch einen Mitgliedstaat dazu äußern, ob er die Beihilfe genehmigt. Wird binnen dieser Frist keine Entscheidung getroffen, so entscheidet die Kommission. GEMEINSCHAFTLICHER AKTIONSPLAN FÜR DEN TIERSCHUTZ 2006-2010 Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Kommissionsmitglieds Kyprianou zum Gemeinschaftlichen Aktionsplan für den Tierschutz für den Zeitraum 2006-2010 und von den Kommentaren mehrerer Delegationen. Der Rat kam überein, sich auf seiner Tagung am 20. Februar eingehender mit dieser Frage zu befassen. Kommissionsmitglied Kyprianou zufolge zielt der Plan darauf ab, das Wohlergehen der Tiere auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards zu verbessern; den Bürger umfassender zu informieren; Tierschutzinitiativen in internationalen Foren, wie beispielsweise der WTO, zu unterstützen; Indikatoren und Benchmarks zur Bestimmung des Tierschutzniveaus festzulegen; die Forschung in diesem Bereich zu unterstützen. Die schwedische Delegation begrüßte den Aktionsplan für den Tierschutz, da die Frage des Tierschutzes in ihrem Lande von großer Bedeutung sei. Die italienische, die spanische und die portugiesische Delegation äußerten Bedenken zu dem Arbeitsdokument in der Anlage zum Aktionsplan, welches nicht in allen Amtssprachen vorlag. SONSTIGES – Aviäre Influenza Kommissionsmitglied Kyprianou legte dem Rat einen schriftlichen (Dok. 5543/06) über den aktuellen Stand der aviären Influenza vor. Sachstandsbericht Die deutsche Delegation äußerte Besorgnis über den illegalen Transport von Waren und Tieren aus Risikoländern und zog die Möglichkeit in Betracht, dass die Zollbehörden von den Reisenden ein Formblatt mit Eigenangaben verlangen, wenn die öffentliche Gesundheit gefährdet sei. Die deutsche Delegation forderte zudem mit Unterstützung der französischen und der österreichischen Delegation die Schaffung eines langfristigen und tragfähigen Mechanismus, um Krisensituationen im Gesundheitsbereich zu begegnen, sowie die Einsetzung einer Task Force mit Veterinärsachverständigen, um bei Ausbrüchen der aviären Influenza rasch und wirksam reagieren zu können. Ferner empfahl sie, unterstützt von der österreichischen Delegation, die Lage in Afrika angesichts der Wanderungen der Zugvögel und des Fehlens verlässlicher Angaben über Ausbrüche dieser Krankheit in diesem Teil der Welt sorgfältig zu überwachen. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 12 DE 23.I.2006 Die griechische Delegation wies darauf hin, dass sie ihre Veterinär- und Expertenteams verstärkt habe, um sich selbst gegen einen eventuellen Ausbruch der aviären Influenza zu schützen, und rief die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Bemühungen zum Schutz der Gemeinschaft vor dieser Krankheit zu intensivieren. Die zyprische Delegation äußerte ihr Befremden darüber, dass die türkischen Behörden nicht auf ihren ursprünglichen Vorschlag eingegangen seien, im Rahmen der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit Veterinärexperten in die Türkei zu entsenden und einen Informationsaustausch zu führen. Ferner erwiesen sich die Untersuchungen im nördlichen Teil Zyperns als sehr schwierig. Kommissionsmitglied Kyprianou schlug vor, in verstärktem Maße Informationsfaltblätter an Reisende zu verteilen; dies sei eines der besten Mittel, um der Öffentlichkeit die Risiken illegaler Wareneinfuhren bewusst zu machen. Er betonte jedoch, dass eine Erklärung im Falle vorsätzlicher illegaler Wareneinfuhren nicht sehr hilfreich sei, erklärte sich aber bereit, das Thema auf Ebene des Ausschusses der Ständigen Vertreter wieder aufzugreifen. Was die von mehreren Delegationen vorgeschlagene schnelle Eingreif-Task Force anbelange, so sei eine solche Task Force bereits kürzlich in einigen Nachbarländern (Rumänien, Russland und Türkei) tätig geworden und stelle dort die einschlägigen Fachkenntnisse der Gemeinschaft zur Verfügung; allerdings müsse die operative Struktur gestrafft werden, um Zeit zu gewinnen. Er stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die operativen Aspekte dieser Task Force und die zukünftigen haushaltspolitischen Folgen erörtert werden sollten. Abschließend wies er darauf hin, dass die Gemeinschaft die Lage in Afrika in Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) aufmerksam überwache, insbesondere im Hinblick auf eine Verstärkung der Überwachungsprogramme. – Zucker Die deutsche Delegation, der sich die österreichische, die dänische, die französische, die niederländische, die belgische und die schwedische Delegation anschlossen, machte den Rat und die Kommission darauf aufmerksam, dass angesichts des außerordentlichen Quotenzuckerüberschusses (mehr als 2 Mio. Tonnen) Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des gemeinschaftlichen Zuckermarkts dringend erforderlich seien (Dok. 5478/06). Die deutsche Delegation schlug vor, die Zuckerquoten für das Wirtschaftsjahr 2006/2007 vor dem Frühjahr um 10% zu senken, damit die Preise für die Ernte des nächsten Jahres stabil blieben, und diese Senkung so bald wie möglich zu beschließen, damit die Zuckerrübenerzeuger sich darauf einstellen könnten. Ferner sollten alle Ausfuhrmöglichkeiten im Einklang mit der Entscheidung des WTO-Panels genutzt werden. Die deutsche Delegation forderte außerdem nachdrücklich, die derzeitigen Interventionszuckerbestände vorerst nicht in den Markt zurückzuführen. Die italienische, die portugiesische und die polnische Delegation wiesen darauf hin, dass die jüngste im November 2003 vereinbarte Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Zucker ihre nationalen Quoten 2005 möglicherweise um über 50% senken würde, und schlugen vor, dass die Quotensenkung für 2006/2007 nur für jene Mitgliedstaaten gelten sollte, deren nationale Quoten durch die geplante Reform um weniger als 50% gesenkt würden. Die lettische, die finnische, die litauische, die ungarische und die irische Delegation schlugen vor, die Quotensenkung nur auf die B-Quote des Zuckers, der für den Export bestimmt ist und für Ausfuhrerstattungen in Frage kommt, und gegebenenfalls auf die C-Quote anzuwenden. Die slowenische, die spanische und die tschechische Delegation lehnten den deutschen Antrag ab. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 13 DE 23.I.2006 Kommissionsmitglied Fischer-Boel stellte fest, dass die Möglichkeiten zur Stabilisierung des Zuckermarkts und zur Verringerung der Bestände beschränkt seien. Sie wies darauf hin, dass der in der Zuckerreform zur Flankierung der Veränderungen vorgesehene Umstrukturierungsfonds Anfang 2006 noch nicht einsatzfähig sei. Hinsichtlich der Überschüsse stellte sie klar, dass eine Rücknahme sehr großer Mengen (zwischen 2 und 3 Mio. Tonnen) vom Markt nicht in Frage komme und die Ausfuhrmöglichkeiten aufgrund des WTO-Panels und der Haushaltszwänge sehr stark eingeschränkt seien. Schließlich betonte sie, dass die Lagerung der Überschüsse die Lagerkosten erhöhen und ein stärkeres Ungleichgewicht auf dem Markt verursachen würde. Sie stellte abschließend fest, dass eine befristete Senkung erforderlich sei, um in der Übergangszeit zwischen der alten und der neuen Zuckerregelung den Druck der Bestände auf den Markt abzuschwächen, und teilte mit, dass – Ende Januar eine Mitteilung der Kommission im Amtsblatt veröffentlicht werde, in der eine künftige Senkung der Gemeinschaftsquote angekündigt würde, damit die Zuckerrübenerzeuger ihre Aussaat und spätere Ernte rechtzeitig planen und organisieren könnten; – die Verordnung des Rates über die Zuckerreform dann förmlich als A-Punkt angenommen werde, und zwar wahrscheinlich auf der nächsten Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) am 20. Februar; – der Verwaltungsausschuss für Zucker nach der Annahme der Verordnung des Rates für Ende Februar eine Quotensenkung vorschlagen werde. – Geflügelfleisch Die italienische Delegation, der sich die griechische, die zypriotische, die polnische, die französische, die spanische, die maltesische und die ungarische Delegation anschlossen, bekundete ihre Besorgnis über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vogelgrippe auf die Geflügelindustrie in der EU und bat die Kommission, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die vom Verfall der Geflügelfleischpreise schwer getroffenen Unternehmen zu unterstützen (Dok. 5519/06). Kommissionsmitglied Fischer-Boel erinnerte die Delegationen daran, dass sich der Geflügelmarkt nach dem starken Preisverfall im Herbst 2005, der ihrer Ansicht nach in erster Linie auf die Medien-Kampagne infolge des Ausbruchs der Vogelgrippe vor allem in Asien und in einigen osteuropäischen Ländern zurückzuführen sei, bis Weihnachten wieder erholt habe. Sie räumte jedoch ein, dass die Lage noch instabil sei und sich aufgrund von Medienberichten über den Ausbruch der Vogelgrippe in der Türkei wieder verschlechtern könne. Allerdings sehe die Gemeinsame Marktorganisation für Geflügel keine anderen spezifischen Instrumente als die Ausfuhrerstattungen vor und beabsichtige die Kommission nicht, andere Mittel zur Marktstützung einzusetzen. Die Kommission habe dieses Verfahren auch bereits eingesetzt, denn der Verwaltungsausschuss für Geflügel und Eier habe am 18. Januar die Ausfuhrerstattungen für ganze Hühner (von 24 EUR/100 kg auf 26 EUR/100 kg) erhöht. Diese Erhöhung um 2 EUR/100 kg folge einer Anhebung der Ausfuhrerstattung für Eintagsküken und Bruteier von Hühnern und Puten sowie für Hühnerfleischstücke im November. Sie schlug vor, die positiven Auswirkungen dieser Erhöhungen auf den Markt abzuwarten, und erinnerte die Delegationen daran, dass die russische Importquote bald den europäischen Marktteilnehmern zugeteilt würde. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 14 DE 23.I.2006 – Weitere Arbeit des Rates Die nächste Tagung des Rates (Landwirtschaft und Fischerei) findet am Montag, den 20. Februar 2006 statt. * * * Am Rande der Ratstagung wurden die Minister beim Mittagessen von Kommissionsmitglied Fischer-Boel über den neuesten Stand bei den Landwirtschaftsverhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) unterrichtet. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 15 DE 23.I.2006 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE LANDWIRTSCHAFT Aviäre Influenza Der Rat nahm eine Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung der EU an Maßnahmen zur Tilgung der aviären Influenza an (Dok. 5001/06). Die Annahme erfolgte im Anschluss an die vom Rat auf seiner Tagung am 20. Dezember 2005 erzielte politische Einigung über eine Änderung der Entscheidung 90/424/EWG über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (siehe Mitteilung an die Presse, Dok. 15479/05). In der Entscheidung wird bei der hoch pathogenen aviären Influenza (HPAI) und bei der niedrig pathogenen aviären Influenza (NPAI) ein gemeinschaftlicher Kofinanzierungssatz von 50 % für die Kosten festgelegt, die den Mitgliedstaaten durch die Entschädigung von Tiereigentümern für die Keulung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, die Vernichtung von Tieren und tierischen Erzeugnissen, die Reinigung und Desinfektion von Betrieb und Ausrüstung und die Vernichtung kontaminierter Futtermittel und kontaminierter Ausrüstung, sofern diese nicht desinfiziert werden kann, entstehen. Die Gemeinschaft kann außerdem Impfkosten zu 100 % und die Kosten von Notimpfungskampagnen zu 50 % erstatten. Nach der geltenden Entscheidung 90/424/EWG wird den Mitgliedstaaten eine gemeinschaftliche Finanzhilfe für bestimmte Ausgaben gewährt, die für die Tilgung von HPAI erforderlich sind. AKP-Zuckerprotokoll - Begleitmaßnahmen* Der Rat nahm einstimmig in erster Lesung eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung von Begleitmaßnahmen für Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls, die von der Reform der EU-Zuckermarktordnung betroffen sind, an. Diese Annahme erfolgte im Anschluss an die Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember auf der Grundlage eines Kompromisstextes, der zwischen den beiden Organen ausgehandelt wurde (Dok. PE-CONS 3673/05 und 15978/05 + ADD 1). Die Begleitmaßnahmen sind Teil einer mehrjährigen Anpassungsstrategie; sie zielen auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Zucker- und Zuckerrohrsektors ab, sofern es sich insbesondere im Hinblick auf die langfristige wirtschaftliche Lebensfähigkeit um einen nachhaltigen Prozess handelt, der die Situation der einzelnen Akteure in der Kette berücksichtigt, sowie auf die Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung in vom Zucker abhängigen Gebieten. Im Jahr 2006 wird ein spezifischer Hilfeplan festgelegt, bei dem der Kosteneffizienz, der nachhaltigen Wirkung und der eindeutigen Definition und Überwachung der Ziele und der Erfolgsindikatoren besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 16 DE 23.I.2006 Zur Finanzierung von Maßnahmen im Jahr 2006 ist ein Betrag von 40 Mio. EUR für die 18 Vertragsstaaten des AKP-Zuckerprotokolls vorgesehen. FISCHEREI Abkommen zwischen der EU und der Republik Seychellen Der Rat nahm eine Verordnung über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der EU und der Republik Seychellen über die Fischerei vor der Küste der Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 an (Dok. 13539/05). Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind durch die Anzahl der Schiffe (40 Thunfischwadenfänger und 12 Oberflächen-Langleinenfischer) festgelegt und kommen Spanien, Frankreich, Italien und Portugal zugute. Die finanzielle Gegenleistung der Gemeinschaft beläuft sich auf 24 750 000 EUR (sechs jährliche Tranchen von je 4 125 000 EUR). ERWEITERUNG Türkei - Beitrittspartnerschaft Auf der Grundlage der politischen Einigung des Rates vom 12. Dezember 2005 nahm der Rat einen Beschluss über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei an (Dok. 15671/05). Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft ist ein wichtiges Dokument, mit dem die Vorbereitungsarbeiten der Türkei auf den Beitritt ausgerichtet und die Prioritäten den sich ändernden Erfordernissen angepasst werden. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft enthält ferner ein Bündel von Prioritäten, die die Fähigkeit der Türkei betreffen, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Anforderungen des am 3. Oktober 2005 vom Rat beschlossenen Verhandlungsrahmens zu erfüllen. Diese Prioritäten, die sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung betreffen, wurden so ausgewählt, dass von der Türkei auch tatsächlich erwartet werden kann, dass sie sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Am 3. Oktober 2005 haben die Mitgliedstaaten Verhandlungen mit der Türkei über deren Beitritt zur Europäischen Union aufgenommen. Die Verhandlungen werden in dem Maße voranschreiten, wie die Türkei Fortschritte bei der Vorbereitung auf den Beitritt erzielt; diese Fortschritte werden unter anderem an der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft gemessen, die regelmäßig überprüft wird. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 17 DE 23.I.2006 Der Rat hatte 2001 und 2003 eine Beitrittspartnerschaft mit der Türkei beschlossen. In ihren Empfehlungen aus dem Jahre 2004 hatte die Kommission hervorgehoben, dass 2005 der Vorschlag einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft vorgelegt werden sollte. Im Dezember 2004 hat der Europäische Rat ferner beschlossen, dass die EU die Fortschritte bei den politischen Reformen auf der Grundlage einer Beitrittspartnerschaft, in der die Prioritäten des Reformprozesses festgelegt sind, weiterhin genau verfolgen wird. Von der Türkei wird nun erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten dieser Beitrittspartnerschaft ausarbeitet. AUSSENBEZIEHUNGEN Liberia - Restriktive Maßnahmen Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Liberia an, um der Resolution 1647(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Wirkung zu verleihen (Dok. 16076/05). Mit der im Dezember 2005 angenommenen Resolution 1647(2005) werden die mit der Resolution 1521(2003) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verhängten restriktiven Maßnahmen gegen Liberia in Bezug auf Waffen und Einreise für einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten, in Bezug auf Diamanten und Hölzer für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert. Der Rat hatte im Februar 2004 zum ersten Mal restriktive Maßnahmen gegen Liberia angenommen, um die Resolution 1521(2003) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umzusetzen. EU-Nachbarschaftspolitik - Programm für technische Hilfe und Informationsaustausch Der Rat nahm einen Beschluss zur Befähigung der Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) erfasst werden, sowie Russlands, in den Genuss des Programms für technische Hilfe und Informationsaustausch (TAIEX) zu kommen, an (Dok. 12786/05). Ziel des Beschlusses ist es, die Nachbarländer beim Verständnis und bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit ENP-Aktionsplänen sowie bei deren Um- und Durchsetzung zu unterstützen. Das TAIEX-Programm bietet vor allem fünf Dienstleistungen an: Dokumentation und Beratung zu Rechtsvorschriften, Workshops und Seminare, Studienbesuche in der EU, Bereitstellung von Experten als Berater in den teilnehmenden Ländern und schließlich Datenbanken. Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist laut dem im Mai 2004 angenommenen Strategiepapier der Kommission, die Vorteile der Erweiterung der Europäischen Union von 2004 mit den Nachbarländern zu teilen und einige der Instrumente und Erfahrungen aus dem Erweiterungsprozess zu nutzen, um die Partnerländer mit dem Ziel einer schrittweisen wirtschaftlichen Integration und einer Verstärkung der politischen Zusammenarbeit näher an die Europäische Union heranrücken zu lassen. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 18 DE 23.I.2006 Bisher wurden sieben ENP-Aktionspläne angenommen, und zwar mit Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, der Palästinensischen Behörde, Tunesien und der Ukraine; fünf weitere Aktionspläne sind in Vorbereitung, nämlich mit Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und Libanon. Russland, das nicht an der ENP teilnimmt, hat mit der EU "road maps" für die Schaffung von vier gemeinsamen Räumen mit ähnlichen Zielen wie die ENP angenommen. Côte d'Ivoire - Restriktive Maßnahmen Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt an, mit dem die durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/852/GASP 1 gegen Côte d'Ivoire verhängten restriktiven Maßnahmen im Einklang mit der Resolution 1643(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 15. Dezember 2005 ergänzt und für einen weiteren Zeitraum von zwölf Monaten verlängert werden (Dok. 16071/05). Der gemeinsame Standpunkt sieht die Beschränkung der Lieferung von Rüstungsgütern und der Militärhilfe für Côte d'Ivoire vor und schafft einen Rahmen für ein Verbot der Visumerteilung an Personen, die eine Bedrohung des Friedensprozesses und des nationalen Aussöhnungsprozesses darstellen, sowie für das Einfrieren von Vermögenswerten dieser Personen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird die direkte oder indirekte Einfuhr aller Rohdiamanten aus Côte d' Ivoire in die Gemeinschaft unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in Côte d'Ivoire haben oder nicht, nach Maßgabe der Resolution 1643(2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verboten. Dieser gemeinsame Standpunkt gilt ab dem 16. Dezember 2005. Ehemaliges Jugoslawien - Bosnien und Herzegowina - Waffenembargo Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt an, mit dem das 1996 verhängte Waffenembargo für das ehemalige Jugoslawien aufgehoben wird. Dieses Embargo galt nach mehrfacher Änderung nur noch für Bosnien und Herzegowina (BuH). Mit seiner Aufhebung wird insbesondere der Tatsache Rechnung getragen, dass Bosnien und Herzegowina für die Ausfuhr und die Einfuhr von Waffen nunmehr die nötigen Rechtsvorschriften angenommen hat. Zudem hat der Rat im November der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Bosnien und Herzegowina zugestimmt. Das Embargo wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Mitgliedstaaten den EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren von 1998 strikt anwenden und den Zielen der EU-Politik für die Region Rechnung tragen, die auf eine Befriedung und Stabilisierung in der Region, den Abbau von Waffen auf den geringstmöglichen Umfang sowie vertrauensbildende Maßnahmen abzielt (Dok. 15498/05). 1 ABl. L 368 vom 15.12.2004, S. 50. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 19 DE 23.I.2006 HANDELSPOLITIK Antidumping Indien - Bettwäsche aus Baumwolle Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 74/2004 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Indien an (Dok. 15542/05). Indien - Sulfanilsäure Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 1338/2002 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Sulfanilsäure mit Ursprung in Indien und zur Änderung der Verordnung Nr. 1339/2002 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Sulfanilsäure mit Ursprung in unter anderem Indien an (Dok. 15887/05 + COR 3). Indien - Kabel und Seile aus Stahl Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 1858/2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Stahl mit Ursprung in unter anderem Indien an (Dok. 5046/06). Russland - Aluminiumfolien Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 950/2001 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Aluminiumfolien mit Ursprung unter anderem in Russland an (Dok. 5202/06). China - Weinsäure Der Rat nahm eine Verordnung zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China an (Dok. 5216/06). Brasilien und Israel - Folien aus Polyethylenterephthalat (PET) Der Rat nahm am 19. Januar im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen Nr. 1975/2004 und Nr. 1976/2004 zur Ausweitung der endgültigen Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien, auf die Einfuhren von aus Brasilien und aus Israel versandten Folien aus Polyethylenterephthalat (PET), ob als Ursprungserzeugnisse Brasiliens oder Israels angemeldet oder nicht, an (veröffentlicht in Amtsblatt L 17 vom 21.1.2006, S. 1). 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 20 DE 23.I.2006 Belarus, Bulgarien, Estland, Kroatien, Libyen, Litauen, Rumänien und Ukraine - Harnstoff Der Rat nahm am 13. Januar im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 92/2002 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Belarus, Bulgarien, Estland, Kroatien, Libyen, Litauen, Rumänien und der Ukraine an (veröffentlicht in Amtsblatt L 12 vom 18.1.2006, S. 1). Laos - Ringbuchmechaniken Der Rat nahm am 9. Januar im Wege des schriftlichen Verfahrens eine Verordnung zur Ausweitung des mit der Verordnung Nr. 2074/2004 auf die Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die aus der Demokratischen Volksrepublik Laos versandten Einfuhren derselben Ware an (veröffentlicht in Amtsblatt L 7 vom 12.1.2006). ZOLLUNION Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr Der Rat billi gte eine n Stan dpun kt, den die Ge mei nsch aft Ge mis chte n Aus schu sses EGEFT A im Hin 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 21 DE 23.I.2006 blic k auf die Ann ahm e eine s Bes chlu sses zur Änd erun g des Übe rein kom men s zur Ver einf ach ung der För mlic hkei ten im War env erke hr vert rete n wird , eine r gem eins ame n Halt ung im 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 22 DE 23.I.2006 Hin blic k auf die Ann ahm e des Ent wur fs für eine n Bes chlu ss Nr. 1/20 00 des Gemis chte n Aus schu sses EGEFT A "Ve rein fach ung der För mlic hkei ten im War env erke hr" zur Änd erun g der 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 23 DE 23.I.2006 Anh äng e II und III des Übe rein kom men s zur Ver einf ach ung der För mlic hkei ten im War env erke hr Der Rat billigte einen Standpunkt, den die Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss EG-EFTA im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr vertreten wird. Mit dem Beschlussentwurf soll nach der Änderung der EU-Bestimmungen für die Zollanmeldung die Schlüssigkeit des rechtlichen Rahmens für die Verwendung des Einheitspapiers in Europa gewahrt werden. Nachdem die Gemeinschaft die Bestimmungen über die Verwendung des Einheitspapiers geändert hat, um den Umfang der von den Wirtschaftsteilnehmern verlangten Angaben zu verringern und einen Teil dieser Daten zu kodifizieren, hat die Kommission vorgeschlagen, im Rahmen des EG-EFTA-Übereinkommens vom Mai 1987 ähnliche Maßnahmen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr anzunehmen. INSTITUTIONELLE ANGELEGENHEITEN Geschäftsordnung des Rates - Stimmengewichtung Zwecks Aktualisierung der Tabelle mit den Bevölkerungszahlen der EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2006, die bei mit qualifizierter Mehrheit zu fassenden Beschlüssen herangezogen wird, nahm der Rat einen Beschluss zur Änderung seiner Geschäftsordnung an (Dok. 14591/05). Die Geschäftsordnung des Rates sieht vor, dass für den Fall, dass ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu fassen ist, und ein Mitglied des Rates einen entsprechenden Antrag stellt, 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 24 DE 23.I.2006 überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. Zu diesem Zweck werden die EU-Bevölkerungszahlen jedes Jahr auf der Grundlage der von Eurostat vorgelegten Daten aktualisiert. Für das Jahr 2006 wurde festgelegt, dass der Schwellenwert von 62 % einer Bevölkerungszahl von 286 Millionen von insgesamt 461 Millionen entspricht. Qualifizierte Mehrheit ist die im Rat erforderlicher Mindeststimmenzahl bei einer Beschlussfassung auf der Grundlage von Artikel 205 Absatz 2 EGV. Sie liegt bei 232 der insgesamt 321 Stimmen; diese 232 Stimmen müssen von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten abgegeben werden. UMWELT Geodateninfrastruktur der Gemeinschaft* Der Rat legte einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur (INSPIRE) im Dienste der Umweltpolitik und zur Information der Öffentlichkeit fest. Der gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zugeleitet (Dok. 12064/05 und 15148/05 ADD 1). Der Schwerpunkt des Richtlinienentwurfs liegt auf Informationen, die für die Überwachung und Verbesserung des Zustands der Umwelt benötigt werden, und zwar insbesondere in Bezug auf Luft, Wasser, Boden und natürliche Landschaft. Ziel von INSPIRE ist es, die Nutzung bereits verfügbarer Daten durch Dokumentierung, Zugänglichkeit und Interoperabilität der Raumdaten und die Lösung von Problemen bei ihrer Nutzung und beim Datenaustausch zu optimieren. Zu den Nutznießern dieser Richtlinie zählen Behörden, Gesetzgeber, Universitäten, Forscher und Medien sowie Bürgerorganisationen. Der Schwerpunkt liegt auf der Umweltpolitik, aber INSPIRE steht auch der Nutzung durch andere Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehrswesen und Energiesektor offen. Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung* Der Rat legte mit qualifizierter Mehrheit einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung fest (Dok. 12062/05 und 15149/05 ADD 1); Deutschland, Ungarn, Italien und Schweden stimmten dagegen. Der gemeinsame Standpunkt wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens zugeleitet. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 25 DE 23.I.2006 Mit dem Richtlinienentwurf soll die Grundwasserverschmutzung verhindert bzw. begrenzt werden, indem Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen Zustands des Grundwassers, für die Ermittlung und Umkehrung signifikanter und anhaltender steigender Trends bei der Konzentration von Schadstoffen im Grundwasserkörper sowie für die Festlegung der Ausgangspunkte für die Trendumkehr festgelegt werden. Der Richtlinienentwurf zielt ferner darauf ab, die Einleitung von Schadstoffen zu verhindern oder zu begrenzen und einer Verschlechterung des Zustands aller Grundwasserkörper vorzubeugen. Der Richtlinienentwurf soll den Mitgliedstaaten insbesondere die Möglichkeit bieten, entsprechend den nationalen hydrogeologischen Gegebenheiten für bestimmte Schadstoffe Schwellenwerte festzulegen. Für andere Schadstoffe werden Qualitätsnormen auf Gemeinschaftsebene festgelegt. Weitere Informationen können der Mitteilung an die Presse 10074/05 entnommen werden. TRANSPARENZ Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten Der Rat billigte – die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 46/c/10/05 von Herrn David Cronin gegen die Stimme der schwedischen Delegation (Dok. 15005/05); – die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 47/c/01/05 von Frau Anna Hakobyan (Dok. 15772/05); – die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 48/c/01/05 gegen die Stimmen der dänischen und der schwedischen Delegation (Dok. 15918/05); – die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 49/c/01/05 von Herrn Thomas Meyer-Falk (Dok. 15938/05); – die Antwort des Rates auf den Zweitantrag Nr. 53/c/01/05 (Dok. 16009/05). 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 26 DE 23.I.2006 ERNENNUNGEN Rechnungshof Der Rat nahm einen Beschluss (Dok. 15742/05) an, mit dem – Herr Olavi Ala-Nissilä, – Frau Máire Geoghegan-Quinn, – Herr Lars Heikensten, – Herr Morten Louis Levysohn, – Herr Karel Pinxten, – Herr Juan Ramallo Massanet, – Herr Vítor Manuel da Silva Caldeira, – Herr Massimo Vari für die Zeit vom 1. März 2006 bis zum 29. Februar 2012 zu Mitgliedern des Rechnungshofs ernannt werden. 5323/1/06 REV 1 (Presse 7) 27 DE